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kommen. Die Vorlage erfüllt somit unsere Anträge auf Schaf fung der Arbeitslosenversicherung. Die Lohnklasseneinteilung der Regierungsvorlage ist im Ausschuß durch die Anträge der Regie⸗ rungsparkeien wesentlich verbessert worden und die Beitrags⸗ leistung ist gerechter bemessen worden. Die Regierungsparteien haben auch festgestellt, daß die Arbeitslosenversicherung nicht als ein Instrument benutzt werden darf, um in die Wirtschaftskämpf einzugreifen, es soll dadurch kein Teil besondere wirtschaftliche Vorteile erhalten. Nicht erfüllt sind die prinzipiellen Forderungen eines Teils der Deutschnationalen wegen der Zulassung der Er⸗ satzkassen. Wir bedauern, daß für unsern Antrag, die Ersatzkassen als freie Einrichtung und als Akte der Selbsthilfe zuzulassen, im Ausschuß keine Mehrheit zu finden war; ich hoffe, daß im Plenum unser Antrag angenommen wird. Wir müssen ferner wünschen, daß der vom Berliner Landesverband eingerichtete deutschnatio— nale Arbeitsnachweis erhalten bleibt, denn die öffentlich⸗rechtlichen Arbeitsnachweise haben keine Neutralität bewiesen. Wir würden auf unseren eigenen Nachweis verzichten, wenn die öffentlichen Nachweise zeigten, daß die Arbeiter unserer Couleur von ihnen ebenso behandelt werden wie die anderen Arbeiter. Wir stimmen im übrigen der Ausschußvorlage zu, hoffen aber, daß die Produk⸗ tion so weit gesteigert werden kann, daß von der Arbeitslosenver⸗ sicherung möglichst wenig Gebrauch gemacht zu werden braucht. (Beifall rechts.)
Abg. Andre Gentr.) weist die Behauptung des Abg. Auf⸗ häuser zurück, als ob seit der Bildung der Bürgerblockregierung die Sozialpolitik eine rückläufige Bewegung durchgemacht habe. Das treffe durchaus nicht zu und man brauche nur an das kürzlich in Kraft getretene Arbeitsgerichtsgesetz, das jetzige Arbeitslosen⸗ versicherungsgesetz und die vor kurzem burchgeführte Verhesserung der Iwalidenversicherung zu denken. Das Zentrum nehme für sich in Anspruch, durch seine Initiative wesentlich mit zur An— kurbelung der Wirtschaft beigetragen zu haben. Ohne die soziale Versicherung würde der Gesundheitszustand unseres Volkes sich erheblich verschlechtern. Der Redner hebt des weiteren die Vor— teile des Gesetzes hervor. Es sei als Ganzes durchaus notwendig. Von der Fürforge sei man jetzt zur gesetzlichen Regelung ge⸗ kommen. Eine besondere Aufgabe habe die Reichsversicherungs⸗ anstalt an zusamnenfassenden Maßnahmen zu erfüllen. Grund⸗ lage des Gesetzes sei, eine gute Arbeitsverteilung und Arbeits⸗ beschaffung herbeizuführen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Das Zentrum sei grundsätzlich für die Gleichbexechtigung von Arbeit⸗ nehmern und Arbeltgebern in der Verwaltung des Arbeitsnach⸗ weises eingetreten, und es fordere auch hier, daß der Selbstver⸗ waltung der größte Spielraum gewährt werde. (Sehr richtig! im Zentrum.) Der Redner tritt für die Zentrumsresolution ein, die eine besondere Berücksichtigung der Kriegsbeschädigten und der kinderreichen Familien fordert. Das Zentrum , sich dafür ausgesprochen, daß die Reichsregierung die Entscheidung über den Haushalt . Reichsanstalt habe und nicht der Reichsarbeits—⸗ minister. In der Frage der Zulassung der k . seien die Meinungen in der Zentrumsfraktion allerdings geteilt. Diese Frage . auch geprüft werden. Das Gesetz müsse aber auch ohne die Erfatzkassen am 1. Oktober zustande kommen. Durch das Gesetz würden dreiviertel der männlichen Erwerbslosen eine Verbesserung erfahren. Das Gesetz müsse die ausgesprochenen parteipolitischen Arbeitsnachweise ausschalten, wie es ein Zen— trumsantrag' verlange. Der Redner betont zum Schluß noch mals, daß es falsch sei, von einer jetzt einsetzenden sozialen Reak— tion zu sprechen. Mit diesem Gesetz wolle auch das Zentrum den Wiederaufbau der Wirtschaft und des deutschen Vaterlandes er— streben. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp.) begrüßt die Ver⸗ besserungen der Ausschußbeschlüsse gegenüber der ursprünglichen Vorlage. Die Ausschußverhandlüngen seien durchaus sachlich ge— ,. worden. Besonderer Dank gebühre den Mitarbeitern aus em Reichsarbeitsministerium. Die größte Umgestaltung habe die Vorlage in organisatorischer Beziehung erfahren. Die Deutsche Volkspartei lege den größten Wert darauf, daß die Arbeitslosen⸗ versicherung sich in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde voll⸗ ziehe; allerdings . die Entscheidung über Ansprüche nur bei den Vertretern des Ministeriums und nicht bei der Gemeinde liegen. Die Errichtung einer Reichsanstalt könne immerhin einige Bedenken erwecken, denn mit dieser Anstalt trete neben die bisher vorhandenen Versicherungsträger ein neuer, was eigentlich nicht dem Prinzip des Zentralismus e r n jedenfalls müsse das Ministerium bei Errichtung der Anstalt eine stärkere Zusammen⸗ fassung und eine große Sparsamkeit im Auge haben. Die Ersatz⸗ kafsen müßten zweckniäßig auf die Angestellten beschränkt bleiben. Wenn die Mehrheit des Hauses auch für die Ablehnung der Exsatz⸗ kassen sei, so , . doch der Gedanke dieser Kassen. Man . aber beim Gesetz trennen zwischen fleißigen Arbeitern und ö die nicht arbeiten wollen, das gelte vor allem bezüglich der zeistungen. Das Gesetz sei leider an einigen Stellen sehr wenig dei nffsh formuliert Der . der Reichsanstalt dürfe nicht so hoch gefaßt werden, daß eine Thesaurierungspolitik getrieben werden könne. Die Möglichkeit von Berufungen gegen Ent⸗ scheidungen über Unterstützungsansprüche sei z. B. gegenüber den . Einrichtungen in England zu weiigehend; auch hier gelte es, die Regelung zu vereinfachen. Die beste Lösung der ganzen , ,, sei aber eine verständige Innen- und Außen⸗ politik, die dem deutschen Volke Arbeit schafft.
Abg. Rädel (Komm.) weist zunä git die Behauptung des Abg. Aufhäuser als lügnerisch zurück, daß die kommunistischen Mitglieder an den Ausschußverhandlungen heit weise nicht teil⸗ genommen hätten. Im Gegenteil habe der Abg. Aufhäuser an einigen Verhandlungen des n nicht teilgenommen. Hört, hört! bei den Kommunisten) Aufhäuser habe sich jetzt 6 gerühmt, daß die Sozialdemokraten dieses Gesetz mit⸗ gemacht hätten. Später würden sie das aber vielleicht ableugnen wollen. Alle Redner haben sich Weihrauch gestreut und sich ge⸗ hen daß endlich diese Arbeitslosenversicherung kommt. In der
. findet man aber eine einmütige Ablehnung dieses Gesetzes, und da hat Herr Aufhäuser den Mut, hier im Namen der Arbeiterschaft zu sprechen. Die Sozialdemokraten haben den Arbeitern versprochen, dem Gesetz die Giftzähne auszubrechen, aber, wenn wir nicht darauf aufmerksam gemacht hätten, wären sie einfach darüber hinweggegangen. Die Bourgeoisie macht Sozialpolltik nur, um die Arbeiter von dem Kampf gegen die Bourgeoisie abzuhalten und nur unter dem Druck der Revolution. Die Leichenfunde beim Ulap erinnern an die Zeit Noskes. Herr Aufhäuser glaubt, daß die Sozialdemokraten wesentliche Fort⸗ schritte bei diesem Gesetz erreicht haben, z. B. in bezug auf die Organisation, aber es kommt doch nicht auf die äußere Form der Organifation an, sondern darauf, wer in dieser Organisation etwas zu sagen hat und welche Erwerbslose die Leistungen be⸗ kommen und wieviel sie bekommen. Die Sozialdemokratie hat nicht einen Antrag auf . der Versicherten, . Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer der Arbeitsämter dur den Verwaltungsausschuß usw. eingebracht. Unsere Anträge 2 solche Verbesserungen sind nicht nur vom Bürgerblock, sondern au von der Sozialdemokratie abgelehnt worden. Die privaten Arbeitsnachwelse, wie in Berlin der Arbeitsnachweis der Deutsch⸗ nationalen Partei, der nationalistische Arbeitsnachweis und der eigene Arbeitsnachweis einer großen Firma, sind vom Uebel Herr Aufhäuser hat sich dagegen erklärt und boch hat die Sozial⸗ demokratie . Antrag auf Verbot der privaten Arbeits⸗ nachweise abgelehnt. Unerhört ist es, daß ein großer Teil der Arbeiter, wie z. B die Bauarbeiter, von dem Gesetz ausgenommen . also in Zukunft bei der Arbeitslosigkeit überhaupt keine
nterstützung mehr bekommen. Wir haben beantragt, die frei⸗ willige Versicherung la en, damit diejenigen Arbeiter, die 66 versicherungspflichtig sind, für sich sorgen können. Biele Arbeiter werden nach diesem Gesetz weniger bekommen als bisher aus der Erwerbslosenunterstützung; 0 vH aller Frauen sollen weniger bekommen. (Ruf bei den Kommunisten; Das sind 6 k . Es ist vorgekommen, daß schwerkranke
rbeiter in die Bergwerke geschickt sind. (Hört, hört bei den Kom⸗
munisten) Die Anwartschaft auf die Unterstützung wird erschwert, die Dauer der Unterstützung verkürzt. In diesem Gesetz, das an⸗ geblich einen Rechtsanspruch auf Unterstützung gibt, wird die Unterstützung sogar von der Bedürftigkeitsprüfung abhängig ge⸗ macht. Wir hoffen, daß dieses Gesetz eine Etappe auf dem Wege zur Weltrevolution sein wird. Wir werden den Arbeitern die Augen über dieses reaktionäre Machwerk und den Anteil, den die Sozialdemokratie daran hat, öffnen. (Beifall bei den Kom⸗ munisten.)
