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der Geltungsdauer des Republikschutzgesetzes notwendig werden würden. Auf der anderen Seite sind in die Strafgesetzbuch⸗ vorlage schon gewisse Vorschriften des Republikschutzgesetzes, für die ein dauerndes Vedürfnis vorliegt, eingearbeitet worden. Wenn nun am 21. Juli das Republitschutzgesetz außer Kraft treten würde und andererseits es feststeht, daß das Strafgesetz⸗ buch bis dahin noch nicht Gesetz sein kann, so würde ein Vakuum entstehen gegenüber der Auffassung der Reichsregie⸗ rung, daß mindestens gewisse Teile des Republikschutzgesetzes einem dauernden Bedürfnis entsprechen. Das Reichskabinett ist deshalb der Meinung, daß die Beratung zu beschleunigen ist, und eine Vorlage demnächst dem Reichsrat zugehen wird. Ueber den Inhalt kann ich heute namens des Kabinetts keine Er⸗ klärung abgeben, weil es sich eben mit diesen Fragen sachlich noch nicht besaßt hat. In Betracht kommen: entweder — rein
theoretisch gesagt — die en bloc⸗-Verlängerung des Gesetzes oder
aber eine Teilverlängerung ober Einarbeitung gewisser dem dauernden Bedürfnis entsprechender Bestimmungen in das Strafgesetzbuch. Das würde eine nachträgliche Vorlage sein. Die Einarbeitung würde im Ausschuß des Reichstags erfolgen.
Die Regierung beabsichtigt, eine solche Vorlage noch vor dem
Sommerurlaub des Reichstags zu unterbreiten. Ich bedauere, heute namens des Reichskabinetts auf die sachliche Anfrage von
Vaden keine bestimmte Antwort geben zu können. Meine Aus⸗
führungen galten nur der Art, wie die Sache formell weiter be⸗ handelt werden soll. Sollte sich der Vertreter von Baden mit meinen Ausführungen nicht zufriedengestellt sehen, so möchte ich meinerseits den Vorschlag machen, die Erledigung der preußi⸗ schen Anträge um einige Tage zurückzustellen, damit sich zu⸗ nächst das Reichskabinett mit der von Baden gestellten Frage befassen kann.
Rach kurzer weiterer Debatte wurde der Vorschlag des Ministers Hergt angenommen und die Behandlung der in Rede stehenden Angelegenheit vorläufig zu rückgestellt. Ihre
Erledigung wird mahrscheinlich noch in der Karwoche erfolgen.
Aus der weiteren Einzelberatung des Strafgesetzbuchs ist hervorzuheben, daß in 5 110 auf Antrag Preußens die Straf⸗ bestimmung bezüglich der Bestrafung der wirtschaftlichen Aechtung auf die gesellschaftliche Aechtung ausgedehnt wurde. Der preußische Antrag wurde mit 41 gegen 27 Stimmen an— genommen. Ein anderer preußischer Antrag, betreffend schärfere Fafsung der Bestimmungen gegen den Zweikampf, wurde mit 39 gegen 29 Stimmen abgelehnt.
Auf der Tagesordunng der gestrigen öffentlichen Bollsitzung des Reichsrats stand der Gesetzentwurf über das Zusatz⸗ abkommen vom 31. März d. J. zu dem vor⸗ läufigen Handelsabkommen und den wirt⸗ schaftlichen Vereinbarungen z wischen Deutschland und Frankreich.
Der Berichterstatter der Ausschüsse Min⸗Rat Som mer führte aus: Der Gesetzentwurf sieht die Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes um einen weiteren Monat für die Zeit von Ende Mai bis Ende Juni vor, und es sind gewisse Abände⸗ rungen und Zu sätze vereinbart, die über die bisherigen Verein⸗ barungen hinausgehen. Die Ausschüsse haben sich bei ihrer Abstimmung gegen das Abkommen erklärt. Namens der preußischen Regierung gab Min-⸗Rat Som mer folgende Erklärung ab:
„Die preußische Regierung stimmt der Vorlage zu, aber nur Unter schweren Bedenken. Diese Bedenken beziehen fich in erster Linie darauf, daß in dem vorläufigen Abkommen bereits die Weinfrage angeschnitten ist und bezüglich des Frankreich er⸗ teilten Weinkontingents auch bereits der volle Meistbegünsti⸗ gungssatz an Frankreich gegeben ist. Die Bedenken der preußi⸗ schen Regierung beziehen sich weiter darauf, daß das industrielle Kontingent, welches von Frankreich an Deutschland zugestanden ist, nur eine im Verhältnis zu der an Frankreich gegebenen Leistung niedrige Höhe hat, so daß ein volles Gleichgewicht zwischen den deutschen und französischen Kontingenten nicht als unbedingt gewährleistet angesehen werden kann. Die preußische Regierung stimmt aber der Vorlage trotzdem zu, weil sie sich bewußt ist, daß die Vorlage den gegenwärtig bestehenden Ver⸗ handlungszustand nur verlängern soll und zu diesem Zweck nur eine kurze Verlängerung um einen Monat vorgesehen ist, und es andererseits unerwünscht ist, im gegenwärtigen Augenblick, wo bereits die Verhandlungen über das Hauptabkommen auf⸗ genommen sind, durch eine Ablehnung dieser Vorlage politische und wirtschaftliche Schwierigkeiten hervorzurufen.“ .
