1926 / 271 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Aufgebot.

dem Grundbuchblatt des ihr

Grundstücks Chrzanowen Vr. Abt. II Nr. 2: 44 Tlr. 20 Silbergr. für Gottfried Tessarrek. Nr. 3: ĩ 22 Silbergr. für Gottfried Tessarrek, 2 . 3 3. . ö Stio, Nr. 9f: 2 Tlr. ilbergr. Erb⸗ v . J . teil bes Fritz Schwarz, Nr. a gtz Tlr. lich 20 RM ima nig Reichs mark == 10 Silbergr. Erbteil ber Luise Schwarz i bezahlen; 2. der eingetragenen Posten gemäß 6 ;

B. G-B. beantragt. Die Inhaber der 3. das Urteil wird für vor Urkunden werden aufgefordert, spztestenz fre kbar erklärt. Der Kläger ladet den

in dem auf den 14. März 1927, vor⸗ Be . —ĩ . mittags 15 Uhr, vor . unter eich⸗ des Nechtsstreits in, die öffentliche neten Gericht, Zimmer 1186, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

Urkunden erfolgen wird.

Lyck, den 10. November 126

Amtsgericht.

5h47] Aufgebot.

Der Besitzer Adolf Schareina Dungen, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Skowronski in Osterode, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes, be—

treffend die im Grun Band 1 Bl. 3 in A

einhundertfünfzig Takern er Inhaber der Urkunde gefordert, spätestens in dem

7. Februar 192, vormittags r, vor dem unterzeichneten Gericht,

D nh Zimmer S8, anberaumten

termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls Urkunde erfolgen

Kraftloserklärung der wird.

Osterode, den 2. November 19286.

Das Amtsgericht.

lS6oß z] Au sschtuffurteil.

„Verkündet am 19. März 1926. Wohlgemuth, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Aktien⸗ gehe lige Erholung“ in Crefeld hat as Amtsgericht Abteilung 1b in

Crefeld durch den Hädicke für der Aktiengesellf feld, lautend ü

werden für kraftlos erklärt. Dr. Hädicke.

85548

Durch Ausschlußurteil vom vember Nr.

nin, für kraftlos erklärt.

Elbing, den 10. November 1926.

Das Amtsgericht.

185540 Ausschluß urteil.

Das Amtsgericht in Sinzig durch den Gerichtsassessor Loeb

Recht erkannt: Der am 28.

1925 von Ferdinand Hehden in Bonn ausgestellte und von Alohs Nitschke in Adenau akzeptierte Wechsel über 100 einhundert Reichsmark

Reichsmark wird für kraftlos erklärt.

185549

Der von Carl Holzkamp in Bremen alzptierte Wechsel über RM. 486. 16, fällig am 15. März 1926, der andere wesentliché Erfordernisse eines Wechsels nicht enthält (Blanko⸗Atzept)h, ist am 9. November 1926 für kraftlos worden. Amtsgericht Bremen.

86651

Durch Ausschlußurteil vom 8. No⸗ vember 1928 sind die Gläubiger der au Maaschen Bl. Nr. 21 Abt. HII Rr. 1 ür den Wirt Johann Kierstein und

eine Ehefrau Wilhelmine

geb, Gerdey, zu Maaschen eingetragene zu 5 vH verzinsliche ,, ,,, Recht auf diese

von 15090 4A mit ihrem Hypothek ausgeschlossen. Amtsgericht Lyck.

S5 h5bh0]

In der Aufgebotssache des Schirr— meisters Anton Balzer in Lippstadt, ver= treten durch Rechtsanwalt Jerrentrup, hat das Amtsgericht in Lippftadt durch den Amsgerichtsrat Dr. Hillenkamp für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über das im Grundbuch von Lippstadt Band 34 Blatt 418 in Abt. 11 unter Nr. 5, eingetragene Restkaufgeld S100 wird für kraftlos erklärt. Kosten des Verfahrens trägt Äntrag=

steller.

Lippstadt, den 10. November 1926.

Das Amtsgericht.

Sd

Durch . vom 8. No⸗ t der verschollene Gefreite

Gustav Kowalzick aus Saborowen,

eboren am 14. Oktober 1890

zr; Retzken, Kreis Oletzko, für tot

erklärt. .

Lyck, den 8. Nobencber 1926

vember 1926 i

Das Amtsgericht.

85581

Oeffentliche Zustellung und Ladung. Das uneheliche Kind Geßl, Josef,

Tlr.