Vizepräsident Esser ruft den Redner zur Ordnung, weil er dem Abgeordneten Aufhäuser den Vorwurf der bewußten Lüge gemacht hat
Abg. Schneide r⸗Berlin (Dem) lehnt die Auffassung des Abg. Aufhäuser als unrichtig ab, als ob ohne die Sozialdemokratie immer nur schlechte Sozialgesetze gemacht würden; zur Richtig⸗ , . der historischen Wahrheit müsse auch gesagt werden, daß ie Verordnung der Volksbeauftragten vom 13. 11. 1918 schon monatelang vorher in den Akten des Staatsministeriums lag. Der starke Zentralismus, der auch in diesem Gesetz in Erscheinung trete, sei darauf Wrrüc suführen, daß das Reich gegenüber den Gemeinden keine Disziplinargewalt habe. Aber auch den Ländern habe man seitens der Regierung in dieser Vorlage viel zu viel Konzessionen gemacht. Den ganzen Apparat der Arbeitslosen⸗ versicherung hätte man ohne die Länder aufbauen sollen. Die Demokraten seien mit dem Gesetz in organisatorischer Beziehung einverstanden. Vielleicht wäre es aber ratsamer gewesen, den Bedürfnissen der Landarbeiter durch die Errichtung einer be⸗ sonderen Anstalt zu entsprechen. Hervorzuheben sei, daß das Gesetz einen klaren irc sen schaffe, daß ohne Prüfung der Be⸗ dürftigkeit 26 Wochen . gezahlt werde. Leider werde der Aufbau des Gesetzes zerschnitten durch die Bestimmung, daß die Beiträge verschiedenartig festgesetzt werden können. Diese Gliederung der Beiträge sei ein großer Fehler im Gesetze. Auch in der Frage der Leistungen seien die Wünsche der Demokraten nicht erfüllt worden. Besonders in den unteren Klassen würden die kinderreichen Familien sehr schlecht wegkommen. Die Regierungsparteien müßten sich hier eine Aenderung des Gesetzes gefallen lassen. Hier könnten die Regierungsparteien ihre von ihnen gepriesene Fveundlichkeit für die kinderreichen Familien einmal . Leider sei der demokratische Antrag auf Er⸗ höhung der Hauptunterstützung von den Regierungsparteien im Ausschuß abgelehnt worden. as sei unverständlich. Die Demo⸗ kraten seien durchaus Anhänger der Ersatzkasse sowohl für An⸗ gestellte als für Arbeiter. Aber das . bedeute in dieser zeziehung auch eine Verschlechterung für die Angestellten. Dem Abg. Anfhäuser sei zu erwidern, daß die Demokraten nicht die Angestellten von den Arbeitern trennen wollen; sie lehnten lediglich einen übertriebenen Schematismus ab. Das Reichsarbeits⸗ ministerium bringe leider nicht den Mut auf, die Ausnahme⸗ bestimmungen gegen die Angestellten hinsichtlich der Versicherungs⸗ greng⸗ zu beseikigen. Der Ausschuß habe wenig Verständnis für die Bedürfnisse und die Psyche des Angestellten gezeigt. Die Angestellten müßten zwar nach dem Gesetz Beiträge leisten, aber die Leistungen für sie seien viel zu gering. Dem Lobe über die durch das Gesetz vorgesehene Selbstverwaltung könne man sich schwer anschließen. Unverständlich sei zum Beispiel die Be⸗ stimmung, daß das gesamte Reichskabinett den Etat der Reichs⸗ anstalt genehmigen müsse. Eine solche Bestimmung in einem Sozialgesetz sei einfach lächerlich. Vielleicht entspreche diese. Be⸗ stimmung der Mannigfaltigkeit der . im Kabinett, von der gestern Minister Schiele , habe. (Heiterkeit bei den Demokraten) Das Gesetz enthalte auch bürokratische Be⸗ stimmungen, deren Regelung der Selbstverwaltung überlassen werden müßte. In der Frage der Pflichtarbeit habe man erfreu⸗ licherweise ,, erzielt. In der Frage der Höhe des Grundstocks der Reichsanstalt sei der , Beschluß von den ,,, wieder verschlechtert worden. Im ganzen bedeute das Gesetz jedoch eine Verbesserung gegenüber dem bis⸗ herigen Zustande. (Beifall bei den Demokraten.)
