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liozss3] Vermögen.
Bankguthaben. Kassen⸗ bestand, Wertyaviere
1 uldner
Vermögensaufstellung am 39. Seytember 1926.
NM . 312149
10152581: 338 883
Verpflichtungen.
Attienkapital: Inbaberaftien... Namensaktien ....
Verpflichtungen... Gejetzliche Rücklage. Rüclage für Ruhegehälter Reingewinn
Gewinn. und V
RM 78 6336 159 406 84
An Abischreibungen ..
b Für Gewinnvortrag vom Reingewinn
30. September 1926
Einnahmenüberschuß. 234 38237
238 040644 238 040144
Die Dividende von 44 RM je Aktie abzüglich 10 /½ Steuer ist sofort zahlbar. Itzehoe, den JI2. Januar 1927
Zuckerraffinerie Itzehoe Aktiengesellschaft.
03941] Prospekt ber nom. Reichsmark 3 000 9909 Sz o½¶ ige, hypothekarisch eingetragene Teilschuldverschreibungen der
Saccharin⸗Fabrik, Attiengesellschaft, vorm. Fahlberg. List 6 Co., Magdeburg ⸗Südoft,
Ausgabe 1926, rückzahibar bis 1950, unkündbar bis 1. April 1931 ¶ IL Reichsmark — 1 0 KES Feingold), 1600 Stück zu je RM 1000, Serie i — 20, Rr. 1— 1600, 2000 Stück zu je RM 500, Serie 1—- 20, Rr. 1601 - 3600, 2000 Stück zu je RM 200, Serie 1—- 20, Nr. 3601 - 5600. Die Saccharin Fabrik, Aktiengesellschaft, vorm. Fahlberg, Lift & Co., ist im Jahie 1902 errichtet worden und bat ihren Sitz in Magdeburg⸗Südost. Gegenstand des Unternehmens ist die ÜUebernahme und ge fr r, der vormals unter der Firmg Fahlberg, List & Co. in Salbke betriebenen Fabrik. und Handelegeschãtte. Die Gejellichaft ist weiter befugt, mit der chemischen Industrie zusammen hängende oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, zu errichten, zu be— treiben und sich in irgendwelcher Form an solchen zu beteiligen.
Die Gejellschafi befaßt sich mit der Herstellung von Saccharin. chemischen Präparaten der medizinisch⸗vharmazeutischen und hygienischen Branche, Pflanzenschutz‚ mitteln, chemijchen Großprodukten, insbesondere Schwesessäure und chemisch reinen Säuren. Merallsalzen und anderen chemischen Hissestoffen, deren Einfahr und Ver⸗ trieb sowie Handel mit chemischen Produkten alser Art.
Die Füma hat einen Gesamtgrundbefitz von 539110 gm, wovon 207 284 m (davon bebaut 125 687 Fadbrikationszwecken, 101 719 4m (davon bebaut 6 612 gm) Wohnzwecken und 230 167 4m landwirischastlichen Zwecken dienen.
Die Fabrikgrundstücke sind durch Gleisanichluß an die Staatsbahn und duch eigene Halenanlagen mit Kränen, Lade⸗ und Entladeporrichtungen an die Elbe angeschlossen. Die Baulichkeiten setzen fich aus einem Veiwaltungsgebäude, einem HDauptlaboratortum, ausgedehnten Fabrifanlagen, Lagergebäuden, Schuppen und allem
JZube hör zusammen. Die jür den Betrieb benötigte elektrische Kraft wird von der Thüringer Leipzig, bezogen. Dieselbe beträgt monatlich
Gasgesellschast in Schönebeck, Hauptfitz eiwa 200 000 KwW-⸗Std.
Als Reserve dienen eine 450 Ps Dampfmaschine mit Drehstromgenerator und eine 125 EPS Dampfmaschine mit Gleichflromgenergtor.
Zur Erzeugung der Dampfkraft sind 12 eigene Dampfkessel von zusammen etwa 11900 4m Heizfläche vorhanden.
Das Grundkapital der Geyellschaft betrug ursprünglich „ 3 000 000, wurde mehrfach erböbt und stellte sich nach Durchführung des Beschlusses der außerordent— lichen Generalpersammlung vom 24. Jusi ißzz auf Æ Si hoG OQo0, bestehend aus 75 00 000 Stammaftien und S 65 G00 000 Vorzugsaktien. In der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Dezember 1924 wurde beschlossen, das Grundkapital auf RM 10572 006. umzustellen, eingeteilt in RM 16 Sö og auf den Inhaber lautende Stammaktien. 170 0600 Stück zu je RW 60, und RM 72 000 auf den Namen lautende Vorzugsaktien. 060 Stück zu je RM 12. Der freihändige Ankauf von Akftien zum Zwecke der Amortisation ist geftattet.
Die Vorzugsaktien, welche sich im Besitz eines Konsortiums befinden, PRelchem außer Mitgliedern der Perwaltung der Gejellschant die Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Leipzig, und die Commerj⸗ und Priwat⸗Bank Aftienge sellschaft, Berlin, angehören, sind mit folgenden Rechten ausgestattet:
Sie erhalten aus dem verteilbaren Jahresgewinn eine nicht nachzahlungs— berechtigte Dividende von 8oYo vor den Stammaktien; werden an bie Stammaßtien mehr als 1200 Dividende verteilt, Jo erbalten die Vorzugsaktien sär jedes volle Prozent, welches die Stammaktien über 1200 hinaus erhalten eine Nachdividende von 1 0/o, jedoch nur bis zur Höchstgren ze von insgesamt 120 ein schließlich der 8 o / oigen Vorzugsdivividende. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erhalten sie vor den Stammattien ihren Nennwert zuzüglich 15560 Aufgeld; ein weiterer Anspruch auf die verbleibende Masse sieht ihnen nicht zu. Bei Äbstimmungen gewährt sede Vor⸗ en, eine Stimme, jedoch bei Beschlußjassungen über Besetzung des Aufsichtsrats,
enderung der Satzung und Auflösung der Gesellschaft 10 Stimmen. Die Ge— sellichast hat das Recht, die Vorzugsaktien jederzeit ganz oder teilweise mit 119 0, ibres Nennbetrags nach vorausgegangener sechsmonatiger Kündigung auf den Schluß eines Geschäftsjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1936, nach Höhe der geleisteten Einzahlungen zurückzuzahlen. Die Rückzahlung darf nur aus dem nach der jährlichen Bilanz sich ergebenden Gewinn erfolgen, der zu diesem Zweck aus einem Dividendentesewesonds, der durch Generalversammlungsbeschluß ju diesem Zweck gebildet ist, ergänzt werden kann. Zur Einziehung der Vorzugsaktien bedarf es lediglich eines Beschlusses der gemeinsamen ordentlichen Generalversammlung der Stammaktionäre und der Vorzugsaktionäre. Es genügt die einjache Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals ohne daß es eines zustimmenden Be— schlusses einer besonderen Generalversammlung der Vorzugsakttionäre oder der Stamm⸗ gttionäre bedart. Eine Uebertragung der Vorzugsaktien ist nur mit Genehmigung des Vorstands und Aussichtsrats der Gesellschaft zulässig. ö
Den Vorstand der Gesellschaft bilden zurzeit die Herren Dr. Adolph List, Prof. Dr. August Klages und als stellvertretende Vorstandsmitglieder die Herren Otto Feßler und Carl Wullstein, sämtlich in Magdeburg.
