1927 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

laubnispflicht für Stellvertreter, die bisher bestrittene Befugnis, auch nach Erteilung der Erlaubnis dem Betriebsinhaber Auflagen zu machen, und schließlich die reichsrechtliche Ausdehnung des ver⸗ waltungsgerichtlichen Schutzes auch auf die Bedürfnisprüfung.

Und nun lassen Sie mich zum Schlusse kommen. Die Re⸗ gierung verfolgt mit dem Entwurf ein doppeltes Ziel. Es handelt sich nicht nur um gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs, sondern auch um die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Erhaltung eines geachteten Gastwirtestandes; denn ein wirtschaftlich gesunder Gastwirtestand wird immer auch zugleich ein Bollwerk gegen Alkoholmißbrauch in den Schankstätten sein. Die Reichsregierung hat sich deshalb weder zur Aufnahme des sogenannten Gotenburger Systems, d. h. einer grundsätzlichen Bevorzugung der von Gemeinden, Gemeindeverbänden und gemeinnützigen Vereinen betriebenen Schankwirtschaften, noch zu einer zeitlichen Beschränkung der Erlaubnis auch bei natürlichen Personen entschließen können. Sie hat außerdem in einer Reihe von Vorschriften Vorsorge getroffen, daß den besonderen Verhält⸗ nissen des Gewerbes auch im Einzelfall mehr als im geltenden Recht Rechnung getragen werden kann. So soll das Schankstätten⸗ gesetz neben seiner Bedeutung für die Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs zugleich die Grundlage für die Fortentwicklung eines gesunden Gastwirtestandes werden.

Meine Damen und Herren, ich darf schließen mit dem Wunsche, daß es unseren Beratungen gelingen möge, ein Gesetz zu schaffen, das diesem doppelten Ziele gerecht wird: zu dienen der Förderung der Volksgesundheit und der Erhaltung und Stärkung eines wichtigen mittelständischen Gewerbes. (Beifall bei den Regierungsparteien.)

Abg. Berta Schulz⸗Westfalen (Soz.) gibt der Enttäuschung ihrer Fraktion über diesen Entiwurf Ausdruck. Nachdem der Ge⸗ meindebestimmungsentwurf einige Verbesserungen gebracht hätte, sei jetzt all das wieder beseitigt. Mit bürokratischem Hochmut gehe die Regierung über das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung hinweg. Besonders erbärmlich sei die Haltung der Deutschen Volkspartei, die einst für das Gemeindebestimmungsrecht ein⸗ getreten sei, während jetzt ihr Vertreter Dr. Curtius diesen neuen Entwurf einbringe. Gewiß sei der Alkoholverbrauch in Deutsch⸗ land gegenüber der Vorkriegszeit etwas zurückgegangen, aber gegen⸗ über der Kriegszeit sei er bereits wieder ungeheuer gestiegen und heute nicht mehr weit vom Vorkriegsverbrauch entfernt. Das sei kein Wunder, da die Schnaps irma Underberg sogar die Große Medaille der Gesolei, der Ausstellung für Gesundheitspflege, soziale Fürsorge und Leibesübungen erhalten habe. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten. Wenn trotzdem der Schnapskonsum zurückgehe, so sei das lediglich auf die fürsorgerische Tätigkeit und die Aufklärungstätigleit der Arbeiter selbst zurückzuführen. Be— sonders unzufrieden sei die Sozialdemokratie mit dem § 26, der für die Jugendlichen allen Schutz wieder aufhebe, der durch andere Gesetze geschaffen worden sei. Verboten * nämlich nur der Alkoholverkauf an Jugendliche, nicht aber der Ausschank. Habe man denn nicht bedacht, welche Folgen das . die traktierten , . Mädchen habe, die doch nie in den Lokal selbst bezahlen? Und warum mache man für verheiratete junge Frauen eine Aus- nahme? Sei für die siebzehnjährige Ehefrau der Alkohol etwa weniger e i als für das gleichaltrige junge Mädchen? Ein⸗ fach unverständlich sei die Verlängerung der Polizeistunde, be⸗ sonders in Berlin.

Abg. Klara Philip p-⸗-Baden (gentr): Theoretisch sind namentlich wir Frauen uns einig in der Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs. Aber in der Praxis sehen die Dinge doch anders aus. Die Frau hat am stärksten zu leiden unter den Folgen des Alkoholmißbrauchs des Mannes, fi wird von den Geschlechtskrank⸗ heiten am schmerzlichsten betroffen. Sie leidet am schwersten, wenn die Kinder herunterkommen, wenn das Heim zerstört ist. Im Interesse des anständigen Wirtsgewerbes selbst muß eine . Prüfung der Bedürfnisse, eine sorgfältige Auswahl der zersönlichkeiten stattfinden, denen Konzesstonen erteilt werden. Aber der Denunziation darf doch andererseits nicht Tor und Tür eöffnet werden. Das im § 8 erwähnte „vorübergehende

