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jegen 11 Stimmen angenommen. Die Frage, ob das Gesetz ver⸗ 6 sei, ist im Ausschuß nicht erörtert worden.
bg. Dr. Rosen feld (Soz.) mug darauf hin, daß sich der Reichstag bereits zum fünften Mal mit der Frage der Aussetzung der Fürstenprozesse beschäftigen müsse, weil die Fürsten trotz der Vermittlung der Reichsregierung nicht zu einer Verständigung bereit seien. An den Ländern kon ne es nicht liegen, denn in Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg seien doch Rechts⸗ regierungen am Ruder. Dem englischen Prinzen von gen, Koburg⸗Gotha hätten die Gerichte ein ungeheures Vermögen zu⸗ gesprochen; er habe aber bis heute keine Steuern bezahlt. (Hört, hört!! Unter diesen Umständen sei es kein Wunder, daß die Fürsten nicht zur Verständigung bereit seien. Die deutsch⸗ nationale Reichstagsfraktion, die viermal dem Sperrgesetz keinen Widerspruch entgegengesetzt hätten, schrien heute über „Rechts- verweigerung“. In 3 wollten aber die Deutschnationalen selbst ihren Fürsten das „Recht verweigern“. Auch darüber brauche man sich nicht zu wundern, denn der englische Prinz von Sachsen⸗ Koburg⸗Gotha habe ein Vertragsangebot gemacht, das man gar nicht ernst nehmen könne. Es sei möglich, daß die Reichs⸗ regierung mit den Fürsten unter einer Becke stecke. Vielleicht sollten die Fürsten den Deutschnationalen die Situation in der Regierung erleichtern. Jedenfalls sei die Verlängerung des Sperr⸗ gesetzes unbedingt notwendig, um zu verhüten, daß 6 deutsche Volk ungeheuren Schaden erleide. Ein Schutz . aufgerichtet werden auch gegen die unerhörten veralteten Forderungen der zahllosen Standesherren, wie des Kurfürsten von Hessen⸗-Kassel, die sich lediglich darauf stützten, daß r Herr seine Untertanen an England verkaufte. (Hört, hört! links.) Verfassungsändernd sei das Sperrgesetz nicht. Denn es schaffe kein Ausnahmegericht und entziehe niemand seinem gesetzlichen Richter. Die Verfahren sollten nur ruhen. Das Gesetz könne also mit einfacher Mehrheit angenommen werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Die Sozialdemokraten und Demokraten haben nament— liche Abstimmung über das Gesetz beantragt.
Abg. Neubauer (Komm.): Je älter die Republik wird, um so frecher werden die Fürsten. Die Gespenster des Mittelalters sind stärker als die Republik von 1927. (Abg. Bernstein (Soz): Dank Euch! Der Sigmaringer hat 1818 aus Wut darüber, daß er einen Landtag anerkennen mußte, sein Land und seine Leute an den König von Preußen verkauft, obwohl er ohne den Landtag dazu gar nicht berechtigt war, er hat sich dabei sogar die Sig⸗ mapringenschen Staatsdomänen als Privteigentum bestätigen lassen! Warum hat die preußische Regierung. die längst darauf aufmerkfam gemacht worden ist, nicht längst die Rechtslage nachgeprüft und dem Sigmaringer die Domänen wieder abgejagt? Die Regierung hat sich dadurch, daß sie das Sperrgesetz abgelehnt hat, ganz un= sweidentl für die Fürsten gegen die Volksinteressen eingesetzt. Das Zentrum gehört zu der Regierung und für die Sozial⸗ demokratie ist bezeichnend, daß sie erst von uns zum Volksentscheid für Fürstenenteignung gezwungen werden mußte. Sie (zu den Sozialdemokraten) haben doch den A. D. G. B. in der Hanh! Mobilisieren Sie doch die Massen gegen die Fürstenabfindung. Nur mit politischen Machtmitteln . Rechtsfragen zu lösen. (Beifall hei den Kommunisten.)
Abg. Freiherr von Richthofen (Dem): Das Sperrgesetz hat befriedigende Wirkung gehabt, denn es hat nach den Regie— rungserklärungen im Rechtsausschuß die Fürsten wenigstens ver— handlungsbereit gemacht. Wir sehen deshalb keinen Grund, das Gesetz jetzt plötzlich aufzuheben. Es gibt übrigens noch andere Sperrgesetze, zum Beispiel die Abgeltungsverordnung von 1919, die ebenso wie die Verordnung über Aussetzung der Zahlungen auf Sachlieferungen vom Oktober 1923 heute noch befteht. An eine dauernde Rechtsverweigerung gegenüber den Fürsten denken wir nicht. Wenn wir auf das Sperrgesetz verzichten sollten, wäre ein Einverständnis darüber zwischen den Ländern und ihren Fürsten notwendig. Dieses Einverständnis liegt aber in den haupt⸗— beteiligten Ländern nicht vor. Die Läider wünschen eine Ver— längerung des Sperrgesetzes. Die Renten der Standesherren passen nicht mehr in die heutige Zeit und mit Recht glaubt Preußen, damit endlich im Interesse seiner Würde Schluß machen zu können. Die Reichsregierung kann selbst nicht sagen, wie die Dinge nach Aufhören des Sperrgesetzes laufen werden. Wir müßten zweifellos wieder mit den skandalösesten Prozessen rechnen. Sehr richtig! bei den Demokraten.)