Der von der Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht aus höchstens 9 Personen, zurzeit aus den Herren Moritz Schulze, Vorstands mitglied der Commerz und Privat⸗Bank Aktiengelellschaft, Berlin. Voisitzender; Dr. Ing. h. e. Gerhard Korte, Vorsitzender des Burbach⸗Konzerns, Magdeburg, stellv. Voisitzender; Dr. Rudolf Jay, Direktor der Langbein⸗Pfanbauser⸗Werke AG., Leipzig; William Raemussen, Magdeburg: Generalkonsul Dr. Ernst Schoen von Wildenegg, Vor⸗ standsmitglied der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Leipzig.
Die Mitglieder des Autsichtsrats erhalten den unten erwähnten Anteil am ,, mindestens jedoch eine feste Vergütung von RM 3000 für jedes
iiglied.
Die Generalversammlungen der Gesellichaft finden in Magdeburg oder in Leipzig statt; in diesen stehen in denjenigen Fällen, in welchen die Vorzugsaktien zehnfaches Stimmrecht haben den 175000 Stimmen der RM 1905000090 Stammaktien 60 000 Stimmen der RM 7209090 Vorzugsaktien gegenüber.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. .
Die Bekannimachungen erfolgen rechtsverbindlich im Deutschen Neichs— und Preußischen Staatsanzeiger, außerdem werden sie in einer Berliner Börsen, zeitung (bis auf weiteres Berliner Börsen⸗Gourier oder Berliner Börsen⸗-Zeitung) und in der Magdehurgischen Zeitung veröffentlicht werden.
Die Gesellschaft verpflichtet sich in Berlin eine Stelle zu unterhalten und jeweils bekanntzugeben, bei der die kostenfreie Einlösung der Zinsscheine und der aus— gelosten bezw. gekündigten Stüde erfolgt. Bei derseiben Stelle erfolgen ebenjalls kostenftei die Ausgaben neuer Zinsscheinbogen jowie alle sonstigen die Schuldverschrei⸗ bungen betreffenden Rechtshandlungen, inebesondere auch Konvertierungen.
Der bilanzmäbige Reingewinn ist wie folgt zu verwenden: Mit dM zu dem geietzlichen Relervefonds solange diese Rücklage den zehnten Teil des Aktien⸗ lavitals nicht übersteigt; gemäß den Beschlüssen der Generalversammlung für etwaige Sonderrücklggen, die nach dem Ermessen des Aufsichtsrats erforderlich werden; 4b als Dividende auf das Grundkapital unter Berücksichtigung der Rechte der Vorzugsaktien. ;
Von dem dann verbleibenden Ueberschuß erhalten als Anteil die Mitglieder des Aufssichterats 10 vom Hundert und die Mitglieder des Voistands die ihnen
zur beliebigen Verfügung der Generalbersammsung, wobei die Rechte der Vorzugs⸗
aktien zu berßcksichtigen sind.
RM 3 689 709 Stammaktien,
72 009 Vorzugsaktien,
Vermögen.
3 2916249 Stammaktien, w. 72 000 Vorzug aktien. am 31. Dezember 1925.
Schulden.
s
RM
Fabrikanlagen: Grundstücke,
Gebäude, Maschinen und
Apparate, Utensilien und
Mobilien usw. . 5931 886 Sonstiger i,,
iesen 650 000
; 2116536 5
15 074
4033796
1409 846 4
4 157 140
Wohn hãuser Aecker, Warenvorräte ]) Kasse und Wechsel.. Effekten und Beteiligungen?) Schuldner 3)
RM
10 5090 000 72 000 10590090 43 000 2 149 365
6 656 336 118
Aktienkapital: 175 0090 Stammaktien 6 000 Vorzugsaktien Re semwefonds ,, QAbligationsanleihe ). Gläubiger d) Dividendenkonto: ; nicht erhobene Dividende Gewinn .
2 9 *
14 1897 140
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1925.
Lasten. Allgemeine Unkosten ) Gehälter, Steuern, une, , Gewinn
. , ,
Erträgniffe. Gewinnvortrag aus 1924 ö
Reparaturen und sonstigen Spesen
Stammaktien
uweisung an die Beamtenfürsorgefaffe
posten zufsammen.
ursprünglich verzinslich mit 40, 997600.
(inzwischen zurückgezahlt).
Die in der nom. RM 40000
werden.
mark 7151 800.
Arbeiterinnen.
kündbar bis 1929.
besitz hypothekarisch sichergestellt ist.
5 1. Die Saccharin⸗Fabrik, Akttien⸗ gesellschaft, vorm. Fahlberg, List Co. gibt Teilschuldverschreibungen im Gesamt⸗ betrage von 3000 000 Reichsmark aus. Die Anleihe ist eingeteilt in 1660 Stück 2 igbo Rij;t Nr. 1— 16309. 2000 Stück 2 Ho git tr. 1601 - 3666. 2000 Stück à 200 RM Nr. 3601 —– 6600.
