3 85 Generalversammlung unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, den 8. Juni 1927, nachmittags 23 Uhr, im Büro des Herrn Notars Yin Emst Cohnitz zu Berlin W., llevuestraße 5, statt. ie Hinterlegung der Aktien kann an der Kasse der Gesell⸗ Cet oder bei einer deutschen Bank oder i einem deutschen Notar erfolgen. Tagesordnung: . 1. die Vorlegung der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung nebst Geschäfts⸗ bericht für das Jahr 1926. 2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 3. Verschiedenes. „Bürogebäude Neue Schönhauser⸗ straße 1 Grundstücksverwertungs⸗ Aktiengesellschaft“ zu Berlin.
iri02
F. W. de Fries Akt. ⸗Ges. für Schrauben und Nietenfabrikation in Hemer.
Wir beehren uns hierdurch, die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zur 28. ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Donnerstag, den 16. Juni 1927, vormittags 12 Uhr, in das Geschäftslokal der Gesellschaft zu Hemer
einzuladen. Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1926 sowie ber Geschäftsberichte von Vorstand und Aufsichtsrat.
Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn— und Verlustrechnung.
3. Entlastung von Aufsichtsrat Vorstand.
4. Wahlen zum Aussichtsrat.
Zur Teilnahme an der General⸗ versammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder den darüber lautenden Depotschein der Reichsbank oder eines Notars bei dem Gesellschaftsvorstand in Hemer oder beim Bankhaus von der Heydt⸗Kersten K Söhne in Elberfeld bis spätestens am Montag, den 13. Juni 1927, hinterlegt haben (5 24 des Statuts).
Hemer, den 25. Mai 1927.
Der Aufsichtsrat.
und
18257 . ir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 30. Juni 1927, 1 Uhr mittags, in unseren Geschäfts— räumen in Berlin, Friedrichstraße 79 a, staͤttfindenden ordentlichen General⸗ versammlung ein Tagesordnung; 1. Bericht über das Geschäftsjahr 192. 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ ung der Bilanz und Gewinn- und . für 1926. 3. Entlastung des Vorstands und des wie et 4. Ver . Aktiengefellschaft für Handels und Industriebeteiligungen, Berlin.
18269 Carl Tuchscherer Aktiengesellschaft in Liguidation, Ohlau.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 134. Juni E927, nachmittags ß5 Uhr, in Ohlau im „Hotel zum Löwen! stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz, Gewinn. und Verlustrechnung sowie Bericht des Liquidators.
Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Rechnungen, der Ge— winn und Verlustrechnung sowie Be. chlußfassung über die Genehmigung
rselben. . .
3. e fn über die ,, der Enklastung an Aussichtsrat un Liquidator.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Liquidators.
Aktionäre, welche der Generalversamm— lung beiwohnen und ihr Stimmrecht aus— üben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werktag bor der Generalver⸗ sammlung bei, der Kommunalhank für Schlesien öffentliche Bankanstalt in Breslau oder Ohlau oder einem reichs deutschen Notar hinterlegen und dies durch eine Bescheinigung nachweisen.
Breslau, den 17. Mai 1927.
Carl Tuchscherer Aktiengesellschaft in Liquidation.
Der Liquidator: J. Budwig.
fia? j.
Mannesmannröhren⸗Werke, Düsseldorf. Nechnungsabschluß auf ven 31. Dezember 1926.
Bermögen.
Kassenbestand Wertpapiere Debitoren:
) verschiedene Debitoren
) Bankguthaben
) Vorauszahlungen auf Bauten Aktivhypotheken Beteiligungen Grundstücke: Bestand am 1.7. 1926 ..
Abgang
Hauptverwaltungsgebäude u. Erholungsheim
Trarbach: Bestand am 1.7. 1926 Abschreibung
Fabrikanlagen: Bestand am 1. J. 1926...
Zugang Bestand am 31. 12. 1926 ... Abschreibung Bergwerke und Anteile an solchen: Bestand am 1.7. 1996 .... Abgang Bestand am 31. 12. 1926 .. Abschreibung Patente Vorräte Bürgschaften RM 3 228 051,36
Schulden.
Aktienkapital: Stammaktien... ... Vorzugsaktien...
Gesetzliche Rücklage -.
Anleihen einschl. RM 606 100, — Genußrẽchte ; ö Beleihungen auf Grundstücke und Restkaufpreise
Rücklage für Beamtenwohlfahrt Rücklage für Arbeiterwohlfahrt Rücklage . Außenstände .. Rücklage für Bergschäden
Brand⸗ und Explosionsschädenselbstversicherung .
Kreditoren
Bankdarlehen auf längere Frist . ... Vorauszahlungen
Spareinlagen
Rückständige Löhne, Gefälle usw. und Steuern
Noch nicht bezahlte Beteiligungen
Bürgschaftsverpflichtungen RM 3 228 061,36
Gewinn: Vortrag 192526 .. Reingewinn
Gewinn⸗ und Berlustrechnung auf den 31. Dezember 1926.
