1926 / 300 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Natriumgoldchlorid Bromosorm

Bruzin und dessen Salze Butylchloralhydrat

Anuro-Natrium chloratum Bromoformium Brucinum et ejus sa lia Butyl - chloralum hy-

dratum Cannabinonum Cannabinum tannicum Cantharides

Cannabinon Gerbsaures Cannabin Spaniiche Fliegen ausgenommen zum äußeien Gebrauche; Cantharidinum Kantibanidin Carboneum tetrachlo- Tetrachlorlohlenssoff ratum

KR KR R G K RM

aufgenommen zum äußeren Gebrauche;

Chloralosèe Chloralose Chloralum hydratum Chloralhydrat Chloroformium Chloroform auegenommen zum äußeren Gebrauch in Mischungen mit Oel oder Weingeist, welche nicht mehr als 0 Gewichteteile Chloresorm in

109 Gewichtsteilen Michung enthalten;

Cocainum et ejus sa lia Kokain und dessen Salze Codeinum et ejus salin Kodem und ressen Salze omniuque alia alen loiden und alle übrinen nicht Opii hoc loco non nomi- besonders ausgefährten mata eorumque sa lia Altaloidde des Opiums nebst deren Salzen Kolchizin

2.0 8 65

8

0, o g

Colchicinum

Coniinum et Gjus sa lia Konim und dessen Salze

Cuprum salic y licum Kupfersalizylat ausgenommen zum äußeren Gebrauche;

Cuprum sulfocarholicum Kupfersulsophenolat ausgenommen zum äußeren Gebiauche:

Curare et ejus praeparata Curare und dessen Präparate

Daturinnum Daturin

Diacet ylmorphinum Digzeiyl morphin und dessen ejus sa lia Sale

Dinl et ejus salia Dial und dessen Sale

Dicodid (Dihydrocodei- Dicodid und dessen Salze

non) et 6jus salia Dig italinum, Pigitalini Digitalin, die Abkömm⸗ derivata etz Corum salia linge des Digitalins und deten Salze Dihyrt romoꝛrphin Dilaudid und dessen Salze

Diogenal und dessen Salze Emetin und dessen Salze Eufodal

et

Dihydromorphinum Diluudid (Dihydromor- phinon) et ejus salia

Diogenal et ejus sa lia Emetinum et ejus salia Eukodal Extractum: Aconiti Aftonitetrakt Belladonnas Belladonnaextrakt ausgenommen in Pflastern und Salben;

Calnbar Seminis Calabarsamenertiakt Cannabis Indiene Indischhanie not aufgengmmen zum äußeren Gebrauche;

Colocynthidis Koloquintbenertrakt Colocynthidis com- Zusammengesetztes Kolo⸗ positum quinthenertrakt Conii Schier lingertraft aufgenommen in Salben; Fingerhutertmatt ausgenommen in Salben;

Farnertiaf Vydrauisertrakt

Hydra stis⸗Fluidextralt Bilsen krautertraft ausgenommen in Salben;

Brechwurzelextratt Ginlattichextiatt Opiumerhatt ausgenommen in Salben; Küchensche llenertrakt Duatrbauiit xtiaßtt ausgenommen in Salben;

Meerzwiebelernakt Muttertornextratt Mutterfoin⸗Fluidextrałt Stechapielertiaft Strychni Biechnußertrakt

Folia Belladonna Belladonnablätter ausgenommen in Pflasteimn und Salben und als Zusatz zu er Küiäutern;

Finger huiblätter Tolia Hyoseynmi Bilsen frantblätter Folia Stramonii Sechapteiblänter

aue genommen zum Rauchen und Räuchern;

S

Digę italis

Fi icis

Hydrastis HVdrustis fluidum Hyoscynami

Ipecuacuanhae Lactuene virosae Opii

Pulsatillaè

Qa hi nn c.

Seillae

Secalis cornuti

Secalis cornuti uidum Stramonii

D de de

8 FR oe de S RRR , ge RR, GK R g , ö ö, e , Go

S 2 do

5

deichenden

Folia Digitalis

——— de w de

Fructus: Colocynthidis Colocynthi dis prae- parati Papuveris immaturi Pa paveris maturi Glandulas Thyreoideae siccatae Gutti

Loloauinthen Präparierte Koloquinthen

Unreise Mohn köpfe Neiße Moßnköpie Getrocknete Schilddrüsen

ꝛ; Gummigutt HNedonal Hedonal Herba Conil Schierling ausgenommen in Pflastern und Salben und als Zusatz zu erweichenden Kräutern; Herbu Hyoscyami Bilsentraut 0,5 9 ausgenommen in Pflastern und Salben und als Zusatz zu erweichenden Kräutern; Herba Lobeliae Lobeltenkraut 0,1!'᷑ g ausgenommen zum Rauchen und Räuchern; Heroin et ejus salia Heroin und dessen Salie Homatropihum et ejus Vomatropin und dessen sa lin Sal ze Hydrargyri praeparata Alle Quecksil berpräparate, posten non nominata welche hierunter nicht besonders ausgeführt sind ausgenommen als graue Quecksilbersalbe mit einem Gehalte von nicht mehr als 10 Gewichteteilen Quedsilber in 100 Gewichisteilen Salbe sowie Quecksilberpflaster; Quecksi j ber⸗

