beklagen. Ich glaube, daß auch Herr von Richter sich nun e innern wird. (Zuruf des Abg. von Richter JD. Vp. ]: Ich tenne die Sache ganz genau! Heiterkeit, Ich glaube, daß im Herbst 1925 mein verehrter Herr Mitarbeiter, Herr Dr. Meister, in einen seelischen und amtlichen Konflikt kam zwischen seinen g als Staatssekretär des politischen Ministeriums und einer Stellung innerhalb der Deutschen Volkspartei. In diesem Konflikt hat im Herbst 1925 Herr Dr. Meister mir seine Demission angeboten. Ich war aber ein zu großer unverhesser⸗ licher Optimist, als daß ich nicht hätte den üblen Eindruck ver⸗ meiden wollen, der gerade damals durch das Ausscheiden des Staatssekretärs Dr. Meister hervorgerufen worden wäre. Ich wollte die Große Koalition, damit wir Verfgssungsreformen durchsetzen lonnten. Denn mit einer Stimme Mehrheit kann man ein so roßes Werk nicht fördern. Die Deutsche Volkspartei sollte in ie Regierung einbezogen werden; aber sie ist draußen geblieben. Wenn mein Ämtsnachfolger der Meinung gewesen ist, daß er zu seinen engsten Mitarbeitern dasgrößte Vertrauen haben müsse, und wenn er glaubte, daß er dieses Vertrauen zu Dr. Meister nicht habe, dann muß es sein Recht als Minister sein, sich von ihm zu trennen. Eine gewisse Besserung ist darin zu erblicken, daß die Fälle immer seltener werden, wo immer wieder Schauer⸗ geschichten im Plenum erzählt werden, die bereits im Haupt⸗ ar besprochen worden sind Dieses Verfahren hat aller⸗ dings gestern Herr Baecker wieder aufgenommen. Wenn der Abg. Baecker weiter behauptet hat, daß die Deutschnationalen mir Dank bezeigt haben für meine Haltung im Jahre 1923, so habe ich davon nichts gemerkt. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Die deutschnationalen Minister im Reiche haben jetzt die neuen Symbole beschworen (Zurufe rechts: Auch die alten). Ich er⸗ warte von dem Schwur auf die Verfassung, die die deutschnatio⸗ nalen Reichsminister geleistet haben, vor allem eine politische Besserung ihrer Presse und ihrer Versammlungen. Wenn das eintritt, sind wir der Beilegung der Flaggenfrage bedeutend näher gekommen (Abg. Kilian Konim.): Sie sind ein unverbesserlicher Dptimist! Der Redner erwidert: Herr Kilian, ich glaube, ohne einen gewissen Optimismus kommen Sie in Ihrer Partei über⸗ haupt nicht weiter. (Große Heiterkeit) Der Redner weist die Vorwürfe gegen die angebliche Inkongruenz zwischen Preußen und dem Reiche zurück. Was den ö anlangt, daß ich den früheren Attachs Jänicke in den preußischen Dienst aufgenommen habe, so verweise ich darauf, daß ich mich in dieser Frage mit dem Reichspräsidenten in Verbindung gesetzt hatte. Ich verweise darauf, daß seinerzeit Reichsinnenminister Dr. Koch festgestellt hat, daß zwischen Reich und Preußen durchaus keine Inkongruenz vorhanden ist. Auch der seinerzeitige Reichsinnenminister Schiele hat bestätigt, daß alle Fragen zwischen Preußen und dem Reich ohne Reibung gelöst worden sind. Kann man vielleicht von einem Mißverhältnis zwischen dem preußischen Wohlfahrtsminister und dem Reichsarbeitsminister sprechen? (Große Heiterkeit) Aller⸗ dings besteht eine Inkongruenz. und zwar zwischen dem preußischen Polizeiministerium und dem Reichswehrministerium. Und diese Inkongruenz wird bestehen und so lange bestehen müssen, solange es das Reschswehrministerium verabsäumt, gegen Eigenmächtig—⸗ keiten von Reichswehroffizieren vorzugehen, die die Sicherheit des Staates gefährden können. (Sehr richtig! in der Mitte und links.) Jetzt, wv nach den Fememordprozessen der Schleier über den Fememorden gelüftet ist, kann ich sagen, daß es sich bei den Dingen in Küstrin und Spandau um die Vorbereitung von Putschen handelte. Von den Arbeitskommandos wußte das preußische Staatsministerium seit dem Sommer 1922. Was aber im Sep⸗ tember 1923 in Spandau in Trupps von hunderten Personen ver⸗ sammelt war, das waren keine Arbeitskommandos. Das waren Leuten, die regelrecht exerzierten. Ich stelle hiermit ausdrücklich fest, daß von einer Amnestie dieser Leute nie im geringsten die Rede gewesen ist (Lebhaftes Hört! Hört! Ich freue mich auch, daß ich diese Amnestie versagt habe. Denn ohne das wäre das größte Unglück geschehen. Nach dem Mißlingen des Küstriner Putsches hat mir Reichswehrminister Dr. Geßler seinen Dank ausgesprochen und gesagt, daß ich die Dinge richtiger sehe und daß durch meine Maßnahmen ein großer Schaden abgewehrt worden ist. (ebhaftes Hört! Hört! Wir im preußischen Polizeiministerium waren bis u meinem Ausscheiden dauernd bemüht, die Inkongruenz mit dem Reichswehrministerium auf das geringste Maß zu beschränken. Ich erinnere daran, daß der Offizier Budzinski sich bei mir im No⸗ vember 1922 als Spitzel gegen die Reichswehr gemeldet hat. (Seb⸗ haftes Hört! Hört! links Wenige Monate später ist er auf einen vertrauensvollen Posten im Reichswehrministerium berufen worden. Mit allem Nachdruck weise ich die Unterstellung des Abg. Baecker zurück, daß die preußische Polizei sih in ihrer Tätig⸗ keit von Spitzeln bedienen läßt. (Lebhaftes Bravo! links und Rufe: Unerhört!! Mit großem Bedauern muß ich feststellen, daß auch der Abg. v. Richter von einer Inkongruenz zwischen Preußen und dem Reich gesprochen hat. (Abg. v. Richter D. Vp. bestreitet das in einem Zwischenruf) Ich freue mich über diese Richtig⸗ stellung. Ich muß aber seine Angriffe gegen die Sozialdemokraten wegen ihres Verhaltens bei der Regierungsbildung im Reiche zurlchwelsen. Die Sozialdemokraten waren durch ihren Beschluß vom 10. Januar durchaus bereit, in die Große Koalition einzu⸗ treten, aber auch eine Regierung der Mitte zu unterstützen. Es hat sich aber bei den Verhandlungen herausgestellt, daß diese — tre lfhaf der Sozialdemokraten an dem Verhalten der Deutschen Volkspartei gescheitert ist. Die damalige Politik der Deutschen Volkspartei war angezeigt durch die Rede ihres Parteiführers Scholz. Dem Abg. v. Richter erwidere ich weiter, daß man sich nie freiwillig aus der Regierung herausbegeben soll. Denn wenn man das tut, hat man später kein 3 auf die andern zu schimpfen. Vor allem werfe ich Herrn v. Richter vor, daß er zu uns so herablassend und anmaßend gesprochen hat, ö als ob er die Zusammensetzung der zukünftigen preußischen Regierung zu beftinmen habe. Zur Liquibierung des Ruhrkampfes und zu vielen anderen wichtigen politischen Regierungsberhandlungen war die Sozialdemokratie notwendig. Es geht aber nicht an, die Sozial⸗ demokraten heute einzuspannen und morgen zu sagen: Der Karren ist nun flott, jetzt könnt ihr gehen! Welche Parteien zur nächsten Koalition in Preußen zusammengehen und wie die einzelnen Sitze verteilt werden, darüber werden die Wähler ein gewichtiges Wort zu sprechen haben. Wenn Sie (nach rechts) der Auffassung sind, bei den nächsten Wahlen zu profitieren, so gehen meine olitischen Freunde mit noch größerer Erwartung in en Wahlkampf. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Ich hoffe, daß wir in den Reichstag und den r n, Land⸗ tag so stark einziehen werden, daß wir die Ratschläge der Deutschen Volkspartei gänzlich entbehren können. Sehr gu! links) Damit gebe ich aber meinen grundsätzlichen Standpunkt nicht auf. Nur sind politische Gegner zu einem Zusammen⸗ arbeiten um so eher zu gebrauchen, je mehr man sie entbehren kann. (Heiterkeit! — lebhafte Zurufe bei der Deutschen Volks⸗ partei In der Reichsregierung sind Sie (zur — hen Volks⸗ . doch an die Wand gedrückt, daß Sie quietschen. (Große nruhe rechts und Zurufe: Das ist stagtsmännisch!! Mir liegt doch daran, nachdem Sie zur Deutschen Volkspartei) in den letzten wei Jahren geirrt haben, Ihnen zu empfehlen, die nächsten zwei ahre zu benutzen, um sich eines Besseren zu besinnen. Es ist nicht wahr, was Herr von Richter gestern behauptet hat daß man die einflußreichen Posten nach dem Parteibuch besetzt. Und wenn es wahr wäre, dann wäre es keine Spezialität des preußischen Innenministers. Wie ist denn der Posten des Reichsverkehrs⸗
ministers besetzt? (Zuruf des Abg. Stendel D. ö , männisch! — Gelächter links Sie denten wohl mit Wehmut
noch an Herrn Krohne. (Heiterkeit; Der Posten des Reichsver— kehrsministers , wenn ich in Ihrer Terminologie reden darf, nür nach dem Mitgliedsbuch besetzl worden. Herr von Richter hat estern zugegeben, daß das alte System in der Beamteubesetzung Fehler beging. Es beging nicht nur Fehler, sondern Torheiten. Wag hat äber die Fraktion des Herrn von Richter getan, um diese 336 des alten Regimes zu korrigieren? Wir haben uns den besten Willen gegeben, diese Fehler des alten Regimes jetzt * be⸗
seitigen. Wenn einmal eine Enquete veranstaltet werden könnte
— man kann es nicht, weil man nicht das Recht hat, nach der politischen Gesinnung eines Beamten zu fragen (Aha⸗Ruse rechts und große Unruhe) — dann würde sicherlich das Ergebnis sein, das der Abg. Riedel schon andeutete, daß nämlich auch heute noch in der preußischen Regierung die deutschnationalen Beamten in der Mehrheit sind. (Sehr wahr! links.) Heute kann man wohl von einer gewissen policischen und wirtschaftlichen Konsolidierung sprechen. Aber in den Jahren 19823, 1924 und 1925 lagen die Dinge noch ganz anders. Sie dürfen es der Republik nicht verargen, daß sie zum Schutz des jungen Staats⸗ gefüges Männer bestellte, die mit dem Herzen zur Republik stan⸗ den. (Sehr wahr! links. Vorgänge wie das Kapp⸗Verbrechen, der Erzberger⸗ und der Rathenau⸗Mord haben gezeigt, wie not⸗ wendig das war. Man wird aber zweifellos immermehr dahin kommen, nur noch nach der Qualifikation zu fragen. (Sehr gut!) Tie Torheit des alten Regimes bestand auch darin, daß es wert— volle Teile des Deutschen Volkes an der Verwaltung nicht be⸗ teiligte. Das haben Sozialdemokraten, Demokraten und auch Zentrumsleute zur Genüge erfahren. Es hat schließlich mit dazu beigetragen, daß sich im November 1918, als das Alte stürzte, niemand fand, der für dieses Verflossene eintreten wollte. Und es hat auch nach dem November 1918 noch Zeiten gegeben, die durchaus ebenso ernst für den Staat waren. Ich erinnere an 1921 und 1923. Und wenn es 1923 nicht zu einem vollständigen Zusammenbruch auch des neuen Staates kam, so liegt das eben an der Tatsache, daß heute weiteste Teile des Volkes mehr mit dem Staate verwachsen sind als früher. Ich muß mich deshalb ganz besonders wundern, daß Herr von Richter davon sprach, das heutige System erziehe zur Charakterlosigkeit. Wer früher Nachtwächter war und zur a,, , . Partei gehörte, bekam den blauen Brief. Es ist bei den Beratungen des Etats des Reichs⸗ innenministeriums die Frage aufgeworfen worden, ob es dem früheren Kaiser gestattet werden solle, nach Deutschland zurückzukehren. Ich habe mich früher einmal für die
fücktehr des früheren Kronprinzen ausgesprochen, als der Adjutant des früheren. Kronprinzen bei, mir erschien und sagte, wenn der frühere Kronprinz zurückkehren könnte,
würde er sich nur als Privatmann fühlen. Ich kann dem früheren Kronprinzen nicht nachweisen, daß er dieses Versprechen gebrochen hat. Ich habe aber das Gefühl, als ob manche Ver⸗ anstaltungen, die der Kronprinz , geeignet waren, als Gelegenheiten besonders provozierender Art benutzt zu werden und eine besondere monarchistische Zuspitzung zeigten. Was der srühere Kronprinz vielleicht nicht beabsichtigte, ist nun durch diese Provokationen eingetreten: eine Beunruhigung, die nicht ge⸗ 1. werden darf durch die Rückkehr des Kaisers. Ich möchte eshalb die preußische Regierung bitten, im Reichsrat dahin Stellung zu nehmen, daß eine Rückkehr des Kaisers mindestens noch nicht erfolgt. Wir müssen alles tun, um den Entwicklungs⸗ prozeß, der uns zu einer gewissen Konsolidierung schon heute ge⸗ bracht hat, nicht zu stören. Der Wiederaufbgu wird ich nur in republikanischen Bahnen vollziehen. Der Wiederaufbau dieser Entwicklung wird nur republikanisch⸗-demokratisch sein, oder die Entwicklung wird nicht sein. Aus diesen Tatsachen muß die Folgerung gezogen werden. Bei Beratung des . gesetzes muß die ,,. Staatsregierung auf den Standpunkt treten, daß eine Rückkehr des Kaisers im gegenwärtigen Augen⸗ d. ö zu befürworten ist. (Lebhafter anhaltender Beifall inks.
