1927 / 117 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 May 1927 18:00:01 GMT) scan diff

unsere Verordnung vom 22. April berührt werden. Die Kon⸗ junktur im Spinnstoffgewerbe ist zurzeit so günstig, daß man geradezu von einer Hochkonjunktur in diesem Gewerbe sprechen kann. Vielfach wird mit Doppelschichten gearbeitet wo es in früheren Jahren niemals der Fall gewesen ist. Es herrscht in diesem Gewerbe stellenweise sogar Mangel an Facharbeitern. Auch die Statistik gibt diese günstige Entwicklung wieder. Während Ende Mai 1928 noch 45 009 männliche und 52000 weibliche Textilarbeiter unter den Erwerbslosen gezählt wurden, betrugen diese Zahlen Ende Axril 1927 nur noch 11 800 und 12400 im ganzen Reich. Diese Arbeitsuchenden beziehen aber nicht alle Erwerbslosenunterstützung, weil nicht alle die Voraussetzungen dazu erfüllen. Es handelt sich also im Vergleich zu der sehr großen Ziffer der im Spinnstoffgewerbe beschäftigien Personen keineswegs um große Zahlen.

Nach der Berufszählung von 1926, deren Ergebnisse allerdings noch nicht vollständig vorliegen, wird man mit ungefähr einer Million Beschäftigter im Spinnstoffgewerbe rechnen können. Ende April bezogen rund 19 000 Angehörige diefer Berufsgruppe Unter⸗ stützung, einschließlich der von der Krisenfürsorge Betreuten Das sind also im Verhältnis zur Gesamtzahl der Berufsangehörigen 2 v5. Ebenso waren von den organisierten Textilarbeitern Ende Mai 1926 noch 18,9 vH arbeitslos gegenüber 5,5 vo Ende März 1927. Diese gewerkschaftliche Arbeitslosenziffer für die Textilindustrie lag weit unter dem Reichsdurchschnitt der gewerk⸗ schaftlichen Arbeitslosenziffern, der damals 115 vp betrug.

Das für das Spinnstoffgewerbe Gesagte gilt im allgemeinen auch für die Entwicklung im Verviel fältigungsgewerbe. In diesem waren Ende März 1927 noch 4 vH der Mitglieder arbeitslos.

Bei den organisierten Gärtnern endlich, wo der Arbeitsmarkt in dieser Jahreszeit naturgemäß günstig liegt, betrug diese Ziffer nur 3,6 v́H.

Wie günstig hiernach der Arbeitsmarkt für diese drei Berufe schon Ende März gewesen ist, zeigt am besten ein Vergleich mit den gewerkschaftlichen Arbeitslosenziffern in anderen Berufen. So waren in der Berufsgruppe Maschinenbau, Metallverarbeitung 12,5 vß, im Holzgewerbe 17.6 vH der in diesem Beruf organisierten Arbeiter arbeitslos, also bedeutend mehr, als es in den Gewerben der Fall ist, die hier in Frage kommen.

Meine Damen und Herren! Diese Zahlen zeigen immerhin, daß in den drei Berufen von einer besonderen Ungunst des Arbeitsmarktes, die das Gesetz zur Voraussetzung für eine längere Unterstützungsdauer macht, nicht geredet werden bann. Die Zahl der offenen Stellen beim Arbeits nachweis, mit der der Herr Vor⸗ redner operiert hat, ist meines Erachtens deshalb nicht beweis⸗ kräftig, weil gar nicht alle offenen Arbeitsstellen beim Arbeitsnach⸗ weis gemeldet werden. Ich habe daraus den Schluß gezogen, daß das Reichsarbeitsministerium zu seiner Maßnahme nicht bloß berechtigt, sondern gesetzlich verpflichtet war.

Das Reichsarbeitsministerium ist auch keineswegs, wie ihm vorgeworfen worden ist, in dieser Sache unvorsichtig zu Werke gegangen; vielmehr hat es gerade in dieser Frage die größte Vor⸗ sicht walten lassen. Das zeigt schon die geringe Zahl der Berufe, für die wir eine Verkürzung der Unterstützungsdauer vorgesehen haben. In Berufen, in denen die günstige Entwicklung im Augen⸗ blick noch nicht ganz einwandfrei feststand, zum Beispiel im Bau⸗ gewerbe, haben wir von einer solchen Maßnahme Abstand genommen. Ferner haben wir auch in allen denjenigen Berufen, wo die Entwicklung für die Zukunft vielleicht zweifelhaft sein konnte, wie beispielsweise im Bergbau, gar nicht daran gedacht, zu einer solchen Maßnahme zu schreiten. Im übrigen hat sich das Reichsarbeitsministerium bereits in einem Rundschreiben vom 16. März 1997, das auch im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht worden ist, Beschränkungen der Bezugsdauer vorbehalten.

Meine Herren! Diese Maßnahme ist auch durchaus nichts Außergewöhnliches. Vielmehr entspricht es dem Wesen der Erwerbslosenfürsorge, daß die Bezugsdauer je nach der Arbeits⸗ marktlage beweglich gestaltet werden muß. Denn man kann grundsätzlich nicht unbeschränkt Erwerbslosenunterstützung gewähren, wenn der Arbeitsmarkt günstig ist. Auch in der aus⸗ ländischen Gesetzgebung ist diese Einschränkung allenthalben vor⸗ gesehen. Ich darf feststellen, daß auch die gewerkschaftliche Arbeirs⸗ losenunterstützung selbstverständlich schon aus finanziellen Gründen, aber auch aus anderen Gründen hier eine Grenze kennt. Ich glaube, daß die Grenze bei höchstens 39 Wochen liegen dürfte.

