1926 / 288 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Ich darf mich hinsichtlich der Unterschrift insofern berichtigen, als es nicht heißt im Auftrage“, sondern in Vertretung“. (Große Heiterkeit und Zurufe links Gegenrufe rechts.) Sehr geehrter Herr Kollege, ich bedaure diesen Schriftwechsel ganz außerordentlich und bedaure inebesondere daß ich ihn hier heute vorlesen muß; denn mir ist es wahrhaftig nicht angenehm, diese Verlesung vorzunehmen. Aber Sie können von mir nicht erwarten, daß ich Zitate, die einen anderen Eindruck als den richtigen erwecken sollen, unwidersprochen in die Welt hinausgehen lasse. (Sehr richtig! links.) Ich fühle mich also in einer Abwehrstellung. Ich will keinen Zweisel darüber lassen, in der Abwehr schlage ich allerdings kräftig zu. (Zuruse rechts) Warten Sie ab! Wenn Sie dauernd Zwischenrufe machen, stören Sie mich ja, Ihre Neugierde zu befriedigen.

Der Reichsminister der Justiz schreibt unter dem 24. August:

Dem gefälligen Schreiben vom 31. v. M. glaube ich entnehmen zu dürfen, daß der Polizeipräsident in Berlin den ihm vertraulich gemachten Mitteilungen des v. Albert zwar eine Bedeutung für die schwebenden Fememordverfahren beigemessen und sich deshalb zu einer Mitteilung an die mit diesen Verfahren befaßten Behörden für veipflichtet gehalten hat, daß er aber von einer Bekanntgabe der Angaben v. Alberts üher hochverräterische Umtriebe glaubte absehen zu können, weil er den Angaben insoweit eine Bedeutung nach den Umständen nicht beigelegt hat. Bei dieser Sachlage glaube ich unter Aufrechterhaltung meines grundsätzlichen Standpunktes auf eine weitere Erörterung der Angelegenheit verzichten zu können.

(Heiterkeit rechts. Abg. Stendel: Die Abfuhr haben Sie gar nicht gemerkt, Herr Minister! Abg. Dr. von Richter (Charlottenburg): Die einzig vernünftige Antwort!)

Das heißt, daß der Reichsminister der Justiz keinen Anlaß ge— nommen hat, dem Obexreichsanwalt in seinem Angriff auf den Polizeipräsidenten recht zu gehen, sondern daß er einfach die Ange— legenheit mit dem Schreiben des Polizeipräsidenten für erledigt hält. (Sehr richtig! links. Zurufe und Lachen sechts. Glocke des Präsidenten.)

Ich glaube also, daß der Angriff, der gestern abend und heute mittag gegen das Verhalten der Polizei gerichtet worden ist, unberechtigt ist, daß die Polizei das getan hat, was sie damals nach Lage der Sache tun mußte, und daß kein Anlaß vorliegt, irgendeinem Polizei— beamten, sei es ein unterer, ein mittlerer oder ein höherer, wegen seines Vorgehens oder wegen der Art seines Vorgehens heute einen Vorwurf zu machen. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei, den Deutschen Demokraten und im Zentrum.) Was geschehen ist, mußte geschehen, und, wie ich noch einmal sage, wird auch immer wieder geschehen, solange ich an diesem Platze stehe. (Lehafter Beifall bei der Sozialdemokratischen Partei, den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)

Abg. Kuttner So. In der Großen Anfrage der Deutsch⸗ nationalen sehen wir nur den Versuch, zweierlei Recht zu chen . hoch angesehenen Persönlichléiten und der übrigen Masse

es Volkes, wobei gegen die hochangesehenen um so weniger vor— jegangen werden soll, je staatsgefährlicher sie sind. Die ganze Un— sicherheit und Beunruhigung, auf die schließlich auch die Haus⸗ uchungen und das Verbot von Wiking und Olympia zurückzu⸗ ühren sind, ist in erster Linie geschaffen worden durch das geheime Spiel der Reichswehr, das unter dem schönen Namen „Tarnung“ ö Dem getarnten Organismus der Reichswehr ge⸗ ören, wie auch Mahrxaun erklärt, offenbar in erster Linie die rechtsradilalen Organisationen und vor allem auch die von der Staatsbehörde verbotenen Organisationen Wiking und Olympia an. Das ist ein ungeheurer Skandal. Stresemann hat den Stand⸗ unkt der preußischen Regierung ausdrücklich ge ig Es ist ja ein Wunder, wenn man angesichts der Beziehungen der Reichs⸗ wehr und der Verbände kein Vertrauen zur Reichswehr hat. Be⸗ ,,. ist ja auch der Fall in Ottmachau, wo die Polizei ein Waffenlager fand. Auf Anfrage erklärte die Reichswehr in Breslau, ihr Waffenlager sei es nicht. Als man nun das Lager beschlag⸗ nahmen wollte, fand man keines mehr vor, wohl (aber einen Brief der Reichswehr, man solle schleunigst das Feld räumen! (Hört, hört!! Zu den Deutschnationalen können wir wirklich kein Ver⸗ trauen haben. Schicken sie doch so oft Herrn Maretzky als Redner vor, der bekanntlich wenige Wochen vor Ausbruch des Kapp⸗ Putsches in der Presse zu Gewalttätigkeiten gegen die Regierung nen hat. Ich muß ja eine gewisse Parität bei der Reichs⸗ wehr anerkennen, nimmt sie auch ihren Ersatz von der äußersten Rechten ihren Munitionsersatz nimmt sie von der äußersten Linken. (Heiterkeit, Die Kommunisten sollten doch nur Herrn Geßler fragen, ob die ie nnch der . zu So wjet⸗ zußland wahr seien. (Lebhafte Unruhe bei den Kommunisten.) Es liehe sich sehr viel näheres dazu sagen, die . sollten aber lleber den Reichswehrminister befragen. (Dauernde Unruhe und Zurufe von der äußersten Linken. Man muß staunen daß die deutschen Rechtsradikalen von ihren Putschplänen immer nur behaupten, diese richteten 6 gegen den . während sie guf der anderen Seite durch die Reichswehr Verbindungen mit

ußland anubahnen. Entweder das innenpolitische oder das außen—⸗ 9 Programm der Herren von rechts ist mit einem Fehler behaftet. Wenn man glaubt, das deutsche Volk vor eine vollendete Tatsache stellen zu können und es einem neuen Kriege zuzuführen, . täuscht man sich gewaltig. Das deutsche Volk wird diesen Isurpatoren seine Gefolgschaft entschieden verweigern. Der Redner orderte zum Schluß die staatlichen Organe auf, alles zu tun, um olche wahnsinnigen Pläne von rechts nicht zur Reife kommen zu lassen. Angesichts der bestehenden Zustände sei es doppelt und dreifach notwendig, daß das preußische Innenministerium Die Augen offen halte und sich in seinem Kampf gegen derartige Be⸗ strebungen durch nichts beirren lasse.

