Monatshälfte übersendet die G. m. b. H. den Werks⸗ von diesen zu be⸗ stimmenden Dritten eine Aufstellung, aus der der Stand des Absatzes der ein⸗ Werksbesitzer vora Monatshälfte ersichtlich ist, iberstellung des Anteils einzelnen Werksbesitzern au Grund des von der G. m. b. Hä bekannt⸗ gegebenen Beschäftigungsgrades zusteht. 5. Verbleiben am Schlusse eines Ge⸗ schäftssahrs Unterschiede in der Beschäfti⸗ o haben die Werkz⸗ ahr esa satz um mehr als if Grund ihrer enden Anteil
gegangenen M unter Gegeni
ung in Briketts esitzer, deren J 5 55 hinter dem ihnen ar Verkaufsbeteiligung zuste n t am Gefamtabsatz der G. m. b. H. zurück geblieben ist, gegen diese Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für die
hinausgehenden e Die Entschädigung beträgt
Verrechnungspreises Meuselwitzer Briketts, mindestens aber 1,50 Reichsmark ö Unterschied in der Beschäftigung größer als 20 556, aber nicht ö — so beträgt die Entschädigung für die hinausgehenden mengen 225 95 des in Satz 2 bezeich⸗ Verrechnungspreises, aber 2.25 Reichsmark je Tonne. steigt der Unterschied in der Beschäfti⸗ gung 30 24, so beträgt die Entschädigung hinausgehenden Mindermengen 45 2, des in Satz 2 be⸗ Verrechnungspreises, ĩ destens aber 450 Reichsmark je Tonne. Als Verrechnungspreis für Meuselwitzer Briketts gilt derjenige, der im Durch⸗ schnitt für das letzte Vierteljahr in dem Geschäftsjahre
größer als 30 33,
mindestens
betreffenden
Ergibt sich aus ben Monatszusammen⸗ stellungen gemäß 5 23 Abs. 2, daß der Gesamtabsatz der G. m. b. H. in Briketts in einem Monat 70 95 oder darüber der Gesamtverkaussbeteiligung betragen hat, so haben die Werksbesitzer für diese Monate keinen Entschädigungs⸗ Minderbeschäftigung. Diese Monate scheiden bei der Berech⸗ nung, in welchem Ausmaße eine Minder⸗ beschäftigung
in Briketts
Werksbesitzer
4. Die nach Abs. 3 zu träge werden von allen alljährlich im Verhältnis der von ihnen auf Grund ihrer Verkaufsbeteiligungen im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bahn⸗ absatz gelieferten Brikettmengen erhoben.
zahlenden Be⸗
ungleichmäßiger schäftigung Briketts außer den Entschädigungen des Abs. 3 ein weiterer Anspruch gegen die G. m. b. H. nicht zu. B) Rohkohle, Naßpreßsteine und Koks. Bei ungleichmäßiger Beschäftigung in Naßprveßsteinen Werksbesitzern gegen die G. m. b. H. nicht zu. Allgemeine Lieferungsbedingungen.
Die allgemeinen Lieferungsbedin⸗ gungen für den Verkauf der einzelnen Erzeugnisse (6 14 Abs. 1) werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt.
2. Bestimmungen über Einschränkung des Absatzgebietes des Syndikats können nur für Erzeugnisse aller Werksbesitzer gleichmäßig und nur durch Beschluß der Werksbesitzerversammlung abgegebenen Stimmen getroffen werden. Preisbildung.
5 Die Preisbildung die einzelnen Ey und bei diesen ge nen Sorten. Weiterverkaufspreise. §8 WB
1. Die Beschluß Weiterverkaufspreise preßsteine und Koks und über Preis⸗ nachlässe in diesen Erzeugnissen erfolgt durch den Aufsichtsrat. Zunächst gelten ärz 1927 bestehenden Weiterverkaufspreise des Mitteldeutschen Braunkohlen⸗Syndikats von 1925.
beschäftigungs ausweis des Syndikats, Werksbesitzer oder Reviere in ihrer in Briketts Durchschnittsbeschã
àbesitzer oder an das Syndikat, l,. l für alle Absatz= biete gegenüber den für Luckenauer en Verkaufs⸗
erfolgt getrennt für gnisse (5 14 Abs. 1) ondert nach den eingzel⸗
assung über die ür Briketts, Naß⸗
Beschäftigung
gung des Syndikats li oder die betreffenden Reviere den daß ihre Brikettpre
preisen ermäßigt we mäßigung bleiben er Betracht.
chen für den Ve Briketts wach den des Syndikats die Preise anderer Syn⸗ dikate gelten, tritt die die ab Luckenau verbleibenden ee Ueber einen Anspruch auf rmäßigung bis einschließlich 10 2 ent⸗ scheidet zunächst der
e Frachtanteile In den Fällen, in rkauf mitteldeutscher reisbestimmungen
ufsichtsvat, gegen Entscheidung Berufung an di Werksbesitzewersammlung Der Antrag gilt von diese— nehmigt, wenn 35 3, der abgegebenen Stimmen zustimmen. auf Preisherabsetzung über 19 der. für Luckenauer Briketts allgemein gültigen e entscheidet im Berufungsfalle die 3besitzewversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Berufungen gegen Beschlüsse des Auf— sichtsrats stehen dem Antragsteller sowie dem Aufsichtsratsmitglied binnen drei agen nach Beschlußfassung an die Werksbesitzerversammlung zu. unverzüglich einzuberufen.
rufung hat aufschiebende Wirkung. Revieren na
eser als ge⸗
Be⸗ für die verschiedenen Erzeugnisse
nträge von
tehendem Absatz können nur auf ein⸗ — 1 Beschluß derjenigen Werks⸗ besitzer, die in dem betreffenden Revier eine Briketwerkaufsbeteiligung haben, gestellt werden. .
2. In Rohkohle gelten zunächst die am 31. März 197 gültigen Weiter⸗ verkaufspreise des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats von 1925. Eine Herauf- oder Herabsetzung dieser Syndi⸗ katspreise in einheitlichen prozentualen Sätzen unterliegt der Beschlußfassung durch den Aufsichtsrat. Sollen davon abweichend . Antrag eines Werks⸗ besitzers oder der ,,, für einzelne Werke oder Reviere Herauf⸗ oder Herabsetzungen in anderem Aus⸗ maße stattfinden, so beschließt darüber die Werksbesitzerversamnilung mit Drei⸗ viertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ueber die jeweiligen Preis⸗ nachlässe auf Rohkohle beschließt der Aufsichtsrat.