1170

anzu⸗

der

aus

dbuch von Dungen bt. AI Nr. J für die Geschwister Adam, Maria, Louise, Fried⸗ rich und Barbara Schareina aus der Ver⸗ handlung vom 27. November 1838 ein⸗ getragene Erhgelderhypgthek von 150

Amtsgerichtsrat Dr. Recht erkannt: Die Aktien chaft Erholung in Cre⸗ . eh ö 3. Mark Nr. 3, ausgestellt am 1. Juli 1902 für Heinri

Andries in Crefeld, und 9 ö. ö. 139 einschließ lich, ausgestellt am J. 1962 für W. J. Dohren in Crefeld,

1926 ist das Mündeldepothuch 26 der Reichsbankstelle Elbing über boh0 A6 fünsprezentige Deutsche Reichs anleihe JI. Kriegsanleihe gestellt auf Martha Schwabe, geb. Pank—

Armenrecht bewilligt.

85561] Oeffentliche Zustellung.

treten zu lassen.

85664

gerichts. S5l 84] Oeffentliche Zustellung.

10 Uhr, geladen. Hannover, den 5. November 1926.

85186] Oeffentliche Zustellung.

1926, vormittags 9 Uhr, geladen. Leipzig, den 13. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Johann Huber, Maurer und Gätlerssohn von Eichet, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrag; 1. Der Be⸗ klagte wird verurteilt, an den Kläger als Unterhalt vom Tage der Klage⸗ zustellung an bis zum vollendeten 16. Lebensjahre, d. i. bis 1. 3. 1934, an Stelle der bisherigen festgesetzten Unter⸗ haltsbeträge eine je für einen Monat vorauszahlbare Geldrente von monat⸗

. von Unterfrauenholz, geb. am 1. März Die Besitzerfrau Wilhelmine Donder, 1918, klagt gegen

geb. Mintel, verwitwet gewesene Ger—⸗

litzki aus Chrzanowen, hat das Aufgebot

zur Ausschließung der Gläubiger der auf

gehörigen

in

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

82587] Domänen verpachtung. Die Domäne Fahrland, 8 km nördlich Potsdam, im Kreise Osthavelland, soll am Sonnabend, den 11. Dezember 1926, vormittags 11“ Uhr, hierselbst Re⸗ gierungsgebäude, Zimmer 188 für die Zeit vom 1. Juli 1927 bis 30. Juni 1945 verpachtet werden. Größe: 372,5 ha. Grundsteuerreinertrag: 4191 RM. Erforderliches Vermögen: 170 000 RM. Nähere Auskunft zeichnete Regierung. Potsdam, den 16. November 1926. Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten B.

Pfa dbriefen alter Währung (Art. 79)

der Aufsichts behörde von den durch die Verordnung über die weitere Durch führung der Aufwertung von Pfand⸗ briefen und verwandten Schuldver⸗ schreibungen vom 28. Juli 1926 RGBl. 1 S. 423) eingeräumten Be⸗ fugnissen Gebrauch und geben auf Grund dieser Verordnung folgendes bekannt:

eklagte hat die kosten des Rechtsstreits n tragen; äufig voll⸗

Beklagten zur mündlichen Verhandlung

Sitzung des Amtsgerichts Landau a. J. vom Samstag, den 18. Dezember 1926, vormittags 9 Uhr, in Saal 2. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung be⸗ kanngemacht. Dem Kläger wurde das

Landau a. J., 15. November 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

4. Verlojung . von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich

abteilung 2.

In Sachen der Abbauerin Ehefrau Anna Ellenberg, geb. Schrader, in Tra—= buhn Nr. 5, Kreis Lüchow, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Müller in Lüneburg, gegen den Landwirt Friedrich Ellenberg, früher in Tra⸗ buhn, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist Termin zur weiteren mündlichen Ver⸗ handlung auf den 21. Dezember 192686, vormittags 9i½ Uhr, an⸗ beraumt. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Lüneburg auf den obengenannten Termin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗

in Unter⸗

85592 Obligationsauslosung. Von den seitens der Stadt Malmö am herausgegebenen gationen sind zur Einlösung am 1. April 927 heute unter notarieller Beglaubigung folgende Nummern ordnungsgemäß aus— gelest worden, und zwar: Von der Serie A à 400 Kronen einhundertundsieben Nr. IH 45 HI 52 102 244 315 376 393 421 4594 bod 532 625 645 674 726 757 761 779 876 898 971 994 1071 1237 1258 1517 1520 1604 1766 1889 1902 2076 2128 2210 2423 24653 21480 26571 2573 2582 2830 2878 2897 3104 3134 3139 3450 3544 3571 3756 3760 3858 4062 4093 4126 4491 4409 4413 und 4471. Von der Serie R à S0 Kronen folgende vierundachtzig Stück: Rr. 191 209 288 319 330 369 440 441 455 460 466 495 612 644 724 742 759 784 809 512 864 897 932 g39 9g86 g998 1059 1145 1187 1223 1374 1400 1555 1567 16658 1660 1703 1705 1733 1819 1989 1995 2086 2111 2141 2164 2166 2203 2234 2305 2387 2439 2491 2tz l7 2629 2682 2720 2764 2796 2836 2885 3005 3006 3037 3096 3240 3286 3351 3360 3424 3445

