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lLi2as8?z8]
raumten Aufgebotstermin selne Rechte an—= zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird Buer, den 9. März 1927. Das Amtsgericht.
(124877 Aufgebot
Der Landwirt Heinrich Hellenkamp und der Ackerer Bernhard Grüter, beide in Kirchlpviel Lette, haben als Eigentümer das Aufgebot der im Grundbuch von Lette Bd. 13 Bl. 24 in Abt. III unter Nr. 1 und Bd. Ig Bl. 189 in Abt. III unter Nr 2 für den Oberkontrolleur Josias Redlich zu Coesfeld eingeiragenen zu 480 verzinslichen Darlehnshypothek von 100 Talern gemäß F 1170 B G⸗B beantragt. Der Gläubiger wird aufge⸗ fordeit spätestend in dem auf den 1. Mai 1927, vormittags 19 Uhr, por dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls er mit seinem Rechte ausgeschlossen wird.
Coesfeld, den 17. März 1927.
Das Amtsgericht.
125275)
Die verehelichte Frau Frieda Reisewitz, geb. Greie, in Berlin⸗Grunewald, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Nauman und Dr. Stock in Cöthen, hat das Auf gebot des Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Drosa Band 11 Blatt 39 40 eingetragenen Hypotheken von 300 A 1500 M und 1200 M beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 19. September 1927, vormittags Sz Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird
Cöthen, den 11. März 1927.
Anhaltisches Amtsgericht. 5. II24886
Das Amtägericht Holzminden hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen: Die Witwe des Mühlenbesitzers Hermann Müller, Minna geb. Böndel, Höxter, Grubestr. 80, hat das Ausgebot desjenigen Hypothekenbriess beantragt, der über eine im Grundbuche von Holzminden Bd. 1IV S. 45 für Frl. Minna Böndel eingetragene Hypothek in Höhe von 3913,50 M auctgestellt worden ist. Der Hypothekenbrief ist abhanden— gekommen. Der jetzige Inhaber des Hppothekenbrieses wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine am 14. November 1927, vormittugs 12 Uhr, seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung des Hypo⸗ thekenbriefs erfolgen wird.
Holzminden, den 11. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
(125263 Aufgebot.
Der Eigentümer Christian Prätorius aus Densow hat das Aufgebot des über die im Grundbuche von Densow Band 111 Blatt 32 in Abteilung 111 unter Jer. 8 für den Gutsbesitzer Robert Schütz in Albertshof eingetragene Hypothek gebildeten, angeblich verloren gegangenen Hypothefen— briels beantragt. Der Inhaber der Ur— kunde wird aufgesordert, spätestens in dem auf den 1. Juli 1927, mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe— raumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗— zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Lychen, den 16. März 1927.
Amtsgericht.
(124887 Aufgebot.
Der Besitzer Franz Turner in Barannen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Erbe in Lyck, hat das Aufgebot des Briefes, der über die auf dem Grundstück Barannen, Bd 19 Bl. 87. Eigentümer Franz Turner und Anna geb. Wossidlo, in Abt. III Nr. 6 zugunsten der Eheleute, Zimmer- mann Gustav Tiburszy und Martha geb. Sewezyk in Regeln eingetragenen Hypothek von 4000 M Restkaujgeld, verzinslich zu 44 vom Hundert, gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestend in dem auf den 15. Juni 19247, vormitiags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1I6, anberaumten Aufgebotetermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Lyck, den 16. März 1927.
Amisgericht.
[124888 Anfgepo.
Die verwitwete Kaufmannsfrau Rosa Deutschkron, geb. Boas, in Meseritz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Urbach in Meseritz, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefs über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Meseritz Band V Blatt Nr. 212 Abt 111 Nr. 9. für den Stabsarzt und deutichen Konsulatsarzt Dr. Paul Aßmy in Chun— king in China eingetragene, zu Ho /g vom 2. J. 1879 verzinsliche Darlehnsforderung von 6000 Æ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juli 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich—⸗ neten Gericht, Zimmer Nr 6, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krajtloserklärung der Urkunde er— folgen wird Amtsgericht Meseritz, den 15. März 1927
Aufgebot.
Der Beschluß des Amtsgerichts Werl vom 22. 2. 1927, betr. Aufgebolsantraa des Händlers Fritz Hülemann, Büderich, bezügl. det ver orengegangenen Hypo⸗
Ewald Rüggeberg
thekenbriefs über die Post Abt. III Nr. l Grundbuch von Weil Bd. 5 Art 274 von 15900 A wird dahin abgeändert, daß an Stelle des Aufgebotstermins vom z. März der 14. Juni 1927, mittags 12 Uhr, tritt
Amtsgericht Werl, den 17. März 1927.
124889 Aufgebot.
Der Pfleger der Minna Berta Emma Mehl, der Fleischermeister Paul Saager in Gumbinnen, Königstraße 34, hat be— antragt, die verschollene Minna Berta Emma Mehl, geb am 4 Juli 1879 zu Insterburg, seit 1904 unbekannt wohin von Elberfeld verzogen, zuletzt wohnhaft in Elberfeld für tot zu erklären Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert. sich spätestens in dem auf den 18. Ok⸗ tober 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 38 an— beraumten Aufgebotstermine zu melden widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er— teilen vermögen, ergeht die Aufforderung pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen
Amtsgericht Elberfeld. Abt. 12a.
125264) Aufgebot.
Maria Lämmle in Kißlegg hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den am 8. Februar 18833 in Volkertshaus, O-⸗A. Waldsee, geb. Franz Lämmle, Eisenbahn— hilfswärter, zuletzt wohnhaft in Gmünd, ür tot zu erklären. Der bezeichnete Ver— schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 30. Dezember 1927, nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. — 11 F. 11027.
Gmünd, den 14. März 1927.
Amtsgericht.
124890 Aufgebot.
Der Landwirt Heinrich Ackermann in Broggingen hat beantragt, den vermißten Adolf Ackermann, Landwirt von Broggingen, geboren daselbst am 3. Juli 1892 Sergeant bei der 11. Kompagnie Infanterieregiments 136, zuletzt wohnhaft in Broggingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Vermißte wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 3. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. Il, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung ersolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gerichte Anzeige zu machen.
Kenzingen, den 15. März 1927.
Bad. Amtsgericht.
—
124891 Aufgebot.
Die Ehefrau Wegeaufseher Curt Tanne, Elijabeth geb. Lotz, in Erkenschwick, Kirch—⸗ straße l, hat beantragt, den verschollenen Furt Tanne, früher Unteroffizier im Landwehrinf.⸗Regt. 47, geb. 1. 11. 1880 zu Mietschisko, Kreis Wongrowitz, zuletzt wohnhaft in Oer-Erkenschwick, für tot zu erklären Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich vätestens in dem auf den 2. Oktober 1927, vormittags 19 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 44, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf— sorderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Recklinghausen, den 15. Februar 1927.