edürfnis“ sollte nicht anerkannt werden bei ESchul= und Shwortfestlichkeiten, an denen Jugendliche beteiligt sind. Die Gastwirtsangestellten, namentlich die weiblichen, müssen be—⸗ sonderen , D,. genießen. Offen Lungentuberkulose müssen überhaupt als Angestellte zurückgewiesen werden. Wir stinmen der Vorrednerin zu, daß auch die unentgeltliche Abgabe bon Alkohol an Jugendliche verboten werden sollte. Das ent— . den Wünschen der großen Jugendorganisationen selbst. (Abgeordnete Frau Pfülf. (Soz ): Ja, die Alten sollten sich schämen, daß die Jugend vernünftiger ist als sie! Bei Prüfung des Kon⸗— , ,, , sollte man die Vereine zur Bekämpfung des Iltoholmißbrauchs befragen. Es sei widernatürlich, wenn man die Nacht zum Trinken statt zum Schlafen benutzt. Verlängerungen der Polizeistunde sollten deshalb grundsätzlich abgelehnt werden. Wir hoffen, mit diesem Gesetz einen Schritt weiter zu machen auf dem Wege zur Beseitigung des Alkoholmißbrauchs.

Abg. Mollath (Wirtschaftl. Vereinig ): Wenn man zur Selbstdisziplin der Bevölkerung Vertrauen hat, soll man sie nicht gesetzlich dazu zwingen. Auch für uns ist das Gesetz in dieser orm unannehmbar, wenn wir uns auch von Frau chulz unter⸗ cheiden, die eine Rede für das Gemeindebestimmungsrecht ge⸗ alten hat. 3 Amerika sehen die Erfahrungen damit anders aus, als die eorie besagt. Dort wurden 1913 21 900 Ver= haftungen wegen Trunkenheit vorgenommen, 1929 nach Einführung der Prohibition waren es 515 9065. Nach Änsicht melner Freunde ist. dieses Schankstättengesetz vollkommen unannehmbar. Es könnte bei den jetzigen Bestim mungen der Gewerbeordnung bleiben. Die Behörden brauchten nur den 5 33 G. 8. richtig anzuwenden, um alle Mißbräuche zu beseitigen. Diese Vorlage ist ein Knebelungsgesetz, das die alten bewährten Schankstätten abbauen will. Das nennt man dann wirtschaftlichen Wiederaufbau. Vierzehn neue Straf⸗ bestimmungen sollen eingeführt werden. Man darf doch wegen einiger schlechten Existenzen die Mehrzahl der ehrbaren Schank⸗ stätten nicht zunichte machen. Die praktische Auswirkung würde ie Vernichtung des kleinen und mittleren Schankgewerbes und die hemmungslose Ausdehnung des Großkapitals in diesem Ge⸗ werbe sein. Vielfach soll die Verwaltungsbehörde, ja sogar der Rechtsweg ausgeschlossen werden. Glaubt die Reichsregierung ernsthaft, daß die Einzelstaaten sich solche Eingriffe in ihre Ver waltung gefallen lassen werden? Darf man Gewerbevergehen dadurch bestrafen, daß man die Ausübung des Gewerbes entzieht? Dürfte man so etwas den Arbeitern bieten? Wir halten die Ein⸗ führung eines Sperrjahres für Konzessionserteilungen für unmög⸗ lich. Das widerspricht der verfassungsmäßigen Gleichheit vor dem Gesetz, die Vorlage hat daher verfassungsändernden Charakter. Die meisten in den letzten Jahren aufgetauchten Likörstuben sind bereits wirtschaftlich erledigt und verschwunden. Die meisten dieser Konzessionen waren gegen den Widerspruch des heimischen Schank⸗ gewerbes an Ausländer erteilt worden. Damals hätte man da— gegen einschreiten sollen. Wenn man Schlemmerei und Völlerei verbietet, soll man erst . was das ist; ist ein Diner mit Dummer und Kaviar zu hunderten Mark Schlemmerei oder etwa wenn ein Mann, dem einmal ein Eisbein gut geschmeckt hat, noch ein Eisbein dazu ist? Geiterkeit) Dagegen muß ich mich wenden, daß der Referent dieses Entwurfs das Schankgewerbe für so däm⸗ lich hält, schlechte Speisen zu geben, um damit die wenigen Kunden auch noch zu vertreiben. SZwischen ruf bei den Sozialdemokraten) Wenn es Ihnen im Reichstagsrestaurant nicht schmeckt, so steht der Unternehmer des Reichstagsrestaurants Ihnen Zu den Sozial⸗ demokraten) näher als uns. Nehmen Sie einen Bonekamp, das

seitigung der Mißstände mitarbeiten, aber dieses Gesetz machen wir nicht mit, daß das Ansehen des seit Jahrhunderten angesehenen Gastwirtsgewerbes schädigt.

