1927 / 94 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

a . un Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 23. April

7857] Herr Emil Nürnberg, Berlin, ist aus unserem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Dr. Fritz Freund wurde neu in den Auf⸗ sichtsrat gewählt. Berlin, im August 1926. K. EG. Buchwald A.⸗-G, Berlin. Der Vorstand. Kurt Buchwald. Paul M. Curth.

RM 3 9 303 389 75

7859

Die auf den 27. 4. 1927 einberufene außerordentliche Generalverlammlung muß infolge Hinscheidens des juristischen Bei⸗ rats, welcher zugleich Auffichtsratsmitglied war, vertagt werden

Bonn, den 21. April 1927.

F. A Eichbaum, A. G. Goethlich. Eschbaum.

7745 Die Daimler⸗Benz Aktiengesell⸗ schaft in Berlin hat die Spruchstelle gen Art. 37 der Durchf.⸗V.⸗O. zum ufw.⸗G. mit dem Antrage angerufen, ihr die Barablösung der folgenden im Wege der Fusion auf sie übergegangenen Anleihen der Benz C Co., Rheinische Automobil⸗ und Motorenfabrik Aktien⸗

FE. Ausgabe. J. Feuerversicherung: 1. Rückversicherungsprämien ; J 4 2. Schäden, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: a) aus den Vorjahren einschließlich RM 40 428,26 Schadenermittlungekosten:

a. gezahlt 1405 847, 60

S. zurückgestellt 231 573. 1 640 520, 60

b) im Geschäftsjahr einschsiefiich

Nr. 94.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels, 2. dem Güterrechts« 3. dem Bereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗

———

5. dem Musterregister,

gesellschaft a) der 44 igen Anleihe von 1909, b) der 450,0 igen Anleihe von 1912,

e) der 5H 9 igen Anleibe vom März 1920, d) der Ho igen Anleihe vom Dezember

1920 zum 1. Juli 1927 zu gestatten. Berlin, den 12 April 1927. Spruchstelle beim Kammergericht.

5h08] B. Ley Konservenf abrik Aktiengesellschaft, Mainz⸗Mombach Bilanz per 31. Dezember 1926.

. Gebäude und Grundstücke 209 475, Abschreibung 27 700, Einrichtung.. 24 457. 56 Zugang 5 548, 10 30 007, 79 3007,70 10 958,50 2 958. 50

206775

Abschreibung Fuhrpark

Abschreibung Waren vorräte

27 000

8 000

Wertpapiere

Avalschuldner ...

Verlustvortrag aus 1925 9051.80

Gewinn 1925 . 175872

Verbindlichkeiten. Grundkapital Hypothek Bankschulden Schulden Akteptverbindlichkeiten Alte und neue Rechnung Avalgläubiger .

300 000 40 000 33 193 18 202 36 320 63 11556

2000

441 272 Gewinn und Verlustrechnung.

Soll. RM Verlustvortrag aus 1925 9051 Abschreibungen auf:

Gebäude 2700,

Einrichtung. J 00770 /

Fuhrpark. 2958,50 8 666 20 Unkosten, Gehälter, Tohne z. 134 211105

151 923 05

Haben. Rohgewinn an Waren. Mieteingänge Verlustvortrag ..

142 989 02 1646 95 7293 08

151 929 05

5509 V. Ley. Konservenfabrik A.⸗G., Mainz Mombach.

Die Generalversammlung vom 1. März d. J. hat folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Das seitherige Aktienkapital von Mark 300 000 wird auf 6 150 000 herab gesetzt durch Zusammenlegung der Attien im Verhältnis von 2:1.

.Das herabgesetzte Grundkapital wird alsdann wieder auf M 300 009 erhöht unter Ausschluß des gesetzlichen Be— zugsrechts der Aktionäre.

Die Zufammenlegung ersolgt dergestalt, daß von je zwei eingereichten alten Aktien je eine Aktie zurückbehalten und die andere mit einem Stempelausdruck „gültig ge— blieben‘ versehen an die Einreicher zurück— gegeben wird.

Die Aushändigung der abgestempelten Attien ersolgt gegen Rückgabe der aug— gestellten Empfangsbescheinigung.

Auf die derart gültig gebliebenen Aktien wird den Besitzern ein Bezugsrecht an— läßlich der Kapitalerhöhung eingeräumt dergestalt, daß auf je drei Aktien ü M 100 eine neue Aktie à 16 1090 zu 1000½ zuzügl. Schlußnotenstempel bezogen werden kann.

Nachdem inzwischen die Eintragung dieser Kapitasländerungen in das Handels register erfolgt ist und die beschlossene Erhöhung des herabgesetzten Kapitals durchgeführt ist, fordern wir unsere Aktio—⸗ näre hierdurch auf, ihre Aktien ein— schließlich Dividendenbogen unter Bei⸗ fügung eines doppelt ausgefertigten Ver— zeichnisses behufs Abstempelung und Aus⸗ übung des Bezugsrechts bis längstens

10. Mai d. J. bei dem Bankhaus Kronenberger & Co., Mainz, in den üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Aktien, die nicht rechtzeitig innerhalb vorstehender Frist behufs Herabsetzung des Kapitals eingereicht werden oder welche die zur Abstempelung bezw. Ausübung des Bezugsrechts erforderliche Anzahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht für

Rechnung der Beteiligten rechtzeitig zur

Verfügung gestellt sind, gehen ihres Be⸗ zugsrechts verlustig und werden gemäß § 290 H.-G. B. für kraftlos erklärt.

