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35 ö 5.
Bergbau und gewinnt Kohlen unter saarländischem Boden nicht von einem Schacht im Saargebiet, sondern von zwei Schächten aus, die sie in lothringischem Boden niedergebracht hat. Die Bergpolizei in diesem Pachtfeld wird nach einem Abkommen der Regierungskommission des Saargebiets und des französischen Staates nicht durch Bergbeamte des Saargebiets, sondern durch französische Bergbeamte ausgeübt. (Lebhaftes hört, hört!) Daß durch diese Art des Betriebes das Saargebiet und seine Bevölke⸗ rung in sehr erheblichem Maße geschädigt wird, unterliegt keinem Zweifel; denn dem Saargebiet — und zwar sowohl dem Fiskus der Regierungskommission wie den Gemeinden — entgehen hier— durch große Steuerbeträge, da die Besteuerung des von Lothringen aus unter saarländischem Boden erfolgenden Abbaues nicht im Saargebiet, sondern in Lothringen erfolgt. (Sehr richtig! Es ist darum außerordentlich überraschend, daß die Regierungskom⸗ mission des Saargebiets, der die treuhänderische Verwaltung dieses Gebiets obliegt und deren oberste Pflicht Wahrung der Inter⸗ essen dieses Gebiets und seiner Bevölkerung ist, ihr Einverständ⸗ nis zu diesem Vorgehen des französischen Staates gegeben hat. (Lebhaftes Hört, hört Welche Motive die französische Staats⸗ regierung geleitet haben, bei dem Abschluß dieser Pachtverträge den privaten Gesellschaften weitgehende Rechte bezüglich des Ab⸗ baues der französisch⸗fiskalischen Gruben einzuräumen, entzieht sich unserer Beurteilung. Gewiß räumt der Vertrag von Ver⸗ sailles dem französischen Staat weitgehende Rechte bezüglich der Saargruben ein. Der französische Staat kann danach den Berg⸗ bau betreiben oder nicht betreiben, die Gruben an Dritte ver⸗ pachten usw. Ohne in eine nähere rechtliche Erörterung eintreten zu wollen, muß ich es doch als einen Mißbrauch bezeichnen, daß durch diese Verträge die reichen Kohlenschätze des Saargebiets nicht dort gefördert werden, wo sie liegen (sehr richtigh, sondern sozu— sagen auf ein fremdes Staatsgebiet verschoben werden. (Sehr gut!! Der Vertrag von Versailles räumt zwar in seinem Ab⸗ schnitt über das Saargebiet Frankreich sehr viele Rechte und Deutschland und Preußen sehr wenig Rechte ein. Deutschland hat aber das wichtige, klar umschriebene Recht, wenn die Volks⸗ abstimmung zu seinen Gunsten ausfällt — und daß dies der Fall sein wird, darüber besteht wohl schon jetzt nirgends auch nur der geringste Zweifel (Bravo! —, die gesamten Kohlengruben vom französischen Staat zurückzukaufen. Dieses Recht zum Rückkauf umfaßt alles, was durch den Versailler Vertrag auf den französi⸗ schen Staat übertragen worden ist. (Sehr richtig) Hiervon gibt es keine Ausnahme. Unter das Rückkaufsrecht Deutschlands fällt also auch dasjenige Kohlenvorkommen, das noch im Saargebiet liegt, das aber durch die erwähnten Abmachungen des französi— schen Staates zurzeit von französischem Boden aus abgebaut wird. (Sehr richtig) Bei dieser Rechtslage ist es klar, daß diese Kohlen⸗ gruben frei von allen Pachtverträgen, die inzwischen etwa der französische Staat abgeschlossen haben sollte, an Deutschland zurückfallen müssen. (Lebhaftes Sehr richtig! Deutschland ist nicht gebunden durch irgendwelche Pachtverträge, die in ihrer vertraglichen Dauer die Zeit nach der Rückkehr des Saar— gebiets zu Deutschland umfassen. (Sehr richtig) Ich kann hier namens der Preußischen Staatsregierung die Erklärung abgeben, daß Preußen unter keinen Umständen sich mit einem Verzicht auf diese Rechte jemals einverstanden erklären wird. (Bravo!) Die Preußische Staatsregierung befindet sich hierbei in vollem Ein— verständnis mit der Reichsregierung. Es ist gewiß aller Grund zur Wachsamkeit vorhanden, aber bei der klaren Rechtslage können unsere Rechte nicht durch irgendwelche Vereinbarungen präjudiziert werden.
Es ist nun auch der Befürchtung Ausdruck gegeben worden, daß das Vorgehen des französischen Staates das Ziel hätte oder die tatsächliche Wirkung haben könnte, die Volksabstimmung zu be⸗ einflussen, indem in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Ver⸗ sailler Vertrags und der Volksabstimmung unter der Herrschaft der Regierungskommission künstlich wirtschaftliche Zusammen⸗ hänge und Verflechtungen zu dem Saargebiet und Lothringen geschaffen werden. Demgegenüber erinnere ich daran, daß wir der Treue der Bewohner dieser Grenzgebiete ebenso sicher wie der⸗ jenigen der gesamten übrigen Bevölkerung des Saargebietes sind. (Lebhafter Beifall; Das hohe Haus wird mit mir der festen Ueberzeugung sein, daß keiner dieser treuen deutschen Bergknappen sich durch irgendwelche wirtschaftlichen Erwägungen und andere Beeinflussungen davon abhalten lassen wird, seine Stimme für Deutschland abzugeben. (Bravo!! Mit der Loyalität, die oberster Grundsatz bei der Volksahbstimmung sein muß, wäre es schlechter⸗ dings unvereinbar, wollte man das Ergebnis der Volksabstimmung modifizieren auf Grund von wirtschaftlichen Veränderungen, die der eine Staat, der sich bei der Abstimmung im Saargebiet im Wettbewerb befindet, künstlich geschaffen hat. Selbstverständlich werden sich die Regierungen des Reichs und Preußens niemals durch irgendwelche materiellen Erwägungen bei ihrer Mitwirkung über die Entscheidung der Zukunft des Saargebiets und seiner Be⸗ völkerung leiten lassen. (Bravo!) In dieser Beziehung möchte ich an die Worte erinnern, die Herr Reichsaußenminister Stresemann im Mai vorigen Jahres zu den Saarsängern hier in Berlin ge⸗ sprochen hat. Herr Dr. Stresemann verwahrte sich damals gegen das hier und da aufgetauchte Gerücht, er wäre bereit, freiwillig einige deutsche Gemeinden an der saarländisch⸗lothringischen Grenze abzutreten. In diesem Zusammenhang hat er feierlich da⸗ gegen Protest eingelegt, daß Menschen und deutsches Land irgend— wie in Verbindung gebracht würden mit materiellen Dingen (Bravo!), und dagegen, daß die Menschen an der Saar als An⸗ hängsel der Saargruben betrachtet würden. Sie können überzeugt sein, meine Damen und Herren, daß die Preußische Staats⸗ regierung diese Verhältnisse mit besonders wachsamem Auge be⸗ obachtet, und daß sie nichts unterlassen wird, um die Rechte Deutschlands, Preußens und der deutschen Saarbevölkerung zu sichern. (Bravo!! Die Preußische Staatsregierung befindet sich hierbei in voller Uebereinstimmung mit der Reichsregierung und, wie ich überzeugt bin, mit der Gesamtheit dieses hohen Hauses. (Lebhafter Beifall.) .
