1927 / 69 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Sächsischen Landtages: Die Verhandlungen im Steuerausschuß des Reichstages über das Provisorium des Finanzausgleichs zwischen Reich, Lander und Gemeinden lassen erkennen, daß die bisherigen Grundlagen des Finanzausgleichs in wichtigen Punkten verlassen und Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden sollen, die über dessen provisorischen Charakter weit hinausgehen, von größter rundsätzlicher und dauernder Bedeutung sind und den berechtigten Interessen der schwer ringenden Länder und Gemeinden nicht gerecht werden, insbesondere Sachsen gegenüber anderen weniger industriell eingestellten Ländern wesentliche finanzielle Nachteile zu bringn drohen. Gegen diese Absichten muß mit aller Ent⸗ schiedenheit Widerspruch eingelegt und von Reichstag und Reichs⸗ regierung erwartet werden, daß der provisorische Finanzausgleich nicht zu einer an die Grundlagen des bisherigen Gesetzes rührenden einzelne Länder schwer benachteiligenden Regelung wird. Dar⸗ auf vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Montag vormittag.

Der Steuerausschuß des Reichstags begann am 21. d. M., wie das ic r ien hr des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger mitteilt, unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Her Soz.) die Einzelberatung des Finanzausgleich s. Es sollen z Lesungen stattfinden. Abg. Dr. Fischer (Dem.) nimmt nach dem Verlauf der Generaldebatte an, daß man den Wünschen der Opposilion nicht mehr durch Abänderungsanträge entgegen⸗ kommen wolle, und beantragt, zunächst über die Dauer des Pro⸗ visoriums zu entscheiden. Abg. Nolte, Wirtsch. , . gibt . Erklärnug ab: In meinen Ausführungen vom 15. 8. M. . ich verschiedene Forderungen gestellt, zu denen die Regierung dis jetzt in keiner Richtung Stellung genommen hat. Es hanpelt ich hierbei um Forderungen grundsätzlicher Art, von deren Er⸗ ene oder Ablehnung die endgültige Abstimmung meiner Fraktion abhängen wird. Ich kann im Hinblick auf diese un⸗ eklärte Lage den Anträgen heute nicht zustimmen und muß mich er Stimme enthalten. Abg. Kein ath (D. Vp.) behält sich eine endgültige Entscheidung gleichsfalls vor, da die Frage der Senkung der Realsteuern seiner Partei noch nicht genügend geklärt erscheine. Der Antrag der Regierungsparteien, den vorläufigen Finanzausgleich auf zwei Fahre, bis zum 1. April 192, zu verlängern, wird mit fünfzehn gehen dreizehn Slinmen angenommen. Damit ist der Antrag Nolte (Wirt⸗ schaftl. Vereinig), den Finanzausgleich auf ein Jahr zu begrenzen, erledigt. Ein Antrag Dr. Fischer (Dem), die Garantie von 25 auf 2,4 Milliarben herabzusetzen, wird ab gelehnt. Abg. Nolte (Wirtsch. Vereinig) beantragt, bei der Vertei⸗ lung der 459 Millionen, die zur Unterstützung leistungsschwacher Länder und Gemeinden verwendet werden sollen, nicht ausschließlich nach dem Umsatzsteuerschlüssel, . zum Teil auch nach dem Einkommensteuerschlüssel zu verfahren. Sächsischer Ministerial⸗ direktor von Sichart erklärt, der Antrag trage den Wünschen der benachteiligten Läuder nicht voll Rechnung, räume jedoch we— nigstens ein Bedenken aus. Der Antrag Nolte wird ab⸗ elehnt. Abg. Dr. Fischer (Dem) beantragt, den kidh erm §z 35 des Finanzausgleichs zu n der den Reichs⸗ anteil an Einkommen- und Körperschaftssteuer