Die an Stelle der kraftlos erklärten Aktien gültig gebliebenen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten durch öffent⸗ liche Versteigerung verwertet.

Der Spitzenausgleich sowobl für die Zu ammenlegung der alten Aktien wie guch für das Bezugsrecht kann durch Zu— kauf oder Verkauf seitens des beauftragten Bankhauses erfolgen.

Mainz⸗Mombach, den 11. April 1927.

B. Ley. Konservenfabrik A.⸗G. Der Aufsichtsrat. Die Direktion.

RM 3

140 01372 17 43 191413 4770436

7740

Bezugsrechts

zu beziehen:

bis

des

Seehandelsbank Aktiengesellschaft, Altona (Elbe).

Die ordentliche Generalversammlung vom 11. März 1927 sowie die außer. ordentliche Generalversammlung vom 19. April 1927 haben unter Aufrechterhaltung der Beschlüsse vom 23. 1. 25 und 25. 3. 2 und unter Ausschluß des gesetzlichen

Betrag bis zu RM 315000 durch Ausgabe von Inhaberstammaktien zum Nennwert von je RM 100 mit Dividendenberechtigung ab 1 Januar 1927 zu erhöhen.

Vorbehaltlich der Eintragung der Kapitalerhöhung in fordern wir unsere Akticnäre auf, die neuen Aktien

1. Die Anmeldung zum Bezuge und die Einreichung der Aktienmäntel unter Beifügung eines doppelten Nummernverzeichnisses sowie die Begleichung des vollen Bezugspreises muß bei Vermeitung des Ausschlusses in der Zeit

stunden an den Schaltern der Gesellschaft, Altona, Gr. Bergstraße 147, erfolgen.

Auf je zwei der bisherigen Stammaktien im Nennwert von je RM 100 kann!? eine neue Stammaktie im Nennwert von RM 100 zum Kurse von 106 0, zuzüglich Börsenumsatzsteuer bezogen werden.

. Für die geleistete Einzahlung wird eine Kassenquittung ausgegeben, gegen welche die bezogenen Aktien mit Gewinnanteilscheinen ausgehändigt werden. Der Zeitpunkt der Aushändigung der bezogenen Attien wird bekannt- gegeben werden.

Altona (Elbe), den 20. April 1927.

der Aftionäre beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um einen

das Handelsregister unter folgenden Bedingungen

zum 10. Mai 1927 einschließlich während der üblichen Geschäfts—

Die Bezugöstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation Vorzeigers der Kassenquittung zu prüfen. Den An- und Verkauf von Bezugsrechten vermittelt die Gesellschaft.

Der Vorstand.

17487

Bank ⸗Kommanditgesellschaft auf Attien, Düsseldorf.

Trottmann &K Co.,

Bilanz per 31 Dezember 1926.

.

Wechsel Debitoren: a) Banken

teiligungen Bankgebäude Einrichtung

Kasse, Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungsbanken .

b) Kunden: . gedeckte 291 027,76 2. ungedeckte 42 255,12

Eigene Wertpapiere und Be⸗

Avale Fh* 66 750.

Gewinn- und Verlustrechnung ver 31. Dezember 1926.

NM 110000 82 314

Per n nl,, , Kreditoren:

a) sofort oder kurzfristig

fällig . 1665 Joa, 33

b) nach 12 Mo⸗

naten fällig 232 061, 24

Avale RM 65 700, Gewinn

.

23 585 23 920

34 844,82

387 956 368 127

1256

15 892 2 150 000 . 1

. d , s

.

Gewinn

Direktor Fr.

Dandlungsunkosten. .... Snnern

Der Aufsichtsrat setzt sich jetzt zusammen aus den Herren: Fabrikbesitzer Paul Becker, Menden i. W, Rechtsanwalt und Notar Carl Fügart, Magdeburg, Direktor Otto Hammann, Düsseldorf, Rechtsanwalt Dr. Ewald Schuh, Düffeldorf, Tegtmeyer, Siegen

Düsseldorf, den 29. März 1927.

Der persönlich haftende Gesellsch after: Trott mann.

RM 3 194:

34626

34 820 45

ee 3 29 359 96 4203 85 1256 64

od

Per Vortrag aus 1925 .. Einnahmen aus Zinsen, histonen ufw. .

Pro⸗

Der Aufsichtsrat. Dr. Schuh, Vorsitzender.

ed Magdeburger Feuerversicherungs⸗wesellschajt.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr

Ueberträge

diente

Vortrag aus dem Vorjahre

J. Ueberträge (Reserven) aus dem Voriahre: a) Prämienüberträge für noch Prämien w.

b) Schadenreserve

Prämieneinnahme.

