1927 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Feb 1927 18:00:01 GMT) scan diff

administrative dèéfinitive, en tant que cette derniêre ö6mane d'une autoritè admini- strative de deuxième in- stance.

En accusant réception de la lettre précitée, j'ai Thonneur de vous faire savoir que je prends acte de ces communications.

Veuillez agréer, mon cher Directeur, l'expression de mes sentiments dévouss.

(gez.) Rauscher.

Monsieur de Jaekovski, Varsovie.

Annexe. Article 1.

Pour ll rsalisation des stipulations pré vues aux articles suivants, le Gouver- nement Polonais, respective- ment le Gouvernement Alle- mand, nommeront chacun un dèlsgus dont le nom sera Port à la connaissance de autre Gouvernement, par voie diplomatique, dans le Plus bref délai possible.

Article 2.

Les délèguss deésignés dans Fart. 1 ont pour täche exclusive d'exprimer leur opinion dans les cas indivi- duels de l'application des dispositions de ja Convention germano-polonaise conclue à Vienne, 10 30 aoũt 1924, en tant que ces dispositions règlent acquisition ou la Perte de la nationalit ou la Validit d'une option, si une divergence d'opinion existe à ce sujet entre les deux Parties.

Les délègués n'exprime- ront pas leur opinion dans les cas ou kintéressé n'aura Pas fait aloir dans les dölais Prévus par la loi, son droit d'invoquer une instance su— périeure, et qui, par consé—- quent, ont fait Fobjet dune d 6eision judicia ire ou admini- strativo définitive ou ayant l'antorits de la chose jugse.

Des exceptions ne pour— ront Etre admises que sur consentement des deux Gou- vernements exprimèé par lin- termédiaire des déléguès respectifs.

Article 8.

Les délégués n'examine— ront que les cas soumis par l'un des déléguss à l'autre dans le courant de deux mois partir de leur première ré- union. Cette disposition Pourra ne pas etre appliqu6e dans des cas exceptionnels

dèolguès.

Article 4.

Dans l'éventualits un cas soumis à lun des délègués, conformément à l'article 3, entrainerait, en vertu des traités, conclus entre les deux parties, des effets pré- judiciables à la vis, l'autre délégus pourra réclamer une suspension pro— Visoire de ces effets. Si les deux délégués reconnaissent 16 bien fondé de cette récla- mation, aussi bien en droit qu'en fait, le délèégus inté- ressé inter viendra sans délai auprèês des autorités compé— tentetz de son pays, pour fairs suspendre provisoire— ment les effets susmen- tionn es.

wirken.

La suspension provisobire, ordonnée à la suite de la de- mande prèésentée aux termes de alina 1 demeurera en

finitive de l'autorits eompé- tente sur l'acquisition ou la perte de la nationalit ou sur la validitè d'une option.

Si cependant les opinions des deux délégues n'staient pas uniformes (art. 5), ou

lässig mit Zustimmung beider

betreffenden Delegierten zum

nur solche Fälle, die einer von ihnen dem anderen im Verlauf von zwei Monaten nach ihrer ersten Zusammen— kunft vorgelegt hat. In Aus⸗ nahmefällen kann mit Zu⸗ stimmung beider sur consentement des deux ten dieser Bestimmung abgesehen werden.

mäß Art. 3 einem der Dele⸗ 46 vorgelegt worden ist, au stipulations des mungen der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Ver⸗ träge für die betroffene Per⸗ personne son haben, so kann der andere Delegierte einen vorläufigen Aufschub dieser Wirkungen verlangen. Delegierten diese Forderung sowohl rechtlich wie sachlich als begründet an, so muß der beteiligte züglich bei den zuständigen Behörden seines Landes vor⸗ stellig werden, um den vor⸗ läufigen

der auf Absatz 1 gestellten Antrages angeordnet worden ist, bleibt vigueur jusqu'â la décision di- in Kraft bis zur endgültigen Entscheidung der zuständigen Behörde oder den Verlust der Staats⸗ angehörigkeit oder über die Gültigkeit einer Option.

achten der beiden Delegierten nicht übereinstimmen (Art. 5)

stand einer rechtskräftigen gerichtlichen oder verwal⸗ tungsbehördlichen Entschei⸗ dung gewesen sind, insoweit als diese Entscheidung von einer Verwaltungsbehörde . Instanz ausgegangen ist.

Ich bestätige den Eingang des vorerwähnten Schreibens und beehre mich, Sie davon ̃— benachrichtigen, daß ich

iese Mitteilungen zur Kennt⸗ nis nehme.

Genehmigen Direktor, den meiner Ergebenheit.

gez. Rau scher.

Herrn von Jackowski, Warschau.

Sie, Herr Ausdruck

Anlage. Artikel 1.

Zur Durchführung der in den folgenden Artikeln vorgesehenen Bestimmungen werden die Deutsche bezw. die Polnische Regierung je einen Delegierten ernennen, dessen Name der anderen Regierung in ͤ kurzer Frist auf diplomatischem Wege mitge⸗ teilt wird.

Artikel 2.

Die Aufgabe der in Artikel 1 bezeichneten Dele⸗ gierten besteht ausschließlich darin, in den einzelnen . der Anwendung der

estimmungen des am 30. August 1924 zu Wien ab⸗ geschlossenen deutsch⸗polni⸗ schen Abkommens ihr Gut⸗ achten abzugeben, sofern diese Bestimmungen den Erwerb oder den Verlust der Staats⸗ angehörigkeit oder die Gültig⸗ keit einer Option regeln und in dieser Beziehung zwischen den beiden Parteien eine Meinungsverschiedenheit be⸗ steht.

In den Fällen, in denen der Beteiligte sein Recht, eine höhere Instanz anzu⸗ rufen, nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen geltend gemacht hat und die infolgedessen Gegenstand einer endgültigen Entscheidung seitens einer richterlichen oder Verwaltungs behörde oder rechtskräftig geworden sind, geben die Vertreter kein Gut⸗ achten ab.

Ausnahmen sind nur zu—

Regierungen, die durch die

Ausdruck gebracht wird.

bien si les délèégués s'staient oder sollten die Delegierten mis d'accord au sujet dune sich auf ein Gutachten ge⸗ opinion, contraire au point de einigt haben, das dem Stand⸗ vue ayant zervi de base à la punkt, auf Grund dessen der Suspension provisoire, en vertu de lalinéa 1 du présent article, cette suspension sera annulèe.

satz 1 dieses Artikels bewirkt worden ist, entgegensteht, so soll dieser Aufschub aufge⸗ hoben werden.

