1927 / 84 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

3564 Steigerwald Ueberlandwerk Gebrüder Zwanziger A.-G., Ober- rimbach. Einladung zur ordentlichen General versammlung auf Samstag. 39. 4 27. vorm. 9 h., in den Amtsräumen des Nolariats Schein seld. Die Aktionäre, die in der Generalversammlung ihr Stimm. recht ausüben oder Anträge stellen wollen. müssen ihre Aftien spätessens am dritten Werftage vor der Generalversammlung bei der Gesellichaft hinterlegen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands über das ab⸗ gelaufene Geschästsjabr 1926, Be⸗ schuß a ffung über die Genehmigung der Jahresbilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1926. 2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats. 3. Wahl des Aussichtsrats. 4. Geschäftliches. Oberrimbach, den 3. April 1927. Der Vorstand. Hans Zwanziger. Emil Zwanziger. 32961 t Gebr. Koppe, Attiengesetlschaft. Bilanz ver 31. Dezember 1926.

RM

Attiva. Grundstück 290 009 Fabrikeinrichtung .... 90 009 9 Kassabestand 46216 Wechsel 43 634 Materialien und Waren. 196 831 Debitoren 211 994 5 837 082 86

Passiva. .

Aktienkapital .. - . 450 000 Gesetzl. Reservesonds 45 009 Spezialreserve fonds. 19 730 Kreditoren. 271 28166 Saldo 1926 51 071 20

837 982 86

Gewinu⸗ und Verlustberechnung am 31. Dezeinber 1926.

Ran 9 297 110387 40 55660 20

57

De bet. Unkosten, Steuern.... Abschreibung

Kredit. Vortrag 1925 Betriebsergebnis.

26 919 32 361 819 35 ; 388 738 67 Berlin⸗Lichtenberg, am 15. März 1927.

Gebr. Koppe, Attiengesellscheft.

Der BVorstand. . A. Günther. ö m ö Bilanz per 31. Dezember 1926.

M. E in st.

Aktiva. Guthaben... Schecklonto ... Wechselkonto . 180 Kafsakonto. ... 926 Kautionkonto. .. ö 1 Effektenkonto 1 Warenbestände 72 6316 Maschinen .. 47797, 21

Abschreibung 7169,21 Mobilien 7 ITF N] Abschreibung 745,41 Fuhrpart TG J d= Abschreibung 12 230,45 Hypotheken⸗ aufwertung 6 654,81 Abschreibung 1 330,81 Grundstücke TD öiss J Abschreibung 2 362,30 Patente und Musterschutz

RM 9 32 897 36 245

40 623 6712

14 669

324 76 406

5090 183 531 72 M5 46

511 525

Passiva. Aktienkapital ... Reservesonds .. Dispositionsfonds . Bankschuld ... Hypothekenkonton. Transitoriokonto Kreditoren Akzepte.

Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag 1925 10 512,95 Gewinn 1926 . 7159, 35

198 0909 19 8090 20 09090 50 000 84 495

5 602 28 422 87 532

17 672 511 525

Gewinn⸗ und Berlusttonto per 31. Dezember 1926.

RM 23 838 260 900 4281

Abschreibungen

Handlungsunkosten

Delkrederekonto

Gewinnvortrag 1925

10 512,95 7 159,35

Gewinn 1926. 17 672

10512 292 136 4043 306 692 Berlin⸗Reißensee, den 31. Dezem⸗ ber 1926. . Wilms Seifenf abrik Attien⸗ Gesellschaft. R. Wilms. R. Schirmer. Obige Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verlustaufstellung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Wilms Seisenfabrit Aktien⸗Gesellschaft übereinstimmend gefunden.

Gewinnvortrag 1825 Fabrikations konto .. Erlöse aus Mieten

Vortrag auf neue

3207] gornhaus Aktiengesellschaft, Grünberg i. Schles.

Durch Bejchluß unlerer Generalver⸗= jammlung vom 3. März 1927 ist das Grundkapital unserer Gesellschatt ven RM hoh 000 auf RM 82 200 berab-⸗ gesetzt. Die Herabsetzung ist am 29. März 19g27 ins Handelsregister eingenagen.

Gemäß 5 289 H.-G. B. ordern wir hiermit unsere Gläubiger auf, ihre Forde- rungen bis zum 30. April 1927 bei uns anzumelden.

Der Vorstand. Sander. Graf von Stosch.

3295

Aktiven. Kassenbestand .. Postscheckguthaben Bankguthaben Effeklten Verrechnungskonto

33 434 361 200 951 937 710900

22 sss 8 0900 600

234 73)

Passiven. Aktienkapital. Reservefonds... Kontokorrent Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Dividende 20 965 1 200,

1352 242 685

Gewinn⸗ und Berlustkonto per 31. Dezember 1926.

Uęftiven. Unkosten Gewinn

Rechnung 152, 45

39 478 1352

40 830 9

KRassiven. Vortrag vom 31. Dez. 19225 Jinsen und Provisionen.

215. 40 615 49 830 Berlin, den 29. März 1427. Mittelstands⸗ Treuhand Komm anditgeseltschaft auf Attien. Gebler. Der Borsitzende des KRufsichtsrats: Dr. Grundmann.

2390 s Konjervenfabrit Julius Roever, M. -G. , BSraunschweig. Bilanz per 31. Dezember 1926.