Abg Martha Arendsee (Komm): Den Parteien des Reichstags ist es gar nicht ernsthaft um die Bekämpfung des Alkoholismus zu tun. Sie haben bei den früheren Beratungen lediglich Redner vorgeschickt, die nur ihre persßnliche Meinung ver— treten, und bei den Abstimmungen haben sie versagt. Der vor⸗ liegende Gesetzentwurf ändert nicht viel an den bestehenden Zu⸗ ständen; er enthält nur kleinliche Bestimmungen gegen das Gast⸗ wirtsgewerbe, weil man eine wirkliche Bekämpfung des Alkoholis⸗ mus gar nicht will. Zum Teil sind die bestehenden Bestimmungen lediglich in die Vorlage übernommen worden. Diese bringt keinen wirksamen Schutz der Jugendlichen gegen die Alkoholgefahren. Es ist kein Zweifel, daß diese Vorlage die Gewerbefreiheit einschränkt, und zwar wieder im Interesse des Kapitalismus. Auf der Gesolei, der Ausstellung für Gesundheitspflege, ragte gleich am Anfang das Brauereigebäude hervor, um zu zeigen, womit etwas verdient werden kann. Der Alkoholverbrauch ist ein Zeichen der modernen Kultur, die so viel Elend im Volke schafft. Wir sind von Anfang an für das Gemeindebestimmungsrecht eingetreten, weil es ein gutes Mittel der Propaganda gegen die Alkoholgefahren ist. Der Reichsarbeitsminister hat es noch nicht einmal fertig gebracht, die Nachtarbeit der Jugendlichen grundsätzlich zu verbieten. Die Regie⸗ rung hätte die Aufgabe, wirksame Schutzmaßnahmen für die jugendlichen Arbeiter zu schaffen. Das würde am besten dem Alkoholismus vorbeugen. Wir beantragen, die Vorlage nicht dem vollswirtschaftlichen, sondern dem bevölkerungspolitischen Ausschuß zu überweisen.

Abg. Spgarrer (Dem): Die Gewerbefreiheit kommt bei einem solchen Gesetz in Gefahr, deshalb muß man mit besonderer Vorsicht an eine solche Regelung herangehen. Wir werden unsere positive Mitarbeit nicht versagen mit dem Ziel, Alkoholmißbrauch namentlich im Interesse der Jugend zu bekämpfen. Mit dem Be⸗ git „Bedürfnis“ ist beim Konzessionswesen bisher sehr viel Miß⸗

rauch getrieben worden. Vielleicht könnte man einen anderen Gesetzesbegriff finden. Die Ablehnung des Reichs ratsbeschlusses durch die Reichsregierung billigen wir, denn wir wünschen Ein⸗ heitlichkeit des Konzessionswesens. Wir verlangen aber die Ein— schaltung eines Beschwerdeinstanzenweges. Die Polizeistunde muß einheitlich geregelt werden. Falsch ist die Ausnahme für Bahnhofs⸗ wirtschaften. Ünmöglich ist auch die Bestimmung, daß zu Heil⸗ wecken Alkohol nur auf ärztliches Rezept abgegeben werden darf. Foffmannstropfen muß doch der Apotheker ohne weiteres ver⸗ laufen können. Die Beseitigung der mildernden Umstände bei Trunkenheit würden wir begrüßen. Wir hoffen, daß bas Gesetz hilft, unanständige Elemente aus dem Gastwirtsstande auszu⸗ merzen, wie es das Gewerbe selbst wünscht.

Abg. Schirmer⸗Franken (Bayer. Vp): Die Bayerische Volkspartei wird alle Bestrebungen unterstützen, die auf eine Be⸗ kämpfung des Alkoholmißbrauchs und auf einen Schutz der Jugend hinauslaufen. Durch Uebertreibungen der Gegner dieses Gesetzes von beiden Seiten lassen wir uns nicht beirren. Das Bedürfnis Er Errichtung von Schankstätten könnte man entsprechend einer Eingabe der katholischen Jugendverbände nach der Bevölkerungs⸗ . bemessen. Der Vorschlag geht dahin, auf je 400 Einwohner öchstens eine Schanlkstätte zuzulassen. Die Schutzvorschriften für das Gastwirtsperfonal sind zum Teil bedenklich. Manche Länder neigen sogar dazu, weibliches Personal zu verbieten. Wir in Bahern werden das nicht tun, denn wir haben unsere weibliche Bedienung sehr gern. (Heiterkeit, Das Gemeindebestimmungs⸗ recht lehnen wir ab; wir lassen uns in Bayern das Bier nicht nehmen. (Erneute Heiterkeit. Eine 3⸗Uhr⸗Polizeistunde ist ein Unfug; nicht einmal Paris geht so weit, und New York und London begnügen sich mit 11 Uhr.

Abg. Rippel (D. Nat.): Wir sehen in dem Entwurf eine gegignete Grundlage für die Schaffung eines verbesserten Kon⸗ , nn. Die parteipolitische Behandlung des Gemeinde- estimmungsrechts . viele Freunde dieses Rechts in unseren Reihen zu der Ueberzeugung gebracht, daß das Gemeinde⸗ bestimmungsrecht bei Beratung diefes Gesetzes keine Rolle spielen darf. Wir wollen Extreme vermeiden. Die Auffassung des Vor⸗ redners von Jugendschutz und Polizeistunde teilen wir durchaus.

