1927 / 104 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Arbeitszeit im mitteldeutschen Braunkohlengebiet sei weder durch die seit vor dem Kriege um 56 Prozent pro Kopf gestiegene Leistung, noch dadurch zu beweisen, daß der Braunkohlenbergbau Nebenprodukte gewinne und der rheinische Braunkohlenbergbau bei einer verkürzten Arbeitszeit auskomme. Bei aller Anerkennung der Arbeitswilligkeit komme der Fortschritt auf die Mechanisie⸗ rung; die Nebenprodukte machten nur einen ganz kleinen Teil aus, beim rheinischen Braunkohlenbergbau sei das Verhaltnis des Deckgebirges zum Kohlenvorkommen außerordentlich günstiger. Auch die Absatzverhältnisse seien für die rheinische Braunkohle günstiger, so daß sie mit ihrem Erlös den Listenpreisen erheblich näher kamen; der mitteldeutsche Braunkohlenbergbau müsse mit Rücksicht auf den Wettbewerb der böhmischen und englischen Kohle bei einem großen Teil seines Absatzes erhebliche Preisopfer bringen.

Ein Regierungsvertreter weist die gegen den Kohlenhandelsbevollmächtigten erhobenen Vorwürfe zurück. Es würde kein öffentlicher Betrieb gezwungen, seinen Kohlenbedarf nur bei den Staatsbergwerken zu decken.

Abg. So bottka (Komm.) betont wiederholt die Möglichkeit, daß die Arbeitsgerichte auch für Bergarbeitersachen zuständig zu erklären seien. Wenn man besondere Kammern bilde, würden die Arbeitgeber, wie bisher auf die Berggerichte, auch auf diese Kammern sich Einfluß verschaffen. Ein Bergrevierbeamter habe kürzlich zuungunsten eines Arbeiters eine bewußte Rechtsbeugung begangen, die erst von einem ordentlichen Gericht hätte repariert werden müssen. Das ordentliche Gericht habe auch die fristlose Entlassung des lommunistischen Abg. Abel aus seinem Arbeits⸗ verhältnis in der Preußag abgelehnt und die Preußag zur Wiedereinstellung Abels verurteilt.

Abg. Schwenk⸗Sberhausen (Wirtsch. Vg.) erinnert an das Bestehen einer Kommission, die die Entschädigung kleiner Haus⸗ besitzer in Gebieten mit stillgelegten Zechen festzusetzen habe, aber innerhalb der letzten zwei Jahre nicht zusammengetreten sei. Dauit schließt die allgemeine Besprechung. In der Einzelberatung wendet sich

Abg. v. Waldthausen (D. Nat.) dagegen, daß zwar die Bergregalherren abgefunden seien, daß aber der Staat die Regal⸗ abgaben weiter erhebe. Er begründet einen Antrag, diese Regal⸗ abgabe durch eine einmalige, für die Bergwerksbesitzer tragbare Abgabe abzulösen.

Abg. Osterroth (Soz) ist der Ansicht, daß das Staats⸗ ministerium in einer umfangreichen Denkschrift diese komplizierte Rechtsmaterie klären solle. Dabei dürfe der Staat als Einnehmer nicht schlechter gestellt sein wie als Regalzahler.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Schreiber: Zur Frage der Regalabgaben möchte ich daran erinnern, daß der Rechtsausschuß dieses Hauses am 24. November 1926 an das Staatsministerium das Erfsuchen gerichtet hat, daß es eine Denk— schrift vorlegen möge, und zwar bis spätestens zum 1. Oktober d. J. eine Denkschrift in rechtlicher und finanzieller Hinsicht über die geltenden Ansprüche der früheren standesherrlichen In= haber von Bergregalen und in Verbindung damit die Fragen, die sich aus der Fürstenabfindung ergeben. Dieses Gutachten wird selbstverständlich vorgelegt werden. Was die rechtliche Natur dieser Regalabgaben anlangt, so möchte ich darauf hinweisen, daß ein Prozeß zwischen dem Harpener Bergbauverein und dem Fiskus geschwebt hat, den der Fiskus vor dem Reichsgericht gewonnen hat. Das Reichsgericht hat sich in einem ausführ⸗ lichen Urteil mit Angriffen gegen die Rechtsgültigkeit der Regal⸗ abgabe auseinandergesetzt und hat sich auf den Boden des Fiskus gestellt, daß diese Angriffe gegen die Rechtsgültigkeit der Erhebung der Regale hinfällig seien. Ich darf darauf hinweisen, daß die Reichsverfassung nicht etwa von der Aufhebung von Regalen spricht, sondern von der Uebernahme dieser privaten Regale auf den Staat. Das ist geschehen, und so ergiht sich auch aus dieser Wendung der Verfassung, daß die Verfassung und die, die ste geschaffen haben, sich auf auf den Standpunkt gestellt haben, daß diese Regale etwa nicht mehr aufrechterhalten werden sollen. Nun kann ich mich insofern dem Herrn Vorredner durchaus anschließen, eil auch ich es nicht für erwünscht halte, daß derartige unter ganz anderen Verhältnissen einst eingeführte Abgaben dauernd bestehen bleiben. Wenn aber die Bergbautreibenden, die diese Regalabgaben zu zahlen haben, sie als besondere Last emp⸗ finden was ich durchaus verstehen kann —, so liegt es ja bei ihnen, an den Staat heranzutreten und wegen einer Abfindung über diese Verpflichtung mit dem Staat zu verhandeln. Dazu sind wir, wie ich bereits erklärt habe, gern bereit.

Abg. Kilian (Komm.) wendet sich gegen die Verschande⸗ lung der Natur und Beseitigung guten Ackerlandes in Mittel deutschland durch die dortige Braunkohlenindustrie.

Damit schließt die Einzelberatung. Die Abstimmungen zum Bergetat werden am 10. Mai stattfinden.

