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G. GB. auf Ehescheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur münd= lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor bie 3. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 24. Mat 1927, vormittags S Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Naumburg a. S., 25. März 1927.
Der Gerichfsschreiber des Landgerichts. [1946] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährigen Kinder Wilhelm und Christine Wagner, vertreten durch das städtische Jugendamt Düsseldorf, Rathaus, Akademiestr. 3, Kläger, klagen gegen den Kontrolleur Wilhelm Göhr in Düsseldorf, Burgunder Straße 1530, zuletzt wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, auf Unterhalt, mit dem Antrag, den Beklagten zu ver⸗ urteilen an die Kläger zu Händen ihres Vormunds an Stelle der im Urteil vom 11. März 1922 festgesetzten Unter⸗ haltsrente vom Tage der Klagezu⸗— stellung ab eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 9 RM — neunzig Reichs⸗ mark — für jedes Kind zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden viertel⸗ jührlich im voraus, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreck bar zu erklären. Beklagte wird zum Güteverhandlungstermin auf den 1. Juni 1327, vormittags S5 Uhr, Zimmer 155, vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlenstraße 34, hiermit geladen.
Das Amtsgericht.
Der
Abt. 3.
[947 Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährigen Kinder 1. Rudolf Poltermann, geb. am 4. 10. 1912, 2. Marie Poltermann, geb. am 30. 4. 1914, wohnhaft in Hochheim, gesetzlich vertreten durch die Amtsvormundschaft des Landkreises Erfurt, klagen gegen den Artist Otto Poltermann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als Vater der Kläger denselben Unterhalt zu gewähren hat, mit dem Antrag, den Beklggten durch vorläufig vollstreckbares Urteif kostenpflichtig zur Zahlung einer laufenden Unterhaltsrente von monat⸗ lich je 25 RM, zusammen 50 RM, zu verurteilen. Die Kläger laden den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechktsstreits vor das Amtsgericht in Erfurt auf den 5. Juni 1927. vormittags 9 Uhr, Zimmer 142. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen be⸗ stimmt.
Erfurt, den 30. März 1927.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. (557! Oeffentliche Zustellung.
Beschluß vom 25. März 1927. n Sachen des am 265. Marz 1926 zu Flo berg, O.. A. Neresheim, geborenen Joseph Karl Knaus, unehelichen Kindes der Dienstmagd Margarethe Knaus in Flochberg, gesetzlich vertreten durch das FIugendamt Aalen als Amtsvormund, Klägers, gegen den ledigen Aufseher Karl Braun, geboren am 18. Dezember 1903 zu Eichstätt (Bayern), zuletzt in
Kreuthof, Gde. Jagstzell, OS. A. Ell— wangen, Beklagten, wegen Unter⸗ halts wird Termin zur Ver⸗ nehmung der Zeagin Margarethe
Knaus, Dienstmagd in Flochberg, und zur Fortsetzung der mündlichen Ver handlung bestimmt auf Montag, den 16. Mat 1927, vormittags 9 Uhr. Auf Antrag des Klägers wird die öffent⸗ liche Zustellung an Fen Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, bewilligt. Zu diefem Termin wird der Beklagte hier⸗ mit vor das Amtsgericht Ellwangen ge⸗
laden. Amtsgericht Ellwangen. 558] Oeffentliche Zustellung.
Dle minderjährige Lieselotte Schicken⸗ tanz aus Barmen, vertreten durch den Stchbtoberinspeltor Hartnack in Barmen, Rathaus, els Berufsvormund, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Brock in Freiburg i. Schl., klagt gegen den Schlösser Artur Gläser, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Frei⸗ burg i. Schl., Sandstraße 2, Beklagten. Der Beklagte ist durch Urteil des Amts⸗
erichts Remscheid vom 17. 7. 1923 — J C 422/23 — verurteilt worden, der Klägerin bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ jahre eine Unterhaltsrente von monat⸗ 1 3 000 000 Papiermark zu zahlen. Infolge der veränderten Währung hat die Klägerin Klage erhoben mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und in vorläufig vollstreckbarer Form u verurteilen, der Klägerin an Sielle
er in dem rechtskräftigen Urteil des
Amtsgerichts Remscheid vom 17. 7 19983 — 3 C 422/23 — felgen ÜUnterhaltsrente vom Tage der Klage⸗
zustellung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine vierteljährliche Unterhaltsrente von 99 RM — neunzig Reichsmark — zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten eines . en Kalendervierteljahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Frei⸗ burg i. Schleß auf Mittwoch, den 25. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. Der Klägerin ist das Armen⸗ recht bewilligt und ihr der Rechts⸗ anwalt Justizrat Brock in Freiburg i. Schl. als Armenanwalt beigeordnet. Freiburg i. Schl., den 28. März 1927. Das Amtsgericht.
