1926 / 266 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Ich bin fest überzeugt: Wir stehen auf diesem Gebiet an einem Wendepunkt. Wir müssen darüber klar werden, daß die unliebsamen Erscheinungen, die wir in den letzten Jahrzehnten alle beklagt haben, im letzten Grunde auf die Gestaltung des Wohnungswesens zurückzuführen sind. (Sehr richtig! Wenn wir die Masse in großem Umfang wurzel⸗ und heimatlos werden lassen, wer will ihr dann vorwerfen, daß sie keine Vaterlands⸗ liebe aufbringt! Ohne Heimatsliebe können Sie von keinem Menschen Vaterlandsliebe erwarten. Wenn es uns nicht gelingt, unser Volk in seinen breiten Massen wieder mit der Scholle in Verbindung zu bringen, es wieder wurzelecht im deutschen Vater⸗ lande zu machen, dann dürfen wir nicht erwarten, daß wir andere Zustände bekommen. (Sehr richtig!)

Der Entwurf befaßt sich mit neuen und alten städte⸗ baulichen Gedankengängen, und so widerspruchslos die Oeffent⸗ lichkeit im allgemeinen das Alte aufgenommen hat, auch wo es in der neuen Form des Entwurfs über das durch die frühere, teilweise kaum hinter uns liegende, seinerzeit aber nicht weniger umstrittene Gesetzgebung weit hinauszielt, so sehr werden die neuen Gedanken angefochten oder wenigstens die Art ihrer Durchführung getadelt.

Dieses Gesetz erhält seine besondere Bedeutung durch die Ab⸗ sicht, die zukünftige Entwicklung des Städtebaues nicht mehr allein in den Ortschaften selbst, sondern gewissermaßen vor hren Toren und weit über die Gemeindegrenzen hinaus für usammenhängende Wirtschaftsgebiete zu er— sassen und nach großen Gesichtspunkten planmäßig zu ordnen. An dem Finden dieser Gesichtspunkte haben sich seit eineinhalb Jahrzehnten, besonders in den Jahren nach dem Kriege, die Städtebauer der ganzen Welt beteiligt. Aber die Erkenntnisse der Fachleute sind noch nicht Gemeingut der Gesamtheit geworden. Sie konnten es in Preußen auch schon deshalb noch nicht werden, weil nur in einzelnen Landesteilen die Entwicklung schon so weit fortgeschritten ist, daß die Nöte der Unordnung zu offenbaren Mißständen geführt haben. Es wird wahr⸗ scheinlich auch für einige der Herren Abgeordneten notwendig sein, in ihnen unbekannte Verhältnisse anderer Landesteile ein= zudringen, um die Ziele des Entwurfs in vollem Maße würdigen zu können. Nur aus der vollen Kenntnis der Dinge heraus kann die Fähigkeit zur Beurteilung dessen gewonnen werden, ob der Entwurf in jeder Hinsicht die geeigneten Wege beschritten hat und ob er vielleicht an einzelnen Punkten gemildert oder geändert werden muß und kann. Die allgemeine Begründung versucht, in allgemeinen Zügen in die städtebauliche Lage der Gegenwart ein— zuführen. Ich darf im allgemeinen auf diese Begründung ver— weisen.

Das Alte, das Sie, meine Damen und Herren, im Entwurf finden, sind verschiedenartige Gesetze, die seit 1875 die städtebau⸗ liche Entwicklung beeinflußt haben. Es sind insbesondere: das Baufluchtliniengesetz mit der Regelung des Bauens und der Straßenanlage in den Ortschaften selbst, die Ver⸗— unstaltungsgesetze mit ihrem Streben, die schlimmsten Beleidigungen des Auges zu verhüten und die historischen Bau⸗ schätze zu schützen, die städtebauliche Umlegungs⸗— ordnung, die die Erschließung und zweckmäßige Gestaltung des Baugeländes fördern soll, das Wohnungsgesetz mit seiner Weiterbildung der eben genannten Gesetze und der Er⸗ weiterung der baupolizeilichen Befugnisse zum Zwecke der Ver⸗ besserung der Wohnweise in Einzelhaus und Stadtanlage und andere mehr.

