1927 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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303. Sitzung vom 1. April, vormittags 11M Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Be⸗ ratung des Finanzausgleichs und der damit zusammenhängenden Steuerfragen.

Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig) bemerkt zur, Ge— schäftsordnung: Durch die Erklärung des preußischen Minister⸗ präsidenten haben sich die Grundlagen der Beratung durchaus verschoben. Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, daß die Gesetze vom März 1919 und vom Juli 1924 nur mit Zwei⸗ drittelmehrheit im Reichstag und Reichsrat abgeändert werden können. Es ist auch festgestellt worden, daß die Bestimmungen selbst damals mit Zweidrittelmehrheit angenommen wurden und gerade auf Wunsch Bayerns. Wir müssen nun der Worten des preußischen Ministerpräsidenten entnehmen, daß Preußen vor hat, den Staatsgerichtshof anzurufen über die Frage der einfachen oder der Zweidrittelmehrheit. Es hat also leinen Wert, das Ge⸗ setz vorher zu verabschieden. Ich beantrage daher die Beratung zu vertagen, bis der Staatsgerichishof entschieden hat.

Der Antrag Bredt wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten, Kommunisten und der Wirt⸗ schaftlichen Vereinigung abgelehnt.

In Fortsetzung der Beratung nimmt das Wort

Bayerischer Staatsrat von Wolf: Der Streit über die Frage, ob der Initigtivgesetzentwurf über die Biersteuerentschädigungen zu seiner rechtsgültigen Annahme im Reichstag und Reichsrat einer Zwei— drittelmehrheit bedarf, hat in den süddeutschen Ländern Anlaß gegeben, diese Rechtsfrage zwei anerkannten Autoritäten auf dem Gebiete des fffentlichen Rechts, nämlich dem ordentlichen Professor des öffentlichen Rechts an der Universität He delberg, Geheimen Hofrat Dr. Anschütz und dem ordentlichen Professor der Universität München, Geheimen Hofrat Dr. Dyroff vorzulegen. Es wird genügen, wenn ich die ent— scheidenden Stellen aus den Gutachten dahin zusammenfasse, daß ber de Gutachten darin übereinstimmen, 1. daß den Ausgangspunkt für die Entscheidung der strittigen Frage die Eintrittsgesetze von 1919 zu bilden haben; 2. daß der Begriff der „Aenderungen des Gesetzes' im Snne der 85 6 (G8) dieser Eintrittsgesetze im engen Sinne auszulegen ist. Es muß sich um eine „konstitutive! Aenderung handeln, d. h. um eine Abweichung von der Absicht des Gesetzgebers von 1919. Handelt