züugunsten der An⸗ teile der steuerschwachen Länder mindert. Abg. Keinath (D. Vp.) erklärt sich gleichfalls für einen Gegner dieses 5 35, schlägt aber vor, noch eine Formulierung zu finden, die Auswüchse be⸗ seitigt, ohne den Paragraphen ganz zu streichen. Abg. Dr. Preyer (D. Nat.) bittet, diese Frage erst beim endgültigen Finanzausgleich zu regeln. Abg. Dr. Fischer (Dem) fragt die Regierung, welche Kosten dieser 5 35 im Jahre 1936 dem Reich verursacht habe. Abg. Keil (Soz.) hält die Bestimmung auf die Dauer für unhaltbar, weil doch auch Länder und Ge— meinden an ungünstigen Steuererträgen partipizieren müßten. Staatssekretär Popitz teilt mit: Im Rechnungsjahr 1926 sind als Ergänzungsanteile für 1925, zum Teil auch noch für 1924 an sämtliche Länder gezahlt, worden zirkg 7,65 Millionen und zwar an: Mecklenburg⸗Schwerin etwa 4,8 Millidnen, Anhalt 1R4 an sämtliche Länder gezahlt worden zirka 7,65 Millionen, Waldeck etwa 0,93 Millionen, Schaumburg-Lippe etwa 6223 Millionen, Lippe etwa 139 Millionen. Die Beträge, die im Rechnungsjahr 1927 für 1926 zu zahlen 6. lassen sich noch nicht enau berechnen. Im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwal⸗ ung sind 15 Millionen vorgesehen, davon entfallen auf Mecklen⸗ burg-Schwerin etwa 45 Millionen, Mecklenburg-Strelitz etwa 9,9 Millionen, Waidech fast 9, Millionen, Schaumburg-Lippe O,28 Millionen, Lippe etwa 1,2 133 Millionen, Oldenburg eiwa 3 Millionen, Bayern etwa 3 Millionen. Wahrscheinlich wird die * von fünfzehn Millionen aber um 1 bis 173 Millionen zu hoch geschätzt sein. Die Zahlung im Jahre 1928 als Ergänzungs⸗ anteil für 1927 lasse i erst einigermaßen übersehen, wenn fest⸗ steht, wie sich in diesem Jahre die Steuerkraft auf die Länder verteile. Wenn die Dinge sich so entwickeln, daß der Einkommen⸗ und der Körperschaftswert höhere Beträge ergeben, dann bedürfe es der Bestimmung nicht mehr. In der Begründung des Gesetz⸗ eniwurfs seien nur die allgemeinen e, ,, e, Bedenken dargelegt, denen die Bestimmung zweifellos unterliege. Die Strei⸗ chung des 5 55 wird abgelehnt. F 48des Finanzau sLgleichs soll danach folgende Fassung erhalten: 1. Um die Länder Und Gemeinden (Gemeindeverbände) instand zu halten, ihre , insbesondere auf sozialem und kulturellem Gebiete, zu erfüllen, werden den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbän— den) wenn sich ihre Anteile an der Einkommensteuer, der Körper⸗ schaftssteuer und der Umsatzsteuer insgesamt in den Rechnungs⸗ jahren 1927 und 1928 je auf weniger als 265600 Millionen Rieichs⸗ mark belaufen, die daran fehlenden Beträge aus Mitteln des Reichshaushalts zur Verfügung gestellt werden. 2. Aus dem Auf— kommen an Einkommensteuer, geber er ah euern und Umsatz⸗ steuer wird für die Rechnungsjahre 1937 und 1928 je ein Betrag von 450 Millionen Reichsmark nach den Vorschriften über die Verteilung der Umsatzsteuer (6 40 Abs. 2 des Finanzausgleich⸗ gesetzes) verteilt. 3. Die Ergänzungsanteile nach 8 35 des Finanz⸗ Ausgleichgeseges werden ohne Rücksicht auf die Vorschrist des Abf.? festgestellt. 4. Die Länder sollen bei der Beteili ung ihrer Ge⸗ meinden an der Einkommensteuer, der Körpers haftssteuer und der Umsatzsteur insbesondere die Lage der kleineren steuerschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) berücksichtigen.

