1926 / 277 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

deutschen Schwerindustrie haben wiederholt die Engländer auf⸗—

gefordert, der Internationalen Rohstahlgemeinschaft beizutreten. Trotz mancher Kritik und trotz aller Sorge, die auch die deutsche Regierung erfüllt, werden wir im Interesse

Europas, vor allem aber auch im nationalwirtschaftlichen Interesse das Zustande— kommen dieser Rohstahlgemeinschaft begrüßen können. Abg. von Raumer (D. Vp) führte Dr. Hilferding gegenüber aus, eine internationale Kontrolle könnte leicht auf Kosten Deutschlands zugunsten der Nutznießer des bisherigen Tumpings wirken. Abg. Hilferding (Soz.) erklärte, die Ausführungen des Ministers über die Verhandlungen der chemischen Indusirie hätten ihn nicht voll befriedigt. Es müßte dafür Sorge getragen werden, daß die Abmachungen nicht zum Schaden der deutschen Verbraucher getroffen würden und daß die deutsche Regierung nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Damit schloß die Aussprache. Der Vorsitzende Abg. Perlitius (Zentr,) erklärte am Schluß der Verhandlungen: Wir haben hler über eine Organisation beraten, die aufs tiefste einschneidet in das Leben der Einzelstaaten, der Staaten untereinander, in das Wirtschafts⸗ und Gesellschaftsleben, so daß man wohl sagen kann: Wir stehen vor einer neuen Wirtschaftsepoche. Weite Kreise stehen noch als Beobachter abseits von dieser Entwicklung; wir aber haben zur Reichsregierung und zu den Führern der Wirtschaft das Ver⸗ trauen, daß sie das eine Ziel nicht aus den Augen lassen, das Wohl unserer Nation.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags setzte gestein unter dem Vorsitz des Abg. Esser Zentr.) die zweite Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes mit der Spezialberarung fort. Zum grundlegenden 81 beantragken die Deutschnationalen erneut eine engere Eingliederung der Arbeitsgerichte in die ordentlichen Gerichte. Der Antrag wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, jedoch abgelehnt. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat) und Abg. Dr, Heinze (B. Vp. behielten sich die Wiederaufnahme solcher Anträge im Plenum vor. Beim 8 2 (Zuständigkeit der Arbeitsgerichte) beantragte Abg. Dr. Pfeffer (D. Vp.) Ein⸗ beziehung der Seeleute, Abg. Hoch (Soz.) Einarbeitung der Straf⸗ gerichtsbarkeit in Arbeitsangelegenheiten und Einbeziehung von Lohnstreitigleiten der Schwerbeschädigten in das Gesetz. Ministerial⸗ direkior Dr. Sitz ler erklärte demgegenüber: Die Seemanns⸗ ordnung befindet sich in der Umarbeitüng. Ein fertiger Entwurf liegt dem Reichsarbeitsministerium vor, seine Einbringung ver⸗ zögert sich nur, weil noch andere dringlichere Gesetze vorliegen. Mit Rücksicht auf diese bald bevorstehende Regelung bitte ich, von einer Einbezsehung dieser Materie in das Arbeitsgerichtsgesetz ab⸗ zusehen. Auch gegen die Einbeziehung der Strafgerichtsbarkeit in das Gesetz bestehen materielle und formelle Bedenken. Die Frage ist noch nicht so weit geklärt, daß sie bei Gelegenheit dieses Gesetzes geregelt werden könnte. Die Kammern müßten dann ganz anders zusammengesetzt und der Staatsanwalt an dem Verfahren be⸗ teiligt werden. Das würde eine wesentliche Verzögerung dieses Gesetzes bedingen. Die Schwerbeschädigten zu erwähnen, ist über⸗ flüssig, da die bürgerlichen Rechtsftreitigkeiten aus dem Arbeits⸗ verhältnis ganz allgemein, also auch die der Schwerbeschädigten, den Arbeitsgerichten überwiesen sind. Abg. Hoch (Soz) zog dar⸗ auf hin seine Anträge zurück. Von den übrigen Abänderungs⸗ anträgen wurde nur der gemeinsame Antrag der Regierungs⸗ parteien angenommen, der Streitigkeiten aus dem Koalitions⸗ verhältnis wieder aus dem Gesetz herausnimmt. Der erste Absatz des 55 (Begriff des Arbeitnehmers) erhielt entsprechend einem gsmeinsamen Antrag der Regierungsparteien folgende Fassung: „Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und An⸗ gestellte einschließlich der Lehrlinge. Den Arbeitnehmern stehen Personen gleich, die, ohne in einem Arbeitsvertragsverhältnis zu ichen, im Auftrage und für Rechnung bestimmter anderer Per— . Arheit leisten (Heimgewerbetreibende und sonstige Arbeit⸗