Dr. Hammacher erklärte:; Namens aller preußi schen Provinzen habe ich Bedenken vorzubringen wegen des deut schen Weinbaues. Aber trotzdem werden wir der Vorlage zustimmen. Namens des Freistaates Sachsen erklärt Graf Holtzendorff; Sachsen stimmt der Vorlage zu, trotz sehr erheblicher Bedenken wegen der Erhöhung des Mehlzolls. ;
Staatsrat von Rohmer erklärte für Bayern: „Bahern hat schwere Bedenken gegen das Provisorium und wird gegen das Provisorium stimmen, einmal wegen der Bewilligung eines Wein kontingents an Frankreich und sodaun, weil die Gegen⸗ leistungen, die uns von Frankreich für das Einräumen eines Weinkontingents gegeben worden sind, eine ganze Reihe von Industrien nicht berühren, die für Bayern von wesentlichster Be⸗ deutung sind.“ ;
In namentlicher Abstimmung wurde die Vorlage mit 44 gegen 23 Stimmen entgegen dem Beschluß der Ausschüsse angenommen. Mit Ja stimmten das preußische Staatsministerium und die Vertreter aller preußischer Pro⸗ winzen, die Staaten Sachsen, Hamburg, Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschwelg, Anhalt, Lippe, Lübeck, Waldeck und Schaumburg-Lippe. Mit Rein stimmten Bayern, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen und Bremen.
Dentscher Reichstag: 307. Sitzung vom 6. April 1927, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Vizepräsident Graef⸗Thüringen eröffnet die Sitzung um 2 Uhr. ;
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Erlaubnispflicht für die Herstellung von Zündhölzern. Nach der Vorlage ist die Herstellung nur mit Erlaubnis des Reichswirtschafts⸗ ministers zulässig. Bengalische und andere Feuerwerlszünd⸗ hölzer unterliegen nicht dem Gesetz. Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn ein volkswirtschaftliches Bedürfnis . Vor der Genehmigung eines nenen Betriebes ist der Reichs⸗ wirtschaftsrat zu hören.
Abg. Behrens (D. Nat.) berichtet über die Ausschuß⸗ verhandlungen. Es handele lich hier um einen Ausnahmefall, der einen Eingriff in die freie Wirtschaft vechtfertige. Die deutsche Zündholzindustrie stehe in einem aussichtslosen Kampf gegen einen ausländischen Trust. Es sei nun eine Einigung unter den Beteiligten zustande gekommen, die jetzt durch das Gesetz sanktio⸗ niert werde.
Abg. Rauch⸗München (Bayer. Vp.) hat Bedenken gegen den Eingriff in die freie Wirtschaft, billigt aber trotzdem das Ziel des Gesetzes. .
Abg. Heinig (Soz) hebt hervor, es handele sich um den Versuch einer Auseinandersetzung mit der Rationalisierung. Die Rechte müßte hiernach eigentlich das Lied von der Zwangswirt⸗ schaft und von der Aufhebung der Gewerbefreiheit singen. Das Gesetz bedrohe die Herstellung von Zündhölzern ohne Erlaubais mit Gefängnis Das seien ja bolschewistische Mittel. In Deutsch⸗ land gebe es insgesamt 265 Zündholzfabriken. Der gesamte Produktionswert der Zündholzfabriken betrage 16 bis 17 Mil⸗ lionen Mark, der investierte Kapitalwert 20 Millionen Mark, Die Produktiansmöglichkeit werde aber nur zu einem Drittel ausgenutzt! Es gebe in Deutschland ein Dutzend Industrien, deren Produktionswert niedriger sei als das investierte Kapital. Da könne die Regierung nicht ohne weiteres sagen: Wir wollen es nicht wieder tun Dem Neichswirtschaftsminister sei gar nicht 6 begeistert grwesen von dem Monopol, aber der Reichswirt⸗ chaftsrat habe von seinem Initiativrecht Gebrauch gemacht. Ein Zündholzfabritbesitzer habe der Regierung gedroht, wenn sie ihm nicht helfen wolle so werde er mit seinen Arbeitern und Angestellten zu den Bolschewisten nach Rußland übersiedeln. Der Kampf sei sehr scharf, sogar mi⸗ Flugblättern geführt worden. Dieser Gesetzentwurf sei gar nicht imstande, das Vordringen schwedisch⸗amerikanischer Zündholztruste zu verhindern. Selbst im Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Deutschen Reichstags habe der Trust sehr gute Verbindungen gehabt. (Hört, hört! Die Rechte hätte im Ausschuß zu der Ausführungen über die Zweckmäßigkeit des Einströmens von Auslandskapital aufmerksam geschwiegen; nachher habe man aber dies Sperrgesetz beschlossen, das die weitere Ausbreitung des ausländischen Kapitals verhindern solle. Nach Gründung des Zündholzsyndikats sei der Preis für die Normal⸗ kiste um 70 Mark erhöht worden. (Hört, hört! Die Reichs⸗ regierung sei an diesem Sydikatsvertrag sehr stark interessiert. Der Wirtschaftsminister solle mitteilen, ob diese Preiserhöhung, die nachher unter dem Entrüstungssturm der Verbraucher wieder korrigiert worden sei, mit oder ohne sein Wissen, mit oder gegen seinen Willen vorgenommen worden sei. Man sollte eine Klärung schaffen und die wenigen Betriebe zu einem Verkaufssyndikat zusammenfassen. Das Syndikat ersticke auch jede gewerbliche Verbesserungs- und Erfindertätigkeit. Der Ausschuß des Reichs⸗ wirtschaftsrats habe einstimmig erklärt, daß das Gesetz ein voll— kommenes Privatmonopol für einen Gewerbezweig schaffe, dessen Aktien zu 70 vp in den Händen des schwedisch⸗amerikanischen Zündholztrusts sei. Bei den Ausschußverhandlungen sei nicht nur mit den Vertretern des deutschen Zündholzsyndikats, sondern auch des schwedisch⸗amerikanischen Zündholztrusts auf dem Korridor Politik getrieben worden. Vor allem aber sei versprochen worden, nach Zustandekommen des Sperrgesetzes je Komplettmaschine weitere 156 000 Mark Rationalisierungskredit zu gewähren, und zwar durch die Reichskreditgesellschaft. (Hört, hört! Der Redner fragt den Abgeordneten . ob er nicht Aufsichtsrat in der Norddeutschen , , g,, gewesen sei. (Hört, hört! (Abg. Behrens: Ich bin schon vorher ausgetreten) Sie sind aber nach⸗ her in den Aufsichtsrgt der Preußischen Hypotheken-Aktienbank gekommen, deren halbes Aktienkapital in den Händen des schwedischen Zündholztrusts ist. (Hört, hört!) Da habe man also in dem Abgeordneten Behrens nicht bloß einen Sachverständigen, ere, auch einen Interessenten. (Hört, hört!! Die Sozial⸗ emokratie könne daher dem Entwurf nicht zustimmen.
