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Hierauf beantragen die Kom munisten, nachdem der Minister sich bereits ausführlich zu den Unruhen der letzten Tage geäußert hat, den zweiten Abschnitt, der die Polizei zum Gegenstand hat, vorab zur Besprechung zu stellen. Der Antrag wird gegen die Antragsteller abgelehnt.
In der allgemeinen Aussprache kommt zunächst
Abg. Bu bert (Soz) auf Polizeifragen zu sprechen und wird vom Präsidenten daran erinnert, daß der zweite Abschnitt nicht zur Besprechung steht. Der Redner geht darauf auf den zur Be ratung stehenden Gegenstand ein und spricht dem früheren Min ster den Dank dafür aus, daß er so außerordentlich viel zur Konsoli⸗ dierung des Staates beigetragen habe. Anch die Presse, die ihn einst so stark angegriffen hatte, habe zugestanden, daß er ein Mann ohne Makel sei. Das gestand, als er nicht mehr Minister war selbst der „Lokalanzeiger“ zu. Bis dahin aber hatte er die öffentliche Meinung mit Angriffen und Verunglimpfungen Severings, des ehemaligen Schlossergesellen, vergiftet. Hoffentlich wird der jetzige Minister die Belange der Republik in gleicher Weise wahren, wie Severing es getan hat. Vor allem tut die Demokratisierung der Verwaltung not. Jeder Beamte muß sich bewußt sein, daß er in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat steht. Das bedeute ein aktives Bejahen der Republik! Die mittleren und unteren Be— amten sind das zum größten Teil, auch ein erheblicher Teil der höheren Beamtenschaft ist es. In der Provinz gibt es allerdings biele Beamte, die es weit von sich weisen, für diesen Staat ein⸗ treten zu sollen. (Zuruf des Abg. Beuermann 1D. Vp.) In Düsseldorf war eine Vakanz! Um sie hatte sich ein Katholik be⸗ worben. Ein hoher Beamter erklärte dazu, Katholiken werden bei uns — in Düsseldorf! — nicht angenommen. Gört, hört!! Ein krasser Mißbrauch ist es auch, wenn, wie es tatsächlich geschehen ist, einem Assessor der Verkehr mit einem sozigldemokratischen Landrat unterbunden werden sollte. Beim Stahlhelm ist eine roße Radikalisierung eingetreten. Herr Ehrhardt, dem der Meineid nachgewiesen ist, spielt die ausschlaggebende Rolle! Der Stahlhelm hat in fast allen größeren Städten Versammlungen ,. mit der Parole: Fort mit dem Kampf gegen die Reichs- wehr, fort mit dem Reichsbanner! In diesen Versammlungen hat ein Herr Korody, der ganze 24 Jahre alt ist, den Reichskanzler und den Finanzminister mit Landesverrätern auf eine Stufe ge⸗ stellt (Zuruf rechts: Und was hat Herr Hörsing gesagt? Bei der Auswahl des Nachwuchses der höheren Beamtenschaft muß man äußerst vorsichtig sein. Die Personglpolitik des Ministers ist in diesem Jahre faft gar nicht angegriffen. (Widerspruch des Abg. Baecker D. Nat.) Der Redner geht hierauf auf die Ber alta f in den Gemeinden ein, erklärt, die Behauptungen, daß dort Miß⸗ wirtschaft herrsche, seien lediglich parteipolitischer Art. Die Städte hätten aber eine Finanzpolitik getrieben, vielleicht treiben müssen, die die unteren Schichten stark belasten. Während der Grundbesitz nicht mehr als 1913 belastet sei, wie sich aus dem nicht gewachsenen Aufkommen aus der Grundsteuer ergebe, seien die kleinen Steuern um das Fünffache gestiegen und stellten pro Kopf der Bevölkerung heute eine Belastung von über 11 Mark dar. Während die Land⸗ gemeinden i unter dem Dreiklassen⸗Wahlrecht für Wohlfahrts-⸗ zwecke 96 Pfennig pro Kopf ausgaben, leisten sie heute über itz Mark. Ihre Finanzinteressen beim endgültigen Finanzausgleich weitgehendst zu wahren, sei Aufgabe des Staates. Unhaltbar sei der Zustand, daß heute, zehn Tage vor Ablauf des bisherigen Finanzausgleichs, wegen des „Katz und Mausspiels“ im Reichs⸗ tage, noch niemand wisse, was Länder und Gemeinden im neuen tatjahr bekommen. Die Verwaltungsreform müsse die bisher vorhandenen Ueberschneidungen und Doppelarbeit beseitigen. Dabei seien die staatspolitischen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
Dieses Streben führt zwangsläufig zum Einheitsstaat.