Von der Serie C à 2000 Kronen folgende dreizehn Stück: Nr. 74 91 125 172 212 261 308 312 400 412 490 528

Von der Serie D à 40090 Kronen folgende acht Stück: Nr. 55 94 131 141 144 176 196 und 245.

Vorgenannte

Lüneburg, den 16. November 19265. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 1365 13553 1639 1649

Die minderjährige Margarethe Chri⸗ 194 1939

stine Blome, geboren am 21. Juni 1921, vertreten durch das Fugendamt Bremen, Porzeßbevollmächtigter: Verwaltungs⸗ inspektor Wille, Bremen, Bahnhofstr. 12, Zimmer 24, klagt gegen den Kessel⸗ schmied Friedrich Pezold, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten an Stelle der bisherigen Unter⸗ haltsrente von jährlich 300, - RM zur Zahlung einer Unterhaltsrente von jähr⸗ lich 420, RM vom Tage der Klage⸗ zustellung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, vierteljährlich im vor⸗ aus zahlbar, zu verurteilen. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht zu Bremen, Gerichtshaus, Zim⸗ mer Nr. 82, auf den 30. Dezember 1926, vormittags Hes Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht. Bremen, den 8. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amts⸗

1241 1282

aufgewertete Hypotheken zu erwerben, die gemäß den Bestimmungen unserer Satzung als Deckung für Goldpfand⸗ briefe geeignet sind, auf Grund dieser Hypotheken in Höhe ihres Nennbetrages 4 Rige. Goldpfandhriefe auszugeben Mobilisierungspfandbriefe) und den Eigentümern und den Schuldnern das Recht einzuräumen, diese Goldpfand⸗ briefe in Höhe des Nennbetrags zur Rückzahlung der von uns erworbenen 2 zu verwenden.

Der Rechtsanwalt Dr Teich in Han— nover. Georgstraße 23, klagt gegen den Hugo Wittkowski, früher in Hannover, Thalstraße Nr. 1B, unter der Behaup⸗ tung, daß dieser ihm wegen seiner Tätig— keit in der Strafsache 11. J. 1616/24 der Staatsanwaltichaft in Hannover gegen Wittkowski ein vereinbartes Honorar von 120 Reichsmark schulde, mit dem An trage: den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 122,50 Reichsmark nebst 12 0 Zinsen seit dem 1. April 1925 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Vannover, Abt. H7, Zimmer 334. auf den 3. Januar 1927, vormittags

ausgeloste Obligationen, für die Zinsen nur bis zum Fälligkeitstage, vergütet werden, Stockholm

April 1927, werden in Stockholm bei aktisbolag, Aktiebolaget Svenska Han- delsbanken und Inteckningst-Garanti- Bankfirma C. C. Cervin eingelöst. Malmö, den 6. November 1926. Prxätselkkammaren.

nommen, so gelten für diese von dem Zeitpunkt ab, in dem dem Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Erklä⸗ rung unsererseits zugeht, daß wir die Hypothek erworben haben, die oben unter Ziffer 11 Nr. 1—4 zug rten Bestimmungen entsprechend. . übung dieser Befugnisse machen wir nach erfolgter Genehmigung der Auf⸗ sichtsbehörde hiermit bekannt.

Ablösung von Markanleihen der Stadt Aachen. Denjenigen Gläubigern der 100i igen Aachener Stadtanleihe, die Kündigung älterer Aachener Stadtanleihen auf Grund meiner Bekanntmachung vom 31. Mai 1923 im Umtausch gegen Alt⸗ besitzstücke dieser Anleihen erworben haben, wird ohne Anerkennung eines Rechts anspruchs aus Billigkeitsgründen eine Ab⸗ lösung auf der Grundlage des Goldwerts der s Zt. in Tausch gegebenen Anleihen

