mal im einzelnen etwas geschrieben würde, so könnte vielleicht mal dagegen das Schundgesetz angewendet werden. Sorgen Sie dafür, daß diese Quelle leiblicher und seelijcher Not verstopft wird. Wenn da ein Block unter Führung eines demokratischen . sich bilden würde, so würden wir auf Seite dieses Blockes stehen. Wir haben unsere Pflicht getan, und Kunst und Literatur werden aufs neue erkennen, daß der Hort ihrer Freiheit gegen ö . und Muckerei nicht bei den Besitzenden ist, sondern bei den nach Befreiung, Licht und Kultur ringenden Arbeitern. (Lebhafter Bei⸗ fall links und Händeklatschen.)
Die ini wichen eingegangenen Kompromißanträge sind von den Demokraten nicht unterschrieben. ᷣ
Eingegangen ist ein Antrag der Kommunisten: „Reichs⸗ minister Dr. Külz besitzt nicht das Vertrauen des Reichstags
Abg. Rosenbaum (Komm): Wenn Lächerleichkeit in Deutschland töten könnte, so wäre Herr Külz ein toter Mann. err Külz hat verschiedene Eigenschaften, die lächerlich machen. deulich ist mir gesagt worden: „Der Minister Dr. Geßler ist ein Trottel, aber Dr. Külz ist der Typus eines reaktionären Treibers.“ (Präsident Löbe rügt diese Ausdrücke,. Wenn die lex Külz in Kraft ist, dann werden wir dasselbe erleben, wie bei allen Zensurgesetzen. Ich möchte Herrn Külz fragen, ob er zum eispiel Goethes „Faust“ für Schund und Schmutz hält. Da hat ein Zensor einmal den Dr. Luther aus dem Rattenlied gestrichen: Und es hieß: „Es war eine Ratt' im Kellernest, kebte nur von Butter und Käse, hatte sich ein Ränzlein an— gemäst, als wie der gelehrtste Chinese.“ (Heiterkeit. Der Redner zitiert unter großer Heiterkeit des Hauses eine Schrift: „Das Kind im Mutterleib“, die von Anhängern des Külz⸗Gesetzes ausgehe und die darlege, der Apfelgenuß Evas habe wegen der chemischen Zusammensetzung des Apfels zu der Strafe Gottes „Unter Schmerzen sollst du gebären!“ naturnotwendig führen müssen. Der Redner fragt, ob das nicht auch Schund sei, oder ob es nicht vielmehr eine Auffassung sei, wie sie Herr Külz in ganz Deutschland verbreiten wolle. (Zuruf des Abg. Rosenberg Komm.): Külz glaubt an den Klapperstorch! — Erneute Heiter⸗ keit) Der Redner beschwert sich ferner über das Verbot eines Buches über das Etappenleben, obwohl doch die Unzüchtigkeit des Etappenlebens der Offiziere gerichtsnotorisch sei. Er stellt die hohen Ausgaben für Heer und Marine den geringen Mitteln gegenüber, die für Kultur und hygienische Zwecke ausgeworfen werden, z. B. drei Millionen für Gasmasken, gegen 400 000 (MC zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit. Keine freien Künstler und Schriftsteller wollen Sie mehr in Deutschland haben, so fährt der Redner fort, sondern billige und willige Soldschreiber; das System, wie es im „Lokalanzeiger“ zum Ausdruck kommt. Da ist Ihnen (nach rechts) der Schmutz und Schund gerade recht, um Ihr System zu schützen. Und von den Sozialdemokraten stammt sogar der Gedanke dieses Gesetzes. Sie sind ja auch anonhme Regierungspartei. Allerdings haben Sie (zu den Sozialdemokraten) in Ihrem Schreck feststellen müssen, daß über Nacht eine neue Koalition zustandegekommen ist. Die Schriften, die Sie (nach rechts) verbieten, werden wir in Versammlungen verlesen, um die Massen noch viel mehr aufzubringen und den Voden zubereiten für ein proletarisches Schrifttum.
Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem): Wir haben nicht das Bedürfnis in der dritten Beratung die Generaldebatte noch ein⸗ mal aufzurollen. Wir geben zu, daß die Opposition gegen dieses Gesetz große Verdienste um das Schrifttum hat. Aber die Jugendwohlfahrtspflege, der auch namhafte Vertreter aus Ihren . links) Kreisen angehören, wünscht ein solches Gesetz. Aber ann den Prüfstellen das Urteil darüber anvertraut werden, ob ein literarisch wertvolles Produkt vorliegt oder nicht? Wir sehen in den von den bürgerlichen Parteien gestellten Anträgen die Ge⸗ fahr, daß das Gesetz in kulturkämpferischem Sinne benutzt werden wird. Hesonders bedenklich ist für uns, daß dieses Gesetz von einer Mehrheit zemacht werden soll, deren kulturpolitische Ten denz nicht zweifelhaft ist.
Damit schließt die allgemeine Aussprache.
In der Spezialdebatte begründet Abg. Dr. Löwenste in (Soz.) die Anträge seiner Fraktion. Er wendet sich insbesondere dagegen, daß das Hausieren und öffentliche Feilhalten auf der Liste stehender Schriften verboten 6 soll. Denn das habe nicht mehr mit Jugendschutz zu tun.
erner müßten nicht nur „politische“ Zeitungen und geitschriften von dem Gesetz ausgenommen werden, sondern alle. Der Redner protestiert als Jude gegen das Verbot des Films „Nathan der Weise“ durch die bayerische Prüfstelle, das mit der Begründung erfolgte, eine solche Verherrlichung der Juden könne politisch auf— reizend wirken. . .
Abg. Hoernle (Komm.) empfiehlt, den Jugendlichen Zu⸗ tritt zu den teuren Quellen guter Kultur zu verschaffen, dadurch werde man am besten Schund und Schmutz bekämpfen, nicht aber durch die die Menschenwürde herabsetzende Prügelpädagogik. Für den Vorwurf „Heuchelei“, den der Redner den bürgerlichen Par⸗ teien macht, erhält er einen Ordnungsruf.
Ein kommunistischer Antrag, den grund⸗ legenden z 1 zu streichen, wird darauf gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt. Ein Teil der Demokraten enthielt sich der Stimme. Auch die sozial⸗ demoklratischen Abänderungsanträge werden abgelehnt, ö .
