1926 / 282 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Volkswohlfahrt. In der Zeit vom 13 bis 20. November 1926 genehmigte öffentliche Sammlungen.

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Wohl fahrtszwech

Stelle, an die Mitte abgeführt werden sollen

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird

Verein zur Beförderung der wirt⸗ schastlichen Selbständigkeit der Blinden, Berlin-Steglitz, Rot henburgstraße 14

gaben

Moon'scher Blindenverein, Char⸗ lot tenburg 4, Seesenheimer Straße 3

Evangelich⸗Kischlicher Hilfsverein

Hauytausschuß Potsdam, Mirbachstraße l

gaben

Berlin, den 29. November 1926.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichs rat hielt gestern nachmittag eine öffentliche Vollsitzung ab. Der Reichsrat nahm nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Gesetzentwurf zur Regelung des Verkehrs mit Milch an. Es handelt sich hier nur um eine formalrecht⸗ liche Regelung, bis ein Reichsmilchgesetz eingebracht werden wird.

Das Preußische Oberverwaltungsgericht hat in einer Sache er—⸗ kannt, daß die rechtliche Grundlage der bisherigen Vorschriften über den Verkehr mit Milch nicht mehr rechtsgültig ist; es sind kriegswirtschaftliche Bestimmungen aus den Jahren 1916 und 1917. Insolgedessen erschien es notwendig, in dem vorliegenden Gesetz eine neue formalrechtliche Grundlage zu schaffen und die be— tehenden Bestimmungen in die Form eines Gesetzes zu lleiden. Materielle Aenderungen sind nicht vorgenommen worden. Das Gesetz soll nur bis zum 31. März 1928 gelten.

Zachsen hatte einen Antrag, betr. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des S6 der Reichsgewerbe⸗ ordnung, eingebracht. Dieser Antrag betraf eine Er— gänzung des § 6 der Gewerbeordnung dahin, daß die Gewerbeordnung Anwendung finden sollte auf die so⸗ genannten Nebenbetriebe der Eisenbahnunternehmungen; der Antrag sah zugleich vor, daß, soweit solche Nebenbhetriebe aus⸗ schließlich mit gültigem Fahrtausweis versehenen Personen ugänglich Ind, die höhere Verwaltungsbehörde für sie auf

ziderruf Ausnahmen von den gewerbepolizeilichen Be— stimmungen bewilligen kann.

Der sächsische Antrag war, wie der Berichterstatter der Reichs- ratsausschüsse, bayerischer Ministerialtat Freiherr von Imhoff, hervorhob, durch die lebhafte Unzufriedenheit des Einzelhandels über die bevorzugt behandelte Konkurrenz der in den letzten Jahren stark vermehrten Verkgufsstellen auf den Bahnhöfen veranlaßt. Die Reichsratsausschüsse nahmen den Antrag in etwas ver— änderter Form zwar in erster Lesung an, sie hielten es aber, da die Reichsregierung vom Gesichtspunkt des 8 16 Abs. 5 des Reichs⸗ bahngesetzes aus Vedenken gegen eine Aenderung der Gewerbe— ordnung erhoben hatte, für richtig, eine Lösung der vorhandenen Schwierigkeiten im Wege von Verhandlungen mit der Haupt— verwaltung der Reichsbahn zu suchen. Die Rechtslage ist zurzeit folgende: Rechtsprechung und Verwaltungspraxis erkennen . hofsverkaufsstellen und Bahnhofswirtschaften, insoweit sie dem Bedürfnis des Reiseverkehrs dienen, als Bestandteile der Eisen⸗ bahnunternehmung an. Von einem vereinzelt gebliebenen Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts abgesehen, wird dabei kein Unterschied gemacht, ob diese Betriebe verpachtet sind oder von der Eisenbahnunternehmung in eigener Regie betrieben werden. Die Folge ist, daß, da nach 56 der Gewerbeordnung diese auf Eisenbabnunternehmungen und nach § 16 Abs. 5 des Reichs⸗ bahngesetzes die Gewerbeordnung überhanpt auf den Betrieb der Deutschen Reichsbahn nicht anzuwenden ist, zurzeit die Rahnhofs⸗ wirtschaften sowohl wie die Verkaufszeiten der Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen allein von den Reichsbahnbehörden geregelt werden. Die Ausschüsse betrachteten diesen Zustand für un— befriedigend und gingen überhaupt davon aus, daß die Klagen des Einzelhendels über die Konkurrenz der Verkaufsstellen, die an vielen Orten sehr erheblich über die allgemein für den Verkehr ugelassenen Zeiten hinaus an Sonntagen und an Werktagen ge— öffnet sind, nicht unbegründet seien. Die Verhandlungen, die durch einen kleinen Ausschuß geführt wurden, hatten die Vereinbarung von Richtlinien mit der Hauptverwaltung zum Ergebnis. Den Richtlinien, die in zwei Sitzungen der Ausschüsse beraten und mit großer Mehrheit angenommen worden sind, liegt der Gedanke zu— runde, daß bei einem Widerstreit der Inieressen des Eisenbahn⸗ etriebs und der von der Gewerbepolizei wahrzunehmenden sonstigen öffentlichen Interessen, die sich an den Betrieb von Bahnhofswirtschaften und Bahnhofsverkaufsstellen knüpfen, eine befriedigende Lösung nicht von einer einseirigen, sei es von der Eisenbahnvermaltung, sei es von der Gewerbepolizei ausgehenden, . von einer im Einvernehmen, das heißt im Einverständnis er Gewerbepolizei und der Eisenbahnverwaltung geschehenden Regelung zu erhoffen ist. Zumeist werden sich wohl, so betonte der

