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reußischer
Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.
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Mr. 50. Reich sbant᷑girotonts.
Berlin, Dienstag,
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den 1. März., abends.
s · . mee — , —— — / r r. m n, — ——— — — ö Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
1 wölfte Bekanntmachung über die Durchführung des Anleihe⸗ ablösungsgesetzes im Auslande.
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Februar 1927. . Preuszen.
Bekannimachung, betreffend Aenderungen der Satzungen der Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen.
Betanntmachungen, betreffend die Einziehung von Diphtherie⸗, Meningokokten⸗ und Tetanusserum.
Bescheid uber die Bulassung von Hündmitteln.
Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw
Nachweisung der in den Jahren 1927 und 1928 voraussichtlich zur Verpachtung gelangenden, 1928 bezw. 1929 pachtfrei werdenden preußischen Staatsdomänen.
Amtliches. Dentsches Reich. Zwölfte Bekanntmachung über die Durchführung des Anleiheablösungs— gesetzes im Auslande. Vom 28. Februar 1927.
Auf Grund des §6 des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. 1 S. 157) und des 87 der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 8. September 1926 (RGBl. 1 S. 335) wird bestimmt:
Die Frist für die Anmeldung der Marfanleihen des Reichs zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld läuft vom 1. März bis um 30. Juni 1927, sofein die Anmeldung in einem der in der Anlage aufgeführten Länder erfolgt und nicht gleich⸗ zeitig mit der Anmeldung die Gewährung von Auslosungs⸗ rechten beantragt wird.
Berlin, den 28. Februar 1927.
Der Reichsminister der Finanzen. Anlage. J. A.: No rden. Afghanistan. Argentinien. Australien.
Rrasilien. . s
Britische Gebiete in Ostafrika, ehemals Deutsch Ostafrika und Sansibar.
Bririsch Indien, Ceylon und Nepal.
Canada.
Chile. ;
China und britische Besitzung Hongkong. Ecuador.
Großbritannien und Irland.
Japan, die japanischen Kolonien und die japanischen Mandatsgebiete in der Südsee, Korea.
Niederländische Besitzungen in Ostindien.
Litauen.
Mexiko.
Neuseeland und Dependenzen, Samoa.
Paraguay.
Leru.
Schweiz und Liechtenstein.
Siam, Indochina. Malayenstaaten.
Südafrikanische Union, Rhodesia, Swastland, Basutoland,
Betschuanaland Protektorat und Mocambique.
Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Februar 1927.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er— nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Februar auf 145.4 gegen 144,6 im Vormonat. Sie hat sic sonach um (6 vQ erhöht. .
Die Steigerung ist auf eine Erhöhung der Ernährungs⸗ ausgaben zurückzuführen, die bis auf Fleisch und Fleischwaren sowie Eier sämtlich angezogen haben.
ö Die Indexziffern für die einzelnen Gruphnen betragen (1913 14 — 190) für Ernährung 1523, für Wohnung 104.9 für Hei ung und Beleuchtung 144,5, für Bekleidung 156,4, für den „Sonstigen Bedarf“ einschl. Verkehr 182,0.
Berlin, den 28. Februar 1927. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer. 62
Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 82 der Verordnung vom 3. August 1895 — Gesetzsamml. S. 363 — wird hierdurch genehmigt, daß die Satz ungen der Landwirtschafts kammer für die Pro⸗ vinz Ostpreußen in Königsberg, dem Beschluß der Voll⸗ versammlung vom 11. Februar 1927 entsprechend, wie folgt geändert werden:
a) Der letzte Satz des 5 4 erhält am Schluß folgenden er⸗ gänzenden Zusatz: mit Ausnahme des Wahlbezirks Tilsit⸗ Ragnit auf den vier Mitglieder entfallen.“
b) Im 8§ 5 Absatz 2 fallen die Kreisbejeichnungen ‚Ragnit! und ‚Tilsit weg, dafür wird hinter dem Wort „Stallupönen“ eingeschaltet ‚Tilsit⸗Ragnit “.
Berlin, den 25. Februar 197.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Steiger.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern 2631 bis 2674, in Buchstaben: „Zwei ausendsechshunderteinunddreißig bis Zweitausendsechsh undertvierundsiebzig“, auß den Hächster Farbwerken, 650 bis 678, in Buchstaben: „Sechshundertfünfzig bis Sechshundertachtundsiebzig“ , aus den Behringwerken in Marburg a. L., 694 bis 699, in Buchstaben: „Sechshundert⸗ vierundneunzig bis Sechshundertneunundneunzig“, aus dem Serum-Laboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg, 279, in Buch⸗ staben: „Zweihundertneunundsiebzig“, aus der chemischen Fabrik vorm. E. Schering in Berlin, 399 bis 407, in Buchstaben: „Dreihundertneunundneunzig bis Vierhundertsieben“, aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.
Berlin, den A4. Februar 192.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Lentz.
Bekanntmachung.
Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 31 bis 33, in Buchstaben: „Einunddreißig bis Dreiunddreißig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 46 und 47, in Buchstaben: „Sechsundvierzig und Siebenundvierzig“, aus der chem. Fabrik E. Merck in Darmstadt sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.
Berlin. den 24. Februar 1927. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. 8 Lentz.
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Betanntmachung.