090159 O, 00 g

0,1 g

Hydrargyrum: bi hloratum bijodnutum chloratum

002

0902 chl orür zür Einsprltzungen O für andere inneie Zwecke 1.0 zyanid 002 jodsũr 0.05 lorvdul) nltrat 002

oxycCynunatum opvzyanid 0,0 oxydutum orvd On g auggenommen als rote Quecksilbersalbe mit einem Gebalte von nicht mehr als O Gewichtsteilen Quecksilberoryd in I00 Gewichls⸗

J teilen Salbe;

Ay draræyrum praeeipi- Weißes Quedsilberpräzl- 05 g tatum album

ausgenommen als weiße Quecksinbersalbe mit einem Gebalte von

viiat nichi mehr als O Gewichte teilen Präzipitat in 100 Gewichit⸗ tenen Salbe;

cyanatum

j Mntum nitricum (oxydu- latum)]

Anhydro⸗Sydrorvmerkuri⸗ O, 15 ali ylläute

Hydrast minch orid

Hyoe in (Duboisin) dessen Sale

Hycg zyamin (Duboisin) und dessen Salze

Hydrargyrum salicylicum

chlora- 0, 99 g

Hydrastininium um Hyuscinum (Duboisinum) et ejus salin Hyoscyaminum (Duhoisi- num) et ejus sulia Imuline und andere entspiechende aus der Bauchsxreicheldrüse (Panfreas heigestellte Präparate wie Pankiegshormon Rorgina usw., sosern sie zu Einspritzungen unter die Haut bestimmt sind;

I180pra] Ilovial Kalium dichromicum Kaliumdichromat Kreosotum RKreosot 6.2 g ausgenommen zum äußerem (Gebrauch in Lösungen, welche nicht mehr als 50 Gewichtsteile Kreosot in 100 Gewichtsteilen Lösung ent hallen; Gijstlattichsait 0.3 g 0,5 g

00019 o, 901 g

und

0,01 g

Lactucarium

Laudnnon

Liquor Knlii arsenicosi

Lobelinum et ejus sa lin

Luminal et ejus salis

Medina!

Methylsulfona lum

Morphinum et ejus sali

Nurcophin

Natrium dia ethylbarbi- turicum

Natrium nit rosum

Natrium salicylieum Natriumjalizylat 2,0

Nicotinum et ejus salia Nikotin und dessen Salze O, uo g

aufgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebiauche bei Tieren;

Nirvanol Nirvanol Nitroglycerinum Nitroglvierin 0,001 g Oleum Amygdalarum Aetherisches Bittermandelöl 6,2 g aethereum sorenn es nicht von Zyanverbmdungen befreit ist; Olenm Chenopodij anthel- Amerikanisches Wurm⸗ minthiei jamenöl O eum ECrotonis Krotonöl Oleum Sabinas Sadebaumðl Opium Ovium ausgenommen in Pflastern und Salben; Optochin ejusque salis Optochin, dessen Salze und et derivata Abkömmlinge Pantopon omniaque similia Pantopon und alle ähnlichen pra parata, quae alca- Opiumalfaloide enthal⸗ loidea Opii continent tenden Zubereitungen (Opium concantratum, (z. B. Opiumtonzentrat, Glycopon. Holopon ete.) Glycovon, Holovon! Pa paverinum et ejus salia Papaperm und dessen Salze Purucodin Paraeodin Paralnudin Pbaralaudin Pura dehydum Paraldehyd b,O g Paramorphan Paramorsan Pnhosphorus Pho yhor o, 001 g Physostigminum et ejus Phpiostigmin und dessen Goolg sa lin Sale Pierotoxinum Pikroloxin o, O1 g Pilocarpinum et ejus salia Pilotaipin und dessen O02 8 Salze Bleiazetat Jodblei Podoynhyllin Proponal und dessen Salze Doversches Pulver

1,ů5

Radix Ipecacuanhas Brechwurzel 1.0 Resina Jalapae Jalayenharz 0, 3 ausgenommen in Jalapenpillen, welche nach Vorschrift des Deutschen

Arzneibuches angesertigt sind; Resina Scammonias Sfammoniaharz Rhizoma Filicis Farnwuriel Rhizoma Veratri Weiße Nieswurzel

ausgenommen zum äußeren Gebrauche für Tiere;

Sant oninum Santonin

aufgenommen in Zeltchen Pastillen, Tabletten

gebrauchs fertigen dosierten Arzneiformen zum Einnehmen, nicht mehr als je 00h g Santonin entbauten;

Scopolaminum hydro- Skovolaminhydrobromid

bromicum

Secale cornutum Mutterkorn

Semen Colchici ,

Semen Strychni Biechnuß

Strophanthina omuia Alle Stiophanthine

Stryehninum et ejus salle Strychnin und dessen Salze

Susfonnlum Sulional

Sulfur jodatum Jod schweel

Summitates Sabina Sadebaumsitzen

Suprarentin (Adrenalin, Supraientin (Adrenalin, Exirenan usw.)