RM RM 37 541
1771022
24 664 291 11918 656
470 140 37 053 0688
147 479 28 779 648
20 999 88710 54 868 20 g45 018 1260 200
20 010
31 7497137: . 270 992 32020 706 1349 823
1240190
30 670 883
58 852 022 ö. 81926 38d fo Wõ
2278 924 b6 491 172
1 10 400 615
187 536 660
. 115200000 — —⸗— 261 000 ] 115 464 000
451 634
3 698 072 126 174 500 000 500 000 600 000 2991979 6 000 000 14 830 394 17 356 820 390 885
2 456711 5 616 248 8 398 467
2 620 537 11
534 133811 81565 270
187 536 660
Soll.
Allgemeine Handlungsunkosten: Gehälter, Versicherungen, Heizung, Beleuchtung, Bürobedarf, Briefgebühren, Ferngespräche, Drah⸗ tungen sowie Gewinnanteile für die Verwaltung in Düsseldorf, für die Werksleiter und oberen Beamten
Zinsen Steuern... Abschreibungen ... Reingewinn Verteilung:
„3945 Dividende auf RM 264 000 Vorzugsaktien ..
2057 2
aktien
1
2
3. Ueberweisung an die gesetzliche Rücklage
4. Satzungsgemäße Vergütung an den Aufsichtsrat .. 5
6
. .
Vortrag auf neue Rechnung
Haben. Gewinnvortrag 1925/26. ...... Rohgewinn
1 . 1 1 0 2 1 1 2 2 2 *
ö Q
, Grunddividende auf RM 115200 000 Stamm⸗
295 Mehrdividende auf die Stammaktien
ö 15 455 724
RM
3 594 598
817 206 2 861 427 3 648 757 8 155 270
2 304 000, — 276 7365 69 146 484. 33
2304 000, —
3 116 12990
Ti Fo
19077261
2 620 537
17351].
Mittelländische Bersicherungs⸗Bank Aktien gesellschaft Nürnberg.
Bilanz per 31. Dezember 1926.
RM 1303
An Aktiva. Kassenbestand Bank⸗, Postscheckguthaben
S **
8 822 2310 12 941 12 070 5 800 69 370 32 016
144 633
Kostendepot . nr, Kraftfahrzeuge... Immobilien .. J,
18d ISI IISILTF
Per Passiva. Aktienkapital ... Kapitalreserve. .. Versicherungssteuer , Hypotheken. .. Schadenreserve Prämienüberträge.. .. Gewinnvortrag aus Reingewinn
106 000
Nürnberg, den 2. April 1927. Der Borstand. Jahreiß. Diehm.
. Bilanz per 31. Dezember 1926.
Vermögen. A ,, Außenstände .. waren
= 596 Einrichtung....
26 814 8 340 96265
10 360
62 075
117811
Wertpapiere.. Liegenschaften .
11113 Ss
18
Verbindlichkeiten. Grundkapital... Schulden.... Rücklagen... Henin
80 000 —
6 697 34 1971095
12 402765
117 811104 Verlust⸗ und Gewinnrechnung.
49 454 42 494
41116 12 402
108 463
Warenkontsg 108 463 Brühl i. Baden, ben 17. März 1927. J. B. Eder, Ziegelwerke Aktiengesellschaft. Valentin Eder.
Allgem. Unkosten ,,, Abschreibungen. ,,,
rr. Bilanzkonto am 31. Dezember 1926.
Attiva. RM Grundstückskonto Bestand 289 624 Gebäudekonto. . 260 000 Lagerhauskonto. f 45 000 Kohlenlagerplatztto. „ 20 400 Betriebsmittelkto. , 98 704 Beteiligungskonto „, 162 500 Kasse⸗ u. Postscheck⸗
nt, 490 950 Wechselkonto .. 20 682 Effektenkonto .. 1 Aufwertungsaus⸗ gleichkonto .. 137 900 Kontokorrentkonto:
,, Beständekonto. ..
1491976 37 190
2613 9300
Passiva. Aktienkapitalkonto. Hypothekenkonto 1 Hypothekenkonto H Aufwertungskonto . Reservefondskonto. Akzeptkonto. ... Delkrederekonto Kontokorrentkonto: Kredi⸗ ,, Reingewinn...
609 000 103 000 122 000 58 673 60 000 139 000 25 632
1433 624 712 000 2613 930
Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31. Dezember 1926.
Debet. RM 9 Abschreibungens .... 69 703 70 Reingewinn... 72 00 =
mr
Kredit.
Einnahmen. .. 141 710370
141 703 70
Dresden, am 31. März 1927. Dresdner Transport⸗ und Lager⸗ haus⸗Attiengesellschaft vorm. G. Thamm.
Max Keller. Dr. Schmiht.
Vorstehendes Bilanz⸗ nebst Gewinn⸗ und Verlustkonto stimmt mit den von mir eingehend geprüften und ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellschaft überein. Bücherrevisor Paul Herrmann, für das Land⸗ und Amtsgericht Dresden
beeidigter Sachverständiger.