der politischen Befriedung

nehmer ähnliche Personen) und zwar auch dann, wenn sie die Roh⸗ oder Hilfsstoffe selbst beschaffen; Arbeitnehmer ähnliche Personen sind im Verhältnis zu ihren Auftrag⸗

gebern auch Zwischenmeister, die einen wesentlichen Teil ihres Entgelts für eigene Arbeit erhalten.“ Bei Beratung des §5 11 (Prozeßvertretung) beantragte Abg. Dr. Fischer (Dem) mit Unterstützung der Dentschen Volkspartei, in Anlehnung an die Reichsratsporlage und im Gegensatz zur Regierungsvorlage Rechts⸗ anwälte auch in der Ersten Instanz zuzufassen, wo es sich um ein Objekt handelt, das zur Berufung kommen kann. In der Zweiten Instanz wurde der Anwaltszwang beantragt. Abg. Aufhäuser (Soz.) erklärte, der Streitwert stehe zu Beginn des Verfahrens noch gar nicht fest. Die Rechtsanwälte würden übrigens unter diesen Umständen nur für hohe Festsetzung des Streitwerts sorgen. Abg. Dr. Heinze (D. Bp.) schloß sich den Ausführungen des Abg. Dr. Fischer an, ebenso Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.), der außerdem noch den Streitwert, der die Berufung ermöglicht, von 330 auf 150 Mark herabzusetzen beantragte. Abg. Bertz (Komm.) lehnte alle diese Anträge ab und fragte nach, der Be⸗ deutung der „geschäftsmäßigen“ Prozeßvertreter. Ministerial⸗ direktor Dr. Sitzler erklärte, „geschäftsmäßiger Vertreter“ sei derjenige, der öfter, also nicht nur gelegentlich, sondern mit der Absicht der Wiederholung eine Vertretung übernimmt. Auf Ent— eltlichkeit kemme es nicht an. Ein Vertreter des preuß i⸗ chen Ju ĩ izministexinms bat, die Fassung des Reichs⸗ rats anzunehmen, die weitergehenden Anträge aber abzulehnen. Die Zulassung der Rechtsanwälte liege sowohl im Interesse der Rechtsuchenden wie auch der Rechtsquwälte selbst und der Fort⸗ entwicklung des Arbeitsrechts. Ministerialdirektor Dr, Sitz ler betonte demgegenüber, daß der Standpunkt der Reichsregierung sich nicht geändert habe. Abg. Rädel Komm) bemängelte, daß durch, die Auslegung des Begriffs „geschäftsmäßig“ Kriegs⸗ beschädigte und aus ihrer Gewerlschaft ausgeschlossene Arbeiter der Vertretung beraubt würden. Abg. Beier (Wirtsch. Vgg.) ver⸗ langte die Zulassung der Rechtsanwälte. Abg. Hülser (D. Nat) beantragte Annahme der Reichsratsfassung und Zulassung der gemeinnützigen Rechtsbüros und Arbeitersekretariate. Ministerial⸗ direktor Dr. Sitz⸗er warnte vor diesem Antrag, weil er Um⸗ gehungen des Gesetzes ermögliche, da die Auslegung des Begriffs „gemeinnützig, schwierig sein würde. Je mehr Kreise man in das Privileg der Gewerkschaften hineinnehme, um so schwerer würde es auch sein, die Rechtsanwälte auszuschließen Nach weiterer Debatte og. Abg. Dr. Fischer seinen Antrag zugunsten des Antrages Ele zurück, dieser wurde jedoch abgelehnt. Neu gefaßt wurde nur auf Grund eines deutschnationalen Antrages die Bestimmung über die Verbandsvertreter: „Zugelassen sind jedoch Mitglieder und Angestellte wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen, die kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung befugt sind.“ Für Schiedssprüche und Zwangsvollstreckungen beantragte Abg. A uf⸗ häuser (Soz) die Gebührenfreiheit, die im § 12 allgemein statuiert ist. Der Redner bekämpfte die von den Regiernngs⸗ parteien beantragte Verteuerung der Gebühren im Bexufungs⸗ verfahren. Auf eine Frage des Abg. Hoch (Soz.) bestätigte Ministerialdirektor Dr. Sitz ler, daß der Verzicht auf Kosten⸗ vorschüsse im § 12 nur für die untere Instanz gelte, nicht aber für die Berufung. Darin liege allerdings eine Ungerechtigkeit. Man könne deshalb die Vorschußfreiheit auch auf die Berufungs⸗— instanz ausdehnen. Aber darüber solle man nicht hinausgehen. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) erklärte sich mit dem all⸗ emeinen Wegfall der Gebührenvorschüsse einverstanden. Die ozialdemokratischen Anträge auf Gebührenermäßigung und Vor⸗ schußfreiheit wurden angenommen und § 12 im wesentlichen in der Regierungsfassung wieder hergestellt. Beim 5 15 beantragten die Regierungsparteien die Streichung der in der ersten Lesung eingefügten Bestimmung, daß bei der Verwaltung und der Dienst⸗ aufsicht über die Arbeitsgerichte Vertreter der Verbände gehört

