1927 / 80 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Frantks. Hyp.⸗ Bl. Pfdbr. Ser. 14 Frantz. Bfandbr. Ban Efdbr. fr Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.] Ser 6 4, (6 82

do. Ser 33 * Goth Grdtr- BI. fd Abt. 2-20* do Abt 21 do Abt 22 do Abt 23 do Abt. 23a * do Tgomm-Obl Em 1 do. v. 1923 * Hamburger OHyp.-Ban! Pfdbr. Ser. 141-8590 (9. Ser 1-190, Ser. 301 - 8380 (68 M* do Ser 691 - 130 2480 nn. Bodtr. Bi. Pfd. Ser. 1-16 do. Kzomm.-Obl Ser. 1* Leipziger Hypoth-Ban t Pfdbr. Ser 7, 8,9 109, 11 1s, E. F- do Ser. 17 . do. Ser. 18 Meckl. Hp. n. ech Vl. Rfdbꝛ⸗ 86 do. Zomm.⸗Obl. Ser. 1 Meckl - Str Syp.-H. Pf. Ser. 14 rovpv · San Em 117“ räm.-Pfdbr.“ Bfdbr Em 185 bo Em 19 do. Em 29 do. Em. 21 Komm. -Obl. (4H) b do. (86- 169 * Bodkrb. - Bt. Pfdbr. Ser. 4, 6. ]1* do. do. Grundrent. S. 2 u. 3 Norddtsch. Grundtreb. Bl. Pfdbr.

do. Ser. 151

alte u. Ser 1

Ser. 8 - 19*1 do. Ser. 20 do Ser. 21 do. Ser. 2 bo. Ser. 29

gomm - Db. Ia Em. 2

do. do. lzische Hypoth—-⸗BVanl Pfobr. außgest. bis 81. 12. 1896* 1 Preuß. Vodentred.- Ban Pfdbr. Ser. 5 - 29* 1

Ser. 80

Ser. 81a u. h Ser. 82

; Ser. 33 * Komm. -Obl. Ser. 1 do. Ser. 2

do. Ser. 9

do. Ser. 44

Central⸗Bodenkredit⸗Att.= Ges. 1886, 18989, 1890, M4, 96, 99, 1901, os, 04, 05. 07, 09, 1916, 12*

do. Komm. - Dbl. v. 87, 91,

96, 01. 065, 08, 12* do. v. 1922 bo. v. 1923 (87) do. v. 9 (10- 205)

Hypotheken- Att. VJ. alte 1904, 08 07, os, 1911. 1271

v. 1920

do. Lzomm.-Obl. v. 1909,

1909, 1911* do. v. 1920 bo. v. 1922

Pfandbrief⸗Br. S. 17-5383“

do. Ser. 94 Klein bahn-Oßbl.“

do. Komm. -O. Em. 1-12

do. Em. 14 bo. Em. 18 ho. Em. 16 othekenbant Pfdbr.

Ser. 50, 66 86, 19–= 181 * do. do. Komm. -Gbl., ausgest. bis 31. 12. 1896, v. 1913, 14* Nhe in. Westf. Vodird. Blr. Pfdbr. Ser. 1 - 13* 1

do. Ser. 14 do. Ser. 18 TKomm.⸗Obl. Ser. 1 do. Ser. 2 do. Ser. 9

do v. 1928 *

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do. Ser. 12 do. Ser. 18

do. do. Komm. ⸗Obl. Ser. 1 Schles. Vodenkredit⸗Bank Pfdbr. , 87 d Ser. 1-3

do. Ser. 14*

Schwarzburg. Hyp-Bank Pfdbr. Ser. = 10 1 Saddtsch. Vodenkr.-Vankh Pfdhr.

biz Ser. 43 (49, b. S. 50 (38 S) Westd. Vodenkred.-Anst. Psdbr.

Ser. 1- 10* do. Ser. 12 do. Ser. 19

do. Ser. 1 do. do. Komme Dpbl. Em. 2 do. do. (4

Hesstsche Land. Hyp.⸗B̃. Pfdbr. m. Zinsgar. Ser.: 285 n. 27*

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Ser. 26 u. 268

do. Ser. 17— 24 do. Ser. 96-29 do. Ser. 832— 587 do. Ser. 89 42

Dtsch. Sch ff tred. V6. fdp. di x do. Schiffspfandbr.- Vf. Pf. A. 1

do. Ausg. 2

do. Ausg. 8

Mit Zinsberechnung. Danz. Hy. ⸗Vk. Pf. 1.9 do. Ser. 10— 18 in Danz. Gulden (auch in K od. RM)

Dentsche Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stamm · Prioritätsaktien.

