mit dem Antrag auf Ebhescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreite vor die erste Zivillammer des Landgerichte in Me.⸗Gladbach auf den 10. Mai 1927. vormittags 9 Uhr, Saal 49 mit der Aufforterung, sich durch emen hei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Projeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. M. Gladbach, den 11. März 1927. Gerichtéschreiber des Landgerichts.
[123582 Oeffentliche 3ustellung.
Die Schlossersehefrau Johanna Eisen— brand, geb. Reith, in Fulda. Klägerin, vertieten durch Rechtsanwalt Dr. GE. Silbermann in München, klagt gegen den Schlosser Julius Eisenbrand zuletzt in Mittenwald nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ebescheidung 1Pr.⸗Neg. Nr. E 128/ũ 1927 11) mit dem Annage, zu er⸗ kennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geichieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreifs zu tragen bezw. zu erstatten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreils vor die 11. Zwilkammer des Landgerichte München 11 auf Dienstag, den 106 Mai 1127, vormittage 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal s0 / J. Justi Palast, mit der Aufforderung einen beim Landgericht München II zu. gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver— tietung zu hestellen. Ter Sühneversuch wurde für nicht erforderlich eikläut. Zam Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt— gemacht.
München, den 14. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts München II. [123581] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Frau Lufse Simon, geb. Kluge, in Küstrin, Plantagenstr. 42, Pro⸗ zeßbepollmächtigte: Rechtsanwälte Justiz— rat Dr. Binting und Dr. Hasenrichter in Landsberg 9a. W. gegen den Aibeiter Auaust Simon. 2. Frau Minna WMöhm, geb. Wilfe, in Vietz a. 8 Ostbahn Casper— straße 89. Projeßbevollmächtigter: Rechte— anwalt Goetsch in Lande berg a W., gegen den Areiter Gustav Böhm, 3 Fiau Klara Werner geb Hahnseld, in Modder— wie e, Prozeßbevollmächtigter:; Rechte⸗ anwalt Dr. Kurt Meyer in Landeberg a. W., gegen den Schlosser Karl Werner, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten unter Auf— erlegung der Kosten für den allein schäl— digen Teil zu erklären. Sämtliche Be— klagte sind z. Zt. unbekannten Aufenthalte. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Veihandlung des Rechtestreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Landebeig a. W auf den 19. Mai 1927. vormittags 9 Uhr, mit der Auftorde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Landsberg a. W., den 14. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
II2 5579 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: J. die Stadtgemeinde Frank⸗ furt a. M., vertreten durch den Magistrat, Woh fihitsamt in Frankfurt a. M., 1
r. Leo Weiß in Frankfurt a. M., gegen den Ernard Orth, früher in Frank— furt a. M. jetzt unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrag auf Zahlung von 658 M nebst 7o/0 Zinsen seit dem 1. Januar 1927 für gewährte Darlehen und unenigeltliche Verpflegung — 21. O. 17127 —, 2. die Ehefrau Mathilde Ehmann, geb. Schuster, in. Waiblingen, Schorndorfer Straße, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Max Bachrach in Franksurt a. M., gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Hermann Eh⸗ mann, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Au enthalis, mit dem Antrag, die am H. November 1903 vor dem Standesbeamten zu Waiblingen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären — 20 R. 17/27 —, 3. die Ehefrau Caroline Robertine Staab, geb. Kripp, Bad Hombuig v. d. H., Höhestraße 44, Pr oseßbevoll mächtigter; Rechtsanwalt Di. Abelmann in Franfsurt a. M., gegen ihren Ehemann. den Dentist Heinrich genannt Heinz Staab, zuletzt in Bad Domburg v. d. S., Vöhestraße 44, etzt unbetannten Ausenthalts, auf Grund der S§z§z 1965 und 1568 B. G. B. mit dem Antrag auf Ehescheidung — 12. R. 13/27 — 4. die Chesrau Sofie Göpfert, geb. Langen Lörfer, in Frankfurt 4. M., Friejengasse 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rurolf Wertheimer in Franfiurt a. M. gegen ihnen Ehemann, den Metzger Kail Göpfert, früher in Frankfurt a. M. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der S5 1568 und 16565 B. G. B., mit dem Antrag auf Ehescheidung — 2h / 13 R. 12226 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des »echtsstreits vor das Landgericht in Frankisurt a. M zu 1 auf den 9. Mai 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 10. Zivil⸗ kammer, zu? auf den 2. Mai 1927, vorin. 9 Uhr, vor den Einzelrichter der 12. Ziviltammer, zu 3 auf den 2. Juni 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 6. Zwil⸗ kammer, zu 4 auf den 30. Aprit 1927, vorin. 10 Uhr, vor den Einzelrichter der 12. Ziviltammer mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu— gelassenen Rechtsanwalt ale Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt a. M., den 15. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Ulz3145] Geffentliche Zustellung. Der Schiffsmatler Guftav Jonasson in Kiel. Hoitengu, KRangistraße, Proßeß—
bevollmãchtigfer: Rechts anwalt Spiegel in Kiel, klagt gegen den Schiffsingenieum Wilbelm Bauer, früher in Woltersdorf b. Rerlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er für Schiffe klarierung eine Forderung an ihn babe, mit dem Antrage, den Beklagten kosten— pflichtig und vorläufig voll streckbar iu ver⸗ urteilen, an den Kläger 50, — RM nebst 10o/ Zinsen seit Klageerhebung zu zablen und wegen dieser Forderung die 3Zwange— vollstreckung in den Motorsegler Pelitan“ eingetragen im Schiffe register mit dem Unter. icheidungsmerkmal D. R. T. L zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechte— streife wird der Beklagte vor das Amtege richt in Kiel, Abt. 1g auf Freitag, den 6. Mai 1927, vormittags 11 Uyr Zimmer 78, Mingstraße 21, Anbau II. Stock geladen. Kiel, den 10. März 1927.
Der Gerichts schreiber des Amtsgerichts.
1235901 Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Dr. Flachs in Sebnitz (Sachsen) klagt gegen den Kaufmann Theodor Jenesesecu in Lindau⸗Schachen Haus Nr. 31, etzt unbekannten Auf— enthalte, auf Grund einer Forderung von 1366 Reichsmark 91 Pfg, mit dem An⸗— trage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 136 Reichsmark 1 Pfg nebst 7 v. H. Zinsen darauf eit dem 31. 1. 1927 zu jahlen. Der Be. klagte hat die Kosten des Rechtastreits
dag Amtegerlcht Sebnitz auf ven! 27. April 1927 vormittags 9 Uhr, geladen.
