1927 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

mehrung und Verbesserung von Ar beiterwohnungen auf den Domänen, zur U rbarmachung von ö. aatlichen Mooren in den Regierungsbezirken Königs⸗

erg und Gumbinnen sowie zur Ausführung von Boden verbesserungen auf staatlichen Do mänen⸗ werken.

Ein Entwurf über die Abänderung des Volkssch ul⸗ lehrerdiensteinkommensgesetzes, der Härten bei Berechnung der Dienstzeit ausgleichen will, wird ohne Aussprache in sämtlichen drei Lesungen erledigt.

Darauf beginnt das Haus die zweite Beratung des Gesetzes über das Diensteinkommen der Ge⸗ werbe⸗ und Handelslehrer und lehrerinnen in den Berufsschulen.

In der Besprechung bekämpft die

Abg. Ludewig (Komm.) die Bestimmung, daß die Gewerbe⸗ lehrerinnen 19 vH weniger Gehalt bekommen sollen als die Lehrer und fordert Streichung dieser Bestimmung. Sie wendet sich ferner gegen gewisse Zuwendungen an die Werkschulen, die nach ihrer Ansicht die Lehrer abhängig machen vom Unter⸗ nehmertum.

Nach § 1 des Gesetzes erhalten die an den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen (Pflichtfortbildungsschulen) planmäßig angestellten Lehr⸗ personen grundsätzlich ein Grundgehalt nach den für die un⸗ mittelbaren Staatsbeamten jeweils geltenden Besoldungs⸗ gruppen A9, A 10 und A 14 der staatlichen Besoldungs⸗ gruppen.

Der §1 wird in der Ausschußfassung unter Ablehnung der kommunistischen Aenderungsanträge angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes. Der Gegenstand wird auch in dritter Beratung ohne Aussprache angenommen.

Es folgt die dritte Beratung des Urantrags der Re⸗ gierungsparteien über die Aenderung der Haus⸗ zinssteuer.

Eine allgemeine Aussprache findet nicht statt. Die Vor⸗ lage wird in der Schlußabstimmung gegen die Rechtsparteien und Kommunisten angenommen. Annahme findet auch der Antrag von Campe (D. Vp.), bei der Neufestsetzung der Richtlinien für die Verteilung der Hauszinssteuer den Rückfluß der Hauszinssteuerhypotheken in stärkerem Maße zu begünstigen, insbesondere den Zinssatz für die bei Rückzahlung von Hauszinssteuerhypotheken zu er— stattenden Zinsen mit Rücksicht auf die Entwicklung des Geld⸗ marktes entsprechend herabzusetzen. Annahme fand auch der Antrag der Deutschnationalen und des Zentrums auf An⸗ rechnung der Zinsen und Tilgungsbeträge aus Reparaturhypotheken auf die Hauszinssteuer. Ab⸗ gelehnt wurde der Antrag der Deutschnationalen, der Volks⸗ partei und der Wirtschaftspartei, bei Saisonbetrieben, ins⸗ besondere bei Beherbergungsbetrieben, die Steuern nur für die Zeit der Ausnutzung zu erheben. Eine Reihe kommu⸗ nistischer Anträge wurden gleichfalls abgelehnt.

Das Haus setzte hierauf die zweite des Gestütshaushalts fort.

Abg. Dr Heimann (D. Vp) stellt gegenüber den Aus⸗ führungen des Abg. Peters fest, daß alle Staaten, die Pferdezucht haben, auch Rennen unterhalten, weil ohne solche keine Leistungs— prüfungen möglich sind. Bei den Zahlungen an die Rennvereine handele es sich nur um Rückvergütungen, die außerdem wieder der Pferdezucht zugute kommen. Der preußische Staat habe aus den Steuern an den Rennbetrieben 21 Millionen Mark Einnahme gehabt Fraglich sem es, ob die Rennvereine mit der Rückvergütung auskommen würde. Der Redner erhebt erneut die Forderung nach erhöhtem Zollschutz gegenüber der Einfuhr aus Belgien, um die Gefährdung der rheinischen Kaltblutzucht zu vermeiden. Die Gefahr werde bei den steigenden Preisen immer größer. Er begrüßt den Beschluß des Hauptausschusses auf Besserstellung der Gestütswärter und bedauert, daß man versucht habe, die preußische Landespferdezucht, gerade in der Zeit, wo deutsches Vollblut auf dem klassischen Boden Englands gut abgeschnitten habe, durch Verringerung der Zahl der Zuchthengste zu schädigen. Der Land⸗ wirtschaftsminister müsse sich gegen den Finanzminister, der die Abstriche am Etat sogar erst als einen Anfang bezeichnet habe, durchsetzen zur Erhaltung der preußischen Pferdezucht.

Abg. Kellermann (Komm.) widerspricht der Behauptung, der Motor könne das Pferd nicht verdrängen. Die talsächlichen Verhältnisse lehrten das Gegenteil. Widerspruch rechts) Der Kleinbauer hebe allerdings seinen Betrieb noch nicht moderni⸗ sieren können, weil er von Steuern erdrückt sei. In der Groß— wirtschaft aber stelle man den Betrieb um; Pferd und auch Mensch verschwänden. Man solle, soweit das Pferd noch nötig sei, auf den staatlichen Instituten nur noch das Arbeitzpferd züchten; im übrigen solle man die Gestüte, besonders auch im Interesse der Siedlung und der werktätigen Bauern, in Rinderzuchtbetriebe umstellen Die Reitervereine gehörten alle faschistischen Verbänden an und dürften nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Auch die staatlichen Prämien für Zuchterfolge sollten verschwinden.

