1926 / 300 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

V. Fangvorrichtungen, Senkbremsen und J Aufsetzvorrichtungen 651 betretrbare Fahrkörbe.

Ziff. 107. Betretbare Fahrkörbe müssen Fangvorrichtungen, Senkbremsen oder Aufsetzvorrichtungen haben. Nichtbetretbarkeit kann im allgemeinen angenommen werden, wenn die lichte Zu— gangsöffnung nicht über 12 im hoch ist oder die Ladefläche mindestens 6.4 m höher als der Fußboden liegt.

Ziff. 108. Aufsetzvorrichtungen müssen zur Wirkung gekommen sein, bevor die Fahrkörbe betreten werden können. 6.

Pi, 109. Fangvorrichtungen oder Senlbremsen. müssen so angebracht sein, daß sie durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden können. Sie müssen bewirken, daß bei Bruch des Tragmittels die Fahrkörbe in den Führungen ig f ert werden oder die Abwärtsgeschwindigkeit 135 m / sec nicht über schreiten kann. VI. Gegengewichte.

Ziff. 110. Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre Führungen am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. Endigt die Gegengewichtsbahn nicht auf festem Boden, so ist dafür zu sorgen, daß sich das Gegengewicht beim Bruch des Tragmittels auf ein ide r f ige; Widerlager aufsetzt. Eine sichere Um⸗ kleidung der Gegengewichtsbahn ist nur dort vorzusehen, wo Menschen an diese herangelangen können.

VII. Anzeigevorrichtung.

Ziff. 111. Eine Anzeigevorrichtung ist, bei allen Anlagen vorzusehen, bei denen die Stellung der Fahrkörbe von außen nicht

siichtbar ist. VIII. Schilder. Ziff. 112. An jeder Ladestelle ist ein Schild mit folgender Aufschrift anzubringen: K Aufzug! Tragkraft Rg, Personenbeförderung verboten.“

Teil G. Schrägaufzüge (3 2 Nr. 10). I. Fahrbahnum kleidung.

Ziff. 113. Die Fahrbahn muß im Verkehrsbereich mindestens 250 m hoch derartig abgeschlossen sein, daß Menschen nicht herangelangen und durch den Betrieb nicht zu Schaden kommen können. Drahtgitter dürfen höchstens 2 em Maschenweite bei mindestens 1,3 mm Drahtstärke haben. Andere Verkleidungen (Latten, Bretter oder dergl.) dürfen größere Abstände als 2 em Lichtmaß nicht aufweisen.

Es muß Schutz gegen herabfallendes Ladegut gewährleistet sein. II. Fahrbahnzugänge.

Ziff. 114. An den Endstellen des Fördergerätes, an denen die Beschickung und Entladung selbsttätig erfolgt, sind Absperrungen Schranken) derart vorzusehen, daß Menschen an die Fahrbahn nicht herangelangen und durch den Betrieb nicht zu Schaden kommen können. Die Größe der Ladeöffnungen ist so weit zu be⸗ schränken, wie es der regelmäßige Betrieb des Aufzuges zuläßt.

Ziff. 115. Pedingt der Betrieb Ladeöffnungen von mehr als 1,2 m lichter Höhe, so sind Türen erforderlich. An die bauliche Ausführung der Türen erden die gleichen Anforderungen gestellt wie in Ziff. 114 für bir Fahrbahnumkleidung angegeben,

Ziff. 116. Wird der Fahrkorb an der oberen Lapestelle selbst— tätig entladen (gekippt) oder beschickt, so ist auch bei mehr als 12 m hoher Ladeöffnung eine Tür nicht erforderlich, wenn die in Ziff. 115 geforderte Absperrung vorhanden ist.

III. Zulässige Geschwindigkeit.

Ziff. 117. Die in der Beschreibung festzulegende Betriebs geschwindigkeit des Fahrkorbes soll in der Regel nicht mehr als 1,5 m/sec betragen,

Höhere Betriebsgeschwindigkeiten sind nur mit besonderer Genehmigung gemäß s 18 Abschnitt 1 der Verordnung zulässig. IV. Triebwerk.

Ziff. 118. Das Triebwerk muß so beschaffen oder mit solchen Einrichtungen versehen sein, daß die für den Aufzug festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bei der Förderung in beiden Bewegungs⸗ richtungen nicht überschritten wird.

Ziff. 119. Maschinen mit unmittelbar elektrischem Antrieb müssen auf elektrischem Wege die Bremsvorrichtungen lösen.

Bei Haltstellung der Steuerung muß jede Bewegung des Fahrkorbes verhindert sein. J. ;

Ziff. 120. Fördertrommeln sind mit schraubenförmigen Rillen zur Aufnahme der Seile zu versehen. ;

Ziff. 121. Treibscheiben, die an Stelle von Fördertrommeln . werden, sind nur bei unmittelbar elektrischem Betrieb ulässig.

; Ziff. 122. Aufzugsmaschinen müssen außer allen ersorderlichen Schutzvorrichtungen eine Vorrichtung erhalten, um den Fahrkorb im Notfalle von Hand bewegen zu können. Die Drehrichtung für Auf- und Abfahrt muß an der Aufzugmaschine kenntlich ge— macht sein. ö

Ziff. 123. Handwinden müssen selbstsperrend oder mit rück- 6 Kurbeln versehen sein, die bei Lastniedergang still⸗ tehen.

V. Ausrückvorrichtungen.

Ziff. 124. Jeder Aufzug ist mit einer Vorrichtung zu ver— sehen, welche die Antriebskraft selbsttätig aufhebt, sobald ber Fahr- korb seine höchste und tiefste Stellung erreicht.

VI. Türverriegelung und Steuersperrung.

Ziff. 125. Türen, Schranken oder dergl. in den Bedienungs— öffnungen der Fahrbahn umkleidungen müssen durch eine besondere Verriegelung unter Verschluß gehalten werden und dürfen sich nur öffnen lassen, wenn der Fahrkorb dahinter angekommen ist. Die Einleitung der Bewegung des Fahrkorbes muß so lange be⸗ hindert sein, als die an den Bedienungsöffnungen vorgesehenen Absperrmittel nicht fest geschlossen sind Bei Verwendung selbhst . tätig bewegter senkrechter Schiebetüren (Hubgitter) ist eine Tür- oder Steuersperrung nicht erforderlich. Die Geschwindigkeit der⸗ artiger Schiebetüren darf 0, 30 m / see nicht überschreiten.

VII. Tragmittel.

Ziff. 126. Für den Fahrkorb genügt ein einfaches Tragmittel. Ist mehr als ein Tragmittel für den Fahrkorb vorgesehen, so müssen alle Tragmittel gleichmäßig an der Belastung teilnehmen. Einfache Aufhängung des Fahrkorbes oder Gegengewichts mittels einer Rolle oder dergl. oder nach Art des Flaschenzugs gilt nur als ein Tragmittel. VIII. Fahrkorb.

Ziff. 121. Werden Wagen auf den Fahrkorb gerollt, so muß 3 4 wegnehmbare Feststellvorrichtung für die Wagen vor⸗ gesehen sein. . .

Sin, an Stelle g e er kö. für die Fahrbahn nur 250 m hohe Umkleidungen vorgesehen, so ist der Fahrkorb derart zu umkleiden, daß das Abstürzen von Ladegut verhindert ist.

IX. Fang vorrichtungen, Sen lbremfen und Aufsetzvorrichtungen für Fahrkörbe.

Ziff. 128. Betretbare Fahrkörbe müssen Fangvorrichtungen, Senkbremsen oder Aufsetzvorrichtungen (vgl. Teil A IX. Anm.) haben. Nichtbetretbarkeit kann im allgemeinen angenommen werden, wenn die lichte Zugangsöffnung nicht über 1,2 m ho ist oder die Ladefläche mindestens 9.4 m del als der Fußboden liegt poder wenn der Fahrkorh lediglich zur Aufnahme eines dazu be—⸗ timmten Fördergeräts dient, das die Ladefläche des Fahrlorbes ast vollständig einnimmt. .

Ziff. 129. Aufsetzvorrichtungen müssen zur Wirkung gekommen

Ziff. 130. Wo Aufsetzvorrichtungen nicht vorgesehen sind, muß der Fahrkorb eine Fangvorrichtung oder Senkbremse erhalten, die durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden kann. Sie muß bewirken, daß bei Bruch des Tragmittels der Fahrkorb in den Führungen festgesetzt wird oder die Abwärtsgeschwindigkeit 1,5 m / sec nicht überschreiten kann. X. Gegengewichte.

Ziff. 131. Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre ,. am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. Line sichere Umkleidung der Gegengewichtsbahn ist dort vor— zusehen, wo Menschen an diese herangelangen können.

XI. Anzeigevorrichtung.

2 132. Sind die Endstellungen des Fahrkorbes vom Führerstand aus nicht sichtbar, so ist eine Anzeigevorrichtung vorzusehen, welche die jeweilige Stellung des Fahrkorbes anzeigt.

XII. Schilder.

Ziff. 133. An jeder Ladestelle ist ein Schild mit folgender

Aufschrift anzubringen: „Vorsicht! Aufzug! Tragkraft... Kg. Personenbeförderung verboten.“

Berlin, den 15. November 1926.

Der Vorsitzende: Dr. Ulrichs.

Erste Verordnung

für den Freistaat Oldenburg über die Auf⸗ wertung der Ansprüche aus den Schuld⸗ verschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.

Oldenburg, den 21. De zem ber 1926.

Auf Grund der Artikel 94 Abs. 2 und 117 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 (RGBl. 1 Seite 392 ff) und der Ver⸗ ordnungen zur Durchführung der Aufwertung von zinsprüchen gegen . Grundkreditanstalten vom 20. Januar 1926 (RGGBl. 1 Seite 96) und vom 306. Juli 192366 (RöBl. 1 Seite 429) wird folgendes verordnet:

84 (UI. Für die Aufwertung von Ansprüchen aus den Schuld⸗ verschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kredit— anstalt Qldenburg (Anstalt) gelten nachstehende Vorschriften. 2) Schuldbuchforderungen gelten als Ansprüche aus Schuld⸗ verschreibungen im Sinne dieser Verordnung.

§ 2.

() Die Anstalt bildet für sämtliche von ihr ausgegebenen Schulsverschreibungen und von ihr aufgenommenen verbrieften Darlehen eine einheitliche Teilungsmasse.

(2) Die Teilungsmasse besteht aus

a) den beim Ablauf des 13. Februar 1924 als Deckung für die aufzuwertenden Schuldverschreibungen und ver⸗ brieften Darlehen in Betracht kommenden Hypotheken und Darlehensforderungen;

b) den Hypotheken und Darlehensforderungen, die früher als Deckung in Betracht kamen, soweit die Aufwertung nach den Vorschriften der 85 14 und 15 des Aufwertungsgesetzes über die Aufwertung auf Grund Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung erfolgt ist;

e) den der Deckung ersatzwweise zugeführten Beträgen.

§ 3. In die Teilungsmasse fließen a) die Erträge aus den im 5 2 Abs. 2 bezeichneten Werten; b) sämtliche zur Tilgung der Hypotheken oder Darlehens forderungen (5 2 Abs. Za und b) eingehenden Leistungen; e) die durch die Anlegung der Teilungsmasse gewonnenen Erträge. § 4

(I) Die Anstalt hat die Teilungsmasse gesondert von ihrem onstigen Vermögen zu verwalten. . sind bis zu ihrer Ausschüttung verzinslich anzulegen. Der Verwaltungsrat kann . über die anderweitige Anlegung der Teilungsmasse erlassen.

() Stehen Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Staat⸗ liche Kreditanstalt zu Oldenburg, vom 19. Juli 192257. Juli 1926 (Anstaltsgesetz; und der dazu erlassenen Bekanntmachungen mit dem Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 oder den . en sverordnungen zu diesem Gesetz nicht im Einklange, so inden sie in Ansehung der aufgewerteten Schuldverschreibungen und Darlehen sowie der Teilungsmasse keine Anwendung.

3) Während der Dauer des Verteilungsverfahrens finden Arreste und Zwangsvollstreckungen in die Teilungsmasse nicht statt. § 5.

(1) Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender— halbjahres, erstmalig bis zum 81. Dezember 1996, hat die Anstalt den . der Schuldverschreibungen und ver— brieften Darlehen, die nach dem Stande vom letzten Tage des ver⸗ gangenen Kalenderhalbjahres an der Verteilung teilnehmen, und den am letzten Tage des vergangenen Kalenderhalbjahres vor— handenen Gesamtbestand der Teilungsmasse im Deutschen Reichs anzeiger und in den Amtsblättern der Landesteile des Freistaats Oldenburg bekanntzumachen. ;

() Hypotheken und Darlehensforderungen sind, soweit nicht ein anderer Aufwertungsbetrag durch Gesetz, rechtskräftige Ent- scheidung oder durch Vereinbarung festgesetzt ist, mit 25 vH des Goldmarkbetrages anzusetzen.

(3) Die Anstalt ö. bei den Veröffentlichungen (Abs. 1) an zugeben, ob und in welchem Ausmaße Herabsetzungen von Auf— wertungsbeträgen auf Grund der Sz 8 oder 15 des Aufwertungs. gesetzes und sonstige Ausfälle der Teilungsmasse eingetreten oder zu erwarten sind.

§6.

Bei den Hypotheken und Darlehensforderungen (6 2 Abs. 2a und p) ist für die Berechnung ihres Goldmarkbetrages im Sinne des 8 2 Abs. 1 des Aufwertungsgesetzes der Darlehnsrest maß⸗ gebend, der am 15. Junt 1922 vorhanden war. Die Bestimmung des 5 j2 Abf. 2 der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom XV. Juli 1926 zur Ausführung des Gesetzes vom 7. Juli 1926 über die Staatliche Kreditanstalt findet keine Anwendung.

. § 7.

Bei der Eintragung der Aufwertung im Grundbuch wird ver—

mutet, daß die Hypothek nur in der von der Anstalt angegebenen

Höhe getilgt ist.

. 88. () Die Direktion der Staatlichen Kreditanstalt (Staats- bankdirektion) kann bestimmen, daß .

a) eine Tilgungshypothek oder ein Tilgungsdarlehn unter Aufhebung des Tilgungsplans in eine durch bestimmte Zahlungen zu 1 Hypothek oder Darlehnsforderung umgewandelt wird. In diesem Falle darf die Summe der angeordneten Zahlungen innerhalb eines Fahres höchstens 10 v5H des Aufwertungsbetrages erreichen und 1000 RM nicht übersteigen;

b) eine Tilgungshypothek oder ein Tilgungsdarlehn in eine am 1. Januar 1932 fällige Hypothek oder Darlehns⸗ forderung umgewandelt wird, wenn der zu tilgende Auf⸗ wertungsbetrag der dem Darlehnsschuldner von der An⸗ stalt gegebenen Darlehen 509 GM nicht übersteigt

(2) Die Staatsbankdirektion kann mit dem Schuldner ander⸗ weitige Vereinbarungen über die Rückzahlung des Aufwertungs-⸗ betrages treffen, ohne an die Vorschriften des Anstaltsgesetzes ge—= bunden zu sein.

(3) Trifft die Staatsbankdirektion eine Anordnung im Sinne des Abs. 1, so ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder der sonstige Darlehnsschuldner hiervon durch Einschreibebrief egen Rückschein zu benachrichtigen; Artikel 129 der Durch * rungsverordnung vom 29. November 1925 findet entsprechende Anwendung; an Stelle des 31. März 1926 tritt jedoch der 31. März 1927. .

(4) Der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder der onstige Darlehnsschuldner kann, abgesehen von den nach § 28 des Aufwertungsgesetzes zu entrichtenden Zinsen, die Wieder re fern, der satzungsmäßigen oder vertragsmäßigen Zahlungs bestimmungen mit der sich aus § 11 Abs 1 dieser Verordnung ergehenden Aenderung des Tilgungssatzes verlangen, wenn die wirtschaftliche Lage des Eigentümers des belasteten Grundstücks oder des sonstigen Darlehnsschuldners die Umwandlung der Schuld untunlich erscheinen läßt. Der Antrag muß innerhalb dreier Monate nach Zugang der Benachrichtigung von der Anordnung der Staatsbankdirektion an den Eigentümer des belasteten Grundstücks oder den sonstigen Darlehnsschuldner bei der Auf⸗ wertungsstelle gestellt werden. In den Fällen der s5 203, 206 und 207 B. G⸗B. kann das erlangen noch bis . Ablaufe von drei Monaten nach Fortfall des Hindernisses gestellt werden.

(6) Aenderungen des Jnhalts der im 8 2 Abs. Za und b be⸗ zeichneten Hypotheken auf Grund von Vereinbarungen über die Aufwertung zwischen der Anstalt und dem Eigentümer des be⸗ lasteten Grundstücks oder dem sonstigen Darlehnsschuldner oder auf Grund einer Anordnung der Staatsbankdirektion im Sinne des Abs. 1 oder einer Entscheidung der Aufwertungsstelle nach Abs. 4 sind auf Antrag der Anstalt oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. .

(6) Die Eintragungsbewilligung und die Eintragung in das Grundbuch sind stempel- und gebührenfrei.

82.

Der Schuldner kann den Aufwertungsbetrag der Hypotheken oder Darlehnsforderungen nur in bar leisten. . 3109. ö .

Die Staatsbankdirektion ist berechtigt, Vereinbarungen über

die Aufwertung der im 5 2 Abs. 2 a und h bezeichneten Hypo⸗

theken oder Darlehnsforderungen zu treffen. Vereinbarungen

über die , bedürfen der Zustimmung des Ver⸗

waltungsrats der Anstalt. Der Verwaltungsrat hat allgemeine

Grundfätze für den Abschluß von Vereinbarungen über die Auf

wertung k Sind die vom Verwaltungsrat fest⸗

estellten Grundsätze gewahrt oder ist im Einzelfalle die Zu

timmung des Verwaltungsrats erfolgt, so steht den Gläubigern

wegen solcher Vereinbarungen ein Schadensersatzanspruch an die

Anstalt nicht zu. git ö

(1) Soweit Tilgungshypotheken und Tilgungsdarlehen hestehen bleiben, kann die Staatsbankdirektion mit Wirkung vom 1. Januar 19383 ab neben den nach z 2 des Aufwertungsgesetzes zu ent richtenden HZinsen eine jährliche Tilgung bis zu 4 vH des Auf— wertungsbetrags estsetzen; der § 15 des Anstaltsgesetzes bleibt unberührt. 5 8 Abf. 3 dieser Verordnung findet auf die Fest⸗ setzung entsprechende Anwendung. Weigert sich der Schuldner, die Aenderung des Inhalts der Hypothek oder Darlehns forderung zu bewilligen, so wird seine Erklärung auf Antrag der Staats⸗ bankdirektion durch die Entscheidung der Aufwertungsstelle .

(2) Die Staatsbankdirektion ist nicht verpflichtet, vor dem 1. Januar 1928 Tilgungsbeträge einzufordern. .

3) Zugleich mit der ersten Tilgungsrate ist der Teil des Aufwertungsbetrags zu entrichten, der die letzten hundert Gold⸗ mark des Aufwertungsbetrags übersteigt. Als Aufmwertungs⸗ betrag im Sinne dieser Verordnung gilt der Gesamtau swwertungs⸗ betrag aller für die Anstalt auf demselben Grundstück ein getragenen Aufwertungshypotheken desselben Schuldners.

(4 Darlehen oder Darlehnsteile, die nicht den Vorschriften des Anstaltsgesetzes entsprechend gesichert sind, können, unbeschadet der Vorschrift des 8 24 des Anstaltsgesetzes, nach näherer Be⸗ stimmung der Staatsbankbirektion zurückgefordert werden, und zwar in den Fällen der Wiedereinkragung einer Hypothek bis zum Ablauf des Jahre, dessen Beginn von dem Zeitpunkt an errechnet wird, in dem der Staatsbankdirektion von den Grund- buchämtern die Wiedereintragung der Hypothek mitgeteilt worden ist.

(6) In jedem Falle, insbesondere auch im Falle des 8 5 Abs. 4, kann die Rückzahlung einer Tilgungshypothek unter Ein⸗ haltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre spätestens zum 1. Januar 1938 verlangt werden.

(6) . übrigen bleiben die vertraglichen und gb unge mäßigen Zahlungsbedingungen sowie die Kündigungs und Rück- zahlungsrechte des Schuldners unberührt. . .

(I) Aenderungen des Inhalts eingetragener Rechte im Sinne bes Abs. 1 nach Maßgabe der Bewilligung der Beteiligten oder der Entscheidung der Aufwertungsstelle sind auf Antrag der An⸗ stalt oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. Die Bewilligung und die Eintragung sind stempel⸗ und gebührenfret.

12. .

Nach § s des Aufwertungsgesetzes geschuldete Zinsen sind, solange der Zinssatz weniger als 5 vH beträgt, gegebenenfalls mit dem Verwaltungskostenbeitrag jährlich, und zwar am 1. Jul eines jeden Jahres, für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Im übrigen gelten die Vorschriften des Anstaltsgesetzes und der Bekanntmachungen dazu auch hinsichtlich des Verwaltungskosten⸗ beitrags und der Zuschläge bei unpünktlicher Zahlung der geschuldeten Zinsen. Soweit ein Verwaltungskostenbeitrag zu leisten ist, beträgt dieser I vH des Aufwertungsbetrags.

S 13. ö

Die Anstalt ist berechtigt, von allen in die Teilungsmasse fließenden Eingängen vorweg 8 vH als Beitrag zur Deckung der Kosten des Aufwertungsverfahrens (Verwaltungskostenbeitrag) in ö. zu nehmen. Diese Bestimmung findet auf die Erkräge der Teilungsmasse im Sinne des S 8e keine Anwendung.

5 14. . Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen werden nicht ein gelöst, neue Zinsscheine werden nicht ausgegeben. K J Die Teilungsmasse wird gleichmäßig unter die Gläubiger im Berhältnis der gemäß 82 Abs. Z des Aüfwertungsgesetzes und des F 19 dieser Verordnung festgestellten Goldmarkwerte ihrer An⸗ sprüche verteilt. Die Vorschrift bes 17 bleibt unberührt. S316. ö Soweit hinreichende bare Masse nicht vorhanden ist, kann die . mit Genehmigung des Verwaltungsrats den Gläubigern Goldmarkschuldverschreibungen aushändigen, die in Höhe ihres Nennbetrages auf den endgültigen Anteil anzurechnen sind.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin. Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage)

oder gegenüber der ursprünglichen Schuld verhältnis

sein, bevor der Fahrkorb betreten werden kann.

mäßig geringfügig ist.

und Erste und Zweite Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage.

Tau meister Paul Brunndöbrg eingetragen worden. An

Zweite Zentr al⸗Handelsregifter⸗Beitage zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

. Berlin, Freitag, den 24. Dezember

Nr. 300.

e, Befriftete Anzeigen müssen deei Tage vor dem Sinrsckungstermin bei der Gesch

1928

äftsstelle eingegangen sein. z

I. Handelsregister.

HR iĩel.

i n, in das Handelsregister am 15. Dezember 1826 Abt. A ünter Nr. 2504; Zahnhaus Julius Schmidt, Kiel. Inhaber-; Kaufmann Julius Schmidt in Kiel. Nr. 2505: Robert

Möller, Zigarren⸗Spezial-Geschäft,

Kiel. Inhaber: Kaufmann Roberi EChristian Heinrich Möller in Kiel. Der Chefrau Ehristine Marie Möller, geb. Möller, in Kiel ist Prokura erteilt. Bei Nr. 251, Gebr. Goldmann, Kiel; Nr. 376, Wilh. Schönfeldt, Kiel: Nr. 1241, Adolf Steffen, Kiel, und Ur. 1834. Franz Winkel, Kiel: Die Firma ist erloschen. Bei Nr. 22285, Hugo Drescher Kommanditgesellschaft, KLiel: Die Gesellschaft ist aufgelöft. Tie Firma ist erloschen. Abt. B bei Nr 4063, „Fischze reibeda rf / Gesellschaft eschränkter Haftung, Großeinkauf⸗ Zentrale für die deutsche Fischerei, Altona, Zweigniederlassung Kiei: Borsdorf ist als Geschäftsführer aus⸗ geschieden. Bei Nr. 472, Heinz Borchardt, Gesellschaft mit be schränkter Haftung, Kiel, in Liqui⸗ dation: Die Vertretungsbefugnis des

Liquidators ist beendigt. Die Firma ist

erloschen. Amtsgericht Kiel. H irchen. 6

Im hiesigen Handelsregister Abt. B Nr. 31 ist heute bei der Firma Storch & Schöneberg A. G. für Bergbau und Hüttenbetrieb, Kirchen, eingetragen worden:

Durch Beschluß der Heneralversammlung vom Z3. 11. 1926 sind die s 18. 18 und 19 der Satzungen, betreffend a) die Wahl der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, b) die Poraus— etzungen unter denen die Aktionäre zur Teilnahme an der Generalversamm⸗

lung berechtigt sind, h den Vorsitz in

der Generalversammlung, abgeändert worden. Kirchen, den 14. Dezember 1926. Das Amtsgericht.

HE lingenthal, Sachsen. 96555 In das Handelsregister sst heute au Blatt Foz die Firma Hugo Jehring in Klingenthal und als deren Inhaber der

Hugo Jehring in

[ogebener Geschäftszweig: Baugeschäft für Hoch- und Tiefbau und Hl materialjenhandlung.

Amtsgericht Klingenthal,

den 9 Dezember 1926. Rlingenthal, Sachsen. 96554]

Im hiesigen Handelsregister ist ein— getragen worden:

Am 10. Dezember 1923 auf Blatt 50a: Tie Firma Karl M. Warg in ünter—= achsenberg und als deren Inhaber der Stickereifüktor Karl Mar Warg da— Elbst. Angegebener Geschäftszweig: Falturieren von Weiß und Buni⸗ stickerei.

Am 10. Dezember 1926 auf Blatt 3887, die offene Handelsgesellschaft in Firma Anton Heinzmann in Klingenthal betr.: Die Firma lautet künftig Anton Heinz⸗ manns Nachf. Hans Pleilö»b Die Hau— delsgesellschaft ist am 19. Juli 1926 auf⸗ (löst worden Der Kaufmann Anton

Heinzmann in Graslitz ist ausgeschieden.

Das Handelsgeschäft J mit der Firma if den Kaufmann Hans Pleilöb in Graslitz (Tschechoflowakei) allein über⸗ Caangen. Die Prokura der Frau heresta verehel. Heinzmann, geb. Flacht, in Graslitz ist erloschen. Der Frau Franziska verehel. Pleilöb, geb. . in Graslitz ist Prokura rteilt.

Am 16. Dezember 1925 auf Blatt 413 die Firma Nödl Riedl in Klingenthak betr.. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Klingenthal. den 17 Dezember 1926.

Lage, Lippe. 96557 Zu der unter Nr. 81 des Handels— tegisters A eingetragenen Firma 5. Riekehof, Möbelfabrik mti Dampf⸗ zetrieß, in Lage ist vermerkt: Dem . Rudolf Niekehof in Lage ist Prokura erteilt.

Lage, den 15. Dezember 1929.

Das Amtsgericht.

Landsberg, War the. 96558 Handelsregsstereintragung Abt. B bei r 6 = Ferdinand Bendix Söhne tiengesellschaf für Holzbearbeitung Mindsberg a. W. und in Berlin bei der weignieberlassung —: Durch Beschluß er Generalversammlung vom 11. Sep⸗ tember 1926 ist der 3 is des Statuts ndert. Die Aenderung betrifft Er⸗ eichterung der Hinterlegungs⸗ stimmungen. Eingetragen hier am 4 November 1926, in Berlin am ' Nobember 1555. Landsberg 4 W. den 10 Dezember 1926. Amtsgericht.

nix. . bobo In, das Handelsregister ist heute fol⸗ endes einge lragen worden:

mit

ordentlichen

1. Lauf Blatt 1091, betr., die Firma Constantin Pappa in Leipzig: Die Prokura des Carl Hermann Kalch ist er⸗

boo] loschen.

2. auf Blatt 3466, betr. die Firma Paul Probst in Leipzig: Die Prokura des Willibald Thomas ist erloschen. Pro⸗ kura ist erteilt dem Kaufmann Paul Baumann in Staßfurt.

3 auf Blatt 6674, betr. die Firma Schirmer, Richter Ev. in Leipzig; Wilhelm Schirmer ist infolge Ab- lebens als Gesellschafter ausgeschieden An seiner Stelle ist der Ingenieur Wil— helm Ferdinand Schirmer in Leipzia in Die Gesellschaft als perfönkich haftender Gesellschafter eingetreten. Seine Prokura ist. arloschen, Die Kzommandfliftin sst aus- geschieden. Zwei Kommanditisten sind in die Gesellsckaft eingetreten. Heinrich Carl Richter ist infolge Ablebens abs Gesellschafter ausgeschieden.

4. auf Blatt 10 770, betr. die Firma Wezel 3 Naumann, Aktiengesell⸗ schaft in Leipzig: Prokura ist dem Dr. Kurt. We sßwange in Leipzig erteilt. Fr darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied oder mit ginem anderen Prokuristen vertreten. Die Prokura des Emil Richard Winkler ist erloschen.

5, auf Blatt 13 200, bett, die Firma Reimann „* Kirmse in Lespzig: Pie G*sellschaft ist aufaelöst. Karl Ernft Otto Reimann ist infolge Ablebens als Gesellschafter ausgeschieden. Der Kauf⸗ mann Ernst Johannes Kirmse in Leipng. führt das Handelsgeschäft samt der Firma als Alleininhaber fort.

8. auf Blatt 14087, betr. die Firma Otto Rabe in Leipzig: Paut Otto Gar! Rabe ist infolge Ablebens als In⸗ haber ausgeschieden. Seine in ungeteilter Erhenoemeinschaft stebenden Erpen Maria Joseph ire, verw. Nebe, geb. Patt. Otto Farl, Joseyhine Marig Johanna und Hans Heinrich, minderjährige Gescwister Rebe, simtlich in Leipzig, find Inhaber.

J. auf Blatt 18 432. betr. die Firma

Walther * Hiller in Leipzig: Die Fi . . Ye schzn ͤ auf Blatt 2 970, betr. die Firma Osnasd Schneider, Konlenhandels—= gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Leipza; Zum Geschäftsführer ist der Direktor Wilhelm Victor in Dresden bestellt. Y. auf Blatt 2 059, betr. die Firma Rentrale für Wohn nun a sbanagesell⸗ schaften, Aktie ngesellschaft in Leipzig: Zum Vorstandsmitgljed ist der Kauf⸗ mann Adolf Enke in Leipzig bestellt.

19. auf Blatt 24 250, betr. die Firma

Alfred Borberger jn Leipzig Prö— kura ist an Auanste Martha berebes. Nyr⸗ berger, geb. Zimmermaun, in Leipzig erteilt. . 11. auf Blatt 24 262, betr. die Firma Weinvalgst Cden Trocadeno-Cabaref und Wlumens5le Leipziger Künstferspiele Willy Mielke in Leipzig: Die Firma lautet künftig Weinpalast Eden Trncader o- Cabaret und „Barberina“, Blumen— süle, Leipziger Künstlerspiele Willy Mielke.

12. auf Blatt 24 645 die Firma Martha Reif in Leiyzin (N. 2, Hollische Str. 79). Amilie Martha led. Reif in Leipzig ist Inhaberin. An⸗ gegebener Geschäftszweig: Handel mit Molkereinr eunkten und Kolonigsmwaren]

13. auf Blatt Kl84, befr. die Firma Alexander Schädel in Leiyzig: Pro⸗ kurg ist erteist dem chir. Insthumenten- macher und Kaufmann Ottzé Ernst Liebig in Leivzig. .

Amtsgericht Leipzig, Abt. IIB. den 18. Dezember 1925.

Leinzig. 96559 Auf Gigtt 24 644 des 601 registers ist heute die Firma Woh⸗ nungsbaugesellschaft „Fortschriti“ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Leipzig (Fichtestr. 52) einge⸗ tragen und weiter folgendes verlaut— bart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. November 1923 abgeschlossen und am 2. Dezember 1926 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbauung zeitgemäßer Woh⸗ nungen. Das Stammkapital beträgt en en enz Neichsmark. Zum Ge⸗

chäftsführer ist der Architekt Heinrich Jaeger in Leipzig bestellt, Hierzu wird noch bekanntgegeben: Die Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen nur im Deutschen Reichsanzeiger.

Amtsgericht Leipzig, Abt IB, den 18. Dezember 1926.

Liegnitz. 6 In unfer Handelsregister Abt. A Nr. 1215 ist heute bei der Firma Dehoga Deutsche Holzgasgenerakoren⸗ werke, Theodor Meyenbürg, Kom⸗ manditgesellschaft in Liegnitz! ein⸗ getragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Liegnitz, 14 Dezember 1926.

Lud wigshbur. 96264 Handelzregistereinträge. Neue Einzel⸗ firmen; Am 830. Oktober 1926: Her⸗ mann Bauer, Sitz: Ludwigsburg. In.

haber: Hermann Bauer, Schreiner⸗ meister in Ludwigsburg. Geschäfts⸗ zweig: Handel mit Musikinstrumenten jeder Art.

Amn 20. November 1926: Gebrüder Schmeizer, Sitz: Zuffenhausen. In⸗ haber: Alfred Schweizer, Kaufmann in Zuffenhausen. Geschäftszweig: Vertrieb von Schuhmaschinen und Leder. Der Sitz war bisher in Stuttgart.

Veränderungen bei den Einzelfirmen:

Am 16. November 1926: Buchdruckerei Otto Eichhorn, Juh. Lothar Kallen berg, Sitz: Ludwigsburg: Firma ge⸗ ändert in: Buchdruckerei Stto Eich⸗ horn Eichhorn-Verlag Inh. Lothar Kallenberg. Am 20. November 1926: Chemische Fabrik Bietigheim, Inhaber Robert Wohlfarth, Sitz; Bifsingen a G. am Bahnhof Bietigheim: In das Handels—⸗ geschäft ist ein Gesellschafter eingetreten. Die Firma wird wie bisher als offene Handelsgesellschaft fortgeführt.

Am 15. Dezember 1926: Ivo, Fabrik für Bürobedarf Max Vogel, Sitz: Ludwigsburg: Firma erloschen.

Neue Gesellschaftsfirmen:; Am 30. Ok⸗ tober 1926: Otto Dachtler, Sitz Lud⸗ wigsburg. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1926. Gesellschafter: 1. Emil Dachtler, Kaufmann, hier; 2. Helene Dachtler, led. vollj, hier. Ge⸗ schäftszweig: Kolonialwaren, u. Fein⸗ kostgeschäft.

Am 20. November 1926: Chemische Fabrik Bietigheim, Inhaber Robert Wohlfahrt, Sitz: Bissingen a. E., am Bahnhof Bietigheim. Offene Handels⸗ gesellschaft seit 1. Juli 1926. Gesell⸗ schafter: 1. Frida Wohlfarth, geb.

Liebermann, Witwe in Bissingen a. G3

2. Emil Sigle, Kaufmann in Stuttgart, Heusteigstraße 49.

Am J. Dezember 1926: Dietrich * Co., Sitz: Ludwigsburg. Offene

Handelsgesellschaft seit 17. November 1925. Gesellschafter: 1. Luise Diettrich, geb. Kalweit, in Ludwigsburg; 2. Helene Stadtler, Prokuristin in Luß⸗ wigsburg. Prokurist: Willi Diettrich, Kaufmann in Ludwigsburg Geschäfts⸗ zweig: Verlag und Vertrießs von Büchern.

Am 11. Dezember 1928. Otto Schork X Co., Sitz: Ludwigsburg. Kommanditgesellschaft seit 20. Sep⸗ temher 1926. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter: Otto Schork, Kaufmann in Stuttgart. Gin Kommanditist. Pro⸗ kurist: Hans Reichardt, Ingenieur in Cannstatt. Ge schäftszweig: Vertrieb von Fahrrädern, insbesondere der „Zenith⸗ fahrräder“ sowie Handel mit Fahrrad⸗ Ersatz, und Zubehörteilen und Vor— nahme aller Geschäfte, die in die Fahr— rade, Motorrad-, Auto. und Näh⸗ maschinenbranche fallen. Veränderungen bei den Gesellschafts— firmen: Am 17. November 1926 Eisenmöbelfabrik Lämmle, Akftien— gesellschaft, Sitz Zuffenhausen: Durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 10. Juli 1926 ist 8 20 des Gesellschaftsvertrags abgeändert worden.

Am 17. November 1926: Jeseo Schuhgesellschaft m. b. H., Sitz: Kornwestheim: Die Liquidation ist be⸗ endigt und die Firma erloschen.

Am 1J. November 1926: Bremer * Brückmann, Süddeutsche Abteilung Gesellschaft mit beschränkter Haf tung, Sitz: Ludwigsburg: Durch Ve— schluß der Gesellschafterversammlung

bom 18. Oktober 1926 ist die Gesell⸗ h

schaft aufgelöst, und zu Liquidatoren sind bestellt worden: Otto Eichholz, Direktor in. Braunschweig; Walter Barthel, Direktor in Braunschweig. Sie sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Liquidator Otto Eichholz ist durch Tod ausgeschieden. Walter Barthel ist nunmehr alleiniger Liquidator. Gesell⸗ schafterbeschluß vom 23. Oktober 1926.

Am 20. November 1926. Direction Rr, Dise onto⸗Gesellschaft, Zweig ste lle Zuffenhausen, Sitz: Berlin. Zweigniederlassung: Zuffenhausen Ge⸗ mäß dem bereits durchgeführten Be⸗ hluß der Generalversammlung vom 8. September 1926 ist das grun gtaß n, um 35 009 009 RM auf 135 006 006 Neichsmark erhöht worden. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 8. September 1926 sind die Art 5 und 29 des Gesellschaftsvertrags ge⸗ ändert worden. Die Aenderungen be⸗ treffen die Höhe und Einteilung des Grundkapitals (Art. 5), die für den Aufsichtsrat zu entrichtende Tantiemen⸗ steuer (Art. 29).

Am 22. November 19966: Otto Döbich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Zuffenhausen: Durch Beschluß der , , vom 25. Oktober 1926 ist die Gesellschaft aufgelöst und zum alleinigen Liqui— dator bestellt worden: Kari Fuchs. Kaufmann in Feuerbach.

Am 22. November 1926: Maschinen⸗ bau⸗Aktiengesellschaft Karl Wei

G Cie., Sitz Ludwigsburg: Dur Beschluß der ken nn der

Aktionäre vom 8. Oktober 1926 ist die Gesellschaft aufgelöst und zum ersten Liguidator bestellt worden: Paul Könnecke, Bücherrevisor in Stuttgart, Kanonenweg 230.

Am 23. November 19266. Niet⸗ hammer Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Ludwigs⸗ 524 Der Geschäftsführer Karl Klein in V ist ausgeschieden.

Am 7. ezember 1926: Rosenberger E. Faist, Sitz Zuffenhausen: Dem veselsschafter Paul Rosenberger, Fabri⸗ kant in anf ehen ist durch einst⸗ weilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart, IV. Kammer für Handels⸗ . vom 22. November 1926 die Be⸗ ugnis zur Vertretung der Firma sowie zur Führung der Geschäfte derselben

entzogen.

Am 13. Dezember 192386: Sigloch 83 Co. Württembergische Lack⸗ 53 u. e, , Sitz Zuffenhausen; Jur. Vertretung der Gesellschaft ist jeber Gesellschafter allein berechtigt.

A Co., Sitz Ludwigsburg: Der Ge⸗ sellschafter Otto Müller in Kornwest⸗ heim ist aus der Gesellschaft aus⸗ geschieden.

Am 156. Dezember 1926: Vereinigte Metallwarenfabriken vorm. Th. Kapff Nachf. Gesellschaft mit be⸗

burg: Der Geschäftsführer Otto Alfred Lienhard in Ludwigsburg ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Amtsgericht Ludwigsburg.

Marienburg, Westpr. [96562] Im Handelsregister B ist heute unter Nr. 53 die Firma . 6 mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Marienburg, ein⸗ getragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und Handel von Käse und Nahrungsmitteln aller Art. Das Stammkapital beträgt 20 000 Reichsmark. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 27 November 1936 fest⸗ gestellt. Geschäftsführer ist der Kauf⸗ mann Georg Hoff in Marienburg. Zur Vertretung der Gesellschaft ist der Ge⸗ e, e, im Behinderungsfalle ein Mitglied des Aufsichtsrats berechtigt. Marienburg, den 18. Dezember 1926. Amtsg richt.

Mohrungen. ñ ! 35656] In unser Handelzsregister Abteilung ist bei der Firma B. Teppich in Moh⸗

rungen (Nr. 30 des Registers) henke ann eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Mohrungen,

den 16. Dezember 1926.

Mülheim, Kuhr. 9bh6 ch] In das Handelsregister ist hente bei der. Firma Gebrüder Bensberg“ in Mülheim, Ruhr, eingetragen: An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Lambert Bensberg ist feine Witwe Franziska, geb. Kesting, getreten. Dem Bernard Bensberg 9. Prokura derart erteilt, daß er gemeinfam mit einem der

, . die Firma vertritt.

Amtsgericht Mülheim, Ruhr, den 15. Dezember 1925.

München. Handelsregister. 96279 I. Neu an ne n. Firmen.

1. Deinhaus Werk Richard Grun⸗ wald. Sitz Weilheim. Inhaber: Richard Grunwald, Kaufmann in Poffen, fen. Sägewerk, Handel mit Holz und Baumgterjalien. zhausbau.

2. Richard Pfab. Sitz ie , lpotheker in Tegernsee. edizinal⸗ drogerie.

3. Earl Geisel. Sitz München, Kaufingerstr. 6. Inhaber: Carl Geisel,

estaurgteur in München. Gaststätte

zum Bürgerbräu. 4 Korbinian Reindl. Sitz München, Rosenheimer Str. 29. Inhaber: Korbinian Reindl, Restaurgleur in München. Gaststätte Bürgerbräukeller.