es sich lediglich um die Anpassung der durch die Inflation gegenstands⸗

los gewordenen Höchstziffern des 3 der Gintrittsgesetze an die ein⸗ getretene Verschiebung der Währungsverhältnisse so liegt nach Anschütz lediglich eine Aenderung deklarativer Art, nach Dyroff lediglich eine Durchführungsnorm vor, die auch in einfach⸗gesetzlicher Form vor— genommen bezw. erlassen werden kann. Ueber die Frage, ob die jetzt zur Entscheidung stehende Aenderung der Höchstziffern eine solche Aenderung lediglich deklarativer Art darstellt, hat sich Prof. Anschütz „in Ermangelung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen tat— sächlicher Art“, wie er sich ausdrückte, des Urteils enthalten. Bei der Kürze der Zeit war es nicht möglich gewesen, Herrn Anschütz das hierfür erforderliche Material zugänglich zu machen. Prof. Dyroff, der hinreichend informiert werden konnte, bejahte aber auch bereits diese Frage. Tatsächlich handelt es sich bei den neuen Höchstziffern auch um nichts anderes, als was schon im Jahre 1919 gewollt war. Die Reservatstaaten sollten nach den damaligen Absichten der Reichs— regierung und der Nationalversamml ung den finanziellen Vorteil, den sie damals hatten, voll behalten. Bayern hatte im Jahre 1911 einen Reinertrag aus dem Reservat von 38,9 Millionen Mark, Berücksichtigt man die verminderte Kaufkraft des Geldes, so ergibt sich, daß die neue Höchstziffer von 45 Millionen RM nicht zu hoch ist. Außerdem machen die Bayern primär zukommenden 13,55 vy bei einem Steuer aufkommen von 335 Millionen RM, wie es für 1927 erwartet wird, noch etwa mehr als 45 Millionen aus. Es zeigt sich also, daß die auch von der Reichsregierung vertretene Ansicht, daß die jetzt be— antragte Erhöhung der Höchstziffern im einfach gesetzlichen Verfahren beschlossen werden kann, durchaus nicht so abwegig ist, wie dies die Gene gseite hinstellt. Gute Rechtsgründe und Rechtssachverständige von Bedeutung stehen ihr zur Seite. Vorsorglich möchte ich noch folgendes bemerken: Aus der bezeichneten Rechtsansicht darf natürlsch nicht etwa der Schluß gezogen werden, daß die Höchstziffern, wie sie jet im einfach gesetzlichen Verfahren erhöht werden sollen, so auch jederzeit in diesem Verfahren wieder herabgesetzt werden könnten. Eine solche Herabsetzung wäre keine bloße deklarative Aenderung, kein bloßer Volliug der Eintrittsgesetz; von 1919 mehr, sondern eine konstitutive Aenderung zum Nachteil der berechtigten Länder. Solche Benachteiligun gen zu erschweren, war Sinn und Zweck der S8 6 (8) der Eintrittsgesetze. An diesem Schutze der berechtigten Länder hat sich nichts geändert und soll und wird sich auch durch die jetzige Novelle nichts ändern Preußen übersieht vor allem daß den süddeutschen Ländern unanfechkbare Rechtstitel zur Seite stehen, die Bedingungen für den Eintritt in das Reich 1870 und die Reichsverfassung von 1871. 1919 sollten zwar die Reservate fallen, aber im Wege der Ver⸗ ständigung und gegen volle Entschädigung. Dem Wesen nach liegt also ein neuer Verfrag vor, wenn auch der Form nach der Weg des Gesetzes gewählt wurde. Bayern hätte bei voller Entschädigung eigentlich auch Anspruch auf Anteil an späteren Steuererhöhungen ge⸗ habt. Es hat darum auch Beseitigung der Höchstgrenze verlangt. Se ist ihm verweigert worden mit einer Begründung, die nicht praktisch geworden ist. Auf alle Fälle aber sollte Bavern die Einnahme er⸗— holten, die es damals hatte. 1911 waren es 38,9 Millionen, bei Be⸗ rücksichtiaung der Minderung der Kaufkraft sind dies heute mindestens 45 Millionen. In erster Linie waren aber 13.55 vH zugesagt. Das sind heute mehr als 45 Millionen. Die vorgesehenen Erhöhungen der Höchstarenzen entspreckend also dem was im Jahre 1919 seitens des Reiches den sfüddeutschen Ländern feierlich und unter besonderer Garantie gegen Schmälerung als Rechtsanspruch eingeräumt worden ist: sie sind die Erfüllung einer Rechtéyflicht des Reichs Gegenüber dieser Tatsache müssen alle formalen Ginwendungen, die sich aus der Inflation und der Formvorschrift in den 88 6 G) der Entrittsgesetze ableiten lassen, zurücktreten. Bayern verlangt in einer Existenzfrage sein Recht und hat das Zutrauen zum Reichstag, daß er es nicht ver— weigern wird.

Nunmehr wird die Abstimmung über den Antrag Dr. Hertz (Soz.) auf Rückverweisung des Biersteuergesetz⸗ entwurfes an den Ausschuß wiederholt. Auf Antrag Müller⸗Franken (Soz.) ist diese Abstimmung namentlich.

Die namentliche Abstimmung ergibt Ablehnung des An— trages mit 189 Stimmen gegen 163 Stimmen der Sozial⸗ demokraten, Kommunisten, Demokraten und der Wirtschafts⸗ partei bei einer Enthaltung.

Es folgen dann die zurückgestellten Abstimmungen zum

tat des Reichsfinanzministeriums. Den Ausschußbeschlüssen wird unter Ablehnung der kom⸗ munistischen Anträge zugestimmt.

Gemäß den Ausschußbeschlüssen wird ein erster Teilbetrag zu einem Um- und Erweiterungsbau für das Landesfinanzmt Hanover in Höhe von 600 000 Mark gestrichen. Ebenso 300 000 Mark zum Neubau eines Finanzgebändes in Köln und 100 000 Mark zum Umbau des Hauptzollamtsgebäudes in Dresden. Zum Schutze der Insel Helgoland gegen Fels⸗ abstürze und Angriffe des Meeres werden anstatt 2,4 Millionen Mark nur 134 Millionen Mark bewilligt.

Das Haushaltsgesetz wird angenommen.

Der Etat des Reichsfinanzministeriums wird bewilligt. Darauf wird in die Aussprache zum Finanzausgleich ein⸗ getreten.

Abg. Junke (Soz.) führt aus, die Erklärung der Regie—⸗ rungsparteien bezeichne den jetzigen Finanzausgleich als er Schritt zur Herbeiführung einer innerpolitischen Befriedung. Wie die Erklärung der preußischen Regierung zeige und durch die Er— regung bewiesen werde, . gerade das Gegenteil eingetreten. Schon heute könne kein Zweifel darüber bestehen, daß durch die ungleichmäßige Behandlung der Länder die Gefahr bestehe, daß die Reichsverdrossenheit unseligsten Angedenkens wieder auflebe.

