1927 / 71 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

.

(126062

Creselder Vaumwoll⸗Spinnerei A. ⸗G., Crefeld.

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗

versammlung am Sam 23 April 1927, 125 u im Verwaltungsgebäude der Creseld.

stag, den hr mittags, Spinnerei in

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands schästslage unter Vorleg richts des Aufsichtsrats nungsabschlusses und der Verlustrechnung Geschäftsiahr.

T7. Abstimmung über den abschluß nebst Gewinn rechnung sowie Erteilu lastung:

a) des Vorstands, b) des Aussichtsrats.

für das

über die Ge— ung des Be⸗ des Rech⸗ Gewinn⸗ und verflossene

Rechnungs⸗ und Verlust⸗— ng der Ent—

3. Verteilung des Ueberschusses. 4. Wahlen zum Aussichtsrat. 5. Beschlußfassung über die Aenderung

des § 21 der Satzungen

Erleichterung

der Hinterlegungsbestimmungem. Die Aktionäre, die in der Hauptversamm—

lung ihr Stimmrecht

ausühen

wollen,

haben spätestens am fünften Werktage vor

der Hauptversammlung ihre der Gesellschaftefasse,

Aktien bei

dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein

A.-G., Köln und dessen de Deutschen Bank, Berl Filialen Creseld, Chemn furt a. M., der Bergisch⸗Märkischen

Filialen in, und deren itz und Frank⸗

zank, Filiale

der Deutschen Bank, Elberseld,

dem Bankhaus J. Fra GCrefeld

zu hinterlegen und erhalten

Stimmkarte ausgestellt.

Crefeld, den 22. März l

nk C Cie.,

hierfür eine

927.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

[1240061

Hanns Müller.

Bilanz per 31. Dezember 192c.

a) Attiva. RM I RM 3 Kontokorrentkonto 495832 Mobilienkonto. l Effektentonto ; 1

Gewinn- u. Verlust⸗ , ; - 3968 ) Passiva. Aktien lapitalfonto 000M 5 000 = 1 C00

Gewinn- und Verlustkonto. . 145,75 J 123, 75 i,, .

1214 79 11h, 75

w

mithin Verlust für das Jahr 1975 21, Verlustvortiag von 1925 8, 68

Verlust per 31. 12. 1926

RM 39.68

Berlin, den 12. März 1927.

Comptoir Fonce

ier

Aktiengesellschaft für Grundkredit.

Wolff. . K

Kaiserhof A. G.,

Bilanz ver 31. Dezember 1926.

Altona.

——

Aktiva. Diverse Anlagen ...

Passiva. Aktienkapitaltonto. Resewesondekonton. Oypothekenkonto . Kontokorrentkonto ,

Gewinn- und Verlust am 31. Dezember

RM. 26 223468

500 000 100 000 126 000 393469 729 934169 rechnung 1926

Debet. An Steuern und Unkosten

Kredit. Per Vortrag aus 1925. Pacht l onto —Ttluft

418121

RM

5 n 137744 40000 134 6g T7 v

Altona, den 31. Dezember 1926.

Der Vorstand.

i23Jiss

Bilanz ver 30. Juni 1926.

Aktiva. Debitoten. Wirren , Mobiliar... Verlust ö

407 28200

RM 4 261 173 08 109 851 128 258 22

100

35 899 92

Vassi va. Aktienkapital Reservefonds . Kreditoren K Gewinnvortrag pro 1925

Gewinn⸗ und Verlu

407 282 50

200 000 23 230 659 182 6650 22 3869

stkonto.

c

andlungsunkostenkonto. Steuerkonto. . Reisespesenkonto . Autokonto .. Zinsenkonto. .. Dubiosenkonto..

1 ö, ö

210497 98

210497 98

RM 3 120 898 14 II 68831 33 737 74 10021 56 13388360 20 763 93

174 598 0s 35 899 92

Eduard Mayer A.-G., Mannheim.

Kaufmann.

Paul

Rayer.

126036

Gercke C Depven⸗Hansamühle

Aktiengejellschaft. ie Aktjonäre unserer Gesellschaft werden hierdurch iu der am Mittwoch, den 200. April 1927, mittags 12 Uhr, im Büro des Herrn Rechtsanwalts und Notars Dr. Bulling, Langenstraße 139/140 staͤttfindenden Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung:

l. Bericht des Vorstands und des Auf— sichtsrats sowie Vorlage der Bilan; und Gewinn und Verlustrechnung, Beschlußassung über die Gewinn⸗ verteilung.

2. Entlastung des Vorstands und des Autsichtsrats.

3. Wahlen in den Aussichtsrat.

Stimmberechtigt sind, soweit die Aktien

nicht auf den Namen des betreffenden Aktionärs lauten. nur solche Aktien, die spätestens am 16. April bei uns oder einem Notar hinterlegt sind Spätestens am 16. April müssen Stimm- und Ein⸗ trittskarten gemäß § 18 der Satzung bei uns abge fordert werden

Bremen, 23. März 1927.

Der Vorstand. Ed. Delius.

(126070) Bekanntmachung.

Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht in Karlsruhe hat in ihrer Entscheidung vom 1. Mäiz 1927 gemäß unseres An— trags die Barablösung umerer

470/90 igen Teilschuldverschreibungen vom

Jahre 1920 und

5 o igen Teilschuldverschreibungen vom

Jahre 1921 gestattet, unter Ginhaltung einer Kündi⸗ gungsfrist von drei Monaten auf den l. Juli 1927 und als Fälligkeitstag des Aufwertungsbetrags den 1. Januar 1932 festgesetzt.

Sie hat außerdem festgestellt, daß die von unseier Firma gewährte Zunatzauf⸗ wertung zur Aufwertung der Teilschuld⸗ verschreibungen der Anleihe vom Jahre 19290 mit RM 5.80 für ein Altbesitz⸗ genußrecht den Wert nicht unterschreitet, den die Genußrechte im Zeitpunkt der Ge⸗ währung haben.

Demgemäß sind die Barablösungsbeträge von der Spruchstelle für eine Teilschuld— verschreibung von 1000 PM wie folgt festgesetzt worden:

599

bezüglich der Anleihe für 1920 für Altbesitz auf RM 13,15,

bezüglich der Anleihe für 1920 für Neubesitz auf RM 7,90,

hierzu in beiden Fällen Zinsen für

1925/26 / 27 * 1009 K. EG. St. Reichs⸗ mark O0, 63,

bezüglich der Anleihe für 1921 Reichs⸗ mark 90h,

hierzu Zinsen für 1925/26/27 K. E. St. RM O,. 72.

