9328] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Georg Schachmann & Co, Fahrräder — Naähmaschinen in Berlin N. 34, Linienstr. 65, klagt gegen den Herrn Fritz Anbuhl, jetzt unbekannten Aufenthalts. früher in Berlin NW 40. Werftstr. 10. unter der Behauptung. daß der Beklagte ihr für ein am 28 August 1926 zum Preise von 150 „ unter Eigentums vorbehalt gekauftes Fahrrad noch 135 4M verschulde, mit dem Antrag auf Ver⸗ urteilung zut Zahlung von 135 „ nebst 795 Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung oder im Unvermögensfalle zur . des gelieferten Fahrrads Marke Opel Nr. 100 641 und Zahlung von 60 6. Zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 1, auf den 13. Juli 1927, vormittags 1909 Uhr, Neue Friedrichstraße 15. Zimmer 152/154. J. Stock, geladen. Die Linlaffungsfrist ist auf 3 Wochen fest— gesetzt.
Berlin, den 20. April 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 1.
(9310) Oeffentliche Zustellung.
Die Rechtsanwälte P. A. Smith und Dr. M. Leo, Dr. C. Diederichsen und Dr. Rud. Mueller zu Hamburg, Möncke⸗ bergstraße 221, klagen gegen den Wil⸗ helm Kappey, früher in Hamburg, H estreỹ⸗ 25 bei Preuksch, jetzt un— bekannten Aufenthalts, mit dem An— trage, den Beklagten vorläufig voll— streckbar zur Zahlung von RM 116,0 einhundertundsechzehn Reichsmark 60 Pfennig) zu verurteilen unter der Be— ründung, daß der Beklagte für die zahrnehmung seiner Interessen in ver⸗ schiedenen Rechtsstreitigkeiten diesen Be⸗ trag als Teilbetrag schulde. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivilabteilung 6, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd- geschoß. Zimmer 104, auf Freitag, den 21. Oktober 1927, vormittags M Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf einen Monat bestimmt worden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 9. April 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
a. Berlosung u. von Wertpapieren.
97331 Blancke⸗Werte Gesellschaft mit beschräntlter Haftung, Berlin⸗Merseburg.
1. Unter Bezugnahme auf unsere Kündigungsbekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und in den Leipziger Neuesten Nachrichten vom J. März 1927 geben wir hiermit bekannt, daß uns die von uns an— gerufene Spiuchstelle die Barablösung unserer 5 o migen Teilschuldverschreibungen pon 1921 zum 30. Juni d. J gestattet und den Ablösungsbetrag auf RM 3, 48 für je nom. PM 1000 festgesetzt hat. Dieser Betrag erhöht sich um die Zinsen für 925, 1926 und 1927 abzüglich Kapital- ertiagsteuer auf RM 3,75 für jede Teilschuldverschreibung über nom. PM 10909. Die Einlöslung ersolgt, und zwar schon jetzt, ausschließlich durch die Allgemeine Deutsche Credit⸗ Anstalt in Leipzig.
II. Wir fündigen hiermit unsere 70 ige Teilschuldverschreibungsanleihe (Goldan⸗ leihe) von 1924 zur Mückzahlung auf den 2. Januar 1929. Die Emlösung der Teisschuldverschreibungen erfolgt zum Nenn⸗ wert gegen deren Rückgabe bei der All⸗ gemeinen Deutschen Credit⸗-Anstalt in Leipzig.
Berlin, den 23. April 1927. Blancke⸗Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alfr. C. Blancke.
a e e t e x 2 2 2 O m-
5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien ˖ gesellschaften und Deutsche
Kolonialgesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschliesolich in Unter⸗ abteilung 2.
Norddeutsche Kohlen. und Cokes 19736 Werke A.⸗G.
Die auf den 5. Mai d. J., vormittags 11 Uhr, angesetzte Generalpersammlung wird hiermit abberufen. Einladung zu einer zu einem späteren Zeitpunkt statt— findenden Generalversammlung wird er— gehen.
Hamburg, den 26. April 1927.
Der Vorstand
191509 Gebr. Rosenberg Solz⸗Aktien⸗ gesellschaft, Köln.
Die Herten Arthur Graf von Bothmer, Forstmeister a. D.,, Lauenbrück. Kreis Harburg, und Siegfried Rosenberg, Wien, sind aus dem Aussichtsrat unserer Gesell⸗ schaft ausgejchieden. In der außerondent⸗ lichen Generalveirsammlung vom 20. April 1927 wurden dem Aufsichtsrat. zugewählt die Lerren Karl Erwin Maron, Zürich, und Hans Mav, Berlin. .
Köln, den 26. April 1927.
Der Vorstand. Paul Rosenberg.