Alle diese Gesetze und die in ihnen zerstreuten städtebaulichen Sachgebiete sind in diesem Entwurf zu einem ein heitlichen Recht des Städtebau es verschmolzen und auf Grund der inzwischen gesammelten Erfahrungen fortgebildet worden. Wenn es gelingt, die Kodifikation des städtebaulichen Rechts in der damit vorliegenden Form zum Gesetz zu erheben, wird gesetzgeberisch der Abschluß eines Abschnitts unserer seit hundert Jahren in Fluß befindlichen städtebaulichen Entwicklung erreicht, eines Abschnitts, in dem wir uns von dem Wesen des älteren deutschen Städte—⸗ baues gänzlich entfernt haben und in dem wir überall vor neue, überraschende Aufgaben und Schwierigkeiten gestellt waren. Wenn wir diese hundert Jahre zurückchauen, müssen wir ge⸗ stehen, daß sie bei aller Anerkennung der rein technischen Be⸗ wältigung der Probleme des Zusammenlebens der sozialen und gesundheitlichen Struktur unseres Volkes schwere Schäden zu⸗ gefügt und das äußere Gesicht unseres Landes vielfach stark zu seinem Nachteil verändert haben. Vorwürfe will ich hier nicht erheben; die Menschen waren damals eben auch Kinder ihrer Zeit. Es mag in der Tat schwer gewesen sein, im letzten Jahr⸗ hundert die Entwicklung auch nur auf zehn Jahre voraus⸗ zuahnen. Und so mußten erst Fehler gemacht werden, um der lebenden Generation zu zeigen, wie sie es besser machen kann.

Die eben genannten Gesetze sind damals schon zum Teil unter schweren Kämpfen entstanden. Heute sind ihre Gedanken derart Gemeingut geworden, daß sich bei der Kritik des vor⸗ liegenden Entwurfs nur wenige Stimmen über sie erhoben haben; teilweise, z. B. bei den Verunstaltungsgesetzen, verlangt die Oeffentlichkeit heute sogar weitergehenden Schutz, als damals durchgesetzt werden konnte. (Sehr richtig! links.)

Aber bevor wir mit dieser Kodifikation den Schlußstein auf einen Entwicklungsabschnitt haben setzen können, hat längst der zweite begonnen und bringt die Gefahr mit sich, durch seine ungezügelten Kräfte und viel größeren Wirkungsgrade die Er⸗ folge der eben erst erreichten gesetzgeberischen Lösung durch Schwierigkeiten und Schäden gesteigerter Art zu übertrumpfen.

Während für den ersten Entwicklungsabschnitt das Zu⸗ sammenballen von Fabrikbetrieben aller Art und damit von immer größeren Menschenmassen an größeren Plätzen ent⸗ scheidend ist, ist der zweite ein Erzeugnis der ins Große steigen⸗ den Ausnutzung der Bodenschätze, des Entstehens des industriellen Großbetriebs, der Konzentrationsbewegung des industriellen und bergbaulichen Kapitals überhaupt und der Hand in Hand damit gehenden Ueberspannung, d. h. Ueberziehung ganzer Landesteile mit industriellen Anlagen.

Vom Beginn dieses Entwicklungsabschnitts an hätte der Städtebau in den betreffenden Landesteilen sich entschließen miüssen, die Gemeindegrenzen hinter sich zu lassen. Die Folgen dessen, daß es nicht geschah, haben unsere und die folgenden Generationen zu tragen. Diese Folgen liegen nun nicht mehr allein auf sozialem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet, sondern in der Hemmung und Einengung auch des Bergbaues und der Industrie selbst; und soweit nicht dadurch unentwirrbare

Mißstände entstehen, werden Bergbau und Industrie gezwungen, die ihnen und den allgemeinen Bedürfnissen des Verkehrs und der Siedlung in den Weg gebauten Hindernisse zu beseitigen, teils selbst durch unmittelbare Aufwendungen, teils durch die Ge⸗ meinden, deren Aufwendungen die Industrie wieder durch Steuer⸗ mittel zum größten Teil zu bezahlen hat. Es ist auffällig, daß viele den Weg, mit Kosten diese Hindernisse zu beseitigen, noch heute für erträglicher halten als den Gedanken, solche Hindernisse gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wer aber die betreffenden Landesteile kennt, weiß, daß unter dem planlosen Bedecken des Bodens mit beliebigen Unter⸗ nehmungen auch wiederum die Gesundheit des Wohnens leidet, daß Luft und Licht mitsamt den zur Erholung geeigneten Wäldern und Feldern verdrängt werden, und daß die Landwirtschaft ver⸗ kümmert, daß also der Wirtschaft weitere ungeheure Verluste und Kosten entstehen nicht zum wenigsten durch Ausgaben, die not⸗ wendig sind, um die nicht unbeeinflußt gebliebene Gesundheit der Bevölkerung wieder herzustellen.

