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rant Hyp.⸗Bt. fd br. Ser. 14*
rant. Bfandbre⸗ Ban Pfdbr.
fr Frantf Gyn -K red.⸗Ver.]
Ser 18 4, 6 bS2*
bo. do. do. Ser og *
Goth Grdkr.- Bi. Bid Abt. 2-2 d
do do do Abt. aa * do do gomm-Obl Em 1
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Ham burger Hyp.⸗Ban Ser 1414590 4. Ser 1-190, Ser. 301 5330 (894) *i
do do do Ser 5691 bo. do. do Ser 191 Hann Hodtr.-Bi Pfd. Ser. 1416
do. do Komme Oht
Letpziger Hypoth-Ban! Pfdb Ser 7, 8. 9 10, 1 16. E F
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da bo do. Ser Mecklh Hyp.-u. Wech .- Bt. Pfdbr. alte u Ser
do. do. Komm Obl Meckl-Str Syp.- Pf. Ser 1-4 Menninger O yp Han Em 117
do do Pram - Pfdbr.* do do. Bfdhr
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do. bo. do Em. 21 * do do. sKomm.-Obl (1h) do do. do (6 - 163 *
Mitteldisch Bodtrd-⸗Br Pfdhr.
Ser 1 — 4, 6 do. do. Grundrent S. 3 u. * 1 Norddtsch Grundtreb. Bi. Pfdbr.
Ser 8 — 197
do do do bo bo. do bo do. do
do bo do. Ser 2 bo bo. gomm -Obl 11)
do do ho.
Bfälzische Hypoth.-⸗Banl Pfdbr. ausgest. bis 81. 12. 1896 Preuß Möodentfred-Van Pfdhr. Ser
do do. do. Ser. 81a u
do do. do.
do do. bo. ᷣ bo do do. Ser. g5 do do. Komm. -Oßl
do do. do.
do. do. do
bo do. do.
do. Central-Vodentredit-A tt. Ges. 1665, 1889, 1960,
4, 96, 9, 1961
04, O06. 07, 00 1910, 19
do. do. dom m. -(Dbl. b. 57, 91, aß O1 06, 08, 12*
do do do.
do. do. do. 6. 1923 (69 * do do. do. v. a3 (10- 20 5). do. Hypotheken- Att. Bl. aite 1904. a6 07 09 1911
bo. do. do.
do. do gomm.-Obl. v. 1966, 1909, 1911*
do. do. do. bo. do. do.
do. Pfandbrtef. gf. S. 17. 353
do. do. do.
do. do. KRleinbahn-Sbi.“ do. do. aomm. -S. Em. Lig.
do do. do do. do do. bo. do. ho.
hein Hypothetenbant fbr, Ser. 5, 53 — 55, 119 = 161 * do. do, Komm. - Gbl.. ausgest. bis 81. 12. 1895, v. 1916, 14* Nhein.-Westf. Vodkrd.⸗Vk. Pfdhr.
Ser do. do. do. do. do. do. bo. do. gomm.-Ob! do. do. do. do. do do. do. do do
Sãchs. Joden treit. An
do. do. do. do do. do.
do. do. Komm. Ob. Ser. ] Schles. Voben tredit⸗ Ban Pföhr. P., 89 6 Ser. 1– 8
do. do. do. Ser. 14 * Schwarzburg. Syp.-Vant Pfdbr. Ser.
Sil ddtsch Vodentr.⸗Bant Pfdbr. bis Ser. 43 (49), b. S. 50 (31 )* Westd godenkred.-Anst. Pfdhr. Ser. 1—- 10*
do. do. do. do. do. do. do. do do. Ser. 14
do. do. komm. Ob! do. do.
Hessische Land- Hyp.- Vt. Ksdhr. m. Hinsgar Ser. 1 — 285 u. 27* o. do. do. Ser. 26 u. es
bo. do. aomm -Obl. S. 1 - 165
bo do. do. Ser.
do. do. bo. Ser. 26 - 29
bo. do. do. Ger
do. do. do. Ser. 89— 42
Dtsch. Schiffs kred. Vl. Pfdb. N.?
do. Schifsspfannhr. Vt. Pf. A.]
do. do do Do. do do
Mit Finsberechn img Danz Hyp.⸗Bt. Pf. 1.9 3 1017 do do Ser. 19 —– 18 81 1.1.7
in Danz. Gulden (auch in od. RM)
Dentsche Eisenbahn⸗Stamm⸗ und
Stamm-⸗Prioritätsaktien. Noch nicht umgest
J 1.1 hios
Augem. Di Eisb. M 44 Alten. Schmalsp. A 60 Brdbh Städteb. L. A 6 do. Lit B 4h Braunschw. Ldeis. 4 Dt. Eisenbahnbt. 6 Elettr. Hochbahn Y do. do. 15S. Zertif. ] Eut. - Vilbeck L. AM 0 Halberst. - Blankb. Lit A—O u k 4
Ha lle⸗Hettsted! ! 93 Königsbrg.-Cranz 4 Lausitzer Eisen b. 6 Liegnitz kawitsch Vorz. Lit, A 2
do. do St. Lit B 6 Lü beck⸗BVüchen. .. 6 Mecklb Fried. ⸗W. Br. ⸗Atkt. 6*
do. Sten Lit A 6* Niederlausitzen M60 Nordh.⸗Wern iger. 19 Prignitzer Pr.⸗A. ] MNeinictendt. Lte⸗ benwalde L AM
J. Niederbarn. Eb. Rint -Stadth. L A6 do. Lit Bi 6 Scha ntung ... . M
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gschivt⸗ Finsterw. 17 für o Monate
Deutfsche Klein⸗ and Straßenbahnaktien.
