1926 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

wußte das auch. Trotzdem nimmt die englische Regierung unter dem Deuce der seanzösischen eine vollkommen ablehnende Stellung ein. Eine solche Erklarung hätte uns also damals dem Frieden um keinen Schritt näher gebracht. Auch ein unwiderstehlicher Druck der öffentlichen Meinung in England auf die Regierung wäre durch eine solche Erklärung nicht ausgelöst worden: die Regierungen waren im Kriege außerordenlich stark. Insonderheit die englische Demokratie hatte erkannt, daß ihr größtes Privi— legium die Verleihung absolut diktatorischer Macht war. So hatte Lloyd George eine Machtvollkommenheit, die bei uns weder für die oberste Heeresleitung noch für die Krone möglich war. Die Kurie würde einem Wunsche nach Mitteilung des Brieswechsels ein absolutes Nein entgegengesetzt haben. Es bestand die größte Gefahr, den Friedensschritt der Kurie bei der Entente vollkommen ind skulabel zu machen. Denn sobald der private und vertrauliche Schriftwechsel mit der Kurie bekannt wurde, wäre bei unseren Gegnern sofort der Verdacht entstanden, die Kurie handle in Deutschlands Interesse. Dadurch wäre jede Möglichkeit, an unsere Gegner bezüglich einer Friedensmöglichkeit heranzukommen, ver— nichtet worden. Ich würde daher 6. mit genau der gleichen Enischlossenheit die Verantwortung für ein gleiches Handern wieder übernehmen. Das Wesen der diplomatischen Korrespondenz ist auch heute noch die Vertraulichkeit Auch in einem rein parla— mentarischen System würde ein Außenminister dieselben Er— wägungen anstellen und zu demselben Resultat kommen müssen.

Auf Befragen durch den Abgeordneten Dr. Bergsträßer (Dem) bekundete der Zeuge: Am 28. , stellte der Weener Nuntius fest, daß der pan tliche e,. hritt durch die Ableh⸗ nung jeder italienischen Forderung bezüglich des Trentino a Oesterreich zu voller Hoffnugslosigkeit verurteilt sei. Innerli war ich überzeugt, daß, wenn erst einmal Friedensverhandlungen eingeleitet seien, dann die politische Leitung Macht genug besitzen würde, um gewisse Reserven zu beseitigen. Der Rest hätte sich dann von selbst erledigen lassen. Die Auseinandersetzungen mit dem preußischen Staatsministerium über die belgische Frage haben nicht irgendwelche erheblichen Friktionen oder Gegensätzlichkeiten ergeben. Daß die offizielle deutsche Antwort an die Kurie vor dem inoffiziellen Schreiben, daß gewisse Vorbehalte der Obersten Heeresleitung berücksichtigte, eingetroffen ist, ist historisch voll⸗ kommen unmöglich.

Auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Bergsträßer (Dem.) erklärte Staatssekretär von Kühlmann, der Auftrag des neutralen Mittelsmannes sei ganz präzise gewesen, die volle Souveränität und Integrität Belgiens . zuzusagen, wenn die Gegenseite ertläre, daß diese Zusage Friedensverhandlungen * Folge habe, deren Voraussetzung wiederum die Integrität des eutschen Territoriums und des deutschen Handels nach dem Kriege wäre. .

Abg. Dr. Berg st räßer: Warum ist diese Erklärung nicht auch gegenüber dem Papst abgegeben worden?

Staatssekretär von Kühlmann: Weil sie nur unter der Bedingung der Gegenerklärung der anderen Seite abgegeben werden sollte. Jede Erklärung an den Papst würde aber öffent⸗ lich gewesen sein.

Abg. Dr. Bergsträßer: Daraus scheint sich mir zum mindesten zu ergeben. daß doch zu verschtedenen Zeiten von Deutschland über Belgien verschiedene Erklärungen abgegeben worden sind, aus denen Unklarheit der deutschen Politik gefolgert werden konnte. Bestand denn nicht die Möglichkeit, den Siebener⸗ Ausschuß insoweit zu informieren, daß er nicht über die ganze Aktion notwendig falsche Vorstellungen haben mußte, ja geradezu gegenteilige Folgerungen ziehen mußte? Aus dieser falschen Fol⸗ gerung ergab sich, daß die damalige Fortschrittspartei und das ö die Parteien der Friedensresolution, selbst im Jahre 1918 . die Friedensresolution sozusagen auf Eis gelegt hatten, weil sie sie für verfehlt hielten. Hätte das nicht vermieden werden können?

Staatssekretär von Kühlmann: Ich habe es nicht für tunlich gehalten und würde es unter den gleichen Verhältnissen wieder nicht für tunlich halten, diese vertraulichen Nebenaktionen ohne Zustimmung des Gegenspielers einer parlamentarischen Körperschaft mitzuteilen. Die atemlose Spannung von damals ließ eine Indiskretion leider als sehr naheliegend erscheinen. Der Redner erinnert in diesem Zusammenhang an das Bekanntwerden der Denkschrift des Grasen Tschernin durch eine vertrauliche Mit⸗ teilung eines Zentrumsabgeordneten in einer Parteiversammlung und an die Verbreitung der Denkschrift des Grafen Lichnowskhy durch Flugzeuge der Entente, obwohl die Denkschrift nur in einigen numerierten Exemplaren an bestimmte Persönlichkeiten gelangt war. ö .

Abg. Dr. Berg sträßer: Trotzdem bleibt bestehen, daß der Siebener⸗Ausschuß über die zweite Antwort nicht informiert worden ist.

Staatssekretär von Kühlmann: Der Brief hatte nur den Zweck, die Antwort mehr zu präzisieren, weiter nichts.

Dr. Bergsträßer: Warum hat man nicht schon bei der ersten Antwort präzisiert und daß dann gleich dem Siebener⸗ Ausschuß vorgelegt?