Minister des Innern Grzesinski: Ich bin zu meinem Bedauern genötigt, meine Ausfübrungen von vorhin, die sich in der Hauptsache gegen Herrn Kollegen Borck richteten, noch zu ergänzen. Herr Kollege Borck hat auf folgenden Satz auf Seite XI der Wiking⸗Olympia⸗Denkschrift Bezug genommen:

Jede positive Beweiskraft des Arbeitsprogramms für die Legalität der Bestrebungen des Bundes Wiking und seines Führers Ehrhardt muß um so mehr entiallen, wenn man erwägt, daß Ehrhardt, wie das gegen ihn seinerseit schwebende Verfahren wegen Anstiftung zum Meineid gezeigt hat, es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, wenn es seinen Zielen und Interessen förderlich erscheint. Herr Kollege Borck glaubte, die Richtigkeit dieser Behauptung in Zweifel ziehen zu müssen und sührte folgendes aus er hat mir dankenswerteiweise sein Stenogramm zur Verfügung gestellt: In dem Protokoll des Staatsgerichtshofs von 1923 ist festgestellt, daß keinerlei Verdachtsgründe sich bestätigt haben, die Kapitän Ehrhardt der Verleitung zum Meineid beschuldigen. Ich habe mir inzwischen die Akten über die Verhandlungen des Staalsgerichtshofs kommen lassen und darf Ihnen die dreimal zu verschiedenen Zeiten gefaßten Beschlüsse zur Kenntnis bringen. Am 29. August 1925 hat der Staatsgerichtshof in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen: Bezüglich der Angeklagten Liedig und Schlösser also auch gegen Liedig hat ein Verfahren geschwebt, Herr Kollege

wird das Verfahren gemäß § 3 des Reichsgesetzes über Straffrei⸗ heit vom 17. August 1925 eingestellt.

Bezüglich des Angeklagten Ehrhardt wird das Verfahren, in⸗ soweit es den ihm in der Anklageschrift des Oberreichsanwalts vom 5. Mai 1923 zur Last gelegten Hochverrat anbetrifft, eingestellt, da die Tat vor dem 1. Oktober 1923 verübt ist. Dagegen ist dem Verfahren gegen Ehrhardt Fortgang zu geben, soweit es die ihm in derselben Anklageschrift zur Last gelegten Beichuldigungen der Beihilfe der Prinzessin Hohenlohe zur Begehung des Verbrechens des Meineids und des Meineids betrifft. Diese Straftaten sind zwar vor dem 1. Oftober 1923 und im Zusammenhange“ mit dem von dem Angeklagten Ehrhardt verübten Hochverrat „lediglich aus Eigennutz“ verübt, da der Angeklagte sie im November 1922 lediglich aus dem Beweggrunde heraus begangen hat, die gegen ihn seit April 1920 anhängige Strafverfolgung und insbesondere seine drohende Verhastung zu vereiteln. Uebrigens hat der Angeklagte auch selbst bei feinen bisherigen Einlassungen keine politischen Be— weggründe in dieser Beziehung geltend gemacht.

Der Staatsgerichtshof hat dann noch einmal zu dieser Ange⸗ legenheit Stellung genommen, und zwar am 1. Oktober 1925 unter Ziffer 2:

Aufrechterhalten bleibt der Haftbefehl des Untersuchungsrichters zum Schutze der Republik vom 3. Dezember 1922, insoweit er gegen Ehrhardt wegen Meineids und Anstiftung hierzu erlassen ist. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei. Insoweit er wegen Meineids und Anstiftung hierzu erlassen ist!“ Ich bitte, richtig zu hören; Sie würden dann weniger Unrichtiges sagen.

Am 23. Dezember 1925 hat der Staatsgerichtshof dann das Verfahren vollständig eingestellt. (Hört, hört! bei der Deutsch— nationalen Volkspartei.) Hier ist aber die Begründung sehr inter⸗ essant, Herr Kollege. Sie hat folgenden Wortlaut:

Unter Aufhebung der Beschlüsse des Staatsgerichtshofs vom 29. August und 1. Oktober 1925 insoweit wird das Verfahren gegen den Angeklagten gemäß § 3 des Reichsgesetzes über Straf⸗ freiheit vom 17. August 1925 auch wegen der Anklage der Beihilfe zum Meineid und des Meineides eingestellt und der gegen den Angeklagten von dem Untersuchungsrichter des Staatsgerichshofs zum Schutze der Republik am 3. Dezember 1922 erlassene Haft— befehl auch wegen der Beschuldigungen des Meineids und der Bei— hilfe hierzu aufgehoben. Der Angeklagte hat inzwischen dargetan, daß er zu diesen Straftaten auch aus politischen Beweggründen gekommen ist. Die frühere Feststellung, daß er sie lediglich aus Eigennutz begangen habe, kann deshalb nicht aufrechterhalten werden.

Meine Damen und Herren, die Sache ist also so: zunächst ist das Verfahren wegen Hochverrats eingestellt in Rücksicht auf die Amnestie; wegen Verleitung zum Meineid und wegen Meineides ist es nicht eingestellt, weil nach Annahme des Staatsgerichtshofes kein politisches Motiv vorlag. Der Staatsgerichtshof hat sich dabei auf die eigene Aussage von Ehrhardt bezogen. Nachdem Ehrhardt aber gelagt hat: nicht aus Eigennutz, sondern aus politischen Gründen habe ich die Anstiftung zum Meineid und den Meineid be⸗ gangen, ist nunmehr auch dieses Delikt vom Staatsgerichtshof als unter die Amnestie fallend angesehen wor den. Also die entsprechende Bemerkung in meiner Denkschrift trifft zu, und die Angriffe des Herrn Kollegen Borck sind ungerechtfertigt. Ich erwarte von ihm nun die Loyalität, die er bei mir immer voraussetzt.