Abg. Kube (Nat.-Soz.) erklärt namens der national— soziglistischen Gruppe, sie werde gegen das Sperrgesetz stimmen, weil sie alle Ausnahmegesetze bekämpfe. Politisch am bemerkens⸗ wertesten sei, daß das Zentrum wieder einmal aus der Reihe tanze und die anderen Koalitionsparteien eine Lammsgeduld zeigten. Von einer Koalition könne überhaupt keine Rede mehr Fein, sondern nur von einer Diktatur des Zentrums. Diesmal falle dem Zentrum sein Heldenmut, mit der Linken zusammenzugehen, aller⸗ dings nicht schwer, denn da das Gesetz auch nach Ansichk des seiner⸗ zeitigen demokratischen Ministers Külz verfassungsändernd sei, so werde es doch nicht mit der ausreichenden Mehrheit angenommen.
Darauf wird das Gesetz in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, der Bayerischen Volkspartei, der Nationalsozialisten, der Völkischen und der Deutsch-⸗Hannoveraner anenommen. Die dritte Lesung und die namentliche Schlußabstimmung werden bis gegen Ende der Sitzung vertagt.
Es folgt die zweite Beratung der Vorlagen zur Ab⸗ änderung der Aufwertungsgesetze.
Reichsjustizminister Hergt: Meine Damen und Herren! Namens der Reichsregierung habe ich folgende Erklärung ab⸗ zugeben.
Einmütig in der Ueberzeugung, daß an den Grundlagen der Aufwertungsgesetzgebung zur Vermeidung schwerster Beunruhi— gung der Bevölkerung und im Interesse der Wirtschaft des ge⸗ samten Volkes, der Bedürfnisse des Realkredits, der Arbeits⸗ fähigkeit der Grundbuchämter und Aufwertungsstellen und der Kontinuität der Gesetzgebung sowie ferner mit Rücksicht auf die Lage der öffentlichen Finanzen nicht gerüttelt werden darf, hat die Reichsregierung sich darauf beschränken müssen, Ihnen auf dem Gebiete der Hypothekenaufwertung einige Vorschläge zu machen, die, gestützt auf die Erfahrungen bei der praktischen An⸗ wendung des geltenden Rechts, dazu bestimmt sind, gewisse Zweifelsfragen von erheblicher Tragweite zu klären, Mißbräuchen des Wortlauts des Gesetzes entgegenzutreten und zur Verein⸗ fachung und Beschleunigung der Abwicklung der Aufwertung eizutragen.
Die Vorlage der Reichsregierung hat dem Rechtsausschuß Anlaß gegeben, das gesamte private und öffentliche Aufwertungs⸗ recht in allen seinen Ausstrahlungen nochmals eingehend durch⸗ zuprüfen. Die Beratungen haben schließlich zu Kompromiß anträgen der Regierungsparteien geführt, die in einigen besonders wichtigen Einzelfragen die Lage der Gläubiger unleugbar wesent— lich zu bessern geeignet sind. . Es handelt sich hierbei einmal um die Vorrückung des Zinsbeginns bei Rückwirkungshypotheken auf den 1. April 1926, sodann um die Aufwertung von Restkaufgeld⸗ forderungen und Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen aus dem Jahre 1921, ferner um die Einführung einer Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Anmeldefrist sowie endlich auf dem Gebiete der Vorzugsrenten nach dem Anleiheablösungsgesetz um die Erhöhung der Bedürftig⸗ keitsgrenze von 800 auf 1000 Mark. Die Reichsregierung hat
diesem Kompromiß zugestimmt. Darüber hinaus ist es durch Verhandlungen der Reichsregierung mit den Ländern gelungen, auf dem Gebiete der Sparkassenaufwertung durch Festlegung be⸗ stimmter Grundsätze eine den Gläubigern günstigere Regelung sicherzustellen. Weiter hat der Herr Reichsminister der Finanzen zugesagt, daß Anträge auf Geltendmachung von Altbesitzrechten im Anleiheablösungsverfahren, obwohl die Frist schon wiederholt erstreckt worden ist, noch bis zum 31. August dieses Jahres ent⸗ gegengenommen werden sollen, sofern den Antragsteller an der Verzögerung kein Verschulden trifft.
Die Reichsregierung ist der Ansicht, daß nunmehr die Grenze des im Interesse der Allgemeinheit noch Tragbaren erreicht ist und hält es für eine Lebensnotwendigkeit des deutschen Volkes, daß nach Annahme dieser Verbesserungen des geltenden Rechts die Aufwertungsfrage endgültig auf der öffentlichen Diskussion ausscheidet. (Zurufe links.)