Ferner zersällt sie in 20 Serien zu je 15d 000 Reichsmark, von denen jede Serie do Teilschul dverschreibungen zu loh0 Reichs⸗ mark,. 190 Teilschuldverschreibungen zu 500 Reichsmark und 1009 Teilschuldver⸗ schreibungen zu 200 Reichsmark enthält. Demnach gehören zur
Ser. 1 die Nr. 1— 80 1601 — 1700
3601 — 3700. Ser. II die Nr. 81 - 160 1701 - 1800 3701 - 3800. Ser. III die Nr. 161 — 240 1801 - 1900 zol = og . Ser. 1IV die Nr. 41 - 320 1901 — 2000 3901 — 4000,
Ser. V die Nr. 321 — 400 2001 — 2100 4001 — 4100,
Ser. VL die Nr. 401 - 480 2101 - 200 4101 — 4200,
Ser. VII die Nr. 4351 - 560 2201 - 2300 4201 — 4300,
Ser. Vl II die Nr. 61 - 640 2301 - 2100 1301 - 4400,
Ser. 1X die Nr. 641 - 720 2401 - 2500 4401 — 4900,
Ser. X die Nr. EI - 800 2501 - 2600
hieraus etwa nach den Anstellungsverträgen zustehenden Beträge. Der Rest bleibt
bol = 4600
Erträgn isse abzüglich aller Fabrikations-
Verteilung des Reingewinns nach Berücksichtigung von Abschreibungen . und der vertraglichen Gewinnanteile: 8 og Dividende auf RM 2 946 240 im Verkehr befindliche
8 o/o Dividende auf RM 72000 Vorzugsaktien
uweisung an die Arbeiterunterstützungskasse ......
auf neue Rechnung vorzutragen RM 28 419,62
) Rohmgterialien RM 390 535,43, Betriebs materialien RM 298 639,59, Fertig⸗ und Halbsertigfabrikate RMI 125 700,658. Y außer nom. RM 40906 060 Aftien und nom. RM 800 006 Genußscheinen der Kokswerke C Chem. Fabriken A.-G., Berlin, und nom. RM 582 240 eigenen Aktien. div. Attien und Schuldverschreibungen in Gesamtbuchwert von RM 115600 Die Beteiligungen im Gejamtbuchwert von Rh 55 603 setzten sich aus 5 Einzel=
RM 1076678
284 570
336 118
1697467
Zinsen
9 d 9 9 9 9 d 9 9
. 32 880
und Betriebzunkosten 1664587
RM
Z3bh tigg 20 d 760, — 5 000, — 5000. —
p 5,75
ö 9
Tod 5 J Verpackungs materialien RM z30l 661, 03,
) Davon Bankguthaben RM 20 368,25. ) 6 2 207 0960 noch umlaufender Betrag, hyvothekarisch eingetragen, ausgegeben 1919 und 1920 (3 Zt. noch umlaufend
3) Darunter Bankschulden RM l 036 098, 0l, darunter RM 21 000 Hypotheken
Davon Steuern RM 226 480,95, darunter Aufsichtsratstantieme RM 27216, 60.
ußnote 2 zur Bilanz zum 31. Dezember 19825 aufgeführten Aktien und nom. RM 800 000 Genußscheine der Kokswerke K Chemijche Fabriken A.-G., Berlin (früher Oberschlesische Fabriken A.-G.), hatte die Geiellschaft bei Abschluß des Interessengemeinschafts⸗= vertrages mit den Oherschlesischen Kokswerken im Jahre 19235 erhalten und dagegen den Obherschlesischen Kokswerken eigene Aktien gewährt. Die Interessengemeinschaft ist im Laufe des Geschäftsjahrs 1936 aufgelöst worden, Saccharin⸗Fabrik⸗Aftien von der Koks werke C Chemische Fabriken Aktiengelellschast erworben hat und diese Aktien sowie die im Besitze der Saccharin-Fabrsk A.-G. befindlichen Aktien und Genußscheine der Kokswerte zur Verwertung im Interesfe der Saccharin⸗Fabrik A.-G. und zur Abdeckung eines von der Saccharin⸗Fabrik A.⸗G. bei den Kokswerken in Anspruch genommenen Kredites zur Verfügung gestellt hat. Die Abrechnung mit dem Kon sortium ist noch nicht erfolgt, jedoch dürfte ein D Erlös über den Buchwert der Koks verke⸗Aktien und Genußscheine hinaus erzielt Nom. RM 582 240 eigene Vorratsaktien sowie ein Teil der von den Kokswerken zurückerworbenen Aktien haben zu Angliederungszwecken Verwendung gefunden, ein weiterer Teil der Aktien ist freibändig veräußert worden. im Konsortium verbleibenden Sgccharin-Fabrik⸗Aftien ist ein Beschluß noch nicht gefaßt.
Die Umsätze der Gesellschaft betrugen 1924 RM 6373 760, 1925 Reichs—⸗
wobei ein Konsortium die
Ueber die
Die Gesellschaft beschäftigt zurzeit 135 Beamte und 610 Arbeiter und
Die Gesellschaft gehört folgenden preis, und absatzregelnden Verbänden an: a) Mitteldeunche Schwefelsäure⸗Syndifat G. m. b. H., un kündbar bis 30. Juni 1929; b). Vereinigung Deutscher Kalisalpeter⸗Fabrifen, Harburg a. d Elbe, ohne zeitliche Bindung; ) Interessengemeinschaft der Salmiakgeist & Ammoniak. Fabriken Deutsch⸗ lands, Berlin, obne zeitliche Bindung; 4) Internationale Süßstoff⸗Konvention, un=
Nach Lage der Verhältnisse erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1926 ein befriedigendes Ergebnis. Ueber die Dividende lassen sich Angaben gegenwärtig noch nicht machen.
Die, Gesellschalt hat im Jahre 1926 mit Genehmigung des Aufsichtsrats eine 80! Anleihe von RM 3 099 006 zur Verstärkung ihrer Betriebsmittel ausgegeben, die auf dem in 8 8 der nachfolgenden Anleihebedingungen näher bezeichneten Grund
Höhe der zur Verteilung gelangenden
Anleihebedingungen.
Ser. XL die Nr. 801 - 880 2601 - 2700 4601 – 4700.
Ser XII die Nr. 881 - 9660 2701 —- 2800 4701 - 4800,
Ser. XlIl die Nr. 961 - 1040 2801 — 2900 4801 — 4900,
Ser. XIV die Nr. 1041 — 1120 2901 — ʒö od 4901 = 3060,
Ser. XV die Nr. 1121 — 1200 3001 — 3100 5001 — 5100,
Ser. XVI die Nr. 1201 — 1280 3101 — 3200 5101 - 5200, ;
Ser. XVII die Nr. 1281 - 1360 3201 — 3300 5201 — 5300,
Ser. XVIII die Nr. 1361 - 1440 3301 - 3400 5301 —– 5400,
Ser. XIX die Nr. 1441 - 1520 3401 — 3500 5401 - 55600,
Ser. XX die Nr. I521 - 1600 3501 - 3600 5501 — 5600.