Aachengleinbahn M az AU Eczh Schnellb L. B i. 8.
do Vorz Vi. C Allg votalbahn u. Kraftwerte 12 GHadische Lotalb M o Barmen · E)lberfeld. 9 Gochum⸗Gelsenkl. . 6
Hraͤunjchweiger 32 1. — — Bres! Elettrische in 4 p. Stilck 1 1. . 1. — — — Gr Caselen Strh M z lin —— — do Korz . Aki. 1.104 — —— 118916 69h
— Hochbahn M 6 annov Straßenh
u. Ueberlandwerle 10 1.1 119866 179.56 Hildesh.⸗Peines. A 60 1.1 — KreselderStraßenb. 1.1 60.256 621 6 Magdeburger Str. 4 14 7.256 Marienbh⸗Beend. . 6 1.1 1266 26d Rostocker Straßenbh. 6 1.1 — StettinerStraßenb. 5 1. — —— do Vorz.⸗Alit. 6 1.1 —— Strausberg⸗Herziti. 4 1.4 — — Sil dd. Eisenbahn .. 109 1. 16206 161, J5b Ber Eish⸗Rir Vz 0 1139.258 Al, Job
Ausländische Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Prioritätsaktien.
8p Czatath. Agram in Gold⸗Gulden 1.148 6 10nb
Oest. U Staatsb .. 1 1. 127. 1560 27, 15 6 f 3 Sch. M6 p. St.
Baltimore⸗Ohio .. 782,ᷣb 6 B62.BS6 1St — 100 Doll.
Canada Abl. - Sch. o. Div.-⸗Bez.⸗Sch. 175, J5b — 1St. — 100 Doll
Bennsylvanig .... 11366 — 1St. — 50 Dollar
Aach. Mastr abg... 1. L. — — —
do. Genu ßsch. i. L. . 4 p. St. 1.1 — —
Amsterd.. Rotterd. 6 1.1 — — in Glide holl W
Luxbg. Pr. Heinr. 60 1.1 — — 1St. — 500 Fr. Fr.
West⸗Sizilian. . . .. 11585 11 — en . 1St — 500 Lire Lire]
Deutsche
Eisenbahnschnldverschreibungen. Noch nicht umgest.
Braunschw. Land. Eb. p 851,99 1III, Mal V. rzsz 3Y 1.1.7 656 66 Bröltnal Gen. 90, 00 J. Rhein-Sieg. Eisenb 1 14.10 — — — Elettr. Hochb. v. Vn, 0tz, 4 versch. O7, 09, 109,12, 18, gł.27 4. 39 — — Halberst⸗Blrb. Eb. v. 34 43 kv. 98, 908, 96,09, rz. 1 39 1.1.7 — —— Lilbeck⸗Büch 02 rz 32 39 1.1.7 — ——
Mit Binsberechnung.
Ele rtr. Hochbahn ut. 26 10 1.4.10 — — — verzinsl. m. d. 1gfach. Attlendiv mind 190,
Dentsche Klein⸗ und Straßenbahn⸗ schulduerschreibungen.
Allg. Lot. u Straßb 4
96.98, 00.02. rz. 82 ud 1.7 — — —— do. 1911 4 1.7 — — — — Bad Lot.“Eisenb.
1900, 01, rz. 1932 4 1.7 — — — Berlin - Charlbg.
Straßenbahn .. 100 39 11. * — — — do. do. 1929 117 — G — — Gr. Berl. Strßb. 1094 1.2.65 — — — do do. 1911 fin 1.1.7 —— —— Koblenz Str. 00S, 49 oJ, 9,98 S. 2, rz. 32 u4 1.7 — — Westl. Berl. Vorort
get. 1. 11. 25 108 ] 11.10] . — — —
Ausländische Klein⸗ und Straßenbahnschnldverschreibungen.
Danzig. el. Strßb. DG . 1908, rz. ab 89 5004 1.1.7 — — (in Danz. Guld.) do. 19, gk. 31. 12.25 1 981 1.1.7 — — oh Lothring. Eisb. 102 815.224 — — — Schles. Klub. S. 1.2 1094 versch. —— — Ausländische
Eisenbahnschuldverschreibungen.
Die mit einer Nötenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
, . . . 69 i , 6 4 8 , , , .
1. Oesterreichische und Ungarische.
Albrechtsbahn ... . .“ 6 1.6.11 —.— — — do. voln abg...... 18 1811 — ö , 4 1.6.11 — — —— do. poln. abg... ...“ 4 1.5.11 — — — — Höhn. Nordb' hoi; . 117 666. g. h do. do. 1908 in K 3M 1.1.7 8.56 9. 5b G Elis. -W esth. stfr. G. sa 14.10 6,656 6.5 6 do do. stfr. G. 90 m. T. 1.1. 39256 6 3996 do. do. do. 90 in Gquld i 1.1.7 68.2560 6 58966 Frz. Josefb. Silb. Pr.“ * 1.4. 10146 146 Haliz C. Ludw. 18590 1 1.1.7 —— —— b n,, 6 11 — — Kais. Fd.⸗Nrdb. 18387 1 1.5. 11114, 25 6 146 do. do. 1857 gar. 4 1.5.1. 146 Kronpr. Nudolfsbahn n 1.4. 10 12.46 12,56 6 do. Salzlamm. G. M B 14. 10 6.26 86.36 Nagykikinda⸗ Arad. I 1.17 11.66 1136 Oesterreich. Lokalbahn
Schuldsch.“ * 1.1. 8 b 8.25 6 do. do. 200 Kr 117 816 6.25 6 do. Nordwestbahn 5 1.5.9 — = do. do tonv in K. 3e 1.8. i096 10, 25 6 do. do. 03 L. A in . in 15.9 1086 10, 265 6 do Lit. B (Elbetal) 5 1.5. 1 = 4 do. Nordw. lv. in Ka 3g 1.5.11 — — — — do. do. O8 in K. * zn 1.5.1 —.— — — do Gold 14 in 4K ' 5 1.6.12 — — do. do. tv. in 4 39 1.6.12 6.756 6,715 6 do. do. 08 L. O in 4 39) 1.65.12 6.86 6.86
13. 23 2856 E326 6
Oest -Ung. Sth alte 3
do. do. alte Em. I-83 1.3.9 22 36 22,3 6 do do 1874 63 1.8.9 22, 265b 6 —— do. do. 1874 Em. 9) 3 1.5.9 ö —— do do. 186865 3 1.3. 22496 2226 6 do. Ergänzungsnep' 3 1.5.5 22.256 22256 do. Staaisb Gold * 4 1.6. 1112.56 12, 15h Pilsen⸗Priesen .... 4 11.7 — . Reichbg. Pard. Silb. 4 1.1.7 —— —— Ung.⸗Gal Verb. ⸗B.“ 8 1.8.5 — — — Vorarlberger 1886417 1 1349 12.756 12.756 Dur⸗Bodh Stlb.⸗Pr. 4 1.1.7 sigeb 6 19.446 6 do. in Kronen 83 11.7 9,16 — — Fünttirchen⸗Bares 1 6 14. 10 . — Kaschau⸗Oderbg. sg. 11 4 11.7 116 1056 Lemb.⸗Czern. stfr mT. 4 1.65.1216 20, hb 6 do. do. steuerpfl m T. 1.5 11120,õb 6 Zohfb Desterr Ungar Sih.