Zur Geschäftsordnung beantragt

Abg. Schwenk-⸗Berlin (Komm.), daß der Antrag seiner ö gegen das Verbot der kommunistischen Gegendemon⸗

ration am „Berliner Sta ernte, morgen als erster Punkt ehandelt werde. Der Stahl m, dessen . Selte von dem frechen roten Gesindel in Berlin“ sprach (hört, 1 links), habe estimmte Angriffsabsichten, die durch das Verbot der kommu⸗ nistischen Gegendemonstration begünstigt würden. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.)

Der Antrag Schwenk wird gegen die Stimmen der Kommunisten abgelehnt.

Um 5 Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag 12 Uhr: Zweite Lesung des Justizetats.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstag tritt, wie nunmehr endgültig feststeht, zu seiner ersten Sitzung nach den Osterferien Dienskag, den 10. Mai, zusammen Auf der Tagesordnung steht das Luftverkehrsabkommen mit der Tschechoslowakei, der Gesetzentwurf über die Abänderung der am 20. Mai 1876 in Paris unterzeichneten Internationalen Meter⸗ konvention, der Gesetzentwurf über ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche, Belgien, Frankreich und Italien, betr. die gegen⸗ seitige Anerkennung der Beschußzeiten für Handfeuerwaffen, ferner der Bericht des handelspolitischen Ausschusses über die Anträge, betr. das Verbot der Verwendung von Gefrierfleisch zur Wurstfabrikation. Der Präsident behält sich vor, gegebenenfalls weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Reichstagsausschuß für soziale An⸗ gelegenheiten setzte gestern unter dem Vorsitz des Ab⸗ geordneten Esser (Zentr) seine Beratungen über den Gesetz⸗ entwurf einer Arbeitslosenversicherung fort. Auf der Tages⸗ ordnung stand: Be sprechung mit dem Städtetag. Der Präsident des Deutschen Städtetages Dr. Mulert überreichte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Veveins deutscher Zeitungs⸗ verleger die Vorschläge des Deutschen Städtetages und des Fer fen Landkreistages für die Neuorganisation des Arbeits⸗ nachweises und der Arbeitslosenversicherung, und legte Bedenken der Städte gegen die Konstruktion des re, dar, insbesondere dagegen, daß der Arbeitsnachweis eine reine Funktion der Arbeits⸗ losenbersicherung werde. Der Vorsitzende müsse gewählt, nicht

ernannt werden. Die weiteren Bedenken richten sich gegen die fing uzielle Auswirkung des Gesetzes, die Karenzzeit, die Dauer der Arbeitslosenversicherung, die Höhe der Rentensätze und gegen organisatorische Fragen. Vorsitzender Esser Gentr) erklärte, daß die Tendenz des Sozialpolitischen Ausschusses nicht dahingehe, die Arbeitsvermittlung von den Gemeinden loszulösen, sondern im Gegenteil ein organisches Zusammenarbeiten zu fördern. Landrat Dr. Loos forderte besonders die weitestgehende Selbst⸗ verwaltung für den Arbeitsnachweis usw., und Vizepräsident Dr. Elsaß empfahl eine Personalverbindung des Vorsitzes des Arbeitsnachweises mit einem leitenden Kommunalamt. Rechtsrat Dr. Schmidt⸗München trat ebenfalls stark für das Selbst⸗ verwaltungsrecht der Arbeitsnachweise ein, die er im Regierungs⸗ entwurf vermisse Der Arbeitsnachweis sei nicht . n , der Arbeiter und Arbeitgeber, sondern der allgemeinen irtschaft.