Vir stimmen auch der Sperre für Lohnzahlungstage zu. Trotz Severings Sperre sind allerdings Likörstuben auf ,, er⸗ öffnet worden, und wer die Verhältnisse in London ennt, der wundert ich wenn er in das verarmte Deutschland zurückkehrt, über die zahllosen Berliner Luxuscafég. Deshalb muß die Kon⸗ ,, werden, vielleicht müssen wir auch die erufliche Vorbildung der Konzessionsnachfucher prüfen. Ob das Gesetz im volkswirt . oder bevölkerungspolitischen Aus⸗ chuß beraten wird, spielt keine Rolle, wenn nur die Abgeordneten, ie in den Ausschuß gehen, sich von der e,, n, freimachen. Beifall bei den Deutschnationalen. achen bei den Sozial⸗ demotraten )

Abg. Bickes (D. 4 erklärt namens seiner Fraktion, diese betrachte den ge, wen,. als Ganzes und in f ihn. Ihre Stellungnahme zu den Einzelheiten müsse . sich vorbehalten. Sie ei gern bereit, mitzuarbeiten und mitzuhe 2 daß ein Gesetz zu⸗ tande kommt, das die Jugend gegen die Gefahren des Alkohols chützt und zugleich die berechtigken Interessen eines großen und in seiner Mehrheit auch ehrbaren Gewerbestandes wahrt.

Darauf wird die gleichzeitige Ueberweisung des Entwurfs an den volkswirtschaftlichen und den bevölkerungspolitischen Ausschuß ab elehnt.

Die Ii ng über die Verweisung an einen dieser beiden Ausschüsse bleibt zweifelhaft. Die Auszählung ergibt die Ueberweifung der Vorlage an den Volkswirtschaftlichen Ausschuß mit 159 gegen 118 Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und einzelner Deutschnatio naler und Zentrumsabgeordneter. Das Haus vertagt sich auf Dienstag, 3 Uhr: Straf⸗ gesetzbuch.

Schluß nach 6 Uhr.

Preußischer Landtag. 292. Sitzung vom 20. Juni 1927, nachmittags 3 Uhr. (Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. Y

Der Preußische Landtag nahm heute nach längerer Pfingstpause seine Plenarsitzungen für den letzten Tagungs⸗ abschnitt vor der Sommerpause wieder auf.

Das Haus überweist zunächst die von den verschiedenen Parteien eingegangenen Anträge anläßlich der Wirbel⸗ ,, in Ostfriesland der Ausschuß⸗ eratung.

Abgesetzt von der Tagesordnung wird die zur ersten Be⸗ ratung vorgelegte Novelle zum Gesetz über die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des ge⸗ nosßsenschaftlichen Personalkredits sowie der Ausschußbericht über den Ausbau der sozialen Aus⸗ bildung einschließlich der Wirtschafts⸗ und Berufsfürsorge. Es folgt die ziweite Lesung des Niers-Ge setzes, das für das , ,, der Niers bis zur holländischen Grenze eine Genossenschaft mit dem Namen „Niersverband“ bilden will, die zur Aufgabe 3 soll: Die Re elung der Vorflut und des Hochwasserabflusses sowie die Beseit: ung von Hindernissen des Hochwasserabflusses nach einem ir lichen Plane; die Reiniguüng der im Niederschlagsgebiet der

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

Niers anfallenden Abwässer und die Reinhaltung der Niers und ihrer Nebenläufe auf der Grundlage des Planes des damaligen Baurats Mahr vom 10. Oktober 1914; die Unter⸗ haltung der Niers und ihrer Nebenläufe und ö. die Unter⸗ haltung der Dämme auf beiden Seiten der Niers. Jedoch verbleiben die bestehenden Unterhaltungspflichten an der Niers und ihren Nebenläufen im bisherigen Umfang den seither Verpflichteten, solange sie nicht vom Niersverbande übernommen werden oder soweit die Unterhaltungspflicht nicht an Stelle der aufzulösenden Niersräumungsgenossen⸗ schaft und Niersgenossenschaft auf den Niersverband übergeht. Der Verband ist berechtigt, die das Genossenschaftsgebiet durchfließenden Wasserläufe auszubauen und zu benutzen.

Abg. Berten (Soz) berichtet für den Niersausschuß, der die Vorlage mit einigen Abänderungen empfiehlt, wobei u. a. die Gemeindebelastung etwas gemildert worden ift. Der Bericht⸗ erstatter hebt noch die Bedeutüng der Niersregulierung nament- lich für die Landwirtschaft, die tausende Hektar guten Heben an diesem Fluß i. aber auch für die Industrie hervor. Die 2 eien in den Verwaltungsstellen des Niersverbandes 53 end dem Umfang ihres Interesses vertreten. Der Aus⸗ chuß habe an dem ursprünglichen Zentruminitiativantrag auf

nnahme eines Niersgesetzes keine wesentlichen sachlichen Aenderungen vorgenommen.

Abg. Fladung Gomm.) betont in der Debatte, die Ver⸗ gift ug des Nierswassers, die nach ärztlichen Feststellungen in 00 Fällen schwere Erkrankungen von Anwohnern und außerdem Viehseuchen zur Folge gehabt hätte, rühre von ftädtischen Abwässern er. Der Redner begründet dann Aenderungsanträge seiner Partei, die u. a. verlangen, daß die Regulierungsarbeiten spätestens in zwei Jahren abgeschlossen werden. ie Stadtgemeinde Industrieunternehmungen und andere Korporationen sollen auf 56 Kosten die Reinigung der Niers durchführen. Dagegen . len die anwohnenden Kleinbauern ohne Verlust ihres Mit⸗ n,, von der Beitragsleistung zum Niersverband befreit sein.

Damit schließt die Besprechung. Unter Ablehnung der kommunistischen Aenderungsanträge wird die Vorlage in zweiter und gleich darauf auch in dritter Lesung sowie in der Schlußabstimmung nach den Ausschußbeschlüssen angenommen.