3. Die Geschäftsführer dürfen Sondergeschäfte in Briketts zu Aus⸗ nahmepreisen unter Kontrolle des Aufsichtsrats, Sondergeschäfte in Rohkohle zu Ausnahmepreisen unter Zustimmung des Aufsichtsrats, wo⸗ bei dieser mit einer Mehrheit von I der abgegebenen Stimmen zu entscheiden hat, abschließen. Sonder⸗ geschäfte zu Ausnahmepreisen sollen nicht abgeschlossen werden, um Erzeug⸗ nisse gleicher Art von Werksbesitzern der Syndikatsge sellschaft zu verdrängen.
4. Die Rechte des Reichskohlenver⸗ bandes werden durch die in Abs. 1—3 enthaltenen Bestimmungen nicht be⸗ rührt.
Erlõöse. 5 29. J. Briketts.
1. Die bon der G. m. b. H. durch den Weiterverkauf der Briketts, Bruchhri⸗ ketts und Späne erzielten Gesamterlöse werden auf die Werksbesitzer nach Maß⸗ gabe der Lieferung ihrer Werke viertel⸗ jährlich in der Weise verteilt, daß die je Tonne Briketts, Bruchhriketts und Späne entfallenden Durchschnittserlöse sich unter den Werken der nach⸗ genannten Reviere zueinander wie folgt verhalten:
Meuselwitz⸗Rositzn.
J,
Luckenau. .
Merseburg . .
,, .
Oberröblingen.
Bitterfeld⸗Anhalt:
a) Franz⸗Gerlebogk, Leo⸗ pold⸗Edderitz u. Deutsche n rt,
b) die übrigen Werke, ..
Helmstedt⸗Magdeburg. ..
Kassel . VJ
Für Lieferungen in Nuß⸗— und Nüßchenbriketts erhalten die in Betracht kommenden Werkshesitzer für die Dauer des ersten Geschäftsjahres vor Fest⸗— stellung des endgültigen Verrechnungs⸗ preises je Tonne eine Sondervergütung von 0,50 Reichsmark für Nußpbriketts und 1 Reichsmark für Nüßchenbriketts. Später setzt der Aufsichtsrat die Höhe dieser Sondervergütungen im voraus fest.
Die auf dieser Grundlage in jedem Kalendervierteljahr — getrennt nach den einzelnen Preisperioden sowie nach Briketts, Bruchbriketts und Spänen — für die einzelnen Reviere errechneten Preise je Tonne stellen die endgültigen Verechnungspreise dar, nach denen die erfolgten Lieferungen mit den be⸗ treffenden Werksbesitzern endgültig zum Schluß des betreffenden Vierteljahrs abgerechnet werden.
3. Die G. m. b. H. ist verpflichtet, den Werksbesitzern die monatlichen Lieferungen bis spätestens zum 20. des der Lieferung folgenden Monats zu⸗ nächst unter Zugrundelegung der vom Aufsichtsrat gemäß Abs. 3 festgesetzten Abschlagspreise zu bezahlen.
3. Der Aufsichtsrat setzt in bestimmten Zeiträumen Abschlagspreise auf die endgültigen Berechnungspreise unter Wahrung der Differenzierungen inner⸗ halb der einzelnen Reviere und Sorten gemäß Abs. 1 fest.
4. Werden auf Antrag eines oder mehrerer Werksbesitzer für deren Bri⸗ ketts für alle Absatzgebiete niedrigere Weiterverkaufspreise, als für Lucken⸗ auer Briketts allgemein gültig, fest⸗ gesetzt, so tragen den sich daraus er⸗ gebenden Mindererlös der G. m. b. H. der oder die betreffenden Werksbesitzer. Wird ein derartiger Antrag von einem oder mehreren Revieren gestellt, so tragen den sich daraus ergebenden Mindererlös das oder die betreffenden Neviere.
II. Rohkohle, Naßpreßsteine und Koks.
Die G. m. b. H. hat die aus dem Weiterverkauf von Rohkohle, Naßpreß⸗ steinen und Koks erzielten Erlöse an die liefernden Werksbesitzer abzuführen.
.
Nach Schluß eines jeden Geschäfts⸗ jahrs findet die Jahresabrechnung statt. Bei dieser wird die endgültige Umlage 9 31) sowie die Entschädigung für Minderlieferung (6 25 Abs. 3) berück⸗ sichtigt.
Umlage. 5 81.
1. Zur Deckung aller Geschäftsunkosten und etwaiger Verluste der G. m. b. H. und der Shndikatsgesellschaft sowie zur Aufbringung sonstiger zur Erreichung des Zwecks beider Gesellschaften er⸗ forderlich werdender Beträge wird von den Werksbesitzern nach Maßgabe fer.
e st⸗
eh w en Gesamtbeteiligungen alljähr⸗ ich eine Umlage erhoben.
Bei Berechnung der Umlage sind alle Beteiligungen in Rohkohle umzurechnen, wobei
1Tonne Rohkohle — 0,4 Tonnen Briketts, — 0,6 J Tonnen Naßpreßsteine, — 0,25 Tonnen Koks zu setzen ist.
2. Der Umlage unterliegen
a) die Verkaufsbeteiligungen in voller Höhe,
b) die Verbrauchsbeteiligungen zu
einem Drittel.
3. Zu Beginn jeden Geschäftsjahrs und später nach Bedarf wird von der Versammlung der Werksbesitzer ein vorläufiger Umlagesatz beschlossen. Der Umlagefatz wird monatlich nach näheren Bestimmungen des Aufsiehtsrats ein⸗ gefordert. ;
4. Ergibt sich bei der Jahresrechnung (858 30), daß der vorläufige Umlagesatz zu hoch bemessen war, so werden die zu⸗ viel gezahlten Beträge an die Werks⸗ besitzer in dem Verhältnis, in dem sie zu dem vorläufigen Umlagesatz heran⸗ gezogen worden sind, zurückgezahlt.