6 Vorschläge des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages für die ent⸗ organisation des Arbeitsnachweises und der Arbeitslosen⸗ versicherung gipfeln in folgenden Punkten: Nachdem die Spitzen⸗ verbände erklärt haben, daß sie sich mit Rücksicht auf die zarlamentarische Lage damit abfinden, daß eine Reichsanstalt Träger der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung wird, wenn den Arbeits⸗ und ga e dein n n das Recht der Selbstverwaltung ge . wird, werden folgende Grundzüge der Neuorganisation vorgeschlagen: Das Arbeitsamt ist eine Persönlichkeit des öffentlichen Rechts, dessen Verwaltung von den Vertretern der in seinem Bezirk bestehenden wirtschaftlichen Ver⸗ einigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und . Vertretern der Gemeinden und Gemeindeverbände geführt wird. Seine Aufgabe ist die Durchführung der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung innerhalb des Bezirkes nach Maßgabe der Richtlinien der Reichsanstalt, auch liegt ker die Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung ob. Es stellt den Haushaltsplan . auf and bestellt den Vorsitzenden, es stellt auch das Personal an. Seine Organe, der Verwaltungsausschuß und der Vorstand bestehen aus dem Vorsitzenden und Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gemeinden als Beisitzern. Die Zahl der Bei⸗ er aus jeder der drei Gruppen muß gleich sein. Die Vertreter er Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Verwaltungsausschuß werden von den wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber umd Abeitnehmer, die Vertreter der Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände durch die Vorstände der Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände nach Maßgabe eines Schlüssels bestellt. Die Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sollen Mitglieder des Vorstandes einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes sein. Die Vorstandsmitglieder werden von den Verwaltungsausschüssen gewählt. Die Beisitzer des Verwaltungsausschusses und des Vor⸗ standes sind ehrenamtsich tätig. Der Vorsitzende des Verwaltungs⸗ ausschusses und des Vorstandes ist Vorsitzender des Arbeitsamts. Er wird auf die Dauer von sechs bis zwölf Jahren vom Ver⸗ waltungsausschuß im Einvernehmen mit der Mehrheit der Vor⸗ stände der beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände gewählt. Der Vorsitzende und der Vorstand sind dem Verwaltungsausschuß des Arbeitsamts verantwortlich. Das Fachpersonal der Arbeits⸗ ämter wird durch den Vorstand oder Rerwaltungsangschuß, das übrige . durch den Vorsitzenden angestellt. Die Beiträge werden einheitlich durch den Vorstand der Reichsanstalt festgesetzt und durch die einziehenden Stellen an die Arbeitsämter abgeführt. Der Haushalt des Arbeitsamts wird auf Vorschlag des Vorstandes durch den Verwaltungsausschuß festgesetzt. Er ist durch das Landesarbeitsamt der Reichsanstalt vorzulegen und ist vollziehbar, wenn er innerhalb eines Monats durch den Präsidenten der Reichsanstalt nicht beanstandet wird. Die Beanstandung kann nur darauf gestützt werden, daß die , die bestehenden Gesetze oder die auf Grund der Gesetze erlassenen Richtlinien der Neichsanstalt verletzen. Im Falle der Beanstandung entscheidet der Vorstand der Reichsanstalt endgültig. Die Aufsicht über die Arbeits⸗ ämter führt der Präsident der Reichsanstalt, der berechtigt ist, den Geschäftsbetrieb der Arbeitsämter nachprüfen zu lassen. Das w ist eine Persönlichkeit öffent⸗ lichen Rechts, dessen Verwaltung von Vertretern der wirtschaft⸗ lichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer seines Bezirks sowie der beteiligten öffentlichen e, , . geführt wird. Seine Aufgabe ist die Vermittlung des Geschäftsverkehrs zwischen Arbeitsamt und Reichsanstalt sowie der Ausgleich jzwischen den Arbeitsämtern des Bezirks. Seine Organe sind der zerwaltungsausschuß und der Ce r , die aus dem Vorsitzen⸗ den und Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und öffent⸗ lichen Körperschaften als 4 bestehen. Die Zahl der Beisitzer aus jeder der drei Gruppen muß gleich sein. Auch hier sollen die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Verwaltungsausschuß von den wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Maßgabe eines Schlüssels bestellt werden. Die Vertreter der öffentlichen Körperschaften setzen sich aus den Vertretern der Gemeinden und Gemeindever⸗ bände sowie etwaigen weiteren Vertretern der Länder zusammen. e er; drei Viertel der Vertreter müssen Vertreter der be⸗ teiligten Gemeinden und Gemeindeverbände sein. Auch diese Vertreter werden nach einem Schlüssel von den gemeindlichen Verbänden bestellt. Die weiteren Bestimmungen entsprechen den für das Arbeitsamt vorgesehenen. Die Reichsanstalt hat die im Gesetz näher zu bezeichnenden Aufgaben, insbesondere die Abgrenzung der Bezirke der Arbeits- und Landesarbeitsämter, die Festsetzung allgemeiner Voraussetzungen für die Vorsitzenden der Arbeitsämter und Landesarbeitsämter, den Erlaß grundsätz⸗ licher Vorschriften für die Angestellten dieser Aemter sowie von Richtlinien allgemeiner Art, die Festsetzung der einheitlichen Bei⸗ träge, den Ausgleich ri , den Arbeitsämtern und Landes⸗ arbeitsämtern ünd die Ueberwachung der gesamten Tätigkeit dieser Aemter. Organe der Reichsanstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Beisitzer dieser Organe bestehen zu je einem Drittel aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Vertretern der öffentlichen Körperschaften. Die letzteren sind je zur Hälfte Länder⸗ und Gemeindevertreter. Die Vertreter der Arbeitgeber im Ver⸗ waltungsrat bestellt die Arbeitgeberabteilung, die der Arbeit⸗ nehmer die Arbeitnehmerabteilung des Reichswirtschaftsrats. Die Ländervertreter bestellt der Reichsrat, die gemeindlichen Vertreter die beteiligten kommunalen Spitzenverbände. Die Mitglieder des Vorstandes werden in r e, Weise wie die Vorstandsmit⸗ lieder der Arbeits- und Landesarbeitsämter von den Beifitzern er verschiedenen Gruppen des Verwaltungsrats gewählt. Der Präsident der Reichsanstalt wird vom Reichspraäsidenten, nach Anhörung des Verwaltungsrats und des Reichsrats ernannt. Die Aufsicht über die Reichsanstalt führt der Reichsarbeitsminister. Beschlüsse wurden nicht gefaßt .

In seiner Nachmittagssitzung setzte der Ausschuß die Be⸗ ratung der Arbeitslofenversicherung beim § 70 fort. Dieser Paragraph bestimmt, daß die w für Sonntage nicht gezahlt wird. Im Ausschuß kam zum Ausdruck, daß diefe , den für die Mehrzahl der Arbeitnehmer üblichen Entlohnungsverhältnissen entspreche. Andererseits emp⸗ fehle es sich aber, die Unterstützung an Feiertagen, die auf. Wochen⸗ tage fallen, nicht ausfallen zu lassen, damit die Unterstützung in Wochen, in die mehrere . fallen, nicht zu stark absinke. Entsprechend bestimmt auch die Regierungsvorlage, daß auf jeden Unterstützungstag ein Sechstel . wöchentlichen Unterstützungs⸗ betrages = nf n zweiten Absatz ö der 5 70, daß in besonderen Fällen die Arbeitslosenunterstützung ganz oder teil⸗ weise in Sachleistungen gewährt werden kann. Hierzu äußerte 6 die Regierung, daß mit dem Versuch, an Stelle der Bar⸗ eistungen Sachleistungen, z. B. Lebensmittel, Kleidung, Feue⸗ rungsmaterial zu setzen, in der Erwerbslosenfürsorge im allge⸗ meinen keine günstigen Erfahrungen gemacht worden seien. Sach⸗ leistungen erforderten in der Regel einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, auch sei die Abneigung der Unterstützten gegen diese Form der Unterstützung 23 allgemein. Die Versiche⸗ rung werde dieser Abneigung noch mehr Rechnung tragen müssen als die Fürsorge. Sie sehe daher von einem Zwange zur Ge⸗ währung von Henn m, . ab, wolle aber die Möglichkeit zu

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Sachleistungen nicht ausschließen. Der Paragraph wurde im wesentlichen entsprechend der Regierungsvorlage angenommen. Anch die weiteren Paragraphen, die die Restbestimmungen über die Arbeitslosenunterstützung bringen, wurden ohne wesentliche Aenderungen nach der Regierungsvorlage angenommen. Heute wird der Ausschuß die Paragraphen behandeln, die die Versorgung Arbeitsloser für den Fall der Krankheit regeln.