Epirenun ete.) Tarturus stibiatus Brechweinstein Tetronal Tetional Thallinum et ejus salia Thallin und dessen Salze E, Theophyllin et ejus Theophyllin und dessen 5 g salia (Lheocin ete) Salze (3 B. Theoein) Thyreoideag praeparata Die Schilddiüsenvräparate Ob ig Glandulae Thyreoidene Getrocknete Schilddrüsen siccatae) Tinetura: Aconiti Bolladonnas Cannabis Indicas Cantharidum Colehiei Colo xynthidis Digitalis Digitalis aetheren Gelsemii Ipecacuanhae Jmalapae Resinae Jodi

Laudanon Fowleische Lösung Lobelin und dessen Salze Luminal und dessen Salze Medinal Methyl sulfonal 1,0 g Merphin und dessen Salze 0,03 g Narcophin Diäthylbarbitursaures Na⸗

trium

Nattiumnitrit 0,38 g

0,5

005 6. 06.15

0,2

Plumbum aceticum PElumhum jodatum Podophyllinum Proponal et ejus salia Pulvis Ipecacuanhae

8 8 6 8 opiatus 8 C ch

0, g und anderen welche

0,0019

1,0 g d,

; 2 8 RM G de e e, G

w 28

S8 ö

8 D do S —— 23 —- *

Alonittinktur Belladonnatinktur Indischhanttinktur Spanischfliegentinktur JZeitlosentinkiur Koloquinthentinktur Fingerhuttinktur ; Aetherische Fingerhuttinktur Gelsemiumtinftur Brechwurzelunktur Jalapentinktur

Jodtinttur

ausgenommen zum äußeren Gebrauche;

Lobelientinfiur Opii crocata Sasanhaitige Opiumtinktur 1,

ausgenommen in Lösungen, welche m 190 Gewichtsteilen nicht mehr als 19 Gewichtsteile jafranhaltige Opiumtinftur enthalten;

Opii sumpleꝝ Einfache Opiumtinktur 1.5 9 ausgenommen in vösungen, welche in 100 Gewichte teilen nicht mehr als 10 Gewichtzteile einiache Opiumtmkftur enthalten;

Seillae Meeizwiebeltinktur .

2 8

8 d 8.

x 6

*

9 Lobèeliae

21

8 8 8 8 6 6 8 9 9 6 8 8 8

Seillas kalina J Meerzwiebel⸗ 2

linkiur Muttertorntinktur Stechapieltinktur Stroyhanthue nnktur 0 3

Secalis cornuti Stramonii Btrophanthi Stryehni

Str ychni aetherea Veratri

1. 1.

*

Biechnußtinftur 1 Aetheiische Brechnußtinktur O 0

OC O O R od 95 K Ge e e n, M m

Nies wu eli ttur ausgenommen zum äußeren Gebrauche;

Trional

Trional

Tubera AGoniti Afonnkfnollen 60.1

Tubora Jalapas Jalayenknollen 10

ausgenommen in Jolapenvillen, welche nach WVoischrist des Deunschen Armneibuches angesertigt sind;

1.

Urea diaethylmalonylica et ejus sa ia

Urea diallvlmalonylica et jus alia .

Urea dihrompropyldias- thylmalonylica et ejus salia

Urea dipropylmalonylica et ejus Fa ja

Urea phenvlaeth ylmalon y- lica et eus salia

Urethanum

Veratrinum et ejus salia

Veronal

Vinum Colehici Ipecacuanhae gz8tibiatum

Vohimbinum et ejus salia

zincum aceticum *. chloratum . lacticum omnia- que Zinci salia hoc loco non nominata., quas sunt in aqua solubilia

zincum sulfocarbolieum

ausgenommen bei Veiwendung

Diät bylmalonyl harnstoff und deslsen Salze Diallylmalonvlharnstoff und dessen Salje Dibrompr pyldiãt bylma mo. nylbarnstoff und dessen Sal; e Divropyl malonvlharnstoff und dessen Salze Phenvläthylmalonyl harn⸗ ston und dessen Salze Urethan Veiamin und dessen Salze Veronal Zeitlosenwein JIpecacuanhawein Biechwem 20 8 1 und dessen Salze G03 g Zinfazetat 1,2 Imichlorid O OMO2g8 Jinklaftat und alle übrigen G00 8 hier nicht besonders auf⸗ geiührten, in Wasser lös⸗ lichen Zinkialze Zint ul sopbenolat 605 g der vorgenannten und der übrigen in

Wasser löslichen Zinkjaize zum äußeren Gebrauche.

Bekanntmachung,

betreffend die Arzneibuchs

Unter Hinweis auf 5

sowie unter Bezugnahme auf den 1. Juli 1926 und die Bekanntmachung

Einführung des Deutschen

6. Ausgabe 1926.

367 eschluß des Reichsrats vom des Herrn Reicht

ministers des Innern vom 2. August 1926 (Reichsmin.⸗g.

S. 857) bestimme ich, daß

das Deutsche Arzneibuch, 6. Aus⸗

gabe 1926, mit Wirkung vom 1. Januar 1927 ab an Stelle der zurzeit in Geltung befindlichen 5. Ausgabe tritt, und ordne

zugleich folgendes an: l. Einführun

gsbestim mungen.

1. Vom 1. Januar 1927 ab muß in jeder Voll⸗, Zweig= Krankenhaus⸗ und ärztlichen Hausapotheke ein Dentschg

Arzneibuch, 6. Ausgabe

(erschienen in R. v. Decken

Verlag, G. Schenck zu Berlin), vorhanden sein.

Zur

Bestimmung der Dichte, Mohrschen Wage vorgenommen wird, sind falls den . des

sofern diese mit der . gegebenen⸗ neuen Arzneibuchs entsprechende

Gewichte zu beschaffen.