Sebnitz, den 9. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
4. Verlosung c. von Wertpapieren.
124247 Bekanntmachung.
Un lere außerordentliche Gewerkenver⸗ sammlung vom 21. Februar 1927 hat be— schlossen, die Genußrechte der Altbesitzer aus unserer 46/9 Anleihe von 1904 und umerer 45 060 Anleihe von 1909 durch Barabfinzung in Höhe von 40 vom Hundert des Nennbetrags abzulösen.
Die Genehmignng der Höhe der Bar⸗ abfindung ist bei der zuständigen Spruch— stelle beantragt worden
Wir bestimmen hiermit eine Frist bis zum 1. Ofteber 1927, nach deren Ablauf die obenbezeichneten Genußtechte nur noch in der oben bekanntgemachten Form aukt— geübt werden können
Gleichzeitig kündigen wir hiermit oben— bezeichnete Anleiben sowie unsere Ho / g An⸗ leihe von 192 zur Rückzahlung am 1. Fuli 1927.
Halle a. S., den 18. März 1927.
Gewerkschaft des Bruckdorf⸗
zu tragen Das Urteil ist vorläufig voll— streckkar. Der Beklagte wird zur münd—
Nietlebener Bergbaun⸗Vereins. Die Direktisn.
lichen Verhandlung des Rechtestreits vor
Wolf. J. Vollm. Rottstedt.
—
123844
Brospekt
über 10 006 000 Goldmark 6G o Goldpfandbriefe der GCentral-Landschaft für die Brenßischen Staaten.
Reihe A Nr.
700 Stck zl je 5000 GM — 1 792 100 * 1000 3000 — 1075260 g 2500 10600 358 400 8 000 bo 1792109 1000 ,, 107 9265 g 400 JJ 53 763 g 400 16 35 842 g
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3 500 000 GM
3000000
2500000 500000 300000
* n. * . 2
Die Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten ist durch landesherrlich genehmigtes Stalut vom 21. Mai 1873 das durch die Preußische Gesetz⸗ Sammlung
von 1873 auf Seite 3069 ff. veröffentlich
t wurde errichtet worden Sie ist eine
suristiiche Person des öffentlichen Rechts: ein mit den Rechten einer Korporation auegestafteter Verband zur Förderung des Kredits der Grundbesitzer, insbesondere
durch gemeinsame Ausgabe von landschaf bilden gegenwärtig die QOstpreußische Landschaft, die Westpreußische Landschaft, die Schlesische Landschaft,
tlichen Zentralpsandbriefen. Den Verband
das Ritterschantliche Kredit-Institut fär die Kur⸗ und Neumark Brandenburg, das Neue Brandenburgijche Kredit⸗Institut,
die Pommersche Landschaft,
die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit Institut sür die Ober- und Niederlausitz, die Landschajt der Provinz Sachlen die Schleswig⸗Holsteinische Landschaft und die Landschaft der Provinz Westfalen. Mit Genehmigung der dem Verbande angehörenden Kreditanstalten können sich
ihm auch andere preußische lan schastliche
Kreditanstalten anschließen. Die Central⸗
Landichaft hat ihren Sitz in Berlin und ihren Gerichtsstand bei dem Landgericht 1
daselbst. Die Geschäfte der Central-Landscha
st werden durch die „Central⸗Landscha fts⸗
Direktion für die Preusischen Staaten“ verwaltet, welche den Verband auch nach außen vertritt und aus je einem Mitgliede der obersten Verwaltungeorgane Generallandichaftsdirektionen, Haupt⸗Ritterschafte⸗Direftion) der verbundenen Kredit⸗ anstalten besteht. Eine besondere Verwaltungseinrichtung tür die Centraf-Landschaft
ist bis jetzt nicht eingeiührt. Den Vorsitz
in den Versammlungen und die laufenden
Geschätte der Central-Landschafts,- Direktion führt vielmehr derjenige Haupt-Ritter⸗
schafts⸗Direktor, welcher in Berlin einen
Landschasts⸗-Direktion vertritt. Für die
werden die Geschäfteräume der Haupt.?
Beamte herangezogen
ständigen Wohnsitz hat und das Ritter—
schaftliche Kiedit⸗Institut für die Kur« und Neumark Brandenburg in der Central—
Verwaltungszwecke der Central⸗Landschaft Ritterschafts. Direttion benutzt und deren
Die Staatsaufsicht über die Central Landschaft führt der Preußische Minister
für Landwirtichaft, Domänen und Forsten. Die Satzung der Central-Landscha
1873 (Gesetzlamml. S. 309) nebst Nachträgen.
st besteht aus dem Statut vom 21. Mai den dazu erlassenen, gehörig bestätigten
Satzungeänderungen dürfen nur ohne Verletzung wohlerworbener
Rechte der Inhaber bereits ausgegebener Pfandbriese vorgenommen werden und bedürsen der Zustimmung der Generalversammlungen oder der von diesen er—
mächtigten engeren Ausschüsse der verbun Genehmigung.
denen Kreditanstalten fowie der staatlichen
Durch den vom Preußijschen Staatsministerium genehmigten Statutennachtrag
vom 10. Januar 1925 (Gesetzsamml. befugt erflärt worden, zwecks
S. 14) ist die Central⸗Landscha ft für
Förderung des Kredits der Grundbesitzer auf
den Inhaber lautende und seitens der Inhaber untündbare landschaftliche Zentralgoldpfandbriefe zu 8 o oder einem geringeren Zinssatz auszugeben.
Die Goldpfandbrieje sind dazu bestimmt, als Gegenwert welche die verbundenen
ausgegeben zu werden. ̃ e auf bepfandbriefungssähige. Grundstücke zu Goo verzinsliche derartige Pfandbrief
für Tilgungsdarlehen landschaftlichen Kreditanstalten bewilligt haben. Bisher sind lediglich e ausgegeben worden (zu vgl. Befannt—
machung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom J. Fe—= bruar 19205 Laut einstimmigem Beschluß der hierzu ermächtigten Central. Land— schaste⸗-Direknon sollen vom J. April 1927 ab auch 6 oo landschajtliche Zentralgold—
pfandbriese zur Ausgabe kommen.