Gegen 5 Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag 11 Uhr vertagt. ;
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte die Beratung des Etats 1927 fort, und zwar mit den zurückgestellten Positionen des Haushalts des Reich sministerium s. für die besetzten Gebiete. Nach dem Bericht des Nachrichten büros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger begründete zunächst der Berichterstatter Abg. v. Gu rard (Gentr) namens der Re⸗ gierungsparteien einen Sammelantrag, der die übrigen Anträge zur Auffüllung des Härtefonds usw., zur Beseitigung der gen. entschädigungen aus dem Ruhrkampf, der Saargänger usw. über⸗ flüssig machen soll. Der Ant rag lautet: „Der Reichstag wolle beschließen: Zwecks Ermöglichung einer verstärkten Fürsorge für unter den i n , notleidende, besetzte und geräumte Gebiete ausreichende Mittel , und zwar für kulturelle Fürsorge im besetzten Gebiet drei Millionen Mark, für laufende Unterstützung der Frankenempfänger an der Saargrenze, drei Millionen Mark, zur Förderung von Wirtschaft und Arbeit im ö Gebiet achthunderttausend Mark, für , Zwecke des besetzten Gebietes vierhunderttausend Reichsmark. Zur Beseitigung der Notlage bei den Gemeinden, mittleren und kleineren Betrieben im Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft sowie bei den Angestellten und Arbeitern im besetzten und geräumten Gebiet, ferner zur Erledigung der fristgerecht gestellten Anträge auf Bewilligung von Beihilfen aus dem Härtefonds dreißig Millionen Reichsmark.“ — Dieser Antrag enthalte gewissermaßen die Schluß⸗ abrechnung über die Schäden aus dem Ruhrkampf ufw.; man müsse endlich hier den Schlußstrich machen. Unter Ablehnung anderer Anträge wurde dieser Sammelantrag angenommen. — Es folgt die Beratung der Aenderungsanträge zur zweiten Beratung des Haushalts des Reichstag s. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um die M chrlchen die die Untersuchungsausschüsse in personeller und sachlicher Art erfordern, ferner um notwendige bauliche Veränderungen und Verbesserungen und Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Präsidenten usw.—— . beim Reichstag z Galle begründet diese Mehranforderungen des Reichs⸗ tagsvorstandes im einzelnen und wies nach, daß sie im großen und ganzen zwangsläufig sind. Die Erhöhung der Aufwands⸗ entschädigung für den Präsidenten wird genehmigt. Die Erledigung der übrigen Anforderungen wird vorläufig zurückgestellt bis zur Klärung im Benehmen mit dem Finanzministerium. — Beim Haushalt des Reichs ministerlums für Ernährung und Lan bn g aft wird der Aenderungsantrag Dr. Spuler (D. Nat.) und Genossen besprochen, „zur Ge⸗ währung zunächst unverzinslicher, langfristiger Kredite zur Förde⸗ rung des deutschen Flachs und Hanfbaues sowie zur Verwertung und Aufbereitung der gewonnenen Erzeugnisse 250 000 Reichsmark u bewilligen“. — Die Abgg. Diet rich⸗Baden (Dem.) und ze hr (Bayer. Vp.) befürworteten den Antrag als eine Pro⸗ duktionsförderung, die einen Ersatäz für Baumwolle darstelle. — Abg. Schmidt? Cöpenick (Soz.) tritt dem Antrage bei, das Geld könne ja bei den Fonds für die Technische Nothilfe erspart werden. — Ministerialdirektor Dr. Lothholz widerspricht aus grundsätz⸗ lichen Erwägungen neuen Bewilligungen, weil sonst die Balaneie⸗ rung des Etats in Gefahr gerate. — ö Dr. v. Gusrard Zentr.) schlägt vor, jetzt den Antrag abzulehnen, aber bis zur dritten Lesung die Deckungsfrage festzustellen und den Antrag dann wieder einzubringen. — Der Antrag wird jedoch mit zehn gegen neun Stimmen vom Haushaltsausschuß angenommen. — ö wird ein Antrag der Abgg. Fehr (Wirtschaftl. Vereinig.) und Bachmeier (Wirtschaftl. Vereinig) angenominen, worin die Reichsregierung ersucht wird, bei Aufstellung des Haus— halts 1927 in Rücksicht auf die Tatsache, daß in allen Gebieten des deutschen Hopfenbaues seit einigen Jahren eine Krankheit der gon fenpflen auftritt, die den gesamten Hopfenbau zu ver— nichten droht, Mittel im Ausmaß von mindestens 150 0000 Reichsmark bereitzustellen und die Mittel über die Länderregie⸗ rungen für die Bekämpfung der Krankheit zu verwenden. — Es folgte die Beratung der Etatspositionen des Reichsspar⸗ kommissars, worüber Abg. Laverenz (D. Nat.) berichtete. — Abg. Steinkopf (Soz) trat für eine selbstständigere und größere Stellung des Reichssparkommissars in seinem Verhältnis m Parlament ein. In diesem Sinne sollten die Richtlinien für
ie Tatigkeit des Reichssparkommissars ergänzt werden. So sollten
beispielsweise die Gutachten, die der Reichssparkommissar der Reichsregierung erteilt, auf Verlangen auch dem Reichstage zu⸗ gängig sein. Außerdem sollte der Reichssparkommissar ermachtigt und verpflichtet sein, sich vor dem Reichstag über seine Gutachten uneingeschränkt äußern und Fragen beantworten zu können. — Die Äbgg. Dr. Rie ßer und Dr. Cremer (D Vp.) sprachen in ähnlichem Sinne. Die dem Präsidenten des Rechnungshofs als Reichssparkommissar durch Beschluß des Reichskabinetts vom 3. Dezember 1923 für alle Reichsressorts erteilten Vollmachten sollten wiederhergestellt werden und nach Anhörung des Reichs⸗ kommissars derart ergänzt werden, daß die Durchführung der Vor⸗ schläge des Reichssparkommissars wirksamer und schneller als bis⸗ her ermöglicht wird. Hierfür sollen insbesondere in Betracht kommen die ausdrückliche Genehmigung, Gutachten gegebenenfalls auf Grund örtlicher Prüfungen auch an die gesetzgebenden Körper⸗ schaften oder ihrem zuständigen Ausschuß aufgefordert oder von Amts wegen zu erstatten, und zwar auch dann, wenn etwa der Inhalt von der Stellungnahme der Reichsregierung oder der Ressorts abweicht. Ferner