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Der Maschinenschlosser Paul Bobe, z. Zt. in der Strafanstalt Waldheim, Prozeß⸗ bevollmächtigte; Rechtsanwälte Dr. Laue Dr. Lüder in Leipzig, klagt gegen: 1. die srühere Geschäftsinhaberin Margarete Eckert verw. Pistorius, geb. Walter, 2. deren Ghemann den Färber Franz Eckert, zuletzt in Leipzig, „Hansahotel“, Tauchaer Straße, unter der Behauptung, daß der Kläger mit der Beklagten zu i vom Januar 1917 bis 15. Januar 1918 zusammen in Dresden gewohnt und die ihm gehörigen, im Klageantrage bezeich⸗ neten Gegenstände in die gemeinsame Wohnung eingebracht habe und die Be— klagte trotz Aufforderung die Herausgabe verweigere, mit dem Antrage, die Beklagte zu ) kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, einen Tisch, zwei Stühle, einen Topfschrank, 2465 Bände Unterhaltung und des Wissens, einen Gacfocher, drei Gaslampen mit Zubehör, einen Kohlenkasten mit Zubehör, zwei Bilder, ein Rollpult, ein Schreibzeug, sechs Nippsachen, einen Arzneischrant, eine Gewürzetagere, eine elektr. Plätte, einen Kaffeebrenner, eine Holzbettstelle und einen Wachstuchbelag herauszugeben, den Be— klagten zu 2 zur Duldung der Zwangs— vollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau. der Beklagten zu 1, zu verurteilen. Die Beklagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Leipzig, Peters« steinweg 81, Zimmer 70, auf den 21. 12.

verordnung zum ö machen wir den heben unserer k alter

Die Anmeldungen sind auf dem gesetz— lich vorgeschriebenen Antragsvordruck bei einer Vermittlungsstelle (Bank, Spar⸗ kasse usw.) unter Beifügung der Schuld— verschreibungen nebst Jins⸗ unb Erneue⸗ rungsscheinen der 10,0 igen Anleihe so. wie der Altbesitznachweise bis spätestens 30. Nobember d. J. vorzunehmen. Bezüglich der Barablösung der In⸗ flationsanleihen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 4. 8. 1926. Die Einlösungsfrist für diese Anleihen läuft mit dem 5. Dezember 1926 ab. Aachen, den 12. November 1926. Der Oberbürgermeister.

tober 1921 bis 1. April 19238 4 ige Pfandbriefe ausgegeben (Reihe 20 —- 33), deren Goldmarkwert in der Beilage zum amtlichen Kursblatt der 361 Börse Nr. 142/1926 veröffentlicht ist.

dieser n wertes, jedoch mindestens je Stück eine Reichsmark, sobald dieses Angebot als angenommen gilt.

Mitteln, nicht aus der Teilungsmasse geleistet.

Bekanntmachung ayerischen Landwirthschafts⸗ ank e. G. m. b. H. München. Wir geben soweit erforderlich mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde über uidationsgoldpfand⸗ Spfandbriefen eilung der Teilungs⸗

gebot als angenommen gilt, gegen Ein⸗ lieferung unserer vor dem J.

1918 ausgegebenen 3 igen und 430 igen Pfandbriefe (Reihe 1–XIx) 185 69 des Goldmarkwertes in 475 igen, vom 1. Januar 1927 an verzinslichen, zum Nennwert einzulösen⸗ den Go dpfandbriefen. Diese Liqui⸗ dationsgoldyfandbrief. Iguten auf 50 und 1069 GM und ein Vielfaches von 100 GM. Beträge unter 59. GM werden in Goldpfandbriefzertifikaten im Nennbetrag von 15 und 26 GM abgelöst. Bei diesen Zertifikaten werden die Zinsen mit Zinseszinsen erst bei

briefen und Mobil und über die Vert masse folgendes bekannt:

A. I. Wir kündigen hiermit die Ausgabe von 415 3 igen Liquidationsgoldpfand⸗ briefen an unsere aufwertungsberech⸗ tigten Pfandbriefgläubiger für 1. Ja⸗ nuar 19297 an und lehnen demgemäß mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde

auf Grund des Art. 81 Abs. 8 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz vom 29. November 1925 (RGBl. JI. S 392) die Annahme von

zur Schuldtilgung ab. IJ. Wir machen mit Genehmigung

1. Der Abzug eines Zwischenzinses bei vorzeikiger Rückzahlung der Hypothek (Art. 21 der dier führungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz) ist bei den nach dem 31. Dezember 1926 fälligen Hypothekrückzahlungen nicht mehr gestattet.