565 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Martha Linne, geb. Röhrs, zu Kastorf, Kreis Herzogtum Lauenburg,
Die ] Prozeßbevollmächtigter:
Referendar Hans Philipps in Hamburg, Sieve— lingsallee Nr. 5611. klagt gegen ihren Ehemann Hermann Friedrich Gustav Linne, zuletzt in Hamburg Nagelsweg Nr. 29, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Unterhalts⸗ tente in Höhe von 100 RM (in Buch⸗ staben: einhundert e r,. an sie u verurteilen Klägerin führt aus, aß der Beklagte niemals eine ordeni⸗ liche Wohnung gehabt, sondern in Gasthäusern im Polizeiasyl Hamburg, Neustädter Straße 33, und schließlich bis vor kurzem bei der Heilsarmee in Hamburg, Nagelsweg 29, gewohnt habe, daß der Beklagte jahrelang arbeitslos gewesen sei und daß sie selbst für ihren sinterhalt habe sorgen müssen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg. Zivilabteilung Ei Zivil justizgebäude. Sievekingplatz Erd⸗ geschoß Zimmer Nr. 107 a, auf Diens⸗ tag, den 24. Mai 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Hamburg, den 23. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
574] Oeffentliche Zustellung. Margarethe Pachler, Reisendenehefrau in Nürnberg, Vordere Bleiweißstr. 14111, klagt gegen Franz Pachler, Reisenden, zuletzt in Nürnberg. nun unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, zu erkennen: 1 der Beklagte hat vom 1. Oktober 1926 ab an die Klägerin Margarethe Pachler einen monatlich vorauszohlbaren Unterhalt von monatlich h RM zu bezahlen, fIJ. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, III. das Urteil sst vorläufig vollstreckbar, Der Beklagte wird hiermit zur neuerlichen mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Samstag, den 14. Mai 1927, vormittags 8 Uhr, Sitzungssaal 236, 1. Stock, vor das Amtsgericht Nürn⸗ berg geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt durch Beschluß des Amts gerichts Nürnberg vom 24. März 1927. Nürnberg, den 29. März 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
os) . Die minderjährige Erika Lie selotte Jänsch in Berlin-Blankenfelde, ver=
treten durch das Bezirksjugendamt in Berlin-Steglitz, Prozeßbevollmächtigter: Kanzleisekretär Raabe in Schawiebus, klagt gegen den Friseur Willi Scheidt, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Tempel, Kreis Meseritz, auf Unter haltszahlung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht Schwiebus auf den 9. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 7, geladen. Schmiebus, den 265. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
9497 Oeffentliche Zustellung. — Das minderjährige uneheliche Kind Erna Helene Schüppler in Schwarza, vertreten durch das Kreiswohlfahrtsamt — Jugendamt — in Schleusingen, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Kanzleisekretär Wilhelm, Steinbach⸗Hallenberg, klagt gegen den Schlosser Ferdinand Bauroth in Steinbach Hallenberg, Kälberzeil 14, setzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter der Kindes⸗ mutter in der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit beigewohnt habe, mit dem Antrag, ihn zu verurteilen, der Klägerin von ihrer Geburt bis zur Vollendung des I. Lebensjahres eine Unterhaltsxente von monatlich 25 Reichsmark ab 9. Juni 1925 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Steinbach-Hallenberg auf den 9. Mai 1 92æT, vormittags 10M Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Fieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Ste inbach-Hallenberg, 30. 3. 19277. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
5659] Oeffentliche Zuste llung.
Das minderjährige uneheliche Kind Gustav Belger in Westerhausen, ver⸗ treten durch das Kreisjugendamt in Quedlinburg, Prozeßbevollmächtigter: Kreisausschußoberinspektor Fülle in Zeitz, klagt gegen den Reisenden Hans Dudeck, unbekannten Aufenhalts, früher in Zeik unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der, Klä⸗ gerin in der gesetzlichen Empfängnig— eit beigewohnt habe, daher als
ater des Klägers gelte und zur Unterhaltszahlung an ihn verpflichtet sei, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom 8. Juli 1926 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus zu entrichtende Unterhalts⸗ rente von vierteljährlich 15 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ kräge sofort, die künftig fällig werdenden am 8. Oktober, 8. Fanuar, 8. April und 8. Juli jedes Jahres. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Zeitz auf den 27. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.
Zeitz, den 21. März 1927. Der Gerichtsschreiber bes Amtsgerichts.
576 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Paul Brasch in Char— lottenburg, Rönnestraße 7, klagt gegen den Bankier Georg Feinberg, früher in Berlin W. 30, Luitpoldstraße 22, jetzt
Verurteilung auf Einwilligung, daß die vom Polizeipräsidiam Leipzig zu Nr kr. R ill. 119,25 und Kr R. III. 30is/?éf bei dem Amisgericht Leipzig hinterlegten 144 * an Klager agus— gezahlt werden. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Schöneberg auf den 23. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 861, ge⸗ laden.
Berlin-Schöne berg, 258 März 1927 Der Gexichtsschreiber des Amtsgerichts
577] Deffentliche Zustellung. Der Kaufmann Siegfried Stadecker, Berlin Sñw. 68, Ritterstraße 68, Prozeß bevollmächtigte: Nechtsanwälte Dr. Earl Frank und Herbert Singer, Berlin Wöß, Taubenstraße 25, klagt gegen die Frau Maria Sander, geb. Moratschke, früher in Charlottenburg, Droysen⸗ straße 16, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagte als Ausstellerin des Wechsels, fällig am 2. März 1927, dem Kläger hh RM nebst Zinsen und Wechsel⸗ unkosten schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar za verurteilen, an den Kläger 300 RM nebst 7 vH Zinsen seit dem 2. März 1927 sowie 1329 RM Wechselunkosten nebst 7 v5 Zinsen seit dem Klagetag zu zahlen, auch die Kosten des Arrestverfahrens 41. G 599. 2 zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivilgerichtsgebäude am Amtsgerichts⸗ platz, Zimmer 141, auf den 10. Mai 1927, vormittags 9i5 Uhr, geladen. Charlottenburg, den Etz März 1927. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
578 Deffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Alexander Lindemann in Chemnitz, Lange Straße 10, Pee gf. anelfe l rer. Rechtsanwalt Liebsch⸗ ner in Annaberg klagt gegen den Kauf⸗ mann Abreham Gellermann, früher in Chemnitz, Annaberger Straße 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be= hauptung, der Beklagte schulde ihm auf Grund des Schuldscheins vom 25. Sep tember 1925 500 RM, die am 25. De: zember 1925 zahlbar sein sollten, auf Grand des Schuldscheins vom 10. Ok— tober 1925 weitere 1000 RM, die am 7. Januar 1926 zahlbar sein ollten, und auf Grund eines weiteren Schuld- scheins vom 19. Oktober 1925 noch weitere 1100 RM, die am 12. Janugr 1925 zahlbar sein sollten; sämtliche Schuldbeträge sollten, vereinbarungs; gemäß von den Fälligkeitstagen ab mit 12 0 jährlich . werden. Der Kläger beantragt, den Beklagten in vor⸗ läufig vollstreckbarer Form. kosten⸗ pflichkig zu verarteilen, dem Kläger 2600 Reichsmark nebst 12 9 Jahreszinsen davon seit dem 12. Januar 1926 zu zahlen. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu Chemnitz auf den 13. Juni 1927, vormittags 9½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zagelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
ö den 26 März 1927. Der Gerichisschreiber des Landgerichts.