Prämieneinnahme ö J 2. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer ... 81

III. Einbruchdiebstahlversicherung: a) Prämienüberträge für noch nicht ver⸗

b) Schadenreserve. Prämieneinnahme .

; eberträge (Reserven) aus dem Vorjahre: a) Prämienüberträge für noch nicht verdiente Prämien

b) Schadenreserve

2. Prämieneinnahme ; Nebenleistungen der Versicherungsnehmer.

Prämieneinnahme für: a) selbst abgeschlossene Versicherungen.. 134 396,40 b) in, Rückdeckung übernommene Ver—

sicherungen

Nebenleistungen der Versicherungsnehmer Vergütungen der Räckversicherer

Prämieneinnahme für:

a) selbst abgeschlossene Versicherungen

b) in Rückdeckung übernommene Ver— sicherungen

VIII. Kraftfahrzeugversicherung: ö (r, , , 5 J 2. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . ..

Kapitalerträge: ) wnfen b) Mieterträge. 2. Gewinn aus Kapitalanlagen: a) realisierter b) buchmäßiger. 3. Kursgewinn auf fremde Währungen..

vom 1. Januar bis 31. Dezember 1926. RM

A. Einnahme. RM . 10429 I. Feuerversicherung:

nicht verdiente 3 207 0908,62

IL S234 5iß,. -= 50315654

17792 626

26 233 85] 22 920 4157

II. Maschinenversicherung: 4 515 12 597

(Reserven) aus dem Vorjahre:

Prämien 229 510 675 202

12268

9l6 g82 IV. Traneportversicherung:

67 151,17 120 156

1012843

1650 1134650

V. Haftpflichtversicherung:

186 536

4355 34095

e age.

VI. Unfallversicherung: 96 gl18, 77

103 355

2183

3934 109 473

bh 110 2070

8 9

b7 180

VIII. Allgemeines:

264 887,42

206 697.73 hb8 8h

... 22 944, 35 l28 70419 151 648

76 8oJ 03 797 02

Verwaltungs kosten,

Vergütungen für in

Vergütungen

Rückversicherungsprämien Schäden

26 183 758

210 092, 44 Schadenermittlungs kosten a) gezahlt 3 948 415, 96 8) zurückgestellt 1 342 253, 5 290 668, 96

3. Uebertrag (Neserve) auf das ache Geschaftmfadt

für noch nicht verdiente Prämien, abzüglich des Anteils der Rückversicherer . . Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück-, versicherer: a) Provisionen und senstige Bezüge der Agenten 12520102, 70

b) sonstige Verwaltungskosten 1301118 65

5. Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, mabesor der? ]

sür das Feuerlöschwesen; a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende b) freiwilligen. . ĩ

270354, 16 67 33741

6b 931 189

3 395 694

2 5651 221 35

337691

II. Maschinenversicherung:

RVückbersicherungeprämien KJ . J 2. Schäden im Geschäftssahr einschließlich RM 56. 38

Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:

a) gezahlt . 117991 k) zur ge elle . 290,

. Uehertrag (Reserve) auf das nächste Geschaffösahr fu

noch nicht verdiente Prämien, abzüglich des Anteils der Rückversicherer

Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück—

versiche rer . a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 101,96

b) sonstige Verwaltungskosten 4291,53

477616

5363

WL2 ois 1802

III. Einbruchdiebstahlversicherung:

Rückversicherungsyrämien . w Schäden, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:

a) aus den Vorjahren einschließlich RM g9ö9, 20 Schadenermittlungskosten a) gezahlt. A6 863 36 5) zurückgestellt. b) im Geschäfts jahr einschliesssch . RM 4823,40 Schadenermittlungskosten 3) gezgttt⸗ 63 125,08 6) zurückgestellt ..

26 862, 28

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 82 072, 55

b) sonstige Verwaltungskosten. .... 82 264,52

23 5. = 87 05, os

266 759

113 937

183 799

164 3370

IV. Transportversicherung:

Rüchtersicherungsprämien J Schäden einschließlich Schadenermittlungskosten, ab—⸗

züglich des Anteils der Rückversicherer: a) aus den Vorjahren: a) gezahlt. 53 394, 9 ) zurückgestellt 14 228, b) im Geschäßstsjahr: a,, 6) zurückgestellt

b7 6h22, S2

292777, 85 126 224. 419 001.85

Uebertrag (Reserve)hauf das nächsse Seschassssa ht fur

noch nicht verdiente Prämien, abzüglich des Anteils

nn, w ; abzüglich des Anteils der Rück⸗

versicherer: a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 113 141,77

b) sonstige Verwaltungskosten. ... . 137 73201

262 270

186 624

201 926

250 8733

V. Haftpflichtversicherung:

RNückversicherungsprämien „Zahlungen für Versicherungsfä

aus selbst abgeschloss a ,, b) schwebend ..