Abg Heesch - Schleswig (Dem) äußert die Bedenken seiner Freunde wegen der Abstriche des Finanzministers an den Deck⸗ hengsten. Es gebühre dem Finanzminister aber Dank dafür, daß er nachträglich noch 409 000 Mark für den Ankauf von ö bewilligt habe Die bisherigen Erfahrungen mit der Verwendung der teueren Motore und Maschinen seien zwar nicht besonders gut. Es fehle eben noch an geeignetem Führermaterial. Im übrigen seien auch die Preise für Motore gesunken. Bedauerlich ki daß eine 9 Genossenschaft in Schleswig ihre Hengste an

ie Gestütsverwaltung verkauft habe, obwohl eine einmalige Erhöhung des Anteils um 100 Mark die Geldschwierigkeiten behoben hätte Die Gestütsverwaltung habe dabei 5509 Mark für den Hengst bezahlt, obwohl 3009 Mark genügt hätten. (Hört, hört! links Die Gestütsverwaltung müsse großzügiger vor— gehen, um die Verhältnisse in Schleswig-Holstein zu bessern.

Abg. Biester (D. Hannov.) meint, daß der Aufbau der Landwirtschaft wieder einen gewissen Optimismus rechtfertige. Deshalb müsse auch die Pferdezucht besonders gefördert werden, zumal aus Amerika Nachrichten über eine zunehmende Weniger⸗ verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen vorliege. Zu begrüßen sei die im Etat vorgesehene . Summe für Deck⸗ hengste An Zuchtprämien, die wirklich einen Anreiz böten, dürfe , werden. Weiter müuͤsse das deutsche Pferd durch ausreichenden ö geschützt werden. Im einzelnen verlangt der Redner noch besondere Berücksichtigung der hannoverschen Pferdezucht.

Die weitere Beratung wird dann durch die Vornahme der Abstim mungen zum Forstetat unterbrochen. Dabei werden die Ausschußbeschlüsse, u. a. auch auf Besser⸗ ö der ö angenommen. Gegen Sozial⸗ emokraten und Kommunisten findet der Ausschußantrag Annahme, der die Altersgrenze bezw. Zwangs⸗ ö für Forstbeamte aufheben will.

benfalls wird mit den Stimmen der Kommunisten, Sozial⸗ demokraten, Deutschen Volkspartei und Demokraten der ge⸗ änderte Ausschußantrag angenommen, wonach die Regierung einen Ausschuß, dem auch ein Arbeiter⸗ und Beamtenvertreter angehören soll, einberufen soll mit der Aufgabe, die Not⸗ lage der Staats forstbeamten und arbeiter

Beratung

. .

.

einer Prüfung zu unterziehen. Weiter soll die Regierung nach einem einmütig angenommenen Antrag die Fortbildung der Forstverwaltungsbeamten im nächsten Etat durch besondere Mittel sichern.

Gegen die Linksparteien wurde auch der Ausschußantrag angenommen, wonach das Staatsministerium nur solchen Handelsverträgen zustimmen soll, die ebenso hohe Holzzölle enthalten, wie sie im deutsch⸗schwedischen Handelsvertrag stehen. Weiter wird u. a. ein kommunistischer Antrag an⸗ genommen, wonach die Förster und Oberförster angewiesen werden sollen, Mittel für den öffentlichen Straßenbau auch nur für 66 Zwecke zu verwenden. Eine Reihe von Anträgen wird noch der Ausschußberatung überwiesen und im übrigen der Etat in der zweiten Lesung bewilligt.

Es wird dann die Aussprache zum fortgesetzt.

Abg. Meyer⸗Hermsdorf (D. Nat.) greift den Finanz⸗ minister wegen seiner Sparpolitik am ch ul khan halten die offenbar auf Unkenntnis der Bedeutung dieser Materie beruhe, an. Das Vorwort zum Haushalt der Gestütsverwaltung wimmele von Roßtäuscherkniffen. (Hört, hört! rechts) Unter anderem würden nämlich 7 Millionen Einnahmen verschwiegen, die, wenn . richtig eingesetzt wären den Etat aus einem Zuschuß⸗ zu einem , machen würden. Der Redner setzt sich zum Schluß ausführlich für die Besserstellung der der Gestüts⸗ verwaltung unterstehenden Beamten, Angestellten und Arbeiter ein.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

Abg. Antonie Wohlgemuth (Soz.) weist die Auffassung zurück, daß die Sozialdemokraten etwa gegen die deutsche Pferde⸗ zucht seien. Sie verlangten nur die Züchtigung eines wirklichen Gebrauchspferdes und wendeten sich gegen die weitere Aus⸗ werfung von Mitteln für die Rennvereine. Es sei durchaus richtig, daß das Aufkommen aus der Rennwettsteuer zum erheb⸗ lichen Teil dem Finanzminister zur Verteilung auch für Wohl⸗ fahrtszwecke überlassen werde. Unerhört seien die Zustände in Marienwerder gewesen, wo bis zum endlichen Eingreifen des Staatssekretärs die Rechte der Beamten, Angestellten und Arbeiter mißachtet worden seien. Die Gestütsverwaltung sollte endlich einen eigenen Tarif mit ihren Arbeitern ,,. und auf diesem Wege mustergültig vorangehen in der endlichen Verbesse— rung der schlechten Löhne der Landarbeiter.

Abg. Jaeoby-⸗Raffauf (Zentr) macht auf die Unentbehr⸗ lichkeit der Pferde in der Landwirtschaft bei der Bestellung und Ernte aufmerksam. Wenn die Pferdezucht eingehe, dann leide auch die landwirtschaftliche Produktion. Deshalb habe der Staat die Pflicht, die Pferdezucht zu fördern; auch dem privaten Züchter dürften keine Schwierigkeiten gemacht werden.