Abg Dr. Hilferding (Soz.) beantragt hierauf Zurück⸗ verweisung des Entwurfs an den Ausschuß.
Da die Rechte und das Zentrum im Saale sehr schwach
vertreten sind, wird der Entwurf mit den Stimmen der fast geschlossen anwesenden Linken an den Ausschuß zurück⸗ verwiesen.
Hierauf wird die Sitzung zwecks Vornahme der Ab⸗ stimmung um eine halbe Stunde auf 3 Uhr unterbrochen.
Die neue Sitzung.
Vizepräsident Esser eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 15 Minuten.
Auf der Tagesordnung steht die Schlußabstimmung über den Reichshaushaltsplan für 1927, insbesondere das Haushaltsgesetz.
Abg. Erkelenz (Dem.) gibt folgende Erklärung ab: Die demokratische Reichstagsfraktion hat bei der Neubildung der Reichsregierung den Eintritt in das Kabinett abgelehnt, weil sie auf Grund der Zusammensetzung dieser Regierung kefürchten mußte, daß die Bahnen einer gefunden demokratischen und republi⸗ lanischen Politik verlassen würden. Dieser Befürchtung haben wir mit voller Schärfe Ausdruck gegeben bei der Abstimmung über das Vertrauensvotum für diese Regierung, indem wir ohne Ein⸗ schränkung das Vertrauen verweigerten. Die bisherige Ent⸗ wicklung der Politik des neuen Kabinetts beweist, daß unsere Befürchtungen vollauf gerechtfertigt waren. In der Außenpolitik hat diese Regierung keinerlei Fortschritte erzielen können. In der uc n . ein bedauerlicher Rückschritt zu verzeichnen. Statt den bereits allzu großen und zu kostspieligen Apparat des Reiches und der Länder durch planmäßige Resorm der Verwaltung zu ver billigen und zu vereinfachen, ist eine Liebesgabenpolitik an bevor⸗ zugte Länder eingeschlagen, die die Finanzen des Reiches gefährdet und eine gesunde Entwicklung der Ausgabenwirtschaft unmöglich macht. Es werden alte, nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen einiger Länder mit Reichsmitteln aufrechterhalten. Die dabei benachteiligten Länder sind gezwungen gewesen, öffentlich gegen diese Politik zu protestieren. So wird der innere Friede aufs höchste gefährdet. In der Handelspolitik sehen wir keinerlei wirk⸗ ichen Fortschritt, sondern höchstens Provisorien, die der Wirtschaft nicht erlauben, sich auf Dauerzuftände einzustellen. Unsere Ver⸗ suche, im Haushalt der Reichswehr mäßige Ersparnisse durch⸗ zuführen, sind abgelehnt worden. Dagegen sind Abstriche gemacht worden an wirklich produktiven Ausgaben, die der Hebung der Wirtschaft oder der Ueberwindung der Not der Kleinrentner, Sozialrentner usw. dienen sollen. Bei der Beratung und allen Einzelabstimmungen haben wir gegen die Fehler dieser Politik gekämpft und haben uns für ihre Beseitigung rückhaltlos ein⸗ gesetzt. Es würde den ungeschriebenen Regeln der parlamen⸗ tarischen Demokratie widersprechen, wenn wir den Haushalt in der Gesamtabstimmung ablehnten. Der Fortgang der Arbeit in Reich, Ländern und Gemeinden ist abhängig von der Genehmigung des Reichshanshalts. Unbeschadet unserer ablehnenden Stellung zu vielen Einzelheiten des Reichshaushalts werden wir in der Ge⸗ samtabstimmung dem Haushalt zustimmen, um die Arbeit der Reichs und Länderverwaltungen nicht zu hemmen und unserem Verantwortungsgefühl für Volk und Republik Ausdruck zu geben.