Artikel 5.

Ueber die Gutachten der Delegierten wird ein Proto⸗ koll in zwei Ausfertigungen aufgenommen. Jeder Dele⸗ gierte erhält eine Ausferti⸗ gung. .

Insoweit als die Gut⸗ achten der Delegierten über⸗ einstimmen, soll jeder Dele⸗ gierte die von ihnen ge⸗ troffenen Entscheidungen der zustandigen Verwaltungs⸗ behörde seines Landes mit dem Ersuchen mitteilen, eine diesem Gutachten ent⸗ sprechende Entscheidung zu treffen.

Article 5.

Un proces verbal con- tenant les opinions des dé- léguss sera dress en deux exemplaires. Chaque delègus rèetiendra un exemplaire.

Les opinions émises par les délèguès seront communi- qu6es par chagun d'eux à lautorit administrative com- pétente de son pays avec la proposition de prendre une décision conforms à cette opinion pour autant que les conclusions des deux opinions sont uniformes.

Article 6. Artikel 6.

Les délsguss s'aideront Die Delegierten sollen sich mutuellement en vue de se gegenseitig bei der Be— procurer tous documents fene, aller Beweisdoku⸗ justificatifs ou autres moyens mente und sonstigen Beweis⸗ de preuve, concernant ac mittel über den Erwerb oder duisition ou la perte de la den Verlust der Staats⸗ nationalits ou la validits angehörigkeit oder über die d'une option. Gültigkeit einer Option unterstützen.

Artikel 7.

Die in Art. 2 bezeichneten älle, die vor dem ersten Zu⸗ ammentritt bereits Gegen⸗ tand einer Entscheidung eitens einer zuständigen Be⸗ hörde gewesen und von einem der Delegierten nicht inner⸗ halb der in Art. 3 vorge— sehenen Frist angemeldet worden sind, gelten für beide Regierungen als gemäß den Bestimmungen des Wiener Abkommens endgültig ge⸗ regelt.

Artikel 8.

Die Tätigkeit der beiden Delegierten soll spätestens sechs Monate nach ihrem

ersten Zusammentritt zum Abschluß kommen.

Artikel g. Die Delegierten können

Article 7.

Les cas visés dans Far⸗ tiele 2 qui avant la première réunion des délègués ont 6tè objet d'une décision d'une autorits compétente et qui n'auraient pas été notifiss par un des délégués dans le délai, prévun par l'art. 3, seront considérès par les deux Gouvernements comme définitivement réglès con- formément aux dispositions de la Convention de Vienne.

Arti cle 8.

Les fonctions des deux délèégués devront prendre fin six mois au plus tard à comhpter de leur premisère runjon.

Article 9. Les délèguss pourront ommuniquer entre eux soit schriftlich oder mündlich mit— bar écrit, soit gralement. IJs einander verkehren. Die l6signeront, d'un commun Orte, wo sie zusammentreten, accord, les lieux de leurs bestimmen j gegen⸗

e im rèunions. seitigen Einvernehmen.

.

Die Delegierten

prüfen

Delegier⸗

von der Anwendung

Artikel 4. Sollte ein Fall, der ge⸗

Grund der Bestim⸗

nachteilige Wirkungen

Erkennen beide

Delegierte unver⸗

ü Aufschub der er⸗ wähnten Wirkungen zu be⸗

Der vorläufige Aufschub, Grund des gemäß

über den Erwerb

Sollten jedoch die Gut⸗

Deutscher Reichstag. 266. Sitzung vom 8. Februar 19827, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Arbeits⸗ losenversicherung wird fortgesetzt.

Abg.. Christine . (8Zentr.) begrüßt die Vorlage als einen bedeutsamen Fortschritt auf dem Gebiete der dentschen k— ö und sagt: Das Zentrum hat sich seit Jahren bemüht, ein solches Gesetz zu erreichen. Gerade bor 25 Jahren hat der Altmeister der dentschen Sozialpolitik, Dr. Hitze, den ersten? ntrag in dieser Hinsicht gestellt und die Bildung eines . zur Prüfung der Arbeitslosenfrage gefordert. Sein Mitarbeiter Dr. Brauns hat jetzt das n . vorgelegt. Welche Jahre wirtschaftlicher Not und soztalpolitischer Spannung legen zwischen dem ersten Antrag und dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurf. Viele n, nn, n im gewerkschaft⸗ lichen und parteipolitischen Lager mußten ausgeräumt werden. Endlich scheinen jetzt die Schwierigkeiten überiwunden zu sein. Die Forderung nach der Arbeitslosenversicherung ist vom Zentrum zwangsläufig aus seiner gesamten sozialpolitischen Grundein⸗ stellung heraus immer wieder erhoben worden. Bei allen sozial⸗ Politischen Gesetzen kommt es in erster Linie auf das Prinzip an. Die beste Hilfe ist die gute Regelung des Arbeitsmarktes, zu der Arbeitnehmer und Unternehmer gemeinsam beitragen müssen. Die Rednerin weist auf die schädigenden Wirkungen der Arbeits⸗ losigkeit hin und betont, daß zufriedene, auskömmlich ernährte Arbeiter für den Arbeitgeber notwendiger seien als verbitterte, unterernährte. Wir sehen also die Bedeutung des Gesetzes ge⸗ rade in dem solidarischen Gedanken zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem he nhren e T ich Hoffentlich machen wir mit diesem Ausgleich bessere Erfahrungen als bei der Wochen⸗ hilfe. Bedenken haben wir nur gegen die Organisation des räum⸗ lichen Gefahrenausgleichs, die wir straffer wünschen. Wir streben 66 eine Vexeinheitlichung der Verwaltung unter schärferer etonung der Selbstverwaltung an, aber keine Vergrößerung des Apparates. Ich wundere mich, daß die Kommunisten, die doch immer einseitig Rechte der Arbeitnehmer verlangen, die Versicherung ablehnen, die doch einen Anspruch auf Rente ge⸗ währt, wie er bei der bisherigen Fürsorge nicht bestand. Die Prüfung der Bedürftigkeit hat allerdings in einem Versicherungs⸗ gesetz keinen Raum mehr. Das würde eine Durchlöcherung des Rentenanspruchs bedeuten. Wir haben deshalb stärkste Bedenken gegen § 55 des Entwurfs, der sogar dann die Renten versagen will, wenn der Ehegatte den gemeinsamen Lebensunterhalt zu erwerben imstande ist. Die Gleichstellung gewerblicher und land⸗ wirtschaftlicher Arbeiter ist für uns unmöglich. Nicht nur in den Rationalisierungsbestrebungen und der Verminderung des stehen⸗ den Heeres sind die Ursachen der Arbeitslosigkeit zu suchen, sondern auch in der seit dem Kriege eingetretenen geistigen Umstellung, der Flucht aus der Familie. Mancher Mann würde vielleicht schon längst eine Familie gegründet und damit den weiblichen Arbeitsmarkt entlastet haben, wenn er nur überhaupt eine Frau mit hausfraulichen Eignungen finden könnte (Zustimmung rechts