Die Beratungen über den Finanzausgleich selen verständlicher⸗ weise über den Kreis der Vertreter der Länder und Gemeinden mit gespannter Aufmertsamkeit verfolgt worden. Der Inhalt der Regierungsvorlage habe im Ausschuß eine vollstandige Umwand⸗ lung erfahren. Tie Vorlage des Seuerausschußes zeige, daß rein politische Erwägungen von größter Bedeutung für die Gestaltung des Provisoriums ausschlaggebend waren. Die Interessen des Reiches sind, so betonte der Redner, weiter gegenüber denen ein⸗ zelner Länder stark in den Hintergrund gedrängt. Die unberech⸗ tigte Vormachtstellung Bayerns als Staat hat sich genau so un⸗ wirksam gezeigt wie der Einfluß der Bayerischen Volkspartei als enischeidende Regierungspartei. Dazu kommt, daß das Zentrum aus parteipolitischen Erwägungen den Forderungen der Baye⸗ rischen Volkspartei weit entgegengekommen ist. Der Ton, der im Bayerischen Landtag im November vorigen Jahres der Regie⸗ rungsvorlage gegenüber angeschlagen wurde, laßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig Sachlich konnte man dem Ansrage der Regierung, das Provisorium um ein Jahr zu verlängern, zu⸗ stimmen. Bevor die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung der Verhältnisse in Ländern und Gemeinden nicht vorhanden sind, muß die endgültige Regelung vertagt werden. Dafür hätte aber die Verlängerung um ein Jahr genügt. Bei der Dauerregelung des Finanzausgleichs handelt es sich vor allem um die Entschei⸗ dung der größten prinzipiellen Frage: Ueberweisungssystem oder Zuschlagssystem. Wenn man Selbstverwaltung und Selbstverant⸗ wortung will, so muß man den Gemeinden eine gewisse Beweg⸗ lichkeit ihrer Einnahmen lassen. Das kann geschehen durch Zu⸗ schlags recht. Wir lehnen es ab. Dann bleibt nur Beweglichkeit bei anderen Einnahmequellen, vor allem bei der Realbesteuerung und eigenen Tarifen Wird die Realbesteuerung vor der Entscheidung über die grundsätzliche Frage des Finanzausgleichs geregelt, dann entsteht die Gefahr, daß zwangsweise das Zuschlagssystem die Folge ist. Unsere Befürchtungen in dieser Richtung sind um so größer als die Unternehmer die zwangsweise Herabdrückung der Real⸗ steuern fordern und sie mit der Einkommensteuer verkoppeln wollen. Aus allen diesen Gründen sind wir für die Verlängerung um ein Jahr. Wenn der Ausschuß nun eine Verlängerung um zwei Jahre beantragt, so wird das zur Folge haben, daß dieser Reichstag den endgültigen Finanzausgleich nicht mehr verab⸗ schiedet. Man hätte nun erwarten dürfen, daß der provisorische Finanzausgleich nichts anderes sei als die Verlängerung der be⸗ flehenden Ansprüche. Statt dessen sind aber so wesentliche Aende⸗ rungen vorgenommen, daß man von einer Verlängerung des Pro⸗ visoriums nicht mehr reden kann. Die Sozialdemokratie ist immer dafür eingetreten, daß die Länder und Gemeinden ihre verfassungs⸗ rechtlichen Aufgaben zu erfüllen in die Lage gesetzt werden. Die leitenden Grundsätze sind, daß die Steuerhoheit des Reiches ö. rechterhalten bleibt. Dem Reich wird aber die Verpflichtung auf⸗ erlegt, den Ländern und Gemeinden die Befriedigung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturpolitischen Bedürfnisse zu ermöglichen. Ueber dieses Ziel geht die jetzige Regelung des Finanzausgleichs weit hinaus. Sie bringt eine Erhöhung der Gesamtgarantie auf 25 Milliarden Mark und nimmt den Ländern und den Gemeinden die Lasten für die Erwerbslosenfürsorge ab. Solche Maßnahmen erscheinen bei der jetzigen Etatslage des Reiches außerordentlich bedenklich. Eine solche Finanzpolitik wird ein Defizit zur Folge haben und den Zwang zur Aufrechterhaltung von Verbrauchs⸗ steuern auf den nnentbehrkichen Verbrauch Es wird der Anfang mit einer unsoliden Finanzwirtschaft gemacht. Jetzt sehen wir eine Liebesgabenpolitik an einzelne Länder, die zu ernster Be⸗ sorgnis Veranlassung gibt. Das Reich garantiert den Ländern setzt 26 Milliarden Mark aus Körperschafts“. Einkommen- und Umsatzstener. Es ist aber zweifelhaft, ob