bisherige Zustand verschwinden, daß zwar der Landrat sein Auto . daß aber der n, . mit der elektrischen Straßenbahn fahren müsse. Weiter hätten wir in Deutschland viel zu viel Ober-, Land⸗ und Amtsgerichte. Notwendig sei auch eine Reform des Zivilprozeßverfahrens mit größerer äußerer Angleichung des Zivil⸗ an das Strafverfahren. In der Straf⸗ vollzugsfrage käme es jetzt auf Taten an. Man könne hoffen, daß man auf diesem Gebiete ein gutes Stück vorwärts kommen werde. Namentlich müsse dann die Gefangenenfürsorge aus⸗ gebaut werden. Das anderswo an Stelle der vielen kleinen Zivil- ßrozesse eingeführte Rechtsauskunftswesen müsse auf seine guten Seiten hin geprüft werden. Wahrend früher der Richter ein Srgan der Obrigkeit gewesen wäre, sei er heute ein Organ des Volkes und müsse im Einklang mit der Meinung der Mehrheit des Volkes stehen. Um das zu erreichen, müsse eine kräftigere Personalpolitik in dem Sinne geführt werden, daß die am Richter⸗ tische sitzenden Männer zu abstrahieren wüßten. Volkstümlich müßte auch die Ausdrucksweise in den Urteilen sein. Heutige Reichsgerichtsurteile könnten selbst gebildete Leute nur nach langem Studium entziffern. Man sollte die alten Schwurgerichte wieber einführen, damit auch der einfache Mann aus dem Volke einen größeren Einblick in die Rechtsprechung bekomme. Die preußische Justizverwaltung müsse sich, das Verdienst erwerben, wie Friedrich der Große die Folter, die Todesstrafe beseitigt zu aben. In allen Ländern, wo sie aufgehoben worden sei, habe 6 die Zahl der Kapitalverbrechen keineswegs vermehrt. Not— wendig sei die Beseitigung des rigorosen Vorgehens gegen Gewerbetreibende wegen kleiner Uebertretungen. Zum Schluß 6 sich der Redner für die Verreichlichung der Justiz als einen Schritt auf dem Wege zur Schaffung des deutschen Einheits⸗ staates ein. .
Abg. Dr. Körner (Völk) begrüßt, daß endlich einmal nach vielen Jahren ein preußischer Justizminister seinen Etat selbst vor dem Landtag vertrete. Die jüdische Presse habe der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß der neue Minister den Richterstand republikanisieren, das heiße, in ihrem Sinne verjuden werde. Man müsse dem Minister größere Zurückhaltung gegenüber der Presse empfehlen. Der Justizminister müsse, nachdem Grütte⸗Lehder seine Beschuldigungen gegen Wulle widerrufen habe bzw. un⸗— glaubwürdig geworden sei, ebenso wie seinerzeit der Innen⸗ minister gegenüber den Industriekapitänen sich gegenüber dem Abg. Wulle entschuldigen. Der Redner bespricht noch einige Beamtenwünsche und verlangt, daß Namensänderungen wieder, wie vor der Inflation, im Reichsanzeiger veröffentlicht werden. Die vielen Aktendiebstähle aus den Gerichten führten zu Miß⸗ trauen gegen die Arbeitsweise der Justizverwaltung. Der Reduer befürwortet noch die Wiedereinführung der freien Wahl der Gerichtsvollzieher und wendet sich gegen die Bestrebungen auf Lockexung des Abtreibungsparagraphen.
Um 5, Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag 12 Uhr vertagt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Rechtsausschuß des Reichstags beschäftigte sich in der Sitzung am 4. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D Kahl (D. Vp.) mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Au s⸗ wertungsfrage. Auf Ersuchen des Ausschusses waren neben dem Reichsminister der Justiz der eher r fem sersster und der Reichsbankpräsident erschienen, um ihren K zu der voraussichtlichen Auswirkung einer Aenderung der Aufwertungs⸗ esetzgebung darzulegen. — Der Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius behandelte in eingehenden Ausführungen die Be⸗ deutung der Frage für das Gebiet der gewerblichen Wirtschaft und der Banken. Er ging davon aus, daß die gegenwärtige Wirtschaftslage trotz unverkennbarer Besserungsanzeichen keines wegs so klat und gefestigt sei, daß nan bestimmt mit einem günstigen Verlauf rechnen und ein Experiment, wie es eine RUenderung der Aufwertungsgesetzgebung sei, unternehmen könne. Er nahm an Hand einzelner typischer Bilanzergebnisse Stellung zu den verschiedenen Aufwertungsproblemen, insbesondere zu der Frage der Aufwertung der Industrieobligationen, der Lebens⸗ versscherungen und der Aufwertung der Bankguthaben. Er kam zu dem Ergebnis, daß in allen diesen Punkten eine Aenderung der gegenwärtigen Gesetzgebung höchst gefahrbringend sei. Zusammenfassend wies er darauf hin, daß der gesamte inländische Und internationale Rechtsverkehr seit 1935 sich darauf gegründet habe, daß eine Aenderung der damals festgelegten Verhältnisse nicht mehr eintreten würde. Eine Enttäuschung dieser An⸗ schauung müsse dazu führen, daß auch in Zukunft eine neue Regelung nicht als