Es entspinnt sich dann eine längere Debatte über den von den Regierungsßparteien beantragten Zwang zur Senkung der

Realst ener durch die Länder. Abg. Dr. Fi sch er (Dem )

beantragt, diese „Sol l“ Bestimmung in eine „Mü ß!“ , . zu verwandeln. Sächsischer Hin ft en ene chr von Sichart erklärt, Sachsen habe bereits am 1. Juni 1925 die Grund- und Ge werbesteuer nr Preußen täte das erst ab 1. April 1927. Wenn man Preußen die Senkung anrechne, während Sachsen, das mit der Realsteuersenkung vorangegangen sei, zu weiteren Senkungen gezwungen werde, so müsse ein solcher unliebsamer

wang unbedingt bis zur zweiten Lesung ausgeräumt werden. Abg. Ke inat h. (D. Vp.) erwidert, es komme auf die Auswirkung des preußischen Gesetzes an. Nach den bisherigen Erklärungen der Preußischen. Regierung reiche dieses Gesetz noch nicht aus. Die Anderen Länder hätten k überhaupt noch nicht geäußert. Ministerialdirigent Dr. Hog erklärt, die preußische Regierung könne sich mit dem Kompromißentwurf einverstanden erklären, wenn auch die Gefahr eines Eingriffs in die Souveränität der Länder naheliege Preußen stimme eben in Fer Tendenz der Senkung der Realsteuer mit den Reichstagsparteien überein. Aber egen eine Verschärfung müsse Preußen sich wehren. Die bereits eschlossene J , in Preußen werde für die Ge— meinden 5 bis 69 Millionen ausmachen. Darauf wird ein Antrag Dr. Ie ch fg (Dem.), der die als G ki de en ne, gefaßte Vorschrift über die Senkung der Realsteuern in eine „Mu ß Bestimmung verwandeln will, abgelehnt. Auch ein Antrag Keil Soz), der den Gemeinden freistellen will, aus den über 2,4 Mil⸗ iarden hinausgehenden 200 Millionen der Garantie vorwe ihre a lie eh g tra zu decken, wird abgelehnt. Demfelben chicksal verfällt ein kommunistischer Antrag, der die Realsteuern

nur für Kleingewerbetreibende und Kleinbauern mit Einkommen

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bis zu 5000 Reichsmark senken will. Annahme findet da gegen der Antrag der Regierungsparteien, der folgenden neuen §Fa einfügen will: 1. Die Länder sollen in ihren Be— stimmungen über die eigene Realbesteuerung, über die Bemessung der Gemeindeanteile an den Reichssteuern sowie über die eigenen

Steuern der Gemeinden (Gemeindeverbände) Vorsorge dafür treffen, daß die Mehrerträge der Ueberweisungen aus den Reichs— steuern, die über den Betrag von 2,4 Milliarden Reichsmark hinaus— gehen, in erster Linie zur Senkung der Grund⸗ und Gebäudesteuern