das Aufkommen dieser Steuern so hoch ist, daß dieser Garantiebetrag gedeckt werden kann. Da die Regierung selbst wenig Hoffnung hat, stellt sie in den diesjährigen Etat einen Auffüllungsbetrag von 65 Millionen Mark ein. Um diese Summe wird der Reichshaushalt, ohne daß eine zwingende Notwendigkeit vorliegt, auf der Einnahmeseite ge⸗ kürzt. Von den 2,4z Milliarden sollen 450 Millionen nach dem Verteilungsschlüssel für die Umsatzsteuer verteilt werden. Das be⸗ deutet eine Bevorzugung der agrarischen Länder gegenüber den industriellen Ländern. In erster Linie wird Bayern die Wohl⸗ taten dieser Regelung genießen. Gegen eine solche Bevorzugung wenden wir uns ganz entschieden. Bayern muß seine auf⸗ geblähte Verwaltung ebenfalls abbauen und zu einer vernünftigen Steuerpolitik übergehen. Es ist weiter beabsichtigt, eine Ent⸗ lastung des Besitzes und eine Belastung des Massenkonsums auf dem Umweg über den Finanzausgleich herbeizuführen. Von dem Selbstbestimmungsrecht und der Kontrolle der Oeffent⸗ lichkeit hört man jetzt nichts mehr. Jetzt handelt es sich um die Senkung der Besitzstener Als wir im Ausschuß beantragten, daß neben der Verpflichtung zur Senkung der Realsteuern auch die Senkung der Hauszinssteuer erfolgen sollte, wurde dieser Antrag abgelehnt, trotzhem vorher überraschenderweise fast alle Parteien grundsätzlich versicherten, auf dem Boden unseres An⸗ trages zu stehen Eine weitere Belastung erfährt der Etat des Reiches durch den 8 35 des Gesetzes. Auch hier kann man wieder feststellen, daß keine sachlichen Beweggründe die Haltung der Regierung und der Regierungsparteien leiten. Bayern lebt jetzt von der Gnade des Reiches. Die Stellung der Sozialdemokratie zum Einheitsstaat ist bekannt. Wir wünschen aus vollem Herzen, daß die Kleinstaaterei verschwindet. So sehr wir aber dieses Ziel erstreben, so wollen wir es doch nicht auf dem Wege über den Finanzausgleich erreichen. Andererseits bekämpfen wir aber ebenso entschieden die Bestrebungen, unwirtschaftliche Stgaten⸗ gebilde künstlich zu erhalten. Das Gesetz über die Biersteuer⸗ entschädigung bringt für Baden ein Mehr von 3,555 Millionen, für Württemberg von 5.333 Millionen und für Bayern von 27, Millionen Mark. Dazu kommt eine Nachzahlung für das Jahr 1926 von g, 172 Millionen, insgesamt also 45,86 Millionen Mark. Betrachtet man den Finanzausgleich nun von der Seite der finanziellen Belastung, bie die Reichskasse erfährt, so muß man feststellen, daß diese Belastung sehr erheblich ist, weil offen sichtlich einzelne Länder begünstigt werden sollen. Die Bürger⸗ blockregierung und der Besitzbürgerblock kommen dem deutschen Volke teuer zu stehen. Betrachtet man den Finanzausgleich unter dem Gesichtswinkel der sozialen Auswirkung, so ist eine Ver⸗ schärfung des Steuerunrechts festzustellen. as Reich wird ge⸗ . die ö aufrechtzuerhalten. Durch die Auf— hebung der Gemeindegetränkesteuer und die Einführung der gemeindlichen Biersteuer wird der Luxusverbrauch von Wer chaumwein usw. begünstigt. Das Bier, das Getränk des kleinen Mannes, wird weiter belastet. Das Ergebnis einer solchen Politik wird eine Drosselung der sozialen Ausgaben bei Reich und Gemeinden sein. Das Kabinett gibt mit vollen Händen dorthin, wo systematisch an der Aushöhlung der Republik ge⸗ arbeitet wird Diese Regierung will keine Erhöhung der Besitz⸗ steuern, sondern neue Belastung der armen Bevölkerung. Das ist nicht nur im Innern schädlich, sondern wirkt auch im Aus⸗ lande ungünstig, wo man glauben muß, das Reich schwimme im Gelde. Zusammenfassend stellte der Redner fest, der vorliegende Finanzausgleich bringe eine Zurückdrängung der Reichsinteressen, eine Begünstigung der Länder zuungunsten der Gemeinden, eine ö des Partikularismus, Verstärkung des Steuer⸗ unrechts, Drosselung der sozialen Ausgaben und eine Gefährdung der Einsicht des Auslandes, daß Deutschlands Repgrationslasten zu hoch sind. Aus diesen Gründen lehnte der Redner diesen Finanzausgleich ab.