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5799 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Internat. Frucht⸗Import Gesellschaft m. b. H, Hamhurg, Frucht⸗ hof, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Joseph, klagt gegen den Paul Borowsky, z. Zt. unbekannten Auf— enthalts, aus einer Darlehnsforderung, mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig, vorläufig vollstreckbar zu ver; urteilen, an die Klägerin 83006 RM nebst 8 „ Zinsen seit dem 1. September 1925 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in
Hamburg, Zivilkammer 2 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz, auf den
25. Mai 19527, vormittags 9 Uhr, mit der ,, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen Hamburg, den 29. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
963] Oeffentliche Zustellung. Der Ing. Wilhelm Meincke, Rostock,
Mlhlenstr. 14/15, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dres. Lädemann, Bielenberg, Müller u. Peters, klagt gegen den Kauf— mann Oskar Grumpelt, zurzeit un—⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Wechsel⸗ forderung, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an Kläger 1231,50 RM nebst 1167 Zinsen vom 265. 10. 1925 bis 11. 1. 1936, 103 Zinsen vom 12. 1. 19226 bis 27. 3. 1926 und Hö Zinsen ab 28. 3. 1926 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Kammer V für Handelssachen (Zivil⸗ sustizgebäude, Sievelingplatz, auf den 21. Juni 1927, vormittags 9iz Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den )0 März, 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 5800 Oeffentliche Zustellung. Röhrl g Kaufmann in München, Friedrichstra ze 36/1V, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Krivpner in Mün— chen, klagt gegen Kümmerle, Georg,
trenstraße 1911, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Bellagten, nicht vertreten, wegen Forderung, mit dem Antrag, zu erkennen: 1. der Beklagte wird ver⸗ urteilt, die Umschreibung der Anmel⸗ dung beim Reichspatentamt vom 30. Ja— nuar 1926 (A.⸗3. des R.⸗P.⸗A. K. 97 474/ 111/64 a) It. Patenschrift vom 27. Januar 1926, betr. Flascheninnen⸗ verschluß bzw. die Umschreibung des er; teilten Patents in der Paten trolle auf den Namen des Klägers zu bewilligen, II. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, III das Urteil ist eventl. gegen Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts München 1 auf Mittwoch, den 8. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 9g! / l, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt— gemacht. München, den 24. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J. ösl Oeffentliche Zustellung. Der Fahrradhändler Ludwig Reif in Nabburg hat unterm 28. März 1927 gegen den ehem. Bankvorstand Georg Forster in Nabburg, nun unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Forderung zum Amtsgericht Nabburg erhoben mit dem Antrag, zu erkennen: 1. der Be⸗ klagte h schüldig, an Kläger 200 RM — zweihundert Reichsmark — zu bezahlen II. derselbe hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, III. das Urteil ist vorläufig vollstreckoar. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist anberaumt auf Freitag, den 13. Mai 1927, vormittags 8 Uhr, im Sitzungssaale des Amtsgerichts Nabburg. Zu diesem Termin wird der Beklagte hiermit geladen. Die öffent⸗ liche Zustellung der Klage mit Ladung ist durch diesgerichtlichen Beschluß vom 29. März 1927 bewilligt worden. Nabburg, den 29. März 1927. Der Gerichtsschreiber
des Amtsgerichts Nabburg. Oeffentliche Zustellung. Arbeiter Karl Altmann in Zeißau, Kreis Sagan, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Herrmann und Dr. Teske in Sagan, klagt gegen den Landwirt Eduard Hoffmann, zuletzt in Zeißau, Kreis Sagan, wohnhaft ge⸗ wesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte auf Grund eines naͤtariellen Kauf— vertrags vom 30. März 1926 dem Kläger das im Grundbuche von Zeißau Band II Blatt Nr. A eingetragene Grundstück verkauft, aber noch nicht auf- gelassen habe, obwohl der Kaufpreis be⸗ zahlt und daz Grundstück übergeben sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, das im Grundbuch von Zeißau Band II Blatt Nr. 27 ein⸗ getragene Grundstück dem Kläger auf⸗ zulassen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Sagan auf den 30. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. Dem Kläger ist das Armen⸗ recht bewilligt.
Sagan, den 26. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
682 Der
688) Oeffentliche Zustellung. Die Eheleute Reichsbahnoberinspektor Ernst Kraatz und Lina Kraatz, geb. Voß, in Wiesbaden, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Harry, Wiesbaden, klagen gegen den Kaufmann Issar Stoyanowskti, früher in Wies⸗ baden, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf J. Zahlung von s35 RM nebst 5 8 Zinsen seit 1. 1. 1927, II. eventuell an die Kläger am 1. 1. 1932 835 RM sowie ferner sofort 3 2 Zinsen aus 8385 RM ab 1. 1. 1926 und 535 Zinsen aus 835 RM ab 1. 1. 1938 zu zahlen, III. das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und dem Be— klagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Kläger laden den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 9. Juni 1927, vormittags vez Ühr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Wiesbaden, den 26. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
ᷣ 4. Verlosung . 1
von Wertpapieren. 1303
Die Firma Karl Kaiser C Co., G. m. b. O. in Kassel, hat bei der Spruchstelle gemäß 5 43 Ziffer? det Aufwertungs⸗ gesetzegs beantragt, ihr die Balablösung der von ihr übernommenen als Teil einer Anleihe am 11. Dezember 1920 aus— gegebenen, über je 1000 4K lautenden Teilschuldverschreibungen der Kaiser C Co. Maschmenfabrik Aktiengesellschaft in Kassel auf je 7 RM zu gestatten.