Die Abstim mung über 5 1 selbst ist auf Verlangen der Sozialdemokraten namentlich. Gegen den 5 1 stimmen die Kommunisten, die Sozialdemokraten und die Mehrheit der Demokraten. Eine Minderheit der Demokraten gibt Ja⸗ Karten ab. 51 wird mit 249 gegen 168 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. (Pfui⸗Rufe bei den Kommunisten.)
Zu 58 2 bis 5 (Prüfstellen) liegt der schon bekannte ge⸗ meinsame Antrag der 3 der? ayerischen Volks⸗ partei, der Deutschen Volkspartei, der de, nn, n, . einigung, der Völkischen und Deutschnationalen auf Wieder⸗
erstellung der 5s5 2 und 3 mit den Reichsprüfstellen und der berprüfstelle in Leipzig vor.
Abg. Dr. Loewen stein (Soz.) befürwortete die Anträge einer Partei, wonach nur eine Reichsprüfstelle, bestehend aus dem eamteten Vorsitzendden und sechs Sachverständigen errichtet werden soll und nur bei Einstimmigkeit eine Schrift in die Ver— botsliste aufgenommen werden kann.
Abg. Buchmann (Komm.) führt aus, daß die baherische Regierung schon ohne Schund⸗ und i n , willkürlich alles mögliche auf den i gesetzt habe, sie habe u. a. den „Pfaffenspiegel“ und den Potemkin-Film verboten, sie gehe ganz rücksichtslos gegen die linksgerichtete Literatur überhaupt vor. Gin Arbeiter sei zu dreißig Mark Geldstrafe verurteilt worden, weil er ein kommunistisches Buch angegriffen hat, ein anderer ebenso, weil er ein solches Buch verliehen hat.
Abg. Fleißner (Soz.) wendet sich besonders 8 die Bestimmung des Kompromißantrages, wonach bei der Auswahl der Sachverständigen auch Vertreter der kirchlichen Körperschaften berücksichtigt werden sollen. Wenn behauptet werde, daß dieses Gesetz sogar zum Schutze der Kunst dienen könne, so lache darüber gang Europa. Das Gesetz werde zu parteipolitischen Zwecken gegen die Republik mißbraucht werden, es entstamme dem alt— preußischen Polizeigeist.
Die sozigldemokratischen Anträge werden . in besonderer Abstimmung auch der Antrag, daß die l n mündlich und öffentlich“ verhandeln olben und daß die Prüfstellen nicht „im Einvernehmen“, ondern nur „im Benehmen“ mit den Länderregierungen errichtet werden sollen. .
ei der . Abstimmung über den ganzen § 2 in der Fassung des Kompromißantrags enthalten h die
Demokraten der Stimme. 52 wird in der Kompromiß⸗ i mit 237 gegen 146 Stimmen bei 29 Stimment⸗ altungen angenommen.. —
Bei § 3, Zusammensetzung der Prüfstellen, wird der ozialdemokratische Antrag, die Prüfstelle aus sechs Sachver⸗ taͤndigen zufanimenzusetzen, abgelehnt. Die Abstimmung über den weiteren Antrag der Sozialdemokraten, die besondere Berücksichtigung der Kirchen bei den Vorschlagslisten zu streichen, ist namentlich. Für die Streichung stimmen die
Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten. Der
e, e , dee. wird mit 238 i 168 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt; z 3 selbst in der Fassung des Kompromisses in einfacher Abstimmung angenommen.
Zum § 4 (Verfahren der Prüßfstellen) liegt ein sozial⸗ demokratischer Antrag auf Streichung der n , . vor, daß bei geschäftlichen Anpreisungen nicht auf ein schwebendes oder abgeschlossenes Verbotsverfahren hingewiesen werden darf. Dieser Streichungsantrag wird in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 255 gegen 151 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. 5 4 selbst in der Fassung der zweiten Lesung gegen Sozialdemokraten, Demokraten und Kommunisten an⸗ genommen. .
Mit derselben Mehrheit wird auch 5 5 Gosten der Prüfstellen) angenommen.. z
Zum 5 6 Strafen) führt die Abg. Plum -⸗-Düsseldorf (Komm.) aus, die Macher dieses Gesetzes verdienten selbst Gefängnisstrafe. Zum g 7 beantragt sie, die Ausführungs⸗ , sollen nur mit Zustimmung des Reichstags erlassen werden. Dieser Antrag wird ebenso wie sozialdemo⸗ kerl l Abänderungsanträge abgelehnt und die beiden letzten Paragraphen in der Fassung der zweiten Lesung an⸗ genommen. .
Vor der Abstimmung über Einleitung und Ueberschrift erhält das Wort .
