1927 / 100 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs anzeiger aatsanzeiger.

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Mr. 100. .

Reichs bank girokonto.

Inhalt des autlichen Teiles: Deutsches Reich.

Exequaturerteilung. Bekanntmachung auf Grund des 5 32 des Hausarbeitsgesetzes.

Preußen. Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗ konzessian. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 12 und 15 der Preußischen Gesetzsammlung.

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Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem chilenischen Konsul in Köln Gustavo Hörmann⸗ Montt ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

*

Der Hausarbeitf ach aus schuß für kunstgewerbliche und sonstige sogenannte weibliche Handarbeiten in Dres den hat am 21. März 197 auf Grund von 8 32 des Haugarbeitgesetzes vom 30. Juni 1923 (RGBI. 1 S. 472) nachstehenden Festsetzungsbeschluß gefaßt:

Für die Zeit vom 1. Februar bis Ende März 1927 gilt folgende Regelung

Die Mindestentgelte für Stickerei, Häkelei, Strickerei und Näh= arbeit betragen, soweit nicht tarifvertraglich anderweite Regelungen eisolgt sind,

a) in der Stunde 20 Pfg. für einfache Arbeiten nach vor⸗ liegendem Muster, b) in der Stunde 30 Pfg. für darüber hinausgehende schwierigere Arbeiten. Stücklöhne sind so festzusetzen, daß normalleistungsfähige Heim arbeiterinnen bei Durchschnittsléistung diese Mindestenigelte erreichen.

Für die Zeit vom 1. April 1927 bis Ende März 1928 gilt solgende Regelung:

Die Mindestentgelte für Stickerei, Häkelei, Strickerei und Näh⸗ arbeit betragen, soweit nicht tarisvertraglich anderweite Regelungen erfolgt sind:

a) in der Stunde 26 Pfg. für einfache Arbeiten nach vor⸗ liegendem Muster,

b) in der Stunde 36 Pfg. für darüber hinausgehende schwierigere Arbeiten.

Stücklöhne sind so festzusetzen, daß normalleistungsfäbige Heim arbeiterinnen bei Durchschnitteleistung diese Mindestenigelte erreichen.

Dieser Festsetzungsbeschluß ist einstimmig erfolgt und Jomit nach § 34 AbJ. 1 des Hausarbeitgesetzes endgültig; er gilt für das Gebiet des Freistaates Sachsen. .

Arbeits- und Wohlfahrtsministerium. Für den Minister: Dr. Kittel.

Preußen.

Dem Markscheider Diplom-Ingenieur Otto Apel aus Waldau, Kreis Schleusingen, ist von uns unter dem 28. April 1927 die Konzession zur Verrichtung von Mark—⸗ scheiderarbeiten für den Umfang des Preußischen Staats er⸗ leill worden. Apel hat seinen Wohnsitz in Halle, Saale, ge⸗ nommen. .

Halle a. S., den 28. April 192.

Oberbergamt. J. V.: Ziervogel.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Gesetzlsammlung enthält unter Nr 13221 das Gesetz zur Aenderung des Preußischen Aus⸗ führungsgesetzes zum Finanzausgleichs geletze, pom 235. April 1927. . ir. 13 222 die Verordnung zur Ausführung des 5 8 der Ver⸗ n , . einbarung zwischen dem Freistaate Preußen und dem Volke staate Hessen wegen ein beitlicher Aufiöfung des Graf zu Solms-Rödel heim und Assenheimschen Hausguts vom 24. März 1924 (Gesetzsamml. S. 451), vom 2. April 1927. Umfang 4 Bogen. Verkausspreis 0, lw RM.

Berlin, den 30. April 197. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

erlin, Sonnabend, den 30. April, abends. Poftichecttonto: Bertin 416

einschließzlich des Portos abgegeben.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13223 die Verordnung über die Reichswohnungszählung, vom 27. April 1927, und

Rr. 13 224 die Verordnung über die Feststellung der Zahl der Wohnungsuchenden, vom 20. April 1927.

Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0 15 RM. Berlin, den 29. April 1927.

Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Berichtigung. In dem Bericht über die Sitzung des Reichsrats am 28. . M. (Nr. 99) des Reichsanzeigers) muß es richtig heißen: Eingegangen ist ein Gesetzentwurf über die Wiederintraftsetzung des Handelsvertrags zwischen Deutschland und Bolivien, anstatt Wolhynien. . Uebersicht über die Reichseinnahmen und ausgaben in den Monaten April 19826 vis Marz 1927. April 1926 bis März Zufammen Februar 1927 1927 A. Ordentlicher Haushalt. Beträge in Millionen Reichsmark I. Einnahmen:

a) aus Steuern, Zöllen und Abgaben 6631,8 541,9 7173, 7 b) Verwaltungseinnahmen ... 373.5 19,7 393,2 Summe der Einnahmen. 7005, 6 l, 756.) II. Ausgaben: a) Allgemeine Reichsverwaltung . 41497 354,7 4504, 4 b) Reparations zahlungen... 385,2 49.7 432.9 c Steuerüberweisungen ... 23838 1437 2532.5 Summe der Ausgaben.. 69217 b48, 1 7469, d Mithin kassenmäßiger Zuschuß .. ; ) ; Mithin kassenmäßiger Üeberschuß. 83,6 183,5 97, Monatszwölftel der in den Haus⸗ halt eingestellten Ueberschůsse aus den Jahren 1924 und 1925 .. 364,2 36,0 400.2 Mithin etatsmäßiger Zuschuß .. ö ; eber hill 447, 8d 49,5 497,3 B. Außerordentlicher Haushalt. L Ginnahmen: a) Verwaltungseinnahmen⸗ 1.6 0,3 1ů9 b Bisher abgerechneter Erlös aus der Ho/so Anleihe von 1927 .. 329,4 329, 4 Summe der Einnahmen. 1,6 329,7 331,3 II. Ausgaben: a) Allgemeine Reichs verwaltung einschl. Kriegslasten .... 403,7 33,6 437,3 b) Reparationszahlungen.. 115, 1,8 116.9 Summe der Ausgaben .. 515,8 35,4 5h64, 2 Mithin aus vorhandenen Beständen r enn, ĩ. 517, 294,3 222,9 C. Nachträgliche Einnahmen und Ausgaben zu Lasten des Rechnungs⸗ jahres 1925. I. Etnnahmen .... 48, 48,7 II. Ausgaben ö 400, 9 8,2 409, 1

J. Aus den Steuereingängen im Monat März 1927 sind im April 1527 an die Länder noch gesetzliche Anteile in Höhe von 58,4 Mill. RM auctgezahlt worden.

2 Aus den bis Ende März 1927 ausgewiesenen etatsmäßigen Ueberschüssen kann ein Rückichluß auf. das Ergebnis des gelamten Rechnungsiahres in einer diesem Ueberschuß entsprechenden Höhe nicht gezogen werden, da am Ende des Rechnungsjahres zur Deckung nach⸗ fräglicher Ausgaben zu Lasten des Rechnungsiahres (s. C. des vor= stehenden Ausweises) noch ein Bedarf von etwa 250 Millionen Reichsmark vorhanden sein wird.

3. Stand der schwebenden Schuld am 28.2. 1927 31. 3. 1927

1. Zahlungeverpflichtungen aus der .

Begebung von Schatzanweisungen 9,7 9.7 2. Sicherheitsleistungen. ... 51, 1 51,0 3. Darlehen von der Post 110,0 1100

Parlamentarische Nachrichten. Der Ausschuß zur wirtschaftlichen Förderung

X

2. 1927

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

schaftsxats hat im Anschluß an eine Vernehmung von Sachver⸗ ständigen aus den Kreisen der bildenden Künstler, der Schriftsteller und Tonsetzer, der Verlegerschaft, des Bühnen—⸗ und Filmwesens, der Schallplatten und Funkindustrie zur Frage einer Verlängerung der Schutzfrist auf 90 Jahre folgende grundjätzliche Entschließung gesaßt: „Der Reiche wirtschaftsrat kann einer Verlängerung der Schutz- frist' auf 50 Jahre nur unter der Voraussetzung zustimmen, daß bie Verlängerung auch tatsächlich in erster Linie den Erben der Ur⸗ heber zugute kommt. Er verlangt deshalb eine innere Regelung des Verlagsrechts, die es nach Ablauf der bisherigen 30 jährigen Schutz⸗ frist jedem Verleger möglich macht, die bis dahin absolut geschůtzten Werke zu verlegen gegen Zahlung einer Abgabe an die Erben, die gesetzlich festzulegen ist. Wünschenswert wäre außerdem eine Aende⸗ rung des deutschen Verlagsrechts in der Richtung, daß Verträge, durch die das Urheberrecht gegen eine Pauschalvergütung übertragen wird, nur für eine begrenzte Zeit, höchstens 10 Jahre, gültig sind. In weiteren Entschließungen wird. wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger mitteilt, die Notwendigkeit betont, daß im Zusammenhang mit der Schutzdauer auch eine neue Bestimmung ge⸗ schaffen wird, wonach nach Ablauf der Schutzfrist ein staatlicher Schutz gegen Mißachtung der Urheberschaft und Verunstaltung Verftümmelung von Kunstwerken gewährt wird. Als wichtig angesehen wird auch der zukünfüige urheberrechtliche Schutz der Rundfunkverbreitung von allen Werken. Dasselbe gilt bin sichtlich der mit Hilse des Künstlers hergestellten Grammophon⸗ platten, Notenrollen und dergleichen für den Rundfunk sowie bet Grammophonaufnahmen, die unter mißbräuchlicher Benutzung einer Rundsunksendung hergestellt werden. Durch besondere Bestimmungen sollen die ausschließlichen Befugnisse des Urhebers, das Werk öffent⸗ lich aufuführen, durch Rundfunk zu verbreiten und mechanisch zu vervielfaltigen, nur aut. ire, ses evi bog- smt Zeit ühertragen werden diürsen. Der Ausschuß beschloß welter, daß das photg⸗ graphische Urheberrecht bei der Wiedergabe von Kunstwerken niemals gegenüber dem Urheber des Kunstwerks geltend gemacht werden darf, und daß bei Wiedergabe von Kunstwerken, bei denen diese Wiedergabe Selbstzweck und bei denen der Schöpfer bekannt ist, der Name des Schöpfers angegeben werden muß.