endgültig angesehen werden würde und man im Hinblick auf die Gefahr einer weiteren Aende⸗ rung Risikoprämien ,, würde, die zu einer Ver⸗ teuerung der den chen Wirtschaft und zu einer Schädigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit führen müßte. Besitz, und Ver⸗ mögensverhälnisse hätten 5. inzwischen . geändert. Eine Aenderung der Aufwertungsgesetzgebung werde nur zu neuen großen Ungerechtigkeiten, in vielen Fällen sogar mittelbar zu einer entschädigungslosen Enteignung führen. — Reichsbankpräsident Dr. Schacht betonte, in keiner Frage sei es so notwendig, zu . ,, zu kommen, wie in der Auf⸗ wertungsfrage. Ein Rütteln an der gegenwärtigen Aufwertungs⸗ ge etzgebung würde das Fundament der heutigen Kreditwirtschaft erschüttern. Wenn behauptet werde, es handle sich nur um eine Verschiebung von Vermögenswerten, so müsse doch daran erinnert werden, daß die daraus resultierenden Schulden einmal flüssig emacht werden 6 Die Lage der Wirtschaft sei heute nicht günstig, wie vielfach angenommen werde. as insbesondere ie n . der Bankeinlagen angehe, so 6 zu bedenken, daß die Banken nur Durchgangsstellen für das Geld seien, daß also das Geld für sie gewiffermaßen eine Ware darstelle. Es wäre sinnwidrig gewesen, wenn die Banken wärend der Inflation die Einlagen in Sachwerten angelegt hätten. Bei einer Aufwertung der Einlagen müßten die Banken wieder auf ihre Debitoren urückgreifen. Während der Inflation hätten auch die Banken Ln te gehabt. Der stattliche Gewinn von 1926 stamme lediglich aus dem Effektengeschäft, was schließlich kein gesunder , . sei. Eine Aufwertung der Reichsbanknoten sei aus re htlichen und praktischen Gründen ganz unmöglich. Es müsse unbedingt der Grundsatz gelten, daß Banknoten mit gleichem Nennwert auch untereinander im tatsächlichen Wert gleich bleiben. Bei einer Aufwertung würde dieser Grundsatz sich aber nicht ne r lassen. Bis 1922 sei die alte braune Type der Tausendmark eine 6 worden. Es sei unmöglich sestzustellen, mit welchem Foldwert die einzelnen Noten von der Reichsbank ausgegeben eien. Reichsbanknoten im Nennwert von 128 Milliarden seien eute noch uneingelöst, während das ganze Vermögen der Reichs⸗ ank noch nicht einmal eine Milliarde ausmache. Im ,, sei bis jetzt die Aufwertung von über 690 900 Mark Banknoten bon der Reichsbank gefordert worden mit der Behauptung, daß die Banknoten vor dem Kriege ausgegeben worden seien. Es habe aber jetzt schon festgestellt werden können, daß davon 500 900 Mark erst nach dem Kriege ausgegeben worden seien. Eine Aenderung des Gefetzes, das der Reichsbank vorschxeibe, für eine Billion Papiermack eine Reichsmark zu zahlen, könnte nur unter Bruch des Londoner Paktes geschehen. Deutschland sei auf längere Zet hinaus auf ausländischen Kredit angewiesen; die angestrebten Aufwertungsmaßnahmen aber würden Deutschland um jeden Auslandskredit bringen. — Nach weiterer Aussprache wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien ein Antrag von Richthosen (Dem) abgelehnt, der die Aufhebung des F 8. des Aufwertungsgesetzes verlangte. 8 8 sieht vor, daß bei ungünstiger Vermögenslage des Schuldners die Aufwertung herabgesetzt werden kann. Abgelehnt wurden auch mit dem
gleichen Stimmenverhältnis Anträge des Abg. Be st, die die 365 8, 9 und 10 grundlegend ändern wollen. Die sozialdemo⸗ kratifchen Abgg. Keil und Landsberg beantragten, daß in einzelnen Fällen eine höhere Aufwertung bis 50 vH zugestanden werden solle, wenn es mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage der beiden ursprünglichen Vertragsteile zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheine. Abg. Landsberg (Soz.) machte darauf aufmerksam, daß dieser Antrag im wesentlichen übereinstimme mit einem Antrage, der von der Württembergischen Regierung im Reichsrat gestellt worden sei. — Reichs justizminister Dr. Hergt sprach sich gegen den Antrag aus, weil das gesamte Wirtschaftsleben nicht von neuem aufs schwerste beunruhigt werden dürfe. Wenn auch der Antrag nur die Fälle grober Unbilligkeit betreffe, so würde er doch eine allgemeine Unruhe zur Folge haben, weil dadurch die große Mehrzahl der bereits erledigten Aufwertungsfälle von neuem aufgerollt werden würde. — Der Ausschuß lehnte auch den sozialdemokratischen Antrag mit den Stimmen der Regierungsparteien ab und vertagte die Weiterberatung auf Donnerstag.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) die Beratung des Gesetzentwurfs über die Verz insung auf⸗ gewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden fortgesetzt beim 5 11. Dieser Paragraph schließt die individuelle Aufwertung dann aus, wenn eine Zession stattgefunden hat. Abg. Dr. Best beantragte Streichung dieses Paragraphen. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde die Streichung mit den Stimmen der Regierungsparteien bei Stimmenenthaltung der Demokraten abgelehnt. Abg. Keil Soz.) begründete einen sozialdemokratischen Antrag, der die rückwirkende Kraft der Aufwertung, deren Stichtag nach dem Aufwertungsgesetz der 15. Juni 192 ist, für persönliche Forderungen des Gläubigers auch vor dem Stichtag gelten lassen will, wenn die wirtschaftliche Lage des Gläubigers eine solche Regelung billig erscheinen läßt. Ein Vertreter de s Reich s⸗ ju stizministeriums sprach sich gegen den Antrag aus, weil trotz der Beschränkung auf persönliche Forderungen auch durch seine Annahme die Grundlagen des Aufwertungsgesetzes erschüttert würden. Jeder bestimmte Stichtag bringe Härten für viele Menschen mit sich, die große Mehrzahl der Rückzahlungen habe aber erst nach dem 15. Juni 1922 eingesetzt. Eine Regelung im Sinne des Antrages Keil werde die davon erwartete Beruhigung auch nicht bringen, denn die praktische Wirkung werde sehr gering sein. Abg. Dr. Best beantragte, den 1. Januar 1919 zum Stichtag zu machen. Abg. Brodauf (Dem) stimmte dem Antrag Keil zu, der auch den Vorschlägen der juristischen Arbeitsgemeinschaft ent⸗ spreche. Die Regelung der rückwirkenden Kraft im Aufwertungs— gesetz sei willkürlich und ungerecht gewesen, wenigstens die schlimmsten Härten dieser Regelung müßten wieder gutgemacht verden. Abg. Dr. Wunderlich lehnte den Antrag Best ab, der eine grundstürzende Aenderung der Aufwertun sgesetzgebung be⸗ deuten würde. Der Antrag Keil sei ,,, aber er ei so verklausuliert, daß die praktischen Wirkungen weit geringer sein würden als die Hofnfungen, die durch seine Annahme geweckt würden. Darum stimmte der Redner auch dem Antrage Keil nicht u. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) schloß sich im wesentlichen dem
drredner an. Die Abgg. Brodauf (Dem) und Dr. Be st begründeten weiter Anträge, nach denen die Anmeldung von Auf— wertungsansprüchen nachgeholt werden kann von denjenigen, die die Anmeldung wegen Unkenntnis oder falscher Auslegung des Gesetzes versälimt haben. Der Vertreter des Reichs- fustizministeriums äußerte Bedenken gegen die Anträge. Bis zur zweiten Lesung werde die Regierung prüfen, ob eine neue Anmeldung zugelassen werden könne, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den Vorschriften der Zivilprozeßord⸗ nung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver⸗ säumung einer Notfrist zu gewähren sei. Nach weiterer Aussprache wurde der Antrag Brodauf (Dem) zur Anmeldefrist mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung abgelehnt, ebenso der Antrag Keil Soz.) zur rück⸗ wirkenden Kraft und die Anträge Best. Ohne größere Aus⸗ sprache wurden dann die weiteren Bestimmungen des Entwurfs bon Dr. Best gegen den Antragsteller, die Sozialdemokraten und Kommunisten, abgelehnt. Abg. Keil (Soz.) trat besonders für einen Antrag Dr. Best ein, der von 1928 ab einen höheren Zins⸗ satz als 5 v5 für die aufgewerteten Hypotheken verlangt. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp) wandte sich gegen den Antrag mit der Begründung, daß ein solcher Eingriff in Privatverträge nur tragbar wäre, wenn andererseits auch die unter wirtschaftlichem Zwang vereinbarten hohen Zinsen von 10 und 12 vy herabgesetzt werden könnten. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat) bezeichnete die gesetzliche Regelung der Zinssätze als außerordentlich schwierig. Eine Aenderung des schon zwei Jahre bestehenden Gesetzes in einem so wichtigen Punkte würde neues Unxecht schaffen. Der Regierung svertreter wies daraufhin, daß 1932 jede Hemmung für die private Regelung der Zinssätze wegfallen werde. Die Aenderung der Zinssätze würde an den Grundlagen der Auf⸗ wertungsgesetzgebung rütteln. Abg. Dr. Be st betonte bei der Empfehlung feines Antrags, der Gläubiger, der schon 75 bis 85 vy eines Anspruches verloren habe, dürfe nicht weiter dadurch ge⸗ chädigt werden, daß auch der Zins für den Rest zwangsmäßig unter! den marktgängigen Kurs heruntergedrückt werde, Abg. Landsberg (Soz verlangte mindestens die Einräumung einer kürzeren Kündigungsfrist für den Gläubiger, wenn er nach⸗ ., könne, daß der Schuldner einen angemessenen Zinssatz zahlen könnte. Abg. Dr. Schetter (Sentr.) sprach sich gegen den Antrag Best aus. Seine Annahme würde die Bestrebungen auf allgemeine Zinsherabsetzung stören. Abg. Freiherr v. Richt⸗ hofen (Dem) stimmte dem Antrage Best zu mit dem Vorbehalt einzelner Aenderungen in der zweiten Lesung. Der Antrag Best wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt. Die Beratung wird am Freitag fortgesetzt.