Vielleicht wird gegen die Beschränkung der Bezugsdauer ein⸗ gewandt, daß trotz der günstigen Arbeitsmarktlage im allgemeinen

laum

oder auch in einem Gesamtberuf immer noch Erwerbslose in den

genannten Berufen vorhanden seien, die durch die Maßnahme getroffen werden könnten, und daß infolge der langen Dauer der voraufgegangenen Krisis darunter gerade solche sein können, die schon 26 oder sogar 39 Wochen erwerbslos waren. Dag ist ja auch in den Ausführungen der Herren Vorredner betont worden.

Dazu ist zunächst zu bemerken, daß wir eine amtliche Statistit über die Dauer der Erwerbslosigkeit in den einzelnen Berufen leider bisher nicht haben. Es kann also auch nicht gesagt werden, in welchem Umfange etwa solche langfristig Erwerbslosen von der Beschränkung der Bezugsdauer getroffen werden. Daß diese zeugt, wühdessen nicht groß sein können, zeigt die Reichs statistit ie jetzt nich enfürsorge. Nach dieser waren am 16. April 1927 Lußmony Erwerbslose vorhanden, die über 39 Wochen Erwerbs⸗ losenunterstützung bezogen. Im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unterstützungsempfänger an diesem Tage in Höhe von 987 000 sind das 7 v5 gewesen. Nimmt man an, daß die Dauer der Erwerbslosigkeit im Spinnstoff und Verviel fältigungsgewerbe dem Reichsdurchschnitt entspricht für die Gärtnerei haben wir keine besonderen Unterlagen so würden im ganzen Reich höchstens 51009 Erwerbslose von der Kürzung der Bezugsdauer in diesen drei Berufen erfaßt worden sein. Das ist im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unterstützten 5 vo.

Ist es aber nun berechtigt, von der Erwerbslosenfürsorge zu verlangen, daß sie auch bei günstigem Arbeitsmarkt eine un— begrenzte Unterstützungsdaner zuläßt? Für Zeiten, wie wir sie im vergangenen Jahre erlebt haben, wird man die Frage grund⸗ sätzlich bejahen müssen. Sie ist indessen zu verneinen, sobald sich der Arbeitsmarkt so gebessert hat, wie wir es jetzt beobachten. In solchen Fällen dienen wir sowohl dem Interesse der Sache als auch einem wohlverstandenen persön—

chen Interesfe der Arbeitslosen, wenn wär die Bezugsdauer

zeitlich begrenzen. Denn wir weisen damit gleichzeitig die Arbeits⸗ losen auf die Notwendigkeit hin, alle Kräfte daran zu setzen, wieder in den Arbeitsprozeß eingereiht zu werden. (Sehr gut! bei der Deutschen Volkspartei) Ich glaube, auch das ist in manchen Fällen notwendig. Ich betone dabei erneut, daß unmittelbar nach einer außergewöhnlich langen und schweren wirtschaftlichen De⸗ pression hier mit aller Vorsicht und Zurückhaltung vorgegangen werden muß. Das haben wir aber auch getan. Es läßt sich nie⸗ mals vermeiden, daß gesetzliche Maßnahmen für einzelne Personen eine Härte bedeuten. Die gesetzlichen Bestimmungen müssen fich notwendig auf die Gesamtheit einstellen. Das gilt ganz besonders für die Erwerbslosenfürsorge wegen ihrer besonderen Eigenart. Die von solchen Maßnahmen Betroffenen bleiben aber doch nicht ohne jede Hilfe. Sie fallen doch nichts ins Leere. Man braucht auch nicht anzunehmen, von diesen Leuten könnten später doch noch einmal die Unterstützungen, die sie von der Fürsorge erhalten haben, zurückgefordert werden. Das mag ja theoretisch stimmen, aber praktisch wird es doch wohl kaum vorkommen. Bedürfen, wie gesagt, die von diesen Uebelständen Betroffenen einer weiteren Fürsorge, so ist eben neben der Erwerbslosenfürsorge auch die öffentliche Fürsorge noch verpflichtet. Ich gehe aber weiter und sage: Sollte es sich ergeben, daß irgendein einzelner Zweig eines Gewerbes im Gegensatz zum Gesamtgewerbe noch einen besonders ungünstigen Arbeitsmarkt aufzuweisen hätte, dann würde ich es durchaus nicht ablehnen, für diesen einzelnen Zweig eine besondere andere Regelung eintreten zu lassen. Darüber läßt sich durchaus reden. Sie sehen aus dem, was ich zuletzt gesagt habe, daß uns eine schematische Regelung der Dinge absolut fern liegt.

Nun noch ein kurzes Wort zur zweiten Verordnung. Ich will Sie nicht unnötig lange aufhalten. In der zweiten Verordnung sollte die Krisenfürsorge auch eingeschränkt, aber nicht beseitigt werden. Hierzu war die Zustimmung des Reichsrats notwendig, die bekanntlich nicht erteilt wurde. Damit ist diese Frage im Augenblick nicht brennend. Gleichwohl seien mir im Anschluß an den kommunistischen Antrag und an die Ausführungen, die eben gemacht worden sind, auch hier einige grundlegende Darlegungen gestattet. Der ursprüngliche Entwurf sah Einschränkungen der Krisenfürsorge vor zunächst für die drei Berufe, die von der ersten Verordnung betroffen worden waren. Hinzu kamen noch das Baugewerbe sowie Berufe mit ganz besonders günstigem Arbeits⸗ markt, nämlich die Land⸗ und Forstwirtschaft und die Haus⸗ gehilfen. Ferner waren in dem ursprünglichen Entwurf unter gewissen Voraussetzungen lokale Einschränkungen vorgesehen. Diese Vorlage kam schon nach der Osterpause im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags zur Besprechung. Das letzte Ergebnis der Beratungen in diesem Ausschuß war die Annahme eines Antrages, wonach von lokalen Einschränkungen der Krisenfürsorge abgesehen werden sollte. Für diesen Antrag stimmte auch die Linke, nachdem vorher gegen ihre Stimmen die anderen Anträge abgelehnt worden waren. Ich habe damals schon meine Bereit⸗ willigkeit zu dieser Einschränkung ausgesprochen und habe diese Bereitwilligkeit auch dem Reichsrat kundgegeben und ihm eben⸗ falls davon Mitteilung gemacht, daß wir auch bereit seien, für das Baugewerbe eine Beseitigung der Krisenfürsorge nicht vorzu⸗ nehmen. In den vereinigten Ausschüssen des Reichsrats wurde der Vorlage auch mit diesen Einschränkungen zugestimmt. Da⸗ gegen wurde sie im Plenum des Reichsrats auf einen preußischen Antrag hin am vergangenen Donnerstag abgelehnt. Diese Haltung des Reichsrats ist anscheinend das bestätigt ja auch die Debatte, die wir eben gehört haben auch durch das Be⸗ streben der Länder beeinflußt worden, die Gemeinden vor finanziellen Verpflichtungen auf dem Gebiete der öffentlichen Fürsorge nach Möglichkeit zu bewahren. Es ist sogar behauptet worden, daß die Maßnahme der Reichsregierung mit dem vor⸗ läufigen Finanzausgleich im Widerspruch stehe, weil bei diesem mit der Krisenfürsorge als einer dauernden Einrichtung gerechnet worden sei. Nichts ist falscher als das; denn die Geltungsdauer der Krisenfürsorge war von vornherein zeitlich befristet gewesen. Im Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, daß Einschränkungen der Krisenfürsorge vorgenommen werden können. Auch sagt schon der Name des Gesetzes, daß es nur für Zeiten der Krisis gelten . die wir aber jedenfalls heute nicht mehr in allen Gewerben