Dann möchte ich noch auf eins zurückkommen. Der Herr Abg. Borck hat weiter gesagt, daß der Herr Dr. Dietz der Polizei eine Reihe von Angaben gemacht habe, auf Grund deren bei den in Rede stehenden Personen die Durchsuchungen stattgefunden haben. Ich darf auch hier feststellen, daß auf die Angaben des Herrn Dr. Dietz hier nur in einem Falle Durchsuchungen stattgefunden haben (sehr richtig! links), und daß der Anhalt für die anderen Durchsuchungen an ganz anderer Stelle gefunden worden ist. (Abg. Obuch: Die Liste bei Claß!! Herr Kollege Borck hat sich also auch hier wie in den anderen von mir bereits angeführten Fällen geirrt, so daß ich ab⸗— schließend glaube sagen zu können, seine Ausführungen sind nicht sehr beweiskräftig gewesen. (Bravo)

Abg. Göbel (Zentr.) betonte, daß man die Haussuchungen lediglich von dem Gesichtspunkt aus betrachten müsse, ob die Vor . für sie gegeben seien. Man müsse die damalige Sachlage in Betracht ziehen. Es habe damals eine vermehrte Tätigkeit der sogenannten nationalen Verbände bestanden, man habe von , erfahren, diese Verbände unter dem Ober⸗ efehl von ,, zusammenzuschließen, und es hätten schließlich auch Führerbesprechungen statkgefunden, in denen ein 6 auf Grund des Artikels 48 der Reichsberfassung erwogen worden sei. In diese Atmosphäre seien die Mitteilungen des Herrn Dietz geplatzt, der diese Vorgänge bestätigt und Angaben über das Pro⸗ gramm dieser Verbände gemacht habe. Auf Grund dieser und anderer Mitteilungen seien die Haussuchungen bei sogenannten nationalen Verbänden vorgenommen worden, wobei man eine Liste mit den Mitgliedern der geplanten wirtschaftlichen Vereinigung vorgefunden habe. Diese Liste sei allerdings völlig unverdächtig gewesen, habe aber doch im Zusammenhang mit anderen Tatsachen die Vermutung erweckt, daß von verschiebenen Stellen aus diese geplante Bewegung finanziert werde. Infolgedessen seien in Berlin und anderen Orten die gn, n, n vorgenommen worden. Man könne aber bei dieser Sachlage, den . keineswegs den Vorwurf der Pflichtverletzung machen, denn sie seien zu einem Vorgehen verpflichtet gewesen, da der Bestand des Staates gefährdet schien.

Abg. Pieck (Komm.) erklärt, daß die Regierung niemals ihr Bedauern ausgesprochen habe, wenn, wie im Falle des Kommunisten Eberlein, gegen einen Arbeiter polizeiliche Mißgriffe vorgekommen seien. Die Kommunisten verlangten auch kein Bedauern, weil * wüßten, daß jeder Minister einer anderen als einer Arbeiter⸗ regierung im Dienste der Konterrevolution arbeiten müßte, und zwar von der Sozialdemokratie bis zu den Deutschnationalen. Durch Scheingefechte, wie das wegen der Haussuchungen, sollten die Arbeiter nur umnebelt werden. Ueber die Enthüllungen des Funkheinzelmannes Kuttner könne man nur lächeln, ebenso wie über die ie des „Vorwärts“, der den Arbeitern vergeblich weis— machen wolle, daß Sowjet-Rußland sie in Streiks hetzen wolle, und daß Sowjet⸗Rußland der deutschen Reichswehr Waffen liefere, Trei sozialdemokratische Richter hätten sogar im Staatsgexichtshof 13 Kommunisten zu 63 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie die viel zu vielen Waffen etwas verringert hätten. (Pfui⸗Rufe bei den Kommunisten) Ein sozialdemokratischer Polizeipräsident einer preußischen Stadt habe abgelehnt, ein ihm angezeigtes Waffen⸗ lager auf einem Gut auszuheben, weil es sich dabei angeblich um ein legales Lager handelte Minister Grzesinski hätte 6 in seiner Geschwätzigkeit leider n st auch über die kommunistische Anfrage wegen der angeblichen Waffenlieferungen aus Rußland geäußert. Diese vom „Vorwärts“ in , Weise erfundenen Sowjet⸗Granaten sollten nur ein Ablenkungsmanöver sein angesichts der Tatsache, daß der Kongreß der Werktätigen gezeigt habe, daß die proletarische Einheitsfront ständig wachse. Die

„Enthüllungen“ der Sozialdemokraten seien lediglich Enthüllungen ihrer eigenen Schande.

Die Beratung wird dann unterbrochen.

Abg. Borck (D. Nat) erklärt in persönlicher Bemerkung, daß Kapitän Ehrhardt nicht, wie in der Denkschrift der Regierung behauptet werde, der Verleitung zum Meineid überführt sei.

Abg. Heil! mann (Soz) verweist gegenüber dem Abg. Borck darauf, daß Oberst v. Luck einem Reichswehranwärter nicht nur gute „nationale“, sondern gute deutsche nationale eee, ., attestiert habe. (Große Unruhe bei den Deutschnationalen un Rufe: Sie haben vorhin „deutschnationale Gesinnung“ gesagt. ) Für mich, so erklärt der Redner, ist, wenn Herr v. Luck von deutscher nationaler Gesinnung spricht, dies identisch mit deutsch⸗ nationaler und völkischer Gesinnung.