Unser Land ist weder an Bodenschätzen noch an industriellem Betriebskapital reich genug, um solche Verschwendung, und nicht groß genug, um Raubbau mit Hektaren für Industrie, Bergbau und Landwirtschaft wertvollen Geländes weiterhin ertragen zu können.

Da der Gesetzgeber immer erst aus Fehlern lernen kann, kommen wir auch hier vielfach leider schon zu spät. Aber vieler⸗ orts liegt die Entwicklung noch in unserer Hand, wir können sie noch beeinflussen.

Wir haben alle das Vertrauen auf eine starke wirtschaftliche Wiederaufwärtsentwicklung unseres Landes, die Hand in Hand gehen wird mit einer neuen, verstärkten Bevölkerungszunahme. Vergleichen Sie die Zahlen der Bevölkerungszunahme von Preußen von den Jahren 1850 bis 1920, so werden Sie nicht umhin können, mir darin zuzustimmen, daß wir heute nicht mehr frei sind in dem Entschluß, ob wir Planlosigkeit oder voraus⸗ schauende Ordnung im Städtebau herrschen lassen wollen. Es kann nur das letztere in Frage kommen.

Meine Damen und Hexren, wir stehen städtebaulich vor einem Wendepunkte. Die Aufgaben des Entwurfs sind dringlich, so dringlich, daß ich glaube, die Fachwelt würde den Landtag immer wieder von neuem bestürmen, doch irgend etwas auf diesem Ge⸗— biete zu tun, wenn dieser Entwurf nicht in vollem Umfange Gesetz werden sollte. Stehen wir doch heute schon vor einem dritten Entwicklungsabschnitt, nämlich dem einer mehrere Landes teile umfassenden einheitlichen Planung des Verkehrs, die vielleicht einmal der Vorläufer einer allgemeinen Landesplanung werden wird. Soweit ein Bedürfnis für zwischengemeindliche Planungen schon jetzt besteht, ermöglicht der Gesetzentwurf für unser preußisches Staatsgebiet schon jetzt solche Lösungen. Der Entwurf greift nach alledem über die vom Staatsrat begrüßte Gesundung des Wohnwesens allein doch sehr weit hinaus.

Wie denkt sich nun der Entwurf die künftige städtebauliche Planung? Alle an dem Bodenbedarf der betreffenden Gebiete Beteiligten haben sich zusammen an einen Tisch zu setzen oder sonstwie sich darüber klar zu werden und sich mitzuteilen: so und so sind unsere Erweiterungsmöglichkeiten und Erweiterungs⸗ absichten, dort und dort sind die für uns geeigneten Flächen. Daraus werden dann zunächst nur ganz vorsichtige Pläne ent⸗ stehen, von denen niemand annimmt, daß sie unverändert aus⸗ geführt und durchgeführt werden können. Für die einzelnen Beteiligten werden diese Pläne Richtlinien sein, denen sie im Interesse aller zu folgen suchen werden. Die tatsächliche Ent⸗ wicklung wird dann zweifellos diese Pläne des öfteren verändern, bis sich schließlich einige feste Entwicklungspunkte heraus⸗ kristallisieren, sich zeigen. Vielleicht wird man dann die Einsicht gewinnen, daß einzelne Flächen ganz bestimmt oder ziemlich sicher für bestimmte Zwecke, z. B. des Verkehrs oder des Berg⸗ baues oder der Erholung, vorbehalten werden müßten. Inzwischen können die Gemeinden Wege suchen, um diese Flächen tunlichst durch freihändigen Ankauf sicherzustellen und sie vor einer den allgemeinen städtebaulichen Notwendigkeiten des Landesteils widersprechenden Bebauung zu sichern. So wird diese Sicherung die unbedingt notwendige Voraussetzung für die gesunde Ent⸗ wicklung der einzelnen Gemeinden und der Wirtschaftsgebiete, für die Erweiterungsmöglichkeit der Industrie in eng besiedelten Gegenden und für die industrielle Benutzung des für sie besonders geeigneten Geländes, für die wirtschaftliche Ausnutzung unserer Bodenschätze und für die Durchdringung der immer enger be⸗ siedelten und immer stärker produzierenden Landesteile mit den immer dichter werdenden Verkehrsadern, deren weit im voraus geplante zweckmäßigste Führung wiederum Voraussetzung für das wirtschaftliche und gesundheitliche Gedeihen dieses Landesteiles und seines Handels und Gewerbes ist. Je eher diese Planungen begonnen werden, desto besser, desto leichter stellt sich die Ent⸗ wicklung auf sie ein und desto weniger wird von den Zwangs⸗ mitteln dieses Entwurfs Gebrauch gemacht werden müssen.