Die Eigentümer und die Schuldner können vom 1. Januar 1927 an den Aufwertungsbetrag nur zum Schluß eines Kalenderbierteljahres und nur dann in bar zahlen, wenn sie uns die Absicht der Barzahlung spätestens drei Monate vor dem

e

mittei

3. Die Zinsen⸗ und Tilgungsbeträge der Hypotheken und persönlichen Forderungen sind an folgenden Terminen fällig:

a) soweit der Aufwertungsbetrag 1000 GM übersteigt, halbjährig, und zwar für die Zeit vom 1 Ja— nuar bis 30. Juni am 15. Juni, für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember am 15. Dezember jeden Jahres.

b) soweit der Aufwertungsbetrag 1000 GM nicht übersteigt, jährlich, und zwar für das ganze Kalender⸗ jahr am 15. Juni jeden Jahres.

4. Für die Umrechnung des Gold⸗ markbetrages der fälligen Kapital⸗ Zins- und Tilgungsbeträge in Reichsmark gilt als Stichtag der dem Fälligkeitstag jeweils voran⸗ ehende Monagtserste, wenn die 91 tung am 15, fällig ist; ist die Leistung am Monatsersten fällig, o, gilt. als Stichtag der dem älligkeitstag jeweils vorangehende 15. Monatstag. Ist der Feingold⸗ preis am Zahlungstag höher als an dem für die Umrechnung maß⸗ gebenden Stichtag, so wird die Bank den sich errechnenden Mehrbetrag ur Zahlung binnen 14 Tagen an⸗ . Für jede an Kapital⸗ Tilgungs⸗ und Zinsbeträgen zu ahlende Goldmark ist jedoch eine e gn ar! u entrichten, sofern sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2830, und nicht weniger als RM 260, er⸗ gikt⸗ Für die Umrechnung der Leistungen in Reichswährung gelten im übrigen die gesetzlichen Be⸗ stimmungen. y ö III. Wir erklären uns hiermit bereit,

erden solche Hypotheken über⸗

ie Aus⸗

B. Gemäß Artikel 85 der ö e

rung folgende findungsangebote:

1. Pfandbriefe, ausgegeben nach dem 31. Dezember 1917. Wir haben in der Heit vom 1. Ok⸗

ner

Wir zahlen in bar gegen Einlieferun r bret. 20 90 des Goldmark⸗

ie Abfindung wird aus eigenen

II. Pfandbriefe, ausgegeben vor dem 1. Januar 1518. Wir geben, sobald das folgende An⸗

Januar

etzung der Aufwertung bei noch ni

Gläubigern, die sich Pfandbriefe alter Währung . an ö wenn nicht innerhalb von drei

Stagatsministerium für Landwirtscha München, Königinstraße 17, zu richten und ist nur wirksam, wenn ihm eine Be⸗ lan unf eines deutschen Notars oder einer amtlich i erfolgte Hinterlegung der. Pfandbriefe bei - eig ist. Die Pfandbriefe, die vor dem

Pfandbriefgläuhiger daran zu erinnern wir im Gegensatz zu den meisten öh , briefinstituten in der Inflationszeit keine

der Fälligkeit des Kapitals entrichtet. . werden nach Art 157 28. Juli 1996 (RöBl. S. des) in bar zum Nennbetrag abgelöst. Durch die Barablösung gelten die e.

s. II der Reichsverordnung vom

des Pfandbriefgläubigers in der Höhe des Spitzenbetrags endgültig als a

egolten. Eine weitere Hebung aus

*

er Teilungsmasse findet hierfür nicht

mehr statt.

Da nach der unten veröffentlichten

Uehersicht die Teilungsmasse, zur Aus. . von 1835 * nicht reicht,

ießen wir 6g 91192 RM aug eigenen itteln zu. . verpflichten wir

uns weiter, mindestens 500 000 RM e aus eigenen Mitteln zu leisten; dieser Betrag wird zunächst zum Ausgleich von Ver— lusten verwendet, die der unten aus-

4. Teilungsmasse durch ö

ent⸗ iedenen Einsprüchen und durch sonstige kinderung der Masse entstehen. Der

verbleibende Betrag sowie etwaige sonstige Beträge, die der Teilungsmasse noch zu⸗ fließen sollten, werden spätestens inner halb drei Fahren gegen Einreichung eines Anteilscheins, der mit den Liquidations- goldpfandbriefen ausgegeben wird in bar vor. ausbezahlt. Der unten ausgewiefene und k des Kalendervierteljahres sich inzwischen weiter ergeben Barbetrag

en. der Teilungsmasse wir n . am

Oktober 1927 durch Verlofung von

1x igen Liquidationsgoldpfandbriefen ausgeschüttet.