Abg. Beier⸗Dresden (Wirtsch. Vwvgeg.): Wir sind keine aus⸗ esprochenen Gegner des Gesetzes, denn es gibt den arbeitslosen
tenschen Rechte und macht aus der Fürsorge eine ihnen recht⸗
mäßig zustehende Unterstützung. Die Mitglieder der Wirtschaft—⸗ lichen Vereinigung haben im Ausschuß eingehend an der Durch⸗ arbeitung des Gesetzes mitgearbeitet. Große Enttäuschung aber bringt das Gesetz unseren Kreisen dadurch, daß es uns die Hoffnung nimmt, die auf uns wirtschaftlich schwerliegende Lohn- summensteuer wieder loszuwerden. Dieses ist eine Kriegsmaß⸗ nahme, ein Rest der Ausnahmegesetzgebung. Besonders betroffen wird der gewerbliche Mittelstand durch die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung deswegen, weil er durch Tarifverträge zu höheren Löhnen gezwungen ist als die Industrie. Wir sind des⸗ halb der Meinung, daß die . mehr auf stärkere Schultern ver⸗ teilt werden müßten. Die Klagen über die Belastung durch fort⸗ gesetzte Erhöhung der Soziallasten erschweren den Absatz und die Ausfuhr, deswegen ist der Wunsch berechtigt, daß die Folgen der Arbeitslosigkeit als Nationalunglück auf die Allgemeinschulter gelegt werden. Ganz besonders verlangen wir Vereinfachung der Verwaltung. Die Verwaltungskörper der Sozialversicherung arbeiten zu teuer. Zum Gesetz selbst begrüßen wir die Lohnklassen und die danach berechneten Unterstützungssätze, damit nicht mehr Arbeitsverweigerungen wegen der geringen Differenz zwischen Lohn und Unterstützung erfolgen. Der Zweck des Gesetzes ist nicht nur Unterstützung, sondern auch Arbeitsbeschaffung; letztere darf nicht zu der Unsitte ausarten, daß Arbeitsämter Ivbeitslose an Private vermitteln. Wenn jetzt das Arbeitsnachweisgesetz keine Bestimmungen enthält, dies zu verbieten so ist unser Hauptwunsch, daß die Reichsanstalt als oberste Behörde diesen Mißstand sofort aus der Welt schafft. Hat der Arbeitgeber die Pflicht soviel Leute als möglich zu beschäftigen, so muß man ihm auch die Möglichkeit dazu veischaffen.
Abg. Schirmer⸗Franken (Bayr. Vp) erinnert daran, daß bereits vor 35 Jahren in München auf eine Anregung der christlich—⸗ sozialen Organisationen hin eine Arbeitslosenvermittlungsstelle geschaffen worden sei. Der Redner hebt die große Bedeutung der jetzigen Vorlage hervor. Die Rechte der Landesarbeitsämter müßten gewahrt werden. Seine Partei sei nicht gegen die Ersatz⸗ kassen. Wenn man sie den Angestellten einräume, dürfe man sie aber den Arbeitern nicht versagen; sie stimme dem Gesetz zu.
Abg. Stöhr (Nat. Soz.) stimmt ebenfalls namens seiner Freunde trotz vieler Bedenken der Vorlage zu. Der Redner be⸗ antragt von Klasse 1V an höhere Unterstützungssätze.
Abg. Maria Schott (D. Nat) weist auf die Vermehrung der erwerbstätigen Frauen hin und beklagt sich über Benach⸗ teiligung der Frauen. (Abg. Luise Schröder (Soz)]: Das müssen Sie den Arbeitgebern Ihrer Partei sagen! Unruhe rechts.) ie Hausangestellten müßten die gleichen Rechte haben wie andere arbeitende Frauen. Der Begriff der „wirtschaftlichen Organi⸗ sationen“ müsse endlich einmal aus den Gefetzen verschwinden.
Abg. v. Ramin Gölk) vermißt als Korrelat für die Unter⸗ ki n ng einen Zwang zur Annahme von Arbeit. (Lärm bei den Sozialdemokraten und Zuruf; uch für die pensionierten Offi⸗ ziere! — Der Redner und die Sozialdemokraten rufen sich Be⸗ leidigungen zu; Vizepräsident erteilt Ordnungsrufe) Den w sei längst nachgewiesen, daß sie nicht nur die Arbeiter, sondern das Vaterland an den äußeren Feind verraten
ätten. (Großer Lärm bei den Sozialdemokraten. Vizeprxäsident sser erteilt dem Redner einen weiteren Ordnungsruf.)