Um 6 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Freitag 12 Uhr. An zweiter Stelle stehen die Ausschuß⸗ anträge zur hannoverschen Typhusepidemie auf der Tages⸗ ordnung, die aber abgesetzt werden sollen, wenn dazu das Wort verlangt wird. Die gleichfalls vorgesehene dritte Lesung der oberschlesischen Umgemeindungsvorlage wird mit großer Mehrheit gegen Deutschnationale abgesetzt. Dagegen wird mit einem anderen Punkte der Tagesordnung ein kommunistischer Antrag verbunden, der ausführt, daß infolge der Kohlenlieferungen an England im Ruhrgebiet Kohlen- mangel eingetreten sei, so daß z. B. die Schule in Horst⸗ Emscher schließen müsse. Der Antrag verlangt eine Ein- wirkung auf die Reichsregierung im Sinne der Inhibierung jeder Kohlenausfuhr, bis der Bedarf der eigenen Bevölkerung sichergestellt ist.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Rechtsausschuß des Reichstags begann in seiner gestrigen Sitzung die Beratung der von den Sozial demokraten und Demokraten gestellten Anträge, die eine Erleichte⸗ rung der Ehescheidung zum Ziele haben. Die Abgeordneten Saenger Soz. und Pfülf 96 begründeten die sozialdemo⸗ kratischen Anträge. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) trat für die Auf- rechterhaltung der bisherigen Bestimmungen ein. Von den Kom. munisten wurde im Laufe der n ein Antrag eingebracht; der eine weitgehende Erleichterung der Ehescheidung erreichen wilt Staatssekretär Joel (vom Reichsjustizministerium) wog die Gründe für und gegen eine Erleichterung der a n gegen⸗ einander ab, und erkannte die Reformbedürftigkeit mancher Be⸗— ,,, des geltenden Gesetzes an. Die Beratung wurde ann abgebrochen. Die nächste Sitzung des Rechtsausschusses soll am Dienstag nächster Woche stattfinden.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags verhandelte gestern über die Anträge zur Typhusepide mie in Hannover. Der besonders eingesetzte Unterausschuß hatte einen Antrag vorgelegt, das Staatsministerium zu ersuchen, nach⸗ stehende Hilfsmaßnahmen für die Stadt Hannover J der Katastrophe der Typhusepidemie durchzuführen; 1. Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium mit dem Ziele einer allgemeinen Anweisung an die zuständigen Finanzämter, Anträgen stadt⸗ hannoverscher Firmen auf Steuerstundung, Steuerermäßigung und Steuererlaß in weitestzehendem Maße zu entsprechen; 2. Ver= handlungen mit Zentkralbeschaffungh stellen des Reiches und Preußens, auf die das Reich resp. Preußen, unmittelbaren oder mittelbaren Einfluß besitzt, mit dem Ziele, für längere Zeit und über das ortsübliche Maß hinaus Aufträge nach Hannover zu leiten; 3 der Stadtverwaltung von Hannover zur Deckung der durch die Bekämpfung der Typhusepidemie nachweislich erwachsenen außerordentlichen Unkosten zunächst eine Beihilfe von 2 Millionen Reichsmark zu gewähren; 4. der Stadtverwaltung ferner zur so⸗8 fortigen Unterstützung der durch die Epidemie Betroffenen, ins⸗ besondere der ihres Ernährers beraubten, bedürftigen Hinter- bliebenen, eine Sonderbeihilfe bis zu 1 Million Reichsmark zur Verfügung zu stellen; 5. der Stadt Hannover für die zur Vor- beugung einer Wiederholung einer gleichen Katastrophe unum-= gänglich und sofort notwendig erscheinenden hygienischen und sanitären Maßnahmen einen weiteren Zuschuß von 4 Millionen Reichsmark zu gewähren; 6. dafür zu sorgen, daß der Stadt Han⸗— nover für die weiterhin zur Porbeugung notwendig werdenden hygienischen und sanitären J,, ein Kredit zu einem be⸗ sonders ermäßigten Zinsfuß und erträglichen ückzahlungs⸗ . in Höhe von 12 Millionen Reichsmark so bald als erforderlich eingeräumt oder vermittelt wird; J. die Stadt Han= nover bei dem aufzustellenden preußischen Arbeitsbeschaffungs⸗ programm besonders zu berücksichtigen und ihr dadurch bevorzugt Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung zu stellen; 8. die Stadt Hannover bei Rücküberweisungen aus der Hauszinssteuer auf die Bauer von mehreren Jahren im Hinblick auf die besondere sanitäre Notlage in a n n, Maße zu berücksichtigen; 9. die Notlage der Krankenkassen in Hannover zu rüfen und ihnen die durch die ö ö, ent i außergewöhnlichen Kosten zu ersetzen; 19 auf die Reichs- regierung dahin einzuwirken, daß die Ihme auf ihrem Lauf durch die Stadt Hannover gründlich gereinigt und ausgebaggert wird, damit das Waser bei eintretendem Hochwasser leichter und un= gehinderter abfließen kann. Ferner wird empfohlen, den Ent⸗ schließungsantrag, ungesäumt wieder eine Zentralstelle zur bekämpfung nach Art der früheren mitteldeutschen Typhus⸗ bekämpfung zu schaffen und Mittel dafür bereits in den nächsten Haushaltsplan einzusetzen, mit der Aenderung anzunehmen, daß vor „ungesäumt“ eingefügt wird;: „in Verbindung mit dem Reich“ z der Antrag soll aber nach dem Vorschlage des Unterausschusses erst bei der jweiten Beratung des Haushalts des . ministeriums an den Landtag gebracht werden. Schließlich wird zur Annahme empfohlen der Ausschußantrag, für das Institut für Infektionskraukheiten „Robert Koch“ und für die Landesanstalt ür Wasser⸗, Boden⸗ und Lufthygiene in den Staatshaushalt einen desonderen ausreichenden Fonds für wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten einzustellen. Doch soll auch dieser Antrag bis zur Etats⸗ beratung zurückgestellt werden. Von der Staatsregierung wurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger, zu den Anträgen über die Typhusepidemie in Hannover die Erklärung abgegeben, daß über die Anträge der Stadt Hannover zwischen den beteiligten Ressorts eine eingehende ne hic; statt sefunden und über das Ergebnis folgendes zu sagen sei: Wie die Stadt Hannover ausdrücklich anerkennt, besteht ein Rechtsanspruch egen den Staat auf finanzielle Unterstützung nach den gesetzlichen Cee h en nicht Auch die Voraussetzung für die Einleitung einer staatlichen Notstandsaktion, die im übrigen auch eine Be⸗ teiligung der Provinz zur Bedingung haben würde, liegt nach den Vorschriften des bekannten Ministerialerlasses nicht vor. Von der Gesährdung einer ganzen Ortschaft im Nahrungsstand kann bei der Typhusepidemie in Hannover nicht gesprochen werden. Was eine freiwillige Hilfeleistung durch den Staat anlangt, so ist zu bemerken, daß der porliegende Antrag auf Gewährung einer Staatsunterstützung für ausschließliche Aufgaben der Selbstver= waltung wohl der erste einer Stadt von solcher Größe und Leistungsfähigkeit ist. ie Staatsregierung kann einem so weit⸗— tragenden ge he schon an sich wegen der zu erwartenden Be⸗— rufungen nicht nähertreten. Im übrigen muß noch darauf hin ewiefen werden, daß die in der Denkschrift des Magistrats er⸗ obenen Forderungen sich zu nicht geringem Teil auf. i rng beziehen, die mit der y,, in keinem ursächlichen Zu⸗ ammenhange stehen. Dies gilt ganz besonders von den Aus⸗ ührungen über ein großzügiges Wohnungsbauprogramm der Stadt, über Straßenbau usw. Wie die Sachverständigen in ihrem Gutachten festgestellt haben, 6 die Ursache der Epidemie keines- falls in der in einzelnen Vierteln von Fannover bestehenden