Vor der Schlußabstimmung des ganzen Etats gab Abg. Müller⸗Franken (Soz) folgende Erklärung ab: Der Reichs⸗ haushaltsplan für 1927 ist nicht geeignet, die soziale Notlage großer Volksteile zu lindern. Obwohl äußerlich ins Gleichgewicht gebracht, enthält er in Wirklichkeit einen Fehlbetrag. Die Heran⸗ ziehung der letzten Reserven früherer Jahre reicht nicht aus, um mit Sicherheit zu erwartende neue Ausgaben zu finanzieren. Daher fehlen Mittel für eine Erhöhung der ungenügenden Bezüge der Kriegsbeschädigten und der Beamten sowie für die endgültige Negelung der Ansprüche der Liquidationsgeschädigten. Das ist der Beginn einer unsoliden Finanzwirtschaft, die innen⸗ und außen⸗ politisch höchst bedenklich ist. Ersparnisse sind nur bei den sozialen
usgaben vorgenommen worden. Aber es ist nicht gelungen, die un⸗ erträglich hohen Kosten von 700 Millionen für militärische Zwecke zu vermindern. Alle derartigen Anträge der Sozialdemokratie wurden abgelehnt. Im Gegensatz dazu werden die Kulturaufgaben vernachlässigt. Die Neuregelung des Finanzausgleichs erfolgte ohne Rücksicht auf die Gesamtbedürfnisse des Reiches. Sie ist zu einer Förderung des Partikularismus benutzt worden und belastet den Reichsetat durch den Sonderfinanzausgleich für Bayern mit einer dauernden Rente für die Kleinstaaterei. Die seit einem Jahre versprochene Senkung der Zuckersteuer, die einzige in Aus⸗
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sicht gestellte Milderung der Belastung des unentbehrlichen Ver⸗ brauchs, soll unterbleiben. Aber während die Länder durch das Reich gezwungen werden, die Realstenern abzubauen, müssen sie die Mietssteuer erheben Die soziale Fürsorge, das wichtigste Mittel zur Ueberwindung der Wirtschaftskrise, ist trotz einiger Fortschritte unzulänglich. Eine Erhöhung der Unterstützungssätze für Erwerbslose ist trotz der steigenden Mietsaufwendungen ab— gelehnt worden. Die Mittel für die Arbeitsbeschaffung wurden sogar um 50 Millionen Mark gekürzt. Die Lohnregelung der Arbeitszeit bringt keine Beseitigung des Ueberstundenwesens und keine Entlastung des Arbeitsmarktes. Sie entspricht daher nicht den übereinstimmenden Forderungen aller Organisationen der Arbeiter und Angestellten. Die Lebenshaltung der Verbraucher wird durch eine Hochschutzzollpolitik auf das ernsthafteste bedroht. Die vorübergehende Aufhebung des Rongenzolles, die Voraus— setzung für die Senkung des Brotpreises, wurde abgelehnt. Da⸗ gegen ist der Zoll anf Mehl plötzlich erhöht worden. Angekündigt ist die Erhöhnng des Zolles auf Zucker und auf alle tierischen Erzeugnisse, Fleich, Milch, Fett usw. die unentbehrliche Bedarfs⸗ güter der breiten Massen des Volkes sind. Durch eine auch auf hohe Industriezölle gerichtete Handelspolitik wird die Aufrecht⸗ erhaltung der hohen Preise für deutsche Erzeugnisse gefördert. Aus diesen Gründen lehnt die sozialdemokratische Reichstags⸗ fraktion den Gesamtetat ab.
Abg. Stoecker (Komm) erklärt namens der kommunistischen Fraktion, der Etat diene zur Niederhaltung der arbeitenden Massen. Der Faschismus zeige sich immer deuklicher und benehme sich immer frecher. Die beamten- und arbeiterfeindliche Politik des Bürgerblocks zeige sich immer mehr. Die kommunistische Fraktion lehne diesen Etat ab.
Es folgt nunmehr die Schlußabst im mung über das Haushaltsgesetz, die namentlich ist. Das Gesetz wird mit 238 gegen 166 Stimmen bei 6 Enthaltungen ange⸗ nommen. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, die Kommunisten, ein Teil der Wirtschaftspartei und einige Nationalsozialisten.
Es folgt dann die Abstimmung über das motivierte kommunistische Mißtrauensvotum gegen den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, das damit begründet ist, daß der Minister einen am 18. Mär für den Ruhrbergbau gefällten Schiedsspruch für ah erklärt habe, der eine schwere Belastung der Ruhrbergarbeiter⸗ schaft darstelle. Der Mißtrauensantrag wird gegen die An⸗ tragsteller abgelehnt.
Darauf wird über die zahlreichen zum Etat beantragten Entschließungen abgestimmt. Die von den Links- parteien beantragten Entschließungen werden durchweg ab⸗ gelehnt mit Ausnahme der demokratischen Entschließung, wonach dem Reichstag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, der für alle Deutsche an Stelle der Staatsangehörigkeiten eine deutsche Reichsangehörigkeit setzt. Diese Ent⸗ schließung gelangt dadurch zur Annahme, daß mit den Links⸗ parteien auch die Deutsche Volkspartei dafür stimmt.
Angenommen werden u. a. Entschließungen wegen Aenderung der Reichslohntarife durch Er⸗ höhung der Bezüge der Angestellten und Arbeiter des Reichs, wegen besserer Einstufung einer Reihe von Beamtengruppen, höhere Einstufung der ehemaligen elsaß⸗lothringischen Be⸗ amten, Verbot der Mitgliedschaft zu gesetz und verfassungs⸗ widrigen Verbänden für Beamte, Ausgleich der Gegensaͤtze zwischen Preußen und Hamburg, Erhaltung der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle der Ehe zwischen Reichsdeutschen und Ausländern. Unter den abgelehnten Entschließungen befindet sich auch die der Kommunisten gegen Anerkennung der südchinesischen Regierung. Angenommen wird ferner eine von Dr. Schreiber (Zentr. eingebrachte Entschließung, die Reichsregierung zu ersuchen, im Benehmen mit den Ländern den Fragen der Berufsberatung, insbesondere auch der Be⸗ rufsberatung der Akademiker, eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Die Abstimmung über die demokratische Entschließung in der Konkordatsfrage erfolgt namentlich. Die demokratische Fraktion beantragt, die Reichsregierung zu er— suchen, kein Konkordat abzuschließen, das die Freiheit der kulturpolitischen Gesetzgebung beschränkt und dessen Be⸗ stimmungen Fragen des Bildungswesens berühren, auf die Landesregierungen in gleichem Sinne einzuwirken und in dem angekündigten Reichsschulgesetz die vexfassungsmäßigen Rechte der Gemeinschaftsschule, die Schulhoheit des Staates, die Beamtenrechte und die Gewissensfreiheit des Lehrers zu ge⸗ währleisten und der Schädigung des deutschen Schulwesens durch Zersplitterung vorzubeugen.
