(1256931 Oberrheinische Immobilien Attiengesellschaft i. x, Freiburg im Breisgan. Liquidationseröffnungsbilanz per 1. 6 1926.
. Aktiven. Grund st ick. 281 356 — Schuldner . 60 336 99
Avale 246 422
341 69299
Passi ven. , 230 079771 Hypotheken , 69 762 50 Aale 246 422 Vermögen 41 82103
341 692 99 . i. Breisgau, im Januar 1927. Der Liquidator: Kutsch.
1265694 Oberrheinische Bauindustrie A.“ G. i. L., Freiburg im Breisg. Liquidationseröffnungsbilanz
ver 1. 6. 1926
An Stelle
— —
. Furchheimer G Strauß A. G., 1 Stuttgart. 126095) Bilan zabschlußt . per 31. Dezember 1926. 14 —— j ͤ Attiva. 9 Warenlager . 54 7o go od 4 Maschinen, Einrichtung, . Utensilien k 11250 — 4 Auto ;. ö b 000 . Kasse und Postscheckkonto 116402 ö. ö NMimessen. w 13 396 48 ö Wertpapiere . . 1380 — . . Guthaben beim Schweiz. . H Bankoerein ..... 3 461 90 . Außenstände k 1086 42200 . 214 678 10 . BPassiva. Aktienkapital K 100 000 — Nelervefonds ... 10 000 — Pensionsfonds ...... 16 000 — d . 30 625 94 Bantschulden ..... 28 bis sd ö E 6 214 578 9 Gewinn⸗ und Verlustkonto. . w Unkosten , 133 954 76 Abschreibungen ..... 20 11446 Reingewinn... 1943413 164 503 395 . . 17 640 85 Gewinn a. Waren.... 145785 75 Gewinn a. Wertpapieren 1076 I
164 503 35
des autgetretenen Herrn Verlagsbuchhändlers Middelbach, hier, ist Herr Erich Gompertz aus Hannover in den Aufsichferat eingetreten.
ö Attiengefellschast für
Brauereibedarf in Dresden. Lllang ber l Dezember 1226.
c
. Vermögen.
4 Kasse .
ö Debitoren. Wertpapiere , Konto der Aktionäre Waren.. . Avalverpflichtungen
3 3652 653, 79
2 2 82
Schulden. Aktienkapital Reserve fonds Gläubiger .... Wechsel . . Avalverpflichtungen 3 362 553. 73 ⸗ Reingewinn.
9 0 0 2 9 0 9 9 2
RM 4 946 27
h0 032 06 184168821 1190636 45 000 — 27 960 —
— — — —
1977503290
90 000 — 957 12 1798972 86
71 54313
16059 Ir. D, I
—
Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 1926.
unkosten,
Abgaben Abschreibungen Reingewinn.
Haben.
. Noheinnahmen.
ö III9147
Gewinnvortrag 1925.
9. Venwaltunge⸗ u. Geschäfts⸗ Steuern
und
RM 3
239 89269 1 845 — 166059 79
257 797 48
Dresden, den 22. März 1927. . Attiengesellschaft für Brauereibedarf. Binlch ʒoff.
(126102
Aktiven. Debitoren. Kasse und Postscheck
Warenbestand Verlust:
Mobilien und Utensilien
Vortrag 1924 23 262, 30 15239 76 521
. Bilanz per 31. Dezember 1925.
n 150 000103 157 71
4 500 — 186 334 48
99 27376
Aktienkapita! .. . Warenschulden. .. ö Bantschulden ... Provisionen . ...
Passiven,.
Gewinu⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember
449 265 98
150 000 — 248 226 22 37 253 97 4785179
440 265 98
1925.
Aktiven. Grundstück und Gebäude 974 962 — Lagereinrichtung ..... 10 80538 ,, 6 95880 ,,, 1200127 lein gerne, 24 33817 , 9h tz ot Kasse, Bank, Postscheck . b 866 ð Vebitoren . 8005839 Vorauszahlungen .... § 785 — Sicherheitsleistung.. .. 1000— Angefangene Bauten... 93779 97
Avale 532 000 131016270
125649 Lotzbeck Gebrüder A.⸗G. Bilanziouto.
Soll. 4 3 Kassabestand 255 94 Postschecksaldo . 2537 53 Scheck, und Wechselbestand 19803 Inventar ; K 12 500 — Liegen schgften 271 110 —
Warenbestand ..... Debitoren Guthaben bei Lieferanten
Haben. Aktienkapital seservesonds Akzepte J Gewinnvortrag 1925
199431 Gewinn 1926.
122213
04 4211418
29 520 65 186 276 02 241 —
400 000 — 46 359 83 4 8457
3216 414
Do T
Hamburg, den 31. Dezember 1926.
Der Vorstand. Unteifs
chrift.
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
Soll. Unkostenkonto .. . Bilanzkonto.... .
Haben. , Liegenschastskonto Berker font,;,;,;,
169 547 44
149 416 08
6 63 168 325 31 122213
3129141 17001
169 547 44
Hamburg, den 31. Dezember 1926.
Der Vorstand. Unter
christ.]
m
Bilanz am 31. Dezember 1926.
assiven. / Hypotheken. 356 3906 3 Kreditoren 933 469 73 Avale 32 0900 / Liquidationsfonds.... 265 226 27 1318 16270
Freiburg im Breisgau, im Januar
1927. Der Liquidator: Kutsch.
125695
Das Mitglied Herr Bankier C. Braun, Saarbrücken, ist infolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Freiburg i. Breisgau, den 21. März 1927. Oberrheinische
3 , .