verlangten die Redner die Sicherstellung einer ständigen und rechtzeitigen Hinzuziehung des Reichsspar⸗ kommissars bei allen organisatorischen und finanziellen Fragen, insbesondere bei allen Etatsberatungen. Die gutachtliche Anhörung des Reichssparkommissars in allen Fällen, in denen nach gesetz⸗ licher Vorschrift die Einstellung von Beamten, Beamtenanivärtern und Angestellten sowie die Wiederbesetzung freier Planstellen an die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Reichstags oder des Reichsfinanzministeriums gebunden ist, sei unbedingt not wendig, ebenso die Ausdehnung der Prüfung des Reichsspar⸗ kommissars auch auf die sachlichen Ausgaben, auf die wirtschaft⸗ lichen (auch industriellen) Unternehmungen und die Zuschüsse an Dritte (ausschließlich Länder und Gemeinden). Nicht minder wichtig sei die Züstellung eines eigenen Stelle netats für die dem Reichssparkommissar bewilligten planmäßigen und außerplan⸗ mäßigen Beamten, sei es unter Angliederung dieses Sonderbüros an den Rechnungshof oder in anderer Form. Zu beachten sei auch die Verwertung' aller sonstigen in anderen Ländern, besonders in Amerika, gewonnenen Erfahrungen und Vorbilder, namentlich hin⸗ sichtlich der Befugnis des Reichssparkommissars, aus eigener Initiative zur Vorbereitung oder Durchführung von Ersparnis⸗ und Vereinkachungsmaßnahnien Ausschüsse der Ressorts zusammen-
zuberufen. Schließlich müsse man mit den Ländern wegen Schaffung ähnlicher Einrichtung und wegen einheitlicher
Jurchfühtung aller dieser Bestrebungen Verbindung nehmen. — Staatssetretär Dr. Popitz erklärte, daß auch er der Ansicht sei, daß ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Reichsregierung und Reichssparkommissar zur sruchtbringenden Erzielung aller Spar⸗— und Vereinfachungs⸗ maßnahmen notwendig sei. Zu dem gegenwärtigen Reichssparkommissar habe die Reichsregierng volles Vertrauen, Zwischen Reichskommissar und Reichsregierung bestehen keinerlei Gegensätze, und es sei vom Standpunkt der Reichsregierung nur zu billigen, wenn dem Reichssparkommissar eine größere Beweglichkeit zur Erfüllung seiner Obliegenheiten gewährt werde. — Abg. Dr. Rießer (D. Vp. hielt nach dieser Erklärung des Staatssekretärs Anträge, die er ünd sein Fraktionskollege Dr. Cremer zur Ver⸗ größerung der Vollmachten des Reichssparkommissars stellen wollten, für nicht mehr nötig. Die Hauptsache sei das vertrauensvolle Zusammenarbeiten zwischen Reichsregierung und Reichsspar⸗ kömmissar. Dies erscheine jetzt gesichert. — Auch Ahg. Dr. Wie⸗ land (Dem.) freute sich über die Erklärungen des Staats sekretärs, die jetzt anders lauteten als bei den Vorgängern der Staats- sekretärs. Es sei überaus begrüßenswert, daß nunmehr Reichs⸗ sparkommissar und Reichsregierung vertrauensvoll zusammen⸗ arbeiten würden. — Angenommen wurde ein Antrag des Unterausschusses. worin der Reichssparkommissar ersucht wird, neben dem persönlichen auch die sächlichen Anforderungen der Reichsministexien und ihrer nachgeordneien Behörden auf die Not- wendigkeit hin so rechtzeitig zu prüfen, daß die Ergebnisse für die Beratung des Reichshaushalts 1928 vorliegen. Ferner. soll der Reichssparkommissar die Reichsministerien auch daraufhin durch⸗ prüfen, ob und in welchem Ausmaß Arbeitsgebiete, die zurzeit in den Ministerien bearbeitet werden, auf nachgeordnete Behörden und Dienststellen übertragen und nur in einem Ministerium be⸗ arbeitet werden können. — Schließlich nahm der Ausschuß einen sozialdemokratischen Antrag an, der fordert, daß die Richtlinien für die Tätigkeit des Reichssparkommissars in folgenden Punkten ergänzt werden sollen: 1. Die Gutachten des Reichssparkommissars sollen auf Verlangen auch dem Reichstag vorgelegt werden; 2. der Reichssparkommissar soll ermächtigt und verpflichtet sein, sich vor dem Reichstag über seine Gutachten uneingeschränkt zu äußern und Fragen zu beantworten. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf
Freitag. kö
Im Rechtsausschuß des Reichstags nahm, gestern nach dem Bericht des Rachrichtenhüros des Vereins Deutscher Zeitungs. verleger vor Eintritt in die Tagesordnung Dr. Wunderlich (B. Vp) das Wort zu folgender Erklärung: Von der Ortsgruppe Magdeburg des Sparerbundes ist mir ein Schreiben zugegangen, in dem es heßt: „Nach Pressenotizen sollen Sie im Rechtsautzschuß. des Reichstags den Antrag gestellt haben, daß die zahlreichen Zuschriften der geschädigten Sparer an den Rechtsausschuß ungelesen und un⸗ beachlet beseitigt werden follten! — Diese Nachricht klingt so un. geheuerlich und unglaublich, daß ich sie zunächst bezweifeln möchte und Sie ergebenst bitte, öffentlich sie zu widerrufen, da es kaum möglich erscheint, anzunehmen, ein Jurist, der doch in erster Linie berufen ist, dem Gesetz Achtung zu verschaffen und unparteiisch iedem fein Recht zu gewähren, habe in dieser schroffen Form versucht, einen großen Teil des Volkes zu entrechten und ihm verfassungsmäßig 16 stehende Rechte zu nehmen. Nach Artikel 126 der Verfassung hat jeher Deutsche das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden. Wenn diese Schreiben dann „ungelesen beseitigt“, wie Ihr Antrag es forderk, werden sollen, d. h. alsos ungelesen in den Papierkerb wandern sollen, so war dazu kein Artikel der Verfassung nötig. Die Ausübung dieses Artikels der Verfassung fordert vielmehr, daß diese Schteiben auch gelesen und beantwortet und beachtet werden! Ohne diefe Vorausfetzung würde dieser Artikel ein Hohn auf die Bitt— steller fein. Ich frage Sie als Juristen, was gebührt einem Ab, geordneten, der offen zur Verletzung der Verfassung auffordert? Gine Beantwortung dieser Frage würde sehr zur Aufklärung den Wähler beitragen.