werden sollen. Die Streichung wurde jedoch mit 11 zegen

15 Stimmen abgelehnt. Fortsetzung der Beratung heute vormittag.

Der Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete verhandelte in seiner gestrigen Sitzung über das

Neparationsholz⸗Abkom men. Nach dem 1. Sep⸗ tember 1924 sind auf Reparationskonto von 1893 deutschen Firmen Holzlieferungen im Werte von etwa 1018000 Reichsmark ge⸗ leistet worden. Die Forderungen der Holzfirmen wurden nach⸗— drücklich vertreten durch die Abgeordneten Adams (Soz.), Hof⸗ mann⸗Ludwigshafen (Zentr., Lind (D. Nat., Dr. Jör⸗ rissen (Birtschaftl Vgg), Dr. von Dryander (D. Nat.) und Koch⸗Düsseldorf (D. Nat). Der Vertreter des Reichs⸗ finanzministeriums teilte mit, daß die fraglichen Holz⸗ lieferungen auf Grund eines am 29. August 1924 abgeschlossenen Vertrags zustande gekommen sind. Die Holzfirmen hätten wissen müssen, daß an diesem Tage der Reichstag die Annahme des Dawes⸗Planes beschließen würde; sie hätten sich also nicht für weitere Lieferungen verpflichten dürfen. Es seien Verhandlungen mit der französischen Regierung eingeleitet worden, die aber schließlich scheiterten. Bereits in den nächsten Tagen werde eine Klärung innerhalb der Regierung erwartet. Einstimmige An— nahme fand ein gemeinsamer Antrag, der verlangt, daß der durch die Reparationsholz⸗Treuhand⸗Gesellschaft vertretene schwer not⸗ leidende Holzhandel des besetzten Gebiets für die nach dem 31. August 1924 gelieferten Reparationsholzmengen, unbeschadet der noch schwebenden Verhandlungen wegen Bezahlung der Leistungen aus den Mitteln des Generalagenten für die Repa— rationszahlungen, baldigst entschädigt werde. Nach der Beratung von Petitionen vertagte sich der Ausschuß.

In den Sitzungen des Untersuchungsausschusses über den deutschen Zusammenbruch 1918 vom 23. und 24 November trug der Sachverständige Vizeadmiral von Trotha seine Ansichten über die Ursachen des Zusammen⸗ bruches in der Marine im Zusammenhang vor. Er war dazu durch das Gutachten des Sachverständigen Alboldt veranlaßt, in dem eine Reihe marinewissenschaftlicher Fragen angeschnitten sind,