9737 Barmer Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen ü. G, Barmen. Betr. Hauptversammlung.
Die auf den 9. Mai 1927 einberusene ordentliche Haupwerisammlung findet nicht statt Die dies jahrige Hauptversamm⸗ lung wird hiermit auf Mitiwoch, den 25. Mai 1927, abends 6 Uhr, mit der gleichen Tagesordnung wie für den 9. Mai 1927 betanntgegeben ebenfalls in der Konkordia einberusen.
Barmen, den 27. April 1927.
Der Vorstand. Otto Walter Erbslöb. Kom.⸗Rat Th Hinsberg.
Eduard Molineus.
9387 Franz Herrmann, Erfurter Leder ⸗Aktiengesellschaft, Erfurt.
Zur fünften ordentlichen General— versammlung am 27. Mai 1927. nachmittags 4 Uhr, in „Rohrs Theater⸗ garen? in Erfurt, Walkmühlstraße 13, laden wir unsere Aktionäre hiermit ein.
Tagesordnung
1. Vorlegung des Geschästsberichts des Vorstands nebst Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung und der Bilanz sowie des Prüfungsberichts des Aussichtsrats.
Beschlußfassung über Geneh nigung der Jahresbilanz, der Gewinnver— teilung und Vergütung an den Auf— sicht erat.
3. Beschlußfassung über Entlastung des
Vorstands und des Aussichtsrats.
4. Aufsichtsratswahlen.
Die Aftionäre, welche an der General versammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien oder die über dieselben lau— tenden Depoischeine der Reichebank oder eines deutschen Notars spätestens drei Tage vor der Generalversammlung — den Tag der letzteren sowie den der Hinterlegung nicht mitgerechnet — bis zum Schluß der Generalversammlung bei dem Vorstand oder dem Banthaus Adolph Stürcke in Erfurt hinterlegen. Die Depotscheine (Beicheinigung) müssen die Nummern orter sonstige besondere Kennzeichen der Aktien enthalten.
Erfurt, den 28. April 1927.
Franz Herrmann
Erfurter Leder ⸗Attiengesellschaft.
Der Vorstand. . Franz Herrmann.
9369 Elektrizitä s werk und Straßen⸗ bahn Braunschweig A. G.
Einladung zur Generalversammlung.
Die Herren Aftionäre werden hiermit zu der in Braunschweig im Elektrizitäts« werk, Wilhelmstraße 22 b stattfindenden 45. ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Freitag. den 27. Mai 1927, nachmittags 5 Uhr, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts, der Vermögens übersicht und der Gewinn und Verlustrechnung für 1926 Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns; Erteilung der Ent— lastung an den Aussichtsrat und Vorstand.
2. Wahlen zum Aussichtsrat.
3. Aenderung des §5 24 der Satzungen, bezüglich Hinterlegung der Aktien.
4. Verschiedenes.
Einlaßkarten zur Generalversammlung werden gegen Niederlegung der Aktien oder der darüber lautenden Hinterlegungs⸗ scheine der Reichsbank oder eines Notars bis 24. Mai 1927 verabsolgt in Braun schweig bei der Gesellschaftskasse oder der Braunschweigijchen Bank und Kredit⸗ anstast, der Deutschen Banf und der Stadthauptkasse, in Berlin bei der Deut schen Bank und der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, an welchen Stellen auch vom 13. Mai ab der Geschäftsbericht eingesehen werden tann.
Braunschweig, den 25. April 1927.
Der Vorstand.
9366 Chemische Fabrik von Heyden,
Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zu der am Mittwoch, den 25. Mai 1927, vormittags 115 Uhr, in der Dresdner Bank in Dresden, Jo— hannstr. 3, stattfindenden achtund⸗ zwanzigsten ordentlichen Hauptver- sammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vortrag des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Verlust⸗ rechnung für 1926.
2. Genehmigung der Bilanz und der Anträge über die Gewinnverteilung.,
3. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
4. Abänderung des 5 13 der Satzung (betr. Hinterlegung von Aktien für die Hauptversammsungen).
Zur Ausübung des Stimmrechts müssen die Aftien oder die Bescheinigungen über die bei einem deutschen Notar geschehene Hinterlegung wenigstens drei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschast oder bei der Dresdner Bank in Dresden oder Berlin oder bei der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins in Berlin oder beim Dresdner Kassenverein Aktiengesellschast, Dresden (letztere beiden Stellen nur für Mitglieder des Effekten. Girodepote) hinter⸗ legt werden.
Die Hinterlegungsscheine Ausweis.
Radebeul, den 25. April 1927.
Chemische Fabrik von Seyden,
A ttiengesellschaft.
gelten als
R. Vor länder. Dr. Lax.
Allgemeine Versicherungs⸗Gesell⸗
schaft für See Flußs⸗ und Land⸗
teraneport in Dresden.