Nach erfolgter Neuwahl besteht der Aufsichtsrat aus folgenden Herren: Victor Brenner, Privatus, Dresden, Vorsitzender; Herbert Scherbel, Generaldirektor, Dresden, J. stellv. Vorsitzender; Oskar Schmitz, Rentier, Dresden⸗Blasewitz, 2. stellv. Vor⸗ sitzender; Georg Priem, Bankdirektor, Dresden⸗Blasewitz. Otto Jungmichel, Paul Hannig vom Betriebsrat.
Die laut Beschluß der Generalversamm⸗ lung für 1926 auf 1299 festgesetzte Divi⸗ dende ist mit A 120, — pro Aktie bei der Kasse der Deutschen Bank, Filiale Dresden, oder an unserer Geschäftskasse, Kl. Padhof⸗ straße 3, gegen Einlieferung des Divi⸗
[17890 „Paulinum“ Bau⸗A. G., Berlin. Bilanz zum 31. Dezember 1926.
17822 Gebe Himmelheber A. ⸗G. Karlsruhe. Bilanz per 31. Dezember 1926.
Aktiva. Ge bäude⸗ u. Grundstückekonto Aujswertungen 1, IL und 111 Verlust ö
8 64! 55 4945 4626
13879 8
5000 88 720 26 255
Aktienkapital
Hypotheken. Kreditoren A und B. Darlehenschuld ; 91506 Diverse Gläubiger! ... 4981 Zinsenichudden. .... 4263 6 Abschreibungen ..... 393
138 792 Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1926.
Soll. Laufende Reparaturen... Steuern ö Abgaben ö Hypothekenzinsen K Verwaltungsunkosten u. Diverse Putz⸗, Malerarbeiten u. Gerüste an den Gesamtsronten
Gerichts⸗ u. Notariatskosten
8087 10 289 1922 3236 24695
h 512 810
33 359
Haben. Mieteeinnahmen Verlust 1926
28 703 4 656
33 359 J. Ro st in.
16. Mai 1927.
Aktiva. 3 Immodilien. J . 210 500 - Majchmen, Werkzeuge, Ein⸗ ‚ richtungen 12 500 — Warenbestände einschl halb- sertiger Waren und Holz⸗ lager 4 J 260 890 , 4710 Effekten J J Außenstände. ö 714764.
dt zr or
Basfsiva. Aktienkapital ... . 400 000 Vypotheken . w 56 000 Gejetzl. Reserve .. ; 2100 Unterstützunge konto 3000 Tratten . 2226 Verbindlichkeiten.. 66 337 Reingewinn inkl. Vortrag
14 802
von 1925 63 3662:
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
46 111076 ö 8 045 . 2727 . 14 802
136 645
Allgemeine Unkosten .. Zinlen JJ
Abschreibungen «.. Reingewinn i. 1926 .
Betriebsüberschuß in 1926,
Bruttogewinn ; 136 645 Der Vorstaud.
G. Him mel heber. H. Him melheber.
17811].
„National“ Lebens versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
J. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926
A. Einnahmen. J. Ueberträge aus dem Vorjahre: 1. Prämienreserve 2. Prämienüberträge
schusse des Vorjahres. II. Prämien für:
abgeschlossene
III. Aussertigungsgebühren IV. Kapitalerträge: 1. Zinsen für fest belegte Gelder
V. Gewinn aus Kapitalanlagen
KB. Ausgaben.
1. Geleistet 2. Zurückgestellt
rungen für:
a) geleistet b) zurückgestellt 2. Sterbekassenversicherungen a) geleistet b) zurückgestellt
rungen auf den Todesfall... IV. Steuern und Verwaltungskosten: 1. Steuern
VII. Gewinnreserve der Versicherten
3. Reserve für schwebende Versicherungsfälle.. 4. Gewinnreserve der Versicherten aus dem Ueber⸗ 1. Kapitalversicherungen auf den Todesfall, selbst 2. Sterbekassenversicherungen, selbst abgeschlossene 2. Zinsen für vorübergehend belegte Gelder. .
VI. Vergütungen der Rückversicherer. ... Gesamteinnahmen ..
J. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen:
II. Zahlungen für Versicherungsverpflichtungen im Geschäftsjahre aus selbst abgeschlossenen Versiche⸗
1. Kapitalversicherungen auf den Todesfall
RM
63 703 57 874 4000
RM
H 181 858 307 436
1522 658
215016 1737 67481
8 355 18197
2488 v3
— 1749008
665 400, —
38 100 - 103 500
III. Rückversicherungsprämien für Kapitalversiche⸗
5 8.
2. Verwaltungskosten einschl. Provision V. Prämienreserve am Schlusse des Geschäftsj für Kapitalversicherungen auf den Todesfall.. VI. Prämienüberträge am Schlusse des Geschäftsjahres für Kapitalversicherungen auf den Todesfall..
Gesamtausgaben IL. Bilanz am 31. Dezember 1926.
277 . 558 021 35
4264 39 263 g43 oz 78
res 221 222 26
207 286 38 181 858 42
IJ TI og
A. Attiva.
J. Einlageverpflichtungen der Aktion , h the III. Wertpapiere.
IV. Guthaben: 1. bei Bankhäusern
V. Gestundete Prämien ö VI. Rückständige Zinsen .
. B. Passiva. J. Aktienkapital !.... II. Kapitalreserve:
den Todesfall ... IV. Prämienüberträge für den Todesfall
VIII. Sonstige Verbindlichkeiten:
IX. Gewinn
Th. Lieckfeld. G. Meister.