Es folgt die zweite Beratung der Verlängerung derjenigen Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz bis zum 1. Oktober 1928, wonach wegen der Ueberlastung der Gerichte bereits abgebaute alte Richter, Rechtsanwälte und andere Juristen mit richterlicher Qualifikation als Hilfs⸗ richter angestellt werden können.

Für den Rechtsausschuß, der die Vorlage zur un⸗ veränderten Annahme empfiehlt, berichtet:

Abg. Dr. Dee rberg (D. Nat.). Er weist darauf hin, daß die Aufwertungssachen zwar zu 90 Prozent erledigt seien, daß aber der Rest von 10 Prozent zu den rechtlich besonders schwierigen

ällen gehöre. Weiter hebt der Berichterstatter an Hand von

ahlenmaterial hervor, daß der Umfang der Berufungsverhand⸗ ungen und der Ma . egenüber der Vorkriegszeit be—⸗ deutend gestiegen ist. inzu komme ab 1. Juli die Neu— einrichtung der i ,, die nach vorsichtiger Schätzun allein 156 richterliche Kräfte brauchten? Deshalb müsse da Hilfsrichtergesetz verlängert werden.

Abg. Dr. R osenfeld (Soz) äußert sich in der Aussprache zu den Bedenken über die Verwendung solcher Hilfsrichter Der Stgat befinde sich allerdings in einer Zwangs age; es sei aber nicht zu verkennen, daß im Effekt das leber terungsgesetz durch eine solche Verordnung illusorisch gemacht werde.

Justizminister Dr. Schmidt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, diesen kleinen Gesetzentwurf in der Fassung anzunehmen, wie wir ihn vorgelegt haben, das heißt also, dieses Hilfsrichtergesetz nur zeitlich zu verlängern ohne Vornahme einer materiellen Aenderung an dem Inhalt des Ge⸗ setzes.

Ich habe volles Verständnis für die Anregungen, Wünsche und Bedenken, die Herr Kollege Rosenfeld namens seiner Fraktion hier eben vorgetragen hat und die ja auch schon im Rechtsaus⸗ schuß laut geworden sind. Aber ich glaube, meine Damen und Herren, daß wir diesen Wünschen und Bedenken genügend Rech⸗ nung getragen haben durch die Zusicherungen, welche bereits mein Beauftragter im Rechtsausschuß abgegeben hat. Die beiden Wünsche, die Assessoren möchten älteren Hilfsrichtern in der Be— schäftigung möglichst vorgehen, und außerdem sollten ältere Hilfs⸗ richter möglichst nicht als Spruchrichter Verwendung finden, haben wir bereits am vorigen Sonnabend auf der Konferenz der Ober⸗ landesgerichtspräsidenten hier im Ministerium weitergegeben, ohne damit bei den Herren auf Widerspruch zu stoßen. Ich glaube also versichern zu können, daß auch ohne materielle Aenderung des Inhalts des bisherigen Hilfsrichtergesetzes allen diesen Bedenken und Wünschen nach Möglichkeit Rechnung getragen wird.

Der Entwurf wird hierauf unverändert in zweiter Be⸗ ratung angenommen und anschließend endgültig verabschiedet.

Das Haus beginnt hierauf die zweite Beratung der Groß⸗ Hamburg- Gesetze. Drei Gesetze stehen zur Be⸗ ratung: 1. der Entwurf über die Neuregelung der kommu⸗ nalen Grenzen im Unterelbegebiet; 2. der Entwurf über die Bereitstellung von Staatsmitteln zum Ausbau des preußischen Hafengebietes an der unteren Elbe; 3. der Entwurf über den Sondersinanzausgleich für die betroffenen Gebiete.

Bekanntlich , ein besonderer Landtagsausschuß eine sehr eingehnde Vorberatung der Gesetze in zwei Lesungen vorgenommen, wobei wesentliche Abänderungen nr f wurden.

Abg. v. Papen (entr) berichtet über die Ausschuß— beratungen zu dem Umgemeindungsenfwurf. Der Ausschuß hät beschlossen, daß außer den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Gemeinden auch Rissen und Sülldorf mit Altong vereinigt werden 5 erner hat er eine neue Bestimmung . . die Landgemeinden Lockstedt, Niendorf und Schnelsen zu einer Landgemeinde mit dem Namen Lockstedt vereinigt werden sollen. Ferner hat der Ausschuß zu 5 2 einen neuen Absatz vz n mn een, wonach die Vereinigung der nach der Vorlage in Aussicht ge= nommenen Gemeinden mit der Stadtgemeinde Wandsbek näch Maßgabe der in besonderen Anlagen zu dem Gesetz enthaltenen, von dem Regierungspräsidenten durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig zu k Bedingungen 2 oll Die Landgemeinden Alt⸗Rahlstedt, Neu⸗Rahlstedt, Oldenfelden und Meiendorff des Landkreises Stormarn sowie diejenigen Teile der Landgenieinden Jenfeld und Tonndorf⸗Lohe, welche nicht mit der Stadtgemeinde Ven bet vereinigt werden, sollen nach einen vom Ausschuß neu aufgenommenen Absatz zu einer Landgemeinde mit dem Namen Rahlstedt vereinigt werden. Ferner hat der Ausschuß für die aus der ereinigung der Stadt⸗

