1926 / 288 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Amerikanische Eisenbahnbonds. Dollars.

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Ausg. 2 do. do. do. Ausg. 5

Mit Zinsberechnung.

Danz. Syp. Hi. Pfdbr. Ser. 1— 9 8 1.1. do. do. Ser. 1—- 14 6 1.1.7 in Danz Guld.

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Dentsche Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stanmm-⸗Prioritätsaktien.

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Dentsche Klein⸗ und Straßenbahnaktien.

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Ausländische Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Prioritätsaktien.

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Deutsche

Eisenbahnschuldverschreibungen. Noch nicht umgest.

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Mit Hinsberechnung.

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Deuntsche Klein⸗ und Straßenbahn⸗ schuldverschreibungen.

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Ausländische Klein⸗ und Strastenbahnschuldverschreibungen.

Danzig. el. Strßb.

1919, gel. 31. 3 1.1.7 —— 65 , , Eisb. 102 f 8K. 5. 22 Schles. Klnb. S. 12 109 ver ic. 8

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Eisenbahnschuldverschreibungen.

Die mit einer Notenztffer versehenen Anleihen

werden mit Zinsen gehandelt und zwar Seit 1. 4. 1 21. 9. 19. 6 1. 10. 19.

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1. 11. 19.

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Für sämtliche zum Handel und zur amtli notiz zugelassenen Russischen Eisenbahnanleihen sindei gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.

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Schuldverschreibungen von Schiffahrtsgesellschaften.

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Hambg.⸗Amerik. Lin.

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Bankaktien. Zinstermin der Bantattien ist der 1. Januar.

(Auznahme: Bank s. Brau⸗Ind., Berliner Bankverein

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Schuldverschreibungen von Banken.

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r. 288.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

partei.) Herr Abgeordneter Borck, ich bin nicht so naiv, anzu⸗ nehmen, daß jedes Ding nur für sich betrachtet werden müßte, sondern ich hatte als Polizeipräsident von Berlin die Ver— pflichtung, die gesamte Situation ins Auge zu fassen, und nach dem Rundschreiben dieser Militärverbände kam dieser Aufmarsch⸗ plan zu vielen anderen Mitteilungen, zu den Dokumenten, die gefunden worden sind, zu den militärischen Anordnungen und Uebungen, so daß ich als zweifelsfrei feststehend die Absicht des gewaltsamen Umsturzes seitens dieser Organisation für vorliegend ansehen mußte. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei) Nein, das hat der Staatsgerichtshof nur insoweit als belanglos bezeichnet, als er die Zentrale für diese Dinge nicht verantwortlich gemacht wissen will. Das ist eben eine andere Wertung dieses Materials. Aber gerade um deswillen habe ich ja Berufung an den Vollsenat eingelegt, der darüber noch zu entscheiden hat, und diese Entscheidung, meine Damen und Herren, werden Sie ab⸗ warten müssen. Im übrigen mag diese Entscheidung ausfallen wie sie will. Meiner Auffassung bezw. der Auffassung meines Herrn Amtsvorgängers im Innenministerium hat sich ja der Reichsminister des Innern angeschlossen. Er hat auf Grund des vorhin von mir zitierten Gesetzes über die Durchführung des Friedensvertrages die Auflösung dieser Verbände ausgesprochen, eine Anordnung, die einer Nachprüfung durch ein Gericht nicht unterliegt, und infolgedessen würde auch nach einer gleichlautenden Entscheidung des Staatsgerichtshofs in voller Besetzung die Auf— lösung dieser beiden Verbände bestehen bleiben.

Meine Damen und Herren, es haben ja auch bereits Ver— suche stattgefunden, nach der ersten Entscheidung des Staats⸗ gerichtshofes in kleiner Besetzung nun wieder für Wiking und Olympia „Führersitzungen“ zustande zu bringen. Ich will keinen Zweifel darüber lassen, daß ich Versuchen, Wiking und Olympia wieder aufleben zu lassen, mit allem Nachdruck entgegentreten werde (bravo! links), und gegen diejenigen sogenannten Führer, die geglaubt haben, zusammenkommen zu können, obwohl die Auf⸗ lösung auch auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Friedensvertrages vollzogen ist, ist ein Strafverfahren eingeleitet, und es ist den Herren im übrigen sehr nachdrücklich nahegelegt worden, solche Spielereien in ihrem Interess zu unterlassen (Zu⸗ ruf bei der Deutschvölkischen Freiheitspartei: Spielereien, na also!)

Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Borck hat nun auf Veröffentlichungen Bezug genommen, die gestern in der Abendausgabe der „Deutschen Zeitung“ zu lesen waren. Unter der Ueberschrift „Verhöhnung der Reichsjustiz, unerhörte Willkür in Preußen, schwere Verstöße gegen Reichsverordnungen“ wird mir da der Vorwurf gemacht, daß ich als Polizeipräsident und als Minister des Innern absichtlich gegen gesetzliche Vorschriften und entgegen pflichtmäßigem Ermessen gehandelt hätte. Es wird ein Schreiben des Herrn Oberreichsanwalts an mich vom 1. April 1926 zitiert, das lautet:

Ein selbständiges Vorgehen irgendwelcher Polizeibehörden oder

Polizeibeamten in Strafsachen wegen Hochverrats verstößt

nicht allein gegen die gesetzlichen Vorschriften (hört, hört! vechts),

sondern ist auch in hohem Maße unzweckmäßig und geeignet,

schweren Schaden anzurichten. (Sehr richtig! rechts.)

Denn da ich allein nämlich der Oberreichsanwalt

zur umfassenden Kenntnis von allen im Reiche auf Umsturz

abzielenden Unternehmungen kraft meines Amtes gelange, bin

auch ich allein berufen und imstande, die Verhandlungen, die der

Untersuchung wegen Hochverrats dienen sollen, so zu leiten, daß

ein die Wahrheit enthüllendes Ergebnis erzielt und damit dem

inneren Frieden nachteilige Beunruhigung vermieden wird. (Sehr gut! rechts. Ich bedauere außerordentlich, daß der Herr Oberreichsanwalt, gegen den ich nicht polemisieren will, in die Debatte hineingezogen worden ist. Ich bin aber nunmehr ge⸗ nötigt, auf die näheren Umstände und vor allen Dingen auf den Ausgang seiner Beschwerde gegen den Polizeipräsidenten in Berlin hinzuweisen. Dem Polizeipräsidenten von Berlin ist der Vorwurf gemacht worden, daß er in der Fememordangelegenheit Er⸗ mittlungen angestellt bezw. Aussagen von Zeugen, die sich ihm angeboten haben und vernommen worden sind, nicht gleich dem Oberreichsanwalt zugeleitet habe. Daß sie einer anderen Stelle zugeleitet waren, konnte der Oberxeichsanwalt nicht wissen. Er hat nun bei der Bearbeitung der Angelegenheit Claß diesen Vor⸗ gang erfahren und hat ihn zum Anlaß genommen, diesen Brief zu schreiben, aus dem dieses von mir und vorhin von Herrn Borck angeführte Zitat entnommen ist. Meine Damen und Herren, ich weiß ja nicht, wer die „Deutsche Zeitung“ von diesem Schreiben in Kenntnis gesetzt hat. Ich weiß auch nicht, ob die „Deutsche Zeitung“ den ganzen Schriftwechsel kennt. Vielleicht hätte sie dieses Zitat dann nicht gebracht. Ich will hier aber ein für allemal erklären: wer etwa darauf rechnet, bei Veröffentlichungen in der politischen Presse in einer günstigen Lage mir gegenüber zu sein, weil er annimmt, daß ich Dinge, die eigentlich vertraulich be⸗ handelt werden müßten und weil sie sonst intern sind, nicht preis⸗ gebe, der irrt sich. Wer mir mit Material aus den Akten kommt, wie das die „Deutsche Zeitung“ getan hat, gleichgültig, wo er es her hat, der wird ohne Rücksicht auf Geheimhaltung, die vielleicht sonst geboten wäre, entsprechend bedient werden (sehr gut! bei der Sozialdemokratischen Partei)h, auch ohne Rücksicht auf die sonst noch in Mitleidenschaft gezogenen Personen. Deshalb werde ich nunmehr hier den gesamten Schriftwechsel in dieser Angelegenheit vorlesen und dann Ihnen überlassen, zu urteilen, ob es gut war, dieses Zitat in der „Deutschen Zeitung“ gestern abend zu bringen, und ob es von Herrn Borck klug war, sich dieses Zitates zu bedienen. (Zurufe) Der Herr Oberreichsanwalt hat dem Polizei- präsidenten in Berlin, Abteilung La, unter dem 1. April folgendes geschrieben: 2

Betr. Strafsache gegen Schulz und Genossen wegen Mordes am 29. März 1926 sind die Akten des Landgerichts in Lands⸗ berg a. Warthe in der Strafsache gegen Schiburr und Genossen wegen Körpewerletzung, Mordes und anderer strafbarer Handlungen bei mir eingegangen. Ich habe in den Akten die Verhandlungen vorgefunden, die Kriminalkommissar Dr. Stumm und Kriminalassistent Stenzel am 29. Dezember 1925 über die Angaben eines Vertrauensmannes, des Wilhelm von Albert, aufgenommen haben.