R. Stock C Co., Spiralbohrer⸗ Werkzeug⸗ und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft,
Berlin ⸗ Marienfelde. Bilanz am 30 September 1826.
; Vermögen. RM 83 Grundstücke ; 912 912 35 Gebäude:
Bestand am 1. Oktober 1925. . 2268 136,50 Zugang. 7954,10 TI 90, 70 Abschreibung C6 203.1. Maschinen: Bestand am 1. Oktober 19205 189 269, 22 Zugang.. 109 057.96 Ahschreibung 20 832 72 Werkzeuge, Mobilien und Modelle: Bestand am 1. Oktober J 36 Zugang.. 61 904,79 Abschreibung 61 904,79 Roh⸗ u. Betrie bsmaterialien 91298 Halb⸗ und Fertigfabrifate Kasse und Bankguthaben n. ,, Schuldner .
2 159 88733
268 494 46
122493690 10 692 596 74
Verbindlichkeiten.
Aktienkapital 7JI 560 000 — Gesetzliche Rücklage 7hß 000 - Hypothek . 24131 25
Sl O72 —
6 646 08 160241723 62 330 10 092 996 7 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Teilschuldverschreibungen
Nicht eingelöste Gewinn⸗ anteilscheine .
Gläubiger kö
Gewinn« und Verlustrech⸗ nung: Reingewinn .
Soll.
ö,
Haben. Verlust
aus den Herren:
Hermann Kahn,
eil, Mainz.
Köln ermann Rosenthal,
Handlungsunkosten. . ..
K.
Warenbruttogewinn ...
3 .
Rr 3 de 87 * 970779 92 580 336
16558 95 76 02141
de os 36
In der Generalversammlung vom 22. No⸗ vember 1926 wurde das Aktienkapital nach erfolgter Herabsetzung auf RM 500060 auf RM 100000 erhöht.
Auf Grund teilweise erfolgter Neu— wahlen besteht der Aufsichtsrat nunmehr
Rechtsanwalt Dr. Marcus Birnbaum, Berlin, Bankier Dr. Isi Kahn, Berlin, Kommerzienrat Würzburg,
Köln, im November 1926. Woll stoff Attiengesellschaft. Willy Kobert.
David
Soll. Allgemeine Unkosten . Steuern... 197 657,81
RM 4 714 068 88
Industrie⸗
belastung 2115. 22977281 Ablösung der Genußrechte 1179375 n,, 40 363 90 Abschreibungen ..... 197 94088
62 33018 1 256 260 40
Reingewinn... ...
vwvuaben. Gewinnvortrag .....
Geschäftsgewinn .
4712208 1209 13832 1296 260 40
Der Vorstand. Otto
Vorstehende Bilanz vom 30. Septemher 1926 nebst Gewinn, und Verlustrechnung haben wir geprüst und mit den Büchern der Gesellschaft in Uebereinstimmung ge⸗ funden.
Berlin, im Februar 1927.
Georg Goldbach. Fritz Korge.
k
*
J R B * 5 *. 4 * * 3 * ( z *. ö j * ö
5 *
1 *
*
ö
d 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7777 777 77777 77 77 777
Aktiva. Gebäudekonto:
Bestand ... 486 500
Abschreibung 18 500 Elevatorkonto:
Bestand . 16000
Abschreibung 2000 Gleisanlagekonto:
Bestand 4000
Abschreibung 200 Betriebsmittelkto.:
Bestand 4360
Abschreibung 540 Lastenaufzügekto.:
Bestand 1149909
Abschreibung 1750 Säckekonto:
, 1480
Abschreibung 16064
Kontoreinrichtungskonto: Bestand 1760 Abschreibung 220
Wertpapierkonto: Bestand
Kassekonto: Bestand
Kontotorrentkonto. Bank— guthaben u. Außenstände
Wechsel konto: Bestand an Wechleln . Verlägekonto: Voraus⸗
bezahlte Auslagen usw. .
Passiva. Aktienkapitalkonto .... Reservefondskonto.... Dividendenkonto: Noch nicht
eingelöste Gewinnanteil— scheine Nr. 19 und 20 Kontoforrentkonto: Verbind⸗ lichkeiten . . Verlägekonto: Vorausbe⸗ rechnete Auslagen usw Gewinn⸗ u. Verlustkonto. Rohgewinn . 65 120,28 Abschreibungen 23 700. —
587 21732
RM 3
468 000 — 14000 — 3 500 -
3 815 — 12 250 - 1295 —
1540 — 1 * 3 60173
162 379 04 16593 15
2421090
600 000 — 2338 — 378 —
7 452 75
37 628 29
39 420 28
687 217 32
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 1, Dezember 1926.
Soll. Unkostenkonten: Gehälter, Löhne, Steuern usw. Bilanzkonto: Rohgewinn
Haben. nn,, Betriebskonto: Betriebsüber⸗ schuß ; ⸗ Jinsenkonto: Zinsgewinn
Dresden, den 15. Februar
230 597 27
— —
RM 3
167 47699 63 120 28
S66 83
225 198 52 4531 92
230 597 27 1927.
Elblagerhaus Attiengesellschaft.
Bürger. Gaerd
t
Die vorstehende Bilanz mit Gewinn—⸗ und Verlustrechnung stimmt mit den von
mir eingehend geprüften und
ordnungs⸗
gemäß geführten Büchern der Gesellschaft
überein. ; Dresden, im März 1927.