Wir laden hiermit die Aktionäre umerer Gesellichaft zu der am Sonnabend, den 21. Mai 1927, mittags 12 Uhr, im Hause der Gesellschaft in Dresden, Johann— Georgen⸗-Allee H, stattfindenden sechsund⸗ sechzigften ordentlichen Generalver⸗ sammlung ein.
Tagesordnung:
l. Vorlage des Geschästsberichts des Vorstands für das Jahr 142 mit den Bemerkungen des Aussichtsrats.
Vorlage der Bilanz und der Gewinn— und Verlustrechnung sür dae Geschästt⸗ jahr 1926
Bericht des Prüsungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und Be⸗ schlußsassung über die Verwendung des Gewinns.
5 Entlastung des Voistands und des Aussichtsrats.
6. Wahlen zum Aussichtsrat.
7. Wahl des Prüsungsausschusses.
Diejenigen Attionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben die auf ihien Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanseil— und Eineuerungsscheine oder die darüber von einem deutschen Nolar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungescheine spätestens am siebenten Tag vor der Ge— neralveisammlung in Dreeden bei der Gesellschartstasse, Johann⸗Georgen⸗Allee 5, cder in Berlin bei der Gesellschaftekasse, Königin⸗Augusta⸗ Straße 10—11, bis zum Tage nach der Generalversammlung zu hinterlegen.
Dresden / Berlin, den 23. April 1927.
Der Vorstand. 9046 Schersath. Dürholz.
Kausste le der landwirischasnsichen Genossenschaften, A.-G.
Die Aftionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 17. Mai d. J., vormittags 113 Uhr, im kleinen Saal des Gustay⸗Siegle⸗Hauses in Stuttgart. Leonhardsplatz 28, statt. findenden ordentliche Generalversamm⸗ lung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn und Ver⸗ . sür das Geschäftsjahr
926.
Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Biijanz und über die Ge⸗ winnverteilung.
3. Entlastung des Vorstands, Ver— waltungsrats und Aussichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimm— rechts sind besugt:
a) diejenigen Inbaber von auf Namen lautenden Äftien, welche ihre Teil nahme spätestens am dritten Werk- tage vor der Versammlung am Sitze der Gesellschast schriftlich angemeldet haben, diejenigen Besitzer von auf den In⸗ haber lautenden Stammaktien, welche spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung bei der Landw. Genossenschasts⸗Zentralfasse, e. G. m. b. H. in Stuttgart, oder der Württ. Landwirtschaftsbank, G. m. b. H. in Stuttgart, ihre Aktien oder einen mit Angabe der Aftiennummer versehenen Hinterlegungsschein der Reichsbank oder eines deutschen Notars hinter- legt haben. 9418
Stuttgart, den 26 April 1927.
Kaufstelle der landwirtschaftlichen
Genossenschaften . A. G. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr. Ströbhbel.
5043 Transatlantische Güterversiche⸗
rungs · Gesellschast in Berlin.
Wir laden hiermit die Aktionäte unserer
Gesellschast zu der Freitag, den 20. Mai 1927, mittags 12 Uhr., im Hause der Gesellschalt in Berlin, Königin⸗Augusta⸗Straße 10—11, statt⸗ findenden sechsundfünfzigsten ordent⸗ lichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts des Voistands für das Jahr 192tz mit den Bemerkungen des Außsichtsratg.
Vorlage der Bilan, und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge— schäftsjahr 1926.
Bericht des Prüfungsausschusses über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Genehmigung der Bilanz und der Gewinn« und Verlustrechnung und Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns.
5. Entlastung des Vorstands und des Aussichts rats. ;
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
7. Wahl des Prüsungsausschusses.
Diejenigen Attionäte, welche in der
Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen. haben die auf ihten Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine oder die darüber von einem deutschen Notar oder einer Bank ausgestellten Hinterlegungsscheine spätestens am siebenten Tag vor der Gene⸗ ralversammlung in Berlin bei der Ge⸗ sellschaftekasse, Königin ⸗ Augusta⸗Straße 10— 11, oder bei der Deutschen Bank, Berlin W. 8, Behrenstraße 9— 13, bis zum Tage nach der Generalversammlung zu hinterlegen.
Berlin, den 23. April 1927.
Der Vorstand.
Schersath. Dürholz.
89781 Thüringer Mützenfabrik Akt.⸗Ges. in Lig, werlin O. 34.
Die Aktionäre unierer Gesellschast werden hiermit zu der am Donnerstag, den 19. Mai 1927, nachmittags 6 Uhr, im Hause Borhagener Str. 16 in Berlin stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.
