1927 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

vorschrift für das Verbot soll durch eine Kannvorschrift ersetzt werden und das Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen bei Lichtspielaufnahmen soll ganz aus dem Gesetz gestrichen werden. Diese letztere Frage müsse durch die Gewerbeordnung erledigt werden. Das ganze Gesetz sei eine Pfuscharbeit, die des Reichs⸗ tags nicht würdig sei. Nach dem sozialdemokratischen Anirgg müßten ferner künstlerische, wissenschaftliche, jugend p'legerische und volksbildnerische Darbietungen sowie Theater- und Lichtbild⸗ vorstellungen von diesem Gesetz ausgenommen werden. Wer solle denn darüber entscheiden, ob solche Darbietungen die Jugend sitilich oder gesundheitlich gefährden können. Vielleicht wird auch einmal ein Vortrag über Marx als schädlich für die Jugend verboten. (Zwischenruf im Zentrum:; Welchen Marx meinen Sie denn?! Ihren Marx nicht. (Heiterkeit, Beim Schulgesetz betonen Sie (rechts und Zentrum) immer das Elternrecht, hier wollen Sie die Jugendlichen der Willkür eines behördlichen Sittenschnüfflers ausliefern. Wir lehnen das ganze Gesetz ab.

Abg. Hofmann -⸗Ludwigshafen (Zentr.) meint, noch nie sei der Unterschied zwischen dem Zentrum und den Sozialdemokraten so klar zutage getreten wie beim Schmutz und Schundgesetz und bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutze der Jugend bei Lustbarkeiten. Die Jugend bedürfe aber eines solchen Schutzes gegenüber den Produkten eines ausbeutenden Kapitals, das nur auf die niederen Instinlte spekuliere. Der Staat habe die Pflicht, kg Jugend vor solchen Gefährdungen und Vergiftungen zu chützen. Auch in der Filmindustrie würden durch das Gesetz Talente gewiß nicht unterdrückt. Trotzdem aber stelle das Zentrum das leibliche und geistige Wohl der deutschen Jugend höher als die Interessen des Filmkapitals.

Abg. Rosenbaum (Komm.) erklärt, es sei ein ungkaublicher Skandal, daß der Minister v. Keudell nicht zu seinem Versprechen tehe, zu dem Gesetz in zweiter Lesung Stellung zu nehmen, und daß er es nicht wage, deutlich zu erklären, was mit dem Gesetz beabsichtigt sei. Solange sich die Wohnungsverhältnisse nicht ge⸗ bessert hätten, sei das ganze Gesetz eine elende Heuchelei. (Präfident Löbe ersucht den Redner, sich an parlamentarische Ausdrücke zu halten. Das Gesetz sei nichts weiter als ein regelrechtes Polizei⸗ gesetz. Der grundlegende 51 des Gesetzes müsse gestrichen werden. Weiter dürften politische, weltanschauliche und soziale Darstellungen nicht verboten werden. Der Jugendschutz der Rechten sei Heuchelei. (Beifall bei den Kommunisten. Ordnungsruf des Präsidenten.)

Abg. Brodauf (Dem.) begründet Abänderungsanträge er Fraktion zum besonderen Schutz von Jugendlichen unter echzehn Jahren. Schaustellungen und Darbietungen, bei denen ein ernsthaftes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Jugendpflege oder Volksbildung vorliegt, sollen nicht unter das Gesetz fallen.

Abg. Runkel (D. Vp.) behält sich vor, in der dritten Lesung einen Antrag einzubringen, der jede Verletzung der Interessen von Kunst und Wissenschaft ausschließt.

Die Anträge, die die Kann-Porschrift der ursprünglichen Regierungsvorlage wiederherstellen wollen, werden darauf gegen die Antragsteller abgelehnt.

lichen Vereinigung, Deutschen Volkspartei, im Zentrum und links.) Mittlerweile hat, wie dem hohen Hause bereits bekannt geworden ist, auch der Staatsgerichtshof, den wir zur Klarstellung der recht⸗ lichen Seite der Angelegenheit angerufen hatten, entschieden, daß Preußen nicht nur ein moralisches Recht nach dem Gange der bis⸗ herigen Verhandlungen auf die Benennung eines Vertreters im Verwaltungsrat aus eigenem Recht habe, sondern daß auch formaljuristisch dieses Recht für Preußen bestehe. Wir werden daher nunmehr von der Reichsregierung fordern müssen, daß das verletzte Recht wiederhergestellt wird und endlich der von der preußischen Regierung vorgeschlagene Herr in den Verwaltungsrat der Reichsbahn entsandt wird. (Sehr richtig! links.)

Wie ich schon erwähnte, sind auch andere Streitpunkte, die ich damals zum Gegenstand der Erörterung machte, bis heute, ab⸗ gesehen von einigen Kleinigkeiten, noch nicht behoben. Die Reichsforsten, die mir vor einem Jahre bereits vom Reichs⸗ minister ausdrücklich zugesichert sind er hat mir erklärt: Ich habe verfügt, sie gehen an Preußen über haben wir noch nicht. Es werden bei den Verhandlungen die merkwürdigsten Gegen⸗ forderungen aufgestellt. Auch sonst ist preußisches Eigen⸗ tum, besonders das, das nach dem Gesetz von 1873 rück⸗ fallpflichtig ist, wenn es für den im Gesetz vorgesehenen Zweck nicht mehr gebraucht wird, bisher trotz jahrelanger Ver⸗ handlungen an Preußen nicht ausgeliefert werden. (Lebhaftes Hört, hört Es werden neuerdings ich will auf Einzelheiten aus allgemein⸗politischen Gründen nicht eingehen die uner⸗ hörtesten Gegenforderungen gestellt, so daß ich in den letzten Tagen direkt den Eindruck bekommen habe, daß gewisse Ministerien die preußische Regierung bei diesen Verhandlungen geradezu zum besten halten wollen. (Hört, hört! links und im Zentrum.) Ich will auf die Einzelheiten aus ganz bestimmten außenpolitischen Gründen hier nicht eingehen, aber ich halte mich doch für ver⸗ pflichtet, hier nach den jahrelangen fruchtlosen Verhandlungen und bei dem jetzigen Verhalten einzelner Reichsministerien in diesen Fragen mit aller Deutlichkeit diese Feststellung zu treffen. Es bleibt mir deswegen zu meinem größten Bedauern das kann ich ganz ehrlich aussprechen bei meiner ganzen inneren Ein⸗ stellung zum Reiche nichts anderes übrig, als wie in der Frage des Verwaltungsrats bei der Reichsbahn und auch in den anderen Angelegenheiten den Staatsgerichtshof in Anspruch zu nehmen, und zwar leider auch in Sachen, wo es sich nicht nur darum handelt, in rechtlich zweifelhaften Fragen eine Klarstellung herbei⸗

Man hat jetzt den Einwand gemacht, diese Bestimmung über die verfassungsändernde Mehrheit beziehe sich nur auf die kon⸗ stitutive Aenderung des Gesetzes, nicht aber auf die mehr dekla— matorische, d. h. auf die Anpassung an die jeweilige Geldwert⸗ änderung. Ja, um die letztere handelt es sich gar nicht; der Geld⸗ wert hat sich seit 1925, seitdem die 17.5 Millionen für Bayern fest⸗ gesetzt sind, nicht geändert. Es handelt sich vielmehr um eine wesentliche Aenderung des Gesetzes, wenn für Bayern allein der Betrag von 17,5 Millionen auf 45 Millionen jährlich dauernd als Vorausleistung festgesetzt wird. Die preußische Staats⸗ regierung hat daher aus materiellen und aus formal-rechtlichen Gründen gegen diese finanzielle Bevorzugung der süddeutschen Staaten im Reichstag Einspruch erhoben. Preußen erblickt in der unberechtigten Vorzugsbehandlung dieser Staaten, die auf Kosten der anderen Länder, insbesondere auch Preußens, ausge sührt wird, eine Benachteiligung Preußens und der anderen Länder. Die Dinge liegen heute anders als früher vor dem Kriege. Die Länder sind heute an dem Finanzgebaren des Reiches in ganz anderer Weise interessiert als früher, wo sie zu einem wesentlichen Teil ihre Steuerhoheit selber hatten. Heute sind sie völlig von der Finanzgebarung des Reiches abhängig. Wie sich diese gestaltet, gestaltet sich auch die Zuweisung der Steuermittel an die Länder, and von dieser Ifweisung hängt es ab, inwieweit die Länder in der Lage sind, ihre gesetzlichen und sonstigen Verpflichtungen zu erfüllen. Für die Gemeinden gilt dasselbe. Wir sind deshalb sehr daran interessiert, wie sich im Reich das Finanzgebaren gestaltet. Auf das eine müssen wir aber vor allem Gewicht legen, nämlich darauf, daß bei Zuwendung von Reichsmitteln alle Länder gleich- mäßig behandelt und in gleicher Weise mit Reichsmitteln bedacht werden. Dies habe ich in meiner Erklärung im Reichstag mit aller Schärfe zum Ausdruck gebracht, und ich glaube, daß das hohe Haus in allen seinen Teilen mir in dieser Auffassung zustimmen wird.

Trotz des eindringlichen Protestes der preußischen Regierung ist die obenerwähnte Regelung aber vom Reichstag mit einfacher Mehrheit angenommen worden, und auch im Reichsrat ist der von Preußen erhobene Einspruch mit kleiner Mehrheit abgelehnt worden. Der betreffende Entwurf ist daher als Gesetz verkündet worden und demgemäß als solches in Kraft getreten. Der preußischen Regierung ist daher auch hier der einzige Ausweg geblieben, die Hilfe des Staatsgerichtshofes in Anspruch zu nehmen und ihn an⸗ zurufen, zur Entscheidung darüber, ob dieses Gesetz im Hinblick auf

Nr. 112.

Börsfen⸗Beilage zum Deut schen Meichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berliner Börse vom 13. Mai

1927

Amtlich sestgestellte Kurse.

5ranc, 1 Lira, 1 L6u, 1 Besetd 60 . 1 6sterr. Gulden (Gold) 2 00 4Kz. 1 Gd. österr. W. 1,70 4.

1 Kr. ung. oder tschech. W. 0, 85 4 7 Gld u süldd. W.

12,599 4 1 G18 holl. W. 1370 4A. 1 Mark Banco

1,59 S.. Schill ing österr W. 10000 Kr. 1 stand. Krone 1.128 4 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl. 2, 16 4.

1é' alter Goldrubel 3, 20 c 1 Peso (Gold) 4,90 4. 1Peso (arg. Pap. 1575 Æ. 1 Dollar 4,20 .

1 Pfund Sterling 20,40 4K. 1 Shanghai - Tae! 2,59 4 1 Dinar 3, 0 bc. 1 Yen 2.10 4 1310ty 1 Danziger Gulden 0.80 K

Die einem Papter beigefügte Bezeichnung M be-

sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serlen lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapier besindliche Zeichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisseststellung gegen- wärtig nicht stattfindet.

Das K hinter einem Wertpapier bedeutet 4 für 1èMillion

Die den Aktten in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten Geschüftsjahrs

Her, Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

He Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗

Heutiger] Borijger Kurs

Heutiger] Voriger

eutiger ] Voriger Kurs

Heutiger] Voriger Kurs

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ausgest. h a1 12.17 395 do. später ausgegeben 3p mh. u. Westf. agꝗst. b. a1 12.17 32 do . später ausgegeben 3ↄp Sachsiiche agst b. 31. 12.7 39, do. später ausgegeben 4. 33 Schlesiiche agst. h 31 121 4. 514 do später ausgegeben 4. 3 GS Schl. Holst. agst. h. 31.12.17 4. 8979 do päter ausgegeben

3

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Lipp. Landesbl. 1— v. Lipp Lundessp. u. L. do. do. unk. 26 DOldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 91 do. do.

Sach. -Altenb. Landh. 36 d

do. 9. u. 10. R. Cobg. Landrbk. 144 „-Gotha Landkred.

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Schwarz bg.« Rudolst. Landfredit

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kredit, gek. 1. 4. 24 3

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Ohne Zinsscheinbogen

Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr.,

Ser 1, 2, 5 J- 10 do. do. S. 3, 4. 6 M31

do Grundrentenhr Serie 1— 3 Sächs. dw. Pf. b. S eg, 26; 27 do do. bis S. 25 do Kredithr. b. S. 22,

u. ohne Erneuern

do. do.

26 36 do. bis S. 25 117

Brandenb. Komm. 29

(Giroverb.), gl. 1.7. 248 1.1.7

do do. 19,20, gt. 1.5. 244 versch. Deutsche Kom. Kred 204 1.4.10

do. do. 1922, rz. 26149 1.4.10

Coblenz. .. ..... 1919 do. 1920 Coburg .. ...... 19602 Cottbus 1909 M 1918

do. 1915. 1919, 26 Dessan 1896, gů. 1.7. 29

Duis burg ...... 1921 1899 07, O9 1913

Düren H 1899, J 1901

Dilsseldorf 1900, 08, 11 geb. 1. 5. 24

Elbing O8. 09, gt. 1.2.21 do. 1918, gek. 1. 7. 24

Emdengs Il. J, gti. 5.24 Erfurt 1893, 01 M, 06.

1910, 14, gel. 1. 10.25 do. 18935 NR. 1901 ,

Eschwege . ...... 1911 Essen .... ...... 1922 do. 15. Ag. 19 (ag. 20)

Flensburg 12 M, gk. 24 Frankfurt a. M. 253 * do. 1910. 11, get. do. 1913 do. 19 (1. 3. Ausg.)

1920 1. Ausg.). get.

do. 1901 M Frankfurt O. 14 uv. 28 do. 19189 1. u. 2. Ausg. Fraustadt ...... 1698 Freiburg l. Vr. 1918 Fürth i. B. .... 1928 do. 1920 ulv. 1928 do. 1901 Fulda. .. .... 1907 M

Gießen 1907, 09g, 12, 1

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Darmstadt. ..... 1920 4!

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do. G 1891 1v.

do. 1900 gek. 1. 5. 2413

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gel. 1. 10. 28 **

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do. 1699, gel. 3

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do 1905

Deutsche Pfandbriefe. (Dte durch gelennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Getündigte und ungekündigte Stücke,

verloste und unverloste Stücke.

3985 Calenberg. Kred. Ser. E, F (gel. 1. 10. 28, 1. 4. 2

384 Kur- u. Neu märhl neue

4, 38, 33 Kur⸗ u. Neumärl. Kom m.⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917

4, 38, 3 Ku r⸗u. Neum. Kom. -Obl.

4, 39, 34 landschaftl. Gentra! m. Deckungsbesch bis 61. 12. 17 Nr. 1 4654 6520

4, 3884, 34 landschaftl. Zentral.

4, 34, 3 5 Ostpreußische M auß⸗ gegeben his 31. 12. 17

4, 39, 3 5 Ostpreußische

4 Sstpr. landschaftl. Schuldv.

4, 3, 35 Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31 12. 17

4. 38, 33 Pommersche . ......

4, 55, 34 Pomm. Neul. für Tleingrundbesitz, ausgestellt ;

4. 38, 33 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz ..... ......

4, 34, 34 Sächsische, ausge⸗ hel hn di 13 il.

, 38. 3 4 Sächsische

4 Sächs. landsch. Kreditverb.

4, 39 43 Schles. Altlandschaftl (ohne Talon)

4, 89, 383 Schles. landschaft! A, U, B, ausgest. bis 24. 6. 17

4, 34, 3 Schles. landsch. A, 9, D

4, 38, 33 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. M. ausg. b. 81. 12. 17

4.38, 33 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kredit v

4. 34, 33 Westfäl. bis 3. Folge. ausgestellt bis 81. 12. 17...

4, 84, 33 Westfälische b. 3. Folge

4, 34, 3 3 Westpr. Ritterschaftl. Ser. I II m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17

4. 3K, 83 Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 - II ö.

4, 38, 83 Westpr Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis

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6.246 B

Schweiz. Eidg. 12 do do

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do. Etsenb. R. v0 Türl. Adm.⸗Anl. do. BVgd E.⸗A 1 do. do. Ser. 2 do ton. A. 1890 do. uf. 1905. 06 Tiürken Anl. 1908 do. 1908 do. Zollobl. 11S. do. 400 r ole

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Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg g5, gek. Bukar 85 kv. m 4 do 98 m. T. in do. 98 m. T. in M Bu dapest 1 m. T do. 1914 abgest. do. 96. FR. gli. 3. 25 Christiania 19905 Colmar (Elsaß) 07 Danzig i M Ag. 19 Gnesen ou o7m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1905 Graudenz 1900 Helsingfors 1900, do. 1902 ö Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopen hag. 9z in M do. 1910-11 in 4 do. 18866 in do. 1895 in K

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F 8, der eine verfassungsändernde Mehrheit verlangt, rechtsgültig tich vichtiggeftente Notierungen werden Cann, sem r n g , r, wer. & htosch os &.]

Ueber den ersten Absatz des g 1 der nach der Ausschuß⸗ fassung die Pflichtvorschrift festlegt, wird namentlich ab⸗ gestimmt. Der Absatz wird mit 201 gegen 157 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Ein sozialdemokrattscher Antrag, wonach Theater und Lichtbildvorstellungen, künstlerische und wissen⸗ schaftliche Vorträge, Kunstausstellungen, Kunstschulen und Veranstaltungen an und von Kunstinstituten sowie jugend⸗ ꝑflegeri e und volksbildnerische Darbietungen nicht unter das Ge setz üer sollen, wird in namentlicher Abstimmung mit 210 gegen 153 Stimmen abgelehnt.

Unter Ablehnung aller übrigen Abänderungsanträge wird darauf der 51 in der Ausschußfassung angenommen.

Es folgt dann die Beratung der S5 2, 3 und 3 a, wonach das zuständige Jugendamt vor Erlaß einer Anordnung zu hören ist.

Abg. Biester (Soz.) erklärt, der 5 3, wonach die Oberste Landesbehörde die für den Erlaß der Anordnung zuständige Be⸗

örde sowie das Verfahren bestimmt, gebe nicht die Sicherheit, daß zerfahren und Behörde richtig bestimmt werden.

Nunmehr wird die Beratung abgebrochen.

Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr (deutsch⸗bulgarisches Rechtsabkommen; Gesetz über Einfuhrscheine; Fortsetzung der Beratung des Jugendschutzgesetzes).

Schluß 6 Uhr.

Freußijcher Landtag. 284. Sitzung vom 12. Mai 1927. Nachtrag.

Die Reden, die der 2 ident Braun im Laufe der zweiten Beratung des Etats Staatsministeriums und des Ministerpräsidenten gehalten hat, haben nach den vor⸗ liegenden Stenogrammen solgenden Wortlaut: Die erste Rede:

Nach den eingehenden Erörterungen meines Etats im Aus⸗ schuß habe ich nicht die Absicht, im Plenum in der zweiten Lesung auf alle die Angelegenheiten einzugehen, die dort bereits Gegen⸗ stand der Erörterung waren. Ich habe auch nicht die Absicht, eine allgemeine politische Debatte zu entfesseln und die gesamte preußische Politik, insbesondere in ihrer Wechselwirkung auf die Reichspolitik, hier zu besprechen. Jedoch zwingen mich die Ver⸗

hältnisse, auf einige Angelegenheiten einzugehen, die in der letzten Zeit Gegenstand öffentlicher Erörterung waren und ein Bild auf

das Verhältnis zwischen Preußen und dem Reiche werfen. Ich habe bereits in meiner Rede zur dritten Lesung des

Etats im Vorjahre am 30. Juni hier im Landtag einige Differenz⸗

punkte zwischen Preußen und dem Reich aufgezeigt, insbesondere damals darauf hingewiesen, daß Preußen in der Angelegenheit der Benennung des preußischen Vertreters zum Verwaltungsrat der Reichseisenbahn nicht auf seine Rechnung gekommen sei. Auch eine ganze Reihe anderer Fragen, die ich damals hier erörtert habe, sind leider bisher, obwohl fast ein Jahr vergangen ist, trotz Zu⸗ sicherung der zuständigen Reichsminister nicht gelöst. (Hört, hört! links.)

Es ist mir damals insbesondere in bezug auf den Ber treter im Verwaltungsrat der Reichsbahn zu— gesichert worden, daß bei der nächsten Vakanz den preußischen Wünschen würde Rechnung getragen werden. Es hat sich dann glücklich gefügt, daß schon nach einiger Zeit durch Auslosung zwei Herren aus dem Verwaltungsrat ausschieden und darunter auch zufälligerweise der Herr, der gegen den Willen und unter völliger Beiseiteschiebung der preußischen Wünsche damals als preußischer Vertreter von der Reichsregierung ernannt worden war. Es war dadurch für die Reichsregierung die günstige Gelegenheit gegeben, die preußischen Wünsche dem Versprechen gemäß zu erfüllen. Ich habe auch die Reichsregierung sofort auf die Gelegenheit auf⸗ merksam gemacht. Leider hat man wiederum die Vorschläge der preußischen Regierung nicht akzeptiert, sondern die ausgeschiedenen Herren wiedergewählt. (Lebhaftes Hört, hört! bei der Wirtschaft⸗

zuführen, sondern auch bei Forderungen Preußens, die rechtlich ganz zweifelsfrei sind und nur aus irgendwelchen Gründen, die ich hier nicht näher charakterisieren will, von den Reichsinstanzen nicht erfüllt werden.

Eine besondere Bitterkeit muß mich erfüllen, wenn ich sehe, wie alle diese Dinge in bezug auf andere Länder längst bereinigt sind, während man Preußen in dieser Weise behandelt. (Lebhaftes Hört, hört! links und im Zentrum.) Das erweckt in mir den Eindruck, insbesondere wenn ich die Vorgänge in der letzten Zeit ruhig betrachte, daß von gewissen Reichsstellen eine bewußt antipreußische Politik getrieben wird. (Hört, hört! links und im Zentrum.) Wie gesagt, insbesondere die Vorgänge in der letzten Zeit bestärken mich in diesem Eindruck.

Man hat mir nach den vorjährigen Erörterungen über diese Fragen hier im Landtag den Vorwurf gemacht, daß ich zu scharf und zum Teil unmotiviert in einer etwas brüsken Weise diese Dinge bespreche. Man kann vielleicht zu diesem Eindruck kommen, wenn man alle Vorverhandlungen und alles das, was jahrelang auf diesem Gebiete nicht vor der Oeffentlichkeit, nicht vor dem Parlament sich abgespielt hat, nicht kennt. Wenn Sie das aber in allen Einzelheiten kennen würden, würden Sie mir zustimmen, daß man nicht scharf genug über diese Dinge sprechen kann (lsehr richtig! links und im Zentrum), wenn man den Ein⸗ fluß und das Interesse Preußens nicht vor die Hunde gehen lassen will.

Meine Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, welche Schwierigkeiten der Finanzausgleich gemacht hat. Wir sind bis jetzt noch nicht zu einer endgültigen Regelung gekommen, was für das Finanzgebaren der Länder und vor allen Dingen Preußens nicht gerade angenehm ist. Es hat weiter große Schwierigkeiten gemacht, den Reichsetat zur Balance zu bringen. Gleichwohl hat man an Bayern, Baden, Württem⸗ berg eine jährliche Mehrvorausleistung von 41Millionen auf die Dauer gesetzlich festgelegt. (Hört, hört! links und im Zentrum.) Diese Sache ist Gegenstand eingehender Erörterungen im Reichstag gewesen. Ich will sie hier in allen Einzelheiten nicht wiederholen, ich muß aber auf sie zurück⸗

kommen, weil sie in bestimmten Beziehungen steht zu Ver⸗

hältnissen, die sich nunmehr im Osten unseres Landes hetaus⸗ gebildet haben. (Sehr richtig! links und im Zentrum) Ich muß vor allen Dingen darauf hinweisen gegenüber den Einwänden, die gegenüber der preußischen Regierung von Reichsseite geltend gemacht morden sind, daß ein vechtlicher Anspruch auf diese Mehrleistungen nicht gegeben ist. Es war sehr interessant, daß bei der Erörterung z. B. im Württembergischen Landtag, als der dortige Finanzminister auch darauf hinwies, daß ein rechtlicher

Anspruch auf diese Vorausleistungen bestanden habe, ein Redner

offen erklärte: dann hätte ja das Ministerium seit Jahren seine Pflicht verletzt, wenn es diesen rechtlichen Anspruch an die Mehr— leistung des Reichs nicht eher geltend gemacht und das Land um so viele Millionen gebracht hätte. Um einen rechtlichen Anspruch handelt es sich aber nicht, oder höchstens nur insofern, als seinerzeit in der Nationalversammlung bei der Schaffung der Reichsfinanz⸗ gebarung den drei genannten süddeutschen Ländern eine Ent⸗ schädigung für die Aufgabe des Biersteuerreservats, das sie vorher hatten, zugesichert worden ist. Es ist damals in Zahlen aus⸗ gedrückt worden, die naturgemäß durch die Aenderung der Währungsverhältnisse mittlerweile gegenstandslos geworden sind. Dann ist aber das ist das Entscheidende und wird immer von den Gegnern der Auffassung der preußischen Staatsregierung übersehen im Jahre 1926, als wir bereits stabile Währungs⸗ verhältnisse hatten, unter Zugrundelegung dieser stabilen Währungsverhältnisse nunmehr endgültig die Summe festgesetzt worden, die diesen drei Staaten als Entschädigung für die Auf⸗ gabe ihrer Biersteuerreservate zugebilligt werden konnte. Man hat diese Summe als so endgültig ansehen wollen, daß man die Be⸗ stimmung hat bestehen lassen und auch weiter noch unterstrichen hat, daß eine Aenderung dieses Gesetzes nur mit verfassungs⸗— ändernder Mehrheit im Reichstag erfolgen kann.

zustande gekommen ist.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht verfehlen, hier zum Ausdruck zu bringen, daß man den Staatsgerichtshof eigentlich nicht gebraucht hätte, wenn für den von Preußen beantragten Einspruch im Reichsrat auch die Mehrheit der preußischen Provinz⸗ vertreter gestimmt hätte. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten.) Denn wenn auch nur die Vertreter der östlichen Provinzen, die doch wesentlich dabei in Betracht kamen, dafür gestimmt hätten, hätte der Einspruch Erfolg gehabt, und dieses Gesetz, das eine so ungerechte Bevorzugung der süddeutschen Staaten zuungunsten der östlichen Grenzgebiete vor⸗ sieht, hätte nicht Gesetz werden können. (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten.) Bei diesem Anlaß hat sich wieder die ganze zuungunsten Preußens ausschlagende Sinnlosigkeit dieser Bestimmung der Reichs⸗ verfassung über die Provinzvertreter im Reichsrat gezeigt. Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei und den Deutschen Demokraten. Unruhe und Zurufe rechts.) Wir sehen es so oft, daß gerade bei den allerwichtigsten, die vitalsten Interessen auch Preußens berührenden Fragen der preußische Einfluß bis zu einem gewissen Grade im Reichsrat dadurch vernichtet wird, daß die Provinzvertreter gegen die preußische Staatsregierung stimmen. (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten) Wenn man sich die Stimmung in den Ostprovinzen vor Augen hält, dann kann man nicht annehmen, daß insbesondere die Vertreter der Ostprovinzen, die mit einer Ausnahme des Vertreters der Grenzmark gegen die preußische Regierung gestimmt haben, auf Weisung ihrer Provinzen gestimmt haben, sondern es bleibt nur der eine Schluß, daß sie bei dieser Abstimmung mehr ihrer parteipolitischen Einstellung gefolgt sind. (Sehr richtig bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten. Zurufe und Unruhe rechts.) Das zeigt eben, wie unhaltbar diese Bestimmung in der Reichs⸗ verfasfung ist. Der Reichsrat ist nach dem Sinn und Wortlaut der Reichsverfassung die Vertretung der Länder. Dort sind nicht einzelne Personen vertreten, die nach ihrer Einstellung wie der Abgeordnete im Parlament nach bestem Wissen und Gewissen stimmen, sondern es sind Länder vertreten, die als Länder ihren Einfluß in der Reichspolitik geltend machen sollen. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demo— kraten) Es ist daher eine Anomalie, daß nunmehr unter diesen Ländervertretern dort ein Teil von Vertretern sitzt, die zwar nicht ein Land, eber doch wenigstens eine Provinz vertreten, dort aber nicht nach den Weisungen dieser Provinz, sondern nach eigener Ueberzeugung, nach eigener parteipolitischer Einstellung ent— scheiden. Ich glaube, gerade dieser Fall zeigt, daß diese Be⸗ stimmung auf die Dauer unmöglich aufrechterhalten werden kann. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten) Ich möchte keinen Zweifel darüber auf⸗

kommen lassen, daß ich die Verfuche, durch ein Landesgesetz diese

Sache zu reparieren, nach wie vor als mit der Reichsverfassung nicht im Einklang stehend erachte. (Hört, hört! bei der Sozial⸗ demokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten) Dieser Zustand ist nach meiner Ueberzeugung nur durch eine ent— sprechende Aenderung der Reichsverfassung zu beheben, die Preußen das Recht einräumt, worauf es nach seiner ganzen Stellung im Reich Anspruch hat. (Sehr richtig! bei der Soz,ial⸗ demokratischen Partei und b. d. Deutschen Demokraten) Wir sind ohnehin auf zwei Fünftel der Stimmen beschränkt und haben nicht den der preußischen Größe und Bedeutung entsprechenden Einfluß wie früher. Aber diese zwei Fünftel müssen wenigstens restlos dem preußischen Staat bleiben. Ich verstehe es nun allerdings, daß, nachdem die Auswirkung dieser Taktik gewisser Reichsrats⸗ mitglieder besonders in den östlichen Grenzprovinzen zutage getreten ist, sie nunmehr bemüht sind, jeden Zusammenhang dieser Biersteuerangelegenheit mit der Verringerung der Ausgaben für die Ostgebiete zu verneinen. Demgegenüber weise ich darauf hin, daß die preußische Staatsregierung in allen Stadien der Ver⸗

möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Verichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 5 (Lombard D. Danzig 5§y Combard 69. Amsterdam 34 Brüssel sy Helsingfors 7. Italien ]. Kopenhagen 5. London 44. Madrid 5. Oslo 45. Paris 5. Prag 5. Schweiz 34. Stockholm 4. Wien 6.

Dentsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

fHeutiger Voriger Kurs 13. 5 12. 5.

65 Di. Wertbest. Anl. 2s 10 1900Doll, f. 1. 12.32 1.12 99, 356 99. 35eb 6 6 h do. 19 1009 D. . 35 1.5 989eb G 96, eb 6 SyDt. Reichs⸗A.27uks7 1.2.5 9656 80, 16 6 3 Di. Reichssch. „K . (Goldm. ), bis 30. 11.26 2 ausl. AK. 1006 1.172 906 9ob 6 69 6 Di Meichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 509 1.10 97, 76 97. 8h 69 F Preuß. Staatssch. 1.8 rilckz. 1. 8. 29 zahlb 1.12 98,26 89. 256 * do rz. 1. 10. 30 1.10 F899, 75 6 89. 75h 6 75 Vayer Staaisschatz 1.4 . rckz. 1. 4. 29 zahlb. 2.1 86, 256 88. 256 73 Braunsch Staatssch. rb. 1. 19, 20 1.10 98,165 B 96. 715B 73 Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 25 1. 73 Mecklbg.⸗Schwer. Reichs m.⸗Anl. 1926 . lilgb. ab 27 1.4. 98h 96, 25h 6a do. Staats sch. rz. 29 ‚, 98.756 o9 B 73 Sachs. Staatsschatz RM. I, fũll. 1.7.25) . 99.256 99 46 735 do. N. 2, fäll. 1.7.30 . 99.26 6 99, 4 6 73 Thütr. Staatsanl. b. 1926 ausl. ab 1.3.30 68.9 899, 5b 99, 66 735 do. RM⸗A. 27 u. Lit. H, fällig 1. 1. 32 1.7 966 G8. 25h 6x Wirttbg. Staats. schatz Gr. fäll. 1.8.29 3 197.56 87.6 0

Sei nachfolgenden Wertpapieren

ällt die Berechnung der Stülckzinsen fort. Dtsch. Anl. Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 —– 309000 f. 3. m 4 320 0 320b bo. do. mit Aus⸗ losgssch. Nr. 30 001. 0 60h einschl l. 3ieh do. 321 6 321b 0 do. do. ohne Aus⸗ losungsschein .. ... do. 166 6 20, 5b Dtsche Wertbest. Anl. 5 Doll. fäll. 2.9. 365 100 6 1006 6

Deutsche Schugebiet⸗ Anleihe .. .. ...... 4 7-186 reußSt.-Schat auslosb. ab Okt. 265. Pr. Staatssch. . 1.5. 25 Anhalt Staa 1919 Bayern uvdzk. Rent. tonv. neue Stücke Bremen 1919 unt. 30 do. 1920 do. 1922. 1926 do. 0s, O9, 11. gk. 31. 12. 23 do 67-99, 905, gt 81.12. 28 do. aß. O02. nes. 31 12.23 Hambg. Stautg⸗Mente do. amort. St. -A. 19 A do. do. 1919 B tleine bo. do 10 0090 bis 100 000 M do. do. 500 000 4 do. do. St. ⸗Anl. 1900 do. O7, 03, u Ser. 1,2, 11, 18 rz 53. 14 rz. 56 ersch. O. Job 6 do. 1tztz!, 91. 98, 96, a z . do. 18865, 97, 1502 ö Lübeck 1923 unl etz Meckl. Staatsanl. 1919 Sächs. Mf.⸗A. 29, uk. 26 Württem bg. R. 36. 42

Preußische Rentenbriefe.

Gefsindigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

48h Brandenb., agst. b. 31 12.177 4,395 do. pater ausgegeben 4,333 Hannov. ausgst. b. 12.17 186

4. 33 do. später ausgegeben 4.3 He ss⸗Nass. agst. bn 17.17 16,1656 4, 3165 do wäter ausgegeben 43 Jauenburger, agst. b. 31.12.17 45 do. später ausgegehen 4. 89S Bomm ausgest. 12.17 4. 3895 do. später ausgegeben 4, 39 Bosensche. agst. b 31.12.17] 4. 8) do. später ausgegeben

1

4 . 4 Haders leb. Kr. 10 ukv M4 Lauenbg. Kreis 1919. 4 Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 191914

8 4 Altona ... ..... 1923 9 4 Aschaffenburg. .. 19014 Barmen 07, rz. 41 40 Berlin . ...... 1923 *

Geri. Stadtsynode 99.

Bonn 1614 M, 1919 Breslau 1905 M 1999

Charlottenburg 08. 12 II.

do do 1922

5 do do. 19194 *

Pomm Komm. S. 1u.2

Kur⸗ u. Neum. Schuldys Fl 1.11 Zinsf. J 183. * Zinsf. 5 153.

Deutsche Provinzialanleihen.

Mit ginsberechnung.

Brandenburg. Prov Reichs m. 26, kdb. ab 32 Hannov. Prov. RM R. 2 B. 4B u. 5B. ig. 27 do. do R. 3 B, rz. 108 Niederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 382 Sachs. Br. Reichs mart Ausg. 18 unk. 353 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 26

Ohne Hir

Branden b. Prov. 06-11 Reihe 19— 26, 1912 Reihe 27 35, 1914 Reihe 30 52 .....

do. 1899 3

Cassel. Sdz lr. S. 22-25 Ser 26

Ser. 27

] Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30 Hannoversche Prov.

Ser. 9, gel. 1. 5. 24 3

Oberhe ss. Krovz0 ul. 26 do. do. 1918. 1914 Ostpreus. Prov. Ag. 1 Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16... Ausg. 14, Ser. 4 bo 1, . do. 5 14 ...... do. 14, Set. 9 XA. 1894, 1897. 1900 Ausg. 14. Rheinprovinz 22, 23 * 6 do. 1000000 u. 500000 do. leine Sächsi sche Prov. A. 8 * do. do. Ausg. 9 * do. do. Ausg. 5 ] Schletzw.-Holst. Prov. Ausg. 12 vo. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. J do. do. 1907 —- 09 do. do. Ausg. 5 u.! do bo. 98. 02, O5.

get. 1. 109. 28 39

do. Landeßklt. Ribr. 4

do. do. 99 Zintzf. 20 5. **

Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. . Kreis 01 do o.

. 1919

do. 17. 21 Ausg. 22 do. 1911. 1914

do. 1904,05. get. 1.3.24

Zinsf. 89— 16 * 1919 unk. 30 1920 unk. 51 1922 Ausa. 1 1922 Ausg. * 1866 1890 18968 1904, S. 1J „Groß Verb 1919 do. 1920

1908. 12, gel. 1. J. 24 do do 1599. 1904. 1905 gel. 1. J.. 24 *

do. 1691

bt., 19

do. 1902, gel. 1. 1. 2113

1sberechnung.

8

2 222 3 2 —— 2

*

Deutsche Stadtanleihen. Aachen 22 A. 28 u. 25

*

2: 2 28 W 22

100. 1 6 101, 25 6

1601, 1 6

og js s S8 jd

3 184. * 6 184.

Hagen 1918 M..... Halberstadt 1912, 19 Halle. .. 1900, 08, 10 do. 1919

do. Heidelbg. O7, gk. 1. 11.28

Heilbronn . . . 1887 M Herford 1910, rückz. 39

Köln. . 1923 unk. 88* do. 1912 Abt. 3 1919 unk. 29

1920 unk. 380

1922

do. O6, 07, gek. 80. t. 24 bo. 1913, geb. 80. s. 24

Lichtenberg(Vln) 1913 Ludwigshafen .. 1906

Magdeburg 1913, 1. 4. Abt. ukv. 81

do. Stadt⸗Pfdbr. R.]

Mainz 1922 Lit. 9

do 19 Lit. L. V, ut. 29 do. 20 Lu. W unt. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gel. 1. 1. 24 do. 1901, 19065, 1907 1908, 12, get. 1. 1. 24 19 1.Ag.. gl. 1.9.24 19 1I.I. , gt. 1.2.26 1920, get. 1. 11. 25 . 1686, gel. 1. 1. 24 1897, 958, gk. 1.1.24 1904, 1808 gek. Mersehurg 1901 Mühlhausen 1. Thi 1919 VI Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 18, ul. 81,85 do. 1914 do. 1919 unl. 30 München ...... 1921

o. M. Gladbach 1911 M

unt. 36 Münster os, gt. 1. 10.28 do. 1897, gel. 1.10.25

Nordhausen .... 1906 Nürnberg ...... 191* do. 1920 unl. 860 do.

Pforzheim O1, 07, 10, 1912, 1920

Pirmasens 9, 80. 4.24 9 os, gel. 80. 5. 25

Kis dam io gta a: Quedlinburg 1908 M Regensburg 19068, og

18689

Rheydi 1899 Ser. do. 191383 M

Saarbrücken 14 5. Ag. Schwerin i. M. 1897.

Spandau O9 M. 1. 10.25 Stendal 01, gel. 1.1.24 do 1908, gel. 1. 4. 24

Stertin v ...... ies Hinsf a 189. Stolpy 1. Pomͤm d... * Stuttgart 19.065. Ag. 19

Trier 14, 1.u.2. A. ut. 25 do. 1919 unt. 80

Weimar 1668, gt. 1. 1.24 Wies bad 1908 1.Auz⸗ gabe, rückz. 1957

do. 1920 1. Ausg.. 21 2. Ag. gel. 1. 10,21 do 18g. ig J. u. II.

do. 1892 39 190013

do. 1905, gek. 1. 10. 283

Konstanz 02, get. 1.9.23 3 Kreseld. .. 1901, 1909

do. 58, 01,08, 9k. 30.65.24 3

Langensalza .... 1903 *

do. 1890, 94. 1900, 02 3

do. 1822 Lit. BI;

——

*

2

d ——

1915 3

1908

Offenbach a. M. 192014 Oppeln oz M, gt. 1.1.24

do. v6, os, get. i. 11. 23 3.

1908

do. 97 M. 01 08, 08: do. Rem scheid 00, qt. 2.1. 25

do. 1691 NRostoct... 1919, 1920 49 do. 81, 84, 08, gk. 1. . 24: do. 1895. gel. 1. J. 24

get. 1. 8. 24

do. 1908, gek. 1. 4. 24

Vtersen 1904, gl. 2.1.24 37

gel. 1. J. 24 Wilmersd. Bln.) 1913

schaftl. . .

5, 48, 4, 89 S. Berliner alte,

ausgestellt biz 31. 12. 1917. 5 23. 15 5, (z, 4. 88 3 Berliner alte 4 4, 39, 84 Neue Berlinen,

ausgestellt bis 81. 12. 1917. 715,256 6

4M, 8§5, 8 4 Neue Berliner. f —— I Brandenb. Stadtschafts briefe

Vorkriegsstücke r 13, 15h 4B do. do. Nachkriegsstückers !

é Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru

ö

15, 5b

*

146

23, 15 0

ngsschein.

Deutsche Pfandbrie⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 80 844 1.1.7

Westf. Pfandbriefamt f. Sausgrundstücke. I 1.1.7

Deutsche

Augsburg. 7 Guld. -. Braunschw. 20 Tlr. . . Hamburg. 50 Tlr. L. 3

Sachs. Mein. 76lId. -L.

Ausläudische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

l w n . . . . nl , R 1 0 , n n. ss. Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen sindet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

nicht statt.

Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 1. Bosn. Esb. 14 4. 41, 75h do. Invest. 14* 4.10 41, 25b do. Land. 98 in K 4. 4. 25h do. do 02 m. T. i. K 1. 3, Sb G do. do. 98 m. T. i. K 28 475 Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241861 bis 246860 do. der Nr. 121661 bis 1866560 do. Zer Nr. 61651 bis 65680, 1er Nr. 1-20009 Dänische St.⸗A. 9] Egnptischegar. i. 6 do. priv. i. Frs. do. 25000, 125007 do. 2500. 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St. Eisb. Griech. 44 Mon. do. 57 18818 do. Sz Pir.⸗Lar. 90 do. qc Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 8, in Lire Mexit. Anl. 99 6 f. do. 83 abg. d do. 1904 4 in. Æ do. 190 45 abg. Norw. St. 94a in E do. 1886 in E Dest. St. Schatz 14 angem. St. do. am. Eb. -A. 1000 Goldrente do. Guld. Gd do. do. 2005 8 do. angem. Stilcke 10060 Guld. G.“ do. do. 200 Guld G do. Kronenr. “, 11 do. kv. R. in K.“ do. do. in K.! do. Silb. in flö do. Pavierr. in flo Portug. 3. Spe ; jtumänen 19081 do 15 utv. 241 do 69 äuß. i. M*. do. 1890 in S6 10 4 do. do. m. Talon sf. do. 1891 in 1* do. 1894 in Æm* do. do. m. Talonsi. do. 1896 in 410 do do. m. Talonsi. do. 1698 in 41* do. do. m. Talon i. do. fonv. in 4K! do. 1905 in M* do. 1905 in 14 do. 1910 in Mi Schwed. St.⸗A. 8390 do 1886 in do. 1899 in Æ do St. -R. O04 1.1 do do. 19061. 4 do. do. 1885

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Lissab s6 S. 1. 2** do. 400 4 Mosk. abg. S. 25. 27. 28, 5500 Rbl. do. 1000-109 Most. abg. S. 80 bis 383, 5000 Rbl. Most. 1000-1090 R. do. S. 34, 85, 388, 39, 5000 Rbl. do. 1000-100... MillhMaus. i. E. Os. 07, 13 M. 1914 Posen 00,085, 068 gk. do. 94, 03, gel. 24 Sosia Stadt.... Stockh. (E. 83-84) 1830 in 4 do. 18986 in 60 do. 1887 Straßb. i. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913 Thorn 1900,06, 09 4 o. 1888 85 ZürichStadts g iF ] 9 i g. 1. 10. 20, * S. It. K. 1. 1. 17, S. 2. &. 1. J. 17.

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Sonstige ausländische Anleihen.

Budap. Hptst Spar aus gst b.31. 12. 988 * Chil. ́y. G. f. 12 8 Dän. Amb.⸗D. S. * rilckzahlb. 116, do. do. do. Inselst.⸗V. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. Finnl. Syp.⸗V. Ak. do. do. Iltländ. Bdl. gar. do. Kr. V. S. Si. K do. do S. 5 int do. do. S. 5 in K Kopenh. Haus bes. Mex. Bew. Anl. 4 gesamtkdb. a 101 do. öh abg. Ard. Bi. Wib. S1.2 Norweg. Hyp. 587 Dest. Krd.⸗L. v. 5 Pest. U. C. V.. S. 2,5 Poln. Pf. 8000 R. 4) 1. do. 1000-100 R. 8 Posen. Prov. m. T. fr. Zinj do. 18898. 92, 95, 96, 01 m. T. do. 1895 m. T. Raab-Gr. .A. do. Anrechtssch. Schwed Hp. I8uky do. 3 in 4K lündb. do. 84 abg. 8 do. Städt. ⸗Pf. 82 do. do. 07 u. O do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1685, 65. 8 in K

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8 14 4 do. do. 8 do. do. Reg. ( Pfbr. 1 do. Spk. ⸗Jtr. 1. 21 4

ohne Anrechtssch. i. K. 15. 10. 19.

Pfandbriefe und Schulvverschreib. deuischer Sypothekenbanken.

Aufwertungs berechtigte Pfandbriefe u. Schuldverscht.

deutsch. Hypoth.⸗Vl. sind gem. Sekanntm. v. 26.3. 26 ohne

Binsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.

(Die durch? getennzeichneten Bianddbriese u. Scutd-

verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handels ban Pfdhr. Ser. 2, 6 ĩ8 H. S. 6 C6 H) do. Hyp. u. Wechselbi. Pfdö verlosb. u. unverlosb. Miskh g) Berl. Hyp. Bl. Pfdbr. Ser. 14 J, 8, i8- it. 1-22, tv. u. nicht lv S. 5 5, 13. 20 u. abgestemp. 16 8h do. Ser. 23 2 ——

bo. do. Lom m. -Obl. S. 1 do. d

bo. do. do. ; Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bt.

Pfbr Ser. 2 26* 14, sb

do. do. Komm. -Obl. v. 1923 2 Dtsch. Hyv. - Bl. Pidbr. S. 1, 42 * 15.86 . . . 8 Ser. 2 ox 2 omm. - Obl. S. 1-31 da do. do. Ser. bo. ba. ba.

n.