Damit schließt die allgemeine Aussprache.

Gestütsetat

Die Einzel⸗

aussprache wird ohne wesentliche Aussprache erledigt.

In der Abstimmung werden die Anträge des Haupt⸗ ausschusses in der Hauptsache angenommen, darunter die Forderungen, bei Aufstellung von Kaltbluthengsten in den Staatsgestüten auf die private Hengsthaltung Rücksicht zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, daß die Landstallmeister sämtlich nach Gruppe 11 aufrücken. Angenommen werden auch die deutschnationalen Anträge auf Erhöhung der Pferde⸗ zölle und Unterbindung des Pferdeschmuggels von Belgien nach dem Rheinland. Eine Reihe kommunistischer Anträge werden abgelehnt.

Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Etats des Landtages. Die Novelle zum Diätengesetz , die mit zur Beratung steht, wird an den Hauptausschuß zurück⸗ verwiesen.

In der allgemeinen Aussprache erklärt der

Abg. Grube Gomm.), das Präsidium habe die Geschäfte geschäftsordnungswidrig gehandhabt. Ganz einseitig sei mit den schärfsten Mitteln gegen die Kommunisten vorgegangen. Seine Partei sei auch der Ansicht, daß alle Beförderungsmittel, auch Flugzeuge, den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden müßten. Man dürfe nicht erst, wie es der Ausschuß wolle, ab⸗ warten, bis der Reichstag einen entsprechenden Beschluß ge⸗ faßt habe.

Ohne weitere Aussprache wird der Landtagsetat bis auf Aenderungsanträge, die einem Unterausschuß überwiesen sind, in zweiter Lesung angenommen.

Beim Haushalt des Staatsrates verlangt der

Abg. Grube (Komm) die Aufhebung des Staatsrats. Er sorge nicht für Ersparnisse, sondern tue das Gegenteil, wie seine Haltung zur Fürstenentschädigung zeige. Auch in der Konkordats⸗ frage bahne der Staatsrat nur dem Rückschritt die Wege.

Dieser Antrag wird gegen Kommunisten und Sozial⸗ demokraten abgelehnt. Im übrigen wird auch dieser Haus⸗ halt in zweiter Lesung angenommen.

Verabschiedet wird der gemeinsame Antrag auf Auf⸗ nahme eines Darlehns zur Durchführung der Reichshilfe für den Osten. Der Antrag bedeutet eine sofortige In⸗ angriffnahme des „Sofortprogramms“ der Reichsregierung. Ferner wird verabschiedet der Entwurf über Bereitstellung von Staatsmitteln für den Ersatz baufälliger Staatsbrücken durch Neubauten.

Ein deutschnationaler Antrag auf Unterstützung der Stadt Gartz aus Anlaß des Bruches der Oderbrücke geht an den Hauptausschuß.

Weiter wird verabschiedet die Vorlage über die Wieder⸗ instandsetzung und Verbesserung staatlicher Hafen anlagen, ebenso die Vorlage über Bereitstellung von Mitteln zur weiteren Förderung von Kleinbahnen. Nachdem hierbei Abg. Roth (D. Nat.) empfohlen hatte, ein preußisches Bauprogramm für Kleinbahnen aufzustellen, anstatt von Fall zu Fall vorzugehen, wurde ein deutsch⸗ nationaler Antrag mit den Stimmen der Rechten und des Zentrums angenommen, den Fonds zur Erhaltung der Kleinbahnen nicht auf 2 Millionen, sondern auf 5 Millionen zu bemessen.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Freitag 10 Uhr: Kleine Kreditvorlagen, Diätennovelle.

Schluß 5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags trat gestern nachmittag während der lurzen Pause in der enn, ,. zusammen, um die letzten Dispositionen vor Eintritt der Sster⸗— pause zu treffen. Es wurde eine . dahin erzielt, nur noch die zweite Lesung des Arbeitszeitnotgesetzes zu erledigen, und die dritte Lesung für die Freitagssitzung anzusetzen. Das ** über das Zündholzmonopol wird vor der Osterpause nicht mehr zur weiteren Beratung gestellt werden.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags beendete gestern die Beratung des Arbeitszeitnotgesetzes. Der Regierungsentwurf wurde angenommen, nachdem für Vor⸗ bereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten in den Gewerbezweigen

des 57 eine Genehmigungspflicht beschlossen war, soweit die Be—⸗ schäftigung über 16 Stunden hinausgeht. Angenommen wurden schließlich zwei Resolutionen, deren eine eine Erleichterung der Be⸗ stimmungen für das Bäckereigewerbe verlangt, deren andere sich gegen die Schwarzarbeit wendet

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags nahm gestern nach längerer Beratung den Gesetzentwurf über das Zusatzabtommen vom 31. März 1927 zu dem vorläufigen Handelsabkommen und den wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich an.

Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstages beschäftigte sich gestern unter dem Vorsitz des Abg. Simon⸗Franken (Soz.) mit dem an den Ausschuß zurück⸗ verwiesenen Gesetzentwurf über die Erlaubnispflicht f ür die Herstellung von Zündhölzern. Die Linksparteien verlangten dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, daß der Ausschuß von neuem in die General⸗ debatte eintrete, die Regierungsparteien dagegen lehnten eine neue Erörterung des Gesetzes felbst ab. Darüber entspann sich eine mehrstündige Geschäftsordnungsdebatte, in welcher u. a. Abg. Fischbeck (Dem.) ausführte: Nachdem gestern Herr Abg. Behrens den Mitteilungen des Abg. Heinig im Plenum keinerlei Widerspruch entgegengesetzt hatte, mußte man annehmen, daß er nunmehr die Funktion als Berichterstatter aufgeben wollie oder, wenn das nicht geschah, 2 dann seine Fraktion ihn dazu veranlaßte Da das nicht der Fall ist, hätten die anderen Mehrheitsparteien im Interesse des Ansehens des Parlaments die Fortsetzung solcher unerquicklichen Erörterungen durch Ab⸗ berufung des Herrn Behrens unmöglich machen sollen. Ent⸗ schieden muß man dagegen protestieren, daß jetzt die Mehrheit eine neue Erörterung der 56 Materie ablehnt. Die Fülle der Anträge im Plenum beweist, daß die Angelegenheit no nicht genügend geklärt ist. Abg. Knoll (Zentr.) erklärte, dure die Vorwürfe gegen den Berichterstatter sei der ganze Ausschuß belastet. Der Bericht sei ja vom Ausschuß selbst festgestellt un genehmigt worden. Er sei schriftlich formuliert. Dadurch sei seder Angriffspunkt gegen den Bericht beseitigt. Für eine neue Generaldebatte bestehe kein Anlaß, solange die Oppositions⸗ parteien nicht nachweisen könnten, aus welchem stichhaltigen Grunde das Plenum den Gesetzentwurf an den Ausschuß zurück⸗ verwiesen habe. Abg. Behrens (D. Nat.) gab folgende Er⸗ klärung ab: Nachdem ich die Zusammenhänge kennengelernt hatte, bin ich im Jahre 1995 nach wenigen Monaten meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der Norddeutschen Zündholzgesellschaft aus diesem wieder ausgetreten. Vorher hatte man mich gebeten, einen Sitz im Aufsichtsrat der Preußischen Hypothekenbank zu übernehmen, die damals nur städtischen Grundbesitz belieh und jetzt auch das landwirtschaftliche Beleihungsgeschäft aufnehmen wollte. Ich sollte als Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer inn den Aufsichtsrat gehen. Bei meiner Tätigkeit in der Bank habe ich mich ausschließlich auf die Wahrnehmung landwirtschaft⸗ icher Interessen beschränkt. Es sollten z. B. Hypotheken für Landarbeiterwohnungen gegeben werden. Alle anderen Bedenken und Erwägungen haben mir völlig fern gelegen. Ich habe weder damals noch später Kenntnis davon gehabt, daß diese in enger Beziehung zum Zündholztrust steht. (Abg. Heinig Soz.]: Dann treten Sie doch jetzt aus!) Darüber werden meine Freunde zu entscheiden haben. Den Zündholzgesetz⸗ entwurf habe ich erst kennengelernt, als ich die Reichstags drucksache erhielt. Den Bericht des Reichswirtschaftsrats darüber, habe ich erst während der Ausschußverhandlungen kennengelernt, ich besitze ihn heute noch nicht. Ich bin also absolut unbeeinflußt in die ganzen Dinge hier hineingegangen. Weil ich 1911 an der Zündholzsteuer- und Kontingentierung mit gearbeitet habe, hat mich meine Fraktion beauftragt, den Bericht zu machen. Die Preußische Hypothekenbank ist doch nicht der Trust. Und selbst wenn Sie dieser Auffassung sind, würde ich mich in dem Aussichts⸗ rat in sehr anständiger Gesellschaft befinden. In ihm sitzen nämlich der ö Reichsminister des Aeußern Dr. Rosen, der frühere Reichskanzler Cuno, der frühere . Reinhold (Hört, hört!, Geheimrat Dr. Kemper, Herr Holtzendorff von der Hapag, alles Männer, die im deutschen Wirtschaftsleben einen Ruf haben und von denen Sie wohl nicht vermuten, daß sie Interessen des Schwedentrusts vertreten. Wer von Ihnen kann wissen, wenn er in einem Aufsichtsrat sitzt, daß seine Gesellschaft Beziehungen zu anderen Gesellschaften hat? Habe ich denn im Ausschuß oder im Reichstag selbst durch meinen Bericht irgend etwas getan, was gegen die Pflichten eines Abgeordneten verstößt? Und ist denn Mitglied eines Aufsichtsrats zu sein etwas Ehrenrühriges? Dann dürfte im Steuerausschuß überhaupt niemand erscheinen, der im Wirtschaftsleben steht. Unter diesen Umständen ist es mir unerklärlich, wie man mir solche Vorwürfe machen kann, falls man nicht böswillig ist oder andere politische Absichten hat. Die Frage, wieweit jemand überhaupt bei einer Angelegenheit mitarbeiten darf, kann ja einmal grundfätzlich aufgerollt werden. Aber so lange ich Mitglied des Reichstags bin, habe ich auch das Recht, hier alle Funktionen auszuüben, falls ich nicht Interessen in einer Weise vertrete, die mit der Würde und Ehre eines Abgeordneten nicht in Einklang stehen. Ich habe nur deutsche Interessen vertreten. Ob ich zurücktreten soll, müssen meine Parteifreunde entscheiden. Der Bericht aber liegt fest. Wenn Sie seine Objektivität anzweifeln wollen, dann beschließen Sie das. Sonst aber müssen Sie dem Plenum sagen: Der Bericht ist ordnungsmäßig zustande gekommen. Abg. Heinig (Soz.) , aus dem Stenogramm der gestrigen Reichstagssitzung festzustellen, aus welchem Grunde die Rücküberweisung an den Ausschuß erfolgt sei. Bis dahin könne man nicht über die weitere Behandlung im Ausschuß beschließen. Daß seriöse Leute in der Hypothekenbank säßen, ses nicht bestritten worden. Diese Bank habe aber Goldpfand⸗ briefe auf internationaler Währungsgrundlage ausgeben wollen. Daraus habe doch Herrn Behrens schon klar werden müssen, daß die Bank internationale Interessen vertrete. Man habe dem Abg. Behrens nur vorgeworfen, daß er trotz ge⸗ schäfilicher Bindungen Dinge, die die Interessenten seiner Gesell⸗ schaft angehen, im Volkswirtschaftlichen Ausschuß vertreten habe, dem er sonst nicht angehöre. Die Zusammenhänge der Bank mit dem Schwedentrust habe Herr Behrens aus den Aufsichtsrats⸗ verhandlungen kennen müssen. Nachdem er jetzt diese Zusammen⸗ hänge kenne, habe er aber Gelegenheit, sich noch mit Anstand aus der Affäre zu ziehen. Abg. Behrens (D. Nat.) macht darauf aufmerksam, daß die Preußische Hypothekenbank ja nur auf Grund des Hypothekengesetzes arbeiten könne. Abg. Heinig (Soz.): Als Sie i925 Aufsichtsrat wurden, gehörte doch wohl die Mehrheit dieser Bank noch Michael, dem bekannten Großschieber? Abg. Behrens (D. Nat. Das weiß ich nicht. Abg. Heinig Soz.): Dann sind Sie wirklich in eine Sache hineingeraten ohne hre sonstige Klugheit und Vorsicht Sie billigen die Ver⸗ knüpfung zwischen Politiker und Interessenten auch nicht, also ist für uns die Sachlage klar. Es geht gar nicht darum, ob der Bericht in Ordnung ist oder nicht. Abg. Robert Schmädt (Soz.) meinte, es handle fich um eine Frage persönlichen Taktes. Offenes Interesse brauche gar nicht vorzuliegen. Man müsse auch den Schein vermeiden. Wenn man in einen Aussichtsrat eintrete, müsse man sich doch informieren, wer hinter der Ge⸗ sellschaft steht. Es handle sich nicht um die Richtigkeit des Berichts, sondern um die eine Stimme Mehrheit, mit der der Entwurf im lusschuß angenommen sei. Deshalb müsse man in die General- debatte wieder eintreten. Abg. Lemmer (Dem.) faßte die Sache milder auf und ersuchte den Abg. Behrens, im Interesse einer ungestörten Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien seine Mitarbeit im Ausschuß einzustellen. Abg. Rosen⸗— baum (Komm.) dagegen, hält die Tätigkeit des Abg. Behrens für eine Verquickung von Parlamentarismus und Interessenten⸗ politik. Abg. Ra uch (Bayer. Vp.) erklärte, ein Aufsichtsrat sei zwar zur Wahrnehmung der Interessen seiner Gesellschaft verpflichtet, diese Pflicht bestehe aber nur, wenn . mit öffentlichen Inter- essen nicht in Widerspruch stehe. Daß ein solcher Konflikt hier