vorläufige Aufschub nach Ab⸗

wurfs müssen nachgeprüft werden. Für die höheren Kl cheint uns nicht genügend gesorgt. Bei den 25 2 nd die Linder reichen zu wenig berücksichtigt. . Thiel (D. Vp.) gibt zunächst einen geschichtlichen Rück⸗ i 8 der Frage der Schaffung einer r elf e e erung. * eutschland wurde der erste große Schritt während des Krie es . 6 an. Die Arbeitslosenfürforge it Heute in Deutschland eine inrichtung, deren gesetzliche Grundlagen unübersichtlich sind. Es entwickelte sich ein Zwitterding zwischen Fürsorge und Versiche⸗ rung, bei dem der unfähigste Arbeiter die gleichen Sätze erhält 8 der verantwortung reiche Werkmeister oder Ingenieur. Mit iesem Schematismus, der dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet

e , nem, aufgeräumt werden. Die Deutsche Volkspartel

t daher den vorliegenden Gefetzeniwurf. Er stellt sie aller . vor eine Reihe schwerwiegender K ph muß e Frage aufwerfen, ob die Landesarbeitslosenkassen unbeding:

en richtige Weg sind, und ob es nicht besser ist eine Reichsanstalt mit einer organischen Gliederung nach unten zu chaffen. Die enge. Anlehnung an die durch die politifche Eren des Reiches, bedingten politifchen Grenzen hat schon bel der Arbeng— vermittlung zu einer unnötigen Schwerfälligkeit des Apparates geführt. Bei der Einteilung der Tohnklassen, bei den Beiträgen und Leistungen geht der Entwurf von den Bebürfnisfen und Ver⸗ hältnissen der großen Masse der Versicherten aus. Es ist fraglich ob die davon abweichenden besonderen , großer un wertvoller Gruppen von Arbeitnehmern derart unbeachtet bleiben dürfen, wie das in dem Entwurf geschieht. Auf die berufͤchen

Eigentümllichkeiten muß entsprechend Rücksicht genommen werden. Noch viel berechtigter sind aber die Klagen, die aus den Kreisen der Privatangestellten gegen den Gesetzentwurf kommen. Man kann sie in die allgemeinen Vorschriften unmöglich hineinpressen, ohne daß ihre wohlbegründeten Berufsinteressen dabei vergewal⸗ tigt werden. Schon bei der Erwerbsiosen ürforge fielen nach einer Statistit des D. S. V. 0 Prozent der Angestellten gus der Fürsorge heraus, obwohl gerade die Ängestellten zu ben höchften Beiträgen herangezogen werden. Mit Recht weisen die Angestell⸗ ten darauf hin, daß die Arbeitslosenversicherung in engster An⸗= lehnung an den Arbeitsnachweis arbeiten muß, daß aber die Stellenvermittlungen der Angestelltenverbände schon über jahr⸗ zehntelange Erfahrungen verfügten, als die öffentlichen Arbeils= nachweise die ersten schüchternen Verfuche machten, fich für An—⸗ gestellte zu betätigen. Für die Angestellten genügt nicht allein die Verbindung mit dem Stellennachweis, sondern von gleicher Wichtigkeit ist die dauernde, enge Zusammengrbeit mit den be— rufsständischen Fortbildungseinrichtungen. Nach dem Gesetz⸗ entwurf werden die Angestellten überall in hoffnungsloser Minderheit sitzen. Im Interesse einer schnellen und reibungs⸗ losen Erledigung des Entwurfs wird es sich empfehlen, ent- sprechend den Vorschlägen der Angestellten verbände das Ge etz auf die Bedürfnisse der Arbeiterschaft zuzuschneiden und den An gestellten das Recht einzuräumen, ihre Verficherung in den Er= satzkassen ihrer Berufsverbände zu nehmen. Die Deutsche Volks-

partei ist entschlossen, alle notwendigen Sicherungen gegen eine

ungünstige Entwicklung auf dem Gebiete des Ersatzkassenwesens zu treffen. Die Arbeitslosenfürsorge hat durch ihren Schematis⸗ mus dem Ansehen unserer Sozialpolitik geschadet. Das neus

Gesetz wird hoffentlich eine enge Anpassung an die praktischen

Bedürfnisse der deutschen Sozialpolitik erfahren. .