Paul Herrmann für das Landgericht
Dresden beeidigter Sachverstä
ndiger für
kausm. Bücher⸗ und Rechnungswesen. Die Ausgabe der neuen Gewinnanteil⸗
scheinbogen erfolgt gegen Rü Erneuerungsscheins duich die Bank Fil. Dresden, Dresden.
ckgabe des Deutsche
Die von der 22. ordentlichen General⸗
versammlung für das Jahr gesetzte Dividende von 60/9
1926 fest⸗. wird mit
„n 60, abzüglich 100 ;0 Kapitglertraasteuer, gegen Einlieserung des 21. Gewinnanteil⸗
scheinz ab sofsort bei der Gesellschaftskasse in Dresden
und der
Deutschen Bank Fil. Dresden, Dresden
ausgezahlt.
Dresden, den 19. März 1927 , ,. A ttiengesellschaft.
ürger.
*
4 *
.
Gaerdt.
Herr Carl Heinz ist aus dem Aussichts⸗ rat ausgeschieden.
Berlin, den 15. März 1927. Fixlicht Beleuchtungstörperfabrik Aktiengesellscha ft.
Fickenscher. 126136
125664 Vermögensübersicht am 30. September 1926.
Besitzwerte. A6 3 Immobilien 372 400, — 3009 Abschr 11200 — 361 200 - Wirtschafte häuser log x0. — 20/0 Abschr. 220 — 106 800 — Maschinen 113 MO Zugang... ng 03 117 992, 905 Abgang 4902, 32 115 089,71 10/0 Abschr. I 8971 102 000 — Elektr. Licht⸗ u Kraftanlage 4 000. — 10909 Abschr. 400, — z 600 Fastagen J) MG,. — Zugang.. 14 353.75 105 595, /, Abgang.. 2078,47 107 279,28 100 / Abschr. 10775 28 96 500 — Brauerei⸗ u. Wirtschafstsmv. S2 000, — Zugang.. 2829870 110215, 0 Abgang 26 695,7 mn 25 o, Abschr. 20 g02, 99 62 700 - Flaschen 5 U br -= Zugang.. 3 6527, 17 8 527, 17 h0 os0o Abschr. 4327, 17 4300 — Fuhrpark .. 7 78h. — Zugang 8 775, 1h 61 000, 1h Abgang 214263 i 20 060 Abschr. 11 862,52 47000 — ,,, 38 51] a, 3 835 05 Postscheck . — 9 9 2 1 51 70 nn, 126 31565 Har een 190 036 43 Vorräte J 1466 2732 1288122 85 Verbindlichkeiten. Aktienkapital: Stammaktien. 680 000 — Vorzugsaktien. ö 5000 — Gesetzlicher Reservefonds 40 250 — Hypotheken. ö 10 000 — Lieferanten und Steuern 9215830 Banken ö 245 399 74 ,, 127 637 15 Delkredere ö 32791 74 Reingewinn — einschl. des Vortrags 1924,25 — h4 836 90 1288 122 83
M. 34 000, — 2600.
. Gewinnverteilung: o/o Dividende J Vergütung für den Aussichtsrat . Zuwendung zum Reservesonds . 5000 — zdoso aus den Vorzugsaktien. . 300, — Vortrag auf neue Rechnung. . 12 335,90 zus. .. 54 835,90 Friedberg i. H., im März 1927. Brauerei Steinhäußer⸗Windecker A. ⸗G.
Der Vorstand.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. September 1926.
Soll. 4 3 Rohmaterialien, Betriebs— und Handlungsunkosten 312 8838 58 Steuern J 139 231 26 Abschreibungen 72 757 67
32791 74 Id 835 90
612 50515
Delkredere . Reingewinn ..
= Haben. Ertrag aus Bier u. Neben⸗ produkten 576 303 83
Gewinnvortrag 1924/25 36 201 32 612 5065 15 Friedberg i. H, im März 1927. Brauerei Steinhäußer⸗Windecker gl. G. Der Vorstand.
Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern übereinstimmend befunden.
Bad Nauheim, im März 1927. Reinhold Gehrke, beeidigter Bücherrevisor.
In der am 17. März d. J. stattge⸗ fundenen G.⸗V. wurde vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung ge— nehmigt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt: beim Frankfurter Bankverein, Frankfurt a. M. bei der Deutschen Ver⸗ einsbank, Frankfurt a. M. und deren Niederlassung Friedberg i H. sowie bei der Gesellschaftekasse Friedberg i. H.
Infolge Ablaufs der Amtsdauer scheiden sämtliche A.“ R ⸗Mitglieder aus. In Zu⸗ kunst soll der A⸗R. nur aus 3 Mitgliedern bestehen. Es wurden als A.⸗R.⸗Mit⸗ glieder gewählt:
Herr Bankdirektor Ludwig Ries, Frank⸗
furt a. M., Herr Gutspächter Heinrich Reif, Dor—
heim, Herrn ge teant lt Dr. Krausgrill, Offenbach a M. Friedberg, im März 1927. ; Brauerei . I.G.