Tages ordnung:
1 Vorlegung des Geschästsberichts für das Geschäftsjahr 1926 nebst Gewinn- und Verlustrechnung.
„Genehmigung der Bilanz und Be— schlußsassung über die Verteilung des Reingewinns.
3. Entlastung an Vorstand und Auf— sichtsrat.
4. Wahlen zum Aussichtsrat.
5. Genehmigung der Liguidations⸗ eröff nungsbilanz.
Aktionäre, die in der Versammlung ihr Slimmiecht ausüben wollen, haben ihre Aktien nach 5 11 der Satzungen spä— testens am zweiten Weiktage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Gesellschaftskasse, Berlin O. 34, Box bagener Str tz, oder bei einem Netar zu hinterlegen. Die Hinterlegungsscheine müssen die hinterlegten Aktien nach ihren Unterscheitungsmerkmalen bezeichnen und überdies muß darin beschein gt sein, daß die Aktien bis zum Schluß der General⸗ versammlung in unserem Gewahrsam bleiben. Bevollmächtigte bedürfen schrist⸗ licher Vollmacht.
Berlin, den 25. April 1927.
Der Aufsichtsrat.
i . Krankenheiler Jodquellen⸗ Aktiengesellschaft, Bad Tölz.
Die Aftionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 19. Mai 1927, vormittags 12 Uhr, in ten Geschästsiäumen der Gesellschaft in Bad Tölz stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts der Jahresbilans für das Geschäftsiahr 1926/26 mit Gewinn- und Verlust⸗ rechnung.
. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz mit der Gewing⸗ und Verlustrechnung.
„Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Satzungsänderungen: Die Satzung soll geändert weiden in § 12 durch Einfügung des Vorbehalts der Zu— stimmung des Aufsichtsrats sür die Anstellung technischer Beamter, in Fs 13 duich Abänderung der Ziffer 000 AM in 1000 RM in § 18 durch Ermäßigung der Vergütung des Auf— sichttzrats, in § 24 Abr. II durch Neujgssung der Bestimmungen über die Sitzungsprotokolle des Aufsichte⸗ rat.
5. Satzungegemäße Neuwahl von Auf⸗ sichtẽratsmitgliedern.
6. Verschiedenes.
Nur diejenigen Aktionäre sind in der Generalversammlung stimmberechtigt, die ihren Aktienbesitz spätestens bis zum 15. Mai 1927 nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt dadurch, daß der Aktionär bei der Gesellschaft entweder seine Aktien selbst oder ein beglaubigtes Verzeichnis über seinen Aftienbesitz vorlegt; die Beglaubi⸗ gung kann entweder öffentlich oder durch eine Bank oder durch eine öffentliche Spar⸗ tasse erfolgen. J
Bad Tölz, den 7. April 1927.
Krankenheiler Jodquellen A.-G.
in Bad Tölz. Der Aufsichtsrat. Der Vorsitzende: Di. Warmuth.
350 Spar⸗ K Vorschuß ⸗Verein A.-G. in Bad Schwartau.
In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung unserer Aktionäre vom 11. März 1927 ist un a. beschlossen worden, das Stammkapital unserer Gesellschaft um RM Ih0 000 durch Ausgabe von
RM 150000 Inhaberaktien
mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 192 zu erhöhen.
Die neuen Aktien sind von einem Kon⸗ sortium mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den bisherigen Aktionären zu nachstehenden Bedingungen zum Bezuge anzubieten.
Es können bezogen werden.
auf zus. RM 160 alte Aktien eine neue
Aktie von RM 100, auf zus. RM 1000 alte Aktien eine neue Aktie von RM 1000 zum Kurse von 11800 zuzüglich Börsen⸗ umsaätzsteuer. Der Bezugspreis ist bei der Zeichnung zu entrichten.
Vorbehaltlich der Eintragung der durch⸗ gefübrten Kapitalserhöhung in das Handele⸗ register fordern wir hierduich im Namen des Konsortiums unsere Aktionäre auf, hr Bezugsrecht bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses bis zum 14. Mai 1927 einschließ⸗ lich während der Geschästsstunden bei uns auszuüben.
Zur Ausübung des Bezugsrechts sind die Mäntel der alten Aktien mit einem zahlenmäßig geordneten Nummernver⸗ zeichnis hei uns einzureichen.
Die Ausgabe der neuen Aktien wird baldmöglichst gegen Rückgabe der über die Bejahlung erteilten Kassenquittungen erfolgen.
Wir sind bereit, soweit möglich, auch den Besitzern von Aktien im Nennbetrage von weniger als RM 100 einen ent— sprechenden Bezug zu ermöalichen. Spar ⸗ u. Vorschuß⸗Verein A.⸗G.
in Bad Schwartau.