Abg. Dr. Schmedding (Zentr.) dankt zunächst dem auf seinem Abgeordnetensitz anwesenden früheren Innenminister Severing für seine Tätigkeit, die den Grundstein fur Ruhe und Ordnung gelegt habe und dessen Gesundheitszustand er freulicher⸗ weise inimer besser werde. (Beifall) Die Grundzüge der Politik des Ministers Grzefinski wurden, bis auf den Einheitsstaat, vom Zen⸗ trum gebilligt. Er begrüße auch den Standpunkt des Ministers, daß jeder politische Beamte verpflichtet sei, den Staatsgedanken zu vertreten. Leider seien unter den Referendgren unverhältnis⸗ mäßig viel Adlige. Das Zentrum wünscht, daß bei Einberufung neuer Referendare kein Unterschied an Stand und Konfession ge⸗ macht werde. In der Frage der Wahlreform stimme das Zen⸗ trum dem Minister zu. Eine Verminderung der Zahl der Abge⸗ ordneten würde aber nur ganz geringe Ersparnisse bedeuten. Bei der Verwaltungsreform würde das Zentrum für eine Beseitigung der Posten der Ober⸗ und Regierungspräsidenten nicht zu haben sein. Auch eine Zusammenlegung von Kreisen würde im all⸗ lemeinen abzulehnen sein. Bedeutende Vereinfachungen würden ich durch Reorganisationen in den einzelnen Verwaltungszweigen elbst erzielen lassen. Alle Aufgaben, die nicht unbedingt vom Staat zu erfüllen sind, müßten zur Stärkung des Prinzips der Selbstverwaltung vom Staat abgegeben werden, Vor allen Dingen müsse zur Wahrung der preußischen Stagtshoheit aber darauf ge⸗ achtet werden, daß nicht etwa im Reich Behörden eingerichtet werden, die in Preußen bereits bestehen. Es würde im übrigen auch eine wesentliche Ersparnis dadurch erzielt werden, wenn im Preußischen Landtag weniger Kleine Anfragen eingebracht werden. (Sehr wahr! im Zentrum,) Die Begmten müßten den Staat be⸗ jahen, und wenn darüber hinaus die Staatsgesetze insbesondere von allen denen beachtet würden, die Führer des Volkes sind oder werden wollen, dann könnte man mit Ruhe der Zukunft entgegen⸗ sehen. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Baecker (D. a erklärt, daß selbstverständlich ein Beamier treu zur Verfassung stehen muß und den Staat zu schützen hat. Daß die Berufsbeamten zum Staatsgedanken zu erziehen sind, sist auch unsere Meinung. Der frühere Staat * da ja ein un⸗ erreichtes Beispiel gegeben. Wir begrüßen es aufrichtig, daß Herr Sevexing in der Gesundheit wieder hergestellt ist und daß er an den Arbeiten des Hauses wieder teilnehmen kann, Allerdings eine Rückkehr zu seinem alten Posten wünschen wir nich Heiterkeit!) Was den Wechsel angeht, so hat allerdings auch nur der Kopf gewechselt. Minister Grzesinsti hat erklärt, er werde seine Ueber⸗ eugung zum Ausdruck bringen. Daß er seine ,,, jeberzeugung zum Ausdruck bisher gebracht hat, ist zweifellos richtig. Im Fall Claß hat er erklärt: Das weitere ist Sache der Gerichte! Bis heute haben sich die Gerichte offenbar noch nicht Überzeugen können, daß bei den Haussuchungen damals richtig vor=
egangen ist. Die Personalpolitik des Ministers verdient weiter 66 schärfste Kritik. Staatssekretär Meister mußte gehen! Herr Dr. Gary wurde befördert. Herr Dr. Friedensburg hat eine bei . Karriere gemacht! (Huruf aus der Mitte: Und Keudell!?“)
er Redner kritisiert eingehend die Abberufung des Landrats von Rosenstiel, der 20 Jahre treu sein Amt ver . * und gehen mußte. Wie aber ist man mit Dr. Jänicke verfahren Gegen den Polizeipräsidenten Fenner in Stettin sind in der ö, die schwersten Vorwürfe erhoben worden. Der Minister aber hat erklärt, er sehe keine Veranlassung, ihn von seinem Amte zu ent⸗ fernen! Minister Severing hat . seinerzeit die Achtung der alten Farben in einem besonderen Erlaß n ellen Wie sieht es aber aus? Man hat zwar die Männer gern für Schwarz-Weiß⸗Rot usw. bluten lassen in der Zeit nach der Revolution, jetzt aber werden sie verfolgt! (Lebhafte Zurufe links.) Es sollte doch endlich einmal Ruhe eintreten in diesem Flaggenstreit. , ,, ist . durch die gerte fsing ig wie Schwarz⸗Rot-Gold! Im Reiche beachtet man das! ie Politik des preußischen Innen⸗ ministers ist aber von der im w ,, entfernt! Der Redner weist die Angriffe wegen der Haltung der Deutschnationalen im Reich zurück und erinnert an die Zusicherung des Zentrums⸗ führers von Guçrard dem Abgeordneten Westarß gegenüber, daß man den Deutschngtionalen ein Opfer der Ueberzeugung nicht umute. Die Deutschnationalen haben versprochen, die Republik zu e ek. gegen Verunglimpfungen und gegen rechtswidrige An- griffe. Niemals aber ist von . verlangt worden, ihre Ueber= jeugung zu unterdrücken, daß sie nach wie vor die Monarchie für
die beste Staatsform halten. Der Redner tritt des weiteren für den preußischen Osten ein und fordert, daß man ihm das gleiche gebe, was man dem Westen gewähre. E das Vorgehen gegen den „Landsberger Generalanzeiger“, der einen scharfen Ausdruck gebraucht hatte im Kampfe um den Volksent scheid, und dem deshalb das Recht aberkannt worden sei, sich als amtliches Anzeigenblatt zu bezeichnen. freien Meinungsäußerung, von der heute der Minister so emphatisch Hat nicht auch die Reichsregierung sich scharf Auch hier zeigt sich der Gegen⸗ Sicherlich muß der Staat und Staatsform Der Beamte hat dem Staat schlechthin zu Der Kurs der preußischen Politik gegen das Reich zeigt sich auch in der Aeußerung des preußischen Ministerpräsidenten, in der er sich gegen zwecklose Rüstungsausgaben im Reiche wandte; sie zeigt fich in der weiteren Aeußerung, die Schutzpolizei müsse so er⸗ jogen werden, daß sie gegebenenfalls auch gegen die aufständische teichswehr zu verwenden sei, und daß die Reichswehr in Schach gehalten werden könne durch Schupo und Reichsbanner! (Hör ört! rechts) Die Linien der Politik in Preußen und im Reich auseinander! Preußischen Innenministerium zeigt sich noch rücksichtsloser und offener als sozialdemokratischer Parteiminister als sein Vorgänger! ft er die schwere Inkongruenz zwischen dem ur auf föderalistischer Grundlage kann das Deutsche Reich erhalten bleiben: Preußen muß seine Mission auch in Zukunft erfüllen!
