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eutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
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Jnhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛe.
Exequaturerteilungen.
Zweite Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen im Saargebiet.
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebens haltungs kosten im Dezember 1926.
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer am 28. De⸗ zember 1926.
Bekanntmachung betreffend die Aufwertung der Ansprüche aus den Schuldverschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.
Preuszen. Ernennungen und sonstige Personal veränderungen. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 50, 51, 52 und 53 der Preußischen Gesetzsammlung. Bekanntmachungen der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw. .
Amtliches.
Deutsches R eich.
Der deutsche Konsul in Gotenburg hat an Stelle des 2 Sten Simonsson den Direktor George A relson zum Konfular⸗ agenten in Strömstad bestellt.
Dem Königlich großbritannischen Konsul in Berlin George Lygll, dem Königlich niederländischen Konful in Frankfurt g. N. S. W. ter Horst und dem Königlich niederlindischen Vizekonsul in Diez R. Heck ist namens des Reichs dat Exequatur erteilt worden.
Zweite Verordnung bes Reichsministers der Finanzen zur Autführung des Gesetzes über die Abloͤfung öffentlicher An leihen im Saargebiet.
Vom 31. Dezember 1926.
Auf Grund des 8 53 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gefetzes Über die Ablösung öffentlicher An⸗ leihen vom 8. September 1935 (RGBl. 1 Seite 335) und des 5 49 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Ge⸗ setzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 4. Dezember 1926 (RGBIl. IL Seite 494) wird verordnet:
Im Vorzugsrenten verfahren und bei der Barablösung der Anleihe⸗ kleinbeträge ist dei der Feststellung des Einkommens, dag ein im aargebiet wohnender Anleihegläubiger während des Kalender- jahrs 19236 gehabt hat, 1 Reichsmark 7,6 Fres. französischer Währung gleichzusetzen. Berlin, den 31. Dezember 1926. Der Reichsminister der Finanzen. J. A. v. Brand..
Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Dezember 1926.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er= nährung. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“ j beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts fur den Durchschnitt des Monats Dejember auf 1443 gegen 1436 im Vormonat. Sie hat sich sonach um G5 vH erhöht.
Die Ausgahen für die Ernährung haben außer für Fleisch und Fleischwaren durchweg angezogen. Die Bekleidungt⸗ ausgaben haben ihren Preisrückgang weiter fortgesetzt.
Die Int gc fen für die einzelnen Gruppen betragen 191514 = 166): für Ernährung 149,6, für Wohnung 10159, ür Hei ung und Beleuchtung 144.3, für Bekleidung 157,35, für
en „Sonstigen Bedarf“ einschl. Verkehr 184,7.
Berlin, den 31. Dezember 1935.
Statistisches Reichs amt. J. V.: Dr. Platzer.
—
Die amtliche Großhandels indexziffer
Die auf
am 28. Dezember 1926. den Stichtag des 28. Dezember berechnete Groß⸗
handels indexziffer des Statistischen Reichs amts beträgt
Ind
Ver⸗ änderung
in vy
ergruppen 1926
L. Agrarstoffe. n Nahrungsmittel..
le
5. II. Kolo
III. Industrielle Rohssoffe .
un
g. Tertilen 10. Häute und Leder hemikalien
11.
17. Produftionsmittel onfumgüter J Industrielle Fertigwaren zu⸗
18. K
sam
V. Gesamtinder
au . sich
gleichmäßig
1
2. J M
3. Vieherzeugnisse ......
4. Guter tte Agrarstoffe zusammen ...
—
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114114 83
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d Halbhwaren.
—
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157 121, 153 6 85,2 1525 175 1453 14359
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129,5 jo 2
141,9 1371
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ahrungsmittel ein eringerem Umfang en Industriestoffen mit Wirkung vom der Preise fur die Innerhalb der indu⸗ ch der leichte Rückgang etwa auf die Produktionsmittel und Konsumguͤter.
Die nach der alten Methode berechnete Großhandelsinder⸗
ziffer (ohne Fertigwaren) würde
sich auf 131,5 stellen, alfo
gegenüber der Vorwoche um O5 höher sein.
Berlin
Sta
den 31. Dezember 1926.
Statistisches Reichsamt. Dr. Platz er.
) D.
atliche Kreditanstalt Oldenburg. Betanntmachung
gemäß S5 der Ersten Verordnung für den Freistaat
Oldenb ur den Schu
lehen der
vom 21.
z über die Aufwertung der n,. au tz
dverschreibungen und verbrieften Dar
Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg
Dezember 1926 nach dem Stande am 30. Juni 1926.