Abg Koenen (Komm): Dieses Finanzausgleichsgesetz ist ein Ausdruck der inneren Widersprüche, in welchem sich die kapitalistische Wirtschaft befindet. Um aus den Differenzen herauszukommen, will die Reichsregierung den Ländern und Gemeinden 200 Millionen mehr geben als Beruhigungsprämie. Daß die Länder trotzdem nicht beruhigt sind, zeigen die Erklä— rungen der Herren Braun und Gradnauer. Beruhigt ist nur Bayern. Woher will die Reichsregierung das Geld nehmen? Es . plötzlich nene versteckte Millionen zur Deckung des Defizits

rausgekommen. Sogar der Betriebsfonds von 190 Millionen soll herhalten. Rund 600 Millionen Mark Steuerrückstände sind

an den Tag gekommen, und davon sind 300 Millionen noch nicht einmal eingemahnt worden. Arbejser sind nicht dabei, denn die müssen ja ihre Steuern vorauszahlen. Außerdem haben auch die Länder noch allerlei gesündigt. Bei all den entdeckten neuen Millionen sollte eigen lich der Finanzausgleich leicht sein. Er soll aber dazu dienen, um auf die werktätigen Schichten eine neue Steuerpression auszuüben. Das Finanzausgleichsgesetz ist so kompliziert, daß außer den Behörden sich eigentlich niemand darin auskennt. Das Gesetz soll nur ein Provisorium auf zwei Jahre sein, die endgültige Entscheidung schiebt man auf. ö. sind . das Steuerzuschlagsrecht der Gemeinden, weil es nur zur Erhöhung der Lasten der werktätigen Kreise benutzt werden würde. Endlich sind auch die Sozialdemokraten zu dieser Ueber⸗ zeugung gekommen Man soll sich aber durch den jetzigen Verzicht auf dieses Zuschlagsrecht der Gemeinden nicht täuschen lassen, man verzichtet darauf nur aus Angst vor den technischen Schwie⸗ igkeit der Berechnung. Grundsätzlich hält man aber daran ' t, daß das Zuschlagsrecht einmal gegeben werden muß und ann die Gemeinden die Arbeiter nochmals für sich mit Ein⸗ kommensteuer belegen können. Der Antrag der Lohnsteuer wird gar keinen Erfolg zeitigen Die Milliardenlast der Steuern kann von den Werktätigen nicht mehr getragen werden. Deshalb beantragen wir Ersparnisse an den Ausgaben für die Macht— organisationen, die sich die Bourgoiesie geschaffen hat; bei der Reichswehr und der Schupo kann vieh gespart werden Das bayerische Konkordat der Kirche hat einen Reingewinn aus Liegen— schaften im Werte von einer Milliarde gebracht. Das zeigt, wo gespart werden kann. Die Umwandlung der kommunalen Polizei in eine staatliche Polizei mit Kasernierung und Panzerautos kostet Millionen über Millionen. Bei Ersparnissen in den Aus⸗ gaben könnte die Biersteuer wegfallen. Die Gemeinden haben keine Besitzsteuer, sie werden nur durch die Lohnsteuer erhalten. Wir beantragen die Einführung von Besitzsteuern in die Ge⸗ meinden. Die Erhöhung der Biersteueranteile der süddeutschen Staaten darf nur mit' der verfassungsändernden Zweidrittel⸗ mehrheit beschlossen werden. Wir prokestieren gegen die Um— rechnung der Steuerverteilung nach dem Anf fene hl se allein; diese Umrechnung entzieht Sachsen z. B. 4 Millionen auf Kosten der Arbeiter. Die Sozialdemokraten in den Gemeinden machen alle diese Finanzmacherei mit, um nur ja nichts gegen das Reich zu tun.

Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem) stellt r daß die im Zu⸗— ammenhang mit dem Finanzausgleichsprovisorium vom, Reichs⸗ k verfolgte Politik jede Möglichkeit durchgreifenderer Senkungen für das Gebiet der Reichsstenern fast völlig verschließt und daß in den Ländern und Gemeinden , n,, e Tendenzen vorherrschen, die die Behauptung rechtfertigen, alle auf eine Senkung der Realsteuerlasten hinzielenden Empfehlungen und Anordnungen der neuen Finanzausgleichsgesetzgebung graue Theorie bleiben. Dieses Finanzausgleichsprovisorium zeigt auch eine entscheidende und gefahxvolle innenpolitische Tendenz. In all den Kreisen, die auf der Grundlage der Weimarer Ver assung die unbedingte Souveränität der Reichsgewalt und der Reichs autorität abfolut gesichert wissen wollen, bestehen ernsthafte Be— denken, daß es sich praktisch hier um Versuche handelt, die die Reichs- einheit zufammenhaltenden Klammern zugunsten einer stärkeren Selbständigkeit der Länder zu lockern. Es darf nicht Aufgabe und Ziel der Reichsfinanzpolitik sein, die der Reichsgewalt in der Weimarer Verfassung zugewiesene Position durch Schmälerung der finanzwirtschaftlichen Kraft des Reiches zugunsten der Länder einzuschränken. Wir haben dem gegenwärtigen Finanzausgleichs⸗ provisorium gegenüber die Befürchtung, daß hier mit den Mitteln der Finanzpolitik und der Finanzwirtschaft versucht wird, die partikularistischen Tendenzen in die Praxis umzusetzen, von denen bie Denkschriften der bayerischen Staatsregierung aus den Jahren 1924 und 1926 beherrscht sind. Wenn den Vorschlägen der Reichs⸗ regierung und der Regierungsparteien gefolgt wird, so werden aus dem Reichssteueraufkommen 2890 Millionen an die Länder weiter geleitet werden. Dazu kommen noch 190 Millionen Schutz⸗ polizeizuschuß, so daß insgesamt 3080 Millionen an die Länder und Gemeinden abgeführt werden. Insgesamt stehen Länder und Gemeinden vor einer Etatsverbesserung gegenüber dem Vor⸗— jahre von 894,9 Millionen Mark. Wenn der . mit Recht darauf aufmerksam gemacht hat, welche künftigen Schwierigkeiten für den Reichshaushalt sich daraus ergeben, daß der Kriegslastenetat unter dem Druck der äußeren Reparations⸗ verpflichlungen steht, so vermögen wir es gerade auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu verantworten, daß die Reichsfinanz— wirtschaft in ihrer Aktionsfähigkeit so außerordentlich beschränkt wird. Damit würde ganz zweifellos auch eine Drosselung der innenpolitischen gesetzgeberischen Wirkungsmöglichkeiten des Reiches zugunsten der Länder eintreten. Die Reichseinheit wird nicht in erfter Linie durch die Klammer einer einheitlichen Reichs⸗ finanzverwaltung, sondern viel tiefer und stärker durch die un bedingte Einheitlichkeit des deutschen Wirtschaftsgebietes begründet. Es bedeutet eine arge Gefährdung dieser Einheitlichkeit, wenn man Gesetzgebungskompetenzen von starker wirtschaftlicher Be—⸗ deutung aus der Wirkungsmöglichkeit des Reiches praktisch heraus—⸗ nimmt und den Ländern überantwortet, indem man ihnen in erster Linie die finanziellen Voraussetzungen für die Kompetenz- ausübung bietet. Wir wollen jetzt alle unsere Anträge aus dem Steuerausschuß nicht wiederholen. Es handelt sich ja hier auch nicht unt ein Werk, das ausschließlich aus sachlicher, staats- und finanzwirtschaftlicher Ueberlegung geschaffen wurde, sondern um einen Gesetzgebungsakt, der ganz bestimmte parteitaktische Not wendigkeiten zu erfüllen hat, die weniger e,, abgestellt sind, die Sicherung der Reichsfinanzhoheit zu gewährleisten, als viel⸗ mehr den Zusammenhalt der gegenwärtigen Regierungskoalition dienen sollen. Wir wollen aber nochmals in letzter Stunde mit unseren Anträgen versuchen, die unbedingt eintretenden zusätz— lichen Reichsbelastungen aus der Erhöhung der Reichssteueranteile zn beseitigen. Daher unser Antrag auf Streichung des 5 4 des Abänderungsgesetzes womit dann zwangsläufig allein ohne jede Garantie der Rechtsanspruch der Länder und Gemeinden au 75 Prozent des Einkommen- und Körperschaftssteuer⸗ und au 30 Prozent des Umsatzsteueraufkommens tritt. Daher unser Antrag auf völlige Beseitigung der Gemeindegetränkesteuer und unser Antrag auf Beschleunigung des endgültigen Finanz⸗ ausgleichs bis zum 1. April 1938. Daher auch unsere Anträge auf die notwendigsten Steuersenkungen beim Einkommensteuer—⸗ tarif. Bei der Besprechung des Haushalts der allgemeinen Finanzverwaltung begrüßt der Redner es, daß Vertreter der größten Regierungsparteien, des Zentrums und der Deutsch— nationalen Volkspartei, sich für Gedankengänge ausgesprochen haben, die in der Richtlinie des von den Demokraten vertretenen Etatsgrundgesetzes liegen, und daß auch die Frage eines Steuer ed f r n ee. jetzt eine etwas eingehendere und sachlichere Würdigung erfährt als im Fahre 1925. Was nützten aber letzten Endes alle derartigen Erklärungen, wenn in der Praxis die Finanzpolitik in: Endeffekt zu einer fortdauernden Steigerun der wirtschaftlichen Belastungen führen muß. Es ist, so beton der Redner, schon jetzt ersichtlich daß das Jahr 1927, sofern der Etat in dem vorgesehenen Sinne balanzieren soll, bei den Reichs⸗ steuern und Abgaben eine Mehrbelastung von einer Milliarde

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilungen. Bekanntgabe der 530. März 1927.

amtlichen Großhandelsindexziffer vom

Bekanntmachung, betreffend die vom Gesetzsammlungsamt ver-

triebenen amtlichen Publikationen.