ö Harburg und Wilhelmsburg usw. sich ergebende neue

tadtgemeinde den Namen ee, r=n, e. vor⸗ eschlagen, während nach der siegierungsvor age der einfache ame Harburg gewählt war. Auch die Vereinigung der genannten Stadtgemeinden soll 2 Maßgabe besonderer Bestimmungen die dem Gesetz als Anlage beiliegen, erfolgen. 3 dem Abschnitt

fördert die Verdauung. Geiterkeit) Wir wollen an der Be—

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

über Neuwahlen der , at der Ausschuß eine Bestimmung vorgeschlagen, die agt, daß binnen drei

Börsen⸗Beilage zum Deut s chen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 142 Berliner Vörse oom 20. Juni 1927

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Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 95, gek. fr. Zins Bukar. 85 kv. in 4 do. 98 m. T. in do. 98 m. T. in M Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 9ßi. K. gl. 5. 28 Christiania 1908 Colmars(Elsaß) o] Danzig 4M Ag. 19 Gnesen u o7m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900 Helsingfors 1900 do. 1902

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; 86 S. 1, 2** ert er , en do. 1651 6 i 3. ig. 1 Liffab. S ; 27, 28, 5500 Rbl. Das hinter einem Wertpapier bedeutet Æ für Dresdner Grunhe Fraustadt ...... 1695 3 3, , , ge, Berliner alte, bis os. Sho Röl. Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten do. do. S. 8, 4, 6 M do. do. 1920 ukv. 1928 , n, , Nene Berlinern, dijchn 39, 5000 Rbl. Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Sächs. l dw Bf bee g, i,, ,. 3 o7, 18 M, 1914 Geschäfts sahrs bo. Kredltbr. b. S. 22, Hagen 1919 M ..... 6 ; Sost . 1919 ö Anst. Posen Ser. 1 ofia Sta befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe Vrandenb. Komm,. 26 3 dem,, ,,. . Deutsche Kom. Kred. 20 o. 1906, gek. 1. 10. Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ do. do. 1923, rz. 76 Köln. . 1928 unt. 683 * do. do. 1919 do. 1912 Abt. 9 ich richtiggestellte Notierungen werden omni omm. S. In.? Kur⸗ u. Neum. Schuldy I 11271 1922 Bankdiskont. do. Hs . get. So. 6. 2 it Zinsberechnung. ; Kopenhagen 5. London 4. Madrid 5. Oslo 4. i n n ö Langensalza .... 1905 dann nn, ee, , do. 16 . 6. 15d, a mit Zinsberechnung. = 9 . 2 do. Do. Reihe sz 4.108556 do Stadt Kisfdhr. M.] ) 06 xo. zd. S. IS. 7. R=, es, r. ab r . do 16 Lit. . V, ui. ag D ö ? 96 ö i. i . bo. do. Autg. 14 bo. 1914, get. 1. 1. 2 ( . ; do. 19 L2Ig., gł.1. 9.24 ö ,, ; wn w ,, do. der Nr. 1215651 de, W abg. fr. g. 94 52 do. 1888, gek. 1. . ox Breu. Staats ich. Neihe sa do. 169. 95, gr. 11. . ö. 3. est. U. 2 . ; Ser 6 Mühlhausen 1. Thür. 6 Bayer Staat Meæ7 ö Ser . ͤ ; Ser. do. priv. j. Irs. 2 db. ab 1.9 84 13.5 S82b e Mulheim Muhr 1000 , keien een e 2. 65 é ö Hannoversche Prov. 8 ,,, Ser. age n, , , do. iS 16 uni. 8s Finn. Ei. Cisb. . rückz. 1. 19. 29 München ...... 1921 Ir 4 Mon. r,, d . . ; Dstpreuß. Prov. Ag. 19 4 75 4 Giant , Pommern Propal. 17 Müunster s, gů. 1. 10.25 83. d , we ,, 3. 1. . do. 19897, get. 1. 10. 25 nl Nen in ire 6 , e . Neichsm.⸗⸗Anl. 1926 , n, . tilgb. ab 27 1. I 9b do. 1920 2 8. Mexit. Anl. o S3 f. . K 9s 8 e do. Al. igo 4 15 150 . de;. bo abg, d , , 1, Ia Il. 1.0. . . Pforsheim i, orm, Norw. St. ga in e, ͤ . ͤ . o. God r. . 9. i gr s I gs , , 1912, igzs ait r,, 3 Le, i. . 1 . do Plauen 0s, gek. 80.5. 24 14 do. Am. Eb. A. r g rttbg. Staa t= do. do. , . f . nos 3 1. t . rr, , , Schlesw.⸗Holst. Prov. 24 Regensburg 1908, 09 ob. ange n. Eillcke do. 9 Y, SI —= 0s, O5 3 3 ' n, 96