Abg. v. Gu Sraxd (Zentr.) gibt im Namen der Regierungs⸗ parteien folgende Erklärung ab: Dem Rechtsausschuß lagen neben dem Gesetzentwurf der Reichsregierung über die Verzinsung auf⸗ gewerteter Hypotheken die ihm überwiesenen rund 25 Anträge auf dem Gebiete der Aufwertung vor. Die Erörterung hierüber und zahlreiche weitere Anträge und Anregungen, die aus dem Aus—⸗— chuß selbst gestellt wurden oder ihm von anderen Seiten während einer fast viermonatigen Arbeit zugingen, haben in weit⸗ gehendem Maße Anlaß zu einer ga i, der gesamten Auf⸗ wertungsmaterie gegeben. Die Regierungsparteien haben sich hierbei der Kenntnis nicht entzogen, daß die Durchführung der Auf— wertungsgesetze für zahlreiche Gläubiger zu schweren Härten i habe. Sie sind auf das ernstefte bestrebt gewesen, diese
ärten abzumildern und der in weitem Kreise bestehenden, tief zu beklagenden Not im Rahmen des irgendwie Möglichen ab- zuhelfen. Es mußte jedoch hierbei — entsprechend dem Stand⸗ unte der Reichsregierung — davon ausgegangen werden, daß die Kontinuität der Gesetzgebung aufre terhalten und daß der Realkredit und die Sicherheit dem Grundbuche unter allen Um— ständen gewährleistet bleiben mußte. Es war ferner Rücksicht 39 die Tätigkeit der Aufwertungsstellen und Grundbuchämter zu nehmen, deren erneute Ueberlastung nicht vertreten werden konnte, nachdeni durch hingebungsvolle Arbeit der weitaus größte Teil der durch die Aufwertungsgesetze ausgelösten Aufwertungsfälle erledigt ist. Hiernach war grundsätzlich daran festzuhalten, daß die nochmalige Aufrollung bereits abgeschlosfener Rechts⸗ , , vermichen werden mußte. Die schweren Opfer, die bei Regelung der Aufwertungsgesetze zahlreichen Gläubigern auf— erlegt werden mußten, lassen sich diesen gegenüber und gegenüber der Allgemeinheit nur vertreten, wenn das staatspolitifche Ziel, das sie notwendig machte, erreicht wird und erreicht bleibt. Dieses Ziel war und ist neben der Erhaltung der Währung die dauernde Sichevung der Grundlagen des wirtschaftlichen ,, ,, Aenderungen an den Grundsätzen des Gesetzes hätten einmal durch ihre unmittelbare Auswirkung, vor allem aber durch die 4 ausgelöste Erwartung aller Beteiligten auf weitere künftig mögliche Aenderungen zu einer Unsicherheit ger rt die jede wirtschaftliche Entwicklung auf das ernsteste gefährden müßte. Sie hätten damit eine Schädigung nicht nur der Schuldner, sondern y. der Gläubiger herbeigeführt. Die Regierungs⸗ kö mußten sich daher bei voller Anerkenntnis der bestehenden Inzutzäglichkeiten und bei allem Verständnis für die wirtschaft— liche Notlage zahlreicher Gläubiger zunächst darauf beschränken, dem Gesetzentwurf der Reichsregierung mit geringen Aenderungen zuzustimmen. Döeser schafft zur Beseitigung entstandener Ün⸗ zuträglichkeiten die Möglichkeit der Umwandlung der Hypotheken in Grundschulden und enthält einige andere mehr formelle Be⸗ stimmungen, außerdem regelt er den Beginn der Verzinfung, rückwirkend aufgewerteter Hypotheken, wobei der Termin gegen⸗ über den Vorschlägen der Reichsregierung zugunsten der Gläubiger um ein weiteres Vierteljahr zurückverlegt wurde. Darüber hinaus glaubten die Regierungsparteien, besonders hinsichtlich zweier Fragen eine Erleichterung zugunsten der Gläubiger vertreten zu köhnen. Es ist diesmal die neugeschaffene Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumung der An⸗ meldungsfrist, ferner die Behandlung der Restkaufgelder aus dem Jahre 1921 in Anlehnung an die Vorschläge der juristischen Arbeitsgemeinschaft. Hier ergaben sich aus der bisherigen Regelung zwischen der Aufwertung der Restkaufgelder aus dem Jahre 1921 gegenüber denen aus dem Jahre 1922 außerordentliche Unterschiede und deshalb erhebliche Härten zuungunsten der Gläubiger. Es soll deshalb jetzt für alle Fälle dieser Art unter Wahrung des Gesichtspunktes, daß an den Grundlagen der Auf⸗ wertungsgesetzgebung nichts geändert wird, durch eine besondere Bestimmung die Möglichkeit für die Aufwertungsstellen ge⸗— schaffen werden, innerhalb bestimmter Grenzen einen Ausgleich zĩugunsten des Gläubigers zu schaffen. Beide Vorschriften be⸗ ziehen sich nur auf die persönkiche Forderung, lassen also die Sicherheit des Grundbuches und des Realkredites unberührt. De weitergehenden Anträgen der Opposition, die zum weitaus größten Teil die Grundlagen der Aufwertungsgesetze berühren und deren Annahme zu einer völligen Wiederaufrollung der Aufwertungs⸗ materie und des größten Teils der erledigten Aufwertungsfälle ühren würde, können dagegen die Regierungsparteien nicht zu⸗ n Die Frage der Inflationsverkäufe und der Werks⸗ pensionskassen ist noch nicht abschließend behandelt. Bezüglich der vorliegenden Anträge über eine Inflationssteuer beantragen wir, sie dem Steuerausschuß zu überweisen, da sie nur im Rahmen der gesamten Steuermaterie sachgemäß behandelt werden können. In eingehender Weise ist ferner von den Regierungsparteien die Frage geprüft worden, ob und in welcher Weise eine = klei ng er Gläubiger auf dem Gebiete der Sparkassen⸗ aufwertung und der Aufwertung der öffentlichen Anleihen, besonders der Kommunalanleihen, möglich i, Di Regierungsparteien begrüßen es, daß es der Vermittlung des Herrn Reichsjustizministers gelungen ist, durch eine Vereinbarung mit nahezu allen Ländern eine stärkere Anpassung an die seinerzeit vom Reichstag grundsätzlich gewollte Art der Sparkassenaufwertung sicherzustellen Der hierbei festgelegte Grundsatz, daß die öffentlich⸗rechtlichen Träger der Sparkasse die Aufwertungsmasse nötigenfalls aus eigenen Mitteln auf 12 vH auffüllen, macht im Gegensatz zu der in