zum Deutschen Rei

Nr. 288.

Zweite Beilage chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 10. Dezember

1. Unter suchungs lachen

2. Aufgebote. Vrrlust. u. Fundlachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen 2c.

3. ö. Verlosung ꝛ6 von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesell schaften

und Deutsche Kolonjalgesellschaften.

Anzeigenyreis

Sffentlicher Anzeiger.

r den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit 1.05 Reichsmark. ; ;

1526

8. Crwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften . Niederlassung c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall. und 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen 11. Privatanzeigen.

*

Invaliditãts. ꝛc. Versicherung.

ge, Befriftete Anzeigen müsfen deei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäfts stelle eingegangen sein. g

lust⸗ und Zundfachen, Zustellungen n. dergl.

92790 Abhanden gekommen: RM 1000 Allgem. Elettr⸗Ges. Akt. Nr. 357 77667, 358 08! / 3, 432 703, 507 408 / 9, 613 228, 631 283 10/100. Berlin, den 9. 12. 246. (Wp. 136/26.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.-D.

loꝛ79ij Abhanden gekommen: FI. 3900 AdYso jreie Lemberg⸗-Czemnowitz Cisenbahn⸗ rioritäten Nr. 50 401, 61 294, 62 382, 3 0Oaz,. 54 i653, 114 697,95, 151 7158 14799598. Berlin, den 9. 12. 26. (Wp. 137/26.) Der Politzeipräsident. Abt. IV. GE. -D.

192468] Aufgebot.

Die Firma Pfeifer und Langen in Köln, Gladbacher Straße 2, vertieten durch Rechtsanwälte Schmitz V. und Olivier in Köln, Elijenstraße, hat das Aufgebot des von der Firma Rheingraf in Köln— Melaten ausgestellten, von der Firma Heico, Zuckerwaren, in Opladen, Inhaber Veinrich Junkermann in Oplader, Bahn— hofstraße 13, und Willi Heider in Opladen, Kölner Straße 9, angenommenen Wechsels vom 4. November 1925 über 206,44 RM, fällig am 20 Januar 1926, beantragt. Der Inhaber der Urkonde wird aufge— fon dert, jvätestens in dem auf den 8. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 30, an— beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Opladen, den 29 November 1926. Amtsgericht.

lo*46 7 Aufgebot.

1. Die Akftiengesellschaft für Handels- und Industriebeteiligungen in Berlin W. 8, Friedrichstraße 79 a, vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder: Kaufmann Fritz Kaskel und Kaufmann Sally Schlome, weiter vertreten durch Rechtsanwalt Hanz Schwabach in Berlin W. 8, Friedrich straße 794 216 F 3814. 26 —, 2. die Firma Heinrich Sonnenberg Aktiengesell— schaft in Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Str. 9l a 216 F 4009. 26 —, 3. der Konkurs⸗ veiwalter Hermann Hinrichsen in Char— lottenburg, Pestalozzistraße 57 a, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Günther Loewenseld in Berlin NW. 21, Rathe— nower Str, 83 216 F aI24. 25 X, 4. der Schriftsteller Hans Donath in Berlin-Steglitz, Schloßstraße 39, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Bernstein und Franz Landsberg in Berlin W. 56, Hinter der katholischen Kirche 2 216 F 4216. 26 —, haben das Auf⸗ gebot folgender angeblich abhandengekom⸗ mener Schecks beantragt? Zu 1: Nr. 0030 über 15 000 RM, ausgestellt am 20. März 1924 von dem Kommerzienrat und Di— rektor Fran; Seegrün in Berlin W. Zo, Steglitzer Straße 49, auf dte Deutsche Goldkredit⸗Bank Aktiengesellschaft in

.

2. Aufgebote, Ver⸗

Beinhard Hallbauer, Catharine Margarethe

. Aufgebot. Die Witwe des Schneidermeisters Max

geb. Lange, hier selbst, vertreten durch Rech⸗ nungssteller Landwehr hierselbst, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der in Artikel 590 Del⸗ menhorst Abt. 11 Nr. 2 für den Kauf— mann F. R. Nicklefs in Bremerhaven aus der Urkunde vom 2. Dezember 1876 ein⸗ getragenen, zu 95 0 verzinslichen Darlehns⸗ hypothek von 600 gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, svätestens in dem auf den 27. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus— schließung mit seinem Rechte erfolgen wird.

Delmenhorst, den 30. November 1926.

Amtsgericht. J.

192473 Aufgebot.

1. Der Dachdeckermeister Anton Kutz, 2. die Häuslerin Anna Rosalie Kühn, beide in Lebehnke, haben das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung des Gläubigers der auf Grundstück Lebehnke Blatt 61 Abt. III Nr. 1 für die Cäcilie Thiede am 26. September 1833 eingetragenen Muttererbteils⸗Hypothek von 14 Talern 10 Silbergroschen 1043 Pfennige gemäß § 1170 B. G. -B. beantragt. Der Gläu⸗ biger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Febeuar 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung mit seinem Rechte er⸗ folgen wird.