Stettin, den 23. März 1927.
Stettin, den 21. April 1927.
19 077 261
dendenscheins Nr. 30 sofort zahlbar.
äre
2. bei anderen Versicherungsunternehmungen .
VII. Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten Insgesamt ....
1. Bestand am Schlusse des Vorjahres... 2. Zuwachs im Geschäftsjahrr .. III. Prämienreserve für Kapitalversicherungen auf
N. Reserve für schwebende Versicherungsfälle .. VI. Gewinnreserve der mit Gewinnanteil Versicherten VII. Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen
1. Rücklage für Abschlußprovisionen 2. Guthaben der Reichssteuerbehörde .. 3. Guthaben diverser Kreditoren. ...
Insgesamt ..
Der Aufsichtsrat.
C. Braun.
Der Vorstand.
Die in die Bilanz der „National“ Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in
Stettin für den Schluß des Geschäftsjahres 1926 unter Position UI der Passiva mit
RM 221 222,26 eingestellte Prämienreserve ist gemäß 556 Abs. 1 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 berechnet.
RM RM 750 000 221 000
77 616.
. 267 377
109 329 376 70656
531 207 2212 261 9g24
2220 666
10000006
—
. ͤ
26 000 — 221 222 26
207 286 38
40 100 — 181 858 42 223 892
. 70 . 55 . 0 1260276 196 279
2220 666
Dr. H. Toepffer. Walter.
Dr. P. Hager.
L. Aßmuth, Mathematiker der Gesellschaft. Mit den Geschäftsbüchern übereinstimmend befunden.
Paul C. Jankowsti, . öffentlicher und gerichtlicher Büchersachverständiger des Landgerichts Stettin.
EErste Zentral⸗Handelsregifster⸗Beilage J zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 118.
Berlin, Sonnabend, den 21. Mai
1927
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Dandels,, 2. dem Güterrechts“, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8. die Tarif ⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem
besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregifter für das Deutsche eich.
( Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin ö. Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Sw 48. Wilhelm⸗
traße 32, bezogen werden
ö
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Rrn. 118A und 1186 ausgegeben.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezug s⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5y.gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark.
— —————
, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
WMI
SGntfcheidungen des Reichsfinanzhofs.
44. Zur Befreinng von der Kraftfahrzeugstener für Aerzte. Der Beschwerdeführer, ein Tierarzt, der bisher seinen Personenkraftwagen steuerfrei benutzt hatte, hat sich am 7. Juni 1926 eine Steuerkarte zu dem damals geltenden Steuersatz ausstellen lassen. Unterm 29. Juli hat das Finanzamt die Steuer anderweit für den Zeitraum vom 15. Juni 1926 bis 14 Juni 1927 auf 225 RM nach dem Neugesetz vom 15. Mai 1926 festgesetzt und den Unterschiedsbetrag gegen die bisher mit 120 RM festgesetzte Steuer in Höhe von 1065 RM nachgefordert. Um diese Nachforderung geht der Streit. Der Be⸗ schwerde führer bestreitet die Berechtigung der Nachforderung unter Bezugnahme auf eine nicht bei den Akten und auch sonst hier nicht be⸗ kannte Entscheidung eines Landesfinanzamts und einen an einen anderen Tierarzt ergangenen Bescheid eines Finanzamts, demzu⸗ folge dieses die Besteuerung nach den früher geltenden Sätzen anerkannt hatte, nachdem der dortige Steuerpflichtige am 7. Juni die Aus⸗