Nunmehr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Mittwoch 13 Uhr.
Schluß 20 Uhr.
. ö Vertrauen verdiene.
Preußischer Staatsrat.
Sitzung vom 5. Juli 1927. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat trat heute nachmittag zu einem auf drei Tage berechneten Sitzungsabschnitt zusammen.
Es wurde zunächst beraten über den Staatsvertrag zwischen Preußen, Bayern, Württemberg und Baden zur Regelung der Lotte rieverhältnisse. Nach dem Vertrage wird eine rechtsfähige Anstalt unter dem Namen „Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie“ mit dem Sitz in Berlin gebildet. Die Organe der Anstalt sind 1. der Lotterieausschuß, 2. die General⸗Lotteriedirektion. Jedes Land bestellt für den Staatslotterieausschuß ein ständiges und ein stellvertretendes Mitglied. In dem Ausschuß sollen Preußen vier Stimmen, Bayern zwei Stimmen, Württemberg und Baden je eine Stimme zustehen. Die General⸗Lotteriedirektion soll die Verwaltung für das gesamte Lotteriegebiet haben. Der Vertrag soll gelten für die Zeit vom 1. Oktober 1927 bis 31. März 1935.
Abg. Burmann (Soz.) berichtete über die Ausschuß⸗ verhandlungen und legte die Gründe dar, die den Ausschuß ver⸗ anlaßt haben, die Vorlage abzulehnen. Er wies darauf hin, daß die preußischen Interessen nicht genügend gewahrt seien. Be⸗ sonders sei es abzulehnen, daß die parlamentarische Kontrolle durch den Vertrag ausgeschaltet werde.
Ohne weitere Aussprache stimmte der Staatsrat dem Vorschlage seines Ausschusses zu, die Vorlage abzulehnen, weil sie die preußischen Interessen nicht genügend wahre.
Eine längere Aussprache gab es sodann zu der Novelle über die Dienstvergehen der Richter. Nach der Novelle wird grundsätzlich die Oeffentlichkeit der münd⸗ lichen Verhandlung ausgesprochen. In einem besonderen Absatz führt die Regierungsvorlage aus:
„Die Oeffentlichkeit kann aus besonderen Gründen auf An— trag der Staatsanwaltschaft oder, soweit diese nicht widerspricht, auch von Amts wegen oder auf Antrag des , durch Dh des Disziplinargerichts für die ganze Dauer der Ver⸗ handlung oder zeitweilig ausgeschlossen werden. Der Widerspruch der , bedarf keiner Begründung. Einem im Laufe der Verhandlung , Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederherstellung der Oeffentlichkeit ist stattzugeben.“
Nach 66 der Mehrheit des Ausschusses ist in dieser Fassung die Stellung der Staatsanwaltschaft zu stark betont. Es wird deshalb eine Fassung vorgeschlagen, wonach gesagt wird, daß die Oeffentlichkeit aus besonderen Gründen auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder auch von Amts wegen oder auch auf Antrag des Angeschuldigten durch Beschluß des Disziplinargerichts für die ganze Dauer der Verhandlungen oder zeitweilig ausgeschlossen werden kann.
Die Kommunisten brachten dazu einen Antrag ein, der eine abgeänderte Fassung dahin vorschlägt, daß die Oeffent⸗ lichkeit nur aus den im Gerichtsverfahrengesetz vorgesehenen Gründen ausgeschlossen werden kann.
In der Aussprache erklärte sich Dr. Weinberg (Soz.) für den nen mfr. Antrag und erklärte i ze ol nr den kommunistischen Antrag und erklärte die Reform des Diszi⸗ plinarverfahrens für außerordentlich dringend. Er führte den Fall Peinert in Wernigerode an, wongch die Aeußerung, daß die repu⸗ blikanischen Minister bestochene Subjekte seien, lediglich mit einer Strafversetzung bestraft worden wäre. Auch in den Magdeburger Fällen Kölling und Hofmann, die es ablehnten, mit den sozia⸗ listischen Polizeibeamten zusammenzuarbeiten, sei nur mit Verweis und mit Strafversetzung vorgegangen worden. Die sogenannte , , sei aber in vielen len überhaupt keine Strafe.
r, Me ßer ö wandte sich gegen die Fassung des Ausschusses „aus besonderen Gründen“ und empfahl den kommu⸗ il e Antrag, wonach der Ausschluß nur aus Gründen der . entlichen Ordnung und der Sittlichkeit ausgesprochen werden ann.