Abg. Sobottka (Komm.) wendet sich gegen die Ueber⸗ schußwirtschaft der Preußag. Staatsbetriebe sollten ihre evtl. Gewinne für soziale Zwecke verwenden und soziale Musterbetriebe ein. Den Klagen der deutschnationalen und volksparteilichen tedner über die Schwierigkeiten im Bergbau müsse man die Auslassungen der „Deutschen Bergwerkszeitung“ vom 25. April K die von einer außerordentlich befriedigenden
onjunktur sprechen. Das Miesmachen solle nur dazu dienen, von der Durchsetzung berechtigter Arbeiter forderungen abzuhalten
(Sehr wahr! bei den Kommunisten) Es set eine Schande, daß Deutschland zu den wenigen Ländern gehöre, die die höchste Arbeits⸗ zeit bei schlechten Lohnen im Bergbau aufwiesen. Die im Bergbau tatsachlich gestiegenen Unkosten . allein darauf zurückzufuhren, daß die Bergbetriebe bei gleicher Belegschaft wie 1913 heute die Zahl ihrer höheren Beamten um 200 Prozent vermehrt und deren Gehälter verdreifacht hätten. Die Sozialversicherung der Arbeiter müsse noch mehr als bisher ausgebaut werden.
Abg. Hartmann (Dem) wendet sich gegen das preis⸗ verteuernde Verhalten des Kohlensyndikats. Im vaterländischen Interesse liege die möglichste Steigerung der Prosperität des Emdener Hasens. Wenn das Kohlensyndikat dazu beitrage, die Wirtschaftlichkeit dieses Hafens durch seine Preispolitik einzu⸗ schränken, liege das nicht im vaterländischen Interesse. Die Monopolstellung des Kohlensyndikats bedeute — in der Zeit des Abbaus der Zwangswirtschaft — eine neue Zwangswirtschaft. Der Redner begründet einen Antrag, der auf Förderung der ober— und mittelschlesischen Industrie ausgeht, die durch die wider⸗ natürliche Grenzziehung schwer geschädigt sei. Auf einem Schlesier⸗ abend habe man die Verhältnisse als auf die Dauer unmöglich bezeichnet, man sei sogar soweit gegangen, daß erklärt wurde, wenn nicht geholfen werde, so könnten sich Verhältnisse heraus⸗ bilden, wie Gerhart Hauptmann sie in seinem Schauspiel „Die Weber“ geschildert habe. Die Entlassung großer Arbeitermassen bei sinkender Konjunktur sei nicht zu empfehlen, sie sei sogar gefährlich. Besser sei Beschäftigung einer größeren Arbeiterzahl bei ver⸗ minderter Arbeitszeit. Der Redner bespricht dann die Frage der sogenannten Anlern⸗Werkstätten im Bergbau mit je zweijähriger Lehrzeit über und unter Tage. Hierbei sei aber leider die Mit— wirkung des Betriebsrats ausgeschlossen. Dabei scheine man politischen Mißbrauch mit den jungen Leuten zu treiben. Mit der Arbeitskraft werde vielfach grober Unfug getrieben; so seien ununterbrochen Arbeitsleistungen von 18 , bis 26 Stunden im Bergbau zu verzeichnen gewesen. Ein Mann habe in einer Woche fünf Ueberschichten verfahren. Diesem Uebermaß von Ueber⸗ stunden, müsse entgegengetreten werden. Bei der unmenschlichen zwölfstündigen Nachtschicht sei an ein Familienleben nicht zu denken, und die Zunahme der Grubenunfälle sei nicht ver⸗ wunderlich. Ein Steiger habe sich z. B. dahin geäußert: Mit einem Bein stehen wir im Zuchthaus, mit dem andern auf der Straße. (Hört, hört Der Redner kritisiert weiter Lohnabzüge vom Gedinge. Wer fleißig gearbeitet habe, werde dafür bestraft. Dem Leiter des Grubensicherheitsamts Grafen Hatzfeld sei An⸗ erkennung zu zollen für seine Tätigkeit; er sei der rechte Mann am rechten Platz. Wenn nicht immer der rechte Erfolg eintrete, so liege das an unteren Instanzen. Vor allem sollte man mehr mit den Betriebsräten zusammenarbeiten, dann werde man auch die Sicherheit vermehren und die Zahl der Unfälle verringern. Die Erklärung des Ministers über die Rechtslage an der Saar begrüßt der Redner. Es könne keine Rede von einer Ver⸗ schlechterung der Lage des Saargebiets sein. Notwendig sei die Erhaltung und Stärkung der Organisationen der Arbeitnehmer.