Die Spruchstelle wird am 20. April 1927, 12 Uhr, Zimmer 39, entscheiden. — 1II1 160 Anrufung 29.
Kassel, den 28. März 1927.
13021 Bekanntmachung.
Die am J. April 192 waͤlligen Zins
scheine der Hannoverschen Provinzial
anleihen Reihe 2—8 werden vom
. April 1927 ab zu den aufgedruckten
Neichsmarkbeträgen abzüglich der 100 igen
gesetzlichen Kapitalertragsteuer bei den auf
der Rückseite der Zinsscheine vermerkten
Zahlsstellen eingelöst.
Hannover, den 1. April 1927.
Die Direktion der Landesbank der Provinz Hannover.
Purrucker.
(982
Die Gewertschaft Erichssegen Fali⸗ bergwerk mit dem Sitz in Freuden—⸗ berg, Kreis Siegen, beantragt gemäß Art. 37 der Durchführunge verordnung zum Aufwertungsgesetz, ihr die Bar— ablösung ihrer hoso igen Anleihe von 1921 zu gestatten und den Ablöjungebetrag sest zuletzen.
Hamm, den 29. März 1927
Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht.
9831 Neue Zinsscheine der Schuldver⸗ schreibungen des B. L. VB. Mit dem zJ. März laufen die Zinsscheine unserer Schuldverschteibungen ab. Die Ausgabe neuer Scheine erfolgt vom 1. April ab an unserer Kasse Kurze Str. 3— b, alltäglich in der Zeit von 9 — Uhr, gegen Rückgabe des Zinserneuerungescheins. Die neuen Zinescheine laufen nur bis zum 31. De⸗ zembor 1931, da nur bis dahin eine gesetz⸗ liche Bindung erfolgt ist. Der erste Zins— schein gist für die Zeit vom 1. April bis zum 31. Dezember 19527, die anderen gelten für ein Jahr. Die Zahlung der Zinsen erfolgt immer im Tezember. Berl. Lehrerverein. Beckmann.
980
Auf Grund des im Deutschen Neichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 68 vom 22. März 1927 veröffentlichten Pro⸗ spekts sind
Goldmark 20 90900 000 7 0¶ ige 2000 Stück über GM boo0 Nr. 1– 2009
kö JI w I ö
und Goldmark 40 0900 900 6 o ige
4000 Stück über GM 000 Nr. 1 = 4909 w a, isn. ö, Kd 5460 1066 * 1 - 6406
Goldpfandbriefe der Schlesischen Landschaft, J. Emission, zum Handel und zur Notiz an der Breslauer Börse zugelassen worden. Breslau, im März 1927. Schlesische Landschaftliche Bank zu Breslau.
1984 — Barablösung der Arzberger Stadtanleihe von 1921. Gemäß z 32 der Verordnung des Bayer, Gesamtsladteministeriums vom 9. Jul 1925 über die Durchlührung der S§ 40 bis 4 des Anleiheablösungegesetzes bietet die Stadtgemeinde Arzberg auf Grund Stadfratsbeschlusses vom 8. Februar 1927 den Inhabern der von ihr ausgegebenen 400 igen Schuldverschreibun gen vom J. Ok⸗ tober 1921 eine Barablösung in Höhe von Hö oso des Goldwerts. Die Barabfindung beträgt für 10090 PM 1.5 RM. Die Einlösungefrist läust drei Monate, beginnend mit der Vexöffent⸗ lichung dieses Angebots im Bayer. Staats⸗ anzeiger und im Deutschen Reichsanzeiger. Die Inhaber dieser Schuldverichiei⸗ bungen werden aufgefordert, unter genauer Angabe ihres Namens Standes, Wohn⸗ orts, die Mäntel nebst Zinsscheinbogen einschließlich Erneuerungsschein unter Bei⸗ gabe eines Nummernverzeichnisses bei der Stadktammerei Arzberg einzureichen. Die Jusendung oder die unmittelbare Aus⸗ zahlung des Gegenwerts erfolgt durch die Stadtkämmerei Arzberg kostenlos ö Arzberg, Oberfranken, den 29. März 927. Der Stadtrat. Keilberth, 1. Bürgermeister.
5. Kommanditgesell⸗
schaften auf Aktien, Aktien⸗
gesellschasten und Deutsche Kolonialgesellschaften.
1108
Aus unserem Aussichtsrat ist das Be⸗ triebs ratsmitglied Georg Zimmer aus Hindenburg, O. S.,. ausgeschieden. An seine Stelle tritt Herr Franz Michalski in Hindenburg⸗-Zaborze. (8 241 Q.⸗G. B.)
Breslau, den 30. März 1927. Schlesische Elektrieitäts⸗ und Gas⸗
Actien⸗Gejellschaft. Der Vorstand.
—
192
Durch Beschluß der am 29. März 1977 stattgefundenen Generalversammlung ist das Aktienkapital unserer Gesellschaft von RM 300 000 auf RM 100 6600 zu⸗ jammengelegt und gleichzeitig um Reichs mark 160 000 auf RM 200 000 erhöht.
Wir fordern die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, ihre Forderungen geltend zu machen.
Gandersheim, den 29. März 1927.