S. 1,2 in Gold⸗Guld. S 1L6. 11123 0 298. 15 6 Raab⸗Oedenb. G. 16365 3 144. 10 366 Bd. 5b 6 Sdöstr. Bahn ( Lomb. m 2, 1.1.7 — — —— do. do. neue 2,9 1.4.10 — — —— do Obligationen mos 17 — ——
2. Nussische. Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗
notiz zugelassenen Russischen Eisenbahnanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
3. Verschiedene.
Anai. Eis. 1 Iv. 102004½, a 1.4. 10129, 2656 6 do do. 2040. 4 14. 1029, 256 6 6 do do. 108. 4 14. 10 29.266 6 do 1. (Erg. 2040. 1.4.1027, n 3h do do. 108. 1.4. 10927. 10 3b
do Serie s utv 28 1.5. 12 24h B E425 6 Egypt (Keneh⸗Ass. 95 39 117 — — — Gotthardbahn 4 1. Fr. 3 1410 — Maced Gold ag große 1.1. 16 24. 5 6 h
do kleine 8] do 24a, Io 9 b Bortugts 6 Bei. - Batęa⸗/
Stck. — 09 66 Sarde E ijenb. gar. 1, 2. Schw tz. Zntr . 8 C. Fr. Sizil. Gold zg in Lire Wilh. Luxemb. S9, 1. J.
Amerifanische Eisenbahnbonds.
Dollars. Denver tio Grande u Rei rückz 1953 3 K. 1.4.2 — — Ferrocarrisi cz 1957 3. 1.1.18 — — do 8 r 19587 13si . 1.7.14 — —— do 1 P abg. rz. 7 ii. R 724 — — Illinois St Louis u Term c; 1951 3 1.1. —— —
do Louisv rz. 1963 3g 1.1.7 —— — Long IslRiYerz 1849 4 1.8. 9 — — Manitoba cz 1933 49 1.1.7 — — Nat. M of Mex rz. aß fa K. 1.1.18 — — do 4 rc 1926 ii.. 1.14 —— —— do. 1 abg ch 26 zi. St. L 7.24 — — St. L. n S. Fr 19811 68 1127 — — do. 5 Bonds u. Bert
d. Treuh G rz. 27 fiigt i. 1 I I — —— St Louis S⸗West
II Mta Inc rziusg 4 1.1.7 — — Tehuant. M S οο. . 1. 16 — —— do do 100 f8 do — — — — do do. 204 3 do. — — — do 4 abg vo0 6 föst 4 1724 ; 26h do abg 1004 53 28.4 6 E6b do aba L028 fs8 28,4 6 25b do. do. 4, P fazli. C. 1.1.1890 — — — do do. 4 Fahg. fili. . 17 24 — — 26 6 Schisfahrtsaktien.
Hambg.⸗Am Pat M u 6 s1. ken 152.2656 j. Hambg.⸗Am.⸗Lin.
Hamob Meeder ve aßs é 1.1 8266 718, 5p Hambg⸗Sildam Dpss 6 5 141 2306 230d Hansa. Da mpsschif w 6 1. 2366 2355 Kopenh. Dy Lit. O 113418,B 156 466 Neptun Dampfsch Mg 1.1 1886 6 1856 6 Nordbeutsch Lloyd MM 6 1.1 152, 156 149, 5b Schles. Dampf. Co. 5 14 — 6 — — Ver. Elbeschiffahrt .] 0 11 91756 91, 755
Schuldverschreibungen von Schiffahrtsgesellschaften. Noch nicht umgest. Donau- Dampfschtff
1682 rz. 1004 1.6. 11776 - , — —— Hambg.⸗Amerik. Lin. 01S. 2, 08 S. 4. rz. 32 4 versch. —— .
Nordd. Lloyd 16985, 47 1694,01, 02,08, rz. 32 ud] 14. 101 — — 69, 25 6
Bankaktien.
ginstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank f. Brau⸗Ind., Berliner Bankverein 1. April Ban Elektr Werte 1. Juli.) Noch nicht umgest
Allgemeine Deutsche
Eredit⸗Anstalt .... 6 179,255 1766 Asow⸗Oon⸗Kom. .. M — — Badische Ban .. .. M 10 10 1649 1616 Banca Gen Rom. ... — —— Ban Elettr. Werte, 0 9 2276 227P
fr. Berl. Elelt.- Werle
do do. Lit. O 9 2166 21I5h do. do. B3.⸗A. kd. 104 o 418906 90 6 Bank für Brau⸗Ind. w 11 264b 2b0b Bank von Danzig... 6 7111566 111.250 6 Bank f. Schlesw.⸗Hlst,. 8 8 1149 6 1495 6 Barmer Bankverein 6 1629 162, 5h do. Kreditbant 6 1066 105,B5b 6 Bayer. Hyp X Wechslb. 8 10 2016 200eh 6 do. Ver. Bf. München 106 2 16h E136 Berg. Märt. Ind ... 7 95, 26 6 95b 6 Berlin Bankverein Me 6 — — — do Handelsges. 10 12 2756 272b 6 do. Hypoth.⸗VYankw 10 10 2546 6 250 6 do. ztassenverein ..! 8 1446 142, 5h Braunschw. Bl. u. Krd,. 79 s 1d3b 143, 5b 6 do. Hann. Hyvpbt. 6 9 2735,õ5b 6 2156 6 Commerz⸗ u Priv. Bt. 68 217. 5b 215 Danziger Hypotheken⸗
bant in Danz. Guld. 140 6 Danziger Privatbant
in Danzig. Gulden !] 106.56 1066 6 Darmst. u. Nat.-Vant 10 269b 6 286g, 25b 6 Dessauische Landesbt. ] 130, 15h 131, 156 Deutsch⸗Asiatische Bt.
in Shanghai⸗Taels 46. 5b 476 Deutsche Ansiedl⸗Bl. ] 125b 1256 Deutsche Bant .. . . . . 10 1936 6 1926 6 Deutsche Effekten⸗ u.