ö vhs Haus vertagt die Weiterberatung auf Mittwoch r.
Schluß 6 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstags . . in seiner ersten Sitzung nach der Osterpause am 2. d. M mit den Maßnahmen des Reichsarbeitsministerlums, die eine Beschränkung der Dauer der Erwerbs! o senfür⸗ sorge, und eine Einschränkung der Krisenfürsorge zum Ziele haben. Nachdem von sozialdemokratischer Seite hier— über Befürchtungen geäußert wurden, legte in ausführlicher Dar⸗ stellung Reichsarbeitsminister Dr. Brauns die Gründe dar, die ihn zu diesen Maßnahmen bewogen haben. Die Beschränkung der Dauer der Erwerbslosenfürsorge für einzelne Berufszweige — ein allgemeiner Abbau der ,, oder Krisenfürsorge sei nie beabsichtigt worden — sei erfolgt, nachdem sich der Arbeits⸗ markt in diesen Berufen über Erwarten gebessert habe und sich sogar in bestimmten Gebieten ein Mangel an geeigneten Arbeits— kräften gezeigt habe. Der Vorschlag einer en enn, der Krisenfürsorge liege gegenwärtig deni Reichsrat vor. Er ergebe Ich aus der Besserung des Arbeitsmarktes und vor allem aus der Erfahrung einer oft vorkommenden unbexechtigten Ausnutzung der Krisenfürsorge. In diesem Zusammenhange las der Minister im Wortlaut verschiedene Berichte vor, aus denen sich ergab, daß in gewissen Bezirken große Prozentsätze der Bezieher der Krisen⸗ fürsorge nicht arbeitsfähig seien und deshalb Renten beziehen. Die Arbeitsfähigkeit sei aber die gesetzliche Voraussetzung für den Be⸗ zug der Krisenfürsorge. Es ginge nicht an, daß sich die übrige Wohlfahrtspflege auf Kosten der Krifenfülrsarge entlaste. — Auf eine demokratische Anfrage wurde durch die Reichsregie⸗ rung festgestellt, daß die Verkürzung der Unterstützungsdauer, die das Reichsarbeitsministerium angeordnet hat, sich nicht auf die Angestelltenberufe bezieht. Nach längerer Aussprache wurde als⸗ dann eine Entschließung der Regierungsparteien angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird, ö hinzuwirken, daß bei der bevorstehenden Verordnung über die Erwerbslosen⸗ un Krisenfürsorge lokale Abgrenzungen unterblieben. Auch wurde im . der Wunsch ausgesprochen, daß die Reichsregierung dem Ausschuß noch weiteres Material zuleiten möge, da ohne Kenntnis des Wortlautes der Verordnung und des gesamten einschlägigen Materials eine endgültige Stellungnahme nicht möglich fei.
— Der Ausschuß für ö Angelegenheiten setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. ö. r (Zentr.) die Be⸗ ratung des Gesetzentwurfs über Arbeitslosenversiche⸗ rung fort, und zwar beim § 63 Grisenfürsorge), der dem
ungünstiger Arbeitsmarktlage nach Anhörung des Verwaltungs— rats des Reichsamts für Arbeitsvermittlung mit Zustimmung des Reichsrats die Arbeitslosenunterstützung als Krisenunter⸗ Hir ung abweichend von den sonstigen Vorschriften zu gewähren.
ie Erörterung drehte sich, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, vor allem um die Frage, ob in solchen Fällen eine Bedürftigkeitsprüfung eintreten solle. An⸗ träge der Demokraten und Sozialdemokraten wollen diese Prüfung beseitigen bzw. mildern. Ferner die Zustimmung des Reichsrats eventuell ausschalten. Die Abgg. Dr. Schneider (Dem.) und Luise Schröder (Soz.) begründeten dahingehende Anträge. Rentenempfänger dürfe man nicht ohne weiteres aus der Krisenfürsorge ausscheiden. Abg. Andre (Zentr.) machte dar⸗ auf aufmerksam, daß die „Fürsorge“, auch die Krisenfürsorge, keine Versicherung sei. Er empfahl folgende Fassung des ersten Satzes des F 63: „In Zeiten andauernd besonders ungünstiger Arbeits⸗ marktlage hat der Reichsarbeitsminister nach Anhörung des Ver⸗ waltungsrats des Reichsamts it Arbeitsvermittlung die Ge⸗ währung der k tützung als Krisenunterstützung abweichend von den Vorschriften der 585 58 — 690 zuzulassen. Er be⸗ darf dazu der Zustimmung des Reichsrats.“ Dem Eventualantrag des Abg. Schneider-Berlin: „Krisenfürsorge wird nicht gewährt, wenn der Arbeitslose sich in häuslicher Gemeinschaft befindet, deren Gesamteinkommen die Bedürftigkeit ausschließt“ könne man zustimmen. Abg. Rädel (Komm) sah in § 63 eine Verschlechte⸗ rung des Gesetzes, die beseitigt werden müsse. Abg Lambach (D. Nat) trat für den Antrag Andre ein, aber unter Streichung des Satzes „es bedarf dazu der Zustimmung des e, Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Brey (Soz.), Rädel (Komm.) und Hoch (Soz), der gegen die Streichung der Mitwirkung des Reichsrats sprach, erfolgte die Abstimmung. Der § 63 wurde in folgender Fassung angenommen: „In Zeiten andauernd be⸗— sonders ungünstiger Arbeitsmarktlage hat der Reichsarbeits⸗ minister nach Anhörung des Verwaltungsrats des Reichsamts für Arbeitsvermittlung die Gewährung der Arbeitslosenunterstützun als Krisenunterstützung abweichend von den Vorschriften der 85 29
bis 60 zuzulassen. Die Zulassung kann auf bestimmte Berufe oder
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Reichsgrbeitsminister gestattet, in Zeiten andauernd ,, .
Bezirke beschränkt werden. Die Höhe der Unterstützung und die Dauer ihrer Gewährung können beschränkt werden.“ Die Absätze 2 und 3 des § 63 wurden im Wortlaut der Regierungsvorlage unverändert angenommen.