“ Dazu bemerkte Dr. Wunder lich, daß er es dahingestellt fein lassen wolle, ob gemäß Artikel 126 der Reichs⸗ verfasfung jeder Abgeordnete verpflichtet sei, die Briefe durchzulesen, die ihm zugehen. Er selbst habe nur die dringende. Bitte ang die Oeffentlichkeit gerichtet, von völlig zwecklosen Schreiben abzusehen, da die Abgeordneten schon physisch gar nicht in der Lage seien, diese Schreiben durchzufehen oder gar zu bearbeiten. Es sei schade um das dafür aufgewandte Geld der schon genug geschädigten Sparer. Im übrigen vertrete auch Dr. Best die Interessen der Aufwer tungs, gläubiger und Sparer derart, daß es völlig überflüssig erscheine, daß sich jeder Geschaͤdigte noch an die einzelnen Abgeordneten wende. Unter diesen Briefen selen sehr viele von Leuten, die von den Schwierigkeiten der Sache keine Ahnung hätten. * einem Schreiben heiße es: eine hundertprozentige Aufwertung biete keine Schwierig- keit, die Auseinandersetzung sei denkbar einfach, und jeder trete in den Befitz feiner Ansprüche von 1918, es bedürfe nur der Einschreibung, und alles regele sich von selbst. Derartige Briefe erhalte er in Massen. Kein Mitglied des Ausschusses, auch nicht Dr. Best, werde jhm solche Absichten unterstellen, wie es der Magdeburger Brief schreiber getan habe. Er wäre sehr dankbar, wenn der Abgeordnete Dr. Best vielleicht im Sparerbund dafür sorge, daß solche törichte Schreiben unterblieben. — Abg. Dr. Be st (bei keiner Fraktion) be— merkte, es seien wiederholt Vorwürfe derart, wie sie der Abgeordnete Wunderlich vorgebracht habe, hier zur Sprache gekommen, Er habe aber wiederholt betont, daß er dieser Briefflut absolut fernstehe. Er habe auch eindringlichst davor gewarnt, die Abgeordneten des Reichsausschusses durch derartige Schreiben zu beeinträchtigen. Wohl niemand leide schmerer unter der Flut von Schreiben als ex selbst. Auf der anderen Seite sei zu berücksichtigen, daß diese Briefe von
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Dritte Beilage
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Freitag, den 25. März
1927
Nr. 71.
1. Untersuchungssachen. 24 98 9 6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. J. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 3. Verkãufe, Vervachtungen. Verdingungen re. Cn 9 8. Unfall und. Invaliditäts. ꝛc. Versicherung. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 3. Bankautweise. h. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile ¶ Petit) 109. Verschiedene Bekanntmachungen. und Deutsche Kolonialagesellschaften. 1405 Reichsmark. II. Privatanzeigen. 8 . m
, Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. MM
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Sundfachen, Zustellungen u. dergl.
125970] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Maxie Speß, verw. Neu⸗ mann, geb. Klinge, in Hornburg, Prozeßbedollmächtigter: Rechtsanwalt VDeesen in Halberstadt, klagt gegen den Schornsteinbauer Guftav Spess, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Horn⸗ burg, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheiung aus Verschulden des Be— klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 16. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem 3 zu⸗ . Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 18. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
125972 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Karoline Auguste Doro⸗ thea Marie Quast, geb. Schneider, in Hamburg, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dres. Möring, Bruntsch, Bohnert und Möring, daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, Matrosen Fried⸗ ri Wilhelm Quast, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 9 (Ziviljusti gebäude, Sieve⸗ kingplatzn;, auf den 27. Mai 1927, vormittags Hz Uhr, mit der Auf⸗— forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 17. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 125974] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Antje Waas, geb. Delfs, Hamburg, Ortrudstraße 10 ptr., ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte E. J. 7. Donner, ö klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Georg Daniel Waas, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu , den Beklagten für den allein chuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamhurg, Zivilkammer 14 (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatzt, auf den 28. April 1927, vormittags Hy. Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Hamburg, den 18. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 125973) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Winkels, geb. Wester, Ohligs, Ellerstr. 7e, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Igecobssen, Hamburg, klagt gegen Emil Winkels, unbekannten Aufenthalts, aus 8 1568 B. G.⸗B.i, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, , XI (Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz), auf den 18. Mai 1927, vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, ö. durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Hamburg, den 21. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 1259761 Oeffentliche Zustellung.
Die Alma Bünger, geb. Neubauer, in Kunow, BProzeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Paetsch in Neuruppin, klagt gegen den Arbeiter Franz Bün⸗ ger, früher in Kunow, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 3. Juni 19272, vormittags S Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Proze ßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 9. R. 35. M.
