1927 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

man dem jeweiligen Minister also heule mir das Verkrauen enk⸗ gegenbringt, daß er sich dieser Verantwortung voll bewußt ist. Eine Polizei, die nicht vom ersten bis zum letzten Mann auf einem Ver— trauensverhältnis aufgebaut ist, wird versagen und wird nicht das Instrument des Staates bilden, das sie sein muß. Ich wende mich daher gegen jeden, der dieses Vertrauensverhältnis zu stören trachtet, verspreche andererseits aber auch jedem meiner Beamten, daß sein Ver— trauen auf seinen obersten Chef nicht enttäuscht werden wird.

Namens der Staatsregierung bitte ich Sie daher, den vorliegenden Gesetzentwurf ruhig und objektiv zu erörtern und ihn letzten Endes im Ausschuß wie im Plenum so zu gestalten, daß er als Gesetz dem Staats- und Volksganzen von Nutzen sein wird. (Bravo)

In der Aussprache nahm als erster das Wort

Abg. Hör i ng (Soz.). Er stimmte zunächst den einleitenden Ausführungen des Ministers über die Haltung der Polizei bei den Demonstrationen zu. Zu dem Entwurf des neuen Polizeibeamten⸗ gesetzes gab er namens seiner Fraktion die Erklärung ab, daß sie die Vorlage als Fortschritt besonders insofern begrüße, als sie den Grundsatz der lebenslänglichen Anstellung der Polizeibeamten aus⸗ spreche. Hinsichtlich der Eheerlaubnis fordere die Sozial⸗ demokratische Partei eine ,,, der voraufgehenden Zeit auf sechs Jahre. Der schwierigste Teil des Entwurfes seien die Bedingungen, unter denen Beamte und Offiziere entlassen werden können. Das Interesse des Stagtes müsse hier im Vordergrund stehen. Im Ausschuß müsse versucht werden, Sicherungen gegen ungerechtfertigte Entlassungen zu geben. Niemand sollte entlassen werden dürfen, ohne daß die Beamtenvertretung vorher gehört worden sei. Zahlreiche Verbesserungswünsche stelle die sozial⸗ demokratische Fraktion für die Ausschußberatung zurück. Vor allem müßten Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden, daß Beamte aus dem Dienst zu entfernen seien, die sich gegen die republikanische Staatsorm vergehen. Es sei ferner wünschenswert, in dem Gesetz auszusprechen, daß ungeeignete Polizeibeamte zu entfernen seien, die Untergebene schikanös hehandeln oder be⸗ leidigen oder solche Behandlung dulden. Hoffentlich ergebe die Ausschußberatung eine Fassung, die den berechtigten Wünschen der Polizeibeamtenschaft Erfüllung bringe.

Hierauf vertagte sich das Haus zu einer Abendsitzung, die 7 Uhr beginnen soll, und in der die Aussprache zum Polizei⸗ beamtengesetz fortgesetzt werden soll.

Schluß 6 Uhr 10 Min.

Abendsitzung.

Um 7 Uhr wird die Sitzung durch den Vizepräsidenten von Kries wieder eröffnet. In der fortgesetzen Aussprache zur ersten Lesung des Polizeibeamtengesetzes betont

Abg. Borck (D. Nat.), selten habe ein Gesetz so große Er⸗ regung ausgelöst wie das sogenannte Polizeibeamtengesetz in der Polizeibeamtenschaft. Heute hätten die Polizeibeamten nach dem Entwurf nicht mehr Rechte und keine . Position als die Reichswehrangehörigen, obwohl für die Polizeibeamten noch das kolossale Gefahrenmoment bestehe. Die Deutschnationalen müßten demgegenüber wegen der besonderen Stellung der Polizeibeamten deren erhebliche Besserstellung fordern. Die Forderung der Ein⸗ reihung der Polizeibemten in das allgemeine Beamtenrecht komme den berechtigten Wünschen der Polizei gar nicht entgegen; denn die Polizei habe wegen ihrer exorbitanten Leistungen An⸗ spruch auf besondere Rechte. Die auch vom Minister Severing unter den Beamten immer geschürten Wünsche auf lebenslängliche Anstellung usw. würden durch die Vorlage, die nur einen anderen Wortlaut bringe, ohne die Grundsätze des alten Gesetzes zu ändern, enttäuscht. Insbesondere seien auch die Verhältnisse für die Polizeioffiziere nicht so klar ausgedrückt wie im alten Gesetz. Wenn man einmal behaupte, die Polizeibeamten seien lebens⸗ länglich gugestellt und andererseits doch Kündigungsbestimmungen tz rfehe, schädige das nicht nur das Berufsbeamtentum, sondern enthalte offenen Widerspruch. Wiederholt betont der Redner, daß die Schutzpolizeibegmten eine Sonderstellung einnehmen müßten, wenn auch bedenklich sei, der jetzigen preußischen Regierung eine besondere Nachstellung einzuräumen, da doch Versuche, das Offizierskorps „zu säubern“, bereits zu verzeichnen wären. Der Redner schließt sich dem Dank des Ministers an die Polizeibegmten wegen ihrer Arbeit am Stahlhelmtage an; aber nicht der Stahl⸗ helm trage die Schuld an der Notwendigkeit des großen Polizei⸗ aufgebots, sondern die Linkspresse mit ihren Hetzartikeln. (Unruhe links.)