aben.

Endlich steht außer allem Zweifel, daß durch die Verordnung eine irgendwie nennenswerte Belastung der öffentlichen Fürsorge überhaupt nicht eingetreten wäre. Wir haben hierüber genaue Zahlen. Wären sämtliche zunächst in Betracht gezogenen Berufe von der Krisenfürsorge ausgenommen worden, so wären höchstens 8 vH der Krisenunterstützten aus der Krisenfürsorge ausgeschieden; nach dem Wegfall des Baugewerbes waren es noch nicht einmal ganz 5 vH. Das sind nach der letzten Zählung der Krisenunter⸗ stützten im ganzen Reich höchstens 11 300 Personen von 284 000 Erwerbslosen, die von der Krisenfürsorge betreut wurden. Von einer nennenswerten Belastung der öffentlichen Fürsorge oder bon einer Beeinträchtigung des Finanzausgleichs kann also keine Rede sein.

Dazu kommen nun noch besondere Bedenken. Schon im Sozialpolitischen Ausschuß habe ich ausgeführt und mit Bei⸗ spielen belegt, daß die Krisenfürferge für Zwecke benutzt wird, für die sie im Grunde genommen nicht bestimmt ist. In dieser Hinsicht haben sich die Befürchtungen der Reichsregierung bei der Einführung der Krisenfürsorge leider bestätigt. Ich kann hier auf den gedruckten Bericht hinweisen, den ich einem Teil des Reichstags, insbesondere den Mitgliedern des Sozialpolitischen Ausschusses, unterbreitet habe.

Nun ist von dem Herrn Abgeordneten Rädel die Richtigkeit dieser Zahlen bestritten worden. Er hat sogar von „Schiebungen“ geredet. Er hat gesagt, die Zahlen seien „zurechtfrisiert'“ worden. Den einzigen Beweis für diese feine Annahme sah er darin, daß die Verhandlungen im Ausschuß am 2. Mai statt⸗ gefunden haben, daß ich aber in der Veröffentlichung auch Zahlen genannt habe, die ich erst am 1. Mai bekommen haben könne. Herr Kollege Rädel, die Sache ist so: Meine Aus⸗ führungen im Ausschuß sollten nicht wörtlich wiedergegeben werden; die Drucklegung ist später erfolgt, zu einer Zeit, wo ich in der Lage war, auch die später bekanntgewordenen Zahlen noch zu benutzen, und der Auftrag des Ausschusses ging keines⸗ wegs dahin, daß ich etwa wörtlich meine Ausführungen von damals wiederzugeben hätte, sondern ich war beauf⸗ tragt worden, im Anschluß an meine Ausführungen eine schriftliche Darlegung der Dinge zu geben. Von irgendwelcher

*) Mit Ausnahme der dur

Schiebung oder Zurechtfrisierung der Zahlen kann also gar keine Rede sein. (Abg. Rädel: Die Frage der Schiebung spielt eine Rolle bei der Feststellung der Zahl der erwerbslosen Spinnstoff⸗ arbeiter, nicht der Gesamtzahl! Ich möchte auch dafür gern den Beweis erfahren. (Abg. Rädel: Man kann mit Leichtigkeit Leute in die Textilindustrie oder in die chemische Industrie ab⸗ schieben! Das ist doch lediglich eine Annahme. Ich kann nicht annehmen, daß hier etwas geschoben worden ist, sondern muß an⸗ nehmen, daß mir die richtigen Zahlen mitgeteilt worden sind. Das sind Annahmen von Ihnen und keine Beweise, und ich halte es für unrecht von Ihnen, derartige Vorwürfe ohne irgendeinen Beweis zu machen. (Bravo! im Zentrum und rechts.)