Staatssekretär von Kühlm ann: Weil der Brief vom 24. September in seinem ersten Teil eine indirekte Mitteilung an die englische Regierung und in seinem zweiten Teil eine Erklä⸗ rung an den Nuntius ist. Dem Ausschuß wurde er nicht mit⸗ geteilt, weil es sich um geheime Korrespondenz handelte.

Abg. Dr. Bredt macht auf den Widerspruch aufmerksam, der darin liegt, daß die Antwort Gasparis von einer Zerschlagung eder Friedensmöglichkeit durch die deutsche Note spricht und die

entsche Regierung trotzdem den Mut fand, die Note überhaupt noch abzuschicken. Gewiß, man könne einen Ausschuß in der roßen Politik nicht über alles informieren, aber der Siebener⸗ usschuß sei doch nur zu dem Zweck eingesetzt worden, um Aus⸗ kunft zu bekemmen über die Antwort an den Payst.

Sachverständiger Dr. Hertz: Das ist bestritten worden!

Dr. Bredt: Aber Michaelis hat es doch geschrieben!

Abg Scheide mann: Das ist am 22. August mit dem Reichskanzler verabredet worden.

Dr. Bredt: Nun hat der Siebener⸗Ausschuß die Bezug⸗ nahme auf die Friedensresolution in der deuntschen Antwort ge⸗ wünscht, weil er darin einen klaren Verzicht auf Belgien sah. Wenn die Kurie dann anderer Ansicht war, mußte man das doch dem Ausschuß mitteilen. Tat man es nicht, so konnte doch nicht von einem Vertrauensverhältnis die Rede sein. .

Staatssekretär von Kühlm ann: Rein schematisch ist die Antwort auf die Papstnote unter Bezugnahme auf die Friedens⸗ resolution die einzige offizielle Antwort gewesen. Sie enthielt nach der negativen Seite jedenfalls den Verzicht guf jede Annexion, meiner Ansicht nach positiv auch das Versprechen, auf Wieder⸗ herstellung Belgiens. Ein privater Brief kann eine offizielle amtliche Aeußerung niemals restringieren und abändern. Ich kann hier also keinen Widerspruch sehen. Beide Schriftstücke enthalten im wesentlichen dasselbe, da sie derselben Intentien entsyringen, und der Empfänger hat auch England mitgeteilt, daß er diese Auf⸗ fassung hatte. Im übrigen bilden die Akten nur Teile des komwli⸗ zierten Gedankengustausches, und das Material, das uns ka Ver⸗ fünnng steht, reicht nicht aus, um die geschichtliche Wahrheit dar⸗ zustellen. Anf eine Frage des Abaeordneten Foos (Zentr.) er⸗ widert von Kühlmann, die Ergebnisse der neutralen Sondierungen hätten noch nicht vorgelegen, als die Note des Paystes eintraf. Abaeschlossen sei die Sache erst worden durch das spanische Zirknlar vom 15. September, in dem ausgesprochen wurde, die vatikanische Aktian müsse als ein Schlag ins Wasser erscheinen.

Abg Joos: Wenn die wesentliche deutsche Antwort durch die Kurie schon abgelehnt war und die private spätere Mitteilung noch eine Abschwächung enthielt, dann mußte doch dieses Schreiben vom 24. September das Ende bedentet haben. Mir ist aus den letzten Tagen mitgeteilt worden, daß die einwandfreieste Persön— lichkeit, die es in dieser Beziehung überhaupt geben kann, be— hauvtet hat, als im Frühjahr 1918 an Rom erneut das Ansinnen gestellt wurde, einen Friedensfühler auszustrecken., habe Rom refolut abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Ausgang der Aktion vom Herbst 1917. Hier steht Behauptung gegen Behauptung, so⸗

lange die Kurie nicht alles vorlegt, was sie leider nicht tut. Nicht nur der Siebener⸗Ausschuß, sondern auch Erzberger, von dem man annehmen mußte, daß er von Kühlmann gut informiert sei, tappten vollkommen im Dunkeln. Ich selbst war übrigens unter den zwei⸗ bis dreihundert Menschen in der Versammlung in Frankfurt a. M., in der die Denkschrift Tschernins preis⸗ gegeben sein soll. Ich habe nichts gehört. Die vertrauliche In⸗ formation geschah in einem ganz kleinen Kreise. (Von Kühl⸗ mann: Ich habe keine Zahl genannt.) Aber die Preisgabe in der Versammlung ist öffentlich behauptet worden.

Staatssekretär von Kühlmann: Ist es nicht schwer er⸗ klärlich, daß ein Mann wie Ihr verstorbener Fraktionskollege der in ständigem Meinungsaustausch mit Rom stand, so spät erfahren hat, daß der Brief vom 24. September den Abbruch der päpst⸗ lichen Friedensbemühungen bedeutete? Glauben Sie das? Ich nicht! Es wäre jedenfalls sehr merkwürdig, wenn ein politisch so hoch begabter, mit einem ausgebauten Informationsapparat, der fast dem Auswärtigen Amt gleichkam, versehener Mann, der eine so große, wenn nicht gar maßgebende Rolle gespielt hat, nicht früher um die Zusammenhänge gewußt haben soll.

Abg. Jo os: Er ist tot, er kann sich nicht verteidigen.