Die Zwangsmittel sind ja nicht hineingekommen, um unter allen Umständen von ihnen Gebrauch zu machen, sondern um den Gemeinden nicht nur die Möglichkeit des Verhandelns zu geben, sondern evtl. auch die Möglichkeit des Durchgreifens.

Ich bitte, bei der Beratung dieses Entwurfs meine soeben gemachten Ausführungen besonders zu beachten und sich vor Augen zu halten, daß wir in Preußen nicht mehr überall bei den Planungen von einer zentralen Groß stadt ausgehen können, sondern daß wir schon in vielen Bezirken viel weiter sind.

Bei diesen für sich gelegenen Großstädten genügt meist der starke Wille einer Stadtverwaltung, um mit Hilfe der Bestim⸗ mungen des Entwurfs das wirtschaftlich und baulich Gesunde durchzusetzen. Diese Großstädte vermögen die Entwicklung ihrer Nachbarschaft nicht nur zu übersehen, sondern sie auch bis zu einem gewissen Grade zu meistern. Sie vermögen auch durch eine weitschauende Grundstücks⸗ und Eingemeindungspolitik die für den öffentlichen Bedarf nötigen Flächen durch rechtzeitigen Erwerb zu sichern.

Ganz anders liegen die Dinge in denjenigen Landesteilen, in die gewissermaßen der zweite Entwicklungsabschnitt, den ich Ihnen aufgezeigt habe, bereits hineingewachsen ist, wie z. B. im mitteldeutschen Braunkohlenbezirk, in Oberschlesien, im Waldenburger Industriegebiet, im Hamburg-Unterelbegebiet, um nur die zurzeit wichtigsten zu nennen. Das Ruhrkohlengebiet brauche ich in diesem Zusammenhang nicht zu nennen, weil es ja eine besondere Regelung durch das Gesetz über den Siedlungs⸗

verband Ruhrkohlenbezirk erhalten hat. In den soeben genannten Bezirken kann eine Gemeinde allein die Entwicklung ihrer Nach⸗ barschaft kaum noch übersehen, geschweige denn meistern. Und auch die Gemeindeverwaltungen allein, auch wenn sie sich alle zusammen an einen Tisch setzen, vermögen dies nicht. In solchen Bezirken ist die offenherzige Mitarbeit der gesamten Wirtschaft erforderlich, wenn wirklich einiges Zukunftssichere herauskommen soll. Darum legt der Entwurf in Abschnitt I auch so besonderen Wert auf die zwischengemeindliche Planung und die Zusammen— arbeit mit den Wirtschaftskörpern.

In der Oeffentlichkeit sind die Gedankengänge des Entwurfs, wie ich mir eben schon anzudeuten gestattete, vielfach mißver⸗ standen worden. Man spricht von einer Sozialisierung des Bodens, von einer Zwangswirtschaft, von der Absicht, die Ver⸗ wendung des Grund und Bodens vorzuschreiben usw., außer den anderen Einwürfen, die ich Ihnen schon eingangs mitgeteilt habe. Von all diesen Dingen ist nicht die Rede und kann nicht die Rede sein. Schon seit Jahren werden teils auf Anregung und Vers langen der Staatsbehörden, teils ohne sie von den Gemeinden solche Pläne bearbeitet und als Richtlinien für ihre Flucht⸗ linienpläne, für ihre Grundstückskäufe usw. benutzt. Nennens⸗ werte Klagen der Grundeigentümer sind bisher jedenfalls nicht zur Kenntnis der Staatsregierung gekommen. Man hat sich mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen also doch wohl ab⸗ gefunden. Diese Verwendbarkeit des Grund und Bodens soll auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus unbehindert bleiben. Allein das Bauen und schwerwiegende sonstige Ver⸗ änderungen der Erdoberfläche sollen nötigenfalls künftig ver⸗ hindert werden können, wenn sie in den Gesamtplan nicht hin⸗ einpassen. Das ist nicht mehr und nichts anderes und ich