Vertragsstrafen.
5 33.
1. Jeder Werksbesitzer ist verpflichtet, an die G. m. b. H. eine Vertragsstrafe zu zahlen:
a) falls er gegen die Bestimmungen des § 15 Abs. 3 dieses Syndikats⸗ vertrags verstößt, ö
b) falls er gehen die Bestimmungen des 5 19 Abs. 1 oder 3 verstößt,
c) falls er entgegen den Bestimmungen dieses Syndikatsvertrags , der in § 14 Als. 1 genannten Art entweder
unter Umgehung der G. m. b. H. anbietet oder verkauft oder, ohne eine Verbrauchsbeteiligung zu haben, zum Verbrauch ver⸗ wendet oder liefert oder Verbrauchsmengen entgegen den Bestimmüngen dieses Syndikats— vertrags (5 15 Abs. 4 und 5, 8 16 Abs. 2, 38 Abs. 2 Anlage IV) verwendet,
d) falls er seinen Lieferungsverpflich⸗ tungen — abgesehen von den in § 20 Abs. 4 aufgeführten Fällen — nicht nachkommt,
e) falls er einem Abnehmer unmittel⸗ bar oder mittelbar Rabatt, Pro⸗ vision, Nachlaß, Ueberzahl, Ueber maß, Uebergewicht oder sonstige Vorteile, Vergünstigungen oder Zu⸗ wendungen irgendwelcher Art, ins⸗ besondere auch Bargeldzuwendungen für Reklame oder andere Geschäfts⸗ aufwendungen gewährt,
') falls er die sonstigen Bestimmungen dieses Syndikatsvertrages übertritt.
Die Vertragsstrafe beträgt für Verstöße: A. Allgemeiner Art:
Im Falle b 1, vh und im Falle e 0.5 vH des untenstehend bezeichneten Verrechnungspreises, berechnet auf die Gesamibeteiligangen des betreffenden Werksbesitzers, umgerechnet auf Bri⸗ ketts im Verhältnis des S 31 Abs. 1.
Im Falle f 500 Reichsmark.
B. Mit Beziehung auf Briketts und Koks:
Im Falle a 3 vH dieses Verrech⸗ nungspreises, vervielfältigt mit der Summe der vertragswidrig ab⸗ gegebenen Mengen.
Im Falle ü 30 oH dieses Verrech⸗ nungspreises, vervielfältigt mit der Summe der unter Umgehung der G. m. b. H. angebotenen, verkauften oder verbrauchten Mengen.
Im Falle d 6 vH dieses Verrech⸗ nungspreises, vervielfältigt mit der Summe der nicht gelieferten Mengen.
C. Mit Beziehung auf Rohkohle:
In den Fällen a, «e und d 33 der sich nach B ergebenden Beträge.
D. Mit Beziehung auf Naßpreßsteine:
In den Fällen a, H und d */ io der sich nach B ergebenden Beträge.
Als Verrechnungspreis im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt der für Meuselwitzer Briketts zur Zeit des Ver⸗ stoßes maßgebende Verrechnungspreis.
2. Ueber das Vorliegen eines gemäß 6 1 strafbaren Verstoßes und über die Festsetzung der Fer en rg. entscheidet der Aufsichtsrat. Er ist berechtigt, in milderen Fällen eine niedrigere als die in Abs. 1 festgelegte Strafe zu bestimmen. Die Entscheidungen werden durch ein⸗ geschriebenen Brief zugestellt.
3. Gegen die Entscheidung ist die Be⸗ rufung an die Versammlung der Werks⸗ besitzer zulässig. Die Berufung ist binnen einer Frist von zwei Wochen seit Zu—⸗ stellung der Enischeidung durch ein geschriebenen, an die G. m. b. H. ge⸗ richteten Brief einzulegen. Hierbei it anzugeben, ob Aufhebung der Stra ,, . Ermäßigung der fest⸗ ,. rafe beantragt wird. Auf die
itscheidung der Werksbesitzer⸗Versamm⸗ lung finden die Bestimmungen des Abs.?2 entsprechende Anwendung.
4. Die Zahlung der derte fe hat, nachdem die Festsetzung rechtskräftig geworden ist, sofort nach Aufforderung u erfolgen. Kommt ein Werksbesitzer
ieser Aufforderung nicht nach, so kann der Betrag von seinen Monatsrechnungen gekürzt werden.
5. Durch die in diesem Paragraphen vorgesehenen Vertragsstrafen wird die Geltendmachung eines der G. m. b. H. durch das Verhalten des betreffenden Werksbesitzers entstandenen höheren Schadens nicht ausgeschlossen.
. aften.
1. Werksbesitzer sind berechtigt, sich mit den ihnen zustehenden Verkaufs⸗ beteiligungen 3 16 Abs. 3) in einem oder mehreren der in §5 14 Abs. 1 ge⸗ nannten Erzeugnisse zu Lieferungs—
2
gemeinschaften zusammenzuschließen, und zwar dergestalt, daß die Lieferung der ihnen insgesamt zustehenden Beteili⸗ gungsmengen an die G. m. b. H. von ihnen gemeinsam nach einem unter⸗ einander festgestellten Verhältnis erfolgt.
2. Der Abschluß einer Lieferungs⸗ gemeinschaft, deren Teilhaber und Dauer sowie das Verhältnis, nach dem die Lieferung an die G. m. b. H. stattfinden soll, sind dieser von jedem einzelnen Teilhaber anzuzeigen. Hierbei ist ein Teilhaber zu bezeichnen, der die Liefe⸗ rungsgemeinschaft der G. m. b. H. und der Syndikatsgesellschaft gegenüber ver⸗ tritt. Die Lieferungsgemeinschaft besteht diesen Gesellschaften gegenüber nur dann, wenn die Anzeigen der einzelnen Teilhaber inhaltlich übereinstimmen. Aenderungen des Inhalts der Anzeigen bedürfen gleichfalls einer übereinstim⸗ menden Erklärung aller Teilhaber der Lieferungsgemeinschaft. Im Streitfalle entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob die Anzeigen inhaltlich übereinstimmen.
