1926 / 278 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

von Amts wegen eintretende nochmalige Prüfung durch eine Neichspruͤfstelle stattgefunden und die Vorentscheidung der Landesprüfstelle bestätigt hat. (Lebhafte Zwischenrufe rechts) Der Staatssekretär antwortet darauf: Jeder Verleger, dessen Schrift beschlagnahmt wird, hat genau so das Recht der aufschiebenden Beschwerde. (Erneute Rufe rechts: Beschlagnahme! Was wir verhüten wollen, ist, daß irgend ein kleines Land dadurch, daß es eine Schrift auf die Liste setzt, für das ganze Reich eine Ent⸗ scheidung trifft. Man kann sagen, daß jedes andere Land das Recht hat, Beschwerde bei der Reichsprüfstelle einzulegen. Diese Beschwerde hat aber den Nachteil, daß das Land, gegen das Be⸗ schwerde eingelegt ist, nicht von sehr freundschaftlichen Gefühlen w das Land erfüllt sein wird, das die Beschwerde eingelegt hat.

eshalb ist es viel wichtiger, daß von Amts wegen sofort ein⸗ egriffen wird. Der Staatssekretär fährt dann in der Erklärung er Preußischen Regierung fort: 23. Die nach den Ausschuß⸗ beschlüssen vorgesehene qualifizierte Mehrheit in den Prüfstellen, die erforderlich ist, um eine Schrift auf die Liste zu setzen, reicht nicht aus, um berechtigte künstlerische und litergrische Interessen n Fehlentscheidungen zu schützen. Bei der jetzigen Fassung des Besetzes kann es vorkommen, daß die beiden Vertreter der Kunst und Literatur sowie des Buch⸗ und Kunsthandels von den anderen in doppelter Anzahl vertretenen Gruppen in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden überstimmt werden. Dies ist um so bedenklicher, As der Kntwurf von einer Bestimmung der Begriffe „Schund und Schmutz“ bewußt im Vertrauen darauf absieht, daß nur solche Schriften getroffen werden sollen, in deren Verurteilung sich alle Wohlmeinenden einig sind. Wenn es auch aus praktischen Er⸗— wägungen nicht angängig erscheint, volle Einstimmigkeit aller Aus⸗ schußmitglieder zu fordern, um eine Schrift auf die Liste zu bringen, so muß doch eine Erhöhung der Mehrheit von fünf auf sechs Witgtieder somohl bei den Landesprüfstellen als auch bei der Neichsprüfstelle als unerläßliche Voraussetzung bezeichnet werden. Die hreußische Staatsregierung hofft, daß der Reichstag sich diesen Erwägungen im Anteresse des Zustandekommens eines möglichst weit? Kreise ges Deutschen Volkes befriedigenden Gesetzes nicht verschließen wird. (Beifall links.)

Abg. Schreck (Soz.) beantragt Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung. (Unruhe rechts.) Gerade dieser letzte Vorgang beweist, daß das Reich und Preußen nicht einig sind Wir be⸗ dauern, daß Preußen erst jetzt mit seinen Bedenken kommt. Diese Bedenken wüssen erst im Ausschuß beseitigt werden. Wir wollen doch hier nicht unnötig debattieren.

Reichsminister des Innern Dr. Külz: Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Vertreters von Preußen waren gewiß sehr beachtlich und bedürfen selbstverständlich der ernsthaftesten Würdigung. Dazu ist aber noch genügend Zeit, wenn das Gesetz wieder in den Reichsrat kommt. Für unsere Entschließungen hier sind zunächst einmal die Anträge maß⸗ gebend, die aus dem hohen Hause gekommen sind. Dabei können natürlich die Ausführungen des Herrn Vertreters von Preußen stimmungbildend berücksichtigt werden. Aber, wie gesagt, das Ge⸗ setz wird ja nicht unverändert bleiben, es wird an den Reichsrat zurückgelangen müssen, und da hat Preußen vollkommen die Möglichkeit, seine Auffassungen zur Geltung zu bringen. Ich verspreche mir gar keine Förderung der Sache, weder nach der einen noch nach der anderen Seite, wenn wir den Entwurf an den Ausschuß zurückverweisen.