Staatssekretär von Kühlmann . Ich habe immer in der angenehmsten Weise mit ihm zusammengearbeitet und gerade deswegen scheint es mir so unwahrscheinlich. Uebrigens wird das auch widerlegt durch den letzten Passus der Note des Papstes, den ich bisher noch nicht verlesen habe: „Wenn die Regierungen der Ententemächte, beflügelt von dem Wunsch nach Frieden, wie sie es zweifellos sind, nicht ablehnen wollen, in Verhandlungen einzutreten, so ist der Heilige Stuhl vollkommen bereit, seine Dienste anzubieten, indem er auf seine eigene Initiative hin weitere Erklärungen und präzisere Definitionen anfordern wird in bezug auf die verschiedenen Punkte, welche dem Heiligen Stuhl von den Ententemächten bezeichnet werden können.“ Das zeigt doch klar, daß der Heilige Stuhl am 28. September voll— kommen überzeugt war, präzisere Erklärungen zu erlangen, wenn die Ententemächte prinzipiell auf Friedensunterhaltungen ein⸗ gehen wollten. /

Abg. Graf West arp (D. Nat.) fragt den Zeugen von Kühl⸗ mann, ob die Darstellung des Abg. Scheidemann in seinem be-

kannten Buch über die Unterredung am 9. September richtig sei.

Danach hätte Herr von Kühlmann dem Abg. Scheidemann mit— geteilt, die Kurie sei bereits informiert und sei damit einver⸗ standen, daß über Belgien nicht öffentlich geredet werden soll. Der Vatikan erwarte keine andere Antwort, als sie von Kühl⸗ mann in der am folgenden Tage stattfindenden Sitzung des Siebener⸗Ausschusses vorlegen werde. . Staatssekretär von Kühlmann: In diesem Punkte ist die Darstellung des Abg. Scheidemann zweifellos unrichtig. Ich habe, um möglichst die gesamten Mehrheitsparteien in Ueberein⸗ stimmung bei der Antwort auf die Papstnote zu bringen, ver— sucht, in einer den Verhältnissen entsprechend sehr diplomatisch gehaltenen Unterredung dem Abg. Scheidemann wenigstens so⸗ weit Einblick in die Vorgänge zu geben, daß er unsere Gründe wenigstens andeutungsweise kennen lernte. Ich habe keine Auf⸗ zeichnungen über diese Unterredung gemacht, aber wenn ich die in seinem Tagebuch wiedergegebenen Darlegungen gemacht hätte, so würden sie unwahr gewesen sein. Und ein so schwacher Diplo⸗ mat bin ich nie gewesen Lügen, auch diplomatische Lügen haben kurze Beine daß ich Herrn Scheidemann, der unmittel⸗ bar darauf mit Erzberger zusammen kam, etwaz mitteilte, dessen Unrichtigkeit Erzberger kennen mußte. Herr Scheidemann hat sehr präzise und wörtlich aufzufassende Dinge in einem all— gemeinen Sinne verstanden. Da kommt die berühmte Frage des roten Kanapees, die in der Literatur und im zweiten Aus— schuß schon eine Rolle gespielt, aber leider zu einer Bereinigung und Vereinigung seiner und meiner Aeußerungen nicht ge— führt hat. . Abg. Graf West arp (D. Nat): Sie sprachen von der Ver⸗ bindung des Abg. Erzberger mit der Kurie und seiner eifrigen Tätigkeit. Sind Ihnen durch Erzberger Informationen zu⸗ gegangen über die Auffassungen, die in der Kurie bestanden haben? Hat er Ihnen gesagt, in welcher Form er mit der Kurie verkehrt? . . . Staatssekretär von Kühlmann: In jener Zeit habe ich persönlich nur ganz wenige Unterredungen mit dem Abg. Erz⸗ berger gehabt. Auf die Einzelheiten kann ich mich nicht besinnen. Hingegen stand der Abg. Erzberger mit dem Referenten des Aus⸗ wärtigen Amtes in Verbindung. Ich habe zweifellos den Ge⸗ samteindruck gewonnen von der Auffassung der Kurie, daß sie einen großen Wert darauf legen würde, daß wir espressis verbis die Erklärung über Belgien abgeben, daß sie sich aber nolens volens damit abfinden würde, wenn wir dies nicht täten. Wir mußten ja auch der Kurie gegenüber immer den Stand⸗ punkt wahren: Die Kurie ist für uns eine außenstehende Macht, deren Wünsche sorgfältig geprüft und beachtet werden mußten, aber für uns nicht ausschlaggebend sein durften. . Abg. Scheidem ann (Soz.) beharrte dabei, daß seine Dar⸗ stellung unbedingt der Wahrheit entspreche. . Slaatssekretär von Kühlmann xichtete darauf an den Abg. Scheidemann die Frage: Glauben Sie, daß der Abg. Erz⸗ berger für die Papstnote in dieser Form gestimmt hätte, wenn er die Ueberzeugung gehabt hätte, daß die Note in dieser Form der Kurie nicht akzeptabel ist? . ; ö Abg. Scheidemann verneint diese Frage. Darauf wurden die Verhandlungen auf Freitag vertagt.