Neuruppin, den 19. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 125975 Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Otto Krüger in
Lamp in Löningen am 18. August 1925
Rechtsanwalt Dr. Frhr. v. Wacker⸗ 18. August 1925 ab, eine Unterhaltsrente wirklichen Lebensbedarf barth in Neuruppin, klagt gegen die von 90 RM xiertelsährlich bis zur Voll⸗ Mehrbetrages, eine im Lotte Krüger, geb. Steinitz, früher in endung des 16. Lebensjahres, Berlin, Prenzlauer Str. 6, mit dem die rückständigen Beträge Antrag auf Scheidung der Ehe. Der künftig fälligen am 18. 14 i 7 g Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ 18 8. jeden Jahres, zu zahlen.
11. Mai
gerichts in Neuruppin auf den 6. Mai Löningen auf den J geladen. Zum
i927, vormittags 8 Ühr, mit der vormittags 9 Uhr, Aufforderung, sich durch einen vei diesem Gericht zugelassenen anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen — 3. R. 88. 26. Neuruppin, den 21. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Rüstringen, den 21 Amtsgericht. Abt. III.
Löningen, den 15. März 1927. Sandhaus, Justizaktuar,
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 126962] Oeffentliche Zustellung. Deffentliche Zustellung und Die mindersährigen Kinder Herbert und! Der Mündel Johann Josef — Grete Blant in Charlottenburg, Sophie⸗ geboren am 8. 4. 197235. un 1919 in Eßlingen, vertreten durch das Charlotte⸗ Straße 8) vertreten durch ihren ledigen. Dienstmagd Therese Jugendamt Eßlingen a. Neckar, klagt Pfleger Lehrer Oskar Brieger in Char—⸗ gesetzlich Hertreten urg zegen Adolf Halzmann, Schlosser in lottenburg, Horstweg 30, klagen gegen den dormund Recht anwalt Tr. F. Eßlingen, jetzt mit unbekanntem Aufent— Werkmeister Ernst Blank, früher in E, München, 9 halt abwesend, wegen Unterhalts mit dem Berlin-Treptow, Lohmühlenstr. S6, jetzt Dienstkwecht Josef . Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu unbekannten Aufenthalts, unter der Be—⸗ wohnhaft in Machtlfing, verurteilen, der Klägerin mit Wirkung vom haup ) n 1 29. Dezember 1926 ab, von welchem Tage sei, ihnen Unterhalt zu gewähren, mit dem Starnberg. 3. Re, este ab er im Verzuge ist, z. H. des Jugend. Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und der Heklagte der Vater des amts Eßlingen eine Rente von viertel, vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an sie Die nstmäd chen Thegese sährlich 50 FM — neunzig Reichsmark — monatlich an jedem Monatsersten seit . Abril 1923 une . zablbar in viertellährlichen Raten im Klagezustellung 50 Rt im voraus zu Johann Josef Zirngibl horaus, zu zahlen und das UÜrteil für vor. zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des laufig vollstreckbar zu erklären. Termin Rechtsstreits wird der Beklagte bor das zur mündl. Güteverhandlung: Freitag, Amtsgericht in . . 13. Mai 1827, vorm. 9 uhr, Amis. 28. April 1927, vormittags 10 uhr, 15. eebenziabre des gericht hier, Zimmer 6. 1. Stock. Bekl. Zimmer He. 1I. Stock, geladen, jahrlich , ,. Haizmann wird hierzu geladen. Die Neukölln, den 2. März 1927. en mon th g . . öffentliche Zustellung ist bewilligt. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Rechte Beklagte hat . Amtegericht Eßlingen. d echte streits n tragen
125966
125605] Oeffentliche Zustellung. Die Hildegard Haizmann, geb. 2:
9
e Kindes vorauszahlbare RM zu
125959) Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Rose Böttcher in München, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund, die Tänjerin Meta David, Fear dan geb. Böttcher, in München. Dachauer alhä u Straße 2271, Prozeßbevollmächtigter; Referendar Schaffrath in Glauchau, klagt ,, gegen den Artisten Artur Schill ing, mn . . früher in Glauchau, jetzt unbekannten Behauptung, daß Beklagter als unehelicher Ausenthalts, unter der Behauptung, daß die bisherige Rente den gesamten Lebenz= bedürfnissen nicht mehr entspricht, mit dem Antrage: Der Beklagte wird ver— urteilt, an die Klägerin als Unterhalt vom Tage der Klagezustellung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre an Stelle der sämtlichen bisher festgesetzten Unterhalts— beträge — einschl. Nebenleistungen — Dor urn g ol'; qe! , . . eine vorauszahlbare, jeweils am Ersten , . . 1 des Monats fällige Rente von monatlich mndliebzig Pech . . . 6 35 RM zu zahlen Bleibt der Beklagte ständigen, Vwetrcige olort unter FJortzn e, nn, elner Fal länger der mit Urteil des Amtsgerichts Berlin,. mit der Zahlung einer Rate länger als Jtrukéln vom S5, Ii. zg bewilligten hier, eine Woche im' Rückstande, so ist die *eutb 4 . ewilligten 5 g Direrktor Appelt P' , e ea, die Fenté und? vorbehaltlich etwaiger An,. 23 den Direktor Appelt in Nente 3 K. voraus zur öenche aug s*Fäoz' Abs.2 B. G- B. zu jetzt unbekannten Zablung . J lagte 2 zahlen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar mündlichen Verhandlung des Rechtestreite . en . . . n,, . ,. k lung des Rechtsstreits wird der Beklagte . 27, vormittags 9 uhr, vordas' Amlegericht in Neukblin auf den . 6. k den 15. Marz 19277 238. April 1827, vormitiags 10 uhr, ihr, laucha nu, ; ö . Zimmer 62, 11. Stock, geladen. Dem
Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts. lager wird das Armentecht bewilligt 125960] Oeffentliche Zustellung. Neukölln, den 8. März 1927.