be. on pers gand⸗ do. igo g. dei ich lil. ini Dectun gs besch. pit Krotosch. 1900 &.] ö d do. 400 4 ntfurt O. 14 utp 2s . 4, gt, 83 Westpr. Neulan . ö, Mue Bina schembagen . 4 1. u. 2. Ausg. 2 schaftl Most. abg. S. 2s ; do. 1000-109 nten⸗An st. Psdbr., Freiburg i. Vr. 1015 auzgestellt dis 81. 12. 1917. , 1m . 152, r enn; ö Fürth i. 8. .... 1825 5, , 4, sry g Berliner alte. M 9 oo-100R. e . 15, 16 6 Nos hi0 giffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten do. Wr nn,, . d 1901 . ,,, 6 . do. S. 4, 5, g8, Gießen 1907, 09, 12, 1 ö U . g. kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn- 25, 2 33 1505 n e e n, e r , ergebnis angegeben so ist es datzienige des vorletzten do, do. bis S. 25 387 do. Gotha 4 do. do. en e le, . . Zinsscheinbogen u. ohn osen O0, os, os gk. 26. 36 ; hafberstabt 1612, 15, nme Bin gicein ö. r,, HE Die Notierungen für Telegrabhische 2iug- do. do. 16 S. Z halle. . 1809. z, 10 Den rice vimndd cer zahlung sowie für Auslänvische Banknoten do. n m, , ö 3 Giroverb. ), gk. 1.7. 24 1900 39 1.1. Westf. Pfandbriefamt Re, Etwaige Druckfehler in den heutigen do do 19,20, gk 1524 Heilbronn ... 1867 M tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be Hannov. Komm. 1928 Herford 1910, rücktz. 89 richtigt werden. Irrtlimliche, später amt do. Do. 1822 1918 unt. 29 möglichft bald am Schluß des Rurszettels 1920 unk. 860 als „Berichtigung“ mitgeteilt. gin, ; ; g w. enstaun oe, get. 1 ,,, 2 1901, 1969 Berltn 6 (Lombard I. Danzig 6 (Lombard Y. Deutsche Provinzialanleihen. do. 108, gel. sa; g. Amsterdam 88. Brüssel 5e. Helsingfors J. Italien 7. do sg. 01 03, gk. 30. 6.24 13 P . Brandenburg. Prov. sch en bern (Gin 1618 Paris 5. Prag 5. Schweiz 89. Stockholm 4. Wien 6. e s n e db ab e 10936 . 2 Dentfche Staatsanleihen ö , , do. do. R. z B rz. 103 1099. 156 =. Wbt. ut. 31 35 sentiger Voriger do. do. Jieihe⸗ 41067356 Yin, ae, , Lit g Kurs Ntederschlef. Provinz 1633 Tit. B Sach. Br. Ne ichs mark do 20 Lit. M unt. 30 63 Di. Wertbest. Anl. 23 urg, e unte 7 * 2 2 j do. do. Ag. 18, uk. 26 96 6 do. 1991, 1959, 1307 S3 Dt. Reichs⸗A„2uks? 11.2.3 67 6h 5ah . ! = 8 Di. Reichssch. . H* Ohne gin 1908, 12, gek. 1. 1.24 a 23, 10 do. 19 n , . e n n,, ,. bis 156560 124 60 ä,, mas sans waasee,, ,. 1. do. aer c. xxo e , e . 1.3 g ; ; do, * 14. bo. 150, io, get. 3 id. 1. 8. 23 zahlb 112 gg 8s 28 4 igos, ; 9. ö * . zah . ö Cassel. Lds kr. S. 22-28 4 1.86. Nersehur 1351 . e , ,. . Egyptischega ri. do. 1960-160 3. do. Ser. 28 4 78 do. Ginats schn do. Ser. 29 unk. 80 4 8 13, ut. gi. B5 ückz. 1. 4. 29 oeh B . . z m. 11. 18, ut. A1, do 2h06, Soo Fr. 6 . ker 9 Elie dothr Rente do. 2 m. T. i ö Oberhess. Rrov2out. a6 4. , . , m , , 7 4 do. g 1661-6 Schwer Hy. jou rilckz. 2. 1. M.⸗Gladbachẽ 1, utas do dh ire Var go 8 2 . do. Ausgabe 16... , do. Aut. 14. Ser. NRordhausen .... 1868 do. amort. E. z, 00 1 Nürnberg... 914 z in dire 3. 2 02 . 6 gh do. Staats sch. xz. 2g sb, 5 6 . . , 8 Offenbach a. M. 1920 4 bo. 1904 4 in. . ; dę. . Shdeln t M gt. r. 6 do d hg inn. ! . K Nhetnprovuinz 3. 2334 * do e, d gb Ung. em. Bg. z. z üs. 9 ssb. O6 166 ; 2. do. 9g5,ů 05, gek. i. 11.28 8. Ce St. Schi r ü * ( do. ho. Reg. Pfbr. Dit, , siilig 1. 1. 33 r, , Virmasent Jg, v6.3 r . 3 g gm m,: i o. schatz Gr. 1, fäll. 1.8.29 1.5 B 866, 75 6 . doe gr. Bei nachfolgenden Wertpapieren . ail n, nr. Quedlinburg 1906 . fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. ö . 3 . do. 1889 il do z 00 Guid G . n n,. da. o- rein scheid oo, gta 6 n m, 38 r

vr e de, eln. ö Pfandbriefe aud Schuld verschrei.

deutscher Hypochekenbanken.

? berechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr.

n, , . . gem. Bekanntm. b. 26. 8. 26 ohna

Binsfcheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.

