1927 / 112 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

nntersuchungssachen. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundlachen, Zustellungen u. dergl. Nerfäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Kommanditgesellschasten auf Attien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

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Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile ( Betit)

1,05 Reichsmark.

Unfall⸗ und

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Erwerbe. und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Ban kausweise. Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.

, Befriftete Anzeigen müssen dir ei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. M.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zuftellungen n. dergl.

15516 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15. August 1527, vor mittags 10 ühr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 1315, III. Slockwerk, Zimmer Nr. 113,115, versteigert werden das in Berlin, Woldenberger Str. 14, belegene, im Grundbuch vom Königstor⸗ bezirk Band 31 Blatt Nr. 917 Lein⸗ getragene Eigentümerin am 28. März 1927, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Witwe Christine Noeske, geb. Kaselowsky, in Berlin) ein⸗ getragene Grundstück: gebäude mit linkem Seitenflügel, Quer⸗ gebäude und Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 129, Parzelle 28, 5 a 79 9m groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1638, Nutzungswert 10 300 M, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1638. S5. K. 50. 27.

Berlin, den 6 Mai 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. 155144 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvolistreckung soll am 30. August 1927, vwor⸗ mittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13/15, III. Stock- werk, Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin-Lichtenberg, Dosse⸗ straße 9/10, belegene, im Grundbuche von Berlin-Lichtenberg (Berlin) Bd. 12 Blatt Nr. 333 (eingetragener Eigen⸗ tümer am 8. Januar 17, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Fabrikant Hermann Zoller in Wien) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit linkem und rechtem Seitenflügel und Hofraum, Ge⸗ markung Berlin-Lichtenberg, Karten— blatt 2, Parzelle 5006 / 128, 5863 / 28 z., 8alß 4m groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1574, Nutzungswert 12000 M, Gebäudesteuerrolle Nr. 1663. 85. R. 280.26.

Berlin, den J. Mai 1977. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 85. 165515 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. Ottöber 1927, vor⸗ mittags 19 Uhr, an der Gexichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13.14, 1II. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 118115, versteigert werden das in Berlin, Schreinerstr. 36, belegene, im Grundbuche von Lichten⸗ berg Band 48 Blatt Nr. 1493 (ein- getragene Eigentümerin am 30. August 1996, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Schreinerstr. 36 Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin (ein- getragene Grundstück: Vorderwohn⸗ gebäude mit Mittelflügel, Quergebäude links und 2 Höfen, Stall und Remise im zweiten Hofe, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 149, Parzelle 52, 106 a 85 m groß, Grundsteuermutterrolle Art. 663, Nutzungswert 18 000 M, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 663. 85. K. 173. 26.

Berlin, den J. Mai 1927 Amtsgericht Berlin-Mitte.

16517

Das Verfahren der Zwangsversteige⸗ rung des im Kreise Pr. Eylau belegenen, im Grundbuch von Marienhöh Band 1 Blatt Nr. 1 auf den Namen des Guts—⸗ besitzers Anton Albrecht eingetragenen Grundstücks wird aufgehoben, da die be⸗ treibenden Gläubiger die Qersteigerungs⸗ anträge zurückgenommen haben.

Amtsgericht Creuzburg, Ostpr.,

den 6. Mai 1927.

Abt. 85.

115518 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am 8. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, wieder versteigert werden die im Grundbuche von Lychen Band 23 Blatt Nr. 682 (eingetragener Eigentümer am 8. April 1926, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: der Land— wirt Karl Kostka in Lychen, Ersteher: der Altenteiler Franz Daniel in Lychen) eingetragenen Grundstücke, bebauter Hof⸗ raum, Acker, Wiese und Scheune, Ge⸗ markung Lychen. 3 ha 69 a 92 4m groß, Reinertrag 1439 Taler, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art 555, Nutzungswert 918 A, Gebäudesteuerrolle Nr. 413. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Ver— steigerungsvermerks aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf⸗— forderung zur Abgabe von Geboten an⸗ zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige⸗ rungserlöses dem Anspruche des Gläu⸗ bigers und den übrigen Rechten nach— gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine ge—⸗ naue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündi— gung und der die Befriedigung aus dem

Vorderwohn⸗

Mantel zu Luxemburgische

Abt. 86. A. Ge-Aktie Nr. 20 490

Grundstücke bezweckenden Rechts verfol⸗ ung mit Angabe des bean pruchten tanges or rg einzureichen oder zum, Protokolle des Gerichtsschreibers zu er⸗ klären. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ steigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einst⸗ weilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen falls für das Recht der Versteigerüngserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Lychen, den 7. Mai 1927.

Das Amtsgericht.

155191

Erledigung. Nr. 80 v. 7.4. 1926 gesperrten Diskonto⸗ Kommandifanteile Nr. S27 461/499 sind ermittelt.

Berlin, den 12. 5. 197. (Wp. 63 26.)

Der Polizeipräsident. Abt. IV. RE. D. 158500 Bekanntmachung Nr. 29.

Einem hiesigen Bankhaus sind solgende Wertpapiere abhanden gekommen: Der Reichsmark 7600 Deutsch⸗ Bergwerks⸗ und Hütten und der Bogen zu RM 700 dgl. Aktie Nr. 20 165. Es wird ersucht, diese Wertpapiere sowie deren Inhaber anzuhalten und die nächste Polizei⸗ stelle zu benachrichtigen.

Frankfurt a. M., den 7. 5. 1927. Der Polizeipräsident. J. A.: Hader.

Die im Reichsanzeiger

15527 Aufgebot. ;

Die Ehefrau des Studiengssessorz Dr. Lindemann, Frau Dr. jur Gisela Linde⸗ mann, geb. Junker, in Biedenkopf, hat das Aufgebot folgender Urkunden bean— tragt, die ihr abhanden gekommen sind: 1. Mantel zur Schuldverschreibung der Stadt Herford Nr. 50 11. Ausgabe D über 500 „Se, 2. Mantel Nr. O9 833 über 1000 9 zu Braunschweigischer und Hannoverscher Hypothekenbank⸗Pfandbrief Lit. B. 3. Mantel zu Nr. 42 853 über 1009) ½ und Mantel Nr. HI über 300 S Preufischer Central⸗Pfandbrief beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den ZI. Dezember 1927, vor⸗ mittags EO Üihr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die ,. der Urkunden erfolgen wird.

Biedenkopf, den 109. Mal 1927.

Amtsgericht. 15530

Das nachstehender Aktien haben beantragt: 1. der Rechtsanwalt Justizrat Wilhelm Altenberg in Essen vertreten durch den Rechtsanwalt Eckardt in Essen, der Aktie Lit. A Nr. 4 der Aktiengesellschaft Katholisches Gesellen⸗ haus in Essen über 200 A6; 2. die Erben des voerstorbenen Rendanten Theodor Krumme von Essen, und zwar: a) die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Wortmann, Agnes geb. Krumme, in Gelsenkirchen. b Fräulein Maria Krumme in Essen, e) die Ehefrau des Taubstummenlehrers Wilhelm Schlüter, Elisabeth geb. Krumme, daselbst, ) die Ehefrau des Braumeisters Max Stingl⸗ wagner, Theodora geb. Krumme, in Wörth a. d. Isar, e Johann Krumme in Essen, vertreten durch Fräulein Maria Krumme in Essen, diese vertreten durch den Rechtsanwalt Eckardt in Essen, der Aktie Lit. A Nr. 11 der Aktiengesellschaft Katholisches Gesellenhaus in Essen über 200 16. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1927, vormittags 1H Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Zweigertstraße 52, Zimmer 139. anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Essen, den 6. Mai 1927.

Das Amtsgericht.

Aufgebot

15512 In der Bekanntmachung Nr. 124361 im Reichsanzeiger vom 21. März 1927 muß es statt „1924“ beißen „1894“. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216, den 7. 5. 1927. 216. F. 674. 20.

15525

Versicherungsschein L 119147 des Herrn August v. Twistern abhanden gekommen. Wenn nicht binnen 2 Mo⸗ naten Einspruch, wird Schein für kraft⸗ los erklärt.

Berlin, den 11. Mai 1927.

Deutsche Lebensversiche rung

für Wehrmachtangehörige und Beamte, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

156526

Versicherungsschein L 59 798 des Herrn Karl⸗Martell Driehaus ab⸗ handen gekommen. Wenn nicht binnen 3 Monaklen Einspruch, wird Schein für kraftlos erklärt.

Berlin, den 11. Mai 1927.

Deutsche Lebensversicherung

für Wehrmachtangehörige und Beamte,

Körperschaft des öffentlichen Rechts.

15529 Aufgebot.

Der J. A. te Haan zu Rotterdam, Boompjes 111, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuchs der Stadt Emmerich Nr. 22 210, lautend auf 5700 A, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den EA. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Seufzerallee 24, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Emmerich, den 6. Mai 1927.

Das Amtsgericht. (15624 Aufgebot.

1. Die Firma Kammgarnspinnerei Cranz & Co., G. m. b. H. in M. Glad⸗ bach, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Fritz Dawid, Dr. Ernst Ganz und Heinrich Hahn in M-⸗Glad⸗ bach, Regentenstraße 9“, 9. F. 3. 27: 2. der Privatschuldirektor Dr. Julius Neuenburg in Berlin, Potsdamer Straße 105 a. 9. F. 1. 27: 3. die Firma Mertz & Co., Bankgeschäft in Hamburg, Schauenburgerstr. 2, vertreten durch die Rechtsanwälte Ph. Smith, Dr. M. Leo und Dr. C. Diederichsen in Hamburg, Mönckeberoer Straße 22, 9. F. 6. 27: 4. die Witwe Pauline Arnstaedt in Berlin W. 10, Hohenzollernstraße 18. vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Israel, Dr. Leese, Dr. Immerwahr, von Richter. Schüttel in Berlin Behrenstraße 3719, 9. F 15. 27: 5. die Firma Bruno Dieke, Tertilgrosibandlung in Leipzig, Markgrafenstr. 6. 9. F. 20. 27: 6. Frau Agnes Boadstübner in Rostock, Ulmenstraße 68, 9. FE. 27. 27, haben das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: zu 1 des an die Antragstellerin begebenen von Victor Stein ausgestellten, von Jacob Herrmann angenommenen Wechsels vom 20. Mai 1926. fällig am 20. August 1Xß. über 350 RM, zu 2 der Aktie des Aktienvereins des Zooloqiscken Gartens zu Berlin vom 1. August 1871, Stamm⸗ register Fol. A 417, Nr. 832 auf Herrn Leopold Lehrs ausgestellt, übertragen durch Indossament auf den Antragsteller in Höhe von 100 Taler Pr. Crt., zu 3 des an die Antragstellerin begebenen von Leo Abrahamsohn ausgestellten, von Ferdi⸗ nand Raatz in Berlin angenommenen Wechsels vom 27. Mai 1926, fällig am 20. Juni 1926, über 275 RM, zu 4 der Aktie des Aktienvereins des Zoologischen Gartens zu 1398, Nr. 994, für die Antragstellerin ausgestellt, in Höhe von 1000 A6, zu 5 des an die Antragstellerin begebenen, von dem GE. Krüger ausgestellten, von M. Schmolke in Berlin angenommenen Wechsels Nr. 262 vom 30. November 1925, fällig am 1. Februar 1926, über 150 Reichsmark, zu 6 der Aktie des Aktienvereins des Zoologischen Gartens zu Berlin vom 28. November 1919. Stammregister Fol. D 153 Nr. 3895, für den Amtsgerichtsrat Paul Badstübner ausgestellt, durch Indossament auf die Antragstellerin übertragen, in Höhe von 1000 S6. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den L. November 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt. Berlin⸗Schöneberg, Grunewald⸗ straße 66/67, Zimmer 47, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin ⸗Schöneberg, 23. Mril 1927.

Amtsgericht.

16521 Das Aufgebotsverfahren, betr. die Be⸗ kanntmachung Nr. 100 515 im Reichs⸗ anzeiger vom 6. Januar 1927, Aufgebot Brecher, ist eingestellt worden. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216, 216. F. 4233. 26, den 10. 5. 19.

Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Hugo Neuefeind, Aachen, vertreten durch seinen Vormund Rechtsanwalt Dr. jur. Bernhard Vonachten, Aachen, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes Grund⸗ buch Aachen Bd. 73 BI. 2914 Abt. III Nr. 2, lautend auf 25 000 A, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, ätestens in dem auf den 24. August 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Congreßstraße 11, Zimmer 16. an⸗ beraumken Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Aachen, den 6. Mai 1927. Amtsgericht. 6.

15520

15522 Aufgebot. ;

1. Die Terraingesellschaft Groß Berlin G. m. b. H. in Bexlin, Charlottenstr. 46, Geschäftsführer: Direktor von Kayser und Baumeister Heußler, ebenda, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Latte in Berlin, Martin⸗-Luther⸗ Straße 88, 9. F 139. 265, 2. die Frau Marie Weißenfels, geborene Schmidt,

W. 56 ]

Berlin vom 31. Dezember

in , Witzleben⸗ straße 40, 9. F. 13J. 26, 3. der Bandagist Fritz Liepe in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 30, vertreten durch die Rechtsanwälte Alfred Fischer und Dr. Wilhelm Memelsdorff in Berlin W. 30, Martin⸗Luther⸗Straße gl, 9. F. 142. 26 4. die Aristides Grundstücksgesellschaft m. b. H., vertreten durch ihren Geschäfts⸗ führer Kaufmann Hugo Goldstein in Berlin W., Kaiserallee 20, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Maretzki in Berlin W. 50, Tauentzienstr. Ta, 9. F. 144. 26, 5. der Kaufmann Arthur Rosenthal in Berlin⸗Charlottenburg, Schloßstraße 30 / 31. 9. F. 8. 27, 6. der Adolf Jacoby in Berlin W. 57, Pots⸗ damer 9, 66, 9. F. 138. 26, 7. Fräu⸗- lein Anna Köppen in Berlin⸗Friedenau, Büsingstraße 10a, vertreten durch die Rechtsbeistände Siewert und Jaedicke in Berlin W. 9, Schellingstr 4, 9. F. 14. 27, 8. der Architekt J. Busch in Wismar in Mecklenburg, Fürstengarten 4, 9g. F. 24. 27, 9. a) der Maurermeister Anders Waldemar Andersen in Gentofte (Dänemark), b) der Maurermeister Georg Christian Andersen in or Dänemark, ) der aurermeister wen Munk Levring in Kopenhagen (Dänemark). d) der Restaurgteur Christian Mers in Kopenhagen (Däne⸗ mark), vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Arne. Georg Cohn in Berlin NW., Alt Moabit 133, 9. F. 25. 27, 10. der Diplomingenieur Willy Eisen⸗ berg in Berlin⸗-Schöneberg, Haupt⸗ traßze 139, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Abrahamsohn in Berlin W. 9, Schellingstr. 5. 9 F. 22. A, 11. der Henning Schmidtmann gen. v. Wuthnow in Jablonken, vertreten durch ie Rechtsanwälte Justizrat Gutöwski und Boege in Ortelsburg, g. F. 19. 27, 12. der Konditoreibesitzer Emil Laurisch in Berlin⸗Friedenau, Saarstraße 4, vertreten durch die Rechtsanwälte Fut e, Uhlenbrock und Dr. Ulrich in Berlin⸗Friedenau, Rhein⸗ straße 11. 9. F. 21. 37, 13, der Paul ESchbnwälder in Berlin⸗Schöneberg, Apostel⸗Paulus⸗Straße 27, 9. F. 26. 27, 14. Frau Bertha Simundt, geborene Thomssen, in Schloß Loderham bei Angenkirchen (Niederbayern), vertreten durch Rechtsanwalt Paul Schmidt in Berlin W., Potsdamer Straße 824, 9g. F. 17. 27, haben das Aufgebot nach⸗ stehender Urkunden beantragt: zu 1 des Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Berlin⸗Schöneberg Band 199 Blatt 3528 in Abt. ill unter Nr. 2 für die Antragstellerin eingetragene Hypo⸗ thek in Höhe von noch 270565,ů77 zu 2 des gemeinschaftlichen Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Berlin⸗Schöneberg Band 71 Blatt 2411 in Abt. III unter den Nummern 5, 8, 10 und 11 für die Antragstellexin ein= getragenen Hypotheken in Höhe von 16 005, 40009, 5600 und 15 000 M, zu 3 des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin⸗Schöneberg Band 5 Blatt 474 in Abt. III für den Rentier Heinrich Lehmann in Berlin⸗Schöneberg eingetragene, durch Abtretung auf den Antragsteller über⸗ gegangene Hypothek in Höhe von 5oß0 A, zu 4 des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Berlin⸗ Schöneberg Band 11 Blatt 664 in Abt. III ünter Nr. 15 für die Antrag⸗ stellerin eingetragene Grundschuld in Höhe von 160000 Reichsmark, zu 5 des . über die im Grund⸗ buch von Berlin⸗Schöneberg Band 88 Blatt 2920 in Abt. III unter Nr. 4 für den Antragsteller eingetragene Hypothek von noch 3h 000 M, zu 6 des von der Deutschen Lebensversicherung für Wehr— machtangehörige und Beamte (Spar⸗ kasse) in Berlin für den Antragsteller ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 6111 in Höhe von 49,31 Reichsmark, zu 7 des Sypothekenbriefes über die im Grundbüch von Berlin⸗-Friedenau in Abt. III unter Nr. 5 für die Antrag⸗ stellerin eingetragene Hypothek in Höhe bon 19000 A, zu 8 des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Berlin⸗Schöneberg Band 36 Blatt 1380 unter Nr.7 für den Antragsteller ein⸗ getragene Hhpothek in Höhe von 10 006 M, zu 9 des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin⸗ Schöneberg Band 83 Blatt 2779 m Abt. IIl unter Nr. 5 für die Antrag⸗ steller eingetragene Hypothek von 235 000 66, zu 10 des Here,, briefes über die im rundbuch von. Berlin ⸗Schöneberg Band 67 Blatt 2308 in Abt. III unter Nr. 12 6 den Antragsteller eingetragene Hypothek in Höhe von 118 060 A, zu 11 des Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Berlin⸗Steglitz Band 65 Blatt 19735 in Abt. IIl unter Nr. 4 für den Antragsteller eingetragene Hypothek in Höhe von 10 9060 M, zu 12 des , , , über die im Grund⸗ uch von Berlin-Friedenau, Band III Blatt 531 in Abt. III unter Nr. 13 für den Antragsteller eingetragene Hypothek in Höhe von 50 000 , zu 13 des Teil⸗ , über die im Grund uch von Berlin⸗West Blatt 1312 in

von 2000 A, zu 14 des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Berlin⸗Schöneberg Band 86 Blatt 28659 in Abt. IIl unter Nr. 5 für die Antrag⸗ stellerin eingetragene Hypothek in 1. von 27 000 A4. Die Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Oktober 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, Zimmer 47, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden en wird. . , . den 73. April 927.

Amtsgericht. 9. Gen. IV. 15. 27.

(Ihß23] Aufgebot.

Die Hausreparationen und Bauaus⸗ führungen G. m. b. H., vertreten durch ihren Geschäftsführer Walter Leiner in Berlin W. 57, Zietenstraße 22, ver⸗ treten durch Syndikus Dr. Tromm in Berlin W. 57, HZietenstraße 22, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin⸗Schöne⸗— berg Band 44 Blatt 1349 der Abt. III

zahlung der hersönlichen

55 000 M beantragt.

in dem auf den 29. August 1927, mittags Ez Uhr, vor dem zeichnéten Gericht Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66 / 67, anberaumten Aufgebotstermin seine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗

Berlin⸗Schöneberg, 6. Mai 1927. Amtsgericht. 9. F. 38. 27 fz.

(I56528] Aufgebot. ;

Der Müller Rudolf Hülße in Bad Bibra hat das Aufgebot zur schließung des Grundbuch von Bibra Bd. X Bl. 454 in Abt. III unter Nr. 5 für den Aktuar

testation zur Erhaltung des Rechts und

Kosten, gemäß S587, 1170 B. G.⸗Br, beantragt.

vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine

Ausschließung mit seinem Recht er folgen wird. . . Eckartsberga, den 6. Mai 1927. Das Amtsgericht.

16532 Aufgebot. . Der verh. Landwirt Wilhelm Weiden müller in Neubronn hat das Aufgebot des Pfandbriefs, welcher über eine im Grundbu von Neubronn Heft 91 Abt. III Nr. 1 bezw. Unterpfandbuch el än Hiatt 2c ig Zughnsten des , Neubronn für eine Darlehensforderung von 2000 zweitausend) eingetragene Hypothek ausgestellt worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

9. November 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krafloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Mergentheim.

i666]

Aufgebot.

in München, b) die Frau Anna Lübnow in Stralsund, e) die Frau Elisabeth Eichner in München, d) die Frau Hed⸗ vertreten durch Ludwig Eichner in München, haben das Hypothekenbriefe der im Grundbuch von Potsdam Band 10 Blatt Nr. 730 in Abteilung III. Nr. 19 eingetragenen Hypothek über 12 000 M und der eben⸗ da eingetragenen Teilhypothek Nr. 21 über 132000 M, 2. der Paul Silkrodt in Potsdam, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Mitscher in Potsdam, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs der im Grundbuch von Potsdam Band 12 Bl. Nr. 844 in Abt. III Nr. 383 einge⸗ tragenen Hypothek über 3200 M, 3. die Rosalie Grabow in Treuenbrietzen, vertreten durch ihren Pfleger, Stadt- inspektor Walter Ritter in Berlin- Reinickendorf, hat das Aufgebot des Hhpothekenbriefs der im Grundbuch von Potsdam Band 9 Blatt Nr. 639 in Abteilung III Nr. 6 eingetragenen Hypothek über 750 GM (früher 3090 M), beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. November 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 84, anberaumten Auf- gebotslermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ ä die Kraftloserklärung der Ur⸗ nden erfolgen wird. ; Potsdam, den 27. April 1927.

Abt. IIl unter Nr. 11 für den Antrgg⸗ steller eingetragene Hypothek in gh.

Amtsgericht. Abteilung 8.

unter Nr. 23 für Frau Rose Mendels⸗ sohn eingetragene Hypothek durch Rück Forderung auf die Antragstellerin als Eigentümer⸗ grundschuld übergegangen, in Höhe von Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens unter⸗ Zimmer 47, Rechte anzumelden und die Urkunde

erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Aus⸗ Berechtigten der im

Wenzel in Kölleda eingetragenen Pro des Orts wegen 23 Taler Verläge nebst

Der Berechtigte wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 6927, vormittags 9 Uhr,

Rechte anzumelden, widrigenfalls feine

spätestens in dem auf Mittwoch, den

l. a) Die Frau Oberstabsarzt Lückerath

wig v. Rozycki in München, sämtlich Aufgebot der

gemeinsam sind, in einem einheitlichen Verfahren festgestellt werden sollen. Das Ergebnis würde dann nach den Erklärungen des Herrn Reichsfinanzministers in seiner Rede vor dem Verein der Berliner Kaufleute der einheitliche Steuerbescheid sein, in dem nicht nur diese Steuergrundlagen festgestellt, sondern auch die Steuerbeträge für Reichs-, Landes- und Gemeindesteuern ausgerechnet werden. Und man könnte sich denken, daß man im weiteren Verlauf einmal das Ziel erreichte: ein Steuer- erklärungs, ein Steuerbescheids, ein Rechtsmittelverfahren. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. Dabei ist aber das Reich keineswegs gewillt, nun etwa die Mitwirkung der Länder und Gemeinden völlig auszuschalten. Ein solches Ver⸗ fahren würde der Achtung vor den Rechten der Länder wider⸗ sprechen (sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten), die der jetzige Herr Reichsfinanzminister wiederholt als die Richtschnur seiner Steuer- und Finanzpolitik bezeichnet hat. Das Ziel ist vielmehr, eine Verwaltungsgemeinschaft des Reichs, der Länder und Gemeinden herzustellen. Diese Verwaltungsgemeinschaft könnte hergestellt werden, wenn man den Steuerausschuß beim Finanzamt, der insbesondere die Besteuerungsgrundlage festzu⸗ stellen hätte, so zusammensetzen würde, daß er ein Bild dieser Ver⸗ waltungsgemeinschaft sein würde, daß also neben den ehrenamtlichen Mitgliedern Vertreter des Reichs, des beteiligten Landes und der beteiligten Gemeinde in einem solchen Steuer⸗ ausschuß tätig wären. Darauf zielen nun auch offenbar die Pläne der Reichsregierung ab.

Ich darf, wenn ich eine Würdigung dieser Pläne versuche—

an das anknüpfen, was ich bereits im Ausschuß ausgeführt habe. Ich habe damals dargelegt, daß zwischen dem Preußischen Finanzministerium und der Reichsfinanzverwaltung bereits im vorigen Jahre Verhandlungen darüber geführt worden sind, ob es nicht zweckmäßig sei, die Veranlagung und Verwaltung der Gewerbesteuern auf die Reichsfinanzbehörden zu übertragen, weil doch letzten Endes der Gewerbeertrag, der der Steuer zu— grunde zu legen ist, dem gewerblichen Einkommen, das der Einkommensteuer zugrunde liegt, entspricht und das Gewerbe— kapital, das der Gewerbesteuer zugrunde liegt, einen Teil des Vermögens ausmacht, das der Vermögenssteuer zugrunde liegt und beim Reich festgestellt wird. Ich habe darauf hingewiesen, daß mir auf diesem Gebiete allerdings eine Zusammenfassung der Steuerverwaltung rätlich sei unter gewissen Voraussetzungen, nämlich unter der Voraussetzung, daß alsdann die Veranlagung sowohl der Reichssteuern wie der Landessteuern in einem Zuge durchgeführt werden würde, nach Möglichkeit durch dieselben Bamten, und daß dabei eine starke Beteiligung der Länder und Gemeinden gewährleistet sei. Ich habe bereits damals darauf hingewiesen, daß das Reich bereit sei, diese Vorbedingungen zu erfüllen, und aus den Plänen, die ich eben erörtert habe, geht ja hervor, daß das Reich diese Verwaltungsgemeinschaft auch in der Steuerveranlagung und —erwaltung schaffen will, mit anderen Worten, bei der Veranlagung der Gewerbesteuer durch die Reichsfinanzbehörden eine starke Mitwirkung der Gemeinden und der Länder gewährleisten will. Unter diesen Voraussetzungen scheint mir die Uebertragung der Gewerbesteuer auf die Reichs⸗ finanzbehörden, die ja bereits in einigen preußischen Gemeinden vorgenommen ist und sich bewährt hat, durchaus erwägenswert zu sein. Viel schwieriger liegt aber das Problem, wie ich auch bereits im Hauptausschuß dargelegt habe, bei der Gr undvermögens⸗ st e u er und der Hauszinssteuer. (Sehr richtig! Zwar auch hier zurzeit dieselben Besteuerungsgrundlagen, nämlich das Grundvermögen, für die Vermögenssteuer, die Grundsteuer und die Hauszinssteuer. Aber nun kommt der entscheidende Unter— schied. Es fehlt dem Reich die geeignete Behörde, um diese Ver⸗ anlagung und Verwaltung durchzuführen. (Sehr wahr Ohne die Mitarbeit der preußischen Katasterverwaltung, deren aus⸗ gezeichnete Leistungen im Hauptausschuß zu meiner Freude von allen Parteien des hohen Hauses anerkannt worden sind, würden die Reichsstellen gar nicht in der Lage sein, die Bewertung des Grundvermögens durchzuführen. Die volle Durchführung der vom Reichsfinanzminister entwickelten Pläne würde also dahin führen müssen, daß die preußische Katasterverwaltung auf das Reich übernommen würde, ebenso wie in Süddeutschland die Reichsfinanzverwaltung die Landessteuerbehörden bereits in iich aufgesogen hat. Die preußische Katasterverwaltung hat aber nicht nur steuerliche Aufgaben, sie hat und das war früher ihre Hauptaufgabe das Kataster zu führen und auf dem laufenden zu halten, und diese Arbeit der Katasterverwaltung bildet wiederum die Grundlage für die Führung des Grundbuches. Es ergeben sich also gegen die Uebertragung einer solchen preußischen Behörde auf das Reich sofort starke Bedenken.

Aber das Entscheidende scheint mir das folgende zu sein. Die bevorstehenden einschneidenden Aenderungen des materiellen Steuerrechts auf dem Gebiet der Grundsteuer und der Hauszins⸗ steuer, die ich eingangs meiner Rede angedeutet habe, werden die preußische Katasterverwaltung, sofern ihr die Verwaltung über⸗ tragen wird, vor große Aufgaben stellen. Ich zweifle nicht, daß unsere Katasterverwaltung diese Aufgaben bewältigen wird, aber ich zweifle sehr daran, ob eine in der Umbildung, im Uebergang auf das Reich begriffene Behörde diese gewaltigen Aufgaben be⸗ wältigen könnte (sehr richtigh, und darum scheint es mir jedenfalls zurzeit nicht angängig zu sein, die Katasterverwaltung auf das Reich zu übertragen, solange nicht auf Grund der neuen Aende⸗ rungen des materiellen Rechts die Veranlagung durch die preußische Katasterverwaltung durchgeführt worden ist. Ob dann hernach eine Uebertragung in Frage kommen kann, ist eine offene Frage. Daß auch sonst noch Bedenken vorhanden sind, schon mit Rücksicht darauf, daß die preußische Katasterverwaltung noch andere Aufgaben als die Aufgaben der Steuerverwaltung zu er⸗ ledigen hat, darauf habe ich eben bereits hingewiesen.

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, daß Bedenken auch bei den Parteien dieses Hauses laut werden. Es ist zu diesen Dingen bereits im Hauptausschuß Stellung ge⸗ nommen worden, im ablehnenden Sinne zumeist. Zu meiner Ueberraschung wurde allerdings auch von einem Fraktionsredner der Deutschnationalen Volkspartei der Gedanke der Uebertragung der Gewerbesteuer auf die Reichsfinanzbehörden bekämpft, obwohl noch kurz vorher von der Deutschnationalen Volkspartei ein Antrag hier im Hause eingebracht war, der die Zusammenfassung der Verwaltung gerade auf diesem Gebiet bei den Reichsfinanz⸗ behörden forderte. Es zeigt sich aber daraus, daß die Meinungen

noch nicht geklärt sind. Auf dem jüngsten Parteitag des rheinischen Zentrums hat der Herr Reichstagsabgeordnete Brüning auch zu diesen Fragen Stellung genommen und hat die Zu⸗ sammenfassung und Vereinheitlichung der Steuerverwaltung nach den Plänen des Reichsfinanzministers als eine Notwendigkeit bezeichnet. Ich glaube sagen zu dürfen, daß selbst innerhalb der einzelnen Parteien die Dinge verschieden beurteilt werden. Wenn ich recht unterrichtet bin, wird morgen eine große Anfrage der Demokratischen Fraktion zur Verhandlung kommen, die die Frage der Umgestaltung nicht nur der Steuerverwaltung, sondern auch des materiellen Steuerrechts aufwirft und eine Stellungnahme der Staatsregierung zu diesen Dingen verlangt, insbesondere von der Staatsregierung verlangt, entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses, daß die Staatsregierung auf diesem Gebiete keine Bindung gegenüber dem Reiche eingehen und im Reichsrat nicht Stellung nehmen möge, ehe diese Dinge nicht mit dem Landtag eingehend erörtert sind. (Zuruf) Der Beschluß des Hauptausschusses liegt allerdings vor. Ich glaube aber nicht, daß wir heute oder morgen, da die Entwürfe des Reiches noch nicht bekannt sind, eine solche Erörterung in allen Einzelheiten werden führen können. Aber ich möchte annehmen, daß diese große Anfrage der Demokratischen Fraktion morgen dem Hauptausschuß überwiesen werden wird, und daß alsdann die Gelegenheit sein würde, an der Hand der bis dahin bekanntgewordenen Entwürfe der Reichsregierung diese Frage eingehend im Hauptausschuß zu erörtern. Herr Dr. von Richter, ich verwies eben auf die große Anfrage, die von der Demokratischen Fraktion kommt; ganz recht, die Ueberweisung dieser großen Anfrage an den Hauptausschuß, wenn sie der Landtag morgen schon beschließen würde, würde mir die geschäftsordnungsmäßige Gelegenheit geben, im Haupt— ausschuß noch einmal diese Dinge eingehend mit den Parteien zu erörtern an Hand der bis dahin bekanntgegebenen Entwürfe der Reichsregierung, und eine solche Erörterung scheint mir not— wendig zu sein.

Meine Damen und Herren, am 18. Mai wird eine Konferenz der Landesfinanzminister mit dem Herrn Reichsfinanzminister sich mit diesen Dingen befassen, es wird aber von seiten der Regierungen noch keine endgültige Stellung genommen werden, zumal auch das preußische Staatsministerium sich mit diesen Entwürfen noch nicht befaßt hat. Diese Konferenz der Landes⸗ finanzminister mit dem Herrn Reichsfinanzminister am nächsten Mittwoch kann also nur den Zweck haben, die Meiungen zu klären und festzustellen, was geplant ist und was werden soll. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß nicht nur die preußische Staats⸗ regierung, sondern auch die Regierungen anderer Länder auf dieser Konferenz sich ihre Stellungnahme zu diesen Entwürfen vorbehalten werden, und ich möchte hier erklären, daß jedenfalls das preußische Staatsministerium zu diesen Dingen gegenüber dem Reiche nicht Stellung nehmen wird, ehe nicht diese Dinge noch einmal im Hauptausschuß des Landtags eingehend erörtert worden sind, und ich glaube, damit der Resolution, die der Haupt- ausschuß angenommen hat, Rechnung zu tragen.

Meine Damen und Herren, ich habe das Problem der Ver⸗ waltungsgemeinschaft auf dem Gebiete der Steuerverwaltung nicht mit der Frage in einen Zusammenhang gebracht, die gestern hier erörtert worden ist, der Frage der Umgestaltung der deutschen Staatsverfassung, und ich würde es auch nicht für zweckmäßig halten, einen solchen Zusammenhang herbei— zuführen. Meine Damen und Herren, wir haben alle unsere Ziele, wir machen uns alle unser Bild von der künftigen Ge— staltung des Reiches. Aber es handelt sich im Augenblick nicht darum, diese Ziele zu verfolgen, sondern es handelt sich darum, praktische Arbeit zu leisten. Ich habe auch in Hamburg auf dem demokratischen Parteitag zu der Frage des Einheitsstaates unter diesem Gesichtswinkel Stellung genommen, indem ich auf die Un⸗ zuträglichkeiten der heutigen Zustände hingewiesen und hervor⸗ gehoben habe: 1. daß eine Zerschlagung Preußens verhängnisvoll sein würde, 2. daß eine Neugliederung Norddeutschlands eine Notwendigkeit sei, 8 daß die Doppelarbeit der Reichsregierung und der preußischen Regierung auf die Dauer unmöglich sei. Wenn ich an diese Ausführungen anknüpfe, so scheint mir zurzeit der entscheidende Punkt der zu sein, daß wir Doppelarbeit und Reibungen zwischen Preußen und dem Reich nach Möglichkeit ver⸗ hindern. (Sehr richtig Die Dinge, auf die gestern der Herr Ministerpräsident in einem anderen Zusammenhange hingewiesen hat, beweisen doch, welche Spannung zwischen Preußen und dem Reich besteht. (Sehr richtig) Eins ist gewiß richtig: daß Preußen in den großen Fragen der Außen⸗ und Innenpolitik das Reich in weitgehendem Maße in allen vergangenen Jahren unterstützt hat. (Sehr richtig Ich erinnere an die Aeußerung des Herrn Ober⸗ bürgermeisters Brecht auf dem Parteitage des rheinischen Zentrums: es wäre eine Frage, ob das Reich heute so dastünde, wenn nicht in den vergangenen Jahren Preußen sehr oft die Reichsinteressen über die preußischen Interessen gestellt hätte (lebhafte Zustimmung) und sich in allen großen Fragen der Außen- und Innenpolitik hinter die Reichsregierung gestellt hätte. Erneute lebhafte Zustimmung in der Mitte und links.) Dieses Zeugnis des Herrn Oberbürgermeisters von Essen ist deshalb besonders wertvoll, weil er ja in seiner zweijährigen Tätigkeit als Staatssekretär der Reichskanzlei diese Dinge aus der nächsten Nähe gesehen hat. Das also darf gesagt werden: in der großen Linie der Politik hat sich das Reich noch immer auf die Unterstützung des größten Landes, Preußens, in all den schweren Jahren, die hinter uns liegen, verlassen können.

Aber es kann nicht verkannt werden das ging aus den gestrigen Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten klar hervor, and auch ich habe bereits des öfteren darauf hingewiesen —, daß starke Reibungen bestehen, und daß eine verhängnisvolle Doppelarbeit auf vielen Gebieten geleistet werden muß. Darum glaube ich noch das eine sagen zu müssen: wenn auf der Konferenz der Landesfinanzminister am 18. Mai diese Frage der Zusammenfassung des materiellen Steuerechts und der Steuer⸗ verwaltung zur Debatte gestellt wird, dann muß auch die Frage angeschnitten werden, ob nicht auch auf anderen Gebieten Reibungen ausgeschaltet werden können, eine klare Aufgaben⸗ trennung herbeigeführt werden kann. (Sehr richtig Diese Dinge scheinen mir in einem engen Zusammenhange zu stehen.

Ich darf hier aus dem Bereich meiner Verwaltung noch auf einige Beispiele hinweisen. Wir haben bisher die Finanzierung der Neubautätigkeit in ausreichendem Maße durchgeführt. Die Staatsbank, die Landesbanken, die Girozentralen und die Spar⸗

kassen haben nicht nur Hypotheken zur Verfügung gestellt, sondern auch die erforderlichen Zwischenkredite gewährt. Die Preußische Landespfandbriefanstalt hat Zwischenkredite bereitgestellt und erste Hypotheken durch Ausgabe von Pfandbriefen beschafft. Die Hauszinssteuermittel sind von der Staatsregierung und von der Finanzverwaltung rechtzeitig bevorschuhßt worden. Ist es bei einer solchen Sachlage zweckmäßig, daß nunmehr im Reiche in großem Ausmaße eine Bau⸗ und Bodenbank, und nur Wohn stättenhypothekenaktienbank mit der Aufgabe auf- gebaut werden, Zwischenkredite für das Wohnungsbauwesen zu geben, Pfandbriefe auszugeben, um erste Hypotheken für den Wohnungsbau zu beschaffen? Ich glaube, das ist ein typisches Beispiel für eine verfehlte Doppelarbeit. (Allgemeine Zustimmung.)

Wir haben uns die allergrößte Mühe gegeben, auf dem Gebiet der Meliorationen fruchtbare Arbeit zu leisten. Ich habe bereits im Hauptausschuß bei der Beratung des Haushalts der all⸗ gemeinen Finanzwerwaltung darauf hingewiesen, welche großen Mittel für Meliorationen in den vergangenen Jahren zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind und weiter zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um Landgewinnungsarbeiten, Oedlandkulturen, Meliorationen, also um Arbeiten, die in das Gebiet der Domänenverwaltung und der landwirtschaftlichen Ver⸗ waltung fallen. Ich freue mich, daß ich heute den Herrn Abg. Held hier sehe; ich habe ihn schon im Hauptausschuß apostrophiert und habe damals auf eine Rede Bezug genommen, die er in der Zentralmoorkommission gehalten hat, und in der er ausgeführt hat: mit dem Landwirtschaftsministerium sei man sehr zufrieden, aber mit dem Finanzministerium sei man es gar nicht, denn alle Bestrebungen, auf dem Gebiete der Melioration im weitesten Sinne etwas zu leisten, stießen beim Finanzministerium an einen großen Wall, denn dieser Finanzminister in Preußen habe für wirtschaftliche Fragen überhaupt kein Verständnis. (Abg. Held: Das ist besser geworden! Heiterheit.) Ich freue mich, daß der Herr Abg. Held belehrbar ist, und ich zweifle nicht daran, wenn er einmal die Zusammenstellung der Ausgaben lesen würde, die der preußische Staat auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren geleistet hat, und eine Zusammenstellung der Ausgaben, die im nächsten Jahre geleistet werden sollen, so würde er sofort bereit sein, auch in der Oeffentlichkeit dieses sein hartes Urteil über den Finanzminister zu korrigieren. (Heiterkeit und Zurufe.) Doch das nur nebenbei! Wenn Preußen so planmäßige Arbeit auf dem Gebiet der Meliorationen leistet, so muß es doch über raschen, wenn plötzlich der Herr Reichsernährungsminister an⸗ kündigt, daß nunmehr das Reich diese Sache einmal in die Hand nehmen und eine Anleihe von 200 Millionen für Meliorationszwecke aufnehmen wolle. Es wird uns nicht leicht sein, von Preußen aus die erforderlichen Anleihemittel für diese und andere Zwecke zu beschaffen, und ich weiß daher nicht, woher der Herr Reichsernährungsminister eine Anleihe von 200 Millionen für Meliorationen beschaffen will. Jedenfalls ist mir diese Ankündigung ein Beispiel dafür, daß auch auf diesem Gebiete Bestrebungen herrschen, die preußische Verwaltung aus⸗ zuhöhlen und die Machtbefugnisse des Reiches zu stärken. (Abg. Dr. von Campe: Das will ja der Herr Ministerpräsident geradeh Ja, Herr von Campe, ich glaube, da verstehen Sie den Herrn Ministerpräsidenten nicht ganz richtig. Gewiß sind wir auf manchen Gebieten bereit, die Befugnisse des Reiches zu stärken. Aber das hat alles seine Grenze, und es hat da seine Grenze, wo diese Mitarbeit des Reiches zu einer verhängnisvollen Doppelarbeit führen würde. (Sehr richtig! links) Der Herr Abg. Waentig hat einmal das Wort geprägt von der kalten Unitarisierung und auf die verhänignisvollen Wirkungen hingewiesen, die dann ent— stehen, wenn das Reich sich überall in die Aufgaben der Länder eindrängt und neben den Ländern Aufgaben zu erfüllen sucht, die noch zu dem Aufgabenkreise der Länder gehören. Das hat mit der Frage Unitarismus und Föderalismus nicht sehr viel zu iun; es ist aber eine sehr wichtige Frage, wenn man alles auf praktische Ver⸗ waltungsarbeit abstellt.

Dann darf ich noch auf ein drittes Gebiet hinweisen, den Streit zwischen Preußenkasse und Rentenbank⸗ kreditanstalt, der auch schon im Hauptausschuß berührt worden ist. Die Preußenkasse ist im Jahre 1895 in Preußen ge— schaffen worden im Zusammenwirken des Staates und der Ge⸗ nossenschaften. Aus den Ausführungen des damaligen Finanz- ministers von Miquel geht hervor, daß die preußijche Staats⸗ regierung die Preußenkasse geschaffen hat, um der Tandwirtschaft ein starkes Personalkreditinstitut zu bringen, und daß dabei der Staat, weil die Genossenschaften nicht über ausreichende Mittel“ verfügten, erhebliche Mittel für die Gründung dieses Instituts bereitgestellt hat. Die Preußenkasse hat sich bewährt, und sie hat sich besonders bewährt in der Zeit der Inflation und der Stabili⸗ sierung. Ich glaube aber, wenn damals die Preußenkasse nicht den starken Rückhalt des preußischen Staates gehabt hätte, so würde es um das genossenschaftliche Kreditwesen in Preußen schlecht bestellt gewesen sein. Ich bin auch überzeugt, daß diese Tätigkeit des preußischen Staates, wie sie in der Preußenkasse zum Ausdruck kommt, die Anerkennung der Landwirtschaft findet und insbesondere auch die Anerkennung der Genossenschaften gefunden hat und weiter finden wird.

Nun läßt sich aber nicht verkennen, daß Bestrebungen im Gange sind, entweder die Preußenkasse zu einem Reichsinstitut zu machen oder eine Verschmelzung mit der Rentenbankkredit- anstalt herbeizuführen oder aber die Preußenkasse auszuhöhlen, indem man das genossenschaftliche Kreditwesen an die Renten⸗ bankkreditanstalt heranzieht. Ich würde solche Bestrebungen für sehr bedenklich und gefährlich halten, und ich bin der Meinung, daß sie auch den Interessen der Landwirtschaft nicht dienen würden. Nach dem Gesetz über die Rentenbank und die Rentenbankkredit- anstalt ist das Personalkreditgeschäft der Rentenbankkreditanstalt beschränkt. Sie soll das Personalkreditgeschäft nur bis zum Jahre 1930 ausüben. Es ist ihr ferner versagt, sich Gelder auf dem Wege des Passivgeschäfts durch Aufnahme von Depositen zu schaffen. Der Gesetzgeber war sich vollkommen darüber klar, daß er dem Personalkreditgeschäft der Rentenbankkreditanstalt sowohl zeitliche wie sachliche Beschränkungen auferlegen wollte, und zwar vor allem auch mit Rücksicht auf die Preußenkasse, weil in Preußen ein leistungsfähiges, starkes Personalkreditinstitut vorhanden war— Es scheint mir, als ob der Zeitpunkt gekommen sei, die Mittel, die der Rentenbankkreditanstalt zufließen, zu beschränken. Ich kann es nicht als richtig ansehen, daß heute aus der Rentenbank⸗ belastung Jahr für Jahr 25 Millionen Mark der Rentenbank⸗ kreditanstalt zur Verstärkung ihres Eigenkapitals zufließen. Das