und Gewerbesteuern unter das am 31. März 1927 gegebene Maß verwendet werden. 2. Bis zum 1. Oktober 1927 wird die Reichs⸗ regierung den Entwurf eines Rahmengesetzes zur Regelung der Realsteuern und des Geldentwertungsausgleichs bei' bebauten Grundstücken vorlegen. Abg. Dr. ö (Dem.) fragt, ob das statistische Material, das die Grundlage für die Aufstellung des endgültigen Finanzausgleichs bilden soll, bis zum 31. März 1926 auch rechtzeitig vorliegen werde. Staatssekretär Dr. Popitz erwidert darauf: Das Material für das Jahr 1925 gehe gegenwärtig beim Statistischen Reichsamt ein, das Material ö. 19153 liege bereits vor. Wenn dieses Material aufgearbeitet ein, wird, so werden wir bereits wichtige Unterlagen haben. Ergänzend soll dann neues Material für das Jahr 1935 bis zum L. April 1927 hinzukommen. Ich nehme an, daß der Reichstag Wert darauf legt, daß die Statistik auch noch für dieses neue Jahr fortgeführt wird. Irgendeine Hemmung für die rechtzeitige Vor⸗ legung der Satistik sehe ich nicht. Wir werden das Material, das für die Zeit bis zum 31. März 1926 vorliegt, nicht nur dem Reichstag, sondern auch der Oeffentlichkeit unterbreiten. Abg. Meyer (Soz) beantragt, die erhöhten Grunderwerbssteuer⸗ zuschläge der Gemeinden zur Abgeltung der noch nicht in Kraft getretenen Wertzuwachssteuer nicht, wie die Regierungsvorlage vorsieht, nur bis zum 1. April 1927, auch nicht, wie die Reichs⸗ ratsvorlage verlangt, bis zum 1. April 1928, sondern darüber hinaus bis zum 1. April 1939 bestehen zu lassen. Staatssekretär Dr. Popitz: Nach der bestehenden Rechtslage beträgt die Grund— erwerbssteuer 3 vH, die Länder und Gemeinden dürfen aber einen Zuschlag bis zu 2 vH erheben, was sie natürlich auch durchweg tun. Außerdem dürfen die Gemeinden einen Zuschlag zur Grund⸗ erwerbssteuer in Höhe von 2 vH erheben, an' Sfelle der Wert- zuwachssteuer noch bis zum 1. April 1927. Eine Grunderwerbs— lteuer von 7 vH ist jedoch reichlich hoch und erscheint aus sozialen Gründen sehr bedenklich. Denn sie steht dem Grundstückserwerb 63 Zwecke des Wohnungsbaues gerade durch Minderbemittelte hinderlich entgegen. Deshalb erscheint es mir nicht zweckmäßig, die Grunderwerbssteuer in dieser Höhe zu erhalten. Im ührigen ist dieser Ersatz der Wertzuwachsste ner ein recht willkürlicher Ersatz, denn der erhöhte Zuschlag trifft auch die Fälle, in denen ein Werk— ech nicht vorliegt, nd die Fälle der Notverkäufe. Zur Er— assung des echten Wertzuwachses steht den Gemeinden die Wert⸗— zuwachsbestenerung offen, die den ersten Wertzuwachs auch mit weit höheren Steuersätzen trifft. Die erhöhten Zuschläge sind den Gemeinden auch nur aus kommunalfiskalischen Gründen auf ein Jahr belassen worden. Jetzt, da die Lage der Gemeinden allgemein erleichtert wird, soll der zweiprozentige Zuschlag beseitigt werden. Der Staatssekretär ersucht deshalb, sowohl den sozialdemo— lratischen Antrag wie auch die Reichsratsvorlage abzulehnen. Sächsischer Ministerialdirektor von Sichart teilt die Bedenken Kgen eine Weitererhebung des zweiprozentigen Zuschlags zur Grunderwerbssteuer, macht aber darauf aufmerksam, daß die Ge⸗ meinden darauf angewiesen seien, die bestehenden Steuern zu er— schöpfen. Die Gemeinden seien sämtlich dahin vorstellig geworden, ihnen doch diesen Teil ihrer Einkünfte nicht zu nehmen. „Staats“ sekretär Dr. Popitz weist darauf hin, daß die Wertzuwachssteuer gerade den Ausländer treffen solle, der in ber Inflationszeit deut⸗ sches Grundeigentum erworben habe und es jetzt abstoßen wolle. Abg. Meyer (Soz.) erklärt demgegenüber, das Wertzuwachs⸗

steuergesetz sei mangelhaft. Es erfülle diesen Zweck nicht, denn

die Verkäufer machten häufig die Käufer des Grundstücks zahlungs⸗ pflichtig für die Zuwachssteuer. Staatssekretär Dr. Popitz: Wenn die Wertzuwachssteuer mangelhaft sei, so sei das Reich nicht dafür verantwortlich, die Regelung der Wertzuwachsbesteuerung sei Sache der Länder und Gemeinden. Der Wunsch auf Verbesse⸗ rung der Wertzuwachsbestenerung müßte also bei den Landes⸗ regierungen geltend gemacht werden können. Abg. Meyer Soz.) fragt nach der Möglichkeit eines Reichs rahmengesetzes. Staatssekretär Dr. . gibt anheim, ein solches Gefetz durch eine Entschließung zu fordern. Sächsischer Ministerialdirektor von Sichart: Vor fünf Jahren ist nach ausgiebiger Debatte die reichsrechtliche Regelung der Wertzuwachssteuer als unmöglich abßelehnt worden. Ihre Erhebung wurde den Ländern über lassen, je nach den lokalen Notwendigkeiten. An diesem Grundsatz bitte ich dringend nicht wieder zu rütteln. Staatssekretär Dr. Po pitz stimmt dem Vorredner darin zu, daß sich die frühere reichsvechtliche Regelung als unzweckmäßig erwiesen habe. An eine ins einzelne gehende reichsrechtliche Regelung sei in der Tat nicht zu denken. Dem widerspreche es aber nicht, wenn eine Nahmenregelung für die wesentlichsten Punkte verlangt werde. Der Antrag Meher (Soz.) wird abgelehnt, ebenso die Fassung der Reichtratvorlage. Es bleibt bei der Regierungsvorlaͤge, die die erhöhten Grunderwerbssteuerzuschläge der Gemeinden nur noch bis zum 1. April 1927 in Kraft lassen will. Vor Eintritt in die Beratung über die Gemeindegetränkesteuer vertagt sich der Ausschuß auf Dienstag vormittag.