Die Tetanus⸗-Sera mit den Kontrollnummern 2280 bis 2250, in Buchstaben „Zweit ausendzweihun ertdreißig bis Zwei⸗ tausendzweihundertfünfzig“ aus den Höchster Farbwerten, 1457 bis 1481, in Buchstaben: „Eintausendvierhundertsieben⸗ undfünfzig bis Eintausendvierhunderteinundachtzig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 4, in Buchstaben: „Vier“, aus dem Serum ⸗Laboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.
Berlin, den 24. Februar 1927.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Leitz
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
a) Bezeichnung der Zündmittel: feuersichere Brückenglühzünder mit Papphülse und mit Messinghülse; unentflammbare Spalt— glühzünder mit Auisteckhülse und mit Einsteckhälle; elektrijsche Brückenglühzünder mit hrennbarer Isolierung mit Meßssinghülse, mit Papphülse und mit Vergußkörper
b) ame und Sitz der Firma: Aktiengesellschaft Lignose, Berlin.
c) Ort der Herstellung: Fabrik in Groß Salze bei Schöne— beck a. G.
d) Beschaffenheit der Zündmittel: Die Aktiengesellschaft Lignose hat die Fabrikation der Zünder der in Liquidation getretenen Elektro sünder G m. b. H. Berlin übernommen, und zwar in derselben Art, wie sie durch die Bescheide des unterzeichneten Oberbergamts vom 21. April 1826 — 3807 — vom 8. Sep⸗
tember 1926 — 8418 — und vom 27. Oktober 1926 — 10248 — bereits zugelassen worden sind. e) Zugelassen für den gesamten Bezirk des Oberbergamts. Halle a. S., den 26. Februar 1927. Da 26. 8 : Preußisches Oberbergamt. J. V.: Ziervogel.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Dezember 1936 über die Genehmigung eines Nachtrags zur Satzung der Zentrallandschaftsbank für die Preußischen Staaten vom 15. April 1925 durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 6 S. 25, ausgegeben am 5. Februar 1937
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Dezember 1936 über die Genehmigung von Aenderungen der Tandschaftsordnung der Pommerschen Landschaft durch das Amts- blatt g Regierung in Stettin Nr. 4 S. 13, ausgegeben am 22. Januar 1927;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. Dezember 1956 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Ledde für den Ausbau der Straße Ledde =- Leeden durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 4 S. 21, aus- gegeben am 22. Januar 1927; .
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. Dezember 1936 über die Genehmigung eines Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumär— kischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 6 S. 25, ausgegeben am 5. Februar 1927 .
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Januar 1927 über die Genehmigung eines Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumärkischen ö Kreditinstituts durch das Amtsblatt der Regie⸗ rung in Potsdam Nr. 8 S. 35, ausgegeben am 19. Februar 1927
t. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Dortmunder Straßenbahnen, G. m. b. H. in Dorkmund, für die Aenderung der Gleiskurve der ihr gehörenden Straßenbahn an der Ecke der Bahnhofs⸗ und Wilhelmstraße in Kirchlinde durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 6 S. 25, aus⸗ gegeben am 5. Februar 1927;
7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Elektrizitätsverband Weißenfels⸗Feitz in Zeitz für die Ver- kabelung feines gesamten 15 bo0⸗Vort⸗Stromsleitungsnetzes durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 5 S. 31, aus— gegeben am 29. Januar 1927;
8. der Erlaß des ö Staatsministeriums vom 15. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Köln für den Erweiterungsbau der städtischen Hauptmarkthalle durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 6 S. 21, qustegeben am 5. Februar 1927
9. der Erlaß des . Staatsministeriums vom 19. Januar 1927 über die Genehmigung einer Aenderung der Satzung der Schlesischen Landschaft, betreffend die Beleihung mit Roggenwertdarlehen und die Ausgabe landschaftlicher Roggen⸗ fandbriefe, durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 6 S. 35, ausgegeben am 5. Februar 1927
10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Januar 1927 über die Verleihung des Enieignungsrechts an den Kreis Calau in den Kunststraßenneubau k durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. S. 19, ausgegeben am 5. Februar 1927
11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Kiel für die Anlegung eines Flughafens in Kiel⸗Voßbrock einschließlich der zu seinem Betriebe erforderlichen Baulichkeiten durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 7 S. 39, ausgegeben am 12. Februar 1927.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Betannt mach nnn
Die Nachweisung der in den Jahren 1927 und 1928 voraussichtlich zur Verpachtung gelangenden, 1928 bezw. 1929 pachtfrei werdenden Preußischen taatsdomänen wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebrachi. Die Regierungen werden, soweit öffentliche Ausbietung erfolgt, Pachtlustigen auf Verlangen die gedruckten allgemeinen und die besonderen Verpachtungsbedingungen sowie die Bietungs⸗
regeln für jede Domäne gegen Erstattung der Schreib⸗ und
Druckkosten mitteilen, auf Wunsch auch für bestimmte Domänen von den Bietungsterminen und von dem Betrage des nachzu⸗ weisenden Vermögens besondere Nachricht geben.
Abdrucke der Nachweisung werden von der Domänen⸗ registratur meines Ministeriums (Berlin W. 9. Käöniggrätzer Straße 12331) sowie von den Domänenregistraturen der Re⸗ gierungen auf mündliches oder schriftliches Verlangen kostenfrei verahfolgt.
Berlin, den 11. Februar 1927.
Der Minister für Landwirtschatt, Domänen und Forsten. II 15700 / 26. J. A.: Dr. Arnoldi.
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