Die Teilschuldverschreibungen werden auf den Namen der Commerz⸗ und ö, n,, oder deren
r ausgestellt un ö. durch In⸗ dossament — auch Blankoindossament — übertragbar; sie werden von der Schuldnerin handschriftlich unterzeichnet und zur Kontrolle mit der ie, . lichen Gegenzeichnung eines von ihr Be⸗ auftragten versehen.
Alle Zahlungen erfolgen in Reichsmark bezw. den gesetzlichen , r
Hei allen Zahlungen und ertun gen
eine Umrechnung in der Weise
fe ö tatt, daß nach Maßgabe des Münzgesetzes
8 Bank At r n ch und der
okswerke & Chemische J
n
u hel gilt der Reicht.
der se für Auszah London auf Grund der letzten amtli R —— dem Tage, der für die Be⸗ rechnung des , si
logramm mehr als . als RM 2760, — so ist
ihlungsmitteln zu zahlen. eilschuldperschreibungen 1926 ab mit jährlich Die Zinsen sind am
Anstalt kostenfrei zahlbar. Aenderungen dieser Zahlstellen werden vorbehalten, sind jedoch nur mit Ge— nehmigung der Commerz. und Privat ö Deutschen Credit ⸗Anstalt zu⸗ assig.
3. Jeder Teilschuldverschreibung sind zwanzig dec . ĩ ein Erneuerungsschein beigefügt. Die Ausreichung einer weileren Reihe von Zinsscheinen mit zugehörigem Er— neuerungsschein kann an 8 Einreicher des Erneuerungsscheines erfolgen, und
zwar bei den im 5 2 aufgeführten Stellen. Wenn der Erneuerungsschein nicht bei⸗ 6 werden kann oder gegen die Aus. h
ändigung der
Zinsscheine an den In— aber
desselben schriftlich unter Vor. Cn. der Teilschuldperschreibun gen Widerspruch erhoben ist, so erfolgt die Ausreichung der neuen Reihe von 5 k nur an den legitimierten Inhaber er Teilschuldverschreibung. ; §z 4. Die Verzinsung der Teilschuld⸗ verschreibungen hört an demjenigen Tage guf, an dem sie zur Zahlung , werden. Bei Abhebung des Betrages der Teil schuldverschreibungen müssen, die zu ⸗ gehörigen Zinsscheine, die ö als an jenem Tage verfallen würden, mit den fälligen Teilschuldperschreibungen zin geliefert werden; andernfalls wird der Be⸗ ö ö. f ene, Zinsscheine von dem Kapitalbetrage gekürzt. . 1 ö Einlösung der Teilschulde verschreibungen erfolgt zum Nennwert. Zwecks Rückzahlung der . verschreibungen gelangt zum 1. April eines jeden . erstmals zum 1. Wril 1931, eine rie von 150 900. — Reichsmark, d. h. also 8 Teilschuldverschreibungen 1 000. — Reichsmark, 199 Teilschuld⸗ verschreibungen zu 500 — Reichsmark und 190 Teilschuldverschreibungen zu Reichsmark zur Auslosung— ginzulösenden Serien werden durch das Los festgestellt. Die Auslosung erfolgt in den Geschäftsräumen der Commerj—- und Privat. Bank Aktiengesellschaft zu notariellem Protokoll bis zum 28. Februar jeden Jahres, erstmalig im Jahre 1931. ie Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktien 6 n Teilnahme an der Ver⸗ osung berechtigt und erhält jedesmal Aut⸗ fertigung des Protokolls. sosten Serie gehörenden Lätestens bis 135. März eines Jahres und gleichzeitig nochmals die Nummern der in früheren Ziehungen aut⸗ gelosten, aber zur Zahlung nicht ein⸗ ereichten Stücke gemäß § 7 öffentlich be— annt. Die gezogenen Teilschuld⸗ verschreibungen sind am 1. April des enigen Jahres, an dem sie gezogen sind,
ällig. Die ln sind bei der Rük'⸗ zahlung der . reihungen so⸗ wie bei der Einlöfung der Jinsscheine und bei der Ausgabe neuer Zinsscheinbe e rechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legi⸗ timation des Vorzeigerg zu prüfen.
Die Schuldnerin ist berechtigt, Kapitalbetraͤge n gen Teilschuldberschrelbungen, die zi. Aufforderung mittels eingeschriebenen Briefes nicht innerhalb zwei Wochen oder ohne eine derartige onderg Aufforde⸗ rung nicht innerhalb eines 8. von der Fälligkeit an gerechnet, zur Finlösung Cee et sind, auf Gefahr und Kosten der Inhaber der betreffenden Teilschuld= berschreibungen bei einer Hinterlegungs⸗ stelle zu hinterlegen. ;
Wenn dies geschieht, verlieren die Be⸗ rechtigten jeden Anspruch aus den aus gelosten oder gekündigten verschreibungen gegen die insbesondere auch auf die bestellte Hypothek, und können sich wegen ihrer Ansprüche nur an die hinterlegte Summe halten. Diese verfällt dreißig Jahre nach der Hinterlegung mit den etwa auf—
laufenen Iinsen ugunsten der — sofern e , An. sprüche auf die hinterlegten Beträge nicht geltend gemacht sind. .
Die Schuldnerin ist berechtigt, neben und unbeschadet der felge s, jährlichen Auslosung vom Jahre 1931 ab eine ver- 2 Auslosung oder Gesamtrückzahlung er Anleihe, leztete mit sechsmonatiger Lündigungsfrist, zum 1. April eines jeden Jahres vorzunehmen, und zwar sind die Teilschuldverschreibungen, welche über den vorgenannten. Tilgungepkan hinaus getigt e, gleichfalls zu Pari einzulösen. Die Kündigung . durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern gemäß § 7.
(Fortsetzung auf der solgenden Seite]
Aftlenz esellschaft oder
Betrages maßgebend ist. Er .⸗
All ⸗
Zinsscheine sowie
Die sahrlsch .
