1927 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jun 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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esse der Mieter in dieser Vorlage enthalten ist, unter keinen Um⸗ ständen unter den Tisch fallen kann. (Abg. Lipinsti: Warum die Stellung des Reichsrats?! Ja, warum die Stellung des Ab⸗ geordneten Lipinsti?, kann ich fragen. Geiterkeit rechts) Wir werden uns im Ausschuß über diese Dinge noch etwas näher unter⸗ halten.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Lipinski hat vorhin von gewissen Verbesserungen geredet. Das hielt er doch für notwendig, angesichts der Vorlage zuzugeben, daß hier Ver⸗ besserungen für die Mieter vorhanden sind, und ich möchte namens der Reichsregierung das doch noch einmal unterstreichen. Meine Damen und Herren, wenn Sie den Inhalt des Gesetzes näher durchsehen werden, werden Sie finden, daß sehr wertvolle Ver⸗ besserungen für die Mieter auf dem Gebiete der Ueberleitung vor⸗ gesehen sind. (Abg. Lipinsti: Weil die vorjährigen Verschlechte⸗ rungen ein solches Unheil angerichtet haben, daß Sie das machen mußten. Heiterkeit rechts) Herr Abgeordneter Lipinski, Sie werden mich doch nicht für Vorschriften verantwortlich machen wollen, die Ihre Freunde seinerzeit mit beschlossen haben! (Zu⸗ rufe von den Sozialdemokraten) Ich bin nur für das verant⸗ wortlich, was ich heute dem hohen Hause als Vorlage vorlege, und da muß ich wiederholen: es steckt außerordentlich Wertvolles zu⸗ gunsten der Mieter darin. Ist es nicht von großer Bedeutung, daß in Fällen, in denen die Zwangswirtschaft gelockert ist, also zum Beispiel bei gewerblichen Räumen, eine Kündigung entgegen den Vorschriften zahlreicher Mietverträge nur immer auf den Quartalschluß, also mit der bekannten vierteljährigen Kündigung erfolgen darf? Ist es weiter nicht recht wertvoll für die Mieter, daß sie nicht wegen irgendwelcher Verstöße gegen die Hausordnung, die häufig nach den Verträgen als Grund zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, gekündigt werden dürfen, sondern daß immer nur das Recht des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs zugrunde gelegt werden darf? Ist es nicht bedeutsam für die Mieter, daß sie aufrechnen dürfen, während doch die Auf⸗ rechnung durch die Verträge vielfach ausgeschlossen istz Ist nicht die Zulassung einer Räumungsfrist eine sehr beachtliche Neuerung, wenn Sie in Betracht ziehen, daß diese Möglichkeit nicht nur für die Wohnräume, sondern nunmehr auch für gewerbliche Räume gelten soll?

Meine Damen und Herren, ich darf doch für die Regierung in Anspruch nehmen, daß sie hier das Interesse der Mieter voll und ganz gewahrt hat. Tat sie das aber, dann mußte sie auch an die andere Seite denken, an die Vermieter. Wenn der eine sein gutes Recht hatte, so hatte auch der andere sein gutes Recht, und die Regierung handelte, indem sie hier im Interesse der Vermieter die formellen Bestimmungen, die in dem Abschnitt über das Kündigungsverfahren vorgesehen sind, einführte, in Fortentwick⸗ lung der Grundgedanken der Novelle vom Juni 1926.

Was sind die Grundgedanken der Mieterschutzgesetzgebung? Vorsorge zu treffen für die Zeit anormaler Wohnungsverhältnisse. Wollen wir denn den Mieterschutz auf ewige Zeiten beibehalten? Das kann nicht sein. Das Ziel ist vielmehr für jeden deutschen Wirtschaftler, für jeden deutschen Staatsbürger, so rasch es die Verhältnisse nur gestatten, wieder zu gesunden und normalen Wohnungsverhältnissen zurückzukommen und damit auch die Frei⸗ zügigkeit im Lande und geordnete Verhältnisse auf dem Baumarkt wieder herzustellen. (Sehr richtig! rechts) Das war ja die Ten-

denz, die das Haus in der vorjährigen Novelle feierlich anerkannt

hatte. Dieselbe Tendenz finden Sie in der heutigen Vorlage, namentlich soweit es sich um das Kündigungsverfahren handelt, von der Reichsregierung noch einmal ausdrücklich bestätigt. Ich begrüße diese Vorlage ganz besonders unter dem Gesichtspunkt, daß in diesem Gesetzentwurf noch einmal das einzig gesunde Prinzip aller Wohnungswirtschaft und eines wahren Mieterschutzes Aus⸗ druck gefunden hat. Was hier im Interesse der Vermieter ge⸗ boten wird, das ist ich muß das dem Herrn Abgeordneten Lipinsti sagen nicht etwa übermäßig viel oder so weit⸗ gehend, daß darin irgendwelche Gefahren für die Mieter erblickt werden könnten. Ich habe mir vorhin bereits auszuführen er⸗ laubt, daß der vorliegende Entwurf materielle Aenderungen gegen⸗ über dem bisherigen Zustand überhaupt nicht vorsieht. Es ist nicht etwa die Kündigung schlechthin zugelassen worden, sondern ledig—⸗ lich eine Kündigung unter denselben Voraussetzungen tatsächlicher Art, wie sie in Form der Aufhebungsklage schon nach dem bis⸗ herigen Gesetze vorgesehen war. Getroffen wird derjenige Mieter, den man im allgemeinen als lästigen Mieter bezeichnet, der Mieter also, der sich gegen bestimmte Vorschriften des geltenden Mieter⸗ schutzgesetzes 2 ff. verfehlt hat. Dieses Kündigungsver⸗ fahren, das sich im einzelnen an das Mahnverfahren des Zivilpro⸗ zesses anlehnt, ist zudem noch an mancherlei Kautelen gebunden. Ich bin überzeugt, daß von seiten der Haus⸗ und Grundbesitzer und auch von seiten mancher Parteien hier in diesem hohen Hause Be⸗ denken vor allem in der Richtung erhoben werden, daß diese Zu⸗— geständnisse nicht weit genug gingen, daß hier ein umständliches Verfahren eingeführt werde, womit man vielleicht nur wenig an⸗ fangen könne. Sie sehen, meine Damen und Herren: die An⸗ sichten sind auf beiden Seiten gleichmäßig verteilt. Es liegt doch nicht so, daß das deutsche Volk bloß aus Mietern oder bloß aus Vermietern besteht! Deshalb mußte ein Kompromiß geschlossen werden, und ein derartiges Kompromiß sehen Sie in dem vor⸗ liegenden Gesetzentwurf vor sich. Ueber Einzelheiten wird noch im Ausschuß näher zu sprechen sein.