Ich ersuche um gefällige umgehende Aeußerung darüber, wie diese Verhandlung zustande gekommen ist, ob der Ver⸗ trauensmann von sich aus mit den Angaben an die Polizei⸗ behörde herangetreten oder ob er von einem anderen, ins- besondere etwa von dem Schriftleiter einer Zeitung, zu der Behörde entsandt worden ist, ferner darüber, aus welchen Gründen die durch 5 168 Absatz 2 Satz 1 vorgeschriebene Ueber⸗ sendung der Verhandlung an mich unterblieben ist.

(Hört, hört! rechts.)

Sollten dort noch andere Verhandlungen vorliegen, die gleichfalls hochverräterische Unternehmungen von Angehörigen der als Schwarze Reichswehr bezeichneten Arbeitstruppe oder andere zu meiner Zuständigkeit gehörige Straftaten betreffen, so ersuche ich um die gefällige unverzügliche Uebersendung dieser Verhandlungen.

Hierzu bemerke ich ergebenst folgendes: Und nun kommt das vorhin von mir verlesene Zitat und danach die Unterschrift.

Ich habe unter dem 9g. April 1926 in meiner Eigenschaft als Polizeipräsident bon Berlin an den Herrn Oberreichsanwalt folgendes darauf geantwortet:

Die Aussage des Zeugen von Albert ist hier auf folgende Weise zustande gekommen. Ende Dezember 1926 teilte ein Schriftleiter der „Neuen Zeit“ dem Kriminalkommissar Dr. Stumm fernmündlich mit, daß ein früheres Mitglied der Schwarzen Reichswehr, von Albert, bisher unbekannte wichtige Angaben über neue Fememorde machen könne. Kriminal⸗ kommissar Dr. Stumm suchte im Auftrage der hiesigen Dienst⸗ stelle den Zeugen von Albert auf und vernahm ihn mündlich. Am 29. Dezember erschien von Albert auf der hiesigen Dienst⸗ stelle und gab seine Wahrnehmungen in der Verhandlungs⸗ niederschrift vom 29. Dezember zu Protokoll. Von Albert ersuchte jedoch, seine Angaben als vertraulich zu behandeln und seinen Namen in die Verhandlungsniederschrift nicht aufzu⸗ nehmen.

Die Verhandlungsniederschrift ist dann dem Untersuchungs⸗ richter in Landsberg a. W. übersandt worden, der nach einiger Zeit wiederholt darauf drängte, von Albert zu einer vollgültigen Zeugenaussage zu veranlassen. Als von Albert sich hierzu bereit erklärte, ist er vom Untersuchungsrichter in Landsberg eidlich vernommen worden.

Eine Uebersendung der Verhandlungsniederschrift vom 29. Dezember an den Herrn Oberreichsanwalt kam nach dies- seitigem, Erachten nicht in Frage, weil es sich um ein schwebendes Ermittlungsverfahren wegen Mordes handelte und die Abgabe an den Oberreichsanwalt wegen Verdachts des Hochverrats Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft bezw. des Untersuchungsrichters in Landsberg gewesen wäre. Krimi⸗ nalpolizeiliche Ermittlungen wegen Hochverrats gegen Ober⸗ leutnant Schulz oder sonstige in der Schwarzen Reichswehr tätige Personen sind hier nach Abschluß des Küstriner Pro⸗ zesses November 1923 nicht geführt worden.

(Hört, hört!) Die Ermittlungen haben sich vielmehr ausschließlich auf die Be— gehung strafbarer Handlungen gegen das Leben beschränkt und sind nur insoweit auf die Fragen der Verhältnisse und Ziele der Schwarzen Reichswehr ausgedehnt worden, als dies erforderlich erschien, um Beweismittel für die Anstiftung der einzelnen Morde durch den Oberleutnant Schulz bzw. Hauptmann Gut knecht und Oberleutnant von Senden zu gewinnen. Als im Verlauf der Ermittlungen aus den Aussagen der zu den einzelnen Morden vernommenen Zeugen sich immer mehr Klarheit dahin ergab, daß die Schwarze Reichswehr bereits Anfang April 19235 zur Zeit der ersten Fememorde hochverräterische Absichten verfolgte und die einzelnen Morde vor allem auf den Umstand zurückzuführen waren, daß man die Entdeckung dieser Pläne ver⸗ meiden wollte, ist Anfang März d. J. durch das Preußische Ministerium des Innern das gesamte hier zusammengestellte Material dem Preußischen Justizministerium vorgelegt worden.