Abg. Graf We st arp (D. Nat.) gibt namens der Regierungs⸗ arteien folgende Erklärung ab: Die in der Entschließung der
emokraten behandelten Fragen sind von so weitgehender Be—
deutung und in ihren Einzelheiten noch so wenig geklärt, daß ihre Lösung durch dehnbare, in ihren sachlichen Auswirkungen nicht übersehbare Formulierungen, wie sie in der demokratischen Ent- schließung angewandt sind, nicht gefördert werden kann. Um einer sachlichen Stellungnahme für die Zukunft nicht vorzugreifen, lehnen wir daher die vorliegende Entschließung unsererseits ab, um so mehr, als es in dem gegenwärtigen Stadium der Etats⸗— beratungen unmöglich ist, in die notwendige eingehendere Erörte⸗ rung einzutreten. Die Erörterung der ganzen Angelegenheit be- halten wir uns vor für den Zeitpunkt, in dem die Reichsregieru in der Lage ist, uns über den Stand der Dinge in Reich 1 Ländern erschöpfend Auskunft zu geben.
Die namentliche Abstimmung ergibt die Ablehnung der Entschließung mit 226 gegen 185 Stimmen.
Eine Ausschußentschließung, die den Reichskun st⸗ wart zu einer vollständigen Reichsbehörde machen will, wird abgelehnt.
Angenommen wird eine Ausschußentschließung, auf die Reichsregierung einzuwirken, eine der Bedeutung Deutsch⸗ lands entsprechende personelle Vertretung beim Internationalen Arbeitsamt, insbesondere durch Einsetzung eines deutschen stellvertretenden Direktors, und durch gleichwertige Berücksichtigung der deutschen Sprache herbeizuführen. .
Angenommen wird ferner die Ausschußentschließung, die eine Reihe von Maßnahmen zu schleuniger Durch⸗ führung des Arbeitsbeschaffungsprogramms empfiehlt, u. a. auch durch Einwirkung auf die Reichsbahn und Förderung der Wohnbautätigkeit.
Zum Reichswehretat wird die Entschließung der Sozialdemokraten auf Beschränkung der Konkurrenz der Militärmusik für die Zivilmusiker abgelehnt. Bon der demo⸗ kratischen Entschließung werden die Punkte angenommen, in denen eine Aenderung des Versailler Bertrags dahin gewünscht wird, daß die deutsche Landesverteidigung dem nationalen Bedürfnis entsprechend gestaltet werden kann, wobei auf Antrag des Zentrums die Empfehlung des Miliz⸗ systems gestrichen wird, sowie das Monopol einiger weniger Waffenfabriken beendet wird. Abgelehnt wird dagegen der Teil der demokratischen Entschließung, der sich auf die Ueber⸗ tragung der Auswahl des Ersatzes an Ersatz⸗
Nr. 82.
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Ker, Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
Ker Etwaige Dructfehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächsten BVör sen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestenlte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ miegeteilt.
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Schatz F. 1 u. 2, rz. 30 6864 Preuß. Staatssch.
I Bayer. Staats schatz 7h Braunsch. Staatssch.
; rülckz. 1. 7. 25 73 Mecklbg. - Schwer. Reichs m. ⸗Anl. 1926
6 gh do. Staat sch. rz. 29 75I Sachs. Staats schatz R. 1, fäll. 1.7.25
73 do. R. 2, fäll. 1.7.30 73 Thitr. Staattzanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 69 Württhg. Staatz⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.8.29
6. 4
Bg. 6b . ip Bs 266 sr
O8. h Ig, jp,
96. 5b 89, 3h
9956 99h
5. 4.
B99. 5h O9. 5h Deb G0
ger 6 B65 256
96.256
99, 15b 99, 9h
986, Sb 99. 3h
Ib, õb 99.25 6
100 3 1008
9966 99, 2h
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ertpapieren
320h 6
321b 2d, geh B 1006
20h
, ute er,
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do. ot, og, 11, gk. 31.12.25 do gz 99, 9s, nk 31. 12. 28 39 do. 96. 02. gef. 31.12.29 ambg. Staats niente a9 amort St. A. 19 A do. do. 1919 B fleine
22
do. St.⸗Anl. 1900 O07, 08, 09 Ser. 1,2,
11, 18 rz. 53, 14 rz. 55 do. 16687, 91, 93, gg, 9) 1886, 97. 1902 Lübeck 1923 unk. 28 Meckl. Staats anl. 1919 Säch] . Mł.⸗A. 23, ul. 26 Württem hg. . 365-4
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12, 5b B
1444 11111
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32 Sc
— * 8 35 9 c
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Preußische NRentenbriefe. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
4,395 Brandenb. agst. b. 31 12. 17 do. päter ausgegeben Hannop. ausgst. b. 51.12.17 do. später ausgegeben Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben 45 Lauenbu rger, agst. b. 51.12.17 do. später ausgegebe komm. ausgest. b. 51.12.17 do. später ausgegeben 3 gh Posensche, agst. b. 51.19.17 4, 8 do. später ausgegeben
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Heutiger] Voriger
Heutiger Voriger
Heutiger Vortger Kurs
v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 254 Oldenhg. stuatl. Kred. 4 bo. do. unk 314 do. do. 3 Sachs. -Altenb. Landb. 3 do. do. g. u. 10. R. 1 do. Cobg. Landrbk. 1-4 4 do. -Gotha Landkred. do. do. O2, 08, os 8 do · Mein. Ldkrd. get. 4 do. do. tonv. gel. 8 Schwarz bg. Rudolst.