Disch. Reichs b. M 7H gar. V. -A. S. 4 1.1

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Schantung . .. . M gschivt.⸗ Jinsterw. 17 für 9 Monate.

Deutsche Klein⸗ und Straßenbahnaktien. AachenKleinbahn w tz AEG Schnellb. 8. BI. Vorz. Mi. L. Allg. Lotalbathn u. Kraftwerke ..... Badische Lofalb. M Barmen - Elberfeld. Bochum⸗Gelsenk. . .

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Ausländische Eisenbahn⸗Stamm-⸗ und Brioritätsaktien.

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in Gold⸗Gulden

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3 Sch. 4 p. St.

Allg. Lol. u Straßb 96,98, 00, 02, rz. 32 do. 1911 Vad Lok. -Eisenb. 1900, 01, rz. 19982 Berlin Charlbg. Straßenbahn ..

do. Do. Gr. Verl. Strßb. do do. 1911 KoblenzStr. 00S, 998, 05,06 S. 2, rz. 32 Westl. Berl. Vorort gek. 1. 11. 26

(in Danz. Guld.)

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do. vo. abg. ....

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Baltimore⸗Ohto .. 181. 100 Doll. Canada Übl. «Sch. o. Div. Bez. ⸗Sch. St. 100 Doll. Pennsylvanig .... 1St.— 50 Dollar

Aach. Mastr. abg... do. Genußsch. i. L. Amsterd.⸗ Rotterd. in Gld. holl. W. Luxbg. Pr. Heinr. 18t. 500 Fr. West⸗Stzilian. .... 1è8t. 300 Lire

Eisenbahnschuldverschreibungen. Noch nicht umgest. Braunschw. Land. Eb. 651, 996 III, O AI V. rz8s 2 6! Brölthal. Etsen. 9, O0 j. Rhein⸗Sieg. Eisen b Elettr. Hochb. v. 99, Os, O7, 99, 10,12, 18, gt. 27 Halberst⸗Bltb. Eb. v. 84 lv. 95, 08, 06,99, rz. 82 Lübeck⸗Büch. 2, rz. 32

Mit ginzberechnung.

Elektr. Hochbahn ul. 26 verzinsl. m. d. U6fach. Aktlendiv, mind. 104

Dentsche Klein⸗ und Straßenbahn⸗ schuldverschreibungen.

Ausländische Klein⸗ und Strassenbahnschuldverschreibungen.

Danzig. el. Strßb. DG 1908, rz. ab 82 5001

do. 19, gl. 31.12.25 1984 5 Lothring. Eisb. 102 f8 1.5.22 Schles. MlInb. S. i 2 1081 versch. ——

Ausländische Eisenbahnschuldverschreibungen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19, 1.5. 16. 3 1. 10. 19. * 1. 11. 19. 1 , . ,

1. Oesterreichische und Ungarische.

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do. poln. abg... .. .“ Böhm. Nordb. Gold“ do. do. 1908 in 4 * Elis.⸗Westb. stfr. G. 885 do. do. stfr. G. 90 m. T. do. do. do. 20 in Guld. Frz. Josefb. Silb.⸗ Pr. Galiz. C. Ludw. 18690 *

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S. 1.2 in Gold⸗Guld. Raab-Oedenb. G. 18868 Sdöstr Bahn (omb. )* do. do. neue do. Obligationen 10

2. Rus Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗

notiz zugelassenen Russischen Eisenbahnanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.

3. Verschiedene.

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St. Louis S.⸗West II Mta. Ine rz 11930

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Amerikanische Eisenbahnbonds.

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do. 45 4 rz. 1987 53 X17. do 49 P abg. cz. 37 fg. K.

Term. cz. 1981 3 do Louisv cz. 1983 38

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Manitoba rz. 1938 4 1.1.

Nat. R of Mex. 63. 26 gi. d. 1.1.

do. 484 rz. 1926 gli. d. 1.7.

do. 1 2 rz. 26ß i. &. i.. Fr. 6

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Dresdner Ban... M

Hildesheimer Bank. . Kieler Vank .. ......

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do. Dep. Uu. Wechsel do. Hyp.⸗ u. Wechsb. Meckl. St rel. Hyp⸗Bl M Meininger Hyp.⸗Bl. . Mitteld Bodenkred. do. Kreditbanl. . . M Niederlausitzer Bank.