Abg. Stieler Gentr.) betont, daß die Aufregung in der Polizeibeamtenschaft nicht zuletzt auch auf die Reden des Abg. Borck vor den Beamten zurückzuführen sei. In den hauptsächlichen Punkten, die Unzufriedenheit in der Beamtenschaft hervorriefen, in der Be— soldung, Lebensstellung und bezüglich der Einheitlichkeit der Polizei bringe der Entwurf wesentliche Verbesserungen. (Sehr richtig! im Zenkrum.) Im Aukschuß würden besonders die Ausnah meentlassungs⸗ bestimmungen zu prüfen sein, die Vorlage müsse dem Hauptausschuß überwiesen werden im ö auf ihre politische und finanzielle Be⸗ deutung. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Kasper (Komm.) wendet sich scharf gegen die Ankündigung des Ministers, das verfassungsmäßig , Demonstrations⸗ recht zuungunsten der Arbeiter zu beseitigen. Die Ueberlastung der . sei nicht 9 Demonstrationen, sondern auf die umfangreichen

senstpläne mit ihren vielen militärischen Uebungen usw. zurück— uführen, die die Beamten 80 und mehr Stunden wöchentlich in An⸗ . nehmen. (Stürmisches ir hört! bei den Kommunisten)

ie Kommanisten brauchten zu Pfingsten für den Rotfrontkämpfertag keinen Polizeischutz. (Gelächter rechts und in der Mitte) Sie brauchten nicht, wie die kleinen Kinder vom Stahlhelm mit ihren Klempnerladen, unter polizeilichem Schutz bis ins Bett gebracht zu werden. (Heiterkeit) Das vorliegende Gesetz bringt einen Bruch aller BVersprychungen die den Polizeibeamten gemacht seien. Auf die schwache Rede Hörsings passe, was Ringelnatz einmal gesagt hat: „Vor dem Grand⸗Hotel zu den drei Mohren kreiste jämmerlich ein Hund und . . .“ ((Stürmische Heiterkeit.)

Abg. Metzenthin (D. Vp.) schließt sich namens seiner Partei dem Lob an, das der Minister der Polizei am Stahlhelmtag gespendet hat. Es sei freilich festzustellen, daß nicht die Notwendigkeit vor— elegen habe, Berlin vor dem Stahlhelm zu schützen, sondern nur die

totwendigkelit, die Stahlhelmer gegen aufgehetzte Linksparteiler zu schützen. Nicht bloß die „Rote ö., und der „Vorwärts, auch demokratische Blätter hätten in Berlin eine Atmosphäre zu schaffen gesucht, daß man sich vor dem 8. Mai gefürchtet hätte. Daran sehe man deutlich, wer in Wahrheit der Polizei die schwere Arbeit ge⸗ macht habe. Der Reichsbannergeneral Hörsing mit all seinen wöchent⸗ lichen und täglichen Demonstrationen und Versammlungen des Reichs⸗— banners mache der Polizei eine Unsumme von Kosten. Falls der Minister ein verfassungsänderndes Gesetz auf Verbot der Demon⸗ strationen vorlegen wolle, werde er die Zustimmung der Deutschen Volkspartei wohl finden, nicht aber die seiner Freunde. Das Polizei esetz habe so lange auf sich warten lassen, daß man sagen könne, hier ö der Amtsschimmel der Weimarer Koalition mit. Zeitlupen tempo gearbeitet. (Heiterkeihh. Von sozialdemokrgtischer Seite sei das Gesetz in der großen Polizeibersammlung vom 22. Februar ein „Witzblatt“ Es sei ausgeschlossen, Polizeiwachtmeister

möglichkeit sei unhaltbar. . ichtgeeignetheit zu entlassen.

innerhalb der ersten zehn Jahre wegen N Es müßten auf jeden i gegen den Politischen Mißbrauch dieser Be⸗ fugnis Kautelen geschaffen werden. (Beifall rechts.)

Abg. Barteld⸗Hannover (Dem) ist der Ansicht, die 100 009 Mark für den Stahlhelm hätte man besser für die Polizeibeamten verwenden sollen. Das Reichsbanner könne jeden⸗ falls ganz andere Massen aufbringen, ohne daß ihm große Mittel von en fe Seite 96. Verfügung gestellt würden. Herr Metzen⸗ thin sollte sich die rah lh ef e n gafl noch einmal durchlesen; der

und „Machwerk“ genannt worden. Die Beibehaltung der ö

Stahlhelm sei jedenfalls in seinen Forderungen sehr bescheiden geworden, wenn er sage, über die Staatsform wolle man nicht mehr streiten. Wenn Herr Metzenthin die unsachliche Stellung der Demokraten gerügt habe zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, so stimme das nicht; die demokratische Fraktion habe sich immer nur von sachlichen Ueberlegungen leiten lassen. Die Polizei⸗ beamten, auch die Schupo, müßten in das allgemeine Beamten⸗ recht hineingenommen werden. Leider habe es die preußische Negierung vor dem Kriege nicht fertig gebracht, ein allgemeines Beamtenrecht zu schaffen. (Sehr richtig! links und in der Mitte.) Hoffentlich komme die Besoldungsaufbesserung für die Beamten früher, als der Minister es in Aussicht gestellt habe. Die Polizeibeamten aus der allgemeinen Regelung herauszunehmen, sei nicht zu empfehlen. Der Redner trägt eine Reihe von Aende⸗ rungsvorschlägen vor und erklärt, man hätte den Entwurf viel einfacher gestalten sollen. In keinem Beamtengesetz fänden sich z. B. Bestimmungen über die Beamtenlaufbahn; das hätte man besser, den Ausführungsbestimmungen überlassen sollen. Auch die Kündigungsgründe brauche man nicht besonders aufzu⸗ führen; die ergäben sich aus dem allgemeinen Beamtenrecht.

Minister des Innern Grzesinski: Meine sehr ver⸗ ehrten Damen und Herren, ich bitte nur auf einen Augenblick um Gehör, um eine Richtigstellung vorzunehmen. In den Aus⸗ führungen ist wiederholt von den verschiedensten Rednern auf meine Bemerkung über das Inkrafttreten einer neuen Besol⸗— dungsordnung Bezug genommen worden. Ich will in Erinnerung zurückrufen, was ich nach dem unkorrigierten Stenogramm gesagt habe:

Auch die Besoldungsverhältnisse spielen in der Polizei eine erhebliche Rolle. Wenn die neue Besoldungsordnung, die hoffentlich am 1. April nächsten Jahres in Krast treten wird und wie ich glaube auch in Kraft treten kann, sofern alle Kräfte, im Reich und in den Ländern, die an ihrer Gestaltung mitzuwirken haben, ihr Möglichstes tun, auch für die Schutzpolizeibeamten eine Verbesserung bringt, so wird das günstig auf den Bestand wirken, indem dadurch die Fluktuation erheblich vermindert wird.