3. Beginn und Ende einer Lieferungs⸗ gemeinschaft dürfen nur mit dem Be⸗ ginn und Ende eines Geschäftsjahres der Syndikatsgesellschaft zusammen⸗ fallen. Bei Beginn des ersten Geschäfts⸗ jahres ist für den Beginn einer Liefe— rungsgemeinschaft eine Frist von vier Wochen zulässig.
4. Scheiden ein oder mehrere Teil⸗ haber der Lieferungsgemeinschaft aus der Syndikatsgesellschaft aus, so wird die Lieferungsgemeinschaft mit dem Zeit⸗ punkt ihres Ausscheidens aus der Syndikatsgesellschaft beendigt, es sei denn, daß sämtliche übrigen Teilhaber unter Angabe eines neuen für sie maß⸗ gebenden Verhältnisses (Abs. 1) über⸗ einstimmend der G. m. b. H. erklären, daß sie die Lieferungsgemeinschaft fort⸗ setzen wollen.
§ 34.
1. Der Abschluß einer Lieferungs⸗ emeinschaft hat zur Folge, daß in den 36 des 5 14 und — soweit Er⸗ höhungen oder Herabsetzungen der Ver⸗ kaufsbeteiligungen in Frage kommen — der 8§ 17 und 18, ferner in den Fällen der 55 20, 25, 29, 30, 31 und 32 Abs. 1d, sowie — soweit die Erteilung der Rechnungen und Abs. 2 in Frage kommen — des 5 33 die Lieferungs⸗ gemeinschaft an die Stelle der einzelnen ihr angehörenden Werksbesitzer tritt. Die Erhöhung oder Herabsetzung der Verkaufsbeteiligungen nach . 17 und 18 erfolgt bei den Teilhabern der Lieferungsgemeinschaft nach dem für sie untereinander maßgebenden Ver⸗ hältnis (3 33, Abs. 1, 3 und , sofern nicht sämtliche Teilhaber überein⸗ stimmend einen anderen Maßstab an⸗ geben. Die besonderen Bestimmungen des 5 21 zu a bis e über die Lieferung von Briketts haben . die Lieferungs⸗ gemeinschaft in der Weise Geltung, daß die Lieferung in den Marken, Größen und Formaten ihrer Teilhaber nach dem für diese untereinander maßgebenden Verhältnis (6 33 Abs. 1, 3 und h zu erfolgen hat.
2. Die 88 22 und 32 Abs. 1 zu e, e und F kommen sowohl auf die Liefe⸗ rungsgemeinschaft, als auch auf die ihr angehörigen Werksbesitzer zur An⸗ wendung.
3. Im übrigen werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Werksbesitzer aus diesem Syndikatsvertrage durch ihre Zugehörigkeit zu einer Lieferungs⸗ gemeinschaft nicht berührt.
4 Soweit aus der Bildung einer Lieferungsgemeinschaft dieser Pflichten der G. m. b. H. oder der Syndikats⸗ gesellschaft gegenüber erwachsen, haften die Teilhaber der Lieferungsgemein⸗ 96 neben dieser, und zwar gesamt⸗ . mit ihr und unterein⸗ ander, für die Erfüllung dieser Pflichten.
Dauer der Syndikatsgesellschaft.
ö .
1. Die Syndikatsgesellschaft wird für die Zeit bis zum 31. März 1929 ab⸗ gesch ffn Ihre Dauer verlängert sich jedoch stillschweigend jeweilig um wei⸗ tere zwei Jahre, ,, nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht jedem Werksbesitzer zu und kann nur durch e ⸗ t
eingeschriebenen, an die G. m. b. 8 ri a
ichteten Brief ausgeübt werden. ein Werksbesitzer, der gleich einn Ge⸗ ellschafter der G. m. b. H. ist, von einem Kündigungsrecht Gebrauch, so
at er ,,, die G. m. b. H. auf
rund des 5 3 Abs. 1 des Gesellschafts⸗ vertrags der G. m. b. H. zu kündigen, andernfalls ist seine Kündigung der Syndikatsgesellschaft rechtsunwirksam.
Die Rücknahme der 6 nn ist glg bis zum Ablauf einer Woche 3 em Zugang einer Aufforderung der G. m. b , die Rücknahme der Kündigung zu erklären.
2. Wird im Falle der Kündigung nach Abf. I die Fortsetzung der G. m. b. H. beschlossen 6 3 Abs. 3 des Gesellschafts⸗ vertrags der G. m. b,. H, 6 setzt sich auch die Syndikatsgesellschaft zwischen der G. m. b. H. und den Werksbesitzern, die Gesellschafter der G. m. b. B. ge⸗ blieben sind, sowie den Werksbesitzern, die, ohne Gesellschafter der G. m. b. S. zu sein, die , nicht gekündigt oder die Kündigung der n , rechtswirksam zu⸗ rückgenommen haben, für die gleiche Dauer wie die. G. m. b. H. über den 14 nach Abs. 1 als Ende der Syndikats⸗ esellschaft ergebenden Zeitpunkt hinaus . Dagegen scheiden die übrigen
erksbesitzer von 3 Zeitpunkt ab aus der Syndikatsgesellschaft aus.
3. Die Syndikatsgesellschaft endigt, wenn die G. m. b. H. aus irgend einem Grunde aufgelöst wird, mit dem Zeit⸗ punkt dieser Auflösung. Als solche Auflösung gilt inshesondere auch die Dee af der Gesellschaft nach 3 Abs. 3 des Gesellschaflsvertrags der G. m. b. H.
4. Das Geschäftsjahr der Syndikats⸗ gesellschaft läuft vom 1. April bis zum 31. März.
536.
Falls ein Werksbesitzer die Syndikats⸗ gesellschaft wegen eines wichtigen Grundes vorzeitig oder ohne Einhal⸗ tung der in 5 35. Abs. 1 vorgesehenen Kündigungsfrist kündigt, oder falls ein Werksbesitzer in Konkurs verfällt, oder wenn der Geschäftsanteil eines Werks⸗ besitzers gepfändet wird, so scheidet bei dem Eintritt eines solchen Erxeignisses der Werksbesitzer, in deffen Perfon es eintritt, aus der Syndikatsgesellschaft aus, während diese unter den übrigen Mitgliedern fortbesteht.