— Der Reichstagsausschuß für soziale Ange⸗ legenheiten führte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Esser Gentr.) die Beratung des Gesetzentwurfes über Ar⸗ beitslosenverficherung fort, und zwar bei den Paragraphen, die die Versorgung der Arbeitslosen für den Fall der Krankheit behandeln. Zurzeit ist die Versorgung Erwerbsloser für den Fall der Krankheit derart geregelt, daß die Gemeinde, die zur 6 der Erwerbslosenunterstützung zuständig ist, alle Erwerbslosen, die sie zu unterstützen hat, auch gegen . versichern soll, und in diesem Fall die Krankenkassenbeiträge den Fürsorgemitteln entnehmen kann. Unterxläßt die Gemeinde die Versicherung oder die erforderlichen Meldungen oder Beitrags⸗ zahlungen und erhält insolgedessen der Erwerbslose bei Erkrankung keine oder zu geringe Leistungen von der Krankenkasse, so wird ihm die Hauptunterstützung in Höhe des dadurch verursachten Aus⸗ falls gewährt, soweit er nicht dauernd arbeitsunfähig ist und im übrigen die Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbs⸗ sosenfürsorge vorliegen. Daneben hat die Gemeinde dem Er⸗ . die gleiche oder eine gleichwertige Krankenpflege, Wochenhilfe — diese jedoch mit Ausschluß des Wochengeldes — oder Familienhilfe aus eigenen Mitteln zu gewähren. Kann die Gemeinde die ärztliche Behandlung nicht selbst beschaffen, so hat sie dem Erwerbslosen dafür drei Viertel des Krankengeldes zu ge⸗ währen, das ihm im Falle seiner . zustände. Die Mehrheit des Ausschusses war, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, der Ansicht, a in der Praxis in der Hauptsache die erstgenannte Form der Versorgung Er⸗ werbsloser für den Krankheitsfall, nämlich die Versicherung bei einer Krankenkasse, eine Rolle spiele. Es war weiter die Meinung der Mehrheit des Ausschusses, daß tatsächilch auch nur auf diese Weise eine angemessene Krankenhilfe für die Erwerbslosen in jedem Falle gewährleistet werden könne. Der Ausschuß übernahm daher im wesentlichen das in mehrjähriger Uebung bewährte System, er machte jedoch die Krankenversicherung des Arbeits⸗ 86 zu einer unmittelbar auf dem Gesetze beruhenden Rechts- folge, die sich ohne weiteres aus dem Bezuge der Hauptunter⸗
stützung ergibt. Damit stellte er das Recht der Arbeitslosen auf eine feste, von Zufällen unabhängige, Grundlage. Das hat insbesondere die wichtige Folge, daß die unterstützten Arbeitslosen im gleichen Umfange wie andere Mitglieder der Kassen, das aktive und passive Wahlrecht zu den Kassenorganen haben. Weitere Folgen sind, daß das Krankengeld der versicherten Arbeitslosen nicht von einer Wartezeit abhängig gemacht werden darf, und daß das Recht zur Weiterversicherung auch beim Ausscheiden ver⸗ sicherter Arbeitsloser aus der Krankenversicherung gegeben ist. — Heute wird der Ausschuß das Unterstützungsverfahren im Rahmen der Arbeitslosenversicherung behandeln.
Verkehrswesen.
Vom 1. Mai an sind Kabelbriefe im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko und Kuba ein⸗ gefübrt worden. Die Kabelbriege müssen die Wegangabe in DAt, via Dat Cial oder Dat Wun tragen und vor der An⸗ schrift mit dem gebührenpflichtigen Vermert CL T versehen sein.
Gleichzeitig werden die im Funkverkehr bereits gebräuchlichen Frunkbriese mit der Wegangabe via Transradio in der Beförderung und Zuftellung den Kabelbriefen gleichgestellt. Ihr gehührenpflichtiger Vermerk lautet jetzt RL T. Kabel⸗ und Funkbriese werden tele⸗ giaphisch vom Aufgabe⸗ bis zum Bestimmungsort befördert. Dem Empsänger zugestellt werden sie frühestens am Vormittag des auf die Auflieserung folgenden Tages. Abgekürzte Anschriften und die be⸗ sonderen Vermerke RP, PG und Bo sind zugelassen. Für die Ab⸗ sassung der Kabel- und Funkbriefe sowie wegen Erstattung der Ge⸗ bühren gelten im übrigen die Vorschriften für zurückgestellte (LC⸗) Telegramme. Die Wortgebühr bis New Jork beträgt 40 , die Mindestgebühr für 20 Wörter) 8 KM. Ueber die Gebühren nach Orten über New Jork hinaus geben die Telegrammannahmestellen Auskunft. Die von Amerika eingehenden Kabel- und Funkbriefe werden bis zum Bestimmungsort telegrapisch befördert und frühestens am Vormittag des auf die Auflieserung folgenden Tages wie gewöhn⸗ liche Briefe abgetragen oder Abholern in der üblichen Weise aus⸗ gehändigt.
Vom gleichen Zeitpunkt an können Wochenendtelegrgmme im Verkehr mit Ten Veremigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Westindien, Ekuador und Kolumbien, die bizher nur über die Kabelwege zugelassen waren, zu denselben Be⸗ dingungen auch vin Transradio befördert werden. Außerdem ist im Verkehr mit Argentinien und Brasilien ein Wochenend⸗ telegrammdienst via Transradio eingeführt worden. Die Wort⸗ gebühren betragen nach Argentinien 89 , nach Rio de Janeiro . und nach den übrigen Anstalten in Brasilien 95 3. Mindestens ist die Gebühr für 20 Wörter zu entrichten. Weitere Auskünfte erteilen die Telegrammannahmestellen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ masßregeln.
Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche ist vom Zentralschlachtviehhof in Berlin am 4. Mat 1927 amtlich gemeldet worden.
Nach weisurng scber den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich am 30. April 1927.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundbeitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul und Klaͤuenfeuche, Lungenseuche des Rindviehbs,. Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Näude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schwelneseuche und Schweinepest nach den ,,, Mel⸗ dungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle esperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vor⸗ . noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Tollwut (Rabies).
Preußen. Reg. Bez. Königsberg: Pr. Evlau ] Gemeinde 1Gehöst (neu). Reg. Bez. Gumbinnen: Oletzto 1, 1, Stallu⸗ pönen 1, 1. Reg. Bez. Allen stein: Johannis burg 1, 1, Un ck 1, 1 (1, 1), Neidenburg 5. 13, Ortelsburg l, Köll l. Sensburg 2, 2 (1, 2). Reg. Bez. Stettin: Greisenberg i. Pom. , 1, Naugard 1. 1, Random 2. 2, Saatzig 2. 2. Reg. ⸗Bez. Köslin: Belgard 1, J. Reg.⸗Bez. Schneidemühl; Deutsch Krone 1, 1. Reg.-Bez. Breslau: Frankenstein 111, Glatz 2. 2 1 Militsch 3, 3 (i, 1), Münsterberg 1, 1 (1, 15, Nimptsch 1, 1, Schweinitz Stadt 1, 1, Schweidnitz 1, 1. Reg. Bez. Liegnitz Grünberg Stadt 1, 1, Grünberg 1. 1, Hirschberg Stadt 161, Hirschberg 1, 1, Tözwenberg 1, 1 (1, 15, Schönau 1, 1 (1, L. Neg⸗ Bez Oppeln⸗ Ratibor J, 1. Rosenberg i. O. S. 3, 3, Tost⸗Gleiwitz 2, 3 (— I). Reg. Bez. Magdeburg: Osterburg 3, 6 (1. 2) Salzwedel ]. 1 (i, 15. Reg⸗Bez. Hannover: Hannover Stadt 1 . 1, 1. Reg.-Bez. Lüneburg: Dannenberg 1, 1, Lüchow 3, 7. Bahern. Reg. Bez. Oberbayern: Erding l, . Mühldorf 1, 1. Reg.-Bez. Riede rbaern: Dingolfing 1. 1, Eggenfelden . Landau 4. Inn 1, 1, Vilsbiburg 1, 1, Wolfstein 1, 1. Reg. ⸗ Bez. Sberpfatlz: Neunburg a. W i, 1 (, 1) Regensburg 1, 1. Reg. Bez. Sberfranken; Naila 1, 1. Reg. Ben. Mittel ⸗ franken: Lauf 1, 1. Reg.⸗Bez. Schwaben: Krumbach 1, 1 (1, I. Sachfen. KH. Bautzen: Löbau l, 1. Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock 1, 1.
Insgesamt: 51 Kreise usw., 68 Gemeinden, 8 Gehöfte; davon neu: 13 Gem. 16 Geh.
Rotz ¶ Malleus).
Preußen. Reg. Bez. Frankfurt: Oststernberg 1 Ge⸗ melnde, 1 Gehöft (neu).
Lungenseuche des Rindviehs (¶ Pleuropneumonid bovum contagiosa).
Frei. Pockenseuche der Schafe (Variola ovium). Frei.
Beschälseuche (Exanthema coitale paralyticum). Frei.
(aFortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Mr. 106.
Sie hätten hiergegen Ein⸗ ei die Anhängigmachung von ren. (Hört, hört! links.) Dagegen seien eute noch nicht egen die Rohheiten der er von den National⸗
mandat von 6 Mark belegt worden. spruch erhoben, und die 67 verschiedenen Strafverf usammenstöße in Lichterfelde bis Ein Schutz des Publikums zechtskreise bestehe überhaupt nicht. sozialisten mißhandelte kommunistische Landtagsabgeordnete Paul Hoffmann werde nicht einmal als ; der Minister von einer „allmählichen Besserung“ in der Justizʒ gesprochen habe, hätte er wohl die jüngste Stahlhelmjustiz“ ver⸗ gessen, wie sie auch in dem Düsseldorfer Stahlhelmpr Dort seen von 9 Stahlhelmern 2 verurtei 5 von den überfallenen Arbeitern. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Kommunisten.) Der Nationalsozialist Dr. Göbbels, der in Berlin gefordert habe, sei nicht einmal verhaftet Ministers Schmidt: chweben) Gegen das nationalistische Rowdytum sei die Sel ilfe geboten. Der Rote Frontkampferbund werde, wenn sich eim Berliner Stahlhelmtag dieses Rowdytum den Bürgern zur Seite stehen. Reichsbanner an. (Zuruf: Die bleiben zu Hause!l) Zum Schluß fordert der Redner Wiederherstellung der alten Schwurgerxichte und Wahl der Richter durch das Volk. Nur der Vorsitzende dürfe ein gelehrter Richter sein.