III. Dieses Angebot gilt als von allen U. im Besitz unserer

onaten nach der dritten Veröffentlichung

dieser Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger ein Widerspruch gemäß Art. 85 Abs. J und U der oben an⸗ geführten, Durchführungsverordnung durch einen Teil der k erfolgt, dessen . mim

Goldmarkansprü ei 3 zu . Gläubiger beträgt.

estens 15 vH der e der bei der Verteilung

Der Widerspruch ist an das 3

en Hinterlegungsstelle über die

Janugr 1918 und die nach dem 31. De⸗

zember 1917 ö sind sind dabei gesondert zu behan die

muß den Nennbetrag sowie die Nummern⸗ und Serienbezeichnung der Pfandbriefe enthalten.

In. Die Bescheinigung

IV. Wir halten es für veranlaßt, me a

fandbriefe gekündigt haben. Wenn unsere

ufwertungsquote deshalb geringer, er- cheint als die einzelner anderer Institute,

haben wir doch unsere Pfandbrief⸗

. davor bewahrt, daß sie für ihre

fandbriefe in der Inflationszeit Papier-

mark eintauschten.

V. Wir sind bereit, auch vor der Ent—

scheidung über die Annahme unseres An⸗ ebots die Pfanzhriefe alter Währung zum mtausch in Liquidationsgoldpfandbbriefe anzunehmen, Die Goldpfandbriefe werden an die Gläubiger hinausgegeben, sobald das Abfindungsangebot angenommen und die Genehmigung zur Ausgabe der Pfand briefe nach 5 795 B. G. -B. erteilt ist.

Teilungsmasse der Pfandbriefe

nach Abzug des Verwaltungskosten⸗

beitrags.

Ansprüche aus bestehenden Hypotheken einschließlich Zinsen bis RM zum 31. Dezember 1926 9 479 140,29

Rückwirkungsansprüche u.

Anteil der Masse an .

einschl. Zinsen bis zum

31. Dezember 1926 9 784 333,38

Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rück- zahlungen u. Darlehens⸗ zinsen nebst aufge⸗ laufenen Zinsen aus der Anlage und ö 14 o Zinsspanne au die Liquidationsgold⸗ pfandbriese . h14 266. 81

Teilungsmasse 19777730, 48 Teilnahmeberechtigte vor

dem 1. Januar 1918

ausgegebene Pfandbriefe

PM 107 235 00 auf⸗

gewertet mit 185 ½ . 19 838 641,50

uschuß der Bank an die n ef K

Der Goldmarkwert der nach dem

31. Dezember 1917 ausgegebenen Pfand⸗ briese, für deren Ablösung die Teilungs⸗ masse nicht beansprucht werden soll, be⸗ trägt 300 619 RM 45 3.

München, den 11. November 1926.

ö Landwirthschaftshant

6G. m. b. H.

Verantwortlicher Schriftleiter

Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil

J. V.: Oberrentmeister Meyer Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (IV: Meyer)

in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗

und Verla ,,, Berlin,

ilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

und Erste und Zweite Zentral · Handels register⸗ Beilage

Deutscher Reichsanzeiger BPreußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Postanstalten und Zeitun gevertrieben für Selb

Geschãäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraß Einzelne Nummern kosten 9, 30 Fernsprecher: Zenirum 1573.

Neichs mark.

Berlin außer den stabholer auch die e Nr. 32. Neichs mark.

Nr. 27 I. Neichsbankgirokonto. B

Anzeigenpreis für den Raum einer S gespaltenen Einheitszeile (Petih 1, 5 Neichs mark, gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle des Reichs.

und Staats anzeigers Berlin Sw. 48, Wiihel

mstraße Nr. 32.

erlin, Sonnabend, den 20. November, abends. Ponischeckeonto erun A623. 1926

——

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

orge für Erwerbslose. betreffend Cinlösung der von den elsaß— zirken und Gemeinden ausgegebenen Mark—

Gesetz über eine Krisenfür?

Bekanntmachung, lothringischen Be Schuldverschreibu

Betrieb der Hucker⸗ Stärkezucker⸗ Oktober 1926.

Versteuerte

Steuerfrei

Der Reichstag hat das mit Zustimm

(1 Die Errichtung sind verpflichtet, eine K 52 Wochen hindurch E diese Unterstützung deshalb n

(2) Die Krisenfürsorge ist nach mungen auch solchen Erwerbs ofen zi vom 1. April 1926 bis zum In kraft laufs der gesetz lichen Unterstü ausgeschreden sind. Erwerbslose, die seitdem nich unterstützt worden sind, können genommen werden.

Ekenso kann die Krisenßf usgesteuerten Erwerbslos

und Rübensaftfabriten im

Zuckermengen (Inlandsverkehr) im Oktober 1926. abgelassene Zuckermengen im Oktober 1926. Verarbeitung von Zuckerrüben auf 3 Bekanntmachungen der Kali von Beteiligungsziffern. Anzeigen, betreffend die Aus gesetzblatts Teil J und der

prüfungsstelle über die Zuteilung

gabe der Nummer 61 des Reichs⸗ Nummer 44 Teil II.