Abg. Schneider⸗Berlin (Dem) stimmt den Grund⸗ gedanken des Gesetzes zu. Die Organisgtion sei aber zu kompli⸗ zi rt; sie verhindere den einheitlichen Aufbau und 6 die Durchführung. Nachdem die Länder von den Kosten der Arbeits—⸗ losenversicherung befreit seien, entfalle jeder sachliche Grund, sie noch weiter an der Verwaltung zu beteiligen. Die Arbeitslosig⸗ keit sei eine allgemeine deutsche Not und mache nicht Halt an den Ländergrenzen. Deshalb müsse die Versicherung eine Reichs- einrichtung werden. Die schnelle Hilfe für die Arbeitslosen sei wichtiger als das Prestigebedürfnis der Ländergeheimräte. Der Redner kündigt Anträge seiner Fraktion an, wonach Träger der Versicherung die Reichsarbeitslosenkasse sein . Bei dieser Ge⸗ legenheit könne auch das Arbeitsnachweisgesetz die notwendigen Aenderungen erfahren. Eine straffere ö der Arbeits vermittlung werde dem Arbeitsmarkt zugute kommen. Es se eine ue er en wenn 22 Landesarbeitsämter vorhanden . die sich auf 1 bis 14 vermindern ließen. Falsch sei auch ie im Entwurf vor . Möglichkeit, die Beiträge in den einzelnen Bezirken verschieden en ee Der bürokratische Um⸗ weg über die Reichsausgleichskasse sei durchaus nicht notwendig. Ein Einheitsbeitrag für das ganze Reich würde klare und übers sichtliche Verhältnisse schaffen. Einer genauen Prüfung bedürfe die rage, ob die 8090 Krankenkassen als Beitragseinzteher bei- behalten werden sollen. Ein Markensystem sei zweckmäßiger. Der Redner weist weiter darauf hin, daß die Lohnklassen den Bedürfnissen der Versicherten nicht gerecht werden und vermehrt werden müßten. . unzureichend seien die Lohnklassen für die Angestellten. Für die Angestellten i . im Rahmen der Arbeits- ,,, eine besondere Abtei 6 gebildet werden. Die Leistungen in den beiden oberen Lohnk 6 seien zu gering. . in den Lohnklassen 1 bis V die Unterstützungssätze wi 6. 22 und 28 Prozent steigen, betrage die Steigerung in en Lohnklassen V und VII nur 11 bzw. * Prozent. Bedenk- lich sei die Hinaufsetzung der , von 13 au 26 Wochen und die Herabsetzung der e, ungsdauer au Wochen. Die Bezugnahme auf die englische Arbeitslosen⸗ oerl grun 6e. nur formalrechtlich. In der Praxis zahle die englische Versicherung auch bei längerer Arbeitskosigkeit, und die Unterstützungssätze seien höher. Die Höchstleistüung nach dem Regierungsentwurf betrage in der II. Klasse bei einer Familie mit fünf Kindern nur 25,20 M., also so viel wie der englische Arbeitslose mit Frau und einem Kind erhalte. Bei aller Würdi⸗ ung der deutschen Armut und der Lasten, die auf der Wirt- e, ruhen, sei ein sozialerer Ausbau notwendig. Völlig un⸗ gelöst bleibe die Kurzarbeiterfürsorge. Schaffe man . ab, so würden die Kurzarbeiter geziwungen sein, Vollerwerbslose zu werden. Die sognenannte Krisenunterstützung sei keine reine Freude. Der Arbeitslose dürfe nicht das Empfinden haben, Almosenempfänger zu sein. In unseren n . sei immer noch zu viel Mißtrauen in den gesunden Geist der deutschen Arbeit- nehmer. Das zeige sich auch in den Bestimmungen über die Selbstverwaltung. Hier müsse noch kräftig nachgegriffen werden, um eine wirksame Selbstverwaltung der Beteiligten sicherzustellen. Im Geiste dieser Selbstverwaltung liege aber auch die ile ung von gleichberechtigten Ersatzkassen. Die demokratische Fraktion werde an dem Gesetz, das neben dem Arbeitsgerichtsgesetz eines der bedeutsamsten sozialpolitischen Gesetze sei, sachlich mitarbeiten und versuchen, die beg ri tg Wünsche der Arbeitslosen mit denen der gesamten deutschen Wirtschaft in Einklang zu bringen. Abg. Schirm er⸗Franken (Bayer. Vp) betont die Bereit⸗ willigkeit seiner Fraktion, an dem Entwurf niitzuarbeiten und ihn dem Ausschuß zu überweisen. Vor allem müsse dafür gesorgt werden, daß die schwer belasteten Krankenkassen für ihre Mehr= arbeit entschädigt würden. Etwa 167 Millionen Arbeiter und Angestellte würden durch das Gesetz der Versicherung unterworfen. Der Redner wünscht, daß grundsätzlich an den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die 8 tigung der besonderen Ver⸗ hältnisse auf dem Lande, festgehalten werde. Es dürften auch nicht alle Mehrlasten dem Arbeitgeber auferlegt werden, sondern die Allgemeinheit, das Reich, müsse dazu e,, Man wolle dem Ausbau des Arbeitsrechts und dem sozialen Ausbau dienen.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Gesetzentwurf wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.

Das Haus vertagt sich auf Mittwoch 3 Uhr: Grundschul⸗ gesetz, Aufhebung der Vorschulen, Erhöhung der Bier⸗ und Tabaksteuer, Aenderung des Mieterschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes. . Der Abg. Türgler (Komm.) beantragt, die Ab⸗

und im Zentrum. Widerspruch links). Die Lohnklassen des Ent⸗

stimmung über das Mißtrauensvotum seiner Fraktion gegen

den Reichsinnenminister von Keudell auf die Tagesordnung

zu setzen.

Abg. Dr. Zapf (D. Vp) erhebt Widerspruch dagegen, da die vom 1 zugesagte Üntersuchung im Gange ei.

Abg. Dittmann (Soz) erklärt sich mit einer Hinaus⸗ schiebung der Abstimmung um wenige Tage einverstanden

Der kommunistische Antrag wird dann gegen die Antrag⸗

steller abgelehnt. Schluß 5 Uhr.

Parlamentarische Nach richten.

er Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reich s— 69 s beschäftigte sich gestern mit der Denkschrift der Reichs⸗ reglerung über die von ihr durchgeführten Arbeitsbe 130.