den meisten Ländern bisher bestehenden Regelung die vor⸗ handene höhere Aufwertungsmasse anderer Sparkassen zugunsten der Sparkassengläubiger frei. Hierdurch wird sich eine nicht un⸗ erhebliche Erhöhung des durchschnittlichen Aufwertungssgtzes der Sparkassen ergeben. Den Entschließungen, die auf eine schnellere Ausschüttung der Aufwertungsbeträge der Sparkassen und der Lebensversicherungen und auf eine Erhöhung der Teilungsmasse der Pfandbriefbanken hinzielen, stimmen die Regierungsparteien zu. Sie geben der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß die in diesen Entschließungen festgelegte Auffassung der weit über⸗ wiegenden Mehrheit des Reichstages zu einer entsprechenden Ab⸗ wicklung der Geschäfte führen wird, ohne daß es des Eingreifens der Reichsgesetzgebung bedarf. Das Gleiche gilt für diejenigen Entschließungen, die die fehlende Rückwirkung bei Sparkassengut⸗ haben und bei den sogenannten Schuldscheinanleihen der Ge⸗ meinden betreffen und die den Ausgleich der dadurch entstehenden Härten herbeizuführen suchen, besonders begrüßen es die Regie⸗ rungsparteien, daß sich eine Besserstellung der, bedürftigen Alt⸗ besitzer insofern erreichen ließ, als künftig das für die Grenze. der Bedürftigkeit entscheidende Mindesteinlommen von S890 Reichs—⸗ mark auf 1900 Reichsmark erhöht ist. Sie begrüßen schließlich mit besonderer Freude die Erklärung des Herrn Reichsfinanzministers, derzufolge bei unverschuldeter Versäumnis der Anmeldefristen eine Aufwertung öffentlicher Anleihen noch möglich bleibt, wenn die Anmeldung bis zum 31. August 1927 erfolgt. Dagegen erwies es sich nach eingehender Prüfung nicht als möglich, den vor⸗ liegenden Anträgen auf Umwandlung der Ablösungsanleihe in
eine verzinsliche Anleihe zuzustimmen. Nach der überzeugenden
Darlegung der Sachverständigenstellen würde die Kursentweäktun einer derartigen Anleihe notwendigerweise eine ner e ih ungünstige sein. Damit würde nicht nur der . der Reichsanleihen empfindlich beeinflußt werden, sondern auch den Gläubigern der zunächst scheinbar erzielte Gewinn durch die Kurs—⸗ gestaltung wieder verloren gehen. Alles in allem ließen sich wesentliche Erleichterungen für die notleidenden Gläubiger durch⸗ führen und besonders auf dem Gebiete der Sparkassenaufwertung und der Anleiheablösung weitere Verbesserungen anbahnen. Immerhin verkennen wir nicht, daß eine wirksame Abhilfe der in den Kreisen der Gläubiger ic fag errschenden Not auf dem Wege
der Aufwertun . leider nur in beschränktem Umfange
möglich war. Es wird deshalb auch weiterhin selbstverständliche Pflicht der Regierungsparteien sein r . mit der Reichs⸗ regierung Mittel und Wege zur Behe ung und Milderung dieser Not und den Ausgleich bestehender Härlen zu suchen. Hierzu werden in erster Linie die für diesen Zweck bereitgestellten 25 Mil- lionen Mark mit möglichster Beschleunigung für die Kleinrentner nutzbar zu machen sein, nachdeni leider bisher die Durchführung dieser Maßnahme durch den Widerstand einzelner Gemeinden ver— hindert ist.
Abg. Dr. Jörissen (Wirtschaftl. Vereingg) erklärt, die Wirtschaftspartei stehe auch auf dem Standpunkt, daß die Auf⸗ wertungsgesetze einer Aenderung bedürfen. Er bedauert, daß in der Aufwertungsfrage mit zweierlei Maß gemessen worden sei. Eine Aenderung der Aufwertungsgesetze im Wege des Volks⸗ entscheids halte die Wirtschaftliche Vereinigung weder für angängig . . erfolgversprechend, sie lehne daher alle dahingehenden An⸗ rage ab.
Abg. Keil (Soz.) weist darauf hin, daß der Gesetzentwurf nach der ausgesprochenen Absicht der Reichsregierung nicht dazu dienen solle, das an den kleinen Rentnern und Sparern verübte Unrecht zu heseitigen, es solle nur dazu dienen, die feierlichen Wahlversprechungen einzulösen. Der Reichsjustizminister habe ausdrücklich erklärt, an den Grundlagen der Aufwertungsgesetz⸗ gebung dürfe nicht gerüttelt werden. Der Redner kritisiert dann die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs. Er beantragt Wieder- herstellung des Beschlusses der ersten Lesung bezüglich Vorver⸗ legung des Verzinsungsbeginns des geretteten kleinen Restes der Aufwertungsgläubiger. Die Aenderungen und kleinen Erweite⸗ rungen, die der Ausschuß vorschlage, änderten an der großen Not der kleinen Sparer und Rentner nichts; diese Kreise seien durch die Behandlung des Entwurfs im Ausschuß bitter enttäuscht worden. Der Redner , . dann die bisherige Entwicklung der Aufwertungsgesetzge ug die unter den betrogenen Sparern große Empörung und Erbitterung hervorgerufen habe. Die Deutschnationalen hätten hier ein doppeltes Spiel getrieben. Das Aufwertungsgesetz habe sich in den letzten zwei Jahren noch als viel grausamer erwiesen, als man damals angenommen habe. Besserungen müßten in dem heute möglichen Rahmen unbedingt vorgenommen werden. In vielen Zehntausenden von Fällen könnte der willige Schuldner dem Gläubiger aus seiner Notz helfen. Oft 36 sich aber sogar der rohe Sohn gegenüber seine verarmten Eltern, der lieblose Bruder gegen den Bruder auf seine Schein, d. h. auf den Buchstaben des Gesetzes. Die sozialdemo kratischen Anträge seien durchaus nicht zu weitgehend und ge fährdeten die Wirtschaft nicht. Ernsthafte Einwände zu ch oder wirtschaftlicher Art könnten gegen die sozialdemokratische Anträge nicht angeführt werden. Unter den Aufwertungs, bestimmungen hätten auch die Gläubiger der Banken, der Spar
kassen und der Versicherungsgesellschaften zu leiden. Die best ⸗ H sei eine ö Aufwertung. Wenn ein 8
sie im Kriege für ihr Gold bekommen ö. dann ß . si ie ganze Rechtsor 36
Darauf wird die Beratung abgebrochen.