Oldenb. Landesbank M do. Spar⸗ u. Leihb. M do. do. neue Osnabrücker Van M Ostbank f. Hand. u. G. Desterreich. stred.⸗ A. M 16. = 3200Kr. ÆpSt Petersbg. Disk⸗Vl. M do. Internat. ..... M Plauener Bank... M BVreuß. Godentred.⸗Bk. do gentral⸗Soden M do. Hyp. Alt- Bank M do. fandbrie fbk. M Reichs bank .... .... RNheinische Hyp.⸗Bl. M do. Kredit⸗Bt. M Rhein Westf. Soden M do. neue Riga Komrz. S. 1—«. Rostocker Bank. ..... Russ. B. f. außw. SG.. Sächstsche Ban. .... do. Bod. ⸗Krd.-Anst M 34 r Boden Kredit Schleswig⸗Holstein.. Sibirische Hdlbt. .... Stck. 280 Rbl. Slldd Boden⸗Kred. M do. Distlonto⸗Ges. . Ungarische Kredu . M

Vereinsb. Hamburg. Westdtsch. Boden kr. M Wiener Bankverein. bo. Unionbank. .

4A per Stück.

Verl. El. W. o 9(0s kv.) Ol, 06, 08, 1911, rz. 82 Deutsche Anstedl.⸗Bt.

do. St. Pr. Bolle Wetßbier ...

Lanors Weißbier. . Löwen brauerei-

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Schuldverschreibungen von Schiffahrtsgesellschaften. . Noch nicht umgest. Donau - Dampfschiff 1868 rz. 100 4

Hambg.⸗Amerikt. Lin.

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1894,01, 02,08, rz. 32 ui] 1.4. 101

Bankaktien.

Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank f. Brau⸗Ind., Berliner Ban verein 1. April, Bant Elektr. Werte 1. Juli.)

Noch nicht umgest.

Credit⸗Anstalt .... Asow⸗Don⸗Kom. .. M Badische Bank .... M Banca Gen. Rom. ... Bank Elektr. Werte.

fr. Verl. Elelt. Werke bo. do. Lit. B do. do. Vz. -A. Id. 104 Bank fllr Brau⸗Ind. M Vank von Danzig. .. Bank f. Schlesw. ⸗Hlst.

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Wechselbank . ... M Deutsche Hyv.⸗ B. Bl M do. Ueberseetsche Bk. Diskonto⸗Kommand.

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1 Stck. = 8000 Rr.

18tck. = 4000 Kr. IS

Schuldverschreibungen von Banken. Noch nicht umgest. Bank elektr. Werte, fr.

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Industrieaktien.

Hiesige Brauereien. Noch nicht umgest.

Bergschloßbr. Neut. 12 Berliner Kindl.⸗Br. is

Engelhardt Grauer. 19

Geitzmann, Fürth

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Dppelner . ...... Radeberg Export.

Schwabenbräu . ...

Wicklller Küpper. .

Auswärtige Brauereien.

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Glückauf Gelsenl... 7 Hanau Hosbrauh. .“

Henninger Reifbr. Hess. und Herkules Holstenbrauerei. M Hugger, Posen. . M

Isenbeck u. Co. M König Br. Duisb.⸗R. Leipziger Riebeck. . do. Vorz.⸗Aklt. Lindener Brauerei

Ponarth, Königsbg. 121 *

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1869

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den 5. April

1927

Nr. S0.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Der Herr Vorredner hat dann auch eine Reihe von Statistiken über Ueberstunden vorgetragen, die ihm anscheinend von den Vertrauensmännern seiner Partei zugegangen sind. (Abgeordneter Rädel: Nein, das sind Gewerkschaftsstatistiken, Herr Minister! In einzelnen Fällen haben Sie sich ausdrücklich auf Berichte ihrer Vertrauensmänner berufen, Sie haben im einzelnen nicht gesagt, was gewerkschaftliche Statistiken seien und inwieweit Ihre Zahlen auf Mitteilungen Ihrer Parteivertrauensmänner be⸗ ruhen. Jedenfalls bin ich auf Grund Ihrer Behauptungen nicht in der Lage, die Dinge im einzelnen nachzuprüfen. (Abgeordneter Rädel: Sie gehen zum Teil aus Ihrer eigenen Denkschrift hervor! Ich habe aber allen Grund, den Angaben doch kein volles Ver⸗ trauen zu schenken, Herr Kollege Rädel, das will ich Ihnen sofort an einem Einzelfall klar beweisen. Unter Nr. 3259 liegt ein Antrag Ihrer Fraktion vom 1. April 1927 vor. In diesem Antrag, der also ganz neu ist, heißt es unter anderem:

„Die Verbindlichkeitserklärung dieses Schiedsspruches er bezieht sich auf den letzten Schiedsspruch im Ruhrbergbaun —, der von allen Bergarbeitergewerkschaften abgelehnt wurde, be⸗ deutet die Festlegung der Ueberarbeit im Ruhrbergbau auf die Dauer von zwei Jahren und zeigt ganz klar, daß das vom Reichsarbeitsminister vertretene Arbeitszeitnotgesetz die dauernde Festlegung einer regelmäßigen Arbeitszeit von zehn Stunden und darüber bringen soll.“

Aehnliches haben Sie, wenn ich mich recht erinnere, auch eben vorgetragen.

Wie stehen nun die Dinge tatsächlich? Es handelt sich hier keineswegs um eine Festlegung der Mehrarbeit für zwei Jahre, sondern es handelt sich um zwei verschiedene Abkommen: einmal um den Manteltarif, der allerdings bis zum Jahre 1929 läuft. Aber in dem Manteltarif ist die siebenstündige Schicht vorgesehen, Herr Kollege Rädel. Nebenher läuft das Mehrarbeitsabkommen für den Ruhrbergbau, das erstmalig zum 31. Januar 1928 künd⸗ bar ist. (Abgeordneter Rädel: Das dauert also noch ein Jahr!) Auch nicht, Herr Abgeordneter Rädel, von jetzt bis zum 31. Januar 1928 ist nicht einmal ein Jahr, sondern höchstens dreiviertel Jahr, keinesfalls aber zwei Jahre, wie Sie gesagt haben. Jedenfalls ist das, was Sie in Ihrem Antrag, den Sie dem Reichstag vorlegen, behaupten, unwahr. Abge⸗ ordneter Stoecker: Kleinigkeiten berichtigen Sie, auf die tatsäch⸗ lichen Dinge aber gehen Sie nicht ein! Warten Sie, Herr Abgeordneter Stoecker, ich werde noch mehr berichtigen. Ich muß weiter berichten, was noch in diesem Schöedsspruch steht, was aber der Herr Abgeordnete Rädel völlig verschweigt. Es heißt da weiter:

Soweit in durchgehenden Betrieben mit Ueberschichten das Zweischichtensystem aufrechterhalten wird, ist für die zehnte Stunde ein Ueberstundenzuschlag von 25 vH vorgeschrieben. In nicht durchgehenden Betrieben ist die Arbeitszeit von zehn auf neun Stunden herabgesetzt. Für Jugendliche ist neuerdings ein Urlaub vorgesehen. Das alles hat der Herr Abgeordnete Rädel verschwiegen. Sie machen den Verbindlichkeitserklärungen alle möglichen Vorwürfe, verschweigen aber gleichzeitig, daß auf dem Wege über die Schieds⸗ sprüche in der letzten Zeit eine stetige Herabsetzung der Arbeits⸗ zeit erfolgt ist; freilich nicht sofort immer auf den Achtstunden⸗ tag das ist schon richtig aber durchaus in der Richtung zum Achtstundentag hin, Herr Abgeordneter Rädel!

Aehnlich liegen die Dinge bezüglich der Ueberarbeit im Berg⸗ bau gemäß 8 9 des neuen Gesetzentwurfs. Sie haben darauf hingewiesen, daß für den Bergbau die Möglichkeit offengelassen sei, unter Umständen auch über zehn Stunden hinaus zu arbeiten. Wir haben schon in der Begründung zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit nicht etwa einem Wunsche der Reichsregierung entspringt, sondern in Fällen, in denen sich die Bergleute zu einem Ueberschichtenabkommen freiwillig verstanden, haben sie selber lieber zweimal vier Stunden statt etwa viermal zwei Stunden in der Woche verfahren. Es ist also der Wille und Wunsch der Bergleute selbst gewesen, und zwar im Falle eines freiwilligen Ueberschichtenabkommens. (Abgeordneter Rädel: Das ist eine schöne Freiwilligkeit) Bitte sehr, dieses Abkommen, von dem hier die Rede ist, ist tatsächlich freiwillig abgeschlossen worden. Was ich eben gesagt habe, stimmt durchaus. Die Bergarbeited haben sich selbst für zweimal vier statt für viermal zwei oder sechsmal eine Stunde entschieden. ;

Das ist der tatsächliche Sachverhalt; ich würde die Dinge hier nicht so bestimmt aussprechen, wenn ich nicht genau wüßte, daß meine Behauptungen zutreffen. Ich bin ja durch die Oeffent⸗ lichkeit kontrollierbar.