ungsmaßnahmen. Der Vorsitzende des für die Behand⸗ . dieser . eingesetzten Unterausschusses, Abg. Krüger⸗ Merseburg (Soz) berichtete über die im einzelnen zur Durch ührung gekommenen Maßnahmen, und führte dem Nachrichten 6 des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge aus: Ihre bisherige Gesamtwirkung könne nicht befriedigen. Wohl wäre He de hen eleistet worden zur Förderung des Straßenbaus und der Meliorationen. Ebenso müsse anerkannt werden, daß die vom Reichswirtschaftsministerium . Maß nahmen zur Förderung des Exports Exportkreditversicherung, Russengarantie usw) von positiver Wirkung gewesen seien. Un—⸗ befriedigend seien die Maßnahmen der Reichsbahn. Die Reichs⸗ ba me,, , habe sich wohl das Geld vom Reich zur Aus⸗ ührung der Arbeitsbeschaffungsaufträge geben lassen, habe aber äußerst . und nur , diese Mittel verbraucht. Außerdem habe die Reichsbahn die meisten ihrer Aufträge an die Industrie zeitlich befristet erteilt, wodurch die Unternehmen ezwungen wurden, Ueberstunden leisten zu lassen. Der Redner ö energisch Maßnahmen, um Ueberstunden bei der Aus—⸗ führung öffentlicher gu ier zu verhindern. 9 Hart⸗ mann ö Nat.) schloß sich den Ausführungen des Vorredners grundsätzlich an. Er , . besonders, daß der Bau von Land⸗ arbeiterwohnungen trotz Gewährung des zinslosen Reichskredits in Höhe von 30 Millionen Mark praktisch nicht stärker gefördert worden sei. Abg. Wieber (Zentr) bemängelte die Tatsache, daß trotz der Maßnahmen des Arbeitsbescha . gerade unter den Bauarbeitern noch geo Arbeitzlosigkeit herrsche und die Förderung des Wohnungsbaus ebenfalls nicht recht weiter— gekommen sei. Die Reichsregierung müsse energisch eingreifen, um vor allem das überhohe Zinsniveau bei Baudarlehen zu de e Der Redner war der Auffassung, daß vor allem vom eldmarkt her der Förderung des ,, erhebliche Schwierigkeiten gemacht werden. Abg, Lemmer (Dem-) stellte el daß tatsächlich die Zahl der beschäftigten Notstandsarbeiter m letzten Halbjahr trotz des Arbeitsbeschaffungsprogramms erheb- lich zurückgegangen sei. Während am 15. Ma 1926 noch 170 000 Notstandsarbeiter hätten beschäftigt werden können, d. h. 9,6 Pro⸗ zent der Erwerbslosen ib . seien en, nur rund 90 0 00 Notstandsarbeiter beschäftigt, also 52 Prozent der tat⸗ k lich Erwerbslosen. Es müsse ungeheuer deprimierend wirken, 9 das Arbeitsbeschaffungsprogramm, wenigstens soweit die unmittelbare Wirkung in Betracht komme, keine positiven, sondern nur negative Wirkungen gezeitigt habe. Von 130 000 aus⸗ ö n,, Erwerbslosen seien sogar nur 10 900 als Notstands—= arbeiter beschäftigt, während wir in früheren Monaten wenigstens bis zur Hälfte der tatsächlich Ausgestenerten hätten ö. tigen können. Der Redner forderte von der Reichsregierung dringend, daß vor allem für die Ausgesteuerten in größerem n , als bisher Arbeitsgelegenheiten geschaffen würden. Man habe den Eindruck, daß die Bürokratie und die 1 Kompetenz⸗ treitigkeiten zwischen Reich und Ländern die reibungslose Durch— ührung des Arbeitsbeschaffungsprogramms bisher erheblich er= chwert hätten. Mit wirtschaftlichem und kaufmännischem Geist müsse man an die Aufgabe k. um so mehr, als die bis⸗ erigen Wirkungen durchaus unbefriedigend seien. Ein Ber⸗ Reichsarbeitsministeriums erkinnte die Zahlen als richtig an, wies aber darauf hin, daß zunächst bis zum Dezember doch die Prozentziffer der beschäftigten Not⸗ . hätte gesteigert werden können. Im Dezember

reter des

eien noch 8,6s Prozent der Erwerbslosen als Notstandsarbeiter eschäftigt worden. Im übrigen müsse der Kritik am Wohnungs⸗ bau entgegengehalten werden, daß von den 200 Millionen, die für diesen Zweck im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms zur Verfügung gestellt worden seien, mehr als 185 Millionen praktisch ö. in er genommen seien. Ferner sei auch noch eine enkung des Zinsniveaus für diese Darlehen in Aussicht ge⸗ nommen, so daß damit gerechnet werden könne, daß in wenigen Wochen diese Summe wohl restlos verbraucht lei. Eine Ent⸗ Hhließ ung die auf die bestehenden Mängel der Durchführung es Arbeitsbeschaffungsprogramms hinweist, wurde dem Unter— ausschuß zur Vorberatung und Formulierung überwiesen.

Der ö., Ausschuß des Reichs⸗ tags beschloß, heute in die Beratung der Arbeitslosen⸗ versicherung einzutreten. Es soll zunächst eine allgemeine Besprechung der Vorlage stattfinden. Ver Eintritt in die Spezialberatung soll dann erst noch der Gesetzentwurf über das 6 Wahljahr verabschiedet werden. Auch mit den vorliegenden Inträgen zur Invalidenversicherung will sich der Ausschuß noch beschäftigen. Die beantragte Denkschrift über die Erweiterung der Leistungen der Invalidenversicherung 1. wie von der Regierung im Ausschuß erklärt wurde, fertiggestellt. Ob bei der Geschäfts⸗ lage des Reichstags die Verabschiedung der . rung bis zum 31. März möglich sein wird, wurde im Ausschuß stark bezweifelt.

Der Unterausschuß für Siedlungswesen des Wohnungsausschusses des Reichstags beschäftigte sich estern mit der Frage der Sanierung der Flüchtlings⸗ fi edler, die vor einiger Zeit in einer großen Vertreterversamm⸗ lung ihre. Klagen der Oeffentlichkeit unterbreitet haben. Nach längerer Aussprache nahm der Ausschuß einstimmig einen Antrag Rönneburg (Dem.) an, der die Reichsregierung ersücht, die Sanie⸗ rung der Flüchtlingsstedler y, von sich aus so schnell wie möglich zu Ende zu führen und dem Unterausschuß in der nächsten Sitzung mitzuteilen, nach welchen Gesichtspunkten die Reichs- regierung if Aktion vornehmen will.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags begann am 7. d. M. die Beratung des Kultushaushalts beim Abschnitt Ministerium und allgemeine Verwaltung“. Der Berichterstatter Kbg. r. Steffens (D. Vp.) wies, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, darauf hin, daß der Zuschuß zum Kultusetat 548,7 Millionen

Mark betrage. Der Anteil des Kultusetats am Gesamtelat stelle sich nach Abzug der durchlaufenden Posten 1918 auf 24,83 Prozent; er habe 1957 28,94 Prozent betragen. Die Einnghmen hätten die bisherige Höhe behalten. Finanziell sei der Etat 1927 ein getreues Abbild vom Vorjahre. Vie Frage sei, ob die vom Staats⸗ tat gewünschte Verminderung der Hilfskräfte ohne Gefährdung der AÄrbeitsdurchführung möglich sei. Der Berichterstatter wies ferner darauf hin, daß zum erstenmal die pädagogischen Alademien Im Etat mit einer Ausgabe von rund Se0 39 Mart erschienen. Es frage sich, ob diese Mittel ausreichend seien. Bedeutungs⸗

voll ö. die Frage der mittleren Reife. Der Berichterstgtter bat um ,, was von den Beschlüssen des Landtags über das

Auslandschuslwesen ausgeführt sei. Diese Beschlüsse schienen hei

der Regierung nicht die gebührende Beachtung zu . Be⸗ sonderer Pflege bedürfe in kultureller Hinsichi der Osten. Abg.