möchte gerade darauf besonderen Wert legen als die

preußische Gesetzgebung schon bisher vielfach vorgeschrieben hat, so im Recht der Ansiedlung, des Baumschutzes, im Wasserrecht, im Feld. und Forstpolizeirecht, in der Fluchtliniengesetzgebung und in den Bauzonenordnungen. Sowohl in den landwirtschaft⸗ lichen Rechtsgebieten wie in dem schon heute für die Gemeinde— entwicklung maßgebenden Recht ist also das Bauverbot, das Ver— bot des wilden Bauens eine altbekannte und täglich angewandte Maßregel. Sie auch in Abschnitt 1 des Städtebaugesetzes anzu— wenden, konnte das Staatsministerium keinerlei Bedenken tragen; und zwar um so weniger, als die Bauverbote zugunsten der Landwirtschaft, die in den in der Entwicklung begriffenen Wirt schaftsbezirken besonders zu schützen als eine dringliche Aufgabe des Städtebaues von allen Fachleuten anerkannt ist, eingeschränkt worden sind und eingeschränkt werden.

Man hat durch die Einführung von Flächenaufteilungs⸗ plänen eine Kreditschädigung befürchtet. Ich glaube, daß man der vorausschauenden Planung nach einer gewissen Uebergangs⸗ zeit sogar eher eine Kreditsicherung nachrühmen wird. Dafür sprechen die bisherigen Verhältnisse im Städtebau und besonders die Erfahrungen mit der hervorragenden bisherigen Arbeit des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk.

Der Abschnitt 1 verleiht den Gemeinden ein Enteignungs⸗ recht nicht. Ich möchte darauf ganz besonderen Wert legen. Der Abschnitt hat den Gemeinden kein Enteignungsrecht verliehen. Die Grundeigentümer bleiben also im weiteren unbehelligt, wenn die Gemeinde nicht im Einzelfall auf dem auch bisher schon möglichen Wege des Enteignungsgesetzes von 1874 das Enteignungsrecht beantragt. Das ist aber möglich ohne das Städtebaugesetz. Dazu braucht das Städtebaugesetz nicht geschaffen zu werden. Um so weniger kann man aber in diesem Abschnitt, wie es vielfach geschehen ist, von einer Sozialisierung reden.

Der Landtag steht vor der Entscheidung der Frage, ob es angebracht ist, den alten preußischen Rechtsgrundsatz der öffent⸗· lich⸗rechtlichen Baubeschränkung fallen zu lassen. Davon kann aber doch wohl ernstlich heute nicht mehr die Rede sein. Will man aber an diesem alten preußischen Rechtsgrundsatze festhalten, muß nötigenfalls irgendein Weg des Ausgleichs gefunden werden, und zwar ein solcher, der der gesunden Entwicklung des Städte⸗ baues nicht einen Riegel vorschiebt. Für die große Masse der Bevölkerung würde das ein unerträglicher Zustand werden. Denn diese Entwicklung des Städtebaues ich hoffe, hierbei Ihre Zustimmung zu finden ist die Voraussetzung sowohl der Gesundheit der künftigen Geschlechter wie der Gesundheit und Rentabilität unserer Volkswirtschaft.

Gerade weil die Volkswirtschaft so sehr dem Einfluß des künftigen Städtebaues unterliegt, und gerade weil dieser Ent wurf nicht zum wenigsten auch den großen Nutzen der Wirtschaft anstrebt, gerade deshalb hat sich das Staatsministerium auch ein verständnisvolles Eingehen der Wirtschaftskreise auf die Ab— sichten des Entwurfs versprochen. Daß deren Zustimmung so vorsichtig erfolgt, ist zwar erklärlich durch die Pflicht, dafür ein⸗ zutreten, daß die Wirtschaft nicht unnötig gestört wird und durch den Mangel an genauerer Kenntnis der öffentlichen Befugnisse irn gegenwärtigen städtebaulichen Recht und deren Handhabung in den letzten 50 Jahren, andererseits aber auch ein Zeichen dafür, wie fremd die Erfahrungen und die Bedeutung detz Städtebaues überhaupt auch vielen Wirtschaftsführern noch sind.

Es bleibt nur noch darauf hinzuweisen, daß der Landtag das Vorgehen des Abschnitts 1 grundsätzlich schon einmal gebilligt hat, nämlich in dem Gesetz vom 5. Mai 1920, betr. Verbands⸗ ordnung für den Ruhrkohlenbezirk, nach der der Verband Grün—⸗ flächen jeder Art und Verkehrsbänder durch Fluchtlinien aus- weisen, d. h. also diese Flächen mit einem vollständigen Bau⸗ verbot belegen kann. Das ist heute schon Rechtens im Ruhr⸗ kohlenbezirk. Es wird heute kaum jemand bestreiten, daß das

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

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die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers Berlin Sm. 48, Wiihelmstraße Nr. 32.

den 13. November, abends. Poftjchectronto: Bern a2. 1926

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einschließlich des Portos abgegeben.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht an der Berliner Börse notierten ausländischen Zahlungsmittel für den Monat Oktober 1926.