Berichterstatter, bei der Zulassung neuer Bahnhofswirtschaften und

bei der Regelung der Verkaufszeiten der Bahnhofsverkaqufsstellen schon die beiderseitigen äußeren Behörden einigen geschieht dies nicht, so sehen die Richtlinien die Vorlage der Verhandlungen an die zentralen Instanzen vor, zu denen man wohl das Vertrauen haben kann, daß sie auch in solchen Fällen eine gemeinsame Linie für die Entscheidung finden werde Der Erfolg eines Weges, wie ihn die Richtlinien vorschlagen, wird davon abhängen, daß auf beiden Seiten der Wille zur Einigung auf der Grundlage billiger Abwägung der Interessen des öffentlichen Verkehrs, des örtlichen Gewerbes und des Arbeiterschutzes besteht. Die Ausschüsse waren sich darüber nicht im unklaren, daß diese Lösung eine nicht völlig befriedigende ist. insbesondere deshalb nicht., weil die vereinbarten Regelungen nicht durch gesetzliche Strafbestimmungen, sondern nur durch die Bestimmungen der Pachtverträge der Haupt⸗ verwaltung, durch Vertragsstrafen und durch die Aussicht der Eisenbahnbehörden geschützt sind. Die Ausschüsse waren aber der Meinung, daß die Richtlinien gegenüber dem jetzigen Zustand der einseitigen Regelung durch die Bahnbehörden einen erheblichen Fortschritt darsftellen, und daß deshalb mit ihnen als einem den praktiichen Bedürfnissen angepaßten modus vivendi ein Versuch gemacht werden müsse. Die Ansschüsse konnten sich um so eher dazu entschließen, als Aussicht besteht, daß der Gegenstand in dem kommenden Arbeitsschutzgesetz eine gesetzliche Regelung findet. Sachsen hat seinen Antrag unter der Voraussetzung der Annahme der Richtlinien zurückgezogen.

Die Vollversammlung schloß sich dem Antrage des Berichterstatters an, der dahin ging. den Landesregierungen . empfehlen, den Richtlinien zujustimmen und sie durch ent⸗ prechende Anweisung ihrer Behörden in Vollzug zu setzen; ferner sämtliche eingelaufenen Petitionen durch diese Beschluß⸗ fassung für erledigt zu erklären.

Der Reichsrat genehmigte weiterhin den Gesetzentwurf, Aenderung der Verordnung über

betr. die Erwerbslosensfürsorge.

*

r J

Zugunsten seiner satzungsgemäßen Auf⸗—

Zugunsten selner satzungs gemäßen Auf⸗

Zugunsten seiner Wohlfahrtsbestrebungen

Gesetzes eschäfte auf zwei Jahre bis Ende Dezember 1928 erklärte ch der Reichsrat einverstanden, ebenso mit einem Entwurf Mindestforderungen Prüfung von Hufschmieden und mit einer dritten Verorbnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ab⸗ öffentlicher Anleihen. nung enthält Bestimmungen über die Gewährung der soziglen ahrtsrenten und der kulturellen Wohlfahrtsrenten. Von erem Interesse ist, daß Hochschulstipendien nicht auf⸗ Die kulturellen Wohlfahrtsrenten sollen nur gewährt werden zur Förderung wissenschaftlicher Aus⸗ bildung und Betätigung nach abgeschlossenem Studium.

Der Reichsrat stimmte der Verlängerung der Gültig⸗ des bestehenden Entlastung des Reichsgerichts um zwei Jahre zu und war damit einverstanden, daß die erledigte Stelle eines Reichsgerichtsrats mit dem bisherigen Landgerichts⸗ rün aus Frankfurt a. Main besetzt wird. der Gültigkeitsdauer des Gesetzes

gewertet werden.

keitsdauer

direktor Joseph Auch mit der Verlängerung Erstattung t ebühren in Armenfachen um drei Jahre erklärte ch der Reichsrat ei Dem Antra

Genehmigung er Börsenpreises ohne Mitwirkung von maklern wurde zugestimmt, ebenso den Satzungs⸗ Mecklenburg⸗Strelitzschen Hypotheken⸗ bank in Neustrelitz, der Preußischen Pfandbriefbank in Berlin, der Preußischen n . in Berlin

Hypothekenbank A. G. in Berlin. i ellschaften beabsichtigen eine Kapitals⸗

die

änderungen der

und der Deutschen liche genannten Ges erhöhung.