Sie sehen daraus, daß ich weniger auf die Besoldungs— ordnung und den Termin ihres Inkrafttretens Wert gelegt habe, über den ich naturgemäß nichts sagen kann, sondern daß ich zum Ausdruck bringen wollte, durch eine Besserung der Besoldung wird die Fluktuation günstig beeinflußt werden. (Zuruf des Abg. Barteld Hannover.]) Nicht Sie allein, Herr Abg. Barteld, haben darauf Bezug genommen, sondern es ist auch von anderen Rednern darauf Bezug genommen worden. Ich möchte aber nicht den Eindruck erweckt haben, als ob ich etwas Authentisches namens des Staatsministeriums über den Termin der Be⸗ soldungsordnung oder überhaupt über einen Termin habe sagen wollen. Ich darf allerdings sagen, daß auch ich wünsche und daß das ganze preußische Staatsministerium es wünscht, daß dieser Termin möglichst frühzeitig liegt. (Bravo!)

Abg. Schwenk⸗Oberhausen (Wirtschp.). Polizei habe sich in schwieriger Lage mustergültig benommen. Hätte die Linkspresse nicht so viel Unruhe in die Oeffentlichkeit getragen, so wäre vielleicht ein solches Aufgebot überhaupt nicht nötig gewesen. Eine sachliche Prüfung der Vorlage selbst könne im Ausschuß erfolgen.

Nach persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Abgg. Sim on⸗Neusalz (Soz) und Metzenthin (D. Vp.) wird die Vorlage dem Hauptausschuß überwiesen.

Donnerstag 11 Uhr: Haushalt des Staatsministeriums; Abstimmungen über den Justizhaushalt.

Schluß 10 Uhr 35 Minuten.

erklärt, die

Parlamentarische Nachrichten.

Im Rechtsausschuß des Reächstags wurde gestern unter dem Vorsitz des Abgeordneten D. Kahl (D. Vp.) die Beratung der Anträge zur Aenderung des , ,, von 1925 hinsichtlich der Hypotheken Aufwertung fort⸗ esetzt. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) begründete nach dem . des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsver⸗ leger einen vom Abg. Brodauf (Dem) eingebrachten Antrag, der der neuen Regierungsvorlage über die Verzinsung aufge⸗ werteter Hypotheken und ihre Umwandlung folgenden neuen Ar⸗ tikel IIIdd einfügen will:

1. Ist in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1926 ein Grundstück veräußert worden, so hat der Veräußerer gegen den Erwerber eine persönliche Forderung in der Höhe von Ih vy des Betrages, um den der Goldwert des Entgeltes zur, cet der Veräußerung unter dem Goldwert des Grundstückes, abzüglich der vom Erwerber übernommenen Lasten des Grundstücks in der auf Grund des Aufwertungsgesetzes festgestellten Höhe, zurück⸗ bleibt.

2. Ist in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis zum 14. Juni 1922 ein Grundstück veräußert worden, so hat der Veräußerer gegen den Erwerber eine persönliche Forderung in der Höhe don 15 vH des Betrages, um den der Goldwert des Entgelts zur Zeit der Veräußerung unter dem Goldwert des Grundstüͤckes, abzüglich der vom Erwerber übernommenen Lasten des Gund⸗ stückes in der auf Grund des Aufwertungsgesetzes festgestellten Höhe, zurückbleibt. K

3. Ist das Grundstück in der Zeit bis zum 14. Februar 1924 an einen Dritten weiterveräußert worden, so besteht die persön⸗ liche Forderung des Veräußerers nach Abs. 1 und 2 gegen den ersten Erwerber nur insoweit, als der durch die. Weiterveräuße⸗ rung erzielte Goldmarkgewinn des Ewerbers höher ist als der doppelte Betrag der dem Veräußerer nach Abs. 1 oder 2 zu⸗ stehenden persönlichen Forderung. Soweit hiernach der Er⸗ werber von der persönlichen Schuld nach Ab. 1 und 2 befreit ist, wird der Dritte der ,, .

4. Soweit nach Abs. 1 bis 3 eine persönliche Forderung des Veräußerers gegen denjenigen besteht, der zur Zeit des Inkraft— tretens dieses Gesetzes Eigentümer des veräußerten Grundstückes ist, ist sie auf dem Grundstück als Grundschuld an bereitester Stelle einzutragen. . . .

5. Grundstückswert im Sinne dieser Vorschriften ist der be⸗ richtigte Wehrbeitragswert nach Artikel 11 ,. 3 Abs. 1 Ziffer 1bis 7 der zweiten Steuernotverordnung vom 19. Dezemher 1923. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) äußerte verschiedene Be⸗ denken gegen den Antrag. Wenn ein Grundstück durch mehrere Hände gegangen sei, so würde nach dem Wortlaut des Antrages der letzte Erwerber weit über Gebühr zugunsten des ersten Er⸗ werbers belastet werden. In der jetzigen Formulierung sei der Antrag unannehmbar. Abg. Dr. Rade macher (D. Nat.) bezeichnete den Antrag gesetzestechnisch und rechtlich als eine Unmöglichkeit. Man könne nicht nachträglich für einen privaten Kaufvertrag einen ganz anderen Kaufpreis zugunsten des Verkäufers einsetzen. Mit. dem

leichen Recht wie vom n,, könnte ein solcher ö dann auch von den Verkäufern anderer Dinge gestellt werden, wenn sie in der Inflationszeit Uhren, Schmuck⸗ sachen uswp. zu billig verkauft hätten. Abg. Dr. Schetter Zentr.) führte aus, der Antrag sei die logische Durch⸗ führung des von Dr. Best vertretenen Prinzips, daß die in. der Inflationszeit erzielten ungerechtfertigten Be⸗ reicherungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Das lasse sich aber gar nicht erreichen, denn dann müßte man auch konssequenterweife den Lohn- und Gehaltsempfängern das er⸗