Wiederholt ist in der Debatte der Verbindlichkeitserklärung der Schiedssprüche die Schuld an der längeren Arbeitszeit zuge⸗ schoben worden. Auch der Herr Kollege Graßmann hat das in seiner Rede getan. Eine solche Betrachtung ist aber rein äußer⸗ lich und ergibt kein richtiges Bild. Rein äußerlich gesehen sieht es ja so aus, als ob die Verbindlichkeitserklärungen die Verant— wortung für die Gestaltung der Arbeitszeit in den Tarifverträgen zu tragen hätten. Tatsächlich aber liegt der Fall doch wesentlich anders. Jeder Gewerkschaftler wird mir zugeben müssen, daß in vielen Fällen ohne Verbindlichkeitserklärung jedenfalls nicht mehr, vielleicht noch weniger erreicht worden wäre, so daß also die Ver⸗= bindlichkeitserklärungen in diesen Fällen kein anderes Ergebnis herbeiführen, als was auf dem Wege des Kampfes wahrscheinlich erzielt worden wäre. Das gilt ganz besonders für diejengen Schiedssprüche und Verbindlichkeitserklärungen, auf die in dieser Debatte wiederholt Bezug genommen worden ist, nämlich auf die vom Ende des Jahres 1923 und Anfang des Jahres 1924. Der Herr Abgeordnete Graßmann hat selber mit vollem Recht aus— geführt, wie ohnmächtig damals die Gewerkschaftsbewegung war,

einem anderen Weg etwa ein anderes Ergebnis zu erreichen. Wir haben damals nichts anderes getan, als dem Zwang der Dinge

Rechnung getragen, wir konnten in der damaligen Situation auch nicht anders. (Zuruf von den Kommunisten: Sie haben die Situation gründlich ausgenutzth Sie mögen doch die Dinge nicht so ansehen, als ob diese Verbindlichkeitserklärungen lediglich eine Frage etwa der Willkür der Behörden wären, als ob sie dabei so vorgingen, wie es ihnen gerade paßte, und die Arbeitszeit auf⸗ erlegten, die sie für die notwendige und richtige hielten. So liegen die Dinge absolut nicht. Ich bin überhaupt nicht einer, der an die Allmacht der Behörden und der Gesetze und des Staates glaubt. (Zuruf von den Kommunisten: Nein, die Gewalt der Unternehmer ist noch stärker! Ich prüfe jedesmal in derartigen Fällen nicht etwa bloß die Frage der Berechtigung dessen, was in dem Schiedsspruch abgemacht ist, oder die wirtschaftliche Durch⸗ führbarkeit, sondern ich stelle auch jedesmal die Frage, ob der behördliche Zwang in diesen Fragen den Beteiligten zugemutet werden kann oder nicht, und ich stelle mich auch dementsprechend bei der Lösung der ganzen Verbindlichkeitsfrage ein.

Der Herr Abgeordnete Graßmann hat unter anderem auch auf die Tatsache hingewiesen, daß bei der Debatte über die Rati⸗ fizierung des Washingtoner Abkommens im englischen Unter⸗ hause der englische Arbeitsminister auf die kommende Gesetz⸗ gebung, auf den Entwurf des großen Arbeitsschutzgesetzes in Deutschland hingewiesen und daraus Bedenken gegen die Haltung Deutschlands abgeleitet habe. Ich glaube kaum, daß hier irgend⸗ welche Hemmungen auf deutscher Seit liegen. Die Hemmungen scheinen mir vielmehr in England zu liegen. Denn es ist nicht Deutschland, das mit seiner Arbeitszeit im Bergbau über acht Stunden gehen will. Unser künftiges Gesetz sieht das nicht vor. Aber die englische Entwicklung der Dinge rechnet mit einer längeren Arbeitszeit als acht Stunden ausgerechnet im unterirdi⸗ schen Bergbau.