Zur Messung

er Temperaturen dürfen nur amtlich ge—

rüfte und beglaubigte Thermometer verwendet werden. 9 Herstellung der Extrakte ist ein Apparat zu ver— wenden, der das Eindampfen im luftverdünnten Raume

gestattet. Soweit die (insbesondere der Wa

6 erforderlichen Einrichtungen serdruck) nicht oder nur mit un—

verhältnismäßig hohen Kosten bes Haft werden könne

sind die Extrakte, ausgenommen einer Apoiheke zu beziehen, die zu dem neuen Verfahren in der Lage ist.

xtractum, Opii, au

fer Herstellung nach

Die Vorschrift in der Neuausgabe des Arzneibuches, doß Schweinerbtlauf⸗ und Geflügelcholeraserum nur in den

,. gebracht werden dürfen, nachdem ichen Prüfungsstellen auf ihren Gehalt, i keit usw. geprüft und sind, findet auf solche im Arzneibuch angegebenen

in einer der

hi in den amt⸗ re Unschädlich⸗ gin Verkauf zugelassen worden Sera keine Anwendung, die nicht amtlichen

Stellen, sondern in einer anderen geprüft find, wenn dlest

Sera unmittelbar an Tierärzte abgegeben werden. „Die Vorschriften der 5. Ausgabe des Deutschen Arzne

buches gelten bis 9 weiteres für Folia Digitalis und

Tinctura Digitalis

Tinetura Strophanti. Der

ür Semen Strophanti um rtikel Opium concentratum

owie

in der 6. Ausgabe des Deutschen Arzneibuches tritt bin auf weiteres nicht in Kraft. Dem § 16 der Apothekenbetriebsordnung vom 18. Februar

1902 (Min. ⸗BlÜ Absatz angefügt:

Med. ⸗Ang. S. 64) wird folgender neue In der Materialkammer oder an eine

sonst geeigneten Grelle muß eine . zum Aub

trocknen der Drogen über gebranntem Kal

sein.“

vorhanden

rgestellt werden,

S 21 Abs. 2 der , ,, erhält folgenden e

Zusatz; „Falls in der Apotheke Extrakte v pparat für das Gindampfen im luftverdünnten

muß ein

Raume vorhanden sein.“ —⸗ . Abs. 5 der , . erhält jolgꝛnde Fassung:

„Folgende lichen räumen sachgemäß a

ein Meßkolben zu 1 Liter, ein Meßkolben zu 500 eem, ein Meßkolben zu 160 cem, ein Meßkolben zu 50 cem, ein Kassiakölbchen von 100

Geräte müssen nebst dem ersorder⸗

Fubchè vorhanden sein und sind in den Geschäftk—

ufzubewahren:

eem Inhalt (rach Ziffer 185 der alt

gemeinen Bestimmungen des Arzneibuchs), . ein Azetylierungskölbchen (nach . 15 der allgemeinen?

stimmungen a. a. O.), . eine Vollpipette von 5 e eine Meßpipette von 5

geteilt, zwei Büretten von 25 bis

mit Glasverschluß,

eine Feinbürette von 10 cem Glasverschluß (nach Ziffer

stimmungen),

je ein Scheidetrichter von 200 und 500 cem einer von 1000 und 2000 cem Inhalt, sofern in der Opium concentratum hergestellt wird, je ein Glaszylinder mit eingeriebenem

10, 20, 25, 80 und 50 eem, . und Ih cem Inhalt, in 160 cem dl

50 cem Inhalt, in i ecm abgeteilt⸗ Inhalt, in a cem abgeteilt, mil nhalt sowie s tz pothelt Glasstopfen von 10h

200 und 300 cem Inhalt, in / cem abgeteilt, ein Glaszylinder mit eingeriebenem Glasstopfen von 50 oom Inhalt, in 1 eem abgekeilt (die Gradeinteilung muß 16 ch

ang sein),

ein Glaszylinder mit eingeriebenem Glasstopfen von 26

Inhalt, in 0, 1 cem abge

Iii]

teilt,

ein Kolben mit eingeriebenem Glasstopfen von etwa 100 cem

Inhalt,

zwei Glaäsflaschen mit eingeriebenem Glasstopfen von etwa 200 cem Inhalt (Jodzahlkolben), mehrere Siedekolben, darunter ein

Kolben aus Jenaer Gla

sowie mehrere Bechergläser verschiedener Größe, . mehrere Glaͤsschälchen, darunter mindestens ein zhlindrisch g formtes von 4 em Dir nn , und 2 em Höhe,

mehrere Porzellanschalen vers

iedener Größe,

mehrere Trichter verschiedener Größe,

zehn Probierrohre von 15

mm Weite,

mehrere Uhrgläser mit Klemme,

mehrere Porzellantiegel verschiedener Größe, ein Glaskühler, etwa 55 em lang, dessen Mantel

st ; Glasrohre aus Kaliglas, mindestens 75 em lang

lang i mehrere

ungefähr 5 mm weit, mehrere Glasstäbe,

etwa 2

ein Platindraht und ein Platinblech,

ein Kupferblech,

ein Siedethermometer, amtlich geprüft und beglaubigt. vergl ]

eine Einrichtung zur Bestimmung des Schmelzpunkte Ziffer Aa der allgemeinen Bestimmungen a. a.

6

iff. 5 des Strafgesetzbucht

22 Abs. J 4 der allgemeinen e⸗ auf Grund der S5 1965, 1368 B. G⸗B. nit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Flägerin ladet ren Beklagten zur münd—

Mols Oeffentiiche Zustellung.