Die durch * gelennzeichneten Psandbrtese u Schuld.

derschreibungen sind nach den von den Geselschaften

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191 ausgegeben anzusehen)

Bayerische Handelsbank Pfdhr , .

Nr. 1-56 000 . 83. in 4 æM3b 6. Mb a do. Aug. 6 u.] Mheydi reg Ger 1 i 6. do. do. mit Aus⸗ do. 58, 5, 0s. ü. = , ; do. in z. 9. . losgssch. Nr. 80 9912 gel. 1. 16. 23 4. 3 83613 I- .

66 6gb einschl 1 Zieh Landes klt. Rtbr. 4 144. Nostos . . 1919, 1va0 ta , , ü do. do. ohne Aus⸗ do. ĩ do. 81 Za, os, gk J. 24 ortug. 3. 2 losungsschein 16h 6 17. 5b ginsf. 8—– 20 4. 3— 186. S 6— 15 do. 1896, gek. 1. 1. 24 Rum cnen 1968 Dtsche Werthest. Anl. ioob 6 Saarbrütten 14 8. Ag. do. 13 ukv. 24 14

,, , Kreisanleihen. Schmerin i. M. 188, ö 2. . .

gek. 1. 5. 24

Deutsche Schutzgebiet⸗ Anklam. Kreis 1901. Spandau 09 M, 1.10.23 . do. m. Talon f. Anleihe 11417 gib Alb Hema burg, Kreis ; gien, oi. get. 1.1.4 3 1501 in Æi

Anhalt. Stgat 1919... 4.10 —— do. o. 1919 do. 1968, get. 1. 4. 24 do. 15894 in Aas Bayern Losk.« Rent. Hadersleb. Kr. 10 uv bo. 1903, get. 1. 4. 24 do. do. m. Talon] i. tonv. neue Stücke 39 1.6.12 KLauenbg. Kreis 1919. Stettin V ..... . 1828 * do. 1896 in A1 Bremen 1919 unk. 30 4.10 —— Lebus Kreis 19160... Hinsf. 6 15 4. do. vo. m. Talon f. do. 1920 44 Offenbach Kreis 1919 Stolp i. Pomm. .. * bo. 1895 in Æ* do. 1922, 1923 4 . do. m. Talon

Stuttgart 19, 06. Ag. 19 do. os, O9, 11, gk. 31.12.28 Trier 14,1. u. 2. A. ut. as ,,, . 1905 in 6

do. S7 - 9g, 0s, gk 31. 12.28 . . ig, 397 , . 96. 3 e, n. 4. 1.6. . Cen Mn, gm i r., 46 12 ambg. Staats-⸗Rente n, . er, . . do. amort. St. A. 19 A Altona , ; . wn rn .

1. do. . 3 8 36 Aschaffenburg. . 1901 gabe. rückz 1937 4 12.38 do. 1366 in 4

do. 1920 1. Ausg., ; do. 1850 in 4

. Barmen 07, cz. 41/40 2. . . do. do . * do. 1904, os, gel. 1. 3. 94 n, . bo St. M. os 62 . , d , , , . e d lie . , ĩ Wilmersd. win igrela 1261 ae n , ü 11, 13 63. 865, 14 rz. S6 d ig unt. 30 ö 3 gha .

bo. 1667,91, 98, 99, 04 1920 unk. 81 a. re, n. Sübect 1525 unt. as Dentsche Pfandbriefe.

1922 Ausg. 1

do. 1886, 95, 152 * zie enn

, 2 . 3. ; (Die durch * gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach 6 *. Mil. I. a3, irt. r

do. do. Ser. 2 ; ben von ben Vandschaften gemachten Mitteilungen . k - 1903 2. * als vor dem 1. Januar 1918 ee ee. n. * , ĩ ĩ ö 1.7 Gekün und ungekündigte cle, Tůürten Anl. Joos Dt eußisthe Renten rie e. do. a,,. en 416 verloste und underloste Stücke. an lobl . ) Gekündigte und ungekündigte Stücke. Verl. Stadtsynode go, n, e n g und ne , d e, 63 e , m r. en ,, Err. . ern, n ,, . do. do. 1899, 1904, r. 4 3 ,, ung Et * R. 13. k ga n,, , db, , Kur- u. Rien nnr, . n en, ln dds , , ,, . ö ö w do. 1 . 12. , m, rr ; 24 . ; 23 n,, diarilatiey u gs e ; ö . . 6 9 ,, do. 190, gel. 2. i. 24 m. ec ngsbesch. biz i313. 1 ,,, e Gee, e , , zg Bomm. ausgest. b. 1.12. 1718, ish 4 15 do. später ausgegeben —— 31h Posensche, agst. b. 81.12.17

Nr. L= 484 836 ...... ...... 16 ih a ,, me err, 137 do. water ausgegeben! kFotthiz id z 168 verjch geßeben biz zl. 13. IM . do. do. Ser u. er · ; K ( J us⸗ ö j ** . ‚. essau 1696, gl. 1. . 28 4 1.1.7 3 3, 84 Pommersche, a 1. R. Rr fs. an ü. 3, 533 3M =, u. v0, Comm. Ph 1 ben ga ter en egen en sg ö, 1.1. gelen bis i. 13. in...... 2 * a g, ml 6 . Caisse⸗ommnune. ] ð vp. . Bf. Ser. Dretz .

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