Die landschaftlichen Zemralgoldpfandbriefe sind durch den Reichsrat zur An⸗ legung von Müncelgeld für geeignet ertlärt worden (zu vgl. Bekanntmachung des
Reichsministers der Justiz vom 16. Juli
1925 MRG Bl. JI S. 149). Sie lauten auf
Goldmark, die dem Geldwert einer bestimmten Menge Feingold entsprechen, werden
auf der Berechnungsgrundlage des 5 3
des Münzgesetzes vom 30. August 1924
(RGBl. 11 S. 204 ausgefertigt, wonach 100 Goldmart einer Menge von
32,812 g Feingold ent wrechen, und Vervielsaltigung hergestellten
Unterschristen des
die im Wege der mechanischen
tragen ; Votsitzenden der Central-
Landschasts-Direktion und eines Central-⸗Landschafts⸗Syndikuß sowie die hand—
schriftliche register bescheinigenden Kontrollbeamten keit der Unterzeichnung der Goldpfandbrie
Namensunterschrist des die Eintragung in das
Goldyfandbries⸗ Von dieser Bescheinigung hängt die Gültig⸗ se ab.
Den Plantbriesen werden zur Erhebung der halbjährlich am J. Avril und 1. Oftober nachträglich zahlbaien Zinsen auf einen zehnjährigen Zeitraum Zinssche ine
mit den Nummern l bis 20 beigegeben,
von denen der erste am 1. Oftober 1927
fällig ist; jserner wird jeder Zins scheinreihe ein Erueuerungtschein welcher seinen In haber zum Empfang der neuen Zinsscheinreihe ermächtigt, ange sügt. Die Zins, und Erneuerungsscheine tragen die im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte
Unterschrift des Worsitzenden der Cem iral—
Landschasts. Direktion.
Die vom 1. April 1927 ab zur Ausgabe kommenden 6 oßis landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefe werden allmählich je nach Fortschreiten der landschaftlichen Beleihungen und der von den landschaftlichen Kreditanstalten erworbenen Pfandbriefs⸗
hypotheten in Stücken zu D000 Goldmark — 1792, 1090 g Fei 3000 — 1075, 260 1000 358. 420 500 179,210 300 107.526 150 53, 763
11ER
166 6 842
ngold mit den Nummern 1— 700 . 7Ol - 1700 1701 - 4200 4201 - 5200 5201-6200 6201 - 6600 6601 - 8000
an den Markt gebracht werben. Die Verwertung der Pfandbriefe wird nicht den Darlehnsnehmern übeilassen, sondern ausschlienlich durch die verbundenen land schast— lichen Kreditanstalten oder deren landschaftliche Banken bewirkt werden
Für die Sicherbeit von Kapital und Zinsen der Goldpfandbriefe haften:
a) das Vermögen der Central-Landschajt;
b) das Vermögen jeder einzelnen zur Gentral-Landschaft verbundenen land. schaltlichen Kreditanstalt nach Verbältnis desjenigen Betragee, zu welchem bei der Kreditanstalt zur eit der Inanspruchnahme Grundstücke mit landschaftlichen Zentralpsandbriesen beliehen sind, insoweit das Vermögen nicht für ältere woblerworbene Rechte dritter verhastet ist; diejenigen Hvvotheken forderungen, welche von den einzelnen zur Central⸗ Landschaft verbundenen landschartlichen Kreditanstalten für in land- schaftlichen Zentralgoldpfandbriefen ausgegebene Darleben erworben sind; die von einem Pfandbrieisinbhaber in Ansvruch genommene land- schaftliche Kreditanstalt ist verpflichtet, die Forderung des Pfand. hrieseinhabers aul die Eigentümer aller Güter, welche mit Darlehen in landschaftlichen Zentralgoldpfandbriesen beliehen sind, zu verteilen und von ihnen einzuzieben; als allgemeine Garantie die Tilgungsfonds fämtlicher zum central land schaftlichen Verbande gebörigen Grundstücke, deren verhältnismäßige Heranziehung vorkommendenfalls nach näherer Anordnung der Central— Landschafts⸗Direktion erfolgt;
s) die kreditverhundenen Grundbesitzer nach Maßgabe der S§§ 65, 91, g6, 97 des Preußiichen Allgemeinen Landrechts Teil 17 Titel 6.
Die landschaftlichen Zentralgoldysandbriefe werden nur auf Grund von Hyvpo⸗ theken ausgegeben, welche die kreditverbundenen Grundbesitzer den einzelnen landschaft= lichen Kieditanstalten für deren Forderung an Kapital, Jahres zahlungen (Zinsen Tilaungs= beiträgen, Verwaltungskostenbeiträgen) jonstigen Nebenleistungen und Kosten gemäß dem Reichsgesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923 (RG Bl. 1 S. 407 und den sonstigen reichs⸗ und landesgesetzlichen Borschriften bestellt und in das Grund⸗ buch des beliehenen Grundstücks als Buch⸗ oder Briefbhypothek haben eintragen lassen. Die Hppotheken müässen, von besonderen Ausnahmesällen abgesehen, erst= stellige sein. Die Pfandbriessdarleben, für welche sie bestellt sind, und damit auch die Goldpfandbriese, unterliegen einer regelmäßigen Tilgung nach Maßgabe der Satzung der einzelnen verbundenen Kreditanstalt. Die jährlichen Tilgungébeiträge sind auf mindestens 4 (ά' bemessen. Die Tilgung beginnt mit Aufnahme der Pfandbriefs— darlehen, bei einigen Kreditanstalten, z. B. der Schlesischen Landschast und den Pommerschen Landschaften, nach Ablauf von 3 Jahren seit jener Aufnahme. Die Tilgung erfolgt in der Weise, daß die halbjährlichen Tilgungsbeiträge entweder zuzüglich der jeweilig ersparten Zinsen vom Kavital abgeschrieben oder Zins auf Zins zu einem besondenen Tilgungsfonds angesammelt werden.
Für jedes so sichergestellte Darlehn darf ein entrechender Betrag landschaft⸗ licher Zentralgoldpfandvriese ausgefertigt werden. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Goldyjandbriese darf den Gesamtbetrag der für die verbundenen Kreditanstalten ein⸗ getragenen Hypothefen nicht übersteigen. .