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtages beschloß gestern, daß die Weihnachtsferien am kommenden Freitag beginnen sollen. Neben der allgemeinen Aussprache zum Haushalt will das Haus auch noch, voraussichtlich am Freitag, verhandeln über die nichtstrittigen Punkte zur Typhusepidemie in. Hannover. Außerdem soll mit beschränkter Redezeit auch die dritte Lesung des schlesischen Umgemeindungsgesetzes noch behandelt werden, ferner die Vorlage über die Weihnachtszulage.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtages nohm in seiner gestrigen Sitzung, dem Nachrichtenbitro des Ver⸗ eins Deuischer Zeitungsverleger zufolge, einen Antrag Winck⸗ ler (D. Rat.) über den Ausbau des Dortmund⸗Ems⸗ Kamals in der Fassung des Ausschusses an, wonach das Staats⸗ ministerium ersucht wird, bei der Reichsregierung dahin n wirken, daß der Ausbau zu einem Schiffahrtsweg für solche Schiffseinheiten, die eine Angleichung der Frachten auf dem Dortmund⸗(Ems Kanal an die Rheinfrachten gestattet, schnellstens erfolgt Dabei soll beachtet werden, daß durch die von der Reichs⸗ regierung bereits bewilligte Fertigstellung des Mittelland Kanals sowie durch die in Aussicht gestellte Vertiefung des Fahrwassers der Weser von Minden abwärts, endlich unter Umständen durch den Bau des ere nn,. das Stück des Dortmund Ems⸗ Kanals von Schleuse 7 bis Bergeshövede eine große Verkehrs⸗ steigerung erfährt und ohne Rücksicht auf den sonstigen Verkehr auf dem Dortmund⸗Ems⸗Kanal auf alle Fälle ausgebaut werden muß. Die für diesen Teil des Kanals benötigten Bausummen sollen bei der Ausgestaltung der Kanaltarife dem eigentlichen Dortmund⸗Ems⸗Kanal⸗Verkehr nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Dem Anspruch Preußens auf eine organische Gestaltung des Tarifs auf dem Tertmund⸗Ems⸗Kanal soll unter tunlichster Schonung der bestehenden Verhältnisse dadurch Rechnung getragen werden, daß entweder grundsätzlich das vor 1921 gültige Tarif⸗ system auf dem Dortmund⸗Ems⸗Kanal wiederhergestellt wird, die Einbeziehung des oberen Dortmund⸗Ems⸗Kanals in das Tarifschema des Vꝛñ della d nn ig also wieder aufgehoben wird, oder daß durch Ausdehnung des Systems von Ausnahmetarifen auf die wichtigsten bisher in dieses Systam nicht einbezogenen Güter die ld en e Tah tei des Tortmund⸗Ems⸗Kanals wiederhergestellt wird. Ferner fand Annahme der deutsch— nationale Antrag auf Bau einer Bahnlinie Erbach Dier⸗

dorf zum Rhein; es soll nach dem Antrag dahin gewirkt werden, daß der Bau noch in das gegenwärtige Arbeits⸗ beschaffungsprogramm der Reichsregierung aufgenommen wird. Der Ausschuß beschäftigte sich ferner mit dem Antrag von Winterfeld (D. Nat. auf eine Hilfsaktion für die durch das Hochwasser geschädigten Bewohner des Spreewaldes. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, daß besonders in Burg⸗Kauper und noch schlimmer in Burg⸗ Kolonie Not und Elend herrschen und daß im vergangenen Jahr auch die Aecker ersoffen sind, so daß keine Herbst⸗ und vielleicht auch keme Frühjahrsbestellung möglich ist. Nach wärmster Befür⸗ wortung durch den Berichterstatter Abg. Dermitzel (D. Nat.) und weiteren Ausführungen der Abgg. Lindner (D. Nat.), Dr. Schmedding (entr.) und Sten del (D. Vp.) wurde der Antrag angenommen, das Stgatsministerium zu ersuchen, den notleidenden Bewohnern des Spreewaldes sofort, ohne Rücksicht . Zahlung von Provinz und Kreis die für ihren Lebensunter— halt und zur Fortführung ihrer Wirtschaften notwendige Hilfe aus Staatsmitteln zu gewähren sowie Mittel für sofortige sani⸗ täre Maßnahmen bereitzustellen, insbesondere unverzüglich ein Projekt zur Entwässerung des Spreewaldes aufzustellen und es tunlichst noch im Jahre 1927 zur Durchführung zu bringen

Der Heimstätten aus schu des Preußischen Landtages verhandelte gestern abend über den sozialdemo⸗ kratischen Antrag auf Bexeitstellung höherer Mittel, um zu er⸗ reichen, daß im Jahre 1927 in Preußen mindestens 206000 Wohnungen erbaut werden. Vertreter des Finanz⸗ ministe riums und des Wohlfahrtsministerium s erklärten dem Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, daß für den Wohnungsbau des nächsten Jahres 450 Millionen bereits durch den Etat zur Verfügun gestellt seien. Für den stgatlichen Anteil habe die Staatsbank, ür den Gemeindeanteil hätten Banken und Sparkassen die Be⸗— vorschussung übernommen. Es könne daher ohne weiteres mit dem Bauprogramm begonnen werden, sobald die Witterung es zulasse. Ueber ein zusätzliches Bauprogramm und seine Finan⸗ zierung seien zwischen den Reichsministerien und dem preußischen Staatsministerium Verhandlungen im Gange Es bestehe die Hoffnung, daß ein erhöhtes Wohnungsbauprogramm im nächsten Jahre durchgeführt werden könne.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 16. Dezember 1926. Telegravhische Auszahlung.

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15. Dezember Geld Brief

l, 17 1,721 4,191 4 201 2, 045 2049 20,889 20,941 2,112 2, 122 20.398 20 498 4197 4,207 0 494 0.496

4.255 4,265

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58 39 58,3 SI 47 1657 10. 557 IG 697 i863 is h? 7d T2 1186 11214

21,575 21.625 155 67 166, 25, 16 s6s6 16 7g 1245 12417 Si. 14 3.34

3.33 33612 64.14 64. 30

112.14 112,42 b9, 17 59,3 5, 867 b, 887

16. Dezember Geld Brie 1,B718 1,ů722 4,191 4201 2, 055 2, 099 20,889 20941 2, 115 2, 125 20 363 20413 4,1955 4.2055 O0, 495 0497 4,25 4,26

167,S8zʒ 168, 25 5,34 5,36

58.39 58,53 81.47 81 67 10.557 10, 997 18, So 18,92 7,395 7415 111,479 112.07

21,495 21, 545 106, X9 106,260 16, 85 16,89

12,424 12, 464 81, 12 81 32

3.032 39042 63, 99 64, 15

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1 Goldpeso

Uruguav.

Amsterdam⸗ 100 Gulden 100 Drachm.

Rotterdam. Athen Brüssel u. Ant⸗ werpen 100 Belga 100 Gulden 100 finnl. M 100 Lire

Danzig HVelsingfors ..