Abg. Dr. Da vid (Soz.). Er gibt folgende Erklärung ab; Der Reichstag steht vor einer ernsten Entscheidung. Er will ein Gesetz verabschieden, das für das literarische und künstlerische Schaffen große Gefahren heraufbeschwört und daher den leidenschaftlichen Frotest des geistigen Deutschland wachgerufen hat. Und mit Recht! Gewiß ist die deutsche Jugend durch die wirtschaftliche Not der Zeit noch mehr als früher e dc Keine Partei hat das so tark empfunden und o rechtzeitig erkannt, wie die Sozial emokratie. Und von keiner Partei ist das Elend der Arbeiter⸗ jugend von jeher so entschieden bekämpft worden, wie von ihr. Es heißt aber, nur eine Nebenerscheinung treffen, wenn man mit großen gesetzgeberischem Aufwand einer gewissenlos an die Jugend herangetragenen Schundliteratur entgegentritt. Dennoch hätte die sozialdemokratische Fraktion sich einer Bekämpfung der Schund⸗ literatur, auch auf dem Wege der Gesetzgebung, nicht entzogen, wenn Sicherheiten gegeben wären, daß ein solches Gesetz sich wirklich nur gegen Schund und Schmutz und nicht gegen das freie geistige und künstlerische Schaffen richten würde. Die Kunst bedarf der Freiheit, wenn sie gedeihen soll, sie erträgt nicht die
esseln überlebter oder zufällig zur Herrschaft gelangter ein⸗ eitiger Moralbegriffe. Was heute der Durchschnittsmensch mit einem angeblich normalen sittlichen Empfinden für schmutzig und unsittlich hält, gilt oft genug in späteren Zeiten als natürlich und selbstverständlich. Der Künstler, der Dichter, muß Dinge gestalten dürfen, vor denen der Durchschnittsmensch von heute noch ver⸗ ständnislos zurückschreckt. Darum soll sich der Gesetzgeber hüten, der künstlerischen Schaffenslust Zaum und Zügel anzulegen. Das aber geschieht durch den vorliegenden Gesetzentwurf.. Vor aller Welt wollen wir in . letzten Augenblick noch einmal laut und deutlich feststellen: dieses Gesetz in seiner jetzigen Form ist eine ständige Bedrohung von Literatur und Kunst; Mißtrauen gegen die künstlerische Schaffensfreiheit, dem man die Einstimmig⸗ keit der Entscheidung zum Opfer gebracht hat, und der, Geist elender Kleinftaaterei, der das sachlich unbegründete Zugeständnis verschleierter Landesprüfstellen durchgesetzt hat, haben ihm ihren Stempel aufgeprägt. Die Anhänger dieses Gesetzes bestreiten die Gefahr. Sie verlassen sich auf eine venünftige Anwendung der neuen Bestimmungen. Die sozialdemokratische Fraktion hat keinen Grund, diese Zuversicht zu teilen. Wir werden daher die. Waffen, mit denen wir bisher das Gesetz und die dahinter verborgenen Absichten bekämpft haben, nicht aus der Hand legen. Wir werden auf der Wacht stehen, und wir sind sicher, daß das geistige Deutsch⸗ land mit uns sein wird. Eine Mehrheit für dieses Gesetz kann nur zustande kommen, wenn die Vertreter des alten Kultur⸗ liberalismus, der seinerzeit mitgeholfen hat, die Vorgängerin diefes Gesetzes, die lex Heinze, zu Fall zu bringen, ihre liberale Tradition preisgeben. Würde das Gesetz scheitern, so wäre nichts verloren, der gefährdeten Jugend kann auf andere und wirksgmere Weise geholfen werden. Wird das Gesetz aber angenommen so be⸗ deutet der heutige Tag einen schwarzen Tag für die deutsche Kultur. ö Der Abg. Schreck (Soz) verlangt nunmehr Aussetzung der Schlußabstimmung auf Grund des 3 46 der Geschäft⸗ ordnung, bis die Beschlüsse der dritten Lesung, die von denen der zweiten Lesung abweichen, gedruckt vorliegen und verteilt sind. Dieses Verlangen wird durch die Sozialdemokraten und Kommunisten genügend unterstützt. . (
Präsident Lö be stellt deshalb die Schlußabstimmung zurück, macht aber darauf aufmerksam, daß er Druck und Verteilung der Beschlüsse dritter Lesung sofort vergnlassen werde. Eine Stunde für ihre Fertigstellung lasse sich ollerdings nicht angeben. Aber wenn sie fertiggestellt seien, fo würde kein Hindernis mehr für die Schlußabstimmung bestehen.
Nächster Punkt der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf zur Aenderung der Verordnung über ErWwerbslosen⸗ fürsorge.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der Verordnung über die Erwerbslosenfürsorge löst die Reichsregierung die Zusage ein, die ich in ihrem Namen bereits am 9. November hier im Reichstage gegeben habe. Durch die erste Ziffer des Artikels 1 wird klargestellt, daß die Bezüge aus der Wochenhilfe und Wochenfürsorge für die Angehörigen der Unterstützungsempfänger nicht auf die Erwerbslosenfürsorge angerechnet werden dürfen. Die Ziffer 2 im Artikel 1 gibt die gesetzliche Grundlage für Vorschriften, durch welche die Reichs⸗ regierung die gleichmäßige und, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, die entgegenkommende Handhabung der Bedürftigkeits⸗ prüfung sicherstellen will. Die Vorschriften selbst liegen bereits im Ausschuß vor. Sie werden gegenwärtig noch mit den Ländern be⸗— raten und können voraussichtlich in nächster Zeit erlassen werden.
Dann ein Wort zu Artikel 2 des Entwurfs, der die Erhaltung der Anwartschaften für die Pensionsversicherungen der Sozial⸗ versicherung betrifft. Erwerbslose Arbeiter und Angestellte sind im allgemeinen außerstande, den Beitrag für eine freiwillige Fort⸗ setzung der Invaliden⸗, Angestellten⸗ und knappschaftlichen Ver⸗ sicherung aufzubringen. Sie geraten bei längerer Erwerbslosig⸗ keit in die Gefahr, ihre Anwartschaften zu verlieren. Nach dem Entwurf wird die Erhaltung bedrohter Anwartschaften zu einem Bestandteil der Erwerbslosenfürsorge. Der Fortschritt, der in dieser gesetzgeberischen Maßnahme liegt, hat sich erst nach vielen Anfechtungen und nach früheren Widerständen jetzt durchsetzen können.
Zur Erhaltung der Anwartschaft genügt in der Invaliden⸗ versicherung die Entrichtung von 20 Wochenbeiträgen zu je 10 Pfennig innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren seit Aus⸗ stellung der Quittungskarte. Die Angestelltenversicherung stellt an die Erhaltung der Anwartschaft höhere Forderungen. Bei der schwierigen Lage, in der sich die Erwerbslosenfürsorge befindet, kann ihr nicht zugemutet werden, über den notwendigen Bedarf hinaus Versicherungsbeiträge zu entrichten. Die Beiträge zur Erhaltung der Anwartschaften sind vollwertige Beiträge. Sie rechnen als freiwillige Beiträge bei der Erfüllung der Wartezeit und begründen in allen Fällen den entsprechenden Anspruch auf Steigerungsbeträge. 9
Was nun die Gesundheitsfürsorge der Pensionsversicherungen angeht, so wird in den Richtlinien über Gesundheitsfürsorge in der Sozialversicherung den Anstalten der Invaliden⸗ und Ange⸗ stelltenversicherung aufgegeben werden, für die Tuberkulose, um die es sich ja hauptsächlich handelt, Heilverfahren ohne Rücksicht auf die Zahl der Beiträge zu gewähren.
Noch ein Wort zur praktischen Durchführung der Maß— nahmen. Der Arbeitsnachweis wird sich die Quittungskarte des Erwerbslosen vorlegen lassen und dann prüfen, ob eine Versiche⸗ rungsanwartschaft gefährdet ist oder nicht. Er wird dann je nach Lage des Falles die Versicherungsbeiträge entrichten, die zur Abwendung des Verfalls der Versicherung erforderlich sind.