ellung einer Steuerkarte mit der Begründung beantragt hatte, daß infolge der wirtschaftlichen Notlage der Landwirtschaft der Kraftwagen⸗ betrieb ihm zurzeit unrentabel erscheine und er daher beabsichtige, den Kraftwagen in der Praxis nicht mehr zu gebrauchen, sondern in der Hauptsache zu privaten Zwecken zu verwenden. Diese Beweisführung hat sich auch Beschwerdeführer zu eigen gemacht, indem er bereits durch Schreiben vom 7. Juli 1926 dem Finanzamt mitgeteilt hat, daß er im Mai einem Automobilklub beigetreten sei und als Mitglied des Klubs eine Privatfahrt mitgemacht habe. Um sich keine Unannehmlichkeit vom Finanzamt (durch private Fahrten) bereiten zu lassen, habe er beantragt, die Steuerfreiheit seiner Fahr⸗ zeuge a, . und habe seine Fahrzeuge anfangs Juni versteuert, womit sich das Finanzamt auch einverstanden erklärt habe. In der Berufungsschrift hat er dann noch ausgeführt, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer auf Grund von 52 Rr. 56 des alten Gesetzes in dem Sinne, daß er das zur Ausübung des tierärztlichen Berufs eingestellte Kraftfahrzeug auch zu privaten Zwecken benutzen dürfe, sei ihm nie erteilt worden. Die Begründung der Rechtsbeschwerde geht also dahin: Da die Besreiungsvorschrift im 5 2 Nr. 5 des alten Gesetzes den Aerzten die Benutzung des Kraftfahrzeugs nur zur Ausübung ihres Berufs zugestanden habe, habe Beschwerde führer, nachdem er noch unter dem Geltungsbereiche dieses Gesetzes dazu übergegangen sei, das Kraftfahrzeug auch zu Privatfahrten zu benutzen, einen Anspruch auf alsbaldige Ausstellung einer Steuerkarte nach den Sätzen dieses Gesetzes gehabt. Der Rechtsbeschwerde kann keine Folge gegeben werden. Gegen die Erhebung einer Nachveranlagung be⸗ stehen nach 5212 Abs. J der Reichsabgabenordnung in formeller Be⸗ ziehung keine Bedenken. 5 212 Abs. 2 greift nicht Platz, da die Steuer⸗ karte sich nicht als Steuerbescheid, der eine Steuer festsetzt, sondern als Quittung über eine gezahlte Steuer darstellt. Der Reichs⸗ finanzhof hat bereits in einer früheren Entscheidung dar⸗ gelegt, daß ein Verzicht auf eine allgemeine Steuerfreiheit keine Steuerpflicht auslösen könne. Eine Steuerpflicht habe daher erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das die Befreiungsvorschrift beseitigt habe, nun aber auch nach den Steuersätzen des neuen Ge⸗ . eintreten können. Allerdings würde die Rechtslage anders sein, wenn die Steuerfreiheit der Aerzte für Kraftfahrzeuge von nicht mehr als 8 Pferdestärken nur bei Benutzung des Fahrzeugs zu be⸗ ruflichen Zwecken zugestanden wäre. Aber das ist, wie die Berufungs⸗ entscheidung mit Recht darlegt, nicht der Fall. Nach 52 Nr. 5 in der früheren Fassung des Gesetzes war Voraussetzung für die Steuer⸗ befreiung nur, daß der Arzt das Kraftfahrzeug zur Ausübung seines Berufes benötige. War dies der Fall, und das ist vom Beschwerde⸗ führer nicht bestritten, so konnte er es auch steuerfrei zu privaten Zwecken benutzen. Stand in der dem Beschwerde führer erteilten Bescheinigung etwas anderes, so konnte dies an der Steuerbefreiung nichts ändern, ba die Behörde nicht von sich aus eine gesetzliche Befreiung einschränken kann. gweifelhaft könnte im vorliegenden Falle nur sein, ob die Steuersätze bes neuen Gesetzes etwa deshalb für das erste Jahr auf den Beschwerde⸗ rer nicht angewendet werden könnten, weil die Steuer bereits vor dem
5. Juni 1926 festgesetzt war. In die ser Hinsicht hat das angeführte frühere Urteil folgendes ausgeführt: „Dem Beschwerde führer ist zu⸗ geben, daß, wenn man sich nur an den Wortlaut des Gesetzes halt, eser zu seinen Gunsten sprechen würde. Denn Artikel H 53 Abs. 12 findet nach seinem Wortlaut nur auf Fälle Anwendung, in denen eine Steuerkarte mit Gültigkeitsdauer vom 16. Juni oder später ab erneuert wird, und Lit. b nur auf Fälle, in denen die Steuerfest⸗ setzung nach dem 14. Juni 1926 vorgenommen worden ist. Im vor⸗ liegenden Falle ist die Steuer aber bereits am 10. Juni festgesetzt worden, und es hat sich nicht um die Erneuerung einer Steuer⸗ karte, sondern um die erstmalige Ausstellung einer solchen gehandelt.