Wir haben bei unseren letzten Schiedssprüchen ganz klar er⸗ kennen lassen, daß wir auf diesem Gebiet abbauen. Wir sind in Oberschlesien, wo wir mit den mächtigen Flözen zu rechnen haben und mit weniger schwierigen Arbeitsbedingungen als im Ruhrrevier, wo wir früher immer eine längere Arbeitszeit gehabt haben als im Ruhrrevier, bei den letzten Schiedssprüchen bereits auf acht Stunden heruntergegangen. Wir sind jetzt im Wurm⸗ revier, wo schwierige Verhältnisse aus wirtschaftlichen Gründen vorliegen die Konkurrenz der holländischen Bergwerke drückt dort außerordentlich schwer wegen ihrer billigeren Wasserverfrach⸗ tung bereits auf 8 Stunden heruntergegangen und haben ganz klar erkennen lassen, daß wir das Bestreben haben, auch dort auf die acht Stunden herunterzukommen. Die Verhältnisse in England liegen umgekehrt, und zwar ausgerechnet gerade im Bergban.

Der Herr Abgeordnete Pfeffer hat ausgeführt, man könne mit Fug und Recht zweifeln, ob der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliege, überhaupt notwendig gewesen sei. Er meinte, die Not⸗ wendigkeit sei eigentlich nicht genügend erwiesen, weil der Miß⸗ brauch mit dem alten Gesetz nicht genügend dargetan sei. Er hat sich dabei auf die Erhebungen, die in vier Gewerbezweigen durch die Gewerbeaufsichtsbeamten ausgeführt worden sind, gestützt. Ich habe wiederholt ich erinnere mich jetzt allerdings nicht, ob es hier im Plenum geschehen ist darauf hingewiesen, daß man auf dieser Untersuchung, die nach Lage der Dinge nur eine beschränkte sein konnte, allgemeine Schlüsse nicht aufbauen kann. Ich habe ferner in meinen Ausführungen am vorigen Samstag ausdrücklich gesagt, daß sich die Ueberstunden in Formen voll⸗

diesen Gesichtspunkten aus gesehen, wirkliche Mißbräuche da⸗ in der Schwereisenindustrie und im Bergbau der Fall gewesen ist.

Gewerbeaufsichtsbeamten.

beitragen werden, diese Einstellung zu überwinden.

wie leer ihre Kassen waren. Damals war gar keine Aussicht, auf

zogen haben, die weder vom hygienischen noch vom Standpunkt der Sonntagsruhe aus zugelassen werden können, und daß, von

gewesen sind. Ich kann darauf verweisen, daß das ganz besonders Beide Gewerbezweige fallen nicht unter die Erhebungen der

Aber, verehrter Herr Kollege Pfeffer, es handelt sich hier auch nicht bloß um Mißbräuche, sondern ebenfalls um die Tat—⸗ sache, daß die Besserung in unserem Wirtschaftsleben, daß die im weitesten Umfange bereits erfolgte Rationalisierung bisher noch gar nicht erkennen läßt, daß man von seiten der Unternehmer gewillt wäre, nun auch die Wirkung einer Arbeitszeitverkürzung eintreten zu lassen. (Sehr richtig! links.) Wir dürfen auch dieses Moment nicht außer acht lassen. Darum bin ich der Meinung, daß es schon notwendig ist, gesetzlich einzugreifen. Ich will zugestehen, daß sich vor dem Kriege eine gewisse Entwicklung zur kürzeren Arbeitszeit ohne einen gesetzlichen Zwang vollzogen hat. Inwieweit es ohne gewerkschaftlichen Zwang der Fall ge⸗ wesen ist, ist allerdings schon eine zweite Frage. Immerhin fand damals eine gewisse Entwicklung zur Verkürzung der Arbeitszeit ohne einen gesetzlichen Zwang statt. Das ist aber jetzt nicht zu erkennen gewesen, und man kann auch nicht mit Recht sagen, daß das lediglich daran läge, daß die wirtschaftliche Lage im all⸗ gemeinen noch nicht so konsolidiert sei, daß man dem Arbeitgeber diese Initiative zumuten könnte. Ich habe bei meinen Er⸗ fahrungen in den vielen Verhandlungen ganz klar erkennen können, daß es hier auch in sehr vielen Fällen an einer falschen Einstellung der Unternehmer liegt. Sie suchen den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, von denen Sie reden, allzu gern mit dem Mittel der überlangen Arbeitszeit und geringer Löhne beizukommen. Ich halte diese Einstellung für falsch, und ich hoffe, daß die Ausein⸗ andersetzungen, die wir in diesen Tagen gehabt haben, auch dazu

Die Ausführungen des Herrn Vorredners von der Kom⸗ munistischen Partei haben eins klar gezeigt nicht mir, für mich war es nicht zweifelhaft, aber doch der Allgemeinheit, der Oeffent⸗ lichkeit daß es tatsächlich der 8 11 Ill gewesen ist, auf dem die meisten Mißbräuche sich aufbauten. Die verschiedenen Redner des Hauses haben mit Recht ironisch darauf hingewiesen, daß

betrachtet und charakterisiert worden ist, was tatsächlich keine frei⸗ willigen Ueberstunden gewesen sind. (Sehr richtig! links) Des-

halb habe ich recht, wenn ich sage: Ich sehe einen großen Fortschritt der jetzigen Gesetzgebung darin, daß mit dem 8 11 III aufgeräumt worden ist.