Der Aufwand, der für die Erwerbslosenfürsorge durch die Erhaltung der Versicherungsanwartschaften entsteht, wird voraus- sichtlich nicht erheblich sein. ürde aber der Erwerbslosenfür⸗ sorge die Auflage gemacht werden, für die ganze Zeit der Er⸗ werbslosigkeit Versicherungsbeiträge zu entrichten, so hätte sie je nach der Zahl der Erwerbslosen und je nach der Lohnklasse, die zugrunde gelegt wird, eine Jahreslast zu tragen, die sich zwischen 30 und 45 Millionen Mark bewegt. Eine Belastung der Erwerbs⸗ losenfürsorge in dieser Höhe muß sehr schwere Bedenken hervor⸗ rufen.
Diese Belastung würde bei den gegenwärtigen Verhälinissen ausschließlich Reich, Länder und Gemeinden treffen. Die Länder haben ihrerseits bereits in den Reichsratsausschüssen erklärt, daß sie ablehnen müßten, diese Last auf Länder und Gemeinden zu nehmen, sie würden vielmehr dann ausschließlich und allein vont Reich getragen werden müssen. Die Ausschüsse des Reichsrats haben sich aber auch zugleich auf den Standpunkt gestellt, daß sie eine solche Belastung des Reichs angesichts der gespannten Lage des Etats auch nicht befürworten könnten. Sie würden vielmehr gegen ein Gesetz, das eine solche Belastung mit sich bringen würde, ihrerseits Einspruch erheben. Damit würde aber der ganze soziale Fortschritt, den der vorliegende Entwurf bringen will, gefährdet werden. Auch aus diesem Grunde möchte ich Sie, meine Damen und Herren, im Namen der Reichsregierun, bitten, dem Artitel 2 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Ich möchte dann diese Gelegenheit benutzen, um gleichzeitig auf eine Kritik an den Ausführungsanweisungen zum Gesetz über die Krisenfürsorge einzugehen. Die in diesen Anweisungen ent— haltene Forderung, daß die Arbeitsämter bei der Aufnahme in die Krisenfürsorge erneut die Arbeitsfähigkeit und Arbeitswillig⸗ keit feststellen sollen, ist so aufgefaßt worden, als sollte auf diesem Wege die Unterstützung aus der Krisenfürsorge möglichst ein⸗ geschränkt werden. Meine Damen und Herren, ich möchte er⸗ klären, daß das mit den Ausführungsbestimmungen keineswegs beabsichtigt war, und Sie bitten, die Anweisungen in ihrem Zu⸗ sammenhang zu lesen. Der Hauptnachdruck ist auf den Gedanken gelegt, daß keinesfalls ohne weiteres unterstellt werden dürfe, daß jemand, der sich zur Krisenfürsorge meldet, wenn er bisher von der Erwerbslosenunterstützung erfaßt gewesen ist, deshalb unter allen Umständen berechtigt sei, die Unterstützung aus der Krisenfürsorge zu beziehen. Genau wie in der Erwerbslosenfür⸗ sorge selbst von Zeit zu Zeit derartige Feststellungen erfolgen müssen, scheint uns die Aufnahme in die Krisenfürsorge ein Augenblick zu sein, da Aehnliches notwendig ist.
Dann, meine Damen und Herren, ein Wort zu dem Antrag der Kommunistischen Partei auf Nr. 2652. Er will nicht bloß den Angehörigen der Erwerbslosen das Wochengeld sichern, ohne die Erwerbslosenunterstützung zu kürzen, er will auch den er⸗ werbstätigen, aber zurzeit erwerbslosen Frauen die Erwerbs⸗ losenunserstützung neben dem Wochengeld geben. Das würde zur Folge haben, daß eine evwerbslose Frau unter solchen Umständen bessergestellt wäre als die arbeitende Frau. Sie würde eben dann Wochengeld und Erwerbslosenfürsorge zugleich beziehen. Wir glauben, daß das nicht berechtigt und angebracht wäre.
Zu dem Antrag von Graefe (Mecklenburg), Dr. Frick auf Nr. 2661 muß ich sagen, daß ich eigentlich nicht recht weiß, wie auf diesem Wege den Erwerbslosen geholfen werden soll. Es wäre meines Erachtens eine sonderbare Erwerbslosenfürsorge, wenn man, wie hier verlangt wird, die Aufhebung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 samt ihren späteren Abänderungen beschließen wollte. Was würde dann an die Stelle teten? Soweit ich sehe, lediglich Inflationsgesetze, die sehr viel ungünstiger wären als die Bestimmungen, die wir heute besitzen.
Meine Damen und Herren, auf Grund dieser Darlegungen möchte ich Sie bitten, dem Regierungsentwurf, wie er vorliegt, Suzustimmen.
Abg. Brey (Soz): Im Sozialpolitischen Ausschuß ist eine befriedigende Regelung der Erwerbslosenfürsorge o. erzielt worden. Auch der vorliegende Gesetzentwurf gibt zur Kritik An⸗ laß. Es muß auf jeden Fall dafür gesorgt werden. daß die An⸗ wartschaft auf die Sozialversicherung während der Erwerbslosigkeit erhalten bleibt. Wir verlangen, daß die Beiträge für die Ver⸗ sicherung der Erwerbslosen gezahlt werden. Der Minister sagt, das sei an dem Widerstand der Länder gescheitert. (3wischenruf in der Mitte) Bayern will ih eh nicht kritisieren. (Heiterkeit) Wir wollen vermeiden, daß die Angestellten und Arbeiter ihrer Rente im Alter verlustig gehen oder die Rente ihnen geschmälert wird, wir müssen aber auf einen weitergehenden Antrag ver⸗ zichten, weil er jetzt aussichtslos ist. Die Ausführungshestimmun⸗ en zur Krisenfürsorge lassen eine Schmälerung der Rechte der
rwerbslosen befürchten; wir werden sie aber aufklären, daß sie sich eine solche mälerung nicht gefallen lassen. (Zwischen rufe von den Kommunisten. Sie wissen, daß bei den Machtverhältnissen im Reichstag nicht mehr erreicht werden konnte, als erreicht ist, aber Sie haben nicht den Mut, das Ihren Anhängern zu sagen; Ihre k nützen den Erwerbzlosen gar nichts. Die Ausführungsbestimmungen zur Krisenfürsorge müssen den Er⸗ werbslosen das letzte Vertrauen zum Arbeitsministerium nehmen. Unser Antrag auf Erhöhung der Unterstützungssätze um 30 bzw. 20 z ist bereits dem Ausschuß überwiesen worden. Mit der heutigen Vorlage kann die Erwerbslosenfürsorge nicht als ab⸗
do. tons. 1886
Mr. 283.