W. Veth Aktiengefsellschaft.
unbekannten Aufenthalis, wegen 144 4. mit dem Antrage auf kostenpftichtige
Techniker in München, früher Trappen⸗
Die Spruchstelle des Oberlandesgerichts.
müssen. Immer wird das aber nicht denkbar sein. Es wird auch während der Dienstzeit hinsichtlich der Allgemeinbilding durch die Berufsschule noch allerhand getan werden müssen. Ich stimme mit Herrn Kollegen Metzenthin darin durchaus überein, daß man sich da beschränken muß und daß es unmöglich ist und vor allen Dingen unnötig ist, den Polizeibeamten Dinge beizubringen, die sie für den Dienst nicht brauchen, worauf sich die Allgemeinbildung auch nicht auszudehnen braucht. Wenn da über einige Dinge unterrichtet wird, die nicht nötig sind, so ist von mir früher schon als Polizeipräsident dagegen eingeschritten worden. Das sind aber Auswüchse, das sind Einzelfälle, die abgestellt werden können; es werden vielleicht auch die Richtlinien noch einmal überprüft werden müssen. Eine solche weitgehende Art der Ausbildung ist schon deshalb nicht angängig, weil sie einen erheblichen Teil des Polizeidienstes wegnimmt.
Dann, meine Damen und Herren, ist die Frage der polizeilichen Personalpolitik Gegenstand der Kritik gewesen. Der Herr Abgeordnete Metzenthin hat zwei Beschwerden vorgebracht. Die eine betraf den Polizeioberwachtmeister Brunzlow, die andere den Polizeimajor Sachse. Ich habe nicht notwendig, darauf einzugehen, nachdem der in Frage kommende Beamtenausschuß des Landtags sich mit den Maßnahmen des Ministeriums einverstanden erklärt hat. Der Umstand aber, daß nach den eigenen Angaben des Herrn Kollegen Metzenthin der eine der zur Entlassung gekommenen Beamten bestimmt nicht in dem Verdacht einer Rechtsgesirntung steht, zeigt Ihnen, wie objektiv in solchen Dingen verfahren wird. (Große Heiterkeit rechts Im übrigen ist Brunzlow um Jahre überaltert gewesen; er hätte nach den allgemeinen Vorschriften längst entlassen werden können. Sie sind wegen ihrer Tüchtigkeit bisher nicht entlassen worden, jetzt mußte aber die Entlassung ausgesprochen werden, auch aus dem Grunde, um den jüngeren Beamten die Aufrückungs⸗ möglichkeit nicht zu erschweren.
Und nun, meine Herren, gestatten Sie mir noch ein Wort zur Frage der Qualifikationsberichte und der Be⸗ urteilungen im Rahmen meiner Personalpolitik. Es kann ein Polizeimann ein sehr tüchtiger Beamter an einer bestimmten Stelle sein, er kann ein guter Polizeilehrer sein, er kann ein guter Innendienstbeamter auf dem Revier sein und er kann in seiner Bereitschaft seinen Dienst bisher ganz ordentlich getan haben, ob als Wachtmeister oder Oberwachtmeister oder Unterwachtmeister oder Offizier, und er bekommt von seinen Vorgesetzten im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit naturgemäß eine gute Qualifikation. In dem Augenblick, wo der Mann aber auf die Straße gestellt wird, wo er allein Dienst tun muß, mit der Bevölkerung in Be⸗ rührung kommt, Geistesgegenwart zu zeigen hat, als einfacher Beamter oder als Offizier, kann er trotz seiner Kenntnisse im Polizeirecht versagen. Dann ändert sich eben die Qualifikation, dann muß er eben anders beurteilt werden. Schließlich müssen wir doch die Erziehung der Polizeibeamten darauf hinausleiten, daß die Beamten an allen Stellen so verwandt werden können, wie es den Erfordernissen entspricht. Wenn das nicht möglich ist, dann werden diese betreffenden Beamten nach Ueberalterung zur Entlassung kommen müssen, gleichgültig, ob das Offiziere oder Beamte sind. Wenn Sie ständig in der Presse, in der Oeffent⸗ lichkeit und hier im Parlament von dem Minister des Innern verlangen, daß er die Ruhe und Ordnung aufrechterhalten soll, wenn Sie ständig von dem Minister des Innern verlangen, daß er ordentliche Verhältnisse auch in der Polizei haben soll, dann müssen Sie ihm auch das Recht geben, die Beamten, die sich als nicht geeignet für diesen speziellen Dienst erweisen, im Rahmen des Gesetzes und unter Berücksichtigung aller sozialen Fürsorge zu beseitigen. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Wenn Sie ihm diese Möglichkeit nicht geben, wenn Sie mich da im Polizeibeamtengesetz binden wollen, dann entziehen Sie Ihrer eigenen Kritik jeden Boden. Der Minister würde Ihnen in Zukunft sagen können: Ich bedauere, der Beamte ist zwar nicht zu gebrauchen, aher Sie haben mir die Möglichkeit genommen, ihn anderweitig oder überhaupt nicht mehr zu verwenden. — Auf diese Konsequenz wollte ich Sie heute schoön — ich komme im Rahmen der Beratung des Schutzpolizeigesetzes vielleicht noch darauf zurück — hingewiesen haben. ;
Nun, meine Damen und Herren, zu dem, was sich hier heute abgespielt hat! Ich habe nicht umsonst gleich zu Beginn der Beratung des Etats auf die Unruhen hingewiesen, die mir einen bedrohlichen Umfang anzunehmen schienen, und angekündigt, daß ich mit aller Rücksichtslosigkeit denjenigen gegenübertreten werde, die glauben, durch eine gewisse Selbsthilfe sich gegen wirklichen oder vermeintlichen Terror anderer schützen zu müssen. Ich erkläre hier unter voller Kenntnis aller Konsequenzen, die das hat: Ich dulde nicht, daß irgend jemand, irgendeine Gruppe sich selbst schützt. (Große Unruhe und Zurufe rechts: Unerhört! Totschlagen lassen) Ich dulde nicht, daß jemand sich bewaffnet (Zuruf bei der Wirtschaftlichen Ver— einigung: Das ist etwas anderes!) mit der Absicht, sich gegen ver⸗ meintliche Ueberfälle zu schützen. (Zurufe rechts und bei den Kommunisten) — Sie müssen sich doch darüber klar werden, —— (Erneute Zurufe rechts) — Meine Herren, ich verstehe eigentlich Ihren Widerspruch nicht. (Zuruf rechts: Sprechen Sie doch dahin! — Es ist doch vollständig gleichgültig, wohin ich spreche. Ich habe ja nicht nur gegen Sie geredet, sondern ich habe das ganz allgemein gesagt, und ich wende mich gegen Sie und zu Ihnen, weil von dort her der Widerspruch kommt. Daß ich genau so handeln werde gegen links oder gegen die Mitte — oder ganz gleich, wer es ist — ist selbstverständlich. Wer wirklich Ruhe und Ordnung im Lande haben will, wer wirklich diese üblen Vor— gänge, wie sie sich ereignet haben, in Zukunft unmöglich machen will, der muß mit mir darin einverstanden sein, daß die Bewaffnung beseitigt wird (sehr wahr! bei der Sozialdemokratischen Parteih, und deswegen führe ich das Stockverbot durch, und ich sage noch einmal, wie ich es neulich schon einmal gesagt habe: Nur diejenigen, die Stöcke in der Hand haben, werden mutig und überfallen diejenigen, von denen sie meinen, daß sie wehrlos seien (sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei), und wenn ich denen die Stöcke weg⸗ nehme, dann sinkt ihr Mut, weil die Leute einzeln feige und auch in der Mehrheit nur dann mutig sind, wenn sie bewaffnet sind.