Abänderungen des Syndikats⸗ vertrages. § 31. .
1. Abänderungen dieses Syndikats⸗ vertrages können nur durch die Ver— ammlung der Werksbesitzer mit einer
ehrheit von * der abgegebenen
Stimmen, sofern bei einzelnen Be⸗
stimmungen nicht eine andere Mehr⸗
heit ,, . ist, beschlossen werden.
2. Beschlüsse, durch die die Be⸗ stimmungen dieses Syndikatsvertrages über das Stimmrecht in der Versamm⸗ lung der Werksbesitzer sowie über die Dauer der Ehn e e ee, fat ab⸗ geändert werden sollen, bedürfen einer Mehrheit von dio der a n nk U der Werksbesitzer⸗Versamm⸗ ung.
3. Zur Aufnahme neuer Mitglieder und Festsetzung der Beteiligungen dieser ist ein e . der Versamm⸗ lung der Werksbesitzer mit einer Mehr⸗ heit von A der abgegebenen Stimmen ,,
4. Die Werksbesitzer willigen im vor⸗ aus in die sich aus der Aufnahme neuer Mitglieder oder aus der sonstigen Ver⸗ änderung von Beteiligungen, die in Gemäßheit dieses Syndikatsvertrages beschlossen oder gemäß § 16 Abs. 4 ,,, 3 vorgenommen werden, in die hierdurch etwa eintretende Be⸗ einträchtigung ihrer Rechte aus diesem Syndikatsverktrage.
5. e ga durch die abgeändert werden sollen:
a) die Zugehörigkeit eines Werks⸗ besitzers zu einem bestimmten Revier gemäß § 4,
b) die Bestimmungen des Syndikats⸗ vertrags über die Selbstverbrauchs⸗ rechte gemäß § 15 Abs. 1, 4 und ö,
e) die. Beteiligungen eines Werks⸗ besitzers, wie ö. in den Anlagen 1 und 11 zum Syndikatsvertage fest⸗
ö. sind, ausgenommen in den Fehn der Aenderungen der Be—= feiligungen gemäß S§ 17, 18 und 19, die Bestimmungen des Syndikats⸗ vertrags über einen Anspruch au
Erhöhung der Beteiligungen gemä
5 17 Abs. 2 zu e und ö. =*, un
über einen Anspruch auf Umwand⸗
lung einer Verkaufs, in eine Ver
brauchsbeteiligung nach § 17 Abs. 1
und 2b,
e) Aenderung der Entschädigungs⸗ ansprüche der Mine , rn am Schlusse des Geschäftsjahres ge⸗ mäß § 235 und Einführung einer Abgabe für Mehrbeschäftigung,
c) die Bestimmungen des Shndikats⸗ vertrags über die Festsetzung der Verrechnungspreise und deren Ab⸗ rechnung gemäß 5 29,
s) die Bestimmungen des Syndikats⸗ vertrags über die Kündigung nach
5 6 Abs. 1, können nur mit Zustimmung aller an— wesenden Werksbesitzer gefaßt werden, desgleichen Beschlüsse über die Ein⸗
. eines Ausgleichs in Rohkohle,
aßpreßsteinen oder Koks.
Lieferungsverpflichtungen aus ö,
Sz. 88. 1. Die zur Zeit des . dieses Syndikatsvertrages bestehenden Liefe⸗ , en der 6 werden — abgesehen von den in Abs. 2 bezeichneten — durch die G. m. b. H. für Rechnung und Ehn der Werksbesitzer abgewickelt. Die hiernach zu liefernden Mengen werden auf die Verkaufsbeteili⸗ un angerechnet. Sie unterliegen en Bestimmungen des § 265, werden aber besonders abgerechnet.
Als ,, lichtungen nach Satz 1 gelten solche nicht, die während der Dauer des am 8. Mai 1926 abge- laufenen Mitteldeutschen Braunkohlen. , ., und des am 31. März 1927 ablaufenden Mitteldeutschen raun⸗ kohlen⸗Syndikats von 1925 ohne deren Zustimmung eingegangen sind.
2. Die aus der Zeit vor dem 24. März 1919 herrührenden Lieferungsverpflich⸗ ö soweit . in dem einen Be tandteil dieses Syndikatsvertrags bil- enden Verzeichnis , sind (An⸗ a IV), werden von den ö selbst abgewickelt. Die hierna J liefernden Mengen werden gemäß § 16 auf die Beteiligungen angerechnet.
3. Die ö riften der 85 130 und 131 der lusführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirschaft vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449 ff) bleiben unberührt.
Leipzig, den 29. April 1927.
Mitteldeutsche s Braunkohlen⸗Syndikat von 1927 Ge sellschaft mit beschränkter Haftung.
Dr. Wolff. Maßsfingh
——
Nr. 108.
Dritte Sentral⸗Handelsregister⸗Beilage zum Deutschen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 109. Mar
e Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. .
7. Konkurse und Geschãftsaufsicht.
HElber kel.
Ueber das Vermögen Heinrich Görrissen, Emmy geb. Hune⸗ lohl, Inhaberin der nicht eingetragenen * 7 ae . j Firma Tapetenhaus Görrissen in Elber⸗ feld, Island 8, ist am 4. Mai 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, das Konkursverfahren Verwalter: Gerichts⸗
der Ehefrau
eröffnet worden.
Neue Gerstenstr. 23. Forderungen bis zum 22. Juni 1927 bei unterzeichneten
Gläubigerversammlung 1927, vormittags 10 Uhr, ungstermin am 21. Juli 1927, vor⸗ mittags 19 Uhr, an hiesiger Gexichts⸗ elle, Eiland 4, Zimmer 195. Anzeigepflicht
lnmeldung der
allgemeiner
2. Inni 1927. Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.
Hssen, Kuhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Füth in Essen, Rubensstr. 76, ist durch Beschluß vom heutigen Tage das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt in Essen, Glückaufhaus, Offener Arrest pflicht bis zum 25. Mai 1927. Anmelde⸗ frist bis zum 2. Juni 1927. Erste Gläu⸗ bigerversammlung, den 1. Juni 1927, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin den 21. Juni 1927, vormittags 101 Uhr, vor das Amtsgericht, hier, Zimmer 30.