Der Westausschuß des Preußischen Landtags befaßte sich in seiner gestrigen Abendsitzung mit den Bahn⸗ wünschen der Provinzen Rheinland, . und Hessen⸗ Nassau, soweit sie in Uranträgen oder in vorliegenden Denk⸗ e ren niedergelegt waren. Ein Antrag auf tunlichste Berück⸗ ichtigung dieser Wünsche wurde angenommen.

Der Wohnungs⸗ und Heim stättenausschuß des Preußischen Landtags beriet gestern abend den Antrag Ladendorff (Wirtschaftl. Vereinig.), der sich mit den Richt⸗ linien vom 12. Juli 1926 über die Verwendung von Haus—⸗

ins steuer mitteln für die Instandsetzung von

g , . befaßt und das Staatsministerium ersucht, den in den Richtlinien festgesetzten Satz von 5 auf 10 vH zu erhöhen, die Gemeinden anzuweisen, unverzüglich die erforderlichen Beträge bereitzustellen sowie bei Vergebung von Hauszinssteuer⸗ hypotheken zu Reparaturzwecken des Altwohnraumes den Amortisationssatz, der bei Hauszinssteuerhypotheken für Neubau⸗ . festgesetzt ist, in Ansatz zu bringen und von einer kurz⸗ ristigen Zurückzahlung abzusehen. Ter Antrag wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger ab⸗ gelehnt mit Rücksicht darauf, daß durch die Bestimmungen des neuen Hauszinssteuergesetzes die Zinsen und Amortisationsquoten für Reparaturhypotheken als abzugsfähig erklärt worden sind. Ein kommunistischer Antrag auf Erweiterung des jüdischen Fried⸗ hofes in Berlin wurde von der Tagesordnung abgesetzt, weil noch Verhandlungen schweben.

Der Femeuntersuchungsausschuß des Preu⸗ ßischen Landtags beschloß in seiner gestrigen nichtöffentlichen Sitzung, am 11. Mai die Aussage des bereits als Zeugen ver⸗ nommenen Majors Buchrucker durch den Berichterstatter des Ausschusses entgegenzunehmen. Der Berichterstatter warde weiter beauftragt, über den Fall Grütte⸗Lehder Bericht zu erstatten. Wie mitgeteilt wurde, befinder . Grütte⸗Lehder jedoch augenblicklich in der Irrenabteilung der Strafanstalt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und 2atbsperrungo⸗ maßzregeln. Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauen seuchg

ist vom Schlacht⸗ und Viehhof in München am 2. Mai 1927 amtlich gemeldet worden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 5. Mai 1927. Telegraphische Auszahlung.

5. Mai 4. Mai

Geld Brief Geld Brief

Buenos⸗Aires. 1 Pap. Pes. 1,784 1,788 l, S5 1, 789 Canada .... 1 kanad. S 4,216 4, 226 1216 14226 Japan .... . 1 Ven 2503 Z35l? 2608 2512 Nairo ..... 1 agypt. Pfd. 21,604 21,9656 21,664 21, 06s Konstantinopel 1 turk. 2, 21 29 87h TDM London. .... 1 * 20,476 20,528 20 476 20,28 New Jork. . 18 42145 42245 4,214 4,34 Rio de Janeiro 1 Milreis O, 4955 O 4975 O, 4ꝗ06 O, 498

Uruguay .... 1 Goldpeso 4,225 4,235 4225 4.235 Amsterdam⸗

Rotterdam . 100 Gulden 168,67 169,09 168,59 169,11 ö 100 Drachm. 5, 74 5, 76 5, 74 5, 76 Brüssel u. Ant⸗

werpen ... 100 Belga 58,60 58, 74 58,60 58, 74 Budapest ... 100 Pengö 78,47 73 C65 7348 73, 66 Danzig. .... 100 Gulden sl, 75 684, 9h 81,80 82,00 Helsingfors . . 100 finnl. M 10,597 10,637 10,599 10,639

Italien ... . 100 Lire 2764. 22, 22,127 22,18 Jugoslawien. . 100 Dinar 7396 7,416 7, , n, Cehenhagen 190 Kr. 112,51 112.79 112.53 112 81 Lissabon und

Sporto .. . 100 Czeudo ] 21,495 21,545 21,175 21,525

JJ 108,83 109,11 108,8“, 109,99 Paris ..... 100 Fres. 16,515 16,555 16,515 16,565 Prag. ..... 100 Rr. 17.179 175195 12,475 13,5o1s Schweiz.... 100 Fres. 81, 96h 81,265 Sl, o5 81,26 Sofia ..... 100 Leva 3,043 3ohg 3,043 3,063

Spanien .. 100 Ppeseten 74,36 74,54 74,46 74, 64

Stockholm und ö Gothenburg. 100 Kr. 112,69 112,97 11269 112,97 Wien . .. . . . 100 Schilling! 59, 35 59,49 59.35 59, 49

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

5. Mai 4. Mai Geld Brief Geld Brief Sovereigns .. 20,54 20, 64 20 Fres. Stůcke

Gol o⸗ Dollars. 4, 245 4,265 4,245 4265

Amerikanische:

1000 - Doll. 15 4, 196 4,216 4, 197 4,217 2 und 1Doll. 18 4, 185 4 205 ö 69 Argentinische . 1 Pap. ⸗Pef. ; ,

Brasilianische . 1 . O0, 486 0,506 Canadische .. 1 kanad.