Jedenfalls darf ich im Anschluß an die Ausführungen, die der Herr Abgeordnete Graf von Westarp machte, noch einmal feststellen: die Regierung, die ursprünglich geglaubt hatte, man werde mit einer Verlängerung des Notgesetzes auf einen Monat auskommen können, schließt sich nunmehr der Auffassung der Regierungs⸗ parteien an, die die Geschäftslage des hohen Hauses natürlich besser beurteilen können, wonach die Verlängerung des Notgesetzes bis zum Dezember notwendig ist. (Lachen links) Gleichzeitig nimmt die Reichsregierung aber gerade im Hinblick auf die Dar⸗ legungen des Herrn Grafen Westarp an, daß die Regierungs⸗ parteien mit ihr der Ueberzeugung sind, daß der zuständige Aus⸗ schuß nunmehr alsbald an die sachliche Bearbeitung der Dinge herangehen und mit allem Nachdruck versuchen wird, noch vor Be⸗ ginn der Reichstagsferien diese Frage, die ja eine politische Frage allerersten Ranges ist und deren Lösung im Interesse unseres ganzen Volkes liegt, unter Dach und Fach zu bringen. Beifall bei den Regierungsparteien)

Prenßzischer Landtag. 305. Sitzung vom 29. Juni 1977, 13 Uhr 20 Minuten. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Ein nachträglich auf die Tagesordnung gesetzter kommu⸗ nistischer Antrag auf Entlassung eines politischen Gefangenen in Moabit, der an schwerem Bronchialleiden darniederliegt, wird ohne Aussprache dem Rechtsausschuß überwiesen.

Der Zentrumsantrag, den Betrag von 150 090 Mark als Bau kostenzuschuß für die eichslehrstätten der deutschen Fugendkraft aus einem Ausgabetitel des Wohlfahrtsetats 6. Verfügung zu stellen, wird ohne Aussprache dem Ausschuß für Leibesübungen überwiesen.

Das Haus erledigt sodann eine Reihe von Ein⸗ gabenberichten, wobei eine Eingabe der Stadt Gleiwitz um Regulierung der Klodnitz und eine solche des Zweck⸗ verbandes zur Erschließung des Unterwesterwaldes in Grenz— hausen um Erbauung einer Eisenbahn Niederlahnstein= Montabaur nebst Zweiglinie dem Staatsministerium als Material überwiesen werden.

Das Haus tritt darauf dem Antrag des Hguptausschusses bei, der das Staatsministerium ersucht, zur Milderung der durch die Sturm katastrophe im Emslande und im Kreise Bentheim verursachten Schäden weitere Mittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen, den Wiederaufbau der zerstörten Häuser sowohl durch ver⸗ lorene Zuschüsse als durch verbilligte Kreditmittel umgehend zu ermöglichen und die für die ärztliche Behandlung und sonstige Auslagen der Verletzten ausgegebenen Mittel in voller Höhe zu ersetzen.

Angenommen wird ferner ein Antrag des Land⸗ wirtschaftsausschusses, wonach u. a. geprüft werden soll, in welchem Ausmaß und nach welchen Grundfätzen das Be⸗ dürfnis besteht, der Ar beitnehmerschaft eine Ver⸗ tretung in den Landwirtschaftskammern zuzubilligen; ferner wird die baldige Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfs gefordert, der die Umgestaltung der Land-⸗ wirtschaftskammern in der Hinsicht vorfieht, daß auch die Arbeitnehmer in der Landwirtschaftskammer ver⸗ treten sind.

Das Haus stimmt auch Anträgen des Landwirtschafts⸗ ausschusses auf Hebung der Binnenschifferei und Abstellung der letzten Hoch wasserschäden zu.

Es folgt die erste Beratung des kommunistischen Gesetzes⸗ antrags ö. Auflösung der Gutsbezirke.

Abg. Kilian (Komm.) begründet den Antrag, der die Be⸗ stimmungen des Entwurfs über die neue Landgemeindeordnung, deren Weiterberatung bekanntlich bis zum Herbst vertragt worden ist, soweit sie die Aufhebung der Gutsbezirke betreffen, durch be⸗ sonderes Gesetz in Wirkung setzen will. Gegen die Vorkriegszeit sei in der inneren Verwaltung nichts geändert. Die Last der Ver⸗ antwortung dafür treffe den früheren Innenminister Severing und die sozialdemokratische Fraktion. Die Landarbeiterschaft leide e, unter dem Druck der Großagrarier. Die Sozialdemokraten

ätten längst die Aufhebung der Gutsbezirke durchsetzen können. . Redner erörtert die Buntscheckigkeit der Bestimmungen über die Gutsbezirke in den einzelnen Landgemeinden in Preußen., Es gäbe noch eine Fülle von deutschnationalen und volksparteilichen Landräten, die alle Minen springen ließen, um die Beseitigung von Gutsbezirken zu verhindern. Die sogenannten republikanischen Landräte aber seien schlappe Kerle, die immer zu Kompromissen bereit seien. So komme in den Kreisausschüssen keine Mehrheit für die Beseitigung der Gutsbezirke zustande. In der Rheinprovinz L es keine Gutsbezirke, weil Napoleon mit ihnen durch ein

kret aufgeräumt habe, ba Er wußte, wo die Reaktionäre, die Royalisten und Königsmacher sitzen. Freilich mit Napoleon könne man Herrn Severing oder Herrn Grzesinski nicht vergleichen. Die ö demokratische Regierung sei nicht fähig, in ihrem pparat Ordnung zu schaffen. Solange eine fortschrittliche Land⸗ gemeindeordnung nicht möglich sei, müßten wenigstens die reaktionären Gutsbezirke verschwinden!

Das Haus unterbricht hierauf die weitere Beratung des Gegenstands zur Vornahme von Abstimmungen. Ab⸗ 1 wird zunächst über die ,, zu dem

lektrogese tz. Die einzelnen Paragraphen werden unter Ablehnung mmunistischer Abänderungsanträge in der Ausschußsfassung angenommen. Zu 5 7 1 der Zentrums⸗ antrag vor, wonach der Sitz der Aktiengesellschaft Kassel sein soll. Dieser Antrag wurde gegen Zentrum und Deutsch⸗ nationale abgelehnt. Auch der Antrag der Sozialdemokraten, als Sitz der Gesellschaft Hannover zu bestimmen, wird ab⸗ gelehnt. Bei der großen Unaufmerkfamkeit hatte sich von den Sozialdemokraten nur der Abg. Leinert erhoben, was mit großer Heiterkeit aufgenommen wurde. Außerdem hatten die Deutschnationalen und ein Teil des Zentrums für den Antrag estimmt. Damit war die zweite Beratung des Elektrogesetzes, in der die Ausschußbeschlüsse bestätigt wurden, beendet.

Es folgen die Abstimmungen zur dritten Lesung der Ju und zwar zunächst über die „Ein⸗ gemeindungsvorlage“. Beim 5 1 wird auf Antrag der Deutschnatlonalen namentlich abgestimmt über die Be⸗ stimmung des Entwurfs, Blankenese nach Altona ein⸗ zugemeinden. 384 Karten werden abgegeben. Die Ein⸗ von Blankenese nach Altona wird mit 239 gegen

44 Stimmen, bei einer Enthaltung, beschlossen, ebenso mit 240 gegen 142 Stimmen bei 2 Enthaltungen, gemäß den Ausschußbeschlüssen, die von Rissen und Sülldorf. Der ganze

1 nach den Ausschußbeschlüssen wird mit 259 gegen 133 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Dagegen haben die Deutschnationalen, die Wirtschaftliche Vereinigung und die Völkischen gestimmt. Auch im übrigen findet die Vorlage im wesentlichen nach den Ausschußbeschlüssen in dritter Lesung Annahme und in der auf Antrag der Deutsch⸗ nationalen namentlichen Schlußabstimmung mit 248 gegen 118 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, endgültige Zustimmung.

(Beifall bei den .

Weiter findet ein Entschließungsantrag des Ausschusses Annahme, in dem es heißt: „Der Landtag erwartet, daß die Bestimmungen des zwischen den Stadt⸗ gemeinden Harburg und Wilhelmsburg abgeschlossenen Ver⸗ trages vom 10. Januar 1927, auch soweit sie aus geile. technischen Gründen in Anlage 3 des Gesetzes nicht auf⸗ genommen sind, loyal burche e ghet werden, und ersucht das Staatsministerium, von Kommunalaufsicht wegen dafür zu k Dann findet noch ein de mokratischer

ntrag Annahme, der das Staatsministerium ersucht, dem

Landtage möglichst bald, spätestens beim Wiederzusammentritt des Landtags im Oktober d. J. einen Gesetzentwurf über die Gründung eines Generalsiedlungsberbandes an der Unterelbe vorzulegen.

Die beiden anderen Unterelbegesetze, das „Hafenausbau⸗ und das Sonderfinanzausgleichsgesetz“, werden nach den

Darauf wird die erste Beratung des kommunistischen Initiativgesetzentwurfs auf Auflösung der Guts⸗ bezirke fortgesetzt.

Abg. Haas (Soz.) hält es nicht für richtig, daß eine besondere Materie aus der . herausgenommen wird. Es wäre richtiger, eine vollständige Landgemeindeordnung für ganz Preußen zu machen. Das sei auch von den kommunistischen

K des öfteren ausgesprochen worden. Die Land⸗ gemeindeordnung, wie sie dem Landtag vorgelegen habe, sei nur deshalb nicht fertig gestellt geworden, weil die Kommunisten den Rechtsparteien ihre Hilfe geleistet hätten. Nun kämen die Kommu⸗ nisten mit einer Vorlage, die lediglich Abschriften aus den Anträgen anderer Parteien bzw. aus der Regierungsvorlage bringe; die Kommunisten schmückten sich also mit fremden Federn. Erst wenn auch die letzte Möglichkeit erschöpft sei, eine neue Landgemeinde⸗ ordnung im ganzen zu schaffen, solle man mit Sondergesetzen kommen. Daß diese letzte Möglichkeit aber jetzt, mitten in der ersten Beratung erschöpft sei, könne niemand behaupten.

Abg. Biester (D. Hannov,) tritt für Ueberweisung des kommunistischen Antrages an die Ausschußberatung ein.

Abg. Kilian (Comm.) bezeichnet die Landgemeindeordnung als eines der wichtigsten politischen Grundgesetze. Den Sozial⸗ demokraten müsse selbst inzwischen klar geworden sein, daß sie in ihrer gegenwärtigen Koalition keine sozialdemokratische Land- gemeindeordnung machen könnten; deshalb solle man wenigstens Teillöfungen im Sinne des Proletariats durchführen. Die Kom= munisten seien nicht gewillt, das mitzumachen, was die Sozial. demokrgten wünschten. (Der Redner zieht sich eine Rüge des Vizepräsidenten von Kries zu, als er Reichsgesetze als „einen Haufen Dreck“ bezeichnet. Den Sozialdemokraten sei es gar nicht ernst um die Auflösung der Gutsbezirke, sonst würden sie jetzt nicht gegen den kommunistischen Antrag polemisieren.

Damit schließt die Besprechung. Die Vorlage geht an den Ausschuß.

Es folgt die dritte Beratung des Elektrogesetzes.

Abg. Wie gershaus (Völk) gibt folgende Erklärung ab: Den Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenfassung der elektro- wirtschaftlichen Unternehmungen und Beteiligungen des Staates in einer Aktiengesellschaft lehnen wir aus grundsätzlichen Bedenken ab, weil wir die Form der Aktiengesellschaft für die Verwaltung von Staatsgut insofern für ungeeignet erachten, als die Vertreter des Parlaments, die in den Aufsichtsrat einer derartigen Aktien gesellschaft eintreten, in die schwersten Gewissenskonflikte gergten müssen. Die bereits vorhandene Korruption muß hierdurch eine weitere Förderung erfahren. Auch sind wir deshalb gegen die Um⸗ bildung . Unternehmungen in eine Aktiengesellschaft, weil durch eine derartige Umbildung die Gefahr erhöht wird, daß das Staatsgut . in die Hand des internationalen Groß- kapitals hinübergeleitet werden kann.

Damit schließt die Besprechung. Auf Antrag des Abg. Ebersbach (D. Nat) wird die Vorlage in enchblocs Abstimmung endgültig verabschiedet.

In der dann vorgenommenen dritten Beratung des Polizeibeamtengesetz es äußert

Abg. Borck (D. Nat schwere Bedenken seiner politischen Freunde gegen das Gesetz und bedauert, daß es nicht gelungen sei bie Zurücknahme dieses Gesetzes durchzusetzen. Ein großer Teil der Schupobeamten habe keine Vorteile von dem Gesetz. Ver⸗ wahrung müsse er 3 gegen einen Bericht des Abg. Heilmanm (Soz ) im Sozialdemo ratifchen Pressedienst“, der diese Tatsache nicht berücksichtige und auch die falsche Behauptung enthielte, die Deutschnationalen hätten sich gegen die lebenslängliche Anstellung der Beamten eingefetzt. Das Gesetz habe in vielen Punkten nicht den Wünschen der Deutschnationalen entsprochen, Nachdem mam den Eignungsparagraphen geändert habe, stelle die Deutsche nationale Partei ihre Bedenken zurück und wolle dem Entwurf zustimmen, dessen Verbesserung zum wesentlichen der Obstruktion der Rechten zu danken sei. (Lachen bei der Mehrheit.)

Abg. Heilmann (Soz.) weist die Erklärungen des Vor- redners hinsichtlich seines Berichts als unrichtig zurück.

Abg. Metzenthin (D. Vp) bedauert, daß es nicht ge⸗— lungen sei, gegen Dienststrafen des Ministers ein Rechtsmittel einzulegen. Das sei eines Rechtsstaates unwürdig. Immerhin enthalte das Gesetz wesentliche Verbesserungen. Die Lebensläng⸗— lichkeit sei gesichert. Die 55 11 und 17 über die Eignung usw. hätten eine befriedigende Lösung gefunden. Mit dem Wunsch, daß möglichst Ruhe in die Beamtenschaft hineinkomme, werde auch seine Fraktion für das Gesetz stimmen.

Minister des Innern Grzesinski nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

Abg. Kasper (Komm) bezeichnet die Darlegungen der Abgg. Borck (D. Nat.) und Metzenthin (D. Vp) als ein elendes Rückzugsgefecht. Die soeben gehörte Rede des Ministers bezeuge, . die Regierungskoalition ihre Absichten und Wünsche durch- geführt habe. Bei der Anwendung des Eignungsparagraphem werde man aber noch sein blaues Wunder erleben. .

Damit schließt die Aussprache. Der Antrag der Wirt⸗ schaftlichen Vereinigung . Zurückziehung der Vorlage und Einbringung eines neüen Entwurfs, der die unterschiedliche Behandlung der Polizeibeamten Vollzugsbeamte, Ver⸗ waltungsbeamte, Landjägereibeamte) nach dem Gedanken der Schaffung einer Einheitspolizei regelt, wird gegen die Antrag⸗ steller abgelehnt. Das Gesetz selbst wird hierauf en hloc an⸗

genommen bis auf den § 11. Ueber diesen Paragraphen, dem

. Eignungsparagraphen, findet eine besondere Ab⸗ timmung statt, die die Annahme der bekannten Kompromiß⸗ fassung ergibt. In der Schlußabstimmung wird das neue Polizeibeamtengesetz mit großer Mehrheit angenommen. Dagegen stimmten lediglich die Kommunisten und die Wirt⸗ schaftliche Vereinigung.

Donnerstag 12 Uhr: Kleine Vorlage und Anträge.

Schluß 17 Uhr 30 Minuten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Gemeindeausschuß des ö tags , sich nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in seiner letzten Sitzung mit einer Reihe von Lingaben. Ein Einspruch gegen die Nicht. bestätigung des 2 Geme indevorsteher gewählten Besitzers Budnik in Königsdorf, als Material überwiesen. Bei Beratüng der Eingabe des Magistrats Dortmund über Umgemeindungen im südlichen Rande gebiet des Ruhrkohlenbezirks wies Abg. Brunk (D. Nat.) als Berichterstatter auf einen Erlaß des preußischen Innenministers vom JI7. März d. J. hin, der in weiten kommunalen und wirtschaft⸗ lichen Kreisen des , Industriereviers 6 erregt habe. Nach dieseni Erlaß seien für kleinere Bezirke des Reviers Grensberichtigungen für die nächste Zukunft vorgesehen,

gesehenen Fragen der Aenderung der Landkreise Hörde, Dortmund der Stadt Dortmund und der Stadt Hörde auf unbestimmte Zeit urückgestellt werden sollten. Hierin könne man ein Abweichen der Legierung von ihrem früheren Standpunkt und einen Gegensatz zu früheren Beschlüssen des Landtags erblicken. Der Regierungs⸗ vertreter, Ministerialdirektor von Leyden bedauerte die Ver= ö der 3 ng der Frage Dortmund⸗Hörde. Die Er⸗ heb .

Ausschußbeschlüssen ohne weiteres auch in dritter Lesung und in der Schlußabstimmung fast einstimmig angenommen.

ungen seien j wierig. Man könne heute noch nicht sagen, wie die Entwicklung laufen werde, Eine großzügige Lösung brauche noch Zeit. Abg. Sirsch (Soz) bezeichnete die gegenwärtige Ein⸗

eis Flatow (Westpreußen), wurde der Regierung

während die in den beteiligten Kreisen als besonders dringlich an⸗

Nr. 150.

Amtlich festgestellte Kurse.

135ranc, 1 Lira, 1 L6u, 1 Peseta 0, 80 „S. 1 6sterr. Gulden (Gold) = 2, 00. Æ. 1 Gld. österr. W. 1,ůJ0. 4. 1 Kr. ung. oder tschech. W. 0,88 K. 7 Gld. südd. W. 12, 00 4K. 1 Gld. holl. W. 1470 4. 1 Mark Vanco 1, 50 66. 1 Schilling österr. W. 10000 Kr. 1 stand. Krone 1,128 4. 1 Rubel lalter Kredit⸗Rbl.) 2, 16. 4. 1Lalter Goldrubel = 93, 20 6. 1 Peso (arg. Pay. 1575 . 1 Pfund Sterling 2040 4. 2,5090 4. 1 Dinar 98, 40 66. 1 Iloty, 1 Danziger Gulden 0, 80 .

te einem Papter beigefügte Bezeichnung H be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien

lieferbar sind.

Daz hinter einem Wertpapier befindliche geichen? bedeutet, daß eine amtliche Prelsfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.

Das hinter einem Wertpapier bedeutet für

1 Million.

Die den Aktten in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Autzschtittung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn- ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten

Geschäfts jahrs

Per Die Notierungen für Telegraphische Aus zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“

Her Etwaige Dructfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Zrrtümliche, später amt⸗ rich richtiggeftellte Notierungen werden mögtlichst bald am Schluß des sKurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

. Bankdiskont. Berlin 6 (Lombard 7.

1Peso (Gold) 400 4. 1èãDollar —= 4,20 4. 1è1Shanghai⸗Tael 19Yen 2, 10 .

; Danzig 6 (CZombard YP. Amsterdam 8§. Brilssel 5. Helsingfors J. Italien J. Kopenhagen 5. London 49. Mabrid 8. Pari 5. Prag 5. Schweiz sry Stockholm 4. Wien 6.

Deutsche Staatsanleihen mit Hinsberechnung.

63 Dt. Wertbest. Anl. 28 10. 1000 Doll, f. 1.12. 32 643 do. 10 1000D. 5.35 5) Dt. Reichs⸗A. 27uks7 3 4 Dt. Reichssch. (Goldm. ). bis 30. 11.26 2 Fausl. Af. 1906M 66 3 Dt. Reichspost Schatz F. 1u. 2, rz. 30 6y 4 Preuß. Staats sch. rilckz. 1. 8. 29

655 do. rz. 1 10. 30 63 Bayer. Staat Me] kdb. ab 1.9. 34

75 do. Staats schatz ; rückz. 1. 4. 25 7h5Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 19. 29

73 Lippe Staatsschatz rilckz. 2. 1. 25

7 Silbech Staatsschatz rilckz. 1. 7. 25

73 Mecklbg. Schwer. Reichs m.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27

69h do. Staat sch. T3. 29 73 Sach. Staats schatz R. 1, fäll. 1.7.25)

73 do. N. 2, full. 1.7.30 73 Thür. Staatganl. v. 1926 ausl. ab 1.8.80 73 do. RM ⸗A. 27 u. Lit. B. fällig 1. 1. 32 6rd Württbg. Staatz⸗ schatz Gr. 1. fäll. 1.8. 29

Bei nachfolgenden W fällt die Berechnung der Stückzinsen fort

Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Auslosungssch. Nr. 1 - 30 000. ....

bo. do. mit Aut⸗ losgssch. Nr. 30 901= 60 50b einschl 1. gieh do. do. ohne Autz⸗ losungsschein .. .. Dtsche Wertbest. Anl. 5 Doll. fäll. 2.9.35

Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe .... ...... Anhan Staa 1919. Bayern Ldzk.. Rent. tonv. neue Stücke Bremen 1919 unk. 30 do 1920 do. 19822, 1925 do. os, o, 11, gl. 81. 12.28 do. 87-99, 0s, gh gi. 12.28 do. 9ß. 02. get 31. 12. 28 ambg. Staats- Rente o. amort. St. A. 19 A do do. 1019 B kleine do. do 10 000 bis 100 000

do. do. S009 000 4 bo. do. St. Anl. 1900

bo. o], os, 09 Ser. 12,

11. 18 rz. 369, 14 r9. 85 bo. 1867, 91, 98. 99, 0 do. 1isg86. 97. 1902 Lübeck 1923 und. 28 Meckl. Staatzanl. 1919 Sach . Ml. .A. 28, ul. 26 Württem ba R a6. 42

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

4,8 Ch. Brandenb. agst. b. 81. 12.17 4.895 do. wäter ausgegeben 4,838 Hannov. ausgst. b. 51. 12.17] 4,8 do. später ausgegeben 43 Hess.-Nasi. agst. b. 1. 12.17 4.5 do. später autz gegeben 44 dauenhburger. agꝗst. b. 51.12.17 45 do. später auzgegeben 4, 85 Eomm. ausgest. b. 51. 12. 17 4, 8/ do. später ausgegeben 4, 895 Vosensche. agst. b. 31. 12.17 4.8 do. später ausgegeben 4, 8 3 Vreusfsche Ost⸗ u. West

aut gest. b. 31. 12. 17 4, 895 do. später ausgegeben 4, 8 ; Nh. u. Westf. agst. b. 51.12.17 4. 8M do. später ausgegeben

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. Börsen⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom

29. Juni

Heutiger Voriger Kurs

Heutiger] Voriger Heutiger Voriger Kurs Kurs

do. bo.

Landkredit. .... ... do bo.

4. 3 Sh. Sächstsche. agst. b. 31.12.17 4. 8 do. später autzgegeben 4, 8 MS. Schlesische. agst. b. 61.12.17 4, 8 do. später ausgegeben 4, 8. Schl. Holst. agst. b. 51. 12.17 4. 395 do. später ausgegeben

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Lipp. Landesbt. 1— * 14 L.] v. Lipp. Landes sp. u. L. do. do. unk. 26 ODldenbg. staatl. Kred. do. do. unk 31

Sach -Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do. -Gotha Landkred. do. bo. O2, O8, os do. Mein. Ldtrd. gel. do. do. tonv., get. Schwarzbg.⸗Nudolst.

do. Sondersh. Land. kredit, get. J. 4. 24

Dresdner Grund⸗

Ser. 1, 2, 5, J- 10 do do. S. 8, 4, 5 M do. Grundrentenbr.

Serie 1-3 Sächs. ldw. Pf. b. S. 28, 26, 27

do. do. bis S. 25 do. Kreditbr. b. S. 22, 26— 585

do. do. bis S. 25

Ohne Zinsscheinbogen

renten⸗Anst. Pfdbr., versch. do.

3X1. 1.1.7

1.4. 10 versch. do.

do.

u. ohne Erneuerungsschein.

Giroverb.) gl. I.. 24 do. do. 19, 20, gk. 1.5. 24 Deutsche Kom. Kred. 20 bo. do. 1922, rz. 26 Hannov. Komm. 1929 do. do. 1922 do. bo. 1919 Pomm. Komm. S. 1u.2

Brandenb. Komm. 29

Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kob. ab 82 Hannov. Prop. RM R. 2 B, 4B u. 5 B, tg. 27 do. do. R. 3 B. rz. 108 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 Ntederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 32 Sach . Br. Reichsmark

Ausg. 18 unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 26

Brandenb Prov. 0g-11 Reihe 1 26, 1912 Reihe 27— 38, 1914

do. Ser. 26 do. Ser. 27

do. Ser. 29 unk. 30 Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24

do. do. 1918, 1914

Pommern Prov. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4

do. do. 5 14 ...... bo. do. 14, Ser. 9 do. A. 1894, 1897, 1900

Rheinprovinz 22, 29 do. 1000000u. 500000 do. kleine 4 Sächsische Prov. A. 86 * do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5 7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 * do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Uusg. 9 do. do. Ausg. 9 do. do. 1907 09 do. do. Ausg. 6 u.] do. do. 98, O2, os, gel. 1. 10. 28

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Kreis

Offenbach Kreis 1919

Aachen 22 A. 28 u. 24 do. 17, 211 Ausg. 22 Altona .... .... 1928 do. 1911. 1914 Aschaffenburg. .. 1901 Barmen O, rz. 41, 40 do. 1904 06, gek. 1.5.24 Berlin ..... .. 1928 * ʒinsf. 6 - 18 4

do. 1919 unk. 80 do. 1920 unk 81 do. 1928 Ausa. 1 bo. 1922 Ausg. 2 do. 1886 do. 1690 do. 1898 do. 1904, S. 1 do. Groß Verb. 1919 do. do. 1920

Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. . 24 do. do itzg9, 1904,

Bonn 191 M, 1919 Breslau 1996 M. 1909

nen en, Ob, 12

II. Abt.. 19

do. 1902. gel. 2. 1. 24

. 0.

1920 Coburg ..... ... 1902

Darmstabt. .. ... 1920 do. 1918, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1.7. 28 Deutsch⸗Eylau .. 1907

Deutsche St

w 8 ——

*

1905, gel. 1. J. 24

do 1891 8

1 3 1 1 1 Cottbus 1909 M igis 4 * 1 3

Dres den ..... .. 190518

sKur- u. Neum. Schuld I 1.1.7 ) Zinsf. J 1853. S Zinsf. 183.

Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

1.4. 10 92, 4h

1.4.10 9, 15 B 1.4.1099, 265 6 1.4. 1097266 1.4.1097, 5 6

1.4. 10 100, 6 2.5 9, 7õb 6 1.

739586 B 1.4. 10986 6

1s berechnung.

1. 1.

C AX 2 ——

2

w * 2

C 2

J 3 2 2*2*4—

1.4. 10 1.4. 10 1.4. 10

38 183. S 6-184. ;

anleihen.

1.4. 10

*

C —— ——— L , r , d —— W 22

2

1.1.7

adtanleihen.

gek. 1. 8. 24

Elbing 0s, ov, gk. 1.2.24 do. 159135, get. 1. J. 24

Em denos H. J, gti. 8.24 Erfurt 1893, 01 M, os, 1910, 14, gel. 1.10. 28

Eschwege ... .... 1911 Essen.. ..... . 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 M. gt. 24 Frankfurt a. M. 28 * do. 1910, 11, geb. 0. 1913 bo. 19 (1.- 3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), gel.

Frantfuri db. 1 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg.

Freiburg 4. Vr. 1919 Fürth i. B. .... 19285 do. 1920 ulv. 1928 do. 1901 Fulda. ..... . 1907 M Gießen 1907, 09, 12, 14 do. 19085 Gotha ..... .... 1928 Hagen 1919 M ..... Halberstadt 1912, 19 Halle. .. 1900, os, 10 do. 1919

do. Heidelbg. oJ, gk. 1.11.28 do. 1905, gek. 1. 10. 28 Heilbronn . . . 1897 M Herford 1910, rückz. 89 Köln. . 1923 unt. 383 do. 1912 Abt. 9 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 80 do. 1922 Konstanz 02, gel. 1.9.28 Krefeld. .. 1501, 1909 do. O6, O7, gek. 30. 5. 27 do. 1918, gek. 80. 6. 24 do. 88. 01, 085. gk. 30.65. 24 Langensalza . .. 1908 Lichtenberg Bln) 1918 Ludwigshafen .. 1905 do. 1890. 99 1900, 02 Magdeburg 1913, 1. 4. Abt. uv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. 9 do. 1922 Lit. B do 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Ltt. W unk. 80 Mannheim 1922 bo. 1914, get. 1.1. 24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1. 24 do. 19 ,,, do. 19 II.. do. 1920, gek. 1. 11. 25

do. 1904, 1905 ger.

0. . M.⸗Gladbach 11M, uks Munster os, gt. 1. 10.25

Nordhausen .... 1908 Nürnberg ...... 1914 do. 1920 unk. 80 bo. 1908 Offenbach a. M. 1920 Dppeln o2 M, gk. 81.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920

Pirmasens og, 30. 4.24 Plauen 08. gek. 80. 5.24 do. 1903 Pots dam 19M, gt. 1.7.24 Quedlinburg 19038 M Regensburg 1908, 09g

do. 1913 M Nostoct ... 1919, 1920

Schwerin i. M. 1897.

Stendal oi, gek. 1.1.24 do. 1908, gel. 1. 4. 24

Stettin V...... 1928 wJHins f g 189 . Stolp i. Pomm. ... *

Trier 14,1. u. 2. A. ut. 28 do 1919 unk. 380

Wies bad. 19066 1. Aus⸗

gabe, rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag. get. 1. 10,30 bo. 18 Ag. i9 J. u. IL.

4. Sy, 83 Pomm. Neul. für Lleingrundbesttz, ausgestellt .

4. 35, 85 Pomm. Neul für Kleingrundbesitz. .... ......

4, 389, 33 Sächsische, ausge⸗ stellt biz 31. 12. i7. 1

4. 38. 33. Sächsische ......

43 Sächs. landsch. Kreditve

4, 89 43 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) .... 1

Schles. landschaftl.

ausgest. bis 24. 5. 17

4, 89, 8 Schles. landsch. A, CO., D

*, 38. 83 Schleswig - Holstein Id. Kreditv. M, ausg. b. 31.12.17

4.84, 85 Schlez w. -Hlst. Id. Kreditv

(4, 38, 83 Westfäl. bis 8. Folge, ausgestellt bis 81. 12. 17...

4, 388, 83 Westfälische b. 3. Folge

4, 34, 3 3 Westpr. KRitterschaftl. Ser. II m. Deckungsbesch. .

4, 389, 83 We S ,

, 83 Wesipr. Neuland

schaftl. mit Deckungsbesch. bit

83 Westpr. Neuland⸗

—“ ——

5, g, 4, 89 6 Berliner alte,

ausgestellt bis 31. 12. 1911. 3, 4, 4, 8y I. Berliner alte.. Fp Neue Berliner,

Duisburg .... .. 1921 do. 1699. 07, 09 o. 1918 bo. 18685, 18891 bo. 18696, 02 Ml Düren H i899, J 1901 0. G 1891 tv. Dil sseldor 1900, 0s, 1

do. 1900 gek. 1. 5. 24 3!

bo. 1908, get. 1. 2. 24

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do. 98 M, 01 M, gk. 28

do. 1899, gel. do 1901 M3

K 1171

Fraustadt ...... 1698 37

ausgestellt bis 81. 12. 1917. 4M, 88, 8 4 Neue Berliner.. I Brandenb. Stadtschafts briefe

Vorkriegsstücke * 43 do. bo. (Nachkriegs stücte) FDhne Zinsscheinbogen u. ohn Deutsche Pfandbrief⸗

Anst. Posen Ser. 1

bis 8 unk. 80 34 Pfandbriefamt ausgrundstücke.

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗8. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗8.

Ausländische Staatsauleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19.

44. 1111 4.4.4444. 111 1 1 in

2

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do. 1892 83 190015

...... 111111111

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2

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n 1. 8 89 n 6. n,

. 1

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Vreisfeststellung

2 l . J

Bern. Kt.⸗A. 387 kv.

do. Invest. 14 * do. Land. 96 in K do. do 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G. Hyp. 92

25er Nr. 241561

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4 4 gk. 1.2.25 4 1 do. der Nr. 121561

2 28

do. 1888, gel. 1. 1. 21 3 do. 1897, 963, gt. 1. 1.24139

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do. zer MX. 61681

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1er Nr. 1-20000 Dänische St. ⸗A. 9] Egyptischegar. i. C do. priv. i. Frz. do. 25000, 125005 do. 2500, 590 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 Mon. do. o 188184

do. Sz Pir.⸗Lar. 90 do. 4 Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 8,

Mexil. Anl. 90 Sf. d b

9

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Merseburg 1901 4 Mühlhausen 1. Thür.

1919 VIIa Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 18. ut. 81, 385 do. 1914 do. 1819 unk. 80 München ...... 1921 d 1919

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4 4 4 4 4 * 1 do. 189.7, get. 1. 10.28 3 4 4 4 3 4 3

do. 1904 43 in. 4 do. 1904 45 abg. Norw. St. 94 in

Dest. St. ⸗Schay 14

do. am. Eb. A. 1000 Goldrente do. Guld. Gd. * do. do. 200, 8 od. angem. Stilcke 1000 Guld. G.“ do. do. 200 Guld G do. Kronenr.“, 1 do. kv. R. in K.“

do. Silb. in fl do. Papierr. in fla 4 Portug. 8. Spe Rumänen 19603

——

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do. 96, Os, gek. 1.11.28 357

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18 —— * 2 2 83 28

do. 97 V. GI -= 0s, Os 39 do. 1889 3 Rem schetd 00, gt. . 1.28 37 Rhevdt 1899 Ser. 44

2 S

2

do. 1891 39

do. 81,84, 08, gl. 1.1.24 397 do 18965. get. 1. 7. 24 3 Saarbrilcken 14 8. Ag.

w / K . * = 32

2 2 S

gel. 1. 5. 24 35 Spandau 9 M, 1.10.23 4

361 S *

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do. 1903. gel. 1. 4. 24 89 1.4. 6

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Stuttgart 19.06. Ag. 1943

5

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Vtersen 1904. gt. . 1. 24 89 Weimar 1689, gt. . 1.24 3

Schwed. St. A. 69

2

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bo. do. 19061. 4

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gel. 1. 7. 24

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Wilmersd. Bln.) 191814

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Schwetz. Eidg. 12 bo. do.

do. Eisenb. -R. vo do. Vgd. E.-A. 1 do tons. A. 1890 do. uf. 1908, os . Anl. 1905 do. Zollobl. 11S. 1

do. 400 Fr.-Lo Ung. St. -R. 18

*

Deutsche Pfandbriefe.

(Die . gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach en Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191 ausgegeben anzusehen.)

Gelündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

* Calenberg. Kred. Ser. D „F (gef. 1. 10. 28, 1. 4. 24 894 Kur- u. Neumärl. neue 4, 3, 85 Kur- u. Neumärk. Komm. ⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917... ...... .. 4, 8, s tur- u. Neum. Kom. -Dbl. 4, 39, 83 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 81. 12. 17 Nr. 1— 4684 6290 ... ...... ... 1 4, 4 33 landschaftl. Zentral. 4, 8, 3 S Ostpreußische M aus⸗ gegeben bis g1. 12. 17 ..... 1 4, 389, 35 Ostpreußische . 4. Bstpr. landschafti. Schuldv. 4, 8ę, 83 Pommersche, aus- gestellt bis 81. 12. 17 ...... 4. 8ꝑ, 83 Pommersche ... ....

—— —— 4

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2

6

do. Goldr. in fl.

do. St. -R. 19165 do. Kron. ⸗Rente? do. St⸗R. 97 ing. bo. Gold⸗A. f. d.

820 E . eo

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do. do. Ser u. 1er? do. Grdentl.⸗Ob.? t. K. Nr. 10 438 u. 51, “** 1. C. Nr. 1J—- 28 u. 26, i. K. Nr. 81 57 u. 90,

. 2 * * 2

c0 2

t. K. Nr. 16— 21 u. 24, mtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗Commuue.

Brom berg 95, get. Bukar 88 kv. in 4 do. 96 m. T. in 4 do. 98 m. T. in M0 Budapest 11 m T. do. 1914 abgest. do. 61. KR. gl. 5. 25 Christiania 1908 Colmar(Elsaß̃) o Danzig! 1 MAg. 19 Gnesen i. 07m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900 elsingfors 1900 o. 1902

Kopenhag. 92 inc do. 1910-11 in 4 do. 1886 in do. 18958 in Krotosch. 1900 S. 1 Lissab 86 S. 1. 2** do. 400 Most. abg. S. 28. 27, 28, 800 Rbl. do. 1000-1090 Mozk. abg. S. 80 bis 88, 860 Rbl. Most. 1000-100R. do. S. 84, 35, 88, 39, 5000 Rbl. do. 10090 100... Millhaus. i. E. O6, o7, 18 M, 1914 Posen 00,05, 08gk. ho. 94, 08, gek. 24 Sofla Stadt. ... Stockh. (E. 838-84) 1880 in A do. 1888 in 60 do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913 Thorn 1900,06, 09 0. 1895 Zilrich Stadts gid

Sonstige

Budap. Hptst Spar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Sx. G. Pf. 12 Dän. mb. ⸗O. S. * rückzahlb. 10 do. d

0. do. In selst.⸗B. gar. do. do. Kr. Ver. S. 9 Finnl. S yp.⸗V. ꝗE. do. do. Illtländ. Bdi. gar. do. Kr. V. S. di. K do do S. 5 ing bo. do. S. 5 in Kopenh. Hausbes. Mex. Vew. Anl. 4

Dome. Syp. 587 Oest. rb. -S. v. 58 Pest. U. . B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. Posen Prov. m. T. do. 1888. 92, 9gö,

98, O1 m. T.

Raab · Gr. P. .*

Schwed Hp. July do. 18 in KA kündb. do. Hyp. abg. 18 do. Städt. c f. 82 do. do. 07 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgz. Pfd. 1885, 8, 87 in K. do. do. 894 inst. Ung. Tem. ⸗Bg. iK. do Bod. Kr.-Pf. do. do. 1. Kr. do. do. Reg. ⸗Pfbr. do. Spk. ⸗Str. 1, 2

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1927

Heutiger Bortger Kurs

Ausländische Stadtanleihen.

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aus ländische Anleihen.

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do. 1895 m. T. 8 do. An rechte sch. fr. 3. 6 v.

ohne Anreck'msch. i. K. 15. 10. 19.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hyvothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Bfandbrtefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth. ⸗Bl. sind gem. Belanntm. v. 26.3. 26 ohne Binsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld- verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen)

Bayerische Handels ban Pfdhr. 9 2, 16 (89 Fi, . o. p. u. Wechselbl. r. . u. rr , . 2. er . . Ser. 1— 7, 8, . lv. u. nicht kv. S. 5. 6, 19. 20 u. abgestemp. iB, 6 0 do. do do. Ser. 23. 2

d Braunschwm . Hannov. Hyp. Bt. för. Se

gie r e, Hv. v. =. 4 do. S . do. do. Komm. -Pbl. S. 1-810, i da do.

Frankf. Hyp.⸗Vł. Pfobr. Ser. 1* Frankf. Pfandbr. Ban! Pfdb Ser 43, C., 66 - 62

(fr. Franlf. H yy. Kred.-⸗Ver. is, 4b o e , Pfd Abt. - 20* 18. 206 6

do. do. do. Abt. 282 bo. bo. Komm. -Dbl. Em

damburger Hyp.-Ban! Pfdbr. Ser. 141-590 (4H). Ser. 1-190, Ser. 801 880 (35 6) * 18, 25eb 6 da do. do. Ser. 691—- 80 do. do. do. Ser. 181 2439 0. 35 6 ann. Bodkr.⸗Bl. Pfd. Ser. 1-16 3256 o. do. Komm. Obl. Ser. 1 Leipziger Hypoth.⸗Ban Pfdbr er. J, 8, 9. 19, 11. 16, E, Er

Necklb. Hyp. u. Wechs. Bl. Pfdbr

alte u. S do. do. Komm. -Obl. Ser.ä —— Meckl.. Str. Sp. B. Pf. Ser. 1 117.7 6