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Deulshhet Reichs anzeiger Prenßischer Etaatsanzeiger.
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Exequaturerteilung.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1977.
Filmverbote. Preußen. Mitteilung über Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Polizeiverordnung, betreffend das Verbot der Verwendung von Fangeisen usw. beim Vogelfang. Handelsverbot.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 der Preußischen Gesetzsammlung.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat nach dem Rücktritt der Reichsregierung dem bisherigen Reichskanzler Dr. Marx das Amt als Reichstanzler erneut übertragen und ihn gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsministers für die besetzten Gebiete beauftragt.
Auf Vorschlag des Reichskanzlers hat der Herr Reichs⸗ präsident den Reichsminister des Auswärtigen Dr. Strese⸗ mann, den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, den Reichs— wehrminister Dr. Geßler sowie den Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius in ihren bisherigen Aemtern bestätigt.
Neu ernannt sind: der Staatsminister 4. D. Hergt, M. d. R., zum Reichs. ö. der Justiz unter gleichzeitiger Beauftragung mit der Stellvertretung des Reichskanzlers, der Landrat a. D. Dr. h. 6. von Keudell, M. d. R., zum Reichsminister des Innern, der badische Staatspräsident und Finanzminister Dr. rer. pol. und Dr. med. h. «. Köhler zum Reichsminister der Finanzen, der Staatssekretär Dr. Schätzel zum Reichsposiminister, der Verbandssekretär Dr. h. c. . ch, M. d. R., zum Reichsverkehrsminister und der Reichsminister . D. Schiele zum Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Dem tschechoslowatischen Konsul in Düsseldorf Dr. Hans Harneny ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
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Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1927.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er— nährung. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar auf 14465 gegen 1443 im Vormonat. Sie hat sich sonach um 0, vH erhöht.
Bei den Ernährungsausgaben werden Steigerungen der Preise für Gemüse, Karloffeln, Brot, Zucker und Kakao durch Nachgeben der Preise für Eier, Milch und Milcherzeugnisse sowie für Fleisch nur zum Teil ausgeglichen. Die Bekleibungsͤ—⸗ ausgaben haben ihre Abwärtsbewegung weiter leicht fortgesetzt.
Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen 191314 —=— 100): für Ernährung 150,57, für Wohnung 1049, ür Hei ung und Beleuchtung 1447, für Betleidung 156,7, für
en „Sonstigen Bedarf“ einschl. Verkehr 1824.
Berlin, den 31. Januar 1927.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Film verbot.
Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: Die Akten der Hella Morgins, 4d Aktie = 1155 m lang. Antragsteller und Ursprungsfirmg: Paul Specovlus, Berlin. sst am 24. Ja- nuar 1927 unter Prüfnummer 14 735 verboten worden.
Berlin, den 31. Januar 197. Mildner.
einschließzlich des Portos abgegeben.
Filmverbot.
Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens Brillanten, 6 Akte — 1921 m lang, Antragsteller: Pantomim⸗Film, Berlin — Ursprungsfirma: R. C. Pictures Corp., New York —, ist am 21. Januar 1927 unter Prüfnummer 14759 ver—⸗ boten worden.
Berlin, den 31. Januar 197. Mildner.
Preußen.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 6. Januar 1927 verliehen:
Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:
Johann Ludwig, Hilfskasernenwärter, Jülich,
Walter Schatz schneider, Bankbeamter Berlin, —⸗
Fritz Walther, Dr. med., prakt. Arzt, Ziebingen, Kreis West— sternberg,
Louis Koch, Schlossermeister, Dillenburg,
Heinrich Hauenschild, Angestellter. Bonn,
Peter Kaufmann, Schlosser, Jülich,
. Holzgreve, Installateur, Jülich, =
Hermann Krohne, Schüler, Hermannsburg, Kreis Celle,
Gustav Selig, Schüler, Hermannsburg, Kreis Celle,
Josef Fuck art, Dachdeckermeister, Jülich,
Dr. ann Gutberlet, Steuersachverständiger, Frank⸗ urt a. M.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des 8 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 (Geseßsamml. S. 83) in Verbindung mit dem Y des Reichs⸗ vogelschutzgesetzes vom 30. Mal 1908 (RGBl. S. 317) und dem 5 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) wird für den Umfang des Preußischen Staates folgendes angeordnet:
§1.
(1) Es ist untersagt, Vögeln mit Fangeisen, die allein oder in Verbindung mit Habichtskörben oder anderen Vorrichtungen auf Pfählen, Bäumen oder anderen heworragenden Gegenständen sowie auf Bodenerhebungen angebracht sind, oder mit darauf befestigten Selbstschüssen nachzustellen. .
(2) Allein in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 30. April des folgenden Jahres dürfen solche Habichtskörbe verwendet werden, die mit zum Unversehrtfangen oder zum sofortigen Töten eingerichteten Fangeisen versehen sind. Diese Eisen dürfen aber lediglich tagsüber auf Fang gestellt bleiben.
§52.
Besonders als sogenannte Pfahleisen“ gearbeitete Eisen, die im allgemeinen kleiner als andere Eisen und besonders daran kenntlich sind, daß die Feder nicht außerhalb, sondern innerhalb des Eisens liegt, und daß der Abzug nicht zum Anbringen eines Köders geeignet ist, sondern aus einem zum bequemen Auffußen der Vögel geeigneten Dole, meist einem berindeten Aststück besteht, dürfen nicht feilgehalten oder anderweit in den Verkehr gebracht werden. Diesem Verbot unterliegt auch jede andere Art des Erwerbs oder der Veräußerung, das Anbieten oder die Vermittlung solcher Rechtegeschäfte, das Ein⸗ gehen einer Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung.