Das, meine Herren (zu den Kommunisten gewandt), richtet sich auch gegen Sie. (Zuruf bei den Kommunisten) — Ganz selbstverständlich! (Zuruf bei den Kommunisten: Es richtet sich
nur gegen uns — Wenn Sie meinen, daß bei Ihnen mehr Veranlassung vorliegt als da, dann richtet es sich auch und ganz besonders gegen Sie, wenn Sie diese Antwort durchaus hören wollen. (Zuruf bei den Kommunisten: Die anderen haben doch die Waffen; das wissen Sie doch! — Gegenrufe rechts.)
Aber meine Damen und Herren, meine Rede von der vorigen Woche ist ja veranlaßt worden durch Ruhestörungen, die von den Nationalsozialisten absichtlich herbeigeführt worden sind. (Abgeordneter Haake: Das ist ja unglaublich!! — Herr Kollege Haake, unglaublich ist nur Ihre Rede von heute. (Abgeordneter Haake: Das kann bewiesen werden) — Wie Sie angesichts der Tatsachen in Groß Lichterfelde, in Nastätten und in Köln davon reden tönnen, daß Sie die Angegriffenen sind, ist unerhört. (Abgeordneter Haake: Die Kommunisten haben zuerst geschossen! Ihre Polizeibeamten sind ja selbst dabei verwundet worden! — Widerspruch links.) Meine Damen und Herren, jeder hat das Recht, zu de monstrieren (Abgeordneter Haake: Bloß wir nicht) und auf der Straße Versammlungen abzuhalten. (Zuruf bei den Kommunisten: Das ist nicht wahr) Jedermann hat das Recht, von der Polizei Schutz bei der Durch⸗ führung seiner friedlichen Absichten zu fordern. Dieser Schutz wird jedem dann gewährt, wenn er mit seiner Versammlung, mit seiner Demonstration keine strafbare Handlung zu verfolgen beabsichtigt. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei: Juristendeutsch) — Sie müssen es ja kennen, besser als ich. — Meine Herren, in all den Fällen, in denen man Toleranz übt, d. h. in denen man jeden seiner eigenen Ueberzeugung entsprechen? demonstrieren und Versammlungen abhalten läßt, verlaufen die Versammlungen, verlaufen die Demonstrationen absolut ruhig. In so—lchen Fällen ist auch ein großes Aufgebot von Schutzpolizeibseamten nicht erforderlich. Der Herr Ab⸗ geordnete Borck behauptet zwar, die Politik meines Herrn Amts⸗ vorgängers und meine eigene Politik sei geeignet gewesen, eine große Beunruhigung in weiteste Kreise der Bevölkerung hinein⸗ zutragen (sehr richtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei) und habe Demonstrationen verursacht. Infolgedessen seien die Schutz⸗ polizeibeamten sehr stark in Anspruch genommen worden. (Sehr richtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Es gehört, Herr Kollege Borck, wirklich allerhand dazu, um so etwas zu behaupten. (Abgeordneter Borck: Das haben Sie sich zusammenkonstruierth — Das ist im Stenogramm nachzusehen. (Abgeordneter Borck: Das können Sie nachsehen! Tatsache ist jedenfalls, daß durch eine ungeheure Häufung von Demonstrationen seitens aller politischen Richtungen, insbesondere hier in Berlin, die Polizei⸗ beamten in einem ganz unerhörten Maße dienstlich in Anspruch genommen werden. (Abgeordneter Schwenk Oberhausen): Sehr richtig! — Zuruf des Abgeordneten Haake.) — Ich wundere mich darüber nicht. Ich gestehe Ihnen ja, Herr Kollege Haake, dieses Recht auch zu; Sie sollen nur nicht, wenn andere demonstrieren wollen, ihnen dieses Recht verwehren. Dazu haben Sie kein Recht. (Abgeordneter Haake: Die Ueberfälle sind ja in der letzten Zeit durch die Kommunisten entstanden! Wir sind ja von den Kommunisten jedesmal überfallen worden! Es wäre natürlich für die Polizei sehr einfach, alle Demonstrationen zu verbieten. (Abgeordneter Schwenk (Oberhausen)!: Tun Sie es doch einmal! Herr Borck fordert mich ja geradezu dazu auf, das zu tun. Das Geschrei möchte ich hören, wenn ich ein solches Verbot ganz allgemein aussprechen würde! (Abgeordneter Schwenk Ober⸗ hausens: Daraus müssen Sie sich nichts machen! — Abgeordneter Haake: Für uns besteht das Verbot ja heute noch!) Als der Polizeipräsident in Köln für kurze Zeit ein Demonstrationsverbot für einige Verbände ausgesprochen hatte, allerdings gegen meinen Willen, da sind Sie ja gerade diejenigen gewesen, die mich hier sofort interpelliert haben und die die Sache in einer großen Anfrage zur Sprache gebracht haben. Die Demonstrationen können nur verboten werden und müssen verboten werden, wenn dabei von vornherein die Gefahr besteht, daß die öffentliche Ordnung in einem Umfange gestört wird, daß die Polizei dieser Störung nicht Herr werden kann. Solange ich aber die Hoffnung und die Ueberzeugung habe, daß die Polizei dieser Demonstrationen Herr werden kann, solange verbiete ich ste nicht. Das, meine Herren, sollten Sie anerkennen und nicht verurteilen. Wenn Sie aber von mir verlangen, daß ich nur der einen Seite die Demon⸗ strationen verbieten soll, so tue ich das nicht. Ich kann nur gleich⸗ mäßig verfahren. (Abgeordneter Haake: Veranlassen Sie die Aufhebung des Verbots in Köln!! — Das werde ich nicht tun. (Wiederholter Zuruf des Abgeordneten Haake. — Das tue ich nicht. Ich werde Ihnen gleich beweisen, warum ich das nicht tue. (Abgeordneter Haake: Sie widersprechen sich ja!)