A 75 0090

143 598 63 0009)

A. Attiva. Anlagekonten: a) Grundstücks konto... b) Gebäudekonto ... ) Maschinenkonto d) Fabrikeinrichtungs⸗ u. Inventarkonto .. e) Gespann⸗, Fuhrwerks⸗ u. Automobilkonto. ü Kontorinventarkonto Betriebskapitalienkonten: a) Warenkonten: Konserven u. sonstige BVestände = b) Geldkonten: Kassabestand . Effe ktenbestand Postscheckkonto. .. Reichsbankkonto . Debitoren 222 407 43, siehe unter Passiva Beteiligiingen .

28 909 87

16 6560 4648

286 009 35 132756

1 1859 174

100 631 269

LB. Passiva. Aftienkapitallonto: Altes Aktienkapital Herabsetzung durch Gene⸗ ralversammlungsbeschl. v. 26. Juni 1824683. Neues Aktienkapital. (Die gesetzliche Sperr⸗ frist von 1 Jahre läuft noch.) Reserve sonds konto: a) Gesetzl. Reservejonds b) Auße rordentlicher Re⸗ serve fonds Konto f. zweifelhafte For⸗ derungen Provisionenkonto: Rückftellung f. im Januar 1927 verbuchte Provis. Akzeyptenkonto: Wechselverbindlichleiten sind nicht vorhanden. Kontokorrentkonto: Saldo des Kontokorrent⸗ kontos: Kreditoren einschl. Bank 244 589,93 Debitoren * 0713 Reingewinn ;

609 000

2

489 000

15 028 56 836 6000

22 1982 3499725

631 269 Gewinn⸗ und Bertnstrechnung

Soll. M 2 Betriebsunkostenkonto .. 38 9472 Steuerkontd / 12 908 10 Zinsenkonto .. 49 269 31

Frachtenkontos ... 16352 62 Handlungsunkostenkonto 68 361 24 Provisionenkonto 28 388 50 Abschreibe konto f. Anlage⸗ lapital Lohnkonto

1434446 96 78507 34997 25

360 356 81

Warenlonto 360 356 81 Braunschweig, den 2. April 1927. Der Borstand. Guido Sieburg. Der Aufsichtsrat. Paul Kasper.

73 Wohn⸗ u. Wirt⸗

Tagebau der Gruben ..

Bankguthaben u.

120 0009 -

Se teiebzausgaben. 1319 795.

Abschreibungen . Gewinn

17 22508 Erlöse aus Kohlen und

92 Die auf 12 April angesagte General⸗ versammlung mußte wegen eines Form⸗ sebleis abgeletzt werden. Neuer Termin wird bekanntgegeben. Nürnberg, den 8. April 1927. Süddeutsche Verlags⸗ Mttiengefellschaft, Nürnberg.

9877 Kalkwerk Soinhofen Attiengesellschaft. Unter Bezugnahme auf die Befannt⸗ machung in Nr. 69 des Deutschen Reiche anzeigers gebe ich bekannt, daß in der Generalverjammlung vom 13. April 1927 auch über einen Annag auf Ahänderung des 5 10 der Satzungen beschlossen wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Justiztat Hundrißer, Nürnberg

33137 Hauptbilauz an 31. Dezember 1826.

Aktiva. RM 9 Ländereien 180 909, Abschreibung 19 9090, 1790 000 Kohlenfelder, einschl. un⸗ verritztes Tie sbaufeld Werbelin . 450 000, Zugang.. 41 712.79 TD ö 7 f Abgang und Abschr. 51 712,79 Brikettfabrik, einschl. zamtl. Gebäude . M3 C090, Abschreibung 38 900. Grubenanlagen 100 0990, Abschreibung 35 900, Abraumgeräte Zugang. 34 415,68 K 36 415, 68

440 9000

2065 06900

65 9000

Abgang

schaftsgeb. 245 09900, Abschreibung 24 000. 24 2 —— Utensilien U. Mobilien .. Elettrische An⸗ lagen Abschreibung Anschlußbahn . Abschreibung Pferde, Wagen u. Automobile Zugang

122 000, as 00

55 009

Abgang

3000

75 090 Materialien 49 618 Fabrilate d. Brikettfabrik. 1 Kasse J 37 504 Effekten u. Beteiligungen. 281 949 Außen⸗

Abschreibung 11 756,

,

551 0651 2 579 125

ne,,

Passiva.

Aktienkapital Dividende, nicht erhobene. Restkaufgelder auf Tiefbau⸗

feld Werbelin .. Reservefondss.. = Gewinn:

Vortrag aus

1925 .. 11 34477 Reingewinn 268 gos 87

2000000 3815

184 662 1290 303

270 343 64 2579 125169 Verteilung des Ge⸗

Vorgeschlagene winnes: 1. Rücklage für den Reserve⸗ fonds 2. Vertrags⸗ u. satzungsmãßige Tantieme an Aussichtsrat, Vorstand u. Prokuristen. . 36 795,41 3. 109, Dividende... 200 000, 4. Vortrag auf neue Rechnung 19 852, 10 Fo T si Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1926.

De bet. RM Handlungsunkosten 139 023 Steuern.. 91 861

13 696,13

71 955 46 222 884 270 343

2 115 867

Soziale Beiträge

Kredit. Gewinnvortrag 11 344 Briketts 20160651 Zinsen und sonstige Ein⸗

nahmen 88 470

2 115 867 02 Greppin, den 16. März 1927.