100 Dinar 100 Kr.

Italien Jugoslawien. . Kopenhagen .. Lissabon und

100 Escudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.

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Oslo ... ;

Paris.. 100 Fries. 100 Leva 60 Peseten

Prag . Schweiz . Sofia.. 100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.

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Spanien .. .. Stockholm und

Gothenburg. ,,, Budapest ...

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

15. Dezember Geld Brief 20,38 20, 45

4198 C2is

41875 c20 4153 420 169. 1716 G a55 6b 1 1

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2037 20 47 26865 2125

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1877 7406 106. 3

16. Dezember Geld Brief 20, 37 20,47

1965 Mis

4,188 4206 4179 4199

Sovereigng .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 1000-5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische ... Englische: 53 Ku. darunter 1 Türtische .... 1 türt. Pfd. Belgische ... 100 Belga Bulgarische. . 100 Leva Dänische .... 100 Kr. Danziger. ... 100 Gulden Finnische . . . . 100 finnl. A Französische . . 199 Fres. olländische .. 106 Gulden

talienische: über 10 Lire 100 Lire 18,57 Jugoslawische . 100 Dinar l 7, 3655 Norwegische . 100 Kr. 1057 Rumänische: 1900 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer ... Svpanische ... Tschecho slow. bo00 Kr. .. ö 1000Kr. n. dar. 100 Kr. Oesterreichische 100 Schilling Ungarische ... 100 000 Kr.

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Die Liguidationskurse tür medio Dezember 12826 stellen sich wie folgt: Allgem. Deutsche Eisenb. 94 00. Deutsch⸗ Aust al. Dampf 168 00, Hamburg⸗Amerikanische Packetfabrt 168,100, Damburg⸗Südamerikan. Dampf 181,900. Hansa Dampischiffabrt 92,00, Kosmos Dampfschifsahrt 168,00. Norddeutscher Lloyd 161, 00. Allg. Dtsch Credit⸗Anstalt 141,00, Barmer Bank Verein 143 00, Berliner Handels- Gesellichaft 268, 00. Commerz. u. Privat Bank I99 00 TVarmstädter u Natidnalbank 25100. Deuische Bank 178,900 Disfonto Kommandit 169, 90 Dres d ner Bank 159 0900. Mitteldeuische Kredit ⸗Bk 1414 00 Schultheiß Patzenhoser 296, 00, Allgem. Clektrizitãtsges. 157,00, Bergmann Elektrizuät 162, 00,

zum Deut schen Reick

Nr. 293.

Dritte Beilage 38anzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger

Berlin, Donneistag, den 16. Dezember

1926

. unter suchunggsachen.

Aufgebote, Verlust. u. Fundlachen, Zustell ungen a. dergl Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ze.

Verlosung 24 von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellschaften auf Attien, Akttengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellichaften

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

105 Reichsmark.

6. Erwerbe. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 24 von Nechtsanwälten.

8. Unfall. und Invaliditäts. ꝛc. Versicherung. 9g. Bankausweise.

10 Verschiedene Bekanntmachungen

11. Privatanzeigen.

e, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Rg

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[94368

Durch Ausschlußurteil vom 9. 12. 1926 sind die unverzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs E von 1924 Folge 1 Gruppe 16 bis IVb Nr. 426903 Otz und 426931 90, und zwar Gruppe l über je 25 GM, IL über je 26,25 GM., 1II über je 2750 GM, 1 über je 25,75 GM, für fraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

F i gib. S6. Ten . 17. ig.

91367

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Remscheid vom J. De ember 1926 sind die Aktien Nr. 901 bis 1000 und Nr. 3001 bis 3000 der „Pelkara“ Rheinisch⸗West⸗ sälischen Werkzeug⸗A,ktiengesellschaft in Remscheid für krastlos erklärt 3 F. 4 26.

Amtsgericht Remscheid, den J. Dezember 1926.

94369 4

Durch Ausschlußurteil vom 9. 12. 26 ist das am 30. Juni 1926 fällige, von J. Baron in Berlin, Rosenthaler Sir. Sa, akzeptierte, bei der Handelsbank A. G in Berlin, Königstraße 34/3, zahlbare und von der Firma Max Nußbaum auggestellte Wechselhlankett Nr. 201 über 171 RM für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

F. 3411. 26, den 9. 12. 1926.

94372

Durch Ausschlußurteil vom 10. Dezember 1926 ist der Wechsel über 500 fünf— hundert Reichsmark, jällig am 15. De⸗ zember 1925, akjevtiert von der Harzer Bergbau und Industriebahnengesellschast m. b, H. in Goslar, ausgestellt und giriert von dem Norddeutschen Boden verwertungsverein e. G. m. b. V. in Berlin⸗ Schöneberg, für kraftlos erklärt.

Goslar, den 10. Dezember 1926.

Das Amtsgericht. 94370

Durch Ausschlußurteil vom 11. 12. 1926 sind für kraftlos erklärt worden: 1. der von Herm. Liesegang in Berlin N. 39, Lynarstraße 26, ak, eptierte, am 25. Februar 1926 fällig gewesene und von Gebrüder Weise in Berlin ausgestellte Blanko⸗ wechsel Nr. 308 über äs RM; 2. der von Kaufmann Hany Goldstein in Firma Hago“ Schuhgroßhandlung Harry Gold⸗ stein in Berlin C. 34, Rosenthaler Straße 40,41, akzeptierte, am 5. April 1926 fällig gewesene, von Pampel und Müller in Berlin ausgestellte Blankowechsel Nr. 474 über 600 RM.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216,