Es folgt die dritte Lesung des , , die Fürstenabfindungsprozesse. In der Schluß⸗ abstimmung, die namentlich ist, werden 233 Stimmen für, 167 Stimmen der Deutschnationalen, der Deutschen Volks⸗ partei, der Bayerischen Volkspartei, der Völkischen, der Nationalsozialisten und der Deutsch⸗Hannoveraner gegen das Gesetz abgegeben. Zwei Abgeordnete enthalten sich der Stimme. Reichskanzler Dr. Marx und Reichsarbeits⸗ minister Dr. Brauns beteiligen sich nicht an der Ab⸗ stimmung. —
Präsident Löbe: Von den im Artikel 76 vorgeschriebenen Bedingungen 3 die Annahme von Gesetzen mit , mäßiger Mehrheit ist nur die 2 erfüllt; Es sind mehr als zwei Drittel der Abgeordneten anwesend gewesen. Von diesen haben aber nicht . Drittel, nämlich 257, für die Gesetzesvorlage ge⸗ stimmt. (Bravo rechts, If ge links) Das Gesetz ist mit ein⸗ 66 nicht aber mit verfassungsmäßiger Mehrheit angenommen.
a nun in der Einleitung des Entwurfs selber steht: „nachdem zur Vermeidung von . festgestellt ist, daß die Erfordernisse berfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind“, so ist das Gesetz abgelehnt.
Das Haus vertagt die Weiterberatung der Aufwertungs⸗ vorlagen auf Freitag 14 Uhr; außerdem kleine Vorlagen.
Schluß nach 17 Uhr.
Preußischer Landtag. 305. Sitzung vom 29. Juni 1927. Nachtrag.
Die Rede, die der Minister des Innern k 3 im Laufe der Beratung des Polizeibeamtengesetzes gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den Aus- führungen des Herrn Kollegen Borck klang hervor, als ob über den Geltungsbereich des Gesetzes nicht allseitig Klarheit bestehe, daß im Gegenteil der Wortlaut des Gesetzes und die angeblich mangelnde Aufklärung durch die Regierung zu falschen Schluß⸗ folgerungen über die Rechte aus diesem Gesetz und über den
Umfang der unter dieses Gesetz fallenden Personen führe. Ich glaube, diese Unklarheit besteht nicht. Es ist von mir beim Einbringen des Gesetzes und, soweit überhaupt von meinem Ministerium hier im Hause, ob im Hauptausschuß oder in der
Oeffentlichkeit in Zeitungsartikeln zu dem Gesetz Stellung ge⸗ nommen worden ist, niemals ein Zweifel darüber gelassen
worden, daß es sich hier um ein Gesetz handelt, das in erster
Linie für alle die Polizeibeamten geschaffen ist, welche nach dem 1. April 1926 in die Polizei eintreten.
Das bisherige Gesetz ist ein Uebergangsgesetz gewesen, das deswegen immer wieder verlängert werden mußte, weil die Voraussetzungen für ein endgültiges Gesetz durch die inter⸗ nationalen Verhandlungen noch nicht gegeben waren. Von den heute im Dienst befindlichen Beamten — das ist mein dringender Wunsch — sollen aber so viel als möglich nach und nach unter dies Gesetz fallen. Soweit das allerdings nicht möglich ist, wird
einer Brauthühner oder seines
Nr. 151.
Börsen⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 30. Juni
2 2 , ,
Amtlich festgestellte Kurse.
15Franc, 1 Ltra, SSsu, 1 Peseta — o, 8o S6. 1 österr. Gulden (Gold) — 2.00 4. 1 Gld. österr. W. — 170. 4. 1 Kr. ung. oder tschech. W. — 0, 85 4. 7 GlId. sidd. W. — 128,00 4. 1 Gld. holl. W. — 110 4. 1 Mark Banco — 1,50 66. 1 Schilling österr. W. — 10000 Rr. stand. Krone — 1, 128 4 1Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2, 16 . 1 alter Goldrubel = 3. 20 66. 1 Beso (Gold) — 4.00 . 1 Peso (arg. Pap. — 1378 4. 1 Dollar — 4,20 4. 1 Pfund Sterling — 2040 4. 1 Shanghai - Tael — 2,590 4. 1 Dinar — g. 40 C6. 1 Jen — 2, 10 . 1 Zloty. 1 Danziger Gulden — 0 80 4.
Die einem Papter beigefügte Bezeichnung M be⸗
sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serlen lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier befindliche geichen? bedeutet, daß eine amtliche Prelsfeststellung gegen wärtig nicht stattfindet.
Das hinter einem Wertpapier bedeutet für 1 Million.