Wechselbant ... M 1 — — —— Deutsche Hyp.⸗BV. Bl. V 69 1906 6 19136
do. lUeberseeische Bt. ] 1268. 56 1266 6 Diskonto⸗Kommand. 10 10 1182750 6 81h 6 Dresdner Bank... M 6 199, 5b 19536
do. neue 194. 56 1908 6 Goth. Grundkr.⸗Bant 248 5h 6 2d8. 5b 6 Hallescher Bl.⸗Ver. M 169 6 170eb B Hamburg. Hyp.-Ban 239. 15h Z238, 5b Hildesheimer Bant. . 1348 1346 Im mob. Verkehrsbt. —. Rieler Gantt 1246 124.256 Lülbeckert omm.⸗Bant 156h 6 15656 6
do. Privat⸗VBank. . . 96b 6 66h 6 Luxemb. intern in Fr. 60 12456 11Feb 6 Mecklenburgischedank 10 190,25 6 190eb 6
do. Dep. ü. Wechsel 109 10 161.56 16166
do. Hyp.⸗ u. Wechsb. 6 58 194, 5b 194356 Meckl. Strel. Hyp⸗Bk M 10 10 2036 202eb 6 Meininger Hyp.⸗Vt. 0 8 1606 6 169, 150 6 Mitteld Vodenkred. 10 10 266256 6 2685 6
2. — — — 8 — ——— 83 Bd * J 39
do. Kreditbanl. .. M 4 9 260b 6 2468b 6 Niederlausitzer Sant. 8 8 13008 1306 6 Nordd. Grundkr.⸗Bt.“ 8 8 1756 6 1666 6 Oldenb. Landesbank 8 9 1636 1626 do. Spar⸗ u Leihb. W 5 166eb 6 1666 6 do. do. neue 184 6 164 6 Osnabrücker Banl M 8 1I14.5eb8 1iideb 6 Ostbank f. Hand. u. G. 6 1326 6 133, 5b 6 Desterreich Kred.⸗A. M O., 6 9.3 6 9, 66 6 1St—8200Kr. n pSt Sch.
Petersbg. Dis ⸗Bkr. M —— —— do. Internat. ... ..“ j — —— Plauener Bank .. M 10 10 1846 19066
Preuß. Bodentred.⸗ Bt. 8 17786 169.58 6 do Zentral⸗ Boden 35 9 1846 6 16806
do Syp.⸗Akt.⸗-Vank M 6 3 178856 172250 6 do. Pfandbriefbl. 9 10 25566 255b 6
Reichsbank ..... .... 19 10 180. 5b 178eb 6 Rheinische Hyp.⸗Bl. M 4 223eb 86 2290ebB do. Kredit⸗Bt. M 68 1556 6 1526 6 Rhein⸗Wests. Boden 7 8 206.56 6 2ot, 15h Riga Kom rz. S. 1 — . — — —* Rostocker Banl. ..... 717 1226 —— 6 Russ. BS. J. ausw H. . —— — Sächsische Ban ..... 10 10 167, 155 167 50b 6
do. Bod. ⸗Krd⸗Anst W 192 12 — 6 19166 Schlei. Boden⸗Kredit;s 8 5 1826 1736 6 Schleswig⸗Holstein 17 12 18006 161 B
Sibirische Hdlbt.. ... — — 1Stck. — 269 Rbl.
Sildd Boden⸗Kred M 4 — 6— ——
do. Diskonto⸗Ges.. 8 167 6 1616
Ungartsche Kredin . unn J.1 6 Jeb 6 1Stck. — 406 Kronen Kr
Vereinsd Hamburg. s 10 1746 1746
Westdtsch. Bodentr V 6 8 17966 178, 5b 6
Wiener Bantverein . 60 6.8 6 6.76 Stck. — 8000 Kr Gr.
do. Unionbant. . 055 0 46 4, 5 6
18k. — 4000 Kr.] Sch. t 4A ver Stilck
Schuldverschreibungen von Banken. Noch nicht umgest.
Bant elektr. Werte, fr. 1
Berl. El.⸗W. 99g (os tv.) u.
O1, 065, os, 1911, rz. 32 3 versch. 85, 5b 6 5 6
Dentsche Anstebl Vi. ] Ei. =
Industrieaktien.
Hiesige Brauereien. Noch nicht umgest Bergschloßbr. Neu. 2 Berliner Kindl.-Br. is is do. St.⸗Pr eo Eo Bolle Weißbier... 8 0 Engelhardt Brauer. 1g 19 Landré Weisibier. 8 90 Löwenbrauerei. Böhm. Brauhaus ir iz Schulth.⸗Patzenh. Mio n
— — — ——
Auswärtige
Aschasend. Amenhrsi⸗
Augsb Br.; Hasen Bochum Kistorig.. Bonhrisch⸗Conrad
Brauh. Nürnberg Dorimunder Akt.
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Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 79.