Nr. 83.

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Rerlust. u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

h. Kommanditgesellschaften auf Attien. Akti und Deutsche Kolonsalgesellschaften

Sweite Beilage m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag., den

8.

2C.

enzesellschaften

Sffentticher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

pril

1927

Unfall⸗ und

9 19. Verschiedene II. Privatanzeig

2

6 Erwerbe. und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts. ꝛc. Versicherung.

Ban kausweise.

Bekanntmachungen. en

———

Le, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrũckungstermin bei der Geschãftsstene eingegangen sein. MI

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Zundfachen, tellungen u. dergl.

13235 Aufgebot.

Hans Zech, Hauptlebier in Vorder- schellenbach, Post Jiemeishausen, hat be— antragt, die folgenden auf den Inhaber lautenden, ihm seit 26. August 1921 ab⸗ handen gekommenen Pfandbriele der Pfälzi⸗ schen Hypothekenbank in Ludwigshasen a. Rh. für traftlos zu erklären, nämlich: Ser. 64 Lit. B Nr. 2022, Ser. 19 Lit. B Nr. 2115, Ser. 48 Lit. B Nr. 2907, Ser. 47 Lit. B Nr 21265, Ser. 22 Lit. B Nr. 3419, Serie 57 Lit. B Nr. 3714 und 2381 über je 1000 , Ser. 65 Lit. GC Nr. 5513, Ser. 31 Lit. C Nr. 7291 und 7336, Ser. 12 Lit. C Nr. 4272, Ser. 48 Lit. O Nr H033 über je 500 A, Ser. 50 Lit. D Nr. 765 über 200 „S. Die Inhaber dieser Pfand—⸗ briese werden hiermit aufgefordert, svä— testend in dem am Mittwoch, den 26. Ottober 1927, norm. 9 Uhr, am Amtsgericht Ludwigshasen a. Rh., Zimmer 14, stattfindenden Aufgebote—⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Pjandbriefe vorzulegen, widrigenfalls deren Krastloserflärung erfolgen wird. w a. Rh., den 1. April 927.

Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

13236

Die Württembergische Vereinsbank, Filiale der Deutschen Bank, in Stuttgart hat das Aufgebot des 4 9, igen Pypo⸗ thekenpfandbriesfs der Rheinischen Hypo thetenbank Mannheim Serie 95 Lit. A Nr. 1204 über 2000 PM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 13. Oktober 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Saal 1, Zimmer 122, anberaumten Aujigebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 1. April 1927. Bad. Amtegericht. B⸗G. 9.

lz23z

Der Rentier Karl Nolte zu Göttingen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Busse in Göttingen, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes vom 17. Februar 1913 über die im Grundbuche von Hildesheim⸗ Stadt Bd. 111 Blatt 4311 in Abt 1I1 unter Nr. 2 für den Eigentümer Rentier Karl Nolte in Göttingen eingetragene Grundschuld von 15 000 6 Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. November E27, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 30, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,. widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde

erfolgen wird. . . Amtsgericht Hildesheim, 22. März 1927.