Trotzdem kann nicht zweifelhaft sein, daß nach dem Zwecke des Artikels U 533 Abs. J des Neugesetzes der vorliegende Fall dem Abs. 1 unter a dieser Vorschrift zu unterstellen ist, und nach 54 der Reichsabgaben⸗ ordnung ist bei Auslegung der Steuergesetze ihr Zweck zu berücksichtigen. Das neue Gesetz wollte mit seinem Inkrafttreten die bisherigen Steuersätze erhöhen und bestimmt daher in dem §3 unter b, daß das Gesetz mit dem 15. Juni 1926 hinsichtlich aller Steuer festfetzungen in Kraft treten solle, die nach dem 14. Juni 1926 vorgenommen würden, traf aber im 33 Abs. 1 unter a die erweiternde Bestimmung, daß auch hinsichtlich einer Steuerfestsetzung vor dem 15. Juni 19265 das Gesetz mit dem 15. Juni 1926 in Kraft treten solle, wenn die Gültigkeitsdauer der Steuerkarte erst nach dem 14. Juni 1926 beginnt. Der Gesetzgeber wollte mit anderen Worten die neuen Steuersätze in jedem Falle an⸗ gewendet wissen, in denen der Steuerzeitraum nach dem 14. Juni 1926 zu laufen begann. Es wäre unsinnig, dem Gesetzgeber unterstellen zu wollen, daß er die neuen Sätze in den Fällen, in denen der Grund für die Steuererhebung erst nach dem 14. Juni 1926 fällt, nur deshalb habe ausschließen wollen, weil die Löfung der Steuerkarte notwendig vor⸗ her erledigt sein muß, da der Kraftfahrzeughalter sie in dem Augen⸗ blick in Händen haben muß, in dem er von dem Kraftfahrzeug Gebrauch machen will. Wenn Abs. 1 unter a nur von der Steuer⸗ sestsetzung für die Erneuerung der Steuerkarte spricht, so ist der Ausdruck enger gefaßt als der offensichtlichen Absicht des Gesetzgebers entspricht. Das in den vom Beschwerdeführer betonten Fällen, in denen die Steuerfestsetzung vor dem 15. Juni 1926 stattgefunden hat, weil die steuerpflichtige Benutzung auch schon vorher stattfinden sollte, es bei der einmal festgesetzten und bezahlten Steuer nach den alten Sätzen bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Steuerkarte zu verbleiben hat, hängt damit zusammen, daß die Steuer immer auf einen ganzen Zeitraum zu entrichten ist und für die anzuwendenden Steuersätze nur der Beginn des Zeitraums maßgebend sein kann. Dieser Fall liegt beim Beschwerdeführer nicht vor, da er vor dem 15. Juni mit seinem Kraftfahrzeug nicht steuerpflichtig war. Er durfte seinen Fall also nicht mit Fällen dieser Art, sondern konnte ihn nur mit dem Falle eines Kraftfahrzeughalters vergleichen, für dessen bereits im Gebrauch befindliches Kraftfahrzeug die Steuerkarte am 14. Juni abgelaufen war und auf den 15. Juni erneuert werden mußte. Da hier die neuen höheren Steuersätze zu entrichten sind, ist schlechthin nicht einzusehen, warum der Beschwerdeführer nur deswegen günstiger behandelt werden sollre, weil er bisher Steuerfreiheit genoß. Eine Härte liegt hierin nicht! Die Rechtsbeschwerde war hiernach zurück⸗ zuweisen. (Urteil vom 15. März 1927 1I A 60/27.)
45. Zur umsatzstenerfreien Einfuhr bei Bearbeitung oder Berarbeitung des eingeführten Gegenstandes zum Zwecke der Sortierung, Reinigung und Erhaltung. Linters sind minderwertige Abfälle von Rohbaumwolle, die hauptsächlich als Nebenprodukt bei den ODelmühlen abfallen. Sie werden aus ameri⸗ kanischen Häfen bezogen und im Inland in der Weise einer Bear⸗ beitung unterworfen, daß die rohen Linters in Aetznatron lange ge⸗ kocht und später in Chlorkalklöfung und Wasser nachbehandelt werden. Durch dieses Verfahren werden die Schmutzteile, die hauptsächlich aus Resten der Baumwollsamenkapsel bestehen, und die in der Faser befindlichen Fett⸗ und Pektinstoffe aufgelöst und aus der Baum⸗ wolle herausgebracht. Die ursprünglich gelbe Farbe der Baumwolle wird durch die Behandlung in Weiß verwandelt. Zweck des Verfahrens ist die Herstellung möglichst reiner Zellulose, die zur Anfertigung von Sprengstoffen, Zelluloid, Kunstseide, Filmen u. dgl. Verwendung findet. Der Wert der Rohbaumwolle beträgt etwa 75 v. 5. des Wertes der fertig bearbeiteten Ware. Die rohen Linters werden nach den Bedingungen der Bremer Baumwollbörse gehandelt. Der Verkauf der bearbeiteten Linters erfolgt nach Maßgabe der besonderen Vertrags⸗ bedingungen.