Abg. Haase-⸗Liegnitz (Wirts egen die Hetze gegen die Justiz. Vertrauenskrise wegen der wirtschaftlichen Rechts mals sei die Rechtsprechung so verschiedenartig gewesen wie bei Der Redner behandelt ausführlich das em und betont den Standpunkt des Oberlandes⸗ ur Beseitigung der Härten
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe. Exequaturerteilung. Preu fen. . ebenkläger zugelassen. Wenn Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
getreten sei.
öffentlich zum Mord an (Zuruf des
Amtliches.
Deutsches Reich.
Es sind ernannt: zum Ministerialdirektor im Reichspost⸗ ministerium der Ministerialrat Dr. Andersch;
zum Präsidenten einer Oberpostdirektion der Ministerialrat Rothe in Dortmund.
Die Ermittlun
ortsetzen sollte,
offentlich schließe sich ihm das
ftl. Vereinig wendet sächlich bestehe aber eine prechung. Nie⸗
Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Carlton Bailey Hurst ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. der Aufwertungs Aufwertungsprob gerichts Karlsruhe in dieser Frage,. müsse man der Regierung eine Blan sage des Ministers über Senkung der Gerichtsgebühren sei zu be⸗ z berlandesgerichts Beuthen halte eine Fraktion nicht für notwendig; es genüge das Breslauer Gericht. Die Gefängnisarbeit dürfe dem so schwer ringenden Mittelstand keine Konkurrenz machen. Aemter dürfe man die Befugnisse der nicht beschneiden,
Preußen. Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat Wentker aus Wandsbek zum Polizeipräsidenten in Harburg
rüßen. Die Errichtung eines
n der Verteilung der berlandesgerichtspräsi⸗ der sozialdemokratische Antrag
Der Regierungsrat Dr. Martinius in Grottkau ist zum
Landrat ernannt worden. der Justizminister
ede wird nach Eingang des Stenogramms
Schmidt
das Wort. veröffentlicht werden.
Abg. Bartels-Krefeld (Linkskomm.) ruft die Arbeiter⸗ schaft zum Abwehrkampf auf gegen die Fa ungeheuerlichen Urteile der preußischen K der Arbeitenschaft. Sie führten sich mit ihren ein in die Bestrebungen der Bourgeoisie und dienten aus den Interessen der Stahlhelmleute und des hinter ihnen özkap Die sozialdemokratischen Polizeipräsidenten machten bereitwillig die Straßen dem Arbeiterschaft sollte mik der Waf Verbände niederschlagen!
Abg. Kuttner (Soz) hebt die Verdienste der Presse um die Befreiung unschuldig Verfolgter und um die Wiedergut⸗ machung von Unrecht hervor, wobei er u. a. an den Magdeburger ; ) Die Rechte habe aber keine Berechtigung, Über eine Verbitterung der Richter wegen der Angriffe zu reden, solange in ihren Blättern, der Deutschen Tageszeitung“, der „Deutschen Zeitung“ usw., von „Bluturteilen“ un „Tiefster Ent⸗ rüstung und Empörung“ usw. zu lesen ist. Gegenüber der Rechten, von der Linken die Ri der Redner
eisten und gegen die njustiz gegenüber uturteilen trefflich
Nichtamtliches.
Preußischer Landtag. 279. Sitzung vom 6. Mai 1927, mittags 12 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) In seiner heutigen Sitzung überweist der Landtag zu⸗ nächst einen demokratischen Urantr Futtermittel und ausreichenden Zo zucht an den Landwirtschaftsausschu Dann wird die zweite Beratung des Justizetats
fortgesetzt. Abg. Obuch (Komm.) ru
Justizminister erwähnten fort bekannte Wort
Großkapitals Stahlhelm Die deutsche e in der Hand diese faseistischen
e die Revolution!
llschutz der deutschen Vieh⸗ Fall Haas erinnert.
t anläßlich der gestern vom neuen chrittlichen Verfügungen ihm das g zur Hölle ist mit guten Vorsätzen ezu erschütternd sei, da tizetat wieder seine Einnahmen zum gro vorenthaltenen Verdienst der Gefangenen
nahmen aus diesen den Gefangenen nicht ausgezahlten Arbeits⸗ löhnen seien sogar noch mit zwei. Millionen (Hört, hört! Der ganze Etat müsse als ein volksfeindlicher rochen werden. Der notwendigen Amnestie habe Minister kein Wort gewidmet, Justiz sei die Verfolgung der Mörder Liebknechts und Rosa gs. Der Mörderleutnant Vogel finde die Unterstützung stehender Rechtskreise. Man müsse hier z B. den Namen des Oberregierungsrats Mühleisen nennen. bei den Kommunisten) ministers sei die en man die Frage einfa binde, wo kein Mensch darüber spreche, komme einer Vertuschung vom jetzigen Justizminister es Verhaltens
die immer erkläre, da würden, verliest Schlesische Volksstimme“ und „Eisenhammer“ s en jüdische Richter und erinnert an den rechtsradikalen Straf⸗ anstaltspfarrer Penschke, der im Wilms⸗Prozeß zugunsten seiner rechtsradikalen Gesinnung sich der Begünstigun . Dringend notwendig bleibe die Repu Justiz. Es gebe heute kaum einen Richter aus dem Arbeiter⸗ Der Redner führt dann weiter aus, der rozeß habe einen Sumpf des Spitzelwesens, der Akttendiebstähle und der staatsanwaltschaftlichen Korruption bloßgelegt, wie er t gedacht werden könne. ätten nicht dauernd notwendig, die Gerichte um chutz ihrer Ehre anzugehen, wenn nicht von rechts verwerflichsten Mitteln daran gearbeitet würde, ihre Ehre in den n die Plauener Aktendiebstahls⸗ und Spionage⸗ tiz in bedenklichster t, daß die Spitzel⸗ alten der Knoll, Kranz, Breithaupt, Kauter usw. nur deglied gewesen seien zwischen behördlichen Stellen einerseits und den offiziell von der Deuts richteten Verleumderzentralen. ier von Kußmann, Pe Vorgesetzten in der Justiz, dort von dem offizie Deutschnationalen, der deutschnationalen Geschäftsstelle und einer Reihe von deutschnationalen Parlamentariern und ehe n n. eichstags⸗ abgeordneter Leopold, Landtagsabgeordneter Kenkel, ferner ö Abgeordneten Quaatz, Habemehl, Baecmeister, Stein usw.