Prämienüberträge .. Verwaltungskosten,

abzüglich der vertragsmäßigen Leistungen für in Rückdeckung übernommene Ver— sicherungen: .

a) Provisionen u. sonstige Bezüge d. Agenten 37 944,03 b) sonstige Verwaltungskosten 57 257 06

Rückdeckung übernommene Ver⸗ sicherungen wd / VI. Unfallversicherung:

; Rückversicher ngsprämien Zahlungen für Versicherungssälle

aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: a) erledigt K b) schwebend

. 1 304,62

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 25 822, 60

b) sonstige Verwaltungskosten .... 31 741.655

für 1m Rückdeckung Versicherungen /) VII. Kraftfahrzeugversicherung:

äden im Geschästsjahr einschließlich Schaden- ermittelungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗

versicherer: 8, 17 830,69 5931

b) zurückgestellt

Uebertrag (Reserve) auf das nächste Gesch fc eff für

noch nicht verdiente Prämien, abzüglich des Anteils der Rückversicherer .

Verwaltungskosten, abz

versicherer: . a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten

7 823,04 b) sonstige Verwaltungskosten

67 418

96 201 18 688

1201 695

240 696

übernommene

8 162 26

713 49299

19508

122 376

11 685,93 VIII. Allgemeines:

Abschreibungen auf Immobilien Steuern und öffentliche Abgaben „Sonstige Ausgaben:

a)] Ausgaben für den Grundbesitz . . . 127 602,35 b) Pensionen an Angestellte und deren interbllebene 334 666. o) Beiträge zur Sozialversicherung der Angestellten J S4 964, 38

4. Gewinn

r folgenden Seite.)

26196 192 476

547 232 509 732

1270 5353

D oJ 7s

stande.

1. HSandelsregistet.

des Unternehmens ist die Tuchfabrikation.

ö. bringt. der Gesellschafter August Carl

hee ce, Hannover, vom 30. 3. 1927

6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrylanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten

besonderen Blatt unter dem Titel

sind, ericheint in einem

Zentral ⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin sit Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 8m 48. Wilhelm—

straße 32, bezogen werden

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezug s preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten O9. 15 Reichsmark.

.

——

Vom „Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 94A und 946 ausgegeben.

Le, Befristete Anzeigen müsfen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. M

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

37. Umsatzsteuerpflicht bei einer sog. Metaverbindung. Nit der Rechtsbeschwerde wendet sich der Steuerpflichtige gegen einen Umsatzposten von 386 000 RM, der nach seiner Ansicht zu Unrecht zu Umsatzsteuer herangezogen worden ist. Es hat hiermit solgende Bewandtnis: Es ist festgestellt, daß der Steuerpflichtige und der Echweinehändler K. Schweine auf gemeinschaftliche Rechnung um⸗ setten. Der Einkauf erfolgte im Namen des Steuerpflichtigen, der Verkauf im Namen des K. Im Jahre 1924 wurden aus diesen Ge⸗ schäften 12 000 RM erzielt. Die Vorinstanz hat den Steuerpflichtigen mit der Hälfte dieses Betrages, d. i. mit 36 000 RM, zur Umsatzsteuer herangezogen. Der Steuerpflichtige bestreitet seine Steuerpflicht, weil die Schweine von K. im eigenen Namen verkauft und die hierfür vereinnahmten Entgelte von K. versteuert worden seien. Es handelt sichẽ hier um eine sog. Metaverbindung zweier Unternehmer zum ge⸗ winnbringenden Ein- und Verkauf von Waren auf gemeinsame Rech⸗ nung. Dritten gegenüber ist die Metaverbindung nicht in die Er⸗ scheinung getreten. Jeder Gesellschafter ist nach außen im eigenen Jamen aufgetreten. Die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Ge⸗ sellchaftern, zwischen dem Steuerpflichtigen und K. waren rein obli⸗ satorisch und hatten keine Wirkung gegenüber Dritten. Bei dieser Sachlage kommen Umsätze der Gesellschaft als solche im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht in Frage. Es liegen daher nicht vier umsatz⸗ steuerpflichtige Geschäfte (vom Erzeuger über Einkäufer⸗Metisten, Ge⸗ sellchaft, Verkäufer⸗Metisten an Abnehmer), sondern nur drei vor:

. vom Erzeuger oder sonstigen Lieferer an den Einkäufer⸗Metisten, . vom Einkäufer⸗Metisten an den Verkäufer⸗Metisten, 3. vom Verkäufer⸗Metisten an den dritten Abnehmer.

Streitig sind hier die Umsätze zu 2. Der Einkäufer⸗Metist (der Steuer⸗ pflichtige) hat dem Verkäufer⸗Metisten K. die Verfügung über die Schweine verschafft (35 des Umsatzsteuergesetzes) und hierfür von K. ein Entgelt bezogen, das sich aus dem Ersatze Ses Einkaufspreises und der Hälfte des erzielten Gewinnes zusammensetzt. Dieser Leistungs⸗ austausch ist umsatzsteuerpflichtig. Unbehelflich ist der Einwand des Eteuerpflichtigen, daß K. bereits die Umsatzsteuer entrichtet habe. Die von K. entrichtete Umsatzsteuer hat die Umsätze unter 3 zum Gegen⸗ Unrichtig ist auch die Anschauung der Vorinstanz, daß der Steuerpflichtige wegen des Gesellschaftsverhältnisses mit K. die Hälfte

