1927 / 144 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Srste Beilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Mr. 144. Ver lin, Donnerstag, den 28. Jum 1927

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) mit den Trägern der Regierung, den Regierungsparteien, in Ber⸗

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Deutsche Eisenbahnschuldverschreibungen. Noch nicht umgest.

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Mit Zinsberechnung.

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Dentsche Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stamm ⸗Prioritätsaktien. Noch nicht umgest.

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Ausländische Eisenbahn⸗Stamm und Prioritätsaktien.

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Deutsche Klein⸗ und Straßenbahn⸗ schuidverschreibungen.

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Ausläundische Klein⸗ und Straßenbahnschuldverschreibungen.

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Au sländische Eisenbahnschuldverschreibungen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleißän

werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

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2. Russische.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Eisenbahnanlethen sindet gegenwärtig eine amtliche Preis feststellung nicht statt.

3. Verschiedene.

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Abg. Killan (Komm) bekämpfte den sozialdemokratischen Antrag, zumgl die Sozialdemokraten sich wiederholt 7 dieses reaktionäre Gesetz erklärt hätten; offenbar habe die Sozialdemo⸗ kratie vor dem . kapituliert. Die Kommunisten hätten kein Interesse an der Verhandlung dieses reaktionären Gesetzes.

Abg. Weissermel (D. Nat) bittet mit Rücksicht auf die wichtigen Ausschußberatungen von einer Abendsitzung abzusehen.

Abg. Haas (Soz) hält unter scharfer Zurückweisung der kommunistischen Angriffe an seinem Vorschlage fest, eine Abend- sitzung abzuhalten.

Abg. Kilian (Komm) erwidert, die Sozialdemokratie leiste mit vollen Segeln dem reaktionären Zentrum Vorspann. Die Kommunisten könnten sich dabei nicht beteiligen.

Abg. Dr. von Campe (D. Vp.) äußert grundsätzliche Be⸗ denken gegen eine Abendsitzung, da wichtige Ausschüsse heute abend zu sitzen haben.

Der neu aufgenommene Antrag auf Zurückverweisung wird gegen die Rechte und die Kommunisten abgelehnt, ebenso der Ankrag auf Vertagung. Zu dem , (Sog eine Abendsitzung abzuhalten, und die Generaldebatte üher die Landgemeindeorbnung zu erledigen, bemerkt Vizepräsident Wiemer, daß ein solcher Antrag am Schlusse der Sitzung gestellt werden müsse.

Das Haus tritt hierauf unter wer Unruhe in die Be⸗ ratung ein. Es ist eine große Zahl von Abänderungs⸗ anträgen zum Entwurf eingegangen. Besonders die Deutsche Volkspartei hat eine ö von Abände⸗ rungsanträgen gestellt. U. a. wird von ihr gefordert, daß die Bestimmungen Über Eingemeindungen gestrichen und daß das Recht der Veränderung der kommunalen Grenzen der Gemein⸗ den und Gemeindeverbände in einem besonderen Ein⸗ ne ge. zusammenfassend geregelt werden soll. Bei Ablehnung dieses Antrages wird verlangt, daß über das Vor⸗ handensein der Voraussetzungen für die Eingemeindung statt des Kreisaus ie. wie vorgesehen ist, im Streitfall die Ver⸗ waltungsbeschlußbehörde entscheiden soll, gegen deren . ein Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsstreit⸗ verfahren zulässig sein soll. Ferner soll für das Gemeinde⸗ wahlrecht auch den Forensen ein passives Wahlrecht ermöglicht werden. Bei gewerblicher Betätigung der Gemeinden soll wahlberechtigten Gewerbetreibenden, die durch den Wett⸗ bewerb betroffen werden, ein Beschwerderecht bei der Aufsichts⸗ behörde eingeräumt werden. Bei wiederholten Beschlüssen der Gemeindevertretung, die nicht die Billigung des Gemeinde⸗ vorstandes finden, soll die Entscheidung des Kreisausschusses eingeholt werden können. Ferner wird gefordert, daß die Be⸗ stimmungen über die Gutsbezirke aus den Schluß⸗ bestimmungen herausgenommen und in den grundlegenden Teil des Gesetzes selbst hineingearbeitet werden. Ferner werden zur Ausfüllung von Lücken ergänzende Bestimmungen an⸗ gexegt, die bei der Abschaffung bezw. Auflösung bestehender Bürgermeistereien Platz greifen sollen.

Auch von der Deutschnationalen Volkspartei ist eine große Reihe von Abänderungsanträgen eingegangen. Danach wird u. a. bei Grenzänderungen die vorherige An⸗ hörung der Kreistage an Stelle der Kreisausschüsse gefordert. Das Gemeindewahlrecht soll an die Vorbedingungen einer 12 monatigen Wohnsitzdauer und eines Wahlalters von 24 Jahren geknüpft werden, während die Vorlage sechs Mo⸗ nate und 20 Jahre vorsieht. Die Schöffen sollen nach den

* deutschnationalen Anträgen nicht nur beratende Stimme

haben, sondern sollen Mitglieder der Gemeindevertretung mit vollem Stimmrecht sein. Zu den Beamtenbestimmungen wird gefordert, daß die besoldeten Gemeindebeamten, soweit sie nicht von der Gemeindevertretung zu wählen sind, von den Ge⸗ meindevorstehern ernannt werden, und daß bei der Stellen⸗ e , die Grundsätze für die Anstellung der Inhaber eines BVersorgungsscheines zu beachten seien. Die werbende Be⸗ tätigung der Gemeinden soll nur bei dringendem Bedürfnis und nur mit Genehmigung der . zulässig sein. Die Ausführung von Beschlüssen gegen Gemeinwohl oder Ge⸗ en r, oll vom Gemeindevorsteher ausgesetzt werden; bei Wiederholung des r, soll der Kreisausschuß ent⸗ scheiden. Für die Bildung oder Aufhebung von Bürger⸗ meistereien soll die Beschlußfassung sich nur auf die ganze Provinz, nicht auch auf Teile zu erst vecken haben. Schließlich wurde eine Reihe . ränkender Bestimmungen für die Auf⸗ lösung von Gutsbezirken vorgeschlagen.

Abg. Kleinmeyer (Soz) erstattet den Bericht über die Ausschußverhandlungen. Er hebt als Kernstück der Vorlage die Bestimmungen über die Aufhebung der Gutsbezirke hervor, diese ö ei grundsätzlich ausgesprochen. Es sei dabei eine Reihe von Ausnahmen festgelegt. s zweite Kernstück seien die Paragraphen über die Landbürgermeistereien. Während ursprüng—⸗ lich die Landbürgermeistereien für das ganze Gebiet eingeführt werden sollten, habe die Ausschußbergtung die Aenderung gebracht, daß der Provinziallandtag mit Zweidrittelmehrheit die Hrn ne. beschließen müsse. Es sei ihm aber zugleich die Befugnis bei⸗ gelegt worden, Landbiürgermeistereien auch aufzuheben. m übrigen machte der Berichterstatter aufmerksam auf die Be⸗ stimmungen über die Beamten, über Selbstverwaltungsangelegen⸗ heiten und wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, r die 83 usw. Er empfiehlt namens des Ausschusses die Annahme der Beschlüsse.

Es fin die allgemeine Besprechung zu dem grund⸗ legenden g 1, für die für jede Fraktion eine halbe Stunde Rede⸗ 3. festgesetzt ist, während bei den übrigen Paragraphen die

edezeit nicht beschränkt ist.

Abg. Wick (Soz) meint, die Deutschnationalen wollten mit der Landgemeindeorbnung nur ein Wahlgeschäft machen; sie würden sich aber täuschen, wenn sie glaubten, bie Zusammen⸗ setzung des nächsten Landtags würde ihnen ermöglichen, eine ihren Wünschen genehmere Landgemeindeordnung durchzubringen. Auch die Deutsche Volks artei wolle mit den Deutschnationalen in den Kommunen das allgemeine gleiche Wahlrecht beseitigen, um dort wieder die Oberhand zu bekommen. Die sozialdemokratischen Wähler seien mit 20 Jahren reif zur Ausübung ihres Wahl⸗ rechtes; deshalb lehnten die Sozialdemokraten es ab, das Wahl⸗ alter hinguszuschieben. Gleichfalls fehnten sie die Bestrebungen der Rechtspartejen ab, das Wahlrecht von einer . von 12 Monaten anstatt einer solchen von sechs Monaten abhängig zu machen. Weiter müßten die Bestrebungen gu , , der Selbswerwaltung abgewlesen werden. Der Rebner hebt gegenüber

Vorlage hervor, behält sich aber die endgültige Stellungnahme seiner Fraktion vor.

Abg. Frhr. von Mirbach le, Nat.) erklärt, daß, wenn die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt Gesetz werden 9 sehr bald Novellen notwendig werden würden. Es sei z. ein Nonsens, daß das Staatsministerium in jedem Einzelfalle darüber entscheiden können solle, ob ein Gutsbezirk aufzuheben * oder nicht. Die Auflösung von Gutsbezirken sei überhaupt höchst bedenklich, weil dadurch die die Gutsbezirke übernehmenden Gemeinden 96 ere finanzielle Lasten bekämen. Der sozialdemokratischen

uffassung, daß ein Zwanzigjähriger sich schon ein Urteil über politische r bilden könne, stimmten die Deutschngtionalen nicht zu; sie hätten deshalb beantragt, das Wahlalter auf 25 Jahre held lfte und wollten die Wahlen in den Kommunen auch von einer n, Wohndauer abhängig machen. Die Vor⸗ schriften über das Beflaggen der Dienstwohnungen gingen zu weit.

Abg. ö, (Zentr.) erklärt, daß . Freunde die Anträge der Oppositionsparteien samt und sonders ablehnen würden (Juruf rechts; Das ist ja kurz und bündig. Die vor⸗ liegende e n sei ein dringendes Bedürfnis. Insbesondere habe das Rheinland als kulturell höchststehende Provinz bis dato die schlechteste Landgemeindeordnung, die au ö. nie bei der Bevölkerung irgendwelche Sympathie besessen hätte. Diese rheinische Landgemeindeordnung stamme aus den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Damals habe 6 eine Neu⸗ regelung in Gestalt einer Rückwärtsrevidierung bekommen, und zwar sel diese Rückwärtsrevidierung auf Betreiben der Ostelbier erfolgt. Es käme darin das Mißtrauen des evangelischen Ostens

egen das neu erorberte katholische Rheinland zum Ausdruck.

enn heute das große Mißtrauen der rheinischen Bevölkerung egen Preußen besf Ihörk, hört! rechts), gegen die preußische

erwaltung, dann ist das nicht zuletzt auf diese Gemeinde⸗ ordnung zurückzuführen. Der Redner erklärt, daß das Zentrum mit der gegenwärtigen Fassung der Vorlage sich keineswegs be⸗ hi t erklären könnte. Die Vorlage bringe begrüßenswerte zortschritte. In der bedauerlicherweise in der Heffentlichkeit an diesem Gesetz geübten Kritik liege System; die Kritik entstamme hauptsächlich engen berufsständischen ,, e der Bürger⸗ meister. Der Entwurf müsse schnell 3 werden, damit endlich das Rheinland den anderen e hen Provinzen gleichberechtigt werde. Vor allem müsse endlich die Gleichstellung des Landes mit den Städten durchgeführt werden.

Abg. v. Ey nern (D. Vp.) betont gegenüber dem Vorredner, daß die neue Landgemeindeordnun keineswegs im Rheinland mit Freuden aufgengmmen werde. ir haben immer anerkannt, daß es eine Anomalie sei, wenn die eigentlich leitenden Beamten in den Landbürgermeistereien ernannt und nicht gewählt würden. Mit unserer Hilfe hätte das Zentrum die er , , ig dieser Anomalie längst erreichen können, wenn es gewollt hätte. Die rheinische Bevölkerung sei wahrhaftig zur Selbstverwaltung reif. (Sehr richtig! rechts) Wir wissen heute noch nicht, fährt Redner fort, wie die Stgatsregierung zu der Vorlage steht. Vielleicht steht Minister i gf gar nicht zu der Vorlage. (Heiterkeit. Eine ganze Reihe von Verschlechterungen sind in die ursprüngliche Vorlage hineingekommen, in denen ein Kotau des Zentrums vor den Sozialdemokraten zu konstatiexen ist. (Hört, hört! rechts urge links und aus dem Zentrum.) Die Vorlage geht tat ichli in sehr starkem Maße über die Wünsche der rheinischen Bevölkerung hinweg. Wenn das Zentrum jetz die , zum hu des Mittelstandes streicht und damit der Sozialbemokratie den Mittelstand ausliefert, dann . es endlich aufhören, darüber zu klagen, daß frühere . e Re⸗ gierungen kein Verständnis für die Wünsche der rheinischen Be— völkerung gehabt haben. Das Zentrum hat eine solche Macht- rng in Preußen, daß es wirklich ein anderes Verständnis ür das Rheinland zeigen könnte. Auch wen,, ist das

esetz s ob der Gesetzgeber mit seiner Arbeit von hinten angefangen het. Es kann einem schaudern, zu sehen 3. z. B. die Bestimmungen über die Guts⸗ bezirke in den Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen stehen. Heiterkeit rechts) Das Gesetz ist so unorganisch aufgebaut, daß Kommentare über Kommentare nötig sein werden, um seinen Sinn im einzelnen zu verstehen. Wenn dieses Gesetz erlassen wird, wird ein ungeheurer Leerlauf von Anfragen, Auslegungen und 89 der Gerichte , . (Zuruf links: Darum haben Sie auch so viel Anträge gestellth Ja, wenn Sie meine Anträge annehmen, werden Sie wenigstens einen Teil der , , brauchbar machen. Was ist nun erreicht? Das, was Sie wollen: Einheitlichkeit, erreichen Sie nicht. Sie erreichen aber eine schwere Schädigung des w und eine 6. Minderung des Staatseinf u Mit dem Schlagwort: Wir wollen die Selbst⸗ verwaltung schützen, ist das Problem nicht gelöst. Für nur zu viele 2 der eri der Selbstverwaltung identisch mit der Herr⸗

aft der Partei. (Lebh. Zustimmung rechts,) Sie können der Deut⸗ hen Volkspartei nicht vorwerfen, daß sie d,, . mitgearbeitet ätte. Wenn wir jetzt eine Reihe von Anträgen eingebracht aben, ö haben Sie uns das vorgemacht. Sie wollen durch Ihre Anträge das, was wir am Gesetz gebessert haben, wieder din nus bringen. Dagegen müssen wir uns wehren. Der Vor⸗ wurf, wir wollten das Gesetz sabotieren, fällt auf Sie zurück. (Beifall rechts.)

Minister des Innern Grzefinski: Meine Damen und Herren, Herr von Eynern hat die Staatsregierung gefragt, wie sie sich zu dieser Vorlage stelle, und hat, wenn mir recht berichtet worden ist, bemängelt, daß eine Erklärung zu dieser Vorlage bis⸗ her nicht abgegeben worden ist. Ich darf bescheidenerweise darauf aufmerksam machen, daß es sich nicht um eine Regierungsvorlage handelt, die hier beraten wird, sondern um einen Initiativgesetz⸗ entwurf einer großen Partei dieses Hauses, der die Grundlage eingehender Ausschußberatungen gebildet hat. Allerdings war der Initiativantrag auf Beschlüssen basiert, die im vorhergehenden Landtag im Gemeindeausschuß zu einer Regierungsvorlage gefaßt worden sind. Der Umstand jedoch, daß die Zentrumsfraktion diesen Initiativantrag eingebracht hat, hinderte die Staatsregierung, von sich aus zu derselben Materie eine Regierungsvorlage dem Hause zu unterbreiten, zumal ja wahrscheinlich diese nicht wesent⸗ lich anders ausgesehen hätte als der Initiativantrag des Zen— trums (hört, hört! bei der Deutschnationalen Volkspartei), der sich auf die Beschlüsse des damaligen Hauses stützt (fehr richtig! im Zentrum) und notwendigerweise die Regierung verpflichtet hätte, diese Beschlüsse als Willensmeinung des Hauses zu berücksichtigen.

Die Regierung hat bei den Ausschußberatungen durch ihre Kommissare sehr eingehend mitgearbeitet. Sie ist dabei nicht in allen Punkten durchgedrungen und war mit dem Ergebnis der Aus⸗ schußberatungen, wie sie dem Hause vorgelegt worden sind, nicht in allen Punkten einverstanden. Das war bekannt. Infolgedessen hat die Regierung den parlamentarisch üblichen und den Herren von der Volkspartei ja auch nicht ganz unbekannten Weg gewählt und sich

36 untragbar. Es macht den Eindruck, a

bindung gesetzt. Das Ergebnis einer sehr eöngehe nden Beratung sind die Anträge, die nunmehr von den Regierungsparteien dem Hause zu dieser Vorlage unterbreitet worden sind.

Als Stellung der Regierung zu der ganzen Vorlage möchte ich zum Ausdruck bringen, daß das Staatsministerium aus einer Reihe von Gründen den größten Wert darauf legt, daß die Landgemeinde ordnung, aber nicht nur diese, sondern auch die Städteordnung. möglichst noch vor den Ferien zur Verabschiedung gelangt. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei. Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei) Früher konnte ich doch eine solche Erklärung nicht abgeben, da ja die Ausschußberatungen noch nicht so weit gediehen waren, um abschließend Stellung zu nehmen. Dabei will ich aber ausdrücklich weiterhin bemerken, daß ich es gern sehen würde und den größten Wert darauf legen möchte, daß neben diesen beiden Gesetzen auch das Unterelbegesetz wie auch das Polizeibeamtengesetz bis zum 2. Juli ihre Erledigung finden. Ich bitte jedenfalls das hohe Haus ganz dringend, diese Gesetze, aber auch die Landgemeindeordnung und die Städteordnung, zu ver⸗ abschieden. (Bravo)

Abg. Kilian (Komm.) vermißt in der Vorlage eine Garantie für die Auflösung der Gutsbezirke. Auch sonst biete der Entwurf in keinem Punkte die . für die Erfüllung der Forderungen

der . bei der Kommunalgesetzgebung. on Selbst⸗ verwaltung fei bisher keine Spur vorhanden gewesen und auch

die neue , behalte auf diesem Gebiete die

bestehenden Fußangeln bei. Wenn die Aenderungsanträge der ö abgelehnt würden, lehnten die Kommunisten das esetz ab.

. Flögel (W. Ver) erklärt, seine Partei wolle das Altbewaͤhrte behalten und lehne Neuerungen für die Land= emeinden ab. Die Unterschiede seien in Preußen derartig groß, man nicht eine einzige Verwaltung für alle Landesteile ein- richten könne. So wolle Hannover auch die Verwaltung behalten, die es habe. Deshalb wolle es auch kleine Kreise, damit der „Landrat“ wirklich ein Rat des Landes sein könne, Besonders angreifbar seien die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung. Für das aktive Wahlrecht müsse das 24. Lebensjahr, nicht das 20, für das passtve nicht das 25., sondern das 28. Lebensjahr maßgebend sein. Außerdem müsse eine Wohnsitzdauer von 12, nicht von 6 Monaten notwendig sein. Der Redner lehnt die ganze Vorlage ab. ö ; ö

Abg. Körner (Völk. Frh.-⸗P)) gibt hierauf eine Erklärung ab, die die Vorlage ablehnt. Es erscheine unangebracht, vor Regelung der allgemeinen Verwaltungsreform Teile dieser Ver⸗ waltungsreform gesetzlich sfeftz le en bevor die grundlegenden Richt⸗ linien des gesamten Reformwerkes vorliegen. Die . der Gutsbezirke, wie sie in dem Entwurf beabsichtigt ist, sei ür die öst⸗ lichen Landesteile untragbar. Die Eingemeindung ländlicher Be⸗ zirke in Stadtgemeinden erscheine aus allgemeinen bevölkerungs⸗ politischen Gesichtspunkten unerwünscht. Die in dem Entwurkf etroffenen . erschienen nicht ausreichend, um lere ge Landgemeinden und ihre Bevölkerung vor der Verelendung durch das Stadtleben zu bewahren. Das Eigenleben der kleinen Gemeinden, soweit es geschichtlich geworden und lebensfähig ist, sei mit allen Mitteln zu erhalten.

Das Haus vertagt hierauf die Weiterberatung auf Donnerstag 12 Uhr. Außerdem Anträge und Polizeibeamten gesetz. Der Forderung der Komunisten, den ö wegen des Verbots einer Srtsgruppe des Roten Frontkämpfer⸗ bundes am Donnerstag zuerst zur Besprechung zu bringen, wird nicht stattgegeben, ebensowenig der weiteren Forderung. den kommunistischen Antrag auf einen monatlichen Zuschlag für die Beamten der unteren Besoldungsgruppen am Donnerstag zu behandeln. Ueber die Anregung des Abg. Haas (Soz), am Donnerstag eine Abendsitzung ab- zuhalten, damit bis zum 2. Juli das umfangreiche Arbeits-

nsum bewältigt werden könne, soll am Donnerstag ent a en werden.

Schluß: 7 Uhr 10 Minuten.

Parlamentarische Nachrichten. Dem Reichsrat sind die nachstehenden Gesetzentwürfe zu⸗ gegangen:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Mieterschutzgesetzes.

Der ,, das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

Das Gesetz über Mieterschutz und Mieteinigungsämter e ae 18. 34, . 18S. 71) wird wie folgt geändert:

1 Der 8 1 wird unter Streichung der mit dem . a beginnenden Teilüͤberschrift durch folgende Vorschriften ersetzt:

a) Beendigung von i ,,, durch Kündigung oder Zeitablauf.

81.

, über Gebäude oder Gebäudeteile können vom Vermieter unter den Voraussetzungen gekündigt werden, unter denen nach den 68 2 bis 4 au . eines Mietverhaltnisses

eflagt werden kann. Dem Vermieter steht gleich, wer nach dem i des Mietvertrags das Eigentum an dem Grundstück er= wirbt. Für die Beendigung des gekündigten Mietverhältnisses gilt der 3 5 6 entsprechend. .

Ohne Vorliegen der im Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann der Vermieler die Beendigung eines Mietverhältnisses durch Kündigung nur in den Fällen herbeiführen, in denen es nach den

19 bis 26, 3e bis 34 für die Beendigung des Verhältnisses der rhebung einer Aufhebungsklage nicht bedarf. §S 1a.

Auf die im 8 1 Abs. 1 bezeichnete Kündigung und das weitere , finden die besonderen Vorschriften der 18 bis 1m Anwendung. . . .

Für die in diesen Vorschriften bezeichneten gerichtlichen Maß- nahmen ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich der Mietraum befindet.

§ 1b.

Die Kündigung erfolgt durch Zustellung eines vom Ver- mieter unterzeichneten gigen ge ,, an den Mieter. Die nn. wird auf Gefuch des Vermieters von dem Gerichts chreiber angeordnet.

Das Kuͤndigungsschreiben muß enthalten:

1. die Bezeichnung der Vertragsteile,

5. die Bezeichnung des Mietraumz nach Lage und Art,