dem Kräfteverbrauch der Industriearbeiter werde man von der Rasionalisierung sehr bald ganz von selbst zurückkommen. Wie überhaupt jeder gelernte Arbeiter zu bedauern sei, der sich als rein menschliche Maschine der Industrie ergebe. Die Wirtschaft⸗ lich Vereinigung lehne den Gesetzentwurf ab, da sie nur Nachieile und Schikanen zin das Handwerk von ihm befürchte.
Abg. Thiel (D. Vp) weist die Anschauung des Ministers zurüch daß Mißstände bezüglich der Arbeitszeit in der Angestelltenschaft nicht bestanden. Die beiden von Dr. Pfeffer angeführten Fälle seien in dem Bericht des D. G. B. nur als Beispiele für strenge Bestrafungen angeführt Der Redner weist nunmehr auf eine Reihe weiterer Fälle hin, in denen u. a. das Ausmaß der Uberstunden (zehn bis zwölf Arbeilsstunden) als unerträglich bezeichnet, auch Sonntagsarbeit festgestellt wird. In dem ihm vorliegenden Material handele es sich um einwandfreie, durch Bestrafung festgestellte Fälle, die man zu hunderten anführen könne. Banken und Bankfilialen hätten vielfach Ueber⸗ stundenarbeit bis 10 und 11 Uhr abends ausführen lassen. In Freiburg (Breisgau) habe die Siadtbank sogar Sonntagsarbeit machen lassen. Man solle sich einmal die Berichte der Gewerbe⸗ inspektoren ansehen. Verstöße gegen die Sonntagsruhe und gegen Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit seien äußerst zahlreich festgestellt. Die Angestellten hätten vielfach unter dem Druck drohender Entlassung erklärt, freiwillig Ueberarbeit leisten zu wollen. Auch in Bayern seien Verstöße gegen die Arbeitszeit häufiger, als früher festgestellt. Vielfach hätten die Unternehmer dauernde Ueberschreitung der Arbeitszeit noch dazu bei Ent—⸗ lohnung unter Tarif verlangt. Die Bestrafungen seien fast alle auf Anzeigen durch den Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗ Verband erfolgt. Es handle sich häufig um eine tägliche Arbeits- zeit bis zu 12 und 15 Stunden. (Hört, hört! Die angeführten Beispiele, die sich über alle Gewerbe und über das ganze Reich erstreckten, bewiesen zur Genüge die Notwendigkeit des Gesetzes. Der Arbeitnehmer müsse auch hinreichende freie Zeit zur Entwicklung seiner Persönlichkeit haben.
Damit ist die erste Beratung beendet. Der Gesetzentwurf wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über Wahlen nach der Reichsversicherungsord⸗ nung und dem Angestelltenversicherungs⸗ gesetz.
Abg. Rach ter (Soz.) begrüßt es, daß durch den Entwurf eine einheitliche Regelung der Wahlzeit herbeigeführt wird. Auch andere Mißstände würden dadurch beseitigt. Die Regierungs⸗ parteien hatten aber ein Pluralwahlrecht schlimmster Sorte geschaffen (Hört, hört Die Sozialdemokrgtie habe nunmehr einen Antrag gestellt, der die schlimmsten . beseitigen solle. Der Redner wendet sich dann gegen frühere Angriffe der Abgg Paetzold (Wirtschaftl. Vereinig und Beythien (D. Vp.) gegen die „soziglistisch . Ortskrankenkassen. Auch die Ausführungen des Abg. Beythien über die Selbstbelieferung der Krankenkassen seien unzutreffend. Auch Vorwürfe wegen der Errichtung kostspieliger Krankenkassenpalastbauten träfen nicht zu. Die Berichte der „Deutschen Arbeitgeberzeitung“ hierüber seien geradezu unerhört. ö Esser erfucht den Redner zum dritten oder vierten Male, zur Sache zu sprechen, sonst müsse er ihm das Wort entziehen Die Antipathie gegen die Orts⸗ krankenkassen sei zurückzuführen gegen die Antipathie gegen die Betriebskrankenkassen ö
Abg Martha Arendsee (Komm) erhält das Wort, ist jedoch nicht im Saale anwesend.
Vizepräsident Esser erklärt die Aussprache für geschlossen. Als gleich darauf die Abg. Arendsee erscheint und noch ums Wort bittet, läßt der Vizepräsident es nicht mehr zu.
Die Vorlage wird in der Ausschußfassung mit einigen von den Sozialdemokraten beantragten Aenderungen an⸗ genommen. Kommunistische Abänderungsanträge werden ab⸗ gelehnt. Die bedeutendste Aenderung des geltenden Zustandes besteht darin, daß bei allen Wahlen die Mandatsdauer auf 5 Jahre festgesetzt ist und einheitlich mit Schluß des 5. Kalenderjahres abläuft.
In der sofort sich anschließenden dritten Beratung erhält das Wort
Abg. Martha Arendsee (Komm.). Sie befürwortet die kom⸗ munistischen Anträge, die in der Hauptsache darauf gerichtet sind, daß die Mandatsdauer auf ein Jahr beschränkt wird und daß das Mitbestimmungsrecht der Arbeitgeber beseitigt wird, indem hestinmt wird, daß zu den Organen der Versicherungsträger nur Vesicherte wählbar seien. Die Arbeiter und Angestellten müßten in die Lage gebracht werden, häufiger von ihrem Bestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Die Beiträge der Arbeitgeber seien als ein Teil des Lohnes anzusehen. Die kommunistischen Anträge seien abgelehnt worden, weil man das alleinige Bestimmungsrecht der Versicherten nicht wolle. Die Sozialdemokraten wollten den Ein⸗ fluß der Gewerkschaften zur Geltung bringen. Die Kommunisten verlangten ferner die direkte Wahl in den Verwaltungsrat der Angestelltenversicherung durch die Versicherten an Stelle der in⸗ direkten Wahl durch Vertrauensmänner.