Der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung wird

gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der demokratischen Abgg. Lemmer und Schneider abgelehnt. Abg. D. Mumm (D. Nat.) bezweifelt, daß Preußens Ein⸗ spruch auf einen einstimmigen Beschluß der preußischen Staats⸗ regierung beruht. (Staatssekretär Dr. Weis mann: Jawohl, der Beschluß war einstimmig Der Redner fährt fort: Auch eine große Arheiterversammlung im Norden Berlins . sich unum⸗ wunden für die Notwendigkeit dieses Gesetzes eingesetzt. Wie man früher den Engländern in China nachsagte, sie führten Christus im Munde und meinten ihren Kattun, p kann man heft̃ den Verlegern vorwerfen: ö, sagen „Freiheit der Wissenschaft“ und meinen ihr schmutziges Geschäft. Auch der Sozialdemokrat Peus, mit dem ich sonst oft heftige Auseinandersetzungen habe, tritt für dieses Gesetz ein. Warum schlagen Sie (links) denn keine Be⸗ griffsbestimmung für „Schmutz und Schund“ vor (Zuruf links: Weil sie nicht nötig ist!!, da Sie doch selbst die Jugend davor schützen wollen und nur Mißbräuche verhüten wollen? Warum haben Sie denn 1919 die Verfassungsbestimmung erst geschaffen, die dieses Gesetz fordert? Ihr Minister Heine hat Sie ja damals schon auf die Folgen aufmerksam gemacht. Die gewaltige Steige⸗ rung der Kriminalität seit dem Kriege macht den Schutz der Jugend vor dieser Literatur unbedingt notwendig. Ich erinnere an den Artikel des „Vorwärts“ vom 23. November über „Räuber⸗ romantik“, der mit den Worten beginnt: „Der 18 jährige Stell⸗ macher war ein Opfer jener buntbebilderten Schundliteratur.“ Und Herr Dr. Löwenstein wird mir bestätigen, daß er in einer Herrenhaus⸗Versammlung gesagt ö. „Es ist ganz richtig, daß es eine Schundliteratur von ungeheurem u n gibt, nicht so sehr Schmutz als Schund.“ Eine Münchener Illustrierte Zeitung hat kürzlich eine ö Nummer zum Kampf gegen Schund und Schmutz herausgegeben. Aber sehen Sie sich den Inseratenteil e, selben . an, wie es da von Schmutz wimmelt! Zur Definition möchte ich beinahe vorschlagen, diejenige Literatur zu verbieten, die nach Kilo und Zentner verkauft wird, deren Ver⸗ fasser verpflichtet ist, unter einem zugkräftigen Titel einen Schauer⸗ roman in 50 bis 200 Lieferungen zu schreiben, wo in jeder Liefe⸗ rung auf Seite 15 eine prickelnde, Atemraubende Stelle kommt. Diese Art Gewerbe gilt es zu verbieten. Die Kundgebung der Dichterakademie und namentlich die des Herrn von Scholz in einem Ullsteinblatt zeigen, daß weder das Reich noch Preußen an diesem Experiment, die Dichtkunst staatlich zu organisieren, große Freude erlebt haben. Das vorliegende Gesetz entspricht, nachdem unsere Anträge im Ausschuß abgelehnt worden sind, in manchem nicht dem, was wir gewünscht haben. Aber wir werden ihm , . zustimmen ,, weil es höchste Zeit ist, die Jugend zu schützen. (Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. Schreck (Soz.) weist darauf hin, daß der , sich nicht als Anhänger des Gesetzes, das er nach seinen eigenen Worten übernommen hat, bezeichnet habe. Das von der Nationalver⸗ sammlung geforderte Gesetz wollte etwas ganz anderes als der setzige Entwurf. Staatssekretär Schulz hat seinerzeit gefordert, daß die Entscheidung der Prüfstelle einstimmig sein muß. Er trägt auch keine Verantwortung für die Einbringung des Gesetzes, das vielmehr von dem seinerzeitigen Innenminister Jarres eingebracht ist. Die Jugend wird sich auch aus eigener Kraft 4. gegen Schund und Schmutz wehren können, als wenn sie durch das Gese eine Gouvernante zur Seite gestellt bekommt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Der vorliegende Entwurf ist verfassungs⸗ widrig; wir vertreten die Auffassung, daß seine Annahme nur mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen kann. Das Gesetz segelt auch unter falscher Flagge, als es angeblich dem Jugendschutz dienen will. Tatsächlich gefährdet es die gesamte literarische Erzeugung. Es ballen sich Gefahren zusammen, die schon in der lex Heinze vorhanden waren. Es handelt sich nicht, wie der Minister sagte,

um ein Kulturgesetz, sondern um ein Polizeigesetz allerschlimmster Art. e,, nah l bei den Sozialdemokraten. Durch das Gesetz wird der Selbstkampf der 66 gegen Schmutz und Schund nur geschwächt. Es liegt auch die Gefahr vor, daß mit dem Gese

onfessionelle Meinungen bekämpft werden können. Die ann hat igt zentnerweise Schundschriften verbrannt! Wozu also noch dleses 4 Die positiven en gegenüber der Jugend sind in diesem Gesetz fast ganz weggelassen worden. Wir halten daran gi daß die Freihgit des Geistes dag Veste und Grundlegende ist. Man muß nicht Warnungstafein aufrichten, sondern im positiven

und diesen Kapitalismus bekämpfen wir.