Herr Rädel hat dann davon geredet, daß die Feststellungen von einem Mann vorgenommen worden seien, den man wohl am besten einen „Spitzel“ des Arbeitsministeriums nennen könnte. (Abg. Rädel: Den nennen auch andere noch sol) Es mag Re⸗ gierungen geben, die nach dem Spitzelsystem arbeiten. Vielleicht kennen Sie auch eine. Aber die deutsche Regierung tut es jeden⸗ falls nicht. Erneuter Zuruf des Abgeordneten Rädel) Herr Rädel, ich habe ja das Wort. Ich darf im Zusammenhang damit auch noch einmal feststellen, daß in den Verhandlungen des Sozial⸗ politischen Ausschusses auch der Herr Kollege Ziegler Zahlen aus seinen Erfahrungen und Untersuchungen gebracht hat, bei denen der Prozentsatz der von der Krisenfürsorge Betreuten, die gleich⸗ zeitig Sozialrentner find, allerdings nicht so hoch war wie bei unseren Zahlen, die aus dem Bergwerksgebiet genommen waren. Aber es waren doch immerhin 25 vH, wenn ich mich recht erinnere, und Sie werden doch schwerlich den Herrn Ziegler etwa als Spitzel des Arbeitsministeriums hinstellen wollen. (Sehr gut! und Heiterkeit) Also ich glaube schon, daß ich mich auf die Ihnen vor⸗ liegenden Berichte mit Fug und Recht berufen kann. Sicherlich kann ich mich insoweit darauf berufen, als ich feststelle, daß aus den Berichten einwandfrei hervorgeht, daß ein erheblicher Teil der Krisenunterstützten eine Invaliden⸗, Unfall⸗ oder sonstige Sozial⸗ rente bezieht. Abg. Ziegler: Aber nur in ganz bestimmten Bezirken, Herr Minister) In vielen Bezirken. Der Umfang ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich. Bei Ihnen waren es 25 vß. In den Bezirken, über die ich berichte, ging die Zahl ungefähr bis zu 75 v5 hinauf. Es kommt da auf ein Prozent mehr oder weniger schließlich nicht an. Ich stelle nur fest, daß immerhin eine sehr beträchtliche Zahl der von der Krisenfürsorge Unterstützten Sozialrentner sind.

Nun gebe ich ja zu, daß hier Unstimmigkeiten zwischen den Gesetzen bestehen, die eben berührt worden sind. Daraus wird man folgern müssen, daß sie an der gegebenen Stelle beseitigt werden müssen. Aber men kann daraus nicht folgern, daß deswegen die Erwerbslosenfürsorge die Pflicht habe, alle diese Unstimmigkeiten nun ihrerseits durch Zahlungen an Nicht⸗ berechtigte zu beseitigen. Es handelt sich tatsächlich in vielen Fällen um Personen, die für den Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr oder doch nur in einem ganz beschränkten Umfang in Frage kommen. Ich glaube, es ist unangängig, diese Personen, die überhaupt nicht in die Krisenfürsorge gehören, dauernd in der Krisen fürsorge zu belassen. Es wäre meines Erachtens auch ein Widerspruch in sich, eine Krisenfürsorge auf die Dauer für Berufe weiter bestehen zu lassen, in denen es eben keine tkrisigs mehr gibt.

Meine Damen und Herren, da die Geltungsdauer der Krisen⸗ fürsorge befristet ist damit komme ich zum Schluß meiner Ausführungen und an sich am 30. Juni abläuft, wird in nicht ferner Zeit Gelegenheit dazu geboten sein, die aufgeworfenen Fragen von neuem zu prüfen. (Sehr richtig! im Zentrum) Insbesondere wird dann erörtert werden, auf welche Weise gewissen Mißbräuchen, wenn ich es kurz so bezeichnen darf, am besten vorgebeugt werden kann. Bis dahin wird sich auch dis Entwicklung des Arbeitsmarktes noch besser als heute übersehen lassen. Aber auf keinen Fall kann die Reichsregierung auf den Grundsatz verzichten, daß die Krisen fürsorge keine Wohlfahrts⸗ pflege sein darf, sondern daß sie eben ein Glied der Erwerbs— losenfürsorge ist, die dem Arbeitsmarkt angepaßt werden muß

Mit Rücksicht auf diese Sachlage bitte ich, die Anträge der Kommunisten abzulehnen. (Bravo! bei den Regierungsparieien.)

318. Sitzung vom 19. Mai 1927. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsberleger.*)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr.

Das Abkommen zwischen K der k Stadt Danzig und Polen über die

urchführung des Artikels 312 des Versailler Vertrages hinsichtlich der Freien Stadt Danzig wird in allen drei Lesungen angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Erlaubnispflicht für 6 Herstellung von Zündhölzern.

Abg. Schlack (Zentr) berichtet über die Ausschuß⸗ verhandlungen.

Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius: Meine Damen und Herren! Ich halte es für meine Pflicht, noch einmal die Gründa zusammenzufassen, die für das Gesetz sprechen, und dabei zu versuchen, die Bedenken zu zerstreuen, die gegen das Gesetz noch bestehen, sowie auch die Angriffe der Opposition zu widerlegen, die in der letzten Plenarsitzung erhoben worden sind.

Gestatten Sie mir aber bitte, zunächst einige geschäftsordnungs—⸗ mäßige Bemerkungen vorauszuschicken. In der Presse wird mit Rücksicht auf den Beschluß der Regierungsparteien im Ausschuß, ohne eine sachliche Beratung den Gesetzentwurf an das Plenum zurück— zuverweisen, von einer Vergewaltigung und von einem Bruch der Geschäftsordnung gesprochen. Demgegenüber darf ich doch auf folgendes hinweisen: Wir haben gerade diesen Gesetzentwurf besonders eingehend und sorgfältig im Ausschuß beraten, und zwar unter Hinzu⸗ ziehung von zwei Vertretern des Reichswirtschaftsrats die von allen Seiten vernommen worden sind. Ich glaube, die Ueberzeugung aller Beteiligten am Schluß der ersten Ausschußberatungen war die, daß die ganze Materie völlig geklärt und nichts ungeklärt geblieben sei. Zustimmung rechts.)

Nun hat der Herr Kollege Heinig am 6. April seine Rede gehalten, die nach Lage der Verhältnisse wohl nicht unzutreffend als ein Plädoyer nach völlig abgeschlossener Beweisaufnahme bezeichnet werden kann. Er hat in seinen ganzen Ausführungen nicht einen

Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find.

Nr. 117.

Bßörfen⸗Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Perliner Börse vom 19. Mai

1927

Amtlich festgestellte Kurse.