17737]
Die Aftionäre unserer Gesellschaft weiden hieimit zu der am Donnerstag, den 19. Mai 1927, nachmittags 2 Uhr, im Hotel Kaiserho! zu Ravent— buig stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über die Veräußerung des Bürogebäudes der Firma, des Warenlagers und der Außenstände.
2. Beschlußiassung über die Verwertung der Aibeiterhäuser und eines Bau— vlatzes
Ravensburg, den 21. April 1927. J. G. Roth Akttiengesellschaft i. 8.
Der Liquidator, Kar! Posch.
7738
In der a -o. Generalversammlung vom 15. November 1926 ist Herr Direktor Paul Mebus, Cottbus Bahnhojsstr. 26, in den Aufsichtsrat gewählt worden.
Herr Stadtrat Dr. Joh. Krüger— Dresden, Waisenhausstr. 20, ist mit dem 31. De sember 192tz aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Den Vorsitz des Aussichts— rats hat Herr Bankier Hans Sponholt, Beilin C. 19, Jerusalemer Str. 20, über⸗ nommen.
Niederlausitzer Automobil Aktien⸗
gesellschaft. Cottbus. Der Vorstand.
JaI54]
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werten zu der am Montag, den 23. Mai 1927, vormittags 11 Uhr, im Hotel Continental, Berlin, Neustädtische Kirch—⸗ straße 6/7, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein⸗ geladen.
Tagesordnung: l
1. Beschlußfaffung über Aenderung der
Satzungen, beneffend 3 1 (Aenderung der Firma) 5 2 (Aenderung det
Gegenstandes des Unternehmens) 55 19.
20 und 31 des neugefaßten Gesell⸗ schaftevertrags (bett. die Befugnisse und Entschädigung des Aussichtsrata).
„Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗
winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926, Beschlußfassung über den Reingewinn und Geschäfts— . bericht des Vorstands. . 3. Entlastung des Aussichtsrats und des Vorstands.
4. Verschiedenes.
Die Attionäre, die an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihren Aftienbesitz, hinsichtlich dessen sie ein Stimmtecht ausüben wollen, spätestens am Tage vor der Versammlung bei der Gesellichaftskasse, Berlin G. 2, An der Stechbahn 3—4, oder bei einem Notar mit doppeltem Nummernverzeichnis zu hinterlegen. Der Hinterlegungschein gilt als Eintrittskarte zur Versammlung. Zur Vertretung in der Generalversamm⸗ lung ist schristliche Vollmacht erforderlich.
Berlin, den 28. April 1927.
Deutsch⸗Rumãnische
Petroleum · Akttiengesellschast. Der Vorstand. Grumbach.
190421 . Gäͤchsische Verfsicherungs⸗ Altiengesellschaft in Dresden.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der Sonnabend, den 21. Mai 1927, nachmittags 121 Uhr, im Sitzung aal der Gesellschast in Dresden, Johann⸗GeorgeneAllee 9, stattfindenden vierundsechzigsten ordentlichen Ge⸗ neralversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts des Vorstands für das Jahr 1926 mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats.
2. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge— schästs ahr 1926. .
3. Bericht des Prüfungeausschusses über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
d. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn. und Verlustrechnung und Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns.
5. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
6z. Wahlen zum Aufsichtsrat.
J. Wahl des Prüfung ausschusses.
Diesenigen Aftionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben die auf ihren Namen eingetragenen Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine oder die darüber von einein deutschen Nolar oder einer Bank aucgestellten Hinterlegungescheine spätestens am siebenten Tag vor der Ge⸗ neialversammlung in Dresden bei der Gesellichaftskasse, Johann⸗Georgen⸗Allee 5, oder in Berlin bei der Gesellschaftskasse, Rönigin⸗Augusta⸗Straße 10 — 11, bis zum Tage nach der Generalversammlung zu hinterlegen.
Dresden / Berlin, den 23. April 1927.
Der Vorstand. Schersath. Dürholz.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering. Berlin.
Druck der Preußischen Muckerei; und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, ich eln fen, 32.
Vier Beilagen leinschließl ich Börsen⸗Beilage)
und Erste und Zweite Zentral · Gandelsregister · Beilage
eutscher Reichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich , — Neichsmarh. Alle Poslanstalten nehmen Bestellung an, jür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 6,30 Neichsmark.
Fernsprecher-; Zentrum 1573.
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gespaltenen Einheitszetlle (Petit 1,05 Reichsmark, einer 5 gespaltenen Einheitazeile 1,75 Reichsmark.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Neichs · und Staatsanzeigers Berlin Sẽwmw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 92
r .
Nr. 99.
Reichsbank girokonto.
2 —
Berlin, Freitag, den 29. April, abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder
— — * e .