Amtlich festgestellte Kurse.
1Franc, 1 Lgtra, 1 Lsu, 1 Peseta —= 0, 89 . 1 österr.
Gulden (Gold) — 2, 00 4K.
1618. 65sterr. W. — 1B 70.4.
1 Kr. ung. oder tschech W. — 0.85 4 7 Gld. südd. W — 1200 Æ 1 G18. holl. W. — 110 4. 1 Marl Banco — 1350 Æt 1 Schilling österr W. — 10 0900 Kr. n stand.
Krone — 1,125 4 1
1 alter Goldrubel — 8.29. 4
1ẽ Peso (arg. Pap. — 1,765 4 1 Pfund Sterling — 20,40 . — 2,50 4. Dinar — 3.40 4
ubel (alter Kredit⸗Rbl. 2. 16 4. 1Peso (Gold) 4.00 4
Dollar = 4,20 Mt. Shanghat⸗⸗Tael 19en = 210 4
1310otn. 1 Danziger Gulden — 0,50 4
Die einem Lapier beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien
teferbar sind
Daz hinter einem Wertpapier besindliche Zeichen?“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen
wärtig nicht stattfindet
Das R hinter einem Wertvapter bedeutet Æ für
1 Million.
Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten palte beigefügten den letzten zur Ausschilttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftsjahrs
Eeẽr Die Note rungen für TLelegraphische Aus- gahlung sowie für Ausländische Banknoten veffuden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“
Her, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächten Bör sen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ Oe⸗— richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richeigsestente Notierungen werden möglichft batd am Schluß des Kurszettels als „Derichtẽ gung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 6 (Lombard 7.
Danztg 5, (Lombard 6M.
Amsterdam 8tz. Brüssel J. Helsingfors 79. Italien 7 Kopenhagen 3. London 8 Madrid 6. Dslo 4. Baris J5. Prag 54. Schwetz 34. Stockholm 4. Wien .
Deutsche Staatsanleihen mit Binsberechnung
feuniger ¶ Voriger Kurs
6h Di. Wertbest. Anl. 28 19. 1000 Doll, f. L. 12.32 6 do. 19 — 1000... 35 23 Dt. NReichssch „K* ¶(Goldm. I. His 930. 11.26 2 hausl. 5. 1006M Gy Di Reichspost Schatz F. Lu. 2, rz. 30 68 Preuß Staatssch. rütckz 1. 5. 29
* do. rz 1. 10. 30 73 Bayer Staaisschatz riickz. 1. 4. 29
II Braunsch. Staatssch. rz. 1. 19. 29
71 Lübeck Staatsschatz rülckz. 1. 7. 25
I Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27
68 do. Staats sch. rz. 29 73 Sachs. Staatsschatz⸗ anw. N. 1, fäll. 1.7.29 7h do. R. 2, fäll. 1.7.80 735 Thür. Staatsaul. v. 19e ausl. ab 1.5. 30 sr Würtibg. Staatz⸗
schatz Gr. 1. fäll. 1.8. 29
Bei nachfolgenden Wertpapieren ani die Berechnung der Stückzinlen fort
Dtsch Ablösungsschuld elnschl. Auslosgsr. M Duche Wertbesi. Anl. b. 5 Doll. fall. 2.9. 35
G36b G 344 6b 6 1006 100b
Dtsch 1 V= V Neichz⸗ Schatzanweis. 1916, ausl. 233 bis 1. 7. 82 do VI- IX Agio außl do. Reichs⸗Schatz f. 24 do. Neichsschatz „K*
23, Ausg. lu 115.274
do. 24. Ausg. Iu. IE f. 6s für 1 Milliarde *f. . Binsf. 86 - 184 Deutsche Reichsanl. .. do do. do do do do. do. Schu gebter⸗Anl. do. Spar⸗Bräm ⸗Anl. T. 19 kreußSt.-Scaß
auslosb. ab Okt. 265.
Pr. Staatssch. s. 1.5. 8 do. do. sä ll. 1.12. 34 Hibernia
do. do. 14 ausl. 1.4.30
Preuß konsol. Anl....
do do
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Anhalt Staat 191...
Baden 1901 ... ....
do. g / 09. 1 12. 189, 14
do 1919
do. lv v. i678, 78, 19, 86) 92, 94, 900, 92, 04,07
do
Bayern
do.
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tony neue Stücke Bremen 1919 unt. 30 do. 1920 do 1922, 19285 do. os, 0b, 11, gł. 31. 12. 25 do. S]- h,. 0s. gi 81. 12.283
do. a6. 902. gef. 31 1223
Hamog. Staats ⸗Aenie do amort. St. el. 19 A do do. 1919 B tleine do do 10 000 bis 100 9000 MS.
do do. 500 0090 4 do. do. St.⸗Anl. 1900 do 0], 08. 99 Ser 1.2. 11, 183 rz. S3, 14 rz. 55
do. 1387, 91. 66, a5, 94 3)
do. 1886, 97, 1502 Hessen og, Os, 08, O9, 12 . 1919. R. 16, ul. 24
Lübeck 1923 unt. es Meckl. Landesanl. 14 do Staats⸗Anl. 1919 do. Eb. ⸗Schuld 1870
do. 1890, a, 1901. 08 Oldenburg 1909, 12 do. 1919, get. 1. 1. 32 do 19903 get 1. 1. 24 do. 1696 Sachsen St.⸗R. 1919 Reichs schuld) . .... bo. Si. Mente... Säch . Mk. -A. 28, ul. 26 Wilritemberg S. tz20 li. 31 — 85 do. Reihe 85 — 42 do.
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Börsen⸗Beilage
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 3. Dezember
Heutiger Vortger Kurs
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Preußische Rentenbriefe.
Gekündi te und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stüc.
4. 3 GS Brandenburg. ausgest. b.