Essen, den 6. Mai 1927.
Das Amtsgericht.
und Anzeige⸗
Essen, Hen h.
Handelsgesellschaft W. Füth & Co. in Essen, Rubensstr. 76, durch Beschluß das Konkursverfahren eröffnet. Zum Kon— kursverwalter ist der Rechtsanwalt Bey⸗ hoff in Essen, Bürohaus Glückauf, er⸗ Offener Arrest und Anzeigepflicht
bis zum 2. Juni 1927. versammlung mittags 1915 Uhr, 21. Juni 1927.
heutigen Tage
Anmeldefrist
Erste Gläubiger
den 1. Juni
Prüfungstermin den
vormittags 109§½ Uhr,
vor dem Amtsgericht hier, Zimmer 30. Essen, den 6. Juni 1927. Das Amtsgericht.
Frank krnrt, Mam.
lleber das Vermögen des Kaufmanns Alfred Landsberg in Frankfurt am Main Kronprinzenstraße 20 / IJ wohnhaft, früher alleiniger Inhaber Firma „Bernhard Gränebaum & Co.“, früheres Geschäftslokal ift heute, am
Schnurgasse 61, 5. Mai 1927, vormittags 11,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Der Rechtsanwalt Dr. Eugen Loew in Frankfurt am Main, straße 29, ist zum Konkursverwalter er⸗
bis 29. Mai 1927.
mit Anzeigefrist Frist zur Anmeldung der Forderungen bis zum 10 Juni 1927. Bei schriftlicher Anmeldung Vorlage in doppelter Ausfertigung dringend erforder⸗ Gläubigerversammlung: 31. Mai 1937, vorm. 11 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin: 22. Juni 197, vorm. Zeil Nr. 42,
Frankfurt am Main, den 5. Mai 1927.
Amtsgericht. Abteilung 17.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Borggrefe 10 Uhr 45 Min vormittags, der Kon—⸗ Konkursverwalter ist der
kurs eröffnet. ; Leineke in Haspe.
Ziwilingenieur Gustay Offener Arrest mit Anzeigepflicht sowie Anmeldefrist Erste. Gläubigerversammlung und Prü— sungstermin am mittags 10M Uhr, im hiesigen Amts—
Haspe, den 7. Mai 1927. Amtsgericht.
Hei delbenrꝶ.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fritz Scheidt in Heidelberg, Lutherstr. 23. nachmittaas 6 Uhr
Verwalter: g. D Joseph Dietrich Werderstr. 41.
14 Juni 197,
wurde heute,
in Heidelberg, 1. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist sowie Anmeldefrist bis 28. Mai Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin 1. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock., Zimmer 32. Heidelberg, den 4. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 4.
H Onstanx.
Ueber das Vermögen des Buchhändlers Alfred Rabus stätte 8, wurde heute, am 6. Mai 1927 J Konkursverfahren Eröffnet und Kaufmann Walter Oettina in Konstanz, Rheingasse 19, zum Kon— Anmeldetermin:
kursverwalter
27. Mai 1927. Gläubigerversammlungs⸗ und Prüfungstermin: Freitag, den 3. Juni 19277, vorm. 11 Uhr. Konftanz, den 6 Mai 1927. Bad. Amtsgericht. II.
Leipzig. 13697 Ueber das Vermögen des Fleischers Otto Wilhelm Hartmann in Leipzig⸗ Plagwitz, Kolbestr. 8 wird heute. am 4 Mail 1977, mittaas 12M Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkursver⸗ walter: Rechtsanwalt Dölling in Leipzig, Peterssteinweg 12. Anmeldefrist bis zum 21. Mai 1927. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 2. Juni 1927, vormittags 1090 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 14. Mai 1927. Amtsgericht Leipzig, Abt. Il A 1, den 4. Mai 1927. Liebenwalde. 13698 Ueber das Vermögen der Händlerin Martha Graßmann in Marienwerder wird heute, am 5. Mai 1927, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Kahl in Lieben⸗ walde wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Anmeldefrist bis zum 23. Mai 1927. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus— schusses und eintretendenfalls über die in Sz 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und Prüfungstermin am 1. Juni 1927, vormittags 1013 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Offener k mit Anzeigepflicht bis zum 19. Mai Liebenwalde, den 5. Mai 197. Amtsgericht.
hen mt, zen Ueber das Vermögen des Handels⸗ manns Viktor Hugo Ament in Ober⸗
pfannenstiel, alleinigen Inhabers der 3 ä . firma Hugo Ament ebenda (Hausier⸗ V ay . u Ter tilwaren) . . nehmen. dem Konkursverwalter bis zum
nan n,. * 5
am 3. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, das
Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗
der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der angemel⸗ deten Forderungen auf Dienstag, den 31. Mai 1927, vormittags 9 Ühr. Allen Personen, welche eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Mai 1927 Anzeige zu machen. Offenburg, den 6. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. III.
Ottmachanm. 13704
Ueber das Vermögen des Elektromeisters Fritz Przykalla in Ottmachau wird heute am 3. Mai 1927, nachmittags 5,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kauf⸗ mann Robert Fabian in Ottmachau wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 15. Juni 1927 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 23. Mai 1927, vor⸗ mittags 190 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 27. Juni 1927, vormittags 93 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, Zimmer 2, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache ahgesonderte Befriedigung in Anspruch
20. Mai 1927 Anzeige zu machen. Amtegericht in Ottmachau.
verwalter: Herr Vizeortsrichter Geb⸗ Ottmachan. (13705
hardt, hier. Anmeldefrist bis zum
Ueber den Nachlaß des am 5. Sep⸗
24. Mai 1927. Wahltermin und Prü⸗ tember 1926 verstorbenen Kaufmanns
fungstermin am 30. Mai 1927, vor⸗
mittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Mai 1927.