10 0so

Wir kündigen hiermit beide Anleihen auf den 1. Juli 1927. ö Die Einlösung erfolgt gegen Ein—

reichung der Mäntel und Zinsbogen mit arithmetisch geordnetem Nummernverzeich⸗ nis bei der Gesellschaftskasse und bei der Rheinijschen Creditbank, Filiale Karlsruhe. Wir sind bereit, bei rechtzeitiger Ein⸗ reichung mit der Auszahlung am 15. Juni 1927 zu beginnen. Karlsruhe, den 22. März 1927.

Funker G Ruh A.⸗G.

. 03 3 . Stettiner Dampfer⸗Compagnie Aktiengesellschaft.

Wir beehren uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Hinweis auf § 8 des Gesellschastsvertrags zu einer ordentlichen Generalversammlung auf Donners⸗ tag, den 21 April d. J., vorm. 11 Uhr, nach dem Börsenhause zu Stettin einzuladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäfteberichts, der

Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗— , n sür das Geschäftsjahr 92s. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung sowie über die Ver⸗ wendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des

Vorstands.

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Herren Aktionäre welche an der Generalversammiung teilnehmen wollen. müssen ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichs— bank bis spätestens Sonnabend, den 16. April 1926, einschließlich im Kontor der Gesellschaft, bei einer Effektengirobank oder bei den nachstehend genannten Hinter⸗ legungsstellen während der üblichen Ge⸗ schästsstunden unter gleichzeitiger Ein⸗— reichung eines doppelten Nummernver⸗ zeichnisses ihrer Aktien hinterlegt haben:

l. in Stettin: Darmstädter und Nationalbank Filiale Stettin, Deutsche Bank Filiale Stettin, Wm. Schlutow,. 2. in Berlin:

Deutsche Bank,

Darmstädter und Nationalbank,

S Bleichiöder, ö

3. in Hamburg:

Darmstädter und Nationalbank Filiale

Hamburg,

Deutiche Bank Filiale Hamburg.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in ÄAbschrift, spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs— frist, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stettin, den 19. März 1527.

Der Vorstand.

o

Behm. F. Tascheit.

Wir machen hiermit bekannt, daß wir auf Grund des § 43 Ziffer 2 des Auf— wertungégesetzes vom 16. Juli 1925 be⸗ schlossen haben, den Inhabern von Teil⸗ schul doerschreibungen unserer 455 0 igen Anleihe vom Mai 1903, soweit sie von uns als Altbesitz anertannt sind, zum l. Juli 1927 eine Barabfindung in Höhe von 65 o des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Wir werden die zuständige Spruchstelle mit dem Antrage anrufen, zu erkennen, daß die vorerwähnte Barabfindung den Wert nicht unterschreitet den die Genuß⸗ rechte im Zeitpunkt der Gewährung haben.

Nähere Mitteilungen werden wir nach Entscheidung der Spruchstelle ergehen lassen. 126079

Herischdorf, den 22. März 1927.

Hirschberger Thalbahn Aktien⸗ Gesellschaft. 125662 Vayerische Bodencredit⸗Anstalt, Würzburg.

Dritte und letzte Bekanntmachung über die Ausgabe von 4 „igen Liguidationspfandbriefen.

Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde Entschließung des Bayerischen Staats—⸗ ministeriums für Handel, Industrie und Gewerbe vom 24. Dezember 1926 i i D.⸗V.

bringen wir gemäß Artikel 84

z. A.⸗G. vom 29 November 1925 und Artikel 1 8 5 d. V. v. 28. Just 1926 an, die Besitzer der auf Mark alter

Währung lautenden Pfandbriefe eine erste Quote von 10 35 des Goldmarkwertes in ü Higen Goldpfandbriefen mit Wirkung zum 1. Januar 1927 zur Ausschüttung. Die Goldpfandbriefe sind vom. 1. Ja— nuar 1927 an verzinslich und mit, halb— jährlichen Zinsscheinen versehen. Sie sind eingeteilt in Stücke von GM 560900,

2060, 1006 500, 205, 100 und 50

Außerdem erfolgt die Ausgabe von Zertifikaten in Abschnitten von GM 21 und 10. Die Zertifikate erhalten keine Zinsscheine; vielmehr wird der 4 9h ige Zins ab 1. Januar 1927 unter Hinzu— rechnung von 6 *., Zinseszinsen am Tage der Einlösung der Zertifikate gezahlt. Der Besitzer von Zertifikaten von zu⸗ sammen GM 50 kann jederzeit den Um⸗ tausch in einen Goldpfandbrief von GM 50 verlangen

Goldpfandbriefe sowohl wie Zertifikate sind mit Anteilscheinen bersehen welche zur Teilnahme an den späteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen. Die Ankeilscheine können abgetrennt und selb⸗ ständig verwertet werden.

Eine weitere Ausschüttung wird im Laufe des Jahres 1927 stattfinden.

Wir fordern hiermit die Gläubiger unserer alten Pfandbriefe gemäß Artikel 87 D.⸗V. z. A.⸗G. zum dritten Male auf, ihre Ansprüche anzumelden und die Pfand⸗ briefe (nur Pfandbriefe und nicht auch Kommunalschuldverschreibungen) zum Um⸗ tausch in die 4 igen Goldpfandbriefe bzw. Zertifikate mit Anteilscheinen ein— zureichen.

Erfolgt innerhalb dreier Monate nach dieser letzten Veröffentlichung die Ein— reichung von Pfandbriefen nicht, so ist die Bank befugt, die darauf entfallenden Gold⸗ pfandbriefe und Zertifikate mit Anteil⸗ scheinen bei einer öffentlichen Hinter⸗ legungsstelle zu deponieren, falls nicht bis zum Ablauf der Frist der Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens oder auf Zahlungssperre nachgewiesen ist.

Sämtliche Banken und Bankiers ver— mitteln den Umtausch unserer alten Pfandbriefe in die Goldpfandbriefe.