Die Vorlage wird nach den Beschlüssen der zweiten Lesung im einzelnen und im ganzen angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des von den Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurfs, wonach bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung Fnnungskrankenkassen nicht mehr errichtet werden sollen.
Der Sozialpolitische Ausschuß (Berichterstatter Abg. Dr. Pfeffer, D. Vp.) beantragt die Ablehnung des Gesetzentwurfs und die Anahme einer Entschließung, welche die Reichsregierung ersucht, darauf hinzuwirken, daß die Voraussetzung für die Er⸗ richtung neuer Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen von den Oberversicherungsämtern geprüft und die Genehmigung bei der Bildung leistungsfähiger Kassen versagt wird.
Abg. Richter (Soz.) hält an dem Entwurf seiner Partei fest. Es sei vorgekommen, daß Innungskrankenkassen errichtet seien, obwohl die Gesellenvertretung der Erxichtung nicht zu⸗ gestimmt habe. Demnach schaffe die geltende Gesetzgebung einen Ansnahmezustand gegen die Versicherten. Es sei zu fürchten, daß in der nächsten Zeit noch mehr Innungskrankenkassen errichtet werden, wenn dieser Ausnahmezustand nicht aufgehoben werde. Die vom Ausschuß beantragte Entschließung werde bei der Hal⸗ tung des preußischen Wohlfahrtsminister, weiße Salbe bleiben.
Abg. Rädel (Komm.) führt aus, daß die Krankenhilfe in den verschiedenen Krankenkassen ganz verschieden sei, daß aber eine einheitliche Krankenhilfe geschaffen werden müsse, indem man die Ersatzkassen abschaffe. Bei den Innungskrankenkassen sei es nicht möglich zu kontrollieren, wie die Arbeitgeber ihre Beiträge abführen. Es sei doch zugegeben worden, daß man die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht auf den Krankenkassenbeiträgen aufbauen könne. Es müsse eine Vereinfachung und eine Zu⸗ sammenlegung der Krankenkassen stattfinden. Das Verbot der Innungskrankenkassen allein nach dem sozialdemokratischen An⸗ trag erfülle nicht alle Forderungen der Kommunisten, aber wenigstens einen Teil und deshalb könne die kommunistische Fraktion für den sozialdemokratischen Antrag stimmen. Die Ent⸗ schlieung des Ausschnsses sei noch weniger als weiße Salbe, sie sei garnichts. Seine Fraktion könne dafür nicht stimmen.
Abg. Ziegler (Dem.) lehnt den sozialdemokratischen Antrag ab. Im Ausschuß hätten die Demokraten diesen Antrag insofern abgeändert, als sie das Wort „Innungs⸗“ gestrichen und die Neuerrichtung von Krankenkassen überhaupt bis zur Neuregelung unterbinden wollten. Der Antrag sei leider abgelehnt worden. Das ganze Krankenkassenwesen sei aber so reformbedürftig, daß die Errichtung neuer Krankenkassen einstweilen nicht erwünscht sei. Dir Oherversicherungsämter hätten vielfach versagt. Die Ent⸗
chließung des Ausschusses bedeute zwar einen gewissen Fort⸗ chritt; es müsse aber gefragt werden, ob die Verwaltungs⸗ behörden von den Ländern auch entsprechende Anweisung bekommen werden.
Abg. Andree (Zentr.) hält ein dringendes Bedürfnis, gegen die Innungskrankenkassen vorzugehen, nicht für vorliegend. Die im Ausschuß gefaßte Entschließung werde bei richtiger Anwendung durchaus genügen, um bestehende Mißstände zu beseitigen. Dieser Entschließung stimme die Mehrheit seiner Fraktion zu. Es sei nicht richtig, die Innungskrankenkassen durchweg als nicht leistungsfähig zu betrachten. Im Gegenteil seien diese vielfach leistungsfähiger als die Ortskrankenkassen. Ueberhaupt dürfe man die Innungskrankenkassen nicht as ein Attentat gegen die Arbeiter, die Gesellen und Lehrlinge, ansehen. Der sozialdemokratische An⸗ trag bedeute ein Ausnahmegesetz gegen die Innungskrankenkassen.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, die Aus⸗ schußentschließung wird angenommen. Damit ist die zweite Lesung erledigt.
Es folgt die Beratung des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten über Leistungen und Bei⸗ träge in der Invalidenversicherung.
Nach dem vom Ausschuß vorgeschlagenen Entwurf werden nach der Höhe des wöchentlichen Arbeitsverdienstes für die Versicherten folgende Lohnklassen gebildet: Klasse 1 bis zu 6 RM, Klasse II von mehr als 6 RM bis zu 12 RM, Klasse 111 von mehr als 12 RM bis zu 18 RM, Klasse 1V von mehr als 18 RM bis zu 24 RM, Klasse V von mehr als 24 RM bis zu 30 RM, Klasse VI von mehr als 30 RM bis zu 36 RM, Klasse Vll von mehr als 36 RM. Die VII. Lohnklasse, die neu geschaffen ist, tritt erst vom 1. Januar 1928 in Kraft; bis dahin wird für Versicherte mit mehr als 36 Mark Wochenverdienst der Beitrag nach der Lohnklasse VI erhoben.
Als Wochenbeituag werden erhoben: klasse klasse
Lohn⸗ Lohn⸗ Lohn⸗ Lohn⸗
.- J Un 1ẽ30Pfennig, in Lohnklasse 11 60 Pfennig, in ; III 90 Pfennig, in Lohnklasse IV 1,20 RM, in klasse V 1,50 RM, in Lohnklasse VI 1,80 RM, in klasse VII 2, — RM.