Abg. Dr. von Richter (D. Vp.) wünscht und hofft, daß das politische Zuammenarbeiten zwischen Reich und Preußen sich talten möge, als es nach den Reden der größten ch und in Preußen scheinen will. Nach⸗ eich eine Rechtsregierung eingesetzt ist, werden die Auf⸗ en, die die Deutsche Volkspartei über Staatsform und die auch von Sozialdemokraten und Demokraten er angesehen werden dürfen. einen Kampf zwischen Reich und Reichstag auf der einen und preußischer
Verwahrung ein gegen
der Schutz
gesprochen habe? gegen den Volksentscheid gewandt? satz der preußischen Politik zu der des Reiches! Beamte sich innerlich zum Staat einstellen! ist aber nicht dassel
Durch seine Politik scha Reich und Preußen!
reibungsloser ges sparteien im Rei
zerfafssung hab t nicht mehr wie Wenn man sich Regierung
wahrscheinlich
Regierungsparteien h rechts. Gegenüber
(Lebh. Sehr richtig! ozialdemokratischen Forderungen auf Demokratisierung der Ver⸗ waltung erklärt der Redner, daß aus allen Kreisen die Beamten enommen werden sollen, aber die Demokratisierung darf nicht Stellenbesetzung nur durch Mitglieder der Weimarer Koalition Braun habe in Koalition den Beamten die Freiheit ihrer politischen Gesinnung arantiert, auch der monarchischen. Redner eine ganz bestimmte parteipolitis politische Beamtenbesetzung verlange, so politischer Fehler, (Zurufe links: Wie war es früher!? Früher Bestimmungen, die die politi Wer die jetzige Verfas Praxis nicht berufen.
preußischen
Programmrede
Wenn der sozialdemokratische e Einstellung für die ei das nicht nur ein Verfassungsverletzung. b es leider solche eamten schützten, ung verletze, könne sich auf frühere Es ist zu bedauern, daß man bei den Beamten immer wieder genau ausrechnet, welchen Parteien sie Ich habe Verständnis dafür urückgesetzt wurden, j Aber nachdem soviel Jahre nach diesem Prinzip ehandelt worden ist, muß damit endlich Schluß gemacht werden. ie nötigen Beamtenanwärter zu den politischen Stellen müssen endlich wieder allein nach ihrer Tüchtigkeit ausgewählt werden. Der unpolitische, aber geeignete Mann muß die Mö Unter diesen Leuten darf es nicht tigkeit komme es in diesem Staate nicht so sehr als auf Zugehörigkeit zu einer Partei an. viele, die charakterlos genug eine andere Gesinnung, als sie ben, vortäuschen. Wir brauchen nicht nur tüchtige, (Lebh. Zustimmung rechts.)
chen Rechte des
daß Parteien, die im
angehören. ⸗ rkere Berücksichtigung
alten Regime verlangen.
lichkeit des eißen, auf
Es gibt immer noch viel
ondern auch nsonderheit ß Staatsbeamter, ertrauensmann der Bevölkerung ist, nicht durch innungsfragen mundtot gemacht werden. Die Ver⸗ sich; man kann nicht zugleich auf den Tisch die Republik stehe fest, und dann doch vor allen ten Gefahren für die Republik zittern. (Heiter⸗ leit und Sehr richtig!) Es sck unerhört, daß dem in Elberfeld, der nicht zu etzt worden
araktervolle Beamte. dürfe der preußische Landrat, sondern auch kleinliche Ge hältnisse konsolidieren chlagen und sagen möglichen eingebil Polizeipräsidenten itionsparteien gehöre, Dieser habe sogar eine Po em Großen und schwarz⸗weiß⸗rotem Band a Es dürfe nicht vorkommen, Beamter durch solche Spitzeleien sich beim Minister lieb Kind mache; ein Denunziant sei immer der größte Schuft im Land. urufen. Der Minister erhebt sich wischenrufen gegen den Redner, der sich eine so lange Unterbrechung seiner Rede verbittet. rechten Seite des Hauses ist größte Erregung ent⸗ u dem Redner hinauf: Sie gemacht! — Nat.) droht unter stürmischen auf den Landtag. — Endlich Der Redner fährt fort ster, in dem
tkarte mit
verbrechen denunziert.
(Hier kommt es zu stürmischen und wendet sich mit langen der linken un
Abg. Meier (Soz.) ruft als Mini Semmler D. Rechten dem Minister: Er pfeife stellt der Präsident die Ruhe wieder her. und kritisiert die Entla Severing einen sehr fä—
ung des Staatssekretärs Mei igen und tüchtigen Beamten gesehen hat. Zur Verwaltungsreform erklärt der Redner, daß keine Ver⸗ die Regierungspräsidenten die Zustimmung der Mehrheit des Landes finden wird. (Sehr richtig! rechts) Dem Staat werde besser gedient durch großzügige Einstellung zum Beamtentum als durch kleinliche Personalpolitik.
Das Haus vertagt die Weiterberatung auf Donnerstag
waltungsreform, bei würden, die
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushalts gusschuß des Reich unter dem Vorsitz des Abg. Heimann
c Soz.) die Beratung des Etats 1927 bei
en noch ausstehenden Titeln im Haushalt des Reichsarbeitsministeriums fort. dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs verleger einem Antrage des Unterausschusses zugestimmt, der nach⸗ ch die Einstellung von 260 nichtbeamteten An⸗ lten aus den Kreisen der beschäftigungslosen Diplom- ingenieure wegen Ueberlastung der Beamten in das Patent⸗ amt und die dafür mehr erforderlichen Summen von 110000 onaltitel beim Reichsarbeits⸗ Intrag des Abg. Hoch (Soz.),
Vorher wird nach
Mark genehmigt. ministerium werden genehmigt. Ein der Höherstufungen bei den Versorgungsdienststellen verlangt, wird nach eingehender Aussprache abgelehnt. — Es folgte die Beratung der Restpunkte des Etats des Reichsfinanz⸗ Angenommen wurde eine Entschließung des Unterausschusses, worin die Reichsregierung ersucht wird, die⸗ jenigen weiblichen Angestellten in den Reichsministerien, die ar Dienstposten bechäftigt i Beamtenverhältnis zu üherführen. weiterungsbau des Dienstgebäudes für das Landesfinanzamt Hannover wurden 570 000 Reichsmark genehmigt, ferner wurden ür den Neubau eines Finanzamtsgebäudes ssmark, für den Umbau des Hauptzollamts⸗ ebäudes Devrientstraße 6 in Dresden 95 000 Reichsmark und inanzamts Waldenburg (Schles.) als er eichsmark bewilligt. — Es wurde dann noch er Aussprache der Ergänzungsetat des Rei. ministeriums ohne Abstriche erledigt, worauf si schuß vertagte.