der Unterbringung der Seminarlehrer beim Volksschuletat zu be— handeln. Abg. Winckler. (D; Nat sprach das Befremden seiner Fraktion darüber aus, zaß Beschlüsse des Landtags nicht aus⸗ 6 würden, und fragte nach Verhandlungen über ein onkordat. Er stellte einen Antrag seiner Fraktion in Aussicht, der die baldige Vorlegung und Verabschiedung des Reichsschul⸗ setzes verlangt, das den christlichen Charakter, die Bekenntnis⸗ chule und das Elternrecht festlegt. Beim Dortmunder Schulstreik ei rücksichtsloös über das Elternrecht hinweggegangen worden. Hinsichtlich der Wahrung der staatsbürgerlichen Rechte der Beamten gebe die Haltung des Ministers zu Beanstandungen Anlaß. Den Studenten gegenüber werde ein autokrater Herren—⸗ nn g. eingenommen. ie Etats der Schulgemeinden seien urch die Erhöhung der Beiträge zur Landesschulkasse in Unord⸗ nung gebracht worden. Das kdl ti Vorgehen führe zur Drosselung von Ausgaben für 2 Leistungen, zum Bei⸗ spiel hinsichtlich der schulärztlichen Untersuchung. Der Redner orderte Vereinfachung der Lastenverteilung für das Schulwesen; er Finanzausgleich biete dafür die geeignete Gelegenheit. Abg. Dr. , (Zentr.) schloß sich der Kritik über die Nicht⸗ beachtung der , des Landtags an und machte ferner darauf gufmerksam, daß die Kulturpolitik primär Sache der Länder sei. Sekundär sei die Mitwirkung des Reiches erwünscht. Er wies dabei auf die Pflicht der Erhaltung von Domen und auf die Fragen des Auslandsdeutschtums hin. Für wirtschaftliche Zwecke, wie für die Elektrizitätswirtschaft, für Domänen usw.,, würden große Mittel aufgewandt; auf kulturellem Gebiet geschehe nicht das Notwendigste. In der Junglehrerfrage müsse man endlich durchgreifen. Die staatliche Schulhoheit wirke sich in einem Umfange aus, daß für die private Initiative kein Raum bleibe. Bei der Verstaatlichung der höheren Schulen und bei den Schul— bauten werde der Westen benachteiligt. Auch dort gebe es jedoch arme Gegenden und Gemeinden, die der staatlichen Hilfe bedürftig eien. Auf dem Gebiete des höheren weiblichen Schulwesens habe . der Staat, teilweise auch die Gemeinden stark zurückgehalten. 83 sei ein blühendes Privatschulwesen entstanden, das dem Staat große Mittel erspare. Dem , . jedoch nicht die Stagts⸗ uschüsse. Der Redner bat um Auskunft, wie es mit der Ent⸗ i sengsf he bei den abgebauten Lyzeen und Vorschulen stehe. Das Ürteil in der Frage der Simultanenakademie bezeichnet er als verfehlt. Die völlige Freiheit der Länder in der Lehrerbildung könne dazu führen, daß religionslas vorgebildete Lehrer an Kon—⸗ essionsschulen kommen könnten. Die Frankfurter Akademie lehne 33 Partei in Uebereinstimmung mit den Bischöfen von Fulda und Limburg ab. Ein Dozent für katholischen Religionsunterricht werde nicht gestellt, die 2 eines Kulturkampfes sei gegeben. Abg. Schwäarzhaupt (D. Vp) kritisierte gleichfalls die allzu große Abhängigkeit des Kultushaushalts vom Finanzministerium und bedauerte, er es dem Kultusministerium noch nicht gelungen sei, die schon im Fuli 1926 bestimmt in Aussicht gestellte Novelle zum Volksschullehrer⸗Diensteinkommengesetz endlich zur. Vorlage zu bringen. Die sofortige Einbringung sei notwendig. Die Politik des Ministers sei nicht geeignet, die Geister an den neuen Staat innerlich heranzubringen, wie es im Interesse des Stgates selbst wünschenswert sei. Der Minister entscheide kulturelle Fragen nicht fachlich und nach kulturpolitischen Gesichtspunkten, sondern einfach machtpolitisch. Der Redner wandte sich weiter gegen den Ministerialerlaß über die politische Betätigung der Lehrer; der Erlaß habe durch seine Unklarheit Rechts unsicherheit hervor⸗ gerufen. Das schroffe Verhalten des Ministers im Dortmunder Schulstreik stehe im Gegensatz zu dem starken Entgegenkommen gelegentlich des Hamborner Schulstreiks, der zum Zwecke der Er⸗ richtung von weltlichen Sammelklassen inszeniert worden sei. In diesem Falle habe das Ministerium einen Vertreter mit dem Auftrag entsandt, die Frage befriedigend zu lösen, während in Dortmund das Ministerium eine scharfe Front eingenommen habe. Gegenüber den Ausführungen des Abg. Lauscher über die simul⸗ tane Akademie in Frankfurt am Main betonte der Redner den ausgleichenden Charakter, der jede Schädigung des konfessignellen Gedankens ausschließe. Allerdings müsse auch an dem christlichen Eharakter der Akademie festgehalten werden. Hier sei der Minister an die in dieser Beziehung gegebenen Versprechungen zu erinnern, wonach die Simultanschule überall da erhalten bleiben müsse, wo sie geschichtlich geworden sei. Die Absicht des Han⸗ delsministers, auf das siebente Schuljahr der Volks⸗ schule eine Fachausbildung zu setzen, lehnte der Redner als Durchbrechung der achtjährigen Volksschulpflicht ab. Abg. König (Soz) wünschte Ausbau der sozialen Gedanken in der Kulturpolitik, wie sie in kleinen Anfängen bexeits vorhanden seien und durch die neugegründete Pestalozzi⸗ Stiftung gefördert würden. Zur Beseitigung der unerträglichen Notlage der Jung⸗ lehrer müsse endlich mehr geschehen Durch Zurver füqungstessung größerer Mittel. Eine schärfere Revision der privaten Vorschul⸗ klassen bezüglich der Lehrmittel sei notwendig. Leider gebe es noch immer Eltern, die sich zu vornehm dünkten, um ihre Kinder in die Volksschule zu schicken. Vielstufige Volksschulen, denen ein neuntes und zehntes Schuljahr angegliedert seien, müßten für die Achtschulklasse die Gleichberechtigung gewährt werden wee den Mittelschulen. Im Geschichts unterricht sei der Gedanke der Völker⸗ verständigung und Völkerversöhnung zu pflegen und die große Be⸗ deutung des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund sowie die neue Entwicklung gegenüber dem früheren Zustande zu wür⸗ digen. In der Personalpolitik seien die. Sozialdemokraten , behandelt worden. In Hannover und Sachsen befände sich ni ht ein einziger Sozialist in der Regierung, und im Ministerium sei die sozialistische Partei sehr schwach vertreten. Abg. er i (Komm.) erklärte, die Sozialdemokratie würde dem. Neichsschu = gesetäz ünd dem Konkordat keine ernsthaften Schwierigkeiten machen. Von Einheitlichkeit in der Lehrerbildung sei nicht viel zu spüren. Die Industrie wolle auch die Bildung rationalisieren. Seine Partei fordere die Weltlichkeit aller, nicht nur die Dul⸗ dung einzelner Schulen. Abg. Dr. Bohner (Dem.) verlangte, daß für die weiblichen höheren Schulen mehr geschehe und wandte sich gegen die Privatschulen, die nur 80 Prozent der Gehälter zahlten und keine Altersversorgung hätten. Der Redner besprach den Erlaß des Ministers über die politische Betätigung der Be⸗ amten und erklärte, es führe zur Verwirrung, wenn es heiße: Im Amt republikanisch, außeramtlich monarchisch! Er verteidigte die simultane Pädagogische Akademie in Frankfurt am Main und wandte sich dagegen, daß die bestehenden preußischen Schulen zu Bekenntnisschulen gemacht würden. Dem Konkordat stehe seine Partei vorurteilslos gegenüber; es komme auf. seinen, Inhalt an. In der Frage der Studenten habe dei Minister in Aus- führung eines Landtagsbeschlusses gehandelt. Wie man ihm aus diesem Grunde Autokratie vorwerfen könne, verstehe er nicht; Das Wort nahm hierauf der Minister für Wissenschaft, Hunst und Volksbildung Dr. Becker um sich zunächst über die Kon⸗ kordatsfrage zu äußern. Er erklärte, er könne seine Verwunde⸗ rung darüber nicht verhehlen, daß die in öffentlichen Aeußerungen hervortretende Beunruhigung zu einem wesentlichen Teile auf der Annahme beruhe, die Staatsregierung lasse sich in dieser Frage nicht von rein staatspolitischen Beweggründen leiten, sondern sei mehr oder weniger von anderen Rücksichten beeinflußt. Dieser Vorwurf sei um so weniger verständlich, als schon am 8. Mai 1926 im Landtag von der Staatsregierung mit aller Deutlichkeit betont worden sei, daß die Staatsregierung lediglich vom Inter⸗ essenstandpunkt des Staates diesen wichtigen Fragen ihre Auf⸗ merksamkeit und Arbeit widme. Ausgang aller Erwägungen sei das durch die Reichswverfassung geschaffene Verhältnis zůischen Staat und Kirche, das sich erheblich von den vor der Staats—⸗ umwälzung bestehenden theoretischen und praktischen Beziehungen unterscheide. Daß die Staatsregierung etwa e ift e, . stehende Probleme nicht nur unter abstrakt⸗theoretischem, sondern unter konkret⸗praktischem Gesichtswinkel prüfe, sei selbstverständ⸗ lich. Das Beispiel anderer deutscher Länder könne für Preußen nicht ohne weiteres maßgebend sein. Die Größe Preußens, seine territoriale Lage, die konfessionelle Gliederung seiner Bevölke⸗ rung, die bestehenden soziglen und politischen Spannungen dürscen