Verein

Verein

Verein

wurde

Bis 31. Dezember 1926 für Berlin und die Piovinz Brandenbung. Sammlung von Geldspenden durch Versendung von Werbeschreiben und Sammellisten.

wie vor.

Bis 31. Juli 1927 für Preußen. Sammlung von Geldspenden und Liebesnaben in den evangelischen Haushaltungen.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A. Dr. Schneider.

e, .

Durch den Gesetzentwurf wird klargestellt, daß die Bezüge aus der Wochenhilfe und Wochenfürsorge sür die Angehörigen der Unterstützungsempfänger nicht auf die Erwerbslosenunterstützung angerechnet werden dürfen. Um den Erwerbslosen die Anwart— die Invaliden⸗ Pensionsversicherung zu erhalten, wird bestimmt, daß die Ge— meinde aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge für die Invaliden⸗, Angestellten, und knappschaftliche Pensionsversicherung der, Er= werbslosen die Beiträge (Anerkennungsgebühren) zu entrichten at, die zur Erhaltung der Anwartschaft notwendig sind. Der Reichsarbeitsminsster bestimmt, inwieweit die Träger der Sozial⸗ versicherung bei der Durchführung dieser Vorschrift mitzuwirken haben. Verwaltungskosten werden ihnen für diese Mitwirkung nicht erstattet.

Angenommen Reichswohnungszählung im Jahre 1927 und die Feststellung der Zahl der Wohnungsuchenden. Die Kosten der Zählung sollen grundsätzlich die Länder tragen,

Angestellten⸗ und knappschafiliche

ein Gesetzentwurf über die

aber für das Reich war in der Regierungsvorlage ein Kosten⸗ beitrag von 600 0900 Mark vorgesehen, den die Ausschüsse des Reichsrats auf 1200 000 Mark erhöht haben. eines Regierungsvertreters, die Regierungsvorlage bezüglich des Kostenbeitrags wiederherzustellen,

Der Antrag

fand keine Unter⸗

Die Vorlage wurde nach den Ausschußbeschlüssen

angenommen. Die Reichsregierung wird aber dem Reichstag eine eigene Vorlage zugehen lassen, worin der Kostenbeitrag auf 605 000 Mark beschränkt wird.

der Verlängerung der Gültigkeitsdauer

über

Depot⸗

und Depositen⸗

über Ausbildung und

Letztere Verord⸗

Gesetzes zur

von Rechtsanwalts⸗

nverstanden. . der Produktenbörse in Halle a. S. um amtlichen

Feststellung des Kurs⸗

Sämt⸗

lungen des Ausschusses.

den sonst vorge ei festzustellen,

Deutscher Reichstag.

egten Anträg

244. Sitzung vom 2. Dezember 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Die zweite Lesung des Nachtragsetats wird fort= esetzt bei den noch ausstehenden Kapiteln des Haushalts es Innenministerium s. Es handelt sich hier in erster Linie um das Sofort⸗Programm für den Osten.

Abg. Dr. Schreiber (gentr,) berichtet über die Verhand⸗ Der Ausschuß hat die für das Sofort⸗ Programm vorgesehenen Mittel von 83 auf 41 Millionen Mark erhöht. Von der Mehrsumme sollen verwendet werden 5. Millionen Mark für Kredite, 3 Millionen Mark für Niederschlesien und eine Million Mark für Grenzmark Posen⸗Westpreußen, insbesondere die Regierungsbezirke Köslin und ber (Zentr.) teilte mit, daß eine der deutschen Sportbewegung durch das Der Reichstag anerkenne die ung des Volkes durch eine besondere Unterstützung zu fördern. Mark sollen als unverzinsliches Darlehen für den Nach⸗ tragshaushalt 1926 zur Verfügun llen 290 000 Mk. auf die Turnhallengebäude auf dem Sport⸗ orum im Grunewald, 200 000 Mk. für die Arbeiter⸗Turn⸗ und portschule in Leipzig, schließlich 1906 000 Mi. auf das Stadion und die , n. der Deutschen Jugendkraft in Münster. Von

en wegen der Tierseuchenbekämpfung daß dem Reichsgesundheitsamt völlig ungenügende inanzielle Mittel von Reichs wegen zur Verfügung gestellt

rankfurt a. Oder. Dr. Schrei⸗ zinigung über die Unterstützung eich stattgefunden hat. . die wertvolle Sportbewe⸗

estellt werden. Davon ent⸗

Was die Ostfragen betreffe, seien 41 Millionen Mark

genehmigt, aber bestimmte Anträge seien noch zu klären. die Berlcksichtigung von Bayern, aber auch der wendischen und der badischen Wünsche sprächen sehr ernste Hensel-Ostpreußen (D. Nat.) exinnert an die Richt⸗ linien, nach denen die Kredithilfe für den Osten verteilt werden Stützung des gefährdeten Deutschtums. mständen sei es verwunderlich, daß der Reichsfinanzminister monatelang den Beratungen des DOstausschusses entzogen habe,

1

Für omente.