Mehrere Per
ministeriums.
erforderliche
als erster Teilbetra in Köln 28k
en Neubau des F Teilbetrag 333 000
Der Steuerausschuß des Reichstags setzte am Mittwoch unter dem Vorsitz des Abg Hertz (Soz.) die Einzel— beratung des Finanzausgleichs fort. Die Regierungs- parteien beantragen: „Chaussee⸗ und ähnliche Wegegelder dürfen von Kraftfahrzeugen für die Benutzung öffentlicher Wege und Brücken nicht erhoben werden.“ Die Länder haben die auf
der öffentlichen Wege zu verwenden; sie können die Steuer auch zu Zwecken der Unterhaltung der öffentlichen Brücken ver⸗ wenden. — Ministerialdirektor Do un führt zur Erläuterung des
Antrags aus, daß damit einem alten Wunsche des Reichstags ent⸗ sprochen werde, die Brückengelder, die den Kraftfahrzeugverkehr behindern, aufzuheben. Ausnahmen von dem Verbot der Wege⸗ und Brückengelder sollen in Zukunft nicht mehr vom Reichsrat allein, sondern nur von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses bewilligt werden können. Die Kraftfahrzeugsteuer solle auch für die Erhaltung der Brücken verwandt werden können. Der Antrag wird nach, kurzer Aussprache angenommen. Ministerialdirektor Dr. Zarden begründet einen weiteren Antrag der Regierungsparteien: Zu der bisherigen vierprozentigen Grunderwerbssteuer wird ein Zu⸗ schlag von 2 vH erhoben. Bei der Grundwertsteuer der toten Hand betrage der Satz erstmalig 1 vH, später 2 vH. Der Zu⸗ schlag sei nach dem Verhältnis der allgemeinen Grundwertsteuer, also 4:2 zu berechnen. Dadurch, daß die Grunderwerbs⸗ steuer 1925 von 4 auf drei vH ermäßigt sei, würde heute der Zu⸗ schlag der toten Hand, der früher 5 bzw. 1 vH betragen habe, zwei Drittel bzw. 11 vH betragen. Es würde also, obwohl die ganze Aktion eine Senkungsaktion sein sollte, bei der toten Hand der Zuschlag höher werden. Deshalb solle durch den Antrag dieser Zuschlag zunächst auf „ vH bei der erstmaligen Erhebung und später auf 1 vH begrenzt werden, also nicht über den früheren Satz hinaus erhöht werden. — Der Antrag wird an⸗ genommen. — Ein Antrag Nolte (Wirtschaftl. Vereinig.): „Die Gemeinden (Gemeindeverbände) dürfen die Realsteuern nicht über die am 1. März 1927 bestehenden Sätze hinaus erhöhen“, wird ab—⸗ gelehnt. — Abgelehnt wird auch ein Antrag Höllein (Komm): „Von dem Aufkommen an Einkommen⸗ und Körper⸗ schaftssteuer erhalten Länder und Gemeinden 90 vp, wobei die neu zugeteilten 15 vH in vollem Umfange den Gemeinden zugewiesen werden.“ Ein Antrag der Regierungsparteien will in dem Regierungsentwurf als 55 4, 5, 5 folgende neue Vorschriften einstellen: 54. 1. Das Reich erstattet den Ländern und Gemeinden die Beträge, die sie nach der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 für die Zeit vom 1. April 1927 ab bis zum Inkrafttreten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zum Fürsorge⸗ aufwand beizusteuern haben. 2. Die oberste Landesbehörde reicht die Erstattungsanträge für sich und für die einzelnen Gemeinden über jeden Monat, beh. bis zum Ende des zweitfolgenden Monats, bei dem Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) ein. 3. Das Reich kann . die angeforderten Beträge Vorschüsse leisten. Es erstattet diese Beträge, soweit es die Notwendigkeit der Ausgaben anerkannt hat. Die Anerkennung kann von einer Nachprüfung durch eigens Be⸗ auftragte des Reichs abhängig gemacht werden. Die Nachprüfung kann bei allen Stellen erfolgen, die mit der Durchführung der Erwerbslosenfürsorge und der Abrechnung der dafür verwandten Mittel betraut sind. Die Anerkennung gilt als ausgesprochen, wenn nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags eine Beanstandung , worden ist. 4. Das Recht und die Pflicht der Landesbehörden, die Durchführung der Exwerbslosen. fürsorge nachzuprüfen, wird durch die Vorschrift im Abs. 3 nicht berührt. Die Reichsregierung kann mit . des Reichs; rats nähere Bestimmungen über das Zusammenwirken von Reich und Ländern bei der Prüfung erlassen. 5 5. Die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16 Februar 1924 wird wie folgt geändert: 1 im § 27 . 3 werden die Worte die Entscheidung“ ersetzt durch die Worte „die n, unt Vorprüfung der Unterstützungsgesuche sowie die Auszahlung der Unterstützung, nicht jedoch die Entscheidung über die Unterstützungsgesuche“. 2. S 36 fällt weg. 5 6. Die Bestimmungen der §S§ 4, 5 treten . mit dem 30. September 1927 außer Kraft. — Abg. Dr. Brüning (Zentr.) begründet diesen Antrag mit dem Ver⸗ 6 der Reichsregierung, den Ländern und Gemeinden die ,,, abzunehmen. Die Erstattung dieser Ausgaben solle aber bis zum 30. September dieses Jahres begrenzt werden, in der Erwartung, daß bis dahin die zlib er e losen ger rung in Kraft treten könnt. Sächsischer Ministerialdirektor von Sichart äußert Bedenken gegen diesen Antrag: Wir waren der Ueberzeugung, daß wir von den Erwerbslosenlasten ab 1. April d. J. auch dann befreit werden sollten, wenn das Arbeits⸗ sosenvers cherung eses bis dahin nicht zustandegekommen sein sollte, Nach diesem Antrag soll aber die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden bestehen bleiben und nur eine Erstattung statt— e, Wir müssen also monatelang auf die Erstattung warten.