Wir werden dieses Gesetz auf das ent—

Abg. Helene Weber (Zentr.): Bedauerlich ist, daß der Reichstag bei der Behandlung dieses Gesetzes so schwach besetzt ist. Dem Vorredner kann ich bei seiner schwindligen Deduktion nicht olgen. Wir im Zentrum halten die Vorlage nicht für ver⸗ assungsändernd. Tas Zentrum wird immer für den Schutz der Jugend sein und immer Schund und Schmutz bekämpfen. Eine Begriffsbestimmung für Schund und Schmutz kann jetzt nicht gegeben werden, ohne das Gesetz unheilvoll zu beeinflussen. Wir müssen so viel Vertrauen zu den mit den zur Ausführung beauf— tragten Stellen haben, daß aus ihrer . heraus ln rh sich eine klare Begriffsbestimmung ergeben n. Gewiß soll die Jugend sich selbst helfen, aber sie kann es nicht gegenüber dem unheilvollen Schmutzkapitalismus, der sich ihr entgegenstellt. Dieser will die rohesten Triebe und niedrigsten Instinkte wecken, 6 Auch die Kunst hat sittliche Werte und muß danach beurteilt werden. Auch der Künstler ist nicht vollkommen frei. Wir im Zentrum erkennen eine falsche Auffassung geistiger Freiheit unter keinen Umständen an. Die wirkliche Kunst muß im deutschen Volkstum wurzeln; wir wollen keine fremde Geistigkeit. Wir haben Vertrauen zu den Prüfstellen. (Zuruf links: Aber Ihre Behörde! Ich vertrete hier die Auffassung der Zentrumsfraktion. Wir befinden uns im deutschen Volk in einer der schlimmsten Vertrauenskrisen, der Vertrauenskrise der Partei⸗ und Weltanschauungen untereinander. Dieses Gesetz ist aber weder rechts noch links, noch aus der Mitte, sondern eigentlich ein Gesetz des ganzen Volkes. Für unsere Fraktion ist das Gesetz ein überparteiliches. (Lachen bei den Tom munisten) Weltanschauungskräfte wie Christenstum und Humanität sollten uns alle für dieses Gesetz vereinigen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Runkel (D. Vp.): J weder nach rechts noch nach links, sondern nur darstellen, wie ich aus meiner inneren liberalen An auung zu dem Gesetz stehe. Es ist nach meiner Meinung ein Kulturgesetz, eins von denen, die der Reichstag in der nächsten Zeit fertigstellen sollte. Jugendschutz ist eine Hauptseite der Volkserziehung. Gewiß freue ich mich über den Idealismus des Abg. Schreck, den er bezüglich der Selbsthilfe der Jugend bekundete, Aber nehmen wir auch an, daß 50 vH der Jugend sich selber schützen wo bleiben die anderen 50 vH, die nicht durch Haus und Familie und geordnete Lebenseinrichtungen geschützt werden. Von meinem religiösen Standpunkt aus bin ich für das Gesetz; ich sehe in ihm nicht immer wieder das Schwarze. Ich würde auch eine Rede halten können gegen das Gesetz, das ist keine Kunst. (Heiterkeit) Wir wollen das Gesetz sich auswirken lassen; es wird ganz gewiß nicht den laut gewordenen Be— fürchtungen recht geben. Wir stehen tatsächlich einem Schmutz⸗ kapitalismus gegenüber; in einem einzigen Fahre sind zwei Mil⸗ liarden Schundhefte verbreitet worden. Vei einem Preis von 19 Pfennig für das Heft wären das 20 Millionen; von 20 Pfennig 40 Millionen. Wieviel. Wohnungen könnten dafür hergestellt werden! (Beifall Keine Definition kann den Polizeicharakter des Gesetzes beseitigen, deshalb haben wir uns in unseren An⸗ trägen jeder Definition enthalten. Die Erklärung Preußens hätte ein paar Monate früher kommen sollen, denn Preußens Stellung zur Frage der Prüfstellen war für viele Ausschußmitglieder maß— gebend. Wir wollen keinem Lande unsere Auffassung von Schund und Schmutz aufzwingen. Deshalb lehnen wir die Länderprüf⸗ stellen ab. Wir wünschen vielmehr Reichsprüfstellen, aber nicht etwa eine Reichsprüfstelle, wie die Sozialdemokraten sie wollen. Wir wollen nur wirklichen Schund und Schmutz beseitigen. Alle weitergehenden Befürchtungen werden durch die Praxis dieses Gesetzes als grundlos bewiesen werden.

Abg. Rosenbaum (Komm.): Sie wollen nicht einen Kampf führen gegen Schund und Schmutz, den es in der Literatur tatsächlich in Hülle und Fülle gibt, sonbern gegen etwas ganz anderes. 5 184 des Strafgesetz 1 bedroht ja schon die Ver⸗ breitung unzüchtiger Literatur mit Gefängnis. Darunter fällt doch alles, was Schund und Schmutz enthält. Und der preußische Innenminister hat bereits am 23. Juni 19235 die Beschlagnahme von Schmutzschriften an öffentlichen Kiosken angeordnet. Wie wenig notwendig das Schund⸗ und Schmutzgesetz ist, beweist die Tatsache, daß die Verfügung des preußischen Innenministers nicht in einem einzigen Fall angewendet worden ist. Die ganze , , Polizeiausstellung war ausgefüllt mit Schmutz. Auch er Reichspräsident beteiligt sich an der . von Schund und Schmutz. In Halle erschien . ein Kalender, „privilegiert von Seiner Exzellenz Generalfeldmarschall von Hindenburg“, in dem geschrieben steht: Die Germanen waren von Gott und Natur zum Herrenvolk bestimmt. Dadurch, daß sie mit der Kultur in die Berührung kamen, sind sie verdorben worden!“ (Heiterkeit.) In einem Insergt dieses Kalenders wird gegen Vorauszahlung einer Mark ein Buch angeboten: „Wie werde ich reich“. Und in einem anderen Inserat werden angeboten: Spermintabletten für die Männerschwäche! (Erneute Heiterkeit) Gegen solchen Schund und Schmutz wird auch das vorliegende Gesetz nicht angewendet werden, . ern nur gegen revolutionäre Dichtungen, die man

Sinne der Jugend helfen. schiedenste bekämpfen.