Landkredit. ... ....
do. ⸗Sondersh. Land
4. uh Preußische Ost⸗ u. West⸗ aus gest. b. 31. 12.17
4, 895 do. später ausgegeben 4, 85 Rh. u. Westf. agst. b 31.12.17 4. 35 do. später ausgegeben 4. 39 Sächsische agst. b 51. 12.17 4, 8399 do. später ausgegeben 14, 8h Schlesische. agst. b. 31.12. 17 4. 33 do später ausgegeben 4, 8p Schl. Holst. agst. b. 31.12.17 4. 8399 do später ausgegeben
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do. Kreditbr. b. S. 22, 26— 358 4
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VBrandenb. Komm. 28
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w 2
(Giroverb. ), gl. 1.7. 248 do. do. 19,20, gl. 1.5. 2447 Deutsche Kom. Kred. 2047 do. do. 1922, rz. 28 49 Hannov. Komm. 1929316
Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, db. ab 3177 Hannov. Prov. RM N. 2B, 463 u. 5B, tg. 27 do. do R. 3 6, rz. 31 Ntederschles. Provinz R. ⸗M. 26, rz. ab 268 Sachs. Br. Neichsmark Ausg. 13 unk. 3318 do. do. Ausg. 147 do. do. Ausg. 1517
2 86
Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 15— 26, 1912 Reihe 27— 38, 1914
do. Ser. 26 4 do. Ser. 274 do. Ser. 38 do Ser. 29 unk. 80 4 Hannoversche Prov.
do. do. 1913, 1914 4
Boöommern Broval. i17* *
o ,,,, do. do. 5 — 14...... do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894, 1897, 1900 bo. Ausg. 14. Rheinprovinz 22, 28 do. 1000000 u. 500000 do. leine Sächsische Prov. A. 8 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5 — 7 Schlesw.-Holst. Prov.
— — — — 2 0 —
do. do. Ausg. 9
1 do. do. 1907— 9 4 do. do. Ausg. 5 u. 74 do. do. 98, 0O2, os,
do. Landes klt. Rtbr. 4 ö do.
) Zinsf. 8—– 204.
Anklam. Kreis 1901.14 . Kreis 01 do. O. 1919 Hadersleb. Kr. 10 ukvM
Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 19194
Aachen 22 A. 23 u. 2418 do. 17, 21 Ausg. 22 4 Altona ..... ... 1988 9 do. 1911, 1914 4 Aschaffenburg. .. 1901 4
Barmen 07, rz. 41 40 4 do. 1904,05, gek. 1.8. 24 37 Berlin ..... .. 1938 ** JZinsf. 9 — 183 do. 1919 unt. 80 4 do. 1920 unk. 81 4
Berl. Stadtsynode 99, 1908. 12, get. 1. 7. 24 4 bo. do 1899, 1904. 1905, gek. 1. 7. 24 39 Bonn 1514 , 191941 Breslau 1906 Y 19094 do. 1891 32
Charlottenburg 09, 12 II. . 19
Kur⸗ u. Neum. Schuldvs I 1.1.7 — — ) Hinsf. J — 15 3. 4 Zinsf. 3 — 153.
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.
Ohne Zinsberechnung.
Ser. 9, gek. 1. 5. 24 8 H berhe f Arora ui as i
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Ostpreuß. Prov. Ag. 18 4
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Kreisanleihen.
1 1 1 Lauenbg. Kreis 1919. 4 4 1
Deutsche Stadtanleihen.
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do. 1922 Ausa. 114 do. 1922 Ausg. 2 4 do. 1583s . do. 1890 39 do. 1898 34 do. 1904, S. 1 59 do. Groß Verb. 1919 4 do do. 1920 4
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1 do. 1902, ger. 2.1. 24 37
Coblenz. . ...... 1919
do. 1920
Coburg 2441902 Cottbus 1909 Migis
Darmstadt. ..... 1920
do. 1918, 1919, 20
Dessau 18965, gk. 1.7. 28 Deutsch⸗Eylau .. 1907 Dresden ...... . 19085 Dutt burg ...... 1921
do. 1899, 07, 09 do. 19183 do. 1886 1889 do. 1895, 02 Ms:
Düren H i899, q 1901 do G 1891 kv.
Viüsseldors 1960, 68. 11
geb. 1. 5. 24 do. 1900, gek. 1. t. 24
Elbing 03, og, gk. 1.2.24 bo. 1913, gek. 1. J. 24
do 19053, gek. 1. 2. 24
Emdenot H, J, gkl. 5. 24 Erfurt 1895, 01 M, Os,
1910, 14, gel. 1. 10.23 do. 1898 N. 1901 M.
gel. 1. 10. 23
Eschwege .... ... 1911 fen . do. 165. Ag. 19 (ag. 20)
Flensburg 12 , gh. 24 Frankfurt a. M. 28 * do. 1910, 11, get. do. 1913 do. 19 (1. - 8. Ausg.)
1920 (1. Ausg.), gek. do. 1899, get.
do. 1901 MJ
Frankfurt O. 14 ukv. 26 do. 1919 1. u. 2. Ausg.
Fraustadt ...... 1698 3
Freiburg 4. Br. 1919 Fürth i. B. .... 1923 do. 1990 ulv. 1928
do. 1901
Fulda. ...... 1907 M Gießen 1907, og, 12, 1 do
1905 3
Gotha .. ...... 1923
Hagen 1919 N ..... 4
Halberstadt 1912, 19
. 1900, 05, 16 o.