Die den Attten in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn- ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten Geschäfts sahrs
Her, Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗
gahlung sowie für Auständische Banknoten befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“
Ren Etwaige Oruc'fehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ xichtigt werden. Irrtüml'iche, später amt Lich richtiggesterte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 6 Gombard I. Danzig 6 (8ombard H. Amsterdam 89. Vrüssel 5. Gessingfors J. Italien IJ. Topenhagen 5. London 4. Mabrid 5. Pzlo 4. Paris 5. Prag 6. Schweiz sr Stocktzolm 4. Wien 5.
Deutsche Staatsanleihen
mit ginsberechnung. — Heutiger Voriger Kurs 80. 6. 29. 6. 6 Dt. Wertbest. Anl. 28 10. 1090 Doll, f. 12.392 1.12 98668 66 19 69721 ö S) Dt. Reichs⸗A.27utg7 12.8 67 6h b
8 Dt. Reichssch. K* ( Goldm. ), bis 0. 11.26 2 Fausl. Af. 1006 M L. 1Z 90b 6 80 6 6 Dt. Reichspost
2 10 — 1000. f. 35
Schatz F. Lu. 2, rz. 30 1.10 976 96, 5b o 61 d Preuß. Staatssch. 1.8 eilckz. 1. 8. 29 zahlb 1. 1298 26 „Ib G * do. rz. 1. 19. 390 1.10 S866. 16 6b G 67 Bayer. Staat Me]
kdb, ab 1.9. 84 1.3.5 gt, 15h f, ob 6 78 do. Staats schatz 1.4 rückz. 1. 4. 25 zahlb. 2. 1976 97b MI Braunsch. Staats sch. rüctz, 1. 19. 29 1.10 os715 6 os 5 a
77 Sippe Staatsschatz rilckz. 2. 1. 25 1.1 i000 loo ꝗ 7 gilbect Staatz schatz rilckz. 1. J. 25 1.1.7 — —
73 Mecklg. Schwer. Reichs m. Anl. 19265 tilgb. ab 27 1.4.10 94.769 Od, 7b Hier n, 1.4 S6 J5b 8 — —
73 Sach. Staatsschatz R. I, fäl. 1.7.25 1.7 8965.56 96, 5 9 73 do. M. 2. fäll. 1.7.3690 1.7 8883 480 —— 713 Thür. Staatsanl.
v, 1026 ausl. ab 1.8.30 1.8.9 96, 756 96h X do. RM A. 27 u. 26h
7
Lit. B. fällig 1. 1. 82 1.1.7 96. 1b 69S Württbg. Staats- 1.3 kK96h
tz Gr. 1. fäll. 1.8. 29 Bet nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. mit Aus losungszsch. Nr. 1 — 30 600... f. 8. in 3056 6 306d 6 do. do. mit Aus. losgssch. Nr. go 9o1-= ; 0 ooo einschl . gieh do. 065. 6b 90 Hos 6b bo. do. ohne Aug⸗ losungsschein ... bo. ig. JebB sigebß vi ertbest. Anl. 5 Doll. fäl. 2.9. 335 do. H00b 1006 0
Deutsche Schutzgebiet⸗ Anlei 9
54445... 4 11.7 10 Anhan Staal 1915.. 4 1.4.10 r. . Bayern dak. Rent. konv. neue Stile 8g 1.6.12 —— — — Bremen 1919 unl. 80 4 1.4. 10 — — da 1920 4 1.4.10 — — — do. 1922, 1998 4g 1.8. 11 — — — do. og, Os, 1b. 1. 12.28 4] versch. — — — do J- 99, os. gh 81. 12.28 3 do. 1374 — — do. a6. 2. aer 31. 12.238] 14. 10 - — — — ambg. Staatz Rente sy 1.2.3 —— — o. amort. St. A. 19 Ac 1.4.10 —— — da. do. 1019 Bfleine M 1.1 — — do. do. 10 000 biz do. do. R gg * K 5 4M 1.1.7 — — do. do. St.- Anl. 1090 UU —— .
1
1 do. o7, os, 99 Ser. 12,
11.18 rz. 868, 14 rz. 6564 versch. —— .
do 1667, 91, g, ꝗ5, Ha 39 bo. — — —
1866, 97, 19028] do — — —— Luübec 1923 unt. z8s9 18.9 —— — — Meckl. Staatz anl. 19194 1.17 — n K 1.1 . Württemba R. 36. 42 4 versch — —
Preußische Rentenbriefe.
Getündigte und ungekündigte Stilcke, verloste und unverloste Stilcke.
3g BGrandenb. agst. b. 81.12 1714. 6h 14. 5 0
41983 do. water ausgegeben — — — — 48 C. Hannov. aug gst. b. 6 12. 17] — — — 4.8 do,. später ausgegeben — — 489 Sess-Nass. agst. b. 61. 12.17 — — 4, 5 bo. später ausgegeben — — —
43 Sauen burger, agst. b. 31.12. 17 — — —— 45 do. später ausgegeben — — 4, 385 Bomm. ausgest. b. 51. 12. 17 15 6 15, 26 6 4. do. später ausgegeben — — — — 4, 8 C. Vosensche, agst. b. 51.12.17 — — — 4. 8 do. später ausgegeben — — — 4. 3 JBreußische Ost⸗ u. West⸗
aus gest. b. 81.12. 17 11b 6G 0, 0b a
4, 8 do. später ausgegeben — — 4 8 Re. u. Wests. agst. L. 6. 12. 17 17.75 6 — 4. 8 do. später ausgegeben! -= — rr
Heutiger Voriger Kurs
eutiger Voriger Heutiger Voriger Kurs Kurs
do.
Oldenbg. staatl. Kred.