Englische groß. 1 * 20,44 2054 20442 20 64 Lu. darunter 12 20,43. 20,53 20 425 205525

Türkische. ... I türk. Pfd. Belgische ... 100 Belga 8, 42 58, 77 Bulgarische .. 100 Leva

Dänische .... 100 Kr. 118 27 178 en, . Danziger. ... 100 Gulden 81,60 82, 00 81, 60 32,00 in . 100 finnl. A 10, 5h 10,61 10,B55 10,61 Französische .. 100 Fres. 16,53 16,61 16,55 16,53 Holländische .. 100 Gulden 168.28 169, 12 168,30 169, 14

Italienische:

über 10 Lire“) 100 Lire 2e , n,, , Jugoslawische .. 100 Dinar 7,977 7,417 7,37 741 Norwegische .. 100 Kr. 108,5 109,599 108,53 109, 97 Oesterreichische 100 Schilling 659. 38 59. 68 59, 35 59, 6h Rumänische:

1000 Lei und .

neue 500 Lei 100 Lei 2366 270 .

unter 500 Lei 100 Lei 262 2,56 Schwedische . . 100 Kr. 11245 11591 112,37 112,93 Schweizer... 100 Fres. S0, 95 81,365 80, ö 81,35

Spanische ... 100 Peseten 74, 16 74,54 74,21 74,59 Tschecho⸗slow.

öob0 Kr. ... 100 Kr. 12,4665 19525 12465 12,526

1000Rr. u. dar. 100 Kr. 125165 123575 12,9 16h Ungarische . . . 100 Pengö , 75,77 KFG

*) b00 Lire und darunter fehlen.

Mr. 104.

Börsen⸗ Beilage zum Deut ehen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner BVörse vom 4. Mai

Amtlich festgestellte Kurse.

135rane, 1 Stra, 1 Lsu, 1 Peseta 0, 8 . 1 5sterr. Gulden (Gold) 2, 00 AÆ. 1 Gld. österr. W. 1,10 4. 1Rr. ung. oder tschech. W. 0, 88 Æ. 7 Gld. südd. W. 61D. holl. W. 1,370 4. 1 Mark Baneo 1,50 66. 1 Schilling österr. W. 10 000 Kr. 1 stand. Krone 1,125 4z 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2, 18. . 1 alter Goldrubel 3, 20 6. 1Feso (arg. Pap.) 1A 735 . 1Pfund Sterling 20,40 4. Dinar 3, 40 66. 1310ty, 1 Danziger Gulden 0, 80 .

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung A be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier befindliche geichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen- wärtig nicht stattsindet.

Das P hinter einem Wertpapier bedeutet 4 für

1Peso (Gold) 4,00 4. 1Do0ollar 4,20 4. 1èShanghat⸗Tael 19en 2, 10 4.

Die den Altien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der britten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben so ist es dassenige des vorletzten Geschäftsjahrs.

Ke Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Aus tändische Banknoten befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“

Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗— richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggeftellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 5 (Zombard 7D. Danzig oz (CZombarb ch. Amsterdam 34 Britssel r Helsingfors J. Itallen J. London 48. Madrid 3.

Kopenhagen 8. Paris 5. Prag 5. Schweiz s. Stockholm 4. Wien 6.

Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

j

lleutlger Voriger Kurs

63 Dt. Wertbest. Anl. 28

10. 1000Doll, f. 1. 12.32 6 do. 10 1000D. 5. 35 53 Dt. Reich s⸗A. 27uktz?

2 JF ausl. 4 f. 10060 69 Dt. Neichspost

Schatz F. 1u. 2, rj. 30 69 J Preuß. Staats sch.

1 Bayer. Staatsschatz Braunsch. Etaatssch.

rückz. 1. J. 25 78 Mecklbg. Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1925

on do. Staats sch. rz. 29 v Sachs. Staats schatz

NR Ih do. R. 2. füll. 1.7. 30 785 Thllr. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.8.30 68g Württhg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29

Bei nachfolgenden Wertpapieren ällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1— 30 000

losgssch. Nr. 30 091 *

7-16 F; reußSt.- Schatz

auslosb. ab Ott. 25 f.

Staats sch. , f. 1.5. 28 6

han. Staat 1919 4 Bayern dzt. Rent.

konv. neue Stilcke s

a n. 1919 unk. 30 4

do. os, Os, 11, 9k. 81. 12.23 do. S7 - 9g, os, gk 31. 12. 28 3 do. a6. Oy. aer S1. 12. 28 3 Hhamdg. Staat g- Rente s

0. do. St.⸗Anl. 1900 w. O7, os, 09 Ser. 12, 11, 18 rz. os, 14 rz. 58 1567, 1, 98, 95, . sy do. 1886, 97. 190213 Lübeck 1925 unt. 2819 Neckl. Staats anl. 1919 4 Süch . Mł.⸗A. 28, uk. 26 8 Wüirttem bg. N. 36. 42

Preußische Rentenbriefe.

te und ungekündigte Stücke, oste und unverloste Stücke. HMäag Brandenb. agst. b. 31.12.17 do. pater ausgegeben Mm Sannov. ausgst. b. 1.12.17 bo. später ausgegeben Hess.⸗Nass. agst. b.ä1.12. 17 o. später ausgegeben auenburger, agst. bä1. 13.17 do. spater ausgegeben Bomm. ausgest. b. 1.12.17 do. später ausgegeben sensche, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben

Heutiger] Voriger Kurs

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Heutiger Voriger . Kurs

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andkredit. .. .... do do.