j
K
124551] Bilanz vom 31. Dezember 1926. . Attiva. 1p 53 Kassekonto 2194 Grundstückskto. Kurfürsten⸗ straße 103 . 4ß 212 40 Debitores . . hl 000 — Gewinn⸗ und Verlustkonto: Verlust 1926. 4688,65 Gewinnvortrag aus 19265. 1322,95 3265166 100 500 — Passiva. ö Reservefondsfonlo .... 500 - Attienkavitalkonto. ... 15 000 - Hypothekenkonto.. ... 85 0600 2 00 500 J — Gewinn⸗ und Verlustrechnung. An De bet. 44K 9 Grundst. Verw.⸗Konto Kur—⸗ . fürstenstraße 166... 34276 Unkontenkonto. .. 249719 Sten kontss d 4 588651 Per Kredit. Bilanzkonto; . ö Gewinnsaldo a. 1925 132295 Verlust. . 326566 4588161 Berlin, den 1. Januar 1927
Neue Ansbacherstraße 9
Grund stücks⸗ Attiengesellschaft. Otto Gerath. (124853!
Geltinger Kreditbank Aküengesellschaft, Gelting. Bilanz am 31. Dezember 1926. An Aktiva. RM 3
Kassenbestand ... 62114 , 13781387 Bantierkonto Kö 11 62915 Kontokorrentkonto.... 127 8725777 Effektenkonto .... 6060 — Haus⸗, Stahl kammer- und Inventarkonto.. .. m 17979823 Per Passiva. ,, 20 000 — felervekonto J 1000 — Besondere Reserve ... 4000 — Kontokorrentkonto. .. 3 64790 Einlagenkonto. ... 75 37295 Dividendenkonto..... bo Zinsenkonto.. .. 12477 Saldo ö 2 4602 61 179798 23
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1926. An Debet. Handlungsunkosten (Steuern, Gehälter, Drucksachen usw.) Reservekonto 300. — Besond. Reserve .. 2 000, — 1090419 Dividende .. 2 000, — Vortrag auf neue Rechnung..
RM 8
8 810 22
30261 46902 61
1341283
Per Kredit. Vortiag 1925... 418833 Zinsenüberschuß. .... . 2224 290 13 412 83
Herr Johannes Lorenzen in Gelting wurde zum Direktor und Herr Nikolaus Martensen in Gelting zu seinem Stell vertreter gewählt. In den Aussichtsrat wurde Herr Dentist Johannes Thomsen in Gelting an Stelle des zum Vorstands—⸗ mitglied gewählten Nikolaus Martensen gewählt.
Gelting, den 12. März 1927. . Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.
124854 Geltinger Kreditbank Aktiengeselischaft, Gelting.
In der Generalversammlung 12. März 1927 ist beschlossen:
Das Aktienkapital um böchst. RM 30000 auf höchst. RM bo 000 zu erhöhen, und zwar für den bezeichneten Betrag Inhaber— aktien zu je RM 1600 auszugeben. Den Inhabern alter Attien soll für je 1 alte von RM 100 oder 5H von je RM 20 eine neue zum Kurse 105 0,0 zur Verfügung gestellt und der Rest zum Kurse von 1100 zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt werden. Die Stempelkosten trägt die Bank. Ab⸗ gesehen von dem Bezugsrecht bleibt es dem Aufsichtsrat und dem Voistand über— lassen, den Restbetrag der Aktien zuzu⸗ weilen. ;
Die neuen Aktien müssen zur Hälfte bis zum J. Juli 1927 und zur restlichen Hälfte bis zum 1. November 1927 eingezahlt werden und sind vom J. Oktober 1927 ab dividendenberechtigt.
Die Frist zur Ausübung des Bezugs⸗ rechts durch die alten Aktionäre endet am l. Juni 1927; im übrigen werden Zeich⸗ nungen nach dem 15. Juni 1927 nicht mehr angenommen.
Die Zeichnung der Aktien ist unverbind⸗ lich, wenn die Erhöhung nicht vor dem l. Juli 1927 in das Handelsregister ein⸗ getragen ist.
Zeichnungsscheine Geschäftszimmer aus.
Die alten Aftien, auf welche das Be— zugsrecht ausgeübt werden soll, müssen vor dem 1. Juni 1827 zur Abstempelung vor—⸗ gelegt werden.
Geltinger Kreditbank Aktnengesellschaft, Gelting. Job. Lorenzen. ilh. Asmussen.
vom
liegen in unserem
geidenschnlan derg . Am] Gehbl⸗
SErste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage zum Deut schen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 7 2.
Berlin, Sonnabend, den 26. März
1927
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels., 2. dem Güterrechts, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, G6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, ericheint in einem
besonderen Blatt unter dem Titel
Zentral ⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers sw 48. Wilhel m⸗
straße 32, bezogen werden
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezu gg preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. inzeln r Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
Einzelne Nummern kosten O. 15 Reichsmark.
2 —
Vom „SZentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich
werden heute die Nrn. 72 A und 72 B ausgegeben.
eas, PBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. M
Entscheidungen des Reichsfinanzhoßfs.