Verlin, Montag, den 4. April
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
des A von Gusrard fest, daß die gestrige und heutige Debatte das Ergebnis des Umweges ist, den die Regierungsparteien durch die Ausschaltung des Reichsrais und der Länder bei dieser Vor— lage gegangen fin? Die Reichsregierung habe sich in den Ver⸗ handlungen des Steuerausschusses auf den Standpunkt gestellt, daß nicht der Wortlaut des Gesetzes, sondern Sinn und Zweck der 5 6 und 8 für die Auslegung maßgebend seien. Es müsse aber er Wortlaut für die Auslegung entscheidend sein. Zur Frage des bayerischen Anspruches betonte der Redner, es sei anzu— erkennen, daß mit der Beachtung dieses Anspruches aus alten Reservatrechten eine gewisse Verpflichtung des Reiches bestehe. Diese Verpflichtung bestehe auch bei den übrigen Staaten infolge der Schädigungen durch Kriegsausgang und Friedensvertrag. Höchst bedenklich sei es, wenn die Gesetzgebung zwischen Reservat⸗ rechten aus dem Frieden und solchen, die aus dem Kriege resultieren, unterscheide. Bayerns Notlage rechtfertige nicht un— berechtigte Ansprüche. Die Sozialdemokratische Partel werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und sie werde auch versuchen, die Dauer des Gesetzes auf ein Jahr zu beschränken. Dieser Gesetz« entwurf habe nicht nur einen Streit zwischen den Ländern ent⸗ fetzt sondern es sei auch vom außenpolitischen Standpunkt aus edenklich, weil diese Sonderentschädigungen für die süddeutschen Staaten den Eindruck . könnten, als ob wir die steuer⸗ liche Leistungsfähigkeit des Reiches künftig schwächen wollten durch eine n . der Steuerkraft vom Reich auf die Länder. Staatssekretär Dr. Popitz: Der preußische Ministerpräsident und die Vertreter der preußischen Staatsregierung im Ausschuß aben die Frage aufgeworfen, ob nicht die Verabschiedung der welle 3u den Gesetzen über den Eintritt der uber g. Staaten in die Biersteuergemeinschaft der für Verfassungsänderungen er— . Mehrheit bedarf. Sie haben diese Frage bejaht. Wenn
25. Dr. Hertz h stellt gegenüber den Ausführungen g.
ie Reichsregierung der Au fassung ist, daß eine qualifizierte Mehrheit nicht erforderlich ist, so brauche 9 nicht zu betonen, daß diese Auffassung der . auf pflichtgemäßer nauester Prüfung der Rechtsfrage beruht. In tatsächlicher . ist zu berücksichtigen, daß die Gesetze von 1919 die Be⸗ teiligung der füddeutschen Staaten an der Biersteuer in doppelter Weise ergeben: Sie setzen für die Beteiligung einerseits 106 6 st, nämlich für Bayern 1355 vH, für Württemberg 3,45 vH, ür Baden 1,60 vH, und sie setzen andererseits für alle drei Länder Eine Höchstgrenze der Beteiligung fest. Diese Höchstbeteiligung ist im Laufe der Zeit zweimal geändert worden. Sie betrug für Bayern nach dem Gesetz von 1919 78 Millionen Mark und ist ein⸗ mal im Jahre 1923 dem 6 Geldwert angepaßt und außerdem nach stabilisierter Währung im Jahre 19235 auf 12,2 Millionen Mark festgesetzt worden. Für die Bemessung der Höchst⸗ beteiligung waren 1919 zwei Gesichtspunkte maßgebend. Einer⸗ its sollten Bayern die Vorteile des Biersteuerreservats gewahrt leiben. Denn der Eintritt in die Biersteuergemeinschaft sollte nicht Verlust der Porteile des Reservats bedeuten, sondern sollte der Rechtsvereinheitlichung dienen. Die Vorteile Bayerns aus dem Biersteuerreservat haben sich vor dem Kriege zwischen 34 bis s87 Millionen Reichsmark belaufen. Bei Berücksichtigung der Veränderung des Geldwertes ergibt sich, daß die damaligen zirka 35 Millionen Mark dem jetzt vorgesehenen Betrage von 45 Mil⸗ lionen Mark ungefähr entsprechen. Der weiterhin maßgebende Gesichtspunkt war der, daß Bayern nach seiner wirtschaftlichen Struktur auf die Einnahmen aus der Biersteuer angewiesen ist, denn Bayern ist von jeher ein steuerschwaches Land auf dem Ge⸗ biete der direkten Steuern gewesen und konnte ohne die hohen Einnahmen aus der Biersteuer nicht bestehen. Die Reichssteuer⸗ Politik hat verfassungsmäßig auf die Erhaltung der Leistungs⸗ ähigkeit der Länder Rücksicht genommen. Schließlich aber ist die etzt zur, Erörterung stehende Regelung in gewisser Hinsicht für das eich günstiger als die von 1919. Denn die Höchstbeteiligung von 75 Millionen hat beträchtlich über dem Beteiligungssatz von 135 vH gelegen, so daß die Vorteile eines steigenden Biersteuer⸗ gufkommens Bayern zugute gekommen sind. Bei der heutigen Regelung entspricht die Höchstbeteiligung von 45 Millionen etwa dem Beteiligungssatz von 13355 vH, so daß Bayern am steigenden Biersteuerxaufkommen keine Vorteile mehr hat. Gegen die Not— wendigkeit, das Gesetz mit qualifizierter Mehrheit zu verabschieden, spricht zunächst die Staatspraxis. Zweimal ist das Gesetz geänderk worden, ohne daß eine qualifizierte Mehrheit festgestellt oder auch nur vorhanden war. Wesentlich aber ist, daß die beiden Gesetze über den Eintritt der süddeutschen Staaten in die Biersteuer⸗ gemeinschaft in einer Zeit erlassen worden sind, in der es eine besondere Form für Verfassungsänderungen Überhaupt nicht gab. Die beiden Gesetze liegen zeitlich zwischen den beiden hie be verfassungen. Die Vorschrift, daß Aenderungen der Gesetze der 6 Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Form bedürfen, ist so zustande gekommen, daß die süddeutschen Staaten bei der An⸗ nahme der Gesetze im Stagtenausschuß erklärten, daß sie die Ab⸗ lösung der Reservate in Fopm von Staatsverträgen vorgezogen hätten, jedoch mit der Gesetzesform dann einverstanden sein wollten, wenn sie vor dem ,. der Vorteile aus dem Reservat durch eine Vorschrift