13Frane, 1 Vira, 1 LSu, 1 keseta O, 60 66. I österr. Gulden (Gold) 2 00 4. 1 Gld. österr. W. 170 4. 1 Kr. ung. oder tschech W. 0,85 4. 7 Gld. sildd. W 12,00 S 1 Gld holl. W. 1370 4. 1 Mark Banco 1.50 M Schill ing österr W. 10000 Kr. m stand Krone 1,15 4 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl. 2, 16 4. alter Goldrubel 3, 20 6. 1 Peso (Gold] 4,00 4A. 1Peso (arg. Pap. 1158 4. 1 Dollar 420 .. 1 Pfund Sterling 20,0 4. 1 Shanghai Tae 2.50 A. 1 Dinar 3,40 M. 1 Hen 2.10 4 1310 1 Danziger Gulden 0.30 .

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be

sagt. daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapter besindliche Zeichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen- wärtig nicht stattfindet.

Das R hinter einem Wertpapter bedeutet 4 für 1Million.

Die den Aktten in der zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschtülttung ge⸗ kommenen Gewinnantetl. Ist nur ein Gewinn ergebnis angegeben so ist es dasfenige des vorletzten Geschäfts jahrs

Pe, Die Notterungen für Telegraphische Wus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“

Per Etwaige Dructfehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächsten Börfen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggeftenlte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Ban kdiskont.

Berlin 5 (Zombard J). Danzig 5, (Lombard 69. Amsterdam sg Brüssel z. Helfingfors 7. Italien J. Kopenhagen 5. London 44. Madrid 5. Oslo az. Paris 5. Prag 5. Schweiz 3x. Stockholm 4. Wien 6.

Dentsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

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63 Dt. Wertbest. Anl. 28 . 10. 1000 Doll, f. 1. 12. 32 63 do. 10 1000. 5.38 dyDt. Reichs⸗A. 27ukz7 35 Di. Reichssch. „E * (Goldm. ]. bis 30. 11.26 2 Fdausl. 4 f. 190960 695 Di Meichspost Schatz F. Lu. 2, rz. 30 1.10

693 Breuß. Staatssch. 1.5 . ritckz. 1. 3. 29 zahlb 1.12 69h do. rz. 1. 10. 30 1.10 756 Bayer. Staatzschatz 1.4 rückz. 1. 4. 25 zahlb. 2.1 75 Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 10. 29 73 Lippe Staatsschatz rilckz. 2. 1. 29 75 Lübec Siaaisschatz rilckz. 1. 7. 25 21. 3 73 Mectlbg. ⸗Schwer. Reichs m.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 6nYh do. Staattzsch. rz. 29 * Sachs. Staats schatz R. 1. fäll. 1.7.25 7 do. R. 2. fäll. 1.7.30 75 Thihr. Staatstanl. v. 92 ausl. ab 1.3.30 73 do. RM A. 27 u. Lit. B. fällig 1. 1. 32 6E Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1 käll. 13.29

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Preußische Rentenbriefe. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. 4, 8ębBrandenb. agst. b. 1 17.1716, 956 6 4,5ę5 do. pate ausgegeben . ,, 2. 17119,256

15, 6b 6 196b 6 4,3 do später ausgegeben 4. 39 Hess.-Nan. agst. h. I 12. 17 16.756 16, 75 6 4, 3g do päter ausgegeben ; 45 Launen burger, agst. .I. 12.17 1576 15, 76 414 do päter ausgegeben 4, 395 komm auszgest. bil 12.17 1766 176 6 4, 33 do. später ausgegeben! 3 4, 395 Koseniche, agst. b är 1.17 3 do. wväter ausgegeben 3 dBreutsche Ost⸗ u est⸗ ausgest. h 11 1217 11.796 11, 7h 395 do. später ausgegeben = 3g Me h. u. West . agst. H 1.12.17 19 6 16 J5b G 3E do. später ausgegeben! .

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Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

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Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

Brandenburg. Prov. Reichsm. 26. kdb. ab 327 Hannov. Prov. RM R. 2 B. 486 u. 5B. tg. 27 do. do R. 3 B, rz. 1035 Niederschles Provinz M. ⸗M. 26, rz. ab 82 Sachs. Br. Meichsmart Ausg. 13 unk. 38 6 do. do. Ausg. 14 989.75 6 do. do. Ag. 15. uk. 26 99, Jeb B

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Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 15— 26, 1912 Reihe 27— 38, 1914 Reihe 84 —52

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Ausg. 12 1 9 do. Ausg. 10 u. 11 ö

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do. Ausg. 9 do. Aug. 8 4 do. 1907—09 do. Ausg. 65 u. do. 98. 02, os, gel. 1. 19. 25 1.4. 10 Landes klt Rthr. 1.4.10 do. 1.4. 10s1 ——

ginsf. 8— 204. 3— 183. K 6— 163.

5. 1. 1. 1. 4. 1.

Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. 4 2 Kreitz 01a 0. o. 1919 4 Hadersleb. Kr. 10 ukv M4 Lauenbg. Kreis 1919. 4 Lebus Kreis 1910... 4 4

Offenbach Kreis 14919 4

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 28 u. 24s J 1.56.12 ——

do. 17, 21 Ausg. 22

Altona .. ...... 1923

do. 1911 1914

Aschasenburg. .. 1901

Barmen o, cx. 41 41

do 1904, 065. gel. 1.3.24

Berlin ... .... 1928 * ʒJinsf. 8 - 164

1919 unt. 380

1920 unl. 81

1922 Ausa. 1

19223 Ausg. 2

1886

1690

1898

. 1904, S. 1

„Groß Verb 1919

do. do. 1920

Berl. Stadtsynode 99.

1906, 12, gel. 1. J. 24

do do 1899. 19904.