Preußen. Ernennungen und sonstige Versonalveränderungen.

xx ··ᷣ·· . Amlliches.

Deutsches Reich. Gesetz über eine Krisenfürsorge für Erwerbs lose. *) Vom 19. November 1926.

; folgende Gesetz beschlossen, das ing des Reichsrats hiermit verkündet wird:

81

gemeinden der öffentlichen Arbeitsnachweise risenfürserge für Eiwerbslose einzurichten, die Slosenunterstützung bezogen haben und icht mehr erhalten können.

Maßgabe der folgenden Bestim— gewähren, die schon in der Zeit treten dieses Gesetzes wegen AÄb— tzungedauer aus der Eiw

erbslosenürsorge Auch solche nach dem J.

April 1926 ausgesteuerte t lausend von der öffentlichen Fürsorge auf Antiag in die Krisenfürsorge auf—

ürsorge in besonderen Härtefällen en gewährt werden, die infolge be⸗

) Vergl. R GBl. 1 1926 S. 489.

Einzelnummern oder einzelne Beitagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorheri einschließlich des Portos abgegeben.

im V

Vetrieb der Zucker⸗ Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im Monat Oktober 1926.

A. Zuckerfabriken.

L. Es sind verarbeitet worden:

Zuckerabläufe

Hiervon wurden entzuckert mittels

geitabschnitt

der Aus schei⸗

dung verfahrens

Stron⸗

des

tian⸗

Im Oktober 1926 Im Vormonat. Vom J. Sept. 1926 b. 51. Okt. 1926 Vom 1. Sept. 1925 b. 31. Okt. 1925

Im Oktober 1926 Im Vormonat). Vom l. Sept 1926 b. 31. Ott. 19265 Vom l. Seyt. 1925 b. 31. Okt. 1925

Im Oktober 1926 Im Vormonat. Vom l. Sept. 1926 b. 31. Okt. 1926 Vom l. Sept. 19265 b. 31. Okt. 1925

Gesamte H 1925: 51921

16511 3 840

20 3651

8 695

er stelL ung in Rohzuckerwert berechnet i ieser Berechnung sind die unter J angegeb

Sucher fabriten

affinerien und Melasseentzuche rung

61 066 h7 726

118782

107 918

3. Zucke bl O66 3 695 146

5772

118 7182 3 697 587

107 918 3 802 974

m Olteber 1926: 4973 020 dz, vom 1. enen Einwurfzuckerin Abzug gebracht und

ge Einsendung des Betrages

sonders langer Erwerbslo bereits vor dem 1. April 31. Dezember 1926 beantragt vermittlung bezeichnet die Bezirke und Berufe, in denen diese Vor— aussetzungen gegeben sind, und den Zeitpunkt, seitdem es der Fall ist.

sigkeit in ihrem Bezirk oder in ihrem Beruf auegesteuert sind, wenn dies bis zum

§ 9. Leistungen, die nach diesem Gese Das Landesamt für Arbeits—

e gewährt werden, sind kelne Leistungen der öffentlichen Fürsorge. ö 69 § 10.

(I) Dieses Gesetz tritt mit dem auf den Ta Kraft und gilt bis zum 31. M g kann mit Zustimmung des Reichsratz letzes verlängern. Sie kann dabei einzeln risenfürsorge ausnehmen oder dig ke oder Berufe beschränken und diz

seiner Verkünd folgenden Tage in ein J erkũůndung

(2) Die Reichsregierun die Geltungsdauer dieses Ge Berufe oder Bezirke von Krisenfürsorge auf einzelne Bezir Fürsorge zeitlich begrenzen.

Berlin, den 19. November 1926.

Der Reichspr von Hinden

Für den Reichsarbeitsminister: Der Reichsminister des Innern.

§ 2.

Für die Krisenfürsorge gelten die

bis 32, 38, 41, 43 bi

fürsorge vom 16. Februar 1924 (RGB.. 1 threr Ausführung erlassenen Vorschriften.

S8 2, 3, 6, 7, 9 bis 17, 19 über Erwerbslosen⸗ 127) nebst den zu

8 45 der Verordnun

8 3. die aus der Erwerbslosenfürsorge oder der in die Krisenfürsorge übernommen werden,

Für Erwerbslose, öffentlichen Fürsorge besteht keine Wartezeit.

—— 1 4 3 6 e, /// /// /// // K

K

§ 4. setzungen der Erwerbslosenfürsorge, hinsi und Arbeits

Die Voraus Arbeitswilligkeit für die Krisenfürsorge.

r Erw chtlich der fähigkeit des Erwerbslosen, gelten auch

d 2

S 5.