Der Steuerausschuß des Reichstags fuhr am 22. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Hertz (Soz.) in der Einzel⸗ beratung des Finanzausgleichs fort, und zwar bei der Frage der Gemeindegetraäanke ste ne r. = Abg. Si mon⸗ Ich gaben (Soz.) hebt nach dem Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger hervor, daß die Steuer den Bemittelten wie den Unbemittelten treffe, verkehrshemmend wirke und das Produkt verteure. Bedenklich sei auch, daß ein Teil der Gemeinden die Steuer erhebe, ein anderer Teil nicht. Darum seien auch die Sozialdemokraten grundsätzlich Gegner der Ge— tränkesteuer. Aber sie sei eine Einnahmequelle, ö. die die Ge⸗ meinden nicht ohne weiteres verzichten können, zumal ihre Sozial⸗ lasten von Monat zu Monat steigen. Da die Etats der Gemeinden heute bereits fertig eig so würde die Aufhebung der Steuer den ganzen Etat ümstoßen. Sparen könnten die Gemeinden im allgemeinen nicht mehr, von ,, , könne überhaupt keine Rede sein. Der Redner verliest zahlreiche Protest⸗Tele⸗ gramme bayerischer Städte gegen die Aufhebung der Getränke— steuer. Ebenso sei es in Preußen. (Zustimmung bei der Bayerischen ,, . Der Redner beantragt, daß bei' Wegfall der Steuer das Reich den Gemeinden nicht nur' für den Uebergan . dauernd den Ausfall von etwa 75 Millionen ersetzen 6ᷣ Der bon der Bayerischen Volkspartei vorgeschlagene Ausgleich dan Wiedereinführung des Bierpfennigs sel untragbar, besonders wei er Wein und Branntwein freilasse. Vor allem dürfe der Steuer⸗

wegfall nicht den Profit der Erzeuger und Kleinhändler erhöhen.

Staatssekretär Dr. Popitz: Die Bedenken, denen die ge⸗ meindlichen Getränkesteuern unterliegen, und auf der anderen Seite die großen Schwierigkeiten, die ihrer Beseitigung entgegenstehen, sind von dem Vorredner dargelegt. Wir haben uns bemüht, aus dem Dilemma einen Ausweg zu finden. Die Ablösung der Getränkesteuern durch einen aus Reichsmitteln gebildeten Fonds würde eine weitere Verschlechterung der Finanzlage des Reichs be⸗ deuten und muß daher abgelehnk werden; sie würde auch eine e , des gegenwärtigen ungerechten Zustandes a csenn zei dem ein Teil der Gemeinden nämlich die, die zufällig vom 1. September 1925 Getränkestenern erhoben haben im Vorteil sind, Der Ausweg dürfte zu finden fein, wenn man auf die Vergan⸗ genheit zurückgeht. In der Vergangenheit war die Biersteuer die wichtigste Gemeindegetränkestener“ Dies gilt vor allem für Preußen wo Weinsteuern nur in den sogenannten Wein⸗ probinzen erhoben wurden Sachsen und auch für andere Länder. Die Gemeindebiersteuer, die die älteste Gemeindesteuer ist, hat sich hr bewährt. In Anlehnung an die alte Biersteuer schlägt der Antrag der Regierungsparteien vor, daß die Gemeinben allge—