26. Einkommensteuerfreiheit der den preußischen Gerichtsreferendaren gezahlten stagtlichen Unterhalts⸗ zuschüsse. Nach der angefochtenen Entscheidung ist streitig, ob die den preußischen Gerichtsreferendaren gezahlten laufenden staat⸗ lichen Unkerhaltszuschüsse einkommensteuerpflichtig oder ob sie als Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützungen zum Zwecke der Aus— bildung gegeben sind, gemäß 5 8 Nr. 10 des Einkommensteuer⸗ esetzes einkommensteuerfrei zu behandeln sind. In der Ent⸗ he nung des Finanzgerichts ist die Steuerpflicht im wesentlichen damit begründet, daß die Unterhaltszuschüsse als Gegenleistung für die von den . dem Staate geleisteten oder nach n,, ihrer Ausbildung noch zu leistenden . anzusehen und daher ebenso zu beurteilen seien wie die , ,, ,. die den Beamtenanwärtern der Reichssteuerverwaltung gewährt werden und die durch Urteil des Reichsfinanzhofs vom 28. Juni 1922 für steuerpflichtig erklärt wurden. Das genannte Urteil hat aus den für die Bewilligung der Zuschüsse aufgestellten Grund⸗ sätzen, insbesondere daraus, baß die Zuschüsse nicht schon für die 261 Zeit des Vorbereitungsdienstes, in der die Anwärter aus⸗ schließlich oder vorwiegend zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind, ondern erst dann gewährt werden, wenn sie im Interesse der
erwaltung eine volle Arbeitskraft ausfüllen, geschlossen, daß mit der Bewilligung der Zuschüsse eine Förderung der Aus⸗ bildung der Beamtenanwärter nicht bezweckt sein kann. Nach dem Utteil deutet die er en, Regelung vielmehr darauf hin, daß die Zuschüsse als Entgelt für die von den Anwärtern im ö verhältnis im Interesse des Reichs geleistete Arbeit, also als 86. im Sinne der 85 9, 45 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juli 1921, bewilligt werden, auch wenn eine Verpflichtung zur Vergütung der Arbeit nicht anerkannt wird. Von dem Vorbereitungsdienste dieser Beamten⸗ anwärter unterscheidet sich aber der der Gerichtsreferendare in dem einen hier wesentlichen Punkte, daß die Referendare grund⸗ eh nicht und jedenfalls nicht für längere Zeit während ihrer usbildungszeit berufen sind, die volle Arbeitskraft eines plan⸗ mäßig . Beamten, insbesondere eines Richters oder Staatsanwalts, zu ersetzen. Wenn naturgemäß das Maß der dem Referendare, zu übertragenden Geschäfte auch durch den Zweck bestimmt wird, seine Arbeitskraft für den Staatsdienst nutzbar zu machen (8 29 Abs. 3 der Ausbildungsordnung vom 11. August 1923, 3 S. 589), so soll doch die übertragene Arbeit in erster Linie dem Zwecke der Ausbildung für den künftigen Beruf eines Richters oder Rechtsanwalts dienen. Die in dem obengenannten Urteil des Reichsfinanzhofs entwickelten Grundsätze können daher nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden. Von der Entscheidung der Frage, ob die Zuschüsse Arbeitslohn im Sinne des 386 Nr. 1 des Einkommen— teuergesetzes oder sonstige Zuschüsse und Vorteile im Sinne des 5 40 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes sind, die als wieder⸗ ehrende Bezüge gewährt werden, ohne daß ein klagbarer Anspruch auf sie besteht, kann aber dann abgesehen werden, wenn die An⸗ wendung des 38 Nr 10 des Einkommensteuergesetzes, wie in der Rechtsbeschwerde beantragt ist, geboten erscheint. Mit Recht hat war die angefochtene Entscheidung die . des Beschwerde⸗ ö die Unterhaltszuschüsse seien als Unterstützung wegen . e , anzusehen, mit der Begründung abgelehnt, daß ihre Gewährung an Voraussetzungen geknüpft ist, die mit der Natur von solchen Unterstützungen nicht vereinbar sind. Als solche Voraussetzungen kommen in Betracht: die Auswahl der Zuschußempfänger nach Maßgabe der größeren sachlichen Eignung unter Ausschaltung anderer Rücksichten, ein höheres Dienstalter oder Lebensalter und J,, die Staffelung der Bezüge ohne Feststellung des Grades der Bedürftigkeit im Einzelfalle, die Gewährung der Bezüge regelmäßig erst nach Ablauf einer be⸗ timmten , , ,. oder auch schon früher auf Grund des ervorragend günstigen Ausfalls der ersten juristischen Prüfung in Verbindung mit der Bewährung in der Praxis. Es bleibt somit nur noch zu entscheiden, ob die Bezüge als Ünterstützungen . Zwecke der Ausbildung im Sinne des 5 8 Nr. 10 des inkommensteuergesetzes gelten können und deswegen ö zu behandeln sind. Diese Frage kann nach der Gesamtheit der Be⸗ stimmungen, die für die Bewilligung der Zuschüsse von der preußischen Justizverwaltung erlassen sind, unbedenklich bejaht werden. In Betrgcht kommt insbesondere die Allgemeine Ver— Kn des Preußischen Justizministers vom 15. Mai 1923 über ie Bewilligung von widerruflichen laufenden Unterhaltszuschüssen an Referendare (Justizministerialblatt 1923 S. . wonach diese