4, 8 c Preu ßische Ost⸗ u. West⸗

aus gest. b. 31.12. 17 8 do. später ausgegeben 38h Mh. u. Westz. agst. b. 31.12.17 3 do. später ausgegeben 39 Sächsische. agst. b. 31.12. 17 3 do. später ausgegeben 39 Schlesische,. agst. b. 51.12. 17 3 do. später ausgegeben gyn Schl. - Holst. agst. b. 51. 12 17 3 do. später ausgegeben

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Lipp. Sandesbl. 1 9 v. Lipp. Landes sp. u. . do. do. unk. 25 Oldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 31

do. bo.

Sach s.-Altenb. Landbh. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-1 do. ⸗Gotha Landkred. do. do. O02, 08, 06s bo. Mein. Lderd. gel. do. do. tonv., gel. Schwarz bg.⸗Rudolst.

do. . Sondersh. Land⸗ kredit, gek. i. 4. 24

Dresdner Grund⸗

do. Grundrentenbr.

26, 27

Ohne Zinsscheinbogen Erneuerungsscheln.

renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5, 10 bo. do. S. 3, 4, 5 M

Serie 1— 8 Sãchs. low. Pf. b. S. 28,

do. do. his S. 25 do. Kreditbr. b. S. 22,

26— 38 do. do. bis S. 25

Brandenb. Komm. 28

Giroverb. ), gk. 1.7.24 do. do. 19,20, gl. 1.5. 24 Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 4 Hannov. Komm. 1928 do. bo. 1922 bo. do. 1919 Pomm Komm. S. 1u.2

gZinsf. J - 183.

Brandenburg. Prov.

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Ostpreuß. Prov. Ag. 18 Pommern Prov. 17 do. Ausgabe 16...

. do. do. 5 14... ...

do. Ausg. 14.

do. 1000000 u. 500000 bo. kleine Sächsische Prov. A. 3 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. S ] ann,, roy.

usg. 12

do. do. Ausg. 15 u. 1

do. Auzg. 9 bo. bo. Ausg. 6 do. do. 190 09 do. bo. Ausg. 6 u. da. bo. 98, 02, os, geb. 1. 10. 23 bo. Landesklt. Rtbr.

do. do.

Zintzf. 8 - 203.

2 *

d ʒinsf. 8 - 18

Berl. Stadtsynode 99, do. do. 1899, 1904.

Charlottenburg os, 12

Kur⸗ u. Neunm. Schuld 4] 1.1.7 Zinsf. = 18.

Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

Reichsm. 26, kdb. ab 82 Hannov. Prov. RM R. 2B. 4B u. 5B, tg. 27 do. do. R. 3 B. rz. 108 Ntederschles. Provinz R. „M. 26, rz. ab 82 Sachs. Pr. Reichsmark usg. 13 unk. 88

do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, Uk. 26

Ohne Zinsberechnung. Brandenb. Prov. o6- 11

Reihe 18— 26, 1912 e 27 858, 1914

do. Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 80 Hannoversche Prov.

Ser. 9, gek. 1. 5. 24

do. do. 1913, 1914

* - * 2

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55 S2 ——

e D 6 3 0 n 2

do. Ausg. 14, Ser. 4

2

6

do. bo. 13, Ser. 3 do. A. 19894, 19897, 1900

8

Rheinprovinz 23, 4

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2

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S.

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Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. 4 ö Kreiz ol 4 do. o. 1919 4

adersleb. Kr. 10 ut M4 auenbg. Kreis 1919. 4 Lebus Kreis 1910... 4 Offenbach Kreis 14194

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 28 u. 2418 do. 17, 21 Ausg. 22 4 Altona ...... .. 1928 9 bo. 1911, 19144 Aschaffenburg. .. 19014

Barmen 07, rz. 41/404 do. 1904,08, gek. 1.8.24 3 Berlin ..... .. 19338 * *

o. 1919 unl. 80 bo. 1920 unl. 81 bo. 1922 Ausa. 1

9 1922 Ausg. 2

0. 1886 do 1890 do. 18983 bo. 1904, S. 113 do. Groß Verb. iSi9 1 do. do. 19204

1908, 12, gek. 1. 7. 244

1905, gek. 1. J. 24 31 onn 1911 N, 19194 reslau 1906 M. 19094

do. 1891 3

1, 1g do. 1902, ger. 2. i. 218 1.1.7

. 1920 Coburg ..... ... 1902 Cottbus 1909 MiIgis

Coblenz. ..... .. 1919 do

Darmstadt. ..... 1920 do. 19198, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. J. 28, Deutsch⸗Eylau .. 1907

Dresden ...... . 1908 Duisburg ...... 1921 4

do. 1899, 07, 09 do. 1918 do. 1865, 1889

do. 1896, 02 Mahn

Düren H 1399, J 1901 do.

G 1891 lv.

Düsseldors 1900. os, i gel. 1. 8. 24

do. 1900, gek. 1. 5. 24

Elbing 08, 09, gk. 1.2.24 do. 1918, gel. 1. 7. 24

do. . 1. 2. 24 37

Emdenos H, J. gkl. 5. 24 Erfurt 1893, 01 M, os, 1910, 14, gel. 1.10.25,

bo. 1893 N, 1901 N,

Ehen .... ...... 8a do. 16. Ag. 19 (ag. 20)

Flensburg 12 , gk. 24 Frankfurt a. M. 28 * do. 1910, 11, gek.

1918

do. do. 189 (1. - 8. Ausg.)

1920 1. Ausg.), gek.

do. 1899, gel. do. 1901 M Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg.