13233 Aufgebot.

Der Vergolder Paul Gierlich in Köln— Ehrenfeld hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatt des ihm und seiner ,, in gesetzlicher Gütergemein⸗ chaft gehörigen Grundstücks von Köln⸗ Ehrenfeld Band 11 Blatt 416 in Abt. III Nr. 2 für die verstorbenen Eheleute Jakob Pesch und Elisabeth geb. Knorr, u Lebzeiten in Köln, Luxemburger Straße, wohnhaft, aus der Urkunde vom 30. Juni 1892 eingetragenen Hypothek von 2000 4 Kaufpreisrest ge⸗ mäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, im Justizgebäude, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 361, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ ir mit seinem Rechte er⸗ olgen wird.

Köln, den 31. März 1927.

Amtsgericht. Abt. 71. 3234 Aufgebot. Der Photograph und Händler Karl

Tietze in Luckenwalde, Neue Beelitzer Straße 24, hat bei uns aufzubieten be⸗

antragt den Brief seiner am 30. Ja⸗ nuar 1919 auf ihn umgeschriebenen Teilhypothek III 14c von 7709 Friedens⸗ mark auf dem ihm, seiner Mutter, der Witwe Pauline Tietze, geb. Dehnert, und seinem Bruder Karl Tietze ge⸗ hörigen Grundstück Breite Straße 21 auf Blatt Nr. 543 des Grundbuchs von Luckenwalde, weil dieser Brief vor einigen Jahren versehentlich verbrannt sei. Der etwaige Inhaber dieses Briefes

wird daher aufgefordert, seine Rechten stücken ju haben vermeinen, werden auf⸗=

ö

beantragt.

spätestens im Aufgebotstermin vor uns am 5. Juli 1927, 12 uhr mittags, im Zimmer 8, Lindenallee 16, anzu-

2 ö Zu⸗ melden und den Brief vorzulegen; sonst

ürste dieser für kraftlos erklärt werden. Amtsgericht Luckenwalde, 25. März 1927.

3237 Aufgebot.

Die Ehefrau Tilmann Leonhards, Emma geborene Coorberg, in Mörs⸗ Hochstraß, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Giese in Mörs, hat das Aufgebot, des verlorengegangenen Hypotheken briefs vom 27. Juli 1911 über die im Grundbuch von Hochstraß Band X Blatt 1455 Abt. III Nr. 1 und Asberg Band 14 Blatt 633 Abt. II Nr. 3 für den Dr. med. Heinrich Hofius, prak⸗ tischer Arzt in Homberg⸗Hochheide, ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 1900 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. August 1927, vormittags 190 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 22, an⸗ beraumten Aufgebotstermin feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklã- rung der Urkunde erfolgen wird.

Mörs, den 28. März 1927.

Amtsgericht. Abt. Ga.

3238 Aufgebot.

1. Das Fräulein Emmy Lehmann in Frankfurt a. O., Anger 19, vertreten durch R.⸗A. Püschel in Frankfurt a. O, 2. die Erben der verwitw. Frau Ge⸗ heimen Kommerzienrat Therese Hahn zu Berlin, vertreten durch Fabrikbesitzer Dr. Georg Hahn in Berlin, Bellevue⸗ straße 14, dieser vertreten durch die R.⸗ . Dr. Fritz Sabersky und Curt Kallmann in Berlin, 3. der Michen⸗ ,. Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. b. H. in Michendorf, vertreten durch die R.⸗A. J. -R. Kennes und Tie⸗ mann in Potsdam, 4. der Landgerichts⸗ rat Dr. Spiller in Münster i. W. haben das Aufgebot der Hypothekenbriefe über folgende Posten: zu 1: Abt. III Nr. 11 des Grundbuchs von Stolpe Bd. 15 Bl. Nr. 479 über 6000 M, zu 2: Abt. III Rr. JI und? des Grundbuchs von Stolpe Bd. 10 Bl. Nr. 349 über 10 000 Æ bzw. 18 000 K, zu 8: Abt. UI Nr. 10 des Grundbuchs von Michendorf Bl. Nr. 376 über 15 060 M, zu 4: Abt. III Nr. 7 des Grundbuchs von Potsdam Bd. 6 Bl. Nr 402 über 400 Taler beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 14. Dezember 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge richt, Zimmer S4, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der be⸗ treffenden Urkunden erfolgen wird. Potsdam, den 2. April 1927.

Das Amtsgericht. K 3229 Aufgebot.

Der frühere Jachtschiffer Ferdinand Kuhn in Zingst a. D. hat das Aufgebot zur Ausschließung der Eigentümerin des Grundstücks von Zingst Band II Blatt Nr. 17, einer Büdnerstelle, die 1 ha 21 a2 5 am groß ist, gemäß § 927 B. G- B beantragt. Die Witwe des Schiffszimmermanns Heinrich Krohn, Emilie geb. Hartwig, die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3I. Mai 1927, mittags IZ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.

Barth, den 30. März 1927.

Das Amtsgericht. 3230 Aufgebot.

Die Gemeinde Horas hat dargetan, daß die bisher im Grundbuch nicht ein- getragenen Grundstücke der Gemarkung Horas Bl. 4 Nr. 4415273, an der Straße nach Fulda, Hausgarten, 15 qm, Bl. 4 Nr. 446/273, daselbst, Hofraum, 14 ꝗm, Bl. 4 Nr. 4671273, im Dorfe, Hofraum. 5 am. Bl. 4 Nr. 468273. im Dorfe. Hofraum, 7 m. Bl. 3 Nr. 4610 242. im Dorfe, Garten, 11 4m. Bl. 3 Nr. 464 0.224, im Dorfe, Garten, 9 qm, Bl. 3 Nr. 467103224, im Dorfe, Garten, 8 qm,. Bl. 3 Nr. 47010224, im Dorfe, Garten, 5 qm, Bl. 3 Nr. 4720224 im Dorfe, Garten, 3 9m. Bl. 4 Nr. 4726273, Straße nach Fulda. Weg, 36,12 a, seit unvordenklicher Zeit in ihrem Besitz sich befinden. Sie hat be— antragt, sie als Eigentümerin im Grund⸗ buch einzutragen und im Wege des Auf⸗ gebots Dritte mit ihren Ansprüchem an die Grundstücke auszuschließen Alle die—⸗ jenigen, die Rechte an diesen Grund

welche Auskunft über Leben oder Tod der

klären. aufgefordert, sich spätestens in dem auf den

gefordert, diese spätestens in dem auf den 7. Juli E927, vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Abt I. Zimmer Nr. 18, bestimmten Aufgebots- termin anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgt. Fulda, den 4. April 1927. Amtsgericht. Abt. JI.

3239 Aufgebot. Der Landwirt Peter Geis in 1 ffen· hausen hat beantragt, die ver en, dee Veronika Schreiber, geb. Müller, zuletzt wohnhaft in e, ,,, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den ZE. Oktober IL B27, vor⸗ mittags Oi Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle,

Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Bad Orb, den 30. März 1927. Amtsgericht.

32401 Aufgebot.

Der Schmied Anton Golba in Groß Strehlitz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bartetzko in Groß Strehlitz hat be⸗ antragt, den verschollenen Schlosser⸗ gesellen Paul Golba aus Groß Strehlitz, geboren am 30. Juni 1890 zuletzt wohn- aft in Groß Strehlitz, für tot zu er— Der bezeichnete Verschollene wird

S8. November E927, vormittags D Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richt, Zimmer 18, anberaumten Auf gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er geht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Groß Strehlitz, den 4. April 1927.

63241 Aufgebot.

Der Kleinrentner Karl Gabski in Rospitz hat beantragt, den verschollenen Eduard Gabski, zuletzt aufenthältlich in

Marne, für tot zu erklären. Der be— zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den B. No⸗ vember 19227, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschellenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge— richt Anzeige zu machen.

Marne, den 30. März 1927

Das Amtsgericht. 3242

Der Zimmermann Heinrich Wein berger J. in Walldorf hat beantragt den seit dem Gefecht bei Lens, nordöstlich Albert, am 12. Juni 1917 vermißten Musketier beim Inf.⸗Regt. 88. 12. Komp., Emil Weinberger, geboren am 20. Juni 1896, zuletzt wohnhaft in Walldorf, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Juni 1927, vor⸗ mittags EO Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 18, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, da sonst seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen ver mögen, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Meiningen, den 1. April 1927.

Thüringisches Amtsgericht. Abt. 1. 3243 Aufgebot.

1. Die Witwe des Landwirts Karl Wilhelm Diehl, Henriette geb. Pfeifer, in Selters, 2. der Landwirt Ernst iehl in Selters haben beantragt, den Sohn det zu 1 und Bruder des zu 2 Genannten, den verschollenen Landwirt Karl Diehl, geboren in Selters am 1. 9. 1895, zuletzt wohnhaft in Selters, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ Cherdeg. sich spätestens in dem auf den San Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt anberaumten Aufgebotstermin zu

erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf— forderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Selters (Westerwald), den 30. März 1927. Das Amtsgericht

Dezember 19227, vormittags

melden, widrigenfalls die Todeserklärung

3245

Das Amtsgericht Lahr hat unterm 30. März 1927 folgendes verkündet: Ausschlußurteil. In der Aufgebotssache der Firma J. G. Farbenindustrie Aktien⸗ gesellschaft in Uerdingen (Niederrhein) wegen Kraftloserklärung eines Wechsels hat das Amtsgericht in Lahr durch den Amtsgerichtsrat Emele für Recht er⸗ kannt: Der von der Firma W. Reins in Köln am 14 Januar 1926 ausgestellte, von der Firma Franz Glykher in Lahr angenommene, am 16. Mai 1926 zur Zahlung in Lahr fällig gewesene Wechsel über 200 RM Zweihundert Reichs⸗ mark wird für kraftlos erklärt. Die Antragstellerin hat die Kosten zu tragen.

Lahr, den 30. März 1927.

Der Gerichtsschreiber

Bad. Amtsgerichts. J.

k

3244

Durch neten Gerichts vom 22. die Gläubigerin der im Grundbuch von Penkuhl Blatt 190 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragenen 200 Taler Erbteils⸗ forderung der Rosa Konstantia Thom, geboren am 15. Januar 1818, mit ihren Rechten auf diese Hypothek ausgeschlossen.

Baldenburg, den 22. März 1927

Das Amtsgericht. 3246 Beschlusß.

Durch Ausschlußurteil vom 29. März 1927 sind die Hypothekenbriefe über die auf dem Grundstück Nordhausen Band 52 Blatt Nr. 7 in Abteilung 1II1 unter Nr. 7 eingetragenen Hypotheken von 1573 S, unter Nr. 8 von 1500 AM und unter Nr. 9 von 10090 S für kraftlos erklärt worden.

Nordhausen, den 29. März 1927.

Amtsgericht.

Ausschlußurteil des unterzeich⸗ März 1927 ist

3247

Durch Ausschlußurleil vom 5. April 1927 sind die Hypothekenbriefe über die auf dem Grundbuchblatt des Ritterguts Karisch. Kreis Strehlen, in Abt. UI] unter Nr. 1 bzw.? für den Karl Friedrich Koller in Karisch eingetragenen mütter⸗ ichen Erbteile von 68 Rtlr. 15 Sgr. 1Pfg. bzw. 33 Rtlr für kraftlos erklärt worden.

Strehlen, den 5. April 1927.

Amtsgericht.

3253] Oeffentliche Zustellung.

Der Maler Hermann Eulenfeld zu Letschin. Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Püschel in Frankfurt, O. klagt gegen seine Ehefrau Anna Eulenfeld, geborene Maas, früher in Bellin, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte, nach= dem sie Ehebruch getrieben, vor Jahren ihn böswillig verlassen hatte und sich vor ihm verborgen halte, auf Chescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt. O. Logenst raße 6, 1 Treppe, Zimmer 28, auf den 3. Juni E927, vormittags 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als . ö zeßbe voll mãchtigten vertreten zu assen.

Frankfurt, O., den 4 April 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 3254 Oeffentliche Zustellung.

Die Hilfsschwester Alexandrine Elisa⸗ beth Berthold geb. Schleich, zu Frei⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Leonhardt in Frei⸗ berg, klagt gegen den Elektromonteur Horst Eugen Günther Berthold, früher in Freiberg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund von 3 15638 B. G.-⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ,. vor die 3. Zivilkammer des zandgerichts zu Freiberg auf den 15. Juni 1927, vormittags 9 Uhr. mit der 2, 6 durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Freiberg, den 31. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

3255] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Luise Emilie Pauline Rähmer, geb. Goldschmidt, Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr.

9y Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gericht zu—

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-

bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg, den 2. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

3256 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Käthe Will, geb. Haibach, in Weilburg, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fachinger in Limburg, klagt gegen ihren Ehemann Hugo Will, früher in Weilburg, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Zur münd- lichen Verhandlung Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht in Limburg auf den E09. Juni 1927, vormittags 6 Uhr, geladen.

Limburg, den 4. April 1927.

Gerichtsschreiber des Landgerichte

des

3257] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Kühn in Weimar, als Vertreter der Frau Charlotte Sey⸗ farth, geb. Schwanethal, in Weimar

erhebt Klage gegen den Arbeiter Pau

Uun⸗

Seyfarth aus Wiegendorf, jetzt 9 *. * Ehe⸗

bekannten Aufenthalts, wegen

scheidung, mit dem Antrage, die Ehe

zu scheiden, den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Thüringischen Land⸗ gerichts zu Weimar zu dem auf Dien s⸗ tag, den 14. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungs- termin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Weimar, den 3. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Landgerichts.

3243 Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Geschwister Lise⸗ lotte (geb. 13. 4. 1920) und Heinz— Joachim (geb. 3. 10. 1922) Müller, ver⸗ treten durch den Vormund, den Ma— gistratsamtsgehilfen a. Wilhelm Krabbe in Dessau, Oranienstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsamwalt Einstmann in Altona, klagen gegen den Konstrukteur Max Müller in Altona, Große Wilhelminenstraße 10. zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be hauptung, daß der Beklagte als Vater der Kläger für diese unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur

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einer Unterhaltsrente von monatli fünfundzwanzig Reichsmark für jeden der Kläger ab 1. Oktober 1926 in monat⸗ lichen, am Monatsersten fälligen Vor⸗ ausraten zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Altona, Allee 131. Zimmer Nr. 183, auf den 9. Funi 1927, vormittags 11 Uhr, geladen.

Altona, den 2. April 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 38.

3243 Oeffentliche Zustellung.

Der Berthold Josef Höhl, geboren am 21. März 1925 in Frankfurt am Main, vertreten durch den Amtsvormund des Jugendamts, Verwaltunasinspektor Stroh⸗ ecker in Frankfurt am Main, Neue Kräme 7, klagt gegen den Kaufmann Bertbold Storch, früher in Frankfurt am Main, Rotlintstraße 40 wohnhaft gewesen, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend. auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil zu verurteilen, an den Kläger, zu Händen seines Vormunds, vom 21. März 196 ab bis zum 20. März 1942 vierteljährlich im voraus 90 RM zu zahlen. Zur mündlichen Ver. handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht, Abt. 18 in Frankfurt am Main,. Zeil 4 1. St., Zimmer 22, auf den 25. Mai 127 vor⸗ mittaas 9 Uhr. geladen.

Frankfurt, Main, 29. März 1927.

Das Amtsgericht. Abteilung 17.

3250] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige August. Wilhelm Resff von Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Ämtsvormund Wilhelm Hof; mann beim Jugendamt Reutlingen, klagt gegen den Wilbelm Schnitzer, ledigen

Joseph in . klagt gegen ihren Ehemann ilhelm dlc Franz

3 1558 B. G.-B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Sambnurg, Zivilkammer 10 (Gipit=

füstizgebäude, Sievekingplatz, auf den 16. Juni 1927, vormittags

Rähmer, unbekannten Aufenthalts, aus,

und vollsährigen Bäcker von Unterhausen, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesend. wegen Unterbalts. mit dem Antrag, für Recht zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger als Unterbalt vom Tage der Geburt (23. 8. 19235) bis zur Vollendung des, 16. Lebenssahres des Klägers ein. Rente von vierteljährlich 5 NR zu bezahlen,