Zuschüsse im Interesse der Erhaltung des Berufsbeamtentums und der gtechtzanwaltschaft mit Rücksicht auf die zurzeit herrschenden — wirtschaftlichen Verhältnisse
önnen. Weiter ist in der Rundverfügung des
ien, werden reußischen Justizministers vom 30. April 1924 1 6647 an— geordnet, daß be Bewilligung der Zuschüsse die besonders tüchtigen und leistungsfähigen Referendare in erster Linie berücksichtigt
Dauer der Beschäftigung bei einem Rechtsanwalt weitergezahlt werden, ist als Merkmal für die Natur dieser Zahlungen zu ver⸗ werten. In der oben bereits k Rundverfügung des Preußischen Justizministers vom 30. April 1924 ist als Zweck der Bewilligung die Förderung der Heranziehung eines tüchtigen juristischen Nachwuchses ausdrücklich erwähnt. Darum erfolgt auch die Auswahl der Zuschußempfänger in erster Linie nach dem Maßstab der größeren fachlichen Eignung. Die angeführten Be⸗ willigungsgrundsätze lassen erkennen, daß neben dem Gedanken, die wirtschaftliche Lage der Zuschußempfänger zu verbessern und ihnen eine ihrer sozialen Stellung entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen, für die Bewilligung der Zuschüsse die staats⸗ olitische Erwägung ausschlaggebend ist, im Interesse der Er⸗ . des Berufsbeamtentums und der Rechtsanwaltschaft einen küchtigen, juristisch geschulten Nachwuchs heranzuziehen, der sich bei der Bewilligung der Zuschüsse zu verpflichten hat, nach Abschluß der Ausbildung als Referendar in den Dienst des Staates, des Reichs oder der Rechtsanwaltschaft dauernd zu treten. Daraus ergibt sich, daß für die en en. der Zahlung solcher Zuschüsse durch die Justizverwaltung der Gesichtspunkt der Förderung der Ausbildung besonders befähigter Referendare entscheidend war und daß daher die Einkommensteuerfreiheit der Zuschüsse gemäß 3 8 Nr. 19 des Einkommensteuergesetzes gerecht— fertigt ist. (Urteil vom 2. Februar 1927 VI A 618/25.)
27. Kein Erstattungsanspruch für die Materialstener aus Rechtsgründen bei Bernichtung von Zigaretten unter amtlicher Aufsicht. Die Beschwerdeführerin, eine als Zigaretten⸗ hersteller angemeldete Zigaretten und Tabakfabrik, beantragte bei dem Zollamt die Vernichtung von etwa 80 kg verdorbener und des- halb für den Verkauf ungeeigneter Zigaretten unter amtlicher Auf— sicht und demnächstige Rückvergütung der dafür entrichteten Material⸗ steuer. Auf die ihr gemachte Eröffnung, daß aus der Vernichtung der Zigaretten eine Erstattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen nicht hergeleitet werden könne und daß gegebenenfalls nur eine Erstattung aus Billigkeitsgründen in Frage käme, erwiderte die Beschwerde⸗ führerin, daß sie die Erstattung der Steuer aus Rechtsgründen be—⸗ antrage. Das für den Betrieb zuständige Hauptzollamt hat mit Be⸗ scheid den Antrag abgelehnt mit der Begründung, daß aus der Ver⸗ nichtung der Zigaretten ein Rechtsanspruch nicht hergeleitet werden könne. Gegen diesen Bescheid hat die Beschwerdeführerin das Rechts⸗ mittel der Anfechtung eingelegt. Die Anfechtungsentscheidung hat die Anfechtung als unzulässig verworfen mit der Begründung, daß eine Erstattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen weder im Gesetze noch in der Materialsteuerordnung vorgesehen sei und der Bescheid sich daher nicht als ein Bescheid über einen aus Rechtsgründen zugelassenen Erstattungsanspruch im Sinne des z 223 der Reichs⸗ abgabenordnung darstelle.
Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Selbst wenn eine Er⸗ stattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen im Gesetze oder in einer dem Gesetze gleichstehenden Vorschrift bei Vernichtung von Zigaretten unter amtlicher Aufsicht angeordnet oder aus dem Sinne des Gesetzes oder der Vorschrift zu entnehmen wäre, so würde ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen im vorliegenden Falle dennoch nicht gegeben sein, weil weder aus den Bescheiden der Vorinstanzen noch aus dem Inhalt der Akten erhellt, daß eine Vernichtung der in Betracht kommenden Zigaretten unter amtlicher Aufsicht stattge funden hat, daß also der einen solchen angeblichen Rechtsanspruch zur Ent— stehung bringende Tatbestand verwirklicht worden ist. Aber auch ab⸗— gesehen hiervon, kann