Preuszen. Bekanntmachung, betreffend Aufnahme in die staatlichen päda—⸗ gogischen Akademien. Zünd mittel⸗Zulassungsbescheid.

Amtliches.

Deu tsches Reich.

Betanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs mark für die nicht an der Berliner Börse notierten aus⸗ ländischen Zahlungsmittel werden im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 1. November 1926 (Reichsanzeiger Nr. 256 vom 2. November 1926) für den Monat Oktober 1926 wie folgt festgesetzt:

——

Neichst · mark

, . ginische Mart 1,12 z M0 Xat 80, 8 Lettland 1iob lettische Rubel 1652 , n 41,64 Luxemburg.... 100 Franes 11,70 Polen ö 109 Zloty 46 50 Rußland. ĩ 1ẽ 2schervonez 21,65 Britisch Ostindien. . 100 Rupien 151,97

British Straits

Settlements. .. 1090 Dollar 236, 94 Britisch Hongkong.. 1090 Dollar 202.21 China⸗Schang hai 100 Tael (Silber) 254,48 Argentinien 100 Goldpeso 389, 68 , 100 Peso 51,71 ö,, 100 Peso 202,70 ,,, 1 veruanisches Pfund 16,41

Uruguay 1Peso 4,20 Berlin, den 13. November 19256.

Der Reichsminister der Finanzen. J. M. Dorn.

Lid. Nr. Staat Einheit

O 2 , de

Preußen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Bekanntmachung.

Am 3. Mai 1927 werden in die staatlichen Päda⸗ gogischen Akademien je 50 Studierende neu auf⸗ genommen, und zwar in Elbing zur Ausbildung evange⸗ lischer Volksschullehrer, in Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und Lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt. werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März 1927 an die Akademiedirektoren unmittelbar zu richten.

Der Meldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neun⸗ klassigen höheren Lehranstalt oder eine Beicheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienst - siegels berechtigten Arztes.

Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten (vom Blatt singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im

Umfange einer abgeschlo ssenen Lyzeumsbildung ausweisen müssen.

8 ——

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.

Berlin W. 8, den 1. November 1926.

ö Der Preußische Minister für Wissenschaft, 4. und Volksbildung. ecker.

Zündmittel⸗Zulassungsbescheid.

Der Zündhütchen- und Patronen-Fabrik vorm. Sellier & Bellot in Schöne beck (Elbe) wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben das nachstehend bezeichnete Zundmittel zugelassen:

a) Bezeichnung des Zündmittels: Sicherheitsspreng⸗ kapsel Nr. ð Sorte 1, b) Herstellungsort: Schönebeck (Elbe),

c) Belchaffenheit der Zündmittel;

Die aus Kupfer bestehende Hülse hat eine Länge von 445 mm und einen äußeren Durchmesser von 6, mm. Im Boden der Hälse befindet sich ein 1 min tiefer kegel förmiger Eindruck. Das durchschnittliche Gewicht der Kapseln betiägt 3 997 g. Die Primärladung besteht aus Knallquecksilber, die Sekundärladung aus Trotyl. Beide Ladungen sind zum Schutze gegen Luftfeuchtigkeit besonders behandelt. Der Initialsatz (Primärladung! ist mit einem gelochten Innen⸗ hütchen aus Kupfer abgedeckt. Die Höhe des freien Raumes über dem Innenhütchen beträgt 17 mm.

Breslau, den 5. November 1926. Preußisches Oberbergamt. Fischer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich dänische Gesandte Zahle ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Deutscher Reichstag. 24. Sitzung vom 12. November 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Das vorläufige Handelsabkommen mit Finn⸗ land und der Fertrag zur Regelung der wirt⸗— schaftlichen Beziehungen zwischen Deutsch⸗ land und Lettland werden in zweiter und dritter Lesung angenommen. t .