Dt. Krone, den 3. Novem ber 1926.

Das Amtsgericht. Dr. Wolle r mann.

92470] Aufgebot.

Die Sparkassen verwaltung in Radevorm⸗ wald, als Gläubigerin, und der Grund stückseigentümer Ewald Höller zu Filde, als. Hyppothekenschuldner, haben das Aufgebot des abhandengekommenen Hypo—Q thekenbriefes über die im Grundbuch von Radevormwald Band 34 Art. 1313

aufgefordert, spätestens in dem auf den Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht 22. Juni 1927, vormittags 10 Unhr, die Aufforderung, spätestens im Aufgebottz= vor dem Amtegericht Schöppenstedt termin dem Gericht Anzeige zu machen. anberaumten Aufgebotstermin seine Nechte Insterburg, den 23. Jtobember 1926. anzumelden und die Urkunde vorzulegen, Amtsgericht. 1 die Kraftloserklärung der oꝛaso , rkunde erfolgen wird. ; ufgebot. Schöppenstedt, den 1. Dezember 19226. Der Rentner Friedrich Dabelstein in as Amtsgericht. Veustadt i. Holstein hat beantragt, seinen Sohn, den verschollenen Matrosen Gerhard 92477 Aufgebot. Alfred Da belstein, geboren am 3. Sep— Der Fabrikschloffer August Hermann tember 1897 in Neustadt ä. Holst, zuleßt , . Sebnitz, n e,, in e ih . ö tot u Ichtsanwalt Heldner in Sebnitz, zu erklären. Der bezeichnete Verschollene JJ Hrundbuchs sür endorf in ; Juni mittags Nr. La, b eingetragenen Hypotheken, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten he h gläubiger Johanne Sobhie verehel. Hohl, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, seld, geb. Richter, in sttendorf, und des widrigemalls die Todeserklärung erfolgen k 6 ö ö Lichten⸗ . ö. 5 . über ain beantragt. Die Rechtsnachfolger oder oder Lo e erschollenen zu Erbberechtigten vorerwähnter , erteilen vermögen, ergeht die k k ö ,. im k dem Gericht in dem au ittwoch, den 2. Fe⸗ Anzeige zu machen. bruar 1927, vormittags S8) uhr, Neustadt i. Holst., 1. Dezember 1926. vor dem ,, Gerichte an⸗ Amtsgericht. beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte M0 anzumelden, lonst wird die Ausschliehung DJ Heinrich ö. Gläubiger mit. ihren Rechten erlolgen. Knake, Wilhelmine geh Wehrhẽhn ö. misgericht Sebnitz, am 4. Dezember 1926. ö. ö , 2

(924741 kriegsverschollenen Mustker Ernst Knake, Beschluß vom 29. November 1926. 2. Masch. Gewehrkomp. In anterieregi⸗

Es haben nach B. G⸗B. 5 1170, 8 1112 ments 164, geb. am 6. September 1899 beantragt, a) der Maurer Ernst Moritz zu Rodenberg, Schaumburg, zuletzt wohn⸗ 56 in Rüäbengu das Aufgebot zum hast in Hobenbostel, vermißt feit dem Ge—

wecke der Ausschließung der Gläubiger fecht bei Querenaing, füdlich Valenciennes, nachstehender auf Blatt 2 des Grund am 24. 15 1918, fur tot zu erklären. Der buchs für Einsiedel⸗Sensenhammer ein bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, getragener Rechte, nämlich 120 Tlr. für sich spätestens in dem auf den 12. Ja⸗ Christiane Luise gesch. Siegert in Rübenau, nuar 1827, vormittags 11 Uhr, vor Väter in Mildenau, 45 Tir. für Christiane dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, Friederike verw. Kreher in Einsiedel⸗ anberaumten Aufgebotstermin zu melden, Sensenhammer, 45 Tlr. für Friedrich widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen Körner und Johanne verw. Schönherr in wird. An alle, welche Auskunft über Deinzichsdorf in Böhmen, 70 Tlr. für Leben oder Tod' des Verschollenen zu er— Christiane Caroline vhl. Hänel in Rübengu, teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, 20 Tlr. für Christiane Loujse gesch. svätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Siegert in Rübengu, Christiane Friederike Anzeige zu machen. verw. Kreher in Einsiedel⸗Sensenhammer, Amtsgericht Wennigsen, 1. Dezember 1926. k Körner und Johanne verw. soꝛas8a K

chönherr in Heinrichsdorf und Christiane Durch Ausschlußurteil vom 1. 12. 19236

Abt. III Nr. 4 für die städtische Spar— kasse in Radevormwald eingetragenen Hypothek von 17 000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 27. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte an— zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lennep, den 26. November 1926.

Amtsgericht.

92476 Aufgebot.

Die Aktienbrauerei, Aktiengesellschaft in Ohligs, hat das Aufgebot der Hypolheken—

Berlin 8W. 1I, Dessauer Straße s / 2, ejogen, vom Aussteller an die Firma

anthaus H. C. Kröger in Berlin W. 8, Friedrichstraße 192ñ‚93, und von dieser an die Antragstellerin weitergegeben. Zu 2: Nr. 6 274041 über 3000 RM, ausgestellt am 19. März 1926 von der Ersten troatischen Sparkasse, Hauptfiliale für Serbien in Belgrad, auf die Deutsche Bank in Berlin geogen und die Antrag— stellerin als Zahlungsemplängerin be—

briese beantragt, die über die im Grund— buch von Haan Band 26 Bl. 962 in Abtlg. 111 unter Nr. 3, 5 und 6 zu— gunsten der Antragstellerin eingetragenen Yypotheken von 4000, 2000 und 1560 Papier- mark gebildet sind. Der In haber der Ürkunde wird aufgesordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1927, vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urtunde erfolgen wird.

Mettmann, den 23. November 1926.

Amtsgericht.