Oelze (D. Nat.) schlug vor, die Junglehrerfrage und die Frage

bei der Gestallung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche

nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere müßten bei der Wahrung des konfessionellen Friedens die spezifisch preußischen Verhältnisse volle Beachtung finden. Eine Regelung des Ver⸗ hältnisses zwischen Staat und Kirche durch Staatsgesetz könne dann nicht empfohlen werden, wenn sich die Möglichkeit heraus- stellen sollte, durch Verständigung mit den ed n ing ge. eine für Staat und Volk günstigere Lösung zu erzielen. Selbst⸗ verständlich würde sich jede etwaige Vereinbarung im Rahmen der Reichsverfafsung und der preußischen Verfassung zu halten haben. Das möge auch diejenigen beruhigen, die 1 Besorgnisse für das Schulgebiet hegen. Gerade hier gelte das über die besondere Lage we n Gesagte. Die Dinge befänden sich durchaus im Stadium der Prüfung und Ueberlegung. Wenn von einem unmittelbar ri . Ab⸗ schluß Preuhens oder des Reichs gesprochen würde, so sei das, wie er, der Minister, wohl auch für das Reich erklären könne, aus der Luft rien, wie übrigens fast alle in der Presse auftauchenden einzelnen Behauptungen. Die ngen, habe das preußische Kabinett bisher überhaupt noch nicht beschäftigt. Der Minister bat, der Staatsregierung das Vertrauen zu schenken, daß bei den Erwägungen und Verhandlungen nach keinen anderen als den angedeuteten Grundsätzen verfahren und daß dem Landtag 1 eikig Gelegenheit gegeben werde, sich hiervon zu überzeugen. Es . sich nicht um Preisgahe staatlicher Interessen, sondern um deren Wahrung. Der Minister sprach dann über schuslpolitische Fragen und begründete Ansätze des Haushaltsplans. Leider würde die Verfolgung großer Kulturaufgaben durch die Finanznot des Staates gehindert. Der vom Ministerium vor kurzem ergangene Erlaß über die politische Betätigung der Lehrer aller Hochschul⸗ arten sei notwendig gewesen und bedeute gewiß keine Einschränkung der durch die Verfassung gewährleisteten staats bürgerlichen Freiheit der Lehrer. Der baldige Erlaß eines Reichsschulgesetzes entspreche dem dringenden Wunsche Preußens. Die Frage der Schullasten müsse im Interesse des Staates und der Gemeinden grundsätzlich neu geprüft werden. Auf dem Gebiete der Kulturpolitik müsse eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern in Finanzfragen statkfinden. Gegen die Schaffung von preußischen Fonds nach territorialen Gesichtspunkten habe er gewisse Bedenken. Ünter Umständen könne aus mancherlei Gründen die Einheitlich= keit einer preußischen Kulturpolitik leiden. Die Privatschulen könnten ein segensreiches Ventil stagtlicher Schulpolitik sein und würden in ihrer Entwicklung vom Staate nicht gehemmt werden. Die Frage der Entschädigung der privaten Vorschulen werde dem⸗ nächst entschieden werden. Die Simultanakademie in Frankfurt werde leider von der katholischen Kirche nicht als Lehrerbildungs⸗ anstalt für katholische Volksschulen anerkannt. Die Schwierigkeiten einer simultanen Akademie würden auch im Ministerium gesehen; der Versuch in Frankfurt werde indes durchgeführt werden. Den Minister bekennt sich als Freund der simultanen Volksschulen, lehnt aber jede Gewissensbedrückung anders denkender Volksteile ab. Die Novelle zum Volksschullehrerdiensteinkommengesetz hůͤtte dem Tandtag leider noch nicht vorgelegt werden können, da die Staats⸗ regierung diese Angelegenheik mit der allgemeinen Besoldungs⸗ rage zu behandeln wünsche. In der Frage der mittleren Reife 1 eine Verständigung zwischen Reich und Ländern herbeigeführt.