Abg. Karsten (Soz.) erkärt, die Vorschläge des Ausschusses genügten seiner Partei nicht. Sie glaube, daß den Invaliden jetzt größere Leistungen zugute kommen könnten. Man dürfe nicht nur die Steigerungssätze erhöhen, sondern die Renten müßten im Grundbetrag monatlich um drei Mark heraufgesetzt werden, zumal die Lebenskosten sich in letzter Zeit urhüh ee Der Redner beantragt, die Löhne über 966 Mark in höherem Maße zu den Sozialleistungen heranzuziehen durch Erhöhung der Beiträge. Die Arbeitgeber seien in der Lage, . qualifizierte Arbeiter auch höhere Beiträge zu zahlen. Die Arbeiter seien zu erhöhter Beitragszahlung bereit, verlangten aber dafür eine Erhöhung der völlig unzureichenden Invalidenrenten. Der Vedner begründet dann im Einzelnen Aenderungssätze seiner . in denen u. g. die Einrichtung von fünf neuen Lohn⸗ lassen (VꝰI1 bis Xl!) für die Wochenlöhne von mehr als 36 bis mehr als 690 Mark mit den entsprechenden Beitragsklassen von 2,10 bis 3330 Mark gefordert wird. Die Frage der Verschmelzung der Invalidenversicherung mit der Angestelltenversicherung werde immer mehr akut. (Abg. Stöhr Völk. . Das werden Sie wohl nicht erleben) Die Sozialdemokratie überlasse die Einbringung agitatorischer Anträge den Kommunisten und den anderen Parteien.
Abg. Martha Arendsee (Komm.) erklärt, die Sozial⸗ demokratie, die gern wieder in die Regierung hinein möchte, sei nicht mehr die alte Sozialdemokratie, die nur nach den Interessen der Arbeiterschaft sich gerichtet habe. Die Rednerin begrüßt Anträge, unter anderem auf Herabsetzung der Invalidengrenze von 65 auf 60 Jahre; in manchen Berufen müßte man auf 55 und, 50 Jahre zurückgehen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Bis zur Konfirmation müssen Sie gehen! Der Entwurf des e r g. bedeute schließlich nur eine weitere Belastung der Arbeiterschaft. —
Abg. Eisenberger (D. Vp): Bei uns in Bayern muß der Bauer alle Soziallasten tragen, weil alles von der Landwirt— schaft wegläuft. Wenn der Bauer sich etwas von einem Hand⸗ werker machen läßt, werden ihm die Arbeitsstunden berechnet und daneben die Sozialbeiträge; die muß er auch noch für andere bezahlen. Die . ist also ganz besonders durch die Sozialversicherung belastet. Wir können die Verantwortung für eine weitere Belastung des Mittelstandes nicht übernehmen. Es ist eine Schraube ohne Ende.
Abg. Andre (Zentr): Die landwirtschaftlichen Arbeiter haben vor dem Kriege 10 bis 11 Mark Invalidenrente gehabt, jetzt 21 bis 23 Mark. In der Industrie sind die Renten nicht in demselben Maße gestießen, Die Beiträge haben sich in der Landwirtschaft verdoppelt, in der Industrie aber verdreifacht. Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß Bayern allein acht Versicherungs⸗ anstalten hat, aber Bayern erhebt gegen einen Abbau Wider⸗ spruch Die Landwirtschaft trägt allerdings die Beiträge allein, aber die Beiträge stellen eben einen Lohnanteil dar. Richtiger wäre es, wenn auch die landwirtschaftlichen Arbeiter ihre Bei⸗ träge selbst bezahlten, damit sie die Verantwortung mitfühlen. Eine Abwälzung der Sozigllasten von der Industrie auf die Landwirtschaft findet nicht statt, das Gegenteil ist der Fall. Es geht nicht an, daß man im Ausschuß sich ausschweigt und dann ier im Plenum plötzlich mit solchen Anklagen auftritt. Die leberlastung der Versicherungsanstalten ist auf die Verluste des Vermögens der Anstalten in der Inflationszeit zurückzuführen. Eigentlich müßten die Verluste von den Steuerzahlern getragen werden. Die jetzige Erhöhung oer Beiträge um zehn Pfennig in der Woche kann die Landwirtschaft nicht gefährden. Das Reich trägt ganz bedeutend 6. die Renten bei mit dem Betrag von 26 Millionen. Wenn die Steigerungssätze erhöht werden gemäß unserer Entschließung, kommen die Rentner, die höhere Beiträge gezahlt haben, gerechterweise duch in den Genuß höherer Rente. zir haben uns auss * g bemüht, die Lage der Invaliden⸗ rentner zu verbessern. Man solle nicht bei jeder Erhöhung die Rentner dadurch verärgern, 36 nian aus parteipolitischen Gründen immer wieder sagt, es sei noch nicht genug, und alle Schuld auf die Regierungsparteien schiebt.
Abg. Ziegler (Dem): Die erstrebenswerte Erhöhung der Renten wird noch nicht erreicht, aber bei den Verhandlungen im Ausschuß haben sich die Schwierigkeiten gezeigt. Die Zahl der Renten hat sich gegen die Vorkriegszeit fast verdoppelt, das ist auch eine Kriegsfolge. Wir haben zu der Organisation der Ver⸗ sicherung nicht das Vertrauen, daß wir auf eine vollständige Neu⸗ regelung des ganzen Systems eingehen können, wie es die Sozial⸗ demokraten wollen. vielfach trübe aus mit der Einziehung der Beiträge. Wir ver⸗ zichten heute auf Anträge, aber das, was jetzt erreicht ist, genügt uns nicht, und wir werden später bei der in Aussicht gestellten Reform unsere Anträge einbringen.
Darauf wird die Ausschußvorlage in zweiter Lesung an⸗ genommen, nachdem die sozialdemokratischen und kommu⸗ nistischen Anträge abgelehnt sind.