statten, was sie damals für ihre Arbeitskraft zu wenig erhalten hätten. Es werde auch schwer sein, die in dem Vertrag erho⸗ benen Forderungen gegen die vielen Ausländer geltend zu machen, die in der Inflationszeit Grundstücke gekauft hätten. Abg. Dr. Best stimmte dem Antrage Brodauf zu. Die dagegen erhobenen Einwendungen seien nicht durchschlagend, denn die krassesten Ungerechtigkeiten seien bei den Grundstücksverkäufen vorgekommen, die unter dem Druck der wirtschaftlichen Not voll- zogen wurden. Ministerialdirektor Schlagelberger vom Reichsjustizministerium erklärte, der Antrag 6 mit der jetzigen Vorlage kaum im Zusammenhang. Dieser Antrag verlange eine Korrektur der in der Inflationszeit vollzogenen Kaufgeschäfte. Damit würden aber alle Fundamente eingerissen, auf die sich Recht und Wirtschaft stützen. Vorsitzender Abg. D. Kahl D. Pp.) erklärte, der Antrag, entspringe wohl dem Gefühl, daß, bei, den Grundstücksgeschäften in der In⸗ flationszeit die schlimmsten Unbilligkeiten vorgekommen seien. Abg. Höllein (Komm.) stimmte dem Gedanken des Antrages zu. Wenn in der Inflationszeit die Grundstiicks laufer, meist Ausländer, dem Verkäufer nur ein bis zwei Prozent des wirk- lichen Wertes zahlten, so liege ein unsittliches Geschäft vor, bei dem die Unwissenheit und der auf dem Verkäufer lastende wirt⸗ schaftlich, Zwang ausgenutzt worden sei. Diesen Verkäufern müsse mindestens gleiche Aufwertung gewährt werden, wie den Inhabern von Hypotheken. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem. erwiderte den Rednern der Regierungsparteien, er könne nicht so etwas ungeheuerliches darin sehen, wenn nachträglich in die unter abnormen Verhältnissen abgeschlossenen Kaufverträge eingegriffen werde. Einen solchen Eingriff habe schon das . wertungsgesetz gebracht. Wenn der Ausländer zur Aufwertung von Hypotheken gezwungen werde, dann könne man ihn mit demselben Recht auch zur Aufwertung eines unbilligen Kauf⸗ preises zwingen. Eine annehmbare Formulierung des Antrages werde sich in einem kleineren Gremium leicht finden lassen. Mindestens müßte den Verkäufern geholfen werden, die das Grundstück schon vor der Inflationszeit besessen hätten. Der Redner beantragte, die in dem Antrag angeschnittene Frage in einem Unterausschuß prüfen zu lassen und dabei auch die Unter⸗ suchungen des Enquete⸗Ausschusses über diese Dinge zu verwerten. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp. gab zu, daß der Grundgedanke des Antrags sozial und ö zu vertreten sei, seine Ver⸗ wirklichung werde aber außerordentlich schwierig . in der jetzigen Formulierung des Antrages sogar unmöglich. Die Be⸗ ratung dieser schwierigen Frage in einem Unterausschuß würde die Erledigung der jetzigen Vorlage so verzögern, daß es besser sei, die Aufwertung solcher Grundstücksverkäufe in einem besonderen Initiativantrag zu regeln, der ja dann in einem Unterausschuß vorberaten werden könne. Ein Vertreter des ReichsUwirtschaftsministeriz ums warnte vor der Ver⸗ bindung des demokratischen Antrags mit dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurf. Die Rechtsunsicherheit würde dadurch noch größer werden. Bei der Kompliziertheit der Verhältnisse würde der Antrag, wie er jetzt vorliege, zu den größten Schwierigkeiten für die Wirtschaft führen. Ministerialdirektor Schlegelberger bat, die Erledigung der Vorlage nicht mit der Beratung des demokrgtischen Antrags in einem ,, zu belasten. Dadurch würde zum Schaden der Hypothekengläubiger eine lange Verzögerung der erstrebten Neuregelung entstehen. Abg. Keil (Soz.) meinte, die gesetzestechnischen und juristischen Schwierig⸗ keiten dürften kein Grund sein, einer Lösung der im demokratischen Antrag angeschnittenen wichtigen Frage auszuweichen. Beim Aufwertungsgefetz sei die Regekung viel zu sehr zum Nutzen des Schuldners und zum Schaden des Gläubigers . Ein Teil dieses Unrechts müsse wieder gut gemacht werden, darum sei der demokratische Antrag zu begrüßen. Volle Gerechtigkeit werde sich nicht schaffen lassen, aber darum dürfe man nicht Ungerechtig⸗ keiten bestehen lassen, die beseitigt werden könnten. Eine Korrektur müsse möglich sein in den zahlreichen Senn. wo der frühere Haus⸗ besitzer jetzt ö Nachfolger eine Miete zahlen müsse, die weit höher sei als der Kaufpreis, den er von dem Nachfolger für sein Haus erhalten habe. Der Redner stimmte dem Antrage Brodauf und seiner Beratung in einem Unterausschuß zu. Nach weiterer Aussprache beschloß der Ausschuß einstimmig, die in dem Antrag berührte Frage der Aufwertung von Inflationsverkäufen von der jetzt zu beratenden Vorlage zu trennen und den Antrag dem Interausschuß zu überweisen. Auf eine Frage des Abg. Dr— Jörissen (Wirtsch. Vereinig. erwiderte ein Regierungs- vertreter, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Verjährungsfrist für Aufwertungsansprüche mit dem Schluß des Jahres 1923 beginne. Ein Antrag des Bayerischen Bauern⸗ bundes, der eine andere Regelung der Verjährungsfrist fordert, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag Dr. Best, der die Erbpacht⸗ insen betrifft. Der Ausschuß beschäftigte sich dann mit den nträgen, die sich auf die Durch führungsverordnung i m Aufwertungsgesetz von 1925 beziehen. Ein Antrag r. Best wendet sich gegen den Abzug von Zwischenzinsen bet früherer Zahlung durch den Schuldner. Ein Vertreter des Reichswirtschaftsmzinisteriz ums widersprach diesem Antrag. Die frühere Zahlung der Hypothek bringe bei den jetzt üblichen Zinsen dem . nicht Schaden, sondern Nutzen. Der Antrag Dr. Best wurde abgelehnt. Weitere Anträge Dr. Best wenden sich gegen die Bestimmung, daß Pfandbriefgläubiger Goldpfandbriefe annehmen und 3. zum Nennwert anrechnen lassen müssen, auch wenn der Kurs weit unter Pari steht. Auch diese und alle übrigen Aenderungsanträge Best wurden abgelehnt. Zu einer kommunistischen Anregung erklärte Ministerial⸗ direktor Schlegelberger, die Regierung wolle alle Maß⸗ nahmen treffen, um n verhindern, daß böswillige Hypotheken⸗ schuldner den Gläubigern die Urkunden vorenthalten, die zur Geltendmachung der Aufwertungsansprüche notwendig sind. Der Gegenentwurf des Abg. Dr. Be st wurde hierauf für erledigt durch die bisherigen Abstimmungen erklärt. Der Ausschuß kehrte dann zur Beratung der eigentlichen Regierungsvorlage über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken urück.! Ein Regierungsvertreter begründete die estimmung der Vorlage, durch die abgeschlossene Vergleiche als unverbindlich erklärt werden. Diese Bestimmung sei notwendig, damit auch jene Gläubiger, die , den Schuldnern ent⸗ gegenkamen, in den Genuß der Vorteile der neuen Vorlage treten können. Sonst würde für die Zukunft die Neigung zum Vergleichsabschluß sehr herabgemindert werden. Es könne sich dabei aber nur um Vergleiche handeln, die nach dem Erlaß des Aufwertungsgesetzes abgeschlossen sind und die den Gegenstand des Gesetzes betreffen. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) äußerte einige Bedenken gegen die jetzige Fassung der Vorlage. Danach würden die . Vergleiche bestehen bleiben, die . erfüllten aber aufgehoben werden. Ministerialdirektor Schlege!⸗ berger widersprach dieser Auffassung. Die Bestimmung beziehe sich auch auf die erfüllten Vergleiche. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) stimmte der Regierungsvorlage zu. Es wäre unbillig, wenn die Gläubiger jetzt darunter leiden sollen, daß sie bei anderer Rechtslage auf den Rat des Gerichts einen Vergleich ab⸗ schlossen. Auf Antrag des Redners wurde im Einverständnis mit den Regierungsvertretern folgende neue Fassung des § 15 einstimmig angenommen. „Vergleiche aus der Zeit nach dem 14. Juli 1925, die lediglich den Streit oder die Ungewißheit über den Beginn der Verzinsung oder über eine der in Artikel II und III bezeichneten Rechtsverhältnisse betreffen, stehen der An⸗ wendung dieses Gesetzes nicht entgegen. Dasselbe gilt für rechts⸗ kräftige Entscheidungen, die auf Grund des Aufwertungsgesetzes ergangen sind.“ Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Reichstagsausschuß für soziale, An⸗ gelegenheit en setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Esser Zentr.) die Beratung der Arbeitslosenversicherung bei den Ss 13 und 24 des Abschnitts „Organisation“ fort, da diese Paragraphen von der allgemeinen Beratung noch nicht erfaßt worden waren. S 153 be= stimmt, daß bei jeder Landesarbeitslosenkasse eine Spruchkammer ge bildet wird und bestimmt das Nähere darüber. 24 schreibt die Bildung eines Spruchsenats für die Arheitslosenber n. vor und trifft dafür die näheren Bestimmungen. Auf Vorschlag des Abg. Ho ch