(92472

Der Prokurist Fritz Lipke in Branden— burg a. H., Packhosstr. 12, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbrteses über 000 A, eingetragen im Grundbuch von Peine Band 37 Blatt 1446 in Abt. 111 unter Nr. 13 zugunsten der

jeichnend. Zu 3. Nr. 154 724 über 2500 RM, ausgestellt am 20. März 1926 von der Internationalen Dandelsban f, Konmnanditgesellschaft auf Aktien, gezogen! auf die Brandenburgische Girozentrale, Brandenburgische Kommunalbank in Berlin!

S Mö, Aitz, Jatobstraße 130,3 und anzumelten und bie rkénde vorzulegen,

den Antragsteller als Zahlungeempfänger bezeichnend. Zu 4; Ni. S2 334 über doo. RM, ausgestellt am 29. September 1826 von Oewald Steinmetz, gezogen auf die Firma Gebr. Arnhold in Berlin W. „6, Französische Straße 33 e, zahlbar an Rechtsanwalt Landsberg oder Ueber in dem

aufgefordert, spätestens

Gericht, Neue folgen wird

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216, Gen. III. 6. 26, den 2. 19. 1926.

,

vor dem unter eichneten Gericht, Zimmer 8

v gebot erlassen: Die Ehefrau Minna bringer. Die Inhaber der Urkunden werden Doppendieck, geb. Tönniges gen. Wester⸗ ö auf heine, in Klein Biewende hat das Auf⸗ den 23 Februar 1927, vormittags gebot des verlorengegangenen Hypotheken- 191 Uhr, vor dem unterzeichneten briefs vom 28. August 1911 Über die im ch j Friedrichstraße 12ñ 15, Grundbuche von Gr. Winnigstedt Band l III. Stock, Zimmer 144742, anberaumten Blatt 107 in der Abteilung 11I unter Augebotsiermine ihre Rechte anzumelden Nr. 2 auf der Hof- und Vaustelle des und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls Großkothofes No. ass. 27 für den Handels die Kraftloserklärung der Urkunden er- mann Veinrich Westerheine in Gr. Winnig—⸗ stedt eingetragene und mit 4 verzins— liche Kaufgeldrestforderung von 6006 4 beantragt.

Sparkasse des Kreises Peine beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge— sordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. April 1927, mittags 12 uhr,

anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Peine, den 3. Dezember 1926.

(92476 Das Amtegericht hat folgendes Auf—

Fäarbline vtl. Dänel in. Rübenau, samt sint fu kraftlos erklärt worden: 1. der

Zinsen 4 v. H. jährlich, dauf⸗ . ; . ö zu jar ich zabl bare Lau von dem Tischlermeister Max Ziemann,

gelder ursprünglich des Johann David ä, ö Körner, eingetragen in Abt. 111 ,, FRronvprinienstiaße . Rr. Za vbd. mit Rr. 4, d, 6, 7 1414aut akzeptierte, bei der Kreditbank Nord⸗Ost

Kaufs vom 19. Juli 1858 und der Ver— in Zerlin O. Große Frankfurter Str 3) handlung vom 36. Juli 1858, wie der zahlbare, am 28. Dezember 1925 säll ig Verhandlung vom 9. Dezember 1858 und gewesene, von A C M. Weidner aus. vom z6. Auguft 18723; v) der Wirtschasts⸗ gestellte und von dem Kaufmann Georg

besitzer Emil Oskar Fritzsch in Ansprung arne girigz⸗ . . , , . . ,,, . . Schi. sowie Alfred Egeling in erk es Grundhuchs für Ansprung eingetragener Wicherist 43. ljeyrtert . Rechte, nämlich zur Ausstattung einen t. ö, akzeptierten und bei

dreijährigen Stier für Karl Gottloh 6 ö J

Fritzsch in Ansprung, zur Ausstgttung eine d ö ; u 1925 ausgestellten Wechse! über 150 RM. Rab, für Hanne Kontadie Fritzsch in fällig gewesen am J. Jaguar 1926, über

Amprung und noch 3 Tlr. 20 Ngr. 4 3 ; ü . unbezahlte Kaufgelder für Hanne Christiane , fh e ff nsm an,

verw. Fritzich in Ansprung, eingetragen mz ö 3 845 t 1. März 1926 und über 226 RM, fällig n. Abt. unter Nr; 14, 1 e, 1 Hwbz, gewesen am J. April 1926; 3. die un

mit, Nr. 7 laut Kaufs 26. l r . oo 1nd ö . 6 berzinslichen Schatzanweisungen des Deut⸗

Gro. Akten. Die Gläubiger werden auf⸗— schen Reichs é. von, 1e, Folgg ] ge ordert, spätesteng in dem auf 2 Grhpre, nt nr. lö6ltz3 aber 62

10. Goldmark, fällig gewesen am 1. April Februgt, 18a verm, l Uhr, rem up lig fkwgfn ä nz mn,

vor dem unterzeichneten Gerichte anbe—⸗ . raumten Aufgebotstermine ihre Rechte an— . ,,,, n. 9

zumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung?! . . mit ihren ien erfolgen 9 ö , fällig gewesen am

Zöblitz, den 29. Nor enben r zs, Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, Das Amtsgericht. Gen ä FI. 27 1H, den i 13g.

lorizt! 2iufgebot. lol)

Fräulein Elisabeth Mewes in Pritzwalk Durch Ausschlußurteil vom J. Dezember hat beantragt, den verschollenen Bau. 1935 sst die Gläuhigerin der auf dem technifer Hermann Mewes, zuletzt wohn⸗ Grundbuchblatte des der katholischen haft in Barmen, für tot zu eiklären Der Wohltätigkeitsanstalt zur hl. Elisabeth in bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, Breslau gehörigen Grundstuͤcks Pestlin sich spätestens in dem auf den 22. Juli Band 1 Blatt Rr. 9 in Äbteilung 111 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unter Nr. 1 für die Katharina Rurks unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, eingetragenen 7 Taler 14 Silbergroschen anberaumten Aufgebotstermine zu melden, und 76 Pfennig Vatererbteil aus dem widrigensalls die Todesertlärung erfolgen Erbvergleich vom 6. September 1824, wird An alle, welche Auskunft über registriert ex decreto vom is. Februar Leben oder Tod des Vernschollenen zu 1825 mit ihren Rechten auf die oben erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, genannte Hypothek ausgeschlossen. pätestens im Aujgebotstermine dem Stuhm, den J. Dezember 1926. 6 Anzeige zu machen. Das Amtsgericht.