Fritz Hiller aus Ottmachau wird heute, am 3. Mai 1927, mittags 1235 Uhr,
das Konkursverfahren eröffnet. Der
Amtsgericht Lößnih, den 3. Mai 1927. Kaufmann Max Cohn aus Ottmachau
Menden, Er. Iserlohn. 13700]
wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Mai
Ueber das Vermögen der Firma Theo- 1927 bei dem Gerichte anzumelden. dor Humpert K Co. Mehl, Getreide, Termin zur Beschlußfassung über die Bei⸗
Futtermittel zu Menden, ist heute,
behaltung des ernannten oder die Wahl
nachm. 1 Uhr, das Konkursverfahren eines anderen Verwalters sowie über die
eröffnet. Konkursverwalter: Bücher⸗
Bestellung eines Gläubigerausschusses und
revifor Karl Naust zu Iserlohn. An⸗ eintretendensalls über die im 3 132 der meldefrist bis 25. Mai 1927; erste Gläu⸗ Konkursordnung bezeichneten Gegenstände
bigerversammlung am 27. Mai 1927,
vorm. 11 Uhr; allgemeiner Prüfungs⸗
termin am 3. Juni 1927, vorm. 11 Uhr. Menden, den 5. Mai 1927. Das Amtsgericht.
NVenm äünst ern. 13701]
Konkurseröffnung über das Vermögen
des Kaufmanns Adolf Pelka in Neu⸗
münster am 5. Mai 1927, mittags 12 Uhr. Konkursverwalter: Bücher⸗ revisor Curt Böge in Neumünster, Kieler Straße 68. Offener Arrest mit Anzeigepflicht am 15. Juni 1927. Ab⸗ lauf der Anmeldefrist am 30. Juni 1927. Ablauf der Anmeldefrist am 30. Juni 1927. Gläubigerversammlung und Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im 5 182 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände am 3. Juni 1927, vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 29. Juli 1927, vormittags 11 Uhr. Amtsgericht Neumünster.
Norden. 13702 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Anteus Voß in Norden, Uffenstraße 15,
wird heute, am 4. Mai 1927, nach⸗ ; Wi reh nnz. 130 eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gie⸗ irn urg z
mittags 5, 50 Uhr, das Konkursverfahren
secke in Norden wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 3. Juni 1927. Wahl und Prü⸗ fungstermin am 13. Juni 1927, mittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 31. Mai 1927. Norden, den 4. Mai 1927. Das Amtsgericht. Oenburg, Baden. 13703 Ueber das Vermögen der Theodor Stürzel Witwe, Marie Magdalena geb. Eggs. Baugeschäft in Offenburg, wurde heute am 6. Mai 1927 mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kauf⸗ mann Guftav Martin in Offenburg wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ sorderungen sind bis zum 20. Mai 1927 bei dem Gericht anzumelden. Es wird Termin anberaumt vor dem diesseitigen Gerichte zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die in § 132
und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen wird auf den 30. Mai 1927, vor⸗ mittags 93 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Zimmer 2, anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Venpflichtung auf— erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Mat 1927 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Ottmachau.
Trier. 13706
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Müller in Trier ist am 2. Mai 1927, nachmittags 6 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Kaufmann Otto Fath in Trier,
rückenstr. 8. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. Juni 1927.
Nů auf der Anmeldefrist an demselben
age. Erste Gläubigerversammlung am
F uni 1927, vormittags 10 Uhr, und
allgemeiner Prüfungstermin am 2. Juli
1977, vormittags 10 Uhr, an hie siger
Gerichtsstelle, Zimmer 14. Amtsgericht. Abt. 12.
Ueber das Vermögen der Bezugs⸗ vereinigung Würzburger Holzhändler e. G. ni. b. H. in Liquidation, Würzburg, wurde unter Heutigem, vormittags 117 Uhr, der Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Kriener in Wür i ech Offener Arrest mit An⸗ zei en is zum 4. Juni 1927. An⸗ meldefrist bis zum Samsta den 4. Juni 1927. Termin zur Wa eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses und zur Beschluß⸗ ung über die in den 58 182, 134 und 37 der Konk.⸗Ordnung bezeichneten Fragen: Mittwoch, den 1. Juni 1927, vormittags 9 Uhr. Allgemeiner Prü⸗ fungstermin am Mittwoch, den 15. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, Sitzungs⸗ zimmer Nr. 70/1 des Justizgebäudes.
Würzburg, den 7. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Rad Nauk gim. . 37309] Das Konkursverfahren über das Ver—
mögen der Hessen⸗Nassauischen Handels⸗
gesellschaft m b. H in Bad Nauheim wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Bad Nauheim, den 28. April 1927.
Hess. Amtsgericht.
HKacã Salzuflen. . 13710
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handels gesell⸗ schaft Hinpel & Co und deren persönlich haftenden Gesellschafter wird Termin zur Anhörung der Gläubigerversamm⸗ lung über Einstellung des Konkurs- verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf Freitag, den 27. Mai 1927, mittags 12 Uhr, bestimmt.
Bad Salzuflen, den 3. Mai 1927.
Lippisches Amtsgericht. II.
Renshberꝶ. 13711
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Jakob Westhofen G. m. b. S. in B- Gladbach wird, nach- dem der Zwangsvergleich rechtskräftig bestätigt ist, aufgehoben.
Bensberg, den 29. April 1927.
Das Amtsgericht.
Hergen, Rigen. 137121
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Ella Dreher, geb. Petzold, in Sellin a. Rg. sind als Ver⸗ gütung für die Tätigkeit des verstorbenen Konkursverwalters Hermann Brekenfeld in Bergen 150 RM und an zu er— stattenden baren Auslagen 133,655 RM festgesetzt. Bergen a Rg., den 2. Mai 1927. Das Amtsgericht. KRKergen, E iügen. 13713
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ottilie Stöckicht in Binz a. Rg. find als Vergütung für die Tätigkeit des verstorbenen Konkurs⸗ verwalters Hermann Brekenfeld in Bergen 175 RM und an zu erstattenden baren Auslagen 287,19. RM' festgesetzt. Bergen a. Rg., den 5. Mai 1927. Amts⸗ gericht.