ö 64 wurde in folgender Fassung angenommen: „Die Arbeits- osenunterstützung besteht aus der , und den Familienzuschlägen für Angehörige. Familienzuschläge sind nur für ö. Angehörigen des Arbeitslosen zu zahlen, die einen fami . Unterhaltsanspruch gegen ihn haben oder im Falle seiner Leistungsfähigkeit haben würden, sowie für Stief⸗ und Pflegekinder , Angehörge). Der Familien- zuschlag darf nur gewährt werden, wenn der Arbeitslose den Angehörigen bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit ganz oder überwiegend unterhalten hat, es sei denn, daß ein Unterhalts⸗ anspruch erst später entstanden ist oder im Falle der Leistungs⸗ fähigkeit des Arbeitslosen entstanden wäre. Der a ,, wird nicht gewährt, sofern der Angehörige für seine eigene Person
Hauptunterstützung bezieht.“ 58 65, der bestimmt, daß sich die Höhe der Arbeitslosenunterstützung nach dem Arbeitsentgelt richtet, wurde entsprechend dem Wortlaut der Regierungsvorlage angenommen. 5 66 gibt den Aufbau eines eigenen Lohn⸗ klassensystems 396 die besonderen Bedürfnisse der Arbeitslosen⸗
versicherung. Nach den Beschlüssen des Ausschusses werden in
diesem Paragraphen für die Bemessung der Arbeitslosen⸗ unterstützung folgende Lohnklassen eingerichtet: Klasse 1 bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt bis zu 12 RM, Klasse II bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als 12 bis zu 18 RM
Klasse II bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als 18 bis zu 24 RM, Klasse IV bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als 24 bis zu 30 RM, Klasse V bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als 30 bis zu 36 RM, Klasse VI bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als 36 bis zu 4 RM,
Klasse VII bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als
42 bis zu 438 RM, Klasse Vlll bei einem wöchentlichen Arbeits⸗ entgelt von . als 48 bis zu 56 RM, Klasse 1X bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von mehr als 54 RM.
Für die Zugehörigkeit des Arbeitslosen zu der einzelnen Lohnklasse ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das er in den letzten drei Monaten seiner Arbeitnehmertätigkeit vor der Arbeitslos= meldung die längste Zeit hindurch bezogen hat. Soweit er in dieser Zeit infolge Arbeitsmangels die in seiner Arbeitsstätte übliche Zahl von Arbeitsstunden nicht erreicht hat und deswegen Lohnkürzungen unterworfen war, ist das Arbeitsentgelt zu⸗ runde zu legen, das er ohne Kürzung der Arbeitszeit bezogen än Für einzelne Gruppen von unständig Beschäftigten kann der Ausschuß der Landesarbeitslosenkasse mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers Sonderbeftimmungen über die Berechnung des Arbeitsentgelts treffen. — 5.67 bestimmt, daß in jeder Lohn—⸗ llasse der Bemessung der tz ti nf ein Einheitslohn zugrunde gelegt wird. Der Äusschuß beschloß für diesen Paragraphen fol⸗ gende Klassen: Der Einheitslohn beträgt in Klasse 1 12 RM, Klasse II 15 RM, Klasse III 21 RM, i s II 27 RM, 3 V 33 RM, . VI 39 RM, Klasse VII 45 RM, Klafse VIII 51 RM, Klasse x 54 RM. — 58 68, der die 6 der Hauptunterstützung nominiert, wurde vom Ausschuß ab weichend von der Regierungsvorlage in folgender Fassung an⸗ genommen: „Die Hauptuntoerstützung . in den Klassen 1 und II 50, in der Klasse I 45, in den Klassen IV und V 40, in der Klasse VI 375, in den Klassen Vll bis IX 35 v5 des Einheitslohns. Als Familienzuschlag werden für jeden zuschlags— berechtigten Angehörigen 5 vH des Einheitslohns gewährt. Einschließlich der Familienzuschläge darf die Arbeitslosen⸗ unterstützung jedoch in den Klassen 1 und 11 75, in der Klasse II 70, in den Klassen IV und V öß, in der Klasse VI 62,5, in den Klassen Vll bis IX 60 vH des Einheitslohns in keinem Falle übersteigen. — Auch der 8 60 wurde abweichend von der Regie- rungsvorlage beschlossen, und zwar in folgende Fassung: „Der Ausschuß der Reichsausgleichskasse kann mit Zustimmung der Reichsregierung und des Reichsrats für Arbeitslose, deren wöchentliches Arbeitsentgelt 60 RM übersteigt, weitere Lohn⸗ klassen einführen und entsprechend höhere Einheitslöhne fest= setzen. In diesem Falle kann der Einheitslohn der Klasse 1X bis auf 57 RM erhöht werden. Werden nach Abs. 1 ö en über die Klasse 1X hinaus eingerichtet, so beträgt in ihnen die Hauptunterstützung 85 vH des Einheitslohns und darf ein⸗ schließlich der Familienzuschläge in keinem Falle 60 vH des Einheitslohns übersteigen.“ Der dritte Absatz in 5 69 wurde entsprechend der Regierungsvorlage angenommen. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) der Ge⸗ setzentwurf über die Verzinsung aufgewerteter Hhpotheken und ihre Umwandlung in Grund- schulden beraten. — Insbesondere wurden die vom Abg. Best, dem bekanntlich nach Zusammenbruch der völkischen Fraktion die Sozialdemokraten einen Sitz im Ausschuß eingeräumt haben, ge⸗ stellten Abänderungsanträge diskutiert, die die Grundzüge der Aufwertungsgesetzgebung teilweise ändern wollen. Die Bestschen Anträge wurden, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, nach eingehender Aussprache mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt, weil ihre Annahme nach Ansicht der Mehrheit des Ausschusses technisch undurchführ— bar sei, nachdem der größte Teil , Aufwertungs⸗ fälle bereits erledigt sei. Mehr ö nicht möglich als durch zusätz⸗ liche neue Bestimmungen unvorhergesehene Härten des geltenden Aufwertungsrechts zu mildern, mißbräuchliche Ausnutzung der Gesetzesvorschriften entgegenzutreten sowie allgemein zur Ver⸗ einfachung und Beschleunigung der Abwicklung der Aufwertung beizutragen. — Die Sitzungen des . werden die ganze Woche hindurch fortgesetzt werden.