überhaupt nicht anerkannt werden, daß ein Anspruch auf Erstattung der Materialsteuer aus Rechtsgründen im Falle der Vernichtung von Zigaretten im Herstellungsbetrieb unter amtlicher Aufsicht gegeben sei. Eine ausdrückliche Vorschrift über einen solchen Erstattungsanspruch besteht nicht. Der 5 102 des Tabak⸗ steuergesetzes sieht lediglich eine Vergütung der Materialsteuer für im Inland hergestellte Zigaretten bei Ausfuhr, Aufnahme in eine öffent⸗ liche Niederlage oder in ein Lager unter amtlichem Mitverschlusse vor, aber nicht für den Fall der Vernichtung unter amtlicher Auf⸗ sicht. Der 52 des Tabaksteuergesetzes spricht nur von der Steuer⸗ befreiung von Tabakerzeugnissen, aber nicht ausdrücklich von einem Erstattungsanspruch. Es gibt aber nicht nur die in den § 128, 129 der Reichsabgabenordnung und in anderen Gesetzen ausdrücklich zu⸗ gelassenen Erstattungsansprüche, sondern auch solche sind anzuerkennen, die aus dem gesamten Inhalt eines Steuergesetzes hergeleitet werden können. Danach fragt es sich, ob aus dem gesamten Inhalt des Tabaksteuergesetzes der von der Beschwerdeführerin beanspruchte Er⸗ stattungsanspruch hergeleitet werden kann. Das ist nicht der Fall. Das Tabaksteuergesetz in seiner Fassung vom 10. August 1925 (Reichs- gesetzbl. J S. 244) enthält zwei Steuersysteme. Die Tabaksteuer nach den z5 1—92 des Tabaksteuergesetzes ist grundsätzlich eine Fabrikat⸗ wertsteuer; Besteuerungsgegenstand sind die fertigen Tabakerzeugnisse und Zigarettenpapier (5 1), nur ausnahmsweise findet die Besteuerung des Rohtabaks und der Halberzeugnisse statt. Bemessungsgrundlage ist der Kleinverkaufspreis (8§5 5, 6). Die Steuerschuld des Herstellers entsteht mit dem Übergang in den steueramtlich nicht überwachten Verkehr des Inlandes (5 10 des Tabaksteuergesetzes). Aus dieser
Regelung, insbesondere der Vorschrift des 310 des Tabaksteuergesetzes, ergibt sich, daß trotz der Worte im 51 Abs. I: „Tabakerzeugnisse, dis zum Verbrauch im Geltungsbereiche dieses Gesetzes bestimmt sind“, die Steuerschuld nicht an die Verwirklichung des Verbrauchs im In land geknüpft ist. Deshalb enthalten die Befreiungsvorschriften im z 2 des Tabaksteuergesetzes etwas Selbstverständliches. Bei den dort angegebenen Befreiungstatbeständen kann eine Steuerschuld des Her- stellers nach 5 10 des Tabaksteuergesetzes mangels Übergangs der Ware in den freien Inlandsverkehr überhaupt nicht zur Entstehung kommen. Ein Ersatz von bereits angebrachten Steuerzeichen ist in den §5§ 245, 27 der Ausführungsbestimmungen geregelt, darunter im S26 AÄbs. 19 für den Fall der versehentlichen Versteuerung der zur Ausfuhr bestimmten Erzeugnisse und im 326 Abs. 1f für den Fall des Zugrundegehens der im Ausland angelegten Steuerzeichen bei der amtlichen Vernichtung von verdorben eingehenden Waren. Die se Vorschriften gewähren aber keinen Erstattungsanspruch aus Rech ts⸗ gründen, weil der Ersatz nur mit Genehmigung des Hauptzollamts gewährt werden kann. Eine ganz andere Steuerart wie die Tabal-⸗ steuer der S§ 1 ff. des Tabaksteuergesetzes ist die im Jahre 1925 in das Tabaksteuergesetz, 55 93 ff., eingefügte Materialsteuer. Ihr unterliegt der Zigarettenrohtabak. Die Steuerschuld des Herstellers entsteht mit dem Verbringen in den Herstellungsbetrieb (85 93 —= 96). Irgendein Befreiungsgrund oder eine Erstattung der Steuer ist im Gesetze nicht vorgesehen und wird, wie schon oben erwähnt, eine Ver= gütung der Materialsteuer für die im Inland hergestellten Zigaretten
bei Aussuhr, Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein
Lager unter amtlichem Mitverschlusse gewährt (5 10 des Tabaksteuer⸗
gesetzes). Ein Zufammenhang zwischen der Tabaksteuer und der
Materialsteuer besteht nur insoweit, als die Einführung der Material-
steuer die Steuersätze der Tabaksteuer für Zigaretten (8 5 des Tabak-
steuergesetzes) beeinflußt hat und als im 5 105 der Reichsminister
der Finanzen ermächtigt ist, mit Zustimmung des Reichsrats und
des Steuerausschusses des Reichstags in dem Verhältnis der steuer⸗
lichen Belastung der Zigaretten durch Tabaksteuer (5 5) und Material
steuer (5 93) Änderungen eintreten zu lassen Bei dieser gesetzlichen
Regelung kann nicht anerkannt werden, daß aus ihr der von der Be⸗
schwerde führerin beanspruchte Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen
gefolgert werden könnte. Soweit die Beschwerdeführerin ihn darauf
stützt, daß bei der Vernichtung der Zigaretten ein Verhrauch im In.