Preusen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Betanntmachungen, betreffend die Einziehung von Diphtherie-, Meningotokken⸗ und Tetanusserum.

Berichtigung, betreffend den Elften Nachtrag zur Betannt⸗ machung der im Oberbergamtsbezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Bekanntmachung, betreffend die Felir Mendelssohn-Bartholdy⸗

Staatsstipendien für Musiker.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem Königlich italienischen Generalkonsul in Düsseldorf, Ludovico Manzini, dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, J. Klahr Huddle, dem Königlich belgischen Konsul in Leipzig, Friedrich Wilhelm Do del, dem bolivianijchen Generalkonsul für das Deutsche Reich mit dem Amtssitz in Hamburg, Emeterio Cano de la Vega, und dem Konsul von Panama in Frantfurt a. Main, Wilhelm Reu⸗ bold, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Beling nn ma ch in g,

Das Gesetzsammlungsamt hält in seinen Einzelnummern Bundes- und Reichsgesetze von 1867 sowie die Preußischen Landesgesetze von 1810 an ständig auf Lager.

Vom Amteblatt der Reichsfinanzverwaltung, dem Reichszollblatt, dem Reiche seuerblatt und von dessen Anhang werden ebenfalls Einzel⸗ nummern, soweit vorrätig, abgegeben.

Ginband decken lietern wir für sämtliche Jahrgänge des Reichsgeletzblatts Teil 1 und Il,

der Preußischen Gesetzlammlung,

des Amtsblatte der Reichsfinanzverwaltung,

des Reichszollblafts und

des Reichssteuerblatts.

Von allen Vertrtebsgegenständen liefern wir auf Wunsch auch gebundene Jahrgänge. Barverkauf: 8—3 Uhr. Schrift⸗ liche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

A. Verkaufspreise für den achtseitigen Druck—

bogen im Einzelbezuge durch den Verlag:

a) für das Reichegesetzblatt Teil 1 und 11 und die Preußische Gesetzlsammlung aus jrüheren Jahren 10 Rpf. aus dem laufenden Jahre 15 Rp..

b) für das Amtsblatt der Reichefinanzverwaltung, Ausgabe A, Reichs zollblatt. Ausgabe A, Reichssteuerblatt und den Anhang zum meichssteuerblatt durchweg 20 pf.

e) für das Amtsblatt der Reichefinanzverwaltung. Ausgabe B, und Reichszollolatt, Ausgabe B, durchweg 15 Rpf.;

d) für Teilabüge des Reichs ollblatts (einseitig bedruckt) je nach Druckumlang,

e) für Einbanddecken 2.50 RM das Stück.

Preisnachläsge. a) 10, 20, 30 vom Hundent beim Bezuge:

1. von mehr als 10, 20 und 60 Bogen der Reichsgesetze, des AmtsbJatts der Reichsfinanzverwaltung, des Reichszollblatts, des Reichssteuerblatts und dessen Anhangs,

2. von mehr als h, 10 und 26 Bogen der Preußischen Gesetze,

b) 40 vom Hundert beim Bezuge der Hauptjachverzeichnisse der Preußischen Gesetziammlung (ausgenommen das Haupt⸗—

sachver zeichnis 1914 1925),

c) 50 vom Hundert auf Sammelbestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezuge von mindestens 10 Stück.

B. Den sortlaufenden Bezug vermitteln die Postanstalten. . Die viertelsährigen Bezugspreise sind in der Zeitungepreisliste veröffentlicht und geiten immer nur für die laufende Be⸗ zugszeit. Berlin, den 1. April 1927. Gesetzlammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Die amtliche Großhandels indexziffer vom 30. März 1927.

Die auf den Stichtag des 30. März berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts heträgt:

1913 100 Ver⸗ Indergruppen 1927 anderung 23. März 30. Mär; in vd

J. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel Vieh. J

3. Vieherzeugnisse ö. Futtermittel . . Agrarstoffe zusaimmen . . ,, III. Industrielle Rohstoff und Halbwaren. . Kohle K 94 Eisen . Metalle. ö

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154,4 139

11411 8

dd D de de, O

C0 de de d de . =.

Textilien. „Häute und Leder Cybemitalien . 2. Künstliche Düngemittel 3. Technische Oele und Fette Kautschuk ; 5. Papierstoffe und Papier Baustoffe . Industrielle Rohstoffe Halbwaren zusammen IV. Industrielle Fertigwaren. Produktionsmittel = Konsumgüter ö Indastrielle Fertigwaren zu⸗ sammen , Gesamtinder . s

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6.

Von den Hauptgruppen hat die Indexziffer der Agrar⸗

stoffe gegenüber der Vorwoche geringfügig nachgegeben. Die Inderziffer der industriellen Rohstoffe und Halbwaren hat dagegen leicht angezogen, während diejenige der industriellen Fertigwaren unverändert blieb. Ebenso hat der Gesamtindex gegenüber der Vorwoche keine Veränderung erfahren.