Der minderjährige, am 4. Janugr 1924 Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. geborene Hans Helmut Windt aus Ammen⸗ 1259641 Oeffentliche Zustellung. dorf, vertreten durch das Jugendamt des l ) ff che Zuß 9 Der a , e. . . r ff, Nemscheid, vertreten durch die tlagt gegen den Arbester Friedri rzisty, vormundschast in Remscheid, klagt gegen — 2.
j 1 3 39 ) in B 8W. 68, Schützenstr. letzt unbekannten Aufenthalts, früher in den Hustab Bleitamp,. srüÿher. in JRtem⸗ ö 8, Schützenstr
Der minder sährige Werner Hoppe, ver⸗ t treten durch die Amtsvormundschaft, zur, mündlichen Jugendamt Dessau, Pro eßbevollmächtigter; Mittwoch, den 11. Mai Stadtinspektor Heinrich Frey in Dessau, rmittag klagt gegen den Maler und gericht Starnberg,
in Neukölln, Bürknerstr. 9, jetzt un⸗ '. Aufenthalts, auf Grund der der Referendar Hotz am Starnberg beigeordnet. Die
Unterhalt von monatlich 20 RM Stelle von monatlich 15 „ zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, dem Kläger, zu Händen des Vormunds, vom Tage der Klagezustellung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre als Unterhalt eine im vöraus zu entrichtende Geldrente von
bewilligt.
Der Arbeiter Breslau. Brunnenstraße Nr. gegen den Reichsbaubund,
Direktor Georg Ninnemann
Mai 1927, bestimmt. Der
— 15. C. 511 I.
Otto
Bãäckermeister
hauptung, daß die durch Urteil des Amtt⸗
1924 zuerkannte Unterhaltsrente von jgzz
monatlich 15 RM nicht mehr ausreiche, ausgesprochenen. Verpflichtungen Auftrage des Klägers dessen
kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar geschäsk in Berlin,
vorläufig vollstreckbare Verurteilung, des der Klageerhebung ab bis zur Vollendung
Beklagten, an ihn vom 4. Mär 12 ab des j6. Vebentjahreg eine viertelsähmlich ,
sollte und am 20. August
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres im voraus zahlbare Geldrente von 90M Rat 4h06 RM an' di Gheleute Köppe ver=
an Stelle der bisber gezahlten Unterhalts- zu zahlen, und ie rückständi —ͤ . 6 ; zwar die rückständigen babe. 2006 R beträge eine monatlich im voraus zu ent, Betiäge sosort und die künftig fähig gr eh hen. n . sollten bei
tichtende Unterhaltsrente von 28 RM zu 34 z 312 ; . Zur , des ö . e n, nn, bisher nicht gezahlt. Rechtestreits wird der Beklagte vor das — ; ; ⸗ arne nchü in Halle 4. G. Poststraße is. Verhandlung des Rechtestreits wird der zu verurteilen, an den auf den 11. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 15511566, geladen. Halle a. S., den 16. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Remscheid, den 17. März 1927. 125961] Oeffentliche Zustellung. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Das Jugendamt Cloppenburg als [125965] Oesfentliche Zustellung. Amtsvormund über das am 18. August Der minderjährige Cwald Johannes Charlottenburg, 1925 geborene uneheliche Kind der Dienst⸗ magd Anna Catharina Lamp in Löningen, namens Anneliese Margarete Lamp, zu⸗ geordneter Prozeßvertreter: Rechnungs— steller Felthaus, Löningen, klagt gegen den Schlachtergesellen Kurt Stoll, früher in Löningen, jetzt unbekannten Aufenthalts, hauptung, daß der Beklagte als der Er— unter der Behauptung, daß der Beklagte zeuger des Klägers zur Zahlung Liner er— der Vater des von der Anna Catharina höhten Unterhaltsrente verpflichtet sei,
Kläger
Freiheitstraße, Zimmer 17, auf den 10. Mai 1927, vormittags 9 Uhr,
geladen.
1926 zu zahlen,
lung des Rechtsstreits vor die
Tegeler
Jugendamt, dieses verteten durch, den t Oberinspektor Sötekamp in Rüstringen, Aufsorderung, sich durch einen klagt gegen den ehem. Heizergefr. Gerhard Gerichte
— Aktenzeichen 30.
urteilung des Beklagten, dem Kläger vom in Berlin.
geborenen Kindes namens Anneliese Mar⸗ Klagzustellung ab bis auf z
garete Lamp sei, mit dem Antrage, den Tage der Beklagten duch vorläufig vollstreckbares weiteres, längstens jedoch bis, zur Voll⸗ Ürteil kostenpflichtig zu verurteilen, dem endung des 16. Lebensjahres (5. 6. 1939 Der Kaufmann Kinde, z. Hd. des Jugendamts Cloppen, als Üünterhalt, unbeschadet des Rechts des alleiniger Inhaber der
Otto
Klein Haseloh, Prozeßbevoll mächtigter:
burg, von seiner Geburt, das ist vom! Klägers auf Nachforderung eines dem! . Maher in Stralsund,
entsprechenden voraus iu ent- und zwar richtende Teilgeldrente von viertel ährlich sofort, die 90 RM zu zahlen, die fälligen Beträge sofort, die weiterhin fällig werde Der Be⸗ Ersten eines jeden Kalendervierteliahrs, lichen Verhandlung des Rechtsstreits tlagte wird zur mündlichen Verhandlung auch das Urteil für vorläufig vollstreckQar vor die dritte Zivilkammer des Land⸗ des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung 1927, des Rechtsstreits wird der Be? das Amtsgericht, Abt. III, in Rüstringen Zwecke der öffentlichen Zustellung wird auf den K. Mai 1927, vormittags Rechts- dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. 16 Ühr, geladen. Kläger hat Ar
März 192.
unehelich der durch den
Rathgus, klagt gegen den Paulus, in nunmehr un- hauptung, daß der Beklagte verpflichtet belannten Aufenthalts, zum. Amtsgericht
Es wird festgestellt, daß
z Zirngibl' am helich geborenen Kindes ist, . Der Be
klagte wird verurteilt, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, d. i. 9. April 1925, bis zum zurückgelegten eine viertel⸗ Unterhaltsrente entrichten. Kosten des echtsst ö as Urteil 125963) Oeffentliche Zustellung. wird für vorläufig vollstreckbar erklärt Der Beklagte Josef Paulus wird hiermit Streitverhandlung auf
22 81 —
vormittags 9 Uhr, vor das Amts— Zimmer Nr. 5, ge⸗ Bautechniker Bruno Watorowski, früher laden. Dem Klageteil wurde das Armen⸗ recht bewilligt und ihm zur Vertretung Amtsgericht
Vater des Kläger verpflichtet sei, ihm Zustellung der Klage mit Ladung wurde an mit Beschluß vom 16. März 197
Starnberg, den 22. März 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts
125977] Oeffentliche Zustellung.