des von diesem erzielten Verkaufspreises zu versteuern habe. Gegen—

sand des Umsatzes zwischen dem Steuerpflichtigen und K. ist die Ge⸗ samtzahl der für gemeinschatliche Rechnung angeschafften Schweine,

nicht die halbe Anzahl der Schweine. Den Maßstab für die Umsatz=

steuerschuld des Steuerpflichtigen bildet aber nicht der von K. er— zielte Kaufpreis, sondern die Geldleistung des K. an den Steuer— pflichtigen, d. i., wie bereits dargelegt, der Ersatz des von dem Steuer⸗ pflichtigen bezahlten Einkaufspreises zuzüglich des halben Gewinnes. Urteil vom 4. März 1927 VA 77127.

38. Keine Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei Außer⸗ betriebstellung des Fahrzeugs aus verkehrspolizeilichen Gründen. Der am 1. November 1925 für ein Jahr mit 200 RM dersteuerte Lastkraftwagen des Beschwerdeführers ist zufolge polizei⸗ licher Verfügung vom 8. Juli 1936 außer Betrieb gesetzt. Da der Wagen schon seit Ende April 1926 nicht mehr benutzt wurde, hat der BHeschwerde führer die Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer auf Me Jahr mit 100 RM beantragt. Der Antrag ist abgelehnt. Einspruch und Berufung sind zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Rechtsbe—⸗ schwerde. Beschwerdeführer ist der Ansicht, es müsse ein Unterschied gemacht werden zwischen den Fällen, in denen die Nichtbenutzung auf freiem Willensentschluß des Kraftfahrzeugbesitzers beruhe, und denen, wo die Benutzung kraft behördlicher Anordnung unmöglich sei. Der Rechtsbeschwerde war der Erfolg zu versagen. Gegen die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsmittelverfahrens nach 5 223 der

Reichs abgabenordnung bestehen keine Bedenken. Da der Beschwerde⸗

führer behauptet, einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kraft⸗— fahrzeugsteuer zu besitzen, so ist darüber auf dem ordentlichen Rechts⸗ veg zu entscheiden. Der Rechtsanspruch des Beschwerdeführers be⸗ feht indes nicht. Der Gesetzgeber ist von dem Grundsatz ausgegangen, aß, wenn der Steuerschuldner für ein Kraftfahrzeug die Steuer aul einen bestimmten Zeitraum entrichtet hat, die auf diesen Zeit⸗ raum entrichtete Steuer nicht dadurch zu einer ungerechtfertigt er— ohenen Steuer wird, daß der ö das Kraftfahrzeug nicht oder nicht so ausgiebig benutzt, als es ihm die Steuerkarte gestattet. ie Steuer kann aus Verfahrensrücksichten nicht für jede Benutzung,

sondern nur für einen ganzen Zeitraum veranlagt werden. Das schließt aber aus, daß eine Erstattung für den Fall der Nichtbenutzung eintritt. Welche Gründe die Nichtbenutzung veranlassen, spielt dabei keine Rolle. Insbesondere kennt das Gesetz keine Steuererstattung für den Fall, daß das Fahrzeug aus verkehrspolizeilichen Gründen außer Betrieb gestellt werden muß. Der Reichsminister der Finanzen hat mit Zustimmung des Reichsrats auf Grund des 5 108 Abs. 2 der Reichs⸗ abgabenordnung in der Verordnung vom 10. Dezember 1926 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 50!) erst für die Zeit vom 165. Dezember 1926 an für Fälle der vorliegenden Art eine Erstattung der Steuer zugelassen. Auf rückliegende Fälle bezieht sich die Verordnung nicht. Dem Be⸗ schwerdeführer könnte daher u. U. nur auf dem im z 108 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung vorgesehenen Billigkeitswege geholfen werden. Der Steuerrichter darf vermeintliche Gründe der Billigkeit nicht berücksichtigen. (Urteil vom 26. Februar 1927 IA 589/26.

38. Umfang der Grunderwerbsteuerfreiheit Kriegsbe⸗ schädigter beim Erwerb von Grundstücken auf Grund des Rapitalabfindungsgesetzes. Geltung auch für Offiziere, insbesondere auch solche des Beurkaubtenstandes. Den Hauptstreitpunkt bildet die Frage, ob 5 21 Abs. 1 des Grunderwerb⸗ steuergesetzes sich auch auf Offiziere, insbesondere solche des Beur⸗ laubtenstandes, bezieht. Die Frage ist vom Finanzgericht mit Recht bejaht worden. Die Befreiungsvorschrift lautet: „Kriegsbeschädigte