des bezeichneten Inhalts geschützt würden. Den Ländern, die die Vorschrift im Staatsausschuß in das Gesetz hineingebracht habe, kann als Form für Verfafsungsänderungen nur die in der alten Reichsverfassung vorgesehene Form vor— geschwebt haben, nämlich die, daß Verfassungsänderungen einer qualifizierten Mehrheit im Bundesvat bedürfen. Die qualifizierte Mehrheit im Reichstag war der alten Reichsverfassung unbekannt. Lluch wenn man den sich hiernach ergebenden Sinn der Vorschrift gänzlich außer acht lassen und entgegen allen Regeln der Aus— legung an dem Wortlaut haften wolle, so kann man gleichwohl nicht zu dem Ergebnis kommen, daß für die vorgeschlagene Aende⸗ vung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Denn geändert wird durch die Novelle nur die Höchstgrenze der Beteiligung, während der in den ursprünglichen Gesetzen vorgeschriebene Hundertsgtz der Beteiligung unverändert bleibt. Die Höch tgrenze der Beteiligung aber ift infolge der Geldentwertung n f. rbar geworden. Dadurch ist ein Interpretationsgesetz erforderlich ge⸗ wonden. Nirgends aber steht, daß ein Interpretationsgesetz, wie es schon zweimal erlassen worden ist, der ö Mehrheit bedarf. Die Reichsregierung befindet sich schließlich bei ihrer Aus⸗ legung in Uebereinstimmung mit hervorragenden Vertretern der ö In der gestrigen Sitzung ist bereits auf die Uebereinstimmung mit dem Kommentator der zar e r ffn, Anschütz, hingewiesen worden, der ebenfalls eine dellatorische Aenderung des Gesetzes mit einfacher Mehrheit für zulässig . Mit Anschütz timmen auch andere, wie Dyroff, überein. Schließ⸗ lich wird . der Reichsregierung auch von Prof. h geteilt. Er ist leider verhindert, diesen seinen Standpunkt heute hier zu vertreten. Er hat mich jedoch gebeten, hier zum Ausbruck zu bringen, daß er sich mit der Auffassung der Reichsregierung in voller Uebereinstimmung befinde. Preußischer Ministerpräsident Braun: Meine Herren! Bei
der glänzenden Dialektik, die den Herrn Staatssekretär Popitz aus— zeichnet, war es mir gar nicht zweifelhaft, daß es ihm gelingen würde, dem Hause plausibel zu machen, daß rechtliche Bedenken eigentlich Richt beständen. Ich habe auch nicht die Absicht, ihm auf seinen zum Teil doch sehr verschlungenen, dialektifchen Wegen zu fölzen. Das
wollen wir den Rechtsgelehrten überlassen. Er ist aber, glaube ich, im Irrtum, wenn er meint, daß in dem gestern von Herrn Staatsrat von Wolf verlesenen Gutachten Herr Professor Anschütz sich für die hier zur Entscheidung stehende Frage in seinem Sinne ausgesprochen hätte. Zu der Frage hat er sich überhaupt nicht geäußert, weil ihm, wie es in dem Gutachten heißt, das Material dazu nicht vorlag. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)
Dann meinte Herr Staatssekretär Popitz, die bisherigen Ab⸗ änderungen seien mit einfacher Mehrheit angenommen worden, and dargus habe sich eine gewisse Staatspraxis ergeben, die gewisser⸗ maßen als Ergänzung für den Gesetzestext angesehen werden könne. Dazu möchte ich bemerken, daß niemand festgestellt hat, ob diese Aenderungen nur mit einfacher Mehrheit angenommen worden sind. Wäre ein Zweifel aufgetaucht, so hätte das nachgeprüft werden müssen. Jedenfalls kann man aus dieser Praxis nicht den Schluß ziehen, daß dadurch eine gewisse Staatspraxis üblich geworden wäre, so daß der S 8 des Gesetzes nicht mehr zur Anwendung gebracht zu werden brauche. Doch wir wollen die Sache einmal unter dem rein politisch⸗parlamentarischen Gesichtspunkt betrachten. Als im Jahre 1925 der Reichstag vor der Frage stand, die Sätze festzulegen, hat er unter Kenntnis der ganzen Vorgeschichte, die Herr Staatssekretär Popitz hier vorgetragen hat, den Satz auf 17,2 Millionen für Bayern usw. endgültig festgesetzt, und er hat das getan bei einer im Verhältnis zu heute glänzenden Finanzlage des Reichs. (Zuruf von der Bayerischen Volkspartei: Unter Protest der süddeutschen Staaten) — Es kommt nicht darauf an, ob ein einzelner Staat oder eine einzelne Partei protestiert; es werden ja hier viele Be⸗ schlüsse gefaßt, mit denen nicht alle Länder und Parteien einverstanden sind. Jedenfalls hat der Reichstag in seiner großen Mehrheit in Kenntnis aller Vorgänge die betreffenden Sätze bei der damals glän— zenden Finanzlage des Reichs als ausreichend erachtet. Wenn jetzt in einer viel prekäreren Finanzlage der Reichstag zum Ergebnis kommt, man müßte jährlich noch 40 Millionen mehr geben, so bin ich der Auffassung, daß gegen eine derartige Gesetzgebung sich die⸗ jenigen Länder wenden müssen, die darin eine Benachteiligung anderer Reichsteile erblicken. So ist das aufzufassen. Das Rechtliche über⸗ lassen wir den Herren vom Staatsgerichtshof, die darüber vielleicht einmal entscheiden müssen, entscheiden, welchen Sinn die Bestimmung in S 8 hat und ob sie noch Bestand hat. Wenn sie es hat — und ich nehme es an; sonst wäre sie nicht beschlossen worden —, dann braucht man keine Auslegung. Denn es steht ganz klar darin, daß eine Aenderung des Gesetzes der verfassungsändernden Mehrheit bedarf. Da braucht man keine Vorgeschichte heranzuziehen, auch nicht auszulegen; denn der Text ist so klar, daß es darüber keine Streitigkeiten geben kann. (Zustimmung links Wenn das Gesetz, das Sie jetzt beschließen, ein Gesetz zur Abänderung dieses Gesetzes ist und in 8 8 des abzuändernden Gesetzes steht: es kann nur mit verfassungsändernder Mehrheit geändert werden, dann brauchen wir keine Rechtsgelehrsamkeit, um klar zu sehen, daß hier eine ver⸗ fassungsändernde Mehrheit notwendig ist. (Zustimmung links.)