Gustav Finger in
leitung Schlesien, Höfchenstr. vertreten durch seinen Vorstand: 1. den
* Neue Graupenstraße 1/3, und
Aufenthalt einer Forderung von 180 RM. Termin zur Streitverhandlung vor dem Amts⸗ gericht in Breslau, Zimmer 134, ist auf vormittags
Direktor Appelt, wird hierzu geladen. Amtsgericht Breslau, 2-53. 1927.
[125618] Oeffentliche Zustellung.
Der, minderlährige Gustab Werner in Berlin-Neukölln, Alvengfühn 8,6 Prozeß Amts- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bredow
r Kreis Querfurt), unter der Be⸗ scqheid i ; ⸗ ; Bäckermeister Otto Puhl Neumark (Kreis Querfurt), un Be scheid, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit früher in Berlin-Pankow, Fin tg 9,
. ) J : dem Antrage, den Beklagten unter Auf⸗ r 3 gerichts Reustadt a Nbge., vom 11. April Hebung der in der Ürkunde vom 31. Juni 65 ,, .
witz dent. Anffgge faut, katenrflichtie d zu öerurteijen, den. Kläger zom, Taße Hier M4, das er dem kö
beantragt: 1. den Beklagten y,, 5 ; ; läger 2000
Beklagte vor das Amtsgericht in Remscheid, nebst G oo Zinfen seit . 20. August 2. das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
kammer des Landgerichts III in Berlin zu ö Weg *
Roth in Rüstringen, vertreten durch das Sitzungs aal Nr. 112, auf den 2. Juni 1927, vormittags 19 Uhr, mit der
Herrmann, früher in Rüftringen, jetzt Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen unbekannten“ Aufenthalts, unter der Be- und die Einwendungen und Beweismintel dem Kläger und dem Gericht mitzuteilen. O. 200. 27
Charlottenburg, den 11. März 1927. mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts 111
125978] Oeffentliche Zustellung.
nden am
lagte vor
menrecht.
Ladung. Zirngibl,
Zirngibl, Amts⸗ Weitpert
zuletzt
von dem
1927,
öffentliche
Straße 11, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Domke in Berlin, Behrenstr. 58, klagt gegen den Kaufmann Richard Roth, früher in Charlottenburg, Kantstr. 24 jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte aus Warenlieferung vom 1. November 1926 den Betrag von 521,50 RM schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 521,50 RM — fünfhunderteinundzwanzig Reichs⸗ mark 50 Pfg. — zu zahlen. Zur münd. lichen Verhandlung des Rechtsstreitt wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivilgerichts gebäude am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 141, au den 10. Mai 18927, vormittag 9 Uhr, geladen. — Aktenzeichen: 39. C. 105. 27.
Charlottenburg, 12. März 1927.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
125619] Oeffentliche Zufstellung.
Die Landständische Bank des ehemaligen Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen, gesetzlich vertreten durch ihren Syndikus Dr. Johannes Schneider in Bautzen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte J. R. Dr. Wauer und Franz Heyn in Dresden, klagt gegen den Landwirt und Gutshbesitzer Emil Curt Grübler, zurzett unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte als Eigen tümer der Grundstücke Blatt 5 de Grundbuchs für Barmenitz und Blatt 45 des Grundbuchs für Striegnitz von der Klägerin unter hypothekenbuchmäßiger Verpfändung dieser Grundstücke ein Dar⸗ lehen von 26 16456 Gramm Feingold erhalten habe, und daß dieses Darlehen mit 5 o/ zu verzinsen sei, die Zinsen halbjährlich am 31. Mai und 30. November jeden Jahres fällig, seit 1. Juni 1925 aber rückständig seien, mit dem Antrage, den Beklagten vorläufig vollstreckbar und kostenpflichtig zu verurteilen, bei Ver⸗ meidung sofortiger Zwangsvollstreckung, insbesondere auch in die verpfändeten Grundstäcke Blatt 5 des Grundbuchs ür Barmenitz und Blatt 45 des Grundbuchs für Striegnitz, der Klägerin 2256.51 RM sowie Verzugszinsen von 2007,50 RM in Höhe von 260 über den Reichsbankdiskont seit dem 30. November 1926 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit
15, klagt Landes⸗ Nr. 19,
zurzeit
Breslau, s, wegen
Beklagte,
Beier in
34, klagt
Bäckerei⸗
verkaufen 1926 für
und seien hat daher
18. Zivil⸗ 1720,
bei diesem
vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden, Pillnitzer Str. 41, Zimmer 1256, auf den 19. Mal 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dresden, den 13. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
125979] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Th. Lucas & Co. in Duisburg, Casinostraße 91, klagt gegen den Vertreter Fritz Ellenberger, früher in Duisburg, Heinrichstraße 18. unter der Behauptung, daß der Be klagte für käuflich gelieferte Ware einen Restbetrag von 142 RM ver⸗— schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig durch 5 vollstreck · bares Urteil zu verurteilen, an sie 142 RM zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Duisburg, Königsplatz, auf den I. Juni 1927, vormittags E0 Uhr, Zimmer 170.
Duisburg, den 18. März 192.
Christian, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
125980] Oeffentliche Zustellung.
Die Wilmersdorfer Bank 8. Gm. 6. H. in Berlin- Wilmersdor Berliner Straße 40, vertreten durch die Vor⸗
standsmitglieder Fischer und Oehmke, Klägerin, Prozeßbevoll mächtigter: Rechts- amvalt. Dr. Kelk in Berlin W. 8 klagt egen das Rittergut Steinborn, Inhaher
lttergutebesitzer Fries, . Stein⸗ born, Kreis Freystadt i. l., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, im g f ro auf Grund des mangels Zahlung pro⸗— testierten Wechsels vom 28. August 1926 über 264,85 Reichsmark, zuch ng t von Jö. Schabas, akzeptiert von dem Beklagten, mit dem Antrag: 1. den Be⸗ klagten an die
J zu verurteilen, a) Klägerin nebst
264835 Reichsmark
zugelassenen Rechtsanwalt als 8 vom Hundert Zinsen seit dem 28. No=
vember 1926, 950 Reichsmark Protest⸗ kosten, 5.10 Reichsmark Bankspesen zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. r münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Glogau, Zimmer 89, auf den 23. Mai 1927, vormittags 9 Uhr,
Fröhling, geladen.
irma Weber
Glogau, den 18. März 1927.
Semlower
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
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