armen, den 3. Dezember 1926. 92483 Deschuñß̃

9 Amtsgericht . , , ö 6. . 92479 Aufgebot. am 19. Juli 1926 erteilte gemein aftliche He, Gade mn ff Eugen Buchhorn in Erbschein nach dem Nentenemplänger Insterburg, Belowstraße il, hat beantragt, Johann Heinrich Grand bieimit lür den verschöllenen Kausmans Karl Buch. krajtlos erklärt, weil in ihm die Höhe der

horn, Sohn der Lehrer Friedrich und Erbteile nicht Angegeben und er somit Emilie geb. Manowski⸗ Huchhe nchen ungichtig it. (8 236 Atzä⸗ ll B. GB) Cheleute, är kot zu erklären. Der be. Neumünster, den 6. Dezember 1926.

zeichnete Verschollene wird aufgefordert, Amtsgericht.

sich spätestens in dem auf den 6. Juli [o2502] Oeffentliche Zustellung. 1927, vormittags 10 uhr, vor dem Betreff: Beitritt zu einer Wasser⸗ untern eichneten Gericht anberaumten Auf⸗ genossenschaft. An die Tochter der Landwirts— gebotstermine zu melden, widrigenlalle die witwe Magdalena Heinlein von Neuftadt Tobeser klärung erfolgen wird. An alle, a. Kulm, He⸗Nr. 130 (Oberpfalz, Bayern),

Der Inhaber der Urkunde ist

welche Auskunft über Leben oder Tod des Frau Christine Schäffler, angeblich in

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Nordamerika, Anascanda (*), näherer Auf. enthalt unermittelt, ergeht als Teil haberin einer bestehenden Erbengemeinschaft Auf⸗ forderung, ihre etwaigen Widersprüche gegen die Beiziehung der dieser Gemein schaft gehörigen Grundstücke Plan Nr. 1024, 1092, 1123, 1136 Steuergemeinde Neu⸗ stadt a. Kulm zu einer zu bildenden Wassergenossenschaft binnen acht Wochen nach Veröffentlichung dieser Ladung in mündlicher Verhandlung vor dem Be⸗ zirksamt Kemnath geltend zu machen bet Meidung des Ausschlusses mit allen ihren Ansprüchen gegen die Beiziehung der ge— nannten Grundstücke zur Genossenschaft. S8 203, 204 3. P.., Art. 168, 183 Wa ss⸗ Ges. Bayerisches Bezirksamt Kemnath, 6. Dezember 1926. V.: Heilmann.

92495] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Keller, Josef, Schreiner au Mühlhach bei Karlstadt, jetzt in Elizabeth, New Jersey, North Broad, Kläger, gegen seine Ehefrau Keller, Katharina, Schreiner frau, gemeldet auf Reisen, letzt⸗ mals im Zeltlager Horhausen, Post Holz- appel, Nassau. nun unbekannten Auf. enthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, wurde neuer Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung gemäß § 618 Absatz ? 3.-P.-O. auf 20. Jannar 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Landgericht Würzburg, . Zivilkammer Einzelrichter Sitzungszimmer Nr. 112, 11. Stock, be⸗ stimmt. Zu diesem Termin lädt Kläger die Beklagte vor mit der Aufforderung, zu ihrer Vertretung einen beim Land— gericht Würzburg zugelassenen Rechts— anwalt zu bestellen.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts Würzburg.

92492 Oeffentliche Zustellung.

Der unter der Firma Grefrather Bank in Grefrath bestehenden G. m. b. H., ver⸗ treten durch den Vorstand, nämlich Herren Mathias Dohmes und Wilhelm Schu⸗ machers, beide in Grefrath, Klägerin, ver. treten durch Rechtsanwalt Dr. O'Daniel in Crefeld, gegen die Firma G. Boetticher, offene Handelsgesellschaft i. L. in Bonn, vertreten durch den Liquidator Ernst Boetticher, Kaufmann in Grefrath, unter der Behauptung, daß der Klägerin von einer im Grundbuch von Crefeld Bd. 45 Art. 2232 und Bd. 91 Art. 4519 zur Sicherheit der Beklagten eingetragenen Grundschuld von 75 600 GM ein Teil⸗ betrag von 40 000 GM abgetreten setr und daß Beklagte an fälligen Zinsen schulde: vom 1. 1. 1925 bis 30. 6. 1925 l, 0,9 240 RM, vom 1. 7. 1925 big 31. 12. 1925 2,5 0/9 500 RM, vom 1.4. 1926 bis 30. 6. 1926 3 00 606 RM. mit dem Antrag auf Zahlung von 1340 RM. Die Klägerin ladet die Be=

klagte zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits vor die Kammer für Handels aachen des Landgerichts in Crefeld auf LTebruar 1927, vormittags 9; uhr, Saal 4 mit der Aufforderung, sich durch eigen bei diesem Gerichte jugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

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3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

92829 Oeffentliche Versteigerung.

Am Montag, den 13. Dezember 1926, nachm. 4 Uhr, werde ich in meinem Ge— schästslokal, Berlin, Schützenstr. 4647 einen Geschäftsanteil' der Wohn ungs—⸗ gesellschaft „Mariendorf am Bahn⸗ hof“ G. m. b. S. in Berlin 8SW. 48, Wilhelmstr. 22, von nom. Reichsmark 7606 öffentlich meistbietend gegen sofortige Bar⸗ zahlung versteigern. .

Steinbuch, Obergerichtsvollzieher.

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4. Verlosung 1c. von Wertpapieren.

92004

Die GEiektrizitätsgenossenschaft „Nord⸗Jeverland“ e. G. m. u. SH. in Hohenkirchen hat beantragt, ihr die Barablösung ihrer staatlich genehmigten 5 0so Elektrizitätsanleihe im Betrage von drei Millionen Mark vom Jahre 1921 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten.

Oldenburg, den 2. Dezember 1926.

Oberlandesgericht. Spruchstelle.

. ö. 8 2 8 r 8 . K . ö ö . .

( 19 . .