4. 395 do. später ausgegeben 4.345 Hannov. ausgst. b. 1 12.17 4. 815 do. später ausgesehen 4. 31 He ss. „Nan. agst. b. 1 12.177 45 do später ausgegeben I Lauen burger. agst. a1. 12.17 49 do später ausgegeben 1585S Bomm. ausgest. b. 61. 12. 17 14, 393 do. später ausgegeben 4 I, Posensche. agst. b. 41 12.17 4. 8395 do. später ausgegeben 43 3 Preußische Ost⸗ u. West⸗.
ausge st. b. 31.12. 17 * do. später ausgegeben 4, 3 IS Mh. u. Westf. agst. b. 31.12. 17 4.395 do. später ausgegeben 4. 3 I Sächsische. agst. b. 81. 12.17 4.39 do. später ausgegeben 4, 9h Schlestsche. agst. H. 81. 12 17 4. ö do. später ausgegeben 4, 8g Schl. ⸗Holst. agst. b. 31.12. 17 4.3895 do später ausgegeben
Kreditanstalten öffentlicher Körve
Lipp. Landesbt. 1—* o. Lipp. Landessp. u. C. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred.
bo. do. unt 81
do. do
Sach. Altenb. Landb. d
do. g. u. 10. R. Cobg. Landrbk. 14 ⸗-Gotha Landkred.
do. Q, 08, 065 3)
Mein. Ldtrd. gel. do. do. tonv., gel. Schwarz bg. ⸗Rudolst.
Landkredit do. do. do. ⸗Sondersh. Lan d⸗
kredit, gel. 1. 4. 24
w 11711111
Ohne Zinsscheinbogen
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdör., Ser. 1, 2, 8 71 10
do. S6. S. 8, 2, 6 Mr
do Grundrentenbr.
Serie 1— 3 Sächs. l dw. Pf. b. S 23, d 26, 27
o. do. Kreditbr. b. S. 22, 26 — 59
do. do. bis S. 251
bis S. 28
Vranden b. Kom m. xz
(Giroverb. ) 9k. 1.7.24 do. do. 19.209. gk. 1.5. 24
Deutsche Kom Kred. 20 do. do. 1922, r3. 28 Hannov. Komm. 1923 do do. 1922 do. do. 1919
Pomm. Rt onm. S. 11.2
fnr⸗ n Nen m. Schu idr fs II —— ginsf. J - 153. FBinsf. 5 - 15.
Anleihen verstaatlichter Eisenb
Bergisch Märk. Ser. 9j
Magdeb ,, ,.
Mecklenburg. Friedr. Franz bahn
Pfůizische Eisen bahn.
Ludwig Max RNordb. do.
. 1881 83 do. 1679, 80, 83, 83, 98
do. (nicht konvert.) Wismar⸗Carow ....
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zins berechnung.
Hannov. Prov. RM R. 2 B u. à6, tg. ab 27 do. do R. 3 6. rz. 31 Niederjichles. Provinz
R.⸗M. 26, rz. ab 26 Sach. Kr. Neichsmart Ausg. 18 unk. 33
bo. do. Ausg. 14
Ohne Hinsberechnung.
Vrandenb. Prov. 08-11 Reihe 18— 26, 1912 Reihe 271 - 83. 1914 Reihe 84 - 52
do. 1899 Cassel. Ldkr. S. 22-25 do. Ser. 26
Ser. 27
do Ser. 29 do. Ser. 26 unk. 580 Hannoversche Prov.
Ser. 9, gel. 1. 5. 24 Oberhess. Provꝛoul es do. do. 1913, 1914 Dstpren si. Rrov. Ag. 1
Pommern Prov. 17 do. Ausgabe it...
do. Ausg. 14. Ser.
do do. 18... ...... do. 6— 14... ...
do. 14, Ser. 3 4 . A. 1894, 1897, 1900 do. Ausg 15.
Rheinprovinz 22, 28 do. 1000000 u. Soo 0900 do. kleine Sächstsche Prov. A. 6s do. do. Ausg. 9
do. do. Ausg. 8 — ] Schlesw.⸗Holst. Prov.
Ausg. 12 ** do. do. Ausg. 10 u. 1
do. do. Ausg. 9
do. do. Ausg. gz do. do. 1907 — 09 do. do. Ausg. 5 u. 7 do do. 98, 0, Oz,
gel. 1. 10. 23 do. Landesklt. Rthr.
bo. do. JZinsf. 8 - 203.
Anklam. Kreiz 1901.
,,. Kreis o do. o. 1919 Haders leb. Kr. 10 ulv
Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919
Deutsche S
Aachen 28 A. 28 u. 24
do. 17, 21 Ausg. 22
Altona .. ...... 1928
do. 1911 1914 Aschaffenburg. .. 1901
Barmen 07, rz. 41 40
do. 1904. 09, ger. 1.8. 24
Verlin. ..... 1928 *
̃insf. 89 - 16 4 do. 1919 unk. 80 do. 1920 unk. 81 bo. 1922 Aug. 1
— 8 868, 15 9 6
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Pirmasens 9, 30.4.4
g98— 183. F 6— 1854. Kreisanleihen.
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Verlin 1988 Ausg. 2
Groß Verb 1919 ⸗ do 1920 Verl. Stadtsynode vy, 1908, 12, gel. 1. J. 24 do do 1699. 1994.