Ich habe bereits früher darauf hingewiesen, wie stark die Schutzpolizei durch die Demonstrationen in Anspruch genommen ist. Der Polizeipräsident von Berlin hat mir einige neuere Zahlen darüber vorgelegt, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Im Monat Januar dieses Jahres sind 47 Polizeibereitschaften, also fast alle, mit 3760 Beamten in Alarmzustand versetzt worden und 4245 Stunden besonders ver⸗ wandt worden. Außerdem mußten 892 Revierbeamte 58* Stunden außerhalb des normalen Straßendienstes zur Begleitung und Sicherung von Demonstrationen im Januar 1927 herangezogen werden. Im Monat Februar sind 57 Polizeibereitschaften mit 1600 Beamten in Alarmzustand versetzt worden und 167 Stunden besonders verwandt worden. Außerdem mußten 376 Revier⸗ beamte je 427½ Stunden im Februar zur Begleitung und Siche⸗ rung von Demonstrationen herangezogen werden. (Zurufe) — Ich beneide Sie um Ihre Schlußfolgerung nicht!
Das ist eine Beanspruchung der Polizeibeamten, die die politischen Parteien dieses Hauses dadurch vermeiden könnten, indem sie auf die hinter ihnen stehenden Organisationen im Sinne einer Mäßigung einwirken würden. (Sehr gut! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung) Die Reden hier im Hause von der Liebe für die Beamten sind Worte, wenn Sie nicht diesen Worten in entsprechender Einwirkung auf die hinter ihnen stehenden Kreise die Taten folgen lassen. Die Polizei kann keine Demon strationen verhindern, denn sie erfolgen ohne Anmeldung. Die Polizei bekommt nicht einmal Kenntnis von allen diesen Demon⸗ strationen. Außerdem hat sie keine Einwirkungsmöglichkeit auf die betreffenden Gruppen. Die Polizei hat sich, wenn diese Demonstrationen nicht von vornherein auf Grund des Artikels 123 Abs. 2 der Reichsverfassung verboten werden, mit der Tatsache der Demonstration abzufinden und hat sie nur zu schützen gegen An—⸗
griffe Andersdenkender. Wenn Sie nur, meine Herren, sich von den andersgerichteten Den o estrationen fernhalten würden, würden Zusammenstöße nicht erfolgen. Auch die Polizei brauchte dann nicht mit dem Aufgebot aufzutreten, wie sie es heute tun muß., und die einzelnen Beamten brauchten nicht jo viel Dienst zu tun. (Zuruf von den Kommunisten: Fromme Wünsche!) — Jawohl, in bezug auf Ihre Partei scheinen mir das fromme Wünsche zu sein. Deswegen will ich im Hinblick auf den 8. Mai sagen — — (Zuruf von den Kommunisten.) — Die S. P. D. hat sich niemals der Methoden bedient, deren Sie sich bedienen. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei. — Lebhafte Zurufe bei den Kommunisten) Die S. P. D. hat sich immer auf den Boden des Gesetzes gestellt. (Lachen bei den Kommunisten.) Die S. P. D. hat immer demonstriert im Rahmen des Möglichen ohne Waffen. Sie hat niemals Andersgerichtete überfallen. Sie ist in die Ver⸗ sammlungen der Andersdenkenden gegangen und hat mit ihnen diskutiert, aber niemals mit Waffenanwendung. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei) Ich kann nur alle die⸗ jenigen, die etwa eine andersgerichtete Demonstration, auch die am 8. Mai, stören sollten, dringend warnen, dies zu tun. Wenn Abgeordneter Eberlein in einer mir unverständlichen und in un⸗ glaublicher Weise im Landtag folgenden Satz ausgesprochen hat: „Wir werden den Wunsch des Ministers nicht erfüllen und am 8. Mai nicht zu Hause bleiben, im Gegenteil dafür sorgen, daß aus den vaterländischen Kampfverbänden vaterländische Gips⸗ verbände werden“, so ist das eine so unerhörte Provokation und Drohung, durch die sich die Polizei nicht einschüchtern läßt, sondern gegen die sie die notwendigen Vorkehrungen treffen wird, um jedem das gesetzmäßig und verfassungsmäßig gewährleistete Recht der Demonstration zu sichern.