1905 gek. 1. J. 24 3 1.1.7

Bonn 1614 M. 1919 versch. Breslau 1906 Y 1909 do

do 16891 8 1.17

Charlottenburg 05. 12

II. Abt. 19

do 1902, get. 23.1 24

Coblenz

do

2

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2 2 2 2 2 Q W

2

1.1.7

versch. 1.17 1.1. 1.4. 10 114.7 versch. 1.3. n verscn 11.7 1.1.7 14.10

. 1920 Coburg .. ...... 1902 Cotthus igo9g Migis Da rm stadt. . . ... 1926 do. 1913. 1919, 290 Desiau 1896, gl. 1.7. 23 Deutsch⸗Eylau .. 1907 Dresden .... ... 1905

Duis burg . ..... 1921 * do. 1889 o7, o94 do. 19184 . 1888. 18894 do. 1896, 07 Mh Düren H 1899, 19014 do. G 1891 tw. 8 Düsseldori 1900, 068, 11 gel. 1. 5. 241 do. 1990 gel. 1. 5. 2487 Elbing os, 09, gt. 1.2244 do. 1918, gel. 1. J. 244 do. 19603, get. 1. 2. 2482 Emdenos I.], ki. 5.244 Erfurt 1893, 01 M. 08. 1919, 14, get. 1. 19.234 do. 98 M, 01 M, gk. 2332 Eschwege ..... .. 19114 . , do 16. Ag. 19 (ag. 20) 4 Flensburg 12 M. gi. 244 Frantfurt a. M. 25 *8 do. 1910 11, geb. 4 o. 19134 do. 19 (1.8. Ausg.) 1920 1. Ausg.). gek. * do. 1899, gel. 37 do. 1901 MB Frankfurt O. 14 ukv. 2654 do. 1919 1. u. 2. Ausg. 4 Fraustadt ...... 169688 Freiburg t. Br. 19194 Fürth i. B. .... 192310 do 1920 ukv. 19254 do. 19018 Fulda. ...... 1907 M4 Gießen 1907, 09, 12, 144 do. 159053 wt an. 1925319 Hagen 1919 NM ..... 41 Halberstadt 1912, 194 Halle. . . 1900. 05, 104 do. 19194 do. 189239 do. 190034 Heidelbg. o, gt. 1. 11.2984 do. 1905, gek. 1. 10. 2383 Heilbronn .. . 1687 M4 Herford 1910 rückz. 894 Köln. . 1925 unt. 33*6 do. 1912 Abt. 834 1919 unk. 294 1920 unt. 804 do. 19224 Konstanz 02, get. 1.9. 2838 Krefeld. .. 1901, 19094 do. Oß, 07. get. 30. 6. 244 do. 1913, get. 80. s. 244 do. zz. M 1.08. af. 30. t. 2437 Langensalza . . .. 19033 Lichtenberg (Bln) 19134 Ludwigshafen .. 19064 do 1650 94 1900 023 Magdeburg 19158. 1. 4. Abt. ulv. 814 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 14 Mainz 1927 Lit. Es do. 1922 Lit. B] do 19 Lit. G V. ut. 29a do. 20 Li. W unk. 804 Mannheim 19226 do. 1914 get. 1. 1. 244 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1. 244 19 1L.Ag. gt. 1.9. 244 19 II.., gł. 1.2.2854 1920, gek. 1. 11. 254 ligt, get. 1. 1. 2438 isg7, gz, gt. 1.1.2433 1904, 1905 get. 87 Merseburg 19014 Mühlhausen 1. Thür. 1919 VI4 Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11. 18, ut. 31.354 do. 19144 do. 1919 unk. 504 München ...... 192149 do 19194 M.⸗Gladbach 11M. uks6a Munter os, gt. 1. 10.234 do 1697 gek. 1. 10.238 Nordhausen .... 190845 Nürnberg ...... 19144 do. 1920 unt. 804 do. 19085 Offenbach a. M. 192045 Oppeln 02 M. gt. 31.1.2489 Piorzlseim 01, 07, 10, 1912, 19204 do. as, 08, get. L. 11.2865 Pirmasens 9, 30. 4.244 Plauen 98 gel. 80. 5. 244 do. 190839 Potsdam 19 M. gt. 1.7. 244 Quedlinburg 1965 Ma Regensburg 1908, 09a do. 97 M O1 - 05, 0855 do. 18893 Remschetd 00, gt. 2. 1. 2839 Rheydi 1899 Ser. 44 do. 1913 Ma

do. 189189

RNostoctãt ... 1919, 19204

do. 861,84, 08. gl. 1.7. 245 do 1695 gel. 1. 7 248 Saarbructen 14 6. Ag.] Schwerin i. M. 1897. gel. 1. 5. 24839 Spandau 09 M. 1. 10.2834 Stendal 01. gel. 1.1.2442 do 19085. gel. 1. 4. 244 do 1908, get. 1. 4. 245 Stettin V ..... 1928 * RBinszf a 16 . Stoly 1. Pomm.. .. *I6 Stuttgart 19 96. Aa. 194 Trier 14.1. u.. M. ut. x86] do 1919 unt 504 Vieren 1964. at. . 1 2487 Weimar evt gü. . isn Wies bad. i998 1. Aus- aabe, rückz 19374

do. 1920 1. Ausg.. 21 2. Ag. gel. 1. 10. 244 do 18 Ag. 19 Lu. II. gel. 1. J. 2441

versch.

do. 1 . 131 versch. 1.8.11 1.4.10 14.10

versch. 1.8.9 1.2.6 1.5. 11 1.1.7 1.5. 11 versch. 1.4.10

1.4. 10

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2 8 32 88

Wilmersd. Bln. 19184 den von

3 , F (get. 1. 10. 28,1 885 Kur- u. Neumärl

bis 31. 12. 1917. ....

Nr. 1 464 6529

gegeben hitz 31 12. 17 4. 3½, 34 Ostpreußische

4. g§, 84 Pommersche, gestellt bis 31 12. 17 4, 34, 84 Pommersche.

Deutsche Pfandbriefe.

(Die ö gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach

en Landschaften gemachten Mitteilungen

als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen.)