Die Aussagen der hier vernommenen Zeugen zu den ein⸗ zelnen Morden befinden sich bei den zuständigen Staatsanwalt schaften. Soweit in diesen Aussagen Angaben über hochverräte⸗ rische Absichten vorliegen, dürfte es, wie oben bereits dargelegt, Sache der Staatsanwaltschaften sein, den Herrn Oberreichs⸗ anwalt entsprechend zu benachrichtigen

Die im Januar und Februar 1926 erfolgten Zeitungs⸗5 veröffentlichungen des Zeugen von Albert sind selbstverständlich nicht mit Zustimmung des Kriminalkommissars Dr. Stumm erfolgt Von Albert hat dem Kriminalkommissar Dr. Stumm mitgeteilt, daß er Veröffentlichungen beabsichtige. Kriminal⸗ kommissar Dr. Stumm erwiderte ihm, daß er dies nicht ver⸗ hindern könne, ihn aber dringend bäte, mit den Veröffent⸗— lichungen wenigstens zu warten, bis die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind. dann geraume Zeit später in einzelnen Artikeln seine Kennt⸗ nisse veröffentlicht. (gez. Grzesinski. Sie sehen also hieraus, daß der Polizeipräsident von Berlin und

die Polizei in Berlin durchaus einwandfrei, objektiv und richtig ge— handelt haben. (Sehr richtig! im Zentr. und links) Meine Damen und Herren, ich babe diesen Briefwechsel damals an den Herrn

Minister des Innern, meiner vorgesetzten Dienststelle, gesandt. Der

Herr Minister des Innern hat ihn zum Anlaß genommen, um sich

Von Albert sagte dies zu und hat auch erst

. zum Deutschen Reichs anzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 19. Dezember

1926

in einem Schreiben vom 21. April 19265 nunmehr an die Aussichts= stelle des Oberreichsanwalts, den Herrn Reichsjustizminister, zu wenden. Dieses Schreiben hat folgenden Wortlaut: Die anliegende Antwort des Polizeipräsidenten in Berlin die ich eben verlesen habe auf das in Abschrift beigefügte Schreiben des Herrn Oberreichs⸗ anwalts vom 1. April d. J. übersende ich ergebenst mit der Bitte um Weiterleitung.

Form und Inhalt des Schreibens des Oberreichsanwalts geben mir Veranlassung zu folgenden Bemerkungen:

Wie der Polizeipräsident in seinem Antworschreiben bereits ausführt, erichöpft sich die Tätigkeit der Polizet bei der Aufklärung der sogenannten Fememorde in der Führung von Ermittlungen im Rahmen des 5 189 St.⸗P.⸗O. für die zuständigen Untersuchungs⸗ richter bet den Landgerichten LI und III Berlin und Landsberg a. W. Für die vom Oberreichs anwalt geforderte unmittelbare Ueber⸗ sendung der hierbei getätigten Verhandlungen der Polizei an ihn ist danach kein Räum.

(Hört, hört! bei den Kommunisten.) Der angezogene 5 163 Abs. 2 Satz 1 St.⸗P.⸗O. Oie Zitierung des 5 168 kann nur auf Nichtberücksichtigung der neuen Fassung der St.⸗P.-O. zurückgeführt werden) kommt nicht in Frage, da es sich um eine schwebende Voruntersuchung handelt. Die Polizei ist bei dieser Lage des Verfahrens zur unmittelbaren Vorlage von Verhandlungen nicht befugt, wie auch der Obe rreichs⸗ anwalt kein jus evocandi hat (5 209 St.⸗-P.⸗O. ). Gerade unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der Vertreter des Oberreichs—⸗ anwalts, Herr Reichtanwalt Neumann, meinem Referenten, Ministerialrat Schönner, gegenüber am 6. September 1925 die Anregung, unter dem Gesichtspunkte der Förderung des hoch⸗ verräterischen Unternehmens des Küstriner Putsches die Verfolgung der Fememörder auf die Reichsanwaltschaft zu übernehmen, ab⸗ gelehnt. Ist mir das Schreiben des Oberreichsanwalts schon hiernach unverstãndlich, (Hört, hört h)