Die innenpolitische Aussprache wird darauf ö

Abg. Pa eth (D. Nat.) bedauert, daß immer wieder neue Gesetze vorgelegt werden, die vor allem den Mittelstand schwer be⸗ lasten. Die Bedeutung des Mittelstandes in der Volkswirtschaft werde immer noch nicht 3 eingeschätzt. Der Staat habe das größte Interesse daran, die selbstä . Mittelstandsexistenzen zu erhalten. Darum müße er mehr als bisher dafür sorgen, daß Mittelstand. Landwirtschaft, Handel und Gewerbe nicht erdrosselt werden. Der Steuerdruck sei aber unerträglich geworden. Zum Beweis für die Unerträglichkeit der Steuerbelastung des Mittel- tandes beruft sich der Redner auf eine . der Regierung elbst von 1921. Die, Erwerbslosenstatistik weise nicht die be⸗ chäftigungslosen , Handwerker und sonstigen Ange⸗ . des Mittelstandes aus, die g licher sozialer Fir hege ent⸗

ehrten. Die e , l der Beschäftigungslosen ohne Ein⸗ kommen sei in diesen ichten sogar noch größer als bei den Arbeitern. Und diese notleidenden tände 6. man obendrein mit einer Ausnahmesteuer, der Gewerbesteuer. Als Beispiel führt der Redner den ö. eines Handwerkers an, der bei 4000 Markt Einkommen 4161 Mark Steuern habe zahlen müssen. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen. Da müsse der. Mittelstand die neuen Ausgaben für die Arbeitslosen ablehnen, weil sie neue unerträgliche Belastung mit sich bringe. Der Redner bekämpft ferner die Gründung von Anschaffungsgenossenschaften auf dem Lande, durch die die alt angesessenen Gewerbetreibenden von ihrer Scholle verdrängt würden. In den Städten hinwiederum würde der . Handel treibende Mittelstand durch Warenhäuser und Ibzahlungsgeschäfte ruiniert. (Sehr richtig! bei den Deutsch— nationalen) Auch das Verdingungswesen der Behörden müsse nachgeprüft werden. Häufig würden Arbeiten, die die Gemeinden vergeben, um die Arbeitslosen zu beschäftigen, großen Gesell⸗

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehohenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