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

Calenberg. Kred. Ser. D

4. 24 neue

4, 35, 35 Kur⸗ u. Neumärk. Tomm.-Obl. m. Dectungsbesch.

4, zy s ru r:u. Neu m. Kon- Bb. 4, 3§ę, 8 landschaftl. Bentral m. Deckungsbesch bis 81. 12. 17

4, 3, 84 landschaftl. Zentral. 4, 39, 3 Ostpreußische M aus⸗

4 Sstpr. landschaftl. Schuldv.

auß⸗

4, 98

Kleingrundbesi

(ohne Talon)

Ser. I- II

31. schaftl

384 Pomm. Neul. , Kleingrundbesitz, ausgestellt ,,,, . 4. 38. 85 Pomm. Neul für 4, 34, 83 Sächsische, ausge⸗ ten bl nm mn ill, 4. 38, 33 Sächsische .. ...... 45 Sächs. landsch. Kreditverb. 4, 39 43 Schles. Altlandschaftl.

4, 38 34 Schles. landschaftl. A. D, D, ausgest. bis 24. 6. 1711 4, 39, 8 4 Schles. landsch. A, G0. D 4. 89, 3 Schleswig-⸗Holstein Id. Kreditv. M ausg. b. 31. 12. 17 4.34, 865 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kredit v 4, 38, 33 West fäl. bis 8. Folge. ausgestellt bis 31. 12. 17... 1 4. 38, 55 Westfälische b. 3. Folge 4, 34, 3 3 Westpr. Ritterschaftl. m. Deckungsbesch. bis 81. 12. 17. ...... 4. 3898, 83 Westyr. Ritterschaftl. Ser. (- II

4, 38, 33 Westpr. Neuland- schaftl. mit Deckungsbesch. bis 1 ö 4, 38, 83 Westyr. Neuland⸗

18 65 0

15. 5b

165 6 7.66 B

8. 35 6

3, 15 6

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4 do.

5, 49, 4, 389 S. Berliner alte, ausgestellt bis 31 12. 1917. 5, g., 4. 89 Berliner alte 385, 84 Neue Berlinern, ausgestellt bis 81 12. ö. 1 4H, 889, 83 Neue Berliner.. 4 Brandenb. Stadtschaftsbriefe Vorkriegsstücke r do. Nachkriegsstůcke) f

F DOhne Zinsscheinbogen un ohn

23, 5 6

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Deutsche Pfandbrtef⸗ Anst. Posen Ser. 1

Westf. Pfandbriefamt

Braunschw. 20 Tlr. -L.

Sachs.⸗Mein. 7GlId. X.

1 Seit 1. 4. 19. 1 18 ö 16 1. 9. 25.

findet gegenwärtie

Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esbß. 14* do. Invest. 14 * do. Land. 96 in K do. do 92 m. T. i. K do. do. 98 m. T. i. K Vulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr.241561 bis 246560

do. der Nr. 121851 bis 136560

do. 2er Nr. 61651 bis s5650,

ler Nr. 1-20000

Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. 1. do priv. i. Irs. do. 25000, 125007 do 25090, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St. Eisb. Griech. 4 Mon. 1,7 do. 55 1881284 1.50 do. 5h Pir.⸗Lar. 90 1,360 do. 13 Gold⸗R. 89 1,30 Ital. MRent.in Lire 3* do. amort. S.. 4

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in Lire 4 Mextt. Anl. 9 53 f. B. do. 5 abg. do do. 1904 45 in Æ do do. 1904 4 abg. do. Norw St. 94 in E 3 do. 1888 in E Dest. St.⸗ Schatz 14 angem St.“ do. am. Eb. ⸗A. 1000 Goldrente do. Guld. Gd do. do 200, do. angem. Stücke 1000 Guld G.“ do. do. 200 Guld G do Kronentr. *, in do ty. R in K. do do. in K.! do. Silb. in flo do. Papier. in flo Portug. 8. Spez.. Rumänen 19031 do. 18 ulv. 241 do 69 äuß. i. 16 * do. 1890 in S610 do. do. m. Talon t. do 1891 in A* do 1894 in Alu do. do. m. Talon do. 1896 in 16 do do. m. Talon do 1898 in * do. do. m. Talon do. tonv. in A* do 1908 in M149 do 1908 in 41 bo. e ,, Schwed. St. ⸗A. 89 do 18866 in K do. 1899 in 4 do St. -R. 04 1. M60 do do. 19061. 4 do do intzt Schweiz Eidg. 12 do. do. do. Etsenb. -R. v6 rt. AUdm.-Anl. do. Agd E. -A 1 do do Ser. 2 do. ons. A. 18960 do. uf. 1903, O6 Türten Anl 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. do 400 Ir dole Ung St.⸗R. 18 do. 1914 do Goldt in fl. do. do. do. 1 do St.-. 19107 do. Kron. ⸗Rente? do. St⸗R. v7 ing.“ do Gold⸗A . d. eiserne T“ 8 do. do. ger ue ler“ 6

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bis s unk 30 34 4 f. Sausgrundstücke. x Deutsche Lospapiere. Augsburg. J Guld. -L. Hamburg. 50 Tlr.-L. 3

6 1 1 3 6 16 1. 10. 26.

Für sämtliche zum Handel und zur amtltchen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.

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do. Grdentl.⸗ Ob. r*] 4

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Ap. St

15.65. 12 1.4.10 1.1.7

1.1.7 i. 8E. 17. 14 i. K. Nr. i. R. 1.5. 14 ist 1. 12.24 16.4. 10 1.2.8

1.1. 1.8.

L.4. 10 1.4. 10

1.4.10 1.4. 10 versch. 1.1.7 1.8.11 1.4.10 1.2.5 Ap. St. 1.6. 12 1.4. 16 1.1.7 1.1.7 i. &. 1.7.24 1.1.7 1.1.7 t. K. 1.1. 17

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1.5.11

L. 65. 11 1.11.1 1.4. 10 1.4.10 1.4. 16 1.8.9

1.4. 10 1.65. 12

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1. 1.