Unter die ich

Mit Ausnabme der durch Sperrdruck bervorgebohenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

indem er ins Ausland auf Urlaub ging. Der Redner 1 sich serner darüber, daß die kulturellen Bestrebungen den Löwen⸗ anteil an diesem Rach trags etat haben sollen, während zur Milde⸗ run ö. der drückendsten wirtschaftlichen Not des Sstens nur 8 Millionen zur Verfügung stehen sollen. Was solle davon au das von allen Seiten umbrandete Ostpreußen entfallen, das do ein Pionier des Deutschtums bleiben wolle, trotz aller Angliede⸗ rungsbestrebungen der Polen. Der Redner erkennt die Bedrang⸗ nis der anderen Grenzmarken an, verurteilt aber das allgemeine Wettrennen nach einem Brocken von diesem schmalen Nacktrags⸗ etat, der doch nach dem Willen des Ostausschusses nur für den deutschen Osten bestimmt sein sollte, um einen Wall gegen das vordringende Polentum zu bilden.

Abg. Ulitzka (Zentr.) gibt seiner Freude darüber Aus⸗ druck, daß das Reich durch diesen 32⸗Millionen⸗Etat anerkenne, daß der Ssten genau so wie der Westen im Dienste des Deutsch⸗ tums schwer gelitten hat. Eine Entschädigung füir die Opfer, die diese Gebiete für das ganze Reich gebracht haben, sei nur gerecht. Die Grenzen des Versailler Vertrages seien unhaltbar. Aber, wann sie geändert werden können, sei noch fraglich. Darum müsse man die Lstmarken wenigstens zu einem starken Bouwerk und zu einem Magneten . das Deutschtum machen. Bisher sei der OSsten immer zu kurz gekommen, obwohl zum Beispiel Oberschlesien noch lange Kriegsschauplatz gewesen sei, als in den anderen Gebieten längst Frieden herrschte, Tausende seien nach Westen abgewandert. Tausende irrten noch heute entwurzelt um⸗ her. Beim Entschädigungsverfahren müsse ein Geist größeren Wohlwollens zum Durchbruch kommen. Der Redner fordert den Reichstag auf, den Osten auf einer Reise zu besuchen und sich durch Augenschein von der Not zu überzeugen. Der Redner be⸗ tont besonders, daß die 5 Millionen Wirtschaftshilfe auch wirklich nach den Richtlinien des Ostausschusses . die Wirtschaft aꝛs⸗ gegeben werden müßten. Insgejamt seien 41 Millionen für den Osten viel zu wenig. Man könne sich damit nur zeshaͤlb ein⸗ verstanden erklären, weil es sich vorläufig erst um ein „Sosort⸗ Vrogramm“ handle. Der Redner bedauert, daß die beantragten zwei Millionen für die bayerischen Grenzgebiete nicht mehr in das Sofort-Programm aufgenommen worden seien.

Abg. Jadasch (Komm.) sieht in der Not des Ostens nur eine Folge des bürgerlichen Nationalismus, der von den Sozial⸗ demokraten unterstützt werde Die daraus entstandene gewaltige Völkerwanderung habe natürlich eine entsetzliche Not hinterlassen, insbesondere eine gewaltige Wohnungsnot. In Gleiwitz z. B. bewohne eine Familie mit 23 Personen eine kleine Stube und Küche und eine andere, bestehend aus fünf Personen, ein Herren⸗ pissoir, das notdürftig zu einer Wohnung umgewandelt worden

ist. In der Ausstellungshalle sind zahlreiche Familien Arbeits

lofer und Flüchtlinge untergebracht. Wind und Regen haben in die einzelnen Holzverschläge offen Zutritt. Vier⸗ und fünfjährige Kinder können täglich den ehelichen Geschlechtsverkehr beobachten. Und Minister Külz, so rj der Redner aus, beschäftigt den Reichstag tagelang mit dem Schmutz⸗ und Schundgesetz, statt erst einmal dafür zu sorgen, daß derartige Schweinereien be⸗ seitigt werden. Das Sosort-Programm lehnt der Redner ab. weil diese Millionen nicht für Bibliotheken und Kirchenmusik notwendig seien. wie es der Nachtragsetgt vorsehe, sondern zu— nächst einmal für Wohnungsbauten. Der Redner begründet zahlreiche Anträge, die eine andere Verwendung wünschen.