Berlin. 13714 In der Konkurssache Fritz Schacht, Fürstenwalde, Spree (2. N. 9/25), soll die Schlußverteilung erfolgen. Die bevor⸗ rechtigten Forderungen sind bezahlt. Es ist eine Abschlagszahlung von 10 2 an die nichtbevorrechtigten Gläubiger er— folgt. Es steht noch ein Betrag von 5353 M zur Verfügung, von welchen die Koften des Verfahrens noch zu be⸗ richtigen sind. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Fürstenwalde, Spree, aus. Berlin, den 6. Mai 1927. Freund, Konkursverwalter.
Henrt hen, O. S. 13715
Nach dem rechtskräftigen Beschluß des Landgerichts in Beuthen, O. S., vom 28. März 1927 ist der Antrag auf Er⸗ öffnung des Konkurses über den Nach⸗ laß der am 16. Februar 1927 ver⸗ storbenen Handelsfran Hedwig Hamerla in Mikultschütz zurückgewiesen worden, da eine Ueberschuldung des Nachlasses nicht vorliegt. Das durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom 8. März 1927, eröffnete . ist damit beendet. Amtsgericht Beuthen, O. S.
REremerhaven. (13716
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Gebr. Eggers, offene Handels gesellschajt in Bremerhaven, ist infolge der Schlußverteilung nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins durch Beschluß des Amtsgerichts, hier selbst, vom 5. Mai 1927 wieder auf⸗ gehoben.
Bremerhaven, den 6. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Charlottenburg. 13717
Das Konkursverfahren über das Ver= mögen des Kaufmangs Samuel Fried- länder, alleinigen . der Firma Modehaus Samuel Friedländer, Char⸗ lottenburg, Passauer Str. 4 (früher Modehaus Petersburg Samuel Fried⸗ länder und Helene Jaäcobsohn), ist nach Schlußtermin aufgehoben.
Charlottenburg den 6. Mai 1927.
Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts. Abt. 40
Dorfen. 137181 Das Amtsgericht Dorfen hat das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Mühlbesitzers Attenberger Maxtin in Dorfen nach durchgeführter Schlußverteilung aufgehoben. Amtsgericht Dorfen — Konkursgericht.
Essen, Kuhr. 13719) Hof. * In dem Konkursverfahren h
das Vermögen des Kolonialwarenhänd⸗ in Glashütten, b) über das Vermögen der Kolonial⸗ warenhändlerin Betty Brendel in H
ist Termin zur Prüfung der nachträgli
ange meldeten Abnahme der
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Keith und Beckmann, Autoindustrie in Essen. Rüttenscheider Straße Nr. 184— 156. wird . Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben.
Essen, den 8. Mai 1927.
Das Amtsgericht.
——
1927
Frankenberg, Sachsen. 13720]
Beschluß vom 3. Mai Konkursverfahren über das Vermögen Firma Ludwig Männel, Aktie n⸗ gesellschaft in Frankenberg, Sa,, wird nach Anhörung der Gläubigerversamm⸗ lung einge stellt— sich ergeben den Kosten des Ver⸗ Kon kursmasse 5 204 K- O.)
entsprechende nicht vorhanden ist. Amtsgericht Frankenberg, Sa.
FEranks furt, Main. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ g sommanditge sellschaft Schickentanz CK Co. in Frankfurt am Main, Rotenburger Straße 1, wird ein⸗ gesftellt, da eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Masse nicht vor⸗ handen ißst. Frankfurt a. Mai, den 3 Mai 1927. Amtsgericht.
Freiburz, Breisgam. in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Theodor Baumgarten, Komm. Ges. in Freiburg., 8. April 1927 gerichtlich be⸗ Zwangsvergleich ist, wurde das am 24. Januar 1927 er⸗ öffnete Konkursverfahren gemäß § 190 K. O. aufgehoben. Freiburg, den 30. April 1927.
Gerichtsschreiber des Amtsgericht. 3.
rechts kräftig
Freiburg, KEreisgan.
Nach dem in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Franz Josef Freiburg, Klarastr. 25, Inhaber der Firma Stühlinger, Schuh⸗ der am 4. April Zwangsver⸗
haus in Freiburg, 1927 gerichtlich bestätigte gleich Rechtskraft erlangt 16. Oktober Konkursverfahren gemäß § 190 K.⸗O. aufgehoben. Freiburg, den Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 3.
2. Mai 1927.
Geislingen, Steige. .
In dem Konkursberfahren über das Vermögen der Firma Gottlieb? mann, G. m. b. H. in Wiesensteig, ist Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten tag, den 27. Mai 1927, vorm. 11 Uhr, Amtsgericht
Forderungen auf Frei⸗
Geislingen Amtsgericht Geislingen, 6. Mar 1927.
G LHLanchan. ; Das Konkursberfahren über das Ver⸗ mögen des Malermeisters Richard Hein⸗ rich Künzel in Glauchau, Kratzstr. 37, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der Vergleichstermin angenammene rechtsè kräftigen gleichen Tage bestätigt worden ist. Amtsgericht Glauchau, den 3. Mai 1927.
Zwangsvergleich
Hamburg.
nicht eingetragener Handelsbezeichnung „Schuhhaus gemäß § 204 K. O. eingestellt.
Das Amtsgericht Hamburg.
Ham birg. Konkurs Lagerei⸗ und Brennstoff⸗Ver⸗ triebs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Das Amtsgericht Hamburg.
Hassfnrt.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kolonialwarenhändlers Karl Seufert von Kleinsteinach genehmigter
wird nach Schlußverteilung Die Vergütung und die Aus⸗ agen des Konkursverwalters sind in der aus der Niederschrift vom Heutigen ersichtlichen Höhe festgesetzt worden. Haßfurt, den 6. Mai 1927. Amtsgericht.
Heidelbert. ö
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Josef Sipper in Heidelberg, Sandgasse 2, wurde heute aufgehoben, nachdem am 18. April 1927 der Schlußtermin stattgefunden hat.
Heidelberg, den 4. Mai 1927.
Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts. Al.
Hildesheim. ö. In der Konkurssache über das Ber= en des Architelten Otto Seidel in esheim ist an Stelle des verstorbenen onkursverwalters Rechtsanwalt D der Rechtsanwalt Förster in zum Konkursverwalter
Hildesheim, 4. 5. 1927.
lers Johann
orderungen ußrechnung des Ver ⸗ walters, zur Erhebung von Einwen⸗