Der Borstand. Wagner. Vorstehende Hauptbilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1926 habe ich geprüft und mit den Büchern der Greppiner Werke in Greppin über⸗ einstimmend gefunden.

Greppin, den 22. März 1927. Richard Kiepsch, beim Landgericht zu Leipzig vereidigter Sachverständiger für kaufmännische Ge⸗ schästs führung und von der Haudels⸗ kammer zu Leipzig vereidigter Bücher⸗ revisor. Die in der ordentlichen General⸗ versammlung vom 6. April 1927 fest⸗ gesetzte Dividende von 1090 für das Geschäftsjahr 1926, und zwar RM 50 für die Aktien à RM 500, RM 10 für die Aktien à RM 109, ist abzüglich 106 Kapitalertragsteuer bei der Gesellschafts- kasse in Greppin und bei der Bank⸗ Commandite Simon, Katz E Co., Berlin W. 9, Voßstraße 13, sofort zahlbar. Greppin, den 6. April 1927. Greppiner Werke.

Hypotheken

Sonstige

ü Laeis Werke Akt. Ges., Trier. In der Geneialversammlung unseier Aftiengesellschatt vom 17. Dezember 1926 in die Verabsetzung des Ginndkavpitals von RM 509005 au RM 400 00) dahin⸗ gebend beschlossen worden, daß der Nenn. betrag jeder Aktie von RM 200 auf RM doo vermindert wird. Gemäß s 289 H-⸗(GG.⸗B. fordern wir bierduich unsere Gläubiger auf, ihre An⸗ prüche anzumelden. Trier, den 20. März 1927. Der Vorstand.

2452 Bilanz per 31. Dezember 1926 der Vereinigte Fellhandlungen Rosenthal A. G. Wetzlar.

Immobilien:

Haus Frankfurt 261 180, -

Abschteibung d 180

Haus Wetzlar 28 580,

Abschreibung 580, Waren. . . Debitoren Wechsel .. Effetten .. 2 467 Kassenbestand ‚. 5 189 Mobilien 1 Auswertungsansgleichskto. 12 1094 1181539

300 0090 200 900 30 000 28 25571 530 23071

246 000

28 999 460 705 385 817

41 254

Aktienkapital. Mücklagge Umstellungs re serve

Kreditoren Gewinnvortrag am 1. Ja⸗ nuar 1926 . 61 0990,57

Gewinn 1926 31 962,31 93 952 88

1181539 30 Gewinn- und Ver tustrechnung 1926.

An Abschreibungen a. Gebäude Steuern ö Handlungsunkosten Neingewinn .

5 760 42 14287 115 348 90

495 21408 Per Erträge auf Waren...

. aus Gebäuden . aus Zinsen .

490 790 41 430535 11832

495 214 08

Vereinigte Fellhandlungen Nosenthal A. G. Meier Rosenthal. Max Rosenthal.

2078 Bilanz ver 31. Dezember 1926.

RM 51 271 318 573 175 011 311

131 401

Berm gen.

Kase Wechsel .. Gffeiien . Sorten und Coupons. Guthaben bei Banken .. Schuldner in laufender

Rechnung Aval⸗ und

schuldner Bankgebäude.

d . Bürgschafts⸗ 19 847

Grundstücke. 126 000, 225 000 Inventar 1 3 339 382

Ver bind lichkeiten. Alterna pit Gesetzliche Rücklage

225 000, Außerordentl.

Rücklage. 50 000,

Gläubiger: a) Guthaben von Banken b) Einlagen in lfd. Rech⸗ nung: 1. innerhalb 7 Tagen fällig 2. bis zu 3 fällig 3. nach 3 Monaten fäl⸗ lig e) Spareinlagen und De⸗ positen: 1. bis zu 1 monatlicher Kündigung. 2. bis zu Z monatlicher Kündigung. ö 3. länger als 3 monat⸗ liche Kündigung Tratten und Alzepte . Aval und Bürgschaftsver⸗ pflichtungen Noch zu zahlende denden. . Reingewinn

150 000

347 7405 Monaten 33 538 3

133 6073

272 284

Divi⸗ 114 4976 3 339 382 Gewinn⸗ und Berlustrech nung per 31. Dezember 1926.

RM

112773 35 572

114 497

262 842

An

Handlungsunkostenkonto⸗. Steuerkonto .. Reingewinn.

e

Per Gewinnvortrag. Gewinn auf Provifionskto. Gewinn auf Sorten⸗ und Couponsłkonto . Gewinn auf Zinsenkonto. Gewinn auf Hausertrags⸗ .

11 512 86 811

557 166 281

71679

262 842 Rathenow, im März 1927. Rathenower Bankverein, A ttiengesellschaft.

Ile SR *2*

Gu stav Kimm , beeidigter Vucherrevisor.

Der Vorstand. Wagner.

31 96231

Mieteinnahmen...

az!

IIA XQ HHN Handelsaktienge⸗ sellschaft, Hamburg.

Bilanz per 31. Dezember 1926.