F 368. 26, den 11. 12. 26. 194371

In der Aufgebotssache der Reichsbank nebenstelle in Detmold hat das Lippische Amtsgericht Lin Detmold durch den Gerichte assessor Dr. Jacobs für Recht er= kannt: Die am 3. Dejember 1925 fällig gewesenen protestierten 3 Wechsel, aus—⸗ gestellt: a) Seesen, 31. August 1925, von der Seesener Blechwarenfabrik Seesen über 2590 RM, der von der Ausstellerin auf die Firma Ernst Moser in Hiddesen gejogen und von dieser angenommen ist zahlbar bei der Reichsbank in Detmold, b) Barntrup, 15. Oktober 1925, von Her⸗ mann Bunte in Barntrup über 250 RM, der von dem Aussteller auf die Technische Handelegesellschast in Detmold gezogen und von dieser angenommen ist, zahlbar bei der Lippischen Landesbank in Detmold, e Braunsichweig, 3. November 1925, von Gebr. Köker in Braunschweig über 110 RM, der von der Ausstellerin auf Chr. Rugart in Detmold gezogen und von diesem angenommen ist, werden für kraftlos erklärt.

Dr. Jacobs.

154371] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotsache der evangel Kirchengemeinde bezw. Kirche zu Braunzs— berg, vertreten durch den evangel. Ge— meindekirchenrat, hat das Amtsgericht in Brannsberg durch den Amts— Lrichtẽrat Wobbe für Recht erkannt: Die verlorengegangenen Hypothekenbriese: a) vom 28. April 1885 über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Brauneberg, Rüterstraße 34 früher Haus Vorstadt Nr. 72? Bd. 7 BI. 6411 in Abt. III Nr. 8, b) vom 12. Januar 1888 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Braunsberg, Holzstr. Da früber Garten Vorstadt Nr. II Bd. 21 Bl. 60 in Abt. Il Nr 1 eingetragenen. ä rd o vom 1 Mai i685 bezw. J. Juli 1913 verzinslichen Darlehnsforderungen von ad a: 6000, ad b: 8000 M werden für kraftlos erklärt.

94357 Beschlusz.

Den Erben des am 22. 10. 1921 zu Cröpb verstorbenen Winzers Joses Trossen ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht am 21. 5. 1926 ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt worden, wonach die Ehe⸗ frau des Winzers Peter Klein, Maria geborene Junglen, in Cröv als Miterbin zu 5s8 am Nachlaß beteiligt ein soll. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.

Traben⸗Trarbach, den 4. Dezember 1926. Amtsgericht.

94366 Ausschlußurteil. Im Namen des Bolkes!

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Arbeiters Max Voigt aus Brandenburg⸗ Havel hat das Amtsgericht in Branden⸗ burg a. d. Havel, Abt. 9, auf die mündliche Verhandlung vom 1. Dejember 1g2aßz durch den Gerichtsassessor Dr. Weiße für Recht eikannt: Der verschollene Arbeiter Max Voigt, geboren am 24. De⸗ zember 1873 zu Schneidemühl, wird für tot erklärt. Als Zeitwunkt des Todes wird der 31. Dezember 1917 sestgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last.

Dr. Weiße.

(94379) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hermann Sawictzky, ver⸗ witwete Schammel, geb. Zinken, in Gommern, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Möller in Godesberg, klagt gegen den Hermann Sawmeetzky, früher in Commern, unter der Behauptung, daß der Beklagte für ihren Unterhalt nicht gesorgt und sie wiederholt mißhandelt habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf den 18. Febrnar 1927, vorm. 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Bachmann, Justizobersekretär,

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(94385) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna Katharina Kaulen, geb. Leroi, in Hohenbudberg. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Camphausen in Creseld, klagt gegen den Maurer Ger— hard Wilhelm Kaulen, früher in Hohen⸗ budberg, auf Grund 5 1568 B. G⸗B, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Crefeld auf den 22. Februar 1927, vormittags 9r Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erefeld, den 11. De ember 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(94 381] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Schultheiß, Sofie, Metall⸗ drückersehefrau und Arbeiterin in Fürth i. B., Schützenhof 3 11, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Stahl in Fürth gegen Schultheiß. Thomas, Metalldrücker, zu etzt in Färth, nun un— bekannten Aufenthalts, Beklagten, hat unteim 8. Dezember 1926 klägerischer Prozeßbevollmächtigter Klage zur Zivil⸗ kammer des Landgerichts Fürth 1. B. wegen Ehescheidung eingereicht mit dem Antrage, durch Urteil zu erkennen: L Die Ehe der Streitsteile wird aus Ver⸗ schulden des Beklagten geschieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Klagspartei ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Projeßgericht zu dem auf Mon- tag, den 21. Februar 1927, vorm. 9 Uhr, anberaumten Termin mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dies wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekanntgegeben.

Fürth i. B., den 18. Dezember 1926.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts.

94384) Oeffentliche Zustellung.

Luise Christine Roller, geb. Stahl, in Lomers heim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Menstell in Maulbronn, klagt gegen ihren mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesenden Ehemann Gottlob Roller, Schreiner, früher in Lomersheim, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage: Die zwischen den Parteien am 23 Juni 1921 vor dem Standesamt Lomersheim geschlossene Ehe wird geschieden, der Beklagte wird für den schuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Nechtestreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Neechtestteits vor die 11 Zivilkammer des Landgerichts Heil— bronn auf Freitag, den 18. Februar

1927, vormittags 9 Uhr, mit der

Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen Heilbronn, den 10. Dezember 1926. Gerichtsschreiberei des Landgerichts. 94386

Frau Maria Anna Ewald, geb. Diehm, hier, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Moekel, hier, ladet ihren Ehemann, den Taglöhner Georg Philipp Ewald, zuletzt hier jetzt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung des Ehe⸗ scheidungerechte streits auf den 22. Februar 1927, vorm. 95 Uhr, vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Mannheim mit der Aufforderung, einen bei dem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 10. Dezember 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

9390

In Sachen des minderj. Helmut Karl Bockelmann, früher Supianeck, geb. 29. 9. 23, ges. bertr. durch das Jugendamt Bremen, Prozeßbev.: Verwe⸗Insp. Wille, Bremen, Bahnbhofstr. 12, gegen Karl Stephan Breitkoyf, unbekannten Auf⸗ enthalts, ist von Amts wegen neuer Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor dem Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße), auf den 28. Jannar 1927, vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der Beklagte wird hierdurch geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht.