Abg. Fehr (Bayer. Bauernbund) erklärt, er habe sich bereits damit abgefunden gehabt, daß die gefährdeten Gebiete Bayerns erst im Etat für 1927 berücksichtigt werden sollten. Nachdem aber im Ausschuß Anträge angenommen worden seien, die über das Sofort-Programm hingusgingen, müßten nun auch die bayerischen Gebiete in das Sofort⸗Programm einbezogen werden, die unter tschechischem Chauvinismus jchwer zu Kiden hätten. Solange diese berechtigten bayerischen Wünsche nicht . tigt seien, könnten die bayerischen Bauernbündler dem Nach⸗ tragsetat nicht zustimmen, sondern müßten sich der Stimme ent⸗

halten. . J Dr. Pfleger (Bayer. Vp) kündigt auch für diesen

Abg. i . Stimmenthaltung seiner Freunde an. Da man über das

Sofort-Programm hinaus im Ausschuß 9g Millionen bewilligt habe, sei die Berücksichtigung Bayerns unbedingt geboten gewesen.

Abg. Dr. Frick (Völk), bringt einen neuen Antrag ein der in dem Rachtragsetat nicht von gefährdeten „Grenzgebieten Preußens“, sondern „des Reichs“ sprechen will und au erdem die 4 diese Gebiete ausgeworfene Summe durch zwei Millionen für die östlichen bayerischen Grenzgebiete von 41 auf 43 Millionen erhöhen will.

Reichsminister des Innern Dr. Külz: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Fehr hat gemeint, daß bei der Aufstellung der Fürsorgemaßnahmen, um die es sich jetzt handelt. Bayern vernachlässigt worden sei, und daß wohl auf seiten der Reichsregierung überhaupt gar nicht die Kenntnis davon vor— handen sei, daß auch Bayern bedrängte Gebiete habe. Diese Aus⸗ führungen geben mir Anlaß, doch auf die Entstehungsgeschichte dessen, was uns hier beschäftigt hat, kurz zurückzukommen. Das hohe Haus hat einen Ausschuß für Ostfragen eingesetzt, der sich mit Hilfsmaßnahmen für die im Osten Deutschlands durch die Grenzziehung wirtschaftlich und kulturell gefährdeten Gebiete be⸗ fassen sollte. Es ist damals vom hohen Hause zweifellos an Bayern nicht gedacht worden. Im Verfolg dieses Beschlusses des hohen Hauses hat nun die Reichsregierung sich mit Preußen in Ver⸗ bindung gesetzt und hat in langen und mühseligen Verhandlungen mit Preußen ein sogenanntes Sofort-Programm aufgestellt, als dessen Ergebnis von uns 82 Millionen Reichsmark im Haushalts⸗ plan angefordert worden sind. Es lag der Reichsregierung dabei daran, durch die Tat den Dank an die ostpreußische und ober⸗ schlesische und grenzmärkische Bevölkerung abzustatten für die außerordentlicher Treue, mit der sie auf schwerem wirtschaftlichen und kulturellen Posten aushält, und ihr zu zeigen, daß wir nicht nur schöne Worte übrig haben für deutsche Brüder und Schwestern, die in bedrängter Lage sind, sondern daß wir auch von Reichs wegen helfen. Es ist richtig, das Land Preußen kommt in diesem Falle in erster Linie für die Hilfeleistung in Betracht. Aber es ist auch weiter richtig, was der Herr Abgeordnete Ulitzka gesagt hat, daß die Bedrängnis doch sehr wesentlich durch die durch das Reich getroffene Grenzziehung im Osten hervorgerufen worden ist.

Nun hat sich im weiteren Verlaufe der Verhandlungen das Programm der Regierung von 82 Millionen ausgewachsen zu einem Programm von 41 Millionen. Es sind hinzugekommen 5 Millionen Kredite, 8 Millionen für Niederschlesten, 1 Million für die Grenzmark Posen-Westpreußen, Regierungsbezirk Köslin und Frankfurt a. d. O. Von Bayern ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede gewesen. (Hört, hört! rechts) Ich möchte aber ausdrücklich feststellen, daß irgendeine Unfreundlichkeit oder ein Verkennen der eigenartigen bayerischen Verhältnisse in dieser Maßnahme nicht zu erblicken ist. Aus dem Wort „Sofort⸗ Programm“ wollen die Damen und Herren des hohen Hauses er⸗ sehen, daß es sich nur um eine erstmalige Maßnahme bei dem Vorgehen der Regierung handelt, und daß wir entschlossen sind, sowohl was die östlichen Gebiete Preußens anbetrifft wie die Gebiete, die in anderen Bundesstaaten unter bedrückten kulturellen Verhältnissen und Grenzverhältnissen leben, in diesen Maßnahmen weiter fortzufahren. Ich erkläre, daß wir sowohl mit Bayern wie mit Baden und Sachsen, wo ja ähnliche Verhältnisse hinsichtlich

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Börsen⸗Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger

Mr. 282.

Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, I Lau, 1 Peseia o, 8oh A. 1 oͤsterr. Gulden (Gold) = 290 Æ 1 GID 6sterr. W. 14 10 4. 1K ung. oder tschech. W. 480 4 7 Eld südd. W. 12.0 4 1 Gid holl. W. 170 1Mart Banco 1.59 4 1 Schilling östert. W. 19 90 Kr. 1 stand. Krone = 1.125 4 1 Rubel lalter Kredit ⸗Rbl. 2.16 6. alter Goldrubel 8.29 4 1Peso Gold 4.00 . 1 Peso larg. Bay. 1.13 1 Dollar 420 6. 1 Pfund Sterling 20.40 . Shanghai ˖ Tael 2,89 4 1 Dinar 8.4 4. 1 Nen 2. 19 4. 1310tn 1 Danziger Gulden 0.50 4

Die einem Papter deigefügie Bezeichnung de- sagl. daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind

Das hinter emem Wertpapier besindliche Zeichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.

Das F hinter einem Wertpapter bedeutet Æ „ür 1ẽMillton

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten in. bezeichnen den vorletzten, die in der dritten palte beigefülgten den letzten zur Ausschltttung ge⸗ kommenen Geivinnanteil Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben so ist es dassenige des vorletzten

Geschäftts jahr Fer Die Notterungen ür Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie filrß Austiändische Banknoten

beisnden sich Fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ e, Etwaige Dructfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Bör fen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ n werden. Irrtuümliche, sväter amt⸗ lich richtiggestenlte Notierungen werden mögltichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 5 (Lombard 77. Danzig 5§5 Lombard 6. Amsterdam 839 Urüssel 1. Heisingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 5. London 8. Madrid 6. Oslo 4. Paris 19 Prag oy, Schwetz 89 Stockholm r. Wien .

Deutsche Staatsanleihen mit Binsberechnung

heunger Voriger Kurs

63 Di. Wertbest. Anl. 28 109. 10999 Do ll, f.. 12.32 6 109 - 1009. f 38

23 Di. Reichs sch „K (Goldm. ]. bis 39. 11.26 2 pausl. Af. 19006 M 6953 Di Reichspost Schatz F. 1 u. 2. rz. 30 on z üreuß. Staatssch. rilckz. 1. 3. 29

6h do. rz. 1. 10. 80 75 Vayer Staat sschaß rilckz. 1. 4. 29 VWBraunsch. Staatssch. rz. 1. 10. 29

13 Lübeck Staatsschatzʒ rilckz 1. J. 25

13 Mectlbg. Schwer. Reichs m. ⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 . Sachs. Staats schatz⸗ anw. R. 1. fäll. 1.7.29 M do. N. 2. füll. 1.7.30 73 Thür. Staatsanl. v. I 9e aust. ab 1.8.80 9 7 l Staat g⸗ chatz Gr. 1, fäll. 1.3. 29

Vei nachtolgenden Wertpapieren alli die Rerechnung der Stüctkzinsen fort.

Dtsch. Ablösungzschuld einschl. Auslofgsr. M f. Z. in 1 344, 5b a Dische Werthen. Anl. b. 5 Doll.. fäll. 2.9. 38 100d

Dtsch. IV- V Neicht⸗ Scha tzanweis 1916, ausl. 23 bis 1.7. 82 ⸗.

do. VI- IX. Agio ausi a 90. 79d 6

do. Reichs⸗Schatz f. 2a O. IMSod 6

do 6 .

23. Ausg. lu 15.74 5 9.4810

do. 21. Ausg. Lu. IE f. 268 9 4 für 1 Milliarde

Ff. 9 ln sf. 8 - 18 3

Deutiche Reichsanl. ..

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do. Schu hgebtet⸗ Ani.

do. Sya r- Präm.-⸗Anl.

7 158k reuß St. Scha auslosb. ab Okt. z6 f,

Pr. Staats sch. s. 1.3. 28

do do. jäll. 31.12. 34

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do. do. 1 ausl. 1. 4. 90

Preuß. kon sol. Aul. ...

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do. wrd v. i678. 8, 9. gi

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0. 70506 6

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J do. Eisenb.⸗Ob̃. do. dzt. ⸗Ftentensch. konv. neue Stlcke⸗: Bremen 1919 unt. 30 do. 1920 do. 1922, 1923 bo. O8. 09, 136. 31. 12. 23 do. 7 - 9, O8. gt 31.12. 235 do. aß. 02. get a1 1223: ambg. Stagts-vtenie 8 o. amort. St. AM. 19 A do. do. 1919 B Heine do., do 10 900 bis 100 000 4. do. do. 500 9000 A do. do. St.⸗Anlt. 1900 bo O7, oß, 99 Ser 12. 11, 183 rz. 58, 14 r3. Ss do. 1387, 91, 9g, a5, 9a 39 d do. 18636, 97, 1902 hessen)9, os. O8. og, 12 68 1919. R. 16. uf. 24

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do. 1896, 19091505 Lübeck 19233 unt e8 Meckl. Landesanl. 14 do Siaats⸗Anl. 1919 do. Eb. Schuld 1970 do tons. 6 gtz do. 1899, i, 1901. 65 Uldenburg 1909. 1 do. 1919, get. 1. 1. 82 do 1993 ger 1 1. 24 do. 18965 Sachten St. n 1919 Neichsschuld? .. do. St.⸗NRente ... Sächs. Ml. A. 28. ul. E5 Wülrttemberg S 6-20 u. 31 35

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Gekündtgte und ungekündigte Stücte. do. 890 verloste und unverloste Stücke. do. 1896

4, 81 Brandenburg. ausgest h do 1909, S. 1 31 12. 17 do. Groß Verb 1919

4. 885 do. später ausgegeben do. do. 1929 6 12.1 Berl. Stadtsynode 9.