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ liegt eine Steuerkurs⸗Beilage bei, in der eine Bekanntmachung über die Festsetzung von Steuerkursen für die Feststellung der Einheitswerte auf den Beginn des 1. Januar 1927 nebst den der Feststellung zugrunde zu legenden Steuerkursen ent⸗ halten sind. Von den Nichtabonnenten des Blattes lann diese Beilage nur vom Verlag Hertelscher Cours⸗Bericht, G. m. b. H. in Berlin SW. 19, Beuthstraße 6, bezogen werden. Bestellungen ind also nur dorthin und nicht an die Geschäftsstelle es „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu richten.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ausführungsbestimmungen zu 8 9 der Verordnung über die Arbeitszeit.
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit.
Mitteilung über die Ausgabe der Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 192.
Aufhebung des Verbots eines Filmstreifens.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer A des Reich⸗ gesetzblatts Teil II.
ü / /
Amtliches.
Deutsches Reich.
Aus führungsbest i mm ungen zu 89 der Verordnung über die Arbeitszeit. Vom 29. April 1927.
Auf Grund des 5 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1927 (RGBl. 1 S. 110) wird hiermit nach Zu⸗ stimmung des Reichsrats bestimmt:
81.
Als Vorbereitungs⸗ und Ergänzungsarbeiten im Sinne des z 9 Abs. J der Verordnung über die Arbeitszeit sind anzusehen:
1. Bedienung von Kraft-, Beleuchtungs-, Heizungs- und Auf⸗ ugsanlagen, Oefen und ähnlichen Betriebseinrichtungen . Pflege von , die Arbeit außerhalb
er in dem Betriebe oder der Betriebsabteilung allgemein bestehenden Arbeitszeit erforderlich ist, um den vollen Be⸗ trieb in der nächsten Schicht aufzunehmen, einschließlich der Beaufsichtigung dieser Arbeiten;
Vorbereitung von Hilfsstoffen und Instandsetzung von Hilfsgeräten und sonstigen ö . soweit sich die Arbeit während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen läßt und soweit sie erforderlich ist, um den vollen Betrieb in der nächsten Schicht aufzunehmen, einschließlich der Beauf— sichligung dieser Arbeiten;
Reinigung und Instandhaltung von Betriebsräumen, Ma⸗ chinen, . und anderen Betriebseinrichtungen, soweit ich die Arbeit während des regelmäßigen Betriebs nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen läßt, einschließlich der Beaufsichtigung dieser Arbeiten;
4. Arbeiten von Vorarbeitern, Werkführern und sonst bei ,, der Arbeitnehmer oder des Arbeitsvor⸗ ganges Bekeiligten, soweit ihre Tätigkeit unerläßlich ist, um die Arbeiten vorzubereiten oder abzuschließen oder die Arbeit zweier unmittelbar aufeinanderfolgenden Schichten zu verbinden.
Die unter Nr. 1 bis 4 angeführten Arbeiten sind nur ö als Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten anzusehen, als sie insgesamt die Dauer von einer Stunde täglich oder, sofern es sich um Arbeiten auf Grund der Nummern 1 oder 2 allein oder im nn,, mit Ausnahmen auf Grund einer der übrigen
ummern handelt, die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreiten.
§ 2. Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 1927 in Kraft.
Berlin, den 29. April 1927.
Der Reichsarheitsminister. J. V.: Dr. Geib.
einbarung
einschließlich des Portos abgegeben.
Ergänzung der Aus führungsbestim mungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit. Vom 29. April 1927.
Auf Grund des 5 16 Abs. 1 der Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1927 (RGBl. i S. 110) wird hiermit nach Zu⸗ stimmung des Reichsrats folgendes bestimmt:
n
Zu s 6a. In dem Verfahren zur Entscheidung von Streitig⸗ keiten über die Vergütung nach Abs. 3 sind die Beteiligten stets zu — 36 In geeigneien Fällen kann die Anhörung auch durch den Vorsitzenden des ,,, . den Gewerbeaufsichts⸗ beamten oder andere behördliche Stellen erfolgen. Bei der An⸗ , ist zu versuchen, eine Vereinbarung unter den Parteien herbeizuführen.
Die Regelung durch den Schlichter schließt eine spätere ab⸗ weichende Vereinbarung der am Streit beteiligt gewesenen Parteien nicht aus. Auch der Schlichter selbst kann auf Antrag seine Entscheidung über die er n,, wenn eine wesent⸗ , Veränderung der maßgebenden Verhältnisse dies notwendig macht.