Nr. 390.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

lin, Freitag, den 24. Dezember

Ber

1. Unter luchunge achen

Aufgebote. Verlujt. u. Fundlachen, Zustellungen a. deral z Verkäufe. Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

( Verlolung i von Wertpapieren.

p. Kommanditgesellichasten auf Attien. Attiengesellschaften

und Dent iche Folon ialgesellichaften

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeite (Betit7)

195 Reichsmark.

6. 7. 8.

1926

Erwerbs. und Wirtichaftsgenossenschaften. Niederlassung ic. von Mechtganwäl ten Unfall. und Invalidität 1. V

9g. Banfausweise.

109 Verschiedene Bekanntmachungen

1I Privatanzeigen

pe PBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstetle eingegangen sein. Mn

ö

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundfachen, Zustellungen n. dergl.

biohs Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Wilheimine Hermann, geb. Niessen, in Detmold, Grabenstr. 1, ver⸗ teten durch Rechtsanwalt Schnitger, klagt egen ihten Ebemann, den früheren Buch— ier und Prokuristen Emil Hermann, früher in Detmold, Grabenstt. ], jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Che der Parteien ju beiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ trichter der J. Zivilfammer des Lippischen Landgerichts zu Detmold auf den 8. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 95 Uyr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. gum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt— gemacht. Detmold, den 16. Dezember 1926. Der Gerichte schreiber des Lippischen Landgerichts.

i009] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Sophie Bicker, geb Hem⸗ pelmann, in Hohenhausen Nr. 35, ver⸗ heten durch Rechtsanwalt. Thulesius, Lemgo, klagt gegen ihren Ehemann, den . Friedrich Bicker, fꝛüüher in Hohen⸗ ausen, jetzt unbekannten Ausenthalts, wegen Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit dem Antrage, den Beklagten nnter Belastung mit den Prozeßkosten zur Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurteilen, und ladet ben, Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗

lichter der J. Zivilkammer des Lippijchen

Kandgerichts zu Deimold auf den 8. Fe⸗

bryar 1927, vormittags 9zryuhr, mit

wn Aufforderung, einen bei dem gedachten Herichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Hum Zwecke der öffentlichen Justellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Detmold, den 20. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Lippischen Landgerichts.

boi J. Oeffentliche Zustellung.

Chefrau Martha Sölje, geb. Nowak, Lbeck, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. von Brocken, Ihde. Boettcher, Kübeck, flagt gegen ihren Ehemann, Ar⸗ beiter Peter Sötje, unbekannten Aufent= lalte, mit Antrag: Che der Parteien zu sceiden, Beklagten für schuldigen Teil zu trflären Klägerin ladet Beklagten zur

mündlichen Verhandlung vor Landgericht.

gioilkammer JL auf Donnerstag. 17. Fe- bruar 1527, vormitiags 19 uhr, mt Aufforderung, einen bei diesem Ge— iht zugelassenen Rechtsanwalt zum Ver⸗ tieter zu bestellen.

Lübeck, den 21. Dejember 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:

UUnteischrift.) Molz2] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Klara Frindt, geb. Gärtner,

n Essen, Kettwiger Straße, Hotel Burg⸗

pon Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt

koiff, Rostock, klagt gegen den Feldschutz⸗

beamten Max Frindt, früher in Neu

Etassow, jetzt unbekannten Aufenthalts,

lichen Verhandlung des Nechtsftreits vor en Einzelrichter der J. Zivilkammer des Ntecklb. Schwerin schen Landgerichts in

Rostock auf den 10. Februar 1927, vormittags S Uhr, mit der Autforde⸗ ung, fich durch einen bei die sem Gerichte wgelassenen Rechtsanwalt als devollmächtigten vertreten zu lassen.

Prozeß;

Rostock, den 22. Dezember i926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Der am id. Mat 1929 geborene Erich

Beier in Großbeckem bei Liegnitz klagt

6 den Bahnarbeiter Bruno Kunick, lüher in Ober Lobendau, Kreis Gold⸗ ttg⸗Haynau, jetzt unbekannten Auf— . Aalts,. Zur mündlichen Verhandlung s Nechtestreits wird der Beklagte vor 4 Amtsgericht in Goldberg, Schlesien, den 22. Februar 1527, vor— mittags 103 Uhr, geladen.

er Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Goldberg, Schlesien.

born Oeffentliche Zustellung.

. minderjährige, am 14. 11. 1922

. Herbert Erich Hähre in Diesfau, teten duich das Jugendamt des Saal!

es in Halle a. S, Luisenstraße 7,

endung des

Straße g / 1, klagt gegen das Fräulein

Rechtsstreits wird die Beklagte vor das

enn lig gegen den Arbeiter Gustav Schrank,

setzt unbekannten Aufenthalts, früher in l Dieskau, unter der Behauptung, daß Be- Zinsen seit dem J. August 1926.

tlagter sein unehelicher Vater und daher ihm unterhaltspflichtig sei, mit

Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig

vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer Rente an den Kläger vom Tage dessen Geburt, nämlich dem 14 11. 1922, an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von viertel jährlich 65 RM in Vorausraten, und zwar die rückständigen Betiäge sofort, die künftig fällig werden den am 14. 2., 14. 5., 14. 8. und 14. 11. jedes Jahres zahlbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halle a. S., Poststr. 13, Zimmer 141, auf den 15. Februar 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Halle a. S., den 10. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[97019] Oeffentliche Klagezustellung.