Für die Anmeldung und Einreichung der Pfandbriefe sind ausschließlich die Form⸗ blätter der Bank, welche kostenlos zu er—⸗ halten sind, zu benutzen. Die an die Bank zu richtenden Pfandbriesfsendungen sind mit der Aufschrift „Pfandbriefumtausch“ zu versehen. Den Sendungen sind die An⸗ meldeformblätter in doppelter Ausfertigung beizufügen Eine getrennte Zusendung der letzteren führt zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge.

Den Aufwertungssendungen dürfen Sendungen und Mitteilungen, die sich nicht auf den Umtausch beziehen, nicht bei⸗ gefügt werden. Vor allem gilt dies für Kommunalobligationen, für welche ein Umtausch-zunächst nicht erfolgt und deren Einreichung gegenwärtig zwecklos ist.

Die Anträge auf Umtausch in Gold⸗

pfandbriefe gelten als unwiderruflich ge⸗ stellt, da die eingereichten Pfandbriefe nach dem Umtausch sofort vernichtet werden; eine Rückgabe derselben ist daher aus⸗ geschlossen. Auf Namen umgeschriebene Ginkulierte) Pfandbriefe sind mit vorschriftsmäßig vollzogenen Freischreibungsanträgen und erforderlichenfalls mit dem Nachweis der Rechtsnachfolge (Erbschein) vorzulegen. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die neuen Liquidationspfandbriefe auf den gleichen Namen umgeschrieben werden sollen, auf den die zum Umtausch ein— gereichten alten Pfandbriefe umgeschrieben waren.

Die gewünschte Stückelung der 4 „igen Goldpfandbriefe ist auf, den Formblättern an der hierfür vorgesehenen

Stelle. anzugeben. Den, geäußerten Wünschen wird nach Möglichkeit ent— sprochen.

Alle Sendungen an uns sind porto- und gebührenfrei zu machen. Die Goldpfandbriefe werden gn unserer Kasse in Würzburg Bahnhofstraße *, kostenlos ausgehändigt. Die Versendung nach auswärts betätigen wir frei von Kosten für die Empfänger

Würzburg, den 25. März 1927.

Bayerische Bodeneredit⸗Anstalt.

Die Direktion.

126066 Bekanntmachung. Wir gehen hierdurch bekannt, daß die

Herren Simon Schlegl, Fürstlicher Ge— heimer Justizrat a. D. in Regensburg, osef Ziegler, Fürstlicher Finanzrat in Regensburg, Dr. Heinrich Arnhold Bankier in Dresden, und S. Weinmann, Brauerei⸗ direktor in Mainz, freiwillig aus dem Anussichtstat unserer Gejellschaft ausge⸗ schieden sind.

In der am 15. März d. J. stattge⸗ fundenen ordentlichen Generalversammlung

unserer Gesellschaft wurden folgende

eiten in den Aufssichtsrat neu gewählt: Karl Butzengeiger, Bankdirektor in Nürnberg,

Dr. Heinz Levor, Rechtsanwalt in Nürnberg,

Anton Steinlein, Großkaufmann in Nürnberg.

Außer den vorgenannten Herren gehören noch unserem Aussichtsrat an die Heiren: Dr. Karl Hausmann, Bankier in Cochem, Georg Neff, Brauereidirektor, Heiden⸗ heim a. d. Brenz. k den 22. März 1927. KAlosterbrauerei Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

M. Liebold. Phil. Kühner. I256ß 58]

Menzel Afttiengesellschaft. Elberfeld.

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 4. Mai 1927, nachmittags 53 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft Verein, Elberfeld, Walter⸗ Rathenau⸗Straße (Kaiserstraße).

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses 1926 nebst Gewinn- und Verlustrechnung und des Geschästsberichts des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats.

2. Beschlußsassung über den Jahres⸗ abschluß lowie die Gewinn⸗ und Ver— lustrechnung.

3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

Hinsichtlich der Berechtigung zur Teil⸗ nahme an der Hauptversammlung wird auf die Bestimmungen des Absatzes 16 der Satzungen über die Hinterlegungepflicht für die Anteile hingewiesen, soweit sich diese nicht im Verwahr der Gesellschaft befinden.

Als Hinterlegungsstelle gilt neben Notar und Reichsbank die Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, Filiale Elberfeld.

Der Aufsichtsrat. Robert Brenner, Vorsitzender. Der Vorstand. Carl Menzel. Ern st Men zel. 124468

Benno Schilde, Maschinenbau⸗

Aktiengesellschaft, Hersfeld. L. Aufforderung.

In der Generalversammlung vom 18. Fe⸗ bruar 1927 ist beschlossen, das Grund⸗ kapital der Gesellschaft um 600 000 Reichs—⸗ mark auf 600 000 Reichsmark dadurch herabzusetzen, daß eine Zusammenlegung der bis jetzt auf je 20 Reichsmark lautenden Aktien im Verhältnis 2 zu 1 erfolgt. Gleichzeitig ist beschlossen worden, das verbleibende Restkapital von 600000 Reichs⸗ mark künftig einzuteilen in

00 Aktien à 1000 RM Lit. A IL Ho, 500 Aktien à 100 Lit. BI hH00,

2500 Aktien à 20 Lit. O 1 - 2600.

Diese Aktien werden an Stelle der ein⸗ zureichenden Aktien ausgegeben, wobei gleichfalls laut Generalversammlungs⸗ beschluß die Stückelung bezw. Zuteilung des neuen Aktienbetrags durch den Vor— stand erfolgt

Nachdem diese Beschlüsse am 24. Fe⸗ bruar 1927 in das Handelsregister einge⸗ tragen sind, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, zum Zwecke der Zusammen⸗ legung ihre nach der Nummernsolge geord—⸗ neten Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Er— neuerungsscheinen unter Beifügung zweier Nummernverzeichnisse

bis zum 30. Juni 1927 einschließlich

bei der Kasse unserer Gesellschaft in Hersfeld,

bei dem Bankhaus L. Pfeiffer, Kassel, und dessen Depositenkasse Heisfeld in Here send,

bei der Darmstädter und Nationalbank, Filiale Kassel in Kassel,

bei dem Banthaus J. L. Finck, Frank⸗ furt a. M.

einzureichen.