über die der Ausschuß die Ansicht eines weiteren . u hören wünschte. Von Trotha bestritt, dem Nachrichtenbüro des zexreins deutscher Zeitungsverleger zufolge, grundsätzlich, 26 die Schuld an den Meutereien und dem schlleßlichen Zusammenbruch der Marine beim Seeoffizierkorps zu suchen sei. Unbeschadet Änzelner Mißgriffe habe ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Offizieren und Mannschaft geherrscht, das sich noch im Frühjahr 1918 in dem hervorragenden Funktionieren der Flotte und tadel⸗ losem Zusammenwirken ihrer Teile gelegentlich eines Vorstoßes bewährt habe. Gelitten habe der Geist der Flotte hauptfächlich uner den Fesseln, die die Politik ihr anlegte. Bethmann Hollweg wollte die Flotte bis zum Friedensschluß erhalten und fürchtete, durch eine Seeschlacht die Friedensvermiktlung durch England zu verlieren. Später kamen die Beschränkungen in der Anwendung der U⸗Bootwaffe, durch deren rücksichtslosen Gebrauch im Jahre 1916 der Krieg zu Deutschlands Gunsten hätte entschieden werden können. Bezüglich des letzten durch die Revolution verhinderten Flottenvorstoßes bleibt Vizeadmiral von Trotha bei seiner Meinung, daß die Aussichten für einen deutschen Seesieg nie so günstig ge= legen hätten, wie damals, und daß die Seekriegsleitung die Freiheit gehabt hatte, den Entschluß zum Vorstoß aus eigener Machtvoll- kommenheit zu fassen. Im Anschluß an die Ausführungen von Trothas bekundete der Sachverständige, frühere Matrose Stumm, daß nach seiner Ansicht das Gutachten Alboldt die Seelenstimmung der Marinefrontsoldaten zutreffend schildere. Dann nahm der Sachverständige Alboldt zu einer Reihe von Behauptungen des Vizegdmirals von Trotha alfhů dend Stellung. Es folgte eine zum Teil erregte Aussprache der Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuß will über die Marinefragen nun keine weiteren Aeußerungen von Sachverständigen mehr entgegennehmen. Es besteht die Absicht, in den nächsten Sitzungen dle Ergebnisse des bisher vorliegenden Materials zusammenzufassen und dann über die abschließende Behandlung der Marinefragen zu einer Entscheidung zu kommen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 15. bis 20. November 1926. In Reichsmark für 50 kg.

Wöchentliche *) Gerste ä bedi ,, Roggen Weizen Hafer Stãdte Handelsbedingungen für Brotgetreide ,, Zahl am Brau⸗ * Futter t l 2 3 4 5 hz 7 8 9 Aachen . srei Aachen ö K 1 18. 12, 883 14,81 9, 75 Bamberg .. Gioßhandeleeinkfspr. ab fränk. Station.... 1 16. 11,75 14,00 12, 25 8, 75 Berlin . ab märk. Stat. (Gerste: ab Station) .... 5 11,38 13,79 11,78 10,08 9, 49 Bremen 1) J.. ab Bremen oder Unterweserhafen ...... 5 15, 02 11,509)

‚. , e 15.20 10,49 14,32 4) 8, 93 8)

ö . R 15. -= 20. 9, 00? Breslau... ab schles. Verladestation in Waggonladungen. 5 12,115) 14,14 6) 12,257 9, 25 8,91 Dortmund .. Großhandelsverkaufspr. waggonfr. Dortmund in

k . 1 18. 12, 25 14,75 10, 50 7) Dresden.. waggonfr. sächs. Versandst. b. Bez. von mind. 101 2 165. 198. 1138 1665) 6 10,53 9, 95 R rneeee;,, n nne, 1 65. 1235 15, 00 11, 7d & Emden.... ab Station.. J 1 16. 14,25 10,25 ö, waggonfr. Erfurt od. Nachbarvollbahnstat. o. Sack 1 18. 12.25 14,00 11,50 10,25 Essen. . waggonfr. Essen bei Waggonladungen ..... 1 15. 12,38 14,88 Frankfurt a. M. Frachtlage Frankturt a. M. o. Sack . 4 12.25 1475 12,53 * 10,00 Gera, bei Waggonbez. ab ostthür. Verladestation ... I 20. 12,50 13,0 15,29 9,50 e,, . 1 16. 11,63 13,53 12,257 9, 13 Hamburg.. . ab inl. Station einschl. Vorpommern ..... 65 11,54 13,71 11,B78 10,31 9,55

ö . Nöordamer n et Hamburg;; . 15.— 20. 10269) 13.96 4)