In der sofort sich anschließenden dritten Lesung bekämpft
Abg. Karst en (Soz) nochmals die Vorlage als ungenügend.
Abg. Andre (Zentr.) erwidert darauf, daß die Vorlage soviel Verbesserungen enthalte, daß auch er als Arbeitervertreter dafür stimmen muͤsse.
Abg, Rädel (Komm) erhebt nochmals den Anspruch auf weitere Erhöhung der Renten und ruft dabei einem Sozial⸗ demokraten auf einen Zwischenruf zu: Halt Du doch das Maul! (Vizepräsident Esser rügt diesen Ausdruck!
In landwirtschaftlichen Bezirken sieht es
Die Vorlage wird auch in dritter Lesung angenommen. Eine Entschließung des Ausschusses, die die Regierung ersucht, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Neuorgani⸗ sation der Invalidewersicherung durch wirksamen Ausbau der Selbstverwaltung vorsieht, wird gleichfalls angenommen.
Es folgt der Bericht des Ausschusses für soziale An⸗ gelegenheiten über eine Reihe sozialdemokratischer und kommunistischer Anträge über Erwerbslosenfragen. Der Ausschuß empfiehlt mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgten Verordnungen, die Anträge, desgl. die zur Erwerbs⸗ losenfrage eingegangenen Petitionen, für erledigt zu erklären.
Abg. Rädel (Komm. ) sordert Erhöhung der Unterstützungs⸗ sätze, Aufhebung des Krisenfürsorgegesetzes und Verlängerung der Unterstützungsdauer sür die ganze Zeit der Erwerbslosenzeit.
Abg. Brey (Soz.) erklärt, es liege beim Arbeitsministerium noch ein Antrag vor für die Angehörigen bestimmter Saison⸗ gewerbe, so des Baugewerbes, die Erwerbslosenfürsorge zu be⸗ grenzen. Für den Fall, daß dieser Antrag zur Wirklichkeit werden sollte, beantragt der Redner Maßnahmen dahin, daß erwerbslos . solcher Berufe der Krisenfürsorge weiter unterstellt bleiben.
Der Ausschußantrag wird unter Ablehnung der sozial⸗ demokratischen und kommunistischen Anträge gegen die Stimmen der Linken angenommen.
Es folgt der Bericht des Ausschusses für soziale An⸗ gelegenheiten über die Anträge zur Kleinrentner⸗ für sorge. Der Ausschuß empfiehlt dazu mehrere Ent⸗ schließungen, u. a. dahingehend, in den Haushalt des Arbeits⸗ ministeriums unter einmaligen Ausgaben einzusetzen „Be⸗ teiligung des Reichs an der Kleinrentnerfürsorge 25 Mil⸗ lionen Reichsmark. Die Mittel sind an die Länder nach der Zahl der in den einzelnen Ländern vorhandenen Kleinrentner zu verteilen. Die Länder haben * des auf sie entfallenden Betrages als Zuschüsse an die Bezirksfürsorgeverbände für die Durchführung der Kleinrentnerfürsorge zu verwenden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der von den Bezirksfürsorgeverbänden im März 1927 laufend unterstützten Kleinrentner (ohne Gleichgestellte). Ein Fünftel des Betrages ist von den Landern für Zuschüsse an Bezirksfürsorgeverbände zu benutzen, die durch Aufwendungen für die Kleinrentner⸗ fürsorge unverhältnismäßig stark belastet werden.“
Abg. Dr. Elsa Matz (D. Vp) gibt namens der Regierungs⸗ arteien eine Erklärung ab, wonach diese Parteien den Vor⸗ chlägen, die sie in ihrem Äntrage unterbreiten, eine erhebliche Verbesserung der Lage der Kleinrentner sehen und glauben, daß die Verwirklichung dieser Vorschläge eine Etappe in der Verbesse⸗ rung der Notlage dieser Kreise darstellt. Ferner beantragt die Redlierin eine Entschließung, die möglichst baldige Vorlage einer Denkschrift bezüglich eines Rentenversorgungsgesetzes.
Abg. Luife Schröder (Soz.) erklärt im Gegensgtz zur Vorrednerin, die Vorlage bedeute gar keine erhebliche Verbesserung der Lage der Kleinrentner. Die Rednerin begründet einen Antrag, in der Ausschußentschließung statt des Wortes „Kleinrentner⸗ fürsorge“ „Fürsorge“ und statt des Wortes „Kleinrentner“ „Für⸗ sorgeempfänger“ zu setzen, ferner in der Entschließung zu sagen: Die Reichsregierung zu ersuchen, in einer Vorlage an den Reichs⸗ tag die Mittel zu fordern, um den Gemeinden den vollen Betrag der Mehrausgaben für die Fürsorgeempfänger zu ersetzen.
Abg. Dr Rosenberg (Komm.) begründet einen in gleicher Richtung gehenden Antrag, der außerdem die in den Etat ein⸗ zusetzende Summe von 25 Millionen auf 156 Millionen erhöht wissen will.
Abg. Dr. Marie Lüders (Dem) betont, der in der Ent⸗ schließung beabsichtigte Weg verstoße in der elementarsten Weise gegen die staatsrechtlichen Grundsätze. Im übrigen werde die Ent⸗ schließung den Kleinrentnern auch keine wesentliche Besserung ihrer Lage bringen.
Abg. Seiffert (Völk) erklärt, es handle sich um eine ganz lahme Entschließung. Die fünf oder sechs Mark, die da auf den Kleinrenter entfallen würden, würden schon durch die Miets⸗ erhöhung wieder aufgefressen werden Im übrigen seien die 25 Milllonen ja noch gar nicht da. Der Redner verlangt namens der Sparer von den Rechtsparteien und christlichen Parteien als den Eigentumsparteien das Eigentum zurück,
Ein Regie rungsvertreter erklärt, solange das Auf= wertungsgesetz noch nicht verwirklicht sei, bleibe den Kleinrentnern tatsächlich nichts anderes übrig, als die Fürsorge Die Ent⸗ schließung des Ausschusses zeige da einen praktischen Weg.