die bei Abfindung ihrer militärischen Bezüge auf Grund des Kapitalabfindungsgesetzes Grundstücke erwerben, sind nach näherer Bestimmung des Reichsrats von der Steuer befreit“. Die Steuerstelle stüͤtzt sich darauf, daß zu der Zeit, als das Grunderwerbsteuergesetz in Kraft trat, eine Kapitalabfindung nur für Mannschaften bis zum Dienstgrade des Feldwebels aufwärts zulässig gewesen sei. Davon ist so viel richtig, daß das Gesetz vom 3. Juli 1916 über Kapitalab⸗ findung an Stelle von Kriegsversorgung (Kapitalabfindungsgesetz) (Reichsgesetzbl. S. 580) sich nicht auf Offiziere bezog. Aber schon unterm 18. Juli 1918 erging das Kapitalabfindungsgesetz für Offiziere (Reichsgesetzbl. S. 994). Dieses bezog sich auch auf Offiziere des Be⸗ urlaubtenstandes, da es auf das Offizierpensionsgesetz vom 31. Mai 1906 (Reichsgesetzbl. S. 565) verwies und dieses auch Offizieren des Beurlaubtenstandes Versorgungsgebührnisse zugestand (55 28 ff.). Das hat das Finanzgericht zutreffend erkannt. Es ist deshalb ohne weiteres anzunehmen, daß das Grunderwerbsteuergesetz, das seinem Wortlaut nach keinerlei Unterschied macht, die Offiziere von der Rechtswohl⸗ tat des 5 21 nicht ausschließen wollte. Ein innerer Grund hierzu würde auch nicht erkennbar sein; denn wenn Offiziere zum Erwerb eines Grundstücks Kapitalabfindung erhalten, so ist für sie in gleicher Weise Anlaß zur Steuerbefreiung wie für Angehörige niederer Dienstgrade. Diese Auffassung liegt auch dem Erlasse des Reichsministers der Finanzen vom 14. Mai 1926 111 Rr 17377 zugrunde. Die Steuerstelle hatte im Verfahren vor dem Finanzgericht auch geltend gemacht, daß die Befreiungsvorschrift sich nur auf Grundstücke beziehe, die aus⸗= schließlich oder doch wenigstens hauptsächlich von dem Kriegsbe⸗ schädigten und seiner Famisie allein bewohnt werden und mit denen ein hinreichend großes Stück Garten⸗ oder Ackerland verbunden sei. Abgesehen davon aber, daß der Beschwerdegegner nachdrücklich das Fehlen dieser Voraussetzungen bestreitet und daß die Mitteilung des Grundbuchamts dem Standpunkt der Steuerstelle teilweise entgegen⸗ steht, ist im Steuerverfahren die Art des erworbenen Grundbesitzes überhaupt nicht nachzuprüfen. Die Kapitalabfindung wird nur zum Erwerb von Grundbesitz bewilligt, wobei die Kapitalabfindungsvor— schriften ebensowenig wie das Grunderwerbsteuergesetz und die Be⸗ stimmungen des Reichsrats vom 29. Juni 1923 (Reichssteuerbl. S. 231) irgendwelche Unterscheidungen machen. Das Grunderwerbsteuergesetz und die Bestimmungen des Reichsrats lassen in allen Fällen, in denen die Versorgungsbehörde die Kapitalabfindung gewährt, den Erwerb des mit Hilfe des Kapitals erworbenen Grundstücks schlechthin steuer⸗ frei. Voraussetzung ist nur, daß der Preis des Grundstücks den fünf⸗ zehnfachen Betrag der Kapitalabfindung nicht übersteigt. In diesem Falle, der aber hier nicht zutrifft, würde der Ueberpreis von der Steuer nicht befreit sein. (Urteil vom 18. Februar 1927 IIA 71/27).

49. Umsatzstenerpflicht der schiedsrichterlichen Tätigkeit eines Richters. Der Beschwerdeführer, ein Richter, ist wiederholt als Schiedsrichter tätig gewesen. In den Jahren 1914 —1923 über⸗ nahm er nur zwei Sachen, in dem Zeitraum 1924 —1926 dagegen acht. Das Finanzamt nahm eine nachhaltige, entgeltliche Tätigkeit