Staatssekretär Dr. Popitz beruft sich nochmals auf die juristische Auslegung. Die einen kleben immer am Wortlaut und berufen sich auf ihren Schein, während für die anderen Sinn und Wirkung ausschlaggebend ist.
Preußischer Ministerpräsident Braun: Meine Herren, man kann im allgemeinen dem Politiker nicht den Vorwurf machen, daß er bei Auslegung von Gesetzen am Worte klebt. Dieser Vor⸗ wurf, wird — und meiner Meinung nach mit Recht — viel mehr den juristisch versierten Herren gemacht. Hier handelt es sich aber nicht darum, am Worte zu kleben, sondern es handelt sich darum, eine klave Gesetzesbestimnmung nicht politischer Zweckmäßigkeit gemäß auszulegen (sehr wahr! bei den Sozialdemokraten) und vom Wortlaut abzugehen. Die beiden Zwischenlösungen, von denen der Herr Stagtssekretär Popitz sprach, waren allerdings dekla—⸗ rativer Art. Damals kam es darauf an, während der Inflations⸗ zeit dieses Gesetz der fortgesetzten Aenderung des Geldwertes anzu⸗ passen, und niemand hat die Sache irgendwie als eine Sache von politischer Bedeutung betrachtet, sondern sie ist einfach als ein fast einmütiger Beschluß über die Bühne gegangen. 1925 hat man dann aber in Kenntnis der nunmehr stabilisierten Währung die Sätze endgültig festgesetzt, und Aenderungen, die jetzt vorgenommen werden, können demgemäß nicht mehr als Aenderungen dekla⸗ vativer Art (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), wie sie damals während der Inflationszeit vorgenommen wurden, angesprochen werden, sondern der Geldwert war damals, als wir 1925 die 17 Millionen einsetzten, genau so wie heute. Deswegen kann das, was Professor Anschütz für die Berechtigung dieser Aenderungen deklarativer Art, in seinem Gutachten ausführt, nicht zur Be— gründung für die jetzt zur Beschlußfassung stehende Aenderung herangezogen werden. Und für den setzigen Fall — Herr Staats- sekretär, das waren meine ersten Ausführungen, die Sie wider⸗ legen wollten, aber bestätigt haben — für den jetzigen Fall hat Anschütz erklärt, zu dem könne er sich nicht äußern, weil ihm das Material nicht vorliegt. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Koenen (Komm,) erklärt, nach dem Abschluß des Schachergeschäfts der bürgerlichen Parteien wolle Staatssekretär Dr. Popitz jetzt weiß machen, daß dieses Schachergeschäft der lautersten Rechtslage entspreche. — Es solle hier tatsächlich aus Schwarz J gemacht werden. Das Gesetz begründet eine neue Moral: Die Moral mit doppeltem Boden.
Abg. Landsberg (Soz.) bezeichnet die Ausführungen des Staatssekretärs als in inanchen Punkten höchst anfechtbar. Seine Berufung auf die Autoritäten schlage nicht durch. ö. Jahre 1919 habe es 1g bei dem Gesetz nicht um eine Verfassungsänderung gehandelt, ondern nur um eine Deklaration. Eine Abänderung des Biersteuergesetzes bedürfe aber einer qualifizierten Mehrheit. Wenn die Deutsche Volkspartei hier in ihre eigene Falle gegangen sei, so spreche er ihr sein herzliches Beileid aus. (Geiterkeil)
Damit ist die Besprechung geschlossen. Bei der Ab— stimmung wird das Gesetz in zwelter Lesung angenommen.
Hierauf wird der Gesetzentwurf über den Finanz⸗
gusgleich mit den Stimmen der Regierungsparteien und des Bayerischen Bauernbundes in dritter Lesung an⸗ genommen. ö. Das B , wird in dritter Lesung ohne Aussprache erledigt. Die Sch ußabstimmung ist namentlich. Sie ergibt mit 195 gegen 148 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Annahme des Gesetzes.
Vizepräsident Esser stellt fest, daß das Gesetz bei An⸗ wesenheit von mehr als zwei Dritteln der Abgeordneten mit einfacher Mehrheit angenommen ist.
Der Haushalt der Allgemeinen Finanz⸗ verwaltung wird erledigt.
Der Haushalt der Reichsschuld wird ohne Debatte gemäß den Ausschußbeschlüssen und einem Antrag Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) bezüglich der Beamtenstellen genehmigt.
Das Haus erledigt sodann noch einzelne rückständige Etatspositionen, bei denen es sich hauptsächlich um Ein⸗ stufungen von Beamtenstellen handelt, über die erst nach⸗ träglich der Haushaltsausschuß entschieden hat.
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Zum Haushalt des Reichs arbeitsm iniste⸗ riums beantragt die demokratische Fraktion die Einstellung von 200 000 Mark in den Etat zur , des Kleingarten wesens als nicht rückzahlbare Beihilfen, für erste Einrichtungen und als Tilgungsdarlehen. Auf Vor⸗ schlag des Ausschusses wird dieser Antrag abgelehnt.
Zum Etat des Ernährungsministeriums wird ein deutschnationaler Antrag angenommen, 250 000 Mark auszuwerfen zur Gewährung zunächst unverzinslicher lang— fristiger Kredite und Beihilfen zur Förderung des Flachs⸗ und Hanfbaues.
Der Etat des Rechnungshofs wird genehmigt.
Zum Etat des Innern bemerkt Abg. Taub ade l (Soz) zu dem Fonds von 25 Millionen für die Grenzgebiete, daß für den Ssten verhältnismäßig wenig übrig⸗ hleibe da dargus auch Bayern und Sachsen bedacht werden sollen. Die Provinz Niederschlesien sei mit am schwersten durch die Kriegs⸗ kißn betroffer. worden; die Arbeitslosigkeit in Riederschlefien über⸗ treffe den Reichsdurchschnitt. Besonders schwer leide auch feine He imatstadt Görlitz. Die sozigldemokratische Fraktion beantrage die Erhöhung des Fonds auf 30 Millionen, damit der Osten beffer aus— ö wenden 33 .
g. Bart schat⸗Königsberg (Dem) beklagt sich auch über die Vernachlässigung des Ostens. Die Wünsche des Sstausschusfes würden nicht erfüllt, aber für Bayern und Württemberg fei Geld ing da. Der Fonds müsse auf 49 Millionen erhöht werden. In Ystpreußen seien ngmentlich die Verkehrswege noch sehr schlecht; Schulverhältnisse, Wohnungsverhältnisse lägen im argen. Königs— berg habe 250 vH Grundsteuerzuschlag und 700 vH. Gewerbesteuer⸗ zuschlag.