Vonn 1914 M, 1919 14 1906 M 1909
o. Charlottenburg os. 12 II. Abt. 19
Coblenz. .... ... 1919 do. 1920 Coburg .. ...... 1902 Cottbus 1909 Mig Darmstadt. ..... 1920 do. 1918, 1919, 26 Dessau 1896, gk. 1. 7. 28
Dresden ... .... 1908 Duisburg ...... 1921 do 1699 07, 09 d 1915
Dit ren H i899, q 1991 do. G 1891 kt. Dil sseldor oo, og. 11
gek. 1. 5. 24
Elbing 06g, 09, gk. 1.2.24 do. 1918, get. 1. 7. 24 do. 1903, gel. 1. 2. 24 Emdenos ll. J. gkl. 5.24 Erfurt 1895, 01 M, (6s, 1910, 14, get. 1. 10.23 do. 1898 N. 1901 M, get. 1. 19. 23 Eschwege .. ..... 1911 Glien enn do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 192 . gk. 23 Frantsurt a. NM. 23 * do. 1910, 11, get. do. 1913 do. 19 (1.5. Ausg. 1929 61. Ausg.), gel. do. 1899, geĩ. do. 1901 M Frankfurt O. 14 utv. 26 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Franstadi. Freiburg i. Vr. 1919 Fürth i. B. .... 1923 do. 1929 ukv. 1928 do. 1901 Fulda. ...... 107 ar. 1907, 09, 12, 14
Hagen 199 M ..... Halberstadt 1912, 19 Halle. .. 1900 os, 10 do. 1919 do 1892 do. 19600 Heidelbg. or, gk. 1. 11.28 do. 1905, get. 1. 10. 23 Heilbronn ... 1897 M Herford 19190, rückz. 39 Köln. . 1923 unk. 33* 19129 Abt. 3 1919 unk. 29 1920 unt. 30 ö. 1922 Konstanz oꝛ, get. 1.9.28 Krefeld... 1901, 1909 do. 06, o7, get. 30. 65.24 do 1918. get. 80. 6. 2 do. 38. 01.93, 3f. 30. 6. 24 — ö — 1803 Lichten berg( Bln) 1918 Ludwigshafen .. 1906 do. 1690, 93, 1900. 02 Magdeburg 1913, 1. -= 4. Abt. ukv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R.] Mainz 1922 Lit. 0 do. 1822 Lit. B do 19 Lit. U. V, ul. 29 do. 20 Ln. W unt. 80 Mannheim 1922 do. 1914, get. 1. 1. 2 do. 1901, 1906. 1907 1908, 12, gek. 1. 1. 24 do. 19 HR. gk. 1.9.24 do 19 11.31. gk. 1.2.28 do. 1920, gek. 1. 11. 25
do. 19098, 1905 get. Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thür. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 1, 13, ul. 81. 88 do. 1914 do. 1919 unk. 80 München ...... 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 M unk. gß
Munster os, gk. 1. 10.23 do. 1897, gel. 1. 10.26 Nordhausen .... 1908 Nil rn berg. ..... 1914 do. i930 unt. 80 do. 1905 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 9a M, gk. 8 1.1.24 Pforzheim ol, oJ, 10, 1912, 1920
do. 96, 08, gek. 1. 11.28
Plauen 98. gef. 80. 6. 2 do. 1905 Potsdam 19 M.gt. 1.7.24 Quedlinburg 1908 M Regensburg 1906. 09 do. 97 Y. O1. -= 08, 05 do. 1889 Remschetd 00, gt. 2. 1.28 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 M do. 1801 Rostock. .. 1919, 1926 do. 81, 84, 08, gk. 1.7.2 do. 1895, get. 1. J. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin 1. M. 1897, get. 1. 5. 24 Spandau 09 M, 1.10.23 Stendal oi, gek. 1.1.24 do 1968, get. 1. 4. 24 do. 19603, gel. 1. 4. 24 Stettin V ...... 1928 ins ¶— 18. Stolp 1 PCarlum. ... * Stuttgart 19.06, Ag. 10 Trier 14, 1.u. 2. A. ul. 28 do 1919 unt. 80 Vierjen 1904, gk. 2. 1.24 Weimar 1688, gk. 1.1.24 Wies bad 1906 1. Autz⸗ aabe, rüchz. 1987
do. 1930 1. Ausg., 21 2. Ag. get. 1. 10.34 do. 18 Ad. i9 Lu. II. J. 84
do. 1886 3 18960
1898
1904, S. 17.
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1905, get. 1. J. 24, 16981j
do. 1902, get. 2. 1. 24
Deutsch⸗Eylau . 1907
o. do. 1685. 18689 do. 1896, 07 AM
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do. 1900, gek. 1. 5. 4 31
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393 Calenberg. Kred. Ser D, * F (gel. 1. 10. 23, 1. 4. 24
384 Kur⸗ u. Neumärl neue
4, 34, 35 Kur⸗ u. Neumärl. Komm. ⸗Obl. m. Deckun gs besch. bis 31. 12. 1917
4. 34,8 Ktur⸗ u. Neum. tom. ⸗-Obl.
4. 39, 384 landschaftl. Bentral m. Deckungs besch bis s1. 12 1 Nr. 1 – 464 6290
4. * 33 landschaftl. Zentral.
4, 343. 387 Ostpreußische M. aus- gegehen bis 31. 17. 17 .... 1
4, 34, 8 Ostpreußische
43 Sstpr. landschaftl. Schuldv.
4. 38. 833 Pommersche, aus- gestellt bis 31 12. 17 .
4, 389, 35 Pommersche . ......
4, 59, 33 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt ⸗
Kleingrundbest 4, 38, 33 Sächsische, ausge⸗ stellt bis 81. 12. i7 I 4, 34, 33 Sächstsche 4 Sächs. landsch. Kreditverb. 4, 3943 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) 1 4, 8g, 85 Schles. landschaftl. A, U, B, aus gest. bis 24. 6. 17 4. 31, 3 Schles. landsch A, O0, D 4, 39, 33 Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. M, ausg. b. 31.12.17 4,39. 95 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kredit v 4, 31, 33 Westfäl. bis 3. Folge
4. 38. 37 Westfälische b. 8. Folge
4, 34, 33 Westpr. Ritterschaftl. Ser. I- II m. Deckungsbesch. bis 81. 12. 17
4. 3½ 34 Westpr. Rltterschaftl. Ser. J- II
4, 39, g Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis
4, 898, 34 Westpr. Neuland⸗ fen,,
Deutsche Pfandbriese.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriese sind nach
den von den Landschaften gemachten Mitteilungen
als vor dem 1 Januar 19gis ausgegeben anzujeben.)
Gekündigte und ungetündigte Stücke verloste und unverloste Stücke,
ausgestelli bis 31. 12. 17...
5, 4 4. 38§7 5 Berliner alte.
6, g., 4, 8 4 Berliner alte. . 4, 39, 8 3 Berliner neue
4. 38, 8 5 Berliner neue.... ¶Brandenb. Stadtschafts briefe
Workriegs stücke 46 do. do. Nachtkrieg s stücke
ausßestellt bis 31. 12. 1917. 524, 15 6
ausgeste lli bis 31. 17. 1016. id gs
Dhne Hinsscheinbogen u. ohne Erneuern
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis s unk. 39 — 94
Preuß. Zentralstadt⸗ chafts⸗Pfandbriese
5, 6-10. 12, 18 10
do. do. Reihe 14-16 19
do. do. R. 1, 4, 11 1
do. do. Reihe 2, 8 4
Westf. Pfandbriefamt f. Sausgrundstücke. M
Augsburg. ] Guld.⸗L. — Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 60 Tlr.⸗L. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 Dldenbg. 0 Tlr.⸗ L. gk. 8 Sachs-Mein 7GId-⸗ L] —
Seit L. 4. 19. 2 1. 8 19.
nicht statt.