Die Schuldnerin macht die zu der ge, Nummern jeden
ogen b ⸗⸗
die in, ausgelosten oder
Teilschuld⸗ Schuldnerin,
Im Falle der Einlösung der Tei lschuld. ö sind ihre ; haber auf ren der Commerz⸗ ö 3 ; die Teilschuldverschreibungen . . e, . Gewährleistung zu ehen. . 6. 5 die Koller der * scheine, die Verjährung des ns⸗ mipruches, auf vernichtete oder abhanden —— insscheine, auf die Er— neuerungsscheine, auf beschädigte, ver⸗ nichtete oder abhanden ge ommene Teil- uldberschreibungen finden die Vor⸗ . der S5 795-805 B. G- B. u bes 3 I65, II S- G. B. entsprechende An⸗
ndung. . de, , . 2 ade die Teilschuldverschreibungen belreffenden Bekanntmachungen werden m Dentschen Reichs. und Preußischen Staalsanzeiger mit Wirkung für jeden Inhaber der Teilschuldverschreibungen deröffenklicht, Außerdem werden sie in Berlin im Berliner Börsen⸗-Courier oder in der Berliner Börsen⸗Zeitung sowie in e einer Leinnger,. oder Magdeburger Tageszeitung veröffentlicht. Eine be— sondere Benachrichtigung auch der bhe⸗ kannten. Inhaber von. Teilschuld— verschreibungen erfolgt nicht.
§ 8. Zur Sicherung der Forderungen aus den Teilschuldverschreibungen, Zins⸗ scheinen und Kosten wird gemäß 5 1187 B. G⸗B. eine Feingoldhypothek in Höhe von 1075269 g Feingold nebst 835 jähr⸗ lichen Zinsen auf den gesamten der Schuldnerin gehörenden Grundbesitz von insgesamt Lund 4 ha Fläche in
1. Westerhüsen,
2. Salbke,
3. Magdeburg⸗Südost,
4. Randau bei Magdeburg zur Gesamthaft an bereitester Stelle, z. h. in unmittelbarem Anschluß an die gegenwärtig darauf lastenden Aufwer⸗ tungshypotheken im Werte von etwa 150 000. — Reichsmark, eingetragen. Die 1 tung ergreift mit gleicher Kraft gema n gesetzlichen Bestimm ungen . die auf den verpfändeten Grund⸗ 6 en und in den mitverpfändeten Bau⸗ lichkeiten befindlichen Anlagen, Gebäude,
Kessel und Maschinen, nebst dem samt⸗
lichen derzeitigen und zukünftigen Zu⸗
behör, sowie auch die Versicherungẽ⸗ gelder.
Die Schuldnerin hat sich der Com— merg⸗ und Privat⸗BSank Aktiengesell⸗ scchaft gegenüber berpflichtet, alle im
ange vorgehenden oder gleichstehenden, auch die auf Grund des Nufmwertungs— gesetzes vom 16. Juli 1925 ober künftiger Gesetze einzutragenden Hypo⸗ lheken und Grundschulden, insbe sondere auch Teilbeträge der im Absatz 1 auf⸗ geführten Hypothek löschen zu lassen, wenn und soweit sie sich mit dem Eigen⸗ tum am Grundfstück in einer Person vereinigen. Zur Sicherung dieser An— sfprüche auf Löͤschung hat die Schuldnerin eine Vormerkung in das Grundbuch gemäß § 1179 B. G. B. eintragen zu lassen.
§5 9. Die Inhaber der Teilschuldber⸗
e ngen nehmen im Verhältnis des Nennwerts ihres Teilschuldverschrei⸗ bungsbesitzes an der Siche rungshypothek teil, und zwar steht sämtlichen Teil⸗ schuldverschreibungen der gleiche Rang zu. Durch Uebertragung einer Teil- schuldverschreibung geht zugleich der entsprechende Anteil an der Siche rungs— hypothek auf den Erwerber über. S 10. Die Commerz⸗ und Privat⸗ Bank Attiengesellschaft ist in Gemäß⸗ heit des 5 1189 B. G.-B. zur Vertretersn für die jeweiligen Inhaber von Teil- w bestellt; diese Be⸗ tellung ist im Grundbuch vermerkt.
„Die Commerz⸗ und Privat- Bank Aktiengesellschaft ist berechtigt, die jetzigen und späteren Teilschuldver⸗ schreibungsgläubiger bei der Geltend= machung der Hypothek zu vertreten und mit. Wirkung für und gegen jeden Hhläubiger Verfügungen jeder Art über die Hypothek zu * treffen, inzbefondere: a) Loöschungen, Abtretungen und
Pfundentlassungen zu erklären und deren Eintragung im Grundbuch
y 9 .
ie Schuldnerin im Prozeßwege zur Einhaltung der ver, , , jahrlichen Auslosung und Tilgung zu zwingen und eventuelle Prozesse hinsichtlich der hypolhekarischen Au⸗ sprüche aktiv und passiv zu führen. Anträge auf Zwangs versteigerung und Zwangsberwaltung der Pfand⸗ gegenstände zu stellen und in dem
Verfahren als Vertreterin aufzu—
treten;
) zweckentsprechende Anträge zur Wahrung und Erhaltung der hypo— ihekarischen Sicherheit, insbesondere Anträge auf einstweilige Ver⸗ fügungen, zu stellen;
c Willengerklärungen jeder Art, die ich auf die Hypothek beziehen, wie
ündigungen und sonßstige nach diesen Bedingungen zulässige Er⸗ tlärungen, abzugeben und zu
empfangen sotwie auch Zahlungen, d
insbesondere
rungs⸗
verfahren, entgegenzunehmen. . Im übrigen ist die Commerz⸗ und Privat- Ban Aktiengesellschaft zu Ver⸗ lien wen über die Sicherungshhpothekt befugt, auch soweit es sich um Aus⸗ führungen von Beschlüssen der Inhaber der Teilschuldverschreibungen In Ge⸗ mäßheit des Reichsgesetzes vom 4. De— zember 1699 oder von Anweisungen des auf Grund dieses Gesetzes etwa be— stellten Vertreters handest. Die Commerz. und Privat⸗Bank Attiengeseslschaft! hat bei allen Maß⸗
im Zwangsversteige⸗
und Zwangsverwaltungs⸗ d
nahmen, die sie in bezug auf die Hypo⸗ thek trifft, das Recht, vorher Sicher⸗ stellung für die Kosten von der Schuldnerin zu verlangen.
Die der Commergz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft durch Wahrnehmung der Rechte der Hypothekengläubiger ent⸗ stehenden Kosten sind nebst einem an— gemessenen Dienstentgelt für diese be⸗ sondere Mühewaltung von den In⸗ habern der Teilschuldverschreibungen im Verhältnis ihrer Forderungen zu tragen und auf Verlangen der Com- merg-⸗ und Privat⸗Bank Akttiengesell⸗ schaft vorzuschießen, unbeschadet der Bestimmungen des vorhergehenden Ab⸗ satzes.
z 11. Die Commerz⸗ und Privat⸗ Bank Attiengesellschaft ist verpflichtet, keinerlei Verfügungen hinsichtlich der bestellten Hypothek zu treffen, sofern diese die Sicherheik der Gläubiger mindern, es sei denn, daß auch das Schuldkapital durch Tilgung ent— sprechend vermindert ist oder vermindert wird.