Abg. Dr. Frick (Nat. Soz) zur Geschäftsordnung: Der Ministerpräsident hat am Beginn der Sitzung protestiert gegen ab⸗ fällige Außerungen, die ich über den Ministerialdireklor Bad gemacht hätte. Am Schluß dieser Erklärung ertönten aus dem Hause die Rufe: „Der elende Verleumder, der Lump schweigt. Um zu be— Heisen, daß ich nicht schweigen will, habe ich dem Präsidenten eine Gegenerklärung zur Genehmigung af , die ich dann verlesen wo lz. Der Präsident hatz diese Er lärung abgelehnt, weil darin die Worte Zionist, Marxist, Barmat, Kutisker, Litwin vorkämen. Ich beantrage nunmehr nach 9 57 der Geschäftsordnung die Be⸗ sprechung der Erklärung des preußischen Ministerpräsidenten.
Vigepräsident G s er:; Zu einem solchen Antrag ist die Zu stimmung von 30 Mitgliedern erforderlich, die wohl nicht vorhanden ist. (Ruf bei den Nalionalsozialisten: Woher wissen Sie das? Ab— stimmen) Außerdem ist der Antrag zu spät eingereicht, der Minister⸗
räsident ist jetzt nicht mehr hier. Ich habe die Erklrung des Abgeordneten Frick . es ist heute schon allerhand geschehen, was der Würde des Haufes nicht entsprach. Eine solche
Frklärung kann nicht über das hinausgehen, was der Regirungs⸗ vertreter ausgesprochen hat, Die Ausdrücke die der Abgeordnete Frick eben mitteille, paßten absolutz nicht zu dem, was der Müinifter= präsident ausgeführt hat. Ich habe deshalb die Erklärung abgelehnt und bleibe dabei. (Zustimmung.)
Abg. Rosenbaum (Kemm) befürwortet den Antrag seiner Fraktion auf Erhöhung des Fonds guf 40 Millionen, wobon ver= wendet werden sollen 3) Millignen für den Wohnungsbau, 4 Mil- lionen für Chgusseebauten 6 Millionen für Schulbauten, 5 Mil⸗ lionen. für Flußregulierungen, 5 Millionen für Flüchtlings⸗ entschädigungen, die nicht fristgerecht angemeldet sind.
Das Haus beschließt nach Ablehnung des demokratischen und kommunistischen Antrags (40 Millionen) und des sozial— demokratischen Antrags (30 Millionen), den Fonds in Höhe von 25 Millionen zu bewilligen. „In zweiter und dritter Beratung wird der Gesetzentwurf über die Hinausschiebung der Bindung einzelner Länder und Gemeinden an die nach dem Reichsbewertungsgesetze fest⸗ gestellten Einheitswerte angenommen. Der Reichsfinanz⸗ minister kann auf Antrag für das Jahr 1927 von der Bindung befreien. .
Es folgt dann die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der Arbeitszeitnot⸗ verordnung.
Reichsarbeitsminister Dr. B T auns: Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf knüpft an die Regelung der Arbeits- zeit vom Dezember 1923 an. Die damalige Arbeitszeitgesetzgebung ist sowohl von der Regierung wie von allen beteiligten Parteien nur als eine vorläufige Ordnung angesehen und auch ausdrücklich als eine solche bezeichnet worden. Sie ist geboren aus den ganz außerordentlichen, wirtschaftlichen, insbesondere finanziellen Nöten des unmittelbar voraufgegangenen Zusammenbruchs beim Abschluß des Ruhrkampfs und bei der Vernichtung unserer Währung. Unsere ganze Wirtschaft lag damals danieder, zum Teil völlig still. Man war allgemein der Ueberzeugung, daß es unmöglich war, sie ohne große Opfer aller Beteiligten wieder in Gang zu bringen. So entstand neben vielen anderen Notmaßnahmen auf steuerlichem und wirtschaftlichemn Gebiete auch die damalige Neuregelung der Arbeitszeit. Sie behielt den Achtstundentag im Grundsatz bei, schuf aber eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten, in erster Linie auf dem Wege der Tarifverträge.
Die Verordnung vom 21. Dezember 19823 kam auf Grund einer Vereinbarung unter den vier damals an der Regierung beteiligten Parteien der Großen Koalition zustande. Die damalige Vereinbarung lautete wörtlich:
Die schwere Not unseres Landes läßt eine Steigerung der Gütererzeugung dringend geboten erscheinen. Das wird nur unter restloser Ausnutzung der technischen Errungenschaften bei organisatorischen Verbesserungen unserer Wirtschaft und emsiger Arbeit jedes einzelnen zu erreichen sein. Neben der Steigerung der Produktion durch diese Mittel wird auch die Neuregelung der Arbeitszeitgesetze unter grundsätzlicher Festhaltung des Acht stundentags als Normalarbeitstag nicht zu umgehen sein. Dabei ist auch die Möglichkeit der tariflichen oder gesetzlichen Ueber— schreitung der jetzigen Arbeitszeit im Interesse einer volkswirt⸗ schaftlich notwendigen Steigerung der Produktion vorzusehen.
Die technische und organisatorische Verbesserung der Betriebe ist unterdessen in Angriff genommen worden und hat insbesondere unter dem Druck der Stabiliserung in den Jahren 1925 und 19236 beträchtliche Fortschritte gemacht, wengleich der Prozeß auch heute seinen Abschluß noch nicht gefunden hat.
Das Jahr 1924 stand unter den Nachwirkungen der Inflation.
Während des Jahres 1925 begann erst die Stabilisierungskrise und
dauerte bis tief in das Jahr 1926 hinein. Erst das Jahr 1926
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