§ 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in den 58 1 und 2 dieser Polizeiverordnung werden, soweit nicht weitergehende Straf— bestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu jh RM oder mit Haft bestraft. 9.
Die den gleichen Gegenstand behandelnde Polizeiverordnung der preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung sowie für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 29. September 1922 abgedruckt im Dentschen Reichs.; und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 226 vom 7. Oftober 1922) wird zugleich mit dem Inkrafttreten vorstehender Anordnungen (5 5) aufge hoben.
§6.
Diese Poltzeiverordnung tritt am 15. Februar 1927 in Kraft. Berlin, den A. Januar 197.
Der Preußische Minsster Der
für Wissenschaft, Kunst und olks bildung.
J. A: Nentwig.
reußische Mintster für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
J. A.: Abicht.
Handelsverbot.
Auf Grund der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. ILS. 706) habe ich dem Händler Leo Boll. meyer, Berlin, Schulstraße 52, durch Verfügung vom 4. Mal 1926 den Handel mit Spetsefetten (Butter, Schmalz, Kunstspeise fett, Speisesl) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Berlin, den 23. Januar 1927.
Der Polizeipräsident. J. V.:! Dr. Mosle.
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 8 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 195 die Verordnung, betreffend Aufhebung der Verordnung über die Verzinsung gestundeter Abgaben, vom 27. Januar 1927. Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 15 Rpf. Berlin, den 31. Januar 1927.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Nichtamtliches. Dentsches Reich. Der Reichsrat tritt Donnerstag, den 3. Februar 19277,
5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zusam men.
Parlamentarische Nachrichten.
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ner Hauptausschuß des Preußischen Sand tages erledigte am 29. Januar den Rest des Haushaltes des Ministe riums des Fnnern mit dem „Polizeietat“. Abg Stieler (Zentr berichtete über die Beschlüsse des Unter= ausschusses und begrüßte die Verstgatlichung von Polizei⸗ verwaltungen, bat jedoch, das Tempo dieser Verstaatlichungen nicht allzusehr zu beschleunigen. Nach dem Bericht des Nachrichtenbürss des Vereins deutscher Zeitungsverleger erklärte er dann, daß die in dem Erlaß des Ministers in der Frage des Schießsperts ge—⸗ ,. Regelung notwendig gewesen set, und fragte, ob dieser Erlaß nicht eine Grundlage s ĩ
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ür eine reichsgesetzliche Regelung sein könne. Minister des Innern Gzesinskierwiderte daß der von ihm herausgegebene Schießerlaß dem Mißbrauch des Schießsports zu politischen Zwecken vorbeugen solle, auf der anderen Seite aber die Vereine, die sich schon seit einer langen Reihe von Jahren rein 6 mit dem Schießen befaßten, nicht unmöglich machen solle.
as rein sportliche Schießen ohne politische Nebenzwecke sei durch⸗ aus unbedenklich. Die Regierungspräsidenten sollten den Schieß J. in ihren Bezirken weiter beobachten und auf Grund ihren
rfahrungen berichten, ob etwa eine Verschärfung der im Erlaß , . Richtlinien notwendig sei. Die dem Landtag überreichte Denkschrift über die Polizei solle als Informationsmaterial über Organisation und Tätigkeit der Polizel dienen, um so auch in weiteren Kreisen das Wesen der Polizei besser bekaunt zu machen. Es sei darin eine Menge statistischen Materials, das für den Zweck der Polizeiausstellung und als Grundlage für Erlasse im Ministerium liege, verwertet worden. Die Polizeiorganisation sei heute im ea den und ganzen abgeschlossen nach einem über fünf Jahre hindurch währenden Aufbau, an dem ein Hauptverdienst der frühere Leiter der Polizeigbteilung und jetzige Staatssekretär Abegg habe. Dafür gebührẽ Herrn Staats sekrelär Dr. Abegg der Dank der Staatsregierung. Nach 3 der Verhandlungen mit der Entente sei nunmehr auch die Stärke der staatlichen Poltzei endgültig festgesetzt, und zwar auf 67 099, die in etwa zwei Jahren zu erreichen . Zurzeit sei die Stärke 67 500. Gegenüber den tatsächlichen edürfniffen entspreche insbesondere die Schutzpolizei . den Erfordernissen. Die Verminderung habe sich bisher im unbesetzten Gebiet noch nicht ausgewirkt, da die für die augen⸗ blicklich noch besetzten Gebiete der zweiten und dritten Zone be— stimmten Polizeikräfte noch im unbesetzten Gebiet verwendet werden könnten, später aber herausgezogen werden müssen. Auch die Festsetzung der staatlichen Polizeiverwaltungen sei ziemlich durch geführt. Insgesamt seien 51 staatliche Polizeiverwaltungen vor⸗ gesehen. Ob noch hier und da bei elt fung der Standorte Aende⸗ rungen sich ergäben, hänge von eventuell auftauchenden Notwendig keiten ab. Bei Festlegung der Standorte hätten leider nicht alle von den Städten geäußerten Wünsche nach Belegung mit Poltzei berücksichtigt werden koͤnnen Hinsichtlich der Beamtenbesoldung müsse eine bessere Gehaltsregelung erstrebt werden. Leider seien durch die Finanzlage des Staates und des Reiches die eigenen Wünsche stark beschnitten. Immerhin seien im neuen Etat einige Verbesserungen gegenüber dem Vorjahre vorgenommen worden. Der Minister versprgch, der Besoldungsfrage sein dauerndes Augen⸗ merk zuzuwenden, schon weil die Polizei der größte Begmtenkörper sei, zum anderen aber auch, weil der Polizeibeamte mehr als jeder
andere Beamte dauernd der gesundheitlichen und Lebens 63 aus- gesetzt sei. Erfreulicherweise könne festgestellt werden, daß der Geist