Im übrigen, meine Herren, ist es natürlich unmöglich, hier im Plenum bei der Debatte der ersten Lesung auf alle Einzel⸗ heiten des vorliegenden Entwurfs einzugehen. Das wird im Ausschuß und vielleicht auch noch in der zweiten Lesung geschehen. Ich habe für meinen Teil nur den dringenden Wunsch, daß diese Ausschußberatungen 0 schnell wie möglich erledigt werden möchten, so daß wir noch vor der Osterpause den Gesetzentwurf verabschieden können. (Beifall in der Mitte!)

Abg. Schne der⸗Berlin (Dem): Die Arbeitszeit⸗ verordnung von 1923 wurde zu einer Zeit erlassen, als keine Arbeitslosigkeit bestand. Dann aber vermehrte die ungeheure Zahl der keberstunden die Menge der Arbeitslosen. Es ist eine ganze Reihe von Uebertretungen der Arbeitszeitbestimmungen sowohl bei den Arbeitern wie bei den Angestellten vorgekommen. Die Gerichtsverhandlungen haben diesen Mißbrauch auch bewiesen; der Erlaß des Ministers dagegen hat keine Wirkung gehabt. Wenn die Unternehmerverbände das Fingerspitzengefühl für die soziologische Entwicklung gehabt hätten, so hätten sie eine freie Vereinbarung ermöglichen müssen. So aber kam es zu dem Vorstoß der Gewerkschaften. Herr Dr. Stegerwald hat leider aus den vertraglichen interfraktionellen Verhandlungen unter den früheren Regierungsparteien in Vorträgen außerhalb des Hauses und auch hier am Sonnabend Mitteilungen gemacht und behauptet, die Demokraten hätten sich in den damaligen Ver⸗ handlungen nicht besonders ins Zeug gelegt. Dagegen müssen wir uns wehren. Sowohl ich wie mein Freund Ziegler haben damals eine durchgreifende Regelung der Arbeitszeit verlangt. Herr Dr. Stegerwald sagte heute zur Beruhigung seiner Anhänger, mit der Linken wäre damals ein brauchbares Gesetz unmöglich gewesen. Der Streit drehte sich damals um die Auf⸗ hebung des 5 11 (3) über die Zulassung der freiwilligen Mehrarbeit. Aber diese Bestimmung ist in dem vorliegenden Entwurf, wenn auch etwas abgedämpft, wieder enthalten. Ein bestimmter Zuschlag für Ueberstungen von 25 Prozent wird festgesetzt, aber es sind allerlei Ausnahmen zugelassen, und namentlich ist nicht gesagt, daß der Zuschlag bei jeder Lohn⸗ zahlung mit ausgezahlt werden soll. Der Zuschlag verliert damit den erziehlichen Wert, daß immer geprüft wird, ob die Ueberstunden einen produktiven Wert gehabt haben. Der 5 9, den selbst Herr Stegerwald als Achillesferse bezeichnet, schafft sogar noch eine neue Art von Ausnahmen, in denen aus besonderen Gründen über zehn Stunden gearbeitet werden darf. Daneben bestimmt noch die wohl vergessene Bestimmung aus der Verordnung von 1918, wonach die Landesregierung Aus⸗ nahmen genehmigen kann. Nach dem § 9 könnte zum Beispiel das Dreischichtenfystem in Hochöfen und Glashüttenbetrieben, Alumtiniumfabriken usw. wieder in das Zweischichtensystem umgewandelt werden. Nach den geltenden Bestimmungen waren Jugendliche bis zum 16. Fahre und weibliche Arbeiter von jeder Arbeit über zehn Stunden ausgeschlossen, nach der Vorlage können Jugendliche und Weibliche dazu herangezogen werden. Ich nehme an, daß dies nur auf einem Versehen beruht; jedenfalls muß dies geündert werden. Ungeklärt ist die Frage, wie groß die Zahl der Arbeiter eines Betriebes sein darf, die zu Ueberstunden über zehn Stunden verpflichtet werden darf. Die Bestimmungen der Vorlage sind kompliziert, sie sollten aber so einfach sein, daß Unternehmer und Arbeiter und schließlich auch der Schlichter sie zweifelsfrei verstehen können. Wir wollen einen friedlichen Ausgleich und machen unsere endgültige Stellungnahme vom Ausgang der Ausschußarbeiten abhängig. Hier mit einem Male, wo es sich um Schutz der Arbeitskraft vor Ausbeutung handelt, taucht für die Herren der Rechten das Gespenst des Zuchthausstgates auf. Die Ueberstunden werden unsferer Wirtschaft und insbesondere unserer Exportfähigkeit nicht nützen. Wenn das Lohnniveau so bleibt, wie es ist, bildet der Ueberstundenzuschlag geradezu eine Gefahr, daß er die Arbeiter zu Ueberstunden anreizt, um ihren kärglichen Lohn zu verbessern. Unternehmer und Arbeiter sollten sich an der Verhandlungstisch setzen, um sich friedlich zu verständigen.