Der Aeltestenrat des 1 Landtagz legte gestern vor Wiederaufnahme seiner Plenarsitzungen näch der Osterpause den Beratungsplan zunächst bis zum 11. Mai fest. Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff bat dringend, in der Maitagung die zweite Beratung des Haushalts zu eenden, schon um der Finanzberwaltung die umfangreiche Arbeit zur Vor⸗ legung eines Nothaushalts zu ersparen. erner setzte sich der Minifter lebhaft dafür ein, daß die dritte Lesung des Haushalts möglichst noch vor Pfingsten , Nach Erledigung, der zweiten Beratung des Berghaushalts, die am Dienstag beginnt, will der Landtag am Donnerstag den Haushalt der Iustizver⸗ waltung in zweiter Beratung in ,,. nehmen. Dienstag, den 10. Mai, soll mit dem Handelshaushalt begonnen werden, für dessen Beratung zwei Tage in Aussicht genommen . Am 11. Mai soll die erste Beratung des Polizeibeamtengesetzes statt⸗ finden. Die weiteren Dispositionen bis zu den Pfingstferien, die am 21. bezw. 22. Mai beginnen und bis zum 14. Juni anhalten sollen, werden in einer neuen ,, festgelegt werden. Zu erledigen sind noch die Haushalte des Staats- ministeriums, des Finanzministeriums und der allgemeinen Finanzverwaltung. Die zweite Beratung der Landgemeinde⸗ ordnung soll erst nach Pfingsten stattfinden, so daß auch die Städteordnung vorher nicht zur Beratung kommen wird.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschast. Berlin Wilhelmstr. 32.
Vier Beilagen
leinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
Prostken. Die Gefellschaft hat am 1. April und die stellvertretenden Vorstands⸗ Mülheim, Nuhr.
Sweite Z entr al⸗Handelsregifter⸗Beitage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 103. Derlin. Mittwoch, den 4. Mai ö e, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrüctungstermin bei der Geschaftsftelle eingegangen fein.
Lxæekhk. Ul0d4dd]! 2. Bletzer &. Brunn, Schriesheim: ᷣ ĩ z * . . ; 2. — ⸗ 2 riesheim: Freiherr von Marenhol = I. Handelsregifter. . 5 . 1 t ö ist aufgelöst. Die Firma lich i. i . 22 e, , ,, nn, , n, Landau. Eraan. Wohnstätten m. b. S. Lyck f 8. Marggreta Keller. Necarhausen: . 83 3. rf fe ihr Ge en r, gn, dfn, , ,
yck folgendes ein. 10938 Die Liquidation ift been ie ! i j . = 1 getragen; Die Liquidation ist beendet, die Das Geschäͤft samt der Firma ging auf . , , ,
1. Firma „Max Mohr“, Viehhande Firma ist erloschen. die Kaufleute Alois und Peter Reller
Das Geschäft wird von den Erben: Magdebmrzg. l0945 J. der Witwe Klara Mohr, geb. Haas, In das He eloregister ist heute ein⸗
n. Kommissionsgeschäft in Germers⸗- Lyck den 235 April 192 in Neck il zu München: Di aft ist nicht — 2 s hock, 26. X 27. ; arhausen b. Lad Mäaiheim, Luhn. 109 Rünchen: ie Gesellschaft ist nichtig. 3 . Inhaber Max Amtsgericht über, die . * en,. . ö. In das Handels register ist 6 9 Liguidator: Eugen Gnandt. Techniker in on Germersheim ist gestorben. — schaft weiterführen. Die . offene Handelsgesellschaft Schick & Eo. München. er
hat am 1. April 1927 begonnen Dau, n. Anstrocknungs Gefellschafft⸗ in. Dongu⸗-Rhein Attiengesellschaft
2 ö iebergang der Ford 3 Ver- Mälhrim, Nuhr, eingetragen. Persön. für Handel und Schiffahrt (Dor⸗
, . II. den Kindern; An⸗ k ö pin fer V ä, . lich haftende Gesell a. . ien heag) z Sitz München Vor sftanbs mi-
,,,, Ferhen, denn schem Geher e ggg selösch. Krafmnga . ul Tito 1 vel 1. V 9 esell t wi Denkhaus jun. in Mülhei r gelöscht.
,, alle in Germersheim, unter Magdeburg unter Nr. 1151 J än haft wd, dnn dee n r n. welche . . 19. Gagfah Gemeinnützige Aktie n⸗
; . ö J ; 1. der A= emeinsam oder durch einen k i, r Tee ,,, ,, , , en en ge, n dn ,, Dakar Schonung, Landau. ö . 2 3. 23 6 K ö n g n nein Ruh r, ,,,, ,., . e. e re, burg a. N., ist derart Prokura erteilt, 63 zeim Ruhr, i . eee , n,, . Landau i. zu e ,. April 1927. ö. 16. w daß. er geineinsam mit einen? Cafe den 36. April 1827. . . mit einem ; ellschaft mit ö 3 in ,, rr. . a The les Werk St. Benno , im, den 3. Ahril ig. Manheim, Kuhn. 1004] Gesenschaft mi äautter Daf⸗ Langendreer. 10839 lellung 6. Durch Gesellfthafterbeschluß Bad. Amtsgericht. F. G. 4. In das dan dels register ist heute ö . 3 pr e e , ge.
In unser Handelsregister Abteilung B vom J3. B ; 6 d ir hn“ 5scht.