an müßte mindestens das Reich zu Voꝛschüssen in voller Höhe
verpflichten. — Abg. Dr. Brüning (Sentr.):; Dann hat das. . keine Kontrolle. Aber man könnte vielleicht sagen: „Das ei
hat in dem erforderlichen . . zu leisten“. — Ministerialdirektor von Sichart: Auch 8 6 ist bedenklich. Soll die Erstattung am 30. September dieses Jahres nur außer Kraft treten, in der Voraussetzung, daß bis dahin die Arbeislosenver⸗ sicherung geschaffen . — Abg. Sr. Brüning Zentr.) bestätigt das. Gleichzeitig solle diese . aber dahin wirken, daß Reichstag und Reichsrat keine Verzögerung in der Vexabschiedun der Arbeitslosenversicherung eintreten lassen. — Abg. Kei D wendet sich gegen diese Terminbestimmung. Falls das Versiche— rungsgesetz bis zum 30. September nicht verabschiedet werden önne, müsse für die Zwischenzeit Vorsorge getroffen werden. — Staatssekretär Popitz erklärt, Länder und Gemeinden blieben verpflichtet, zur Erwerbslosenfürsorge beizusteuern. Es könne nicht havon die Rede sein, daß die Ansprüche auf Erwerbslosenfürsorge etwa aufhören; die Rechte der Erwerbslosen blieben gewahrt. Bei der Neuregelung handele es sich nur um eine interne Erstattungs⸗ pflicht des Reiches gegenüber den Ländern. Diese Erstattungspflicht 3. zeitlich nach zwei Richtungen beschränkt: einerseits insofern, als ie Erstattungspflicht nur bis zum Inkrafttreten des Arbeitslosen— versicherungsgesetzes vorgesehen sei, andererseits insofern, als sie spätestens mit dem 30. September 1927 aufhöre. Diese Begrenzung sei nolwendig, weil das Reich allenfalls die Erstattung für eine halbjährige Uebergangszeit übernehmen könne, keinesfalls aber bei seiner gegenwärtigen Etatslage so weitgehende Verpflichtungen ohne zeitliche Beschränkung auf sich nehmen könne. — Ministerial⸗ direktor von Sichart macht darauf aufmerksam, daß in den Etats der Gemeinden keine Mittel für die Erwerbslosenunter— stützung vorgesehen seien. Man könne dieses Damoklesschwert nicht über den Gemeinden schweben lassen. — Abg. Schneider (Dem) hält es nach dem Stand der Beratungen des Sozialpolitischen Aus— schusses für ganz ausgeschlossen., daß die Arbeitslosenversicherung am 1. Oktober in Kraft treten könne. Die Durchführung erfordere dann auch noch drei Monate. Vor dem 1. Januar könne das Gesetz also nicht in Kraft treten. Darunter würden die Erwerbslosen doch leiden müssen. — Abg. Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.): Wenn die Versicherung am 1. Oktober nicht zustande kommt, müssen wir uns mit Ländern und Gemeinden von neuem auseinandersetzen. 8 ist für uns die Voraussetzung für unsere Zustimmung zu der ganzen Regelung. — Darauf wird der Antrag der Regie rungsparteien angenommen. — Es liegen nun noh eine große Anzahl Anträge aus dem Plenum und aus dem Aus— schuß selbst zur Hauszinssteuer, zur Ein komm en— steuer und zur Zuckersteuer vor. Ueber ihre Behandlung entspinnt sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte, in welcher die Reglerungsparteien den Wunsch aussprechen, daß alle diese An— träge zurückgestellt werden, weil sie nicht in unmittelbarem Zu— sammenhang mit dem Finanzausgleich ständen, während die Oppositionsparteien auf der Beratung der Anträge bestehen. Schließlich wird beschlossen, nur noch die Anträge zur Fan s nh euer zu erledigen, weil diese Steuer den Ländern gehört, also.
t P 23 Rahmen des Finanzausgleichs paßt. Die übrigen An trägt
Sweite Beilage
zum Deut schen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 70.
Berlin. Donnerstag,
den 24. März
1927
1. Unter suchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛe.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
L 9 9 6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. J. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. 9 9 8. Unfall- und Invaliditäts. ꝛc. Versicherung. — ; 9. Bankausweise. Anzeigenpreis für den Raum einer H gespaltenen Einheitszeile (Petit) 19. Verschiedene Bekanntmachungen. 1.05 Reichsmark. 11. Privatanzeigen.
r —
e,, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. M
l widrigenfalls 125584 Aufgebot.
des verlorengegangenen, Hypothetenbress .. vom J. Oktober 1918 über die in dem 125591
vor dem unterzeichneten Gericht, Jimmer Amtsgerichts
seine Rechte anzumelden und die Urkunde auf Blatt 25
erklärung der Urkunde erfolgen wird. verstorbenen Ottomar Berthold eingetragen Glogau, den 17. Mär; 1527. sind, beantragt. 1 Das Amtsgericht. tunde wird aufgefordert, swvätestens in dem [120555 Aufgebot. vor dem unterzeichneten Gericht
in Göttingen, hat das Aufgebot des über folgen wird.
Bie im Grundhuche von Göttingen Bands I Amtegericht Pirna, den 17. März 1927.
Artitel 479 Abteilung 111. Nr. 1b ein— getragenen Hypothek in Höhe von 100090 1125582!
die Kraritloserklärung der Urkunde er⸗ großes Schnepfental 8 4m,
folgen wird Parz. 194 Wiese daselbst 7 4m, 3. Ktbl.?
Göttingen, den 12 Mär; 1927. Parz. 2014 Wiese daselbst 1,05 a, 4. Ktbl.7 Das Amtsgericht. Abt. II. Parz. 2114 Weg daselbst,
[1250686 ö 5. Ktbl. 7 Parz. 5 Weg daselbst 9.22 a,
ö ö ; wz. Ktbl. 5 Parz. b Weg der kleine Vocken« 2 3 3 5 4 2 . . 1 Das Amtsgericht Königslutter hat fel= berg 78,91 a, beantragt. Es werden daher
gendes Aufgebot erlassen. Der Musik⸗ dirigent Hermann Ebeling. Königelutter, Lutterstraße, hat das Aufgebot eines Hyyo—
alle Personen,
2760 RM, aufgewertet auf 637,9 RM., eingetragen im Grundbuch von Königs— lutter Band X Blatt 79 für die Leih⸗ hauzanstalt Helmstedt, jetzt Braun— schweigische Staatsbank Braunschweig be— antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auigefordert spätestens in dem auf den 28. Ottober 1927, vormittags (93677
neten Gericht,
113 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— Der minderjährigen Selma Nakoinz in richt anberaumten Aujgebotstermine seine Vetschau wird auf Grund der Allgemeinen Rechte anzumelden und die Urkunde vor- Verfügung des Justizministers vom 21.4. zulegen widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ 1920 gestattet, an Stelle ihres bisherigen
rung der Urkunde erfolgen wird. Vornamens „Selma“
Königslutter, den itz. März 1927. Marta Ursula“, und zwar den Namen Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts. Ursula als Rufnamen, zu führen. 120557 J Lübbenau, den 10. Dezember 1926.