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Schwarz bg. ⸗Rudolst. 6 ,, 8
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Sãchstsche. agst. b. 81.12. 17165 25 6 do. später ausgegeben Schlestsche agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben Schl. - Holst. agst. b. 51.12. 17 bo später ausgegeben
Kreditanstalten öffentlicher Körpe
Lipp. Landesbt. 1 9 v. Lipp. Sandessp. u. L.
do. Sach .- Alten b. Landb. do. bo. do. Cobg. Landrbk. 1-1 do. -Gotha Landkred.
bo. Sonderzh. Land- kredit, get. i. 4. 24
Ohne Hinsscheinbogen u. ohne Dreshner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfoͤbr., Ser. 1, 2, 5, — 10 do. do. S. 3, 4, 9 M 1 do. Grundrentenbr.
Sächs. dw. Pf. b. S. 28,
do. do. ö do. Kreditbr. b. S. 22,
do. do.
geren 1900, 08, 10 do
Brandenb. Komm. 28
(Giroverb.), gk. 1.1. 2487 do. do. 19, 20, gk. 1.5. 94 4 Deutsche Kom. Kred. 20149 do. do. 1922, rz. 28 45 nr Komm. 199316
do. bo.
Pomm. ‚tomm. S. 1u. 21 *
do.
Alto
Kur⸗ u. Neum. Schuldvs FI 1.1.71 * Zinsf. 1 — 153. 4 FBinsf. 86 — 15 4.
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Reichsm. 26, kdb. ab 92 Hannov. Prov. RM R. 2B, 4B u. 5 B, tg. 27 do. do. R. 8 B. rz. 103 do. do. do. do. Ntederschlef. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 32 Sachs. Br. Ne ichs mark
Ausg. 18 unk. 93 do. do. do. do. Ag. 15. uk. 26
Brandenb. Prov. 06-11 Reihe 15 — 26, 1912 Neihe 27 — 358, 1914
. 8 — 62 .....
0. Cassel. Sdskr. S do. S
do. do.
do. Ser. 29 unk. 80 Hannoversche Ser. 9, gek. 1. 5. 24 Oberhess. Srovzoul. 26 do. 1918, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 10 ommern Prov. i174 * o. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 doe 0 ie,, do. bo. 6—-— 14... ... bo. bo. do. A. 1894, 1897, 1900
do.
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Rheinprovinz 28, 26 . 1000000 u. 8009000
0. Sach sische Pro
bo. Augg. 5 — 7 Schles m. Holst.
do. do. Aus .
do. do.
do. bo.
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Zinsf. 8 — 203.
Anklam. Kreis 1801. e,. Kreis or Haders leb. Kr. 10 uk M Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Offenbach Kreis 1919
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 28 u. 2418 do. 17, 21 Ausg. 224 na ...... .. 1928 9
Aschaffenburg. 190114 Barmen 0], rz. 41,404 do. 1904, 05, gek. 1.8.24 89 ve Berlin ..... .. 1928 * ö. ᷣinszf. 5 - 16 4 1919 unl. 50 4 1920 unk. 814 1922 Ausg. 14 1922 Ausg. 2
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bo. Groß Verb. do. do
Berl. Stadtsynode 9g, 1908, 12, gek. 1. 7. 244 do do. 1905, gel. 1. 1. 24 39 Bonn 1514 M, 19194 e . 1906 M, 1909 4 0. Charlottenburg 0 II. Ab
do. 1902, ger. 2. 1. 24 87 Coblenz. .... ... 191964 do. Coburg ..... ... 19024 Cottbus 1909 M igig 4 e , n. 1920 4 o. Dessau 1696, gr. 1. . 2
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Langensalza . .. . 19865 Lichtenberg (Bln) 1918 Ludwigshafen .. 1905 do. 18959. 94. 1900, 02 Magdeburg 1918,
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Mainz 1922 Lit. C0
Mannheim 1922
BZinsberechnung.
Merseburg 1591 Mühlhausen 1. Thür.
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Mülheim (Ruhr) 1909
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Spandau 09 M, 1. 10.28 Stendal oi, gel. 1. 1.24
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Stolp t. Bomm... * Stuttgari 19 98. Ag. 19 Trier 14.1. u. 2. M. ut. 28
Vtersen 1902. 6. 2.1.24 Wetmar 1888, gt. 1.1.24 Wies bad. 19096 1. Aus-
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gel. 1. 8. 2!
do. 1900 gebt. 1. 8. 24 3!
Elbing os. O, gt. 1.2.24 do. 19183, gei. 1. J. 24
do. 1903, gel. 1. 2. 2.
Emdenos H, J głi. 6. 24 Erfurt 1898, 01 H., os. 1910, 14, gel. 1. 19.28
do. 98 M, ol M. ał. 28
chwege . ...... 1911 Essen .... ...... 1922 do. 16. Ag. 19 ag. 20) Flensburg 12 M. gt. 24
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o. 1910, 11, geb. o. 1818 do. 19 (1.— 3. Ausg.) 1920 1. Ausg.). get. do. 1899, geb. do. 1901 M Frankfurt D. 14 ukv. 95 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustabt ...... 18953 e rt t. Vr. 1919 ürth t. B. .... 1928 do. 1920 urv. 1928 do. 19801 Fulda. . .. .. . 1Ig07 M Gteßen 1907, 09, 12, 14 do. 1905 Gotha... ...... 1928 8a 1919 M ..... alberstadt 1912, 19
1919 bo. 1692
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bo. Heidelbg. o7, gh. 1. 11.28
bo. 1905, ge. 1. 10. 28 Heilbronn .. . 1897 M Herford 19109 rückz. 39 Köln. . 1928 unk. 88
do. 1818 Abt. 9 do. 1919 unk. 29 bo. 1920 unk. 80 bo 1922
do. O6, 7, gek. 80. 6. 24 do. 1918, gel. 30. 5. 24 do. 86. 01,08, ak. 30. 5. 24
1. -= 4. Abt. utv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1
do. 1922 Lit. B bo 19 Lit. U. V, ul. 29 do. 20 Ltt. W unk. 80
do. 19156, get. 1. 1. 24 do. 1901, 1 gos, 1907
19086, 12, gek. i. 1. 24 bo. 19 fr. do. 19 II.M. , gk. 1.2.25 do. 1920, get. 1. 11. 285 do. 1688, gel. 1. 1. 24 do. 1897, g6, gk. 1.1.24 bo. 1904, 1905, gek.