Justizrat Dr. Langem ak (A.⸗G.) . den Ausschuß⸗ antrag und erwiderte den Vorrednern, daß der . Richter⸗
Wenn Entgleisungen vor⸗ ämen, so seien doch Verallgemeinerungen abzulehnen. er Fall Kölling⸗Hofmann sei noch nicht e , gm Die Behauptung, . hätten es abgelehnt, mit sozialdemokratischen Beamten zu⸗ ammenzuarbeiten, sei durch die Verhandlung widerlegt worden.
Dr. Meyer (Komm) empfahl dem Vorredner das 26 „Vier Jahre Mord“ und erklärte, daß von einer großen Zahl von Richtern ganz bewußt eine ö getrieben werde. Wenn der Fall Kölling⸗-Hofmann zur zerhandlung käme, so würden bei Annahme des Ausschußantrages die Kollegen der ö Kölling und Hofmann . den Ausschluß der Oeffentlichkeit beantragen. Der Einwand dienstlicher Interessen werde immer gemacht werden.
Justizrat Dr. Langemat erwiderte, daß Hofmann und Kölling selbst darum gebeten hätten, daß öffentlich verhandelt werde, und daß die abschließende Entscheidung 3. lange hinaus⸗ geschoben werde, bis der vorliegende Entwurf Gesetz sei.
Hierauf wurden die kommunistischen Abänderungs⸗ anträge gegen die Antragsteller und die Sozialdemokraten ab⸗ 6 Die Ausschußfassung wurde mit den Stimmen der
echten und des Zentrums angenommen.
Der Staatsrat vertagte sich darauf auf Mittwoch
nachmittag.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags, der für Donnerstag einberufen isz wird ich mit der deutschen Schieds- erichtspolitik und mit den Genfer Abrüstungsverhandlungen be⸗= ö Ueber das erstere Thema werden die Abgg. 9. w (Soz) und von y,, . . ven (D. Nat.) Bericht . über die Abrüstungsverhand⸗ ungen wird der Abg. Graf Bernstorff (Dem) referieren. Ferner stehen auf der Tagesrodnung Petitionen, darunter solche, die sich auf die , , rn h fc; Soldaten beim Kriegertag in Germersheim und auf die Abrüstungskonferenz in Genf beziehen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.
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in Berlin. .
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Abänderung der Bestimmungen über die Gewährung von Beihilfen aus Reichsmitteln zur Er— richtung von Bergmannswohnungen.
Uebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichs⸗ pfennigmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1927.
Preuszen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches. Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die Bestimmungen über die Gewährung von Beihilfen aus Reichsmitteln zur Errichtung von Bergmannswohnungen vom 21. Januar 1920 (Zentralbl. für das Deutsche Reich 19290 S. 65) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1923 (Reichsministerialblatt S. 923) werden wie folgt geändert:
Ziffer 8 Abs. 2 und 3 erhalten folgenden Wortlaut: Die nach Ziffer 4 zuständige Stelle ist jederzeit berechtigt, die gemäß Abs. 1 von ihr festgesetzten Mieten und Mietwerte in An⸗ lehnung an die ortsüblichen Mieten zu ändern.
Ferner bestimmt sie im Einvernehmen mit dem Reichsarbeits⸗ minister und dem Reichswirtijchastsminister, inwieweit das gewährte Darlehen zu verzinsen und zu tilgen oder in welcher sonstigen Art und Weise die Schuldverbindlichkeit zu regeln ist.“
Berlin, den 4. Juli 19X. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.
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einschließlich des Portos abgegeben.
eber i cht der Prägungen von Reichssilber- und Reichspfennig münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1927.
——
1. Im Monat Reichsilbermünzen Juni 1927 Ein⸗ Zwei⸗ Drei⸗ Fünf⸗ sind geprägt markstũůcke worden in: RM RM RM RM
Ein⸗ Zwei⸗ Fünf⸗ Zehn⸗ markstücke markstücke markstücke pfennigstücke
Reichspfennigmünzen
Fünß zig ·
pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke RM RM RM
Berlin
München ... Muldenhütten. Stuttgart... Karlsruhe... Hamburg...
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—
500 0900
Summe l. 2. Vorher waren
geprägt). 294 233 000 οOο οοO0 000153104184 8 67L570
2795 476,68 5 000 800,02 27 682 9gbo, So 56 58 835, 10 109 859 100 -
3. Gesamtprã⸗ , 4. Hiervon sind wieder einge⸗ .
294 733 000 200 000 000 153 104 184 8 671 570
762 087 2644 1498 706 315
2 795 476, 88 5 000 800, 02 27 682 960,80 56 9658 . 109 859 100 —
2 4 8344 133650 4343 30 28 62.4
ö. Bleiben. . . 93 970 gl3 199 992 306 152 954 478 8 671 255
2794 949,27 4 999 965,54 27 681 625, 20 56 g64 191 30 109 831 038, —
) Vgl. den Reichsanzeiger vom 9. Juni 1927 — Nr. 132.