cchaften zugeschanzt, die die Arbeiten dann an Unternehmer in anz anderen Gemeinden weitergeben. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen Die 55 Millionen Mittelstandskredite seien nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Unerhört aber sei es, daß die Stadt Berlin davon sogar noch 200 00 Mark zum billigen Prozentsatz von 2 bis 3 vH an ein Großunternehmen, eine G. m. b. H, verliehen hahe. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr): Der Reichsschulgesetz- entwurf der Wirtschaftspartei war nach unserer Auffassun 16 als brauchbare Grundlage für die Verhandlungen des Bildungs ausschusses anzusehen. (Sehr richtig! bei dem Zentrum.) Deshalb, Herr Dr. Bredt, hat der Reichstag den Entwurf nicht in den Ausschuß. geschickt. Der Entwurf ist ganz oper i lich. Wir müssen ihn als ganz unbrauchbar ablehnen. 6. hafte Zustim⸗ mung im Zentrum,) Dr. Brest sollte nicht schulpolitische Anträge stellen, wenn er nie an den Erörterungen im Bildungsausschüß teilgenommen hat. Uebrigens, Herr Bredt, kann der Reichs kanzler, wenn er auf einem Parteitag eine, andere Parte kritisieren will, nicht jedesmal vorher demissionieren. In diese Lage könnte ja auch Dr. Bredt einmal als Reichskanzler geraten. (Heiterkeit) Herr von Lindeiner hat uns eine 6 dön der katholischen Elternorganisationen vorgehalten. Andere Vorstöße waren ernster. Unsere kulturpolitische Ueberzeugung ist zu sto und zu eingewurzelt, als daß wir uns von einer anderen dell Belehrungen geben ließen. (Zustimmung beim Zentrum,) Unsere Kulturpolitik ist Jahrhunderte alt. Sie gerade ist die Stärke des Zentrums, das erkennen sonst auch unsere Gegner an. Ihr Interesse (zu den ,, an 336 Dingen ist noch recht neu. In Ihrem kulturpolitischen Gebäude . es noch sehr nach frischer Farbe und es wäre gut, wenn überall Schilder hingen: Achtung! frisch gestrichen!“ (Heiterkeit. Sie sind durch Ihre Ver , . o stark belastet, daß es Ihnen nicht einmal in der 8e ation gelungen ist, diese hypothekarische Belastung abzustoßen. Die „BDeutsche Zeitung“ erhebt beweg- liche Klage über den Mißbrauch des Zentrums zugunsten dez Marxismis und gleichzeitig spricht die „Deutsche Tageszeitung. ihre Freude darüber aus, daß der Katholstentag den e n e abgelehnt habe. Sie sind sich ja selbst nicht 6 wie sollen wir da Mahnungen von Ihnen annehmen? Sie sollten von dem Geist und den Verlautbarungen des Hof⸗ und Dompredigergz Dr. Döring abrücken, der da sagt; „An Rom sterben die Völker!“ Der Redner erinnert an die Großtaten, die der Katholizismus in der Renaissance und im Rokoko geleistei hat. Aber dieses Schlag⸗ wort: An Rom sterben die Völker“ ist nicht nur eine sycholo⸗ gische Üngerechtigkeit, sondern auch eine außenpolitische Torheit. (Sehr richtig! beim Zentrum.) Die romanischen Völker hängen nun einmal am Katholizismus. Und wollen wir uns denn bei der großen Auseinandersetzung am Mittelmeer durch engherzigen Quietismus selbst ausschalten? Das Verhalten der genannten Kreise wirkt als kulturpolitische Reaktion auf die Dauer ver= giftend. Noch sind die ,, so fährt der Redner fort, die anläßlich der Präsidentenwahl gegen unseren Führer gerichtet wurden, bei uns nicht vergessen! Dr. Marx hat eine gewaltige Kulturarbeit geleistet daß 6 Name für immer mit der kultur⸗ politischen Gr chichte unseres Volkes verknüpft ist. Wer ist eigentlich der Exponent der richtigen deutschnationglen Fraktions—⸗ meinung: Herr von Lindeiner, der doch eine gemeinsame Kultur= olitik in konzilianter Form angestrebt und gesagt hat, auch er trebe die Schule an, die bis 1918 bestand, oder jenes andere Mitglied der Fraktion, das in einem Artikel uns wegen 5 Verhaltens in der Schulsrage innere Unwahrheit vorwirft? Diesen Vor e muß ich mit aller Schärfe zurückweisen. (Lebhafter Beifall im Zentrum Und ferner waren wir keineswegs befriedigt von der Schule bis 1918. Aber als der Zusammenbruch und die roße soziale Umwälzung kam, standen wir nicht untätig beiseite, . haben mitgearbeitet am Wiederaufbau. Wir haben der inken nie einen Zweifel darüber gelassen, daß wir nicht in allen Punkten einverstanden sind mit der Weimarer Ver assung; aber diese . ist ein wichtiges Werkzeug für den Wieder⸗ aufbau. Leider sind die Deutschnationalen nicht mehr die alten Konservativen, deren geistiger Führer Stahl die. höhere Staatsweishelt darin erblickte, die Strömungen der Zeit für die iele der Politik dienstbar zu machen. . hat man raub für einige Jahre . gewährt. Aber der freikonservative Einschlag ö. doch recht groß geworden. Es scheint, als ob die Kulturpolitit immer dann in der Presse mit Ausrufungszeichen versehen wird, wenn die Koalitionspolitik wieder aktuell wird. Wir lehnen es ab, uns mit irgendwelchen n ,, Pressionen in unserer Entschlußfreiheit be⸗ chränken zu lassen. (ebhafte Zustimmung im Zentrum.) Der edner verlangt dann vom Innenminister Auskunft darüber, was aus der Privatschulentschließung des Zentrums vom vorigen Jahre geworden sei. Er tritt . für das Jugendschutzgesetz ein und fordert die Sozialdemokratie auf, die Erfahrungen der Zeiten des Sozialistengesetzes zu , . und sich zu überzeugen, daß man einer modernen, unter Kontrolle des Parlaments . enden Polizei auch die Exekutive auf dem Gebiete des Jugend⸗ chutzes überlassen könne. Die Verlängerung der Polizeistunde erklärt der Redner für durchaus unsozial. . einen Zuruf von der Linken; Engelbecken⸗Freibad! erwidert der Redner: Wir wollen nig Freibäder, aber nicht gerade vor den Toren der irg (Sehr richtig! im Zentrum.) Von der Reichswehr wünscht Dr. Schreiber, daß sie ein Instrument des ganzen Volkes werde. (Lebhafter Beifall im Zentrum.)

Reichsminister des Innern Dr. Külz: Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Schreiber hat Auskunft von mir gewünscht, wie sich die Reichsregierung zu der Frage der Ent⸗ schädigung der Lehrkräfte und der Unterhaltsträger der Privat⸗

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