Die Löschung der Sicherungshypothek bezw. eines verhältnismäßigen Betrags derselben, letzterenfalls unter Vorbehalt des Vorzugsrechts für den verbleibenden Ueberschuß gemäß § 1176 B. G.⸗B., darf nur nach Einlösung und Ver⸗ nichtung oder Kraftloserklärung sämt⸗ licher bezw. eines entsprechenden Teils der angegebenen Teilschuldverschrei⸗ bungen oder nach Hinterlegung der ent⸗ sprechenden Einlösungsbeträge erfolgen.
Aus der Pfandverbindlichkeit sind einzelne n nur dann und insoweit zu ent⸗ assen, als entweder gleichzeitig der Wert der verbleibenden Pfandstücke durch Ein— bau oder Vermehrung des Zubehörs ent— sprechend erhöht oder der Verkaufspreis oder auch — nach Wahl der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft der
rt des aus der Pfandverbindlichkeit zu , Gegenstandes in Teilfchuldver⸗ chreibungen oder in bar bzw. in deutscher Reichsanleihe oder preußischer Staats⸗ anleihe, die seit dem J. Januar 1924 aus- gegeben e zum , . Kurswerte unter entsprechender Nachschußverpfli . bei der Commerz und Pridat⸗Ban Aktiengesellschaft hinterlegt wird. Von dem Ginbau oder der Vermehrung des . bzw. der Hinterlegung ist abzu⸗
ehen, wenn der Wert derjenigen Teil— chuldverschreibungen, die gem 13 zu vernichten sind, bzw,. die an Stelle der zu vernichtenden , n, , . enn §z 5. Abs. 3 hinterlegten Beträge ei den bisherigen , noch nicht berücksichtigt worden sind und dem Wert bzw. dem erzielten Erlöse für das Mu entlafssende Pfand entsprechen. Die Wertermittlung Pig durch ein Gut— achten einer der Commerz⸗ und Privat— Bank , als geeignet er— scheinenden Persönlichkeit.
Pfandentlassungen, bei. denen der Wert er zu entpfändenden Objekte im einzelnen . 10001 Reichsmark nicht e . ann die Commerz. und Privat⸗Ban Aktiengesellschaft nach ihrem Ermessen auch ohne Beobachtung der vorstehenden . vornehmen.
ern zur Anlegung oder Verbreiterung
öffentlicher Straßen die erforderlichen Teilflächen aus der Mithaft unentzeltlich entlafssen werden, ist eine besondere Leistung der Schuldnerin für diese Pfand⸗ entlaffung nicht erforderlich.
Im Falle Lines von der Schuldnerin wünschten Tausches von Teilen des e , ane, sollen die auszutauschen ; den Teile aus der Mithaft entlassen werden, wenn der Wert des einzu⸗ tauschenden Gegenstandes demjenigen des umzutauschenden nach dem Gutachten einer der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Attien⸗ gesellschaft nach ihrem besten Ermessen als geeignet erscheinenden Person mindestens . ist, und wenn die Schuldnerin be— wirkt, daß die für die Schuld bestellte Hypothek an dem eingetauschten Gegen⸗ stande den gleichen Pfandrang erhält, wie sie ihn an dem ausgetauschten hatte.
Eine Entlassung von Grundstücsteilen, auf denen sich Anlagen oder Fabrikgebäude der Schuldnerin 6e . kann unker den oben aufgeführten Voraussetzungen jedoch keinesfalls erfolgen, wenn hierdurch die Möglichkeit einer erheblichen nachträg⸗
ist, Darüber, ob diese Möglichkeit vorliegt, entscheidet lediglich die Commerz⸗ und n,, Aktiengesellschaft. Ferner önnen Pfandentlassungen auch dann nicht verlangt werden, wenn durch die noch haftenden Pfan dobjekte nach dem alleinigen Ermessen der enn. und Privat. Bank Aktiengesellschaft für den noch nicht ge= filgten Rest der Anleihe die volle Sicher⸗ heil nicht gewahrt bleibt.
Die Commerz⸗ und Privat Bank Aktien⸗ er nat ist nicht verpflichtet, das Zu—= ehör zu kontrollieren. Eninimmt jedoch die Schuldnerin dem Pfandverbande Zu⸗ behör, so hat sie e. durch solches zu ersetzen, das mindestens dem ic eichen Werte des entnommenen entspricht oder aber sie hat, falls der Wert 30 00 — Reichsmark äbersteigt. ginen Betrag ber em jeweilig in Frage kommenden Werte entspricht, zur außerordentlichen Tilgung zer Anleihe zu verwenden. . 512. Die Schuldnerin ist verpflichtet, die der Pfandhaft unterliegenden Gebäude nebst Zubehör, Einrichtung und Maschinen ordnungsgemäß gegen Feuers, fi zu ver⸗ chern dle . chaften bon em Bestehen der Hypothekaranleihe in Kenntnig zu setzen und die Erfüllung dieser Verpflichtungen der Commerz⸗ und Privat- Bank Aktiengesellschaft auf Verlangen . eit nachzuweisen. Letztere ist, falls ie e, // nicht dem vollen Werte der gesamten verpfändeten Objekte
entspricht der falls die Versicherung
lichen Beeinflussung des Betriebes gegeben
unterbrochen wird, berechtigk, die Ver⸗ sicherung auf Kosten der Schuldnerin in der nach eigenem Ermessen erforderlichen Höhe zu veranlassen. Die Commerz und Privat Bank Aktiengesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet, bezüglich dieser Ver= sicherung irgendeine Kontrolle auszuüben.
Dieienigen Versicherungsbeträge, die im Falle eines Brandschadens mit Ge⸗ nehmigung der Commerz und Privat⸗ Bank Akfiengesellschaft nicht zur Wieder⸗ berstellung der zerstörten Pfandobiekte ver⸗ wendet werden, sind bei der Commerz-⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft zur Ver⸗ wendung für die nächste Tilgungsrate zu hinterlegen.