Besteuerung des örtlichen Verbraus 5 soll nicht vom Kleinhandel er⸗ wie die alte Biersteuer beim Her⸗ zie Belästigung der kleinen namentlich des Gastwirts⸗ und Schankgewer⸗

in Höchstsatzes llerpreises wird einer Ueberlastung s Konsums entgegengewirkt. Der Fortfall der Besteuerung des veins ist für die Gemeinden erträglich, ergiebigste Steuer ist. zeins ist durch wohl einstimmigen Beschluß des Reichstages vom Reich aufgegeben worden, die Besteuern meinden unterliegt so lange Bedenken, als die Krise des baues, die zur Aufhebung der Reichsweinsteuer geführt hat, nicht überwunden ist. ist es Aufgabe

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Diese Dotation sei auch die am Stichtag die Ge⸗— dieser Einna

Auch Abg. Dr. Pfleg'er (Bayr. ast 80 Millionen aus der Reichskasse all der Getränkesteuer für unmöglich. ungerecht, weil zahlreiche Gemeinden, tränkesteuer noch nicht hatten, einfach Der Reichstag habe doch den Grunds Fe finanzielle Selbstverantwortung zu⸗ Diesem Prinzip würde die Zahlung der Den Wegfall der Steuer auf Wein sung einer rigens gar

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me 1 gestellt, da Länder und Gemeinden il ö rückgegeben werden soll. Millionen widerf und Branntwein onzessionsgebühr ausgleichen. nicht zu kontrollieren, s olge, Bei Schnaps sei die Hinterziehungsge Daher bleibe nichts anderes übrig, als an den pfen und die Biersteuer zu schaffen, di ast gar keine Erhebungskosten verursache. st gegenüber dem Abg. Simon darauf hin, daß euer die Zimmerprei as könne man akten

könne man vielleicht durch die Scha Die Weinsteuer sei ü ie habe viele Steuerhinterziehungen im ahr noch größer. rüheren Zustand e den Gemeinden Abg. Nolte (Wirt⸗

durdeaux Bergm. höxt.⸗Godelh. Prtl. ubertus Braunk M um boldt Maschin. umboldtmühle ..

chaftl. Vgg.) wei nach dem W se um 23 bis näßig nach⸗ Ländern und Ge⸗

egfall der Herberg 35 vH gesenkt worden seien.

weisen. Auch die Wirtschaftspartei wolle den meinden ihre Selbstverwaltung wiedergeben, darum lehne sie einen Finanzausgleich auf zwei Jahre ab. Eine Reichsbier⸗ und eine Wenn man den Verbraucher olle es auf dem bisher schon mög— Das Mehraufkommen könne man den Seine Stellung⸗

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Branntweinstener bestehe ja stärker belasten wolle, daun lichen Wege geschehen. Ländern und Gemeinden zur Verfügung stellen. neuen Antrag

übrigen bor. . ; Inzwischen ist der A ntrag der Regierungsparteien ein- 15 des Finanzausgleichs

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r chs folgendermaßen erbände) dürfen mit Ge⸗ r von ihr beauftragten brauch von Bier erheben. verden, wenn sicherge ersteuer durch

gegangen. Er will den 8 fassen: 1. Die Gemeinden (Gemeindev nehmigung der Landesregierung Behörden Steuern auf den örtlichen Ver 2. Die Genehmigung darf nur erteilt ist, daß die Neueinführung oder Erhöhung der Bie entsprechende Steuersenkungen auf anderen Ge guf dem Gebiete der Grund⸗ und G teuern, ausgeglichen wird.

bieten, insbesondere ebäudesteuern und Gewerbe⸗ 3. Die Steuern dürfen nur vom Her— demjenigen (Gemeindeverband) Herstellerpreises Abg. Dr. Fisch er (Dem) hat den Eindruck, da neue Steuer einführen will. ann andere Gemeindestenern gesenkt werden man eine neue Bürokratie s der Bevormundung Wie verhalte sich die Höhe der Steuer nach dem neuen chlag zu der bisherigen Belastung? Gefahr, daß die Einnahmen aus der

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übersteigen. man eine ganz ung der Länder, könnten, würde chaffen und die Länder mit einem Gemeinden