Damit ist die Aussprache geschlossen. — Bei der Ab⸗ stimmung wird die Ausschußentschließung nach Ablehnung der Anträge der Linksparteien angenommen. ö
Hierauf wird die Beratung abgebrochen. Das Haus vertagt sich auf Dienstag 10 Uhr: Fortsetzung der Beratung des Etats des Reichsarbeitsministeriums. Zündholzmonopol. Kleinere Vorlagen.
Schluß nach 9 Uhr.
Preußischer Landtag. 271. Sitzung vom 4. April 1927, mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Abg. Sofie Christ mann (Soz) Behauptungen des. Abg. Schön (Wirtschaftl. Vereinigz gegen einen sozialdemokratischen Stadt⸗ verordneten in Elberfeld als unwahr zurück.
In Erledigung der Tagesordnung wird zunächst gegen die Stimmen der Kommunisten der Protest des Abg. Pie ck (Komm) gegen den ihm bei Beratung des Innenetats er⸗ teilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der Ordnungsruf war gegeben worden, weil der Abg. Pieck dem Minister Grzesinsti indirekt die Duldung und Förderung der Femeorganisationen vorgeworfen hatte.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, der nicht ganz 30 Millionen Kredit zur Gewährung von Bei⸗ hilfen und Darlehen an Meliorationsverbände und zur Aus⸗ führung staatseigener Wasserbauten bereitstellt. Darin sind enthalten 1,1 Millionen zur Sicherung der Insel Helgoland. Ferner werden besonders bedacht die Provinzen Ostpreußen mit einem Betrag von 252 000 RM, Brandenburg mit 1004250 RM, Pommern mit 335 500 RM, Grenzmark mit 109 500, Schleswig⸗Holstein mit 507 750, Nieder⸗ und Ober⸗ schlesien mit 706 006, Sachsen mit rund 350 9900, Hannover mit rund 1,4 Millionen, Westfalen mit etwa 400 000, Hessen⸗ e. mit 457 000 und Rheinprovinz mit rund 1,2 Mil⸗ ionen.
Der Berichterstatter, Abg. Peter s⸗Hochdonn (Soz.) betont, die Helgoländer müßten einsehen, daß der , Landtag und die Regierung ihre Interessen im wesentlichen Maße wahr⸗ genommen haben; sie dürften daher nicht so eigenwillig ö wie sie sich bisher manchmal zeigten. Im übrigen habe der Ausschuß im einzelnen die Summe für Beihilfen zur Durchführung von Meliorationen von 9583 470 auf 10165 970 erhöht. Dem Preußischen Landwirtschaftsministerium gebühre Dank für seine intensive Tätigkeit auf dem Gebiete der Kultivierungen. Der Ausschuß ersucht außerdem in einer Entschließung das Staats⸗ ministersum, dem Landtage demnächst ein weiteres Meliorations—⸗
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Nr. 89.
Sweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 5. April
1927
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundlachen, Zustell 3. Verkäufe, Vervachtungen. Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften
ungen u. dergl. ꝛc.
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits zeile ( Vetit)
105 Reichsmark.
Unfall⸗ und Bankausweis Verschiedene
— — —
Erwerbs. un Niederlassung 2c von Rechtsanwälten.
d Wirtschaftogen o ffenschaften.
Invaliditãts., ꝛc. Versicherung. e. Bekanntmachungen.
Privatanzeigen.
—
e, Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschãftsstenle eingegangen sein. M
2. Aufgehote, Ver⸗ lust⸗ und Jundsachen, Zustellungen u. dergl.
2354 ,, gekommen: RM 1500 10 0, Berliner Pfandbriefamt Goldpfand⸗ briefe Nr. 13127 1000, Nr. 14956 — 21200, Nr. 917 — 1/100.
Berlin, den JI. 4. 27. (Wp. 49/27.) Der Polizeipräsident. Abt. JV. G. D.
1917 Nachdem Eugen Hefti⸗Trümpy in Glarus (Schweiz) den Auigebotsantrag hinsicht⸗ lich der ihm verlorengegangenen Wert⸗ papiere nämlich: 3 Stück 4 , Anleihe der Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Teilschuldverschreibung über Fres. 1000 — 4 310 Nin. 8336, 8337 und 8338. lautend auf die Schweizerische Kredit⸗ anstalt in Zürich oder auf deren Order. nebst Zins und Erneuerungsscheinen zurück. genommen hat, wird das am 20. 9. 1926 durch das unterzeichnete Gericht erlassene Aufgebot aufgehoben.
Säckingen, 31. März 1927.
Bad. Amtsgericht. JI.
1923 Aufgebot. ;
Der Kaufmann Arthur Felix Walter Zierold in Leipzig⸗Reudnitz. Ost⸗ ö 78 Eg.,
als alleiniger Inhaber der Firma Walter Zierold, Automobil⸗ 6. in Leipzig, Gerberstraße 1, hat das
ufgebot des Blankoakzepts über 9435 Reichsmark, ausgestellt in Leipzig, den 30. November 1926, zahlbar bei Sicht. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem guf Montag, den 17. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Bericht, Harkortstraße 11, Erd⸗ eschoß, Zimmer Nr. 8, anberaumten ir tele ln seine Rechte bei Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. .
Amtsgericht Leipzig, Abt. J, 48, den 29. März 1987.