Abg. Schwarzer⸗Oberbayern (Bgyr. Vp.): Wenn man die sozlaldemokratischen und kommunistischen Reden hier hört, könnte man glauben, daß es sich hier um eine Verschlechterung und nicht eine Besserung der Arbeitszeit handelt. Von vornherein stand bei allen Verhandlungen fest, 19h ein Lohnzuschlag für Ueberstunden festgesetzt werden sollte. Die jetzige Regelung gilt nur bis zum Ein des Arbeiterschutzgesetzes, das die Arbeitszeit endgültig regelt. Bei dem jetzigen Notgesetz könnten wir nicht zum Achtstundentag übergehen. Diese Vorlage wird auch die Ünternehmer nicht vollkommen befriedigen. Die Mißbräuche mit der freiwilligen Mehrarbeit werden durch die Vorlgge beseitigt. Und wo Ueberstunden geleistet werden müssen, sollen sie auch besonders mit Zuschlag bezahlt werden. Das Ziel der Regelung der Materie ist mit dieser Vorlage exreicht. Der 5 9 beschränkt die Zulassung einer Arbeit über zehn Stunden auf die allernotwendigsten Fälle. Das alles zusammengenommen ist doch ein Fortschritt, aber kein reaktionäres Beginnen. (Beifall rechts.)

Abg. Holzamer (Wirtschaftl. Vereinig) hebt hervor, die Schichten von Handwerk und Gewerbe würden wieder einmal die Kosten dieses Gesetzes zu tragen haben. Der Arbeitsminister kämpfe nur dann für Handwerkerorganisationen, wenn er durch die Presse erfahren habe, daß ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen i indem er anfrage, ob der Tarif für verbindlich erklärt werden oll. Seit 20 Jahren im Tarifiwesen stehend, kenne er, der Redner, fast keinen . nach dem nicht für Ueberstunden ein entsprechender Zuschlag bezahlt werden müsse. Das Handwerk zahle durchschnitilich 3,–— 40 Prozent an Lohn mehr als die Groß⸗ industrie, obwohl in der Industrie durch Maschinen die Arbeits⸗ kraft viel rationeller ausgenutzt werde. Grundsätzlich habe das Handwerk sich auf den Standpunkt gestellt, überhaupt keine Üeberstunden zu machen, denn die Erfahrung habe gelehrt, daß bei Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte viele Arbeiter auf dem Standpunkt stünden? Gut geschrieben ist besser als schlecht gearbeitet. Es würden also . augeschrieben, die gar nicht geleistet seien. Der Erlaß des Ministers, daß bei öffentlichen Vergebungen diejenigen , besonders berück⸗ sichtigt werden sollen, die sich um die Lehrlingsausbildung verdient machken, stehe für die betr. Behörden in Reich, Länder, und Gemeinden leider nur auf dem Papier. Die Arbeiten würden an Betriebe vergeben, die mit der Lehrlingsausbildun nichts zu tun hätten. Der Minister sollte dafür sorgen, da 2 Erlaß erstmalig wenigstens bei den Arbeiten an diesem hohen Hause prattisch zur Durchführung kommt. An die Ratifizierung des Washingtoner Abkomniens dächten die Anreger des Achtstunden⸗ tages, bor allem Amerika, gar nicht. Den Rationalisierungs⸗ ö der Industrie könne das Handwerk nach Lage der

manches als freiwillig vom Arbeitnehmer geleistete Ueberstunden

Sache gar nicht nachkommen; sie bedeuteten vielfach nur die Weg⸗ e ne e individuellen gi fa und der Qualitätsarbeit. Bei