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Es bestehe auch die Reichsbiersteuer sinken, r einer Schädigung der kleinen und mittleren Der Redner kündigt an, daß er gegen die Biersteuer werde. Staatssekretär Dr. Popitz erläuterte den daß die dort aufgeführten Bedingungen en zu gelten hätten, die ihre bestehende g lediglich den neuen Vorschriften anpassen. Nur lche Gemeinden, die bisher keine Bierstenerordnung oder nie— ätten, als der 5 15 sie nunmehr vorsehe, würden an die Vorschriften Abs. 1 gebunden sein, d. h. ent⸗ sprechende Steuersenkungen auf anderen Gebieten, insbesondere steuern, vornehmen müssen. Was das Verhältnis der neuen Vorschriften zu den jetzt geltenden über die Höchstsätze an— chriften der 5. Verordnung über die Mengensteuer nach den nenen Vorschriften des 8 15 nicht mehr in Frage, da diese lediglich eine Werssteuer vorsehen. Im übrigen exordnung über die Mengensteuer auf den Höec sätzen für die Wertsteuer auf, so daß schon aus dies eine Ueberschreitung der jetzt geltenden Sätze für die Mengen Satz von

Durchschnitt Kleinhandels mal in Norddeutschland

ferner die Gefah Brauereien.

Abs II, des 3 15 dahin nicht für solche Gemein Biersteuerordnun

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rigere Sätze gehabt h jKönigsb. Mühlw. Fönigstadt Grundb. Fönigszelt, Porz. Fontinent. Asph. M enn El. Nürnb.

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Herstellerpreises 5 Prozent gleich sich in einzelnen Ländern zur ; ungünstigere Lage Abg. Hölle in (Komm.) spr von einer neuen Massen⸗ belastung, einen neuen Wortbruch des schwarz-blauen Blocks und besteht auf einem völligen Wegfall der Gemeindegetränke⸗ steuer, Abg. Si mon-Schwaben (Soz) lehnt diesen „Rück= fall“ in das alte Steuersystem gleichfalls ab. Abg. Keinath (D. Vp.) erklärt, daß die Beteiligung seiner Fraktion an den Lompromißantrag nur eine vorläufige sei. Dr. Fischer (Dem) beantragt, die neue Steuer nur bis zum 1. April 1929 gelten zu lassen.

Derauf wird der Kompromißantrag mit 14 12. Stimmen angenommen, der Antrag Fischer abgelehnt. Alle anderen Anträge sind damit erledigt. Außerdem be— äftigte sich der Steuerausschuß mit der Frage des Aus⸗— eichs zwischen industriellen Arbeiter⸗Wohn⸗ gemeinden und Gemeinden des Betriebssitzes. Die Regierungsparteien beantragen auch hier eine Aenderung, die sie damit begründen, daß die fortschreitende Konzernbildung rteilung der Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ steuergnteile für die Gemeinden notwendig mache. Die Vertreter der Oppositionsparteien erklärten, sie könnken die Tragweite diefes komplizierten Antrages nicht übersehen, schriftliche Begründung des Antrages mit zahlenmäßigen An⸗ aben über seine Auswirkungen vom Reichs Diese Begründung wurde von seiten der Die verlangte Vertagung wurde jedoch von den

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die Regierung angeschlossen hat, gegen die Stimmen der Linken in erster Lesung angenommen.

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Der Rechtsausschuß des Reichstags bes . M. mit den Anträgen und Gesetz⸗

der Aufwertungsgesetz⸗ gebung. Von der Reichsregierung liegt dazu ein Gesetzentwurf über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Um⸗ wandlung in Grundschulden vor. Grundzügen der

sich in seiner Sitzung vom 18. d entwürfen zur Aenderung

Der Entwurf hält an den Aufwertungsgesetzgebung fest, Bestimmungen, die bestehende Härten bei der Verzinsung von Hypotheken mildern, die mißbräuchliche Ausnutzung der Gesetzes⸗ vorschriften verhindern und dem Gläubiger die Befugnis erteilen wollen, die Umwandlung der Hypothek in eine Gründs er der inzwischen aufgelösten völkischen Fraktion angehörte, begründete laut Bericht des richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger als eingebrachten Gesetzentwürf über die Ansprüchen.

Veaximiliang au * arimilianshütte. eg. Web. Linden

beantragen. Abg. Dr. Best,

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Hypotheken⸗ (Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Umwertung

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