Unter den Agrarstoffen haben die Preise für Getreide und

Mehl etwas angezogen, andererseits sind die Preise für Vieh

zum Teil zurückgegangen.

Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren haben die Indexziffern für Eisen und Textilien bei gestiegenen Preisen für Schrott sowie für Baumwolle, Flachs, Leinengarn und Hanfgarn angezogen. Zurückgegangen ist vor allem die Index⸗ ziffer für Metalle, da die Preise für Kupfer, Blei, Zink und

Zinn nachgegeben haben.

Berlin, den 2. April 192.

Statistisches Reichsamt. J. V. Dr. Platzer.

Preußen.

Das Preußische Staatsministertum hat mittels Erlasse vom 4. und 5. März 1927 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Reynaldo Suazo, z. Zt. in Brieg, . Fischer, Beifahrer in Hagen 1. Westf. frau Elfriede Bruhns, geb. Kruschke, in Friedeberg, Nm.;

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Kurt Meiling, Oberpionier der 1 Kompagnie 6. (Preuß.) Pionierbataillons in Minden i. Westf.,

Erich Osterloh, Kaufmann in Düsseldorf,

86 JJ Oberweichenwärter in Uffeln, Kreis Minden,

Herbert , ch, Schiffer in Merzdorf, Kreis Krossen a. der.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 26. März 1927 dem Reichsminister a. D. Dr. Scholz in , die Rettungsmedaille am Bande verliehen

Der Regierungsrat Uliezka in Guttentag ist zum Landrat

ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Ministerialrat im Ministerium für Handel und Ge⸗

werbe Schulz⸗Briesen ist zum Berghauptmann ernannt worden. Ihm ist die Stelle des Berghauptmanns bei dem Oberbergamt in Halle a. S. übertragen worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung. Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern

2675 bis 2721, in Buchstaben: Zweitausendsechshundertfünf⸗ undsiebzig bis Zweitausendsiebenhunderteinundzwanzig, aus den Höchster Farbwerken,

679 bis 704, in Buchstaben: Sechshundertneunundsiebzig bis Siebenhundertvier, aus den Behringwerken in Mar⸗ burg 4. 2.

700 bis 703, in Buchstaben: Stebenhundert bis Sieben⸗ hundertdrei, aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗ Enoch in Hamburg,

330 bis 345, in Buchstaben: Dreihundertdreißig bis Drei⸗ hundertfünfundvierzig, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, .

10, in Buchstaben: Zehn, aus der Chemischen Fabrik und dem Seruminstitut Bram in Oelzschau und

1408 bis 412, in Buchstaben: Vierhundertacht bis Vier⸗ hundertzwölf, aus der Chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt,

sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt. Berlin, den 31. März 1927. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J M Fe ntz.

Bekanntmachung.

Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 106 bis 120, in Buchstaben: „einhundertsechs bis einhundertzwanzig“, aus den Höchster Farbwerken, 4, in Buchstaben: „vier“, aus dem Pharmazeutischen Insitut L. W. Gans in Oberursel und 34, in Buchstaben. „vierunddreißig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L. sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewähr⸗ dauer zur Einziehung bestimmt.

Berlin, den 31. März 192.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. e J A: Lentz

Bekanntmachung.

Die Tetanusserg mit den Kontrollnummern 2251 bis 26l, in Buchstaben: „Zweitausendzweihunderteinundfünfzig bis Zweitausendzweihunderteinundsechzig“, aus den Höchster Farb⸗ werten, 1482 bis 1491, in Buchstaben: „Eintausendvierhundert⸗ zwei⸗undachtzig bis Eintausendvierhunderteinundneunzig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 5, in Buchsiaben: „Fünf“, aus dem Serumlaboratorium von Ruete⸗Enoch in Hamburg und 11, in Buchstaben: „Elf“, aus dem Pharma⸗ zeutischen . L. W. Gans in Oberursel sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Berlin, den 31. März 1927.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Lentz. . betreffend Elften Nachtrag zur Bekanntmachung der im Oberber gamtsbezirk Bonn zugelassenen Spreng⸗ stoffe, vom 18. Dezember 1923.

In dem Elften Nachtrag vom 26. Februar 1927 zur Be⸗ kanntmachung der im Oberbergamisbezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe vom 18. Dezember 19235, veröffentlicht im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen K Jer. 5? vom 3. März 1927, muß es in der 4. Zeile siatt „Steintohlentagebau“ Braunkohlentagebau heißen.

Bonn den 30. März 1927.

Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben zugelassen.

A. Nähere Merkmale des Zündmittels:

a) Bezeichnung des Zündmittels: Einfach weiße Züntdichnur,

b) Name und Sitz der Firma: Deutsche Cahücit⸗Werte A. G. Gnaschwitz bei Bautzen.