Bremen, den 9. Dezember 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

94398] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Eva Hesse in Osna⸗ brück, Klägerin, vertreten durch den Beruss« vormund Stadtsekretär Steins in Osna⸗ brück, klagt gegen den Arbeiter Mathias Weinsberg, jrüher in Osnabrück, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be— hauptung, daß der Beklagte zur Unter— haltszahlung verpflichtet ei, mit dem An⸗ nage, das Urteil des Amtsgerichts Osna⸗ brück vom 7. Februar 1923 dahin ab zuändern, daß der Beklagte der Klägerin vom 1. 12. 26 ab eine in voraus zu ent richtende Geldrente von vierteljährlich 90 RM zu zahlen hat, zahlbar am 1. 12. l. 3.. 1. 6. und 1. 9. jeden Jahres, bis zur Vollendung des sechzehnten Lebens— jahres, sowie dem Beklagten die Kosten des Rechtestreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er—⸗ klären. Zur mündlichen Ver andlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Osnabrück auf den 29. Ja⸗ i, 1927, vormittags 10 Uhr, ge⸗ aden.

Osnabrück, den ß. Dezember 1926. Das Amtsgericht. Gerichtsschreiberei IV.

94052] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Mathias Aldenhoven, Köln⸗Sülz, Weißhausstraße 6, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kahn 111. in Köln, klagt gegen die Ehefrau Otto Ernst Liebhardt, Susanna geborene Blache, früher in Köln, Flandrische Straße 6, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der mit der Beklagten am 3. Februar 1923 abge⸗ schlossene notarielle Vertrag hinsichtlich Verkaufs und Auflassung von Grund⸗ stücken zum Preise von 5. Millionen in Ermangelung der Genehmigung der Ver⸗ waltungsbehörde des in Wirklichkeit abge⸗ schlossenen Vertrages mit einem Kaufpreis von 15 Millionen nichtig sei, mit dem Antrage, die Beklagte fkostenfällig zu ver⸗ urteilen, die Umschreibung der für die Be—⸗ klagte im Grundbuch von Köln⸗Rondorf Band 37 Blatt 1468 eingetragenen Grund⸗ stücke Flur bh, Nr. 187139, 1265/25, 12665s29 auf den Namen des Klägers zu bewilligen. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 22. Fe⸗ bruar 1927, vorm. 95 Uhr, Saal 261, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Kön, den 109. Dejember 19256.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(94394) Oeffentliche Zustellung.

Der Dr. med. Recken in Köln, Platz der Republik 7, Projeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schreier und Wahlen in Köln, klagt gegen die Eheleute Heinrich Banermeister, früher in Köln, Nieder länder Ufer 31, unter der Behauptung, daß die Beklagten sich unbekannten Wohn⸗ ortes aufhalten, mit dem Antrage auf öffentliche Zustellung der Klageschrift an die Genannten. Zur mündlichen Ver= handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Köln, Zimmer 144, auf Dienstag, den 8. Februar 1927, vormittags S Uhr, geladen.

Köln, den 10. Dezember 1926.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

94055] Oeffentliche Zuftellung.

Die Frau Barbara Krawiec, geb. Reichel, in Karschin, Kreis Grünberg, Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. Karkut in Unruhstadt, klagt gegen den Einwohner Johann Gottlieb Mustroph, früher in Prittag, jetzt unbekannien Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie ihn vor dem Kriege auf die für ihn im Grundbuch Karschin Bl. 27 III. 26 eingetr. Pypothek von 49 Tlr. 25 Sgr. befriedigt, die versprochene Löjchgs. Bew. jedoch nicht erhalten habe, mit dem Antrag auf Ver⸗ urteilung zur Einwilligung in die Löslchung der Hypothek. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtgericht in Kontopy auf den 9. Februar 1927, vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Kontopp, den 2. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtegerichts.

74056 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Barbera Krawiec, geb. Reichel, in Karschin, Proze ßbevoll mächtigter Rechts. anwalt Karkut in Unruhstadt, klagt gegen die Witwe Anna Elisabeth Wuschus, geb. Nowak, früher in Gr. Nelke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie diese vor etwa 20 Jahien auf die für sie im Grundbuch Karschin Bl. 27 III 3 eingetragene Hypothek von 20 Tlr 12 Sgr. befriedigt, jedoch die Löschungsbewilligung nicht er⸗ halten habe, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung zur Einwilligung in die Löschung der Hypothek. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Kontoppv auf den 9. Februar 1927, vormittags 9g Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Kontopyp, den 2. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

94057

Der Landmann Johann Bährs in Marne, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ja⸗ cobsen in Marne, klagt gegen den Henning D. Plath, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuch von Marne Band VII Art. 491 in Abt. III Nr. 1 für Henning D. Plath eingetragenen Hypothek von PM 600 zu willigen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Marne auf den 10. Fe⸗ . 1927, vormittags 9 Uhr, ge⸗ aden.

Marne, den 10. Dezember 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

(94399) Oeffentliche Zustellung.

Der Josef Wenzel, Besitzer des Hotel⸗ restaurants in Schmitten i. Taunus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Kaiser, Frankfurt am Main, Kaiser⸗ straße 6, klagt gegen den Dr. Ch. H. Leibbrand, jetzt unbekannten Aufent— halts, früher in Schmitten i. Taunus, Erholungsheim, unter der Behauptung daß Beklagter mit seiner Familie gegen einen vereinbarten Pensionspreis von täglich 24 RM in dem Hotel des Klägers gewohnt habe, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 220 RM nebst 70 ½ Zinsen seit 15. September 1925. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits im Güteverfahren wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Usingen, Zimmer Nr. 16, auf Samstag, den 19 Februar 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Usingen, den 6. Dezember 1926.