Diese Beschlüsse des Ausschusses sind der Reichsregierung zu⸗ geleitet worden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 30. April 1927.

Nach dem Geschäftsbericht des Alerandęerwerk A. von der Na hmer. Aktiengesellschaft zu Rem scheid, für das Geschäftssahr vom J. Januar 1926 bis 31. Dezember 1926 blieb nach besonders ungünstigen Ansangsmonaten der Bestellungseingan auch während der Sommermonate unbefriedigend. Eist im Heibst traf eine wesentliche Belebung des Geschästs ein. Neben dem Umsatz. rückgang und den im Jahre 1926 erheblichen Ausfällen bei Kunden (263 92 RM gleich 17 v des Umsatzes von 12 117 106 RM) wurden die Verdienstmöglichkeiten durch Preissenkungen und un⸗ aünstige Lieferungshedingungen geschmälert, zu denen der verschãrfte Konkurrenzkampf fährte. Trotz der verringerten Nachfrage konnten die bei dem Konjunkturumschlag im Sommer 19285 zu hoch an⸗ gewachsenen Vorräte um riehr als 14 Millionen auf einen normalen Stand gesenkt werden. Die Bilanz weist einen Verlust von ole Rc aus, der aus der gesetzichen Rücklage zu decken ist. Die Umsätze waren im ersten Viertesiahr 1927 auch unter Berück⸗ sichtigung der stillen Saisonzeit unbefriedigend.

Der Jahresbericht der J. G. Farben industrie Aktiengeserifchaft, Frankfurt am Main über das Heschästssahr 1926 bespricht einleitend die Kapitalsveränderungen im letzten Jahre sowie die damit zusammenhängenden Fusions, und Interessengemeinschaftsberträge. Ueber den geschäftlichen Venlauf des Berichts jahres teilt der Bericht u. a. folgendes mit: Auf dem Hauptgebiet der Farbstoffe konnte tretz schärferen Konkurrenzkampfes der Absatz behauptet und in manchen Ländern weiter ausgedehnt werden, nicht zum wenigsten infolge der im veiflossenen Jahre vollends durchgeführten Zusammenfassung der auswärtigen Verkaufs stellen Soweit sich bis jetzt beurteilen läßt, macht das Farbst off geschäft im laufenden Jahre bejriedigende Fortschritie. Auf dem Gebiet der anorganischen Erzeug⸗ nisse, der organischen Zwischenvrodukte und Lösungsmittel hat sich namentlich in der zweiten Jahreshälfte der Umsatz im Inland ge⸗ hoben, ebenso steigerte sich der Verkauf nach dem Ausland. Das pharmazeutische Geschäst ließ in Deutschland zu wünschen übrig, da⸗ gegen hat sich der Auslandeabsatz nach einer großen Zahl von Ländern günstig entwickelt, wenngleich viele Länder Spezialitäten verordnungen erlassen haben. um die Errichtung eigener pharma zeutischer Industrien zu begünstigen. Auf den Gebieten der photographischen Kamera, der photographischen Papiere. der Revroduttionstechnik jowie der Auf⸗ nahmesechnikt in der Kinematographie konnte der Umsatz im In⸗ und Ausland gesteigert werden; dagegen waren die Erlöse durch die starke Konkurrenz auf diesem Gebiet beeinträchtigt. Durch die Fusion mit der Köln-Rottweil A. G. gewann die Tätigkeit der Gesellschast auf dem Kunsteidegebiet an ,, Die Produktion des Berichtsiahres konnte glatt abgesetzt werden. Die Preise seien noch nicht besriedigend. Ter Absag in Stickstoff ver bindungen, zowohl in Düngemitteln als technischen Stickstoffvrodukten, war befriedigend. Im laufenden Geschäftsjaht hat der Verbrauch an Stickstoffdüngemittein so fark eingesetzt, daß z. Z. die gesamten Lager ·

bestände geräumt sind. Im Januar 1827 wurden unten dem Namen Ritrophoska J. G. Volldünger eingeführt, die neben Stickstoff auch Kali und Phosbhorsänre enthasten, und die die Landwirtschast in einem solchen Ausmaße aulgenommen hat, daß die heutige Produktion in

r der geistigen Arbeit des Vorläufigen Reichswirt⸗

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diesem Düngemittel nicht zur Deckung des Bedarls genügt. Zur

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