Die Entscheidung des Schlichters nach Abs. 3 ist in einem Rechtsstreit der Beteiligten über die Vergütung auch . das Gericht (gegebenenfalls das Gewerbe⸗ oder das Kaufmanns⸗ gericht, vom 1. Juli ab das Arbeitsgericht) bindend. Liegt eine Gesamtvereinbarung oder eine bindende Regelung durch den Schlichter nicht vor und kommt eine Vereinbarung unter den Beteiligten nicht zustande, so hat das Gericht in einem derartigen Rechtsstreit auch über die Form, die Höhe und die Art der Be⸗ rechnung der Vergütung z. tändig zu enlscheiden.
Die Anordnung des Reichsarbeitsministers nach Abs. 5 etzt voraus, daß der Ausgleich der Arbeitszeit durch bindende Ver⸗ Ear die Dauer der Anordnung rechtlich gesichert ist. arungen oder sonstige Unterlagen, die dies dartun, und Nachweise über die Zahl der , in den ver⸗ schiedenen Zeiten des Jahres sind dem Antrage beizufügen.
Zu S3 Der 89 gibt keine selbständige Ausna memöglichkeit, sondern regelt lediglich für die auf den , Bestimmungen beruhenden Ausnahmefälle das Ausmaß der Arbeitszeit⸗ verlängerung. Sobald die Arbeit über zehn Stunden ausgedehnt werden soll, erfordert die Verlängerung, abgesehen von den Vor⸗ bereitungs- und Ergänzungsarbeiten, eine besondere Genehmigung. Dabei hat die für die Genehmigung zuständige Behörde u prüfen, ob die Mehrarbeit — 9 den 585 5 bis 7 zulässig ist.
eruht die Mehrarbeit auf 8 6, so kann die Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nach § 9 mit der Ge— nehmigung zur Mehrarbeit nach 5 6 verbunden werden
Auch wenn die Mehrarbeit tarifvertraglich vereinbart ist, so ist eine Genehmigung zur Ueberschreitung der Zehnstundengrenze nur möglich, wenn die ki hl , der Voraussetzungen des 5 9 fest⸗ teht. Der Tarifvertrag muß also die Fälle, in denen die Zehn⸗ tundengrenze überschritten werden kann, so umschreiben, daß ihre
usnahmeelgenschaft und ihre Notwendigkeit aus dringenden Gründen des Gemeinwohls klar ersichtlich sind. In allen anderen Fällen kann die Ueberschreitung stets nur für bestimmte einzelne Arbeiten zugelassen werden, oder die Genehmigung muß die er⸗ forderlichen Ein geen fen ihrerseits festsetzen. .
Das Gesetz schreibt die befristete Genehmigung vor Die Frist ist nicht länger zu bemessen, als nach sicherer Voraussicht die gesetz⸗ lichen Voraussetzungen zur Mehrarbeit gegeben sein werden.
Die Ausführungsbestimmungen darüber, welche Arbeiten als Vorbereitungs- und Erganzungsarbeiten anzusehen sind sind be⸗ onders ergangen. Auch bei Arbeiten, die unter diese Be⸗ timmungen fallen, ist eine , ,, . der zehnstündigen täglichen Arbeitszeit nur zulässig, wenn auch die übrigen Voraus⸗ setzungen des 9 erfüllt sind. Es darf sich also nicht um Gewerbe⸗ weige Cdei' Gruppen von Arbeitern handeln, für die, die . ränkungen des 57 Platz greifen, und die Verhältnisse müssen so liegen, daß weder die Vertretung des Arbeitnehmers durch andere Arbeitnehmer des Betriebs , ist, noch dem Arbeit⸗ geber die Heranziehung betriebsfremder Arbeitnehmer zugemutet werden kann.
Zu 5 10. In den Fällen des 5 19 entfallen lediglich die Beschränkungen nach der Arbeitszeitverordnung; dagegen bleiben die , n sonstiger Gesetze, insbesondere die Vor⸗ 66 der Gewerbeordnung und des Kinderschutzgesetzes über ie Beschäftigung der Frauen, der Jugendlichen und der Kinder unberührt.
Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis zu führen, in das die Zahl der e 10 über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beschäftigten Arbeitnehmer, unter besonderer Angabe der Zahl der weiblichen und der jugendlichen, die Dauer ihrer . tigung sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzutragen sind. Das Verzeichnis ist den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen.
Zu § 15. Auf Betriebe der Gemeinden und Gemeindever⸗ bände ist 5 13 nicht anwendbar. Im übrigen be n sich der Satz 1 num auf die Befugnisse der s§ 2, 6 und 9 Abs. 1 Satz 1, während die Befugnisse des 8 5, des 5 6a Abs. z und 5, des 57 1 2 und des 89 Äbs. 1 Satz 2 nach Art und Zweck für eine Uebertragung nicht in Betracht kommen.