Das Amtsgericht Königslutter hat fol⸗ gendes Aufgebot erlassen. Der Land⸗ (125597
Nr. 7 für die Leihhausanstalt Helmstedt,
jetzt Braun schweigische Staate banf. Braun, wind.“ Um alle, 1chweig, keantragt. Der Inhaber der Ur- Leben oder Tod des Verschöllenen zu er— kunde wird aufgefordert, spätestens in dem teien vermögen, ergeht die Aufforderung,
aul den Gn Oktober 1927, vor,. jpätestens im Autgeboistermi Seri mittags 113 uhr, vor dem unterzeichneten r za 6 stermin dem Gericht
Gericht anberaumten Aufgebotstermine Barth, den 95. März 1927.
seine Rechte anzumelden und die Urkunde j vorzulegen, widrigenfalls die Kiaftlos— . erklärung der Urkunde erfolgen wird. 125595 Königslutter, den 17. März 1927. Die Frau Anna Rehag, geb. Lorenz,
Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts. in Berlin W. 35, Lützowstr. 109, hat ö . beantragt, den verschollenen Dipvlombrauer Ill 34. . Aufgebot, 3 Julius Georg Rehag, Deg Wirt, Christian Gupeng in Hom- 22. Juli 1351, zuletzt wohnhaft in Berlin, beig⸗Hochheide, handelnd 1. jür die zwischen Pankow, Wisbyer Str. Hl oz, für tot zu er. mm, und, einer Ctesgu, Katharing, ße flären. Der bezeichnete Berschollene ' wärd porene Sensis, in Homberg Hochheide be— aufgefordert, sich spätestens in dem auf . e ,. Fährniegemein, den' 28. Mai hält, 2. für jeine minderjährige Tochter 161 ühr, vor d ̃ ͤ ; vor dem unterzeichneten Gericht, Hildegard, Guyens, ebenda, hat das Verlin. an ton, fer f 956 . Au!gebot 1. des verlorengegangenen Hypo- Nr. 32, anberaumten its thetenbrielß vom 12. Juni 1968 nder die zu melden, widrigen alls die Todes erklärung ĩ in de An alle, welche Auskunft ö Abt. II Nr. 4. für 1. Elüsa⸗ über Leben oder Tod des Verschollenen zu ö Guyens, 2. Hildegard Guwyent⸗ minder erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, säbrig in Vochheide, eingetiggene Darlebns⸗ spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
gegangenen Grundschuldbriefs vom 9. Ok⸗ Berli r z , 3 6. erlin⸗Pankow, den 17. Y tober 1910 über die im Grundbuch von * Amtegericht. kärz 192.
im Grundbuch von Hochheide Band lh erfolgen wird
forderung von 15 000 M, Z. des verloren⸗
Hochheide Band 15 Blatt 674 Abt 111
31. 6 für Eheleute Christian Guyens, [126598 Aufgebot.
Wirt, und Katharina geborene Sensis in Der beeidigte Auftionator H. Bädje in Vomberg⸗Hochheice in Fährnisgemeinschaft, Göttingen hat ale Pfleger beantragt, den berge leitet aus dem früheren Rbeinüchen verschollenen Bäcker Wi helm Adolf Kauf— Recht, eingetragene Grundschuld von! mann, geb. 28. Oktober 1866 in Göttingen,
Die Inhaber der
1I5 900 A b . 38. Aufgebote, Per⸗ . k pãätestens
16. Angust 1927,
luft und Fun dsachen, . 1 Zustellungen u. dergtit.
anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
in dem auf den
Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Der Arzt Dr. med. Goldbach in Han⸗ Mörs, den 17. März 1927. nover, Georgstraße 30, hat das Aufgebot Pieuß. Amtsgericht. Abt. 6.
1. Herr . Berthold Grundbuch von Glogau Band V Bl. . 1. Herr Kaufmann Johannes Bertho
Nr. . Abt. . dir rj für . in Dres den⸗A. 16, Fürstenstraße 25, 2. Frau Rentier Leopold Sachs in Glogau einge- Marie Stein hach geb. Berthold, in Ullrichs tragene, zu o/ vom 1. Ottober 1918 walde bei Stadt Roda . verzinsliche Darlehne sorderung von 18 0060 * Frau Clara Mayhef, geb. Beithold, in Papiermark beantragt. Der Inhaber der Dres den⸗A., Hübnerstr. 27, haben das Urkunde wird aufgefordert, spvätestens in Aufgebot zum Zwecke der Kraftloser klärung dem auf den 14. Juli 1927, 11 unr, des Vvpothekenbriefs des unterzeichneten vom 29. Juni 1908 über Nr. 89, anberaumten Aufgebotétermine 5000 A, die im Grundbuch für Gommern in Abt. III. unter Nr. 45
vorzulegen, widrigenfalls die Krastlos= als Hypothek für den am 16. Juli 1915 Der Inhaber diejser Ur auf den 11. Oktober 1927, vorm 9 uhr, Der Freiherr Hanns Conon von der räumten Aufgebotstermin seine Rechte an—
Gabelentz zu Leipzig., Dorotheenplatz J e ̃ ; vzig. . zumelden und die Urkunde pertleten durch Rechtégnwalt Dr Beyer widrigen falls ihre Kraftloserklärung er—
Aufgebot.