im Sinne des §5 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes an und veranlagte den Beschwerdeführer für das Jahr 1925 nach einem Jahresentgelt von 501 RM. Der Beschwerdeführer bestritt, daß die Voraussetzungen der Umsatzsteuerpflicht gegeben seien. Das Berufungsurteil verneinte die Nachhaltigkeit der Tätigkeit und stellte den Beschwerdeführer von der Umsatzsteuer frei. Die hiergegen von dem Vorsteher des Finanz amts eingelegte Beschwerde ist begründet. Die angefochtene Ent⸗ scheidung führt aus, die Umsatzsteuerpflicht setze nicht nur eine Mehrheit von Handlungen, sondern auch die vorher gefaßte Absicht des wieder holten Handelns voraus. Aus der Tatsache, daß der Beschwerde⸗ führer innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren achtmal als Schieds⸗ richter tätig geworden sei, könne aber nicht geschlossen werden, daß er vorher den einheitlichen Willensentschluß gefaßt habe, sich dauernd in dieser Weise zu betätigen. Die Vorinstanz gehe hierbei von einer zu engen Auslegung des Begriffs der Nachhaltigkeit aus. Denn die Umsatzsteuerpflicht setzt nicht unter allen Umständen voraus, daß die Einzelhandlungen auf einem im voraus gefaßten einheitlichen Willens⸗ entschluß beruhen. Wer unter gewöhnlichen Verhältnissen gewerblich oder beruflich tätig wird, handelt allerdings planmäßig in der Weise, daß seine Einzelhandlungen auf einen vorher gefaßten einheitlichen Willensentschluß zurückgeführt werden können. Es gibt aber auch Fälle, wo der einheitliche Willensentschluß zwar fehlt, das fortge⸗ setzte Handeln sich aber wirtschaftlich auf dieselbe Weise auswirkt wie ein planmäßig begonnener Gewerbebetrieb. Das trifft zu, wenn mehrere aufeinanderfolgende, gleichartige Handlungen unter Aus⸗ nutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhält⸗ nisses vorgenommen werden. Für die Verkehrsauffassung ist es in solchen Fällen nicht von Bedeutung, daß der einheitliche Willens⸗ entschluß fehlt. Das Wesentliche ist hier der äußere Sachverhalt. Im Verkehre werden in den bezeichneten Fällen die Einzelhandlungen als zusammengehörig aufgefaßt, als eine fatsächlich vorhandene Einheit, die aus einer Reihe wirtschaftlich gleichliegender Einzelhandlungen gebildet wird. Bei der Beurteilung der Umsatzsteuerpflicht muß diese Auffassung zur Geltung kommen. Es würde weder dem Wesen der Umsatzsteuer, die an einen Verkehrsvorgang anknüpft, noch dem Grund⸗ satz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechen, wenn unter den bezeichneten Voraussetzungen die Umsatzsteuerfreiheit nur deshalb an⸗ genommen würde, weil der vorher gefaßte, einheitliche Willensentschluß fehlt. Unter diesem Gesichtspunkt ist, wie jede andere außeramtliche mit Einnahmen verbundene Tätigkeit (z. B. Vorträge, Gutachten) auch die schiedsrichterliche Tätigkeit eines Richters zu beurteilen. Wenn ein Richter die Bearbeitung von Schiedsgerichtssachen übernimmt, so kann nicht davon gesprochen werden, daß er auf Grund eines vorher gefaßten einheitlichen Entschlusses handelt. Oh er eine Sache über⸗ nimmt, entscheidet sich von Fall zu Fall. Nach den hier in Betracht kommenden preußischen Bestimmungen bedars der Richter zur Ueber⸗ nahme des Amtes eines Schiedsrichters in jedem einzelnen Falle der Genehmigung seiner vorgesetzten Dienstbehörde. Er kann nichts dazu tun, eine solche Sache zu erlangen. Die Gelegenheit, als Schieds⸗ richter tätig zu werden, bietet sich ihm nur dann, wenn die Wahl der Beteiligten auf ihn fällt und er die Genehmigung seiner vorgesetzten Dienstbehörde erhält. Es kann zwar im allgemeinen bei einem Richter eine gewisse Bereitwilligkeit vorausgesetzt werden, bei passender Ge⸗ legenheit als Schiedsrichter tätig zu werden. Diese Bereitwilligkeit kann aber nicht dem einheitlichen Entschlusse, sich fortgesetzt der schieds⸗ richterlichen Tätigkeit zu widmen, gleichgeachtet werden. Kommt es nun bei ihm zur Ausübung dieser Tätigkeit in mehreren Fällen, so greift der Gesichtspunkt ein, daß er die Tätigkeit in allen diesen Fällen unter Ausnutzung desselben dauernden Verhältnisses, nämlich seiner Berufsstellung, ausübt. Durch einen einzelnen Fall oder durch mehrere mit erheblicher zeitlicher Unterbrechung vorkommende Fälle wird die Umsatzsteuerpflicht noch nicht ausgelöst. Ist aber die Zahl der von einem Richter inne chalb eines bestimmten Zeitraumes über⸗ nommenen Schiedsgerichts sachen so groß, daß sich äußerlich das Bild einer fortdauernden Tätigkeit auf diesem Gebiet ergibt, so muß die Umsatzsteuerpflicht bejaht werden. Der Richter handelt dann dem äußeren Sachverhalte nach ebenso wie andere rechtskundige Personen, z. B. Rechtsanwälte, bei denen die schiedsrichterliche Tätigkeit zu den eigentlichen Berufsgeschäften gerechnet werden muß, die Umsatz⸗ steuerpflicht wegen dieser Tätigkeit aber keinem Zweifel unterliegt. Hiernach muß im vorliegenden Falle, da der Beschwerdeführer inner⸗ halb der letzten drei Jahre achtmal als Schiedsrichter tätig geworden ist, die Umsatzsteuerpflicht angenommen werden. (Urteil vom 18. Fe⸗ bruar 1927 VA 948/26.