so kann ich naͤchgerade seine Auffassung, er allein sei über alle im

Reiche entfalteten, auf Umsturz abzielende Unternehmungen .... (Große Unruhe; Ruse rechts: Das ist doch Severings Beschwerde h Ich darf den Satz, da ich annehme, daß er nicht ganz verstanden worden ist, noch einmal verlesen. (Zurufe: Wer hat das geschrieben?) Ich habe gesagt: das ist das Schreiben des Preußischen Ministers des Innern an den Reichsjustizminister als aussichtführende Stelle über dem Oberreichsanwalt. (Abg. D. Dr. von Campe: Wir haben das begriffen, aber Ihre Freunde haben es nicht begriffen! Heiterkeit rechts. Ich glaube also, aus den verschiedenen Zwischen⸗ reden entnehmen zu müssen, daß meine Ausführungen nicht verstanden worden sind, und will sie daher wiederholen. Es heißt also:

Ist mir das Schreiben des Oberreichsanwalts schon hiernach unverständlich, so kann ich nachgerade seine Auffassung, er allein sel über alle im Reich entfalteten, auf Umsturz abzielenden Unter⸗ nehmungen umfassend unterrichtet und daher auch allein berufen und imstande, die Untersuchungsverhandlungen so zu leiten, daß ein die Wahrheit enthüllendes Ergebnis erzielt und jede dem inneren Frieden nachteilige, unbegründete Beunruhigung vermieden wird, keinesfalls unwidersprochen lassen.

(Sehr richtig! links.) Ich brauche nicht näher darzulegen, daß es stets geraume Zeit zu dauern pflegt, bis eine auf Umsturz abzielende Bewegung so greif⸗ bare Formen angenommen hat, daß der Tatbestand einer strafbaren Handlung erkennbar wird. Der Oberreichtanwalt erhält aber wohl immer erst in diesem Stadium davon Kenntnis durch Ueber⸗ sendung der polizeilichen Ermittlungsvorgänge. Die primäre Tätigkeit liegt also bei der Polizet, auf die die Anklagebehörde und der Untersuchungsrichter auch für die späteren Ermittlungen immer wieder zurückgreifen.

(Zuruf bei den Kommunisten: Siehe Kölling!) Die Polizeibehörden legen auch dann, wenn, wie es meist der Fall ist, eine Vorlage an die Strafverfolgungsbehörde nicht oder noch nicht in Frage kommt, ibce Ermittlungen stets ihrer vorgesetzten Behörde vor, so daß ich als Vorgesetzter fämtlicher preußischen Polizeibehörden für mein Amtsgebiet allein und viel genauer als der Oberreichsanwalt über die politischen Strömungen und um⸗ stürzlerischen Bestrebungen unterrichtet bin.

(Abg. Stendal: Siebe die Haussuchungen!) Wenn der Oberreichsanwalt schließlich sich allein für fähig erachtet, die Verhandlungen so zu leiten ....

(Große Unruhe Glocke des Präsidenten.)

Ich darf weiter lesen:

Wenn der Oberreichsanwalt schließlich sich allein für fähig erachtet, die Verhandlungen so zu leiten, daß jede dem inneren Frieden nach⸗ teilige, unbegründete Beunruhigung vermieden wird, so könnte darin die Feststellung gesehen werden, der Polizeipräsident habe durch sein Vorgehen unbegründete Beunruhigung verursacht.

(Abg. Dr. Koerner: Sehr richtig!) Gegen eine solche Annahme der Behauptung müßte ich, zumal im Hinblick auf den die Oeffentlichkeit im höchsten Maße bewegenden Gegenstand der Untersuchung, nämlich die Aufklärung der Feme⸗ morde, nachdrücklichst Verwahrung einlegen. Im übrigen übt der Oberreichsanwalt damit eine Kritik, die ihm nicht zukommt.

(Lebhafte Zustimmung bei der Sozialdemokratischen Partei.) Es ist allein die Aufgabe der Polizei, für die ö der Ruhe und Sicherheit zu sorgen.

(Sehr richtig! links.)

Ich wäre dankbar, wenn dortseits dem Dberreichaanwalt dle erforderlichen Eröffnungen gemacht würden.

Abschrift dieses Schreibens hat der Oberreichtanwalt von mir unmittelbar erhalten.

Im Auftrage: (gez.) Meister. (Lebhaftes Hört, hört! und Heiterkeit links Zurufe rechts: 3m , und ö 9 des . .

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