Mark ausgestellten Hypothekenbriefs be⸗ Der Preußische Staat, vertreten du antragt. Der Inhaber der Urkunde die Regierung, wird aufgefordert, spätestens in dem auf Steuern, Domänen den 7. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, Kassel, hat das Aufgebot der in der Grund— vor dem unterzeichneten Gericht, Bau- steuermutterrolle des Gutsbezirks Ober- ratgerberstraße 3 anberaumten Auf⸗ lörfterei Eiterhagen, Gemarkung Wollrode, gebotétermin seine Rechte anzumelden Kreis Meljungen, eingetragenen folgenden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls Grundstücke: I. Kibl.7 Parz. 18/4 Wiese
und Forsten,
1, 17,49 ha,
die das Eigentum an den an Grundstücken ) ,, . ; nehmen, aufgefordert spätestens in dem auf thekenbriefs über ein Restdarlehn von den g. Mai 1827 vor dem unterzeich, anberaumten Aujgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Recht erfolgen wird. Melsungen, den 10. März 1927. Das Amtsgericht.
Das Amtsgericht.
. . Aufgebot.
wirt Rarl, Wiegmann und dessen Ehe. Der Rentner Calf intim in Wick g. d frau, Margarete geb. Temme beide aus hat beantragt, den verschollenen Heinrich Glentorf, haben das Aufgebot des an— Storm, zuletzt wohnhaft in Wieck a. D.! geblich berlotengegangnen Hypothelen- für zot zu erklären. Ker bezeichnete Ver— brictes über eine Resthvpothet von schollene wird aufgefordert, fich spätestens 4g, Papigrmark, ietzt aungewertet aut in dem auf den 36. Juni i 27, mittags letz ECG, hgetraßen im Grundbuch 12 ühr, vor deim unterjeschneien Gerichf bon Glentorf Band 1 Blatt 28 unter anberaumten Aufgebot termin widrigensalls die Todeserklärung erfolgen welche Auskunft über
Aufgebot. Berlin-Pankow, Kavalierstr. 25, hat als 28. September 19265 in Beilin⸗-Rosenthal verstorbenen Witwe Marie Reimschüsse in Berlin⸗Rosenthal das Aufgebotsver⸗ sahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Witwe Marie Reimschüssel spätestens in dem auf den 28. Mai 1927, vormittags 101 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin-Pankow, Kissingenstr h / , Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an— zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab= schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe— schadet des Rechts, vor den Verbindlich keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt— nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be—
vormittags
Aufgebotstermine
termin dem Gericht Anzeige zu machen. Göttingen, den 11. März 1927. Das Amtsgericht. Abt II.
(125599 Aufgebot.
Glindow. Hauptstr. 4 hat beantragt, den verschollenen Schlossermeister Johann Christian Giese, zuletzt wohnhaft in Glindow, für tot zu erklären. Der be— zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Ok- tober 1927, vormittags 109 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe— raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er— teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge— richt Anzeige zu machen. Werder (davel,), den 19. März 1927.
Amtsgericht.
125596 Am 14. November 1926 ist zu Hohen⸗ solms der Landwirt Friedrich Wilhelm Doffing, preußijcher Staatsangehöriger. verstorben. Er ist am 1. Januar 1864 in Roth, Kreis Simmern, geboren. Es werden die Erben gefucht. Es werden daher diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 14 Mai 1927 bei dem unter- zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung ge⸗ troffen wird, daß ein anderer Erbe als der prestßische Staat nicht vorhanden ist. Der Nachlaß ist überschuldet.
Wetzlar, den 17. März 1927.
Amtsgericht.
(125593 Aufgebot.
Der Rendant a. D. Friedrich Otte in Berlm⸗Pankow, Kavalierstr. 25, hat als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des am 4. April 192ß in Berlin⸗Pankow ver— storbenen Buchdruckers Adolf Nietschmann das Aufgebotsversahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Adol Nietschmann spätestens in dem auf den 28. Mai 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin Pankow, Kissingenstr. 5/6, Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrist beizufügen. Die Nachlaß. gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver— bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächinissen und Auflagen berücksichtigt zu weiden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aucsgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Aujlagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Berlin⸗Pankow, den 15. März 1927.
Amtsgericht. 8. F. 6. 27.
(125594 Aujgebot. Der Rendant a. D. Friedrich Otte in
Nachlaßufleger über den Nachlaß der am
friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗
Der Obstzüchter August Baatz in
gelchieden. schuldigen Teil erklärt. 3. Der Beklagte
der Aufforderung, einen bei dem Prozeß—
zuletzt wohnhaft in Göttingen, für tot zu biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die erklären. Der bezeichnete Verschollene Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver— wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. Dezember 1927, vor mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Bauratgerberstr. 3, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗
betroffen.
125601
über 2000 M, Lit. L 27410 über 2000 A.,
1000 SHS, Lit. G 171565 über 1000 6, Lit. J 2602 über 500 A, Lit. R 14855 über 500 A, Lit. G 704 über 2000 M, Lit. L 11627 über 2000 AM, Lit. M 30873 über 1000 A, Lit. N 9243 über 500 u, Lit. N 16818 über 500 Ss, Lit. G 5831 über 2000 A,. Ser. 3 6896 über 1000 4, Lit. R 6884 über 500 MH, Lit. O 3848 13363 21927 über je 200 MH, Lit. O 415355 47231 —- 37 59965 = 66 über je 200 AM, Lit. O 86685 über 200 M, Lit. 8 38005 über 200 A, Lit. L 36363 über 2000 4AÆ, Ser. 32 54690— 70 über je 2000 M, Ser. 33 10786 — 88 über je 1000 S, Lit. N 36358 über 500 Ap, Ser. 4 11742 über 500 A.
Stnttgart, den 21. März 1927.
Amtsgericht Stuttgart J.
(125606) Oeffentliche Zustellung.
Ehrmann, Marie, Hausierhändlersehe⸗ frau in Dinkelsbühl, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: R.⸗A. J.⸗Rat Hartwig in Ane bach, hat gegen ihren Ehemann Jolsef Ehr⸗ mann, Hausierhändler, zuletzt in Dinkele⸗ bühl, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Klage auf Ehescheidung mit dem Antrage erhoben: J. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Ehemanns Josef Ehrmann geschieden. II. Die beklagte
Partei hat die Streitskosten zu tragen Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits wird der Beklagte auf Montag, den 9. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, vor die Ziviltammer des Land⸗ gerichts Ansbach, Sitzungssaal Nr. 5, vor⸗ geladen unter der Aufforderung mit seiner Vertretung einen beim Landgerichte Ans⸗ bach zugelassenen Rechtsanwalt zu beauf— tragen. Oeffentliche Zustellung der Klage wurde mit Beschluß vom 16. März 1927 bewilligt. — E Stz/27.