11925 Aufgebot.
Zum Zwecke der Kraftloserklärung wird nach Glaubhaftmachung des Verlustes aufgeboten das von der Firmg Bayerische Schuhfahriken Aktiengesellschaft in Schweinfurt ausgestellte, bei der Baye zischen Hypotheken, und Wechselbank Filiale Schweinfurt zum 14. Mai 1927 zahlbar gemachte Akzept für einen auf 4345 RM 47 Pfg. lautenden, an eigene Order gestellten Primawechsel eines noch nicht benannten Ausstellers. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, T3. November 1927, vorm. O9 Uhr, im Sitzungs⸗ saal Nr. 50 anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte bei dem unter⸗ sertigten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. .
Schweinfurt, den 31. März 1927.
Amtsgericht.
1920 Aufgebot.
Die Witwe Josef Freyaldenhoven, Elise geb. Werner, zu Aachen, Turm⸗ straße 190, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grund- buch von Aachen Band 186 Bl. 7394 in Abt. III Nr. 3 eingetragene Post von 2000 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird au . spätestens in dem auf den 12. Juli 1977, vor⸗ mittags 190 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, Congreßstraße 11, ö. 15, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
Aachen, den 25. März 1927. Amtsgericht. Abt. 6.
1921 Aufgebot. Die Witwe Alwine Friederike Marie ust, geb. Thürmer, in Aschersleben,
Seegraben Nr. 4, vertreten durch den
Rechtsanwalt Dr. Müller in Aschers⸗
leben, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗
briefes, der über die im Grundbuch von
Aschersleben Blatt 369 in Abteilung III
unter Nr. 7 für den Gärtner Wilhelm
Just in Aschersleben eingetragene Dar⸗
lehnshypothek von 4000 Papiermark ebildet ist, beantragt. Der Inhaber er Urkunde wird aufgefordert, .
testens in dem guf den 13. Juli 1927,
vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Aschersleben, den 29. März 1927.
1922
Der Kaufmann Wilhelm Baecker in Hattingen⸗Ruhr, Sprockhöveler Str. 17, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes vom 9. 10. 1913 über die im Grundbuch von Westerholt Band 10 Blatt 207 in Abteilung III unter Nr. 2 zugunsten des Antragstellers eingetragene verzinsliche Darlehns⸗ hypoth ek von 10 000 A beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. No⸗ vember 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftsloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Buer i. W., den 25. März 1927. Das Amtsgericht.
1915 Aufgebot.
Die Witwe des Kassengehilfen Wil⸗ helm Diedrich Gerhard Schmidt, Ca⸗ tharine Johanne Sophie geb. Gockel. zu Berne, hat das Aufgebot zur Aus— schließung der Gläubiger der in dem Grundbuch des ihr gehörigen Grund⸗ stücks, Artikel Nr. 244 in Abteilung IIl, a) unter Nr. 1 eingetragenen Hypo⸗ thek von 32614 Fr., ingrossiert als Gene⸗ ralhypothek auf Laurenz Neels, Bürger und Zinngießer zu Berne, am 19. No⸗ vember 1798 (renov. 1912, Aug. 17) für Hinr. Freese zu Lemwerder, b) unter Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 100 Thlr. Gold, ingrossiert als General⸗ hypothek auf Margarethe Sophie Neels zu Berne am 8. Mai 1850 für Nikolaus Friedrich Schmidt zu Ranzenbüttel, gemäß 51170 B. G. B. beantragt Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den Ig. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.
Elsfleth, den 23. März 1927.
Amtsgericht.
1924 Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender verloren— gegangener Hypothekenbriefe beantragt: 1. seitens des Uhrmachers Alex Strauß in Lüdinghausen des Briefes vom 26. April 19090 über die im Grundbuche von Lüdinghausen Band 17 Blatt 38 in Abt. III unter Nr. 8 für die Kreisspar⸗ kgsse eingetragene Hypothek von 1682,32 Mark. (Eigentümer: Antragsteller. 2. seitens des Selmer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenvereind des Briefes vom 24. 10. 1905 über die im Grundbuche von Selm Band 17 Blatt 1 in Abt. Ill unter Nr. 6 für den Antragsteller eingetragenen Hypothek von 1509 S½!. (Eigentümer: Tagelöhner Franz Thier in Selm.) Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 15. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird. TZüdinghausen, den 31. März 1927. Das Amtsgericht
1916 Bekanntmachung. ; Das Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf. hat am 29. Märg 1927 folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen:; 1. Der Gläubiger, der im Grundbuch für Kruppach Bd. VI Bl. 8 S. 42 ff. und Bl. 41 S. 231 ff. auf dem Anwesen der in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Landwirts⸗ eheleuke Johann und Margareta Schlirf in Kruppach Nr. 18 für den Viktualien⸗ händlerssohn Johann Christian Brunner von Kruppach eingetragenen Vaterguts⸗ Voraushhpothek von 50 Gulden wird mit seinem Recht aus der Hypothek aus⸗ geschlossen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Neumarkt i. dv. OPf., 2. April 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
1918 Aufgebot. Der frühere Wirt und jetzige Aus⸗ gedinger Ferdinand Mathews in
Rechtsanwalt Wer in Schönlanke, hat das Aufgebot der unbekannten Erben bzw. Erbeserben der am 19. März 1901 verstorbenen Frau Sophie Matlhews, geb. Hartwig, nämlich: 1. des Alt⸗ sitzers Ernst Hartwig, 2. der Witwe Wilhelmine Fenger, geb. Hartwig (Hart⸗ wichs, 3. der Eigentümerfrau Sophie Ganske, geb. Hartwig (Hartwich), bean⸗ tragt. Die vorgenannten Erben bzw. Erbeserben werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 23. Juni 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermin
Das Amtsgericht.
sie
190
fideikommisses Rogowo wird der Familie schluß vom 21. Juni 1922, der die so⸗ ortige freiwillige Auflöfung des Fidei⸗ kommisses. Preußischen don ! r 6. Mark besteht, regelt, hierdurch bestätigt.