Die oberste Landesbehörde kann anordnen, Angehörigen bestimmter Berufsgruppen auf K Vorsitzenden des Landesamts für Arbeitevermit sitzen den bestimmter öffentlicher Arbeite nachweis ür die zwischenontliche oder zwischenbezirkliche wenn sie der Auffassung ist, daß Ar

des Arbeitsna In solchen werden, wenn die Ste einverstanden erklärt hat.

5 Erwerbslofe, die nach den Be stützt werden, sind bevorzugt v Notstandearbeiten heranzuzsehen.

daß die Anträge der risenunterstützung dem tlung oder dem Vor— e vorzulegen sind, die zermittlung in Betracht beitslose dieser Berufe sachweisbezirks in Arbeit vermittelt werden Fällen darf Krisenunterstützung erst zuerkannt der der Antrag vorzulegen war, sich damit

Bekanntmachung.

sch⸗französischen Abkommens vom wendung der deutschen Ge eich (RGBl. vom 16. J werden die von den elsa

Auf Grund des deut

10. Mai 1926 über die An 16. Juli 1925 in Frankre Teil U S. 347) Bezirken und Gemeinden a lautenden Schuldverschreibu 1918 und am 4. Juni 1926 im Eige vom Reichen sch e ingelöst, die

Gemeinden nach Verfugung gestellt werden. chsentschädigun

kommen, außerhalb können.

um 1926 ß⸗lothringischen usgegebenen, auf Mark ngen, die am 11. November entum eines Reichs angehörigen ädigungsamt für Kriegsschäden von den elsaß⸗lothringischen des genannten r Die Anmeldung gsamt für Kriegsschäden, Ab⸗ Drgnienstraße 95, me (Vor⸗ Straße und Hausnummer). ngemeldeten Stücke am 11. No 1926 im Eigentum eines Reichs Der Anmeldung sind die ein⸗ agen nebst Erneuerungs⸗ ügen. Die Anmeldungen 927 zu bewirken.

ö 2 3 w .

gestanden haben, mit den Mitteln Bezirken und

Abkommen zur ist bei dem Rei teilung für Wertpapiere, einzureichen.

siimmungen dieses Gesetzes untar⸗ or anderen Erwerbslosen zu öffentlichen

§ 7. (1) Den Ländern werden drei Vi wandes, der den Gemeinden durch die Die obersten Lande

ertel des notwendigen Auf— Krisenfürsorge entsteht, vom 6behörden verteilen diesen Be⸗ chtungegemeinden der öffentlichen Arbeiten tnis ihrer Belastung durch die Krisenfürsorge.

insichtlich der Kosten der öffentlichen er für Arbeitsvermittlung verbleibt es 36 und 37 der Verordnung über

Berlin SW. 68 Sie hat zu enthalten: Na name), Beruf, Wohnort ( ist nachzuweisen, daß die a 1918 und am 4. Juni

angehörigen gestanden ha zulbsenden Schuldverschreibu scheinen mit Nummernverzei sind bis zum 28. Februar 1

Berlin, den 16. November 1926.

Der Präsident des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden. Karpinski.

Reiche überwiesen. trag auf die Eirf erhältnis ihrer Arbeitsnachweise und bei der Regelung, die Erwerbslosen sürforge

Landesämt in den 55 getroffen ist. 9 nnd Zins⸗ gewährt wird, darf der Beitragssatz mer zur Erwerbslosenfürsorge nur ebiet und nicht unter der nach 5 34 losenfürsorge zulässigen Höchfigrenze

Solange die Krisenfürsorge der Arbeitgeber und Ärbeitneh einheitlich für das ganze Reicheg der Verordnung über Erwerbe festgesetzt werden.

6 7 K

II. Es sind gewonnen worden: Ver brauchszucker

Zuckerabläufe mit einem Reinheitsgrade

J. des Invert⸗

Zucker Würfelzucker Krümelzucker zuckersirups

Kristallzucker Stangen und Melis 95 vH

7o bis 95

0 v

nade mehr als

flüssige Raffinade

eins

gemahlene Raffi⸗

granulierter Platten⸗ Stücken und gemahlener zusammen weniger als

Farin

arbeitung.

s an st alten

487 284 3 484

t (1 und ?2)

190 905 2562 2 092 4901 6 292

2 1597901 5712 dagegen vom 1. September 1925 bis 31. Oktober

September 1926 bis 31. Oktober

1926: 5 009 911 dæ, die Verbrauchszucker im Verhältn

is von 9: 10 umger