ö . Südamerika, ö J 15. = 20. 12, zh ich * ö. . Dannover ... ab hannoverscher Station.... ...... 1 16. 1180 15,80 . 1990 Karlsruhe... Frachtlage Karlsruhe ohne Sack. c.. 1 17 12, 38 195.25 13,25 9, 88 k ab holst. Station b. waggonw. Bezug o. Sack. 1 20. 1,50 13.25 9) 111751) 190,75 1000 , . 2 18. 12. 53 1209 12, 13 11,00 3 ant sberg . ,,,, . 11.655 13.43 10,65 8,99 Greed ab nter, nnn; 1 18. 12.38 14,63 3835 Leipzig.. piompt Parität frachtfret Leipzig .. ..... 2 16. 19. 12, 35 13,50 12,38 10,45 9. 43 Liegnitz... . Frachtlage Liegnißz. .. JJ IB. 19. 11,75 13.15 12,25 25 9, 00. Magdeburg.. b. Ladungen v. 360 Ztr. i. Bez. Magdeburg.. 2 16. 19 11,85 13.65 11,50 10,65 10555 Nainzz.. .. . Großhandelseinstandepr. loko Main;. .... 1 19. 12,19 14,63 12755 10 00 10,900 * Mannheim .. . . o. , J ö ö an 2 15. 18. 12,81 15,22 15,91 11, 00 9, 94 ) München.. Großhandelsemkausspr. ab südbayer. Verladestat.

waggonw. o. Sack.... . J 2 2 17. 20. 11,85 14,28 11,83 8, 66 Nürnberg.. . ab nordbaverischer Station .... 1 18. 11,75 14,38 12.405 339 Plauen .... Großhandelspreis ab vogtländischer Station. .. 1 20. 10,73 1299 12, 007 10699 8, 75 Stettin... waggonfrei Stettin ohne Sach... 5 11, 84 15357 12.10 11,23 9, 46 Stuttgart... Gioßhandelspreis waggonw. ab württbg. Station 2 15. 18. 12,00 14,63 12,90 913 Worms.. . bahnfrei Worms. JJ 1 I9. 12,38 14,88 1250 10 50* 9, 75 Würzburg.. 1 Großhandelseinkaufspreis waggw. ab fränk. Station! 2 165. 20. 11,88 14, 15 12, 63 10135 8. 48

Anmerkungen: ) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Angebotspreise. . Unverjzollt. ) Manitoba JI. 6) Malzgerste. 9) J. Qualität. 7) Pommerjcher Weißhafer

) Pommerscher Weißhafser 11,50. 65)

II,25. * Pommerscher und schlesischer; rheinischer 175. ) Western. io) Rosafs. 11) Braugerste 12,50. U) Norddeutscher 11,25.

Berlin, den 25. November 1926.

Statistisches Reichsamt. Wagemann.

Kartoffelpreise in deutschen Städten in der Woche vom 15. bis 20. November 1926. .

, ,,. r n r i , q ; otier ungen!) ; ür artoffeln Städte Handelsbedingung gen i)?) . g r r e, Zabl am weiße rote gelbe sonstige ie Starker on

l 2 3 4 h J 9 Bamberg... Großhandelseinkaufeprieis ab fränk. Station 1 I6. 3.88 Berlin ö. = Er ieugerpreis waggonsrei märk. Station 2 165. 18. 2, 70/ 3,25 3, 40 6) 0, 14 Breslau. Erzeugerpreis ab schlesischer Verladestation 2 165. 18. 2,70 2, 70 0, 14 Frankfurt a. M. Großhandelepr. Frachtl. Frankfurt a. M.

bei Waggonbezug .... . 15. 4, 40 5, 30 9)

Gleiwitz... ab Gleiwitz . J 16. 3,00 . Hamburg.. . Großhandelspreis ab Vollbahnstation .. 15.20. 3,00 3,95 9) Karlsruhe.. Frachtlage Karlsruhe ..... .... 1 17. 5,00 . . Kiel J 20. 2, 0 3.789 4,00 59 Magdeburg. . frei Vollbahnstation .. ...... . 1 20. 2,70 2,90 3,70 Nürnberg... Erzeugerpreis d . 18. 3. 90 4, 13 nn, Großhandelospreis ab vogtl. Station.. 1 20. 4,50 4,50 bog Stettin.. . frei Waggon Reichsbahnstation.. . 2 16. 19. 2.25 2,565 2,68 6) Worms... . bahnjrei Worms , 19. b, 00 Würzburg .. Erzeugerpreis frei Bahnstation. .... 2 16. 20. 3,88

1) In Frankfurt a. M., Hamburg und Stettin keine Börsennotierungen, sondern Feststellungen der Handelskammern. 3 We mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Burchschnitte gebildet worden. 3) Industrie 3,65. H Industrie. 9) Bunt köpfige.

6) Gelbfleischige Industrie 2,985. Berlin, den 25. November 1926.

Statistisches Reichsamt. Wagemann.

(GFortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Druck der Preußischen Druckerei und Verlags-⸗Attiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32. Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

eichsanzeiger Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich , Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestelsung an, sür Berlin außer den Postanstalten und Zeitun ge vertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftssteue Sm. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.

Einzelne Nummern hkosten Fernsorecher: Zenium 1573.

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einer 5 gespaltenen Emheitszeile (Petit 1,05 Neichs mark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichs mark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftestelle des Reichs · und Staats anzetgers Verlin Sm. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Nr. 277. eictsbantatrotonto. Verlin, Sonnabend, den 27. November, abends. otuchectronto: Berimn sz. 1926

——

inzeinummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

ö *

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Verordnung über Beseitigung von Ansteckungsstoffen in Eisen— bahnviehwagen im Vertehre mit dem Ausland. Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung einer Reichsbank— nebenstelle in Löbau (Sachsen). Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 46 des Reichs- gesetzblatts Teil II. Preuszen. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Mitgliedern des Landesgesundheitsrats.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 44 der Vreußischen Gesetzsammluna.

Meat e x e Q O Q Q O , meme, mmm, m, ei rm m mm m e, Amtliches.

Deutsches Reich.

Verordnung

über Beseitigung von Ansteckungsstoffen in Eisen⸗ bahnviehwagen im Vertehre mit dem Ausland.“)

* Vom 26. November 1926.

Auf Grund deg 3 3 Abs. 1 des Neichsgesetzes über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbesörderungen auf Ei enbahnen vom 25. Februar 1876 (RGB. S. 163) in Ver— bindung mit Artikel 179 Abs. 2 der Reichsverfassüng wird nach Zustimmung des Reichsrats hiermit verordnen:

§1.

Abl. 2 des ] der Verordnung über Beseitigung von An— steckungestoffen in Eisenhahnviehwagen im Verkehr mit dem Ausland vom 4. Mai 19266 (RGBl. 1 S. 217) wird aujgehoben.

§ 2. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1926 in Kraft.

Berlin, den 26. November 1926.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dam mann.

* Diese Verordnung wird auch im ‚Reichsgesetzblatt' Teil 1 veröffentlicht.

Am 7. Dezember 1926 wird in Lobau (Sachsen) eine von der Reichsbanksielle in Zittau abhängige Reichtbank— nebenstelle mit Kasseneinrichtung eröffnet werden.

Berlin, den 23. November 1926.

Reichs bank⸗Direktorium. Dr. Hialmar Schacht. Kauffmann.

Betanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:

das Gesetz über den Vertrag zwijschen dem Deutschen Reiche und der Letiländischen Republik zur Regelung der wirtschajtlichen Be— , zwischen Deutschland und Leitland, vom 19. November

2ßz, un

zas Gesetz über das vorläufige Handelsabkommen zwischen dem

Deuischen Reiche und der Republik Finnland, vom 19 Nobember 1926. Umfang 1 Bogen. Verkautsvreis 0, 15 RM. Berlin, den 26. November 1926.

Gesetzlammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Pre usen..

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Bekanntmachung,

betreffend die Ernennung von Mitgliedern des Landesgesundheits rats.

Auf Grund des Beschlusses vom 30. April 1921 ( Gesetz⸗ 6 S. 369) über die Bildung eines Landesgesundheitsrats ür Preußen sind durch die Beschlüsse des Preußischen Staats- ministeriums vom 6. August, 6. Oktober und 28. Sttober 1936 zu Mitgliedern des Landesgesundheitsrats auf fünf Jahre ernannt worden:

1. Geheimer Medizinalrat Prosessor Dr. Abderhalden in Halle a. S.,

2.

Professor Or. Adam, Direktor des Kaiserin⸗Friedrich⸗Hauses für die ärztliche Fortbildung in Berlin,

3. Generaldirektor O. Antrick in Berlin⸗Charlottenburg,

4. Beirat im Reichsarbeitsministertum, M. d. R. Johannes Becker (Arnsberg) in Berlin,

5. Direftor Bend ig in Berlin,

6. Präsident Prosessor Dr. Beninde in Berlin⸗Dahlem,

7. Ministerialrat Dr. Beyer in Berlin, Ministerium für Volks- wohlsahrt,

8. Professor Dr. Bie slals ki in Berlin⸗Zehlendorf,

9. Verbande syndikus Dr. Hermann Bläamenthal in Han⸗ nover,

19. Professor Dr. Boemer in Münster 4. W.

14 Medizinalrat Prosessor Dr. Bonhoeffer in

erlin,

12. Oberregierungs⸗ und medizinalrat Dr. Bundt in Stettin,

15. Zahnarzt Dr. Contad Cohn in Berlin,

14. Ministerialdirektor Dr. Conze in Berlin, Ministertum für Volsewohlahrt. .

15. Professor Dr. Cursch mann in Wolfen bei Bitterfeld,

7I.