Ansbach, den 21. März 1927 Gerichteschteiberei des Landgerichts.
(I125607] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Luise Bender, geb. Pufahl,
in Erfurt, Grenzweg 114, Prozenbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Weigelt in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, der Schneider Willi Bender, früher in Erfurt, jetzt in Brasilien unbekannten Aufenthaits, auf Grund § 1567 Abs. 2 B. G. B. unter der Behauptung, daß der Beklagte sich über ein Jahr lang gegen ihren Willen
in böslicher Absicht von der häuslichen
Gemeinschaft serngehalten habe, auch die
Voraussetzungen für die öffentliche Zu⸗
stellung seit Jahresfrist gegen ihren Mann bestanden haben, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Erfurt auf den 24. Juni 1927, vormittags § Uhr, mit der Aujforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 11. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(125608) Oeffentliche Zustellung.
Ganter, Maria, geb. Vollmer, Schiffers⸗
ehefrau in Mannheim K 3, 19, Klägerin, durch Rechtsanwalt Heintz in Frankenthal vertreten, klagt gegen ihren Ehemann August Reinhold Ganter, Schiffer, zu⸗— letzt in Ludwigshafen a. Rh. wohnhaft, setzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Antrage zu erkennen: 1. Die Ehe der Parteien wird
hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet., werden durch das Aufgebot nicht
Berlin⸗Pankow, den 15. März 1927. Amtsgericht. 8. F 4. 27.
Für kraftlos erklärt wurden durch Aus— schlußurteil vom 19. März 1927 die fol⸗ genden, auf den Inhaber lautenden und nicht auf Namen umgeichriebenen Württem⸗ bergischen Staateschuldverschreibungen: Lit. W 22055 über 200 , Lit. EF 4218 über 1000 , Lit. WM 19329 über 200 4A, Lit. O 82817 über 200 M, Lit. L 8707
Lit. L 35324 über 2000 MI, Ser. 6 650 über 5000 S, Ser. 6 1466 über 5000.4, Ser. 9 9665 — 66 über je 500 A, Ser. 32 3558 — 62 über je 2000 S, Lit. N 20405 über 500 „, Lit. O gagsz—= 91 über je 200 Æ, Lit. M 13359 —- 60 über je
Vertreter zu bestellen. Die öffentliche
Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 21. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(125609) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanna Paulina Chri⸗ stine Ruprecht, geb. Schmidt, in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Smit klagt gegen ibren Ehemann Paul Alber Ruprecht, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, aus 85 18560, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 10 (Zivil justizgebäude, Sieveking⸗ platz, auf den 19. Mai 1927, vor⸗ mittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 21. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
125610
Die Ehefrau des Versicherungsbeamten und Kaufmanns Hans Schiefelbein, Ger⸗ trud geborene Höhne, zu Heidelberg, Lud⸗ wigsplatz g, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Schmidt und Dr. Bauer in Heidelberg, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Heidelberg, mit dem Antrage auf Scheidung der am 17. De⸗ zember 1921 in Heidelberg geschlossenen Ehe aus Verschulden des Beklagten auf Grund des 5 1568 B. G. B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die zweite Zivilkammer (Einzelrichter)
des Landgerichts zu Heidelberg auf Dien s⸗ tag, den 17. Mai 1927, vormittags
95 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen
Heidelberg, den 13. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(1256121 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Frau Martha Christoph,
geb. Geisler, in Schweidnitz Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat
Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Nechtsstreits in Ehescheidung mit dem Antrag auf Scheidung die Sitzung der II. Zivilkammer des gemäß 5 1268 B. G. B. Die Klägerin Landgerichts Frankenthal vom Donners⸗ jadet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ tag, den 19 Mai 1927, vorm. handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- 19 Uhr, im großen Sitzungssaale mit kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 5 Mai 1927, vormittags 99 Uhr.
gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum
Donath in Schweidnitz, gegen den früheren
Obermelker Paul Chriftoph, früher in Schweidnitz jetzt unbekannten Aufenthalts, 2a. R. 195/26, 2. die Frau Musikdirettor Amalie König, geb. Heidemann, in Frei⸗ hurg i. Schles., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Gabriel in Schweidnitz, gegen den Mausikdirgstor Alwin König, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, 2 a. R. 2341265, 3. die verehelichte Arbeiter Klara Krüger, geb. Kuhn, in Landeshut i. Schles., ver— treten durch den Rechtsanwalt Justizrat Donath in Schweidnitz, gegen den Ar⸗ beiter Robert Krüger in Hermédorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2a. R. 725127, zu 1 auf Grund des § 1326 B. G.⸗B. auf Nichtigkeit der Ehe, zu 2 und 3 auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. auf Ehe⸗ scheidung. Die Beklagten werden, zu 1 und 2 von Amts wegen, zu 3 von der Klägerin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Schweidnitz bezw. vor
den Einzelrichter dieser Kammer, und zwar
zu 1 und 2: auf den 5. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, zu 3: auf den 11. Mai
1927, vorm. H Uhr, mit der Aufforde⸗
rung geladen, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Schweidnitz, den 18. März 1927. Der Gerichteschreiber.
(I25613] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Hermine Gehike, geb.
Ziegler, in Damburg, Gerstenkamp 3 III, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dres. O. u. R. Müller in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Gehrke, zuletzt in Kirchwahlingen, jetzt unbekannten Aufent⸗
halts mit dem Antrage auf Ehescheidung.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11I. Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auß den 14. Mai 1927, vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelgssenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Verden, den 19. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
125614] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehesrau Auguste Krankemann in
Höchst a. M. Königsteiner Straße 133, 2. Der Beklagte wird für den Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Böcker in Höchst a. M., klagt gegen ihren Ehemann, Friseur Ernst Krankemann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen
mit der Aufforderung, sich durch einen