§ 13 Die Schuldnerin hat die von ihr eingelösten Teilschuldverschreibungen all⸗ jährlich einmal zu vernichten und die Ver— nichtung durch eine öffentliche Urkunde dem zuständigen Grundbuchrichter nachzu⸗ weisen. Sollte der Grundhuchrichter zu der Löschung des entsprechenden Teil⸗ betrages der Hypothek die Löschungs— bewilligung der Commerj- und Privat- Bank Aktiengesellschaft erfordern, so ist die letztere, sobald ihr durch öffentliche Urkunde die Einlösung und Vernichtung eines entsprechenden Teiles der Teilschuld— verschreibungen von der Schuldnerin nach⸗ gewiesen wird, jzur Erteilung dieser Löschungsbewilligung verpflichtet. Sie ist dagegen nicht verpflichtet, zu überwachen, daß der erfolgten Einlösung entsprechend atsächlich Bekräge zur Löschung gelangen.
§ 14. Die Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft ist berechtigt, die ihr übertragene Vertretunasbefugnis jederzeit durch Anzeige an die Schuldnerin mit drei⸗ monatiger Frist zu kündigen oder in vollem Umfange oder geteilt an ein anderes In— stitut gleicher oder ähnlicher Art zu über— tragen.
Tritt die Commerz⸗ und Privat- Bank Aktiengesellschaft in Liquidation aber ist sie in sonstiger Weise an der Fort⸗ setzung der ihr im Interesse der Teil⸗ schuldverschreibungsinhaber übertragenen Aufgaben verhindert oder aber gibt sie die ihr als Grundbuchvertreterin zustehenden Rechte auf, ohne dieselben zu übertragen, so müssen die Inhaber der Teilschuldber⸗ schreibungen durch öffentliche Bekannt⸗ machung gemäß § 7 mit einer Ein— berufungsfrist von mindestens 14 Tagen von ihr selbst oder der Schuldnerin zu einer Versammlung geladen werden. Den Ort dieser Versammlung bestimmt die Commerz · und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft, während die Kosten der Einladung von der Schuldnerin zu tragen sind. In dieser Versammlung erfolgt die Wahl desienigen, der in Zukunft gemäß den in den Anleihebedingungen für die Commerz—⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft fest⸗ gelegten Richtlinien als Vertreter der Teilschuldverschreibungsgläubiger aufzu⸗ treten hat. Die Wahl erfolgt mit ein—
der Höhe der in der Versammlung ver— tretenen Anleihebeträge der Erschienenen oder der durch einfache schriftliche Voll⸗ macht vertretenen Inhaber von Teilschuld—⸗ verschreibungen. Die Teilnahme an der Beschlußfassung ist abhängig von der min destens drei Tage vor der Versammlung bei einem Notar oder bei den in der Be— kanntmachung bezeichneten Stellen ser— folaten Hinterlegung der Teilschuldver⸗ schreibungen oder der über diese lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder einer Effektengirobank, die bis zur Be endigung der Versammlunag dort zu e— lassen sind. Ueber die Beschlüsse der Ve sammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Die ommerz und Pribat⸗Bank Aktiengesellschaft ist berechtigt. Ein⸗ tragungen in das Grundbuch, die durch vorstehende Bestimmungen notwendig werden, im eigenen Namen und namens der Gläubiger und der Schuldnerin auf Kosten der Schuldnerin zu beantragen und zu bewilligen Diese Bestimmunagen gelten in gleicher Weise für die an Stelle der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft tretenden Vertreter der Gläubiger der Teilschuldverschreibungen.
8§ 15. Tritt eine Verschlechterung der Pfandgrundstücke ein, durch die die Sicher⸗ heit der Teilschuldverschreibungen erheblich gefährdet wird, so hat die Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft bei
Schuldnerin eine anderweitige Sicher⸗ stellung der Teilschuldverschreibungen oder aber Beseitigung der Verschlechterung zu berlangen. Es besteht jedoch für die Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft keine Verpflichtung, eine Kontrolle über das Vorliegen einer Verschlechterung der Pfandarundstückt im Sinne der sS§ 1133 ff. B. G.-B. auszuüben. Die Commerz und Privat ⸗ Bank Aktiengesell⸗ schaft ist berechtigt, evtl. unter Zuziehung von Sachverständigen, bei der Schuldnerin eine Kontrolle des gesamten Immobiliar— besitzes einschl. der betreffenden Anlagen vorzunehmen. Falls die Bemühungen der Commerz- und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft hinsichtlich der Beseitigung der Ver⸗
stellung innerhalb einer von ihr zu be— stimmenden Frist erfolglos sein sollten, so ist sie berechtigt, aber nicht vewflichtet, zur Beschlusffossung über die weiter vor— zunehmenden Maßnahmen gemäß 8 14, IJ eine Versammlung der Inhaber der Teil- schuldverschreibungen einzuberufen.
Die Gommern und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft ist berechtigt, auch bei anderen Entscheidungen, die sie zu treffen berechtigt, aber nicht gewillt ist. zum Zwecke der Beschlußfassung eine Versamm— lung der Besitzer der Teilschuldverschrei. bungen gemäß den Bestimmungen des Reich cnesetzes bom 4. Dezember 1899 ein
zuberufen.
facher Stimmenmehrheit, berechnet nach
S 16. Die Teilschuldverschreibungen surd seitens der einzel nen Gläubiger und der Commerz und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft unkündbar. Alle noch nicht getilgten Teilschuldverschreibungen können indessen seitens der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft zwecks sofortiger Zah⸗ lung für fällig erklärt werden, wenn
1. die Schuldnerin die Zahlung der Zinsen und der gekündigten Kapital beträge bei Fälligkeit nicht leistet;
die Schuldnerin die Pfandgegenstände ganz oder teilweise ohne Genehmi⸗ gung der Commerz⸗ und Privat ⸗Bank Aktiengesellschaft veräußert:
3. die Schuldnerin ihre Zahlungen ein— stellt:
das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Schuldnerin eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
5. die Zwangsverwaltung Pfandgegenstände oder einen T selben verfügt wird:
die Schuldnerin ihren Betrieb, ab⸗ gesehen von Streik, Aussperrungen und sonstigen Fällen der höheren Ge⸗ walt, länger als sechs Monate ein⸗ stellt:
die Schuldnerin ohne Zustimmung der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft sich auflöst oder mit einer anderen Gesellschaft fusioniert;
8. die Schuldnerin die rechtzeitige Aus⸗ losung unterläßt:
9. die für den Betrieb der Schuldnerin hergestelllen Gebäude nebst deren Zu⸗ behör und Einrichtung nicht in einem sprechenden K für die Sicherheit der Anleihe aus⸗ zufordern.
Von den in den §5 10 Abs. 5 und 17 Abs. 2
lung der
stellt ist. erklärung: in erlischt dies
Inhaber
Die stehen
im
§ 17.
rungen abaibt
2 aus
biger
. den
rungen zu
an die Gläubiger zustehen.
die Befreiung der Treuhänderin von der Ausübung der mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns offenkundige Verletzungen solcher Pflichten.