1919 VI
Em. 11, 18, ut. 81, 8.j. do. 19141 do. 1919 unk. 80
1919 do. i897. get. 1.10.28
do. 190 unk. 80 1908
1912, 1920 do. 98, os, gel. i. 11.28 irmasens 5g, 80. 4.24 lauen on, gel. go. 6. 24 do. 1908
do. 97 M. O6 - Oos, s
bo. 1918 M do. 1891
do. 61, 84, os, gł. 1.7. 24
do. 1695. ger. 1. 1. 24
geb. 1. 6. 24
bo. 1968, ger. 1. 4. 21
do. 19608, get. 1. 4. 2 zins f. A — 183 .
do 1919 un. 80
qabe, rückz. 1987
do. 1820 1. Muag.
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6, 8§y, 83 Pomm Neul. für Kleingrundbesitz ausgestellt ,
4. 88. 85 Pomm. Neul für Kleingrundbesitz ..... ......
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(V 4B do. do. (Nachkriegs stücke Ohne Hinsscheinbogen n. ohn Deutsche Pfandbrtef⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis s unk. 80 — 34
Westf. Pfandbriefamt f. Sausgrundsticke.
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗S. Braunschw. 20 Tir. -S. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Sachs.⸗Mein. 761Id.⸗8.
Ausläudische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
Seit 1. 4. 19.
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Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Nussischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine = ne. Preis feststellung Bern Kt.⸗A. 37 kv. Bon. Esb. 145 do. Invest. 14 *
do. Land. 98 in K
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Deutsche Pfandbriefe.
(Die . aelennzeichneten Vfandbriefe sind nach en Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen 4 und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
8B Calenberg. Kred. Ser. D F (gel. 1. 10. 28, 1. 4. 24 Kur- u. Neumark. neue 4. 54, 83 Kur- u. Neumärt. Comm. - Obl. m. Deckungs besch. bis 31. 12. 1917... ..... ... 4, 3H. HRur- u. Neum. Kom. -Bbl. 4, 38 83 landschaftl. Zentral
m. Deckungs hesch. bis zi. 12. 17 Nr. 1 - 464 620 ...... ..... landschaftl. Zentral. Dstpreußische M, auz 9 21 e na, 3 4, 88, 8 ren e...... 43 vstyr. landschaftl. Schurdv. 4, 88. 6 h Pommersche, auz⸗ gestellt bis si. 18. 17. ..... 4. 88. 83 Pommersche ö.
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do. Goldr. in fl.
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Brom berg 95 gek. Bukar. 88 kv. in 4 da 965 m. T. in do 98 m. T. in S Bu dapest 1 m. T. bo. 1914 abgest. do. 36 L &. gt. 5. 25 Christiania 19098 Colmar(Elsaß) o] Danzig 4. 19 Gnesen gi. o7m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900 n. 1900 o. 1902 . Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 2 in do. 1910-111in A do 18856 in 4 do. 1895 in 4 Krotosch. 19g00 S. 1 Lissab. 6 S. 1, 2** bo. 400 4 Mosk. abg. S. 286, 27, 28, 500 Rbl. do. 1000-1090 . Mosk. abg. S. 80 bis 88, 5000 Rbl. Mok. 1000-100 R. bo. S. 34, 35, 88, 39, go000 Rbl. bo. 1000 100... Mülhaus. i. E. Os, 67, 13 M, 1914 Posen 90, 905, 08 gk. do. 9g4, 908, gek. 24 Sosig Stadt. .. Stockh. (E. 83-84) 1880 in 4 do. 1885 in (S6 do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911) 0. 1918 , nen,,
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Sonstige
Budap. Hptst Spar aus gst. b. 31.12. 96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗D. S. 4
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Jütland. Bdl. gar. do. Rr. V. S. i. & do. bo. S. 5 in bo. do. S. 8 in
Lopenh. Hausbes.
Mex. Bew. Anl. 4 gesamtldb. amoi do. 43 abg.
1 Hyp. 87 Dest. Krd.⸗ . v. 868 Pest. n. C. B.. S. 2,3 Poln. Pf. ooo m. bo. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888. 92, g86,
Neaab-Gr. P.. * do. Anrechtssch. Schwed. Hp. I8ukv .. in. 4 e,. o. abg. do. ier n do. do. 02 u. O bo. bo. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 56, 87 in . bo. do. 1694 ing. Ung. Tem. ⸗ Bg. iK. bo. Bod. Kr. Pf. do. do. 1. Km. do. do. Reg. - Pfbr. do. Spk. -Htr. 1. 2
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bo. da. Ser. do. do. Komm. -Obl. S. da. do. Se
Braunschw.· Hannov. S T. Ser. e ge dee. Dtsch. Hyp. r. do. 8* do. S da. ba Comm. - Dbl. . 13. 10, s a ba Se
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Abt. 2-830* 1 bo. Abt. 21
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bo. do. do. Ser. I81- 2439 0.36 0 en, , , .
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