will keine Polemik führen

schon bisher verfolgt hat. Der Redner führt verschiedene Beispiele von Hochverratsprozessen gegen revolutionäre und sogar gut bürgerliche Literatur an, u. g. auch das oldenburgische Verbot der Aufführung von Tollers „Hinkemann“. Der beste Beweis dafür, daß man mit diesem Gesetz nur ein neues Mittel in . Polizei⸗ kampf gegen die ernste Literatur schaffen wolle, sei die von der Regierung dem Ausschuß vorgelegte Liste von Schundverlegern. Diese Liste enthalte übrigens sogar die Verlage der Berljner Morgenpost“, des „Berliner Lokalanzeigers“, der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“, der „Germania“ und anderer großer Zeitungen. Diesem Gesetz könne keine Verbesserung helfen, es gehöre in die Wolfsschlucht und mit ihm Minister Külz. (Hände⸗ klatschen af den Tribünen, das vom Vizepräsidenten Gräf gerügt wird.

Darauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Sonnabend, 1 Uhr.

Schluß 6 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags tritt heute zu einer neuen ö zusammen. Auf der Tagesordnung stehen die polnische rage und der . än⸗ dische SchiedsgerichtsCLvertrag. Im Zusammenhang damit soll die Frage „Deutsches Schiedsgerichts⸗ vertragssystem und Völkerbund“ erörtert werden.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich unter dem Vorsitz des Abgeordneten Heimann y am 24. d. M. mit dem zweiten Nacht ragsetat zum

eichshaushaltsplan 1926. Zur K wurde beschlossen, am 25. November als ersten Punkt auf die Tagesordnung den zweiten Nachtragsetat des Aus⸗ wärtigen Amts zu setzen, und zwar mit Rücksicht auf die n melee des deutschen Botschafters für die Türkei Na dolny in Berlin, der über die Anforderungen für Bauten in Angora Auskunft zu erteilen ersucht worden war. Eingetreten wurde nr in die Beratung des Nachtragsetats des Ver⸗

ehrsministerium s. Beim Kapitel „Allgemeine Be⸗ willigungen auf dem Gebiete des Luft⸗ und Kraftfahrwesens“ forderte Abg. Torgler (Komm.) Verstaatlichung oder Verreich⸗ lichung des Luftfahrtwesens und deshalb Streichung aller Be⸗ willigungen auf diesem Gebiete ö die private Industrie. Abg. Feldmann (Soz.) forderte stärkere Betätigung des Luftbeirats. Reichsverkehrsminister Dr. Kroh ne gibt zu bedenken, daß nach der jetzigen Lockerung der Luftfghrt⸗Begriffsbestimmungen die Moborenfrage endlich gelöst werden müsse, Die Beteiligung an den großen inter- nationalen Luftverkehrsverbindungen werde zurzeit noch leichter von privaten Gesellschaften erreicht und ausgebaut als elwa