Die Ausgabe der neuen Aktienurkunden erfolgt nach Fertigstellung gegen Mückgabe der nicht übertragbaren Kassenquittung bei derjenigen Stelle, welche die Quittung ausgestellt hat. Die Einreichungsstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Quittung zu prüfen.

Der Umtausch ist kostenlos, wenn die Aktien am Schalter der vorgenannten Stellen eingereicht werden, andernfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Einreichungsstellen sind bereit, nach Möglichkeit den Ausgleich von Spitzen zu vermitteln.

Aktien, die bis zum Ablauf der festge⸗ setzten Frist nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl bezw. den erforderlichen Aktienbetrag nicht er— reichen und nicht der Gesellschaft zur Ver⸗ wertung zur Verfügung gestellt wenden, werden für kraftlos rklärt.

Unter Hinweis auf den emgangs bekannt⸗ gegebenen Beschluß auf Herabsetzung des Aktienkavitals fordern wir ferner gemäß § 239 H.⸗G.« B. die Gläubiger unserer Gesellschaft zur Anmeldung ihrer An— sprüche auf.

Hersfeld, den 15. März 1927.

Der Vorstand.

,

[i26ozi) Ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Akttiengefellichaft A. Rathje Sohn in Viön am Mitt⸗ woch, den 2 . Anril 1927, nachmit⸗ tags 4 Uhr, in Plön, Wilhelmstraße 17. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf sichtsrats.

2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für 1926 und Entlastungserteilung für 19251. 26.

3. Beschlußfassung über die Fortführung der Gesellschaft, evtl. Herabsetzung des Aktienkapitals.

4. Sonstiges.

Stimmberechtigt ist jeder Aktionär der seine Aktien spätestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft oder einem deutschen Notar oder der Plöner Bank in Plön hinterlegt.

Plön, den 19. März 1927.

Der Aufsichtsrat der A. Rathje Sohn Aktiengesellschaft in Plön.

ingo? Maschinenbau⸗Anstalt Humboldt, Köln Kalt.

Die Generalveisammlung unserer Ge—⸗ sellschaft vom 16. Dezember 1926 hat be— schlossen, das Grundkapital unserer Ge— sellschaft von nom RM 12790 000 um nom. RM 6 375 000 herabzusetzen und dann das herabgesetzte Kapital wieder um nom. RM 6375 000 auf den bisherigen Betrag des Aktienkapitals von nom. RM 12750 000 zu erhöhen. .

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre zum dritten Male auf:

l. ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ scheinen für 1926/27 ff bzw. Nr. 42, bzw. Nr. 1 und Erneuerungsscheinen bis zum 20. Mai 1927 einschl. zur Zu⸗

sammenlegung

bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein A.⸗G. in Köln und dessen Niederlassungen,

bei dem Bänkhaus A. Levy, Köln,

bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft. Berlin, Essen und Frankfurt a. M.,

bei der Berliner Handels⸗-Gesell— schaft. Berlin,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., Berlin und Köln, ;

bei der Dresdner Bank, Berlin, Dresden, Frankfurt a. M. und

Köln,

bei der Firma Klöckner & Co., Duisburg,

bei der Norddeutschen Bank in

Hamburg, Hamburg, während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden einzureichen

2 Die Zusammenlegung erfolgt in der Weise, daß von zwei eingereichten Aktien gleichen Nennwertes eine vernichtet und die andere dem Aktionär mit einem Stempel aufdruck über die erfolgte Zusammen⸗ legung zurückgegeben wird. Ueber den Zeitpunkt der Rückgabe erfolgt noch eine besondere Bekanntmachung. Den Aktionären können Aktien mit anderen Nummern als die eingereichten sowie entsprechende Aktien⸗ beträge in anderer Stückelung zurückgegeben werden. 2

3. Die Zusammenlegung erfolgt kosten⸗ frei, sofern die Aktien, nach der Nummern folge geordnet, Mäntel und Bogen, mit einem Anmeldeschein, für den Formulare bei den genannten Banken erhältlich sind, am Schalter während der üblichen Ge— schäftsstunden eingereicht werden. Soweit die Einreichung im Wege des Brief— wechsels erfolgt, werden die mit der Zu⸗ sammenlegung beauftragten Stellen dite übliche Provision und die entsprechenden Spesen berechnen.

4. Die Aktien sind in solchen Nenn⸗ beträgen und in solcher Stückelung einzu- reichen, daß die Zusammenlegung gemäß Ziffer 2 möglich ist.

Soweit eingereichte Aktien ihren Nenn— beträgen oder ihrer Stückelung nach zur Durchführung der Zusammenlegung nicht ausreichen und soweit diese Spitzenbeträge der Gesellschast zur Verwertung für Rech- nung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, Jollen diese Aktien ebenfalls gemäß Ziffer? behandelt werden, so daß die Ein= reicher Aktien im Nennbetrage der Hälste des eingereichten Betrages zurückerhalten. Soweit bezüglich der Spitzenbeträge ein solches Verfahren nicht möglich ist, werden diese Aktien für Rechnung der Beteiligten bestmöglich verwertet.

Die vorgenannten Bankstellen sind bereit, die einzelnen Aktionären etwa fehlenden bzw. überschießenden Aktiennominalbeträge durch An⸗ und Verkauf an der Börse zu regeln.

H. Diejenigen Aktien, die bis zum 20. Mat 1927 nicht zur Zujammenlegung ein— gereicht sind, werden gemäß 290 H.⸗G. B. für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für diejenigen Aktien, die von einem Attionär in einer Anzahl oder Stückelung einge⸗ reicht werden, die zur Duichslührung der Zujsammenlegung in der oben angegebenen Form nicht ausreichen und die der Gesell⸗ schaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind.

Die Kraftloserklärung der im vorher— gehenden Absatz erwähnten Aktien wird hiermit ausdrücklich zum dritten Male angekündigt.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Attien auszugebenden neuen Aktien unserer Gesellschaft werden für Rechnung der Beteiligten zum Börsenkurs oder in Ermangelung eines solchen im Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft. Der Erlös wird für die Beteiligten hinterlegt.

Köln⸗Kalk, den 19 März 1927.

Der Vorstand.

Landschafts⸗Direktion, den Landschafts Direktoren und je drei für jeden Land schaftskreis von den landschaftlichen Kreistagen gewählten Abgeordneten.