uch die gehobenen Klassen, der Volksschule würden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Abg. Oelze (D. Nat. wünschte die Vervielfältigung der Er⸗ klärung des Ministers über das Konkordat. Gegenüber dem Abg. König betonte er, daß der Kampf gegen den vierjährigen Zwang in der Grundschule gerade aus sozialen Erwägungen heraus geführt worden sei. Wenn der Abg. König im Unterricht nur die neueste e g git berücksichtigt wissen wollte, so sei das padagggisch und wissenschaftlich falsch. Die Versuche zur Schaffung eines Pan= Europa seien on seit Roms Zeiten gemacht worden. . Wenn nicht so viele überstürzte Schulformen gekommen wären, würde das Ministerium nicht so überlastet worden sein. Die Personalpolitil des Ministers fel diejenige, die am meisten parteipolitisch eingestellt sei. Es ft aber unmöglich, den Minister Becker zu einer sachlich gerichteten Personalpolitik zu veranlassen. Nach seinen Erlassen sebe es leider jetzt drei Klassen von Staatsbürgern: normale, . Beamte und ganz entrechtete Lehrer. Selbst den Minister Haenisch habe in dieser Frage weitherziger ge andelt, Minister Becker führe Beschlüsse des Landtags, sotveit ; sich auf eine kleine Mehrheit der Linken stützten, sofort aus; Beschlüsse, die unter Mitwirkung der Rechten zustande gekommen seien, würden übersehen. Die Simultanpädagogische Akademie in Frankfurt sei leider zu einer Akademie für Evangelische und Juden geworden. Eine derartige Anstalt sei nicht tragbar. Er verstehe nicht, warum die Linke gegen * glorreiche Veygangenheit und deren Symbole sich en Es sei kein Zeichen starker Werbekraft des neuen Staales, wenn er in so engherziger Weise vorgehe, Die Entw ich lung der Studentenfrage gebe den Deutschnationalen recht. Auch jetzt sei es noch möglich, durch Verhandlungen mit Min sterium, Univerfitätsvektoren und Studenten einen gerechten Weg zu Lösung zu finden. Abg. Dr., Hildegard Wegscheider 803) sieht den Konkordatsverhandlungen nicht ohne Sarge entgegen. wenn auch der Minister versprochen habe, die staatlichen Interessen zu wahren. Rednerin forderte, daß die Lehrer die Kinder nicht gegen den Staat einnehnien dürften. Abg. P. Saus che r entre) forderte, daß der katholische Volksteil seiner Bedeutung entsprechend mehr Berücksichtigung finde. Die. einheitliche Schu le sei ein Irrweg. Andere Völker kennten keine Schulkasernen; jeder könne ich seine Schule wählen. Man schwäche den Staat, wenn man in . Schulfrage einen Druck ausübe. Die Simultanschule führe

nicht . Ausgleich. Man könne von einem Marthriun der

katholischen Kinder lee ; . immer das Land des Kulturkampfes gewesen, .

Gründung der Simultanakademie wäre der Schulkampf in Nassau verschärft worden. Abg. Kön i betonte, daß in Nassgu die Lehrerinnen in Simultanschulen vorbereitet würden. In Mainz und Heidelberg seien Simultanakademien. Es. könne, sich also nicht um eine grundsätzliche n, , der atholischem K irche handeln. Ueber dem konfessionellen Gedanken müsse das Interesse der Schule stehen. Abg. Hoff (Dem) trat den Ausführungen des Abg. Lauscher über die konfessionellen Schulen entgegen. Er be⸗ achke nicht, daß Preußen ein parjtätischer Staat sei, und daß die Konfessionen an dielen Orten nebeneinander wohnen. Der parxi= tätische Staat verlange die paritätische Schule als Regelschule. Nur auf dieser Basis könne er mit gutem Gewissen einen Schul⸗ zwang ausüben. In jedem anderen Falle entstehe ein ungeheurer Gewissenszwang, der nicht zu verantworten sei. Abg. Sedwig Thöne (D. Vp) erklärte, der Erlaß vom 14. Januar über, die pokitische Betätigung der Beamten stehe im Gegensatz zur Reichs⸗ verfassung und . dem Lehrer in seinem außerdienstlichen Verhalten seine verfassungsmäßigen Beamtenrechte. In der Frage der Besetzung des Essener Burgghmnasiums mit einem 6 Leiter sehe die evangelische Elternschaft den Bruch eines jahr⸗ de,, , Brauches, das Wechseln in der Leitung zwischen atholischer und , . Besetzung. Elternschaft, Oberbürger⸗ meister und Stadtverwaltung würfen dem Minister vor, seine Zu⸗ i nicht gehalten zu haben, und sähen in der Antwort des Ministers auf die volksparteiliche , . einen Gegensgtz zur Darstellung des Oberbürgermeisters. Dieser behaupte, daß keine Fühlungnahme mit der Stadt erfolgt sei. Eine Klärung des Widerfpruchs sei notwendig. Bei der Besetzung in Koblenz und Duisburg habe der Minister von seinem Bestätigun Srecht einen Gebrauch gemacht, um dem benachteiligten evangelischen Volksteil u seinem Rechte zu verhelfen. Auch die Besetzung des Schul⸗ kene nen, in Koblenz mit drei katholischen Juristen gegenüber dem alten Verhältnis von zwei zu zwei 9 e eine Benachteiligung des evangelischen Volksteils dar und sei nicht geeignet, den kon⸗ fessionellen . zu fördern. Abg. Oe lze (D. Nat) wis An⸗ griffe des Reichs auf die kulturellen Kompetenzen der Länder urllck. Damit war die allgemeine Aussprache zum ersten bschnitt des Kultushaushalts beendet.