Die Vorschriften des 32 Nr. La und b des Umsatzsteuergesetzes 1922 über die steuerfreie Einfuhr setzen voraus, daß die Wesensart des eingeführten Gegenstandes erhalten bleibt. Nach 5 116 III Satz? der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze 1922 wird sie durch eine Bearbeitung oder Verarbeitung des Gegenstandes, die über die Zwecke der Sortierung, Reinigung und Erhaltung hinausgeht, aufgehoben. 511 B IINr. 22 a. a. O. lautete bis zum J. September 1924: Als Bearbeitung im Sinne dieser Bestimmung ist nicht anzusehen, wenn: Nr. 22 Wolle oder Baumwolle sortiert, gewaschen, karbonisiert oder gekämmt wird. Der Reichs minister der Finanzen hat durch einen Erlaß, der nicht in wirksamer Form veröffentlicht und deshalb für die Steuergerichte nicht bindend ist, mit Wirkung vom 1. September 1924 ab verordnet, daß in Nr. 22 nach „gewaschen“ das Wort „gebleicht“ einzufügen ist. Es ist unstreitig, daß diese Abänderung der Ausführungs⸗
bestimmungen sich auf das vorbezeichnete Verfahren bezieht, Umsätze in Linters mithin beim Vorhandensein der übrigen gesetzlichen Vor⸗ aussetzungen bei der sogenannten verlängerten Einfuhr und der An⸗ schlußeinfuhr seit dem 1. September 1924 von den Finanzämtern als steuerfrei zu behandeln sind. Der Streit dreht sich darum, ob die Steuerfreiheit auch schon vorher nach 511 B III Satz 2 a. a. O. ge⸗ geben war. Der Beschwerdeführer behauptet, daß es sich um eine Reinigung handle. Das Finanzamt vertritt den Standpunkt, daß das Verfahren über die Zwecke der Reinigung hinausgehe, und hat deshalb den Beschwerdeführer wegen der von ihm in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. August 1924 bewirkten Lieferungen zur Um satz⸗ steuer herangezogen. Einspruch und Berufung blieben erfolglos. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung führt aus, 5 11 B II Satz 2 a. a. O. sei nicht anwendbar, weil die Vor⸗ schrift unter Reinigung einen Vorgang verstehe, durch den aus oder von der Ware solche Bestandteile entfernt würden, die durch äußere Umstände, wie z. B. Lagerung oder Witterung, hinzugekommen, nicht aber solche, die schon von Natur ihr anhafteten oder in ihr enthalten seien. Ferner sei durch die hier streitige Bearbeitung die Marktgängig⸗ keit der Ware geändert worden. Auf die Frage, ob der Vorgang als Reinigung oder als Bleichen zu bezeichnen sei, komme es deshalb nicht an. Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Nach dem Gesetze selbst ist allerdings die Steuerfreiheit nur gegeben, wenn die Wesensart des eingeführten Gegenstandes gewahrt bleibt. S 11 B III Satz 1 a. a. O. bestätigt diesen Grundsatz und enthält somit nur eine Auslegung des Gesetzes. Satz 2 reicht aber weiter. Der Reichsfinanz⸗ hof hat in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß zwar nur von Fall zu Fall entschieden werden könne, ob die Wesens⸗ art des eingeführten Gegenstandes erhalten geblieben, daß aber im allgemeinen der Gesichtspunkt maßgebend sei, ob der Gegenstand durch die Behandlung nach der Verkehrsauffassung zu einem neuen Verkehrsgut geworden und seine Marktgängigkeit geändert worden sei. Es erhebt fich hiernach die Frage, ob die Steuerfreiheit entfällt, wenn durch den Vorgang der Sortierung, Reinigung und Erhaltung die Marktgängigkeit der Ware geändert ist. Das ist nach 511 B III Satz 2 a. 4. O. nicht anzunehmen. Die Vorschrift spricht von Sor⸗ tierung, Reinigung und Erhaltung schlechthin. In jedem Falle soll. die beim Handel übliche Sortierung, Reinigung und Erhaltung als unschädlich gelten. An sich kann schon durch einen dieser Vorgänge die Marktgängigkeit beeinflußt werden; der Gegenstand wird häufig im gereinigten Zustand (z. B. gewaschene Wolle) bereits ein anderes Verkehrsgut bilden als im ungereinigten Zustand. Es würde aber für die Wirtschaft eine unerwünschte Belastung und Unsicherheit bedeuten, wenn man zwischen schädlichen und unschädlichen Vorgängen der Sortierung, Reinigung und Erhaltung unterscheiden wollte. Soll der Zweck der Vorschrift, nämlich die Förderung des Einfuhrhandels, im vollen Umfange erreicht werden, so muß von derartigen Unter⸗ scheidungen abgesehen werden. Hierbei werden auch Vorgänge, die an der Grenze zwischen handelsüblicher und industrieller Behandlung liegen, aber doch im Geschäftsverkehr als Akt des Sortierens, Reinigens und Erhaltens gelten, mit zu berücksichtigen sein. Was insbesondere den Begriff der Reinigung betrifft, so würde es dem Zwecke der Vor⸗ schrift nicht entsprechen, eine schädliche Reinigung um deswillen an⸗ zunehmen, weil bei dem Vorgang auch Bestandteile entfernt werden, die der Ware schon von Natur anhaften. Unerheblich ist auch, daß die Reinigung auf chemischem Wege erfolgt und als Nebenerscheinung auch eine Aenderung in der Färbung des Gegenstandes zur Folge hat. Insoweit nach dieser Auslegung die Vorschrift des 511 B III Satz Beine Ausnahme von der allgemeinen Regel des Gesetzes enthält, daß die Wesensart des eingeführten Gegenstandes erhalten bleiben muß, findet sie ihre rechtliche Grundlage in 108 der Reichsabgoben⸗= ordnung. Wie die angefochtene Ewtscheidung ausdrücklich hervorhebt, besteht im Handel die Auffassung, daß gebleichte Linters im Gegen- satze zur unreinen Zellulose der reinen Zellulose gleichzustellen sind und so der Vorgang des Bleichens vom Standpunkt des Fabrikanten aus als ein Vorgang des Reinigens angesehen wird. Hiernach waren die streitigen Umsätze auch schon vor dem 1. September 1924 nach 511 BI Satz 2 a. a. O. steuerfrei. Wie der Reichsminister der Fi⸗ nanzen dem Reichsfinanzhof mitgeteilt hat, hat er die Steuerfreiheit solcher Umsätze in der eingangs bezeichneten Weise nur noch besonders ausgesprochen, um jeden Zweifel auszuschließen. ,
Ohne daß es auf den von der Rechtsbeschwerde gerügten Ver⸗ fahrensmangel ankam, war hiernach der Rechtsbeschwerde stattzu⸗ geben. Die angefochtene Entscheidung, die Einspruchsentscheidung und der Steuerbescheid mußten aufgehoben und die Steuer neu fest⸗ gesetzt werden. (Urteil vom 28. Januar 1927 V A546 / 26.)