Kurt Krämer, Mannheim, vertr. d. d. Vorstand d. Stadtjugendamts Mannheim, klagt gegen Kaufmann Albert Meri⸗ kofer, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Unterhalt mit dem Antrage auf Ver⸗

urteilung zur Zahlung einer vierteljährlich

vorauszahlbaren Rente vom Klage⸗

zustellungstage an bis zur Vollendung des 1

16. Lebensjahres d. Klägers von 99 RM an Stelle der im Urteil vom 4. 3. 1914 zuerkannten viertel jährl. Rente von 75 PM. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts gericht Mannheim auf Freitag, den 18. Februar 1927, vorm. Sz Uhr, Zimmer 266, geladen. Mannheim, den 17. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts BG. XI.

970227 Bekanntmachung. Amtsgericht Treysa. Der minderjährige Rudols Ernst Ferdinand Pierson in Moi⸗ scheid, vertreten durch den Amtsvormund Wittge in Ziegenhain, klagt gegen den

Ernst Häfele, geb. 8. J. 1893 in Wurzach

(Württemberg), unter der Behauptung, daß der Beltlagte in der gesetzlichen Empfängniszeit, d. i. vom 30. 6. bis 29. 10. 1924 mit der Kindesmutter, der ledigen Elise Pierson in Moischeid, den Beijichlaf vollzogen habe, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger vom Tage der Geburt an, dem 28. 4. 25, bis zur Voll⸗ IB. Lebensiahres als Unter⸗ halt eine Geldrente von vierteljährlich 60 RM zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen sofort, die künftig fällig werden⸗

den am 28. 1., 283. 4. 28. 7. und 28. 10.

jeden Jahres; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur Gütever⸗ handlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Treysa auf den 15. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 9 Uhr, geladen, und zwar mit dem Hinweis, daß im Falle feines Ausbleibens der Kläger den Eintritt in das Streitverfahren und den Erlaß eines Versäumnieurteils be⸗ antragen kann. Dem Kläger ist für die Zustellung der Klage die öffentliche Zu⸗ stellung bewilligt. Treysa. den 17. Dezember 1926. Der Ger ö 36 Amtsgerichts: e.

97013] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschafst C. A. Herpich Söhne in Berlin W. 8, Leivziger

Marta Emilie Rubbel, früher in Berlin, Unter den Linden 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie an Gebühren für die Konservierung ihrer Pelzsachen für 1925 und 1926 den vereinbarten und am 1. Januar 1925 bezw. 1. Januar 1926 fällig gewesenen Betrag von 56.70 RM und an Mahn⸗ spesen und Einwohnermeldeamtsgebühren 440 RM. zusammen 61,19 RM, der Klägerin schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an die Klägerin 61.10 RM nebst 8 o Zinsen von 56,70 RM seit dem 15. November 1926 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des

Amtsgericht Berlin-Mitte in Berlin, Neue Friedrichstraße 14115, Zimmer 220 —- 222. II. Stock, auf den 28. Jannar 1927, vormittags 95 Uhr, geladen. Berlin, den 16. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 168.

9704] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechté anwalt Wilhelm Bitter⸗ mann, Berlin SW. 11, Königqrätzer Straße 108, klagt gegen den Regisseur

Alfred Stranz, jetzt unbekannten Aufent-

halts früher in Hamburg, Fruchtallee 80,

dem /

zur Zahlung von 382.02 RM nebst 3 o so ur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor kas Amtegericht in Neue Friedrichstraße 15. Zimmer 197198, 1, auf den 10. Fe- bruar 1927, vormittags 95 uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt worden.

Berlin, den 20. Dezember 192. Sippel, Gerichteschreiber des Imtsgerichts.

97015] Oeffentliche Zustellung.

Der Malermelster Emil Höborn, Berlin VW. 30, Eisenacher Straße 25. Prozeß bevoll mächtigter: Rechts veistand Ditimann, Berlin, Frobenstraße 24, klagt gegen den Kaufmann Karl Mehrer, früher in Berlin, Bamberger Straße 50, wegen 413,30 RM, mit dem Antrage. den Beklagten kfosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen an den Kläger 413,30 RM nebst 2 0jo monatlicher Zinsen seit 30. Juli 1924 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 19. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 11 Uhr, geladen.

Berlin ⸗Mitte,

926. Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts.

97010] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Fritz Krause in Ham⸗ burg, Carolinenstr. 4 bet Severin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Rolenhaft, klagt gegen den Kaufmann Ernst Michael Hintz, früher wohnhaft Hamburg, ö straße 14 ptr., jetzt unbetannten Aufent⸗ halts, aus einem Gesellschaftsvertrage, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, in die Löschung der Firma Fritz Krause Co. im Handelsregister zu willigen. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht in Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sie vekingplatz), auf den 17. Fe⸗ brnar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen

bekanntgemacht. Damburg, den 16. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