Deutsche Pfandbrie e.

(Die durch getennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschasften gemachten Mitteilungen als vor dem 1 Januar 1915 ausgegeben anzuseben.)

Gekündigie und ungeründigte Stücte. verloste und unverloste Stücke.

28 Calenberg. Kred Ser D,

F igel 1 19. 28, 1. 6. 24)

355 Kur⸗ u. Neumärl. neue

4. 35, 34 Kur- u. Neumärl. Komm. ⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 81 12. 1917

4. 383 Kur- u. Neum Kom. ⸗Obl.

4, 34, 83 landschaftl. Bentral m. Deckun gs besch. bis 81.12. 17

17, 161 6 20. 25 a 4.89 do. später ausgegeben 1908, 1 gel. 1. 7. 24 4. 3G Oess. Nan. agst. b.. 12.17 do do 1699. 1994. 4.3 do später ausgegeben 19085, gel. 1. J. 24 47 Lauenburger. agst. b a1. 12.17 Bonn 1513 M 1919 14 do später ausgegeben 3 Breslau 19096 M 1909 433 Bomm. ausgest. b.1. 12. 1718, ah G do. 1891 4. 8 do. später ausgegeben Charlottenburg o8. 12 4 Bosensche agst h dl 12.11 II. Abt.. 19 4 do. 1902, gel. 2. 1. 24 37 Nr. 1-484 526 4 Coblenz. . ..... 19194 1.1. 4. 38, 89 landschaftl. Zentral. do. 19209 1.4. 4, 3, 3 Ostpreußische M aus⸗ Coburg ..... ... 18902 1 gegeben bis 31. 1. 17 ..... Cottbus 1909 M 1918 4 4, 35, 83 Ostpreußische do. später ausgegeben . ö Darnistadt. 43 Sstpr., landschaftl. Schuldv. Sächsische. agst. b 31.12.17 do. 1918. 1919. 2 4. 36. 85 Pom mersche, aus⸗ Dessan 1696, gl. 1. 7. 20 41 gestellt bis 31. 12. 17 1 Deutsch⸗Eylau .. 190] 3 4. 384, 83 Pom mersche Dresden .... ... 1965 39 4, 58, 35 Pomm. Neul. für Duitz urg ...... 1921 4 Kleingrundbesitz, ausgestellt 1695. o7, on] bis 381. 12. 17 1913 * 4. 839 35 Pomm. Neul für 16 3 3 ¶KRleingtundbes —— gi een n geen fen, neh * r . g. o. 1591 tv. a 4. 3 33 Sächstsche Du sseldors 1900, 06. 11 4 * Sächs. landsch. Kreditverb. gel. 1. 8. 24 . 4, 3493 Schles. Ultlandschaftl. do. 1909, get. 1. 3. 24 39 1.6. (ohne Talon 1 Elbing os. 09, gk. 1.2.24 4] 1.1. 4. h 3 Schles. landscha tl. bo. 1913. gel. 1. 1. 243 1.1. A. G. B. ausgest. bis 24. 5. 17 do 1908, gel. 1. 2. 21 a 1.1. 4. 8. 33 Schles. landsch. A, G9. D Emden s H.]. gki.5. 244] 14. 4, 39, 33 Schlezwig⸗Holstein do. do. Gz, 6. os *. 6 . . . T. ö „14, gel. 1.10.2 B. 2Hlst. ĩ do Mein. Ldkrd. gel. do. 1893 N, 1991 M, . , . 6 do. do. tonv., gel. 1. gel 1. 10. 23 37 aus estelli biz 31. 123. 17... 1 Echwa r bg Rudolst. , g . 19111 4. r, 33 Westfälische b. 3. Folge Landkredit. . ...... * 1.1. Essen ..... ..... 1822] 4, 34, 33 Westpr. Ritterschastl.

do. do. bo. 16. Ag. 19 (ag. 20) * Ser 1-= do. Sondersh. Land Flensburg 12 N. gt. 24 , n . .

kredit, gel. 1. 4. 24131 sch. grant rt a A4. 3 * Ohne Binsscheinbogen ngsschein bo. 1910. 11, get. 1

do. 1818 Dresdner Grund⸗ bo. 19 61. 8. Ausg.) renten⸗Anst. Pfdbr.,

3 8 do. später ausgegeben 3 P Breußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 11.12.1713, 16b 3G do. später ausgegeben —— 3 3 3

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397 do. später ausgegeben Sg Schl. - Holst. agst. b. 51.12.17 bo später ausgegebenl —. ö do.

0. Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften .

Lipp. Landes bl. 1 - 1119 v. Lipp. Landegsp. u. L. do. do. unt. 26 Oldendg. staatl. Kred. do. do. unk 81 do. do.

Sach . -Altenb. Landb. do. do. H9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbt. 1-1 do. ⸗Gotha Landkred.

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do. Kur⸗ n. Neum. Schuldvs . g3Zinsf. 184 7 Zginsf. 8 - 18

Heilbronn . . . 1897 M Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

Herford 1910, rückz. 89 Köln. 1928 unk. 834 s Heraisch. Märt. Eer. sgi 1.1 e d . , n, m,. e. 141. Mecklenburg. Friedr. do Franz bahn 141. Pfälzische Etsenbahn, Ludwig Max Nordb. 1 do 1881 1 do. 1879, 860, 83. 85, 9d 1 1 7

8. 4. 83 B. Berliner alte, ausgestellt bis 81. 12. 1917. 3, . 4, 835 S Berliner alte.

4, 39, 8 4 Berliner nene. ausgestellt bis 31 12. 1917. 4. Mg, 33 Berliner neue....

M Brandenb. Stadtschafts briefe

BVorkriegsstücke /

F do do. Nachkriegastücke)

p Ohne ginsscheindogen u. ohne Erneuerungsschein.

Deutsche Pfandbrief Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 81

Preuß. Zentralstadt⸗ fi- Pfandbriefe

3, 5— 16, 12, iz 4 1 do. do. Reihe 11-164 1 do. do. R. 1, 4. 116

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1919 unk. 29 1.1.7

1920 unk. 80 J. 1922 Konstanz oz, gel. 1.9. 28 85 Krefeld. .. 1501, 1909 9 do. 06. 07. gel. 80. 6. 24 do 1913, sel. 80. 6. 24 9 do. 88. 01,03, qt. 80.5. 24 3 an, Langensalza .... 19034 3 Lichtenberg Sin) 1918 Ludwigshafen. . 1906 do. 1890, 99. 1900, o 8 Magdeburg 1913. e, d e o. Stadt⸗ r. R. 116 1 Mam; 1823 Lit. Gs 14. 6 da. igzg Lit. B do 19 vit. . V, ut. 29 do. 20 Li. W unt. 80 e, 192216 o. 1914, gel. 1. 1. 244 Ausg. 11 1.1.7 1 6 do. 1901. 1906, 1907 Ohne ginsberechnung. 1906, 13, gel. 1. 1. 24

Brandenb. Prov. O8 - 11 do. 19 ,,. 41 Reihe 19 —- 26. 1912 do. 19 II.. 3k. 1.2. 2 Reihe 27 - 88, 1914 do. 1920, gel. 1. 11. 25 Reihe 86 - 82 do. 1888, gel. 1. 1. 24

do. do. 1897. 96, gk. 1.1.24 Cassel. Sdz kr. S. 22-25 do. 1901. 1908 gel. 3 Ser. 26

Merseburg 18014 Ser. 27 Mühlhausen 1. Thür. Ser. 26

1919 VII. bo. Ser. 29 unk. 380 Mülheim (Ruhr) 1909 Hannoversche Prov.

Em. 11, 19, ul. 81. 88 3 Ser. 9, gel. 1. 5. 25

do. 19141 Oberhe ss. BSrovgo ul. 26 Do. 1919 unk. 30 4 do. do. 1918 1914

München ...... 1931 4 Dstpreuß. Vrov. Ag. 1

do. 1919 43 Pom mern Prov. 1] M.eGladbach 1911 A do. Ausgabe 16...

unt. 9865 do Ausg. 14 Ser. Münster os, gl. 1. 10.986 do do. is ... ......

do. 16917, gel. 1. 10. 23 37 do da 56 - 14. ..... Norvhausen .... 1908 bo. do. 15, Ser. 98 Nürnberg

do. A. 18841897. 1900 do ioz0 unt. 80 do. Uusg. 1. d

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Deutsche Lospapiere.

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Deutsche Provinzialanleihen. Mit ginsberechnung.

Hannov. Prov. RM R. 2B u. 46, tg. ab 27 do. do R. 3 B., rz. 31 Niederjchles. Provinz M. ⸗M. 26, rz. ab 265 1.4. 10666, 5b Sach). Br. Reichs mart us. 13 unt. 88 1.2.8 86. 6 9 do. do.

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Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anlelhen werden mit ginsen gehandelt, und zwar:

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Sonstige ausländische Anleihen.

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Pfandbriefe und Schu ldverschreib. deutscher Hypothetenbanken. e Pfandbt. u Schuldverschr.

d gemäß Selanntm. v. 26. 3. 86 Erneuerungsschein

(Die durch * getennzetchneten Bfanddriese und Schuld verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften ziteilungen alg vor dem 1. Januar 1918

ausgegeben anzusehen.

Bayerische Handels ban Pfdbr. . 2. 16 6 S. 6 6a SY, 5 e

u. Wechselbl. Pidbr. verlosb. u. unverlozb. V (3k hr is. ab

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