Luftbeirat werde in Zukunft häufiger zu. nachdem die Luftfahrtverhandlungen abgeschlossen seien. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat) gab zu erwägen, daß man zwar an eine Verstagtlichung des Luftfahrzeugbaues denken könne, sicherlich Abg. Dr. Qua atz (D. Nat) gab zu erwägen, daß man zwar an eine Verstaatlichung des Luftfahrzeugbaues denken könne, erf aber sich dann dem Vorwurf der Entente aussetzen werde, daß es fich für Deutschland dabei um Kriegsrüstungen handle. Die ordentlichen Ausgaben wurden genehmigt. Es folgten die ein= maligen Ausgaben. Bei der „Reichswasserstraßenverwaltung“ (Prüfung der Bauwürdigkeit des Hansakanals usw) gab der Berichterstatter Abg. Dr. Qu aatz (D. Nat.) eine Uebersicht über die in Angriff genommenen und angeregten neuen Kanalpläne. Er bat zugleich den Minister, seine Absichten in dieser Beziehung mitzuteilen. Der Redner besprach dabei die , , des Hansakanals mit den übrigen Kanalwünschen, die schlesischen Wünsche (Ottmachau usw.), die Aachener Pläne. Auch ungünstiger gelegene Gebiete dürfe man nicht verkümmern lassen, sondern man müsse sie an das Gesamtverkehrsnetz anschließen. Aehnlich stehe es mit dem Osten, mit Schlesien und mit den süddeutschen Gebieten. Auch die Gebiete, die weniger Renten abwürfen, müsse man als Teil eines einheitlichen deutschen Reichsverkehrsplans betrachten. Der Hansakangl sei nur dann zu bauen, wenn auch für den Westen und den Osten etwas geschehe. Die Reichsbahn verwaltung nehme zwar den Standpunkt ein, der Hansakanal sei nicht nötig, denn die Reichsbahn könnte den Kohlenverkehr nach Hamburg und Bremen ebensogut oder besser bewältigen; bisher aber habe die Reichsbahn keine greifbaren Unterlagen für ihre Angaben erbracht. Man müsse von der Reichsbahnverwaltung gewissermaßen eine Gegenofferte verlangen. Reichsverkehrsminister Dr. Kroh ne schloß sich dem Bexichterstatter an und erklärte, für ihn sei bei der Betrachtung der Kanalfragen die Grundlage jener glückliche Beschluß des Verkehrsausschusses, wonach die Voraussetzung für die Schaffung neuer und den Ausbau bestehen der Wasserstraßen das Vor= handensein eines maßgeblichen volkswirtschaftlichen Bedürfnisses und ein gesundes Verhältnis zwischen Kostenaufwand und volfswirtschaft= lichem Ertrag sel. Darum könne man nicht bei jeder neuen Wasserstraße die rein kapitalistische Berechnung aufstellen, was der Kangl keste und was er für sich einbringe. Es müsse der allgemeine volkswirtschaftliche Nutzen berechnet und geprüft werden, ob ein, anderes Verkehrs— instrument den gleichen Nutzen, vielleicht guf billigere Art brinden könnte. Dieser Grundsatz sei für das Verkehrsministerium auch maß⸗— gebend bei der Prüfung des Hansakanalprojekts. Die Reichsbahn er— klärt, sie könne auf der in Frage kommenden Strecke das Drei⸗ bis Vierfache des bisherigen Verkehrs leisten, und war ehenso billig oder billiger als es der Hansakang! könnte. Diese Offerte der Reichs-; bahn bedarf aber sehr genauer Nachprüfung, Es handelt sich nicht nur darum, daß nach Hamburg und Bremen die 55 Millignen Tonnen Kohle befördert werden sollen, mit denen die englische Kohle dort ver— drängt werden soll, sondern, wenn man ein derartig großes Projekt ins Auge faßt, muß man guch prüfen, ob die Reichsbahn in der Lage ist die Hilfsleistung, die ein solcher Kanal bewältigen könnte, zu erzielen. Das sind dann bei Berücksichtigung der weiteren wirtschaftlichen Ent— wicklung nicht mehr fünf Millionen, sondern 103 bis 11 Millionen Tonnen, Die Bewegung dieser Massen würde wohl durch die Reichs bahn möglich sein, aber es kommt auch darauf an ob die Einrichtungen in Hamburg und Bremen geeignet sind, diese Kohlen, die hauptsäch= lich als Bunkerkohlen verwandt werden, besser von der Reichsbahn auß oder vom Kangl aus umzuschlagen. Da spricht vieles für den Tanal, aber wir wollen an Orf und Stelle in Hamburg diese wichtige Frage unter Beteiligung der Reichsbahn prüfen.. Zu berücksichtigen ist weiter, daß ein Teil der Kohlenmenge nicht in Hamburg bleibt, sondern nach Magdeburg und Berlin zurückgeht, wenn dort die eng⸗ lische Kohle verdrängt werden soll. Diese Frage hat aber keine so große Bedeutung, weil ngch der Hamburger Statistik 87 vo. der Kohlenmenge in den Hansestäßten verbunkert werden. Schließlich spielt die. Tariffrage eine große Rolle. Die Interessenten des Hansakanalt meinen, die Reichsbahn würde die Kohle kgum so billig befördern können, wie es auf dem Kanal möglich wäre, für den ein Pendelbetrieb mit den modernsten Einrichtungen vorgesehen ist. Wenn die Reichs- bahn einen ebenso billigen Tarif bewilligt, so kann das allein noch nicht genügen, sondern es muß die Sicherheit vorliegen, daß dieser Tarih nicht in fünf, sechs oder zehn Jahren, falls die finanzielle Lage der Reichsbahn es verlangt, erhöht wird. Für den Fall, daß der Kanal nicht gebaut werden soll, müßten diese Sicherheiten verlangt werden Was den Aachen-Rhein⸗Kanal betrifft, so ist die Prüfung, ob die Reichsbahn in der Lage ist, den Zufatzderkehr aufzunehmen, den der Kanal bewältigen soll, im Gange. Die Frage des Aachen⸗Rhein . Kanals ist aber nicht eine rein wirtschaftliche oder, allgemein volkä— wirtschaftliche Frage, sondern sie ist sozusagen auch eine volkspolitische Frage. Es geht nicht an, daß wir, dieses Gebiet, das in mancherlei Be= ziehung und nicht nur wirtschaftlich außerordentlich gefährdet ist, ver= sacken lassen. Kanal ein weit schwierigeres Bauwerk als der Hansa⸗Kanal, denn er hat einen Höhenunterschied von 160 Metern in achh Staustufen von je 20 Metern zu überwinden; aber die Sache ist technisch zu machen. Die Reichsbahn erklärt, sie habe ja jetzt schon bewiesen, daß sie den Verkehr, den der Kanal qufnehmen soll, bewältigen könne, denn durch den englischen Kohlenstreik und durch das französische und belgische Valuta. Du mping habe sich der Verkehr in jenem Gebiet gußerordent- lich gesteigert., Eine andere Frage ist aber, ob die eisenbahnhetrieh—⸗ lichen Veihältnisse so liegen, daß sie nicht nur wie jetzt den Durch gangsverkehr dort bewältigen kann, sondern auch den Enistehungs— verkehr aufnehmen kann im. Aachener Gebiet, wo die Eisenbahnverhält. nisse durch die neue Grenzziehung außerordentlich ungünstig liegen und neue Zechen im Entstehen begriffen sind. In dieser Beziehung müssen wir noch nähere Unterlagen von der Reichsbahn haben. Die Tarif frage ist beim Aachen⸗Rhein⸗Kanal ebenso zu behandeln, wie beim Han sa⸗Kangl. Beim Aachen-Rhein⸗Kanal spielt noch die koh len . wirtschaftliche Frage eine, Rolle, der Umstand, daß die Kohlenwirt⸗ schaft des Ruhrgebiets eine Schädigung von dem Kanal durch die Konkurrenz der Kohle des Aachener Gebiets fürchtet. Hier müßten aber wohl die schon erwähnten volkspolitischen Gründe berücksichtigt werden, zumal die RuhrkohJenindustrie in dem perstärkten Abfluß durch den Hansa⸗Kanal einen Ausgleich finden würde. Zur Frage den Mosel⸗Kanalisierung ist Abschließendes noch nicht zu sagen. Früher bestand guch hier ein Gegen satz zwischen den Kanalinteressenten und der Cisenbahe. Dieser Streit ist jetzt dadurch erledigt, daß die Eisen bahn leider auf Grund des Friedensvertrags gar nicht imstande ist, ihre Gleisanlagen in jenem Gebiet zu vergrößern. Gegen die Mosel— Janalisierung wurde früher auch, der Einwand erhoben, bei hren Durchführung würden viele industriellen Betriche von der Ruhr nach Dothringen abwandern, weil man Kohle und Minette zusammen legen würde. In der Tat ist neuerdings wieder ein starker Minetteverkehr von Lothringen nach Deutschland zu heobachten. Als Gegenverkehr, der für die Mosel⸗Kanalisierung unbedingt notwendig wäre, käme der