Zimmer 4,
vermögen,
Hammer⸗Sandkrug, vertreten durch den
mit ihren Rechten ausgeschlossen werden. Schönlanke, den 29. März 1927. Amtsgericht. Beschluß. In Sachen des Magnus'schen . Familien⸗
soweit es aus der 3M 25 Staatsschuldbuchforderung 100 009 — einhunderttausend — Berlin, den 29. März 1927. Auflösungsamt für Familiengüter. i9i4 Das Amtsgericht Braunschweig hat folgendes Aufgebot erlassen: Der Pro⸗ bisor der beiden Stiftungen „Alter Konvent“ und „Hospital St. Jodoci“ hat glaubhaft gemacht, daß die im Grundbuch nicht einetragenen, hier be⸗ legenen Grundstücke: Hintern Brüdern Nö. ass. 45 und 451 (Nr. ord. 2 und 22a) seit mehr als 86 Jahren in dem Besitz der beiden Stiftungen gewesen sind. Auf seinen 1 g werden alle biejenigen, welche ein Recht an den Grundstücken zu haben vermeinen, hier⸗ mit zu dem auf den 11. Juni d. Is., morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amts⸗ gericht, Zimmer 22, anberaumten Ter⸗ min vorgeladen unter der Androhung des Rechtsnachteils, daß nach Ablauf der Frist die erwähnten Stiftungen als Gigentümer in das Grundbuch einge— tragen werden und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Necht gegen einen Dritten, welcher in redlichem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke oder Rechte an denselben erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Braunschweig, den 25. März 192. Der Gexrichtsschreiber des Amtsgerichts. 1919 Aufgebot. ö Der Besitzer Franz Quellg in Honig⸗ felde, vertreten durch Rechtsanwalt
Burg in Stuhm, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Berech— tigten der auf dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstücks Honig felde Band XIV Blatt 359 in Abteilung II unter 9 für die Eheleute Josef
8 Nr
Quella und Julianna geb. Krajewskti
zufolge Ersuchens des Prozeßtichters vom 21. März 1874 eingetragenen Vor⸗ merkung zur Erhaltung des Rechts auf Auflassung beantragt. Die Berechtigten
werden aufgefordert, spätestens in dem
auf den 2. Juni 1927, vormittags 9 ühr, vor dem unterzeichneten Gexicht, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung mit ihren
Rechten erfolgen wird.
Stuhm, den 29. März 1927. Das Amtsgericht. 1929 Aufgebot.
Die Ehefrau Charlotte Eichholz zu Vohwinkel hat beantragt, ihren ver⸗ schollenen, im Juli 1914 nach Amerika ausgewanderten Ehemann Berthold Erwin Eichholz, geboren am 27. 11. 18585 zu Vohwinkel, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den LH. November 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 38, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Än alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. .
Elberfeld, den 31. März 1927.
Amtsgericht. Abt. 12 a. 1930 Aufgebot. .
Der Landwirt August Hollerbuhl in Großengottern hat als Pfleger be⸗ antragt, den verschollenen Landwirt Heinrich Schade, zuletzt wohnhaft in Großengottern, für tot zu erkläxen. Der bezeichnete Verschollene wird auf. gefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Oktober 1927, mittags 12 Uyr, ver dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklä—⸗ rung erfolgen wird. An alle welche , , über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er— 969 die Aufforderung, spätestens im
ufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Langensalza, den 26. März 1927.
Das Amtsgericht. 1931 Aufgebot. Die Stadtverwaltung Witten, Jugend⸗
verschollenen Chauffeur Vitalis Sur⸗ rey, geb. 6. J. 1892 in Hirschberg, Kr. Allenstein, zuletzt wohnhaft in in = berg, für tot zu erklären. Der bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in den auf den 21. Mai 927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, wihrigen⸗ alls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Anskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Warteuburg, Ostpr., 21. März 1927. Amtsgericht. 1923 Oeffentliche Aufforderung. Die unbekannten Abkömmlinge der durch Urteil Amtsgerichts Hannover vom 19. 9. 1917 mit Wirkung vom 1. 1. 1913 ab für tot erklärlen Chefrau des Kauf— manns Harry Bradschaw, Ernestine geb. Bornkessel, zuletzt in London, werden auf⸗ gefordert, bis 1. Juni E827 zu den dilten des unterzeichneten Nachlaßgerichts 7. VI. 1455/19 sich zu melden und ihre Erbrechte geltend zu machen. Hannover, den 31. 3. 1927. Amtsgericht. J.
1934 Beschlusz.
Durch Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗ bruar 1927 ist der von dem Tischler⸗ meister Reinhold Kaschel in Jordans mühl akzeptierte, von dem Installateur Eduard Linke in Jordansmühl aus⸗ gestellte und girierte Wechsel vom 26. Juni 19235 über 425 Reichsmark, fällig am 26. September 1925, nebst Protesturkunde für kraftlos erklärt worden.
Zöobten, Bez. Breslau, 15. Febr. 1927.
Das Amtsgericht.
1922 1933
Durch Ausschlußurteil vom 16. 3. 1927 ist der Hypothekenbrief über die auf Friedeberger Wohnhäuser Bd. 4 Bl. 109 Abt. III Nr. 11 für die verw. Kauf⸗ mann Sarah Itzig, geb. Wolffenstein, in Danzig eingetragenen 1000 M für kraftlos erklärt worden.
Friedeberg, Nm., den 16. 3.
r Das Amtsgericht.
1932 Bekanntmachung. Mit Beschluß vom 30. Marz d. J. hat das Amtsgericht Amberg den unterm 10. August 1921 erteilten Erbschem, wonach der am 11. Juli 1921 in Am⸗ berg verstorbene Kaufmann Heinrich Albert auf Grund Gesetzes von seiner Ehefrau Katharina Albert zu n Anteil und von seinen 4 Kindern: Maria und Elsa Albert, Berta Ploß und Katharina Barth zu je */is Anteil beerbt worden ist, für kraftlos erklärt.