1919
do. 1892 3
d 1900
0. Heidelbg. oJ, gt. 1.11.28
do. 19053, gek. 1. 10. 23 3! Heilbronn . . . 1897 M Herford 1910, rückz. 89
Köln. . 1928 unk. 38*
do. 1912 Abt. 8 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922
Konstanz O2, gel. 1.9.28 Krefeld. .. 1901, 1909
do. 06, 07, geł. 80. 6.24 do. 19189, gek. 380. 65. 24 do. 86. 01,05, gk. 30.6. 24
,. 1998 Lichten
Ludwigshafen .. 1906 do. 1890, 94, 1900, 02
erg(Vln) 1913
Magdeburg 1918,
1.— 4. Abt. ukv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1
Mainz 1928 Lit. 9
do. 1922 Lit. B do 19 Lit. U. V, ul. 29 do. 20 Ln. W unk. 30
Mannheim 1922
vo. 1914, gel. 1. 1. 24 do. 1901, 1906, 1907
1906, 12, gek. 1. 1. 24 do. 19 . do. 19 I. A., gł. 1.2.28 do. 1920, geb. 1. 11. 25 do. 1889, gel. 1. 1. 24 do. 1997, 965, gk. 1.1.24 do. 19048, 1908 gek.
Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thür.
1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909
Em. 11, 18, ul. 81, 85 do. 1914 do. 1919 unk. 80
i . 1981
1919
D. M.⸗Gladbach 1911 M
unk. 986
Münster Os, gk. 1. 10.28
do. 1897, get. 1. 19. 25
Nordhausen .... 1908 Nürnberg ...... 1914
do. 1920 unk. 30
do. 1903
Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 M, gk. 8 1.1.24
Pforzheim 01, 01, 10,
1912, 19290
do. 96, Os, gek. 1. 11.283 3!
Pirmasens 9, 30.4. 24
rn O8, get. 80.65. 24 o
1903
Potsdam 19 M, gt. 1. . 2 Quedlinburg 1908 M Regensburg 1906, 09
do. 9! M. OM — Og, Os
do. 1889 Remscheid 0oo, gt. 2.1.28 Rheydt 1899 Ser. 4
do. 1918 M do. 1891
Rostoct ... 1919, 1920 do. 81, 8c os, gk. 1.7. 24 37
do. 1895, get. 1. 7. 24
Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 189,
gel. 1. 5. 2
Spandau 9 M, 1. 10.23 Stendal oi, gek. 1.1.24 do. 1908, get. 1. 4. 24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 Stettin v ...... des
Hinsf 8 — 18 4.
Stolp 1. Pomm. ... * Stuttgart 19.065, Ag. 19
Trier 14,1. u. 2. A. ul. 25 do. 1919 unt. 980
Viersen 1904, gk. 2.1.24
Weimar 1888, gk. 1.1.24 Wies bad. 1906 1Autz⸗
gabe, rilckz. 1937
do. 1920 1. Ausg.,
21 2. Ag. gel. 1. 10. 84
do. 15 Ag. i9 L. u. II.
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Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
Gekündigte und ungetündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
Calenberg. Kred. Ser. D FE (gel. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 36d Kur⸗ u. Neumärt neue 4. 8§, 85 Kur- u. Neumärk. Komm. -Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12 1917 4. 39,8 Kur- u. Neum. Kom. -Obl. 4. 59, 8 landschaftl. Zentral m. Deckungs besch. bis zi. 12. 17 Rel, 4, 3898, 384 landschaftl. Zentral. 4, 89, 8 S Ostpreußische M aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17 ..... 4, 89, 85 Ostpreußische ...... 48 Gstpr. landschaftl. Schuldv. Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17 ...... 1 4, 84, 35 Pom mersche ..... .. Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt , . 4, 88, 85 Pomm. Neul. Kleingrundbesitz... ö. 4, 8§, 35 Sächstsche, ausge⸗ stellt his 51. 12. i7. ...... 1 3, s Sächsisch 43 Sächs. landsch. 4, 893 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon 1 383 Schles. landschaftl. B, aus gest. bis 24. 5. 17 4, 84, 8 Schles. landsch. A, C. D 4, 3, 83 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. M, ausg. b. 31. 12.17 4,89, 35 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kredit v 4, 841, 85 Westfäl. bis 3. Folge, ausgestellt bis 81. 12. 17... 4. 84, 33 Westfälische b. 3. Folge 4, 34, 83 Westpr. Ritterschaftl. Ser. L II m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17
Schweiz Eidg. 12 do. do.
Türt. Adm.⸗-Anl.
4. 6 35 i . Ritterschaftl.
4, 8§5, 84 Westpr. Neuland.
schaftl. mit Deckungsbesch. bis
81. 12. 17
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p Westpr. Neuland⸗
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tz, 4, 4, 39 43 Berliner alte, ausgestellt bis 81. 12. 1917. 5, , 4. 8§y B Berliner alte. . f 38ę, 8 4 Berliner ausgestellt bis 31. 12. 1917. 4, 898, 8 . Berliner neue .... Iz Brandenb. Stadtschaftsbriefe Vorkriegsstücke)
do. (Nachkriegs stilcke)
Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru
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Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5s unk. 830 — 384
Wests. Pfandbriefamt f. Sausgrundstücke.