land nicht stattfindet, ist darauf hinzuweisen, daß die Entstehung des
Materialsteueranspruchs nicht daran anknüpft, daß der in den Her=
stellungsbetrieb verbrachte Rohtabak oder dessen Erzeugnisse dazu be-
stimmt sein müssen, im Inland verbraucht zu werden. Der 511 des
Tabaksteuergesetzes, der eine ganz andere Steuerart zur bee, d,. hat, kann schon aus diesem Grunde nicht zur Unterstützung der Ansich
der Beschwerdeführerin herangezogen werden. Zudem kann aber auch
aus dem §1 des Tabaksteuergesetzes nicht einmal gefolgert werden, daß ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Tabaksteuer beim Nicht⸗ verbrauche der Erzeugnisse im Inland besteht. Ebensowenig kann aus 52 des Tabaksteuergesetzes etwas für die Ansicht der Beschwerde⸗ führerin hergeleitet werden. Er enthält, wie erwähnt, für die Tabal= steuer der s§S1 ff. etwas Selbstverständliches, weil die Vernichtung der Erzeugnisse zu einer Zeit geschieht, zu welcher ein persönlicher Steueranspruch noch nicht entstanden ist. Eine Erstattung der Tabakl= steuer aus 52 kommt daher überhaupt nicht in Frage. Bei der Material- steuer ist aber der persönliche Steueransprich bereits entstanden, und daß diese Steuer erstattet werden soll, härte der besonderen Hervor- hebung im Gesetze bedurft. Schließlich sei darauf hingewiesen, daß der z oz eine Vergütung der Materialsteuer nur bei der Aus fuhr, Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Lager unter amtlichem Mitverschlusse vorsieht. Hätte eine Erstattung oder Vergütung der Materialsteuer auch bei der Vernichtung unter amtlicher Aufsicht staitfinden sollen, so hätte es far den Gesetzgeber nahegelegen, dies bei der Regelung über die Vergütung bei der Aus- fuhr zu bestimmen. Dies ist aber nicht geschehen. Die Nichterwähnung der Vernichtung unter amtlicher Aufsicht kann auch nicht darauf zurück · geführt werden, daß etwa der Gesetzgeber der Meinung gewesen ist, die Erstattung oder Vergütung ergebe sich in einem solchen Falle schon aus 52 des Tabalsteuergesetzes. Denn abgesehen davon, daß die Materialsteuer eine ganz andere Steuerart ist wie die Tabaksteuer, hätte von diesem Gedankengang aus es auch nicht einer Vergütungs- bestimmung für die gleichfalls im 52 des Tabaksteuergesetzes behandeltes Ausfuhr bedurft. Gerade daraus, daß die Vernichtung neben der Ausfuhr im 5162 des Tabaksteuergesetzes nicht erwähnt ist, muß als Wille des Gesetzes angenommen werden, daß eine Erstattung oder Vergütung im Falle der Vernichtung nicht erfolgen soll. Hiernach kann für einen solchen Fall nur die Erstattung aus Billigkeitsgründen 5 108 Abs. J der Reichsabgabenordnung) in Frage kommen, über die aber der Reichsfinanzhof nicht zu entscheiden hat. Auch der Erlaß
des Reichsministers der Finanzen vom 156. Dezember 1925 1b 3464
über die Steuerfreiheit für Tabakerzeugnisse bei der Abgabe zu wohl tätigen Zwecken (Befreiung für im Handel unverwendbare Tabal· erzeugnisse) bezieht sich nur auf den Erlaß der Steuer aus Billigkeits gründen, also auf 5 168 Abs. I der Reichsabgabenordnung. Hierng war die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. (Urteil vom 9. Februar 19 IVA 573/26.)
werden sollen. Auch die Tatsache, daß die Zuschüsse während der
1. Handelsregister. (12Gb 90]
. A ist die offene Handels⸗
Ahrensburg. In das hiestge
heute unter Nr. 11 Altenburg, Lhür.
theke jesen & Co., n das Handelsregister ist heute das Fel e Apotheker Riesenfeld & C j . Altenburg (A 597) eingetragen worden. Altenburg, am 21. März Thüringisches Amtsgericht.
trahlstedt, eingetragen worden. Per- Erlöschen der Firma
soͤnlich haftende Gesellschafter .
. otheker Rudolf . r Riesenfeld, mburg, Holsteinischer Kamp g,
b) Kaufmann Friedrich Wilhelm 2
Ambe
Nr. 27. Die Gefellschaft hat am Eif
1. März 1927 begonnen. Zur Ver⸗ ] ter
1 1
tretung der Gesellschaft ist der Gesell⸗ schafter Seidenschnur befugt. Ahrensburg, den 16. März Das Amtsgericht.
rg. isenke ntor Gesellschaft mit beschränk⸗ tung. Sitz Rosenberg i. O.: Dem
Kaufmann Ludwig Port in Maxhütte ist Kollektivprokura mit einem weiteren rokuristen erteilt.
Amberg, den 17. März 1927. Amtsgericht — Registergericht. ö ori. g gh .
prian Friedrich. Sitz Cham. h. 3 Cyprian, erg e hefe. inhaber in Cham. andel mit land⸗ in , , Maschinen. Amberg, worden: den 22. März 1927. . Amtsgericht — Registergericht. AnkIlam. . 1267061 In unser Handelsregister Abteilung R Nr. 145 ist bet der Firma Max Hille“
1927].
125700
127. eschieden.
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mtsgericht
eingetragen, daß die verwitwete Kon- dito veibesitzer Martha Hille, in Anklam Inhaber Amtsgericht Anklam, den 12.
Amnaberg, Erzgeb,
Auf Blatt 736 des ir ,
registers, die Firma 6 nze & Co. Buchholz betr., i
Der
,,. Wilhelm Gutberlet . aus⸗
ist aufgelõöst. , nnaberg, 21. März 19277.
an 125708 andelsvegister Abt. i
Arnstadt. In das
der ü ärz 19 rauhaus Otto Bahlsen, Aktiengese
125704
anden rich .
An seiner Friedrich Bahlsen in Arnstadt
alleinigen Vorstand bestellt worden. Arnstadt, den 16. März 1927.
Thüringisches Amtsgericht.
Arusta dt. In das heute unter
t eingetragen
Kaufmann ermann
ie offene Handelsgesell⸗
andelsregister Abt. B if
eb. Kiesel, B 9 . . . unter Nr. 25 bei der Firma Hof⸗
chaft, in Arnstadt eingetragen worden Der bisherige Vorstand Dr. Karl Hein * Amt niedergelegt.
elle ist der . 3
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S2 bei der Firma Arma⸗
3 A 68. 2
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