Berlin, den 6. Juli 1977.
Hauptbuchhalterei des Reichsfinanzministeriums. J. V.: Matthaeus.
Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Hadamar im Regierungsbezirk Wies baden ist zum 1. August 1927 — nötigenfalls später — und die Oberförsterstelle Rosenthal im Regierungsbezirk Kassel zum 1. Oktober 1927 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 23. Juli 1927 eingehen.
Die Oberförsterstelle Peine im Regierungsbezirk Hildesheim ist zum 1. Oktober 1927 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. Juli 1927 eingehen.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat beschäftigte sich gestern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Dr. Popitz vom Reichsfinanz⸗ ministerium mit zwei Vorlagen der Reichsregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer des Steuermilderungsgesetzes und der steuerlichen Begünstigung von Auslandsanleihen.
Wie der Berichterstatter der Ausschüsse, bayerischer Staatsrat Dr. von Wolf, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, ausführte, würde die steuerliche Be⸗ 6 von industriellen n, zum Zwecke der ationalisierung mit dem 30. September dieses Jahres ablaufen. Der Zweck des Gesetzes war, während der Dauer des Wiederauf⸗ baues der deutschen Wirtschaft die Zusammenfassung von Betrieben zur zweckmäßigeren Ausnutzung der Produktion, die sogenannte Rationalisierung, zu erleichtern. Bei der Schaffung des Gesetzes ging man von der Annahme aus, daß die Rationalisierung bis zum 30. September dieses Jahres vollendet sein würde. Diese An—⸗ nahme hat sich aber nicht verwirklicht, eine Reihe von Rationali⸗ sierungsmaßnahmen ist noch im Gange. Die Reichsregierung hält es für unbillig, den geplanten oder eingeleiteten Zusammenschlüssen die bisherigen steuerlichen Vergünstigungen zu versagen. ie schlägt daher vor, das Gesetz um ein Jahr, also bis zum 30. Sep- tember 1928, zu verlängern. Da der Reichsrat voraussichtlich vor dem 30. September nicht mehr zusammentritt, muß die Vorlage jetzt noch verabschiedet werden.
Gegen die sächsischen Stimmen nahm der Reichsrat den Gesetzentwurf an.
In dem zweiten Falle handelt es sich, wie der Berichterstatter, preußischer er e e let , Dr. dr g hervorhob, ö daß wiederum die Zinsen einer Reihe von Auslandsanleihen von der Kapitalertragssteuer befreit werden. Ende vorigen Jahres hat
war der Reichs ja i; erklärt, er sei bis auf weiteres nicht nn der Lage, solche Begünstigungen zu befürworten. Der Reichs-
rat und der zuständige Ausschuß des Reichstags hatten diese Er⸗ klärung in einer Entschließung gebilligt. Nun haben sich aber in den letzten Wochen die Geldniarktverhältnisse gegenüber dem Vor⸗ jahre erheblich geändert. Daher hat der ö neulich bekanntgegeben, daß er die Begünstigungen von Auslands⸗ anleihen in Ausnahmefällen doch wieder eintreten lassen will, wenn diese Anleihen für volkswirtschaftlich erwünschte produktive Zwecke verwendet würden. Bisher liegen fünf solcher Anträge vor. Zu— nächst will der Freistaat Sachsen eine Anleihe von 750 000 eng- lischen Pfund gleich 15 Millionen Mark für gewerbliche Anlagen aufnehmen, Ferner beantragt die Stadi Berlin Steuererleich⸗ terungen für eine 3½½ Millionen Pfuadanleihe gleich 70 Millionen Mark zum Schnellbahnbau und zur Erweiterung der städtischen Wasserwerke. Für Zwecke der Landwirtschaft beabfichtigt die Deutsche Rentenbank Kreditanstalt in Berlin 30 Millionen Dollar oder 120 Millionen Mark im Anleihewege aufzubringen. Schließ lich hat die Bayerische Hypotheken, und Wechselbank eine Aus—Q landsanleihe im Betrage von 40 Millionen Mark in Aussicht ge⸗ nommen, von der die Hälfte der Landwirtschaft, die andere Hälfte dem Wohnungsbau zugute kommen soll. Außerdem sollen für den , noch Anleihen im Gesamtbetrage bis zu 100 Mil⸗ lionen Mark im Auslande aufgenommen werden. Trotz gewisser Bedenken, daß diese Verwendung nicht eigentlich produktiv sei haben die ö,, doch der Steuerbegünstigung auch dieser zuletzt genannten Anleihen, deren Projekte im einzelnen noch nicht vorliegen, zugestimmt vor ellem wegen der ungünstigen Lage des Baumarktes, und weil sonst die Fortsetzung begonnener Bauten in Frage gestellt wäre. Zugleich aber haben die Ausschüsse die Erwartung gusgesprochen, daß mit diesen hundert Millionen Mark der Höchstbetrag erreicht sein würde und weitere Anleihen für den Wohnungsbau nicht in Frage kämen. Für alle diese An= leihen beantragen die Ausschüsse die Zustimmung des Reichsrats unter der Bedingung, daß der effektive Zinsfuß rund 756 nicht übersteigt und daß ferner die Spanne, die außerdem dem letzten Darlehnsnehmer zur . ö. einen einmaligen Verwaltungs . von anderthalb und einen laufenden Verwaltungs⸗ kostenbeitrag von einhalb Prozent nicht übersteigt.
Mit dieser Maßgabe genehmigte der Reichsrat die Steuer⸗ erleichterung für die fünf Anleiheprojekte.
Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Schurman hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit führt Botschaftsrat Poole die Geschäfte der Botschaft.
Deutscher Reichstag. 335. Sitzung vom 6. Juli 1977, 13 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) Vizepräsident Esser eröffnet die Sitzung um 13 Uhr.
Ein kommunistischer Antrag, das Strafverfahren gegen die Abgg. Stöcker, Koenen, Hörnle, Heckert, Remmele und Pfeiffer wegen Vorbereitung zum Hoch⸗
verrat bis zum Ende der Legislaturperiode auszusetzen, wird dem Geschäftsordnungsausschuß überwiesen.
Das Haus setzt dann die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfes über die Arbeitslosenversicherung fort.
Abg. Thiel (D. Vp) begründet einen auch von Angestellten⸗ vertretern anderer Parteien unterzeichneten Antrag auf Zu⸗ lassung der Ersatzkassen bei der Arbeitslosenversicherung. In der Frage des Versicherungszwanges müsse der Selbstverwaltung ein weiter Spielraum gewähre werden. Die Angestellten bildeten gegenüber den Millionen Rrbeitern auch hinsichtlich der Aus-⸗ wirkungen des Gesetzes eine hoffnungslose Minderheit. Geradezu dogmatisch würden aber Bedürfnisse der Angestellten von den ö Organisationen nicht vertreten. Deshalb ollte man den Antrog der Deutschen Volkspartei annehmen, wonach die Mitglieder der nn,, von der Zwangsversicherung bei der Reichsversicherungsanstalt befreit werden. Denn diese Angestellten könnten sich an die von ihren Or . bereits seit langem geschaffenen Arbeitsnachweis⸗ stellen halten. Das würde durchaus keinen Mangel an Solidarität egenüber den anderen Berufsgruppen bedeuten. (Widerspruch inks) Die ar ,. der Organisationen seien auch bereit, einen entsprechenden Anteil an den Kosten der Arbeitsämter zu tragen. Es sei eine 6 Regelung, wenn die Angestellten innerhalb ihres eigenen . selbftẽndig Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt regeln. Arbeitsnachweise der Berufs⸗ verbände und ihre ,,,, tungen gehörten in eine Hand. Man wollte die Angestellten nicht unter das Gesetz fallen lassen, sondern die von ihnen geschaffenen Ein richtungen weiter bestehen lassen.
ö hn die Besprechung des dritten Abschnittes „Arbeits⸗ kehre icherung“, und zwar über den Umfang der Ver icherung. Danach sollen u. a. versicherungsfrei bleiben die
eschäftigten in der Land⸗ und Forstwirtschaft, in der Binnen⸗ und Küstenfischerei.
Abg. Schmidt⸗Cöpenick Eet fordert Einbeziehung auch der Binnen⸗ und 54 in die Versicherung, denn hier . es sich um ausgesprochene Arbeiter. Bedauerlicherweise eien nicht alle Forst⸗ und Landarbeiter mit einbezogen worden. Auch müßten die Landarbeiter vor rigorosen Entlassungen geschützt werden, vor allem dahin, daß sie nicht der Versicherung verlustig gehen. Die Sozialdemokraten forderten auch die Einbeziehung der
nstboten in die Versicherung. Die Großgrundbesitzer hätten wohl Geld für die Bekämpfung der Landarbeiterorganisationen, aber nichts für die Versicherung ihrer Arbeiter und ihres Gesindes übrig.
Abg. . von Stauffenberg (D. Nat) weist darauf hin, daß an sich in der Landwirtschaft ein Mangel an Arbeitskräften vorhanden 6 Darum 3. ie landwirtschaft⸗ lichen Arbeiter von der Versicherungspflicht ausgenommen worden. Die Praxis müsse erweisen, ob diese Regelung sich bewähre. Darum werde die Regierung in einer . Berichterstattung aufgefordert. Leider fi es nicht , . ie Besonderheiten der Gärtnerei zu berücksichtigen. Hoffentlich werde die Regierung
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