Magdeburg⸗Südost, im Dezember 1926.
w. Klages.
Auf Grund vorstehenden Prospekts sind
schaft, vorm. Fahlberg, Auegabe 1926, rücksahlbar bis 1950,
Rr. 15601 - 3640, Rr. 3601 = 5600,
2000 Stück zu je
Berlin, im Dezember 1926.
re ichenden ö gefahr versichert werden und die Zah⸗
der Commerz⸗ die Aktiengesellschaft bedingungslos allein zu. r ; Die Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft wird dadurch, auf Grund dieser Bedinaungen
Betrage gegen Feuers⸗
Prämie nicht rechtzeitig der
Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktien⸗ gesellschaf i Im Falle Absatz 1 Nr. 9 ruht, solange der Commerz⸗ aesellschaft ein sicherungsgesellschaft das
t nachgewiesen wird.
und Privat⸗Bank Aktien⸗ Garantieschein der Ver⸗ zur Verfügung ge⸗ Recht der Fälligkeits⸗ den Fällen Nr. 1, 2 und 8 Recht jeweils, wenn vor
seiner Ausübung der Verzug beendet wird.
§S 162. Die in diesen Bedingungen der Commerz und Privat⸗Bank Aktienaesell⸗ schaft übertragenen Rechte sind ausschließ= liche, soweit nicht zugunsten der einzelnen von etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist. S 16 aufgeführten
Teilschuldverschreibungen
Befuanisse und Privat⸗Bank
das sie Erklä⸗ oder entgegennimmt, weder
den Gläubigern aus den Teilschuldver⸗ schreibungen noch der Schuldnerin gegen über verpflichtet.
Insoweit die Commerz⸗ Bank Aktieno den Teilschuldverschreibungen wahrnimmt, ist sie berechtigt, Ersatz für die ihr hierdurch erwachsenen Kosten von Gläubige schreibungen im Verhältnis ihrer Forde⸗ verlangen ostenvorschuß von diesen ein⸗
und Privat ⸗ esellschaft Rechte der Gläu⸗
rn aus den Teilschuldver⸗
oder einen ent⸗
der Anleihebedinaungen der
Treuhänderin vorbebaltenen Rechten wird nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als der Treuhänderin gesetzliche Ansprüche auf Vorschußleistung oder Koftenerstattung
Die Bestimmungen der 85 15 und 17 der Anleihebedingungen bezwecken nicht
üblichen Treuhändenpflichten
und von der Verantwortlichteit für Falls eine Uebertragung auf Grund der Befugnis aus 5 14 der Anleihebedingungen auf andere Treuhänder erfolgt, so werden auch diese an die Beobachtung dieser Erklärung gebunden werden.
Saecharin⸗Fabrik, Attiengesellschaft, vor m. Fahlberg, List Co.
nom. Reichsmark 3 090 090090 Soßige, hypothekarisch eingetragene
Teilschuldverschreibungen der Saecharin⸗Fabrik. Attiengesell⸗ List & Co., unkündbar bis 1. April 1931 ( Reichsmark — 1490 Eg Feingold), 1600 Stück zu je RM 1000, Serie 1-20. Nr. 1 - i600, 2000 Stück zu ie RM 500, Serie 1— 20,
Magdeburg ⸗Sů dost,
RM 200, Serle 1—20,
zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Berlin zugelassen worden.
Commerz und Privat⸗Bank A ktiengesellschaft.
03595
Rechnungsabschluß für den 30. Juni 1926.
Vermögen. — — — päuůiKi— n, Zugang 1925/26
Stand am 7 1925
Ab. schreibungen
Stand am 30. 6. 1926
Fahrifaulagen z 2lß zog bo
Kassenbestand . ‚ - ͤ Wertpapiere
Kenntniserhalt die Berechtigung, von der
schlechterung bzw. anderweitiger Sicher- —
Schuldner .. N Vorräte... . Bürgichaften . Verlust Verbindlichkeiten.
Aktienkapital.
, Geletzliche Rücklage ....
Vvpot befen
Anleihe — Rücktand Glãubiger . w Bürgschaften: 231 380
193 570 zo
3 254 03935 10 15251
36 848 42 1125 02511 oh has gʒ
155 33756
1151298536
z 676 70247 2 000 000 — 00 00 319 457 70 21 260 —
3 633 904477
6 676 702147
Verlustvortrag am 1. 7. 1925. Betriebsverlust Abschreibungen
497 4826.
499 16813
153 33759 1151 98835
Trier, den 10. Januar 1927. Trierer Walzwerk Aktiengesellschaft.
Gewiun⸗ und Verlustrechnung.
Vortrag auf neue Rechnung
115198835
1851988135
Der Vorstand.
Gladtische Bühnen Actien⸗Gesellschaft, Frankfurt
Bilanz zum 31. März 1926.
a. Main. Haben
tz 3
51 888
225966 12 259 5 121 931
130 14 668 6 120 304:
e e, b. d. Mittel deutschen Kredit- ant s Guthaben beim m dn . Baibestand der Kasse ...... Gagenvorschüsse .... . Effekten:
a) 26 eigene Vorzugsaktien
b) lonstige Wertpapiere ... Pensione fonds . Forderung an die Stadtgemeinde für Bühnenumbau, fällig bei Auflösung der Gesellschaft (4 67 337,99). Debitorenkonto . . Fehlbetrag im Rechnungs jahre 1925/26
Summa.
b)
Aktienkapital: . a) Stammaktien
Rückstellungstto. Pensions fonds
. 9
5000 5080 238 000 120 354 38
Vorzugsaktien
Summa. 368 434 533
Gewinn⸗ und BVerlustrechnung per 31.
Oper
.
Soll.
März 1926. — —
Insgesamt 23
Schauspiel 2 414
2319974 0
rsönliche Ausgaben * 390 92 51
Sachliche Ausgaben. .
366 836 64 195 803 33
3 286 810 73 od6 798 84
2710 96ztz tz
1162 639 97
1 635 66211 1061433 54 13 870195
Einnahmen Zuschuß der Stadt Fehlbetrag
. —
724 73 51 238973262 438 d66 465 1 500 00 — — 13 870 95
Summa 2710966 60
Frankfurt a. M., den 29. Dejember 1926. Der Vorstand.
Clemens Krauß. Otte Müller Wieland.
1162 63997
3 S 3 os 7
(1016411 Richard Weichert.