Nun hat sich der Herr Abgeordnete Haake als das überfallene Lamm hingestellt. Angesichts dieser Behauptung in seiner Rede, auch wenn ich weiß, daß nicht viel hinter ihm steht, will ich doch einiges über die neuere Entwicklung dieser National⸗ Sozialistischen Deutschen Arbeiter⸗Partei zum Vortrag bringen. Ueber Zweck und Ziel, über Organisation und Ausbildung der Kampftruppe der National⸗-Sozialistischen Arbeiterpartei unterrichtet ein Artikel in einer der Flugschriften, die Sie ja regelmäßig erscheinen lassen, unter der Ueberschrift S. A. Sturmabteilung Grundlegende Betrachtungen über Be⸗ stimmung, Organisation und Ausbildung, vom 15. September 1966. (Zuruf des Abgeordneten Haake.) Darin heißt es: „Den Terror der Marxisten bricht man nicht mit schönen Reden, Pro⸗ testen und Entschließungen, sondern dadurch, daß man ihn mit gleichem Terror niederzwingt.“ (Abgeordneter Haake: Natürlich! Es bleibt uns ja nichts andres übrig! Wie dieser Angriff in der Praxis gedacht ist, erhellt daraus, das als eine der wichtigsten Aufgaben in dieser Flugschrift aufgeführt wird neben der Be⸗ obachtung des politischen Gegners ein sorgfältig durchgeführter Nachrichtendienst, die Propaganda in Wort und Schrift, das Niederreißen gegnerischer Pamphlete, die Organisierung und die Sprengung gegnerischer Veranstaltungen! (Hört, hört! links. — Abgeordneter Haake: Das haben wir doch alles von Ihnen gelernt! — Glocke des Präsidenten,. Wenn Sie glauben, sich Staats⸗ aufgaben anmaßen zu können, werden Sie dabei unter die Räder kommen. In einem andern Briefe heißt es: Wenn es nicht anders geht, füge dich der Staatsgewalt, aber tröste dich: wir rechnen später noch einmal ab. (Hört, hört! links.)
Ich habe dieser Tage durch den Oberpräsidenten der Rhein⸗ provinz den ‚Westdeutschen Beobachter“ auf drei Mo⸗ nate verbieten lassen. (Abg. Haake: Das sieht Ihnen ähnlich! — Sie verlangen ja solche Maßnahmen von mir. (Abg. Haake: Warum verbieten Sie nicht die „Rote Fahne“?) Dieser „West⸗ deutsche Beobachter“ enthält folgenden Satz: „Wir hassen die Zu⸗ hälter des Novemberstaates, aber bedauern die Beamtenschaft, die dazu verurteilt ist, diesen auf Meineid und Hochverrat aufgebauten Staat gegen die Interessen des Gesamtvolkes vertreten zu müssen.“ Wer glaubt, eine derartige Sprache führen zu müssen und sich dann noch hier hinstellt als das verfolgte, unschuldige Lamm, der hat die Begriffe für Recht und Unrecht absolut verloren. (Sehr wahr! links) Nun sagt der Herr Abg. Haake, an geblich sei seinerzeit von der Berliner Polizei in einer national⸗sozialistischen Versammlung eine Waffensammlung gefunden worden. Was ich hier ausgestellt habe, das war da gefunden worden, das war in der Aktentasche, die Ihnen gehört, gefunden worden chört, hört! links) und gehört ganz zweifellos Ihren Mitgliedern, die in der Versammlung anwesend waren. (Abg. Haake: Beweisen Sie das doch) — Das ist Sache des Untersuchungsrichters. Das Straf⸗ verfahren nimmt ja seinen Gang, und ich kann mit Ruhe den Aus⸗ gang dieses Verfahrens abwarten, wie ich auch in voller Ruhe die gerichtliche Feststellung aus den Vorgängen von Groß Lichterfelde, von Nastätten und Neukölln abwarten kann. Aber der Polizei- präsident von Berlin hat es bei der einen Durchsuchung nicht be⸗ wenden lassen, sondern er hat weiter gesucht, und er hat am 23. März die Teilnehmer je einer Versammlung des Roten Front⸗ kämpferbundes und der National⸗Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei nach Beendigung der Versammlung auf Waffen durchsucht. Bei den Mitgliedern des Roten Frontkämpferbundes wurden keine Waffen gefunden; doch von den Teilnehmern an der Versammlung der National⸗Sozialistischen Partei im Viktoria—⸗ Garten Wilhelmsaue in Wilmersdorf wurden fünf Personen fest—⸗ genommen und nach der Abteilung 1A mitgenommen; sie waren noch im Besitze gefährlicher Waffen und Werkzeuge. Wenn Sie Schraubenzieher in der Hand eines gewalttätigen Menschen nicht als gefährliches Werkzeug ansehen, so beneide ich Sie um Ihre Sorglosigkeit. Außerdem wurden in den Sälen folgende Gegen⸗ stände gefunden, die die Teilnehmer bei der drohenden Durch- suchung fortgeworfen haben: Ein Gasrohr, 40 Zentimeter lang, zwei ausziehbare Totschläger, eine Schlagfeder, sechs Schlagringe, zwei Totschläger in Leder, zwei Ketten in Hülle, ein Dolch mit Scheide, ein Küchenmesser, ein Stahlmeißel, ein Gasrohr mit Griff, 80 Zentimeter lang, ein Polierstahl, ein Gashahn, zwei
Totschläger aus Leitungsdraht. (Hört, hört! links.. Sie schaffen also die Tatsache nicht aus der Welt, daß Sie sich systematisch bewaffnen. Ich glaube es Ihnen nicht und Sie können auch in der Oeffentlichkeit nicht den
Glauben erwecken, daß Sie das nur in der Absicht der Ver⸗ teidigung tun, sondern ich muß Ihnen unterstellen, daß Sie es zum Zwecke des Angriffs tun. (Sehr richtig! links. — Zuruf des Abg. Haake.)
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