Der für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende S 14 der Verordnung vom 18. März 1919, der die für die Be⸗ amten gültigen Dienstvorschriften für die gemeinsam mit den Beamten beschäftigten Angestellten mangels abweichender Ver⸗
Tarifverein
einbarungen ohne weiteres maßgebend macht, ist neben der Kann
vorherige Einsendung des Betrages
vorschrift des 5 13 Satz 2 der Verordnung über die Arbeitszeit bestehen geblieben; die Voraussetzung der gemeinsamen Beschäfti⸗ gung mit Beamten ist in der letzteren Bestimmung nicht mehr dorgeschrieben. Die Dienstvorschriften über die Ar eitszeit können unter Umständen die Vorschriften über die Entlohnung mit umfassen.
Zu § 14. Die Bestimmungen der Ziffer VII der Anord⸗ nung vom 23. November 1918, 17. Dezember 1918 und des 5 10 der Verordnung vom 18. März 1919 find gemäß Artikel I des Gesetzes vom 14. April 1927 nicht mehr auf Arbeitszeitverlänge—⸗ rungen anwendbar. Mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesände⸗ rung verlieren daher auch die auf Grund jener Bestimmungen bereits erteilten Genehmigungen zu Arbeitszeitverlängerungen ihre Gültigkeit Die genannten Bestimmungen können unf nur noch für sonstige Beschäftigungsbeschränkungen in Betracht kommen. Insbesondere werden sie für die Ablürzung der in der Gewerbeordnung für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter bei mehr als achtstündiger Beschäftigung vorgeschriebenen Pausen in Betracht kommen. In solchen Fällen soll für die zur Genehmigung zuständigen Stellen Richtlinie sein, daß den Anträgen auf Pausen—⸗ . im allgemeinen nur stattzugeben ist, wenn
1. die Belange der e nnn, (große Entfernung
der Wohnungen von der Arbeitsstelle, günstige Zugverbin⸗ dungen, unvermeidliches ; der verschie⸗ denen Arbeitergruppen, Heimgartenarbeiten und dgl.) es als besonders wünschenswert . lassen,
die Art der Beschäftigung der Arbeiterinnen und jugend⸗
lichen Arbeiter eine verhältnismäßig leichte und nicht esundheitsgefährdende ist,
; . einwandfreie Arbeitsräume sowie für die
sättagspause ein genügender, im Winter erwärmter
Aufenthaltsraum vorhanden sind,
y bei der Verkürzung der Mittagspause auf eine halbe Stunde
unter gleichzeitigem teilweisen oder auch völligen Wegfall
. Vor⸗ und Nachmittagpausen für die Arbeiterinnen
un jugendlichen Arde lte? Ses Gòse ners csg H
Einrechnung der Pausen täglich nicht über achteinhalb
Stunden, an den Tagen vor Sonn⸗ und Festtagen ohne jede Pause nicht über fünfeinhalb Stunden beträgt.
Artikel 2.
In den Ausführungsbestimmungen vom 17. April 1924 zur Verordnung über die Arbeitszeit (KGBl. J S. 416) fallen die Bestimmungen zu den S5 19, 12, 13 und 14 weg. Im übrigen blelben die bisherigen Äusführungsbestimmungen unberührt.
Artikel 3.
Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 1927 in Kraft. Berlin, den 29. April 1927. . Der Reichsarbeitsminister.
J. B.: Dr. Geib.
Die im Reichsverkehrsministerium als Anhang zum Inter⸗ nationalen Signalbuch herausgegebene „Amtliche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1927“ ist irn Verlag von Walter de Gruyter C Co., Berlin W. 10, Genthiner Straße 38, erschienen. Den Reichs⸗ und Staatsbehörden sowie den Wiederverkäufern wird das Buch bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 420 RM von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buchhandel ist das Werk zum Preise von 5.560 RM zu beziehen.
Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens.
Der lt. Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 45 vom 23. 2. 1927 verbotene Bildstreifen: „Ver suchun g“, Prüfnummer: 14 985, Antrag⸗ steller: Universum Film A. G., Berlin; Ursprungsfirma: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer Corp., Amerika, ist auf Grund des 3 7 des Reichslichtspielgesetzes durch Entscheidung der Film⸗ prüfstelle Berlin vom 2X. April 1927 unter Prüfnummer 15 527 mit dem Haupttitel „Versuchung“ 10 Akte — 2643 m und 14 60 m Auͤsschnitte zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, nunmehr zugelassen worden.
Berlin, den 27. April 192.
Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mildner.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 des Reichsgesetzblatts Teil Il enthält:
das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Reichstags, vom 25. April 1927,
die Befanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 19. April 1927 und
die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 19. April 1927.
Umfang K Bogen. Verkaufspreis 0,5 RM. Berlin, den 29. April 1927. Gesetzlammlungsamt. Dr. Kaisenberg.