Das Amtsgericht. Gerichtsschreiberel 2.

4. Verlosung 1c. von Wertpapieren.

941001 5 ol Moggenpfandbriefe des Land⸗ schaftlichen Kreditverbanudes für die Provinz Schleswig⸗Holstein in Kiel. Der nach 5 52 unserer Satzung be⸗ rechnete Durchschnittspreis für J Zentner märk. Roggen beträgt RM 10,80. Demnach wird der am 2. Januar 1927 fällige Zinsschein Nr. R mit 2435/1 Pfg. netto für den Zentner eingelöst. So Goldpfandbriefe des Land⸗ schaftlichen Kreditverbandes für die Provinz Schleswig⸗Hoistein in Kiel. Die Einlösung des am 2. Januar 1927 fälligen Zinsscheins Nr. 4 erfolgt mit einer Reichsmark für je eine Goldmark. Kiel, den 13. Dezember 1926. Landschaftlicher Kreditverband

für die Provinz Sch ewig doistein.

Hancke. I. Jeß.

(9440) Bekanntmachung.

Der Ablösungswert der Mark⸗ pfandbriefe der Landschaft der Provinz Westfalen gemäß § 9 der Verordnung vom 10. 12. 1925 Preußische Gesetz⸗ sammlung Nr. 38, Jahrgang 1925 . auf 14,0 vom Hundert des Goldmark⸗ betraas dieser Pfandbriefe festaesetzt worden.

Münster ¶⸗ Westf ), 15. Dejember 1926. . Die Direktion der Landschaft der Provinz Westfalen.

94596 Dem Propinzialverbande von Sachsen ist das Recht zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber im In⸗ lande für Zwecke der Sächsischen Pro— vinzialbank bis zum Betrage von Reichs— mark 10000 000, wobei für jede Reichs⸗ mark der Preis von 190 kg Feingold zu rechnen ist, mit einer Ber in fang von 7 oo und einer Tilgung von 141 0 ver⸗ liehen worden. Merseburg, im Dezember 1926. Der Landeshauptmann der Provinz Sachsen.

94595 7 09 Schuldverschreibungen des Provinziglverbandes von Sachsen, XT. Ausgabe im Gesamibetrage von 5 00 090 Reichsmark Eine Reichsmark 1a630 Kg Feingold —. Auf Grund des 49 des Börsengesetzes hat der Pieußische Mmister sür Handel und Gewerbe durch Erlaß vom 11. No⸗ vember 1925 angeordoet, daß es zur Ein⸗ führung obiger Auleihe an der Berliner Börse der Einreichung eines Prospekts nicht bedarf. Die auf den Inhaber lautenden, mit 7 vom Hundert jährlich verzinslichen Schuldverschreibungen sind in endgültigen Stücken im Gesamtbetrage von H 60000900 Reichsmark (eine Reichsmark 11990 Eg Feingold) ausgegeben und wie folgt ein⸗ geteilt: 350 Stücke Buchstabe A Nr. 1 - 350 zu je RM 6000,

450 Stücke Buchstabe B Nr. 351 800 zu je RM 3000.

1400 Stücke Buchstabe C Nr. 801 - 2200 zu je RM 1090,

S800 Stücke Buchstabe D Nr. 2201 - 3000 zu je RM 500, .

1000 Stücke Buchstabe E Nr 3001 - 40090 zu je RM 100.

Die Zinsscheine sind halbjährlich am 1. April und 1. Oktober i. J. faͤllia.

Die Anleihe wird vom 1. Oktober 1926 ab mit 15 v. Hundert zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung des Kavitals ersparten Zinsen getilgt. Die Tilgung erfolgt duch Auslosung oder Ankauf. Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung ist zulässig. Etwaige Auslosung findet im Juni statt.

Kapital und Zinsen werden bei Fällig⸗ kei in gesetzlichen Zahlungsmittein gezahlt. Fur jede geschuldete Reichsmar?t ist der in Reichswährung ausgedrückte Preis von lian kg Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der Verordnung vom 29. Juni 1923 RGBl. 1 S. 482 im Deutschen Reichs; und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Maßgebend ist die letzte vor dem 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats erscheinende Bekanntmachung. Die Umrechnung dieses Goldpreises erfolgt zu dem am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats amtlich notierten Berliner Börsen⸗ mittelkurse für Auszahlung Wndon oder mangels einer Notierung an diesem Tage zu dem letzten vor diesem Tage amtlich notierten Kurse. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2800 RM und nicht weniger als 2780 RM, so ist sür jede geschuldete Reichsmark eine Reichs- . in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Für die Anleihe haftet neben den Dar lehnsforderungen und dem Vermögen der Sächsischen Provinzialbank der Provinzial⸗ verband von Sachsen mit seinem gesamten Vermögen und seiner Steuerkraft.

Alle die Schuldverschreibungen betreffen. den Bekanntmachungen, insbesondere als—⸗ bald nach den i ee die Nummern der gezogenen Stücke, sowie gleichzeitig, aber jährlich mindestens einmal eine Liste der früher ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke, werden im Deutschen Reichs. und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die Zinsscheine der Wertpapiere sowie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden kostenfrei in Berlin eingelöst., da⸗ selbst auch die neuen Zinsscheinbogen aus⸗ gegeben und im Falle einer Konvertierung der Anleihe eine Stelle eingerichtet und bekanntgegeben, bei der die Konvertierung kostenfrei erfolgt.

Merseburg, im Dezember 1926.

Der Landeshauptmann ver Provinz Sachsen.