97018] Oeffentliche Zustellung. . Die verw. Frau Antonie Badowski in Königsberg, Pr, Wagnerstraße 22, Klägerin, Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Jacoby 1. und Dr. Wachtel in Königsberg, Pr., klagt gegen 1. die Frau Erna gFohnert, geb. Badowski, in Königs. berg, Pr., Altst. Bergstraße 50, 2. deren Ehemann Ernst Kohnert. früher in Pr. Holland, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin als Nießbraucherin des Grundstücks Wagner⸗

von ihr dort in einem Verschlage unter—⸗ gebrachten Möbelstücke sortzuschaffen, die ses aber bisher nicht geschehen sei, obgleich bei Aufhebung des Mieteverhältnisses zwischen den Parteien die Verwahrung der Sachen nur gegen beliebigen Widerruf gestattet war, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. der Beklagten zu 1 wird aufgegeben, die im Speicher Wagnerstraße 22 aufbewahrten Sachen wegzuschaffen, 2. der Beklagte zu 2 hat die Zwangevollstreckung zu dulden. 3. die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits. Zur mündlichen 3 ng des Rechtsstreits wird der Beklagte zu vor das Amtsgericht in Königsberg, Pr., Neubau, Zimmer 102, auf den 8. März 1927, vorm. 10 Uhr, geladen. Königsberg. Pr., den 18. Dezember l 926. Amtsgericht.

[97020] Oeffentliche Zustellung. Wilhelm Hoß, Maurer in Wolischlugen, vertreten durch Rechtsanwalt Gulden in Nürtingen, klagt gegen Friedrich Günther, Schmied von Wolfichlugen, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt in Nordamerika, wegen Schadensersatzes aus unerlaubter Handlung, mit dem Antrag, durch vor⸗

läufig vollstreckbares Urteil den Beklagten

zur Zahlung von 192.94 RM nebst 8 olo Zinsen hieraus seit 1. November 1926 an den Kläger sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Zur wird der Beklagte auf Donnerstag, Sri Uhr vor das Amtsgericht Nürtingen, Sitzungesaal, geladen.

Nürtingen, den 21. Dezember 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

unter der Behauptung, daß ihm gegen den Bektlagten ein Anspruch in Höhe von 332,09? RM Vertretungskosten in ver— schiedenen Prozessen zustehe, mit dem An— trage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten!

9702 i] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Herrmann Richter, Strumpf⸗

warenfabrif in Berbisdorf bei Chemnitz,

Sach sen, Prozeßbevollm.: Friedrich Miß⸗

Berlin ⸗Schöneberg, den 15. Dezember S

Zustellung wird dieser Auszug der Klage

straße 22 die Beklagte ersucht habe, die ö

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits den 3. Februar 1927, vormittags

seld in Stuttgart, Seyfferstr. 78, klagt gegen den Fianz Stetter, früher in

Stuttgart, Kronenstr. 48, jetzt mit unbe⸗ kanntem Ausenthalt abwesend, auf Grund Warenlieserung mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig voll⸗

streckbar zu verurteilen, an die Klägerin

den Betrag von 499 RM 80 Roe, vier⸗ hunderneunundneunzig Reichsmark und S0 Reichsptennige, zu zahlen. Zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Stutt- gart I, Archivstr. 15. J. Stock, aut Mon⸗ tag, den 7. Februar 1967, vor⸗ mittags 9 Uhr, Saal 208, geladen. Stuttgart, den 18. Dejember 1926. Amtegericht Stuttgart l. Obersekretãr Kupfer schm id.

969844 Bekanntmachung. J

Die Landumlegungssachen von: a) Neu⸗ carlsdorf· Walneuoorf, Kreis Mäünster⸗ berg, b) Kieslingswalde, Kreis Habel. schwerdt, werden hierdurch zur Ermittlung unbekannter Teilnehmer und Feststellung der Legitimation mit Bezug auf §S§ 11 bis 159 des Ausführungsgesetzes vom J. 6. 1321 G.⸗S. S. 83 55 25—27

der Verordnung vom 30. 6. 1834

G⸗S. S. 935 und des 5 109 des Ab⸗ lösungsgesetzes vom 2. 3. 1850 G. -S. . 77 oͤffentlich bekanntgemacht, und es wird allen denjenigen, die hierbei ein Interesse zu haben vermeinen. überlassen, sich bis Montag, den 28. Februar 1927, im Büro des Kulturamts Franken⸗ stein in Breslau, Charlottenstr. 28, zu melden.

Breslau, den 21. Dezember 1926.

Preußisches Kulturamt Frankenstein.

——

4. Verlofung 1c. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den

BVerlust von Wertpapieren befin⸗

den sich ausschließllich in Unter⸗ abtetlung T.

oM 1431

Gewerkschaft Hohenfels. Sof Obligationen von 1993. Wir ordern hiermit, die Inhaber unserer Teilschuldverschreibungen von 1903 (Alt⸗ und Neubesitzer auf, die Mäntel ihrer Obligationen zwecks Abstempe⸗ lung auf den Aufwertungsbetrag von RM 1590 bis zum 31. Januar 1927 einschließlich bei der Dresdner Bank, Berlin, oder bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein A. G., Köln, oder bei dem Bankhaus Mooshake C Linde⸗ mmann, Halberstadt, während, der üblichen Geschästsstunden einzureichen. Eine Vbstempelung der alten Zinsscheinbogen bezw. Ausgabe neuer insscheinbogen finde nicht statt. Die inszahlung erfolgt künftig jeweils gegen Einreichung des Coupons per 1. Juli des laufenden Kalenderjahrs und im Jahre 1931 gegen Abstempelung der Mäntel. Die Abstempelun t Aufwertungsbetrag 1 provisionsfrei, sofern die Stücke mit einem doppelten, arithmetisch geordneten Nummernyerzeichnis am Schalter eingereicht werden. Findet die Einreichung im Wege des Briefwechsels statt, so wird die . Gebühr in Anrechnung gebracht werden. Die Abstempelung der Altbesitzstücke wird durch diejenigen Stellen vorgenommen, bei denen die Obligationen zum Zwecke der Anmeldung des Altbesitzes eingereicht worden sind. Durch die gleichen Stellen erfolgt die Barablösung der den Alt besitzemn zustehenden Genußrechte, deren Döhe gemäß unserer Veröffentlichung vom 24. März 19265 von uns auf RM 30 pro Genußrecht festgesetzt worden ist. Sohenfels, Bost Sehnde, den 18. De⸗ zember 192tz. Gewerkschaft Hohenfels. Der Gruben vorstand.