gericht.

. an die Ordre eigene e e , nnr if

zeichneten

Nr. 119.

3weite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 12. Mai

41202

. Unter suchungs sachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen re.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

105 Reichsmark.

6 Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1I. Privatanzeigen.

e, Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

(15003

Abhandengekommene Wertpapiere: Seit 4. 4. 1927 werden in Dresden nach⸗ folgende Wertpapiere, und zwar: „Elektra A. G.“⸗-Aftien über je 20 SG (herab⸗ gesetzt) Nr. 160141 160147 160184 1601895 160186 160187 160188 160189 160190 160215 160216 160229 160230 160249. 160260 160261 160262 1602653 vermißt. Mitteilung äber den Verbleib an Kriminalabteilung Dresden zu Akten— zeichen C. L. A. 1 130427.

Polizeipräsidium Dresden.

14580 . Das Aufgebot verfahren betreffend den 4 oo igen Pfandbrief der Preußischen Pfand⸗

Nr. 143 über 5000 A,. wird eingestellt,

da das Papier zum Vorschein gekommen ist. Berlin, den 6. Mai 1927. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 216.

14578)

Der Termin vom 7. Juli 1927 in dem Aufgebotsverfahren auf Antrag des Kirchen⸗ vorstands der Kath. Pfarrgemeinde in Straßburg in Hohenzollern wegen Kraft⸗

loserklärung der Hypothetenpfandbriese der

Rheinischen Hypothekenbank, Mannheim,

Serie 91 Lit. B Nr. 048950 04951 und

O42 über je 1000 A ist infolge Zurück⸗

nahme des Antrags aufgehoben. Mann⸗

heim, den 28. April 1927. Bad. Amts B.⸗G. 9.