Amberg, den 31. März 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
1927.
19541 Oeffentliche Zustellung. Es klagen und laden; 1, die Ghefrau Helene Dithmer, geb. Wolf, Düsseldorß, Achenbachstraße 16, Klägerin, Prozeß bevollm:. Rechtsanwälte Dr. Bucerius und Samwer, Altong, gegen ihren Ghe—⸗ mann Friedrich Diihmer, früher in Altona, Bürgerstr. 121 11, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, 2. die Ehefrau Margaretha Kochner, geb. Lange, in Sao Paulo, Rug Maug 105, Jardim Marques de Itü 39, Brasilien, Klägerin, e,, ; Rechtsanwalt r. jur. Lübbe in Wandsbek, gegen ihren Ehemann, den Heizer, jetzt Arbeiter, Karl Theodor Kochner, früher in Altona—⸗ Ottensen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 3, die Ehefrau Katgrina Hohenstein, geb. Lange, Elmshorn, Sand⸗ berg 76, Klägerin, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Levi in Altona, gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Walter Hohenstein, früher in Elmshorn, jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklaglen, 4. die Ehefrgu Emilie Reimers verw. Witt, geb. Schmerling, Rothenhausen, Kr. Lauenburg. Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: eie Tan, Dr Wentrup in ltona, in ihren Ehemann, Schlosser Emil Reimers, . daselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 5. die Ehefrau Wilhelmine Berglöf 1 örmann, geb. Meenzen. Altona, Bach= traße 11st, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Daus in Altona, gegen ihren Fhemann, den Ar= beiter Oskar Berglöf, früher in Glück= . jezt unbekannten Aufenthalts, Be= lagten, 8. die Ehefrau Ing 8 6 Koth, geb. Zogollg. in Krxöplin, lägerin. Prozeßbevoll mächtigte: Rechts⸗ anwälte Geh. Justizrat Lentz, Kukuck und Dr. Bielenberg, gegen ihren Ehemann, den Kaufmann lh. Ludw. Joachim Koth, füher in Itzehoe, Dorfstr. 14,
Scherner, n rstr. 58. Klägerin, . ti
Justizrat Frahm in Altona, gegen ihren Ehemann,
z . gte: Rechtsanwal te izrat Uflacker, Dr. Petersen und Dr.
Kaufmann Paul Koop, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten zu 1— auf Grund des 5 1568 B. G. B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für den 6 Teil zu erklären, zu 1 außerdem evtl. mit dem Antrage, den Beklagten zur Wiederherstellung der häuslichen Gemein= schaft zu verurteilen zu 4— wegen Ehe⸗ scheidung. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil- kammer des Landgerichts in Altona (Elbe) auf den L. Juli 1927, vormittags KRI Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. ; Altona, den 25. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 1939 Oeffen liche Zustellung. Der Bäckernteister Jakob Schwarz in Meindorf (Siegkreisz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Nechtõanwalt J.⸗R. Menzen in Bonn, klagt gegen seine Ehefrau, Angela geborene Bauer, ohne be⸗ kannten Aufenthalt, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte die Ehe gebrochen habe, mit dem Antrage auf Chescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf Freitag, den 19. Juni 1927, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Bonn, den 31. März 1927. Unterschrift), Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[1940] Oeffentliche Zustellung.
Der Dachdecker Friedrich Otto Haus- mann in Flensburg, Süderfischerstraße 8, Proxßbevoll mächtigker: Rechtsanwalt Fey in Flenéburg, klagt gegen die Ehefrau Minna Anna Hausmann, geb. West⸗ hal, zuletzt in Hamhurg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 5 1565 B. G. B. auf Ehescheidung und Schuldig sprechung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Flensburg auf den 2. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerich? zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten lassen. — 6. R. 11426.
Flensburg, den 30. März 1927. Der Gerichksschreiber des Landgerichts.
vor rro! 2 1 dertreten 3u
[1942] Oeffentliche Zustellung.
Kinscherff, Maria geb. Krill, in Speyer, Fiachsgasse 6, Klägerin, durch Rechts⸗ anwalt Richard Müller in Frankenthal vertreten, hat gegen ihren Ehemann Johannes Kinscherff, Bäckermeister, früher in Speyer, jetzt unbekannten Auf- enthalls, Beklagten, wegen Chescheidung Klage zur J. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal erhoben mit dem Antrag: „Die Ehe der Parteien aus Verschulden des Beklagten zu scheiden und ihm die Kosten zur Last zu legen.“ Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits in die Sitzung der J. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Freitag, den 27. Mai E927, vorm. 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaal, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem Prozeßgericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt.
Frankenthal, den 1. April 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
1943] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Berfa Philippczyk, geb. Wzychon, in Neuheinde bei Neukrug in Mecklbg. Prozeßhevollmächtigter: Rechts ⸗ anwalt LWöhr in Gleiwitz, klagt gegen den Grubenarbeiter Peter Philippezyk, un- bekannten Aufenthalts, füüher in Hinden⸗ burg, D. S. aus 5§ 1565, 1568 B. G. B. mit dem Antrag auf Ehescheidung aus Verschulden des Beklagten. Die Klaͤggrin ladel den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Ziwilkammer des Landgerichts in Gleiwitz auf den 2. Juni 127, vor- mittags Sz Uhr, mit der Aufforherung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ elassenen. Anwalt, zu bestellen. Zum weck der öffentlichen Zustellung wird leser Auszug der Klage bekanntgemacht. — R Ge
Gieiwit, den 39. März 127. Der Gerichtsschreiber des Landgerichté; ; .
ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls
amt, in Witten hat beantragt, den ver⸗
Et unbekannten Aufenthalts, Beklagten, . vie Chefrau Margarete Koop, geb.