der Mäntel auf der.

während der obengenannten

8 5. Bekanntmachung. Barablösung der 32 3 Tambach⸗ Dietharzer Gemeinde⸗Anleihe von 1923. Auf Grund der Durchführungs⸗ bestimmungen zur Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden wird den Gläubigern der 32 5 Tambach⸗Diet⸗ harzer Gemein ⸗Anleihe von 1922 von dem Stadtvorstand eine Barabfindung angeboten, und zwar auf PM 229007 633. GM 050. . Die Inhaber der vorbezeichneen Schuld verschreibungen werden hiermit aufge⸗ fordert, unter Angabe ihres Namen Standes und der Wohnung die Mänt und Zinsscheine einschließlich Erneue rungöscheine unter Beifügung eine Nummerndernichnisses bei dem Stadt- vorstand Tambach⸗Dietharz, Thür., inner⸗ halb von drei Monaten nach Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung einzu⸗ reichen. Die Einlösungsfrist läuft end⸗ gültig ab am 30. März 1927. . Eine Ueberweisung findet nur statt, wenn mindestens S O59 erreicht sind. Zinsen werden nicht vergütet. Tambach-Dietharz, den 21. De- zember 1926. . Der Stadtvorstand von Tambach⸗ Dietharz. Unterschrift. 97027 Augsburger Stadtgarten 6. V.). Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Lufwertungege gz vom 29. November 1925 auf unsere 3d / o igen Schuldverschreibungen von 1889 und 1890 fälligen Zinsen für 1928 werden gleich zeitig mit den Zinsen für 1926 bet der Baherischen Sypotheken⸗ und Wechsel Bank, Augsburg, ausbezahlt. Eingelöst werden die Zing— scheine mit Fälligkeitsdatum 1. Mai 1925 mit dem Betrag von RM 3 und dig

Zinsscheine mit Fälligkeitsdatum 1. Maß

192 mit RM 4,56, jeweils abzüglich Kapitalertragsstener.

Alle Zinsscheine mit früherem Fälltg⸗ keitsdatum sind wertlos.

Die Mäntel und Zinescheinbogen beider Ausgaben unserer Schuldverschreibungen sind zur Abstempelung auf den gesetzlichen

Reichs mar kbetrag in der Zeit ots 81 Ja⸗

nuar 1927 bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel Bank, Augsburg, einzureichen. .

Bezüglich der im März 1923 zur Rück⸗ zahlung ausgelosten Schuldverschreibungen der Anlehen von 1889 und 1890 werden Zinsscheine nur mehr bis zum 31. De⸗ zember 1531 ausgegeben, da die Rück⸗ zahlung dieser Schuldverschreibungen am l. Januar 1932 erfolgt. Hierfür kommen in Betracht: ͤ

a) von den Schuldverschreibungen vom

Jahre 1889 die nachbezeichneten Num

mern 2 338 1015 16 17 21 25 258

27 30 35 40 43 55 59 67 69 70 71

73 76 82 88 b) von den Schuldberschreibungen vom Jahre 1890 die Nummern 3 48 10 12 14 21 22 30.

Die Rückgabe der abgestempelten Tell⸗ schuldverschreibungen und Zinsscheine er⸗ folgt nach Durchführung der Abstempe⸗ lung ab 15. Februar 1927 gegen Ein⸗ lieferung der für die eingereichten Stücke ausgestellten Quittungen. Die Ein⸗ reichungostelle ist berechtigt, aber nicht ver · pflichtet, die Legitimation der Einreicher der Quittungen zu prüfen.

Die Abstempelung ist provisionsfret, sosern sie am Schalter erfolgt; falls sie im Wege des Briefwechsels ftattfinder, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Es emvpfiehlt sich, die Abstempelung der Teilschuldverschreibungen und Zins scheine rist vor⸗ nehmen zu lassen. da eine spätere Ab⸗ stempelung mit erhöhten Kosten verbunden ein wird.

Augsburg, den 16. Dezember 1926. Augsburger Stadtgarten ( E. V. ).

r

Die Einlösung der am 31. Dezember 1926 fälligen Zinsscheine zu unseren

5 und 8 o/ igen Goldpfandbriefen erfolgt von diesem

Tage ab

mit RM 12,50 für Lit. G zu GM Höh, 250 109

n

abzüglich Kapitalertragesteuer in Bautzen an unserer Kasse, in Dresden bei unseier Filiale, in Zittau bei unserer Filiale,

in Leipzig beim Erbländisch Ritterschaftlichen Kreditverein sowie beh allen

Spar- und Girokassen.

Bautzen, am 23. Dezember 1926.

Landständische Bank des ehemaligen Sächsischen Markgraftums J Oberlausit.