Bern. Kr⸗A. s] ty. Bosn. Esb. 14 * do. Invest. 14 * do. Land. 98 in K do. do 03 m. T. i. K do. do 95 m. T. i. K Vulg. G. Hyp. 92 25er Nr.24 1861 bis 246560 do. ger Nr. 121561 bis 136560 do. zer Nr 61551 bis 55650, ler Rr. 1290900 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptische gar. i. C do. priv. i. Irsz. do. 25000, 25008 do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Nente Finnl. St. Eisb. Griech. 4 Mon. do. 5 1881843 do. SJ Pir.⸗Lar. 0 do. h Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do amort. S. 3. 4 in Lire Mexti Anl. 99 8). do. 5) abg. do. 1904 45 in 4 do. 1904 965 abg. Norw. St. 94 in E do. 1688 in Dest. St. Schatz 14 angem. St. do. am. Eb. A. do. Goldrente 1000Guld Gd. do. do. 2090, do Lronenr. *. n do kp. R in K. do. do. in K. do. Silb. in slůn do. Papierr. in flo Portug. 8. Sreß . Rumänen 1903 1 do 183 ulv. 241 do. S9 äuß. i. 6 10 do. 1890 in Æ 1 do. do. m. Talon f. do. 1891 in A1 do. 1895 in !* do. do. m. Talon ff. 1596 in K* do. m. Talon]. 1898 in )* do. m. Talon i. . konv. in *
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1909 in Æn
Deutsche Lospapiere.
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Binsen gehandelt, und zwar:
51. 10. 188. 1. 11. 169. 21 , u 1. 9. 38 n 1. 10. g. L 11. 23.
Für sämtliche zum Handel und zur amtiichen Börsen⸗
notiz zugelassenen Russis chen Staatsanteihe finden gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung
Schwed. St. Anl. 1680 in do 1885 in 4 do. 1890 in Do St.- N. 4 1. do do 190651. 4 do. do iss Schweiz Etdg 12 do. do. do. Eisenb.-R. v0 Türt. Adm.⸗Anl. do. Vgd E.⸗A 1 do do. Ser. 2 do lons. A. 1890 do uf. 1903, 06 Türten Ant 1903 do. 19605 do. Zollobl. 11 S. do. 100 3 Ung St. ⸗R. 18 do. 1914? do. Ggoldr in fl. do. St.⸗M. 19107 do. Kron. ⸗ Rente? do. St⸗R. 97 ing. do Gold⸗A. f. d. eiserne T.“ do. do. Ser u. ler! do. Grdentl - Ob.?
Ausländisch
Bromberg os, get. Butar 18668 in 4K do 5 m. T. in 4 do. 98 m. T. in 46 Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96. S. gt1.3. 25 Christiania 1905 Colmar( lsaß) 07 Danzig! 4 MMAg. 19 Gnesen 9 97m. T do. 1901 m. Tal. 8 Gothend. 90 S. A 3 do. 1906
Graudenz 1960 Helsingfors 1900 do. 1902
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Kopenhag. 92 in do. 1910-11 in. 4 do. 1885 in K do. 1895 in 4 Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1. 2* do. 400 4 Most. abg. S. 2s, 27, 28, 3600 Rbl. do. 1000-109 . Mosk. abg. S. 30 bis 33. 56000 Rbl. Mosk. 1000-1009. do. S. 384. 83. 38, 39, 3000 Rbl. do. 1009-109 ... Mülhauj. L. E. 06, o7, 13 M. 1911 Posen 90, 098. 08 gk. do. 1894. 03, get. Sosia Stadt. ... Stockh. ¶ E. 83-89) - 1680 in do sss in do. 1867 Straßb. 1. E. 1909 (n. Ausg. 1811) do. 1913 Thorn 1909, 06,09 do. 1895 89 Zürich Stadtsg i 37
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Vudap. Hptst Spar 1 ausgst. b. 31. 12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän Lmb.- v S. 4 rückzahlb 110! do. do. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr. Ver. S. 9 Finnl. Snp.⸗V gk. do. do. Jütländ Bde. gar. do. Cr. B. S. Si. R do do S. ü int do. do. S. 5 ing Kopenh. Sgusbes Meg. Vew. Anl. 4 jesamtkdb ahi do. 483 abg. iti. 11.24 Nrd. Vf. Wib. S1, 2 1.4.10 Norweg. Hyp. 87 1.1.7 Dest Krd.⸗8. v. 8 4 vp. Si. Pest. U. K. V.. S. 2.3 1.2.8 Poln. Pf. 3000 R. 1.1.7 do. 1900-100 R. 1.1. Posen. Prov. m. T. fr. Zins. do 18538 92. 95. 8, 01 m. T. 39 do do. 1895 m. T. do. Raab⸗Gr. P.⸗A. “ 18.4. 16 do. Anrechtsch. Schwed Hy. 78ukv do. It kund d. in do. Hyy. abg. 18 do Städt. ⸗Pf. 82 do. do. 92 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 5, 87 in K. do. do 1894 ing. Ug. Tm.⸗Bg. i. &. do. Bod. ⸗Kr.⸗Pf. do. do. 1. Kr. do. do. Reg. ⸗Pfbr. do Spk⸗RAtr 12
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do. do. Do. Ser h Braunschw . Hannov. Hyp.⸗Bl.
2nd 35 e e e 1e gs Hyp.⸗ *. S. 1, 4. 24
do. 57 do. Ser. 2 do. do TTomm.⸗Obl. S. 1-3 do. do. bo. Ser.
1908 in 46 do. 1910 in *
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1926
Heutiger Voriger Kurz 6.
tadtanleihen.
17. S. 2 i. K. 1. 1. 11.
Sonstige ausländische Anleihen.
1. C. 1.5.1 —
Pfandbriefe und Schuldver chreib. dent scher Hypothekenbanken. Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr.
deutsch. Hypoth.⸗Vt. sind gemäß Bekanntm v. 26. 8. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungtschein
(Die durch gelennzeichneten Pfandbriese und Schuld⸗ in,, , sind nach den von den Gesellschaften itteilungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen.
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Pfbr Ser. S — 26 18. 7d 6