Die Höhe des Grundstückswerts, bis zu welcher durch derartige Hppotheken gesicherte Piandbrresédarlehen gewährt werden können, richtet sich nach den von der Staatsaussichts behörde genebmigten Satzungshestimmungen derjenigen verbundenen Kreditanstalt, zu deren Bereich das zu bepfandbriefende Grundstück gehört, oder durch deren Vermittelung die Bepfandbriesung erfolgt. Die Beleihung grenze durfte in Vorkriegezeiten keineswegs die ersten zwei Drittel des Taxwertes des beliehenen land— oder sorstwirtschaitlich genutzten Grundstücks übersteigen. Gegenwärtig bleibt sie hinter diesem Höchstsatz erbeblich zurück und geht im Falle einer Bepfandbriefung mit 6 o/ J landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefen bei keiner verbundenen landschaftlichen Kredilanstalt über 40 00 des Vorkriegetarwertes hinaus, abgesehen nur von den Pommerschen Landschasten, bei denen die Beleihungsgrenze für Böden der ersten und zweiten Bonitierungstlasse 48 0ͤ des Vorkriegstaxrwertes erreicht und von der Landschaft der Provinz Sachsen, bei der die Beleihungsgrenze für die besten Bördeböden rund 47060 des Vorkriegstaxwertes erreicht.
Die Inhaber der landschastlichen Zentralgoldpfandbriefe sind berechtigt, von der Central⸗Landschaft zu verlangen:
a) die Zahlung der in den Zinsscheinen als Zinsen verschriebenen Menge Feingold in den festgesetz fen Fälligkeits terminen und
b) die Zahlung der in den Pfandhriesen als Kapital verschriebenen Menge Feingold für den Fall, daß die Pfandbriefe zur baren Einlösung öffentkich aufgekündigt werden. ]
Die Central⸗Landscharts⸗Direftion ist zu solcher Bareinlösung im Wege der Aufkündigung verpflichtet, wenn eine verbundene Kreditanstalt die Aufkündigung auf Giund ihrer Satzung beantragt oder die Central⸗Landschaftt⸗-Direktion eine e, me, bechließt. Aufkündigungen von Goldpfandbriefen kommen hiernach in Frage ö a) zur Belegung der Tilgungsbeiträge oder bar zurückgezahlter Hyvotheken⸗
kavitalien und : ; b) bei Aufgabe des Systems der Goldpfandbriefe oder bei Einstellung der Ausgabe von Goldpfandbriefen eines bestimmten Zinssatzes.
Die aufzutündigenden Pfandbriefe werden durch das Los bestimmt, das am Sitze der Central-Landschafts-Direktion von einem Central-Landschafts⸗Syndikus zu ziehen ist. Die Aufkündigung darf nur zum 1. April oder 1. Oftober erfolgen und ist durch den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger einmal öffent⸗ lich bekanntzumachen, und zwar spätestens vierzehn Tage nach der Auslosung. Zwischen der Bekanntmachung und dem Einlieserungstage muß ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen Die aufgekündigten Pfandbriefe müssen mit. den noch nicht fälligen Zinsscheinen und mit den Ernenerungsscheinen in umlaufsfähigem Zustande eingeliefert werden; mit dem für die Einlieferung bestimmten Tage (Verfall tage) hört ihre Verzinsung auf.
Die Bareinlösung sowohl der aufgekündigten Pfandbriefe als auch der am J. April und 1. Oftober zahlbaren Zinsscheine geschieht in deutscher Reichs währung, wobei der Geldwert der Mäntel und Zinsscheine nach dem amtlich festagestellten Preis für Feingold berechnet wird. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der vom Reichswirtschaftsminister oder der von ihm bestimmten Stelle im Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger amtlich bekanntgemachte Londoner Goldpreis, und zwar: ö
a) für die am 1. April fälligen Zahlungen die Bekanntmachung vom 10. März des laufenden Jahres und
b) für die am 1. Oktober fälligen Zahlungen die Bekanntmachung vom 10. September des laufenden Jahres. .
Die Umrechnung in deutsche Reichswährung geschieht nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London), und zwar —
a) für die am 1. April fälligen Zahlungen auf Grund der amtlichen Notierung vom 10. März des laufenden Jahres und .
b) für die am 1. Oktober fälligen Zahlungen auf Grund der amtlichen Notieruag vom 10. September des laufenden Jahres.
Werden am 10 März oder 10. September Londoner Golzpreise nicht bekannt⸗ gemacht oder amtliche Notierungen für daß Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die vor diesen Tagen zuletzt bekanntgemachten Preise oder Notierungen. Der er⸗ mittelte Geldwert wird von der Central⸗Landschafts⸗Direktion vor dem jeweiligen Fälligkeitetermin im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht. . . .
Die Einlösung der aufgekündigten Pfandbriefe und der fälligen Zinsscheine eschieht kostenfrei . e, bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Dar leh ns⸗Kasse in
Berlin und deren Zweigniederlassungen in Frankfurt (Oder), Guben, Prenzlau und Schneldemühl, .
bei den landschaftlichen Hauptkassen in Breslau, Görlitz, Halle (Saale), Kiel, Königsberg (Pr.) und Stettin sowie
bei den außerdem öffentlich bekanntgemachten Stellen. .
Die Central⸗Landschafts⸗Direktion wird alle die Goldysandbriefe betreffenden Bekanntmachungen durch den Deutschen Reichsanzeiger und Preußijchen Staats⸗ anzeiger und eine Berliner Börsenjeitung veröffentlichen und dem Berliner Bör sen⸗ vorstand nach Ablauf eines jeden Vierteljahrs die Umlaufsziffer der landschastlichen Zentralgoldpfandbriese und ⸗Roggenpfandbriefe zwecks Veröffentlichung im amtlichen Organ der Börse mitteilen.
Nach dem Stande vom 15. Februar 1927 beträgt dieser Umlauf an
8 o/ landschaftlichen Zentralgoldpfandbriefen 62 018 990 Goldmark,
5 o/o lanvdichaftlichen Zentral r oggenpfandbrie fen 3 957 421 Zentner,
100i landschaftlichen Zentralroggenpfandbriefen 764 640 Zentner.
Berlin, im Mär, 1927. . ;
Central · Landschafts · Direktion für die Preußischen Staaten.
von Winterfeld.
Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 19990 990 Goldmark G oso Goldyfandbriefe der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten Reihe A Nr. J bis 8000 zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zu⸗ gelassen worden 2 .
Berlin, im März 1927. . ;
Kur⸗ und Neumärtische Ritterschaftliche Tarlehns⸗Kasse. von Schumann. von Roy.