72. I8.

74. F

75. 76.

Oberregierungs⸗ und

Geheimer Medizinalrat

Geheimer Medizinalrat Piosessor Dr. Czerny in Berlin, Gewertschaftssekretär Dittmer in Berlin,

Baurat von Feilitz ch in Berlin,

Prosessor Dr. B. Fischer in Frankfurt a. M. Senatspräsident a. D. Dr. Prefessor Dr. For st er in Greifswald,

Geheimer Medizinaltat Professor Dr. Fro sch in Berlin, Geheimer Regierungsrat Prosessor Dr. Gadamer

Flügge in Berlin,

Marburg,

. Prosessor Dr. Gold schmidt in Berlin, ; e Dt. Gonser in Berlin⸗Dahlem,

rofessor Dr. Göppert in Göttingen,

Bürgermeister Gräß in Frankfurt a. M.,

Piolessor Dr. Grotja bn in Berlin,

Gehenner Sanitätsrgt Dr. Hansberg in Dortmund, „Rektor Hertel in Berlin,

Geheimer Medizinalrat Professor Dr. Hildebrand in Berlin, . Aizt Dr. Max Hirsch in Berlin,

Geheimer Medizinalrat Professor Dr. His in Berlin, Apothetenbesitzer Dr. Hol; in Berlin,

. Geheimer Sanitätsrat Dr. Jac ob in Berlin,

j. Direktor Im ming in Berlin,

Pläsident Prosessor Dr. Jucken ack in Berlin, Ministerialdirektor Dr. Klau sener in Berlin, Ministerium

für Voltswohlfahrt, Direktor Albert Kohn in Berlin,

Ministerialtat Dr. Koenig in Berlin, Ministerium für

Volkswohltahrt,

Geheimer Medizinalrat Professor Dr. Kraus in Berlin, 2. Geheimer

Medizinalrat Prosessor Dr. Krückmann in Dr. Kutscher in

Berlin, medizinalrat Magdeburg, .

Vberregierungsmedizinalrat Professor Dr. Lennho ff in

Berlin,

Rektor Lorentz in Berlin,

Gebeimer Medizinalrat Professor Dr. Lu barsch in Berlin, ; , Dr. Margulies in Kolberg,

; Me dinina rat Professor Dr. Müller in Spandau, Präsident Prosessor Dr. Neufeld in Benin,

. Geheimer Medizinalrat Dr. Ne u m eist er in Stettin, Geheimer Medizinalrat Professor Dr. Reichenbach in

ahnarzt Dr Milch in Berlin,

Göttingen, : Professor Dr. Reinhold in Hannover,

Geheimer Qbermedizinalrat Professor Dr. Nu bner in Berlin, Geheimer Sanitätsrat Dr Rum pe in Apothekenbesitzer Dr. H. Saliͤmann in Berlin, zahnarzt Dr. Scheele in Cassel,

Geheimer Medizinalrat Prosessor Dr. Schittenhelm

Creseld,

in Kiel.

Geheimer Medizinalrat Professor Dr. Sch loßmann in

Düsseldorf,

Professor Dr Schoenenberger in Berlin,

Stadtarzt und Medizinalrat Dr. Schröder in Altona,

Generaloberstabe arzt Professor Dr. Schultzen in Berlin,

Geheimer Sanitätsrat Prosesor Dr. Schwalbe in Berlin, Geheimer Sanilätsrat Geheimer Medizinalrat Prosessor Dr. Straßmann in

1. Stöter in Berlin,

Beilin,

Gewerkschaftsvorsitzender Streiter. in Berlin, Aerztin Frau Dr. Szagunn in Berlin, Gewerbemedizinalrat Dr. Tele t v in Diüsseldorf,

Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Thoms in Berlin

Steglitz,

,. und Professor Dr. Thum m in Berlin⸗ ahlem,

Ministerialrat Geheimer Regierungsrat Freiherr von

Tlchammer und Quaritz in Berlin, Ministerium sär

Volkswohliahrt,

Direttor Unger in Perleberg,

Avothekenbesitzer Dr. W. Wartenberg in Berlin,

rau Dr. Wegscheider in Berlin,

k Medizinalrat Professor Dr Wernicke in Berlin⸗ ahlem, rofessor Dr. We st en höfer in Berlin,

771 Frau Stadtrat Weyl in Berlin,

I8. Profestor Dr. Wil liger in Berlin, 79. Arzt Dr. J. Zadeck in Berlin, 580. Geheimer Medizinalrat Professor Dr. Ziehen in Halle a. S. 81. Fräulein Dr. Amalie Lauer in Köln, 382. Sanitätsrat, M. d. S. Dr. Stemmler in Bad Ems, 83. Mitglied des Landtags Frau Ege in Frankfurt a. M., 84. ö Professor Dr. von Drigalski in erlin, 865. Medizinalrat, Mitglied des Landtags Dr. Böhm in Remscheid, 86. Prosessor Dr. von Eicken in Berlin, 87. Professor Dr. Ziem ke in Kiel, 85. Drogeriebesitzer Gugen Friesse in Berlin, 89. gGenfiicvrasident a. D. Geheimer Oberjustizrat Roth in Berlin, 70. Apotheker Erich Pei ser in Berlin, 21. Professor Dr. Selig mann in Berlin, 92. Präsident des Statistischen Landesamtös Geheimer Ober- regierungsrat Dr. Saenger in Berlin, 33. Geheimer Sanitätsrat Prosessor Dr. Martens in Berlin, 34. Stadtmedizinalrat Dr. Schnell in Halle a. S,. 35. Baudirettor Dr. Ing. h. c. Helbing in Essen, 26. Privatdosent Dr. Wönne in Gelsenkirchen, 37. Drofessor Dr. Scholtz in Königsberg i. Br., 38. Zahnarzt Dr. Treuen fels in Breslau, 398. Aizt Dr. Blümel in Halle a. S. 1090. Arzt Dr. Bräuning in Hohenkrug bei Stettin, 191. Professor Dr. Kant orowiez in Bonn, 102. Zahnarzt Dr. Lothar Hoffmann in Berlin, 1095. Prosessor Dr. Q. Konen in Bonn, 1094 Professor Dr. Bauer in Göttingen, 1095. Privatdozent Dr. R Thiele in Berlin, 106. Geheimer Medizinalrat Professor Tr. Stoeckel in Berlin.

Berlin den 23. November 19236. Der Vreußische Minister für Volkswohlfahrt.

. Hirtsiefer. 8

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Autzgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 164 das Gesetz, betreffend die Gewährung von Zwischen⸗ kredit bei Rentengulsgründungen, vom 30. Oftober 1326, unter

Nr. 16168 das Gesetz über die Bereitstellung von Staatgmitteln ö. Urbarmachung von staatlichen Mooren, vom H. Nozhember 1926, unter

Nr. 13166 die Verordnung über die Lockerung der Wohnung zwangswirtschast, vom 11. November 1926, und unter

Nr. 18 167 die Zweite Verordnung über die Aufwertung der An- sprüche aus Pẽfandhriefen und Schuldverschreibungen landschartlicher sritterschaftlicher Kreditanstalten, von Stadischaften, Pfandbrief⸗ ämtern und gleichertigen öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten für den städtischen Grundtredit und von Landeskulfurtentenbanken, vom 16. Ro— vember 1926.

Umfang ks. Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 24. November 1926.

Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

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Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 29. Sitzung vom 26. November 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des gehe nr zur 66 der Jugend vo Schund⸗ und Schmutz ,.

Von den Sozialdemokraten, Kommunisten, den Demo⸗ kvaten und der Deutschen Volkspartei sind bereits Aenderungs⸗ anträge eingegangen.

Präsident Löbe schlägt für die allgemeine Aus rache eine er Stunde, a . K 894 eine Stunde Redezeit für jede Fraktlon vor. Da die Abstimmung über den Antrag Torgler zweifelhaft erscheint, wird Auszählun erforderlich, deren Ergebnis dann die Ablehnung des Antrag Torgler mit 185 gegen 97 Stimmen ist. Es bleibt danach bei der vom vrasf len vorgeschlagenen einhalbstündigen Redezeit.

Reichsminister des Innern Dr. Külzat Meine sehr ver⸗ ehrten Damen und Herren! Es liegt mir daran, die Beratung

Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden , .