6 offengelassen werden. Die Fürsorge für die entlassenen träflinge muß viel besser gestaltet werden, damit sie nicht rück⸗ ällig werden, weil sie nirgends eine Be da e un finden können. . der heutigen Zeit, wo rg ür etre; eine Arbeit finden, z dies allerdings besonders schwwierig, aber die Aufgabe ist doch, unser Leben zur Gesundung zu eren. Die Behandlung der aso⸗ 2 Elemente ist noch 4 spruchreif und muß mit aller Vor- . zu einer Lösung gebracht werden. Die schwersten Verbrechen
ruhen auf Gewohnheit. Staat und Kultur müssen unter allen Umständen geschützt werden; deshalb ist auch die Todesstrafe nicht u entbehren, die 2 der hochwerehrte Kollege Kahl als letztes Minn beibehalten will. Beim Republikschutzgesetz sind ,, . Sozialdemokraten fi die Todesstrafe eingeireten. Wenn die beiden Raihenaumörder sich nicht selbst gerichte hätten, hätte der Staat in n. eigenen Interesse nicht darauf verzichten können, über ki ie Wade f n zu verhängen. Für hesonders schwere Fälle ist
s Auslöschen des Lebens notwendig Ein lückenloses Strafgesetz⸗ buch ist nicht 6 Ich bin persönlich der ei, , daß in Deutschland zuviel angezeigt und zuviel bestraft wird. Es . nicht hinter jedem der Gendarm zu stehen. Und wir können nicht darauf stolz sein, daß unsere Bestrafungsziffern immer mehr zu—⸗ nehmen. Ich 3 die gestrigen Ausführungen des Abgeordneten Landsberg über die öffentliche Ruhe und Ordnung nicht. In einer Zeit, wo Krieg, Zusammenbruch, Hunger und Inflation eine schwere Infektion der ganzen Bevölkerung gebracht 6. muß man zunächst mit äu . Mitteln für Ruhe und
rdnung sorgen. In bezug auf Duell, Abtreibung und Ehren⸗— schutz stimme ich dem Abgeordneten Bell zu. Trotz aller Vor⸗ behalte im einzelnen verspreche ich namens meiner Partei, daß wir nicht nur mit Arbeitsfreudigkeit, sondern auch mit einem gewissen Optimismus an ö großen Werk mitarbeiten werden. Der Ge⸗ setzgeber muß den Gesetzestext in Einklang bringen mit der Ent— wicklung der neuen Zeit. Auf eine ruhigere Zeik, wie Herr Haas meint, können wir nicht mehr warten. Ich glaube auch nicht, daß wir bald eine ruhigere Zeit als die jetzige bekommen werden. Der Entwurf ist besonders wertvoll und dringlich dadurch, daß er in Zusammenarbeit mit unseren österreichischen Brüdern aufgestellt ist. Die deutsche Kulturgemeinschaft braucht ein einheitliches Strafrecht. Deshalb begrüße ich auch hier die deutsch⸗österreichische Arbeitsgemeinschaft; sie schlägt eine Brücke zwischen den beiden Parlamenten und in diesem Sinne senden wir unsere Grüße nach Wien. Wenn Herr Koenen die Verbrechen auf soziale Mt zurück— führt, so frage ich: Wie kommt es, daß unter Hunderttausenden und Millionen von Menschen, die alle unter der gleichen Not leiden, nur eine kleine Minderheit Verbrechen begeht. Ich habe vor einigen Jahren als Vertreter der Anklagebehörde eine ganze Reihe merkwürdig gehäufter Fälle von Abtreibungen auf das gengaueste geprüft und festgestellt, daß unter allen nur ein Fall auf oziale Not zurückzuführen war, die . dagegen auf Fehltritte und Vergnügungssucht. Auch die Verfehlungen von Beamten darf man nicht immer auf Notlagen zurückführen. Ich wünsche dem vorliegenden Gesetzentwurf ein günstiges Schicksal und werde gern daran mitarbeiten.
Abg. Dr. Frick (QNat.⸗-Soz.) bezweifelt, daß die jetzige Zeit mit ihrer n fich Jerriffenhẽit zur Schaffung kö Strafrechts besonders geeignet sei. Zu begrüßen sei aber die Schaffung der Rechtsgleichheit mit Deutsch Oefterrelch als Vor⸗ bereitung des Anschlusses. ö hätte in schon längst voll⸗ zogen sein können, wenn die Volksbeauftragten von 1918 nicht so roh Angst vor der Entente gehabt hätten. Der Entwurf zeige mmerhin gewisse Verbesserungen. Den Richtern jüdischer 6. die immer mehr in der Justiz Aufnahme fänden, könnten die Nationalsozialisten . kein Vertrauen entgegenbringen. Die Todesstrafe müsse beibehalten werden. Die Stellungnahme der Sozialdemokratie gegen die Todesstrafe sei nur als kö zu bezeichnen. Nach dem Entwurf bes Sozialdemokraten Radbruch sei nicht nur auf die Tötung, sondern 6. schon auf die Vorberei⸗ tung dazu die Todesstrafe gesetzt. Der Mörder Dr. Adlers sei von den Sozialdemokraten gerabezu verherrlicht worden; das zeuge doch nicht von Achtung vor Menschenleben. In der Frage Ee. Hoch⸗ verrats sei mit ,, Maß gemessen worden. Der Ab⸗ geordnete Landsberg, der auch zu den Novembermännern von 1918 gehört habe, sei dafür nicht bestraft, sondern belohnt worden. Wenn die Novembermänner nach dem neuen Strafrecht bestraft werden sollten, so sei er (Redner) sogar für die Todesstrafe. Auch für Landesverrat müsse in schweren Fällen die Todesstrafe verhängt werden. Die widernatürliche Unzucht unter Männern, der Krebs⸗ schaden am Leibe des deutschen Volkes, müsse durch schärfste Strafen bekämpft werden. Magnus Hirschfeld nehme allerdings die jüdischen Sexualverbrecher in Schutz. Nach den Lehren des Talmuds sei die nichtjüdische Frau ja freilich ein Tier, das unge⸗ . von Juden geschändet werden dürfte. Unter Schutz sei nur
ie christliche Religion, nicht der Talmud zu stellen. Die Schädlich
leit der Freimaurerei im Kriege habe schon Erzberger fest estellt. Der Redner begrüßt die Straflosigkeit der . Schläger⸗ mensur und wendet sich gegen die Tierquälerei der Schächtung von Schlachttieren. Ein besonderer Schutz gegen Gewohnheitsver⸗— . wäre die Sterilisation anstatt die Einschließung solcher Verbrecher. In einem völkischen Strafgesetzbuch sei ein besonderer Schutz der Rassenreinheit zu fordern. Die Rassenvermanschung 6 in den letzten Jahren leider große Fortschritte gemacht. (Da ie kommunistischen Abgeordneten den Redner durch andauernden Lärm und 3 che K zu stören suchen, fordert Vizepräsident Graef wiederholt zur Ruhe auf.)
Abg. Scholem (Linker Komm) bezeichnet den Enttwurf als ein Attentat des Bürgerblocks auf das arbeitende Volk. Der 59. y , sammle wie ein Brennspiegel die reaktionären Schi
n. des Bürgerblocks. Die Caroling, die , ,, ,, oder i e Gerichtsordnung Kaiser Karls V. sei ein treffendes Bei—⸗ piel für diesen Strafgesetzentwurf.
Abg. von . (Völk): Theoretisch würden wir eine grundsätzliche Strafrechtsreform, die dem deutschen Rechts— empfinden entspricht, und . bie Befreiung des Richters von bisherigen Fesseln begrüßen. Aber wir ö . kein Vertrauen zu dieser Reform, denn wir teilen die nge. Dr. iht Große Gesahren würden z. B. die Strafbestimmungen wegen Be⸗ leidigung des Rei Stags usw. und gegen Feme fein. Wenn Box⸗ lämpfe erlaubt sind, darf man auch den rütterlichen Geist der Be⸗ , nicht unterdrücken. Wir wünschen Schutz der
eligion, aher die Fassung dieses Entwurfs müßte zu unge— heuerlichen Verurteilungen führen, denn sie stellt sogar die wider— liche, harbarische Tierquälerei der Schächtung als „religiösen Ge⸗ brauch“ unter besonderen Schutz.
Damit schließt die Aussprache. Die Vorlage geht an einen besonderen Strafrechtsausschuß von 28 Mitgliedern.
Das Haus vertagt sich auf Donnerstag 3 Uhr: Außen⸗ politische Debatte im Anschluß an Interpellationen der Re⸗ gierungsparteien, der Sozialdemokraten und Kommunisten und an einen kommunistischen 6 den Eintritt in die koloniale Mandatskommission des Völkerbundes abzulehnen.
Schluß 7 Uhr.
Preußischer Landtag. 294. Sitzung vom 22. Juni, mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung stehen zunächst kleinere Vorlagen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wendet sich Abg. Koch⸗— Oeynhausen (D. Nat) gegen die gend un der er hꝛffs⸗ ordnung bei der gestrigen Beratung der Eingemeindungsvorlage im Rahmen der Groß-⸗Hamburg⸗Gesetze durch den Präsidenten Bartels, der, obwohl sich bei 51 des Gesetzes die Beschlußunfähig⸗ keit des Hauses , . dem, abgesehen von einer einzigen Ausnahme, be tehenben rauch des Hauses, in der neuen
Sitzung die Vorlage weiter zur Beratung stellte. Die Deutsch⸗ nationalen erheben dagegen ausdrücklich Einspruch und behalten sich für den Aeltestenrat weitere Schritte deswegen vor.
Präsident Bartels erklärt, er könne den Einspruch nicht als gerechtfertigt ansehen, da 5 11, bei dem sich die Beschluß⸗ . herausstellte, überhaupt die anderen Paragraphen
e bereits gestern erfolgen können, dann darüber entscheiden können.
Der Abg. Bartels⸗Krefeld (Linker Komm.) begründet dann einen Antrag, der sich gegen das vom Oberpräsidenten Gronowski⸗Westfalen, Mitglied der Zentrumsfraktion des Landtags, gebilligte Verbot einer Ortsgruppe des Roten 1. wendet und Rückgängigmachung dieses Verbotes fordert. — Da die linken Kommunisten, die an sich nicht stark genug vertreten sind, um selbständig Anträge stellen zu können, noch die Stimmen der Kommunisten für ihren An⸗ trag erhalten, kann Präsident Bartels darüber entscheiden lassen, ob gemäß dem Wunsche des Abg. Bartels⸗Krefeld der Antrag sofort beraten werden soll. Gegen die äußerste Linke wird dies abgelehnt.
Der dann zur ersten Beratung vorgelegte Gesetzentwurf über die Verwaltung und Unterhaltung von ReichsCwasserstraßen im Strom spaltungs⸗ gebiet der Elbe spricht die Genehmigung von Nachträgen zu den preußisch⸗hamburgischen Verträgen 32 des Ueber⸗ ganges der Wasserstraßen auf das Reich aus, die Preußen ge⸗ wisse Rechte zu Ausbaggerungen usw. geben.
Abg. We is sermel (D. Nat.) erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu dieser Vorlage, vorbehaltlich der Prüfung der ein— zelnen Bestimm ungen im Groß⸗Hamburg⸗Ausschuß.
Nach kurzen Ausführungen des Abg. Stolt (Komm.) geht das Gesetz an den Groß⸗Hamburg⸗Ausschuß.
Es folgt die erste Beratung des Pfarrerbesoldungs⸗ gesetzes. Diese Vorlage, die rückwirkend am 1. April 1927 in Kraft treten soll und die Zustimmung des Staatsrates ge⸗ funden hat, stellt in neun Paragraphen eine neue gesetzliche Basis für die Staatszuschüsse zur Pfarrerbesoldung der evan⸗ gelischen und katholischen Kirche auf; sie sieht für 1927 und 1928 für die evangelische Landeskirche je 435 Millionen, 9 die katholische Kirche je 17 675 000 Reichsmark als Staatsbeitrag . die Zwecke der Pfarrerbesoldung vor. Das Gesetz ermächtigt das Staatsministerium, diese Regelung längstens bis April des Rechnungsjahres 1930 zu verlängern.
In einer kurzen Debatte betönt Abg. Koch⸗Oeynhausen (D. Nat.), daß durch die Vorlage , eine einzige Reichsmark mehr als bisher für die Pfarrerbeso dung ausgegeben, sondern daß lediglich der bisherige Zustand gesetzlich sanktioniert werde. Die Deutschnationalen könnten im großen und ganzen dem Gesetz zustimmen. Nähere Ausführungen müsse man sich für den Ausschuß vorbehalten.
Nach . Darlegungen der Abgg. Dr. Kriege (D. Vp. und Prelle Wi ffn Vereinig. geht das Gesetz an den Hauptausschuß, und das Haus setzt die zweite Beratung der Groß⸗Hamburg⸗Gesetze mit den Abstimmungen zum Eingemeindungsgesetz fort.
Zunächst werden die namentlichen Abstimmungen wieder— holt, bei denen sich gestern die n n n t des Hauses herausstellte. Die erste namentliche Abstimmung soll darüber entscheiden, ob Groß⸗Flottbek nach Altona eingemeindet wird. wie dies die Vorlage will. Bei der Abstimmung werden nur 221 Karten abgegeben, so daß der Landtag bel diesem um⸗ strittenen Paragraphen abermals durch die Deutschnationalen und Wirtschaftliche Vereinigung bei schwacher Besetzung der Zentrums⸗ und volksparteilichen Bänke beschlußunfähig ge⸗ macht worden ist. Präsident Bartels schließt die Sitzung und beruft auf sofort eine neue Sitzung ein, auf deren Tages⸗ ordnung die Eingemeindungsvorlage nicht mehr enthalten ist.
Das Haus wendet sich nunmehr der dritten Groß⸗ Hamburg⸗Voxrlage zu, die für die Stadtgemeinden einen Sonderfinanzausgleich bringt.
Abg. Dr. Kriege ⸗Berlin (D. Vp erstattet den a = bericht. Nach der die Regierungsvorlage ändernden Aus ö. fassung sichert 5 1 den . zurächst für 1927 und 19238 jährlich 109 Millionen Rentenmark. Davon sollen nach
esetzes gar nicht berührte. Im übrigen hätte der Einspruch ätte das ganze Haus
5 2 die Stadt⸗ und Landgemeinden in einfacher, die Kreis kommu⸗
nalverbände in doppelter Höhe ihres jeweiligen Anteils an der Reichseinkommen⸗ und Körperschaftssteuer Ausschüttungen er— halten. Der Ausschuß hat noch einen neuen 4a eingefügt, wonach in den einzugemeindenden Gemeinden und Gemeindeteilen die Gewerbesteuer für 1927 nach den von den neuen Gemeinden ** zu bheschließenden Sätzen festgelegt werden soll. Das Gesetz oll nach dem Ausschußbeschluß am 1. Juli 1927 in Kraft treten.
In der Aussprache hält Abg. Leinert (Soz) den Deutsch⸗ nationalen vor, daß sie mit ihrer Obstruktion bei den Groß⸗ ö Gesetzen sich nicht auf staatspolitische Gründe . en önnen, 9. daß die Deutschnationalen lediglich parteipo . e Gründe verfolgen. (Sehr richtig! links Ihrer (zu den Deut nationalen) Initiative und Ihren Anträgen ist es hauptsächlich zuzuschreiben, daß die Groß⸗Hamburg⸗Vorlage mit größter Schnellig⸗ keit behandelt wurde. Sie haben das damals als unaufschiebbar bezeichnet. Heute sind es die Deutschnationalen, die das Zustande⸗ kommen der Vorlage verhindern. Sie verfolgten damit ihre alte Taktik, staatspolitische Gesichtspunkte zum Ausdruck zu bringen und nach parteipolitischen zu handeln. Sie sind eine Partei geworden, die man überhaupt nicht mehr ernst nimmt seit dem Beginn ihrer Halb⸗und⸗Halb⸗Abstimmungen. (Lebhafte Zustimmung links. — ö bei den D. Nat.) Sie sollten wenigstens das Wort national“ aus ihrem Parteinamen streichen, denn die Wähler können es doch nur noch als bösen Scherz auffassen. (Erneute Zu⸗ stimmung links. — Unruhe be d. D. Nat.) Der Redner setzt sich dann noch für die Annahme der Vorlage nach den , . ein. Dabei hebt er die Bevorzugung der Stadtstaaten in der Finanzausgleichsregelung hervor; ob diese Bevorzugung eine dauernde werden solle, müsse sich beim endgültigen Finanzausgleich 4, Jedenfalls sei es Preußens Ehrenpflicht, immer dafür zu orgen, daß den Bewohnern seiner Randgemeinden von Stadt⸗ staaten dieselben kulturellen und sonstigen Verhältnisse geschaffen werden, wie sie bei den Stadtstaaten vorhanden selen. Es handele sich im einzelnen nicht um einen Ausgleich unter den Gemeinden, sondern um eine eminente Staatsaufgabe. (Sehr wahr! links) Der Redner polemisiert noch ausdrücklich gegen den deutschnationalen Abg. Milberg, der sich gestern dagegen gewandt habe, daß die Stadt Altong eine Viertelmillion für Theater—⸗ wecke ausgibt und dem auch die für die Verbesserung städtischer inrichtungen in Altona aufgewandten Beträge zu hoch erschienen seien. Es sei dies das erstemal nach dem Kriege gewesen, daß ein Abgeordneter in dieser Weise schärfste konservative Auffassun⸗ gen vertreten habe. Diesen Ausführungen, so erklärt der Redner, haftet sozusagen der warme Stallgeruch der Städtefeindlichkeit und Kulturfeindlichkeit der Konservativen der Vorkriegszeit an. (Heiterkeit.)
Abg. Pieck (Komm,) erklärt zur Geschäftsordnung, daß seine Fraktion nach Kenntnisnahme des Wortlauts den zu Be⸗ 9a der Sitzung von dem Linkskommunisten Bartels begründeten
ntrag nicht mehr unterstützen könne, weil er nicht weit genug gehe. Er begründet einen kommunistischen Antrag, der die Rück⸗ ängigmachung des Verbots der Ortsgruppe Dortmund des oten Frontkämpferbundes und die Auf ng der Beschlagnahme
*
des Vermögens dieser Ortsgruppe fordert, da in diesem Falle der Zentrumsabgeordnete Gronowski in seiner Eigenschaft als Ober⸗ präsident von Westfalen eine Rechtsverletzung begangen habe. Wie anläßlich der Verhandlung über die Aufhebung des Verbots der Organisation Wiking der Senatspräsident Niedner beim Staats- gerichtshof erklärte, kann nicht der Waffenbesitz im Einzelfalle ausreichen, eine Vereinigung zu einer bewaffneten * stempeln. Der Antrag des Redners, diesen kommunistischen Antrag no auf die heutige Tagesordnung zu setzen, scheitert am Widerspru aus dem Hause.
Nach dieser Unterbrechung führt in der fortgesetzien Groß⸗ Hamburg⸗Debatte
Abg. Milberg (D. Nat.). aus: Die Angriffe des Abgeordneten Leinert gegen die Deutschnationalen seien unbegründet; die Deutschnationalen hätten Obstruktion nicht bei diesem Gesetz und nicht beim Hafengesetz, sondern lediglich bei dem Eingemeindungsgesetz getrieben, und zwar aus gewichtigen Gründen. Die Finanzgesetze wären längst verabschiedet worden, wenn man sich dem Cie dp n der Deutschnationalen ange⸗ schlossen hätte, daß man die Finanzfragen nicht mit unnötigen Eingemeindungen verquicken dürfe. Aus den Worten des Herrn Leinert habe lediglich der Aerger gesprochen, daß die Deutsch⸗ nationalen im Reich in der 2 säßen und nicht daran dächten, aus ihr herauszugehen. Herr Leinert habe sich gegen die Kritik über die Theaterausgaben Altongs gewandt. Er, der Redner, habe aber lediglich betont, daß Altona Vorteil ziehen könne aus der Nähe Hamburgs, und so z. B. auch die Hamburger Theater k könne. Das vorliegende Gesetz werde seine Partei annehmen, obgleich es nur einen unvollkommenen Ersatz z. B. für Steuerausfälle bringe. Bedauerlich sei, daß die Dauer des Gesetzes auf zwei Jahre beschränkt sei; diese zeitliche Begrenzung sei zu kurz und habe eine zu große Unsicherheit im Gefolge. Der Redner befürwortet den deutschnationalen Antrag, neben der Landgemeinde Hemelingen auch die Landgemeinde Achim aus dem Sonderbetrage zu bedenken.
Abg. Grebe (Itr.) betont den Ausführungen des Vorredners gegenüber, daß es sich darum handele, wirklich lebenskräftige Ge— meinden zu schaffen. Der vorliegende Finanzausgleichsentwurf, sei ein außergewöhnlicher Schritt, der sich aus den hesonderen Ver⸗ 6 der Elbgemeinden ergebe. Trotz einzelner Bedenken timmten seine Freunde der Vorlage zu.
Abg. Dr. Nose (D. Vp.) schildert die Folgen der ungünstigen teuerlichen Verhältnisse der Gemeinden gegenüber den Stadt⸗ taaten. Er tritt für die Aufnahme der Landgemeinde von Achim in den Sonderfinanzausgleich ein. Es lägen bei ihr dieselben Voraussetzungen vor wie bet den anderen Gemeinden. Sie leide unter einem
roßen Defizit als Arbeiterwohngemeinde. Die Regierung habe en ,,,, im Ausschuß eine Erklärung abgegeben n die Vorteile des Sonderfinanzausgleichs auch nach dem Ablau des Gesetzes den betreffenden Gemeinden weiter zukommen sollten. Von größerer Bedeutung würde es aber sein, wenn zie großen Parteien, die ein längeres Leben als die Regierung haben, 13 ausdrücklich auf denselben Standpunkt stellten. Er . i
seinem Vorredner an und gebe auch für die Deutsche Volks partei die Erklärung ab, daß sie die Wohltaten des Gesetzes auch nach zwei Jahren den Gemeinden in dem Unterelbegebiet erhalten wollten. Der Redner wendete sich schließlich gegen die Ausfüh⸗ rungen des Abg. Milberg iber die Altoner Theaterpoltiik. Die kulturellen Aufgaben, die Altona zu erfüllen habe, dürften nur nicht durch unzeitgemäße Verzettelung der Gelder und a ,, kostspielige Konkurrenz mit Hamburg gefährdet werden. Man müßsse sich über einen gemeinsamen Arbeitsplan verständigen, wie überhaupt die bewilligten Mittel dazu angewandt werden müßten, wirklich Gutes für die Groß⸗Hamburger Bevölkerung zu erreichen.
Abg. Pie ck (Komm.) fordert erhöhte Mittel für den Sonder- finanzausgleich und Berechnung des Anteils der Ueberweisung nach Maßgabe der Wohnbevölkerung in der Weise, daß den Arbeiterwohngemeinden ein größerer Anteil an den ausgeworfenen Mitteln gesichert wird.
Abg. Hoff (Dem; schließt sich der Ansicht des Abg. Grebe an, 4 die drei Gesetze eine innere Einheit bilden. en die Deutschnationalen das Eingemeindungsrecht durch Obstruktion ver⸗ hindern wollten, so verhinderten sie damit auch die finanzielle Re⸗ gelung. Der y, ,, sei notwendig wegen des steuerlichen Druckes, der sich aus der Nachbarschaft der Stadt; staaten ergebe. Die Spannungsverhältnisse seien durch die Nachkriegsverhältnisse erheblich verschärft worden. früher habe Preußen aus den erheblichen Ueberschüssen aus den
isenbahnen helfen und die Steuerlast erträglich gestalten können. Nach dem Kriege seien in den Stadbtstaaten steuerliche Oasen ent- standen! So könne man die steuerliche Bevorzugung Hamburgs auf jährlich 109 Millionen beziffern, d. h. auf 95 Mart für den Kopf der Hamburger Bevölkerung. Man sollte die Ausschuß= beschlüsse auch hinsichtlich der Orte, die zu berücksichtigen sind, machen, so sehr zuzugeben gi daß es gewisse Grenzfälle gäbe. Der Sonderfinanzausgleich müsse — und das sei auch die Ansicht der Regierung — solange gelten, bis wesentliche Aenderungen der Verhältnisse eingetreten 6
Ministerialdirektor von Leyden bestätigt diese Ansicht und verweist für Einzelfälle auf den vorhandenen Sonderfonds.
Abg. Biester (Dt. Hann.) wünscht die finanzielle Berück⸗ ir g g weiterer Orte, bei denen schwierige wirtschaftliche Ver⸗ hältnisse vorliegen, z. B. an Winsen. ;
Abg. Schön (Wirtschp.) bezeichnet die steuerliche Besser⸗ stellung der Stadtstaaten als eine Folge der Erzbergerschen . politik und macht die , seiner Partei von der Gestaltung des Eingemeindungsgesetzes abhängig.
Unter Ablehnung sämtlicher Aenderungsanträge wird der §51 des Gesetzes in der Ausschußfassung angenommen. Die Anträge forderten eine Erhöhung des jährlichen Betrages über 10 Millionen hinaus. Abgelehnt werden bei ö Bauch die An⸗ träge, über den Ausschußvorschlag hinaus noch andere Orte in das Gese4z einzubeziehen. Der 52 wird unverändert nach den Ausschußbeschlüssen angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.
Es folgt die zweite Beratung der Landgemeinde ordnung.
Nachdem ein deutschnationaler Antrag auf Zurückver⸗ weisung der Vorlage zurückgewiesen war, beantragten Abg. Frhr. von Mirbach (D. Nat), vor der Beratung erst die Anträge, die noch zu erwarten seien, abzuwarten, und Abg. Haas (Soz.), heute eine Abendsitzung abzuhalten, damit das Gesetz möglichst bald erledigt werden könne.
Abg. von Eynern (D. Vp.) schloß sich dem Vorschlage des Abgeordneten Frhr. von Mirbach an und erklärte, die Regierungs⸗ parteien schienen absichtlich ihre Anträge der Oppositlon vor⸗ zuenthalten; wenn sie so verführen, brauchten sie sich nicht zu wundern, wenn die Opposition alle Mittel der Geschäftsordnung anwenden würde.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Exequaturerteilung.
Neunte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.
Berichtigung zur Liste der Werke oder Fabriken, deren Auf⸗ rechterhaltung für die bewilligte Herstellung von Munition und Kriegsgerät genehmigt worden ist.
Betanntmachung, betreffend einen Beschluß des Reichskohlen⸗ verbandes über Kohlenbergarbeiterheimstätten.
Bekanntmachung betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen durch die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg.
Preußen.
Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Verordnung, betreffend Fingerhutblätter als Arzneimittel.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dem BVizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bremen, J. Ernest Black, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Neunte Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.
Vom 23. Juni 1927.
Auf Grund deö § 6 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. 1 S. 137 und des 7 der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 8. September 1926 (RGBl. 1 S. 336) wird verordnet:
Die Frist für die Anmeldung der Markanleihen des Reichs zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld wird bis zum 31. August 1927 verlängert.
Berlin, den W. Juni 19.
Der Relchsminister der Finanzen. J. A.: Loth holz.
Berichtigung.
In der am 14. Juni 1927 im Reichsanzeiger Nr. 136 veröffentlichten Liste der Werke oder Fabriken, deren Aufrechterhaltung für die bewilligte Herstellung von Waffen, Munition und Kriegsgerät genehmigt worden ist, gehört bei der lid. Nr. FR das Wort — Ham⸗ burg — der Spalte Z in die Spalte 2. In die Spalte 8 ist — Hamm (Sieg) — zu setzen.
Berlin, den 23. Juni 1927.
Der Reichswehrminister. J. V.: Ludwig. ü
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht darauf, daß auf den bisher noch nicht ver⸗ y, . Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 30. Dezember 1919 neuerdings wiederholt Bezug genommen werden muß, wird er nachstehend öffentlich bekanntgemacht:
Beschlu ß.
Zur ausschließlichen Verwendung für Kohlenbergarbeiterheim— stätten in Uebereinstimmung mit den von der Reichsarbeitsgemeinschast „Bergbau? aufzustellenden Grundsätzen tritt vom 1. Januar 1920 ab eine Preiserhöhung ein, die ohne Steuer je Tonne
6 — A für Steinkohlen, ö
Schlammkohlen,
Ko ksgrus,
Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks,
. RMohbbraunkohle
beträgt, mit der Maßgabe, daß der Reiche kohlenverband erneut Be— schluß faßt, sobald die Bestimmungen vorliegen. Dieser Vorbehalt bezieht sich besonders auf die Höhe des Betrages.
Berlin, den 21. Juni 197.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.
Karl Blankenburg,
einschließlich des Portos abgegeben.
Betannt machung.
Die Staatliche Kreditanstalt ist auf Grund des 8 29a des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg vom 19. Juli 1922 7. Juli 1926, betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg, ermächtigt worden, verzinsliche oder unverzins⸗ liche Schatzan weisungen im Häöchstbetrage von 14000 000RM einschließlich der schon von ihr ausgegebenen Schatzanweisungen auszugeben.
Oldenburg, den 15. Juni 1927.
Staatsministerium. Dr. Willers.
Preußen.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 30. Mai 197 verliehen:
Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:
Fährmann, Berlin⸗Gatow, Insel Lindwerder,
Alwin Kreutziger, Hin be ber Berlin, Heinrich Brunke, Bootsmann vom Kommando Linienschiff „Schleswig⸗Holstein“ in Wilhelmshaven.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung, betreffend Fingerhutblätter als Arzneimittel.
Unter Hinweis ö 8 367 Ziff. 5 des Strafgesetzbuchs und unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 21. De⸗ zember 1926, betreffend die Einführung des Deutschen Arznei⸗ buchs, 6. Ausgabe 1926, bestimme ich:
1. In den Apotheken dürfen vom 1. Januar 1923 ab nur solche Fingerhutblätter (Folia Digitalis) vorrätig gehalten, verwendet oder abgegeben werden, die den Anforderungen des Deutschen Arzneibuchs, 6. Ausgabe 1926, entsprechen und amtlich geprüft sind. Die amtliche Prüfung erfolgt nach den Vorschriften, die im Amtsblatt des Mini steriums für Volkswohlfahrt ‚Volkswohlsahrt“ veröffentlicht werden.
2. Durch amtliche Bekanntmachung für unbrauchbar erklärte Ware darf in den Apotheken nicht vorrätig gehalten, verwendet oder abgegeben werden.
3. Die Vorschriften des Deutschen Arzneibuchs, 6. Ausgabe 1926, treten für Fingerhuttinktur (TFinectura Digitalis) am 1. Januar 1925 in Kraft. Fingerhuttinktur, die entsprechend diesen Vorschriften her⸗ gestellt ist, darf jedoch bereits vom 1. November 1927 ab in den Apotheken vorrätig gehalten und abgegeben werden.
Berlin, den 22. Juni 1927. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
In der gestrigen öffentlichen Vollsitzung des Reichs⸗ rats ergriff nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger der Vorsitzende Minister des
Innern von Keu dell vor der Tagesordnung das folgenden Ausführungen: Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Sachs!
Sie scheiden heute aus unserer Mitte. Seit 1919 haben Sie 1 dem Reichsrat angehört und seitdem die Ange⸗ n, . es Haushaltsausschusses bearbeitet. Es ist das Los bedeutender Männer, daß häufig der Augenblick ihres Ausscheidens aus ihrem bisherigen Wirkungskreis in Zeiten fällt, wo nicht die allseitige he , ., der politischen erf der Zeit⸗
ort zu
1 wie nicht . Distanz von den Ereignissen und auch m Hinblick auf die Wertung der Lebensleistung der Persönlich— keiten vorhanden ist, die nötig ist, um dem, was geleistet ist, so Fr zu werden, wie der Betreffende darauf einen Anspruch hat. glaube heute bei dieser Gelegenheit dem nicht vorgreifen zu
P en, was an anderer Stelle zur Würdigung Ihres Lebenswerkes 9 verehrter Herr Sachs, ausgeführt werden wird. Ich perfonlich . öre dem Reichsrat nicht lange genug an, um aus eigener An⸗ . das zu würdigen, was Sie . Ihre bisherige Mit⸗ . dem Reichsrat bedeutet haben, aber ich darf doch sagen, 3 im Inlande wie im Auslande Ihre Ausführungen zum Haus—Q—
ö immer die höchste Aufmerksamkeit und allseitige Beachtung, Ewunderung und AÄnerkennung ,,. aben. Der Reichsrat
wird in besonders dankbarer Wärdigung Ihrer Verdlenste bel der
gemeinsamen Arbeit gedenken, und in diesem Sinne möchte ich mich . beschränken, Ihnen in dieser kurzen schlichten Form die herzlichsten Wünsche des Reichsrats 363 Ihr weiteres Wohl⸗ ö auszusprechen. (Lebhafter Beifall.)
Ministerialdirektor Dr. Sachs erwiderte hierauf:
Sehr geehrter Herr Minister! ir Ihre herzlichen Worte sage ich Ihnen meinen wärmsten Dank. Sie sind mir sehr zu Herzen ge⸗ gangen. Wenn dabei meiner Leistungen im Reichsrat in einer 9 mich — schmeichelhaften Weise gedacht worden ist, so ö ich woh annehmen, daß das Empfinden für die äußeren Umstände meines Ausscheidens das Wohlwollen Ihrer Beurteilung gesteigert hat. Ich habe über sieben Jahre die Ehre . dem Reichsrat an⸗ ugehören, und ich darf sagen, daß ich diese fieben Jahre mit zu en . Jahren meines Amtes und meines Lebens rechne. Ich habe mit größter Freude hier gearbeitet, weil im Reichsrat strenge Sachlichkeit der Verhandlungen und die Kollegialität er- halten geblieben sind, in denen ich als alter preußischer Beamter erzogen worden bin. Ich scheide daher mit lebhaftem Bedauern vorzeitig aus . Mitte. Auf der anderen Seite muß ich sagen, wenn ich die Form, in der früher ein Beamter mit 41 jähriger Dienstzeit verabschiedet zu werden pflegte, mit derjenigen ver⸗ gleiche, die man mir gegenüber anzuwenden beliebte, so scheint mir der Gegensatz zwischen einst und 1c so schroff, daß mir der Abschied aus dem Dienst dadurch wesentlich ö ist. 35 wünsche dem Reichsrat weitere gedeihliche Arbeit und sage
hnen, meine Herren, herzliches Lebewohl.
Nach Erledigung der Tagesordnung des Reichsrats nahm dann der preußische Staatssekretär Weissmann das Wort zu folgenden Ausführungen:
Ich bitte nochmals auf die Abschiedsworte des Herrn Ministerialdirektor Dr. Sachs zurückkommen zu dürfen. Er hat es für richtig gehalten, in seiner 5 Abschiedsrede in einer bisher nicht üblichen Weife, wenigstens bisher im Reichsrat nicht üblichen Weise, die Art seiner zur Dispositionsstellung scharf zu kritisieren. Ich werde der preußischen Staatsregierung über diesen Vorfall Bericht erstatten und behalte mir vor, in der nächsten Sitzung darauf zurückzukommen.
Der Reichsrat erklärte sich mit den Beschlüssen des Reichstags zu den Gesetzen, betreffend den Verkehr mit Lebens mitteln und Bedarfsgegenständen, betreffend das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über Einrichtung der Grenz⸗ bahnhöfe, betreffend Wiederinkraftsetzung des Handelsvertrags mit Bolivien und betreffend Abtretung von Beamtenbezügen zum Heim⸗ stätten bau einverstanden. Er nahm die Reichstags⸗ beschlüsse zur Kenntnis, ohne Einspruch zu erheben.
Einverstanden erklärte sich der Reichsrat weiterhin mit einer Verordnung des , über das Verbot der Hausarbeit in der Süß⸗, Back⸗ und Teig⸗ warenindustrie, das am 1. September im Interesse den Volksgesundheit in Kraft treten soll, ferner mit einer weiteren Verordnung, betreffend das Verbot der Verarbeitung von . in der Hausarbeit. Es handelt 6 hier um das Verbot der Verarbeitung von Filmstreifen und ö mit Rücksicht auf die Feuergefährlichkeit. TDieses Verbot soll bereits am 1. August in Kraft treten Die Satzungsänderungen der ö fen Bodenkredit⸗ Aktienbank in Breslau und der Süddeutschen Bodenkredit⸗ Bank in München wurden genehmigt.
Angenommen wurden weiterhin Verordnungen über ge vl r mn knappschaftlicher Leistungen nach schweizerischen Grenzgebieten und zur Aux s führung des Futtermittelgesetzes.
Der Reichsrat erklärte sich damit einverstanden, daß der Reingewinn der e h hen, Renten bank⸗ kreditanstalt aus dem Geschäftsjiahr 1926 in Höhe von 1200 000 Mark derart verwendet wind, daß 1 Mill. Mark zur Förderung der Bodenkultur aufgewendet werden derart, daß die Anstalt eine Million Aktien zur Finanzierung der Land⸗ kraftmaschinen A⸗G. übernimmt, und 260 000 Mark der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gesellschaft zur Förderung wissenschaftlicher landwirtschaftlicher Zwe überwiesen werden. Außerdem wurde eine ntschließung angenommen, wonach der Reichsrat erwartet, daß der Reingewinn künftig in erster Linie zur Er⸗ leichterung der Abwickelungskredite bestimmt wird. Ferner wird die Reichsregierung ersucht, darauf hinzuwirken, da baldigst ein Weg . wird, auf dem der Landwirtsch die Last der Rentenbankkreditschulden erleichtert wird.
Der Reichsrat stimmte sodann einer Verordnung zu, durch die die Krisenfürsorge, die Ende Juni ablaufen würde, um ein Vierteljahr verlängert wird.
Bei der Entscheidung über mehrere Einbürge⸗ rungsversuche stellte die preußische Regierung folgen⸗ den Antrag:
„Die Einbürgerung . 8963 dem Reichs und Staatsangehörig-⸗ u . Sache der einzelnen Länder. Jedes der übrigen Länder ann enken en die Einbürgerung erheben, diese jedoch nur auf Tatsachen stüßen, welche die Besor rechtfert en, daß die