; ; 3 Dezember 1926 ist die Gesellschaft der Firma „Gustav Kaufmann, D. Sohn“ Eduard Gradl gelöscht. e : . u gelsft Die Verkrerungsbefug nig bes Mannheim. i095 o] in k. ö eingetragen: Der 12. Schülke * Wr r Attiengesesl⸗ . 2 e. e. ö IJsaak Horowitz ist beendet. Moses In das Handelsregister wurde am Gesellschafter Gustav Kaufmann ist der- schaft in Hamburg Zweignieder⸗ g de ere , d. 3 1 . Horonmiß ist zum Lichnidator bestellt. 28 April nachstehende J rma eingetragen: storben. Die Witwe Gustav Kaufmann, affung München: Die Generafber ede und Custabl ha e , 3. bej der ö Mittel deutsche Heim⸗ dan sa⸗Druckerei Ge . mit be. Selma geb. Kaufmann, in Mülheim, sammlung vom“ 15. Märg 1927 hat — orstand auge sch eden Li 3 stätle, Wohnungsfürsorge Gesellschaft mit schränkter em, Mannheim. Der Ge⸗ Ruhr, ist infolge Erbgangs als persön⸗ Aenderungen des Gesellschaftsvertrag? Eugen Schlitter aus Düsseldorf ist zu beschränkter Haftung in Magdeburg unter sellschaftsvertrgg der Geselsschaft mit be- li . Gesellschafterin in die Ge⸗ nach näherer Maßgabe des eingereichten Mitglied des Vorstands beste n zum Nr. So der Abteilung B: Dem Br. jur. ,,. ung ist am 1. Dezember sellschaft eingetreten. Die Gesamt⸗ Protokolls beschlossen. Neubestelltes Langendreer, den 14. April Io? Rudolf HVornickel in Magdeburg ist derart 16 festgestellt, am 18. Februar 195 und prokuren der Prokuristen Rodenberg Vorstandsmitglied: Gottfried Paul re, ,. 23 ; Prokura erteilt, daß er in Gemeinschaft am 21. Januar 1907 abgeändert. Gegen. und Rosenthal sind erloschen. Gustav Hagen, Kaufmann in Hamburg 9 ; mit einem Geschäftsführer vertretungs⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb Amtsgericht Mülheim, Nuhr, 13. Sanatorium Grünwald, Ge= J Uios o berechtigt itt. einer Druckerei und die Nebernahme kan den 26. April 1927. E rn mit beschränkter Haftung. mr Wit zolz des Handels ö 4. bel der. Firma Verlags Gesellschast ern , Vertretungen jeder Art sowie Sitz Partenkirchen: Die Gesellschafter⸗ ,, Gust r Le e e gr r. für Lichthildkunsst mit beschränkler Haf- die Vornahme aller damit zufammen, München. logs] bersammlung vom 15. Februar 19277 , , ,n, ,. 8 ung, in Magdeburg Unter Rr. Hö? der hängenden Geschäste. Das Stammkapital J. Nen eingetragene Firmen: hat eine Aenderung des Gesellschafts— Profe g enen 6 9 . En: Abteilung B:. Die Vertretungsbefugnis beträgt 26 go Rähm, Geschäflsführer ist 1. YNatur-Frucht? Gelränke Ge- vertrags hinsichtlich der Firma be⸗ Heer Benn biedhmeelt, fer. iur. des Alfred Kühn it beendet. Wer nf, Vilhehm Walther, Nirckler. Riannheim. senschaft mit beschränkter Haftung. sclossen. Diese lautet nun? Haus zu n, e 2 . ö . mann Thegdor. Ischenffig in Magdeburg Der Siß der Gesellschaft ift von Stuit. Sitz München, Anialienstr. 73. Der Ge. St. Hildegard Partenkirchen Gesell⸗
ipzig, Abt. ist zum Geschafts führer bestellt gart, nach Mannheim verlegt werden. Als sellschaftsvertrag ist abgeschloffen am schaft mit beschräukter Haftung.
Handelsregister.
am 25. April 192. 5M bei der Firma Heinxichshefen s hicht eingetragen wird dersffentlicht; Die 8. April Sitz Mü be ? ht: April 1927. G 14. Reincke C Co. Sitz München! Jö 1 in Magdeburg unter Nr. S165 der kann tmachungen der Gesellschaft er⸗ . ist die ; . . Gesellschafter Kurt gin eg, 9 . [loge] Abtäilung 3: em Nobert. Ve und dem folgen. durch den Deulschen Reich sanzeiger. Vertrieb von Getränken, die aus Ratur. 15. Gottfried Schweiger Bau 4
Gerhard Stursberg, beide in Magdeburg, Geschäftslokal: Bachstraße 35— 7.