Fraustadt ...... 1998 3

Freiburg i. Br. 1919 Fürth i. B. .... 19283

o. 1901 Fulda. ..... 1907 M

Gießen 1907, 09, 12, 14 do 1

2 1920 ulb. 1928

906

Gotha ..... .... 1328

Hagen 1919 M..... 4

Halberstadt 1912, 19 Halle. .. 1900, os, 10 do 1919

bo. 1592 3

do. 1900 Heidelbg. o7, gt. 1.11.28 do. 19605, get. 1. 10. 25 Heilbronn ... 1897 M Herford 1910, rückz. 89

Köln. . 18923 unt. 887 do. 19123 Abt. 5 do. 1919 unk. 29 ho. 1920 unk. 80 bo 1922

gonstanz oꝛ, get. 1.5. 26

Krefeld... 1901, 1909 do. Os, 7, gek. 80. 5.24 do. 1918, gel. 80. . 24

do. 38, 01, 08, g;. 80. 5. 24 8,

Langensalza . ... 1908 Lichtenberg (Bln) 1913 Ludwigshafen . . 1906

do. 1890, 969, 1900, 023

Magdeburg 1913, 1. 4. Abt. ukv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1923 Lit. 9 vo. 1922 Lit. B da 19 Lit. ¶. V, uk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gel. 1.1. 24 do. 1901, 19066, 1907

19608, 12, gel. 1. 1. 24 do. 19 , .

do. 19 II.., gk. 1.2.28 do. 1920, gel. 1. 11. 285 do. 1986, gel. 1. 1. 24

do. 1897, 96, gł. 1.1.24

do. 1904, 1905, gek. Merseburg 1901

Mühlhaufen t. Thür. 1919 VI

Müllheim (Ruhr) 1909

Em. 11, 18, uk. 31,85 do. 1914 do. 1919 unk. 30

München ...... 1821 4

do. 1919 M.⸗Gladbach 1911

unk. 36 Münster os, gk. 1. 10.25 do. 1897, gek. 1. 10.25,

Nordhausen .... 1908

Nürnberg ...... 1913

do. 1920 unk. 380

do. 19086

Offenbach a. M. 1920 Oppeln o2 M, gk. 81.1. 24

Pforzheim ol, o, 10, 1912, 1920

do. 95, 08, gek. 1. 11.28 Pirmasen 5g, 80. 4.24 Plauen 0s, get. 80.6. 24 o. 1909 Potsdam 19, gk. 1.1.24

Quedlinburg 1908 M

Regensburg 1908, o9 do. 9 M. O C 08, 0s

1889

do.

Remscheid 00, gü. 2.1.23 Rheydi 1899 Ser. 4 bo. 1918 M do. 1891 Rostock ... 19189, 1920 do. 61, 84, os, gł. 1.7. 24 do. 1895, gek. 1. 7. 24

Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, gel. 1. 5. 2

Spandau 09 M, 1.10.23 Stendal ol, gel. 1. 1.24 do. 19098, geb. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin v ...... Idas

zins f 86 18 4.

Stoly i. Bomm. ... * Stuttgart 19.06, Ag. 19

Trier 14,1. u. 2. A. ul. 28 do. 1919 unk. 30

Viersen 1904, gk. 2.1.21

Weimar 1888, gl. 1.1.24 Wies had. 1996 1Aut⸗ gabe, rilckz. 1937

do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gel. 1. 10. 34 do. 18 Ag. i9 Lu. I., el. 1. J. 24

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Deutsche Pfandbriefe. (Die durch?“ gekennzeichneten Vfandbriefe sind nach den von den Landschasten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

* Calenberg. Kred. Ser. D F (gef. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 354 Kur- u. Neumärkl. neue 4, sz, 83 Kur- u. Neumärt. Komm. -Dbl. m. Deckungsbesch. 6, 4, 3 g. KKur-n. Neum Kom. -Dbl. 4, 3g, 8 4 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. 1 484 6206 ..... ... .... 1 4, 41 33 landschaftl. Zentral. 4, 34, 8 Ostpreußtsche M. auz⸗ gegeben bis 31. 12. 17 ..... 1 4, 39, 3 Ostpreußische ...... 44 Ostpr. landschaftl. Schuldv. 4, 89, 83 Pommersche, aus⸗

gestellt bis 81. 12. 17 ...... 186 49

4, 84, 83 Pommersche . ...... 4, 5z, 3 5 Pomm. Neul. für Lleingrundbesitz, ausgestellt n i 1 4, 845, 85 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz ..... ...... 4. 8, 31 Sächsische, ausge⸗ stellt bis 31. iz. i7.. ...... 1 4, 8, 853 Sächstsche .... ..... 43 Sächs. landsch. Kreditverb. 4, 394 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) ..... 1 * 5 383) Schles. landschaftl. A, n

ausgest. bis 24. 5. 17 186 0

4. 3. 8 Schief landsch. A. G, 4, 389, 83 Schleswig⸗-Holstein

Id. Kreditv. Y. ausg. b. 31.12.17 4, 34, 83 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kreditv 4, 38, 8 3 Westfäl. bis 3. Folge,

ausgestellt bis 31. 12. 17... 13, 55h

4, 39, 5 3 Westfälische b. 3. Folge 4, 3g, 8 4 Westpr. Ritterschaftl. Ser. = II m. Deckungsbesch. n , 4. * 33 Westpr. Nitterschaftl. er. I-II. .... .

4, 38, 83 Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis ß ö 4, 3883, 83 Westpr. Neuland⸗ schaftl.. . ...... ...... .

z, 49, 4, 8 4 Berliner alte,

ausgestellt bis 31. 12. 1917.5 23, 15 a

5, 9, 4. 84 5 Berliner alte. . 4, 38, 8d Neue Berliner, ausge 4, 388, 83 Neue Berliner. . 4 Brandenb. Stadtschafts briefe

Vorkriegsstücke) r 14h

13 do. do. (Nachkriegsstücke y

Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

stelll bis 31. 12. 1917. 5 16660

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 8344 1.1.7

tg Pfandbriefamt . Sausgrundstůücke. M 1.1.7

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. Guld. 8. = 4p. St Braunschw. 20 Tlr.⸗ . = 4p. St Hamburg. 80 Tlr.⸗-8. 8 1.6.