1. Handelsregifter.
Aachen. . 1744] In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 14. Mai 1927: Bei der offenen Handelsgesellschaft „G. F. Dremel“ in Aach
erloschen.
achen: Dem Walter Gustav Philips zu in den Haag,
jedoch im Begriffe nach Valkenburg zu dation ift beendet.
verziehen, ist Einzelprokura erteilt. loschen. Die Firma „Friedrich Bolkenius“ ei der
Kur⸗
Co. Gese
in Aachen und als deren Inhaber der Kaufmann Josef Bolkenins daselbst. Als nicht gemacht:: Geschaͤftszweig: Satt lerwaren˖ und Treibriemenfabrikation. Geschäfts⸗ räume: Pontstraße 160. Am 18. Mai 1927 . Die Firma „Carl Krieg“ in Aachen und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Krieg in Dortmund. Als nicht eingetragen wird, bekannt gemacht; Geschäftszweig: Vertrieb von natürlichem ineralwasser aus der Aachen⸗Burtscheider Rosenquelle. Ge⸗
kapital der Gesellschaft
nis von zwei
Vorstand niederge egt.
161
Har e dune: Kirberichshofer r. 12
Bei der „Hütten K Schmidt, Kom⸗ manditgesellschaft“ in Aachen: Die 1. Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist
Bei der Firma „August Goetze
schaft mit beschränkter Haftung i. S.“ in Aachen: Die Liqui⸗ Die Firma ist er⸗
„Aktiengesellschaft für und Badebetrieb der Stadt ö i Aachen“ in Aachen: Nach dem Be⸗ eingetragen wird bekannt- Hin e der Generalversammlung vom
2. Mai 1927 soll zum Zwecke der Re⸗ seitigung der Unterbilanz der nahme von Abschreibungen Bildung von Rücklagen das Grund um 1590000 Reichsmark auf 1500000 RM herab- gesetzt werden, und zwar durch Zu⸗ ammenlegung der Aktien im Verhält⸗ u eins. Generaldirektor Carl Heinrich ö. hat sein Amt gls
mea eh me wer h rg u 8 Aufsichtsrats gemä a 2 966 ür die ö bis zum August 1927 zum Stellvertreter des Vorstands bestellt. Amtsgericht, Abt. 5. Aachen.
Acherm. (17425 ndelsregister B Band 1 O.-3. 27, Gesellschaft für Teigwarenfabrikaion mit beschränkter Haftung, Achern i. B.: Die Vertretungsbefugnis des Geschäfts ührers Hugo Eutivel, Kaufmann in chern, ist beendigt. 13. Mai 19217. Amtsgericht Achern.
Alfeld, Leine. Im Handelsregister A Nr. 188 ist bei der Firma Scharpenberg & Plümeke in Alfeld folgendes eingetragen: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Alfeld, 14. Mai 1927.
alteig. Leine, inan,
erloschen
Vor⸗
17426 erlosche und der
rofessor Dr. der Firma Lange . Co. in Alfeld
.
folgendes eingetragen: Die Firma ist Amtsgericht Alfeld, 14. Mai 192.
Alteld, Leine. J Im Handelsregister A Nr. 206 ist bei 32 der Firma Sievers u. Schrader, ' ; ringe, e, e. eingetragen: Die Firma ist er Amtsgericht Alfeld, 14 Mai 197.
Alfeld, Leine,
Im Handelsregister A Nr 2098 ist bei der Firma Karl Kosel junior in folgendes eingetragen: Die Firma ist
n. Amtsgericht Alfeld, 14 Mai 192.
Alllenst ein. In unser Handelsregister B Nr. 8 trugen wir heute bei der stätte G. m. b. H. in Königsberg, Pr., , Zweigniederlassung Allenstein,
Im Handelsregister A Nr. 202 ist bei 8 Das Stammkapital ist a Reichsmark erhöht worden. 3. Der Re-
. i 2 n , 146 . 4 mt a ã ver niedergelegt. Allenstein, den 13. Mai 1927. Amtsgericht.
kö a. D. Georg 5
II 7428
schen. R
lo] tejg Mai 192. ing. Amtsgericht.
Altenburg, Thür. (I I433 Fr da . jter Abt li. f ute unter Nr. 787 die Firma Alten⸗ urger Gemüseverwertung Wilhelm in. in ne, . und als Inhaber Ostpr. Heim. der Kaufmann Friedrich m Ner⸗ ; lich in Altenburg eingetragen worden. tenburg, den 18. a 1927. Thüring. Amtsgericht.
Ilfeld
17439
ein: 2 500 900
/// /