. Gesamtbestand der Teilun gsmasse.
Ansprüche aus Hypotheken und Darlehnsforderungen nach dem Auf 2. Ansvrũche
leiheablöf
a) Altbesi b) Neu
GM ufwertungsge etz 12 182 997,77 aus Darlehntforderungen nach dem An⸗ ungsgesetz: 1199 125,— 10 000, —
22 139, 3 708262
13 412 344,54
den unter Ziffer 1 be— Darlehn gforderungen us der Teilungsmasse
Davon sind in Abzug zu bringen:
Ausfälle nach den 55 8 und Hire. bis zum 30. Juni 1925
erwaltu
burgischen Verordnung vom 21.
1b des Aufwertungs⸗
ngelostenbeitrag nach 13 der Olden⸗ ejember 1926.
II. Gesamtgoldmarkbetrag
II 438, 80 1 NI 505. Su
der teilnahmeberechtigten Schuldverschreibungen und
berbrieft
en Darlehen gg 977 850,38
Vorstehende Zahlen sind schätzungsweise ermittelt und noch nicht
endgůltig.
Nach den bisherigen Erfahrungen ift aber damit zu
K —
rechnen, daß weitere Herabsetzungen von Aufwertungsbeträgen ag Grund der 8 und 15 und sonstige Ausfälle der Teilungsmasse g.
erheblichem Umfange nicht eintreten werden. Oldenburg, den 31. Dezember 1926. Die Staats bankdirektion.
Preußen. Ministerium des Innern.
Die Regierungsräte Dr. Boelling in PRillkallen und Gaertig in Schleuüsingen sind zu Landräten ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 183 die Verwaltungsgebührenordnung (GO) vom 30. De. zember 1926.
Umfang 36 Bogen. Verkaufspreis 40 Pf. Berlin, den 3. Januar 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13184 das Gesetz über die Aerztekammern und einen Aerzte kammerautschuß, vom 30. Dezember 1936, unter Nr. 13 185 das Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Zu⸗ wendung an Beamte, Volkeschullehrperfonen, Wartegeldem fange Ruhegehaltsempfänger, Hinterbliebene und Angestellte der Grupp 1L bis 13 sowie an Beamte usw. mit Mindestgrundgehältern der Gruppen L bis 3, wom 36. Dezember 1926, unter Nr. 13 186 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die vor⸗ läufige Regelung der Gemeindewahlen (Gemeindewahlgesetz) in de assung der Bekanntmachung vom 12. Februar 1924 (Gesetzfamm O99), vom 31. Dezember 926, und unter Nr. 13 187 dag Gesetz über Industrie⸗ und Handelskammer wahlen, vom 31. Dezember 1926. Umfang 2 Bogen. Verkaufspreis 20 Pf. Berlin, den 31. Dezember 1926.
Gesetzlammlungsamt. J. V.: Alleckna.
—— —
Betanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 39 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter Nr. 13 188 das Gesetz über die Ermächtigung von Mitgliedern oder Beamten der Jugendämter zur Aufnahme vollstreckbarer Ver. pflichtungserklärungen zum Unterhalt unehelicher Kinder, vom 24. Dezember 1926, und unter Ar. 13 189 das Gesetz zur Abänderung des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, vom 27. Dezember 1926. Umfang K Bogen. Verkaufspreis 10 Pf. Berlin, den 3. Januar 1927. Gesetzsammlungs amt. J. V.: Alleckna.
Betanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 der Preußischen Gesetzs amm lung 2 unter
Nr. 13190 die Vierte Verordnung über die Ablösung der auf Mark lautenden Anleihen des Freistaates Pfreußen, vom 36. Dezember 1926, und unter
Nr. 13191 die Siebente Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlich rechtlichen Körperschatten, vom 28. Dejember 1936.
Umfang R Bogen. Verkaufspreis 10 Pf. Berlin, den 3. Januar 1927.
Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß det Preußischen Staatsministeriums vom 20. Or. tober 1826 über die Verleihung des Enteignungsrechtz an die Ueberlandzentrale Anhalt in Dessau für den Bau einer 15 000. Volt⸗Leitung von Piesteritz nach Straach durch daz Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 51 S. 210, ausgegeben am 18. De⸗ zember 1926
2 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. No— bember lheoß Über die Verleihung des Enteignungerechtsz an den Landkreis Bonn für den Ausbau und die Erbreiterung der Vor⸗