vom Reich. Der sammenberufen werden, mit der Gegenseite nunmehr

Ruhrkoks in Frage, der in Lothringen zur Verhüttung gebraucht wird.

Aus allen diesen Gründen bedarf die Frage der Mosel⸗Kanalisierung noch einer sehr gründlichen Prüfung, in die einzutreten ich bereit bin.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstele (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstr 32.

Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage) und Erste und Zweite Zentral ⸗Handelsregister Beilage.

Vom technischen Standpunkt aus ist der Aachen⸗Rhein⸗

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Deutscher Reichsanzeiger Freußischer Staatsanzeiger.

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die Geschäftsstelle des Reichs und Staats anzeigers Berlin Sw. 48, Winihelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den 29. November, abends.

Poftschecktonto: Berlin 41821. 1 926

Einzelnummern oder einzelne Beitagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Neustadt⸗Gogolmer r ä

Preußen. Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille und . J für Errettung aus Gefahr. etanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der 28. Breußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie. ! Abänderung eines Bescheids über die Zulassung von Zündmitteln.

ö betreffend die Ausgabe der Nummer 45 der Breußzischen Gesetzsammlung.

nen m O D P Q e m m mem ,. Amtliches.

Deutsches Reich.

. Bet anntmachung.

emäß 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli

1893 wird öffentlich bekanntgegeben, daß der zu den .

. k der Neustadt⸗Gogoliner

Fislenbahn⸗Gese aft für das Geschäfts; 1925

120 000 RM festgesetzt ö . Oppeln, den 26 November 1926.

Der Reichsbevollmächtigte für Privatbahnaufsicht in Oppeln.

J. V.: Hoffmann.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlass vom 28. bezw. 29. Ottober 1926 verliehen: sse

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Hans Wolter, Schuhmachermeister, in Penkun, Kreis Ra

ihmache r, z 9 ndow Alexander Krguse, Fischhändler, in Cammin i. Pomm., . Peter Lill, Kaufmann, in Rüdesheim a. Yihein.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung . aus Gefahr an: dolf Ant t onen, Maurerlehrling, in Nienburg, Fritz Bernhard G te tert, Fabrikbesitzer, in Hg eden. A

Das Preußische Staatsministerium hat mit 1 hat mittels Erlasses

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Einst Pacholo ke, Bahnhofsinvektor, Frankturt a. O., Josef Beg inen, Saitlermeister, Kaldenkirchen, Kr. Kempen, . . . ng, kaum. Angestellter, Berlin Sw. 68, Markgrafen⸗ Kustav Berger, Kernmacher, Spandau, Lutherstraße 26, Florian De m u th, Werkmeister, Hersel, Kr. Bonn-Land, Luigi Codevilla, italienischer Sberleutnant, Genua, Italien, Bernd v 3 . der ing, Leutnant, III. (Preuß.) Batl. i7. Inf. HMegt. in os lat, Georg Stephan, Kaufmann, Berlin, Blücherstraße 66, . 6. hnert, geb. Greve, Trieglaff, Kr. Greifenberg ö m., rbeit Engels, Landwirtschaftsgehilfe, Jüli „Düre 32 i Hübner, Maurer, Spandau, irfflld hö, ö Arthur Grand' mann Steuermann, Tesperhude, Kr. Herzogtum Lauen hurg, Friedrich Schwetz, Kaujmann, Berlin, Luisenuser hö, Kurt Schmoranz, Reichsbankdlätar, Sagan.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: Wilhelm Fechner, Bankbeamter Sagan, Dr. med. Walter Ger son, Camp a. Rh., Oswald Ne um ann, Bberdeckoffizier (Sirm.), Swinemünde.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erl vom H. Jiobember he verllehnn! ö Erlaffes

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Heinrich Schulz, Arbeitsnachweialeiter, Kaukehmen, Kreis Niede—⸗ rung (Ostpreußen), Willt Graepp, Schisftsetzer Berlin, Karl Humpert, Eijenbahnschreibgehilfe, Paderborn, Friedrich Rotermund, Arbeiter, in Höxter, Fräulein Alerandrine von Pritzbuer in Bremerhaven.