* e, ; C — t rücht tgestellt sind. S ital: Industriebedarf. Sitz München: Pr . w . ist Gesamthrok nn erteilt. . Ferner wurde eingetragen zu den ö. i aer wii en, . . 39 , 2 n bei der 5irma Drube & Gräãnz⸗ Firmen: führer bestellt, sind zwei oder einer mit 16. Bayerisches Rohproduttenhaus
Fabrik Villmar G. m. b. H.“ in Limburg dörffer in
folgendes eingetvagen worden: Mankebuzg unter r go
Emde ͤ Die Ligui⸗ e 699 . dation ist beendet, die Firma ist erloschen. e gilt. 9 w ö ö ist
Am 28. April 1927: einem Prokuristen vertretungsberechtigt. München David Eifenb Sitz Buß rg, nnn est mit be, hh wokuristen vertretungs exehtigt. a n, n,, erg. Sit char fer mg Mannheim⸗Rheinau: . . En rg. J
Limb 8 yr 97 h ! ] ⸗ Nj d ., 25. April 127. Das N ngdezuig, den 35. Ani 165. Hermann J er ist nicht mehr Geschäftz. 2 agen i g e sabrit Theo- l Josef Schlederer Wildbräu
zt. Das Amtsgericht A. Abteilung 8. — n. 33363 dor Fervers. Sith München, Stto. Grafing. Siß Grafing: Geänderte . ö liooms] , ö ist zum Geschäfts straß. 3/i. Inhaher: Theodor Fewvers, . , m vor
n,, .. be een 2 sregiste f ; . ! Kaufmann in München. zunggn in daz Handel zregister zu In unser Handelsregister wurde heute Thyssen sche Handels ener mit be⸗ 3 a e! C ö. Sitz München, 158. Louis Cohn jr. Nfg, Sitz Mün—=
den Firmen: Am 30. März 1927: Lüne⸗ bei der offenen Hanbelsgefellschaft in ö n, — z — burger Isoliermittel und Chemische Firma dir. * d'r . , . Dachauer St. st 6. Offene Handel, . . 21 J Fabrik, Aktiengesellschaft, Lüne⸗ dation“ mit dem Sitz in Mainz ein= n . . , Beginn:; 13. Oktober 1925. . . , ö burg; Der Dirertor Dr. Erich Siebert getragen: Der Liqusdator Esias Mayer . April 192 n, . . Möbeln, Antiqui⸗ ö . München, . , ,, ee ne, hi , dee fog, (be Srur er and Cg Heselschaft mit ze. rer nzm e mit em stängen. (lell, gate: ' fe nnn, ge n ellt. Durch Generalbersamm⸗ Mainz, den 25. April 1927. scheinkter Haftung, Mannheim: Der Ge. Kester: Stari. Ente, Holzhändlers. ; gels Eli, e . äungsbeschluß vom 13. Mär; 1937 ist bs Hess. Amtsgericht. af, , te wege , wöitide, und Mar. Mackh, Kaufmann, mann gelösft:; Seit „Seh tember 10e Grundkapital von 5000 auf 306 0600 Rh f.. 5 ——— Be sellschafterversamm lung vom 5 Apr 2 KR 2 hirs' der sos ih Hafen ds He fell: erhöht und der S der! Satzungen a. Main. lgCb4 19er in s 5 dahln geandert, daß auch flell= ere ti gemeinsam vertretungs- chaster: dein bisherige Ge sellschafter ö . k ben udnnse n r m n, nerd gen, eien. Ge , deer ee ür werken e g, Rheinischer Hof L. Gum⸗ , hae. Geiger, We derten n er n urch Ausgabe von 295 Stück Aktien über ö g. a können und diese nur zu zweien gemein⸗ brech: . 8 3 , München, Josef Geiger, Sägewerks 1 16 j 2 ; ; ö n , , i ᷣ O. S der. Sitz München . Tolle Geiger, Sägewmerks⸗ je 1600 RM durchgeführt. Am 6. April Te utsche Michelin Pneumatit- schaftlich zu Verlrelung der Gesellschaf Bayer 4 9 WI. aebi“ besitzer in Schlehdorf, und Albert 1 i. Aktiengesellschaft“ mit dem Sitz in berechtigt Rind? F östenb fen ayerstr. 21. Offene Dandelsgesellschaft. zer in SGhlehderf . und Albe 2 7 rn , k 26, ein r sern. . 1 . 4 . ö . K nge e , fret , uttenl Leon Gauthier, Kaufmann, früher in bircktor Paul Niäkenhthtet' in Erl it Leonhard Gumbrecht und Otto Schröder, Ker lenltcht ia hörts nde n, Gesellschaft K 44 ö 3 in . zum ,,, . ö . . ü 866 5 9 9er 6 , , z wohnhaft, ist aus dem Vorstand der mann in Duisbur e . hafte ur gemeinschaftlich zur e, e, de, , nen,, ,, me, 3 ö . 5 . Gesellschaft ausgeschieden. . . uten e T rich, Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. 23 ö u en nm gn. Ver⸗ erhöht Am 13. yr it 15877. Tapeten. Manns, . schäftsführern bestellt. Die Prokurg des Mun 23. K P 51 ö . ermãchtigt. . Ven seler und Sohn Nach— Hess. Amtsgericht. , ,, und des Georg Dr, , Per 3 ghd e I.. . Buchauer, Sitz München: ,, , , ee enn ee, , e nn,, , dee , ,,, urg: De Kausme In unser Handelsregister wurde heute ; e Rr ,, , , Neuheiten. , n m,, r n, . * Dole Langbein in Lüneburg ist Prokura erteilt. bei der of . Handelsgesellschaft in Alk enges lichast, Mannheim: Frichrich . Santer. Sitz Solln, Sohmke⸗ Huch ner, Techwiter in Solln, bisher
Ir * , . 2. Ritter, Mannheim⸗Neckarau, ist als Pro⸗ . 2. Alleini e d 6G ürö — ö . err , , ne, 3 5 ö j * . . . . 3. 6 . e, J r eg ih . . und Frau Frießner zeichnen. Com merz— itz inz eingetragen; David mit einem Vorstandsmitglied oder einem enn eln. Fankkommistons⸗ 21. Merttis Bürsten- Fabrikation ö Frießner 3 en Pmmerz. dem Sitz in Mainz eingetragen: David anderen Prokuristen zeichnungsberechtigt sst. geschäft. kö
und Privat⸗Bank, Aktiengesellschaft Weil, Kaufmann in Wiesbaden, ist in M* f der ö 7 . Hamburg, Filiale Kin inen, . . , wer ee, . Bad. Amtsgericht Mannheim. F. G. 4. 6 der Generalversammlung der Aktionaͤre haftender Gefellschafter eingetreten. bam 8. Februar 1927 ist. die Er- Mainz, den 28. April 1925.
höhung des Grundkapitals um Hess. Amtsgericht.