. ter angegriffen auch der jetzige aus den völkischen
en Teil aus dem
öher eingesetzt. schuldig gemacht kanisierung der
tat angesp
chlimmer ni
ührende politi önlichkeiten 5 .
ebhaftes Hört, hört! ine besondere Aufgabe des neuen Ir dgültige Klarlegung der t der allgemeinen
er mit den
Kot zu zie geschichte seien Weise verwickelt.
Justizdebatte ver⸗
egünstigung gleich. als Abgeordneter gewünschte Nachprüfung Landgerichtsdirektors Weßling⸗Landsberg während der Feme⸗ sei noch immer nicht erfolgt und solle eventuell unter Ausschluß der Oeffentlichkeit vorgenommen werden. Statt dieser zu gedenken, habe der deutschnationale Redner ; ; orten Herrn Jürgens weiß zu waschen. Herr Eichhoff von der Deutschen Volkspartei habe über die Feuers⸗ gefahr in den Gerichtsgebäuden
demokraten seien in ihrer Kritik se in der Verfolgung der Femesachen herausstellte,
ationalen Volkspartei ein⸗ ühlten sich auf beiden ary und deren len Organ der
tigen Fra eiten gedeckt: h
Auch die Sozial⸗ r zahm geworden und hätten in dem Augenblick kein daß Minister eise, als er in der Spandauer
e annemann, die Journalisten ; d. Eine der treibenden Kräfte wäre der enkel (hört, hört!, dem er (Redner) bereits nachgewiesen zal er seinerzeit den ersten Schuß aus dem Hinterhalt gegen öfle abgefeuert habe, als er die unwahre Notiz über nächtliche porte tsche Zeitung“ laneierte. Anfang 1926 sei ein berüchtigter Hochstapler, der angebliche Diplomingenieur
Severing in unverantwortlicher Jitadelle gegen das Fememördernest hätte vorgehen können, die Binde vor die Augen genommen habe. Der Redner betont dann, daß die Justiz nach links in überaus kleinli So seien 67 auswärtige Rote Frontkämpfer, sehentlich die Bannmeile überfa
er Weise vorgehe. ie in Berlin ver⸗
ü d . Aktentransporte in die „Deu en hätten, mit je einem Straf⸗
Perlin. Sonnabend, den J. Mai, abends. Pofescheckttonto: Berüin A323. 1927
eee e erer . eee .
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Jeuner, ein vielfach vorbestrafter Mann, aus der Strafanstalt Luckau entlassen worden, wo er vier Jahre Zuchthaus wegen Rückfallbetruges verbüßt hätte. Zeuner sei an den damals beur⸗ laubten refer Kußmann herangetreten mit der Behauptung, Material in der Barmat⸗-Sache gegen einen ehemaligen en af. demokrgtischen Minister zu besitzen. Do zu Herrn Zeuners Spezialitäten die Urkundenfälschung gehöre, könne man sich den Wert seines Materials vielleicht vorstellen. Herr Kußmann habe Zeuner mit Herrn Kenkel bekanntgemacht, der laufende finan⸗ zielle , ,. an Zeuner gezahlt habe. Redner fragt: Was meint der Herr Justizminister gu den Beziehungen zwischen Kußmann und diesem Zuchthäusler? Im gleichen Jahr seien Bacmeister und Kußmann bei einem Bankdirektor erschienen und hätten ein ungedecktes Darlehen für einen gewissen Schlichting verlangt, der mit Enthüllungen gegen Severing vorgehen wollte. Der Bankdirektor habe dies Ansinnen abgelehnt. Schlichting aber habe das Darlehen trotzdem erhalten von einer Bank, über die der deutschnationale Abgeordnete Meyer⸗Hermsdorf als Inhaber des Kontos für nationale Aufklärung gut Bescheid wisse. Was meint, fragt Redner wieder, das Justizministerium zu der Be⸗ mühung selines Herrn Kußniann, des großen Reinigers Deutsch—⸗ lands, um ungedeckte Darlehen für Verleunider? Im Vorverfahren der Plauener Sache habe der berüchtigte Spionageagent Knollœ vor dem Untersuchungsrichter eine protokollarisch auf- genommene Aussage gemacht, von der ihm (Redner) eine Protokollabschrift vorliege. In dieser Aussage vom 128. Januar 1927, die beeidet sei, heiße es: „»Ich habe das, was ich in meiner Aussage niedergelegt habe, größtenteils dem Studium von Akten entnommen, die mir im Februar 1925 von der Staatsanwaltschaft Berlin überlassen worden sind. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mir amtlich den Auftrag erteilt, die Akten k Die Akten sind mir übergeben worden vom Assessor Kußmann, der dazu von seinen Vorgesetzten, Oberstaatsanwalt Linde und Generalstaatsanwalt Lindow, Auftvag erhalten hatte. Nach Auskunft des , be Knoll diese Aussage zurückgenommen. Am Schluß des rotokolls heiße es jedoch; „Der den, leistet den Zeugeneid.“ Habe Herr Knoll einen Meineid geleistet? Die Aussage Knolls in aber auch die Verbindung 4 rechts. Er habe nämlich über eine Hintermänner gleichfalls unter Eid gesagt: „Ich kenne Bang (Oberfinanzrat, Mitarbeiter der „Deutschen Zeitung“) und Boc⸗ meister zwar persönlich, habe aber von beiden Herren keinen Auftrag bekommen, etwa gegen die Evaporator vorzugehen oder ein politisches Büro einzurichten. Ich habe aber von einer Gruppe von führenden Industriellen n . gehabt, Korruptionserscheinungen in der Industrie nachzugehen, und dies mehr in wissen chaftlicher Hinsicht. Der Auftrag i jetzt erledigt, ich habe dafür Vergütung erhalten.“ Die Namen der Industriellen gi segen; weigerte sich Knoll, das Gericht habe die Zulassung dieser Frage ab . Er Redner) wisse aber, daß es der deutschnatio nale Reichstagsabgeordnete Leopold im Mirteldeut Braunkohlensyndikat ker er mindestens 1500 Mark für das Büro Knoll ausgegeben habe. Er habe hier eine Aussage des früheren Syndikus der „Bergisch⸗Märkischen Zeitung“, Assesso rs Dietz. Diese , werde bestätigt durch das Zeugnis des Stadtrats Tenfelde aus Münster. Aus beiden , ergebe ni daß um die Wende 1826/26 Baemeister mit Dietz und Tenfelde sowie noch einem oder zwei Herren eine Unterredung gehabt hahe, deren Zweck es gewesen wäre, von Tenfelde einige kausend Mark zum Ankauf der berüchtigten Akten aus dem Reichsschatzmt zu erhalten, die im Stre emann⸗Prozeß die große Rolle gespielt haben. Daemeister habe damals geäußert: „Benötigt werden etwa 2 bis 3000 Mark. Das ganze Material muß . durch⸗ , werden. Der beste Mann a ist Knoll. Rechnung lann ich , nicht legen, . e mit einer Reihe von Herren in Verbindung, die mir Material geben und denen man nit Geld nicht kommen darf. Mit diesen trinkt man dann einige Flaschen Wein und frühstückt in einer Stube. So arbeite ich im engsten Einvernehmen mit den 6 Kußmann und Caspary; Juden, aber prachtvolle Menschen.“ (Große Heiterkeit.) Als einige Herren zweifelten, daß preußische Staatsanwälte so . unten, habe ihnen Bacmeister ein Schreiben Knolls mit solgendem Inhalt vorgelegt: „Ich bin gestern bei Herrn Kußmann ewesen, der mir das ö Makerial für Sie , . strafe, mi es orvett 6 zu verwerten, weshalb er Sie bittet, es ben lt u veröffentlichen.“ Einer der Herren äußerte sein ö aß ein Staatsanwalt so etwas mache. Darau Baemeister: „Um Gotteswillen, sprechen Sie nur ia nich darüber.“ Wie habe Herr Bacmeister im Prozeß gegen Knoll und Kußmann unter seinem Eid abstreiten können, daß Knoll in seinem Dienst gestanden und namentlich auch, 5 Kußmann⸗Knoll ihm n n , geliefert hätten? Werde die Stagtsanwaltschaft diese Aussage jetzt nachprüfen? — Die Deutsche Volkspartei werde es interefsieren, daß schon in dieser Unterredung Anfang 1926 Herr Baemeister von dem Material gewußt habe, das 16 zum großen Teil gehen Stresemann, die Evaporator und Litwin richtete. Herr Baemeister habe auch gewußt, daß dies Material aus dem Reichstag stammte. Es habe sich im e. des ehemaligen Angestellten des Reichsschatzumtes Kranz befunden, der dies Material aber beileibe nicht aus dem Schatzamt gestohlen, sondern don einem AÄlthändler gekauft haben wollte. Eine Darstellung, die wenigstens ein erfahrener Staatsanwalt nicht geglaubt hätte. Denn bei einer der vielen Zwistigkeiten, die später um den esitz des Materials ausgebrochen seien, habe Staatsanwalt Dr. Peltzer dem Kranz gedroht: „Es gibt auch einen Hehlereipgragraphen.“ Trotzdem sei es . Staatsanwalt Peltzer, der . 8 Grund eines aufgeschnappten ,, im Seglerverein sofor eine Meineidsanzeige gegen Höfle konstruiert habe, wie den