Michael Greil von Rappenbügl, Fran⸗ ziska Radlbeck von Steinweg, welche hiermit auf Grund des Kaupertrags vom 20. April 1876 vorgemerkt werden. Laut Urkunde des Not. Baumer zu Neunburg v. W. vom 26. August 1876, Nr. 725. 2. Im Grundbuche für Dieterskirchen Bd. IV Bl. Nr. 313 S. 146 und Bd. V Bl. 366 S. 6 auf dem Anwesen Hs. Nr. 11 der Söldners⸗ eheleute Josef und Therese Brunner in Dieterskirchen unterm 28. Febr. 1857: 100 Gulden nach 4 95 verzinslich, beiderseits jährig aufkündbares Dar⸗ lehen des Bauern Stephan Zinnbauer von Tressenried, Landgerichts Ober⸗ viechtach, lt. Obligation vom Heutigen. 3. Im Grundbuche für Haag Bd. II Bl. 101 S. 237 und Demldorf Bd. 1 S. 322 auf dem Anwesen Hs. Nr. 8 der Bauerseheleute Georg und Anna Götz in Krimling unterm 530. Dezember 1881, Nr. 111: 700 M Kaufschillingsrest für den Gütler Wolfgang Meier von Krimling, jetzt in Schwarzhofen, zahlbar

briejbank in Berlin, Emission VTXV Lit. A nach Maßgabe des Kaufvertrages vom

J. Februar 1881, beurkundet vom Notar

merkung der Hypothek Nr. 111 wird, weil nicht zu Recht bestehend, protestiert, lt. Hyp.⸗Prot. von heute. 4. Im Grundbuche für Kröblitz Bd. V Bl. 237 S. 51 auf dem Anwesen Hs. Nr. 26 der Maurerseheleute Andreas und Barbara Glöckl in Kröblitz unterm 31. Juni 18651: 56 Gulden zu vier Prozent verzinsliches Darlehn des ledigen Wolfgang Zierl zu Kröblitz, lt.

Gyundbuche für Schwarzhofen Bd. 1 Bl. 8 S. 49 auf dem Anwesen Hs. Nr. 73

14579 Aufgebot. Die offene Handelsgesellschaft in Fa.

Jaegers C Thal in München⸗Gladbach g

und ihre persönlich haftenden Gesell⸗

schafter Robert Jaegers und Albert Thal

in München⸗Gladbach haben das Aufgebot nachstehend bezeichneter Urkunde: Prima⸗ wechsel-: Vorderseite pr. 19. Juli 1927 auf Altona, Elbe. ür RM 1434,35. Am 10. Juli 1927 zahlen Sie für . ie Reichsmark Eintausend⸗ 8 / 190 den Wert in Waren und stellen ihn in Rech⸗ nung laut Bericht. Dr. Moses Schulz in Hamburg, Steindamm 148. Zahlbar bei Vereinsbank in Hamhurg, Altonger 666 in Altona, Elbe. Rückseite nichts, eantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember E927, nachmittags L Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Allee 131, Zimmer 132, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 3a F. 62727. Altona, den 2. Mai 1927. Das Amtsgericht. Abt. 3 a. 146861] Aufgebot. Die , Johanna Stehr aus Neuenfelde hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefs über die in dem Grundbuche von Hasselwerder Band XIII Blatt 366 in Abt. III unter Nr. 1 für den Kaufmann August Helms in Harburg eingetragene Hypothek von S000 6 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juli E827, vor- mittags II Uhr, vor dem unter⸗ Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde ö

umme von

wird. Jork, den 27. April 1927. Das Amtsgericht.

14582 Aufgebot.

In den diesgerichtlichen Grund⸗ büchern 6 fo gende Hypotheken und Rechte, hinsichtlich deren die Nach⸗ forschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und seit dem Tage der letzten, auf sie sich be⸗ . Handlung zehn hre ver⸗ trichen sind, k 1. Im Grundbuche fi Altenschwand Bd. 1 S. . auf dem Anwesen Hs. Nr. 9 der Gütlerseheleute Johann und Anna Busl in Altenschwand unter 2/II unterm 26. August 1876: 1243 M in jährlichen unverzinslichen n,, von je 13 M , , , . es Gütlers Georg S 1 von Altenschwand ö. dessen Erben, als Christoph Schießl von Altenschwand, Katharina Shin n, von da, Therese Fleisch mann von Neuenschwand, Evg Ippisch von Geratshofen, Maria Plößl von Schwandorf, Barbara Zitzler von Viesenberg, Taver Greil, von 21 lengenfeld, Wolfgang Greil von Bubach,

und

gehört.

der Gütlerseheleute Josef gareta Süß in Schwarzhofen unterm D. August 1863: , im ledigen Stande im jährlichen Anschlage von 2 Fl. für die Schneiderstochter Therese Käsbauer, lt. Kaufvertrag vom 26. August 1868. 6. Im Grundbuche für Schwarzhofen Bd. III Bl. S. 100 auf dem Anwesen Hs. Nr. 34 der Gastwirtseheleute Michael und Maria Weiß in Schwarzhofen unterm

Schwarzhofen

. Wolfgang Götz von Dienstlosigkeit

teht der Unteyschlupf bei

auf 4 Wochen mit Haus naannskost und bei Krankheit bis zur Wiedergenesung

mit Wart und Krankenkost, Pflege, Medikamenten und ärztlicher Behand⸗ lung im Jahresanschlage von 8027 M zu. J. Im Grundbuche für Bd. 3 Bl. 232 S. 184 auf dem An⸗ wesen Hs. Nr. 8 der Landwirtseheleute Johann und Barbarg Meier in Zangen⸗ stein unterm 8. Juli 1826: 73 Gulden teils verfallener, teils nicht verfallener Kaufschillingsrückstand, gem. Kaufbrief vom 23. September 1813. Unter Ziffer 2 ist vorgetragen, daß von diesen 713 Gulden ein Betrag von 50 Gunden dem Bruder des Uebergebers, nämlich dem Michael Schmid sen. von Wien Auf Antrag der genannten

und , 5 1170 B. G. B., S5 982 ff. „wer auf die bezeichneten

Syyothelen⸗ wird gemä der 3. P.⸗

Ansprüche ein Recht zu haben glaubt,

zur Anmeldung derselben spätestens im Aufgebotstermine vom Donnerstag, den 20. Oktober 1927, vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs⸗

saale unter dem Hinweis aufgefordert,

daß im Falle der r n raffen der An⸗ meldung die Ansprüche für erloschen erklärt und im Grundbuche gelöscht werden. J

Neunburg v. W., den 1. Mai 1927. Amtsgericht.