18 00 909 RM auf 56 60h 600 RM —
Will Henning. Sitz München, . Eggernstr. 2/3. Inhaber: Willy , — Mülheim, Runr. (10954 J J , . F 5 delsregister is , , , . . — Sitz München: ĩ 3. ,, , ,, sr ,,, . . e, n, h 0h ars den? e, mainz. i005 unh len Se Ge, rn , a n, n i e, erin; . berbleibenden Kommanditisten ist auf wer landen, Aktien zu e 1gbö dä (en amser ande ßßregister öde heute fhast' in Hiültks nn Rerhr, eingchagen: rl erm , dich wart umgeftessi und 30 00) guf den Inhaber lautenden bei der offenen Handelsgesellschaft in Cine Nommgnditistin ist ausgeschieden. Hans Sachs Lichtspiele“ . ; gi. III. Löschungen eingetragener Tirmen: Aktien zu je 1060 RM beschlofsen worden. Firma „Gini Lichtenstein d. Cie“ Den Hugo Möoniag in Mälhenn,ußr in killer. Licht piele . d Dbl. 1. Rohleder K Ehn nger Alt ten= Durch Befchluß vom gleichen Tage sind mit dem Sitz in- Mainz, Leichhofstt 10, ist Prokura derart erteilt, daß er die Ge, ng Dröge 4 Peter. Sitz Münch gesellschaft, Zweigniederlassung Mün die 88 5 und 20 des Gefessschaflsbertrags eingetragen; Die Prokura der Anni fellschaft entweder mit ber Gesellschafterin Thalkirchner Str. 881. Off . chen: . rokurg 2E. Max Hanftwurzel grändert., Grundkapital; Ho oö 6hh Fc. geb. Koch, Chefrau von Emil Lichten⸗ der mit der Hrokurmstin rn Paula gefellfchaft Beginn: 1. ß . und Firmg gelöscht. 5 in. iz Soö Aktien zu se 16rh fteiß, in Main; is⸗ erloschen, . krichs vertritt, Die Prokura der Handel nit Ieithbäöl; und Me delfah i 3 Rlinkenerg E Go. Geselsschaft Reichsmark. 20 0M Aftien zu je so Rü. Mainz, den , ,. ouise Tidten ist eg p cen. Hheseltschafter: R be Dröge, Kaufmanns, Pütz , * . Aktien 5 ö w end Sho 6b Hess. Amtsgericht. 2 k cht lrau. Lund nt Hen, nn,, . Sitz . , , ger, s, abe , es ld, , , , e , , diner, 2 6 *. 24 . w/ 3 . 6 . st a, tretung der . m fe, k , , m gant schieden. Am 23. April 147: 1. Die r ech e der, n das Handelsregistey ist heute bei urist: Emil Ferbi öge in r, , m, , ,. offene Händels gefessschatt Man d Eo! schaft mit beschränkter Haftung“ den ö e . . 1 2 . 96.
Lüneburg. zn n ñ Sweigniederlassung Mainz) eingetragen: nal lragen: ; . , , SGesell. De or arn een hrt Schr n ln. k k kBanerische Kraftwerke Littien⸗ schafterbeschlus; vom 1. zipril 1h27 auf—
aul und In⸗ ift erlo che gesellschaft. Sitz München: Prokurist 6 ᷓ , , , ,. oschen. j . eee aft. 2. Mokurist: gelöst. Liquidator: Burkhard B 8 24 . . ö Manz i ., 7 ö en fr , . k . mit einem k . 33. . ꝛ⸗ ; 9. Hess. Amtsgericht. eopo —ᷣ ü tstands mitglied. Fir l ⸗ . begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft , een e. eopold, Jann. weitergeführt. 3. Bayerische Elektrizitäts⸗Werke. ö. re er efabrit Milbertshofen
ist nur der Inspektor Erich Schultze in Mannheim. 10951 Amtsgericht Mülheim, Ruhr,
enn — ; ( rn e, Sitz München: Neubestellt ö n schrů 5 K t n — De. heute zu den 26. April 1892. k G —— 3 uf ge ; irg. Inhaber: folgenden Firmen eingetragen: Direkter in Landshut. ö ⸗ Resteurntzse e gibt Linebnin, 1 enüt erte Attien Manz n, n r bello. De gene, golbeinnraßz- t aer ieee r n el, n en Amtẽgeric üneburg. Fi gg . 4 , ö an, ere lt, get gr, * ,,, . Saftung. z Ädolf Reinhart, Kaufniann in Mün— ö — siodas] en err g 6. 26 ö . 2. , rn, i K 6 uchen: (scäftsführer. Wilhelm chen. Firma erloschen, - ; In unser Handelsregister A Nr. Hö 4 bestellt, daß ö 1 ern chnitzle ist als . pe, Führer gesscht,́ Neubestellt Ge. 6. .
e ,. ell⸗ ff sfübrer M. ; ö ö;
e ben, 5 r, mit . — ur Gi. e enn, , . 9 ö. i n, J Vrüg nit dem. Sitz in nung der Firma berechtigt ist. Sber⸗ schaft wird als Einzelfirma fortgeführt. 4. GB. ur oe“ ä
FHäostlen Lingetragen. Persönlich haftende ingenieur . Martin in Mann⸗ Amtsgericht Mülheim, Ruhr, 6 er e Tg ele a ,
des Hermann Wiener gelöscht. Haftung in Liguidation. Sitz München.
5. Srbis⸗-Film⸗Aktiengesellschaft. 8. Rhenovis Nähr- und Futter⸗
Hese schafter find Kaufmann Karl Kritger. helm ist zum Horstanbs mitgliah bestellt. den 26. April 1927. loo] Sitz München: Vorstandsmitglied Dr. mittelfabrik. Gesellschaft mit be—
Prostken, unb Kaufmann Richard Köhler, Tas Vor tandsmitglied Arthur Martin mitglieder Friedrich Schork und Otto In das Handelsregister ist heute bei GEnumerich Wellisch gelösch schränkter Haftung in Liquidation.
Henne sind vom Aufsichtsrat ermächtigt, der Firma „Jul. Bagel, Kommandit⸗ 6. Neuhöfer X Co. Gt senschaft mit Sitz München.
tinn. Sitz München.
1927 begonnen. Lyck, den 20. April 1927.
Amtsgericht. die ellschaft auch in Gemeinschaft gesellschaft“ in Mülheim, Ruhr, ein⸗ beschräukte t Sitz Mü . i Sitz — mit einem Prokuristen zu vertreten. getragen: Der Kaufmann Wilhelm! . 86 8 . . eng i nther .
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