Art der Steuererhebung müßte vereinfacht werden. Die Räumt⸗ lichkeiten der Steuerämter seien nicht immer die geeigneten. Die Prüfung der Bauvorhaben müsse seine Partei ich vorbehalten. Abg. Ei sing (ente: In den letzten Jahren sei viel von den aufgeblähten“ Reichsverwaltungen gesprochen worden und man habe meist die Finanzverwaltung gemeint. Jetzt erkläre, der Finanzminister das Gegenteil. Man werde sich bemühen müssen, wo man im Abbau zu weit n gen sei, Abhilfe zu schaffen. Redner trat für ,,, eiten auch für die Beamten ein, die den Buchungsdienst zu leisten hätten. Weiter fragte er nach dem Schicksal der in früheren Jahren bewilligten Kredüe. Wie steht es mit der Zurückzahlung dieser Gelder, nachdem die Stillegung von Werken vermieden worden sei. Wie er höre, hätten z. B. die Deutschen Werke die geliehenen 19 Millionen Mark, schon zurückgezahlt, wie Abgeordneter Dr. Quaatz bestätige. Daß einige Zollbeamte, Zollinspektoren usw. Pferde bekämen, dafür habe er kein Verständnis. Zur Steuersabotage dürfe die Mitwirkung privater Organisationen hei der Steuer⸗ veranlagung nicht ausarten. Abg. Schuldt-Steglitz (Dem.) verlangte, daß die Wartestandsbeamten unbedingt wieder ver⸗ wendet würden, soweit dies irgend möglich sei. Beamtengesetze sollten grundsätzlich im Reichsministerium des Innern gefertigt werden, so daß also das . e in den Vordergerund gestellt werde. Das finanzpolitische Moment solle nur ergänzender⸗ weise vom Reichsfinanzministerium hinzugearbeitet werden. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) vertrat im Gegensatz zu den Bericht⸗ erstattern den Standpunkt, daß durch organisatorische Maßnahmen nach und nach der Personalbestand des Reichsfinanzminifteriums weiter vermindert werden könne und müsse. Bezüglich der Unter⸗ bringung der Wartestandsbeamten liege ein Reichstägsbeschluß vor, daß jede zweite freiwerdende Stelle von einem Wartestandsbeamten besetzt werden solle. Man müsse die Wartestandsbeamten wieder beschäftigen oder bei Weigerung zum Wiedereintritt die nötigen Konsequenzen ziehen; der Rednen hetonte immer wieder, daß die Wartestandsbeamten für das Berufszeamtentum eine Gefahr bilden. Es sei selbstverständlich, daß, bevor neue Beamten— anwärter eingestellt würden, die Beamten aus den sogenannten Beamtenabbauverwaltungen übernommen werden müßten. An der Ueberlastung der Finanzämter seien die Demokraten Fischer⸗ Köln und der Reichsfinanzminister Reinhold schuld, weil diese beiden seinerzeit einen starken Abbau verlangt hätten. Abg. Dr. vorlacher (Bayr Volksp) war auch der Anschauung, daß die Neichsfinanzverwaltung über ine genügende Zahl der? Beagmnten verfügen müsse, damit die Veranlagung gerecht vorgenommen werden könne und die Rückstände aufgearbeitet werden könnten. Bei Personaleinstellungen müsse in erster Linie auf die abgebauten geeigneten Beamten Räcksicht genommen werden. Was die Bean— standung anlange, daß in Bahern die Zahl der Bevölkerung, die auf ein Finanzanit entfalle, geringer sei als in Preußen, so müsse darauf hingewiesen werden, daß der Aufgabenkreis der baherischen Finanzämter ein umfassenderer sei, hien sei die gesamte Kassen⸗ verwaltung und Katasterverwaltung bei den Finanzämtern zu⸗ sammengefaßt. Das Reich habe seinerzeit versprochen, diesen Auf⸗ Wbenkreis der ehemaligen bayerischen Rentämter zu übernehmen. Im übrigen begrüße er es, wenn der Reichsfinanzminister in der Frage der Finanzorganisation mit Bayern in persönliche Ver⸗ handlungen eintrete. Abg Morath (D. Vp.) bat den Minister um Auskunft, ob die unfreundlichen Ausführungen der „Kölnischen
Zeitung“ über die minderwertigen Leistungen der Verkehrs- beamten in der Finanzverwaltung tatsächlich ihre Quelle im
Reichsfinanzministerium hätten. Abg. Steinkopf (Soz.) kritisierte den militärischen unangenehmen Ton, der sich jetzt in der Zollverwaltung geltend mache. Redner nahm dann Stellung gegen die Kündigung älterer Angestellter, die man mst mehr Rücksicht behandeln müsse. Für den Fall, daß ihre Leistungen ge⸗ zügten, dürfe man ihnen wegen ihres Alters allein nicht den Uebergang zum Beamtentum verwehren. Abg. Bormann Wirtschaftl. Vereinigg.) glaubte, daß die Ueberlastung der Finanz- ämter in der Hauptsache an dem herrschenden Bürokrätismus liege. Es werde sehr viel unfruchtbare Arbeit geleistet. Starke Erbitterung herrsche in weiten Kreisen über die Steuerschnüffelei. Man solle die Stellen der Buchprüfer mit solchen Beamten be⸗ 6 die nicht nur genügendes Sachverständnis sondern auch as notwendige Taktgefühl hätten. Abg. Höllein onen hielt die Zahl der in der Reichsfinanzverwaltung beschäftigten Beamten für eine übermäßig höhe, aber auch die Ueberlastung der Stenerbeamten mit rah sei eine ungeheure. Die Ursachen liegen nach Ansicht des Redners in der „sämmerlichen Stener— gesetzmache rei“. Abg. Seiffert Völk. wünschte, daß der Finanzminister bei Einstellung der von ihm für notwendig be⸗ sundenen 20009 neuen Beaniten die Abgebauten, insbesondere Familienväter bevorzugt, berücksichtigen möge. Er beklagte dann das kleinliche Vorgehen der Zollveriwaltung und teilte unter großer BVeiterkeit init, daß anläßlich der Amerikareise einer Riege ber deutschen Turnerschaft die Zollverwaltung für zwei turnerische Ehrenkränze 5,» Mark Zoll verlangt habe. Reichsfinanzminister Dr. Köhler erwiderte, daß auch der Zollnachlaß aus Billig⸗ keitsgründen so degzentralisiert werden solle, daß Beschwerden