14384 Aufgebot. Die Erben des verstorbenen Rentners

Peter Hoff sowie die Eheleute Heinrich

die Todeserklärung erfolgen wird. Rekognitionsschein vom Heutigen. 5. Im

und Mar⸗ machen. 1927 ist aufgehoben.

2068

14 November 1861: Dem Oekono mens⸗-

Fabrikbesitzer Carl Neugebauer,

, Uebertragung auf die Antragstellerin über⸗

6 nämlich: 1. Carl Wicht in Roitzsch. 2. Clara verw. Wuttke, geb. Wicht, in Doberschütz, 3. Kurt Wicht in Weißenfels, 4. Willi Wicht in Weißen⸗ fels, 5. Polizeikommissar Fritz Wicht in Leipzig. vertreten durch den Polizei⸗ jon m ss Fritz Wicht in Leipzig, haben das Aufgebot. des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 21. Oktober 1901 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks, verzeichnet im Grundbuch von Weißenfels Band 28 Blatt Nr. B in Abt. III Nr. 14, eingetragene Dar⸗ lehnshypothek von 4500 „, abgetreten mit den Zinsen feit dem 15. Oktober 19601 an Frau Rentier Emilie Wicht, geb. Juckuff, in Weißenfels, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. August 1927, vormittags O Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 23, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Weißenfels, den 2. Mai 1927. Das Amtsgericht.

12. April 1859 in Natalwethen,

Pillkallen, zuletzt wohnhaft in Natal⸗ wethen, für tot zu erklären. Der be— kinn, Verschollene wird aufgefordert, ich spätestens in dem auf den 7. Dezem⸗ ber 1927, vormittags A1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, e,, n alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu Der Termin am 30. September

Pillkallen, den 19. April 1927. Amtsgericht.

(14590 Durch Ausschlußurteil vom 6. Mai 1927 ist die 5H o/ ige Reichsschuldverschreibung

Nr 12407 286 über 1000 4 für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Berlin-Mitte,

Abt. 216., d. 6. 5. 1927.

14594

Durch Ausschlußurteil ist die Aktie des Aktienvereins des Zoologischen Gartens zu Berlin über 10600 4A, Stammregister Folio 155 Nr. 1619, ausgestellt . 2 ur

gegangen, für kraftlos erklärt worden. Berlin⸗Schöneberg, 26. April 1927. Dat Amtsgericht. 9. F. 41. 26.

(14583 Aufgebot.

Friebrich Wind in Päwesin, Westhavel⸗ land, beantragt folgendes Aufgebot für ein abhandengekommenes Wertpapier: Ein

Mantel der 4 0 Hppothekenpfandbriese

über 00 M Emijsion XXIX Lit. D Nr. 1269. Der Inhaber dieses Mantels wird aufgefordert. bis wvätestens 1. August denselben bei dem Gemeindevorsteher in Päwesin abzugeben, widrigenfalls der Mantel vom 1. Aug. für kraftlos erklärt wird. Päwesin, 9. Mai 1927.

Knauer, Gemeindevorsteher in Päwesin.

14591

Durch Ausschlußurteil vom 27. 4. 1927 ist der am 30. Juni 1926 fällig ge⸗ wesene Wechsel vom 30. April 1925 über 1500 RM, ausgestellt von der An⸗ tragstellerin und akzeptiert von der Firma W. und P. Naumann, Berlin, Unklamer Str. 5g, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216, den 28. 4. 1927. 216. F. 3933. 26.

14592 Durch Ausschlußurteil ist der bon der

Siegburg und die Maria Antragstellerin ausgestellte, auf eigene

n e, in

ombach, daselbst, haben daß Aufgebot des verlorengegan genen Hypothekenbriefs von Siegburg Band 31 Blatt 1234 in Abt. III unter

über die im Grundbuch Nr. 2 eingetragenen Hypothek von restlich le, , . Papiermark ,, . es Rentners Peter Hoff zu Vilich be— antragt. Der Inhaber der Urkunde wird . ätestens in dem auf den L. November 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos= erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 6. Mai 1927

Das Amtsgericht.

14585 Aufgebot. Die Erben der am 15. 6. 1923 verstorbenen Witwe Emilie Wicht, geb.

Juckuff, zuletzt wohnhaft gewesen in!

Order lautende, auf Kurt Manasse in Berlin, Luitpoldstraße 10, gezogene, am 17. September 1925 fällige Wechsel vom 17. August 1925 über 100 Mark für kraftlos erklärt worden. (9. F. 62. .

Berlin⸗Schöneberg, den 26. Apri 1927. Das Amtsgericht.

14593

Durch Ausschlußurteil ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundb von Berlin⸗Friedenau Band 31 Blatt 1414 in Abt. III unter Nr. 11 für die An⸗ tragstellerin eingetragene Hpothek von 100 000 Feingoldmark für kraftlos er⸗ klärt worden. 9. F. 118. 26.

Berlin⸗Schöneberg, den 26. April 1927. Das Amtsgericht.

1458) Durch Ausschlußurteil vom 29. April

1987 ist der verschollene russische Staatsangehörige, Landarbeiter Gim i

Ludwig Jeske, geboren am 26. August 1885 in Pylin (Wolhynien), zuletzt in Wiekternwka. Kreis Scytommer in Polen wohnhaft, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes 31. Dezember 1921, nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, den 29. 4. 1927. 216. F. 3345. 26.

14588

Durch Ausschlußurteil vom 3. 5. 1927 ist der verschollene englische Staats⸗ angehörige Allan Bilby, zuletzt wohn⸗ haft in London, Holloway Tollington, Road 75, Ehemann der bereits für tot erklärten Johanna Bilby, geb. Siewcke, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1923, nachmittags 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, den 3. 5. 1927. 216. F. 8518. 26.

14589

Durch Ausschlußurteil vom 4. Mai 1927 ist der am 15. April 1882 hier⸗ selbst geborene Steinmetzgehilfe Richard Höpcke für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1925 festgestellt.

Perleberg, den 4. Mai 1927.

Das Amtsgericht.