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. ; do. Invest. 14 * do. Land. 98 in K do. do. 92 m. T. i. do. do. 9 m. T. i. K Bulg. G. Hyp. 92
25er Nr. 241561
do. Ser Nr. 121561 do. zer Nr. 61551
ler Nr. 1- 20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. 1. Frs. do. 25000, 12500Fr do. 2500, 5090 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St. Eisb. Griech. 44 Mon. do. S 1881484 do. 5h Pir.⸗Lar. 90 do. 4 Ital. Rent. in Lire do amort. S. 3,
Mextt. Anl. 99 8
do.
do. 1904 4 in K do. 1904 45 abg. Norw. St. 94 in
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Dest. St. ⸗Schatz 14 angem. St.“ do. am. Eb.⸗A. ! do. Goldrente 10006uld. Gd.“ do. do. 200, * do. Kronenr. “, “n do. kv. R. in K. do. do. do. Silb. in flů do. Papierr. in fl io 41 Portug. 38. Spez. f. Rumänen 190312 do. 18 utv. 241*
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do. do. m. Talonsf.
do. bo. do. do. do. bo. bo. do.
Schwed. St. A. 30
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do. St. R. O4 1. . do. 19061. 4 o.
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. J Guld.⸗8. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗8. Sachs.⸗Mein. 7Glde⸗L.
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
1èSeit 1. 4. 19. 1 89. 19. . J Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung
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Ausländische Stadtanleihen.
Bormberg 95, gek. 39 fr. Zins. Bukar gs ko. in 4 48 2 do. 95 m. T. in 4K 49 do. 98 m. T. in S. 47 Budapest 11 m. T. 47 do. 1914 abgest. 44 do. gßi. K. gk1.3. 25 4 Christiania 19603 39 Colmar(Elsaß) 07 4 Danzig i 1M Ag. 191 4 Gnesen oi 07m. T 4 do. 1901 m. Tal. 8 Gothenb. 90 S. A 3 do. 1806 4 15.4.10
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fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 int 4 do. 191011 in 4 4 do. 1886 in KA 8 do. 1895 in 4 3 Krotosch. 1900 S.1 4
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do. 400 44 Most. abg. S. 28, 27. 28, 5500 Rbl. 4 do. 1000-1909, 4 do Mos. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. 4 Mosł. 1000- 100R. 4 do. S. 34, 85, g86, 39, 5000 Rbl. 4 do. 1000-100... 4 Mülhaus. i. E. O6, o7, 198 M, 1914 4 14.10 Posen 90, 5, Os gk. 4 do. 1694, 03, gek. 39 do. Sofia Stadt. ... 5 Stockh. (E. 8364 18860 in A 4 15.5. 12 do. 1885 in M 4 15.6. 12 do. 1887 85 15.8.9 Straßb. t. E. 1909
(u. Ausg. 1911) 4 1.1.7 do. 1915 4 . Thorn 1900, 06, 09 4 fr. Zins. do. 1699 3 do.
gůrichStadtso id 87 ] 1.65.12 t K 1 jo. 0. G 1B R. nn.
Sonstige ausländische Anleihen. Bu dap. Hptst Spar
aus gst. b. 1. 12.95 4 1.5.1 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 5 18.2. Dän. Lmb.⸗D. S. 4 rüczahlb. 10 4 do. do. 3 do. Inselst.⸗ B. gar. 8 do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 4 Finnl. SHyp.⸗V. Ik. 4 do do 3 35 4 8 3 4
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Jütländ. Bdl. gar. do. Kr. V. S. 5i. K do. do. S. c in do. do. S. 5 in Kopenh. Hausbes. Mex. Vew. Anl. 4x .
gesamtkdo. aol fr. 8. i. KS. 1.8. 1 do. P abg. fr. 3. Kl. 11.24 Nrd. Pf. Wib. S1, 4 1.4.10
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Norweg. Hyp. 87 38 1.1.7 Dest. Krd.⸗S. v. 58 fr. 8. 4 p. St. est. U. G. B. S. 2,3 4 1.2.8 Poln. Pf. 3000 R. 4 1.1.7 do. 1000-100 R. 45 1.1.7] Posen. Prov. m. T. 4 ffr. Zins.
do. 1888. 92, 965,
98, ol m. T. 39 do. do. 1895 m. T. 8 do. Raab⸗Gr. . ⸗A. 28 15.4. 10 dor An rechissch. fr. 3. 16 p. Si. Schwed Hp. 18ukvs 2 117 do. 18 in 4 kündb. 4 1.1.7 do. Hyp. abg. 18 4 1 do. Städt. ⸗Pf. 82 4 1.5.11 do. do. 02 u. 09 4 15.1.7 do. do. 19066 4 185.4. 10 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86. 8 in K. 4 versch. do. do. 1694 int. 85 1.4.10 Ung. Tem. ⸗Bg. K*. 4 1.4.10 do. Bod Kr. ⸗Pf. 4 1.6.11 do. do. i. Kr. 8 1.4.10 do. do. Reg. ⸗Pfbr. 4 1.4.10 do. Spk.⸗Itr. 1, 2 4 .
ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbrtefe u. Schuldverschr.
deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gem. Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne
Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.
(Die durch getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 88 H. S. — 6 6H) do. Hyp. u. Wechselbl. Pfdbr verlosb. u. unverlosb. M (3y hr Berl. Hyp.⸗Bl. Pfdbr. Ser. 1=1, 7, 8, 18-18. 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5. 6, 19. 20 u. abgestemp.“ do. do. do. Ser. 23, 24
do. do. do. Ser. 28 do. do. bo. Ser. 26 do. do. Komm. -Obl. S. 1. 2* do. do. do. Ser. 8 do. do. do. Ser. 4
do. bo. Ser. h
bo.
Braunschw. ⸗Hannov. Hyv.⸗Bt. * Ser. — 26
do. do. Komm. -Obl. v. 19284
Dtsch. H yy. - Bl. Pfdbr. S. 1, 24*
do. bo. do.
do. bo. Komm. -Obl. S. 1-8
bo. vo. do. Ser. 4
bo. do da. Ser.
1927
Heutiger Vortger Kurs
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Ser. 26 — —