Auchen. 7235 „Sn, das. Handelsregister wurde am li. pril 1957 eingetragen;

Die Firma „Webindustrie Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitz in Aachen. Gegenstand

Viehhofstraße : dieses Einbringens ist

nur durch den

tammkapital: 200 00 Reichsmark. Ge⸗ wästsführer: Arthur à Brassard, Kauf— wann in Aachen. Der Gesellschaftsvertrag ir am 30. März 1927 grrichtet. Sind kehreze Geschäftsführer bestellt, so gehört n , r tretung der Gesellschaft gemein- atliches Handeln zwejer. Gefchäfts. örer oder eines Geschäftsführers zu⸗ nien mit einem Prekuristen. Als nicht niet ragen wird veröffentlicht: Zur teil— n Deckung seiner Stammeinlage

Bei der Gesellschaft

Firma

ä rich Ferber in Aachen in die Gesell= ö ein: a) die in der Anlage zum Ge— Gaftsvertrag (Urkunde dor Nolar

führer oder

132627) näher bezeichneten Ma—

schinen; auf die Urkunde wird Bezug ge— nommen: b) sämtliche alten Maschinen, die sich außer den vorerwähnten in der ihm gehörigen Fabrik, belegen zu Aachen, 2, befinden. auf 5 000 Reichsmark festgesetzt. kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen Deutschen Reichsanzeiger. Bei Geschäftsräume: Viehhofstraße 2. „August Ferber, mit beschränkter Haf⸗ tung“ in Aachen: Durch Gesellschafter. beschluß vom 30. März 1927 ist der bis⸗ herige Gefellschaftsbertrag seinem ganzen Am Umfange nach aufgehoben und vollständig neu gefaßt. Gegenstand des Unterneh mens ist nunmehr der Handel mit und die Ver— wertung von Textilerzeugnissen aller Art und in jeder Form sowie der Abschluß aller Geschäfte, die diesen Zweck fördern. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so gehört zur Vertretung der Gesellschaft ge⸗ meinschaftliches Handeln zweier Geschäfts⸗ r eines Geschäftsführers sammen mit einem Prokuristen. Brassard ist als Geschäftsführer aus

geschieden., Karl Breuer, Kaufmann in . ist nunmehr alleiniger Geschäfts— ührer.

Bei der Firma „Technisch⸗Che⸗ mische Vertriebsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ in Aachen: Die Liguidation ist beendet. Die Firma ist

erlöschen.

der Kommanditgesellschaft „Aachener Metallhandelsgesellschaft Matthias Bock C Co.“ in Aachen: Es ist ein Kommanditist, ausgeschieden und ein neuer Kommanditist in die Ge⸗ sellschaft eingetreten. ö

April 1927 bei der offenen Handelsgesellschaft „Hartoch Her⸗ mann“ in Aachen:; Dem Karl Coutura zu Aachen ist Einzelprokura erteilt.

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Der Wert Geschäfts

insgesamt

Die Be⸗

unter der

keiten bei

Had Essen. 7236

Im hiesigen Handelsregister Abt. A Nr. 117 ist bei der Firma Johannes Grote in Bohmte eingetragen: Als In⸗ haber Kaufmann. Heinrich Franke in Harsewinkel bei Gütersloh. Dem Kauf. mann Johannes Grote in Bohmte ist

Die erloschen.

zu⸗ Arthur

von dem Erwerber Prokura erteilt. Der Uebergang der in dem Betriebe des Ge⸗ schäfts begründeten Forderungen und Ver⸗ bindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des durch Franke ausgeschlossen. .

Amtsgericht Bad Essen, 5. März 1927.

Rad Homburg v. d. Hölle. SR. . 331. * Verlagshaus, Gonzenheim. Im hiesigen Handelsregister Abt. A, Nr. 331 ist ein- getragen, daß das Geschäft zur Fortsetzung Firma ; Inh. Edugrd. Wolff auf den Kaufmann Eduard Wolff 1d gegangen ist und daß die im Betriebe be⸗ gründeten e, ,. und Verbindlich⸗ em durch Eduard Wolff ausgeschlossen sind. Prokurg von Der Sitz der Firma ist nach Frankfurt a. M. verlegt. Bad Homburg v. d. H.. 11. April 1927. Amtsgericht. Abteilung 4.

H erlin. 7240

In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: Nr. 39 684. Dr. Loebenberg C Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die genen n und der Vertrieb von chemi . Erzeugnissen jeglicher Art, die Uebernahme von Vertretungen und die Beteiligung an Unternehmungen, welche . oder ähnliche Ge⸗ schäfte zum

Heinrich

Kaufmann

7237

W. Wiegand & Co., ü egenstand haben. Stamm⸗ kapital: 20 0900 Reichsmark. Geschäfts⸗ führer: Geheimer Oekonomie und Domänenrat Rudolf Oehler, Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 23. Fe⸗ bruar 1927 bzw. 28. März 1927 ab⸗ geschlossen. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, ö erfolgt die ,

f

Wiegand & Co.

in Bad Hersfeld über⸗

Erverb des Geschäfts durch zwei Geschäftsführer oder dur

einen Geschäftsführer in Gemeinscha

mit einem Prokuristen. Der Geschäfts⸗ führer Oehler ist jedoch stets allein ver⸗ tretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 5 e⸗ kanntmachungen der Gesellschaft er⸗

Maria Stommel ist