8 69 k

einschließlich des Portos abgegeben.

Generallotteriedirektion.

„Die Neulose zur 3. Klasse der 28. Preußisch— Süddeutschen 66 Preußischen) Klassenlotterie find nach den S5 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Vortlasseloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Freitag, den 3. Dezember 1926, nachmittags 6 Ühr, bel Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterieeinnehmer zu entnehmen.

Die Ziehung der 3. Klasse 28/254. Lotterie beginnt . den 19. Dezember 1926. morgens 8 Uhr, im

iehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße 66.

Berlin, den 27. November 1926. Preußische Generallotteriedirektion.

Abänderung eines Bescheids über die Zulassung von Zündmitteln.

Der Bescheid vom 26. November 1925 betreffend die Zu— lassung der einfach weißen und doppelt weißen (mit Papierband⸗ umspinnung versehenen] Zündschnur der Deutschen Eahücit—⸗ Werke, ÄAttiengeselifchaft zu Gnaschwitz, wird, wie folgt, geändert:

zu b) besondere Bedingungen: Beide Zündschnursorten sind zum Gebrauch in warmen Bergwerken geeignet. Zum Spreng- lusuchießen dürfen sie nicht verwendet werden. Die doppest weiße Zündschnur ist schlagwettersicher und feuchttgkeits beständig. Die einfach weiße Zündschnur bedarf zur Vermeidung von

Swätdetonationen und Verfagern einer trockenen, sachgemäßen Lagerung.

Clausthal, den 24. November 1926.

Preußisches Oberbergamt. Bornhardt.

5 Bekanntmachung. ie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 168 das Gesetz zur Aenderung der Goldabga vom ö 192, und unter ; . 1. 13 169 die Bekanntmachung über die Genehmigung der Ver— ordnungen vom J. Mai 1923 Gesetzsamml. S. 157 und l. 30. Sep⸗ tember 1926 (Geletzsamml. S. 263), betreffend vorläufige Aenderung

von Gerichtsbezn fen anläßlich der Aussühru vom 20. Nobember 1936 hrung des Friedensvertrags,

Umfang / Bogen. Verkaufspreis 0 10 RM. Berlin, den 26. November 1926. Gesetzlammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

x e ᷣᷣ···¶uepᷣQ— 2p 000 Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Schr . , von Amerika an na erlin zurückgekehrt und hat die L der Botschaft wieder . . J

Deutscher Reichstag. 240. Sitzung vom N. November 1926, nachmittags 1 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. . i. 5 kel g des n 6 e wahrung der Fugen o r und⸗ un mu ri ird fortgesetzt. ;.

Abg. Dr. Heuß (Dem) führt aus: intergrund des Gesetzes steht die Frage: Hat der 8g das Wag d in ö Bereich literarischer Produktion einzuwirken? Wo er durch Polizeiorgane eine , nf. kangnisieren will, versagt er Ein Machtsystem hat keine Kun tauffassung. Wird nun die Freiheit der Kunst be⸗ droht? Für viele trägt das Wort „Fréͤtheit“ die ,. Kunst; aber die künstlerische Freiheit ist nie eine Funktion der bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Ordnung, sondern des ein⸗ geborenen Schöpfertums in der ungebrochenen Gestaltung des