Sachs.⸗Mein. 7 Gld.⸗L. Av. St

Ausläudische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19. 21. 5. 19. 3 1. 6. 189. 21 8 9 o , 2 . d

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Rufsischen Staatsanteitzen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

nicht statt. Bern. Kt.⸗A. 8 Iv.

Bosn. Esbß. 148 8 1.4.10 456 8

do. Invest. 14 *

do. Sand. hs in 3 L416 do. do. 2 m. T. i. . 4 1161 do. do. 95 m. T. i. . 4 1.2.8

Bulg. G. ⸗Hyp. 92

25er Nr. 241561

bis 246560 6 11

do. der Nr. 121561

bis 186560 6 1.1.

do. zer Nr. 616851

bis 86660,

1er Nr. 1- 20000 6

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do. priv. i. Frs. 85

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do. 26000, 125003 do. 2600, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente innl. St.« Eisb. 859

riech. 4 Mon. 1,75 do. S5 1881-81 15,60 do. 5. Pir.⸗Lar. 90 1,60 do. 44 Gold⸗R. 89 1,30 Ital. Rent. in Lire 8* do. amort. S. 8,

in Lire 4 Mextk. Anl. 29 53 f. 8. do. 59 abg. do. 1904 4 in. do. do. 1904 43 abg. do. Norw. St. 9g in S 39 do. 1888 in Cm 8 Dest. St. Schatz 14

angem. St. * do. am. Eb. -A. do. Goldrente 1000 6uld. Gd.“ do. do. 200,9 do. angem. Stücke

1000 Guld. G. do. do. 200 Guld Gr do. Kronenr.“, n do. kv. R. in K.“ do. do. in K.! do. Silb. in fl do. Papierr. in flo ing 3. Spe)

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Schweiz. Eidg. 12 do. do.

do. Eisenb.⸗R. 960 Türk. Adm.⸗Anl.

do. do. Ser. 2 do. tons. A. 1890 do. uf. 19603, O6 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Gollobl. 11 S. 1 do. 400 Ir · Lohe Ung. St.⸗N. 18

do. 1914 do. Goldr. in fl.“ do. do. do.

do. St. -R. 1910 do. Cron.⸗Rente? do. St⸗R. 97 ing.

do. Gold⸗A. f. d.

eiserne T. do. do. Ser u. 1er do. Grdentl⸗ Db. ?

Bromberg o5, geb. Bukar 88 lv. in do. 95 m. T. in 4 do. 98 m. T. in M Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96 i. K. gr. 5. 25 Christiania 1905 Colmar(Essaß) 07 Danzig! MAg. 19 Gnesen or, 07m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900 Helsingfors 1900 do. 1902

do.

Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 ines do. 191011 in 4 do. 18386 in do. 1895 in 4 Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. S6 S. 1, 2** do. 400 4 Mosk. abg. S. 26, 27, 28, 8000 Rbl.

do. 1000 100 Most. abg. S. 30 bis 383, 8600 Rbl. Mozłk. 1000-100. do. S. 84, 35, 38, 89, 5000 Rbl. do. 1000-100... Mlillhaus. i. E. 06, 07, 13 M, 1914 Posen 00, 95, 0s gk. do. 94, 03, gek. 24 Sofla Stadt. ... Stockh. (E. 8S8-84) 1880 in 4 do. 1885 in S6 do. 1887 Straßb. t. E. 19609 (u. Ausg. 1911) do. 1918 Thorn 1900, 06, 09 do. 1895 Zürich Stadts g iF

Budap. Hõptst Spar

Thil. Sy. G. Bf. 12

Dän. Lmb. D. S. 9 rilckzahlb. 10 4

do. do.

do. Inselst.⸗B. gar.

do. do. Fr. Ver. S. 9)

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Illtländ. dl. gar. do. Kr. V. S. Si. K do. bo. S. 5 in do. do. S. 5 int Kopenh. Hausbes. Mex. Vew. Anl.

gesamtkdb. ao dy. 483 abg. Nrůy. Pf. Wib. S1, 2 Norweg. Hyp. 87 Dest. Krd.⸗-V. v. 56 Pest. U. .. B.. S. 2.8 Poln. Pf. 8000 R.

Posen. Prov. m. T. do. 1888. 92, 98,

98, 01 m. T. do. 1895 m. T. Raab⸗-Gr. P.-A.* do. Anrechtssch. Schwed. Hp. I8ukv do. IS in K kündb. bo. 88 abg. 8 do. Städt. ⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04 do. do. 1806 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 in. Ung. Tem. ⸗Bg. iG. do. Bod. Kr. ⸗Pf. do. do. 1H. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ztr. 1, 2

S. 5, 6, 19, 20 u. do. .

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Heutiger] Vortger Kurs

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61. KR. Nr. 40 48 u. 50 m. neuen Bog. . Caisse⸗Com munt. i. SR. Nr. 81-87 u. 89 m. neuen Bog. d. Catsse⸗Com mung.

Ausländische Stadtanleihen.

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Sonstige ausländische Anleihen.

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ohne Anrechtssch. i. E. 18. 10. 19.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr.

deutsch. Hypoth.⸗Bl. sind gem. Bekanntm. v. Bt. . 26 ohn

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(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbrie

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gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Bayertsche Handels bank Pfdbr.

Ls, 18-18. 21-223, Hv. u. nicht ky abgestemp. 16 2 6

b

Braunschw. - Hannov. Bl a ,. sia Bd

do. do. Komm. -Obl. v. 192 .

iw. 4, 4-247 15, 9h 6

6. o. bo. do. Komm. -Dbl. bo. go. do. Se