Landschaftsmatrikel eingetragenen Stimmberechtigten des Kreifes mitstimmen. Den General- Landtag liegt ins besondere die Beschlußfassung über Satzungsänderunger ob. Er beschließt auch endgültig über die vom Plenarkollegium beschlossener

Satzungsänderungen. Die satzungsändernden Beschlüsse des Heneral-Landtages der

bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums.

f ö dat. Im Landtag General⸗Landschafts⸗Präsident den Vorsitz.

führt

Die Staatsaufsicht über die Landschaft wird von dem Preußischen Minister s ,, Staatskommissar ist der 9 eneral⸗Landschafts-Präsident, zu dem bisher der jeweilige Ober- ein Preis von nicht mehr als

6 Landwirtschaft, Domänen und Forsten ausgeübt.

präsident ernannt ist.

Die Satzung der Ostpreußischen Landschaft besteht aus der Ostpreußischen . letzte Die von dem

Landschafts⸗Ordnung, die die Eigenschaft eines Landesgesetzes hat. Die Ausgabe der Landschafts Ordnung stammt aus dem Jahre 1926.

lenarkollegium oder dem General⸗Landtag beschlossenen und staatlich bestätigten

atzungsnachträge werden im Amtsblatt der Regierung zu Königsberg ber—

öffentlicht. Ein Hinweis auf die Veröffentlichung erfolgt in der Preußischen Gesetz⸗ Sammlung. Der 1. Nachtrag zur Ostpreußischen Landschafts⸗-Ordnung (Ausgabe 1926), auf Grund dessen die Ausgabe der 7 igen und 6 Bigen Gold— pfandbriefe erfolgt, datiert vom 19. 25. Februar 1927.

Als Darlehen erhält der Darlehnsnehmer die Pfandbriefe.

, Diese werden ihm jedoch nicht ausgehändigt, sondern

der Bank der Ostpreußischen Landschaft

übergeben. Die Verwertung der Pfandbriefe erfolgt ausschließlich durch diese Bank nach näherer Bestimmung der General⸗Landschafts⸗Direktion.

. Die Sicherstellunß der Darlehen erfolgt in der Weise, daß auf den zu belastenden Grundstücken eine Hypothek gemäß dem Reichsgesetz über wert⸗ beständige Hypotheken vom 23. Juni 1923 Reichsgesetzblatt 1 S. 407) und den sonstigen reichs⸗ und landesgesetzlichen Bestimmungen unter Briefbildung bestellt wird. Die Hypothek ist an erster Stelle nach näherer Vorschrift der Landschafts⸗ Ordnung einzutragen.

Die Hypotheken müssen innerhalb nachstehender, unter Zugrundelegung landschaftlicher Taxen ermittelter Wertgrenzen liegen. Es darf die Beleihung bei 7 H igen Goldpfandbriefsdarlehen ; j . hösti eren ; ohne Berücksichtigung an sich zulässiger Zuschläge mindestens RM 600 für einen Hektar beträgt.

die Beleihung höchstens

a) bei Grun ystücken deren höchstzulässiger Tarxwert ohne Berücksichtigung an sich zulässiger Zuschläge mindestens RM. 66h für einen Hektar beträgt, 9. vH der bor dem Kriege zulässigen Beleihung, b) 8 Grundstücken, deren gleicher Taxwert minbestens RM 409 für einen ö. beträgt, sofern sie nicht größer als 150 Hektar sind, ebenfalls 60 vH, pern sie größer sind, 50 b der vor dem Kriege zulässigen Beleihung. 6 3 übrigen Grundflůcken 140 vH der vor dem Kriege zulaͤfsigen Beleihung. . . Die landschaftlichen Taxen werden von den dazu bestimmten landschaftlichen Organen nach den staatlich genehmigten Abschätzungsgrundsätzen ausgeführt. Die, Hüpothekendarkehen sind außer bei ner Gefährdung der Sicherheit . Darlehens seitens der Landschaft unkündbar. Die Darlehnsnehmet sind gegen befugt, sie mittels Einlieferung von Pfandbriefen oder in barem Geld zurückzuzahlen. In letzterem Falle sind entsprechende Goldpfandbriefe durch Ankauf oder Kündi⸗ gung aus dem Verkehr zu ziehen. ö. Die Hypothelendarlehen unterliegen einer regelmäsigen Tilgung von jährlich 6 6 des Nennwertes. Wenn ein besonderes Darlehen zum Ausgleich des Unterschiedes zwischen, Kurs⸗ und Nennwert der Pfandbriefe gegeben ist, dienen die ö zunächst zur Abdeckung. zieses Darlehens. Sie können auch zur e Prämien für eine bei der Leben sbersicherungsanstalt der Ostpreußischen

reitung der Landschaft abgeschlossene Lebensversicherung verwendet werden. Alsdann stehen die Im

Für jeden Landtag werden neue Abgeordnete gewahlt. Die landschaftlichen Kreistage werden von dem zuständigen Landschaftsrat geleitet. In ihm können alle in der

es Auslosungsb

hung der 1 2 é nach geschehener Auslosung zu erfolgen. 1

Vie

Reichs währung bezahlt. Der Preis für RM 2799 gleichzusekzen, wenn sich bei d

a) bei den am 1. Mril * ö laufenden Jahres und

fälligen

Berliner Börse für das Pfund Sterling

a) für die am 1. April fälligen Za laufenden Jahres und

b) für die am 1. Oktober fälligen

des laufenden Jahres bewirkten

o gelten die vor diesem Tage zuletzt vor Der ermittelte Geldwert wird im Staatsanzeiger vor dem jeweiligen F schafts M ire 66 e n. ö ö schafts⸗Direktion bekanntgegeben.

Die danach sich bei späterer Einlösung der Zinsscheine.

frist ist ebenfalls zwei Jahre.

7 wHigen und S9 9090 9099 63*cigen pfandbriefe kommen teils als 10 igen und 8 2 igen Ostpreußischen

in Verkehr.