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

inneren Gesetzes Die Hersteller des literaturähnlichen Gewerbes, mit dem wir es hier ch tun haben, werden uͤberrascht und . sein, zu lesen, daß in ihrem ärmlichen Geschäft E. ö. e Geist“ bedroht ist. Um was es sich hier handelt, . die gie n tate kapitalistischer Lohnwerkerei. Man mag die Wirkung der Schundlitergtur auf die Jugend verschieden beurteilen. Ich tue das ohne alles Pathos. Der Ka gegen den literarischen Schund hat seinen Ausgang nicht bei ben politisch⸗konservativen Kreisen, sondern bei den Sozialradikalen, vor allem bei der Lehrer= schaft der Großstädte (6amburg). Dort hat sich Sachlenntnis und Erfahrung gesammelt. Auch wenn man die Kundgebungen der Dichter und Künstler in der vollen Bewertung der Namen auf sich wirken läßt, so muß i sagen, daß eine namenlose junge Frau, die irgendwo in einem Perliner Vorort täglich in der sozialen ürsorge steht, für mich in diesen Fragen eine größere Autorität esitzt als die ganze . Dichterakademie. Wer sich die Literatur der Unterwelt, um die es . 14 handelt, einmal an⸗ sieht, muß rn daß gerode die Schriftsteller in ihrer Prüfu zu den schärfsten Urteilen kommen milßten. Aber es ist ein , . Gesetz: es gibt nicht nur eine körperliche, sondern auch Line Jeelische Ausbeutung. Es gibt nicht nur eine Sozialpoliti des Tarifbertrages, . auch eine Sozialpolitik der Seele. Wer heute ohne Verpflichtung zur Sachkenntnis das Wort gegen den Grundgedanken des Gesetzes erhebt, bestätigt sich damit das süße 94 ein Anwalt des „Geistes“ zu sein. Die . des Gesetzes bestätigen sich eine besondere Sittlichkeit. Die Groteske will es, daß Profeffor Brunner heute beim Geist figuriert und Persönlichkeiten wie Kerschensteiner und Marianne Rede wie alle die Sozialpolitiker, die ihren . bei Friedrich Naumann gengmmen haben, heute als Sachwalter des Uͤngeistes dargestellt werden,. Die letzte Stellungnahme zu dem Kernproblem 3 eins persönliche Gewisiensangelegenheit, die nicht in Fraktionz⸗ abstimmungen ihre Antwort findet. Ein großer Teil der demo⸗ krgtischen Fraktion betrachtet diese gesamte Gesetzgcbung um des= willen steptisch, weil sie fürchtet, daß in dem so zerrissenen Volk objektive und ruh 7 Urteile nicht gefunden werden. Ich selber bin nicht ganz so skeptisch, weil gerade in diesem Gebiet chr Neu⸗ land beschritten wird, sondern loyales Zusammenarbeiten sozia⸗ listischer und konfesstoneller Gruppen vorliegt, und korporakive n ,, besser ist als polizeiliche Waßnahmen. Wenn als Kernfrage der technischen Anlage des Gesetzes Liste und Prüf= k werden können, so eilen sich in die . ie Sozialisten Dr. Köster und Heinrich Schulz Dr. Kütz ist höchstens der , dem es im Beginn vielleicht an der e eh hen nergie gefehlt . Daß eine Begriffsbestimmung ehlt, halte ich nicht für so schlimm, weil dann eine juristische Klauberei einsetzt, wo es sich darum handelt, daß das einfache, menschlich saubere und literarisch empfindende Gefühl das Not⸗ wendige empfindet und ausspricht. In der Besprechung der tech- nischen Anlage des Gesetzes, das Dr. Heuß als Kleinhandelsgesetz charakterisiert, begründet en seinen Antrag, die periodischen Druck⸗ schriften, von denen ein bestimmter Typ gewiß unerfreulich ist, herauszunehmen, weil für diese das öffentliche 34 lien im be⸗ sonderen Maße eine Funktion ihrer tenz ist und Mißbräuche i. wirken können Für die demokratische Fraktion ist das zesetz dann unannehmbar, wenn Landesprüfstellen mit Wirkung für das Reich bleiben. Die Landesprüfstelle ist fachlich falsch gedacht, weil Schund ja ein interterritorales Gewerbe ist, zum anderen , . mit seiner Ausdehnung ö, en Kultur⸗ charakter gar nicht für ,. Anspruch nehmen kann. Die Ein⸗ wendung, daß mit der Reichsprüsstelle die Frage zur Berliner Lobalangelegenheit werde, ist desgleichen ol ; die Prüfstelle tst kein Lesekränzchen, sondern ruht im wesentlichen auf schriftlicher Begutachtung. Daß der ursprüngliche bessere Entwurf des Staats- sekretärs Schulz verschlechtert worden ist, ist Schuld des Reichsratg und hier vor allem auch der preußischen egierung. Deren kehige Wendung ist ö. zu bedauern sie nicht früher kam, denn an dem z Widerstand waren ja die sozialistischen un kratis hen , Ssanträge im Ausschuß gescheitert. Ich bitte die preußische gie ng nun doch den logischen Schritt weiterzugehen und auf die Landesprüfstelle, die ja nun ohne unmittelbare Wirkung sein soll, zu verzichten. Sie gleicht 9 der g n gn fn. Behörde, die durch meinen Antrag in das Gesetz einge ger worden ist. Dafür sprechen auch allge⸗ mein staatspolitische Gründe, weil das Reich nicht ohne Not der Situation ausgesetzt werden soll, in dieser Sphäre Kompetenz- lonflikte zu erleben. Es wäre sinnlos, wenn zwischen Reich und Ländern ein Pre tigekampf entsteht um den en Roman in Fortsetzungen ertrieben am Hochzeitsabend“, sinnlos aber auch lächerlich. Bor Mißbrauch ist das Gesetz sicherlich nicht ge⸗ schützt. Es wird seinen unter der öf fte Kontrolle gehen, und seine Wirkung wird die sein, daß fich in wenigen Fahren die Schundverleger „umgestellt“ haben werden. Dann ist der Weg Leier gemacht für die aktive Arbeit, in der sich privater nthusiasmus und öffentliche Verantwortung finden sollen. Beifall.) Abg. Petzold (Wirtschaftl. Vereinig) ist erstaunt über den

Sturm, den die Vorlage ö der . entfacht hat. Schuld daran seien freilich die Freunde des Gesetzes, zu denen auch er . Sie hätten rascher arbeiten sollen, dann hätten ich die Clemente, die gegen die Vorlage seien, nicht organ ssieren önnen. (Zuruf links; Das ist wenigstens offen) Es handle ich hier um keine Parteifrage, sondern üm eine Frage des ganzen olkes. Die Linke versage in dieser Kulturangelegenheit voll⸗ kommen. Die Kommunisten schlössen 3 von . er Mitwirkung von selhst aus, weil sie ja sogar im Ausschuß die Meinung ver= treten hätten, daß auch die Bibel zur Schundliteratur gehöre.

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