14255 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen und laden: 1. die Ehefrau Lina Bildt, geb. Holz, Altona, Gr. Jo⸗ hannisstraße 93 11 bei Führer, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jungnickel und Dr. Inselmann, Altona, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Bildt, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; 2. die Ehefrau Anna Hartmann, geb. Schröder, Eidelstedt, Bahnhofstraße 15 bei Schröder, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mãächtigter: Rechtsanwalt Schlote, Altona, gegen ihren Ehemann, den Steward Alfred Hartmann, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; 3. die Ehefrau Marie Sophie Katharine Hauschildt, geb. Bargmann, Ahrensburg, Mannhagener Allee 72, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lübbe, Wandsbek, gegen den Kaufmann Willy Hans Hau⸗ schildt, früher Ahrensburg, später in Saint Paul, Minnesota HI. S. A., jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten; zu 1: auf Grund der S5 1567 Abs. 2, 15683 B. G.⸗B., zu 2: auf Grund des § 1567 Abs. 2 und zu 3: auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., alle mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären. Die Kläge⸗ rinnen laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Altona, Elbe, auf den 13. Juli 1927, vormittags 1H Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ber⸗ treten zu lassen.

Altona, den 30. April 1927.

Der Gerxichtsschreiber des Landgerichts.

14256] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneider Heinrich Gruß in Gischoff, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Radkau in Braunschweig, klagt gegen seine Ehefrau Friederike, geb. Böhnstedt, früher in Eischoff, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe und Schuldigerklä—⸗ rung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Braun⸗ schweig auf den 7. Juli 1927, vor⸗ mittags 19 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Braunschweig, den 9. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

14598] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Antje Waas, geb. Delfs, Hamburg, Ortrudstraße 19 ptr. vertreten durch die Rechtsanwälte E. J. J. Donner, Hegewisch, klagt gegen ihren Ehemann. den Tischler Georg Daniel Waas, z Zt. unbekannten Aufenthalts. wegen Ehe—⸗ scheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für

den alleinschuldigen Teil zu erklären und

ihm die Kosten des Rechtsstreits guf— zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreitz vor das Landgericht in Hamhurg, Zivilkammer 14 Giviljustiz, gebäude, Sievekingplazf, auf den 7. Juli 19227, vormittags 953, Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozesbevollmächtigten vertreten zu lassen. Samburg, den 9. Mai 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

wird der,

14599] Ceffentliche Zustellung.

Die Melkerfrau Berta Zink, geb. Schepeit, in Grünweitschen, Kreis Gum— binnen, Prozeßbevoll mächtigter: Justizrat Forche in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Melker Hermann Zink, früher in Grünweitschen, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G-B. mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Insterburg auf den 8. Juli E927, vormittags 9iz Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen be diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Insterburg, den 5. Mai 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 14260) Oeffentliche Zustellung.

Es klagen unter dem Aktenzeichen: 1. 4. R. 927 die Frau Frieda Feuer⸗ hack, geb. Naß, in Neu Codram, Kreis Usedom⸗Wollin, vertreten durch ihre Vormünderin, Witwe Mathilde Naß in Neun Codram, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Holtz in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Feuerhack, früher in Cörthen⸗ tin, Kreis Usedom⸗Wollin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts; 2. 4. R. 39/27 die Frau Auguste Budzinski, geb. Man⸗ teufel, in Osternothafen, Kreis Usedom⸗ Wollin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Weiß in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schuhmachermeister Artur Budzinski, früher in Osternot⸗ hafen, Kreis Usedom⸗Wollin, jetzt un- bekannten Aufenthalts; 3. 4. R. 1836127 die Frau Ernestine Lietzow, geb. Ha⸗ mann, in Berlin⸗Wedding, Prinzen⸗ allee 15/16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sternfeld in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Max Lietzow, früher in Stettin, Elisabethstr. 28, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts; 4. 4. R. 149/27 die Frau Helene Stähler, geb. Günther, in Stettin, Bredower Str. 14, Prozeß⸗ beoollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oest⸗ reich in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Richard Stähler, früher in Stettin, Lange Straße 50, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts; 5. 4. R. 257/26 die Frau Marie Wenske, geb. Lehmann, in Stettin, Grüne Schanze 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mayer in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Ichloffer Wilhelm Wenstke, frühsr in Stettin, Silberwiese bei Neitzel, jeg unbekannten Aufenthalts; 6. 4. R. 347126 die Frau Berta Ulrich, geb. Raddatz. in Stettin, Grabower Str. 11 Prozeßbevollmächtigter: NRechtsan wall Dr. Mundt in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Seemann Erich Ulrich, früher in Hoboken, N. J., U. S. A., See⸗ mannsheim, jetzt inberannten Auf⸗ enthalts; J. 4. R. 423/26 die Frau Auguste Arndt, geb. Adamit, früher in Görke, Kreis Cammin i. Pommern, jetzt in Gollnow, Naugarder Str. 44, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fustizrat Dr. Primo in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Arndt, früher in Buffalo, U. S. A., 129 Main⸗Street, Colombia⸗House, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Bellagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Stettin, Albrechtstraße Za, auf den 8. Juli 1927, vormittags 9 u Zimmer 23, mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 6. Mai 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 14601] Oeffentliche Zustellung.

Der Frau Elsa Knauß, geb. Ehmaln⸗ ried, in Stuttgart, Altenbergstr. 34, ver⸗ treten durch Rechtsanwälte Dr. Schneider und Neustast in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann aul Knausf, Chauffeur, früher in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 9. Jül 1921 vor dem Standesamt i ,, 6 wird , der Be⸗ lagte wird für den allein un, en Teil erklärt und verurteilt, die Kosten des D ne nen zu tragen, und ladet den Beklagten . mündfichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die Zivil- kammer 3 des , u Stunt goyt auf Donnerstag, den 46. Juni 1927, vormittags 9 Ühr, mit der Aufforde—⸗ rung, einen bei diesem Gericht zu⸗— gelassenen Anwalt su bestellen. Stuttgart, den 7. Mai 1927. .

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts