geführt haben. Aber ich habe doch volles Verständnis dafür, daß der Herr Reichsbankpräsident Bedenken getragen hat, diese Politik, die in normalen Zeiten die gegebene gewesen wäre, auch jetzt durchzuführen; denn die Erhöhung des Reichsbankdiskonts würde unzweifelhaft das allgemeine Zinsniveau in Deutschland heben und dadurch dem weiteren allmählichen Aufstieg der Wirtschaft schwere Hemmungen bereiten. (Sehr wahr! Ich habe schon im Hauptausschuß hervorgehoben, daß die Wirtschaft eine sehr viel stärkere Hilfe als durch die Steuersenkungen dadurch erfahren hat, daß im letzten Jahre die Zinssätze in so starkem Umfange gesenkt worden sind. (Sehr richtig! Das wird auch in den Kreisen der Wirtschaft allgemein anerkannt. Daß infolgedessen der Herr Reichsbankpräsident starke Bedenken trägt, die Politik der Zinssenkung zu verlassen und durch eine Erhöhung des Reichs— bankdiskonts das Signal zu einem allgemeinen Steigen des Zins⸗ niveaus zu geben, dafür habe ich volles Verständnis.
Aber auch der zweite Grund, der offenbar die Politik der Reichsbank bestimmt, scheint mir durchaus beachtenswert zu sein. Die Reichsbank hat doch offenbar Bedenken, durch eine Erhöhung des Reichsbankdiskonts die Zuflüsse an ausländischen Devisen zu verstärken. Warum? Nun, weil sie doch offenbar die Schranken, die der Dawes⸗Plan dem Transfer und damit mittelbar den Neparationslasten überhaupt setzt, nicht künstlich erweitern will. Wenn die Reichsbank sich von dieser Erwägung leiten läßt, habe ich auch dafür volles Verständnis. Ich hoffe daher, daß es den Bestrebungen der Reichsbank gelingen wird, mit den jetzt er⸗ griffenen Maßnahmen ohne eine Erhöhung des Reichsbank⸗ diskonts durchzukommen und den Strom des Geldes von der Börsenspekulation abzulenken und in größerem Umfange der Produktion zuzuführen.
Auf die Dauer würde das dahin führen — das kann auch für die preußische Staatsregierung nicht ohne Bedeutung sein —, daß die vorhandenen Gelder wieder mehr langfristige Anlage suchen würden, also sich mehr als bisher den festverzinslichen langfristigen Werten zuwenden würden, und ich glaube, das läge nicht nur im Interesse des Staates, sondern auch im Interesse der gesamten Wirtschaft. Ich hoffe daher, daß die Bestrebungen des Herrn Reichsbankpräsidenten Erfolg haben werden und daß es nicht notwendig sein wird, den Reichsbankdiskont zu erhöhen.
Aus allen diesen Ausführungen, die ich über das Gxtra⸗ ordinarium und die Anleiheausgaben gemacht habe, geht hervor, daß die Kreditwürdigkeit des preußischen Staates unerschüttert ist, weil die preußischen Finanzen gesund sind. Wir haben uns alle bemüht, durch schmerzliche und große Abstriche auch in diesem Jahre das Gleichgewicht des Haushalts herzustellen, weil dieses eine der Hauptvoraussetzungen für die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Staates ist, und ich bitte darum, daß auch der Landtag sich den Anträgen des Hauptausschusses in vollem Umfange anschließen möge. (Bravo!)
Abg. Frhr v. Mirbach (D. Nat.) verlangt weitgehende Rück= sichtnahme auf die Wirtschaft bei der Finanzgebarung und Wah⸗ rung der Rechte der Länder gegenüber dem Reich. In dieser Richtung werde auch die Deutschnationale Reichstags fraktion ihre Politik verfolgen. Zu bezweifeln sei, ob es gelingen werde, die Gemeinden und Gemeindeverbände zu einer Senkung der Real⸗ steuern zu veranlassen. Ein Bedürfnis nach weitgehender privat⸗ wirtschastlicher Betätigung der öffentlichen Verbände, wie sie heute schon bestehe, bestehe, abgesehen von den Versorgungsbetrieben, nicht mehr. (Zustimmung rechts! — Ruf bei den Sozialdemo⸗ kraten: Sagen Sie doch nicht immer dasselbe) Die öffentliche Wirtschaft habe sich in der Sparsamkeit durchaus nicht den Er⸗ fordernissen der Zeit angepaßt. (Sehr wahr! rechts.) Demgegen⸗ über sei die Lage der Landwirtschaft rn rose die dauernden Ueberschwemmungen und die wachsende Verschuldung seien als Ur⸗ sachen hierfür mit anzuführen. Um die Lage der deutschen Wirt⸗ schaft insgesamt zu erleichtern, müßten unbedingt die Dawes⸗Lasten im Verhandlungswege gemildert werden (Sehr richtig! rechts). Die . erörterte Frage des Unitarismus berge die größten Schwierigkeiten, allein schon, wenn man bedenkt daß Bayern und die anderen süddeutschen Länder keineswegs gewillt seien, sich ihrer Selbständigkeit berauben zu lassen. Wir wünschen, so führt der Redner aus, daß das Reich sich entschließt, auch für 1927 noch etwas mehr für den Osten zu tun. Wir bezweifeln aber, ob die Art und Weise, wie der Ministerpräsident hier diese Frage ver⸗ treten hat, angetan ist, das Reich williger zu machen ö. ö. rechts). Sollte in den nächsten Tagen tatsächlich etwas ge chehen, so wäre das wohl mehr dem warmen Eintreten des Reichspräsi⸗ denten v. Hindenburg und dem Wirken es Herrn Reichsinnen⸗ ministers v. Keudell zu danken (Sehr richtig! rechts. Gelächter links und Rufe: Das ist aber eine faule Ausrede! Meinen Sie, daß man in Ostpreußen gar nichts versteht? Reichsfinanzminister a. D. Dr. Reinhold hat in Hamburg gesagt: „Jede Rechtsregie⸗ rung muß teuer wirtschaften, da sie durch Interessen verbunden ist, die Geschenke nach allen Seiten erzwingen!“ Es ist ein starkes Stück, daß das gerade von dieser Seite gesagt wurde (Sehr richtig! rechts). Unsere Freunde im Reichstage werden zeigen, daß die Behauptung Reinholds unrichtig ist. Vielleicht kommt auch in Preußen einmal der Tag, wo wir zeigen können, daß nach mancher Seite hin größere Sparsamkeit walten kann und daß die Finanzen des Staates besser verwaltet werden können. (Beifall rechts.)
Abg. Dr. Leidig (D. Vp) erklärt, daß es sehr erstaunlich sei, wenn die Regierungsparteien gerade bei diesem Etat, bei dem es sich um eine wirtschaftliche Fahresbilanz handelt, sich nicht zu Wort melden. Er fragt, ob es daran liege, daß ihnen die genügenden Kenntnisse nicht zur Verfügung stehen (große Heiter⸗ keit) oder warten . schon auf die Züge, die sie aus Berlin ent⸗ . sollen? (Heiterkeit, Die gewaltsame Bilanzierung des Etats sei durch die Abstimmungen im Kürzungsausschuß in dem , , Tempo von wenigen Stunden erreichs worden. Das sei edauerlich Andererseits sei die Etatslage in der Tat gespannt. Der Redner weist auf die seit einer Reihe von Jahren eingetretenen Hochwasserschäden hin, die große unvorhergesehene Ausgaben ver⸗ ursachten. Katastrophal für die Landwirtschaft habe sich auch die Entwicklung der Sachwertanleihen gestaltet. Es werde Aufgabe des Staates sein, an seinem Teil diese Anlagen vom Markt zurück⸗ zuziehen. Dem Finanzminister sei beizustimmen, daß man mit der Auflage von Anleihen in den nächsten Jahren sehr . vorgehen müsse. Der deutsche Kapitalmarkt sei beschränkt, so 1g sich die öffentliche Gewalt Zurückhaltung auferlegen müsse. Der Reichsbankpräsident sei gegenüber den Ausschreitungen der Börsen⸗ spekulation richtig vorgegangen. Eine Erhöhung des Reichsbank⸗ diskonts hätte das Uebel an der Börse, das mit den Reportgeldern usammenhänge, nicht geheilt, wohl aber der produktiven Wirt⸗ . geschadet und das innere Vertrauen gefährdet. Wenn die Spekulation einmal erfahre, daß das Börsenspiel nicht bloß mit Gewinn, sondern auch mit Verlust zu rechnen habe, so sei das viel⸗ leicht heillam. Der- Eindruck, den die Börse erweckte, als ob Deutschland im Geld schwimme, sei falsch gewesen. Man könne dem Finanzminister zustimmen, daß grundsätzliche Rahmenbestim⸗ mungen für die Erhebung der Realsteuern für das ganze Reich möglich und erwünscht seien. Statt der Senkung der Gewerbe⸗ . wie der Finanzminister sie versprochen habe, seien aber n einer Reihe von Städten in diesem Jahr wiederum erhebliche Hier müsse die kom⸗
Die Neu⸗ Es müßten
Erhöhungen von Zuschlägen eingetreten. munale Aufsichtsbehörde endlich zum Rechten sehen. regelung der Beamtenbesoldungen sei notwendig.
dann aber, um sie finanzieren zu können, alle überflüssigen Aus⸗ gaben eingestellt werden. Der Redner wendet sich gegen die neuen in Aussicht genommenen Erhöhungen der Postgebühren In der Reichspost sei noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorhanden, um in ihrem Betrieb zu sparen. Beispielsweise könnten 9 un⸗ möglich die Kosten unrentabler Autopostlinien durch Porto⸗ erhöhungen eingebracht werden. Im Interesse der. Sparkassen liege es, daß jede Verwendung ihrer Gelder außerhalb ihres eigent⸗ lichen Bereichs unterbunden werde. (Sehr richtig! rechts) Die Preußenkasse mit ihren großen preußischen Traditionen müsse eine preußische Einrichtung bleiben. Nicht die sachliche Vertretung der preußischen Belange bekämpfe seine Partei beim Ministerpräsi⸗ benten, wohl aber habe sie sich mit aller Entschiedenheit gegen die Art seines Vorgehens wenden müssen, weil dadurch eine nicht not⸗ wendige Verschärfung der Gegensätze hervorgerufen worden sei. (Beifall rechts.) . J 4
Abg. Müller ⸗Hessen (komm,) meint, die Angriffe der Deutschnationalen gegen die preußische Reglerung gingen nur auf Postenjägerei hinaus Sachlich hälten die Deutschnationalen nichts vorzubringen, weil die unter sozialdemokratischer Führung stehende preüßische Regierung genau dieselbe arbeiterfeindliche Politik lreibe wie die reaktionäre Reichsregierung. So habe R. B. das Arbeitszeitgesetz, mit seiner Verhöhnung der grundsãätzlichen Arbeiterforderungen auch die Zustimmung der preußischen Regie⸗ rung gefunden. (Sehr richtig! bei den Kommunisten.) In der Textil- und Metallindustrie sei damit eine wöchentliche Durch⸗ schnittsarbeitszeit von 52,4 Stunden sanktioniert worden. Der Redner richtet noch heftige Angriffe gegen einen Ministerialrat im Finanzministerium, der von den Industriellen in veęrtrau⸗ lichem Schreiben empfohlen werde, weil er in „geeigneter 6 die Beschwerden der Unternehmer gegen den Buch und Betriebs prüfungsdienst abstellen werde. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Kommunisten.) ;
Abg. Dr. von Brehmer Völk bespricht die große Baisse an der Börse, an der allein die Banken schuldig seien. Dieses ungeheuerliche Vorkommnis, das die ganze deutsche Wirtschaft und viele tausend Staatsbürger ö. treffe, sollte Veranlassung dazu geben, das Bank⸗ und Bör 9 unter strenge Staatsaufsicht zu nehmen. (Sehr richtig! bei den Völlischen) Angesichts der Tatfache, daß der preußische Etat für 1927 abermals ein Defizit aufweise, müßte Preußen endlich seine Forderungen an das Reich, die sich auf 10 Milliarden teils Papier, teils oldmarkansprüche belaufen, geltend machen. Preußen habe unverantwortlicherweise diefe Forderungen nicht schon früher erhoben, und zwar aus poli⸗ tischen Gründen, um der früheren Linksregierung im Reich keine Schwierigkeiten zu machen. Die Art und. zeise, wie der Finanz- minister gegen Bayern und die anderen süddeutschen Staaten vo r⸗ gegangen sei, sei zu verwerfen (Zuxuf links: Um das festzustellen, sind Sie yeußischer Abgeordneter?! Der Redner warnt zum Schluß noch vor einer übertriebenen Anleihepolitik.
Abg. Dr. von Winterfeldt (D. Ngt) betont, daß die Deutschnationalen nicht daran dächten, die Preußenkasse in die Rentenbank⸗Kreditanstalt überzuführen. Aber letztere, die ein reines Landwirtschafts⸗Kreditinstitut sei, müsse . erhalten bleiben. Man müsse durch Aenderung der Gesetzes estimmungen dahin streben, aß auch noch 1939 Hie Rentenbank⸗Kreditanstalt Personalkredite geben könne. (Beifalls rechts.) .
Zu aus dem Hause gestellten Anträgen erklärte der
Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Meine Damen und Herren, nur eine kurze Bemerkung zu den vorliegenden An⸗ trägen, von denen der eine verlangt, daß die Fonds zur Ver⸗ fügung der Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten um namhafte Beträge erhöht werden. Um keinen Irrtum auf⸗ kommen zu lassen: es handelt sich hier nicht um den Fonds, aus dem die Mittel für besondere Aufwendungen der Ober— präsidenten und der Regierungspräsidenten bestritten werden sollen — dieser Fonds, der im Hauptausschuß nicht unbeträchtlich erhöht worden ist, findet sich beim Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung — es handelt sich hier vielmehr um den Dispositionsfonds der Oberpräsidenten und der Regierungs⸗ präsidenten. Daß dieser Fonds ausreichend dotiert ist, ergibt sich daraus, daß die ausgeworfenen Beträge im letzten Jahre nicht verbraucht worden sind. Ich bitte daher, den Antrag ab⸗
zulehnen.
Damit schließt die Besprechung.
In der Einzelberatung und den Abstimmungen werden die Beschlüsse des Hauptausschusses bestätigt, die u. a. Ein⸗ gänge folgender Steuern höher ansetzen: Einkommensteuer um rund 55 Millionen, Körperschaftssteuer um rund 13 Mil⸗ lionen, Umsatzsteuer um 4,1 Millionen, Stempelsteuer um 3 Millionen, Wandergewerbesteuer um 500 000 Reichsmark, Grundvermögenssteuer um 4 Millionen, Hauszinssteuer usw. um 120 Millionen.
Bei den dauernden Ausgaben werden die entsprechenden Rückflüsse an die Gemeinden aus diesen Steuermehreingängen eingesetzt, z. B. der Gemeindeanteil an der Hauszinssteuer um s65 586 Millionen mehr. Außerdem werden eingesetzt für Restzahlungen für den Erwerb der Herrschaft Malepartus in Oberschlesien 2 050 9000 Reichsmark. Weiter findet der Ent⸗ ö Annahme, der das Staatsministerium ersucht, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß hinsichtlich der Hauszinssteuer die Gesetzgebung so geregelt wird, daß für die Dauer des Bestehens dleser Steuer das gesamte Auf⸗ kommen nur für die Beschaffung und Erhaltung der Woh⸗ nungen verwendet wird.
Abgelehnt wird ein deutschnationaler Antrag, die Kommunalaufsichtsinstanzen zu verpflichten, im Genehmi⸗ ungsverfahren mit allem Nachdruck auf tunlichste Senkung 9 Realsteuerzuschläge hinzuwirken und die Kommunal⸗ aufsichts behörden , über alle ihnen zur Genehmi⸗ gung vorgelegten Gewerbesteuerumlagebeschlüsse von. Ge⸗ meinden zunächst den zuständigen Ministerien zu berichten, wenn diese ,, . gegenüber den für 1926 gefaßten Beschlüssen eine Erhöhung bedeuteten.
Damit war die zweite Lesung des Haushalts der allgemeinen Finanzverwaltung beendet.
Nachdem Berichterstatter Abg. Dr. Wie mer (D. Vp.) kurz die Beschlüsse des Hauptausschusses dargelegt hatte, stimmte das Haus ohne Besprechung en bloc auch dem Etats⸗ gesetz selbst in zweiter Lesung zu. Das ö stellt fest, daß der preußische Haushaltsplan für 1927 in Einnahmen und Ausgaben auf 3437 438 309 Reichsmark sich beläuft. Annahme fand noch ein Antrag, wonach der Finanzminister, Justizminister und Handelsminister ermächtigt werden, die zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbehörden erforderlichen Stellen für planmäßige Beamte neu einzurichten und vom 1. Juli 1927 ab zu besetzen.
Nach 1 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 12 Uhr: Bericht des Untersuchungsausschusses über die Beschwerden gegen die Bergbehörde und ihre Organe; kleine Vorlagen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der vorgestrigen . des Rechtsausschusses des Reichstags unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) äußerte sich zunächst Geheimrat Norden vom Reichsfinanz⸗
ministerium zu dem am Freitag vom von Richthofen (Dem) eingebrachten Antrag auf Ablösung der Reichsanleihen durch eine mit 12 vH aufgewertete festverzinsliche Anleihe. Der Regie rungsvertreter berechnete, nach dem Bericht des Nachricht enbü ros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß die ? urchführung dieses Antrags einen jährlichen Mehrbedarf nicht von 2, sondern von 57 Millionen erfordern würde. Dabei würde auch noch die jetzt vorhandene Tilgung fortfallen. Geheimrat Norden führte die bor zwei Jahren von der Reichsbank und von vielen Sachverstän-⸗ digen erstatteten Gutachten an, die sich ö durchweg gegen eine . verzinsliche Anleihe und für eine Ablösung in der Form aus prechen, wie sie jetzt besteht. Wenn überhaupt eine Aenderung als notwendig betrachtet werde, dann könne es nur so geschehen, daß zugunsten der besonders bedürftigen Anleihealtbesitzer Maß⸗ nahmen getroffen werden. Mit der Annahme des demokratischen Antrags würde dem Kredit des Reiches ö Dienst erwiesen werden, weil dabei der unbewegliche Block einer Anleihe, von 4, Milliarden zurückbleiben würde. Abg. Dr. Leber (Soz.) lehnte die Berufung des Regierungevertreters auf die vor zwei Jahren erstatteten Gutachten ab, denn die tatsächliche Entzylckun abe die damaligen Sachverständigen ins Unrecht gesetzt. Bei dem setzigen System hätten die alten Anleihebesitzer weni Aussicht, durch die Ablösung irgend etwas zu erhalten. Notwendig sei ein Papler, das Zinsen bringe. Der Redner verlangte die Ab ung der Anleihen durch eine auf 15 vH i ,,,, Anleihe. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit, die die Vorgus— setzung 6 den Bezug der Vorzugsrente bilde, müsse die Mindest⸗ grenze des Einkommens von 800 auf 1200 Mark heraufgesetzt werden. Der darauf hinzielende ,, Antrag ver⸗ langt auch die Streichung der estimmung, daß die i n Vermögenswerhältnisse des Antragstellers geprüft werden sollen Geheimrat Norden teilte dazu einen Erlaß des , . ministeriums vom Dezember 192 mit, in dem bestimmt, wird, daß öffentliche Unterstützungen, auch die Erwerbslosenunterstützung, bei der K für die Bedürftigkeitsprüfung außer Anfatz bleiben sollen. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) be⸗ merkte dem Abg. Dr. Leber , ne, in der letzten Zeit sei bei der ,, liberaler als früher verfahren worden o daß eine Gesetzesänderung in dieser Richtung nicht erforderlich ei. Im Ibrißen schloß fich der Redner den Ausführungen des Regierungsverkreters gegen den demokratischen Antrag an. Die Belastung des Reiches durch diesen Antrag würde um so weniger erträglich sein, als demnächst auch eine Anleihe notwendig werde ur Erfüllung der , , e der Liquidationsgeschädigten. Bei em jetzt schon bestehenden starken Stenerdruck werde es ganz un= möglich sein, die Deckung für eine fünfzehnprozentige Aufwertung der Anleihen zu ef en Die vor zwei ahren geschaffens Regelung sei die relativ beste 6 . Eventuell könnte man auch setzi noch Sachwverständige über die Frage n, Abg. Freiherr bön Richthofen (Dem.) bestritt, ö. ie a ,, des demokratischen Antrags eine ungünstige Wirkung auf den Anleihe⸗ markt ausüben werde. Umgekehrt werde im dentschen Volke keine Neigung zur Zeichnung von Reichsanleihen bestehen, solange das 6 h ür die Zeichner der alten Anleihen so überaus un, ünstige h löfungssystem nicht geändert werde. Wenn Abg. Dr. etter die Liquidationsgeschäbigten besser entschädigen wolle, als d Besitzer deutscher Reichsanleihe, jo bedeute das eine Benachteili⸗ gung derjenigen, die ihr Geld nicht ausländischen Banken, sondern dem Vaterland zur , r, hätten. Darin liege eine Schädigung des deutschen Kredits. Eine fest verzinsliche Anleihe als . der alten Reichsanleihen sei unbedingt . Diesen Gedanken habe auch der frühere Reichsfinanzminister D Reinhold vertreten. Auch wenn sie bei sechsprozentiger Ver= zinsung einen jährlichen Mehraufwand von 50 Millionen erforder würde, wäre das ein im Interesse des nationalen Kredits . . angelegtes Geld. Gegen eine besondere Bexücksichtigung der Be— dürftigen würden die Demokraten nichts einwenden, aber bisher sei ein solcher Vorschlag von den Regierungsharteien noch nicht gekommen. Im Hinblick auf die im Lande herums wirrenden HFerüchte wäre eine Auskunft darüber evwünscht, welche Kosten die Unterscheidung des Alt. und Neubesitzes verursccht habe. Geheimrat Noxden erinnerte davan, daß die Trennung zwischen Alt., und. Neubesitz von allen Parteien gewünscht worden sei. Die Kosten dieser Unterscheidung hatten 20 bis 25 Millionen betragen.
Die niedrige Aufwertung der alten sei allerdings ein Hemmnis für
die Unterbringung neuer Reichsanleihen. Daran werde aber auch nichts geändert durch eine Erhöhung der Aufwertung um 4 oder 5 Prozent. Ein viel schwereres Kemmnis würde es sein, wenn . Durchführung des demokratischen Antrags ein Anleiheblock von run 5 Milliarden liegen bliebe, der nicht untergebracht werden könnte. Selbst bei 6nz prozentiger Verzinsung würde eine. Anleihe kaum den Parikurs erreichen. Tatsächlich würde dis jährliche Mehrbelastung des Reichs rund 80 Millionen betragen. Abg. Dr. Rademacher D. Nat.) schloß sich den Ausführungen des Regierungsbertreters an. Für den Erfolg der letzten Reichsanleihe sei nicht die Enttäuschung über die niedrige Aufwertung bestimmend gewesen. Der Redner wies die in Zeitungen verbreitete Behauptung zurück, daß er gesag habe, die im Schützengraben gegebenen Versprechungen wären ni
verbindlich. Auch die Regierungsparteien würden gern für eine höhere Aufwertung eintreten, aber unter dem Druck der Dawes⸗ Lasten sei das nicht möglich. Eine Neuregelung würde auch ein Un¶— recht sein gegen diejenigen Altbesttzer, die ihren Anleihebesitz bereits unter den bisherigen Verhältnissen verwertet haben. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp). betonte, er sei immer für eine mäßige Verzinsung der alten Reichsanleihen eingetreten,. Er habe sich aber dem Argument der Regierungsbertreter, der Reichsbank. und der übrigen Sachverständigen gefügt, daß die praktische Wirkung einer solchen Verzinsung zu den damit veibundenen Verwaltungskosten in keinem Verhältnis stehen würde. Das Reich könne unmöglich sa aufwerten, wie ein Privatschuldner, der sein Haus und Grundstück behalten hat. Das Volk dürfe nicht vergessen, daß der Zusammen⸗ bruch des Reiches . dem verlgrenen Kriege nicht in wenigen . auszugleichen sei. Der Redner sprach sich in Ueberein= stimmung mik dem Regierungsbertreter gegen den demokrgtischen Antrag aus. Abg. Dr. Best äußerte seine Sympathie ftr den demolratischen Antrag. Die Deckung könne nicht so schwierig sein wenn das Reich nur die riesigen Inflationsgewinne steuerlich 3 wollte, die beispielsweise die. Induftrie durch ö r
Obligationsschulden e g g. habe. Die Lasten des verlorenen Krieges dürften den Inflationsgeschädigten allein nicht auferlegt werden.
sei eine Forderung der Gerechtigkeit, daß auch die Inflakionsgewinnler einen Teil dieser Lasten trügen. Die Kredi fähigkeit würde wesentlich gestärkt werden, wenn die Reichsschulden ähnlich aufgewertet würden wie die Hypotheken. In einer Shhlußbemerkung erklärte Abg. Richthofen (Dem). der Reichsfinanzministes Dr. Reinho
würde zweifellos die Umwandlung der alten Reichsanleihen im Sinne des demokratischen Antrags vorgenommen haben, wenn er länger im Amt geblieben wäre. — Der demokratische Antrag wurde dann mit 13 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten neben den Demokraten auch die Sozilademokraten, Kommunisten un Dr. Best. Der Vorsitzende sprach die Hoffnung aus, daß in den , am Dienstag die erste Lesung der Vorlage beendet werden könne.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.
Preusen.
eg, betreffend die Ausgabe der Nummer 15 der Preußischen Gesetzsamm lung.
A
Amtliches.
Deutsches Reich.
Auf Grund des § 72 des Gesetzes über die privaten Ver⸗ sicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (RGBl. S. 139) hat der Herr Reichspräsident die folgenden 3 Personen auf die Dauer von 5 Jahren vom 1. April 1927 ab zu Mitgliedern des Versicherungsbeirats beim Reichsaufsichtsamt für Privat⸗— versicherung ernannt:
JL. den Direktor der Norddeutschen Versicherungs⸗Gesellschaft Schües in Hamburg, Alter Wall 12,
2. den Vorsitzenden des Versicherungsausschusses des Reichs⸗ verhandes der Deutschen Industrie und des Deutschen Versicherungs⸗Schutzverbandes, Generaldirektor Robert Nortmann in Berlin W., Kurfürstendamm 110,
Z. das Mitglied des Versicherungsausschusses des Reichs⸗ verbandes der Deutschen Industrie und Vorstandsmitglied des Deutschen Versicherungs⸗Schutzverbandes Dr. Claren in Berlin W., Frobenstr. 6.
Preußen. Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 230 die Bekanntmachung der Fassung des Preußischen Aus⸗ führungegesetzes zum Finanzausgleichsgesetz vom 30. Oktober 1923 vom 14. Mai 1927. Umfang 13 Bogen, Verkaufspreis 9,30 RM. Berlin, den 16. Mai 197.
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern eine kurze öffentliche Vollsitzung ab. Am 13. Mai hatte der Reichsrat bekanntlich einen Gesetzentwurf über Einfuhrscheine angenommen, wonach bis zum Ablauf des 31. Juli 1927 bei der Ausfuhr von Roggen, Weizen, Spelz, Gerste und Hafer Einfuhrscheine nicht erteilt werden. Das Gesetz sollte am Tage nach der Verkündung in Kraft treten. Am vergangenen Sonnabend hatte dann der Reichstag das Gesetz in allen drei Lesungen unverändert erledigt. Damit die Vorlage mit Gesetzeskraft publiziert werden konnte, mußte verfassungsgemäß der Reichs⸗ vat nochmals sich mit ihr beschäftigen. Laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher w nahm er von dem Beschluß des Reichstags Kenntnis, ohne Einspruch zu erheben. Damit ist den verfassungsmäßigen Bestimmungen genügt, und das Gesetz kann nunmehr ant Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.
ö Der Reichsrat hält. Donnerstag, den 19. Mai 1927, 5 Uhr nachmittags, im Reichstags gebäude eine Vollsitzung ab.
Der tschechoslowakische Gesandte Dr. Ch val kovsky hat Berlin verlassen; während seiner Abwesenheit führt Legations— rat Dr. Blahos die Geschäfte der Gesandtschaft.
Während der weiteren Abwesenheit des litauischen Ge⸗ sandten Sidzikauskas führt Legationssekretär Urböys die Ge— schäfte der Gesandtschaft.
Preußen.
Das Staatsministerium hat an Stelle des infolge Er⸗ kennung zum preuß ischen Justizminister aus seinem Amt als
einschließlich des Portos abgegeben.
Mitglied des Disziplinarhofs für die nicht richterlichen Be⸗
amten ausgeschiedenen Senatspräsidenten beim Kammergericht
Dr. Schmidt mit Wirkung vom 1. Mai 1927 den Kammer⸗
gerichtsrat Dr. Greß ler zum Mitglied dieses Disziplinarhofs
1 Die Dauer dieser Tätigkeit läuft mit dem 18. August 28 ab.
Deutscher Reichstag. 315. Sitzung vom 16. Mai 1927. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger]
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.
Die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Fürst von Bismarck (B. Nat) wegen Uebertretung der Ver⸗ ordnung über Kraftfahrzeugverkehr, des Abg. Lange⸗ Hegermann (bei keiner fi wegen Uebertretung der Polizeistunde und des Abg. Buchmann (Komm.) wegen Vergehens gegen die Religion wird nicht erteilt. Erteilt wird die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Henning (Völk) wegen Steuersabotage. Der Abg. Henning soll, wie der Berichterstatter, Abg. Rie ßer (D. Vp.) mitteilt, in Ver⸗ sammlungen zur Steuerverweigerung aufgefordert und erklärt haben, der Staat möge sehen, wie er zu seinen Steuern komme.
Es folgt dann die erste Lesung des gemeinsamen Antrags der Regierungsparteien zur Verlängerung des Gesetzes zum Schutze der Republik um zwei Jahre. Die noch bestehenden Zuständigkeiten des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik sollen auf das Reichsverwaltungsgericht und bis zu dessen Errichtung auf einen Senat des Reichsgerichts übergehen. In einer Ent⸗ , wird die Reichsregierung ersucht, in Erwägungen arüber einzutreten, für welche Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Republik ein Bedürfnis der Beibehaltung besteht.
Abg. Dr. Scholz (D. Vp) gibt im Namen der Regierungs⸗ parteien folgende Erklärung ah: Die Gültigkeit des Gesetzes zum Schutze der Republik ist bei seinem Erlaß von vornherein auf bestinimte Zeit begrenzt worden, weil das Gesetz Ausnahmevor⸗ hen enthält, die in die verfassungsmäßig gewäͤhrleisteten Frei⸗
eiten . und die in politisch ruhigen Zeiten keinerlei Berechtigung haben. Wenn auch die tatsächlichen Ver ältnisse, die zu dem Erlaß des . geführt haben, inzwischen eine wesentliche Wendung zum Besseren , haben, und wenn auch, um die Worte des Herrn Reichskanzlers in seiner Regie⸗ rungserklärung vom 3. Februar 1927 zu wiederholen, dank dem gesunden Sinn für Ordnung und dem ungebrochenen Lebens⸗ willen des . Volkes, unser wieder ,, deutsches Stagtswesen als innerlich gefestigt angesehen werden kann, so ist doch ein ersatzloser Wegfall des ganzen Gesetzes aus staats⸗ politischen Gründen zurzeit noch nicht möglich. Benn das Gesetz enthält auch eine Reihe von Vorschriften, h dauernde Gültigkeit behalten und darum in die ordentliche Gesetzgebung . werden müssen. Eine Prüfung der Frage, welche Einzelvor⸗ schriften des Gesetzes der Dauergesetzgebung in entsprechender An⸗ g n e rern. oder aufzuheben sein werden, ist notwendig. Diese Prüfung ist bei den Vorarbeiten zum neuen Strafgesetz= buch bereits in die Wege geleitet und wird bei den weiteren Be⸗ ratungen dieses Gesetzentwurfes sowie anderer Gesetzentwürse fortgesetzt werden. Es erscheint zweckmäßig, diese Prüfung zu⸗ nächst der Reichsregierung zu übertragen und ihrem Ergebnis nicht dadurch vorzugreifen, daß an den einzelnen materiellen Vor⸗ schriften des Gesetzes jetzt auf eine , kurze Zeit n c Aenderungen erfolgen. ie Regierungsparteien alten deshalb eine unveränderte Verlängerung der materiellen Vorschriften des Gesetzes auf kurze Zeit für die angemessenste vorläufige Lösung. Die Zuständigkeits⸗ und Verfahrensvor⸗ schriften des Gesetzes sind bexeits durch das Gesetz vom 31. März 1926 grundlegend dahin geändert worden, daß die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs in Schutze der Republik für Strafsachen auf die ordentlichen Gerichte übergegangen ist. Dem Grund⸗ gedanken, der zu dem Erlaß des Aenderungsgesetzes geführt hat, ihn g, es, auch die diesem Sondergerichk noch verbliebenen Zuständigkeiten in ,, auf diejenige Instanz zu überführen, die verfassungsmäßig zur höchstrichkerlichen Ent⸗ scheidung von Verwaltungsstreitigkeiten im Reiche berufen ist. Diese. gilt! ist das Reichsverwaltungsgericht. Da die gesetz⸗ geberischen k über 66 Errichtung zurzeit noch im Reichsrat schwe zn, müssen seine Aufgaben pr nfsol von einem Zenat des Reichsgerichts übernommen werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen die Annahme des von uns ein⸗ gebrachten Gesetzentwurfes in unveränderter Form.
Abg. Landsberg (Soz): Kein Strafgesetz kann so ab⸗ . wirken, daß keinerlei Anreiz . a ng . straf⸗ aren Handlung aufkommen kann. Die Theorie des psychologischen Zwanges, die in der Jurisprudenz eine Rolle spielt, halten wir 61 für richtig. Das Gesetz zum Schutze der lepublit, das mit unseren Stimmen ,,. gekommen . war nicht darauf an⸗ gelegt, strafbare Handlungen, die den Bestand der Republik er⸗ schültern könnten, unmöglich . machen, sondern das Gesetz sollte eine Warnung sein für die, die hinterwäldlerisch den ö.
0 Mord nach Deutschland verpflanzt haben u ihn . ihrem
6 noch eine gung andere Meinung von dem Gesetz und e
Kampfe anwenden, für die, denen die republikanischen Würden⸗ träger ein jagdbares Wild sein sollen, und für die, die gegen den Willen der großen Mehrheit des Volkes einen Angriff gegen den Bestand der Republik unternehmen wollen; diesen sollte zu ver= stehen gegeben werden, daß die Republik auf der Hut ist und willt, sich zu wehren. edauerlicherweise ist das Gesetz zum Schutze der e, . mit größerer Energie gegen links als gegen . angewendet worden. (Sehr wahr! links. Dieses Schichsal teilt das Gesetz mit allen ,, gegen geh lefg Straftaten im allgemeinen t s,, . ürde eine unglei Anwendung in der Praxis die Aufhebung eines Gesetzes er⸗ ö 6 machen, so müßten mit einem Federstrich die gesamten estimmungen des Strafgesetzbuches über politische Straftaten beseitigt werden. (Sehr wahr! links.) Aber diese Konsequenz wird selbst von der kommunistischen Fraktion nicht gezogen. Gegen links ist am häufigsten der 5 7 Abf. 4 des Republikschutzgesetzes angewendet worden, der die Geheimbündelei mit Strafe bedroht. Der Staatsgerichtshof und später das Reichsgericht haben sich nicht auf den Standpunkt gestellt, daß jeder Funktionär der Kommu⸗ nistischen Partei oder jedes itglied einer geheimen um⸗ stürzlerischen Verbindung angehört, sondern, wenn eine Ver urteilung eines Kommunisten wegen versuchten Hochverrats er⸗ folgte, wurde immer festgestellt, daß dieselbe Straftat gleichzeitig . ö 7 Absatz 4 des Republikschutzgesetzes verstößt, denn urch den Versuch des Hochverrats, der von dem Willen der Ge⸗ samtheit getragen war, hat der Funktionär seine Zugehörigkeit zu einem Geheimbund erkennen lassen. Ich bin der Praxis des Staatsgerichtshofs und des Reichsgerichts in Wort und Schrift entgegengetreten, aber abhelfen läßt sich diese Praxis nicht durch Aufhebung des Republikschutzgesetzes, sondern nur durch Ab⸗ änderung des 5 86 des Strafgesetzbuches. Das Reichsgericht bestraft wegen Hochverrats sogar die leeren, blutrünstigen Tlraden der Kommnnisten. Aber die von den Kommunisten beantragte Streichung des 8 86 nützt nichts, der Hochverratsparagraph würde ö. bestehen bleiben. Deshalb beantragen wir, den strafbaren Tat⸗ estand des Begriffs „Hochverrat“, unter dem sich bisher jeder denken konnte, was er wollte, genau festzulegen. Nachdem die Deutschnationalen, die einstmals die Rep ubfit für etwas Vorüber⸗ gehendes erklärten, sich den Eutschluß abgerungen haben, der Republik ihren Schutz auf weitere zwei Jahre zu gewährleisten, hält uns das Mitleid davon ab, den Deutschnationalen den Schmerz zu bereiten, daß durch unsere Ablehnung die Ver= längerung nicht möglich wird. (Heiterkeit links, Aber welches sind denn die Gründe für diesen Umschwung bei den Deutsch⸗ nationalen? Bei der Beratung des Republikschutzgesetzes hat doch Grgef⸗Thüringen dieses Gesetz noch „das Feigenblatt ö. die Knebelung der Opposition“ genannt. (Erneute Heiterkeit links.) Im Laufe der ö. hat sich die Opposition der Deutsch⸗ nationalen gegen das Gesetz keineswegs vermindert. ö am 12. Meat 1933 hat Graf Westarp wieder verlangt, daß „Ddieser Ausnahmegesetzgebung endlich ein Ende gemacht wird“. Alz „direkt vorsintflutlich“ hat int Februar 1924 ein anderer deutsch⸗ nationaler Redner dieses Gesetz bezeichnet, nämlich der jetzige Justizminister Hergt. (Schallende Heiterkeit links. In der ö haben sich die Deutschnatignalen auf Konzessionen berufen, die ste verlangt hätten, it a jetzt die Verlängerung unterschreiben könnten. Diese Konzessionen würde Ihnen meine Fraktion auch emacht haben. (Ernéute Heiterkeit links Die Ersetzung des taatsgerichtshofs durch das Reichsverwaltungsgericht j ja von uns beantragt worden, und die Entschließung der Regierungs—⸗ parteien sind wir auch sehr gern bereit . gien für möglich gehalten habe ich es aber, daß die Deutschnationalen dem Kaiser⸗Paragraphen zustimmen würden. Die Herren erfüllen das Land mit . Wiederherstellung der Monarchie! Und ,,,, . sie ein Gesetz das, wenn der Monarch ihrer ö lichen Einladung folgt, ihm die Tür vor der Nase zuschlägt. der deutsche Kaiser in Doorn wird Betrachtungen anstellen über die tiefe Bedeutung des französischen Sprichworts: „Man wird immer nur von den Seinen verraten.“ (Heiterkeit. ) Herr Ever—⸗ ling hat sich gegen die englische Monarchie ausgesprochen, weil da „das Jüdi ö. hindurchschimmere“. War die absolute Monarchie der Könige Saul, David, Salomon etwa nach dem Muster der englischen gebildet? hen, . Mir scheint vielmehr gerade in Ihrer Cu den Deutschnationalen t e gn von der Monarchie das Jüdische in weiten Fluten hineinzuströnten. Sie wünschen, wie es scheint, einen Monarchen, dem das Betreten deutschen Bodens verboten wird. Die Koalitionsparteien brauchen nur einen einstimmigen Beschluß zu fassen, dann können sie den Deutschnationalen alles zumuten. Vielleicht fassen sie einmal einen Beschluß, der widerspenstigen Mitgliedern des Kabinetts Seitensprünge auf das Gebiet der Außenpolitik untersagt. (Heiterkeit und Zustimmung links.. Es gibt eben nichts, was die., Deutschnationalen veranlassen könnte, aus dieser Koalition n wieder ee u hren Selbst zum Dolchstoß in den ücken des Monarchen holen sie aus, wenn sie dadurch an der Futterkrippe bleiben können. Was für die Kommunistische Partei die Aufdeckung des Vertrages zwischen der Sowjetregierung und der Reichswehr über Lieferung von Munitisn gewesen sei, das werde für die Deutschnationglen die Unterzeichnung des Antrages auf Verlängerung des Re . bedeuten. Die Deutschnationalen würden, so ö. der Redner, in dritter Lesung einen großen Sieg erringen, denn die Sozialdemokraten würden für den Antrag der Regierungsparteien stimmen. Abg. Creutzburg (Komm.) führt aus, das Republikschutz⸗ gesetz habe der Arbeiterschaft durchaus keinen so 4 Nutzen ebracht. Als der Innenminister Köster seinerzeit das Republik⸗ chutzgesetz begründet habe, hätten die Parteien und auch die Regie⸗ Wir das
ung gehabt. Köster habe damals auch bestritten, da
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