RM

S291

Kasse Debitoren .. Grundstücke

27 3

III

17214 Passiva. Reserve ; ; ; Kreditoren Hypotheken Reingewinn: Reservefondõ 690

138,20

80 000 2500 1950 30 9000

1

. 99

Aufsichtsrats⸗

tantieme 900, Dividende 277 1 600, Gewinnvortr. 125,80 2764 117 214

Gewinn⸗ nnd Berlustrechnung per 31. Dezeinber 1926.

Soll. RM Unkosten .. Steuern. Zinsen Reingewinn

Haben. Gewinnvortrag 1925 .. Bruttogewinn

Häuser . 5 589. 47 Jinsen .. 1868, 790

* 7 22

SIe G GIL Ta3*

74187

Hamburg, den 23. März 1927. Der BVorstand. Hans Kracht.

Phitipps Attiengesellschaft, 2415 Frankfurt a. n. Bilanz ver 30. September 18326.

An Aktiven. RM K Fabrikanlagen samt Einrich⸗ tungen und Zubehör; Stand am 1J. 10. 1925 Zugang 1926.

1500 090 71031

1507 031 57 031

1450 000 Kasse 2 898 WVechsel . 178 739 Effekten . 1 Fabrikationsbestände: Rohmaterialien 616 886, 72

Abschreibungen.

ES TIasss]

Halb fabri⸗ kane, Fertig fabri⸗ kate. 510 901,72 Außenstände . S607 456,40

Abschr.! 30 7033 fn i

Vyale

633 143,17 1760931

576 341

3 968 911

Per Passiven. Aktienkapital, Stand 1. 10. 1925 Schuldenverschreibungsan⸗ leihe, Ausgabe vom 9. 4. 19 Gesetzlicher Rejervefondbs, Stand am 1. 10. 1925 81 797.86

am 1422500

500 9090

Entnahme f. Betriebs⸗ verlust und Abschr. .. 129 27128

Delkrede re sonds, Stand am

1. 10. 1925.

Hypotheken. Verbindlichkeiten Anale.

255 4366

5 900 82 805 1703169

1 Qœ3 i

3 968 911

Gewin'nn⸗ und Verkustrechuung per 30. September 1926.

An Soll. RM Handlungsunkosten 728 247 Stene rn 465 881

774 129 41 535

Betriebs verlust Abschreibungen: a) auf Fabrikanlagen 57 931,95 b) auf zweifel⸗ hafte For⸗ derungen 87 736

129 271

zo 704. 833

Per Haben. Warenertrag.. 722 971 9622 41 535

14 129 01

Betriebs verlust .

Entnahme a. d. Reserve⸗

sonds 129 271

129 27128

Frankfurt a. M.⸗West, den 265. Fe⸗ bruar 192.

355 ,.

August Philipps. Os wald Philipps. Der Anf sichtsrat. Friedrich J. Kraemer. Carl Eckhard. Aus dem Aufsichtsrat ist Herr Rentier J. D. Philipps zu Klein Schwalbach in⸗ solge Ablebens ausgeschieden. In der 16. ordentlichen Generalver- sammlung vom 26. März 1927 wurden bie in der Reihenfolge aus dem Auffichts⸗ rat ausgeschiedenen Herren Justizrat Dr. M. Drucker, Leipzig, und Finanzrat Gustav Pahl, Berlin, wiedergewählt.

Aus dem Betriebsrat gehören dem Auf⸗ sichtsrat die Herren Reklameleiter A. Lanny, Frankfurt a. M.,

Krie tsch. P. Güssow.

schreiner R. Bär, Frankfurt a. M., an.

teil des Bergwerkseigentums dar. Aber für ihn besteht, bereits nach dem preußischen allgemeinen Landrecht (U, 16 5 133), die besondere

und Bank⸗

SErste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. S4. Derlin, Sonnabend, den 9. April 1927

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels., 2. dem Güterrechts., 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗“, 5. dem Musterregister, g. der urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über gonkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel ;

Sentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗ Handels register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Der Bezugs preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten O. 15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5a gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1405 Reichsmark.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SVW. 48, Wilhelm⸗ straße 32, bezogen werden.

12

r Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich werden heute die Nrn. 84A und Saß ausgegeben.

mr.

e Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. M

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

geltend gemachten Zahlungen seien Nachschüsse, die beschlossen seien, um einen Konkurs der Genossenschaft zu vermeiden, die jetzt in Liqui=- dation sei und keine Geschäfte mehr mache. Die Vorinstanz hat die 4875 RM zum Abzug nicht zugelassen. Es handle sich nicht um Werbungskosten, da dazu nur Ausgaben gehörten, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit periodisch wiederkehrten.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Es handelt sich um die Feststellung der Einkünfte aus dem Betriebe von Landwirtschaft. Maßgebend ist 5 12 des Einkommensteuergesetzes. Hiernach ist der als Einkommen zu besteuernde Gewinn der Ueberschuß der Ein⸗ nahmen über die Ausgaben zuzüglich des Mehrwerts oder abzüglich des Minderwerts der Erzeugnisse, Waren und Vorräte des Betriebs, der dem Betriebe dienenden Gebäude nebst Zubehör sowie des be⸗ weglichen Anlagekapitals am Schlusse des Steuerabschnitts gegenüber dem Stande am Schlusse des vorangegangenen Steuerabschnitts. Der Begriff der Ausgaben ist im § 15 des Einkommensteuerge setzes bestimmt, es gehören dazu Werbungskosten, Sonderleistungen, Schuld⸗ zinsen und gewisse dauernde Lasten. Es kommt hier nur in Frage, ob Werbungskosten vorliegen. Nach 5 16 Abs. 1 des Einkommensteuer⸗ gesetzes sind Werbungskosten die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen. Es kann nicht anerkannt werden, daß es sich um Aufwendungen handeln müsse, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit periodisch wiederkehren. Eine derartige Einschränkung ergibt sich aus dem Wortlaut des 5 16 des Einkommensteuergesetzes nicht, und es ist auch nicht einzusehen, weshalb eine zur Erlangung von Einkünften gemachte Ausgabe nur deshalb als das Einkommen nicht mindernd angesehen werden soll⸗ wen zufällig feststeht, daß sie die einzige Ausgabe dieser Art bleiben wird. Etwas Derartiges ist auch im 5 18 Nr. 1 des Einkommensteuer⸗ gesetzes nicht ausgesprochen. Diese Vorschrift hat überhaupt keine selbständige Bedeutung, sondern will nur klarstellen, daß Ausgaben, denen eine Vermögensvermehrung gegenübersteht, nicht mit der Begründung als Werbungskosten geltend gemacht werden können, daß der erworbene oder verbesserte Gegenstand Einnahmen liefern wird. Dies kann an sich auf einmalige wie auf vielleicht wieder⸗ kehrende Ausgaben, man denke an Zubußen bei Kuxen, zutreffen. § 18 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes macht aber mit Recht eine Ausnahme für Aufwendungen auf solche Gegenstände, die beim Vermögensvergleiche zu berücksichtigen sind es ist selbstverständlich gleichgültig, ob sie beim nächsten Vermögensvergleiche noch vorhanden sind da hier der Grundsatz, daß eine Ausgabe nur insoweit anzu⸗ erkennen ist, als ihr kein Erwerb gegenübersteht, zu dem offenbar unsinnigen Ergebnis führen würde, daß der erworbene Gegenstand den Bestand und damit das Einkommen in Höhe des ganzen Wertes vermehrt. Das Ergebnis würde auch dann unsinnig sein, wenn es sich um eine einmalige Anschaffung handelt; denn auch der Wert eines derartigen Gegenstandes vergrößert den Endbestand und würde also den Geiwinn erhöhen, wenn die Anschaffungsktosten nicht als Ausgabe anerkannt würden und dadurch der wirtschaftlich gerecht⸗ fertigte Ausgleich herbeigeführt würde. Daraus folgt, daß aus 5 18 des Einkommensteuergesetzes ein Grundsatz der Nichtabzugs fähigkeit einmaliger Ausgaben nicht hergeleitet werden kann. Fraglich kann

Nachprüfung darüber, ob die Tabakerzeugnisse den Betrieb des Emp⸗ fängers erreicht und in dessen Betriebsbüchern Anschreibungen statt⸗ gefünden hätten, nicht mehr möglich sei. Würde man die Vorschrift bes 5 39 anders auslegen, dann käme man zu dem Ergebnis, daß sich der Steuerfiskus mit derartigen Fällen weder an den Versender noch an den Empfänger halten könne und mit seiner Forderung gänzlich ausfiele, ein Ergebnis, das der Gesetzgeber nicht gewollt haben könne.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Nach 5 9, Abs. 3, 5 10, 15 Abs. 3 des Tabaksteuergesetzes,. 5 39 der Tabaksteue raus führungs⸗ bestimmungen und nach der diesen Vorschriften durch den Reichs⸗ finanzhof gegebenen Auslegung entsteht die Tabaksteuerschuld des versendenden Herstellers, wenn die Ware in das Tabaklager nicht ein⸗ gegangen oder nicht in das Lagerbuch angeschrieben worden ist. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, so ist der Hersteller, der im 8 9 Abs. 1 des Tabaksteuergesetzes als steuerpflichtig bezeichnet ist, als solcher ausgeschieden, und an seine Stelle ist dann der Lagerinhaber ge⸗ treten (5 9 Abs. 3 des Tabaksteuergesetzes. Die Ausschaltung des Herstellers als Steuerpflichtiger beruht also auf den Tatsachen, daß die versendete Ware in das Steuerlager des Empfängers ge⸗ kommen und in das Lagerbuch angeschrieben ist, nicht darauf, daß die Steuerbehörde diese Tatsachen feststellen kann. Umgekehrt ist für die Entstehung der Steuerschuld nicht Tatbestandsmerkmal die Feststellung' der Steuerbehörde, daß eine der beiden angege⸗ benen Voraussetzungen vorliegt. Die Ausführung des Landesfinanz⸗ amts zielt aber darauf ab, die Frage der „Haftbarmachung des Her⸗ stellers“ (richtiger: die Frage der Entstehung der Steuerschuld des Herstellers) von der Feststellbarkeit der die Steuerschuld begründenden Merkmale durch die Steuerbehörde abhängig zu machen. Das ist rechtsirrtümlich und kann auch nicht aus dem Sinne und Zwecke der Vorschrift des 5 39 der Tabalsteuerausführungsbestimmungen, wie er in der Rechtsprechung des Senats, insbesondere in dem Urteil des Reichsfinanzhofs Bd. 15 S. 143 erläutert ist, gefolgert werden. Gehört aber die Feststellbarkeit, daß die Ware beim Empfänger nicht eingegangen und in das Lagerbuch des Empfängers nicht eingetragen ist nicht zu den Tatbestandsmerkmalen für die Entstehung der Steuer⸗ schuld des Herstellers, so hängt die Entscheidung, ob die Feststellung der Steuersorderung gegen den Hersteller gerechtfertigt ist, davon ab, ob die Steuerbehörde das Vorliegen der die Steuerschuld begrün⸗ denden Tatbestandsmerkmale treffen kann oder nicht. Daß den Her⸗ steller hierbei keine Beweislast trifft, nimmt auch das Landes finanz⸗ amt an. Das Landesfinanzamt hat die Entscheidung auf Grund freier Beweiswürdigung (8 268 der Reichsabgabenordnung) zu treffen.

z1. Grunderwerbsteuerpflicht bei Beräußerung von Bruchteilseigentum an einem Bergwerk. Zutreffend geht zu⸗ nächst die Vorinstanz davon aus, daß nach den hier vorliegenden tat⸗ sächlichen Verhältnissen keine Gewerkschaft, sondern reines Bruchteils⸗ eigentum an dem Bergwerk vorliegt. Es ist deshalb ohne Bedeutung, welches Gesellschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten bestanden hat, da jeder Alleineigentümer eines Bruchteils war und diesen an eine andere physische Person wiederum zu Alleineigentum übertragen hat. Zu untersuchen ist deshalb nur, ob dieser Bruchteil für die Grund⸗ erwerbsteuer wie ein Bruchteilseigentum an einem Grundstück be— handelt und bejahendenfalls, ob er als ein unbeweglicher Bergwerks⸗ anteil angesehen werden kann, wie solche im 52 des Grunderwerb⸗ steuergesetzes von der Steuer ausgenommen sind. Ersteres ist zu be⸗ jahen, letzteres zu verneinen. Gegen die Ansicht der Rechtsbeschwerde, daß unbewegliche Bergwerksanteile in Frage stehen, spricht zunächst die Entstehungsgeschichte der aus dem Zuwachssteuergesetz entnom— menen Bestimmung. Die Gleichstellung der grundstückähnlichen Be⸗ rechtigungen mit den Grundstücken ist dort aus dem Schoße der Kom⸗ mission angeregt zu dem ausgesprochenen Zwecke, das Bergwerks- eigentum unter das Gesetz zu stellen und troß lebhaften Widerspruchs der Berginteressenten aufrechterhalten. Dabei ist die Ausnahme für unbewegliche Bergwerksanteile nur gemacht, um die unbeweglichen Kuxe nicht anders zu behandeln als die nicht unter das Gesetz fallenden beweglichen. Die von der Rechtsbeschwerde hervorgehobenen Unter— schiede zwischen dem Bergwerks⸗ und dem Grundstückseigentume, die am sich richtig sind, sind auch bereits in der Kommission erörtert, haben aber nicht zu einer Ablehnung der steuerlichen Gleichstellung geführt. Ueber alles dies vgl. Bericht der Kommission zum Entwurfe des Zuwachssteuergesetzes, 3. Lesung (Reichstagsdrucksache Nr. 596, Ses⸗ sion 1969/11, S. 8 12). Kann schon hiernach kein Zweifel bestehen, daß der Gesetzgeber das Bergwerkseigentum als grundstücksgleiche Berechtigung aufgefaßt hat, eine Auffassung, die den 5 50 und 52 des preußischen allgemeinen Berggesetzes entspricht, so wäre es von vornherein widersinnig, wenn er die Gleichstellung davon hätte ab⸗ hängig machen wollen, ob das Bergwerkseigentum in der Hand eines einzelnen liege oder mehreren Personen anteilig gehöre. Allerdings stellt auch der Kux des älteren Rechtes nichts anderes als einen Bruch⸗

ECigentümlichkeit, daß jedes verliehene Bergwerk in eine größere Anzahl (128) Kuxe zerfiel und daß der Kux durch diese Beschaffenheit als Partialrecht die Eignung für den Handel erhielt. Diese Eignung für den Handelsverkehr ist es dann gewesen, die es geboten erscheinen Bieser Rechtslage zegenllber kann nicht bie Erwägung in Betracht

ließ, die Kuxe älteren Rechtes, aber auch nur sie, den Kuxen neueren ; ö ; ͤ s ; j Rechtes gleschzustellen und von der Grunderwerbsteuerpflicht bei ihrer kommen daß in den . ; ; ; e

, ,, . n , n,. werden kann, der Steuerf ; in eräußerung auszunehmen. Etwas anderes besagt denn auch der einem Steuerpflichtigen

Wortlaut der Ausnahme nicht. Da das Bergwerkseigentum, wenn solche Erwägung kann nicht dazu führen,? e. es überhaupt unter ö. 2 e, k fallen enn eine Steuerschuld aufzubürden, bei dem die Steuerbehörde das Vor⸗

ein unbewegliches Recht wie in Preußen darstellen muß, wäre liegen der seine persönliche Steuerschuld begründenden Umstände

8 376 Ge ; ; nicht feststellen kann. Danach ergibt sich die Freistellung der Be⸗ 2 ee e e e . schwerdeführerin von der Tabaksteuer. (Urteil vom 23. Februar 18927 wollen. Das hat er auch nicht getan; denn grammatikalisch kann sich IV A 6167)

das Beiwort: „unbeweglich“ nur auf das Hauptwort „Anteile“ be⸗ . r 3 ; ; ; ; j ĩ ; ĩ s ö . z3. Zur Besteuerung nach dem Verbrauch gemäß jedoch sein ob alle Betriebsausgaben, d. h. alle durch den Betrieb 2 . h ( J

. . n ,, 8 49 des Einkommen steuer gesetzes. Der Beschwerdeführer veranlaßten Ausgaben, als Werbungskosten anzusehen sind. Es läßt

Natur besitzen können, nicht aber von solchen, welche nur einen Teil glaubt, daß in seinem Falle die Besteuerung nach dem Verbrauch sich nicht verkennen, daß nicht alle Betriebsausgaben zu dem Zwecke

des Vergwerlseigentu mms darstellen Entsprechend wird in der preu⸗ unzulässig sei; einmal, weil er seinen Verbrauch zum Teil aus einem der Erzielung von Einkünften gemacht werden, sondern daß es auch

ßischen Gesetzgebung allgemein eine Nebeneinanderstellung von Berg⸗ stenerftesen Lotteriegerdinne böstritten habe, dann aber auch, weil BVetriebscns gaben gibt, die mur deshalb erforderlich ind, weil infolge . des Betriebs eine Verpflichtung entstanden ist. Der Reichs finanzhof

w ĩ . ; f ; seine Heranziehung nach dem Verbrauche dem Sinne des 5 49 des e n n k Einkommensteuergesetze⸗ überhaupt widerspreche. Aus welchen Be⸗ ist der Ansicht, daß auch derartige Ausgaben den Werbungslosten vom 26. September 1899 Gesetzsammlung S. 307 Artikel 15 zügen ein Steuerpflichtiger seinen Verbrauch gedeckt hat, ist für die zuzurechnen sind. Mit der Betätigung zur Erlangung von Einkünften 20 des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz äber die Zwangs verstei⸗ Verbrauchsbesteuerung nur insofern von Bedeutung, als nach aus- ist häufig die Möglichkeit verbunden, daß Verpflichtungen entstehen. gerung und Zwangsderibaltung vom 25. September dd ß Gesetz⸗ drücklicher Bestimmung des z 40 des Einkommensteuergesetzes Ver Die Folge der Vetätigung ist also unter Umständen nicht nur der sammiung S. 201 55 1,ů 2 des Gesetzẽs vom 23. Juni 1969 brauchsbesteuerung nicht eintritt, soweit der Steuerpflichtige einen Erwerb von Einkünften, sondern auch das Entstehen von Verpflich⸗ Gesetzsammlung S. 619 3 ein Vorgehen, welches schlechterdings Verbrauch nachweislich aus Bezügen, die nach den zo s, 9, 40 Nr. 3 tungen. Der letzteren Möglichkeit setzt man sich bewußt aus, wenn unverständlich wäre, wenn der Ausdruck sich auf Rechte beziehen Satz 2 bei Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, oder man eine Tätigkeit in gerwisser Weise betreibt. Entsteht dann tat⸗ sollte, welche schon kach aligemeinen Riechts grundsätzen als Teile des aus Vermögen bestritten hat, das bei jenem Entstehen, in den letzten sächlich eine Verpflichtung, so ist, das eins Folge de Unistandes, daß Eigentumsrechts zu behandeln sind. Da hier Anteilseigentum am drei Jahren der Besteuerung nach dem Einkemmensteuergeseß unter. man sich zur Erzielung von Einkünften dieser Gefahr ausgeseßt hat Bergwerk in Frage steht, beruft sich deshalb die Rechtsbeschwerde legen hat. Im übrigen wird die Verbrauchsbesteuerung nicht dadurch Jede Gefahrübernahme im Interesse der Erzielung von Einkünften zu Unrecht auf die Ausndhmebestimmung im 52 des Grunderwoerb⸗ ausgeschlossen, daß der Verbrauch aus Bezügen gedeckt wird, die sst als eine Aufwendung anzusehen. Diese Aufwendung wird abzieh⸗ steuergesetzes. (Urteil vom 18. Februar i927 11 A 5227.) nicht einkommensteuerpflichtig sind. Ebensowenig wie es daher der bar, sobald eine fällige Verpflichtung entsteht; es ist dabei nicht etwa ; J nur an rechtliche Verpflichtungen zu denken, es genügt jedes Genötigt⸗

Anwendung des z 49 entgegensteht, daß vorhandenes Vermögen

32. Zur Tabatsteuerpflicht der durch den Hersteller das nicht unter die Ausnahmebestimmung des z 49 Abs. 5 Satz 2 sein oder auch nur Sichnötigfuͤhlen zu einer Ausgabe, wie auch Gefahr mit Bersendungsanmeidung versandten Waren. Die Vor⸗ fällt zur Verbrauchsdeckung verwendet worden ist, ebensowenig ) nur die Möglichkeit des Eintritts eines zu einer Ausgabe nötigenden instanzen haben festgestellt, daß die Beschwerdeführerin, eine Tabak- hindert die Tatsache, daß der Verbrauch aus einem Lotteriegewinne Umstandes bedeuten soll. Insolgedessen sind alle durch einen Betrieb und Zigarettenfabrik, 99 050 Zigaretten mit Versendungsanmeldung bestritten wurde, die Amnwendung des 3 49. Auch die allgemeinen veranlaßten Ausgaben als Werbungskosten zu behandeln, d. h. alle an den Steuerlagerinhaber H. zu H. unversteuert versandt und die Ausführungen des Beschwerdeführers über die Zulässigkeit der Ver⸗ Betriebsausgaben sind abzugsfähig. Danach ist zu untersuchen, ob nach 5 39 der Tabaksteuerausführungsbestimmungen vorgeschriebene brauchsbesteuerung sind irrig. Was die Vorinstanz hierzu ausführt, in Höhe der fraglichen 4875 RM eine Betriebsausgabe vorliegt. Versendungsanmeldung bei dem zuständigen Hauptzollamte vor⸗ ist frei von Rechtsirrtum und entspricht dem Standpunkt, den der Der Beschwerdefüͤhrer hat behauptet, daß er sich an der Genossen⸗ gelegt hat. Die Zigaretten sind von der Post teils an H. persönlich, Reichsfinanzhof bisher bei Auslegung des 5 49 eingenommen hat. schaft aus Betriebsrücksichten beteiligt habe. Wenn dies zutrifft, so teils an seine Ehefrau, in deren Begleitung sich noch eine andere War die Verbrauchsbesteuerung im Falle des Beschwerdeführers handelt es sich bei dem Beitritt zu der Genossenschaft nicht um eine Person befand, ausgehändigt worden. Die Vorinstanzen haben nicht grundsätzlich zulässig, jo stand es im Ermessen der Vorbehörden, ob Anlage von Privatvermögen, sondern um Erwerb von beweglichem eeststellen können, daß die Zigaretten in das Lager aufgenommen sie von 5 49 Gebrauch machen wollten. Indem sie es getan haben, Anlagekapitale. Die ursprüngliche Einzahlung war eine Betriebs und ins Lagerbuch angeschrieben seien. Die Inanspruchnahme der haben sie nach Lage des Falles nicht gegen Recht und Billigkeit (6 6 ausgabe und der Wert der Beteiligung beim Bestandsvergleiche zu Beschwerdeführerin für die 1689 RM betragende Tabaksteuer ist in) der Reichsabgabenordnung) verstoßen. (Urteil vom 16. Februar 1927 beruͤcksichtigen. Infolge der Beteiligung hat sich der Beschwerdeführer der Anfechtungsentscheidung wie folgt begruͤndet worden. Solange VI A 59h / 26.) der Gefahr ausgesetzt, zu Nachschüssen herangezogen zu werden, und nicht festgestellt werden könne, daß die Zigaretten in das Lager auf⸗ zwar hat er sich dieser Gefahr im Interesse des Betriebs aus gesetzt. genommen und in das Lagerbuch angeschrieben seien, bleihe die Deshalb sind auch die Nachschüsse als Betriebsausgaben anzusehen, Beschwerdeführerin für die Tabaksteuer gemäß z 39 der Tabaksteuer⸗ und es ist nur gleichzeitig zu berücksichtigen, ob sich der Wert der Be⸗ Ausf. Best. haftbar. Nach dieser Bestimmung hafte sie so lange für teiligung infolgedessen erhöht hat. Als Anschaffungspreis der Beteili⸗ die auf den versendeten Waren ruhende Steuer, bis festgestellt sei, gung an der Genossenschaft sind die ursprüngliche Einzahlung und die daß die Erzeugnisse in die Lagerräume des Empfängers aufgenommen Nachschüsse anzusehen. Der Beschwerdeführer ist aber ö,, für und in dessen Lagerbuch eingeschrieben seien. Zwar trage die Ab⸗ den? Vestands vergleich den Wert der Beteiligung am Schlusse des senderin hier nicht die Beweislast, aber sie hafte so lange, wie die Zoll⸗ Steuerabschnitts einzusetzen. Soweit dieser geringer ist als der An⸗ bderwaltung die Feststellung nicht treffen könne. Sinn und Zweck schaffungspreis, mindert sich der steuerpflichtige Gewinn. Die an⸗ der Bestimmung sei, daß alle mit der unversteuerten Sendung ver= gefochtene Entscheidung war danach aufzuheben und die nicht spruch⸗ bundenen Risiken dem Versender zugewendet werden sollen und er

; : ; reife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (Urteil vom auch haftbar zu machen sei, wenn aus irgendwelchen Gründen eine 9. Februar 1927 VI A 60 / 27.)

34. Zum Begriff der Betriebsausgaben eines Tzand⸗ wirts. Beteiligung an einer Genossenschaft gehört zum beweglichen Antagetapital. Der Beschwerdeführer ist Domänen⸗ pächter. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für den Steuer⸗ abschnitt vom 1. Juli 19234 bis 30. Juni 1925 hat er beansprucht, eine Zahlung von 4875 RM an eine Genossenschaft als abzugsfähige Uusgabe anzuerkennen. Es handle sich nicht um Einzahlung von Geschäftsanteilen, sondern um die Erfüllung von Verpflichtungen, die an früher gezeichneten Anteilen hafteten. Diese Anteile bildeten nicht eine Kapitalsanlage, vielmehr sollten durch die Beteiligung günstigere Absatz⸗ und Einkaufsmöglichkeiten erzielt werden. Die