Ein Betrag von GM 29 409 000 6 in den Verkehr, sondern wird der Sicherheit für ein von ihr der Landsch GM 29 4090 009 verpfändet. Der Ban

der Gewährung dieses Darlehens an

Landschaft aufgenommenen Darlehens Betrages gekündigter 8 2 iger Goldpfan berpfändeten GM 29 400 000 6 Aigen Marktlage, zwecks Rückzahlung des bon und an die Landschaft weitergegebenen

General ⸗Landschafts⸗ Direktors,

* E * * Die 6 o igen Goldpfandbriefe sind

aus dieser Versicherung fälligen Leistungen zur Verfügung der Landschaft. gemeinschaftlichen Tilgungsfonds der=

übrigen werden die Tilgungsbejträge zu einem

einnahmt, an dem jedem Schuldner in Höhe der auf feine Verbindischkeit gezahlten Dilennge beitrag neff den darauf entfallenden . ein Guthaben zusteht, das der Bank der Ostpreußischen Landschaft als Kredilunterlage derpfandet werden kann. Dies Guthaben kann unter gewissen Bedingungen abgehoben werden, insbefondere , ,. e r, ,,. sind.

Ver Landschaft steht als Vollstreckungsbehörde gegen ihre Schuldner, welche Ligentümer des beliehenen Grundstückes sind, behufs e n., fälliger . an Darlehnskapital, ZJinsen, Tilgungsbeitraͤgen und sonstigen durch die Satzungen porgesehenen Leistungen ein Zwangsbollstreckungsrecht nach Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung aus Forderungen. landschaftlicher lritterschaft⸗ licher⸗ Kreditanstalten, vom 3. August 1897 Ges⸗Samml. S. 88) zu. Kraft dieses Zwangevollstreckungs rechts ilt, die Landschaft hefugt, die Zwangsvollstreckung in. das bewegliche Vermögen des Schuldners zu betreiben und das beliehene Grund“ stück in Zwangsverwaltung zu nehmen. Dig Landschaft kann auch die gerichtliche ,, 1 gr i n, ohne Urteil beantragen.

Die Goldpfandbriefe sind gemäß der anntmachung über die Anlegung v Mündelgeld vom 15. Dezember 1924 (RGGBI. Teil J 86 963) 9 , nt an. zur Anlegung von Mündelgeld nach 5 1567 Abf. I Nr. 4 des BGB für geeignet erklärt. ;

Der Gesamtbetrag der umlaufenden Goldpfandbriefe darf den Gesamtbetrag der ür die Landschaft eingetragenen Hypotheken nicht übersteigen. ;

Für die Sicherheit der Goldpfandbriefe hinsichtlich des Kapitals und der Zinsen haften

a) die zugrundeliegenden Deckungshypotheken, die gemä 15 Teil 1 un

ö. Teil Va der di , , ᷣ—

sandbriefsinhabern zu ihrer Sicherheit angewiesen sind und von . Gläubigern des Instituts nicht in Anspruch genommen werden önnen,

b) die Landschaft mit ihrem ganzen Vermögen,

e) /. n. . . alle bepfandbriefungsfähigen Landgüter des Land haftsbezirks, die

nach den bei Erlaß der Verordnung vom 24. De . fe e, Kraft gewesenen Gesetzen zu vollem Eigentum ben f sind (Domänen, adlige, köllmische und zu gleichen Rechten besessene Güter), sie mögen . sein oder nicht, : 2. alle übrigen ländlichen Grundstücke des Landschaftsbezirks (bäuerliche), wenn sie bepfandbrieft sind, alle in einer städtischen Feldmark belegenen Grundstücke und Lände—⸗ reien, wenn sie der Generalgarantie durch Eintragung im Grundbuch Im Filler ens ot unzul

Im Falle des Notleidens oder einer Unzulänglichkeit des landschaftlichen Vermögens sind die Eigentümer der der ,, w Kr die Dauer ihrer Besitzzeit auch persönlich verhaftet (68 65, gz und 97 Teil HN Titel VI des Preußischen Allgemeinen Landrechts).

Die Goldyfandbriefe sind seitens der Inhaber unküZndbar.

Die Landschaft kann eine Kündigung von Goldpfandbriefen zum Zwecke der in bar zu bewirkenden Rückzahlung jeweils zum 1. April oder J. Sttober in folgenden Fällen vornehmen:

1. Eine Gesamtaufkündigung aller im Umlauf befindlichen Goldp andbriefe ist zulässig, wenn die Landschaft durch Satzungsänderung die Belei ung mit 7⸗ oder 6 gigen Godpfandbriefen oder die ene gos überhaupt aufgibt.

2. Eine Gesamtaufkündigung aller im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe ist auch zulässig, wenn das Plenarkollegium der Ostpreußischen Land⸗ haft mit staatlicher Genehmigung beschließt, zugunsten und für Rechnung der Darlehnsschuldner die ausgegebenen Goldpfandbriefs⸗ 2 in niedriger verzinsliche Gold⸗ oder Reichsmarkpfandbriefs darlehen umzuwandeln.

Einzelaufkündigung kann erfolgen

a) wenn ein das Darlehen in bar zurückzahlt,

b) wenn ein Darlehnsschuldner die Aufkündigung von HDolbpfandbriefen

zum Zwecke der Herabsetzung des Zinssatzes seimes Darlehens verlangt,

) zwecks Belegung des Tilgungsfonds, wenn durch einen Goldpfand⸗ briefsankauf zum Tageskurse nicht die ganzen Goldpfandbriefe be⸗ schafft werden können, die . i um den durch die Beitrags—

—leistung abgetragenen Teil der Darlehen abzudecken.

Soweit es sich nicht um eine Gesamtaufkündigung handelt, erfolgt die Auswahl

8

C

der

Landschaft,

anstalten mit Kasseneinrichtu in Königsberg,

. Bank in Köln und Frankfur Bei diesen Stellen sämtliche sonstigen Maßnahmen, ingbesondere auch etwaige werden.

Reichs- und Preußijchen Staatsanzeiger Der Goldmarkwert der noch bestehenden und zur rückwirkenden Ausw betrug am 31. Dezember 1826 GM bs, z

amtlichen Kursblatt mitteilen. 84 351 150 in 10 υigen Goldpfandbriefen pfandbriefen, wobei in beiden Königsberg i. Br., den 1. März

von H

Deutsche Bank.

Nel 1

und dem D

. Der Geldwert der aufgekündigten Stücke und der Pfandbriefsziusen wird, nach dem amtlich festgestellten Preis für Feingold berechnet und in deutscher sich bei Re Umrechnung für das Kilogramm Feingold RM 2820 und nicht weniger als

; ls amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, und zwar

b) bei den am 1. Oktober fälligen Zahlungen der für den 19 August des laufenden Jahres amtlich bekanntgegebene Londoner Goldpreis.

Die Umrechnung in deutsche Re chswähr cf rn,

Die Umrechnung in deutsche Reichswährung erfolgt nach dem Mittelkurs der

Werden für den 10 Februar oder 10. August Londoner Goldpreise nicht bekannt— gegeben oder an diesem Tage amtliche Notierungen für englische Pfund nicht bewirkt älligkeitstermin durch die ergebenden Geldwerte zur Di R. sr nr, rene. j 5 3 R Die Vorlegungsfrist für Zinsscheine beträgt zwei Jahre, die Verjährungs⸗ Die den Gegenstand dieses Prospektes Ersatzdarlehen für Darlehen in aufgekündigten

Neubeleihung nach Maßgabe des Aufkommens entsprechender Darlehnshypotheken Bank

Gen . 1 die Landschaft von einem amerikanischen Kon sortium ein Darlehen von fieben Millionen Dollar gegen Weiterverpfändung der 6 igen Goldpfandbriefe zur Verfügung gestellt. r

Die ostpreußischen Goldpfandbriefe lauten auf den Inhaber und tragen die im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestelllen Unterschriften des l tal Lan! ts⸗ die eigenhändige Unterschrift eines General-Land⸗ schafts⸗-Syndikus sowie den eigenhändig unterschriebenen Vermerk des Kontroll⸗

beamten über die Eintragung in das Pfandbriefregister mit dem Datum der Eintragung. Die 7 igen Pfandbriefe sind eingeteilt in Buchstabe B ju GM l090 33,8420 g Feingold ö . 500 179 2100 g ö D. . 1000 358 4200 g

2000 716, 8400 g

Buchstabe zu GM b000 1,792, 19000 g Feingold

. . 2000 716 8409 g . 83 * 1ij⸗„4969— 6, w . = JJ Jede Reihe beginnt mit der Nummer 1. Den Pfandbriefen sind zur Er

hebung der halbjährlichen Zinsen 20 halbjährliche Zinsscheine, von denen der erste am

. Oktoher 1927 jällig wird, und ein Erneuerungsschein beigegeben.

Die Einlösung der gekündigten Pfandbriefe fowie der fälligen Zinsscheine

erfolgt kosten frei nach Abzug der Kapjtalertragsteuer jederjeit: )

L. bei der Generallandschaftstasse in Königsberg i. Pr.

2. bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft in Königsberg i. Pr. und allen ihren Geschäfts⸗ und Nebenstellen im Bezirk der Ostpreußischen

3. bei der Reichsbankhauptkass 4. bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Berlin,

5. bei der Deutsjchen Bank in Berlin und den Filialen der Deutschen ; können auch kostenfrei neue Zinsscheinbogen erhoben und die Pfandbriefe betreffenden von Alle die Pfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Berliner, Kölner und Frankfurter Börsenzeitung.

betrug am 31. Dezember 19826 GM 243 356 133, der Aufwertungsbetrag der Pe— Die Ostpreußische Landschaft wird die Umlaufziffern ihrer Goldpfandbriefe nach Ablauf jeden Viertesjahres dem Börsenvorstand zwecks Veröffentlichung im Am 1. März 1927 betrug der Umlauf Goldmark Zahlenangaben die aufgekündigten einbegriffen find. Ostyreustische General: Landschafts⸗ Direktion.

Auf Grund vorstehenden Prospektes find Goldmark 119 909 009 7 ige

Stück 30 000 äber je GM 20900 716, 8z00 g Feingold Buchst. E Nr. 1— 30 000 32 00, 1000 30g, 4200 . ö s ö. v . 1 33 669 30 000, , 500 17g 21008 83 1 66 3h us, e, F 1 * an

. ö und Goldmark S9 096 990 6 ige Stück 7400 über je 6M 5000 1792 1000 g Feingold Buchst. A Nr. 1— 7 400 1h woe, , wood g nn,, B I - 10000 16 gan igen ,,, ö 1 . J . 3009 100 5 34208 I - I 606

. . Goldyfaudbriefe der Sstpreustischen Landschaft zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen worden. Berlin / Cönigsberg i. Pr., im März 1927.

Bank der Ostpreußischen Landschaft.

8 erfahren

Die Auslosung wird von einem

1m en el

Dm kLundigung im Deutschen NReichsanzeiger ö. 6 e

machung hat innerhalb von 14 Tagen

ektan

nach geschehen Die Ostpreußische Landschaft wird einmal jährlich die Nummern der ausgelosten noch nicht zur Einlösung eingereichten Pfand⸗

1 Kg Feingold ist jedoch dem Betrage bon

RM 2750 ergibt.

Zahlungen der für den 10. Februar des

(Auszahlung London), und zwar hlungen auf Grund der am 19. Februar des

Zahlungen auf Grund der am 19. August amtlichen Notierung.

hergegangengn Preise oder Notierungen. Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen General ⸗Land⸗

225 3 ölf : nEο 5 Zeit der Fälligkeit gelten auch

82

tes bildenden 1190 9990 0090 Ostpreußischen landschaftlichen Gold⸗

landschaftlichen Goldpfandbriefen, teil als

23 Goldpfandbriefen kommt zunächst nicht der Ostpreußischen Landschaft als aft gewährtes Darlehen im Betrage von der Landschaft ist ihrerseits zum Zwecke

Die Valuta des von der wird zur Einlösung des entsprechenden briefe per 1. April 1927 verwandt. Die Goldpfandbriefe sollen allmählich, je nach der Bank der Landschaft aufgenommenen Darlehens verwertet werden.

1

eingeteilt in

ermin muß ein Zeitraum von

1576 1614 1619 1686 186 1942 1984 2038 2291 2347 2352 2364 2552 2558 2668

1702 1704 2174 2249 2450 2483 2586 2594

1745 2244 2508 2665

3271 3558 3803 264 455 l 56032 5283 5574 5977 6424 6693 7013 7222

7490 8221 3322 8735 9105 246 9722 3924 10212 10423

2544 2719. Zu 1090 RM Nr. 3375 3417 3444 3480 3263 3573 3586 3680 3867 3818 397 4158 4247 4286 4331 4334 4608 4734 4750 4930 5097 5152 5259 5262 5323 5393 5439 5497 9h83 5601 56H14 5707 59890 6065 6111 6177 6502 6513 6547 6586 6720 6790 6848 6859 7071 705850 7112 7121 7253 7260.

Zu 500 RM Nr. 7519 7611 7654 7790 8234 8235 8243 8252 8373 8385 8507 8563 S855 8939 9037 9044 9119 91335 9160 9168 g932 9go33 9562 9568 9579 9723 9733 9786 g821 93865 9992 9997 10040 10072 160238 10311 10313 19334 10553 10566.

Zu 100 RM Nr. 10756 10769 9864 10889 109931 10967 10969 10999 11144 11182 11249 11363 1396 11464 11562 1EI594 11626 1794 11829 11830 11844 11949 2014 12028 12135 12273 12325 2458 12637 12683 12733 12737 2

3064 3519 5766 4176 4366 4960 5267 5536 5955 5218 6604 6887 7125

3157 4528 3793 4196 4442 49981

5280 5569 5976 5341

6626 6979 7145

7371 2868 S294 8636 9043 9189

7469 8125 8316 8658 8694 9193 9615 9914 10146

10359

10802 11092 11368 11707 11981 12362 12829 839 12864 12915 12921 12936 13036 M7 13141 13153 13156 13185.

Die Kapitalbeträge, deren Verzin fung nur bis zu dem vorgenannten Auszahlungs— termin erfolgt, kännen gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst zugebörigen Zinsscheinen (Coupons) und Grneuerungs—= scheinen (Talons) bei unserer Stadt haupt- kasse fowie bei den auf den Schuldver⸗ schreibungen angegebenen Einlösungestellen erhoben werden.

Frankfurt a. M., den 19. März 19277.

Magistrat Rechneiamt.

1258654 Roggenanleihen der Anhaltischen Landeskirche.

Die am 1. Mai 1927 fälligen Zins⸗ scheine der J. (7 0so) und 11. (6 6) Roggenwertanleihe der Evangelischen Landeskirche Anhalts von 1923 werden bestimmungsgemäß mit 1235 RM je Zentner Roggen eingelöst. Es werden somit nach Abzug der gesetzlichen Kapital⸗ ertragsteuer gezahlt für die Zinsscheine

der J. (7 9υά) Anleihe der II. (6 0/9) Anleihe

J l l ö 1 1 I

über über 14 Pfd. G20 RM 3 Pfd. 033 RM 2 —939 6 . 67 , 174, 134 . 30 334 2 . 667

Dessau, den 25. März 1927. Der Evangelische Landeskirchenrat für Anhalt.

e in Berlin und bei allen Reichsbank— ng mit Ausnahme der Reichsbankhauptstelle

t a. M.

. der Landichaft beschlossenen Konvertierungen koftenfrei vorgenommen sowie mindestens in einer Königsberger, umlaufenden Papiermarkpfandbriefe

ertung kommenden Aufwertungshypotheten Millionen.

und GM 60 854 350 in 8 e igen Gold⸗ 1927.

ippel.

(125866 Der Geldbetrag der am 1. April er fälligen Zinsrate für die 60 ige Roggen⸗ wertanleihe der Stadt Insterburg ist unter Beachtung der Bestimmungen der Schuldverichreibung auf 0.35 RM vro Zentner festgeletzt. Die Einlöfung der Zinsscheine erfolgt vom J. 4. er., an unter Abzug von 106 Steuer (Abzug vom Kapitalertrag) kosten⸗ frei duich die hiesige Stadtbank. Insterburg, den 21. März 1927. Der Magistrat.

aufzukündigenden Goldpfandbriefe durch ein von der General-⸗Landschafts⸗

1258631

Betr. Tilgung der 7 60 Goldanleihe

von 19265 über 15 090 90090 RM der Stadt Frankfurt a. M.

Nach dem Privilegium vom 19. No vember 192tz erfolgt die Tilgung durch Verlosung oder Ankauf.

1. Ziehung: 25. Februar 1927;

Auszahlung 1. Juli 1927.

Gezogen wurden:

Zu 5h00 RM Nr. 188 215 275 328 1424 462 468 477 589 668 776 821 854 904 917 928 945 gz 962.

Zu 2090 RM Nr. 1079 1234 1247

1309 1356 1361 1365 1391 1494 1800

Dr. Mittel straß.

125865) Bekanntmachung. Der für die Berechnung von Zins. und Tilgungsbeträgen für die 5 0 wert⸗ beständige Holzanleihe der Stadt Glogau maßgebende Durchschnitispreis für 1 fm Rundholz der Klassen Nr. 27 2a ka bis 6 in den Staatsforsten des Re⸗ gierungebezirks Liegnitz beträgt 33, 35 RM. Für die am 1. 4. 27 abzutrennenden Zinsscheine werden an Zinsen für 1 fm ein halhes Jahr O 83 Reichsmark gezahlt. Die Einlösung erfolgt in Glogau bei der Stadtbank und in Breslau bei der Schlefischen Landichastlichen Bank vom Tage der Fälligkeit ab. Von den zu zahlenden Jinsbeträgen kommen 19 6 Kapitalertragstener in Abzug. Glogau, den 17. März 1927. Der Magistyat.

e 4

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien gesellschaften und Dentsche

Kolonialgesellschaften.

124420 Das Au fsichtsrats mitglied Herr Architekt Albert Walter in Niederlehme hat sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Berlin, den 7. März 1327. Märkische Wohnungsbau A.⸗G. Müller.

125280 Ferd. Wagner A. G. in Liquidation, Pforzheim.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 25. April J. J., vormittags 11 Uhr, in unserm Büro stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung.

2. Entlastung an den Liquidator und den Aussichtsrat.

3. Wahl des Aufsichtsrats.

4. Festsetzung einer prozentualen Ver⸗ gätung aus den auf die Aktien aus geschütteten Beträgen an den Auf sichts rat.

Attionäre, die an der Verfammlung teilnebmnen wollen, haben ihre Aktien spätestens am fünften Tage vor dem Ver⸗ sammlungstag bei der Gesellschaft zu hinterlegen oder die Hinterlegung der Attien bei einem Notar nachzuwe nen.

Pforzheim, den 21. März 1927. Der Liquidator: Eduard Winter.

4 4

*

.

en,