dieser Art in Zukunft unmöglich würden. Der Minister stellte niit Befriedigung fest, daß seine Vorschläge zur Entlastung der Reichsfinanzverwaltung im Ausschuß gut aufgenommen worden leien. Bei der Einheitsbewertung werde die Reichsfinanzver⸗ wastung unbeirrt den Weg gehen, der ihr durch das Gesetz vor⸗ geschrieben sei. Im ganzen Deutschen Reich sei die Bereitwillig⸗ reit zum Steuerzahlen durchaus gleichmäßig verteilt. Heiterkeit Und Zurufe: Die Liebel) Die Liebe ist allerdings verschieden stark entwickelt. Maßnahmen für ein besseres Zusammenarbeiten der Reichs- und Landesbehörden sollen das Ziel der Arbeit in den nächsten Monaten sein. Die Doppelarbest von Reichs- und Dandesbauverwaltungen wirkt oft geradezu grotesk. Deshalb habe ich den Versuch gemacht, in einem Lande die örtliche Bau⸗ verwaltung des Reichs einmal der Landesbauverwaltung zu übertragen. Wenn der Versuch gut ausfällt, wird auf diesem Wege fortgeschritten. Der Etat für den Sparkommissar wird hoffentlich bereits in den nächsten Tagen vorgelegt werden können. Der Sparkommissar ist von der neuen Regierung aus drücklich wieder bestätigt worden. Bei der Einrichtung des Buch⸗ prüfungsdienstes hat sich die Mischung von Beamten und An— gestellten, die aus freien Berufen übernommen sind, gut bewährt. Daß hier und da noch Mißgriffe in dieser neuartigen Einrichtung vorkommen, ist verständlich. Soweit irgendmöglich, soll ein veibungsloses Zusammenarbeiten zwischen den Steuerpflichtigen und den Buchprüfern erzielt werden. Ich bin gern bereit, eine Statistik über das Wirken der Buchprüfer zu geben. Unberechtigt ist die Vermutung, daß nur klelnere und mittlere Betriebe e ü werden. Gegenüber Presseäußerungen üben abfällige zemerkungen von Vertretern des Reichs finanzministeriums über
die aus fremden Verwaltungen übernommenen Beamten erklärte
der. Minister: Es ist ganz selbstverständlich, daß es in der
Reichsfinanzberwaltung niemand hat einfallen können, den sub⸗
jektib auten Willen der Beamten anzuzweifeln, die aus fremden Verwaltungen in die Reichssinanzverwaltung übernommen wurden. Wir haben zum Teil ganz ausgezeichnete Kräfte auf diese Weise aus Eisenbahn- und Postberwaltung erhalten. Aber es ist doch ganz klar, daß z. B. ein Re servelokomotibführer, der schwerste körperliche Arbeit geleistet hat, wenn er nun plötzlich in den Dienst der Finanzberwaltung übernommen wird, am Schreibtisch nicht die hundertprozentige praktische Arbeit leistet, wie etwa jemand, der seit dem vierzehnten Lebensjahr Büro— arbeit geleistet hat. Daß es sich übrigens nicht um sechzigtausend, sondern nur um zwölftausend Beamte handelt, spricht schon dafür, daß das, was im Reichsfinanzministerium gesagt fein soll, nicht so ganz wörtlich wiedergegeben worden ist. Ich bin bereit, im Rahmen des Möglichen daran mitzuhelfen, vaß auch die sonder⸗ geprüften Beamten angemessene Aufrückungsmöglichkeiten be— kommen. Dem Wunsch des Abg. Ersing nach einer Zusammen— stellung aller gegebenen Kredite will ich gern nachkommen. Daß bei Beamtenfragen das Ministerium des Innern federführend
sein soll, begegnet unserer Auffassung. Selbst verständlich ist aber, daß das Reichsfinanzministerium sich überall dort bemerk⸗ bar macht, wo finanzielle Auswirkungen vorhanden sind. Ich bin sehr gern bereit, Beamte, die anläßlich des Abbaues in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, wieder einzustellen. Aber die Auswahl der für die Finanzverwaltung geeigneten Kräfte müssen Sie mir überlassen. — Damit schließt die allge⸗ meine Aussprache zum Haushalt des Finanzministeriums; die Einzelberatung soll am Donnerstag beginnen.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 10. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Be⸗ ratung des Haushalts des Reichsfianzministeriums fort. Eingegangen ist ein sozialdemokratischer Antrag Keil und Genossen, ö Entschließung anzunehmen; die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, dem Reichstag allsährlich eine Uebersicht vorzulegen, die enthält: 1. das gesamte Veranlagungssoll aller der der Veranlagung unterliegenden Steuern guf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärung; 2. das gesamte Veranlagungssoll, das ö. auf grund der Prüfung der Steuer⸗ erklärungen ergibt. In beiden Fällen ist die Uebersicht nach Landes⸗ finanzamtsbezirken und nach Einkommensgrößenklassen zu gruppieren. — Abg. Me ier-Baden (Soz.) bat um Auskunft über die Herkunft, Vorbildung und die Aussichten der Buchprüfer, und ob ein Unterschied zwischen Studierten und Unstudierten 5 werde. Ferner fragte er, in wieviel Großbetrieben die Buch⸗— prüfung vorgenommen sei. Staatssekretär P opitz erklärte grund⸗ Egli daß die Fingnzverwaltung an dem jetzigen System der uch⸗ und Betriebsführung durch einen besonderen Dienst der Verwaltung und durch geeignete Personen im Dienste der Ver⸗ waltung festhalten werde. Das englische System passe für uns nicht. Gegenwärtig seien rund 1500 Personen im Buchprüfungs⸗ dienst tätig, davon 1109 Beamte und 400 Angestellte. Es können nicht alle zengestellten übernommen werden, weil einmal nicht alle geeignet und einzelne ö. nicht geneigt seien, sondern besseren An—= gebolen der Industrie folgten. Eine Bevorzugung der Akademiker an sich bestehe nicht. — Beim Titel: „Zur Unterrichtung über i nge ee bung and Finanztechnik im Ausland 20 600 ark“, regte Abg. Dr. Hertz 9864 Statistiken über die Steuerverhält— 3 des Auslandes an. Staatssekretär Popitz erklärte die , ,,. Beręgitwilligkeit des Ministeriums zu solcher Aus— unftserteilung. Dieser Fonds habe andere Zwecke; er solle die Praxis der Steuereinziehnng im Auslande zu studleren ermög— lichen, z. VB in England. Abg. Dr. Cremer (D. Vp nannte dle englische Steuergesetzgebung nicht gerade vorbildlich. Er bat um bessere Auswertung des beim Finanzministerium vorhandenen Archivs über die ,,,, des Auslandes durch Ver— öffentlichungen für die interessierten Abgeordneten. Vorsitzender lbg He im ann (Soz.) stellte fest, daß der Minister mit der An— regung einverstanden 9. — Der Antrag Keil (Soz) wurde abgelehnt. Eine weitere kurze Aussprache eutspann sich um das Entschädigungsam t und die Frage seiner Aufhebung. Der Präsident des Entschädigungs amtes teilte mit, daß die Arbeiten sich so gestaltet hätten, da 659 ein weiterer Abban — ö, sei der Bestand von 13500 auf 760 herabgedrückt — nicht möglich sei Zum 1. Oktober solle der Bestand auf 50h vermindert werden. Mit Ende des nächsten Jahres werde voraussichtlich das Amt abgebaut werden können. Die Abgeordneten Morath (D. Vp. und Dietrich (Dem) forderten, daß die hier abge⸗ bauten Beamten auch wieder eingestellt würden; die Zahl der Wartestandsbeamten werde ö eine Gefahr. Staatssekretär Popitz erklärte, die geeigneten. Kräfte würden in anderen Stellen übernommen, namentlich auch die für Büroarbeiten sich eignenden, wie die Beamten dieses Entschädigungsamtes. Abg. Dr. Cremer JD. Vp.) trat gleichfalls für Uebernahme der Veamten ein, die hier überflüssig würden. Staatssekretär Popitz machte darauf aufmerksam, daß zum Veranlagungsdienst wirklich nicht alle Beamten der mittleren Laufbahn geeignet seien; es 5 Gesetzes⸗ lenntnis und praktische Erfahrung dazu. Abg. Schmidt⸗ Settin. (D. Nat) trat gleichfalls für die Beamten ein. Reichs singniminister Dr. Köhler erklärt, es handle sich hier darum, Kräfte zu bekommen, die die Vergnlagung der neuen Steuern wirklich durchführen, damit nicht bloß Scheinberanlagungen zustande kämen. An der xichtigen Durchführung Ter Steuergesetzgebung habe das deutsche Volk aber ein größeres Interesse als daran, daß der eine eder andere Beamte in vdiese Stellen über⸗ nommen werde, Er hitte dringend, die Verwaltung nicht so ein— zuengen, daß ihr ein sachgemäßes Arbeiten erschwert gemacht werde. Abg. Ersing (Zentr. warnte vor einem mechanischen Vorgehen. Das Finanzministerium müsse aber auch Verständnis dafür haben daß der Grundsatz der Sparsamkeit gerade bei ihm zum Ausdruck komme. Bei gutem Willen werde sich ein Ausweg finden, der die entgegengesetzten Standpunkte vereinigen könne. Eine Reihe Titel wurden dem Unterausschuß überwiesen. Der übrige Teil des Etats des Reichsfinanzministeriums warde . Weiterberatung am Freitag über die Resttitel beim Etat des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete.
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Der Haushaltsausschuß des Reichstages erledigte am 11. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) eine Reihe bisher ,,, Etatspositionen und An⸗ träge nach den Vorschlägen des . Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber erstattete dabei den Bericht zum Haus⸗ halt des Reichsministeriums des Fnunern und empfahl die Anträge des Unterausschusses. Sämtliche Anträge des Sparausschusses wurden, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, vom Haushaltsausschuß an— genommen. Die Anträge betrafen in der Hauptsache Personalien des Reichsministeriums des Innern. Damit war der Etat des Reichsministeriums des Innern bis auf die O ,. die am Schluß der Etatsberatungen erst entschieden werden sollen, erledigt. Abg. Berichterstatter BH. Dr. Schreiber betonte, daß iim , die Bevorzugung der Militärhistoriker und die Zurücsetzung der Zivilhistoriker in der Beförderung nicht erträglich sei. Es müsse Abhilfe geschaffen werden. Zur Frage der Neu—⸗ regelung der 6 ngsordnung gab Ministerialdirektor Lotholz eine Erklärung ab, wonach dke Reichsre ierung im Begriff sei, die Vorarbeiten für eine Neuregelung der esoldungs⸗ ordnung baer. in Angriff zu nehmen und die Neuregelung durch⸗ zuführen, obald die Wirtschaftslage es gestatte. Einen . Termin hierfür anzugeben, sei gegenwärtig noch nicht mögsich. Es folgte die Beratung der Restpunkte des Etats des Reichs“ ministeriums für die . Gebiete, die eben⸗ falls in der Hauptsache die . des Ministeriums be⸗ trafen. Auch hier entschied der Haushaltsausschuß nach den An⸗ trägen des Sparausschusses. Das gleiche ge han bei den Rest⸗ punkten für die Etatsbexatung des e ichs wehr⸗ ministeriums und des Reichs ju stizministerinm s. Auch hier wurde nach den Beschlüssen des Sparausschusses ver⸗ fahren. Angenommen wurde eine Entschließung, worin die Reichs⸗ regierung ersucht wird, bei der bevorstehenden Neuregelung der Besoldungsordnung dem Patentamt, entsprechend den Verhältnissen der Vorkriegszeit, diejenige Stellung einzuräumen, die ihm nach seiner Bedeutung für Wirtschaft und Technik im Rahmen des Behördenorganismzis zukomnit Die Reichsregierung wurde ferner ersucht, in entsprechender Weise die Stellung der ührigen Reichs⸗ mittelbehörden zu regeln. Ministerialdirektor Dr. Lotholz er⸗ klärte hierzu, daß das Reichsfinanzministerium bei der Neüxegelung der Besoldungsordnung der Resolution Rechnung tragen werde. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf den 12. März.
— Der Saushaltsausschuß des Reichstags setzte am 12. 8. M. zunächst die Beratung über die bisher zurückgestellten Etatspositionen, Anträge und Petitionen fort, und zwar beim Haushalt des Reichswehrministeriums. Die Beratung begaun bei dem Abschnitt „Marine“. Der Bexicht— erstatter. des Unterausschusses, Abg. Stücklen (Soz.), schlug eine Reihe von Aenderungen bei den Personaltiteln der einzelnen
Kapitel des Etats vor, die vom Ausschuß genehmigt wurden. Es folgte der Haushalt des Verkehrsministerium s. Be⸗ richterstatter Abg. Dr. Qu aatz (D. Nat.) besprach zunächst noch Einzelheiten über Luftverkehrsfragen, insbesondere die Frage des Luftverkehrs mit und in Südamerika. Diese Frage und andere Angelegenheiten der Luftabteilung seien besser im ,, zu behandeln. Der Redner erwähnte dabei die Flugmotoren⸗-Gesell= haft in Augsburg, berührte den Vertrag mit der Firma Junkers⸗ Werke, den Streit im Verbande der Flugzeugfabrikanten, in dem er Redner) auch hineingezogen sei. Er forderte eine Klärung der staatsrechtlichen Verantwortlichkeit für die Subventionspolitik, damit diese nicht dem Haushaltsausschuß aufgebürdet werde. Der Redner ging dann auf die Kanalfragen ein und auf die zur Reichs⸗ wasserwirtschaft beantragten Aenderungen von Etatstitekn. Er bat den Reichswasserschutz in diesem Fahre nicht zu behandeln, da im nächsten Jahre wohl eine ausführlichere Erörterung der ganzen Frage spruchreif werde. Der Redner äußerte sich im besonderen über die Frage des Mittellandkanals, die das Kernproblem der ganzen Kanalfragen sei, und fragte, ob das Problem des Süd⸗ lügels dieses Kanals, der etwa & Millionen kosten werde, schon pruchreif * Wenn ein neues Projekt durch Einsetzung eines kleinen Betrages in den Etat angeschnitten werde, müsse die Re⸗ gierung zugleich eine Denkschrift überreichen, die die Gesgmtłosten bei . des Projekts erkennen ließen. Dem Südflügel tänden viele Sachverständige der verschiedensten Interessenten⸗ kreie sehr skeptisch gegenüber. Man dürfe die Rückwirkung der Kanalbauten nicht außeracht lassen. Während die Oderwasserstraße für Oberschlesien sehr wertvoll sei, drohe doch das Waldenburger Gebiet ein Hungergebiet zu werden, denn ihm nütze diese Wasser⸗ straße nichts. Oberschlesien sei durch den Versailler ertrag leider ganz unglücklich zerschnitten. Dem bedrängten Schlesien müsse die Eisenbahnverwaltung durch besondere Tarife entgegenkommen, wie es die Reichsbahn⸗Gesellschaft ja auch beabsichtige. Das Verkeyrs⸗ ministerium werde hoffentlich seine Zustimmung geben. Das Rächt, den chützen, müsse immer die Au
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. schen Motorenwerk; würde bey fort die erforderlichen Kufklärungen des Herrn Staatssekretärs an den Ver= der Junkers⸗Frage anbeträfe, o habe er h. daß weder der Staatsfekretät noch die j len an den zahlreichen Besprechungen mit Abgeordneten üher diese Frage in allen Fällen beteiligt gevwefen seien. Abg. Dr, Quaatz (D. Nat): Es handelt sich nicht um persönliche Verdächtigungen, sondern um den Ponwurf, daß die Fonds nicht in einwandfreier Weise verwaltet, bezichungsweise den Ausschüssen nicht in einwandfreier Weise Aufklärung gegeben worden sei. Zu der Er⸗ klärung, daß von verschiebtenen Abgeordneten die Methode erst in den Vordergrund gezogen worden sei, frage er an, wie das zu verstehen sei. Habe die Reichsregierung die politische Seite dieser Angelegenheit außer acht gelassen oder soll den Abgeordneter hier en V9orwurf macht werden, daß sie in unsachlicher Weise vorgegangen seienz
inister. Krohre habe immer den Standrunkf vertreten, daß eg unmöglich sei, eine Firma von Weltruf wie Junkers abzuwürgen. Dieser Auffasstang waren auch das Reichsfinanzministerium, der Mit= berichterstatter Abg. Wieland und Redner selbst beigetreten. Ver⸗ handlungen seitens der Abgeordneten seien nur im Benehmen und auß Bitten, der Reichsregierung des WMinisters Krohne, geführt worden Sie hätten nur vorbereitende Bedeutung gehabt. Ain Vertragsschluß wären die Berichterstatter nicht beteiligt gewesen. Er Redner) sei lediglich als Zuhörer ampefend gewesen und! zwar auf besonderen persönlichen Wunsch des Ministers Dr. Krohne. Im übrigen wünsche er dringend eine baldige Klarstellung durch den Prozeß, dessen Er= Äfnung aus ihm unberständl chen Gründen verzögerk würd. Abg. Dr. Wie hand (Dem) stellt fest, daß er sehr bald mit dem Berichterstatter Abg. Dr. Quagtz in dem modus pröcedendi einig gewęsen sei, daß sich die Abgeordneten nur als Vermittley zwischen . Junkers betrachten sollten. Es handeite sich vor allem darum, ig ganze traurige Angelegenheit nicht zum Prozeß kommen zu lassen. Niemals sei die Rede davon gewefen' die Dinge auf das pPolitische Gebiet zu schieben. Der Standpunkt der Volke vertreter sei gewesen, unter allen Umständen mit der Angelegenheit Schluß zu, machen, damit nicht in ein Faß ohne Boden andaucnnd nene Beträge hineingeschüttet werden müßten. Es sei allerdings fest⸗ gie . daß die Abgeordneten, also auch er, der Redner, bon der zeteiliung des Reichs an der bayerischen Fabrik nichts erfahren hätten. Reichsberkehrsminister Dr. Koch erklärte, es sei ja be= fannt, daß üher die Lösung der Junkers Frage fehr verschiedene Auf— fassungen bestanden hätten. Die eine Bestrebung ginge darauf hin, daß das Unternehmen auf den ungefähren Stgnd ker übrigen deutschen Luftfahrzeugindustrien zu reduzieren sei. Auf der anderen Seite träten aus dem Parlament hergus politische Gesichtspunkte auf, die Narauf hinausgingen, daß Junkers im Ansehen der deutschen Luft= sahrzeugindustrie in der jetzigen Form erhalten bleiben miisse. Rach langen Erörterungen habe er 16h dieser Auffassung der Abgeordneten angeschlossen, und es sei kein Zweifel, daß das Abkommen miß Junkers nunmehr vom Reich nach innen und außen vertreten werden müsse. Die Herren im Reichsberkehrsministerium seien die sen Lösung nur widerstrebend gefolgt. Es bestehe aber lein Zweifel, daß das Abkommen, nachdem es einmal geschlossen sei, nun gu von der Regierung., und den Beamten des Reichsverkehrg⸗ ministeriuns nach, innen und außen vertreten werden missse. Der Ministerialdirigent Brandenburg führte aus, der Hern Berichterstatter habe eine Beteiligung des Reichs an den Baye rischen Motoremperken behauptet. Redner glaube, daß der Berichterstatter einer groben Mystifikation zum Opfer gefallen sei, da das Reich an den Her sche⸗ Motorenwerken nicht mit einem roten Pfennig beteiligt sei. Der 3 Berichterstatter habe ferner erklärt, daß die ihm vom Reichsverkehrsministerium gewordene schriftliche Auskunft unvollkommen sei, da er festgestellt habe, daß die Bayerischen Flug⸗