Verlag Hierogliph Rosina Töschirschwitz. Sitz München. Glück= traßh;. III. Inhaberin; Nosina 3 irschwitz, Kaufmannsehefrau in

ünchen. ö Prokurist: Georg Tzschirschwitz.

53. Strumpf⸗Herbst Leo Herbst. Sitz München, Dachauer Str. 4. In- . Lee Herbst, Kaufmann und Fadri⸗ ant in München. Handel mit Strumpf⸗ waren.

J. Graphia⸗Vertrieb Niedhammer G Heufer. Sitz München, Paulaner⸗ , 22s9. Offene Handelzgesellschaft, heginn: 1. Oktober 1826. ede kin das graphische Gewerbe und Buch= ruckwalzengießanstalt. Gesellschafter: ie. iedhammer und Hans Heufer, Kaufleute in München.

II. Veränderungen eingetragener Firmen.

1. Ziegelwerk Obersöhring Gesell⸗ . mit beschränkter n,. Sitz

ünchen: e, Valentin Holt⸗

bauer gelöscht. Neubeftell ler Geschäfts⸗ führer und Liquidator: Anton 2

schränkter Haftung, Sitz Ludwigs⸗ 0

fäl, cs, , , wich, *

Bücherrevisor in München. Die Gesell. .

( eut raphische Kun ,, schränkter Haftung. Sitz München: Die . ist nichtig Liquidator! Carl Krueck riter in München.

3. Graphia⸗Certrieb Riedhammer . Heufer, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sstz München; Die Gesellschafterversammlunz vom l. Oktober 1926 hat die. Auflösung der Gesellschaft beschloffen Liquidator: Hans den fen , in 4 scha

. et Flugzeugbau ellschaft mit beschränkter Saftung in Liqui⸗ dation. Sitz München:. Liquidator Dein; Pohl gelöscht. Nenbestellter Liqui⸗= dator: Dr. Ernst Wilmersdoerffer, Rechtsanwalt in München

5. Aktiengesellschaft für private Vermögensverwaltung. Sitz München. Die Generalversammlung vom 7. Juli 1926 hat Aenderungen des Gesellschafts- bertrags nach näherer Maßgabe des ein= sereichten Protokolls, im besonderen die

Am 15. Dezember 1926 G. Messerle Grh

grhöhung des Grundkapitalz um 3h 0060 Reichsmark, beschlossen. Die Erhöhung ist, durchgeführt. Das Grundkapital be⸗ trägt nunmehr 60 oh RM. 300 Inhaber. aktien zu je 100 RM werden zu 150 3. ausgegeben.

6. Gartenstadt Harlaching Aktien⸗ gesellschaft. Sitz München:; Die Beneralbersammlung vom 30. November 1926 hat eine Aenderung des Gesellschafts⸗ vertrags nach näherer Maßgabe des ein—= gereichten Protokolls beschlossen.

Paul Schulze Baumaterialien handlung Gesellschaft mit be⸗ jchränkter Haftung. Sitz München; Geschäftsführer Paul Schulze gelöscht. Neubestellter eschäftsführer: Emil Mendel, Kaufmann in München.

8. Adler Lebensmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz München: ,,,, Hugo Brun⸗ ninger gelöscht. Neubestellter Geschäfts. führer; Emil Mendel, 2 . . zan⸗Ban lktiengesellschaft. Sitz München: Die Generalversammlung vom 29. November 1926 hat eine Aende⸗ ung des Gesellschaftsvertrags nach näherer Maßhabe des eingereichten Protokolls be schlossen.

I9. „PVhöniz und Wiener“ Ver⸗ eintgte Ver sicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Wien, Direktion für das Deutsche Reich. Zweigniederfassung München: Vorstandsmitglie? Dr. Ernst Blaschke gelöscht. Neubestellkeß Vor— standsmitglled: Or. Guido Hößlinger in

ien.

1. Max Mühlbeck C Co. Siß München: Die Gesellschaft ist aufgelöst, Nun mehriger Alleéininhaher; Nar Mühl— beck, Kaufmann in München. Protur des Andreas Kuffner gelöscht.

12. G. Sdoffniaun. Zweigniederlassung München:; Kommanditeinlagen von zwe Kommanditisten sind berichtigt.

III. Löschun gen eingetragener Firmen.

l. Schmiedels Rahmeis Werk. Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Sitz München

2. Gebr. Schreiber, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz München: Die Gesellschaft ist oufgelöft. Liguidatoren: die bisherigen Geschäfte— führer. Firma erloschen.

Unus Handels- und Industrie— Aktiengesellschaft in Liquidation. Sitz. München; Firma und Prokura Georg Löwisch gelöscht.

4. Nähe Textil⸗Werke Kom manditgesellschaft Hans Hummels⸗ heim. Zweigniederlgssung München: Zweigniederlafsing München aufgehoben. irma und Prokuren Josef imerl, ichael Schmidkonz, Maregrete Gerl, Otto König. Josef Schmiskonz und Adalbert Hengsberger gelöscht

3. Fritz Rau. Sitz München.

5. Alfred Frank. Sitz Mänchen.

7 Anton Krank. Sitz Dorfen.

8. Andr. Gröbers Nchf. S München: Die Gesellschaft ist aufgesost. Firma erloschen.

München. 18. Dezember 1925.

Amtsgericht.

Kaufmann in

Nebra. sr In unser . B ist bei Nr. 8, Zuckerfabrik Vitzenburg, Gesell= schaft mit beschränkter . iu Reinsdorf, eingetragen:; Durch Beschluß vom 22. Juli 1925 ist das Stamm kapital von 400 000 M auf 431 000 er Ft und sodann auf 431 000 Reichs mark umgestellt. Nebra a. U., den 20. September 1924.

Das Amtsgericht. Hann. 36666] Im hiesigen . A Nr. 46 ö heute zu der Firma W. Stroink K o. in Nordhern eingetragen:

Sp. 3 (Bezeichnun er persönl. . Gesell , 3er ermann Isaak

Neuenhaus,

troink, Bankdirektor

r. Hans Ludewig, beide in Nordhorn. Sp. 6 rc ne ben . Der Bank⸗ direktoy Dr. Hans Ludewig in Rord⸗ orn ist in die Gesellschaft als persön⸗ ich haftender Gesellschafter eingetreten.