1. 1.

1.5.11

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

.

2. 7 19. 1 189 15. * 1. 6 23. i.

44a, jb 44a, 76h h. jb 3.59 6b dn

58.

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* i. Ft. Nr. 40-48 u. S0 m. neuen Bog. d. Caisse⸗ Commune FäK. Nr. 81-87 u. 89 m. neuen Bog. d. Caisse⸗Commune.

Ausländische Stadtanleihen,

Brom berg os get, ; 1— Butar 86 kv.in 4 do 95 m. T in 4 do. 98 m. T. in S0 Budapest 1m T do. 1914 abgest. do. gꝗß i. &. gli. 8.285 Christiania 1908 Col mar( Elsaß) 07 Danzig 1 4 MAg. 19 Gnesen on 07m. T do. 1901 m. Tal. Gothende n S. A do. 1906 Graudenz 1900 elsingfors 1900 o. 1902

72866 16. 5 6 4 6

1.2.65 fr. Bins. fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 init do 1910-1 11in 4K do 1886 in do. 1895 in 4K Krotosch. 1900 S. 1 Lissab 86 S. 1, 2* do. 400 4 Mosk. abg. S. 285, 27. 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 . Most. abg. S. 30 bis 83, 5000 Rbl. Most. 10002 100R. do S. 34, 385. 38. 39, 5000 Rbl. do. 1000-100 ... Müillhauf. t. E. O6. O7. 13 M 1914 Posen 00,05, 06 gk. do. 94, O8, gek. 24 Sosta Stadt. . .. Stockh. (E. 88-84)

1880 in 4 do. 1888 in G do. 1887 Straßb. 1. E. 1909

(u. Ausg. 1911) 4 do. 1918 4 Thorn 1900. 06,09 4

3 3

1.1.7 117 fr. Hin. do. 1695 3 do. ZürichStadtsg iF! 391 1.5.12 1

5p KR. 1. 10. 20. * S. 1 t. K. 1. 1. 17, S. 2 1. &. 1. 1. 1.

Sonstige ausländische Anleihen. Budap. HptstSpar aus gst. b. 31.12.96 Chil. Hp. G.⸗Ps. 12 Dän. Lm b. D. S. * rückzahlb 110 do. do. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hyp.⸗V. 4k. do. do. Illtländ. Bdl. gar. do Kr. V. S. Bi. K. do do S. 5 in do do S. h in Kopenh. Hausbes. Mex. Vew. Anl. 44 gesamtkdb. a1901 do. 4 abg. rr Nrd. Bi. Wib. S1, 2 Norweg. Hyp 5871 Dest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. I. K. B., S. 2.3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888 92, a5. a8, 01 m. T. do. 1898 m. T. Naab-Gr. B.-. 25 do. Anrechtssch. Ir. B. Schwer Speaszutv 2 do. ls in K tuündt. 4 do. Hyp abg. 76 do Städt. Pi. 82 do. do. 02 u. C 4 do do. 1996 Stockh. Intgs. Vid. 18885, 8, 87 in K. do. do 1894 ing. Ung. Tem. ⸗Bg. iK. do Bod ⸗sJr.⸗Pf. do. do. t. Kr.“ do. do. Reg -Pfbr. do. Spk.⸗Ztr. 1. 2 ohne Anrechtssch. L. K. 15. 10. 18.

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S8 r 22 5

D 0 0 0 CO c 2 1 8 2 2 20 S - 2 2 222

Pfandbriefe und Schundverschreib. deutscher SHypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Bfandbeiete u. Schuldverscht.

deutsch. Sypoth.⸗Bt. sind gem. Betannim. v. 26.8 t ohne

Binsscheinbogen u. ohne Erneuerunasschein lteierbar.

(Die durch?“ getennzeichneten Piandprieie u. Schuld-

verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191 ausgegeben anzusehen.

Bayertsche Handelsban! Pfdbr. Ser. 2. is (89 H. S. J 66a HM. do. Hyv. u. Wechselbt. Psdbr, veriosb. u. unverlosb M (35977 Berl. Hyp. Dt. Pfdbr. Ser 1 1. 8. i- 18. 31-22, tv. u. nichi tv. S. 6 6, 19 20 u. abgestemp 16. 1 6 do. do. Ser. 28 21 . do. do. Ser 2 do. do. Ser 26 do. Komm -Obl S. 1. 2* bo. do. da do. do. do. ; Braunschwm ö. H yp. Bl. fhr Ser. S 26* do. do. Komm. Obi. v. 19234 Dtsch. Hy. Bl. Bfdbr. S. 1. 24 16, iv 6 do. bo. do. Ser 28 bo. do gomm.- Ob. S. i- j0 S o do do. do. Ser 4 do ha o Ser 5 Franks. Hyp. Bl. Pfdbr. Ser 111176 Franki. Pfandbr. Ban Vfdbr. Ser (98. 4A, 46 52* fir. Frankf. Syv. -Kred.-⸗Ver. 16 998 Hoth. Grdir. - Bi. Btd Abr. a-20* 14. 8p 6 do do Abr 31 44506 do do Abt e2 O. BBob 6 do do Abi 28 do. do Abt. 28a * do. gomm-Obl Em 1 do do v. 1923 * amburger Hyp.-wan! Pfdbr. Ser. 141.6599 (18). Ser 1-190, Ser. 301 —= 330 (89 3)* do. do do Ser 691 130 do. do. do. Ser 1981 2430 dann. Bodtr.⸗Bt Pfd. Ser. 1416 do. do. Kom m.⸗Obl. Ser. 1* eipziger Hypoth.⸗Ban! Pfdbr. Ser J, 8. 9. 10, 11. 16, . do do do Ser 17 secklb. Hyp. - u. Wech .- Bl. Pfdbr. alte u Ser 1 8* do. do. Kom m.⸗-Obl. Ser 1 Meckl. Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1 4*

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