Das Amtsgericht.
124892 Aufgebot.
Der Abwesenhestspfleger Kaufmann in Schwelm, Schul—⸗ straße 36, hat beantragt, den verschollenen Caspar Friedrich Julius Coordts, ge⸗ boren am 19. September 1872 in Barmen Langerfeld als Sohn der Eheleute Band⸗ wirker Peter Caspar Coordts und Karoline geb. Ellinghaus, zuletzt wohnhaft in Schwelm, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. De⸗ zember 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr 16, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigensalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Schwelm, den 15. März 1927.
Das Amtsgericht.
(124893 Aufgebot.
Der Zimmermann Taver Rebholz und seine Ehefrau, Rosine Rebholz, geb. Bronner, in Leinstetten, O.“ A Sulz a. N., haben beantragt, ihren Schwager und Bruder, den verschollenen, im Jahre 1884 nach Australien und Amerika ausge⸗ wanderten Albert Bronner, geb. 7. Sey⸗ tember 1862 zu Leinstetten, O.“ A Sulz a. N, als Sohn des Josef Bronner, Flößers und Steinhauers, und seiner Ehe⸗ frau, Marianne Agathe geb. Bronner, zuletzt wohnhaft in Leinstetten, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 17. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗— zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗
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schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auftorderung, spätestens im Aufgebots— termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Sulz a. N, den 17 März 1927.
Württ. Amtegericht Sulz.
121894) Sammelaufgebot.
Folgende Personen haben beantragt, die nachstehend Verschollenen für tot zu erklären: 1. Die Frau Berta Simon, geb. Neumann, in Polsnitz Nr. 82 ihren Sohn den Schlepper Gustav Simon, zuletzt in Waldenburg, Schles,, wohnhaft, Kriegs teilnehmer beim Reserveinfanterieregi⸗ ment Nr 228, 1. Kompagnie, geboren am 18. Juli 1897 in Ober Waldenburg als Zohn des Hechlers Heinrich Simon und seiner Eberau, Berta geborenen Neumann, seit dem Gefecht bei Gut Imionken (Ost⸗ preußen) am 25. Oktober 1914 vermißt; 2. die Frau Luise Thamm, geb. Berger, in Ober Salz;brunn ihren
Sohn, den Mäͤsfetier Alfred Thamm, zuletzt in Ober Salzbrunn wohnhaft, Kriegsteil⸗ nehmer beim Reserveinfanterieregiment Nr. 271, 1. Kompagnie, geboren am 2. Juni 1895 in Fellhammer als Sohn des Hausbesitzers Julius Thamm und seiner Ehefrau, Luise gehorenen Berger, seit dem Gefecht bei Cantigny, Departement Somme, am 28. Mai 1918 vermißt; 3. der Gutspächter August Böer in Weiß⸗ stein seinen Bruder, den Fleischergesellen Hermann Böer, zuletzt in DOher Zaljibrunn wohnhaft, Kriegsteilnehmer beim Reserveinfanterieregiment Nr. 22 l. Kompagnie, geboren am 28. Mai 1886 in Weißstein als Sohn des verstorbenen Kutschersz Hermann Böer und seiner ver⸗ storbenen Ehefrau Pauline Böer, geborenen Kramer, seit dem 8. August 1918 auf dem westlichen Kriegsschauplatz vermißt; 4. die Frau Anna Sandmann, geb. Jung, in Dittersbach, Heinrichsgrunder Weg Nr. 4, ihren Sohn, den Schlepper Anton Sand⸗ mann, zuletzt in Dittersbach wohnhaft, Kriegsteilnehmer beim Reserveinfanterie—⸗ regiment Nr. 38, 8. Kompagnie, geboren am 21. Juli 1895 in Dreißighuben, Kr. Reichenbach, Schlesß, als Sohn des Grubenschmieds August Sandmann und seiner Ehefrau, Anna geborenen Jung, seit der Schlacht bei Verdun, Höhe Mort— Homme, am 14. März 1916 vermißt; 5. die Frau Ernstine Krieg, geb. Wehner, in Waldenburg⸗Altwasser ihren Sohn, den Musketier Alfred Krieg, zuletzt in Waldenburg⸗Altwasser wohnhaft, Kriegs⸗ teilnehmer beim Reserveinfanterieregiment Nr. 6, 1. Kompagnie, geboren am 13. August 1398 in Neu Weißstein als Sohn des Maschinenwärters August Krieg und seiner Ehefrau, Ernstine geborenen Wehner, seit dem Gefecht am Nonnen⸗ busch, östlich Jvern, am 11. August 1917 vermißt; 6. der Berginvalide Hermann Quander in Waldenburg, Kristerstraße 7, seinen Sohn, den Haushälter Bruno Quander, zuletzt in Waldenburg wohn⸗ haft, Kriegsteilnehmer beim Reserve⸗ infanterieregiment Nr. Hl, 10. Kompagnie, geboren am 23. Januar 1893 in Kolbnitz, Kreis Jauer, als Sohn det Berginvaliden Hermann Quander und seiner Ehefrau, Karoline geborenen Beier, seit dem Gesecht bei Prungy⸗Prosnes, Departement Marne, am 25. September 1914 vermißt; 7. der Berginvalide Heinrich Ullrich in Walden—
hurg, Schles, Scheuerstraße la,. leinen Sohn, den Schlepper Walter Ullrich,
zuletzt in Waldenburg wohnhaft, Kriegs⸗ teilnehmer beim Infanterieregiment Nr. 141, 9. Kompagnie, geboren am 18. Januar 1896 in Waldenburg⸗Altwasser als Sohn des Berginvaliden Heinrich Ullrich und seiner Ehefrau, Marta geborenen Pelz, seit dem Gefecht bet Luemierz, Polen, am 18. November 1914 vermißt; 8. die verw Anna Wittig, geb. Wittig, in Dittersbach bei Waldenburg, Schles., Amtshausstr. 3, ihren Sohn, den Tischler Rudolf Wittig, zuletzt in Ober Salzbrunn wohnhast, Kriegsteilnehmer beim Ersatzbataillon Nr. 38, 4. Kompagnie, 21. Infanterie—⸗ brigade, geboren am 14. April 1887 in Puschkau, Kreis Schweidnitz, als Sohn des verstorbenen Ackerpächters August Wittig und seiner Ehenrau Anna Wittig, geborenen Wittig, seit Ende August 1914 auf dem östlichen Kriegsschauplatze vermißt; 9. der Gutebesitzer August Schmidt in Hausdorf Nr. 6, Kreis Waldenburg, Schles., seinen Sohn, den Landwirt Gustav Schmidt, zuletzt in Hausdorf wohnhast, Kriegsteilnehmer beim Füsilierregiment Nr. 37, 10. Kompagnie, geboren am 10. August 18956 in Görbersdorf bei Friedland, Kreis Waldenburg, als Sohn des Gutsbesitzers August Schmidt und seiner Ehefrau, Anna geborenen Jentsch, seit dem Gefecht an der Südspitze des Bois Saint Pierre⸗Vaast, östlich Raucourt, Departement Somme, am 7. Oktober 1916 vermißt. Die obengenannten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Mai 1927, 9 Uhr vor mittags, vor dem unterzeichneten Amts— gericht, Zimmer Rr. 44, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgt. An alle, die Auskunft äber Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Mitteilung zu machen.
Waldenburg, Schlesien, den 91. März
1927. Das Amtsgericht. (1241895 Beschlusß.
Am 14. 4. 1929 ist in Kunzendorf die 76 Jahre alte, in Kunzendorf geborene Juliane Walter tot aufgefunden worden. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, auf. gelordert, diese Rechte bis zum 1. Juni 1927 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer
Erbe als der Preußtsche Staat nicht vor⸗ handen ist. Amtsgericht Sagan
1248961 Aufforderung. Am 18 Oftiober 1925 ist in Nöschen⸗ rode die Witwe des Maurers Christian Brauckhoff, Friederike geb. Breitenstein, von dort gestorben. Ueber den Nachlaß ist eine Nachlaßpflegschaft eingeleitet. Der Nachlaßpfleger Kaufmann Dermsdorf, hier, hat, da Erben der Verstorbenen nicht ermittelt sind, das Verfahren gemäß 5 1664 ff. B G.⸗B. einzuleiten. Alle diejenigen, welche etwa Erbrechte an dem Nachlaß haben, werden aufgefordert, sich spälestens am 13. Mai 1927 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden Der vorhandene Nachlaß beträgt 435 . Wernigerode, den 16. März 1927. Preußisches Amtsgericht.
den 10. Februar 1927
125265 Aufgebot.
Der Nachlaßpfleger Gleitz hat als Nachlaßpfleger der am 17. Juni 1925 in Steilshoop verstorbenen Anita Hansen das Aufgebotsperfahren zum Zwecke der Aus—
schließung von Nachlaßgläubigern bean— tragt. Die Nachlaßgläubiger werden
daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Anita Hansen spätestens in dem auf den 16. Juni 1927, vormittags 95 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— gebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrist beizufügen. Die Nachlaß— gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächmnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Wandsbek, den 17. März 1927. Das Amtsgericht.
124597
Durch Ausschlußurteil vom 11. März 1927 sind für kraftlos erklärt: die an⸗ geblich verlorengegangenen, am 27. August bzw. 30. August 1926 in Frankfurt am Main fällig gewesenen Wechsel über je 3000 RM (i. B.: dreitausend Reichs⸗ mark), die von der Antragstellerin auf die Firma Joseph Adler & Go. in Frankfurt am Main gezogen sind. (18 F 5426.) Durch Ausschlußurteil vom 12. März 1927 sind für kraftlos erklärt: die Aktien der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft Nr. 89570, O089569. (18 F 49/26)
Frankfurt a. M., den 12. März 1927.
Amtsgericht. Abteilung 18.
124898
In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung einer Urkunde hat das Amtsgericht Glauchau am 19. März 1927 folgendes Urteil verkündet: Der Wechsel über 132 30 RM, ausgestellt am 28. Dezember 1925 von der Firma Unger & Müller in Sosa, fällig gewesen am 23. März 1926, gezogen von der Firma Unger C Müller in Sosa auf die Firma Nagel Comp. A.-G. in Glauchau und von dieser Firma auch angenommen, wird für kraftlos erklärt.
Glauchau, am 19. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
124410
Durch Ausschlußurteil von heute ist der Hypothekenbrief über die im Grundhuch von Kalk Band 6 Blatt 209 Abt. 111 Nr. 9 eingetragene Hypothek von Papier⸗ mark 19 000 für kraftlos er!lärt.
Köln, den 8. März 1927.
Amtsgericht. Abt. 71.
1249001
Durch Ausschlußurteil vom 14. März 1927 sind die Gläubiger der auf dem Grundstück Chrzanowen Nr. 28 Abt. III eingetragenen Posten unter Nr. 2: 44 Tlr. 20 Silbergr. für Gottried Teßarrek, Nr. 3: 1 Tlr. 22 Silbergr. für denselben, Nr. 7: 30 Tlr. Erbteil für Caroline Stio, Nr. 95: 2 Tlr. 10 Silbergr. Eibteil des Fritz Schwarz, Nr. 998: 2 Tlr. 10 Silbergr. Erbteil der Luise Schwarz mit ihrem Rechte aus diesen Hypotheken ausgeschlossen.
Amtsgericht Lyck.
(124901
Durch Ausschlußurteil vom 14. März 1927 ist die Gläubigerin des auf Kallen zinnen Nr. 54 in Abt. III Nr. 2 für Luise Bogdan eingetragenen Erbteils von 15 Tlr. 7 Silbergt. 2 Pfg. mit ihrem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen.
Amtsgericht Lyck.
(124902
Duich Ausschlußurteil vom 14. März 1927 sind die Hypothekenbriefe auf Grund der Schuldurkunden vom 26. September 1897 und vom 4 Dezember 1901 über die im Grundbuche von Seliggen Nr. 22 Abt. 1II, Nr. 15 über 200 g, Nr. 17 über 775 4, für den Grundbesitzer Gustav Kastner in Lyck eingetragenen Darlehns⸗ hvpotheken für krastlos erklärt.
Amtsgericht Lyck.
121903] .
Durch Ausschlußurteil vom 14 März 1927 sind die Gläubiger der auf Nußberg Nr. 63 in Abt. III Nr. 1a: 80 Tlr mütterlichen Erbteils der Luise Gayko in Orjechowen, Nr. 10: 32 Tlr. 22 Silbergr. 6 Pfg. Judikatssorderung nebst Kosten
des Kätners Paul Daniß in Orzechewen, mit ihren Rechten aus diesen Hypotheken ausgeschlossen. Amtsgericht Lyck.
1249041
Durch Ausschlußurteil vom 14. März 1927 ist der Gläubiger des auf dem Grundstück Lyck Nr. 160 in Abt. III Nr. 37 für den Töpfermeister Karl Rehra in Marggrabowa eingetragenen Erhteils von 150 t mit einem Recht auf diese Hppothek ausgeschlossen.
Amtsgericht Lyck.
124905
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Ausschlußurteil vom 17. Mär; 1927 die 4 Quittungen des Bankhauses Anton Kohn in Nürnberg vom 4. Februar 19265 über verzinsliche Einlagen von je 500 RM, lautend 1. Nr. 6477 auf Maigarete Brehm, Almoshof 109, 2. Nr. 6479 auf Anna Munkert, Almoshof 28, 3. Nr. 6476 auf Herrn Johann Schmidt, München, Adels reuther Straße 17, 4 Nr. 6478 auf Herrn Adam Schmidt, München, Adels⸗ reuther Straße 17, sämtliche mit dem Beisatz: z. Hd. Herrn Leonhard Schmidt, Almoshof 28, für kraftlos erklärt.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
125266
Durch Ausschlußurteil vom 28. Februar 1927 woird der kriegsverschollene Schlosser Alfred Jaap, geboren am 18. August 1893 in Mittel Breeje für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Januar 1920 festgestellt.
Wittenberge, den 28. Februar 1927.
Das Amtsgericht.
124917 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schlosser Johanna Malissek in Breslau, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Schroetter in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Robert Malissek, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sich am 12. April 1936 auf Wanderschaft abgemeldet und sich seit dieler Zeit seiner Unterhaltspflicht entzogen habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 27. April 1927 vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung; si durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Breslau, den 12. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. H. R. 6l / 27.
124918] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Sophie Bicker, geb Hempelmann, in Hohenhausen Nr. 36. vertreten durch Rechtsanwalt Thulesius in Lemgo, klagt gegen ihren Ehemann, den Ziegler Friedrich Bicker, früher in Hohenhausen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Wiederherstellung des ehe lichen Lebens, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten unter Belastung mit den Prozeß- kosten zur Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurteilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die l. Zivilkammer des Landgerichts zu Det⸗
mold auf den 6G. Mai 1927, vor⸗
mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht.
Deimold, den 19. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 124919] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Franke, geb. Hartung, in Erfurt, Albrechtstraße 61, Klägerin, Projeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Anton in Erfurt, klagt gegen ihren Mann, den Dekorateur Clemens Franke in Erfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be— klagten, auf Grund der S§ 1965, 1868 B. G. B. mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden, den Beklagten für alleinschuldig zu erklären und die Kosten des Rechts—⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil- kammer des Landgerichts in Erfurt, Zim⸗ mer 99, auf den 12. Mai 1927, vor⸗ mittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 12. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
124923) Oeffentliche Zustellung.
In der Streitsache Ammer, Marig, Fabrikarbeitersehefrau in Ergoldsbach, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt J. It. Ruland in Straubing, gegen Ammer, Alois, Fabrikarbeiter von Waiblingen, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagter, an⸗ waltschaftlich nicht vertreten, wegen Ehe⸗ scheidung, hat die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Straubing auf klägerischen Antrag durch Beschluß vom 21. Februar 1927 die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 2. Zivilkammer des X. -G. Straubing ist neuerdings anberaumt auf Donnerstag, den 9. Juni 1927. vorm. 9 Uhr (landger. Sitzungssaal Ni. 57). Zu die jem Termin ladet der klägerische Ver⸗ treter den Beklagten mit der Aufforderung vor, rechtzeitig einen bei dem L.⸗G. Straubing zugelassenen Rechtsanwalt zu semer Ver⸗ tretung zu bestellen. Im Termine wird für Klägerin beantragt werden, zu erkennen: J. Die Ehe der Streitsteile wird aus Ver⸗ schulden des Beklagten geschieden. 2. Der⸗ selbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstaftten.
Straubing, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
schaftssteuer, in Frage kommen. Diese Frage ist in den S5 105 und 109 des Einkommensteuergesetzes geregelt, und zwar dahin, daß diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Grundstücke in die Bilanz aufnehmen, also die Geiwerbetreibenden, in der Einkommen⸗ teueranfangsbilanz keine höheren Werte einsetzen dürfen, als sie ür die Einkommensteuer festgesetzt sind. Diese . auch hier im Ausschuß eingehend besprochene Verkoppelung der Ein⸗ kommen- und Vermögenssteuerwerte war erforderlich, um zu ver⸗ ,. daß für die Vermögenssteuer niedrige, für die Ein⸗ ommensteuer hohe Werte eingesetzt wurden. Die Wirtschaft ist ö. auch unterrichtet. Die Steuerpflichtigen haben die Mög⸗ lichkeit, auch gegen nach ihrer Meinung zu niedrig delete Einheitswerte im Wege des Einspruchs anzugehen. Abg. Dr. Becker-⸗Hessen (D. Vp) führte aus: Dr. If h könne trotz aller seiner Geschicklichkeit nicht nachweisen, daß die Vorschlãäge der Regierungsparteien keine Steuersenkungsvorschläge enthielten. Sowohl die Aufrechterhaltung der Beseitigung der Getränke⸗ . wie auch die Senkung der Realsteuern um 209 Millionen, ie der Antrag der Regierungsparteien verlange, seien in der ursprünglichen kerl rn nere, nicht vorgesehen, , absolut neu. Die Erklärungen der Länderregierungen dazu seien allerdings noch nicht bestimmt genug. Dr,. Fischer solle vor allem die ihm ja naheftehende preußische Regierung zu einer bestimmten Er⸗ klärung veranlassen. Die Regierungsparteien ,. aber bereit, mit ihm zusammen eine schärfere Fassung der Bestimmungen des Kompromsßentwurfs zur Erzwingung der Realsteuersenkung zu 3 Der Redner betonte dann nochmals die Notwendigkeit, änder und Gemeinden durch äußeren Zwang zur Herabsetzung ihrer Ausgaben zu veranlassen, da es auf andere Weise nicht möglich zu sein scheine. Die Umsatzsteuersenkung habe sich vom finanziellen Standpunkt als verfrüht erwiesen. Auch die Ver⸗ braucher würden das heute wohl nicht mehr bestreiten. Zur Biersteuerfrage stimmte der Redner dem Staatssekretär . im wesentlichen zu. An dem Standpunkt der Deutschen Volks partei zur Getränkesteuer habe sich nichts das geringste geändert. Die allgemeine Aussprache wird am Freitag vormittag fortgesetzt.
Der Steuerausschuß des Reichstags setzte am 18. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Herr tz (Soz ) die allge⸗ meine y, über den 33 anzausgle 9 sort. Preußischer Ministerialdirektor Dr. Nobis äußerte sich dem Nachrichtenbüro des Vereins dentscher Zeitungsberleger zufolge noch einmal zur Frage der qualifizierten Mehrheit bei Aenderung des Biersteuergesetzes. Er erklärte, dieses Erfordernis . nicht nur zum Schutze der inter essierten Länder eingefügt worden, sondern zur Sicherung des damals endlich erreichten staatsrechtlichen Fortschritts des einheitlichen Brau⸗ J Hieran hätten . l das Reich selbst wie alle Länder, ie schon früher der Braugemeinschaft angehörten, das größte Inter⸗ . Es sei also kein . . noch heute die , . Mehrheit für jede Aenderung erforderlich sei. Uebrigens könne man nicht zuungunsten der „Länder mit den blutenden Grenzen“, wie sich ein Oberpräsident kürzlich ausdrückte, andere Länder bevorzugen. Die Reichsmittel müßten gleichzeitig verwendet werden, etwas anderes verständen die Provinzen im Den und das Rheinland nicht. Abg— Dr. Brüning (Zentr. erwiderte, Preußen lasse außer acht, daß es durch die Abnahme der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge am stärksten von allen Ländern entlastet werde. Außerdem hätten die sühpdeutschen Staaten in der Frage der Biersteuer das Recht auf hrer Seite. Der Redner, erklärte ferner, er habe nicht behauptet, die preußischen Bahnen hätten keine Ueberschüsse gehabt. Er habe nur festgestellt, daß die . Rendite nur 4 vH betragen habe und daß Preußen die eparationslasten der Eisenbahnen berück— sichtigen müsse. Selbstverständlich sei auch das Zentrum für einen organischen nn, wie ihn der , , Finanzminister fordere. Aber auch die Abnahme der Erwer d enkosten sei ein organischer, kein rein finanzieller Ausgleich. Der Redner stellte den fundamentalen Unterschied zwischen den Auffgssungen des demo⸗ kratischen preüßischen ien ges und Dr. Fischer fest. Ersterer lehne das Dotationsproblem ab; Dr. Fischer führe es praktisch durch eine Maximalgrenze der Ueberweisungen ein. Die Zentrumspartei teh in diesem Punkte auf seiten des preußischen Finanzministers. Besonders bedauerlich sei aber Dr. j ers Hinweis, die Erhöhung der Garantie sei . bedenklich. Dadurch werde eine für die Reparationsfrage außerordentlich gefährliche n , n im Aus⸗ lande hervorgerufen, die leider von der demokrgtischen Presse noch verstärkt werde. In Wirklichkeit vermeide die Erhöhung der Garantie . das Maß des mutmaßlichen Aufkommens die fe, rierungspoltih. Hierin beruhe eine Uebereinstimmung mit der Rein⸗ holdschen Politik. Gesenkt werden müßten die Ertragsteuern. Eine Herabfetzung der Einkommen, oder Umsgtzsteuer sei im Augenblick nicht so wichtig. Cine Senkung der, Reichssteuern sei sicherlich populärer, damik würde aber der Wirtschaft nicht so geholfen werden wie durch Senkung der Realsteuern. genüber den Ausführungen des preußischen Ministerialdirektors Nobis regte Redner an, die preußische Pressestelle möge doch gewissen Pressemanövern entgegen treten, statt sie zu tolerieren. — Der bayerische Staatsrat von Wolf trat den Ausführungen des , Vertreters entgegen. Es sei nicht richtig, daß die Vorschrift der Gesetze üher den Eintritt von Bayern, Württemberg und Baden in die Biersteuergemeinschaft nur in den Formen einer Verfgssungsänderung ehh geändert werden können, die auch im Interesse und auf Wunsch der zur Biersteuer⸗ ehörigen Länder getroffen worden sei. Die Länder ie Beseitigung der Biersteuersonderrechte sogar eine
e r Schutzzoll gegen die Einfuhr zu hoch ö
ätten durch ewisse Benachteiligung erfahren, da der . Bieres, der für sie in der bemessenen Ueber⸗ gangsabgabe gelegen habe, weg . sei. Jedenfalls sei auch ein derartiger Wunsch der . hen Länder nicht in die Erscheinung getreten Die Verhandlungen . ausschließlich zwischen dem Reichs⸗ inanzministerium und den Reservatstaaten geführt worden. Die anderen Staaten wären erst bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Staatenausschuß beteiligt worden. Dabei hätten sie ein Inter . an der fraglichen. Vorschrift nicht gezeigt; im Gegenteil, der als Berichterstatter tätige sächsische Vertretzr habe bei der Ausschuß— bergtung bom 20. Juni 1919 sogar gewisse formale rechtliche Be— denken gegen die Vorschrift geäußert. Auch die weitere Behauptung des preußischen Vertreters 3 nicht zutreffend, daß bei der Neu⸗ sestsetzung der . der Biersteuerentschädigungen im Jahre 1925 ausdrücklich betont worden sei, daß diese Regelung nunmehr eine endgültige sein solle. Im Gegenteil habe der bayerische Finanz; minister in der Sitzung der Reichsratsausschüsse vom 3. April 1925 ausdrücklich erklärt, daß die sübdeutschen Länder mit der in dem Gesetzentwurf er e nnr, Neufestsetzung, nicht zufrieden sein könnten. . ätten die bayerischen Reichstagsabgeordneten bei der Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf in der Reichstagssitzung vom 7. ÄÜugust 1925 den Reservatländern alle Rechte und An⸗ sprüche ausdrücklich vorbehalten. — Abg. Höllein (Komm.) erklärte, die Anträge des Abgeordneten Dr. Fischer seien nur ein⸗ gebracht, um den Besitz zu entlasten. Uebrigens scheine man gar nicht zu bedenken, daß man die Länder und Gemeinden von neuem 8 die Mietssteigerung mit vielen Millionen belaste, die ie für Befoldungserhöhungen ausgeben müßten. Auch die Fürforgelasten würden dadurch steigen. Die Reichstagsmehrheit chaffe künstlich zusätzlich⸗ Not. Die Herren möchten sich einmal ie Zustände in der Hindenburg⸗Residenz Hannover ansehen, wo man die Exmittierten im Viehwagen und im Asyl untergebracht habe. Eine Lohnerhöhung zum Ausgleich der Mietserhöhung würde übrigens sofort auch einen stärkeren Steuerabzug zur Folge haben. Ferner würde die Aufwertungsbewegung einen neuen Antrieb erhalten, wenn man den Hausbesitzern die Möglich⸗ keit zu neuen Milliarbengewinnen gebe, während sie von dem größten Teil ihrer früheren Sypothekenlasten befreit sind. Dabei gebe es überhaupt keinen sachlichen Grund für die Mietssteigerung. Die Mittel zum Wohnungsbau seien auch ohnedem vorhanden. Man brauche nur die Zinserleichterung, der sich die Hausbesitzer erfreuen, zur Finanzierung des Baues benutzen. Aufhören müsse der Skandal, daß die Länder mit der Mietsteuer ihren allgemeinen
Finanzbedarf befriedigen. Der Redner verlangte grundsätzlich Beseitigung dieser Steuer oder mindestens ihre Verwendung
In diesem Falle müßte die Steuer auf
für den Wohnungsban. ; ; ̃ Er bemängelte, daß Preußen die
15 Jahre festgelegt werden.
66. Reichtum hervorrufen. Da sei es
Bestimmung des Geldentwertungsausgleichs, daß die Hauszins⸗ steuer in vollem Umfange vom Hausirt abzuliefern sei, nicht ausführe, sondern den Hauswirten einen Teil überlasse. Der Redner beantragte ferner, 10 Prozent der Hauszinssteuer für die 5 abzuzweigen. — Abg. Dr. Hertz (Soz.) hat aus der atte den Eindruck gewonnen, daß nicht nur eine neue Ver⸗ teilung der Steuermittel auf Länder und Gemeinden beabsichtigt 6. sondern auch eine Neuverteilung der Steuerlasten auf, die evölkerung, und zwar bedeute die Vermehrung der Reichs⸗ steuern unter gleichzeitigem Druck auf die Länder zum Abbau der Realsteuern eine völlige Umkehrung der bisherigen Steuer⸗ politik. Es scheine die Absicht ü bestehen, nicht nur Mehr⸗ einnahmen aus der veranlagten Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ 3 den Ländern und Gemeinden ,, sondern auch ehreinnahmen aus der Lohnsteuer, obwohl diese zur Senkung der Steuern benutzt werden sollen. Auch das feste Versprechen, die Zuckersteuer zu ermäßigen, würde nach Annahme der An⸗ träge der Regierungsparteien . nicht mehr einlösen lassen. Die Gewerbesteuer sei nicht ideallos. Aber sie sei eine bewegliche Einnahmequelle der Gemeinden. Nehme man 6 ihnen, 39 zwinge man die Gemeinden, die Einnahmen aus ihren eigenen Betrieben zu steigern. Der Redner beantragte, daß die Mehrüberweisungen nur insoweit zur Senkung der Realfteuern benutzt werden sollen, als sie nicht zur Deckung eines Defizits im Haushalt der Ge— meinden gebraucht werden. Ein Reichsrahmengesetz 1 die Real⸗ steuern begrüßte der Redner, er 4 jedoch eine feste Begren⸗ zung der Steuern und eine en elation zwischen Einkommen⸗ und 3 ab. Ueber Real⸗ und Hauszinssteuer könne man sich erst klar werden, wenn man den Finanzausgleich grundsätzlich neu regele. Die Verlängerung des Eren 'n Finanzausgleichs auf zwei Jahre habe . starke Bedenken, wenn manche wesent⸗ lichen Punkte schon vorweg geregelt werden sollen. Der Redner kritisierte ö daß bisher noch kein Land Stellung genommen habe zur Verwendung der erhöhten Mieten, daß auch die Reichs⸗ regierung noch keine Richtlinien gegeben habe. Er . daß diese Erhöhung wieder nicht zum Wohnungsbau benutzt werde, wie die Regierung versprochen ö. sondern eine reine Steuer darstellen solle. Die Sozialdemokratie habe aber eine Mietssteuer — 5 k abgelehnt. Die Biersteuer könne man nicht gegen ie Erwerbslosenfürsorge aufrechnen, weil das Reich unter allen Umständen für die Folgen seiner lg tg he n einzustehen habe. Wenn überhaupt eine außenpolitische Schädigung eintrete, ⸗ geschehe das nicht durch den Kampf der Linken, . 6 ie ganze Gestaltung, die die Mehrheit hier dem Finanzausgleich zu geben versuche. Zur Erleichterung der Ausf eren trage es übrigens nicht bei, wenn man sich gegenseitig Presseäußerungen an den Kopf werfe. Die Auslegung der Bestimmung des Bier⸗ . über die qualifizierte 3 bei Aenderungen
es Gesetzes durch Staatssekretär Popitz sei so weitherzig, daß damit jeder Verfassungsbruch gerechtfertigt werden önne.
Weiterberatung am Sonnabend.
Der Steuerausschuß des Reichstags setzte am 19. d. M. die allgemeine Aussprache über den Finanz ausgleich unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Hertz Soz.) fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger bedauerte der Abg. Dr. Fischer (Dem), daß auf seine Erklärung, er sei zur Mitarbeit an einer Verständigung über den Finanzausgleich bereit, noch keine Antwort der Re gie ng K. sei. Es sei ja überhaupt auffällig, daß ein segiexungsentwurf vorliege, dazu aber auch ein neuer Entwurf der Regierungsparteien. Gegenüber einem falschen Eindruck, der offenbar in der Oeffentlichkeit entstanden sei, betont der Redner, daß nicht nur die Demokraten, sondern auch die Regierungs— 1 die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer wollen. Be— auerlich sei der bewußte Vorstoß Dr. Brünings gegen die Demo— kraten, die doch jahrelang mit dem Zentrum und der Deutschen Volkspartei die schwere Aufgabe deutscher Außenpolitik getragen — wegen angeblicher Schädigung unserer außenpolitischen Interessen. Im Plenum würden die Demokraten energisch auf Aufklärung drängen. Der Redner vermißt detaillierte Angaben Dr. Brünings, worin die Fehler der demokratischen Presse be⸗ ständen. Die volksparteiliche „Kölnische Zeitung“ spreche übrigens auch von „Liebesgaben« und erkläre die Erhöhung der Garantie für unverständlich“. Die Kritik von dieser Seite könne viel eher im Ausland den Eindruck erwecken, daß unsere Finanzpolitik nicht mehr in guten Händen liege. Der Redner dankt der demokratischen Presse für ihre Aufklärungsarbeit. Die Regierungsparteien schienen nervös geworden zu sein, weil das was sie hinter ver— n, Türen beschlossen hätten, nun doch vielleicht nicht zu⸗ tande kommen könne. Die Finanzpolitik der Regierungsparteien könne im Gegenteil im Ausland einen falschen Glauben an deut— ; nch der Opposition, iesen Glauben zu zerstören. Der Redner ö daß er im Gegensatz zum . Finanzminister das Dotationssystem ge⸗ fordert habe. Der Minister habe ja selbst zugegeben, daß die arantierten 2,6 Milliarden tatsächlich nicht aufkommen würden. er Vorschlag der Regiexungsparteien bedeute also eine Dotation, während er selbst, der Redner, eine niedrigere, aber allerdings feste Summe vorgeschlagen habe. Die Bestimmung über die Sen⸗ kung der Realsteuern und über das Reichsrahmengesetz nenne sogar die „Kölnische Zeitung“ eine „Fassade“. Länger als ö Jahr könne man einen Finanzausgleich nicht machen. Der Redner be⸗ dauert, daß die Oeffentlichkeit so dürftig über die Verhandlungen der Regierungsparteien zur Beseitigung des Defizits unterrichtet werde, Er fordert nochmals eine Regierungserklärung zur land— wirtschaftlichen Besteuerung und zur Zuckersteuer. — Staatssekretär Dr. Popitz wendet sich zunächst gegen die Ausführungen des Dr. Hertz, der bei Erörterung des Antrags über die . der Biersteueranteile davon gesprochen habe, daß mit der versuchten Begründung jeder Verfassungsbruch gerechtfertigt werden könne. Er nehme an, daß dies nicht so schlimm gemeint gewesen sei; er brauche es daher nicht zurückzuweisen. (Zustimmung.) Sachlich habe er nur . daß bei Gesetzesauslegungen nicht am Wortlaut zu haften ei. Dies gelte besonders im öffentlichen Recht. 5 4 der Reichs⸗ abgabenordnung gebe dafür die allgemein entscheidende Norm. Zweck, wirtschaftliche Bedeutung und Entwicklung der Verhältnisse ö zu berücksichtigen. Die Gesetze über den Eintritt der süd— eutschen Staaten in die Biersteuergemeinschaft seien vor der Weimarer Perfassung in Kraft getreten. Nach altem Verfassungs⸗ recht n,, von einer — ehr⸗ eit nur im Bundesrat abhängig gewesen. Dies müsse bei der uslegung im einschränkenden Sinne beachtet werden. Nur der Schutz von Länderrechten . durch die Möglichkeit eines wirk— te,. 9 der Länder gesichert werden sollen. Gegenüber en Ausführungen des Abg. Dr. Fischer erklärte Htas em ; Popitz, bereits in seiner Programmrede habe der Reichsfinanz⸗ minister die Gedanken entwickelt, die jetzt in den Anträgen der Re⸗ i,, enthalten seien. Er habe auch auf die Reserve im tat hingewiesen, mit deren Hilfe man den Finanzausgleich anders gestalten könne. Eine Kritik an den Vorschlägen zum Finanz⸗ ausgleich sei dringend erwünscht. Nur müsse man bei der Be⸗ deutung der Sache verlangen, daß sie objektiv und vollständig sei. Es falle auf, daß in der öffentlichen Kritik die Fortschritte der jetzt vorgeschlagenen Regelung nicht gewürdigt würden. Die Sonder⸗ arantie i die Umsatzsteuer sei gefallen. Dies bedeute für das
eich die Ersparnis eines Betrages von 180 Millionen, der auf Grund der u te, unter allen Umständen hätte gezahlt werden müssen. Damit sei Wichtiges erreicht, was manche nicht zu hoffen wagten. Der Fortschritt 9 leineswegs teuer er— kauft. Die allgemeine Garantie von 2.6 Milliarden konnte zu⸗ estanden werden, da eine entsprechende Reserve in der Ein⸗ ommensteuer und . lag. Die Länder hätten die Summe aller Voraussicht nach auch dann bekommen, wenn die alte Garantie aufrechterhalten worden wäre. Das Vorgehen ent⸗ spricht nur der vom Abg. Fischer stets geforderten Haushalts⸗ wahrheit. Hätten wir anders gehandelt, so würden wir eine stille Reserbe im Reichshaushalt geschaffen haben, die Dr. Fischer stets bekämpft habe. Es wäre aber nicht nur eine stille Reserve im Haushalt, sondern auch eine solche für alle Länder und Ge—
meinden gewesen. Die Länder und Gemeinden hätten dann ihre Haushalte zunächst auf die geringere Garantiesumme gestellt; sie hätten dann sicher vielfach ihre Realsteuern erhöht, keinesfalls aber an Senkungen gedacht. Die über die Etatsansätze heraus⸗ gehenden Nachzahlungen hätten dann mit dem unvermuteten Geldzufluß wieder für unnötige Ausgaben Raum geschaffen und damit unsolider Finanzgebarung den Weg geebnet. Daß dies verhindert werde, müsse gerade Dr. Fischer von seinem stets ver⸗ tretenen Standpunkte aus begrüßen. Erst die Offenlegung der Reserve ermögliche den Druck auf die Länder und Gemeinden, ernsthaft an die Realsteuersenkung heranzutreten. Dem dienen die Bestimmungen der Regierungsparteien. Man müsse sehr 3 sein, um hierin nur eine Fassade zu sehen. Der Vorteil, daß dieser Gedanke sich jetzt schon in der Gesetzgebung durchgesetzt habe, könne nicht verkannt werden, wenn man wisse, wie gering die Hoffnungen darauf 1925 gewesen seien. Sache der Länderparlamente und der Wirtschaft werde es sein, für die Verwirklichung dieses Gedankens zu sorgen. Die Realsteuerfrage 6 in dem Maße, in dem sie jetzt in Angriff genommen sei, chon jetzt reif. (Widerspruch bei den Abgg. Dr. Fischer und Dr. Hertz) Noch nicht reif sei die Frage des Zuschlagsrechts. Die Gründe des Regierungsentwurfs hätten auch für die jetzt vor geschlagenen zwei Jahre Geltung. Er fasse zusammen: Objektive Kritik hätte die Aufhebung der Umsatzsteuergarantie, die Siche⸗ rung der Haushaltsmehrheiten und den Druck auf die Realsteuern nicht übergehen dürfen. Welche Bedeutung habe es übrigens im Rahmen fachlicher Erörterung, wenn ein Teil der Presse über angeblich bevorstehende Umsatzsteuererhöhungen und Erhöhungen anderer Steuern berichte? Falle es nicht auf, daß kein Journa⸗ list, wie sonst üblich, vor der Veröffentlichung solcher unzu⸗ treffender, azer die Wirtschaft schwer k Nachrichten mit dem Ministerium Fü 1 gesucht habe? Ueber die Gesamt⸗ finanzlage des Reichs werde beim Etat der allgemeinen Finanz⸗ verwaltung zu sprechen sein. Ein Wort nur zu dem Betriebs⸗ mittelfonds des Reichs: Der Fonds von 250 Millionen steht seit 1926 im Etat. Er diene stets doppeltem Zweck: ein geringer Teil dazu, laufende Kassenmittel zu haben, der Rest dazu, Stockungen in den Einnahmen zu überwinden. Ende 1926 sei der Fonds verausgabt worden, als die Deckung des Extraordi⸗ nariums notwendig gewesen sei, die dazu bestimmten Anleihen aber nicht zur e n en, gestanden hätten. (Abg. Dr. Hertz: Das ist eine neue . für den Fonds.)
Abg. Nolte (Wirtschaftl. Vereinig) erklärte, die in der Presse aufgetauchte Behauptung, die , sei auf dem Gebiete der Gemeindegetraänkesteuern umgefallen, entspreche nicht den Tatsachen. Die Partei verlange nach wie vor ein⸗ mütig die Beseitigung dieser Steuer. Die vom Abg. Dr. Pfleger vorgeschlagene neue Form komme ebenfalls nicht in Frage. Die Wirtschaftspartei verlange weiter die Senkung der Realsteuern und die Beseitigung der Zuckersteuer sowie baldige Aufhebung aller kleinen Verbrauchssteuern. Die Angriffe des Abg. Höllein wies der Redner zurück und ging dabei auf die Wohnungsverhält⸗ nisse in Hannover ein. Die, Stadt Hannover gehöre zu den Ge⸗ meinden, die am meisten für den Wohnungsbau getan haben. Auf die klaren Forderungen der Wirtschaftspartei vermißte der Redner eine Antwort der Regierung und der Regierungspar⸗ teien. Er behielt sich daher seine Stellungnahme vor. — Abg. Dr. Becke r⸗Hessen (D. Vp.) bat, Presseäußerungen nicht mehr in die Debatte zu ziehen: Solange wir uns nicht mit den Presseerzeugnissen identifizieren, hat es doch keinen Zweck, sich da⸗ bei aufzuhalten. — Abg. Dr. Preyer (D. Nat) wandte sich zunächst gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Fischer zur Ueberweisung aus der Einkommen- und so weiter Steuer an die Länder. Dr. Fischer verlange ein direktes Dotationssystem. Während vom föderalistischen Standpunkt aus unbedingt das Eigenleben der Länder gewahrt werden müsse. Gegenüber dem Vorwurf des Abg. Dr. Hertz, daß die Regierungsparteien das Verhältnis der direkten zur indirekten Besteuerung verschieben wollten, suchte der Redner auf Grund der Uebersicht der Reichs- einnahmen 1e , daß schon bei diesen die Belastung des Besitzes und des Massenverbrauches ungefähr dieselbe sei. Dazu käme aber noch die starke Belastung des Besitzes durch Grund⸗, Gewerbe⸗, Hauszinssteuer sowie Rentenbank⸗ und Industrie⸗ belastung. Weiter sei die Frage der Abwälzung zu berücksichti⸗ gen, die indessen noch nicht vollständig geklärt sei. Deshalb sei es durchaus richtig, die Realsteuern zu senken, die die Wirtschaft am härtesten belasten. Im Zusammenhang damit sei eine völlige Aufhebung der Zuckersteuer, die 265 bis 300 Millionen erbringe, allerdings unrioglich, und wenn der frühere Finanzminister Reinhold ein derartiges Versprechen abgegeben habe, ohne der Zustimmung des Reichstags sicher zu sein, so könne das heute leine bindende Verpflichtung mehr darstellen. Während der Dauer des Provisoriums sei es itatürlich unmöglich, die Frage des Zuschlagsprinzips zu erledigen, das könne erst beim desi⸗ nitiven Finanzausgleich geschehen. Die frühere Stellungnahme des Redners sei die gewesen, daß der Reichsetat und die Zu⸗ e r. niemals den Grundtarif der Reichseinkommensteuer über- teigen durften. Jetzt aber sei irgendeine Stellungnahme un⸗ mögtich, sie hänge ab von den Ergebnissen der Finanzstatistik. Ebenso sei die gewünschte Relation zwischen Einkommen- und Real⸗ steuer jetzt nicht zu schoffen und könne erst beim endgültigen Finanzausgleich geregelt werden. Dann aber müsse sie unbedingt angefaßt werden, wobei man sich vielleicht darüber klar sein 6 daß mit der Frage der Zuschläge auch die des fiktiven Einkommensteuersatzes gründlich behandelt werden müsse. Die Oppositionsanträge enthielten eine solche Fülle von An⸗ regungen, daß bei ihrer Behandlung es sich nicht um einen Finanz⸗ ausgleich, sondern um eine völlige Steuerreform handeln würde. Er beantrage daher geschäftsordnungsmäßig, sie in diesem Zu⸗ sammenhang nicht zu behandeln. Außerdem seien die Stener= ch gin en, die verlangt würden, derartig weittragend, daß sie ihrer Voraussicht nach den Etat aufs äußerste gefährden würden. — Abg. Di, Brüning (entr,) erklärt, seine Partei⸗ würde sich ganz entschieden gegen eine Erhöhung der Umsatzsteuer wenden. Sie bleibe auch bei dem . der auf ihre Initiative seinerzeit in das Steuerkompromiß hineingebracht worden sei: möglichst bald zu einer n,. der Zuckersteuer zu kommen. An der Begrenzung des Aufkommens aus der n halte das Zentrum fest Eine Gefährdung dieser Bestinimungen des Lohnsteuergesetzes durch die Erhöhung der Garantie auf 26 Mil- liarden sei indessen nicht gegeben. Der Redner betont ferner, nicht er habe die Presseäußerungen zuerst in die Debatte gezogen, son⸗ dern Dr. Fischer habe das getan. Er habe sich nur wehren müssen been Darstellungen in der Presse, die irreführend seien und bedenkliche Konsequenzen im Auslande haben müßten. Diese , e er darin, 3 behauptet wird, die Länder er⸗ hielten 2090 Millionen vom Reiche freiwillig mehr angeboten, ob⸗ wohl es fich in Wirklichkeit um nichts anderes handele als um die Erhöhung der Garantie auf die i. des tatsächlichen Auf⸗ kommens an Ueberweisungssteuern. Dadurch verfolge man das Ziel einer . Durchsichtigmachung des Etats und schaife auch allgemein die Möglichkeit zur tatsächlichen Durchführung der Real⸗ teüern in Ländern und Gemeinden. Diese Politik 6 in diesem Punkte identisch mit den Grundprinzipien auff es früheren Reichsfinanzministers. Nicht gegen die demokratische Partei habe er sich gewendet, so erklärt der Redner, sondern gegen einzelne Ausführungen der ,, resse und Dr. Fischers. Niemand habe behauptet — auch der Rei , habe das nicht etan —, 3 Dr. Reinhold Reserven böswillig aufgezehrt habe.
as feste System der Ueberwersungen, das Dr. Fischer vorschlage, 36 und bleibe ein Dotationssystem. Die Verhandlungen der tegierungsparteien über die . des Defizits seien noch keineswegs abgeschlossen. Sobald man sich darüber einigermaßen klar geworden sein werde, würden guch die anderen Parteien unterrichtet werden. Von einer Verschleppung könne gar keine Rede sein. Die Methode dieser Verhandlungen sei übrigens genau dieselbe wie die, die auch Dr. Reinheld angewandt habe,. — Sächsischer Minifterialdirektor von Sich art gibt dem Ausschuß Kenntnis von folgender Erklärung der Koalitionsparteien des